und endlich sich bei der mündlichen Verhandlung tunlichster Kürze zu befleißigen, insbesondere überflüssige Wiederholungen zu vermeiden und auf diese Weise die Möglichkeit zu gewähren, während der Sitzungs⸗ zeit eine größere Anzahl von Prozessen zu erledigen. Das Oberlandes⸗ gericht selbst werde seinerzeit bereit sein, allen billigen Anforderungen der Anwälte, die zu einer Beschleunigung des Geschäfts ganges führen könnten, nach besten Kräften entgegenzukommen.
Wie diese Verfügung unmittelbar gewirkt hat, darüber habe ich keine Kenntnis; jedenfalls ist eine dauernde Besserung in den nächsten 10 Jahren nicht eingetreten; im Gegenteil, die Verhältnisse haben sich verschärft und verschlimmert, und im Laufe der letzt vergangenen drei, vier Jahre bin ich mit Be— schwerden überhäuft worden über die nicht zu ertragende Verzögerung beim Cölner Oberlandesgericht. Diese Beschwerden kamen allerdings auffälligerweise kaum aus der Rheinprovinz, wo man sich scheinbar an diese Zustände schon gewöhnt hat; sie kamen aus anderen Provinzen, aus anderen Bundesstaaten, aus Sachsen und den Hansestädten, und in scharfer Weise wurden der Justizverwaltung Vorwürfe gemacht, so weiter gehen lasse und nicht für Abhilfe sorge; es erinnere das an eine Justizverweigerung. Die Sachen hatten sich nämlich so weiter entwickelt, die Vereitelung zahlreicher Termine hatte einen solchen Umfang angenommen, aß das Oberlandesgerscht zu dem Entschlusse kam: iede Sache, in der die Anwälte in dem an— gezeigten Termin nicht erschienen oder zur Verhandlung nicht bereit waren, nunmehr an das Ende ller im übrigen anstehenden Sachen zu sodaß die Termine auf ein Jahr oder fünfzehn Monate hinaus
daß sie diese Zustande
6. 2 *
setzen, schon im voraus besetzt waren; es wurden nur einzelne Sitzungstage freigehalten für ganz besonders dringliche S
Das ein solcher Zustand auf die Dauer nicht zu ertragen daß er zu der allerschwersten Schädigung des rechtsuchenden P führen mußte und führte, das bedarf wohl nicht einer nähere legung.
Meine Herren, die zahlreichen Klagen haben mich veranlaßt, zuli 1901 selbst nach Cöln zu reisen und an Ort und uber die Verhältnisse zu informieren. Ich sicht der Prozeßlisten, der Kalender für di überzeugt, daß auch damals zahlreiche Si geblieben waren, daß in noch zahlreicheren Sitzungen die Senate stunden⸗ lang müßig gesessen hatten, weil die Anwälte nicht erschienen „wenn sie erschienen, zur Verhandlung nicht bereit waren, weil die Sachen nicht fertig waren. Ich habe die Herren Anwälte zu einer Besprechung eingeladen. Sie sind, wie ich glaube, vollzählig erschienen, und ich habe mit ihnen darüber verhandelt, wie wohl eine Besserung herbei⸗ zuführen sein möchte. Es sind kleine Mittel dort gefunden und sie wurden auch alsbald angewendet. Es wurde insbesondere eine Zentralstelle einge ichtet, der sämtliche zur Terminsbestimmung vor— liegenden Sachen vorgelegt wurden, um zu sehen, welche Anwälte daran beteiligt waren, und um
( Möglichkeit vonsKollisionen und
—
; i1dlungen
1 2. 1 —
. hung
ungen vollständig ungenutzt
82
ei der Bestimmung der Termine die daraus sich ergebenden Ver— ränken.
