1904 / 101 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Apr 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualitãt

gering

mittel gut Verkaufte

Marktort

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster

höchster

niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelentner

6. 16 416. .

origen Außerdem wurden . . am Markttage (Spalte 1) nach überschlaglicher Schätzung verkauft Doppel zentner (Preis unbekannt

Durchschnittg⸗ Verkauft⸗

wert dem

6

e *

Landsberg a. W. . ö irschberg i. Schl. k, Göttingen Geldern. ö Mülhausen i. E. . Chateau⸗Salins

Kaufbeuren. Langenau i. Wrttbg.

3 3

Landsberg a. W.. Kottbus .. Wongrowitz . ö Hirschberg i. Schl. . Göttingen Geldern.

Neuß .. Döbeln. Rastat Chateau⸗Salins

na n * 2

8e 3

Landsberg a. W. . Wongrowitz . . . i. Schl. . . Göttingen Geldern.. . Langenau i. Wrttbg. . Mülhausen i. E. . . Chateau⸗Salins

x 383.

Landsberg a. W.. Kottbus .. —ĩ Wongrowitz . k ir h dera i. Schl. , Göttingen

Geldern. , 2 Langenau i. Wrttbg. . Mülhausen i. E. ..

16 o Chateau ⸗Salins.

Bemerkungen.

1600

Die verkaufte Menge wird guf volle Doppelientner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteil Fin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Pun

Weizen. 16,50 17,40 16,60 17,70 16,50 17, 80

16,50 17,90 18,60 17,70 16,50 18,10

17,20 17,20 16,70

16, S0 16,90 18,00 18,00 . 16, 80 17, 20 ö.

gRernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen) 17,40 17,40 17,50 17,50 17,80 17,80 1

1730 17,50

16 00 17 36 1636

1630 Ie

16,90 1750 16,20 16,60

12,60 12.95 12,40 12,90 13,40

12,60 12.10 11,90 12,30

13,50 14.99 12,50 12,40 13,50 13, 00

12,60 11.90 12,60 11,ꝓ50 14,00 13,30 14,60

12, 30 40

11,50 .

11,20 47 * 250

13,50 3. 70 11,40 70 11,90 ; 12.50 41 17,00 17

1720 J s 1116

13, o 11,46 11.80 120 1700

136506 14 6 ö

89 14 357

1050 2696

122

938 125

256 516

385 3326

1205 1156

81

7h6 3 184 4068

899 261

1320 12,16 1122 12,15 13,50 1366 1533 21. 5s S.

1320 123.36 11,18 1256 1357 12.00 1251 1641

166 185 h25 3155 960 846 bis 275

e C 8

t. Der Durchschnittspreiz wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet kt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehl t.

Dentscher Reichstag. 78. Sitzung vom 28. April 1904. 1 Uhr.

uf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Beratung des Ge ö betreffend die Kranken fürsorge für Seeleute nebst den dazu eingebrachten Anträgen.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. Nach dem Abg. Sch malfeldt (Soz.) nimmt das Wort der

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich knüpfe an die Ausführungen des letzten Herrn Redners an. Die Anträge, die im Antrag Schwartz und Ge⸗ nossen niedergelegt, halte ich für solche, über die sich sachlich durchaus sprechen läßt; aber solange dieses jetzige System der Krankenver— sicherung der Seeleute besteht, können wir auf diese Anträge nicht eingehen. Die ganze Gestaltung der Krankenversicherung der Seeleute läßt sich nur geschichtlich erklären, indem die Seeleute schon eine gewisse Krankenversicherung auf Grund des Deutschen Handelsgesetz buchs vor Erlaß des Krankenversicherungsgesetzes genossen. Würde man den Anträgen nachgeben, namentlich dem Antrag zu Art. 1, so würde man die kleinen Reeder in einer Weise mehr belasten, daß es in der Tat äußerst zweifelhaft wäre, ob sie diese Lasten tragen könnten. (Sehr richtig! rechts.)

Wir hätten ja das Gesetz zu Gunsten der Seeleute, die Ver längerung der Frist von 13 auf 26 Wochen betreffend, schon bei der letzten Novelle einbringen können, wenn wir nicht vorher die Frage hätten sehr sorgfältig prüfen lassen wollen: ist die kleine Reederei noch leistungsfähig, diese Lasten zu tragen? Wir haben uns für diese Frage zwar bejahend entschieden, aber ich glaube, wir können nicht noch einen Schritt weiter gehen. Die Herren die an der Wasserkante wohnen, wissen ja, wie schwer die kleinen Reeder insbesondere bei der Küstenschiffahrt zu kämpfen haben mit den großen Reedereien, wie die Schiffgefäße immer größer werden, wie beispielsweise die kleine Küstenschiffahrt durch den Nordostseekanal zu kämpfen hat, weil man jetzt große Tender gebraucht, die man durch den Kanal durchschleppt und die natürlich billiger transportieren können, wie die kleine Küstenschiffahrt. Wenn wir also den kleinen Reedern noch weitere Lasten auferlegten, so würde gerade diese Kategorie von Reedern, die wir erhalten wollen, sehr arg gefährdet sein. Will man den Anträgen stattgeben, so müßte man und das hat der Herr Vorredner am Schlusse seiner Rede zugestanden die Kranken— versicherung der Seeleute auf eine ganz andere Grundlage stellen, ähnlich wie die Krankenversicherung aller anderen Arbeiter. Das wird der Gegenstand der künftigen Erwägungen sein; jetzt bitte ich die Herren aber, von ihren Anträgen abzusehen.

