das Gehalt des Reichskanzlers an, das sich ju dem Einkommen eines Bankdirektors verhalte wie das Einkommen eines Stlefelputzers zu dem seinigen. Bor solchen Uebertrelhungen follte man sich huͤten. Hohe Einkommen 69 es auch bei den Agrariern. Ich habe Einkommen unter diesen Leuten beziffert gesehen, ju denen mancher Bankdirektor mit Neid aufschauen könnte. Die Leute mit dem großen Einkommen im Bankgeschäft arbeiten auch dafür. Die Schuld der Banken ist es nicht, wenn unsere Kolonialverwaltung es bisher nicht fertiggebracht hat, die Kolonien so zu verwalten, daß ihnen die Möglichkeit einer erfolgreichen Anlage von Kapital dort gegeben ist. Die Herren von Kardorff und Gamp erkennen auch die Rebistonsbedürftigkeit des Börsen⸗ gesetzes, sie sagen es nur nicht so klar wie die Re . Daz Börsen⸗ gesetz hat sich in den Teilen, die sich an die , schen Uebungen anschließzen, durchaus bewährt. Es wird sogar über feinen Wortlaut hinaus da, wo es nötig ist, fortgebildet, 6 daß ein neues Gesetz gemacht wird. Der Abschnitt 9 dagegen, um den es sich hier handelt, hat nicht nur bei der Berliner Börfe, fondern bel allen deutschen Börsen Anstoß erregt. Es ist eigentümlich, daß man den Getreideterminhandel in den Vordergrund und den Handel in Effekten beiseite schiebt. Das Getreidelieferungsgeschäft, das heute besteht und durch das Gesetz gutgeheißen wird, ist etwas wesentlich anderes als der Getreideterminhandel. Ohne diesen neuen Jusatz würde das Reichsgericht wahrscheinlich diesen ganzen Handel für ebenso illegitim erklären, wie den Handel in Effekten, wodurch dieser Handel unmöglich gemacht werden würde. Graf von Schwerin hat gesagt, die Preisschwankungen würden unter dem Geseßz geringer werden als vor dem Gesetz. Die Kurve, die sich in seiner graphischen Darstellung zeigt, ift allerdings sehr gerade, aber nur von Tag zu Tag. Im Endeffekt führt fie mit der bei den gusländischen Börsen . Das Verbot des Termin⸗ handels in Effekten hat auch Herr von Kardorff, für unzweckmäßig erklärt. Ich bedauere, daß die verbündeten Regierungen nicht den Versuch gemacht haben, das Verbot wieder aufzuheben. Einen Schaden hätte man damit sicherlich nicht angerichtet, sondern Segen gestiftet. Die wilden Kursschwankungen der letzten Jahre waren nur . dadurch, daß man in so unberechtigter Weise in das wirtschaftliche Leben eingriff. Eine Verbesserung des Gesetzes in dieser Richtung ist aber bei der Zusammensetzung des Hauses aus= sichtslos. Das Spiel an der Börse hat man nicht verhindert. Mögen Ste Gesetze machen, wie Sie wollen, Sie können nicht erreichen, was lediglich der subjektivn gute Wille der Beteiligten erreichen kann. Man hat nicht erreicht, das Publikum von falschen Bahnen abzu— halten. Es ist nicht mehr in der Hand seiner hiesigen Berater ge—⸗ blieben. Cin großer Tell des Publikums spekuliert nicht in Berlin, sondern im Ausland, und das ist ein viel größerer Schaden. Der Abg. Burlage hat gefragt, ob das vorliegende Maßerial für die Novelle ausreichend sei. Wenn jemand die Darlegungen der Be⸗ ,. die Urteile des Reichsgerichts usw. eingehend studiert, o sollt! man meinen, er würde, auch wenn er der e,. nicht näher steht, in, diesen Darlegungen mehr als augreichendes Material finden. Wir haben alle, die wir damit zu tun gehabt haben, monatelang daran arbeiten müssen. Die Denkschrift, die wir zusammengestellt haben, ist besonders reichhaltig mit statistischem Material ausgestattet. Hieraus ergibt sich, um nur einiges zu erwähnen, 3. 149 Banken und Bankierög am 31. De⸗ zember 1893 an ausländischen Depots 173 Millionen gehabt haben. Am 31. Dezember 1902, also nach Erlaß des Börsengesetzes, hat sich diese Ziffer auf 454 Millionen gesteigert. Glauben Sie, daß es ein wirtschaftlicher Vorteil ist, wenn derartige Beträge im Auslande liegen? Es sind das zum größten Teil Papiere, von deren Bonität die große Mehrzahl des Püblikums, das sie besitzt, und auf dessen Namen sie vielleicht lauten, überhaupt keine Ahnung hat. Die Ver—⸗ luste, die auf diesem Gebiet vorkommen, sind vie größer als alle Verluste, die jemals aus dem deutschen Termingeschäft haben hervorgehen können. 16 Bankiers an drei Hauptplätzen Deutsch. lands haben 1893 Zeitgeschäfte an , Börsen ge⸗ macht für 343 Millionen, 1903 für 64 Millionen ark, 47 Provinz⸗ bankiers und Banken 1893 für 52, 1902 für 87 Millionen Mark. Die Spekulation im Auslande haben wir durch das Böhrsengesetz also ganz außerordentlich erleichtert. Das deutsche Konfulat in Prätoria hat 1995 auf Anfrage angegeben, daß der Besitz an Tranghaalminen · Shares, der in deutschen Händen sich befindet, sich damals auf 404 Millionen Mark belief. Die Zahl der Remisierg, der Vertreter auswärtiger, Londoner, Parifer, Wiener Suuser in Berlin hat sich von 1893 von 2 auf 7D im Jahre 1962 vermehrt. Daß ich die Aufhebung des Terminregisters wünsche, brauche ich nicht zu sagen. Wenn 9 aber nicht zu erreichen ist, so bieten die Vorschläge der Regierung immerhin eine gewisse Besserung. Man hat diejenigen, die nicht von dem ignen zu⸗ stehenden Recht der Eintragung in das Terminregister Gebrauch machen, als renitent bezeichnet. Es gibt auch andere Gefetze, die Rechte gewähren, auch auf agrarischem Hebiete; wenn jeder, der ein Recht aus einem Gesetz nicht gebraucht, als renitent dargesteltt würde, so würde hier im ganzen 3. keiner sein, der nicht in die Kntegorie der Renitenten gehörte. ie Fälle, wo ein ing Handel register ein= getragener Bankier den Differenzeinwand erhoben hat, stad doch außerordentlich selten. Graf von Kanitz hat denjenigen, der den Differenzeinwand erhebt, als Schuft bezeichnet und , warum schließe man denn solchen Schuft von der Börse ni aus. Graf von Kanitz, der doch Mitglied des Börfenaug schuffes ist, hätte sich sehr leicht darüber Aufklärung verschaffen können, daß wir jeden solchen ausweisen, wenn es geht, auf die Dau er. (Hedner
haben.
zu erwarten, Was die Beiträge betrifft.
nicht bereit zeigen, daran das großartige Projekt nicht
nicht bestehen, wie sie von der Rechten und vom Zentrum in dieser Debatte an den Tag gelegt worden ist. .