8 ar Ton
handelt, ob etwa durch Uebelständen abgeholfen werden könne. Ich entgegen⸗ gesetzte Meinung den Herren gegenüber vertreten. Ich habe ihnen gesagt und konnte ihnen mit bestem Recht sagen, nach den vorliegenden Geschäftsausweisen die Richter ungenügend schäftigt seien, daß es zu einer Erleichterung der Richter, zu einer Vermehrung der Arbeitskräfte an je en Grunde fehle, und daß durch eine Vermehrung der Senate bei Fortdauer des bisherigen Verfabrens sich die Schwierigkeiten nur ver— groͤßern würden. Dieser Auffassung hat keiner der Herren Anwälte widersprochen und keiner sprach aus, daß das Oberlandesgericht nicht it genügenden Richterkräften besetzt sei. Umsomehr wundere ich daß, seit die Frage der Errichtung des Oberlandesgerichts in Cöln in Fluß gekommen ist, in der Presse und auch sonst behauptet worden? ist, die Schuld liege an der Justizverwaltung, die nicht für ausreichende Richterkräste gesorgt hätte. So liegt es tatsächlich nicht; ich bezeichne diesen Vorwurf mit aller Bestimmtheit als unbegründet.
Eine gewisse Besserung ist in den Verhältnissen seit meinem Besuch in Cöln allerdings eingetreten. Ich hatte den Herren auch geraten, sich durch Assoziationen die Wahrnehmung dienstes in größerem Umfange zu ermöglichen. teilweise, aber nur in geringem Maße, stattgegeben. Es ist eine andere Einrichtung beim Oberlandesgeri getroffen, die wenigstens dem einen Umstande Abhilfe verschafft hat, daß die neuen Sachen vön vornherein auf ein Jahr oder noch länger hinaus angesetzt wurden. Es werden jetzt bei jedem Senate monatlich einmal sogenannte Sammeltermine abgehalten, die 60, 70 Sachen an— gesetzt werden, von denen aber von vornherein feststeht, daß sie nicht zur Verhandlung gebracht werden sollen. Diese Termine haben viel⸗ mehr nur Zweck einer gewissen Regulierung. Es werden in diesen Sitzungen Versäumnissachen, Anerkennt⸗ nissachen, die aber in verhältnismäßig geringer Zahl vorkommen, erledigt; im übrigen wird mit den Herren Anwälten darüber verhandelt, welche Sachen besonders dringend, welche besonders weitläufig sind, und welche in kurzer Zeit abgemacht werden können. Mit dem Ergebnisse dieser Verhandlungen gehen die Sachen dann an die Zentralstelle; dort wird der weitere Termin fest⸗ gestellt. Es ist infolgedessen eine Besserung der Sache eingetreten und in den beiden letzten Jahren eine ganz erheblich größere Zahl von Sachen erledigt worden. Infolge dieser Erfahrung habe ich ans und ohne Zögern Hilfskräfte in allergrößtem Umfange bewilligt, wie es, glaube ich, früher kaum jemals bei einem Oberlandesgerichte vor⸗ gekommen ist.
Aber, meine Herren, von einer durchgreifenden Besserung, von einer befriedigenden Regelung der Sache ist auch heute noch keine Rede; noch jetzt wächst die Zahl der Rückstände mit jedem Jahre. Einer der wesentlichsten Gründe dabei ist die bei den rheinischen Gerichten althergebrachte Gewohnheit, alle ) in der mündlichen Ver⸗ handlung bis in alle Details zu erschõpy sehr eingehende große Reden zu halten, die vorbereitenden Schriftsätze auf ein Minimum zu reduzieren, sodaß man mit einem unvorbereiteten Gericht zu tun hat. Das Gericht erfährt von den neuen Einwendungen, die in der Be⸗ rufungsinstanz vorgebracht werden, erst in der mündlichen Ver— handlung. Meine Herren, die Herren dort am Rhein sind von einer ungewöhnlichen Beredsan (Heiterkeit. Abg. Beumer: Sehr richtig!) Es ist unter Umständen eine Freude, ihnen jzuzu⸗ hören, und ich bin überjeugt, wenn der Herr Abgeordnete v. Bodel⸗
aa einn aA des Sitzungs⸗
Dem ist
auf
den
schwingh einer Sitzung in Cöln ubörte, er würde an den schönen Reden seine helle Freude haben. (Sehr richtig! Heiterkeit) Ich habe den allergrößten Respekt vor dem Wort und der Bedeutung der Mündlichkeit und möchte das mündliche Verfahren unter keinen Um⸗ ständen mit dem schriftlichen vertauschen. Aber, meine Herren, man kann auch im Guten zu weit gehen. Es gibt vielleicht andere Gerichte, bei denen der mündlichen Verhandlung zu wenig Rechnung getragen wird. Das würde ich nicht minder, vielleicht noch mehr tadeln. Das Gute liegt in der Mitte, und dieser gute Mittelweg ist, soweit ich die Sache kenne, bisher noch nicht gefunden, obgleich ein gewisses Streben nach seiner Erreichung erkennbar ist.
