1904 / 109 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

lichen Ausgaben sich dauernd als unzulänglich erweisen sollten, dann 3, der Ihnen hier vorgeschlagen ist, annehmen oder ablehnen, Sie kommen dann um die Eröffnung neuer Einnahme⸗ quellen im Reiche doch nicht herum. Damit komme auch ich nun mit einigen Worten auf die Belastung der Einzelstaaten mit beiträgen zu sprechen.

Einzelstaaten können meines Erachtens, wie die sich entwickelt haben, eine dauernde Ueberlastung mit

mögen Sie den 5

Matrikular⸗

Verhältnisse Matrikular⸗ Verfassung, verschiedenen wirtschafts⸗ politischen Ausgaben, der Reichsgemeinschaft es vor allem und in der Schutz des Verteidigung Vaterlands r inneren Kulturaufgaben zumeist den Einzel⸗ Der Erfüllung

Förderung und P den Kommunen überlassen dieser hochwichtigen Kulturaufgaben könnte nicht in genũgendem Maße entsprochen werden, diese Aufgaben müßten nach meiner innersten Ueberzeugung in dem Maße verkümmern, als n sie zur Erfüllung dieser großen, noch fort— während wachsenden Aufgaben nicht entbehren können, durch Ueberlastung In der Reichsgemeinschaft selbst wurde durch solche Maßnahmen der größte Schade zugefügt. mit den verbündeten Regierungen auf das Tiefste bedauern, wollte man um der Vorliebe für die Matrikularbeitrãg unserer inneren Kulturaufgaben l Welche Konsequenzen hiernach die verbündeten Regierungen ihrerseits n ihnen vorgeschlagenen 8 3 in Ansehung

das vermag ich heute noch nicht zu sagen. Ich muß vielmehr den verbündeten Regierungen die Stellungnahme esung hiermit ausdrücklich vorbehalten.

Reich den E

mit Matrikularbeiträgen entziehen wollte. Führwahr ich wür iden lassen.

die Förderun

aus der Streichun

der Vorlage ziehen

Abg. Dr. Arendt: Streichung des § 3

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die zen einen Grund zur icht für die Streichung gestimmt, edeutung nicht beimessen. wohl die Bedenken gegen Ich werde das Der Abg. Pachnicke der Kommission für war es nicht üblich, daß in den Herr Pachnicke ist oder hat den Verhand⸗ deshalb nicht, wie ich Ich habe sie ebenso begründet wi⸗ ziemlich gleichgültig ist. mindestens überflüssig. tz auch ohne diesen Paragraphen eine brauch⸗ sserung für unsere Finanzen fein wird.

Abg. Dr. Sattler: Ich bin immer der es erforderlich ist, eine klare Rey eichs zu den Einzelstaaten herbeizuft selbst sieht man keinen Grund, weshalb man auf solches Gewicht legen kann. Paragraphen nicht noch das

Abg. von Staudy ( Gesetz unsere Zustimmung

den verbündeten Regierun Ablehnung geben könnte. Ich habe n kann ihr aber eine solche B mmission erklärt, daß ich so 83 wie seine Wertschätzung für Übertr Gesetz mit und ohne den 3 annehmen können. hat vorhin mitgeteilt, daß ich als einziger in den F 3 gestimmt habe. Kommissionsberichten vermutlich nicht in der Kommission gewesen

lungen nicht vollständig beigewohnt, er weiß meine Abstimmung begründet habe.

jetzt, namentlich damit, daß der 5 3 rhebung des Abg. Ich hoffe, daß das Gese bare und erfreuliche Be

ieben halte.

Namen genannt

Pachnicke war

Meinung gewesen, daß finanziellen Verhältnisses seine Annahme ein Ich wundere mich allerdings, daß in dem tunlichst“ steht. d. kons.): Es wäre auch uns sehr schwer, dem zu geben, wenn der 5 aber ich will nicht so weit geben wie der würde auch für das Gesetz mit dem FS 3 stimmen. ĩ ö sehr erwünscht ware, wenn die ichmäßig bemessen werden könnten, wärtigen Augenblick am allerwenigsten. Darauf wird der 8 3 einstimmig abgelehnt.

em dieses Gesetz mit W

Staatssekretär.

Matrikularbeitrãge

einmal gle aber das geht im

: irkung vom wird ohne Debatte an— erschrift des Gesetzes.

Der 5 4, nach welch . 1. April I904 in Kraft treten soll, genommen, ebenso Einleitung und Ueb

Zu der oben mitgeteilten Resolution über die M gütung bemerkt der

bottichsteuerrückver daß er eine ausreichende

Abg. Holtz (Rp), Vorschlag vermißt habe. der Maischraumsteuer nicht zu verzeichnen Jahren seien sie etwas erheblicher gewe größere Vergütungen gezablt werden?

allein rechtfertigten diese Maßregek nicht. Diese eine unnötige Beunruhigung in das Gew doch durch das letzte Branntweinsteuergese vause gönnen wollte. von ihrer früheren Subp

Begründung für Ausfälle schienen bei gewesen zu sein, nur in Diese Ausnahmen Resolution würde erbe bringen, dem man

worden, sich durch die sich das Entziehung der agen werden: Trinkbranntwein

e Regierung sei aufgefordert ention zurückzuziehen, ir zum großen Teil erhalten habe.

üßte auf das Material aufgeschl ing könnte aber weder der Ein solches Gewerbe sollte do eschützt werden.

solution ablehnen, oder die v nicht zustimmen werden.