Hiernach wird ein Vertagungsantrag angenommen und die Sitzung nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Burlage und Mommsen um 6iss Uhr geschlossen. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. (Fortsetzung der Beratung.)
Preusischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 63. Sitzung vom 29. April 1904, 11 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verbesserung der Vorflut in der unteren Sder, Havel unb Spree.
Ueber den ersten Teil der Verhandlungen über diesen Gesetzentwurf ist bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. be⸗ richtet worden.
Abg. von Neumann -⸗Hanseberg (kons. ): Die Oder soll nach diesen beiden Gesetzentwürfen von der österreschischen Grenze bis zum Haff reguliert werden. Mit Dank und Freude nehmen wir dies entgegen. Sehr viel Not und Unglück wird dadurch gelindert werden; denn die jetzigen Verhältnisse an der Oder sind überaus traurig. Seit 1884 6 ich mich bemüht, die Verhältnisse an der unteren Oder hier zu schildern. Zwar sind Arbeiten im einzelnen gemacht, sie haben aber sehr wenig Erfolg gehabt. Das Gesetz von 1888 hat uns wenig genützt. Die Polderanlagen sind nicht richtig gemacht, die Deiche zu niedrig, sodaß jede Hochflut die Polder überschwemmte. Die Meliorationsbeltraͤge mußten aber nach wie vor gezahlt werden. Die . auf den Poldern sind, zurückgegangen. Der Gratwuchs hat sich verdünnt und schwindet mehr und mehr. Es tut mir sehr leid, heute noch einen Blick in die Vergangenheit richten und der Königlichen Strombauverwaltung die Schuld beimessen zu müssen. Die Schäden sind dadurch gekommen, daß sie nicht von unten, sondern von oben an reguliert hat. Infolgedessen hat dat Odertal bei Schwedt keinen Abfluß gehabt, sondern das Wasser hat sich sogar gufgestaut. Jetzt muß mit Dank anerkannt werden, daß die Regierung einen anderen Weg einschlägt. Früher haben immer die Schiffahrtsinteressen in erfter Reihe eftanden. Man hat Buhnen gebaut, dag Profil verändert, die . vertieft, ohne Rücksicht auf die Anlieger zu nehmen, und daher, das große Unglück. Jetzt ist ein völliger Umschwung in der olitik der Regierung eingetreten. Die Schiffahrtsinteresffen ollen nicht mehr in erster Reihe stehen, sondern die land wirtschaftlichen Interessen sollen gewahrt werden. Der Redner verbreitet sich sodann über die technischen Einzelbeiten der Regu— lierung in der Schwedter r und bemerkt: Mit großer Sachkenntnis ist der Plan r, n. worden. Der Oderstrom wird in die Westoder und die Ostoder geteilt. Die Stromschnesse bei Saathen wird beseitigt, die uns sehr geschädigt hat, und ich be⸗ rüße namentlich dies mit großer Freude. Die Ostoder wird o ausgebaut, daß Schiffe von 400 t Raumgebalt von Schlesien aus kommen können, und die Westoder soll für Schiffe von 600 t eingerichtet werden. So wird ein großer Strom von Hohenfagthen bis Stettin ge⸗ schaffen. Für das Oderbruch ist es sehr wichtig, daß der Rück. stau weiter nach unten verlegt wird. Ein Beweis dafür, wie wichti der Vorfluter. Hohensaathen-Stützkow. Schwedt ist, liegt darin, ö. die Deichperbände 360 0090 M für die Unterhaltung übernommen Während bisher die Stauungen hin und her gingen, wird jetzt ein Strom geschaffen, der das Wasser abführen kann. Eg soll eine Abführungsmenge bon 1600 em in der Sekunde erreicht werden, während bisher nur 12900 ebm in der Selnnde abgeführt wurden. Die Denkschrift sagt, es stehe kaum daß die ser ¶ Wasserstand überschritten werde. so wird ja die Provinz Brandenburg die ibrigen zahlen; anders wird es vielleicht bei der Provinz , ge, sein. Die Kosten sind sehr hoch, und ich bitte deshalb die Regierung, wenn die Interessenten vorläufig sich bei den Verhandlungen mit . ᷣ scheitern zu lassen. Ich bin fest davon äberzeugt, daß die Intereffenten ihr Mög⸗ lichstes tun und nach ihrer Leistungsfähigkeit geben werden. Aber es ist nicht zu vergessen, 4. die gigen Kosten durch die Fehler der Strombauverwaltung entstanden sind. In diesen Gesetzen über die Oder ist nichts über die“ Ufer gesagt. Wenn man ganz Ordnung schaffen will, müssen die Ufer vom Staat befestigt werden. Eine Normalisierung der Ufer ist dringend nötig, die Interessenten können sie aber nicht durchführen. Die Zerstörung der Ufer kommt daher, daß die Dampfer mit voller Geschwindigkeit den Strom entlang fahren, die Wellen dann an die Ufer schlagen und sie unterminieren, sodaß sie stückweise ins Wasser fallen. Große Baggerungen werden ja gemacht, aber in die untere Oder kommen nicht nur die Sinkstoffe aus Schlesien, fondern auch die Sandmaffsen von den Ufern. Wir wünschen, daß es gelingen möge, das große Werk
der Oderregulierung recht bald auszuführen und dadurch die Bewohner
der treuen Mark im Odertal vor weiteren Ueberschwernmungen ju bewahren.
