der Armee und weiterer Verwendung belm Großen Generalstabe, in dem Kommando nach Preußen belassen. Spröffer, Sberstlt, aggreg. dem Inf. Regt Alt⸗Württemberg Nr. Li, mit Pension und der Er⸗ laubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform zur ö gestellt und in die etatsmäßige Stelle des inaktiven Stabhtzoffitzierg beim General⸗ kommando des ere n r versetzt. Günther, Major z. D. und Kommandeur deg Landw. Bezirks Horb, den Charakter als Oberstlt. erhalten.
; Unter Stellung zur Diep. mit Pension ernannt: Pfund, Major und Bats. Kommandeur im 10. Inf. Regt, Nr. 180, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Um, Hirzel, Major und Bats. Kommandeur im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Vaden, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Hall, Greiner, Major in der 3. Ingen. Insp. und Ing. Offizier vom Platz in Feste 3a Wilhelm II., unter Enthebung von dem Kommando nach
reußen, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Mergentheim, . ler, Hauptm. und Komp. Chef im Inf., Regt. Kaiser ihhelm⸗ König von Preußen Nr. 120, zum Bexirksoffizier heim Landw. Bezirk Leonberg, Krüger, Major j. D. und Ben irkloffizier beim Landw. Bezirk ö in gleicher Eigenschaft zum Landw. Bezirk Mergent⸗ heim versetzt. v. Besserer Thalfingen, Hauptm. und Komp. Chef im Fhen Regt. König Karl Nr. 133, mit Pension zur Disp. gestellt und zur Dienstleistung beim Landw. Bezirk Eßlingen kom⸗
4 dem Kommando nach Preußen entheben; Wie st, Major und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. von Winterfeldt 62. Ober⸗ schles) Nr. 23, und in gleicher Eigenschaft in das 10. Inf. Vegt. Nr. 180, Finckh, Major und e der 30. Div als Batz. Kommandeur in dag 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, — eingeteilt. Werner, Königl. preuß. Oberlt. im Iüf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, behufs. Be⸗ förderung zum Hauptm. und Verwendung als Komp. Chef im 2. Oberrheinischen Infanterieregiment Nr. S9, von seiner Stellung enthoben. Frhr. v. Starkloff, Oberst und. Kommandeur der 26. Kav. Brig. (. K. Wo, zum Gen. Major befördert. Iihr; von Falkenstein, Oberst, beauftragt mit der Führung der 3. Fav. Brig. behufs Verwendung als Kommandeur dieser Brig, in dem Kommando nach Preußen belassen. Kündinger, Rittm. und Adiutant der 26. Kap. Brig. 4. K. W, als Eskadr. Chef in das Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25 versetzt. Frhr. . v. Canstatt, Oberlt. im Drag. Regt. König Nr. 26 unter Beförderung zum Rittm, zum Adjutanten der 25. Kay. Brig. (J. K. W.) ernannt. Frhr. v. Eyb, überzähl. Rittm. im Drag. Regt. Königin Olgg. Nr. 264 als Eskadr. Chef in das Ulan. Regt. König Wilhelm J. Nr. 20 versetzt Waldhausen, Königl. preuß. Oberst und Kommandeur des 3. Feldart. Regts. Nr. 49, von dieser Stellung behufs Verwendung als Kommandeur der 30. Feldart. Brig. enthoben. Stroebel, Major und Abteil. Kommandeur im Vorpomm. Feldart. Regt. Nr. 38, unter Enthebung von dem Kommmando nach Preußen, zum Kommandeur des 3. Feldart. Regts. Nr. 49, Luithlen, Major aggreg. dem 3. Feld⸗ artillerieregiment Nr. 49, kommandiect zur Vertretung des fehlenden Vorstands des Remontedepots und Vorsitzenden der Remontierungskommission, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform zur Disp. gestellt und zum Vorstand des Remontedepots und Vorsitrzenden der Remontierungskommission, . ernannt. Zim merle, Oberlt. im 3. Feldart. Regt. Nr. 49, ein Patent seines Dienstgrades erhalten. Bailer, Sberstlt., in der 3. Ingen. Insp., beauftragt mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Inspekteurs der 8. Festungsinsp. behufs Ernennung zum Inspekteur dieser Festungsinsp. in dem Kommando nach Preußen be⸗ lassen. Kranz, Königl. preuß. Oberlt im Pion. Bat. Nr. 13, behufs Verwendung in der 3. Ingen. Insp. von seiner Stellung ent⸗ hoben. Deyhle, Oberlt. im Pion. Bat. Nr. 13, behufs Verwendung in der 2. Ingen. Insp. nach Preußen kommandiert. Lindemann, Bindernagel, Königl. preuß. Oberlts., kommandiert nach Württem⸗ berg, bisher in der 3. Ingen. Insp., in das Pion. Bat. Nr; 13 ein⸗ geteilt. Köst lin, Lt. im Inf. König Wilhelm J. Nr. 124, kom⸗ mandiert zur Dienstleistung beim Trainbat. Nr. 13, in dieses Bat. versetzt. . ö 1 zu Lts. die Fähnriche: b,. Hardegg im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Most im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Hel Nr, 120, Springer im Inf. Regt. Alt Württemberg Vr. 121 mit Patent vom 19. April 1903, Weise, Hartmann im Inf. Regt. König Wilhelm J. Nr. 124, Renner im Drag Regt, Königin Olga Nr. 25. Weber im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13 mit Patent vom 19. April 1903; zu Fähnrichen die Unteroffiziere: Preu, Friedrich Gr. zu Sayn-Wittgenstein⸗Berleburg im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Gr. v. Beroldingen im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz ⸗ Regent Luitpold von Bayern. .
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 24. April. v. Andler, Oberstlt. z. D., zugeteilt dem Generalkommando des Armeekorps, mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der bisherigen Uniform, Sigel, Oberstlt. z. D., Kommandeur des Landw. Bezirks Ulm, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Scholl, Oberstlt. j. D. Kommandeur des Landw. Bezirks Hall, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Knobloch, Major z. D., Kommandeur des Landw. Bezirks Mergentheim, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. , 9 121, — unter Belassung zur Disp. von ihren Stellungen enthoben. . ;
z ö 3e n ihrer Abschiedsgesuche mit Pension zur Visp. gestellt: Frhr. v. Röder, Gen. Lt. und Inspekteur der 3. Kap. Insp., unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, Muff, Gen. Major und Kommandeur der 51. Inf. Brig. (. , WB. unter Verleihung des Charakters als Gen. Lt, Frhr. v. Tessin, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. Königin Olga Nr. Ib, mit der Erlgubnis jum Tragen der Uniform des Ulan. Vegts. König Wilhelm I. Nr. 26, Erꝑf, Major in der 3. Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Platz in Glogau, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Pion. Bats. Nr. 13, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen. Mertins, Hauptm. und Battr. Chef im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, mit der Erlgub⸗ nis zum Tragen der Regts. Uniform, Banz, Lt. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, — mit der gesetz lichen Pension Kinzel⸗ bach, Major z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Mergent. heim, mit der Eilaubnig zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Alt-⸗Württemberg Nr. 121, Hetz el., Hauptm. z. D., mit der Er⸗ laubnis zum ferneren Tragen der Unlform des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, — mit ihrer Pension, — der Abschied bewilligt.