Damit schließt die Generaldiskussion. debatte zum Artikel 1 tritt der

Abg. Molkenbuhr (Soz.) für den sozialdemokratischen Antrag ein, der nach den Ergebnissen der zweiten Lesung dahin geändert ist, daß die Krankenfürsorgepflicht auch Platz greifen soll „innerhalb drei Wochen nach der Abmusterung, wenn der Schiffsmann nicht in ein neues Dienst- und Arbeitsverhältnis eingetreten ist“.

Kommissar des Bundesrats, Geheimer Oberregierungsrat im Reichtkamt des Innern von Jonguisres: Die prinzipiellen Be⸗ denken gegen den Antrag sind bereits von dem Herrn Staatssekretär hervorgehoben worden. Von den Spezialbedenken im einzelnen sind aus der zweiten Beratung immer noch zwei bestehen geblieben, nämlich daß keine Rücksicht auf den Fall genommen ist, wo der Betreffende im Auslande seinen Aufenthalt hat, und daß man doch den Reeder nicht verantwortlich machen kann für Krankheiten, die der Seemann nach der Abmusterung sich schuldhaft zuzieht. Was der Lloyd frei⸗ willig leistet, darf man auf keinen Fall den kleinen Reedern allgemein auferlegen. Auch die mittlere Reederei kann nicht mehr tragen, als was ihr bereits auferlegt ist.

Der Antrag der Sozialdemokraten zum Artikel wird abgelehnt.

Hinter Artikel J wollen die Sozialdemokraten als Artikel Ia diejenige Abänderung des § 61 eingeschaltet wissen, welche die Ünterstützung der Familie bezw. der Ver⸗ wandten für den Fall regelt, daß der Schiffsmann in eine Krankenanstalt aufgenommen ist. ;

Abg. Molken buhr befürwortet diesen Antrag und weist darauf hin, daß auch die unverheiratete Schwester des Schiffsmanns der Unterstützung teilhaftig werden solle. Insofern sei der frühere Antrag seiner Freunde verbessert worden. Für den Steward bedeute die Heuer gar nichts, und insofern wäre die Ersetzung des Wortes „Heuer durch „Arbeite perdienst! eine Verbesserung, die dem Zentrum zu danken sei. Aber er (Redner) habe schon 1902 genau dasselbe vorgeschlagen und das Zentrum habe dazu geschwiegen.

bg. Kirsch (Zentr.) befürwortet den Antrag des Abg. von Savigny, in 5 61 die Worte: ‚aus seinem Heuerverdienste“ zu ersetzen durch die Worte: „aus seinem Arbeitsverdienste als Schiffs- mann“, und wendet sich gegen den Vorredner, der in demselben Atem, wo er diesen Antrag als eine Verbesserung bezeichne, die Arbeiter⸗ freundlichkeit des Zentrums in Zweifel gezogen habe. Das Zentrum habe die Seemannsordnung zustande gebracht, während die Sozial⸗ demokraten sie sämtlich abgelehnt hätten. Wenn das Zentrum jetzt nicht weiter gehe, so geschehe das aus den Rücksichten, auf die der Staatssekretär hingewiesen habe.

Abg. Molkenbuhr: Wenn ich gesagt habe, das Zentrum fange an, sich zu verbessern, so hatte ich dabei im Auge, daß dieser Antrag einen von der Mehrheit damals mit Bewußtsein begangenen Fehler jetzt wenigstens zur Hälfte wieder gut macht. Wir haben gegen die ganze Seemannsordnung gestimmt wegen der darin ent⸗ haltenen direkt gegen die Interessen der Seeleute gerichteten rigorosen Vorschriften. Die schnelle Einbringung dieser Novelle har unsere Bedenken bestätigt.

Abg. von Savigny Gentr.): Auf eine Auseinandersetzung über die Vergangenheit will ich nicht eingehen, sonst werden wir mit der dritten Lesung nicht fertig. Mein Antrag bezweckt lediglich eine Besserung der Lage der Stewards durch Berücksichtigung ihrer Neben⸗ einnahmen. Ich möchte ferner beantragen, daß dem S 6l hinzu⸗

In der Spezial⸗

gesetzt wird, daß für Stewards, soweit es für sie günstiger ist, an Stelle der vertragsmäßigen Monatsheuer der gemäß § 66 der Seeunfall⸗ verhütungsvorschriften vom Reichskanzler festgesetzte durchschnittliche Betrag des Monatslohnes ohne Hinzurechnung der gewährten Be— köstigung treten soll.

Kommissar des Bundesrats, Geheimer Oberregierungsrat im

Reichs amt des Innern von Jon quires; Der erste Antrag ist, glaube ich, unbedenklich. Ueber den zweiten, der eine Lücke ausfüllen soll und der mir sympathisch ist, kann ich namens der verbündeten Regierungen keine Erklärung abgeben. . Abg. Schwartz Lübeck (Soz.): Daß wir die Seemann ordnung im ganzen abgelehnt hatten, war ganz richtig, denn inzwischen hat sich gezeigt, wie wenig sie der Enn ick ung der Verhältnisse, insbesondere dem Ueberwiegen der großen Schiffahrt, angepaßt war.

Abg. Dr. Semler (nl): Ich möchte mich gegen den zweiten Antrag bon Savigny erklären, der viel zu kompliziert ist, und dessen finanzielle Tragweite gar nicht zu übersehen ist. Gerade für die großen Reeder würde er eine unverhältnismäßige Belastung zur Folge haben. Gegen den ersten Antrag 6 sich Bedenken nicht erheben.