Abg. Mglkewiß kkons): Die Ausführungen des Abg. Vogt für
verliest einige Urteile des Berliner Ehrengerichts, auß denen dies hervorgeht) Es war ja vorauszusehen, Ea eine Novelle, wie sie jetzt vorgelegt ist, die Zustimmung der Rechten nicht findan würde; aber wenn die Moral des Kaufmannsstandeäz im Inland und Ausland so geschädigt ist, dann fall man eingreifen. Die aller⸗ e re. Schäden, die das Gesetz gezeitigt hat, müssen wir doch ju seitigen suchen. Da befinden wir uns zwar in Ueberemstimmung mit der Regierung, aber nicht mit ben Regierungsparteien, bis auf einige weiß angehauchte Raben. Hoffentlich merden aber die Nationalliberalen nicht die Auslegung das Grafen zu Reventlow rechtfertigen, die dieser der Rede des Abg. Dr. Lucas in seinem börsenfeindlichen Sinne gegeben hat. (Juruse aus den Reihen der Nationalliberalen Das würde mir sehr leid tun. Bisher bat man doch geglaubt, die Rechtsprechung ftehe über den Parteien und über der öffentlichen Meinung; dann ist es aber sehr bedenklich. wenn sich die Herren Agrarier und der Abg. Burlage huldigend vor dem Reichsgericht verbeugen, weil es der öffentlichen Meinun durch seine Rechtsprechung zur Geltung verholfen habe. Wenn i Reichsgerichtsrat wäre, würde ich als Richter vor dieser Art von Anerkennung einige Angst bekommen. Graf von Kanitz wies auf den Rückgang des englischen Börsenstempels hin, aber er erwähnte nicht, daß Ei lart sich damals unmittelbar nach Beendigung des Transvaal⸗ krieges in einer ganz ausnahmsweisen , , . Situation befand. Die Vorwürfe, die Graf von Kanitz gegen die Banken er⸗ hoben hat, sind so schwer, daß darauf nur mit dem schärfsten Protest antwortet werden kann. Die Ergebnisse der Stempelrevisisn bei en großen Instituten weisen nur ganz winzige Beträge an „Defrau— dationen! auf. Auf das Verlangen nach Reviston des ,, . hat Kollege Kaempf schon eine Antwort gegeben. Ich bitte die Reglerung, die üblen Erfahrungen, die sie auf dem Gebiete des Börsengesetzes gemacht hat, zu . und sich nicht leichthin auf jene Bahn drängen zu lassen. 6 deutsches Aktienrecht hat sic für die Aktien. gesellschaften und für die Volkswohlfahrt weit besser bewährt, als das englische. Für die Einführung von Strafbestimmungen wären wir Ihnen 1896 sehr dankbar gewesen; denn dann hätte das Reichsgericht niemals zum S 48 des e den Artikel 134 des Bürgeilichen Gesetzbuchs herangezogen. ie möchten gerne die österreichischen Strafbestimmungen haben, aber so Pöse sie aussehen, es wäre damit nichts erreicht worden. Trotz der ungenügenden Vorschläge der Novelle wollen wir in der Kommission mitarbeiten, um wenigstens dahin zu kommen, daß die groben Verletzungen von
meinte, die Heranzlehung der Anwohner der
die ohne die Schuld der Unternehmer, ration im eigentlichen Sinne, sondern um ein
Zustandes.
Treu und Glauben nach Möglichkeit beseitigt werden. Auf die Dauer kann eine derartige kurzsichtige Auffassung unseres Wirtschaftslebentz
Schlesien passen nicht nur auf Schlesien, sondern guch auf die Ver— hältnisse in Pãábszr Das gilt auch bezüglich der Lasten, die er fast ganz der armen Provinz Pommern auferlegen will. Abg. Wiemer t ; . der jur Tragung eines Fünftels der Kasten sei zu milde und eine Ungerechtigkeit gegen die An⸗ wohner anderer Wasserstraßen. Aber bel der Oder liegen die Verhãaͤltnisse doch ganz anders; bler handelt es sich bei der Melioration nicht um an e ertraglose, sondern um früher ertragreiche Grundstücke, durch die Wasserschäden schlechter geworden sind. Es handelt sich hier nicht um eine Relio— . Wiedergutmachen alter e, ,, ,. und um eine Wiederherstellung des früheren ie Belastung der Anwohner der unteren Oder ist eine ewaltige, die gestrige Rede des Ministers gibt allerdings eine 33. HVoffnung, daß in der Festlegung der Beitrage der nteressenten noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Bie Be— lastung von 34 M ist für die Anwohner der unteren Dder einfach unerträglich. Der Propinziallandtag erachtete 20 M für billig, aber auch das ist nach der Meinung der nteressenten noch zu hoch. An⸗ Fichte der durchgreifenden Aenderungen, die im Stromkauf nach der orlage vorgenommen werden sollen, erscheint ein Beitrag von 10 , auf den Hektar angemessen. Wir würden dem Landtag und der Re—= ierung dankbar sein, wenn es gelänge, die Lasten zu mildern und die orlage zum Segen der Anwohner zur Annahme zu bringen.
Abg. Broemel fr. agg, Ein Rückblick in die Vergangenheit zeigt uns zweierlei Arten Vorwürfe gegen die Staatgre . einmal betreffs der Methode der Stromregüllerung. Db früher der eine oder andere Fehler gemacht worden ist, will sch dahingestellt sein lassen; ich freue mich nur, daß diese Vorlage gewissermaßen einen lun der Stromregulierung herbeiführt. Der zweite Vorwurf aus der Vergangenheit ist der, . die Regierung die Projekte der Stromregulierungen mit der Kanalvorlage vereinigt vorgelegt hatte. Wir würden aber schon viel weiter seln, wenn die Konfervativen 1901 die Vorlage augenommen hätten. Erfreulich ist, daß der hohe Wert der jetzigen Vorlagen auch für die Landwirtschaft allgemeine Anerkennung gefunden hat. Auf die Einzelheiten der Vorlage will ich nicht näher eingehen; nur bezüglich der Koften möchte ich hervor- heben, daß die Inkeressenten in Pommern nicht jeden Beitrag ab⸗ lehnen wollen, trotzdem die Regulierung der Flüsse Sache des Staates e Ich hoffe , n. daß die Differenzen bezüglich der Kosten nicht einer Vorlage ein Grab graben, deren Notwendigkelt und Nützlich keit von allen Seiten anerkannt wird. Bei, der Regulierung der unteren Oder handelt es sich auch um eine Zweitellung dez Oderbruchs.