Dentscher Reichstag. 77. Sitzung vom 27. April 1904. 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung stehen zunächst Wahlprüfungen.
Die Wahl des Abg. Fürsten von Bismarck (3. Magde⸗ burg, b. k. F) ist von der Kommission für gültig erklärt worden. . . h
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. Nach dem Abg. Geyer (Soz) nimmt das Wort . . ö
Abg. Wellstein (Zentr.): itte, nach dem Kommissions⸗ antrag lie Wahl i gültig zu erklären. Der Reichstag hat noch nie⸗ mals eine allgemeine Beschneidung der Oeffentlichkeit der Wahl darin gesehen, wenn einzelne Personen, die gegen die Ordnung verstießen
oder aus sonstigen Gründen auß dem Wahllokal verwiesen wurden. Die Kommission sagt in ihrem Bericht:; Allerdings würde aber,
Uniulässigkeit der Beschränkung der Wahlfreiheit darin erblick und die 9 enden Amtspersonen darauf hingewiesen werden müssen. Die Kommisston hat also ein solches Verhalten nicht gebilligt, aber die Wahlvorsteher sind keine dauernden, amtlichen Personen, und die Kommission hat in solchen Fällen die Praxis verfolgt, die Wahlvor— steher nicht mehr auf das Unzweckmäßige ihrer Handlungen aufmerkfam zu machen. r op sch ffr. Volksp.): Ich bitte, dem Antrag Gothein statt⸗ . In . ommissionsbericht ist nicht festgestellt, daß nur solche Personen ausgewiesen seien, die gegen die Ordnung verstoßen haben. Es sind vlelmehr tendenziös die Angehörigen einer Partei ausgewiesen worden, und dasselbe kann mergen den Freisinnigen, über⸗ morgen dem Zentrum widerfahren. Die Wahlwvorsteher sind amtliche Persönlichkeiten, denn sie stehen bei der Wahl im Namen des Staats da. Die geheime Wahl ist in diesem Fall auch dadurch verkürzt worden, daß die Wahlbriefe aufeinander geschichtet und nach der Reihe wieder aus der Urne genommen wurden und so genau festgestellt werden konnte, wie jeder gewählt hatte. ; . —
Abg. * W . la ng Nach der stehenden Praxis der Kommission ist die Ausweisung einzelner oder mehrerer Personen an und für sich keine Verletzung des Prinzips der Oeffentlichkeit. Es brauchte gar nicht festgestellt zu werden, ob der Betreffende oder die Betreffenden, wie man zu sagen pflegte, sich im Lokal üppig gemacht haben. Unter Umständen kann der Ausschluß auch einer einzeinen Person eine Ver⸗ letzung der Oeffentlichkeit fein. Aber das muß in jedem einzelnen Fall festgestellt werden. ; Einen Einfluß auf das Wahlresultat hat diese Sache nicht ausgeübt. . . .
e d r, (Soz): Der Reichstag hat die Pflicht, für die
Zukunft solchen skandalösen Vorgängen vorzubeugen. Es handelt sich um eine Wahlbeeinflussung zu Gunsten der konservativen Partei, um einen Unfug. Es ist kein Zufall, daß die Wahl des Abg. Freiherrn von Stumm trotz der empörenden Zustände im Saarrepier niemals für ungültig erklärt worden ist. Erst als ein nationalliberaler Kandidat in seinem Wahlkreise aufgestellt wurde, hat das Zentrum seine Haltung geändert. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein ungesetzliches Vorgehen der ausweisenden Wahlvorfteher. In dem einen Fall hat der betreffende Wahlvorsteher gesagt. Ich muß Sie ausweisen, der Kreissekretär hat das so angeordnet. In dem anderen Falle entschuldigte sich der Wahlvorsteher damit, daß eine Verfügung der Regierung vorliege. Und da sagte man in der Kommission, es liegen keine Beweise vor. „Es handelt sich hier um die Anwendung eines Systems. Demgegenüber hat man nicht kalku— latorisch nachzurechnen, ob die Wahl trotzdem gültig sei. Ein Beschluß der Kommission, der so zustande gekommen ist, ist ein Hohn auf das Wahlrecht. ö
Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung. .
Der Antrag Gothein wird abgelehnt und die Wahl des Abg. Fürsten von Bismarck für gültig erklärt.
Dle Wahl des Abg. Dr. Becker⸗Heffen' G65. Hessen, ul) wird nach dem Kommissionsantrag beanstandet und Beweis?
erhebung beschlossen. . Die Wahl des Abg. Osel (4. Oberfranken, Zentr) wird für gültig erklärt. . J
Die Wahl des Abg. Blumenthal (Straßburg⸗Land, d. Volksp) ist von der Wahlprüfungskommission einstimmig für ungültig erklärt worden. .
Vom Abg. Payer (8. Volksp.) liegt der Antrag vor, die Wahl für gültig zu erklären.