Zenn ich Ihnen einige Mitteilungen mache, wie die Geschäfte in den letzten Jahren erledigt sind, so muß ich Sie wieder bitten, den Zahlen einige Aufmerksamkeit zu schenken. Die Zahl der neu ein— Berufungen bei dem Oberlandesgericht in Cöln bat sich permehrt vom Jahre 1893, wo sie 15313 bettug, bis zum Jahre 1903 auf 3795. Demgegenüber sind im Jabre 19803 erledigt z097 Sachen, sodaß 698 Sachen weniger erledigt als neu eingegangen sind. ngig a Jahres 1903 blieben 43983 Sachen,
die nicht aus dem Jahre
e Anhã und darunter befanden sich 1354 Sachen, 1902 und aus weiter zurückliegenden
3, sondern aus dem J Jahren herstammten, die schon mehr als überjährig waren. Meine Herren, das ist ein Zustand, wie er bei keinem anderen Oberlandesgericht vorkommt. Es wird bei den Gerichten überall darüber geführt, welche Zeitdauer die Erledigung von der Einreichung des ersten Schriftsatzes Termins—
DI ontscheidung durch Urteil in Anspruch nimmt. der in weniger als
95 9
gegangene
zur
Monaten er⸗
ledigten Sachen im ganzen Deutschen Reich in den letzten Jahren
auf 48 bis 47 09. Dieser Projentsatz wurde im Durchschnitt auch
annähernd bei den preußischen Oberlandesgerichten erreicht: 44 0so,
43 oso, 42 060, 1903 41 õo. Dagegen betrug der Prozentsatz der
binnen 6 Monaten erledigten Sachen bei dem Oberlandesgericht
Cöln 1901 14,1 0, 1902 13,1 , 1903 15,509. Es ist also im
letzten Jahre eine gewisse Besserung eingetreten, aber noch immer
nicht viel mehr als ein Drittel des Durchschnitts aller deutschen oder preußischen Oberlandesgerichte erreicht.
dagegen die Zahl derjenigen Prozesse angeht, die mehr als
in Anspruch genommen haben, da kehrt sich die Sache
um. Für diese Sachen beträgt de Durchschnitt im
n Reich in den letzten Jahren, für die die Statistik vorliegt, 20
bei den preußischen Oberlandesgerie ür 19901 24,8 0 0,
stellen wir dem die Cölner Zahlen
alaube ich, den Eindruck haben, daß die
stig sind. Für Cöln stellen sich nämlich
iese : f if 58,4 0 9, also fast das Zweieinhalbfache,
ür 1902 auf 52,4 *½0, mehr wie das Doppelte des preußischen Durch⸗
schnitts in demselben Jahre, 1903 auf 443 0/9. Das ist ein
durchaus unbefriedigender Zustand.