Die Regulierung des Oderbruchs muß in Verbindung mit der Anlage des Großschiffahrtsweges Berlin⸗Stettin erfolgen. Der früher Minister bon Thielen hat bei meiner früheren Interpellation über diesen Gegenstand erklärt, daß beide Zwecke nicht voneinander e, , werden könnten. Ich erinnere nur an die Schrift des Deich. auptmanns in Freienwalde, in der dieser sagt, daß das Zustande⸗ kommen des Grosschiffahrtsweges eine Lebensfrage für das Sderbruch ist. Die große Bedeutung der Regulierung der unteren Oder zeigt, daß nicht nur einige Wiesen davon betroffen werden, fondern daz ganze Niederschlagsgebiet der Oder, das 4 der ganzen preußischen Monarch ausmacht. Vie Kostenbeiträge der Interessenten gien so gestaltet werden, daß sie von der Regierung und vom Haufe angenommen werden können.
Abg. Freiherr von Willisen (kon): Ich wünsche, daß daz Projekt der Regulierung der Spree nicht das Schickfal seines Vor⸗ gängers teilen möge. Eine Schwierigkeit für die Spreeregulierung liegt in der Lage der Stadt Berlin, die gefährdet wird, wenn wir einen schnelleren Abfluß herbeiführen. Die Anwohner der Havel haben aug dieser Regulierung nichts zu befürchten, wenn die Arbeiten zu gleicher Zeit erfolgen. Richtig ist, daß nicht alle Flüsse des Spreewaldes aug. ebaut werden sollen; denn dadurch würde ein großes Stück Romantik eseitigt. Im ganzen bin ö. also mit dem Entwurfe der Spree, regulierung einberstanden. ch bitte deshalb das Haus, dieses Projekt zu genehmigen. Ein wichtiger Punkt ist die Verteilung der Kosten. Der Staat übernimmt jetzt s, während er bisher be Meliorationen nur bis zu g ging. Der Staat hat jetzt wieder piel Geld, anders ist es aber in den . Wir armen Branden- burger sollen zwar einen großen Kostenbeitrag zahlen, aber angesichtt der Vorteile scheint die Verteilung der Kosten doch richtig zu sein. Die Regierung wollte früher diefen Weg der Sondergesetze nicht gehen, nicht aus inneren Gründen, sondern um politische Zwecke zu erreichen. Dadurch sind ideelle Güter verloren gegangen, die nicht wieder einzubringen sind.
Abg. Puttfarken (ul) bittet um eine Erklärung darüber, ob bei dem Regulierungsprosekt für die untere Havel die Interessen der Elbanwohner unterhalb der Havelmündung berücksichtigt worden sind.
Qberbaudirektor von Doem ming erklärt, daß diese Interessen , . worden seien. Nach der Ueberzeugung der Regierung sel ei dem vorliegenden Projekt eine Benachteiligung der glb fie vollständig ausgeschlossen. Es sei bei den Ver i nf gelungen, die Bedenken der Elbanlieger zu zerstreuen. Zu weiteren Ausführungen darüher werde in der Kommisston Gelegenhest sein.
Abg. von Loebell (kons.): Ich teile die Hoffnung, daß die Elb— anlieger nicht benachteiligt werden, und daß namentlich das schon west dorgeschrittene Projekt der Elbregulierung die letzten Bedenken beseitigen wird. Die Klagen an der unteren Havel sind uralt; es ist zu hoffen, daß ihre Ursachen nunmehr beseitigt werden. Die jetzigen Verhältniffe sind so, daß eigentlich die Elbe in die Havel fließt. Wir können der Regierung nur dankbar dafür sein, daß fie sich endlich entschlossen hat, Wandel zu schaffen und die Interessen der Landeskultur zu fördern. Die Maßregeln des Entwurfs werden gut wirken können. Auch die Schiffahrtsverhältnisse werden verbessert werden.
Abg. Graf von Wartensleben (kons.) führt aus, daß die Elb— anlieger gegen die früheren Projekte begründete Bedenken haben könnten; die Projekte seien aber gerade mit Rücksicht auf sie ab— geändert worden, und nach dem neuen Projekt würden die Verhaͤltniffe an der Elbe besser werden. Es gehe das Gerücht, daß die Regierung mit den Vorarbeiten für ein Hochwasserregulierungsgesetz für die untere Elbe beschäftigt sei.
Oberbaudirekter von Doemming erkärt, daß die Vorarbeiten
für ein n. Gesetz und der Entwurf selbst technisch abgeschlossen seien. In den beteiligten Ressorts schwebten jetzt die Verhandlungen darüber, wie dem Entwurf weiterer Fortgang gegeben werden soll. Es würden guch Verhandlungen darüber mit den Interessenten an der Elbe gepflogen. Abg. Dr. Jänecke (l.) bittet darum, daß auch der 2 der schwer bedrängten Ilmenau. Genossenschaft gedacht werde. In der Kommission werde man die Frage der Abwälzung ungeheurer Wasser⸗ massen in die untere Elbe in Erwägung ziehen und die Interessen der dortigen Anwohner mit berücksichtigen müssen.
Darauf wird die Vorlage der am Donnerstag eingesetzten Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.
Es folgt dann die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffen Maßnahmen zur Regekung der Hoch waffer⸗ Deich- und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder.