Abg. Payer; Wer die Kritik des Abg. Blumenthal an der elsaß lothringischen Landesverwaltung gehört hat, dem wird es schwer eingehen, daß dessen Kandidatur förmlich den Stempel einer amtlichen Kandidatur getragen hat. Herr Blumenthal hat sein demokratisches Herz doch nicht erst nach den Wahlen hier in Berlin entdeckt, und Herr von Köller hat von ihm behauptet, daß er mit einem Fuß auf dem Boden der Sozialdemokratie stehe. Man hat in der Kommission angeführt, daß Wahlaufrufe zu Gunsten Blumenthals 13 Bürgermeister und 2 Abgeordnete unterjeichnet hätten. Daß das nicht korrekt war, ist anzuerkennen. Aber daß diese Unterschriften eine Wahlbeeinflussung waren, kann nicht anerkannt werden. Später haben jene Leute die Bezeichnung Bürgermeister in anderen Wahlaufrufen fortgelassen. Es handelt sich hier um ein Verfahren im Elsaß, das früher nicht baanstandet worden ist. Es liegt mir in dieser Be— ziehung Material vor, das der Kommission noch nicht bekannt war. Nach dem „Elsässischen Volksboten⸗ haben 10 Bürgermeister von der Gegenseite in viel stärkerer Weise sich betätigt, indem sie bei Wähler versammlungen für den Gegenkandidaten sogar gesprochen haben. Wenn man also den Protest auf die Unterschriften der Bürgermeister stützt, so ist es doch seitens der Protesterheber ein ziemlich starker Tabak, daß man die Bürgermeister nicht anführt, die für den Gegen⸗ kandidaten in ganz derselben Weise eingetreten sind, wenn man also davon ausgeht, daß den Bürgermeistern, die für Blumenthal geneigt waren, verboten ist, zu tun, was die katholischen Bürgermeister, die Hausfreunde, tun durften? enn sal ei Bürgermeister einen Wahlaufruf unterschreibt, dann ist kein großer Unterschied, ob er sein Epitheton ornans noch dazu setzt oder nicht. Mit denselben Bedenken müßte man doch den Unterschriften von Geistlichen gegenüberstehen, die doch auch bis zu einem gewissen Grade Beamtencharakter haben, soweit der Geistliche nämlich in den gemischten Verwaltungsfunktionen, Armenverwaltung usw. mitzureden hat; in dieser Beziehung würde er dem weltlichen Orts vorsteher durchaus gleichzustellen sein. Nun hat. man darauf hingewiesen, daß die Stellung der Bürgermeister in Elsaß Lothringen darin von der in Altdeutschland abweiche, daß sie vom Bezirksprästdenten aus der Zahl der Gemeinderatsmitglieder einannt werden, daß ihnen ferner höhere polizeiliche Funktionen beigelegt sind. Gegen diese Auf fassung sind Bedenken erhoben worden, denen ich, mich an⸗ schließe. Das Amt ist ein Ehrenamt ohne jeden finanziellen Bezug; größere polizeiliche Befugnisse als in anderen deutschen Staaten haben sie auch nicht, vielmehr fehlt ihnen die Politische Polizei- funktion, weil dort Kantonalpolizeikommissare bestehen. Bei allen Wahlen traten sie denn auch ganz unbefangen mit ihrer persönlichen Meinung hervor, wie dies bezüglich der Wahl des früheren Abg. Spies erwiesen worden ist. Es geht nicht an, aus diesen Bürgermeistern ein Mittelding zwischen Genieindebeamten und staatlichen Organen ad hoe zu schaffen. Naß die Regierung in Elsaß-Lothringsn die Wahl des Kandidaten Blumenthal gewünscht habe, wer will das etwa behaupten? Ich brauche mich ja nur auf das Zeugnis des Herrn Staatssekretärs von Köller zu berufen. Bei allen Parteien bin ich zu bekannt, als daß man mir zutrauen könnte, ich würde Herrn Blumenthal als Regierungs · kandidaten empfehlen. Wir haben uns in diefen Wahlkampf gar nicht gemischt; angesichts des entgegenkommenden und freundlichen Verhältnisses des Herrn von Köller mit den klerikalen Elementen dort hätte man als unausgesprochenen Wunsch der Regierung höchstens den betrachten können, daß der Regierung die Wahl des Kandidaten der katholischen Partei die mindestunangenehme, sein würde. Nie⸗ mals ist von dieser Kandidatur als einer offiziellen irgendwie oder irgendwo die Rede gewesen. Unter den Aufrufen stehen außerdem die Namen einer Nelhe bon technischen Beamten, Werkmeistern der Werkstätte der Reichteisenbahn in Bischheim. Hier nimmt die Kommission doch unjweifelhaft nicht ohne weiteres an, daß es sich um eine Wahlbeeinflussung handelt, sondern sie hält an dem weiteren Erfordernis fest, daß diese Betätigung einen außergewöhnlichen Umfang angenommen hat. Davon ist aber doch nicht die Rede. Wer kann überhaupt aus der Willensäußerung eines der Reichs perwaltung unter⸗ stehenden Technikers einen Schluß ziehen auf die Willensmeinung der elsässischen Landesregierung? Hier handelt es sich nicht um eine amt- liche Wahlbeeinflussung, sondern um das Schein borbringen einer Wahl- beeinflussung, um eine rite zu stande gekommene Wahl für ungültig zu erklären. Ich bitte Sie, sich diesem Versuch nicht ,
Abg. Wellstein: Es kommt nicht darauf an, ob die
ofern als erwiesen anzunehmen ware, daß sich der Landrat und der keln rler ausgesprochen hätten, wie im Protest behauptet ist, eine
Kandidatur Blumenthal der Regierung abfolut, fondern nur
Wenn schon einmal ein solcher
5 ihr relativ gefallen hat. Aus den Un ,. der Bürgermeister ging hervor, daß der Regierung J ahl Blumenthals lieber war als eine andere. Auf die Ansicht n Bürgermeister, mit der sie ihre Amtsbezeichnung ihren lama hinzusetzten, kommt es nicht an, sondern lediglich auf die Gerade von den Bürgermeistern in Elsaß. Lothringen kann eine ethe liche Wahlbeeinflussung angenommen werden. Der Abg. Payer be langte von der Kommission wenigstens Parität, weil auch ahn Bürgermeister für Hauß eingetreten seien. Die Kommission hat
gar keine Veranlassung, . einzugehen, weil in dem Ge enptolt
der Freunde des Herrn Blumenthal hierauf kein Gewicht gelest
worden ist. Wenn die Wahlprüfungskommission guf die Teilnahn . der Eisenbahnbeamten Gewicht gelegt hat, so ist ᷣ Praxis in dieser Frage gefolgt. Ich bitte deshalb, den Kom missson antrag anzunehmen. .