Wir haben uns die Frage vorgelegt, wie diesem Uebelstand ab⸗ zuhelfen sei, und sind in Uebereinstimmung mit den Vorstands⸗ beamten des Oberlandesgerichts Cöln zu der Ueberzeugung ge—⸗ kommen, daß es dafür kein anderes Mittel gibt als ein Teilung es Oberlandesgerichtsbezirks und infolgedessen die Schaffung eines neuen Oberlandesgerichts. Alle anderen Mittel werden — der Oberlandesgerichtspräsident hatte den Mut, das offen auszusprechen — versagen. Es wird die Behauptung in der Presse aufgestellt, in den? ndlungen der Stadtvererdneten in Cöln und der Handelskammer, daß die Anwälte gezeigt hätten, daß sie zu besseren Zuständen kommen wollten und kommen würden. Es ist das ja in gewissem Umfange zuzugeben. In welchem Umfange dabei aber der Umstand mitgewirkt hat, daß die Errichtung eines neuen Oberlandes⸗ gerichts in Düsseldorf drohte, will ich hier nicht entscheiden. Das ist eine Frage, die einstlicher Erwägung bedarf, und ich kann mich der Befürchtung nicht verschließen, daß, wenn einmal diese Frage am
orizont der Cölner verschwunden sein sollte, wir dann allmählich in e alten Zustände zurückkommen würden. Es hängt das auch damit daß in der Rheinprovinz nur eine kleine Zahl der Anwälte Oberlandesgericht zu
.
8386 — — 8 9
— — — 2
erledigen sind. z sind beim Ober ganzen 32 Anwälte. Das würde vollkommen ausreichen zu einer ord—⸗ nungsmäßigen Erledigung der Ges ãf zenn die Beschäftigung dieser Herren eine einigermaßen glei ãßi wir aber weit entfernt. Am 15. Juli des betrug die Zahl der in Cöln anhängigen Mandate ca. So00 ur nach einem mir von dem Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten eistatte richt befanden sich von diesen 8000 Mandaten 17 s 220, in den Händen von zwei Anwälten, 3410 Sachen, befanden sich in den Händen von nur 5 Anwälten und 3881, also annähernd 50 00 der sämtlichen Sachen, befanden sich in den Händen von 6 Anwälten. Auch darüber habe ich mich mit den Herren in Cöln unterhalten, und sie haben mir gesagt: ja, es ist selbstrerständlich den Anwälten nicht ihnen angetragenen Mandate zurückweisen, sie
Aber daß in dieser
—
Davon sind
uzumuten, daß sie die müssen sich damit abfinden, so gut es eben geht. starken Belastung mit Mandaten eine Ueberlastung einzelnen bevorzugten Anwalt unmöglich macht, die Sachen alle
zeitig zu erledigen, das, meine Herren, liegt auf der Hand.
Ich hatte den Herren, wie ich schon vorhin bemerkte, auch geraten, zu Assoziationen überzugehen, sich jüngere Kräfte zu ihrer Unterstützung beizuordnen. Eine große Neigung dazu war nicht vor— handen, und das beweist die Tatsache, daß im Verfolg des J 1901 nur ein einziger Anwalt diesem Rate gefolgt ist, im Ja 1902 ist einer hinzugekommen und 1903 zwei. Da wird nun hauptet: die Herren würden in viel größerem Umfange nach diesem Rettungsanker gegriffen haben, wenn nicht das neue Oberlandesgericht in Düsseldorf gedroht hätte; dadurch hätten sie den Mut verloren, mit anderen Herren sich ju assoziieren. Ja, meine Herren, das stimmt doch mit der Tatsache nicht überein, daß auch in den Jahren 1901 und 1902 trotz der dringlichen Ermahnung, die nicht nur meinerseits, sondern auch wiederholt und fortgesetzt durch den Herrn Oberlandes⸗ gerichtspräsidenten ergangen ist, im ganzen nur zwei solcher Assoziationen ins Leben getreten sind. Damals rechnete noch niemand mit dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, wenngleich ich nicht in Abrede stellen will, daß ich schon damals den Anwälten erklärt habe, wenn die Ver⸗ hältnisse sich nicht besserten, dann würde man aäußersten Falls, aber nur sehr ungern, sich mit dem Gedanken vertraut machen müssen, eine Teilung des Oberlandesgerichts eintreten zu lassen, um dadurch bessere Zustãnde herbeijuführen. So sind denn, meine Herren, die Berhältnisse in
Cöln noch gegenwärtig die unbefriedigendsten nicht nur in der ganzen Monarchie, sondern ich glaube, fast sagen zu können, im ganzen Deutschen Reich, abgesehen vielleicht von einem bayerischen Ober. landesgericht, das mir einmal genannt ist — ich will es hier auz bundesfreundlicher Courtoisie nicht nennen.