Ministerialdirektor Dr. Hermes: Es handelt sich hierbei nicht nur um wichtige Interessen der Landeskultur, sondern auch um ver— schiedene Juteressen allgemeiner, insbefondere fanitärer Art. Es kommen die Verhältnisse einer ganzen Reihe von Dörfern und der Stadt Breslau in Betracht. Wenn der Gesetzentwurf angenommen wird, ist die erf n befriedigender Zustände gesichert, die Unterhaltung dieser Zustände allerdings nur unter der Voraus— setzung, daß das Gesetz über die Freihaltung des Ueberschwemmungẽ⸗ ebiets zustande kommt. Scheinbar sind in der Vorlage die Be—⸗ ar. der Provinziallandtage von Schlesien und Brandenburg nicht berücksichtigt; aber es war absolut unmöglich, rechtzeitig den Entwurf nach diesen in der einen oder anderen Richtung zu ändern, wenn er mit den anderen Vorlagen zusammen vorgelegt werden sollte. Die Nichtherücksichtigung, der Vorschläge liegt aß nur in diesem n n,. Hindernis. Die Verhandlungen dieses Hauses werden
elegenheit geben, auf die Vorschläge einzugehen, und sch kaun bemerken, daß, wie im „Reichsanzeiger“ schon mitgeteilt ist, ein Teil der Anträge in bezug auf die Beteiligung der Verbände und Kor— porationen, deren Anhörung gewünscht wird, und in bezug auf den Beitrag von 3200 00 M seitens der Verbände und Korporationen in Breslau erwägengwert sind. Der letztere Beitrag beruht auf sorg— fältigen Ermittelungen; aber wenn es der Wunsch Breskaus ist, an Stelle dieses Pauschquantums sich der allgemeinen Beteiligung zu unterwerfen, so wird dies ebenso zu erwägen sein wie der Wunsch einer stärkeren Mitwirkung des Oberprästdenten von Brandenburg. Ich hoffe, daß ein günstiger Abschluß erzielt wird. Abg. Baensch-Schmidtlein (freikons): Wir sind der Re— gierung äußerst dankbar und stehen im ganzen dem Entwurfe sym⸗ pathisch gegenüber. Aus der Erklärung des Kommiffarg geht hervor, daß auch Maßregeln in sanitärer Hinsicht gegen die Üüebelftände ge= troffen werden sollen, die jedes Pochwasser mit sich bringt. Deshalb habe ich auch mit Freude die Worte des Oberbũürgermeisters von Breslau Bender im Provinziallandtag begrüßt, mit denen er auf die mangelhaften ,, der Baupolizeiordnung hinwies. Ich freue mich darüber, daß die Arbeiten in dem aufgeftelsten Rahmen auf alle Fälle zur Ausführung gelangen sollen, sowie darüber, daß ein einheitlicher Chef über dem Ganzen steht, nämlich der Sber— präsid ent von Schlesien. Dagegen erscheint es mir sehr wünschens, wert, daß die Zabl der ar ge nf nem. für jede Provinz von 3 auf 6 erhöht wird. Ich bitte ferner, daß die Frist für die Auslagen nicht in 4 Wochen, sondern erst in 6 Wochen abläuft. er Kostenpunkt bildet für die Schlesier eine harte Nuß. Eg handelt da ebenso um alte Sünden wie in Pommern. Wenn wir den Prozentsatz der Beiträge vergleichen, so soll das doch die treue Nachbarschaft der Provinzen Schlesten und Brandenburg nicht beeinträchtigen. Ich freue mich, daß beim Umlegeverfahren eine bestimmte Fruchtfolge vorgeschrleben werden kann und die Intereffenten dafür entschädigt werden. Schließlich gebe ich meiner Freude darüber Ausdruck, daß beide Provinzniallandtage so gestimmt haben, in der Hoffnung, daß der Entwurf hier zur Annahme gelangen werde. Das ist auch mein Wunsch, und ich hoffe mit meinen politischen Freunden, daß Schlesien und Brandenburg Schulter an Schulter für das Zu— standekommen der Gesetzesvorlage eintreten werden.
(Schluß in der Zweiten Beilage)
Zweite Beilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
6 102.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat in so lieben würdiger Feise die speziellen schlesischen Wünsche vorgetragen, daß ich ihm gern emwidere. Ich tue. das umsomehr, als bei der ersten Nummer der
gesordnung der Abg. Vogt in einer wesentlich verschärften Art auch diese schlesischen Wünsche seinerseits zum Vortrag gebracht und hier Behauptungen aufgestellt hat, die ich doch nicht unwidersprochen lassen kann. . .
Der Abg. Vogt hat zunächst gesagt, daß die Kanalisierung der Oder bon der Neissemündung abwärts ein Danaergeschenk für Schlesien harstelle weil die Schiffe künftig 16 Schleusen passieren müßten . meine Herren, ein für meinen Geschmack etwas eigentümliche Auf⸗ fasung! Wollen die Schlesier diese 19 Millionen für die Kanalisierung ur Oder nicht haben — ich kann sie gern bei mir behalten. Aber hizher habe ich immer angenommen, daß die Schlesier großen Wert auf die Kanalisierung dieser Oderstrecke legten, weil bekanntlich die Schiffe, die auf der oberen kanalisierten Strecke bisher verkehrten, auf der unteren nicht verkehren konnten, da die Wasserstände niedriger waren und daher sich sehr große Schwierigkeiten für die Schiffahrt ergaben. ;
Dann hat der Abg. Vogt von der Bevorzugung des Westens und pon einer Benachteiligung Schlesiens in den Vorlagen gesprochen und hat endlich behauptet, daß die Heranziehung der Interessenten zu den Regulierungsprojekten ein vollkommenes Novum sei; denn es handle sich hier um Abwendung von Naturereignissen, und dafür hafte der Staat allein. Meine Herren, alle Behauptungen muß ich als unrichtig beieichnen. Ich wüßte in der Tat nicht, welche Verpflichtung der Staat hat, allein für die in Rede stehenden Arbeiten seinerseits auf— Eine Verpflichtung liegt weder dem Staat noch den Interessenten ob. Aber ich meine, derjenige, der das nächste Interesse daran hat, hat doch auch die nächste Berufung, dafür einzutreten, und ich wüßte nicht, wie wir die ganzen Kosten auf die Staatskasse über⸗ nehmen sollten d. h. wie der Steuerzahler auf der Eifel oder an der ostpreußischen Grenze allein die Kosten tragen sollte für Maßnahmen, die ausschließlich den Schlesiern zu gute kommen sollen.
Was die Bevorzugung des Westens betrifft und die Benach⸗ telligung Schlesiens, so stellt sich die Sache folgendermaßen. Ich muß da, allerdings nur mit ganz wenigen Worten, auf die Vorlage eingehen, die uns in den nächsten Tagen beschäftigen wird. Der ganze Gesetzentwurf, betreffend den Ausbau der Wasserstraßen, erfordert an Kosten 280 Millionen Mark, von denen auf den Staat 188 Millionen, auf die Interessenten 9223 Millionen Mark entfallen. Legt man eine 309ige Verzinsung und eine pooige Amortisation zu Grunde, so stellt sich der Aufwand des Staats auf jährlich 6 600 000 A6, der der Interessenten auf 3 200 000 6 Dazu kommt, daß bekanntlich fast die ganzen Betriebs- und Unterhaltungskosten von den Interessenten zu übernehmen sind, was ebenfalls noch 3 Millionen Mark ausmacht, sodaß sich die Leistungen der Interessenten auf 6 200 000 M gegen 6 600 000 Leistungen des Staats belaufen. Es kommt dazu, daß, wie in der Denk⸗ schrift ganz eingehend dargelegt ist, ein Teil der Aufwendungen durch Schlffahrtsabgaben gedeckt werden soll. Wie verhält sich dem Hochwasserschutzgesetz? Bei der unteren Oder be⸗
zukommen.