Abg. Dr. Arendt (Rp.): Wenn der amtliche Charakter der
Bürgermeister feststeht, muß die Wahl für ungültig erklärt werden. ch freue mich, daß Herr Payer heute die Ansicht vertreten hat, de die Hinzufügung des Amtscharakters bei der lte r it nicht ohn weiteres eine Wahlbeeinflussung bedeutet. Hoffentlich hat er diese Anst nicht allein für den ö Blumenthal geäußert, sondern vertritt sie aut bei späteren Gelegenheiten. Da z. B. jeder im Kreise den Landrat kenn macht es nach unserer Ansicht nichts aus, ob seinem Namen , Landrat hinzugesetzt wird oder nicht. Die Herren auf der Linken haben solt; Ansichten immer nur, wenn es sich um Abgeordnete der Linken handeJ Herr Payer stellt den amtlichen Beeinflussungen diejenigen durch hh privaten Arbeitgeber gleich; ich stimme, ihm darin durchaug he, Hoffentlich werden wir nun im Einverständnis mit den Herren der Linken über Wahlprüfungen leichter hinwegkommen als bithe. Hoffentlich gelingt es uns auch, mit Hilfe des Herrn Payer nene gern n. für die Wahlprüfungskommission zu finden, sodaß mi uns auf ihre alten ö nicht mehr zu verlassen brauchen Ich werde . den ffn rungen des Herrn Payer folgen um ür die Gültigkeit der Wa immen. t Abg. 3 Vonderscheer (b. k. F.): Die Wahl, des bj Spieß kann hier nicht in Vergleich gezogen werden, weil dabei h Verhältnisse wesentlich anders lagen. Die Bürgermeister im Elsej werden ernannt. Der Kollege Ricklin, der Bürgermeister in Dammer, kirch gewesen war, wurde vom Berirkspräsidenten nicht wieder a, nannt, weil er ihm nicht gefügig genug war,. .
Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): Ich, babe namens meine Freunde zu erklären, daß wir für den Kommißssionsantrag stimmen, weil wir jede amtliche Wahlbeeinflussung verwerfen. Wir tun dal gerade aus dem Selbsterhaltungstrieb, denn gerade wir stehen unter Verhältnissen, bei denen wir unter amtlichen Wahlbeeinflussungen jn leiden haben, und müssen daher das Prinzip festhalten.
Abg. Gothein (fr. Vgg. mit lebhaftem Murren von der Rechten begrüßt): Ihre liebenswürdige Begrüßung wird mich veran— lassen, mich kurz zu fassen. Die Bürgermeister im Elsaß haben amt. lichen Charakter, aber wir stimmen trotzdem für die Gültigkeit der Wahl, weil von beiden Seiten in bezug auf. Wahlbeeinflussungen gesündigt ist und wir die beiderseitigen Sünden für kompensiert halten.
Damit schließt die Diskussion.
Die Wahl wird für ungültig erklärt.
Die Wahl des Abg. Dr. Braun (Frankfurt a. O, So)) hat die Wahlprüfungskommission in wiederholter Beratung wiederum für ungültig erklärt. . ͤ .
Von sozigldemokratischer Seite liegt ein umfassender Antrag auf Anstellung von Beweiserhebungen und auf Aus— setzung der Beschlußfassung vor. .
Abg. von Gerlach (fr. Vgg.) verbreitet sich über die schon in der ersten Beratung behaupteten, ausführlich besprochenen Wahlbeeinflussun . gen durch Beamte, insbesondere über die Behauptung, daß der jezig Oberpräsident von Windheim seine Unterschrift unter das im Januar lhsz verbreitete Flugblatt zu Gunsten der Wahl des Abg. Felisch gegeben habe, weil Felisch der Gegenkandidat war, daß diese Unterschrist sich gegen die Kandidatur Schwabach gerichtet habe, daß er seine Unter schrift später zurückgezogen habe, well Felisch später nicht mehr der gemehn. same Kandidat der bürgerlichen Parteien war, und daß der Bürger. meister Zeidler in Fürstenwalde im Dezember 1992 in einer Wähler. bersammlung dort selbst für die Kandidatur Felisch gewirkt und zu Unterschrift für dieselbe aufgefordert habe. Ueber diese Behauptungen müsse Klarheit geschafft werden. . ö
Abg. Fischer befürwortet den Antrag der sozialdemokratischen Partei. Es handle sich in dem Schreiben seiner Freunde gar nicht um neu angeführte Tatsachen, sondern um eine Beleuchtung de⸗ Wablprotestes. Wenn der Beschluß der Kemmission aufrecht erhalten werde, so komme das darauf hinaus, daß künftighin Wahlbeeinflussungen nur dann statthaft sein sollen, wenn sie von Erfolg gegen die Sozäal— demokraten seien.
Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt, die Wahl mit großer Mehrheit für ungültig erklärt. .
Bezüglich der Wahl des Abg. Dr. Hoeffel (1I. Elsah— Lothringen, Rp) wird ohne Debatte gemäß dem Antrage der Wahlprüfungskommission Beanstandung und Beweiserhe— bung beschlossen.
Hierauf wird die gestern abgebrochene erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aenderung des Abschnitts IV des Börsengesetzes, fortgesetzt. .
Abg. Schmidt⸗Berlin (Soj ): Alle die Palliativmittel, di Sie beschlossen haben, um Sicherheit in den Handelsverkehr zu bringen haben gezeigt, daß die gesetzlichen Bestimmungen trotz der hohen Strafen immer umgangen worden sind. Ich stehe noch heute im Ein⸗
darauf, ob
—
verständnis mit meinen politischen Freunden! auf dem Standpunkt, daß
das Verbot des Terminhandels nicht gerechtfertigt ist und it ganze Reihe von wirtschaftlichen Nachteilen zur Folge hat. . Landwirtschaft ist jetzt infolge des Verbots des Terminhande abhängig von einer ganz ungewissen Preisbildung, die Mitteilungen . Landwirtschaftskammern darüber haben sich als vollkommen ungenügend erwiesen, und auf diesen unsicheren Schätzungen heruht nun die Preisbildung. Die Industrie kann sich den Schwankungen viel eh anpassen, indem sie die Produktion je nach Bedarf schnell fin oder hemmen kann, während die Landwirtschaft nicht wih türlich Produktion vermehren oder einschränken kann Gerade e muß auch im Verkehr mit landwirtschaftlichen Produkten 3a, geschäft zugelassen werden. Graf von Kanitz hat auf die 9 bildung in Amerika hingewiesen. Der Termin handel hat mit ö. dortigen Vorgängen gar nichts zu tun. Sie waren kein von * Börse hervorgerufenes oder beeinflußtes Uebel. Diese Lluffassun hn vollständig irrig. Nicht der Terminhandel war die Ursache den aufschlages in Amerika, sondern der tatsächliche, effektive Han ö Denn ohne die künstlichen Absperrungen bon den Märkten ist die Preisaufschlag überhaupt nicht zu erklären. Die Autschiit uis⸗ haben nur darin ihre Erklärung, daß der Kapitalismus in Amer! ; wo nicht die Millionäre, sondern die Milliardäre herrschen, sen tollsten Orgien en, 3 i also 24 e ü ö le
reise für irgendwelche Produkte in vie Höhe getrieben, sonder [ k ge Preise war nur der . Ausdruck des fe Handelt. Ein Börsengesetz kann derartigen Machenschaften 9 haupt nicht entgegenwirken. Was Sie mit dem Verbot 6. Terminhandels erreicht haben, war nicht viel mehr, als daß. (. auf den Lokalmärkten die Preise um 50 3 bis 1 4 herguflĩt⸗ konnten. Aber auch diese Möglichkeit ist für die Dauer ve llig an geschlossen, der Markt regelt sich eben nach Angebot und ac fres und nicht nach dem, was einige Leute wollen oder nicht wollen. r kann sich auch nicht darum handeln, das Publikum vor Verlusten zu schützen.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
n .