Gewerbe m Rückvergütung m solche Erhö denaturierte tragen. Beunruhigun daß der Reichstag die Re gierungen ihr wenigstens

Abg. Müller- Fulda (3Zentr.): 1902 mit großer Mehrheit angenemmen word

ch vor fortgese Es sei zu hoffen, erbündeten Re⸗

g und Erschütterung g

Resolution Im letzten Jahre eingegangen. it keinen Pfennig aus gierungen zuzumuten, daß ution nicht zu Es wäre gewissermaßen urũckvergũtet zu Selbst der lben Gedanken aus⸗ Platze wäre, so wäre es gierung der Resolution bis jetzt noch keine aben ein Ende machen.

so würden wir mit der Ze

Den verbündeten Re sie einer mit großer Mehrheit angenomm stimmen sollen, ist doch eine andspflicht der Herren Brenner, nur aächliche Ausbeute es der Kommission für dense

Geht es so weiter,

dieser Steuer haben. ĩ enen Resol sonderbare Sache.

verlangen, als die tats Abg. Sieg hat sich in n hier ein Erstaunen am

.

arüber, daß die Re e Man sollte mit den Liebe

7

Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:

mich zur Frage, die gegenwärtig zur eht, in der Butgetkommission bei der Beratung der Finanz eingehendste geäußert. Seite 13 des Kommissionsberichts, und ich möchte bitten, mich hierauf beziehen zu dürfen. Ich habe am Schluß Erklärung kemerkt, daß, wenn etwa die ogen, der mir in der Kommission vo sich zu einem förmlichen Antrage zu einer Resolution,

Meine Herren!

finden meine Aeuße— rung abgedruckt auf

Unregung, die in dieser Richtung rgelegt war, enthielt, Reichstags verdichten sollte, wie sie uns jetzt hier vorliegt, daß ich dann wohl versichern könne, die verbündeten Regierune eingehendsten und

gen würden sich der sorgfältigsten Prüfung einer solchen nicht entziehen. Ich möchte dem noch beifügen, daß ich meinerseits und ich möchte nicht verkenne, daß doch auch sehr er⸗ Bedenken hier in Betracht kommen, bie jeden⸗ falls ihrerseits erst noch der sorgsältigsten Klärung bedürfen.

Was aber die Bezugnahme des Herrn Vorredners auf die Resolution anlangt, die 1902 vom Reichstage beschlossen worden ist so bemerke ich, daß er die Bedeu ung dieser Resolution weni bezug auf Zeit der Erledigung doch

das noch besonders betenen hebliche wirtschaftliche

wesentlich überschätzt; denn wer die

Entstehungsgeschichte jener Resolution kennt, wird ohne weiteres

gemeint war, daß nun

diesem Gebiete geschritten

daß mit derselben nicht sofort zu einer Aenderung auf werden soll (sehr wahr! rechts), soͤndern im Gegenteil, es steht jene Resolution in einem unverkennbaren inner— lichen Zusammenhang mit einer anderen Bestimmung des Gesetzes von 1902, in welcher Aenderungen erst für 1912 in Aussicht genommen sind. (Sehr wahr! rechts) Das wollte ich doch zur Abwehr des Vorwurfs hier konstatieren, der aus den letzten Worten des Herrn Vorredners gegen die verbündeten Regierungen herausklang. Die ver⸗ bündeten Regierungen haben meines Erachtens bisher, wenn sie sich vorerst noch abwartend verhielten, durchaus gehandelt im Sinne der Resolution von 1902.

Abg. von Kar dor ff (Rp): Es ist nicht richtig, daß die Maisch—⸗ raumsteuer nächstens gar keinen Ertrag abwerfen werde. Der Staats⸗ sekretär hat in der Kommission ausdrücklich gesagt, daß schon 1904 ein erheblich höherer Anfall eintreten wird.! Man spricht vom An⸗ standsgefühl. Ich möchte den Reichstag auffordern, dieses Anstands⸗; gefühl zu bewahren; denn es handelt sich hier um die ärmsten Ge— meinden Deutschlands, um den Osten, der am Kartoffelbau am meisten interessiert ist. Die Hebung der Spiritusproduktion würde auch der Konkurrenz mit dem ausländischen Petroleum Vorschub leisten. Ich erwarte von dem Anstandsgefühl des Reichstags, daß er die Resolution ablehnt. . . . ö Abg. Müller Fulda: In der Resolution von 1902 steht kein Wort pon dem Termin von j5lräc4. .

Abg. Wurm (Soz) erklärt, er stelle fest, daß die Rechte heute zugegeben habe, daß das Branntweingewerbe von den Liebesgaben auf Kesten der Aermsten der Armen, der Branntweintrinker, bestehe, was bei den letzten Wahlen bestritten worden sei. Die Hebung des Kartoffelbaues kamme hierbei gar nicht ernstlich in Frage, und nur die großen Brennereien hätten den Löwenanteil ven der Liebes gabe. Nur 70 der Kartoffeln würden zu Spiritus verarbeitet. .

Abg. Holtz: Die kleinen Brenner zahlen eine sehr viel eringere Steuer als die großen und bekommen eine große Rück. ergütung. Die ganze Brannt zeinsteuergesetzgebung ist uberhaupt 7

zugeben,

den kleinen Mann zugeschnitten. Jetzt haben sich die kleinen zrennereibesitzer zu Genossenschaftsbrennereien zusammengetan. Die do zum Branntwein verbrauchten Kartoffeln bringen dem Reich 50 Millionen. Das Reich hat also alle Ursache, das Gewerbe lebens- hig zu erhalten, um sich gute Steuerzahler zu erhalten. Bei der Beratung der Resolutien von 1902 war es unsere Absicht, dem Gewerbe 0 Jahre Ruhe zu lassen. Die Rückoergütung beträgt übrigens nur ei kleinen Brennereien 4 M, bei den großen nur 3

Abg. von Kardorff: Wir haben der früheren Resolution aller⸗ dings zugestimmt. Wenn wir aber diese neue Htefolution fassen, so sieht es aus wie ein Drängen zur Ausführung der ersten, die erst für

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s Jahr 1912 in Aussicht genommen ist. Daß die Sozialdemokraten arauf aus sind, der Landwirtschaft einen möglichst großen Schaden mtun, das verstehe ich vollkommen.

Die Resolution wird gegen die Stimmen der Rechten und der Nationalliberalen angenommen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß i / Uhr. Nächste Sitzung: Montag 1 Uhr. Dritte Lesung der Finanzreformvorlage; dritte Lesung des Etats.)

7

Prenfzischer Landtag. Haus der Abgeordneten. H9. Sitzung vom 7. Mai 1904, 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des vom Herrenhause bereits angenommenen Gesetzentwurfs, betreffend die Verwaltung gemeinschaftlicher Jagd⸗ bezirke.