Sache bei tragen d essenten 9 Millionen aufbringen, die untere Havel 1 Millionen, von denen der Staat 94, die Interessenten 13 Millionen Mark aufbringen, die untere Spree 109 Millionen, von denen 9 auf den Staat, 13 Millionen auf die Interessenten entfallen. Das Gesetz, welches uns augenblicklich beschäftigt, ist noch kein Kreditgesetz für die obere und mittlere Oder, sondern es will nur die gesetzlichen Grundlagen und den Rahmen schaffen, in dem nachher die Aus— führung erfolgen kann, in dem die Behördenorganisation geregelt ist, in dem bestimmt ist, nach welchem Verhältnis Provinz und Staat zu den Kosten beizutragen haben usw. Die Kostenverteilung steht also noch nicht genau fest. Ich will mal rechnen, daß sie sich ähn⸗— lich gestalten würde, wie bei der unteren Havel und Spree, so würde die Belastung des Staates 47 Millionen betragen, die der Interessenten 13 Millionen. Die Vorlage, die uns vorher beschäftigt hat und die gegenwärtig zur Beratung stehende Vorlage bedingen insgesamt einen Aufwand von 1284 Millionen Mark, von denen auf den Staat 10633 Millionen, auf die Interessenten 25 Millionen Mark entfallen. Also die Interessenten bringen von dem gesamten Kostenbedarf ihrerseits noch nicht / auf. Legt man auch hier die 3 prozentige Verzinsung und die Jprozentige Amortisation ju Grunde, so würde die jährliche Belastung des Staates sich auf z 600 000 M, die der Interessenten sich auf 870 000 A belaufen. Im Gegensatz zu dem Wasserstraßengesetz treten für den Staat hier auch noch sehr erhebliche Unterhaltungskosten hinzu, die nicht von den Inter⸗ essenten zu übernehmen sind. Diese Unterhaltungskosten würden allein bei der unteren Oder auf 320 000 MS jährlich sich belaufen, in der mittleren und oberen Oder 160 000 S, also zusammen nahezu . Million. Also der Staat wird auch noch an der Oder allein mit den Unterhaltungsbeiträgen von einer halben Million jährlich belastet. Rechnen Sie zu den gesamten Unterhaltungskosten die Verzinsungs⸗ und Amortisationsbeträge, so ergibt sich eine jährliche Belastung des Staates von 44 Millionen Mark gegenüber einer Belastung der Interessenten mit 870 000 M. Das ist also wieder dasselbe Resultat, daß die Interessenten noch nicht ½ des Gesamtbedarfs aufzu⸗ bringen haben.
Was speziell das vorliegende Gesetz betrifft, so habe ich schon erwähnt, daß sich noch nicht genau übersehen läßt, wie hoch sich die Beiträge der Interessenten, die Beiträge der Provinz und die Bei⸗ träge des Staats stellen werden. Es ist ja erst ein Gesamtplan aus- gearbeitet in großen Zügen. Er enthält eine Menge der verschiedensten Arbeiten, die teils durch den Staat auszuführen sein werden, teils durch die Interessenten selber. Es sind Arbeiten zum Teil zur Ver⸗ stärkung der Deiche und andere Arbeiten vorgesehen, die naturgemäß
nun die
ie Kosten 47 Millionen, von denen der Staat 38, die Inter⸗ erfordert ü ih seits eine anderweitige entsprechende Präzipualleistung fordern müßten. Meine Herren, das ist wiederum die Strafe für die Gutmütigkeit. . 1 j l gesehen if . ̃ ꝛ s Dadurch wird eine Zusammenlegung der Aecker und eine bessere
Berlin, Sonnabend, den 30. April
1904.
6
wie überall im Lande von den interessierten Deichverbänden aus— zuführen sind, sodaß sich die Kostenverteilung im einzelnen nicht übersehen läßt. Nach den Daten, die ich mir erlaubt habe, vor⸗ zutragen, ist bei dem Wasserstraßengesetz die Heranziehung der Beteiligten eine viel höhere als bei den Vorflutgesetzen, die uns heute beschäftigen. Ich halte diese Verteilung aber auch für sachlich gerechtfertigt, denn bei dem Wasserstraßengesetz handelt es sich doch um einen planmäßigen Ausbau der Wasser— straßen, der den Interessenten wesentliche Vorteile zuwendet, während es sich bei den Vorflutgesetzen darum handelt, schwere elementare Schäden abzuwenden. Es ist also ein wesentlicher Unterschied in der Konstruktion beider Gesetze. Darum halte ich es für gerechtfertigt, daß die Interessenten in geringerem Maße hier herangezogen werden, als das bei dem Wasserstraßengesetz in Aussicht genommen ist.
Aber, meine Herren, nun so weit zu gehen, wie der Abg. Vogt will, und zu sagen, daß die ganzen Lasten auf den Schultern des Staats bleiben sollen, das halte ich für durchaus fehlerhaft. Ich halte es für durchaus gerechtfertigt, daß diejenigen, die so große Vorteile von dieser Sache haben, auch das ihrige zu den Kosten bei⸗ tragen. Lediglich in dieser Beitragsleistung ist die Gewähr dafür zu erblicken, daß die Bauten so notwendig und so dringend sind, wie sie seitens der betreffenden, Kreise bezeichnet werden. Wir erleben es sehr oft, daß die lebhaftesten Klagen erschallen über Mißstände, die in einzelnen Landesteilen entstanden sind; und wenn dann die Be— treffenden, die so lebhaft Klage führen, einen kleinen, bescheidenen Beitrag zahlen sollen, ist der ganze Schaden unter den Händen ver⸗ schwunden, und es ist kein Unglück mehr da. (Sehr richtig! rechts.) Ich glaube, auf Basis können wir nicht drängen lassen. Wenn beispielsweise bei der unteren Oder von 47 Millionen die Deichverbände nur 4 Millionen ausbringen, so beweist das, daß das Projekt zu teuer ist. über den Ausführungen des Herrn Abg. Malkewitz bemerken.