sie nur ihrer alte
[r 500 Tonnen;
zum Deutschen Reichsan
n 1090.
e
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Ich halte es für sehr bedenklich,
keit nach, der Richtung zu entwickeln, heit polizeilich schützt. möchte hinweisen, die an der Börfe nicht die Börse also gar keinen Einfluß hat, erheblichen Preisaufgang genommen haben:
daß auch
man jede auf die
Kohlensyndikats viel wichtiger für die Terminhandel mit seinen angeblichen So lag auch der Antrag Kanitz in der monopols. Das Getreidemonopok wäre schon gewesen, das war schon des Fleißes der Eblen wert. punkt der Konsumenten und der großen müssen wir alles tun, um die Preisbildung ü zu balten. Durch die Verdrängung des Geschäfts auf den markt, durch das Verbot des Terminhandels ist der Verkeh Börse in unerwünschtem Maße beschränkt worden— bindung, hat, der wirtschaftliche Rückgang Industriepapiere gestanden. Gerade zu Rückgangs hält der Terminhandel den gesetz eine ganze Reihe von Geschäften in das trieben hat, ist nachweisbar. Man könnte nur fragen, Unglück ist, ob diese Geschäfte im Auslande und getrieben werden. Aber wir haben ein Interesse Kapitalmarkt nicht in das Auskand gebracht wird.
Sturz auf. ob
daran, da
Es hat
zeigt, daß selbst die schlimmsten Feinde der Börse immer noch gern staatlich fub⸗
bon den Früchten dieses Giftbaumes genießen. Die dentionierten Kornhäuser haben nur da einen Erfolg gehabt, Art Terminhandel besteht; wo das nicht der Fall ist, veget nur. Der Minister Möller hat mit Recht darauf hingewiesen, politischen Einfluß die Börse hat. Geld regiert die
Dieser Spruch hat auch für Deutschland seine Geltung, auch in regigrungs fähigen Einfluß
Deutschland hat das Geld seinen Die Bankdirektoren haben solche Gehälter, Reiches ihnen gegenüber dasteht, wie iber. Die Millionen der Großen Berliner Straßenbahn eine solche Bedeutung gehabt, daß die
daß der erste Bea
hinaus verlängerte. Von diesem Einfluß Ararier nicht. In welche Kreise hat der letzte Banlkrach bewiesen. Wenn wir etwas Börsengesetzgebung. ändern wollen, so sollten wir daß eine und dieselbe Persönlichkeit 14, einnimmt, und daß diese Herren nur in die Generalver gehen, um ihre Präsenzgelder einzunehmen. sllten die Altlonäre geschützt werden. Die hier vorgesch lenderungen des Börsengesetzes sind nur Palllatibmittel.
llieberkapitalisierung von Unternehmungen, Direktoren s Dinge die wir verhindern sollten'
fluß natürlich hinauf die Korruption
beseitigen. An dieser Stelle muß mit dem Kampf eingesetzt werden, um
den übermäßigen Einfluß des Kapitals zu brechen. Abg. Burlage (Zentr.): Die
der An Diese Ansicht teile ich. Daß ne gesunde Preisbildung herbeizuführen, müssen wir bestrerten Minister Möller hat gestern dargelegt, daß zor und nach dem Gesetze auf, und niedergegangen sei, und araus Schlüsse für die Notwendigkeit der Novelle gezogen. emselben Recht kann man daraus schließen, daß kerige Gesetz nicht schädlich gewirkt hat. Fraf von Kanitz kam in seinen Ausführungen sihe. Die Novelle will den keng! auf Treue und Glauben entgegentreten. Meine vollen in der Kommissson prüfen, inwieweit wirklich durch das in Grundsätzen von Treu und Glauben borden ist. Aber ich sage ausdrücklich,
9r 1
der
wir wollen Seiten lange Begründung einen hbtamtlichen Schriftstücken beigebracht Hötsenregisters hat der Minister gesagt, das Register sähen sich die Bankiers für line solche Behauptung habe ich nicht ganz verstehen können. uch keine Logik darin. che Geschäfte zu treiben, und dann sehe ich nicht licht eintragen kassen soll, ug er ihnen fernbleiben. cherhebung, esihl nicht wollen eintragen lassen. undes ist so verklausuliert, daß hier eine Aenderung eintreten muß. let behauptet, mrickgegangen sei. Dem widerspricht die Statistik. 7 Börsenterminhandel einen größeren Spielraum einrä r haben in beigelegt, und wir tun es diese Materie eine feste Hand pwillt, uhlöchert werden.
hat.
sehe ich ein, wgrum oder er hält sie nicht für anständig, Es liegt in diesem
auch heute noch. Wir haben hineingesteckt, und wir sind Es soll in einem uischaffung von Waren gelten, wenn der Abschluß uungungen erfolgt, die der nißende nur Erzeuger oder Verarbeiter von Waren m die, welche den Gegenstand des Geschäftz bilden, nlsregister eingetragene Kaufleute ufmp. uischäfts betrieb der Ankauf
derselben
beteiligt sind, zu oder Verkauf jener Art gehört.