Bei der allgemeinen Besprechung des Entwurfs bemerkt

Abg. Schulze ⸗Pelkum (kons ): Meine Freunde sind von der Art und Weise, wie die Staatsregierung diesen Entwurf ausgearbeitet hat, auf das unangemehmste berührt. Sie hat unseren früheren An— trag einfach unter den Tisch fallen lassen. Das ift eine Nichtachtung eines Beschlusses dieses Haufes gegen die wir Verwahrung einlegen müssen. Wenn das Gesetz infolgedessen nicht zustande ommt, so trifft die Verantwortung dafür die Staatsregierung. Was wir gewünscht haben, steht nicht im Entwurf und umgekehrt. Die Regierung hat einen Jagdvorsteher für die Jagdgenossenschaft vorgeschlagen, während wir einen Jagdvorstand haben wollten. Die Grundbesitzer werden durch dieses Gesetz geschädigt, namentlich durch den 5 5, der eine ungerecht? Bevorzugung des Sonntage jãgers zuläßt. Ich beantrage namens meiner politischen Freunde die Ueberweisnng der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbiels ki:

Meine Herren! Die Eingangsworte des Herrn Vorredners zwingen mich sogleich zu einer Entgegnung.

Es handelt sich hier um eine Frage ganz allgemeiner Wenn das hohe Haus eine Resolution beschließt, hat die Staats- regierung zu prüfen, ob und in welcher Weise sie dieser Resolution ju entsprechen vermag. Oft wird sich sodann aus den von der Re— gierung angestellten Erhebungen ergeben, daß die Resolution, die hier angenommen ist, nicht in dem Maße durchführbar ist, wie es hier den Herren erschienen ist. So liegt es auch in diesem Fall.

Wenn das hohe Haus durch eine Resolution nach einer Richtung hin eine Anregung gibt, so, meine ich, ist hiermit doch nicht die Be⸗ rechtigung gegeben, daß der Herr Vorredner hier hervorhebt: wir fühlen uns auf das unangenehmste berührt, daß die Staats— regierung nicht auf das Jota dem entsprochen hat, was in der Reso— lution gesagt ist. Ja, meine Herren, das geht denn doch wirklich so weit, daß Sie die Staatsregierung zwingen, überhaupt auf keine Reso⸗ lution mehr einzugehen. (Unrube rechts) Denn was soll dann aus der Sache werden? Die Staatsregierung ist doch ein Faktor (sehr richtig! bei den Freisinnigen), der doch tatsächlich die Interessen der Allgemeinheit wahrzunehmen und zu prüfen hat, wie die Verhaältnisse liegen. Hier kann doch nicht der Führer oder der Wortführer einer Partei sich hinstellen und sagen: wir fühlen uns auf das unangenehmste berührt; meine Herren, das muß ich auf das energischste zurückweisen! (Bravo! bei den Freisinnigen. Unrahe rechts und im Zentrum.) Meine Herren, das ist eine Unmöglichkeit, die Sie verlangen. Wie liegt nun die Sache? Meine Herren, wenn Sie die Entwickelung unserer Jagdgesetz⸗ gebung verfolgen, so werden Sie finden: jahraus, jahrein sind nd selben und ähnliche Resolutionen wie die diesjährige gefaßt word und es ist nichts darauf geschehen. Ich habe nun diligentiam prästiert. Meine Herren, ich bin mir freilich darüber klar gewesen: wer in die Jagdgesetzgebung hineinzreist, befaßt sich mit einer sehr schwierigen und undaakbaren Aufgabe. Ich habe bei all den Herren hier aus dem hohen Haufe, mit denen ich über die verschiedenen Ma— terien der Jasdgesetzgebung in den Jabren gesprochen habe, das be—= stätigt gefunden jeder hat immer eine gewisse Sorge vor der Jagd⸗ gesetzgebung (sehr richtig), weil, meine Herren, immer wieder der Lokalpatriotismus, aber vor allem der Lokalegoismus (sehr richtig! links) sehr in den Vordergrund gerückt wird. Meine Herren, aus

ehrlich: teiligt ist, nicht davon durchdrungen, daß eigentlich schon reichlich viel ich will mich vorsichtig ausdrücken bei uns gewählt wird? Nun, meine Herren, soll noch eine neue Wahl kommen! Und unter welchen Umständen! Ich kann nur versichern: bei allen Jagdangelegen⸗ heiten ist das Wunderbarste, was es gibt: da wird der Freund zum Feind, der Bruder grüßt den Bruder nicht mehr. (Heiterkeit. ) Ja, meine Herren, das ist die Leidenschaft; die wühlt tiefer auf wie die ernsteste Wahl, bei der vielleicht das Wohl und Wehe des Deutschen Reichs entschieden wird. intrikater Natur, und wer mit den Sachen zu tun hat und wie ich leider als oberste Instanz den Wust von Aerger und Verärgerung sieht, der kann nur wünschen, diesen Aerger möglichst allen Beteiligten fernzuhalten unter Wahruung ihrer vollen Interessen.

diesen Umstande heraus ergibt sich für alle Parteien dieses hohen Hauses die große Schwierigkeit, den Mittelweg zu finden, um überhaupt zu einer Verständigung auf diesem Gebiete zu kommen. Die Herren aus dem Zentrum werden mir zugeben, daß in Rheinland und Westfalen in den letzten Jahren die Klagen über die Jagd— berpachtungen in erheblichem Umfange zugenommen haben. (Sehr richtig) Ich habe das auch anerkannt und gesagt, ich werde versuchen, die Sache zu regeln. Es fanden bei der Verhandlung über diese Resolution, die ja naturgemäß auch gar nicht so im Detail geprüft werden konnte, auch Verhandlungen über die Mindestdauer der Ver⸗ pachtung auf 6 Jahre statt; die hierauf gehenden Anträge wurden abgelehnt, um die Regierung bei Ausarbeitung des gewünschten Gesetzes nicht von vornherein zu sehr zu binden. Ich habe das Ganze nur als eine Anregung angesehen, ausgehend von den vielen Beschwerden, die tatsächlich vorlagen, deren Berechtigung meiner Ansicht nach nicht von der Hand zu weisen ist. Nun kam die Frage die Resolution ging darauf hinaus —: ein gewählter Jagdvorstand? Ja, meine Herren, ich bin sofort in eine Prüfung dieser meiner Ansicht nach wichtigsten Frage eingetreten, und ich möchte dem Herrn Vor— redner das Studium der Akten dieses hohen Hauses mal empfehlen. Was sagt denn das Jahr 18837 Da hat das hohe Haus nach eingehenden Erwägungen bkeschlossen, es solle kein Jagdvorstand gewählt werden. Gerade die Herren haben es hier mitbeschlossen. Gewiß, meine Herren, das ist ja auch ganz naturgemäß. Ich möchte einmal dem hohen Hause etwas über die Erfahrungen vorlesen, die man in Hannover mit der Wahl des Jagd⸗ vorstands gemacht hat. Es sind Erfahrungen, die der Referent im Herrenhause vorgetragen hat, ein Herr, der Landrat ist und als Prä⸗ sident der Landwirtschaftskammer mit den Verhältnissen der hannover schen Orte und Eingesessenen bekannt ist. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten und des hoben Hauses werde ich das vorlesen:

Ich habe mir nun schon erlaubt, darauf hinzuweisen, daß der Inhalt der Petition des westfälischen Bauernvereins dahin ging, die Institution meiner engeren hannoverschen Heimat, den Jagd⸗ vorstand, obligatorisch oder zum mindester fakultativ auf die alt⸗ preußischen Provinzen auszudehnen, und ich darf mir gestatten, auf Grund meiner langjährigen Erfahrung in meiner Heimatẽprovinz einige Worte über den Jagdvorstand zu sagen. Ich kann nur davor warnen, diese Institution, die ich weiß nicht wie in das

sonst so gute hannoversche Jagdgesetz hineingekom men ift, gerade wie die Bestimmung, daß sämtliche Interessenten ihr Wort mit. zusprechen haben bei der Verpachtung, auf altpreußische Verhält⸗ nisse auszudehnen. Aus dem § 5 der Jagdordnung ist eine wahre Krux geworden.

Nehmen Sie die einfachen Verhältnisse auf dem Lande an, wo

wenig Besitzverschiebungen stattfinden, so will ich gern zugeben, daß die Schwierigkeiten da nicht in dem vollen Maße in die Erscheinung zu treten brauchen; diese aber zeigen sich, wenn in einer grõßeren Landgemeinde oder in einer kleineren Stadt mit Grundbesitz ein Jagd⸗ vorstand gewählt werden soll. richte, die eingegangen sind? Man bekommt dort überhaupt einen gesetznäßigen Jagdvorstand, gegen den nicht Protest erhoben werden kann, nicht mehr zu stande. Abstufung des Wahlrechts vom kleinsten Grundbesitzer ausgehen; ich will hierbei gar nicht weit herabgehen: nehmen Sie ein Zehntel Hektar an das ist die Einheit und nun werden die Stimmen verteilt, und wenn einer 10 ha hat, 100 Stimmen. einzelne von diesen 4000 bis 500 Beteiligten der Feldmark muß mit vorgeladen werden. dann ist die ganze Wahl nichtig; irgend ein Borname ist falsch ge⸗ schrieben, eine Erbfolge ist nicht beachtet, der Besitz ist nicht richtig übertragen ja, meine Herren, dann wisse

mehr, wie Sie den Jagdvorstand wählen sollen!

Meine Herren, was beweisen die Be—

(Sehr richtig) Sie müssen bei der

so hat er 10 mal 10 gleich Jetzt soll der Jagdvorstand gewählt werden, jeder

Eine einzige Vorladung wird nicht zugestellt,

Sie tatsächlich nicht

Meine Herren, denken Sie sich nun die Verhältnisse des zer⸗

splitterten Grundbesitzes, die heute in dem Westen der Monarchie be⸗ stehen. Mancher Besitzer, der seinen Grund und Boden mit einer Mauer einfriedigt, scheidet dadurch wieder aus aus der Wahlliste. Es häufen sich da die Schwierigkeiten; Sie können doch nicht eine voll— ständige Flurbeschau vor jeder Jagdvorstandswahl vornehmen. tatsächlich in einer größeren Gemeinde eine absolute Unmöglichkeit, einen Jagdvorstand zu bilden. Meine Herren, ich möchte Sie bitten, sich hier mal in einem der Vororte Berlins das Bild zu machen, wie Sie da den Jagdvorstand wählen wollen. Sie stehen da vor einer absoluten Unmöglichkeit.

Es ist

Nun, meine Herren, die zweite Sache! Ich frage offen und ist die Mehrzahl unserer Landbevölkerung, die hierbei be—

Ja, meine Herren, die Jagdsachen sind so

2

Meine Herren, das ist der Gcund gewesen, warum die Regierung

in dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht ganz der Resolution ent⸗ sprochen hat. Aber ich meine: wer meinen Worten gefolgt ist, wird

zugeben müssen, daß es wenizstens mir völlig ferngelegen hat, Be— schlüssen des hohen Hauses es handelt sich n

tiven Beschluß, sondern nur um eine Resolution also der Reso—⸗ lution nicht nach Möglichleit entgegenzukommen, sondern, meine Herren, aus der Erwägung der Tatsachen heraus, die klar und logisch sagen: vermehrt die Wahlen auf dem Lande nicht, bringt nicht dieses ver— zwickte System, welches tatsächlis gesetzmäßig bestehenden Jagdvorstand zu stande bringt, in die Gemeinden hinaus! arbeitete, sie eingehend mit allen Beteiligten durchsprach, da hatte ich das Empfinden: ich hälte beinahe den Stein der Weisen mit diesem Gesetzentwurf gefunden. (Große Heiterkeit.)

icht um einen posi—

in größeren Orten niemals einen

deine Herren, ich gebe ja gerne zu: als ich die Sache be—

Meine Herren, bei der ersten Kritik sehen Sie nun, wie dieses

Kind vernichtet wird. (Heiterkeit)

Meine Herren, ichzbitte zu erwägen: könnnen wir uns nicht auf

der vorgeschlagenen Basis einigen? Daz glaube ich schon jetzt sagen können, daß die Staatsregierung den Weg nie gehen wird, daß wirklich die allgemeine Wahl, bei dem kleinsten Besitzer anfangend, zu— gestanden wird. ;