Abg. Molkenbuhr: So groß ist die Belastung nicht, aber immerhin würde die Versorgung der Familien der Stewards hinter dem zurückstehen, was sie auf Grund einer Seemannsversicherung er⸗ halten würden.

Der ,, Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen abgelehnt, die beiden Anträge von Savigny werden angenommen.

Der Rest der Vorlage wird ohne Debatte erledigt. Die Ueberschrift wird auf Antrag des Abg. Kirsch wie folgt geändert: „Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ab—⸗ änderung der Seemannsordnung und des Handels— gesetzbuches“.

Die Gesamtabstimmung wird ausgesetzt, weil der zweite Antrag von Savigny, der nur handschriftlich vorlag, und bie Abstimmung darüber wiederholt werden muß.

Darauf setzt das Haus die erste Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Aenderung des Ab— schnitts IV des Börsengesetzes, fort.

Abg. von Kardorff (Rp.): Alle die Voraussetzungen, unter denen das Börsengesetz geschaffen wurde, sind nicht erfüllt worden. Gegen die Eintragung in das Börsenregister zum Zwecke des Termin⸗ handels hat die Bankwelt gestreikt, die Provinzbankiers streikten dann auch. Auch die zweite Voraussetzung, daß die Termingeschäfte in Getrelde und landwirtschaftlichen Produkten und in Industrie— werten endgültig beseitigt werden, ist nicht in Erfüllung gegangen, es haben sich Wege zur Umgehung des Gesetzes gefunden. er Ausdruck, den der Abg. Lasker einmal gebraucht hat; „Die Börse ist die Hochschule für die Umgehung der Gesetze“, scheint sich be⸗ währt zu haben. Wir haben geglaubt, daß das Börsengesetz dazu beitragen würde, Treu und Glauben und Rechtlichkeit in erhöhtem Maße der gesamten Handelswelt einzuflößen, aber nachdem selbst Bankiers mit dem Differenzeinwand gekommen sind, hat sich auch daß als hinfällig erwiesen. Man hat gesagt, die Uebelstände wären ni so groß, man brauche an ihre Beseitigung nicht heranzugehen. bin anderer Meinung. Daß die 3 Verjährungsfrist des Differenzeinwandes beseitigt werden muß, darüber werden wohl alle Parteien des Hauses einig sein. Daß der Entwurf, wie er un vorge⸗

itz nicht im stande sein wird, die Zustände an der

ööogen werden müßten. Es würde auch auf den Kurs unserer Konsols ien wohltätigen Einfluß ausüben, wenn wir dazu übergingen, bei

den großen Prozessen, dem Trebertrocknungsprozeß und den ver⸗

hon, ich will einmal den Ausdruck gebrauchen, schwindelhaften Unter⸗

gründlichen Reform unterworfen würde, könnte ich, wie gesagt, mit mir reden lassen. f million. —ĩ und namentlich auch darauf sehen wird, daß die Sprache des Gesetzes arbeiten kann.

ossetzes hinausgeschoben wird, bis eine Revision des Aktiengesetzes statt⸗

der auf Namen und der nicht auf Namen ausgestellten ganz ber⸗

schieden. Wenn eine Gesellschaft keine Obligationen ausgeben kann

Auslegung des Reichsgerichts über die Termingeschäfte halte ich

druck.

e für die Rechtsprechung geeignet wäre, ist mir zweifelhaft, mir ist (elt e e mich durch den Entwurf durchzuarbeiten. (Redner sest den 5 48 in der gen g. der Regierung vorlage) Wenn ein maner in einem deutschen Aufsatz ein solches Deutsch verbrechen e, so würde seine Zensur, glaube ich, recht schlecht sein. Be— ich dez Termingeschäfts stehe ich genau auf dem Standpunkt des ichzurlage; ich gehe sogar nech weiter und würde eine Ver— fung der Strasbestimmungen für angezeigt halten. Vielleicht nen auch Definitionen in das Gesetz eingefügt werden, rer Rechtsprechung zu Hilfe kommen. Es ist die inung geäußert worden, in. Getreide wäre das Termin- thäft ziemlich beseitigt. Ich kann das nicht anerkennen. Der landepreis müßte sich nach Aufhebung des Identitätsnachweises p ufammensetz en gus dem Weltmarktpreis zuzüglich des Zolles, sst' aber seit Erlaß des Börsengesetzes durchschnittlich niedriger sesen. Das spricht, doch dafür, daß es auf dem Umwege von „tor rentkassageschäften usw. möglich gewesen ist, wenn auch bt in dem Maße wie früher, auch Termingeschäfte noch immer zu hen. In diesen Punkten sind meine polltischen Freunde mit einig, was für meine nachfolgenden Ausführungen nicht mehr grit. In, bezug auf Bergwerksaktien, Hüttenaktien und in⸗ sulesle Werte sind wir nach meiner Meinung in der Bevormundung Publikums etwas zu weit gegangen. Als Agrarier habe ich mir mer gesagt; Qui trop. embrässs mal streèint! Ich beschränke ch auf die Landwirtschaft, und nicht allein der Großgrundbesitzer t unter den Termingeschäften, sondern auch der kleine Landwirt. er Terminhandel, der so schädigend auf die landwirtschaftliche Hhduftlon wirkt, ist gründlich zu beseitigen. Dgrin stimmen meine hitichen Freunde nicht überein, daß sie alle das Verbot des Termin- ndels aufrecht erhalten wollen. Unter Umständen könnte man elne hzession für den Terminhandel in industriellen. Werten machen. In ger clnterredung hat mir einer der größten Industriellen Schlesiens, gleichzeitig Aufsichtsrat bei einer, großen Bank ist und als solcher PHepots zu revidieren hat, vor längerer Zeit einmal mitgeteilt, es auffallend, wie sehr sich die Depots in den Banken in ihrer nualikät veischlechtert hätten. Früher hätten die Banken Depots n guten Börsenhapieren von den solidesten Aktiengesellschaften ge—⸗ bt; diese seien so ziemlich verschwunden. Dagegen hätte sich eine affe bon Depots, von Papieren sehr zweifel haften Charakter, ein- führt, die einen Kurs über pari, aber seit Jahren sehr geringe Zinsen geben haben, Es sind das Papiere, von denen genaue Kenner auben, daß sie noch lange Jahre so liegen können, wenn sie über⸗ aupt jemals zu einer anständigen Verzinsung kommen. Ein anderer zerrt, der ebenfalls die Depots großer Banken zu revidieren hat, gte mir dasselbe. Die Börsenspekulanten schicken ihre guten Papiere Ec Paris und London und machen, weil sie es dort bei weitem sltzet haben, ihre Geschäfte. Beide Herren waren der Meinung, das doch ein recht gefährlicher Zustand unserer Banken bei hend einem größeren Krach sein würde. Sie meinten, wenn es dazu mme, so würde man zur Veräußerung solcher Papiere gezwungen sein, nd kann würden wir zu einer Zerrüttung kommen, wie wir sie noch cht erlebt haben. Ich bin der Ueberzeugung, daß das Börsen⸗ örse zu einer Fäößeren Solidität zu bringen. Dazu gehören zwei Maßnahmen, von nen ich bedaure, daß sie nicht schon seit längerer Zeit in Angriff ge⸗ hommen sind, nämlich erstens, daß wir die Depositenbanken von den misstonsbanken trennen, und zweitens, was noch viel wichtiger ist, nnz wir an eine Revision unserer Aktiengesetzgebung gehen, denn die Ferausgabung der Aktien ist doch ein ungeheueres Privilegium, dem genüber die Banken zu Leistungen für die Allgemeinheit schärfer heran