Nun, meine Herren, ist weiter gesagt: die Geschäfte seien in der Abnahme begriffen; es habe sich in den letzten Jahren nur um vor— übergehende Zustände gehandelt, und wie schon einmal in der ersten Hälfte der 90er Jahre ein Rückschlag eingetreten sei, so würde er auch jetzt nicht ausbleiben, und er sei schon tatsächlich eingetreten. Auch diese Behauptung hält vor den feststehenden Zahlen nicht Stich. Allerdings haben im Jahre 19603 gegen das Jahr 1902 bei den Landgerichten Oberlandeegerichtsbezirks Cöln, auf deren Geschäftsumfang ja die spätere Inanspruchnahme des Ober- landesgerichts zurückzuführen ist, die Sachen in geringem Umfange abgenommen. Sie sind zurückgegangen von 30 586 auf 29 888 Sachen. Aber, meine Herren, wenn man der Sache auf den Grund geht, so hat diese Abnahme nichts zu bedeuten. noch höherem Maße, nämlich um 1091, haben diejenige genommen, welche im Wege des Versaäumnieverfahrens, durch kenntnis usw. ihre Erledigung gefunden haben, die also für das Obe landesgericht kaum in Betracht kommen. Dagegen hat die Zahl kontradiktorischen Verhandlungen bei den Landgerichten im Jahre gegen das Jahr 1902 wiederum erheblich zugenommen, nämlich um 2698, trotz der Abnahme der neu eingegangenen Sachen, und die Zal der streitigen Endurteile hat im Jahre 1803 das Jahr 19 sich erhöht um 1956. Von einer Geschäftsabnahme ist also vorläuß
be, daß der, der den Verhältnissen in
des
— Sach — Q 6
Ve
* 1 80
3663 9
gegen
auch kaum sich mit der Hoffnung tragen kanw,
nahme der Geschäfte irgendwie zu denken sei. Ich glaube im Gegen⸗ teil, daß die Menge der Geschäfte sich von Jahr zu Jahr weiter ver— mehren wird, weil auch die Industrie in diesen Bezirk nach der Annahme hochsachverständiger Le kei 1
erreicht hat, sondern, wie wir ja alle hoffe
noch weiter steigt.
F
e Verhältnisse bei dem Oberlandesgericht Hamm
Cöln, insbesonde
Sachen statt. (Hört, hört! Aber auch dort, meine Herren, ist der Zustand keineswegs ein solcher, daß er als ein unbedingt beifalle—, würdiger anzusehen sei öchte (hört, hört! und Heiterkeit) und ich glaube, das wird auch von dem Herrn Vertreter der Stadt Hamm zugegeben werden. Die außerordentliche Zunahme der Geschäfte bei dem Oberlandesgericht Hamm ergibt sich aus den Zahlen — ich glaube
glaube, * 8
n
ich habe sie schöon erwähnt, daß vom Jahre 1881 bis 1803 ein An— vachsen um 158,69 0½ stattgefunden hat; in dem laufenden neine Herren, — ich kann das auch für das Oberlandesgericht i Cöln noch nachtragen — hat sich die Zahl der neu eingehenden Be rufungen weiter ganz erheblich erhöht. Während in Cöln im ersten Quartal des vorigen Jahres nur 949 Berufung ĩ ag waren, betrug die Zabl im ersten Quart
mehr. dem Oberlandesgericht in Hamm hat sich
Zahl der neu eingegangenen Berufungen im ersten Vierteljah gegen das Vorjahr von 8410 auf 919, also um 109 Sachen permehrt. Die Dauer der Prozesse bei dem Oberlandes gericht Hamm stellt sich allerdings etwas günstiger als in Cöln; es sind in Hamm im Jahre 1903, während 2962 neue Sachen ein
2385 erledigt, also nur 77 weniger als die Zahl der neu eingegangenen, die am Jahresschlusse verbliebenen Rückstände belaufen sich immerhin auf 3013; darunter befinden sich 954 überjährige, also aut
—
eben **
Bei
2
die in weniger als 6 Monaten erledigt worden sind, Oberlandesgericht in Hamm in den drei letzten Jahren 3 befindet sich also in der Abnahme und bleibt ganz erhebli. mir eben angeführten Durchschnitts zahlen, beinabe um die Häfte, Die Zahl der langdauernden Sachen, die mehr als 1 Jahr i spruch genommen haben, beläuft sich gegen den Durchschni bis 250 in Preußen in Hamm auf 31 0½ im Jahre 1901, auf im Jahre 1902, auf 42,8 oo im Jahre 1803 (bört! hörth, sod da eine Zunahme der langdauernden Prozesse in ganz erheblichen Umfange zu konstatieren ist.