Nun sagt der Herr Abg. Vogt — und es ist dem nach einigen Beziehungen der Herr Abg. Baensch⸗Schmidtlein beigetreten — es läge eine Differenzierung von Schlesien vor. Meine Herren, von einer Differenzierung kann höchstens zu Gunsten der Provinz Schlesien die Rede sein (sehr richtig! rechts), aber nicht zu Ungunsten der Provinz Schlesien. Zunächst ist davon gesprochen worden, daß i dem Gesetzentwurf, wie er Ihnen vorliegt, vorgesehen ist, daß Stadt Breslau und die benachbarten Gebiete 3 Millionen zu der längst geplanten Eindeichung des Schwarzwassertals zahlen sollten. Meine Herren, das war ein Vorschlag, den wir — wir sind; das beweist überhaupt die Vorlage — (Heiterkeit) gemacht haben, um spätere Schwierigkeiten abzuschneiden. Der Herr Oberpräsident hatte berechnet, wie viel die Interessenten beitragen könnten, und die Summen, die er angab, haben wir in den Gesetzentwurf eingestellt, nur um spätere Differenzen darüber zu beseitigen, in welchem Maße sich alle einzelnen an Projekt zu beteiligen hätten.
diese uns
Gesetzes Anwendung finden, wie sie
allgemeinen Grundsätze des Ob die
Vertreter des Herrn Landwirtschaftsministers angeführt hat.
Stadt Breslau und die Interessenten dabei besser fahren werden, ist
nachher ihre eigene Sache.
Dann kommt nun die Behauptung, daß die viel
für die Provinz Brandenburg darstellen, und daß die Schlesier ihrer⸗
Um die Sache für die Provinz Brandenburg durchzubringen und den
Brandenburgern, die Jahrzehnte lang unter schweren Ueberschwemmungs⸗ schã geli zaben, nach Möglichkeit die helfende Hand zu bieten, chäden gelitten haben, nach Möglichkeit die helfende zu 54 . ̃ n Wir sind wohl in der Hauptsache, nicht aber in allen Punkten
z 3 Bbear zu Uber⸗
Millionen Präzipuum
denn
haben wir uns bereit erklärt, 7 nehmen. Ich glaube, wir konnten das sehr wohl, sich um schwere Auflandungen im Strombett, die der Staat hätte entstehen lassen sollen; es handelt sich ferner um Arbeiten, nicht nur der Provinz Brandenburg, sondern auch der Provinz Schlesien zugute kommen werden. (Sehr richtig! rechts.) Allerdings werden in Schlesien zum Teil Arbeiten ausgeführt werden, die auf eine Re—⸗ tardierung des Wasserabflusses hinzielen. Namentlich sollen Deiche niedergelegt werden, um auf diese Weise Reservoirs zu schaffen, die Hochwasser aufnehmen können. Andere Arbeiten aber, stärkungen, die Regulierung des Schwarzwassers bei Breslau und
Wasserabflusses hinwirken. Und deswegen, um diesen beschleunigten Wasserabfluß herbeiführen zu können, ist es notwendig, dieses schwere Vorfluthindernis, das sich auf der Strecke Küstrin hat, zu beseitigen. aber nicht bloß im Interesse der Provinz Brandenburg, sondern auch im Interesse der Probvinz Schlesien. (Sehr richtig! rechts) Und deshalb kann von einem Anspruch der Provinz Schlesien auf eine Präzipualleistung gar nicht die Rede sein.
Nun lassen Sie mich auch noch etwas die sogenannte Schlechter stellung der Provinz Schlesien beleuchten. Im vorigen Jahre haben
Sie sich hier über die sogenannte Wassersteuer in Schlesien unter⸗ Möge diefer Gefetzenkwurf dajn helfen.
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halten; da hat man diesen reizenden Namen und jeder Mensch glaubte, daß der Staat natürlich wieder der Schuldige wäre, der die unglücklichen Einwohner schröpfte. Dabei handelt es sich überhaupt gar nicht um eine staatliche Steuer, sondern darum, daß die Provinz die ihr obliegende Last auf die Interessenten unterverteilt und von diesen eine Abgabe erhebt. (Zuruf) Ob das zweckmäßig war oder nicht, darüber will ich hier nicht sprechen. Ich wollte aber doch hervorheben, daß von den 14 Rednern, die hierzu gesprochen haben, kein einziger der Tatsache Erwähnung getan hat, daß von den 40 Millionen, die die Regulierung der schlesischen doch wasserflüsse erfordern, der Staat die Kleinigkeit von 33 Millionen zuschießt.
Waß die Verteilung der Notstandsgelder im vorigen Jahre betrifft, so hat der Staat für das gesamte
Das möchte ich gegen⸗
daß in nahme für
gutmütig wie . statt, daß auf die Interessenten ein Drittel, auf die Provinzen ein Drittel dazu n man die Leistungen für Schiffahrtsinteressen hineinrechnet,
dem Wenn die Schlesier wünschen, daß das weggelassen wird, so haben wir gar nichts dagegen; dann werden die der auszuspielen. Ic
umstrittenen r 7 Milli für die Streck üstrin—-Rad öne Prasstnnalfeistima sache die, 7 Millionen für die Strecke Küstrin-Raduhn eine Präzipualleistung
konnte in
es handelt nicht 63 eine Erhöhung . eder . ; die weglichkeit des Oderstromausschusses behindert wird und die Benach— teiligten unter zu großem Aufschub der Entscheidung zu leiden haben. Darin aber sind wir einig, daß die Befugnisse der Landeshauptleute unter en versa en ; t scheidung in den Vorstadien ist um so wichtiger, als nachher die Ent⸗
wie Deich ver ⸗
Wassersteuer“' erfunden,
staatlichen
einig, daß die beabsichtigte Belastung viel zu hoch ist.
davon ungefähr für Wir haben 39 Millionen
77 Millionen Notstandsgelder ausgegeben, Schlesien allein fast 7 Millionen. geschenkweise hergegeben, von der Provinz nur eine geschenk- weise Beihilfe von 424 000 M gefordert. Der Staat hat ferner die gleiche Summe von 35 Millionen Mark als Darlehn gegeben, und die Provinz hat ihrerseits nur 400 000 M darlehnsweise gegeben. Also Schlesien hat nur ein Zehntel ungefähr der vom Staate ge⸗ gebenen Summe an provinziellen Beihilfen geleistet. Wir haben die Provinz Schlesien in Anerkennung der schweren Schäden, die sie er⸗ litten hat, und in Anerkennung des Umstandes, daß auch ihre eigenen provinziellen Unternehmungen, namentlich die Provinzwege, in hohem Maße geschädigt worden sind, wie ich glääbe, überaus milde behandelt; wir haben von ihr nur ein Zehntel der Gesamtleistung erfordert, während die Provinzen Brandenburg und Pommern, die nicht in gleichem Maße durch Hochwasserschaden betroffen wurden, volle 20 0so der gesamten Beihilfe ihrerseits gewährt haben. Also die Provinz Schlesien kann sich auch nach dieser Richtung hin nicht beschweren. (Sehr richtig! rechts. — Na, na! im Zentrum.)