Was nun die weiteren Fragen anlangt, meine Herren, so werden wir uns, da von der stärksten Fraktion dieses Hauses die Kommissions⸗ beratung vorgeschlagen ist, uns über die einzelnen Punkte dort ja aus— nderzusetzen haben. Die Frage der meistbietenden Versteigerung

a Jagd das möchte ich hier vor dem Hause gleich betonen 16 . ö i e. .

ist nicht als unumstößliche Regel in den Vordergrund gerückt, sondern die Vorlage fagt: wenn das Verfahren der öffentlichen Versteigerung

t, dann soll es nicht nötig sein, den Kreisausschuß zu befragen. Meine Herren, es liegt doch daran, den Kreisausschuß von allzu Reine /

roßem Ballast zu befreien. Ich glaube, daß noch an vielen Stellen

as alte Verhältnis beibehalten werden wird, d. h, daß unter der Hand die Verständigen der Gemeinden sagen: Wir wollen mit unserm Nachbar, oder wer es sei, uns zu einem angemessenen Preise über die Jagd verständigen. Ganz kann ich aber den Ausführungen nicht solzen, daß es nicht im Interesse der Gemeinden liegt, den höchsten

Preis für ihre Jagd herauszubekommen.

Meine Herren, gerade, das ist ja immer der springende Punkt, d rielleicht ist Herr Herold nachher so freundlich, darauf mal ein— zugeben. Die westfälischen und rheinischen Gemeinden beschweren sich immer darüber, daß sie nicht einen genügend hohen Preis füt ihre Jagd bekommen. Das ist für die dortige Gegend einer der wesentlichsten Punkte. Das eine ist die Flurbeschãdigung uch Sauen und dergl.; das zweite ist aber gerade immer die

. en

1n

d s höchsten Preises. Meiner Ansicht nach wird das allgemeine nteresse in der Regel am besten gewahrt durch den höchsten P unter der Voraussetzung einer richtigen weidmännischen Art des Be— triebes der Jagd, und ich möchte auch dem hohen Hause zur Er— ing geben, ob nicht manchmal gerade die Jagden, die von Sonn— gern gepachtet werden, noch am meisten geschont werden. (Heiter lei.) Ja, meine Herren, die treffen am wenigsten (erneute Heiterkeit), und infolgedessen ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß das Wild er— balten wird, eine sehr viel größere, als wenn die wildesten Nimrods

32330Fæ Us ziehen. .

Ta) Frage s

2 6

Aber, meine Herren, wie gesagt, ich möchte an das hbobe Saus die Bitte nichten: wenn es möglich ist, uns in der Kommission Über die Vorlage zu verständigen; es sind wirklich an vielen Stellen wenig erfreuliche Verhältnisse vorhanden. Hierzu ist erforderlich das Zurüdschieben eines gewissen Lokalpatriotismus wenn ich es

al so bezeichnen soll und will und das Erwägen der allgemeinen Verhältnisse unseres Landes, und die führen meiner Ansicht nach dazu,

eine andere Regelung der Verwaltung der Jagdbezirke durchzuführen,

isher in Geltung gewesen ist. Wie gesagt, ich bin davon

iberteugt: es ist dieses eine der schwierigsten Materien, und seien Sie

eugt, wenn Sie mich nicht dazu drängen, ich fasse Jagdsachen pt nicht gern an.

Abg. Dr. Brandt (ul); Die grundsãtzliche e Jagd an den Meistbietenden verpachtet werden Nehrbeit meiner Freunde auch; im übrigen aber hat fie z des Entwurfs schwere Bedenken. Die Kompetenz des

é 2. 1

Krels⸗

chußses muß anders, als vorgeschlagen, geregelt werden; auch bedarf

e der Aufbebung veralteter Bestimmungen der hannoverschen Jagd⸗ tdnung, die längst hätten beseitigt werden müssen, aber in der Vör—

ausdrücklich aufrecht erhalten werden. Mit Kommissionsberatung vir einverstanden. ; . Abg. Herold (Zentr.): Ich danke der Regierung dafür, daß

sie der Anregung aus dem Haufe nachgekommen ist; aber wie sie ibr nachgekommen ist, darauf kann ich meinen Dank nicht ausdehnen. Es handelte sich nicht nur um eine Anregung aus dem ause, sondern um eine Anregung mit einer ganz be⸗

stimmten Direktive. Gewiß ist die Regierung selbstãndig En ihrem Vorge ben; aber sie muß doch auch auf die Mehrheit des Hauses Rücksicht nehmen. Es kommen hier gleichmäßig Staats- und Privatinteressen in Frage. Die Rechte der Besitzer von haftlichen Jagdbezirken sind ohnehin schon zeeinträchtigt; durch Entziehung des Rechts der Bestimmung über die Verpachtung

erden sie in einem Maße verkürst, wie es nicht mehr als billig er⸗ Die Bedenken des Ministers gegen die Einführung ehen bis auf die Beschlüsse des Äbgeordnetenbaufes

urück; naher hätte es doch gelegen, auf die Stellung des

n Abgeordnetenbauses Rücksicht ju nehmen. In der Zwischenzeit n 20 Jahren hat sich die Volksanschauung geändert. Ueberdies batte ich 13835 gerade die Regierung für den Jagdvorstand ausgesprochen. Nam sollte die Bauern fragen, dann würde man auch unter der Bauern⸗ ait Hannovers eine große Pöehrbeit finden, die dem Gemeindevorstand . ine solche Machwollkommenheit geben will, sondern für unfer gen eintritt. Auch die Bezugnahme auf das Herrenhaus hält nselben Grunde nicht Stich. Tatfache ist, das nichts die Ge⸗ so sehr aufregt, wie Jagdangelegenheiten; es ist auch richtig, ie Erregung bei einer solchen Wahl eine große ist; aber das be⸗ nur, daß es sich um wesentliche Interessen der Gemeindeverwal⸗ ndelt. Nach der Vorlage erhält die Aufsichtsbehörde indirekt

, 4 Tiet n erden kann. Eines Jagdvorstands g

Necht der Mitbestimmung über das Eigentum der Privateigen⸗ n da liegt der nsrvus rerum. Auch wir sind mit der Ver⸗ lung der Vorlage an eine Kommission einverstanden, in der die

gierung, hoffentlich auf die Wänsche der Mehrheit Rẽcksicht

'dmen wird.