Nun, meine Herren, gelegt, ob nicht aus den beiden Oberlandesgerichten Cöln un ein neues niederrheinisches Oberlandesgericht herauszunehmen sei. Gedanke war nicht neu, er ist schon angeregt worden in den siebjig Jahren vor der neuen Gerichtsorganisation, er ist in den neunziger Jahren wiederholt, so im Jahre 1895 durch den : irsch der Königlichen Staatsregierung unterbreitet worden, und
Seiten, ebenso wie im
zorigen Jahre ist man von verschiedenen goZ darauf zurückgekommen. Nach meiner Erinnerung waren es ere die Abgeordneten Schmitz und
15
v mm 41mm
Der
Seite zu finden. Jetzt, da das Gesetz ins Leben treten soll, en Widerspruch nicht, jetzt kemmt er von allen Seiten, und soviel! weiß, bat sich eine lebhafte Agitatien gegen die Annahme des Gesetze entwickelt, die wohl an erster Stelle von der Stadt Cöln aus gebt. Ich trete damit der Stadt Cöln nicht zu nahe. Ich nehme es wedet ihren gesetzlichen Vertretern noch den Bürgern der Stadt Cel irgendwie übel, wenn sie sich bemühen, das Oberlandesgericht in seinem jetzigen Umfange zu behalten, aber diese lokalen Interes können doch nicht ausschlaggebend sein für die Entscheidung einer: nteresse der Rechtspflege weiterer Kreise liegenden neuen gtoßtt rganisation. (Sehr richtig! Ich will nicht schon jetzt auf die einzelnen Einwendung: eingehen, die von Cölnischer Seite gegen das Projekt vorgebr Sie finden sie in einer Ihnen allen wahrscheinlich gegangenen Petition des Oberbürgermeisters von Cöln, der die Stadtverordnetendersammlung angeschlossen hat, in Petition der Handelskammer und stücken. Ich will abwarten, was von diesen Einwendungen hier bor gebracht wird. Wir werden ja zweifellos aus beredtem Munde n beweglicher Weise (Heiterkeit), insbesondere auch über das schmen Schicksal der Stadt Cöln, die von der preußischen Staatsregierung ( stiefmütterlich behandelt worden sei, ju hören bekommen. (St richtig! im Zentrum.)
(Schluß in der Dritten Beilage.)
das hat den Gedanken unmittelbar nabe
Abgeordneten Abgeordneten
jm im
Kirsch, die den Gedanken bia ohne damals irgend welchen Widerspruch auf irgend eint:
8512
in verschiedenen anderen Schti“
Dritte Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
108.
Berlin, Montag, den 9. Mai
8
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Das Vorspiel dazu haben
genießen können.
wir ja schon im vorigen
unter preußischem Zepter geworden ist, für di 6
Entwickelung, die sie genommen hat, als Metropole des
88
Landes, als rheinische Hauptstadt, wenn auch die höchsten Behörder allerdings nur zum kleinsten Teile dort ihren Sitz haben. (Hört, hört!
Wenn die Stadt Cöln mit Recht darauf stolz ist, daß geworden ist, was Mitteln geschaffen worden ist, so verdankt sie gierung wenigstens das eine, daß sie diese
4
das, was
eichen Mittel hat
dankbar sein.