ine Revision des Aktiengesetzes zu bestimmen, daß innerhalb einer helimmten Frist der ganze oder wenigstens ein großer Teil des sieserbefonds in mündelsicheren Inhaberpapieren angelegt werden muß. Benn von Aktiengesellschaften sogenannte Obligationen ausgegeben berden, so bedürfen sie in manchen deutschen Staaten, . B. in BHapern, Hamburg, Lübeck der Genehmigung des Staates. Bei uns dürfen sie nur der Annahme durch eine Börse. Wenn eine Bank solche Obligationen ausgeben will, wird sie immer in der Lage sein, die Annahme durchzusetzen. Man sollte auch bei uns die Henehmigung in die Hand des Staates legen. Man hat die Agrarier und die Äntisemiten für das Börsengesetz verantwortlich gemacht, es wurde jedoch hervorgerufen durch Wahrnehmungen auf dem öffent⸗ sichen Geldmarkt und an der Börse, die recht beirüblicher Art waren. wurde behauptet, durch das Börsengesetz wäre die Stellung der deutschen Börse unter die Londoner und Pariser heruntergedrückt. Sollte die Börse nicht selbst daran etwas schuld gewesen sein? Aus

schidenen Bankprojessen werden Sie sehen, daß wir eine große Reihe

nehmen haben. Wenn es da einen Krach gab, so ist das nicht zu berwundern. Wenn die Vorschriften zur Verhinderung der Differenz- geschäfste in Getreide verschärft und unsere Aktiengesetzgebung einer

Ich hoffe, daß die Kommission sorgfältig arbeiten derstindlich gemacht wird, damit die Rechtsprechung auch damit Abg Kaempf (fr. Volksp ): Wenn die Revision des Börsen⸗

zeunden hat, würden wir erstere ad calendas Graecas vertagt sehen. Was Herr von Kardorff bezüglich des Reserpefonds verlangt, würde die Aktiengesellschaften nur veranlassen, ihr Aktienkapital zu erhöhen. Was die Sbligationen betrifft, so sind die Rechtsverhältnisse bezüglich

ohne Genehmigung des Stagtes, kann sie vielleicht in Konkurs geraten; vill das Herr von Kardorff? Er würde damit die Industrie unter- binden, und dazu sehen wir gar keine Veranlassung. Aus dem Trebertrocknungsprozeß macht Herr von Kardorff den Börsen einen Vorwurf. Aber gerade die Börsen haben schon 1881 ohne Zutun der Regierung die Theorie von einem Prospektenzwang durchgeführt, und auf Grund dieser Theorie ist die zweite Serie der Trebertrocknungs⸗ allen an der Berliner Börse nicht zugelassen worden. Die

nicht fär zutreffend und befinde mich dabei in der allerbesten Gesell⸗ schaft. 1901 haben die Vertreter der Regierungen in den Konferenzen des Börsenausschusses sich auf meinen Standpunkt gestellt, und in der Nobelle kommt diefe Meinung noch aufs allerdeutlichste zum Aus— 3 Die Regierung zieht allerdings nicht die Folgerung aus dieser