..

undlage einer Verständigung für geeignet. 96. Hmeßr als 300 Morgen Jagdrevier beliebig mit ihrem Jagd fran schalten und walten können, erscheint es uns nur als logisch

billig, daß die Befitzer kleinerer Jagdbezirke die gleichen Rechte den. Wir billigen den Grundsaß, daß in der Regel öffent⸗

vervachtet wird. Die Be⸗ Belung des Abg. Schulze bezüglich der zugelassenen Aus⸗ . önnen wir nicht gelten lassen. Auf di Jagd soll gehen, r dafür eine Passion, Zeit und Geld hat und? etwas dabon steht; aber man soll auch den Sonntagsjägern die Betei igung ft unmöglich machen, ein Schaden geschieht dadurch niemandem.

2 * 2 * 2— ) = 8 8 * C 3 2 * 1 23 2 S 2 8 * 8 : 8 2 8 1 83 82 8 6 8 2 ü 2 31 * * 1

ken Ausschreibung und zu dem Zuschlag an den Meistbietenden amen, wenn gegen diesen nicht persönliche Gründe vorliegen. Wir pbenfalls für Kommissionsberatung. . . bg. Brütt (freikons.): Die Rezierung ist mit dieser Gesetzes⸗ Wünschen der Majorität des Hauses entgegengekommen;

h egelung nicht an. Wenn nun die Vorlage, wie bisher, Semeindevorsteber statt eines Jagdvorstands für die Veiwaltung Paödangelegenheiten vorschlägt, so ist das ein Vorzug gegenüber Antrag Herold. Ruhe und' Frieden im Lande werden auf diesem e weit mehr als durch die Wahl einez Jagdvorstands garantiert. nerelle Vergebung an den Meistbietenden' sehen wir nicht als nschenswert, sondern als eine Gefahr an, der auch durch die Aus⸗ mehestimmungen des 8 5 nicht genügend vorgebeugt wird. Es ist großer Unterschied für die Grundbesitzer, ob der Pächter don der Jagd und der Landwirtschaft versteht oder nicht. Bei ergebung an den Meistbieten den wird zwar in der ersten Pacht⸗

ode vielleicht ein günstigeres Resultat erzielt werden, aber dann

kommt das dicke Ende nach; denn wenn der Pächter, der seine Jagd gepflegt hat, dessen nicht sicher ist, daß er sie wieder vachten kann, wird er am Schluß seiner Pachtperiod? den Wildstand, den er bis dahin gehegt Hat, abschießen. In der Kommissiensberatung wird sich hoffentlich eine Einigung erzielen lassen. . Abg. Sielerm ann (fon. Der Entwurf syricht zwar von einer Jagzgenofsenschaft, aber deren Mitglieder sollen bei, der Verwaltung der Jagdangelegenheiten gar nichts zu sagen haben; denn die Ver— waltung soll dem Gemeindevorsteher übertragen werden, einem Manne, der zu ganz anderen Zwecken da ist und nicht einmal Mitglied der Jagdgenofsenschaft zu sein braucht. (In der wachfenden Unruhe des Hauses gehen die weiteren Ausführungen verloren? Der Redner

svricht zum Schluß die Hoffnung aus, daß die Kommission dem

Wunsche des Hauses Ftechnung tragen werde, sonst solle man lieber das alte Gesetz auftecht erhalten.

Abg. He enroth (kons.) führt gleichfalls aus, daß die Jagd⸗ verpachtung in die Hände dersenigen gelegt werden müsse, die das meiste Interesse daran haben, also in die Hände eines gewählter

Kollegiums. ; ; ö. Abg. Witzmann (nl): Im Gegensatz zu meinen Fraktions⸗

genossen muß ich mich gegen die Art der Verpachtung, wie sie in 85 4

und 6 festgesetzt ist, aus vrechen. Die Grundzüge des Gesetzes sind mir aber süinßathisch, weiUl die Verwaltung gemeinschaftlicher Jagd- bezicke für den ganzen Staat einheitlich geregelt wird, weil die Eigen⸗ tümer der GSrundstäcke eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks eine Jagd⸗ genossenschaft mit Rechtsfähigkeit bilden und weil Vertreter derselben der Gemeindevorsteber sein soll, nicht ein gewähltes Kollegium. Der Ge⸗ meindevorsteher untersteht der Aufsichtsbehörde und genießt das Ver⸗ trauen der Gemeindeangehörigen, ist also die geeignete Person. Ein Vorzug des Gesetzes ist die Beschränkung der Pachtzeit auf 6 bezw.

ie Rechte der Bauern werden jedoch durch dieses Gesetz eschädigt, und dieses Bedenken muß in der Kommission

lj⸗Bolkenhain (kons.): Ich muß mich gegen die s t §z 4 wenden, die eine öffentliche Verpachtung an den Meistbietenden vorschreibt. Nach 5 5 kann jwar der Kreisausschuß Ausnahmen gestatten, aber der Kreisaus schuß müßte immer zu Gunsten der Interessenten entscheiden, um nicht den Frieden in Kreis und

mehr, belastet werden. Man läßt lieber einem Bekannten die Jagd als einem Fremden für viel Geld. Vielleicht ist der Vorschlaz durch.

J fũührbar, da e Gemeindevertretung aus ihrer Mitte jagdberechtigte

Mitglieder wählt, die dem Jagdvorsteher zur Seste stehen . Abg. Wam hoff (ul.) wünscht, daß die Freiheit der Gemeinden

bei der Jagdverpachtung gewahrt werde. Hoffentlich werde es in der

Kommission gelingen, ein brauchbares Gesetz zustande zu bringen.

Hierauf wird die Vorlage einer Kommission von 21 Mit— gliedern überwiesen.

Es folgt dann die erste Beratung des Entwurfs eines Wildschongesetzes. .