Die Einwendungen, die gegen das Projekt vorgebrach sind, haben sich an erster Stelle dahin gerichtet, daß man hat, die Teilung des Oberlandesgerichts Cöln sei nur ein für eine Teilung der Provinz, (hört, hört, im Zentrum), eine die selbstverständlich in den weitesten Kreisen in hohem M erwünscht sein würde. Wenn etwa eine Provinz Niederrhein Regierungsbezirk Düsseldorf geschaffen werden sollte,
daraus ja für den übrigen Teil der Rheinprovinz eine höchst schwieri
Lage ergeben, da die armen und bedürftigen Teile der Rhei Eifel, Hunsrück usw., die nichts Anspruch nehmen, namentlich für die dem andern Bezirk verbleiben würden. (Sehr richtig! im Ze Ich bin aber von dem Königlichen Staatsministerium zu
drücklichen Erklärung ermächtigt, daß an eine Teilung der
provinz seitens der Königlichen Staatsregierung nicht gedacht (hört, hört), daß die Errichtung einer Provinz Niederrhein überhau
provbinziellen
daß eine solche Teilung, wie ich sie eben angedeutet habe, scheinbar in Cölnischen Kreisen befürchtet wird, zeugung vollständig
kann man eine Provinz
nicht teilen. haben di Unterstützung gefunden Beschluß der Vertreter — ich will künftigen Landgerichtsbezirke Crefeld und in Crefeld am 6. April zusammengetretenen kreises Crefeld, der Handelskammer Crefeld,
Crefeld, Bürgermeistereien Anrath,
Willich, sterrath, auch Erkelenz war dabei, das ja unmittelbar in Frage kommt, dann M. Gladbach, Kemper haben einen Beschluß gefaßt, der dahin lautet:
(Sehr richtig!) Nun, meine Herren, s
ge wisse
gewi mir
6 9 einmal
eine durch gegangenen
—
*
Die unterzeichneten heute in Crefeld versammelten Vertreter der naufgeführten Kreise und Gemeinen sind einhellig der Auffassung,
ms z mehr f in weit größerem Umfange darauf gerichtet ist, daß spätestens gleichzeitig mit Entscheidung der Frage ül i ̃ ndesgerichtes in Dũ sgerichtsbezirke erfolgt. sind ferner einmütig der Ueberzeugung, neuer Landgerichte sowohl in Crefeld M. Gladbach ein unaufschiebbares Bedürfnis ist. dahin zwischen den beiden Städten Crefel bach noch allein iti bezirke Viersen und z oder M. Gladbach zugeteilt den, überlas ie der gesetzgeberischen Regelung, fhigke gerichte hiervon unabhängig ist.
vertretenen Bezirken, die vor
issel dorf r
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die Errichtung zwei
sollte
Meine Herren, wenn man diesen glauben, daß darin Stellung genommen richtung des Oberlandesgerichts den Herrn Regierungspräsidenten in Düsse von Amts wegen erstatteten Berichte — ich habe in twa eine solche Aufklärung erfordert — liegt aber die Der Regierungspräsident berichtet mir:
Indem diese Resolution die Neueinteilung der Landgerie
bezirke als „dringender“ bezeichnet als die zum Gegenstand setzesvorlage gemachte Frage der Errichtung eines neuen
sgerichts in Düsseldorf, könnte es den Anschein erwecken, die Unterzeichner der Petition mittelbar gegen diese Gesetzes— hätten Stellung nehmen wollen. Wie aus einer Notiz i der „Kölnischen Zeitung“ vom 9. dieses Monats hervor— die Petition auch tatsächlich in diesem Sinne aufgefaßt worden. Um zu verhüten, daß die Opposition gegen das Zustande⸗ kommen des im Interesse des diess Regierungsbezirks so dringend erwünschten Gesetzes aus dieser Petition Kapital schlägt, beehre ich mich nach Anhörung derjenigen Landräte, welche die Petitien mit unterzeichnet haben, zu berichten, daß es diesen sämtlich öollig fern gelegen hat, gegen die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Düsseldorf Stellung zu nehmen. Die beteiligten Landräte waren vielmehr durch den Oberbürger— meister von Crefeld lediglich zur Teilnahme an einer Besprechung aufgefordert worden, welche die Beseitigung der früher auseinander gehenden Ansichten von Crefeld und M.