ihrer Auffassung, sondern sie sagt:; das Reichẽgericht hal e toe en dem Willen des Gefetzgebers jene Auslegung gegeben, aber ich muß mich auf diesen Standpunkt slellen und werde versuchen, die Härte dieses Standpunktes möalichst abzuschwächen; und das geschieht nun in den orschlãgen der Novelle. Wenn diese Novelle gegen den 5 764 des Bürgerlichen Gesetzbuchs schützen will, der hon dem Spielgeschäft handelt, so tut sie einen Schlag ins Wasser, denn Geschäste, ch die Differenz jwischen dem Vertragspreise und dem Preise zur Zeit der Lieferung betreffen, gibt es überhaupt nicht; es handelt sich immer um den Vertragäsprelß und den Preis, zu dem der Erwerber wieder verkaufen lann oder wird. Der Sh] hat die Folge der Untersagung erschöpfend geregelt. Dem gegenüber hat gestern Herr Burlage den Artikel 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeführt; „ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gese liches Verbot verstößt, ist nichtig“. Er hat aber nicht den Rachsatz angeführt: sofern sich nicht aus dem Geschäftgabschluß ein andereg ergibt“. Die Vorlage will auch ler abmildern. Zwischen Waren und Wertpapieren soll, ein Unterschied gemacht werden, das ist, der Sinn des neuen § 48, dessen Veutsch gar nicht so schlecht ist, wie es scheint, wenn man ihn schlecht vorllest. Liest man ihn gut vor, so bin ich überzeugt, daß lin ganz anderes Deutsch herauskommt. Eine Gesundung der Ver⸗ hältniffe wird auch durch die Bestimmungen der Vorlage noch nicht

eribeigeführt werden. Graf von Kanitz meinte, es sei an der Börse alles in schönster Ordnung, es ginge alles vorzüglich. Es kommt gar nicht