unte Landwirt ist in diesem Sinne Produzent, auch wenn er das er kann sich ) diese Bestimmung berufen. Auch jedem Handelsgewerbetreibenden, hier die Tür zu diesem verbotenen Geschaͤft gesetzliche Vorschrift nicht eintauschen Voraußt⸗
Edaut nicht einmal besitzt, sondern nur gemietet hat;
n Kaufmann wird net. Wir wollen die un eine diskretionãre Befugnis des Bundesrats. lich wird der Bundesrat solche Beslimmungen erlassen; es ein dickes Aber hinterher. Auf solche Dinge werden wir
ü einlassen können; wir wollen,
den effektiven üimfatz in Getreide hat abe der Aeltesten der Kaufmannschaft eutung als Boͤrsenplatz verloren; Lr Effektivumsat noch gestiegen. lin eine Getreideterminbörse überhaupt haben muß. ag an Weizen in Mannheim betrug 1859 631 05 ; auch Duisburg, Worms, . Neuß haben einen größeren Ümsatz zu verzeichnen. an, allen jenen Plätzen kein Bedürfnis zur Errich ninbörse, warum alfo gerade in Verlin?
nit aus, z un die Umsätze seien s
nach dem Börsengefetz
Der Dabei
o zurückgegangen,
daß die Deckung nicht mehr gewäͤhrleistet fei, zunial
im Kriegsfalle.
eine gesetzgeberische
1
sein Stiefelputzer ihm gegen
ᷣ . die Regierung ihnen über den Kopf der Gemeindebehörden hinweg die Konzession auf lange Jahre sprechen
verhindern, 15 Aussichtsratsstellen sammlungen Vor solcher Ausbeutung
Die große die hohen Gehälter der und anderseits die Herabdrückung der Löhne, das sind Wir wollen den Einfluß des Bank— ind Börsenkapitals und namentlich auch den politischen Einfli sch in der Unterdrückung der Arbeiter und ihrer Bestrebungen zeigt,
Schäden der Börse können nach icht des Vorredners durch das Börsengesetz nicht geheilt werden. der Börsenterminhandel geeignet wäre, 23 daß das wirtschaftliche Leben
das bis⸗
ö Wahrheit Ansprüchen des Börsengeschästes in Freunde
ins Gesicht geschlagen es prüfen, ein achweis ist dafür nicht erbracht worden, wenn auch die hundert ganzen Berg von amtlichen und Hinsichtlich durch die Eintragung deklassiert Ich finde
Entweder es ist für einen Kaufmann anständig,
— . gt i Verhalten eine gewisse ich berstehe nicht, wie die Kaufleute sich aus einem Ehr⸗ S 67a bezüglich des Registerein⸗
daß zas kleine Bankiergewerbe infolge des Gesetzes ie Novelle soll
dem Verbot des Getreideterminhandels eine große Be⸗
diese Hand jetzt herauszuziehen. Die bisherige Bestimm ung foll ĩ neuen Absatz zu 5 48 des pätsengesetzes als Börsentermingeschäft nicht der Kauf oder die sonstige nach Geschäfts⸗ Bundesrat genehmigt hat, und als Vertrag⸗
oder solche in das
daß das Verbot des Terminhandels Getreide und. Mühlenfabrikaten in der Gesetzgebung bestehen bleibt. Berlin sicherlich trotz der
nicht seine maßgebende
Ich sehe auch nicht ein, warum
in Berlin Frankfurt, Magdeburg,
tung einer Die Eingabe der Aeltesten
Tätig
Dumm⸗
Produkt
gehandelt werden, auf die und die trotzdem einen sehr x Roheisen und Kohle. Bei einer Statistik über den Preisaufschlag dieser Produkte stellt sich heraus, daß der Einfluß von Monopolgesellschaf ten, des Eisen⸗ und des schaft der Blankoverkäufe und Käufe fann doch keine gesunde
Preisbildung ist, als der uͤblen Begleiterscheinungen. Richtung eines Getreide⸗ etwas für Sie (rechts) — Vom Stand⸗ Masse der Bevöl kerung in vernünftigen Grenzen èKassa⸗ an der Damit in Ver⸗ und der Kurssturz der Zeiten des wirtschaftlichen Daß das Börsen⸗ Ausland ge⸗ ein nicht im Jalande
es
5 unser
sich ge⸗
wo eine ieren sie welchen Welt.
mte des
haben
die reicht, an der
lagenen
ß, der
er hat Mit
Abg.
Gesetz
des
an.
er sich
dann
Man
Zweite Beilage zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 28. April
keine Bedeutung haben. regulierenden Faktors der
weist
und nach dem Erlaß der Preise spielen falsche Nachricht die wahre Sachlage,
Nacht muß es sein,
bildung herbeiführen. und befürchten deren neuen Absatz hat sich eine Autorität wie gesprochen; und selbst Roscher hat von Schwindeleien genannt. Diese die Argumente, die wir Den Ausschreitungen der worden;
Wir wollen
wir wollen diesen Riegel n
Meine Herren! Herrn Vorredner! Er war. Ich habe Grundpfeilern des
Industriepapiere ebensowenig wird Börsenregisters. Meine Herren, und geglaubt dezu Kreise, die Kaufleute, wissen müssen,
wird etwas
und
soll
gestern, daß es ehrlos ist,
rechten Seite und dem Zentum. Wir schaden im deutschen Volke gewesen
das ist anerkannt; aber wir wünsch die ehrlose Benutzung der Handhabe,
erschweren.
Ich habe nicht davon gesprochen,
zu § 48 gesagt haben, ist nicht unser
es notwendig ãsei, innerhalb verständiger
schäftliche Kreise, sich gegen die verständigen Zeitgeschäft möglich ist, nicht von einer chinesischen Mauer ei
sie achten; gegen die Verluste, die a wollen wir in der Lage sein, dem G hinaus sein Getreide
Müller, der auf Monate hinaus sein
zuwenden, dies ist ein unbedingt no Wirtschaft, und der Herr Vorredner handels wirklich nicht voll erfaßt, wie teil vom unsoliden, und wenn er über die Wirkungen des Börsentermi
Terminhand
umen.
1896 nicht
Art,
deren
Der
folgt uns
ist Um⸗
hat
des
daß darin absolut gar kein Beweis lie Meine Herren, das Jahr 1891 extremste Jahr, das wir in hunderts gehabt haben, soweit ich stehen mir im Augenblick nicht das Jahr 1891 mit seiner Preisbildun gewesen, die zur Herabsetzung der Getre haben. Die schlechten Ernten, herausgebildet haben durch die ganze Steigerung vorbereitet von 1888 ar das Zusammentreffen von Mißernte zu der extremen Preisbildung
viel extremeren Preisbildung Die damalige starke Preissteigerung hat
der zw
auch auf dieser Seite zu jener Zeit veranlaßt, für die Herabsetzung
des Getreidezolls auf 3,50 M. zu stimm
Beisplel als Beweis möglichst schlecht gewählt.