Abg. Kaute LZentr.): Wir stimmen im allgemeinen der Vorlage zu, haben aber noch einige Wänsche nach Abänderung, die in der Kom⸗ mission erörtert werden müssen. So wünschen wir z. B. daß der Beginn der Schußjeit der Birk. und Fasanenhennen mit dem der Schußzeit der Hähne zusammengelegt wird. Ferner wünschen wir in den Bestimmungen über die Bestrafung des Verkaufs und Ankaufs während der Schonzeit die Streichung der Worte in gewinnsüchtiger Absicht!. Ich beantrage, den Entwurf an eine Kömmission von 21 Mitgliedern zu überweisen. . .

Abg. Seydel x Hirschberg (al.): Das Gesetz wird Gutes stiften können, und wir sind im allgemeinen mit ihm einverstanden. Wir können aber nicht die Bestimmung billigen, daß unter das Berbot des Aufstellens bon Schlingen die Ausübung des Dohnenstieges mittels hoch hängender Dohnen nicht fallen soll. Die Frage des Dobnenftieges bedarf der eingehendsten Erwägungen. Es fangen sich Taufende von Singvögeln in den Dohnen. Einige andere, minder wichtige Fragen können in der Kommission erörtert werden. Ich schließe mich dem Antrag auf Kommissionsberatung an, halte jedoch 14 Mitglieder für genügend.

Abg. Werner (deutsche Reformp.): Ich bin im allgemeinen Gegner des Gesetzes. Mir sind viele Zuschriften zugegangen, die sich gegen das Gesetz erklären. Vor allem kommt die Notlage der kleinen Landwirtschaft in Betracht, die unter dem Wildschaden schwer zu leiden hat. ; .

Abg. von Heimburg (kons.): Wir hätten eine sofortige Er⸗ ledigung des Gesetzes obne Kommissionsberatung gewänscht, damit das Gesetz noch in dieser Session zustande kommt. missio

J

1 schließe Kommission von 21 Mitgliedern an.

Abg. Fischbeck (frs. Volksv.): Die Schonzeit des Wildes muß so bemessen werden, daß die bäuerlichen Intereffen nicht geschãdigt werden. Wir müssen uns besonders gegen die Bestimmungen? erklären, die den Wildhandel beschränken, namentlich gegen die Forderung eines Ursprungscheins für die Versendung von Wild nach dem Beginn der Schonzeit. Die Wilddieberei wird man durch solche Bestimmungen

nicht bekämpfen können. Die Beschränkung des Verkaufs während der Schonzeit ist besonders deshalb una

gebracht, weil in den ver— schiedenen Landesteilen berschiedene Schonzeiten bestehen können. Von der Gestaltung dieser Bestimmungen machen wir unsere Zustimmung zu dem Gesetz abhängig. .

Abg. Dr. von Sa vi gnv (Zentr.) verweist die Behandlung aller Einzelheiten in die Kemmifssionsbergtung, bei der er besonders eine Erörterung des Wildschadens wünscht. Der Wildschaden solle nicht dadurch vergrößert werden, daß die Schonzeit für Hochwild ausgedehnt werde. Das Herrenhaus habe in dieser Beziehung die Regierungs. vorlage verschlechtert, und diese müsse wiederhergestellt werden.

Abg. Geisler (Zentr.) erklärt sich gegen die Zulassung des Dohnenstiegs. Weit wertvoller als die Leckerbissen, die durch den Dohnenstieg gewonnen würden, sei die Belebung unserer Wälder mit 1 li

den Singvögeln. Er bitte die Kommissior dringend, die Wachtel, die durch Vertilgung von Unkraut sehr nütz ich sei, als nicht jagdbares Tier zu betrachten und auf sie das Gesetz nicht anwenden zu lassen.

Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

In zweiter Beratung wird darauf der Gesetz entwurf, betreffend die Ausdehnung einiger Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes auf die Au fsuchung und Gewinnung von Erdöl, ohne Debatte angenommen, ebenso in dritter Beratung der Gesetzentwurf über die Bildung von Parochialverbänden im Geltungsbereiche de? revidierten Kirchenordnung für Westfalen und die Rheinprovinz sowie der Gesetzentwurf, betreffend die Wechselproteststunden.

Alsdann folgt die erste Beratung des G betreffend die Errichtung eines Oberlan üsseldorf.

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Die Errichtung eines neuen Oberlandesgerichts in Düsseldorf hat dieses hohe Haus im vorigen Jahre bei Gelegenheit der Beratung des Justizetats theoretisch beschäftigt. Die Sache lag damals in der Luft. Inzwischen hat sie praktische Gestalt angenommen und zu dem gegenwärtig Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf geführt, der Ihre Zustimmung dazu erbittet, daß aus den Bezirken der bisher zum Oberlandesgerichtsbezirk Cõln gehörigen Landgerichte Düsseldorf, Elberfeld und Cleve und aus den zum Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gehörigen Landgerichten Duisburg und Essen ein neues Oberlandes— gericht mit dem Sitze in Düsseldorf gebildet werde.

eßzentwurfs, esgerichts in

9 66.

*

Meine Herren, die Gründe, welche die Königliche Staatsregierung bestimmt haben, Ihnen diese Vorlage zu machen, sind dreierlei Art.

Sie haben aus der Begründung des Entwurfs ersehen können, daß dafür maßgebend gewesen ist einmal die ungewöhnliche Zunahme der **

gericht in Cõln, und endlich drittens das, was unter dem Begriff Prozeßverschlevpung so vielfach in den letzten Jahren erörtert worden ist: die Verlangsamung der Prozesse und die Schädigung der recht⸗ suchenden Bevölkerung durch diese lange Dauer der zur Berufungs⸗ instanz gelangenden Streitsachen.

Ich will mir erlauben, in wenigen Zahlen Ihnen darzulegen, wie diese drei Gründe sich ziffernmäßig darstellen.

Was zunächst die Bevölkerungszunahme angeht, so hat, wenn ich die Zählungen von 1880 und 1900 zu Grunde lege, die Steiger Bevölkerung in ganz Preußen 26, 37 0 betragen,

rlandesgerichts Cöln 3441 0 und im berlandesgerichts Hamm sogar 64 96 09. Die Ein— beiden letztgenannken Bezirke ist in den

zahren gestiegen in Cöln von 34 Millionen auf

ege lege 98

8

2

4705 000 Seelen rund, in Hamm von 2 456 000 auf 4 051 000 Seelen

Meine Herren, selbstverständlich hat mit dieser gewaltigen Zu⸗ nahme der Bevölkerung und mit der ganz außerordentlichen Ent⸗ wickelung der Industrie in den westlichen Provinzen auch die Zu— nahme der Geschäfte bei den Gerichten vollständig gleichen Schritt gebalten. Auch in dieser Beziehung gestatte ich mir, Ihnen einige Zahlen anzuführen. Ich gehe dabei zurück auf das Jahr 18581.