darauf an, ob es an der Börse in einem oder dem anderen Jahre schlecht war, fondern darauf, * sie so orggnisiert ist, daß sie die ihr Ibliegenden wirtschaftlichen Funktionen erfüllen kann, und das be, streite ich. In den Zahlen des Berliner Kassenvereins spiegeln sich nicht die Umfätze der Börse ab, sondern die Ablieferungen, die auf Grund dieser Ümsätze entstehen, und es ist ganz klar, daß, wenn der Terminhandel in weitem Ümfange perhoten ist, aus dem Handel, der sich nun auf das Kaffageschäft wäörft, fehr viel größere Ablieferungen entstehen müssen. Die größeren Umsätze sind wirtschaftlich wertlos und lediglich Zahlen auf dem Papier. Maßgebend, kann nun das Erträgnis der Umsatzsteuer fein. 1901 bis 1903 sind durchschnittlich 139 Millionen enkrichtet worden; diesen Ertrag hatten wir schon 1859‚̃90, wo der Umsatzstempel weit niedriger war; es ist eine Herabminderung der Ümfäße etwa um die Hälfte festzustellen. Graf von Kanitz weist noch auf die Veruntreuungen hin und hat sich auf die ‚Kölnische Volkszeitung“ dafür berufen. Deren Zahlen hätte ich an seiner Stelle doch erst nachgeprüft, ehe ich eine Be— schuldigung dieser Art gegen einen ganzen großen Stand erhoben hätte. Graf bon Kanitz hat die Verantwortlichkeit der Zeitung überlassen; aber eine solche Kampfesweise ist doch nicht empfehlenswert:; semper aliquid haeret. Die Zahlen sind falsch. Infolge der Rede des Grafen von Kanitz schrelbt mir der Vorstand der Hamburger Börse, daß die Aeußerung, es hätten in Hamburg nur ) Repisionen bel 13 Bankiers stattgefunden, falsch sei; es hätten 1901ä02 17, 190205 N, 1903604 363 stattgefunden. Die dabei verfügten Strafen sind ganz geringfügig, auch handelt es sich gar nicht um Veruntreuungen, sondern um Zweifel, ob ein Stempel verwendet werden mußte oder nicht. Solche Dinge kommen bei der Steuerdeklaration tagtäglich vor, und der Stempelfiskal hat ja auch schon Millionen, zurückzahlen müssen. Man verdächtigt hier ebenso die Bankiers wie die Beamten der Steuerverwaltung, deren Eifer und Tüchtigkeit allgemein anerkannt wird. Eine solche Verdächtigung gegen , hätte ich von einem Mitgliede dieses Hauses nie erwarlet. Gegenüber den ausländischen Börsen sollen die deutschen sich nach dem Grafen won Kanitz in der allerhesten Lage befinden; die ranzösische Rente sei viel stärker gefallen als die deutsche Reichsanleihe. Nun liegen doch die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Deuischland und Frankreich ganz anderg, und der Vergleich ist gar nicht statthaft. Die Kongregationen führen gegen die fran⸗ zösische Rente einen heftigen Kampf, der Kampf zwischen Parkett und Kulisse auf der if kommt hier ebenfalls stark in Frage. Ich habe aus der „Frankfurter Zeitung? die Zahlen aus der kritischen Zeit des Februar mir angesehen. Diese Zahlen lauten ganz anders. Der Graf hat die Aktien der ‚Hibernia“ erwähnt. Ich habe fünf andere Gesellschaften zugezogen und gefunden, daß in jener Zeit die Papiere in Kassageschaͤften 183 0 und die auf Zeit nur durch⸗ chnittlich 13 0,69 hatten. Der Kurs der Reichsanleihe ist nach dem Börsengesetz sehr erheblich zurückgegangen. Daran ist das Börsen⸗ gesetz zum teil schuld, zum großen teil aber die Finanzen des Reichs. Darum sage ich: machen Sie gute Finanzen! Daß im Börfengesetz eine ganze Reihe von guten Bestimmungen vorhanden ist, erkenne ich an. Bahin gehört die Einrichtung der Ehrengerichte, die Bestimmung über die Verleitung zum . über die Aufrecht⸗ , ,, der Prospekttheorie. Die jetzige Novelle ist so ange eine halbe Maßregel, als nicht das Börsenregister und das Verbot des Terminhandels beseitigt wird. In bezug auf das Börsenregister hat das Reichsgericht 1892 eine Schwenkung gemacht, die in den beteiligten Kreisen Beunruhigung herborrlef. Es war dadurch eine entschiedene Verschlechterung der Rechtsmöglichkeit eingetreten. Nach Einführung des Börsenregisters wird nicht geprüft, ob ein Geschäft legitim oder nichl legitim ist, sondern ob beide Kontra⸗ henten in das Börsenregister eingetragen sind. Wenn einer von beiden Kontrahenten nicht eingetragen ist, ist das allerlegitimste Geschäft illegitim, ist er aber elngetragen, so ist das illegitimste Gefchäft legitim. An der Verletzung des Rechtsbewußtseins ist das Börfenregifter gescheitert. Graf von Kgnitz meint zwar, es sei ge⸗ scheitert an der Renitenz der Börse. Nichts kann unrichtiger sein. Die großen Banken und Handelsinstitute haben sich eintragen lassen. Die Sache ist gescheitert nicht an der Berliner Börse, sondern an den Provinzbankiers. Graf von Kanitz sagte, derjenige sei ein Schuft, der den Registereinwand erhebe, und er meinte, die Börse solle sich diese Leute abschütteln. Das ist schon geschehen. Das Ehrengericht hat erkannt, daß solche Personen auszuschließen sind, und zwar mit steigender Pro—= gression der Strafe, und das ist auch von der Berufungskammer he⸗ stätigt worden. In England entschelden die. Richter, ob Geschäfte legitim oder nicht legitim sind, und ich kenne einen Fall, wo ein Richter zu fechs Jahren Zuchthaus verurteilt hat. Erst als die Kurse in Deutsch⸗ land plötzlich zurückgingen, hat man sich guf den Registereinwand be⸗ fonnen, die Schulden wurden nicht bezahlt, Verbindlichkeiten nicht erfüllt. Jeder Wortbruch schien erlaubt. Man glaubte, sich alles heraus⸗ nehmen zu können, denn das Gesetz erlaubt es ja. Einem wurde ge⸗ sagt, es fei doch nicht ehrenhaft, den Registereinwand zu erheben. Er antwortete: ‚Ach Gott, es bandelt sich um 12 000 , und um dieser willen kann man wohl schamrot werden“. Niemals ist jemand durch etwas mehr in Versuchung geführt worden als durch das Börsen⸗ esetz. Wenn im Kaufmannsstande der Wortbruch feststehend werden ef so würde seine Tüchtigkeit und Bedeutung untergraben. Es gibt nuͤr ein Mittel dagegen: die Aufhebung des Börsenregisters. Statt dessen will die Vorlage es noch erweitern, ohne aber die Rechtssicherheit zu erweitern. Das gilt namentlich von dem Klage⸗ recht mit Rücksicht auf die Eintragung in das Handelsregister. Es sst' ein gewisfer Eigensinn, der an dem Börsenregister festhält. Ich follte meinen, wenn der Gesetzgeber einsieht, daß er Linen Fehler gemacht hat, so muß er handeln wie jeder Privatmann, und sich nicht scheuen, den Schritt zurück zu tun, zumal hier, wo das Gesetz den Wortbruch befördert hat,. Was das Verbot des Termin handels in Getreide und Mühlenfabrikaten angeht, so ist der Termin⸗ handel in diesen Produkten abfolut unentbehrlich. Die Mühlen haben sich durch Terminhandel decken müssen, weil sie sonst in die schönste Spekulation hineingekommen wären. Die vom Abg. Burlage gestern angeführten Zahlen über die in Berlin zur Ablieferung gelangten Getreidemengen, durch die er beweisen wollte, daß nach dem Bhrsengesetz eine. Steigerung der Ab lieferung eingetreten ist, sind nicht richtig. Berlin mit den Vor⸗ orten hat eine Bevölkerungszahl von 26 Millionen Einwohnern, die mindestens 1 100 005 t Getreide und Mühlenfabrikate zum Lehen gebrauchen. Wenn also in einem Jahre, wie der Abg. Burlage be⸗ hauptete, nur 433 900 t in Berlin zur Ablieferung gekommen wären, so wären wir im Jahre dreimal verhungert. Der Abg. Burlage hat weiter behauptet, in Berlin seien nur 74 0099, in Mannheim dagegen 6d G00 t Getreide abgeladen worden. Mannheim ist ein Durch⸗ gangsplatz für alle Bezüge von Weizen aus dem Auslande. Nord⸗ beufschland verzehrt zudem weniger Weizenbrot als Süddeutschland und die Schweiz. Alle diese Zahlen haben gar nichts zu tun mit der Tätigkeit der Börse und des Handels. Dem Handel liegt eine ganz andere, viel umfassendere Aufgabe ob, als das nötige Getreide nach Berlin zu bringen. Das kypische Geschäft eines großen Getreide⸗ Fändlers ist, daß er in Argentinlen oder Odessa Ladungen von Weizen kauft und diefe nach Deutschland kommen läßt. Hinsichtlich dieser Bezüge, die erst nach vielen Monaten nach Deutschland kommen können, deckt er sich im Terminhandel, denn er kann die Gefahr nicht laufen, daß in der Zeit, wo das Getreide schwimmt, der Preis vielleicht fo heruntergeht, daß er sein Vermögen daran verliert. Sind die Preife in Deutschland inzwischen so gefallen, daß er das Getreide hier nicht verwerken kann, so bringt er es zu Schiff bei⸗ spielsweise nach Skandinavien, nachdem er sich im Terminhandel edeckt hat. Bas ist ein Geschäft, das die ganze Welt umspannt, In Berlin gibt es eine Menge intelligenter Leute, die dies Geschãft freiben. Nach Einführung des Börsengeseßbes konnte man über⸗ haupt in Deutschland keine Börse mehr errichten, und die Produktenbörse ist in der Tat durch das Gesetz zu, Grunde gerichtet; es hat lediglich zum Nutzen des Auslandes gedient. Die Termingeschäfte werden nach wie vor gemacht, aber nicht in Deutsch, land, sondern hauptsächlich in Amerika. Während früher einmal der russische Finanzminister die Verfügung erlassen hat, daß