Ich beschränke mich auf diese Ausführungen, um damit daß ich keineswegs meine Beweisführung aufgebe, daß wir die Grund lagen des Börsengesetzes von 1896 nicht angegriffen haben, wir nur die Möglichkeit einschränken wollen, haben, die das 1896 er Gesetz bietet, mißbräuchliche Anwendungen zu die gegen Treu und Glauben verstoßen.
treiben,
Um 6i/ Uhr wird die Forts Donnerstag 1 Uhr vertagt.
Mir
sheint nach dem vorher Gesagten, daß diese Umsä Wat, . n, Lobe . .
reisschwankungen gesagt hat, ist mir recht ñjweifelhaft nach den ker nr Verhältnissen der Jahre 9 zeist an. der Hand einer graphischen Barstellung bie Prei e für effektive und Terminwart für Weizen und des Börsengesetzes Be
weil man im Trüben wo Friedlands Sterne strahlen.“
en Wiederkehr, wenn die Ausnahm des 5 48 zugelassen Hürden. 8
geändert
berechtigt zu
wie es in den 70er und später wieder in den 90er Jahren
mannschaft, daß Mittel und Wege gefunden
sei, sondern ich habe immer nur davon notwendig sei, ins besondere bei Getreide. Das, was wir im Zusatz
an die Konsumenten verkaufen muß, dem lichkeit einer Versicherung zu geben, und in dem verständigen Zeitgeschäft der Börse liegt durch berufsmäßige,
der Spekulation sich widmende Kaufleute ist in der Tat nichts ein twendiges Glied unserer ganzen
im Jahre 1891 und über die Preisbildung, die der Mangel eines els nach dem Erlaß des 1896er Börsengesetzes gehabt hat, so muß man sagen, hat er ein paar so extreme
ist ja vielleicht das an Schwankungen
die sich Ende der achtziger Jahre
beim
en eine
am besten fischen kann
diese ungesunden Zustände nich
r Ueber den Terminhande zuchenberger sehr abfällig aus
die Differenzgeschäfte eine Wolke Aussprüche sind uns wichtiger als in der Begründung der Terminbörse ist ein
Vorlage finden
icht wieder öffnen.
Preußischer Minister für Handel und Gewerbe Möller: Nur wenige Worte der Erwiderung auf den hat nicht die Freundlichkeit gehabt, auf die ö Argumentierung einzugehen, die der Inhalt meiner gestrigen Rede gestern gesagt und wiederhole es heute, an den Börsengesetzes von 1896 soll nicht gerüttelt werden. Das Terminhandeleverbot für Getreide und Mühlenfabrikate wie für und des ausgesprochen geschäftlichen was sie tun, daß ein Kaufmann verantwortlich ist für die Verbindlichkeiten, die er eingegangen ist (sehr richtig! links), und ich spreche es heute noch schärfer aus als wenn ein Kaufmann dies nicht tut. Vor dieser Uebung der Ehrlosigkeit wollen wir den Börsenhandel schũtzen. Gegen die Leute, die nicht im Geschäft stehen vergnügen an die Börse gegangen sind, richten wir uns wie alle von der
aufrechterhalten werden, an den Bestimmungen ich habe gestern sein, daß die
und aus einem Spiel⸗
erkennen alle an, daß es ein Krebs⸗ ist, dem Börsenspiel zu huldigen, geschehen ist, zur Ehre der Kauf⸗ werden, den Kaufleuten 1896er Gesetz bietet, zu
en und zwar
die das
Darin, glaube ich, können Sie uns in der Tat unterstützen.
daß der Terminhandel notwendig gesprochen, daß der Zeithandel
e Erfindung, das ist uns in der
Septemberkonferenz, die ich abgehalten habe, zugetragen worden, und es ist uns formuliert worden als Gesammtantrag der Versammlung, also auch von den Vertretern der Landwirtschaft (hört! hört! links), aus deren Mitte der Antrag hervorging und
die allerseits anerkannt haben, daß Grenzen ein Zeitgeschäft zu haben.
Das Zeitgeschäft, wenn es nicht existiert, verhindert, weite solide ge⸗ Konjunkturen zu decken, was bei einem und wir sind doch in Deutschland
ngeschlossen, daß wir die Kon—
junkturen des großen Weltmarktes nicht achten können, wir müssen us diesen Konjunkturen kommen,
etreidehändler, der auf Monate
Mehl verkaufen muß, die Mög— gegen die Versicherung, die
hat die Bedeutung dieses Zeit⸗ ich glaube. Es ist das Gegen⸗ uns Zahlen vorgeführt hat ngeschäfls auf die Preisbildung
Jahre herausgegriffen, gt. (Sehr richtig! links.) eiten Hälfte des vorigen Jahr— mich erinnere — die Zahlen zur Verfügung ist g die Ursache für die Politik idezölle im Jahre 1891 geführt
Welt, hatten eine langsame , die im Jahre 1891 durch n in verschiedenen Ländern beim Weizen und noch
Roggen geführt haben. manche Mitglieder des Hauses
en. Es war also gerade dieses zu zeigen,
und daß mit denjenigen Hand⸗
etzung der Beratung auf
tze für den Kriegsfall s Terminhandels als
1891 ff. (Redner bewegung nach Roggen in der Zeit vor im Auf- und Abschwanken große Rolle; man trübt
Die Wirt⸗ Preis⸗
en gemäß dem
Riegel vorgeschoben
1904.
—
. Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zu sammen estellt Nachrichten für Handel und In kn stt fat ö.
Außenhandel Frankreichs im ersten Viertel jahr 1904. Nach den offiziellen Angaben bewertete sich die französische Ein fuhr während der ersten drei Monate des laufenden Jahres auf 1183 058 000 Franken, gegen 1268 0652 6059 Franken während dez gleichen Zeitraums im Jahre 1905. Die diesjährige Einfuhr steht mithin hinter der vorjährigen während des genannken Zeitabschnitts t um 25 024 0090 Franken zurück. Dagegen weisen die Zahlen für die Ausfuhr während des ersten Viertels des laufenden Jahres gegenüber derjenigen des Vor— jahres eine Steigerung um Its 364 000 Franken auf, nämlich von , ö den Januar bis März 1903 au 31930 Franken des gleichen Zeitraums i Jahre 1904. ; . Im einzelnen verteilen sich Ein und Ausfuhr, wie folgt: . Januar Mär Einfuhr
904 1903 Wert in tausend Franken Nahrungsmittel Rohstoffe für die Industrie
Monaten während
.
204 819 190 961 69 140 823 757 209 099 193 364 1183058 208 O2.