Im Jahre 1881 betrug die Zahl der bei dem Oberlandesgericht in Cöln eingegangenen neuen Berufungen Sol; sie stieg in den nächsten 10 Jahren bis zum Jahre 1891 auf 1369. Im Jahre 1900 betrug sie schor den nächstfolgenden Jahren auf 2404, 2868 und im Jahre

auf 3795, also in diesen 22 Jahren von 801 auf 3795; das stellt dar einen Zuwachs an Geschäften von 373,78 . Bei dem Oberlandesgericht in Hamm ist die Geschäfts— zunahme eine so starke allerdings nicht gew sen, falls eine ganz außerordentlich erhebliche. Im Jahre 1881 waren dort 1145 neue Berufungen eingegangen, bis zum Jahre 1891 waren sie zurückgegangen auf 841, dann aber beginnt die starke Steigerung. Im Jahre 1900 waren es 1927, und in den drei nächstfolgenden Jahren stieg diese Zahl auf 2448, 2817 und 29652, sodaß es sich also

——

hier um eine Steigerung handelt von 158,690 o. Meine Herren, derartige Steigerungen sowohl der Bevölkerungszahl wie der Ge— schäfte sind auch nicht annähernd bei irgend einem anderen preußischen

Meine Herren, was nun die Erledigung der Geschäfte angeht, so hat sich bei dem Oderlandesgericht in Cöln schon seit Jahrzehnten

bedauerliche Resultat herausgestellt, daß die Erledigung der Sachen eine überaus schleppende war und daß die Durchschnittszeiten, die bei anderen Gerichten auf die endgültige Abwickelung der anhängig ge⸗ wordenen Berufungssachen verwendet worden sind, in ganz ungewöhn⸗ alt, und sie ist zweifellos zurückzuführen nicht auf die Ueber⸗ bürdung des Oberlandesgerichts, sondern auf gewisse eigentũmliche Ge⸗ wohnheiten, auf althergebrachte Anschauungen und Uebungen der be⸗ teiligten Personen. .

Im Dezember 1892 richtete der damalige Oberlandesgerichts⸗

licher Weise überschritten worden sind. Die Klage hierüber ist sehr

präsident Struckmann in Cöln in Verbindung mit den fünf anderen Senatsvorsitzenden an die sämtlichen Anwälte ein Schreiben, in dem er ihnen die Sachlage auseinandersetzte und das dringende Ersuchen an sie richtete, nach Kräften zu einer Besserung der Zustände ihrer⸗ seits beizutragen. In dem Schreiben heißt es: Leider sind schon seit mehreren Jahren die Räckstände in Zivil« prozeßsachen beim hiesigen Oberlandesgericht wieder in der Zunahme begriffen. Obwohl die Zahl der jährlich neu anhängig gewordener Berufungen nur um ein geringes gestiegen war, hatte sich die Zahl der am Schlusse des Jahres unerledigt gebliebenen Berufungen von 1890 bis 1892 allmählich von 1027 auf 1276 erhöht.

Noch weit ungünstiger hat sich aber das Verhältnis im Laufe des letzten Jahres gestaltet. Während am 1. Dezember v. J. bei 1343 seit dem 1. Dezember 1890 neu hinzugekommenen Berufungen die Zahl der unerledigt gebliebenen Berufungen sich auf 1276 be— lief, betrug letztere am 1. Dezember d. J. bei nur 1326 im letzten Jahre neu hinzugekommenen Berufungen 1452.

Es wird in diesem Schreiben dann weiter auseinandergesetzt, daß daz so nicht weiter gehen könne, da die Rückstände sich sonst immer mehr häufen würden und zum größten Nachteil des rechtsuchenden Publikums und jum Schaden des Ansehens der rheinischen Justiz bald ein förm— licher Geschäftsbankrott eintreten würde. Es sei deshalb auf allen Seiten die dringende Pflicht geboten, eine Besserung dieser Zustände herbeizuführen.

Der Oberlandesgerichtspräsident und mit ihm die sämtlichen Senatspräsidenten erkennen die Hauptursache dieser beklagens werten Zustände darin, daß die für die mündliche Verbandlung bestimmte Sitzungszeit nicht ausreichend ausgenützt werde, die als normal auf die Stunden von 9 bis 2 Uhr, also auf 5 Stunden täglich, angegeben war. Nach statistischen Erhebungen wird in dem Schreiben festgestellt daß in den ersten 11 Monaten des Jahres 1902 im ganzen an 17 Sitzungstagen in einzelnen Senaten wegen Mangels an fe tig⸗ gestellten Stoff oder wegen Nichterscheinens der Anwälte überhaupt nicht verhandelt war, daß in demselben Zeitraum aus denselben Gründen die Sitzungszeit, wenn man sie bis zwei Uhr rechne, um mindestens 413 Stunden und, wenn man sie bis ein Uhr rechne, um

41 Stunden ungenutzt geblieben war. Die bessere Aus= füllung der Sitzungen sei deshalb das einzige Mittel, das zu einer raschen Abwickelung der Geschäfte führen könne. Eine Vermehrung der Sitzungen sei deshalb ausgeschlossen, weil, wenn etwa an mehreren Tagen drei Senate gleichieitig säßen, die Kollisionen für die Anwälte sich noch erhöhen würden und deshalb voraussichtlich die Fälle des Nichterscheinens der Anwälte sich noch vermehren würden. Es wird eshalb das dringende Ersuchen an die Herren Anwälte gerichtet, für die rechtzeitige Fertigstellung der Sachen zu den anberaumten Terminen zu sorgen, sich auch von dem pünktlichen Erscheinen in den Sitzungen nur durch Gründe dringendster Natur abhalten zu lassen. damit nicht viele Stunden der kostbaren Sitzungszeit ungenutzt blieben,

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