an allen russischen Eisenbahnstationen die Kurse der Berliner e , n f angeschlagen werden müßten, wird das heute wahr⸗ scheinlich mit den amerikanischen Kursen geschehen. In Deutschland ist der amerikanische Markt maßgebend; nicht nur die Händler richten sich nach Amerika, sondern auch die Landwirte. Der Abg. Burlage hat gestern den Vers aus Wallenstein zitiert: Nacht muß es sein, wo se elne Sterne strahlen“, es müßte dunkel an der Produkten börse sein, damit man im Trüben fischen könne. Er hat Depeschen vorgelesen, die angeblich falsche Nachrichten enthalten. Ich kann nicht nachprüfen, ob in dieser oder jener Gegend Regen oder Frost eingetreten war, aber wenn der Abg. Burlage wünscht, daß ein solcher Brauch auf das deutsche desch i nicht Einfluß gewinnt, dann sorge er dafür, daß wir in Deutschland eine Börse haben, an der diejenigen ausgewiesen werden, die falsche Nachrichten verbreiten. Wer fischt an der Produktenbörse im Trüben? Es geht dort alles so klar zu, daß ein solcher Vorwurf jeder Berechtigung entbehrt. In der Zeit nach der Ernte ist, da ein Terminhandel nicht mehr besteht, ein fo großeä Angebot vorhanden, daß das Getreide nach dem Auß— lande verkauft wird. Wenn dann der Bedarf im Inland eintritt, so muß es zurückgekauft werden, und die Quantität noch dazu, die aug⸗ reichend ist, daß wir leben können. Das wiederholt sich in jedem Jahre. In jedem Jahre gehen der Volkswirtschaft auf diese Weise ungeheure Summen verloren. Es ist menschlich, daß in dem Augen⸗ blick, wo eine Ware im Preise steigt, jeder damit zurückhält, weil er glaubt, er könne noch höhere Preise erzielen, und daß, wenn die Preise heruntergehen, das Gegenteil geschieht. Ich gehöre zu den Toren, denen es immer gelungen ist, zu den höchsten Preisen zu kaufen und zu den niedrigsten zu verkaufen. Auch der Produzent leidet unter dem Mangel einer festen Börse, die die Preise regelt. Auch die Kornhäuser müßten dahin kommen, denselben Weg zu gehen wie die Händler, und wenn wir kräftige Kornhäuser hätten, wären wir mit der Re⸗ vision des Börsengeschäfts längst weiter. Ich komme zum Termin⸗ handel in Wertpapieren. Der Abg. von Kardorff hat gesagt, die Depots hätten sich verschlechtert. Für den Terminhandel in Wert- papieren kommt eine ganz andere Frage in Betracht. Es ist doch ganz klar, daß, wenn Sie diesen Terminhandel verbieten, die Spekulation zu den Kassageschäften übergeht. Nun geht die ganze Tendenz unseres Kreditwesens dahin, Umlaufsmittel zu sparen, d. h. alle wirtschaftlichen Bedürfnisse abzuwickeln, ohne dazu Umlaufsmittel in Bewegung zu setzen. Je weniger Umlaufsmittel gebraucht werden, desto mehr konzentrieren sie sich in den großen Banken, d. h. in der Reichsbank, und je mehr Umlaufsmittel in der Reichsbank liegen, desto kräftiger ist die Situation der Reichsbank und um so pifs er der Zinsfuß Es ist gar kein Zweifel daran, daß ein Teil des hohen Zinsfußes, den wir haben, auf das Verbot des Terminhandels in Bergwerksaktien und Aktien von Fabriken zurückzuführen ist. Graf von Kanitz meinte, noch niemals sei eine Regierung gegenüber der renitenten Börse so schwach gewesen, aber es ist alles schon dagewesen. Im Jahre i844 hat eine Verordnung der preußischen Regierung alle Zeitgeschäfte in Wertpapieren für nichtig erklärt, und es kraten danach diefelben Zustände ein wie jetzt nach dem Erlaß des Börsengesetzes. Und 18690 legte die preußische Regierung einen Gesetz= entwurf vor, der das Verbot wieder aufhob. In der Begründung wurde gesagt, die Verordnung habe den beabsichtigten Zweck nicht erreicht; für die Regierung wie für den Privatverkehr sei eine große Fondsbörse ein Bedürfnis, und die Berliner Börse sei daher für 61 ein Ge⸗ winn; hätte die Verordnung ihre volle Wirkung gehabt, so hätte die Berliner Fondsbörse ihre Bedeutung verloren; die volle Wirkung des Verbots sel allerdings durch die kaufmännische Ehre und die Recht⸗ sprechung über die klagbaren und nicht klagbaren Geschäfte nicht ein- getreten, aber ein voller Ersatz für den 1 Schutz solcher Geschäfte fei damit nicht gegeben. Bessere Worte als damals die Begründung der Regierung sprach, kann ich nicht sagen. Wenn der Minister 1h bemüht, die schlimmsten Härten des 9 zu be⸗ seitigen, so reicht das nicht aus, es müssen tiefgreifende Maßregeln ergriffen werden, um eine starke Börse wiederherzustellen.