Fabrikate
Zusammen Ausfuhr Nahrungsmittel Rohstoffe für die Fabrikate . Poststücke
140 878 305 971 549 941
135196
286 417
546 162
; 76 403 69 004 Zusammen 1075193 10568275.
(Journal officiel de ja Rè publique Frangaise.)
Industrie
Die diesjährige Kontraktenmesse in Kiew.
Der Ausfall der diesjährigen Kontraktenmesse, die in der Zeit vom 14. Februar bis 21. März in Kiew stattgefunden hat, ist hinter allen Erwartungen zurückgeblieben. Der Krieg hat hierzu viel bei— getragen. Größere Abmachungen und Geschäfle sind überhaupt nicht zustande gekommen. In allen Geschäften machte sich eine Stockung bemerkbar, es wurde überall nur von Verlusten gesprochen. Ver schiedene Kiewer Firmen, die, wie gewöhnlich, auf bie Kontraktmesse gerechnet haben, befinden sich jetzt in Zahlungsschwierigkeiten.
Die Zuckerfabriken sind ihren Verpflichtungen nachgekommen Es werden voraussichtlich wieder einige neue Zuckerfabtiken ent- stehen. Die Lieferung von Maschinen und Apparaten für zwei von ziesen Fahriken hat eine Kiewer Maschinenfahbrt übernommen. Die Lieferung für zwei andere Fabriken ist noch nicht abgeschlessen. In Rekonstruktjon, Reparaturen usw. haben die Zuckerfabriken nur das Unumgänglichste vorgenommen. Die Zahl der Firmen, die sich um diese Arbeiten beworben haben, war verhältnismäßig groß Einige österreichische, mehrere Warschauer und eine ganze Anzahl Kiewer Maschinenfabriken wetteiferten untereinander. Die Preise wurden daher stark gedrückt. wozu die Warschauer Firmen viel beigetragen haben. In den russischen Zuckerfabrikantenkreifen macht sich jetzt immer mehr und mehr das Bestreben bemerkbar, die. einheimische Industrie nach Möglichkeit zu unterstützen. *
Unter dem Einfluß des neuen Gesetzes für die Zuckerindustrie vom 12/25. Mai 1903 wird voraussichtlich die Rübenanbaufläche für die nächste Betriebsperiode eine weitere Verringerung erfahren. Hiernach sind auch die Preise für Zuckerrüben um 5 bis 15 Kopeken für das Berkowetz — 12 Pud (1 Pud — 1638 kg) gefallen. Auch ist der Absatz in Zuckerrübensamen im laufenden Jahre geringer ausgefallen. Einheimische Samen sind mit 2 bis 3,50 Rubel und 3usländische mit 50 bis 430 Rubel das Pud verkauft worden. Die Preise gestalteten sich um 10 59 niedriger als im Vorjahre.
Der Handel mit den für die Zuckerfabrikation nötigen Materialien ist im laufenden Jahre gleichfalls weniger belebt gewesen. Jutesãcke sind mit 271 Kopeken für das Stück bezahlt worden. Die Preife für Kalk sind auch zurückgegangen; für Steinkalk sind die Preise 24 bis 26 Kopeten und für Kreidekalk 30 bis 22 Kopeken das Pud gewesen. Der Umsatz in Eisen war nicht bedeutend, die Preise aber waren höher als im Vorjahre.
Auch die Hoffnungen der Landwirte auf die diesjährige Kon-
traltenmesse sind nicht in Erfüllung gegangen. Sie bat diesmal einen gegen früher verschiedenen Verlauf genommen. Sowohl in rüheren Jahren als auch im vergangenen Jahre haben während er Kontraltenmesse gewöhnlich Verkäufe und Verpachtungen größerer Güter sowie Verkäufe von Getreide künftiger Ernte stattgefunden. In diesem Jahre gingen aber alle Geschäfte schief, und es kam zu keinen bedeutenderen Abmachungen. Die anfänglich einsetzenden Verkäufe von Getreide künftiger Ernte haben bald aufgehört, da es sich herausstellte, daß als Käufer nur die Kiewer Banklers erschienen, die den Gutsbesitzern höchst unvorteilhafte Bedingungen anboten' Im Hinblick aber auf den ungünstigen Stand der Wintersaaten, sowie in Erwägung der Ereignisse im „fernen Osten“, die die Ge⸗ treidepreise noch stark ändern können, haben nur diejenigen Gutsbesitzer ihr Getreide verkauft, die in Geldverlegenheit waren.
In Oelsaaten sind überhaupt feine Abmachungen getroffen worden.
In landwirtschaftlichen Mafchinen und Geräten baben die Land⸗ wirte nur das notwendigste eingekauft. Die ungünstigen Aussichten auf die künftige Ernte verminderte deren Kauflust erheblich. Im Gegensatz zum borigen Jahre jst in diesem Jahre nur eine geringe Nachfrage nach Dreschgarnituren und Lokomobilen gewesen. Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Kiew)
Asbestlager in Finnland.
Gegenwärtig wird der größte Teil des beständig zugehmenden Asbestbedarfs Rußlands aus canadischen und italienischen Gruben bezogen. Die . nach neuen Lagern dieses Minerals führten, dem ‚Rig. Börsenblatt“ zufolge, vor einiger Zeit in Finnland zu einem unerwartet großen Erfolge. Das Asbestgestein kommt daselbst nicht nur in schmalen Adern und Säumen, sondern sogar in ganzen Felsen und Gebirgen vor. Die Fundstätten liegen zum Teil un mittelbar am schiff baren Wasser, vorwiegend aber in 30 bis 35 Km Entfernung von denjenigen Seen, deren Verbindung mit dem Merre über Wiborg geht. (St. Petersburger Zeitung.)
Belgien und Argentinische Republik. Meistbegünstigungsabkommen. Nach einem der belgischen Repräsentantenkammer in der Sitzung vom 16. März d. J. zur Ge⸗ nehmigung vorgelegten Handelssbtreinkommen zwischen Belgien und der Argentinischen Republik gesteben sich die beiden Länder gegen eitig das Meistbegünstigungerecht zu. Die allgemeine Meistegünstigungsklausei soll indessen nicht die besonderen Maßnahmen ausschließen, die jeder der beiden Stagten aus gesundheissichen Sründen oder im Hinblick auf kriegerische Ereignisse treffen wird, und ferner sich nicht auf diejenigen Zuschlagzölle ersirecken, die eintretendenfalls zum Ausgleich der Aug. fuhrprämien erhoben werden.