Meine Herren, was die Vorlage betrifft, die wir gestern und heute beraten haben, so stellen sich die Gesamtkosten einschließlich der früher bewilligten Mittel auf 147 Millionen; davon entfallen auf die Unteroder 47 Millionen, auf die mittlere und obere Oder 60 Millionen, auf die Nebenflüsse 40 Millionen. Ich erwähne diese Nebenvorlagen, weil sie auch zum Flußgebiet der Oder gehören. Davon entfallen auf den Staat 117 Millionen Mark; also, meine Herren, für die Regu⸗ lierung der Oder und ihrer Nebenflüsse sind wir auszugeben im Be⸗ griff den enormen Betrag von 147 Millionen, wovon der Staat allein 117 Millionen trägt, für Arbeiten, die zum großen Teil der Provinz Brandenburg zugute kommen, auch der Provinz Pommern, aber überwiegend doch der Provinz Schlesien.
Meine Herren, ich möchte die Sache nicht länger aufhalten und nur eine allgemeine Bemerkung noch daran knüpfen. Ich halte es für wenig glücklich, bei den Debatten über diese großen Vorlagen immer eine Provinz gegen die andere auszuspielen. Ich halte es nicht für glücklich, wenn der Vertreter einer einzelnen Provinz immer darauf hinsieht, ob die andere Provinz eine Million mehr oder weniger bekommt. Es handelt sich hier nicht um Maßnahmen für einzelne Provinzen, sondern um eine in den größten Zügen entworfene Maß⸗ weite Gebietsteile des Staats. Ich glaube sagen zu wir sind der Bedeutung der Vorlagen gemäß in unseren Leistungen so weit gegangen wie früher niemals. fand bekanntlich eine Dritteilung der Kosten in der Weise
können: Früher
und a Hier sind wir dazu übergegangen, vier Fünftel der ganzen Kosten zu übernehmen, und wenn bei der Havel und bei der Spree sogar noch mehr. Ich glaube, wir dienen der Sache dadurch am besten, wenn wir diese ganzen Vorlagen von allgemeinen Gesichtspunkten der Förderung der Landesmelioration aus betrachten, daß es sich hier um eine große Kulturaufgabe handelt, nicht aber darum, die Interessen der einen Provinz gegen die andere Provinz glaube, nur auf diese Weise werden wir zu einer günstigen Erledigung der Vorlagen kommen. (Bravo! rechts.)
Abg. von Kölichen (kons. ): Wenn so außerordentliche Schäden durch das Hochwasser herbeigeführt werden konnten, so war die Ur— daß es an einer einheitlichen Leitung fehlte. Bis 1848 Schlesien jeder hauen, wie er wollte. Dann kamen einige wenige Einschränkungen. Aber an eine Regulierung ist man erst ge— gangen, nachdem die elementare Gewalt derartige Schäden angerichtet hatte. Ich freue mich, daß die Deichniederlegung im Gesetz vor⸗ und in so ausgedehntem Maße ausgeführt werden soll.
und auf den Staat ein Drittel enffiel.
Regulierung der Verhaͤltnisse herbeigeführt werden. Es freut mich ferner, daß in beiden Provinzen einheitlich vorgegangen werden soll.
sollen jedoch bei der Kommissionsberatun werden. Wir sind z. B. im Zweifel, ob durch der Mitgliederzahl des Ausschusses nicht die Be⸗
einig; die Bedenken geltend gemacht
allen Umständen verschärft werden müssen; denn die Ent⸗
scheidung ganz in der Hand des Ministers liegt. Auch darin sind wir Ueber die
Kosten entscheidet der Minister im Einvernehmen mit dem Provinzial
ausschuß; wenn aber ein Einvernehmen nicht zu stande kommt, so
entscheidet der Minister
lo] 5 9 MmesKRIlernnta * des sonstige Arbeiten, werden auch zugleich auf eine Beschleunigung des ir Es ist . . ; Breslau anders behandelt als die anderen Gemeinden. ; der Kommission Raduhn gebildet
Die Beseitigung dieses Vorfluthindernisses liegt
(
allein. Da muß doch eine Instanz ein- geschoben werden, die auch das Recht der Interessenten wahrnimmt. auch nicht richtig, daß man in diesem Gesetz die Stadt Das muß in eingehend erörtert werden. Wenn aber das Gesetz zu stande kommen soll, ist eine große Opferwilligkeit und Entgegen⸗ ommen auf allen Seiten notwendig. .
ö. . Seydel⸗Hirschberg (nl): Ich freue mich, daß endlich in die Oderregulierung ein einheitlicher Plan gebracht wird. Die einzelnen Bestimmungen der Vorlage müssen in der Kommission näher geprüft werden, das gilt auch für den Beitrag von 3 2090 0900 4M seitens Breslaus. Die Begründung hierfür in der Vorlage ist jeden⸗ falls nicht ausreichend. Wir Schlesier stehen noch alle unter dem Eindruck des vorjährigen Hochwassers; Sie werden begreifen, daß es unser Wunsch ist, daß solche schwere Schäden nicht mehr vorkommen.
Abg. Klose (Zentr.) bittet, in der Kommission auch die Regu— lierung der Oppa und Zinna in Oberschlesien in Berücksichtigung zu ziehen. Die Hochwassergefahren würden dadurch noch vermehrt, daß in Oesterreich die Oder noch nicht reguliert sei. Aus Mangel an Mitteln dürfe die Regierung nicht die Wünsche der Oberschlesier ab= lehnen. Der Redner setzt eingehend die Verhältnisse an der Oppa und Zinna auseinander und verlangt, daß auch an diesen verlorenen Winkel gedacht werde. . . Abe ih r Gentr.): Die Provinz Brandenburg soll 7 Mill. Mark vorweg erhalten, aber wir in Schlesien sollen mehr als 162000 der Kosten selbst tragen. Für die Regelung der Vorflutwverhältnisse bei Breslau sollen die beteiligten Verbände und Korporationen 3 200 C00 M aufbringen; diese Forderung steht in Widerspruch mit den übrigen Bestimmungen der Vorlage über die Aufbringung der Kosten. Die Finanzlage, der Stadt ist keineswegs eine solche, daß sie den geforderten Beitrag mit Leichtigkeit geben könnte. Der
Odergebiet Redner zitiert ausführlich die Verhandlungen des schlesischen Pro=