Abg. Dr. Lucas (nl: Ich will sine ira et studio sprechen; aber keine andere Sache wird o mit Antipathie und Sympathie be⸗ handelt, und das ist auch erklärlich. Die Sympathie hat jedenfalls das Verhalten der Börse jetzt verscherjzt; ihre Opposition gegen das Börsenregister war nicht besonders klug. Die Anschauungen stehen einander diamentral gegenüber, dem einen ist die Börse ein not⸗ wendi reg Uebel, dem anderen der Lebengnery der Volls⸗ wirtschaft. Man exemplifiziert immer nur auf Berlin, trifft aber Maßnahmen, die zugleich für Frankfurt, Cöln, Mannheim usw. gelten. Dort hat aber die Teilnahme der Outsiders gar nicht die Bedeutung wie in Berlin, da dort das Spekulantentum im schlechten Sinne gar nicht aufkommen kann. Das Börsengesetz ist auf den ersten Blick kein ideales, und die Rechtsprechung hat auch erst nach und nach den richtigen Standpunkt dazu finden müssen. Eine Revision ist notwendig, und wir sind gern bereit, in der Kommission zu prüfen, wie weit die Reform zu gehen hat, und wie die erheblichen Bedenken, die bei, uns aufgetaucht sind, zu beseitigen sind. Die Frage, wie weit die Erscheinungen der wirt⸗ schaftlichen Depression guf die verfehlte Gesetzgebung zurückzuführen sind oder nicht, erschwert die Sache, und das statistische Material der Begründung bietet trotz seines Umfanges keinen zu⸗ verlässigen Aufschluß. Ich kann nicht sagen, wie meine Freunde im einzelnen zu diesen Fragen stehen, aber an dem Verbot des Termin⸗ handels in Getreide und Mühlenfabrikaten lassen wir unter keinen Umfständen rütteln. Gewiß kann der Terminhandel nicht dauernd im Widerspruch mit den natürlichen Faktoren der Preisbildung die Preise hoch oder niedrig halten, aber unleugbar haben seit dem Verhot unsere Uandwirte, wenn auch nicht höhere, so doch stetige Preise gehabt, und der im Herbst nach der Ernte erklärliche Preisdruck kann nicht mehr durch eine Baissespekulation verschärft werden. Von dem Grund⸗ gedanken des Börsengesetzes abzugehen, haben wir um so weniger Ver⸗ anlassung, als für weite Kreise des Erwerbslebens das Gesetz segens⸗ reich gewirkt hat. Nur die Mißstände und Mißbräuche wollen wir be⸗ seitigen. Auf dem Gebiet des Terminhandels haben sich solche Mißstände berausgestellt. Das Börsengesetz hat eine weitgehende Rechtsunsicher⸗ heit zur Folge gehabt entgegen den Absichten, die die Gesetzgeber gehabt haben. An der Rechtsprechung des Reichsgerichts will ich keine Fritik üben. Es ist aber unsere Aufgabe, daraus die Folgerungen zu ziehen. Absolute Rechtssicherheit ist allerdings schwer zu finden. Auch vom Standpunkt des Reichsgerichts ist der Kreis der Geschaͤfte, die der Gefetzgeber beschränken oder verbieten wollte, a priori gar nicht zu bestimmen. Der Unterschied zwischen legitimen und illegitimen Geschäften ist nur nach dem wirtschaftlichen Inhalt der Geschäfte zu bestimmen, ob es sich um eine effektive Liefe⸗ rung handelt oder nicht usw. Juristische Definitionen helfen hier wenig. Graf von Kanitz hat auf das österreichische Gesetz hingewiesen. Wie sind aber die dortigen k durchgeführt? Straf⸗ bestimmungen, die nicht ausgeführt werden, haben keinen Zweck. Auf den Nachweis der Berechtigung des Terminhandels will ich mich nicht einlassen. Es handelt sich auch nicht um die Beseitigung des Terminhandels, fondern um die Beseitigung von Mißständen. Im großen und ganzen ist das Börsenspiel an bestimmte Formen nicht gebunden. Aber gerade auf dem Gebiete des Termingeschäfts ist es schwer, legitime und illegitime Geschäfte auseinander zu halten. Die Begrenzung der handelsrechtlichen Lieferungsgeschäfte nach der Robelsle ist durchaus gerechtfertigt. Wie weit die Grenze richtig gejogen ist, wird in der Kommission zu untersuchen sein. Das Unter⸗ scheidungsmerkmal zwischen berechtigtem und a, Termin⸗ handel liegt in der Person, und darum ist das Börsenregister notwendig nach der Meinung meiner politischen Freunde. Gerade die Börfe selbst ist es gewesen, die dem Börsenregister den Make des Spielregisters aufgedrückt hat. Kein verstandiger Mens fann daran denken, irgend jemand aus der Tatsache allein, da er sich in das Register einträgt, eine levis macula anzuheften. Wir wollen nur diejenigen von Börsengeschäften ausschließen, die weder das nötige Kapital, noch die nötige Erfahrung haben. Wir verkennen nicht, welche Vorteile es bietet, wenn der Markt möglichst breit ist, aber jene Elemente sind für die Borse nicht günstig. Die Dutsiders sind es gewesen, welche die aug⸗