⸗Gladbach wegen Errichtung eines Landgerichts und die Erbittung je eines Landgerichts für M.⸗-Gladbach und Crefeld zum Ziel haben sollte. Die Frage der Neugründung der beiden Landgerichtsbezirke sollte gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf wegen Schaffung eines Oberlandesgerichts in Düsseldorf in Erinnerung gebracht werden. Die beteiligten Land— durch Schaffung eines
räte sind uͤbereinstimmend der Ansicht, daß
Oberlandesgerichts in Düsseldorf der Bevölkerung der von ihnen vertretenen Kreise eine große Erleichterung in der Rechtspflege ge— boten werden wird. Es war lediglich ihre Absicht, darauf hinzu⸗
Beschluß liest,
werden solle
; Jah Ich stehe im allgemeinen auf dem Standpunkt, daß auch die Stadt Cöln dankbar sein kann für das, was sie
sie geschaffen hat, zum großen Teil mit eigenen doch der preußischen Re ns . er werben können. Dafür muß sie dem Hohenzollernschen Scepter dauernd
aufbringen, die aber große Mittel in
Institute,
wird ; J vr gar nicht erörtert worden ist. Und ich glaube, hinzusetzen zu können,
und wie s
16 18
nach meiner Ueber⸗ ausgeschlossen ist für alle Zeiten. (Bravo!) S
So e Bestrebungen der Stadt Cöln neulich zu⸗ sagen:
M. Gladbach. Die
8
nicht
usw.
ms in den von ihnen als 450 000 Einwohner umfassen
Punkt, ie Amtsgerichts⸗ Crefeld
man gegen die Er⸗
v2 18
wirken, daß bei der geplanten Neueinteilung der Gerichtsbezitke in der Rheinprovinz die Frage der Errichtung der beiden Landgerichte nicht außer acht gelassen werden möchte. ; Nun, meine Herren, außer acht gelassen ist dieser Landgerichte auch seitens der Königlichen Staats Ich glaube, daß die Herren, die sich mehr mit der haben, davon überzeugt sind, daß ich für meine Person aus woh wollend und sympathisch dem Gedanken der Errichtung eines Landgerich in Crefeld, das wohl die älteren Ansprüche bat, und ebense d richtung eines Landgerichts in M.⸗Gladbach gegenüber uch noch heute gegenüäberstehe, und auf demselbe
. 21 Sr. sPII zesamte Königliche Staatsregierung.
im Handumdrehen machen, und Frefeld bisher nicht zur Ausführung gelang zelegen, daß die Verhältnisse dafür noch nich die Errichtung eines Landgerichts Gladbach gs von vornherein ausgeschlossen. Ich g en Sturm der Entrüstung in Crefeld gegeben haben, für den Verantwortung hätte übernehmen wollen. (Zuruf: Und — Und umgekehrt, ja! — Ob etwa die Vertreter dieser öniglichen Staats⸗ ng gewissermaßen jetzt die Pistole auf die Brust setzen und gebt uns jetzt gleichzeitig zwei neue Landgerich in Düsseldorf, das für wenig klug halten (sehr Wenn die Herren en sie sich sagen müssen, daß die Aussichten für n zwei neuen Landgerichten im ) verbessern, wenn das neue
richtig);
sons
die Sache
.
, . 5. , K erren, in Cöln haben auch die Justizverwaltungsgeschäft g angenommen, daß die mit ihrer Erledigung betrauten ichtspräsident und der Obers 134 10h Vb, in einem ganz ungewöhnlichen Umfang der einigermaßen Sachkenner is Landgerichten — es sind 9 glar . 2412 * erichte hinzutreten, das
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rwaltungf aufgaben f hat.
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igen Landgerichten anfängt; das 2 Landgerichten ertragen. unliebsame und allseitigen Interessen widersp Geschäfte herbeigeführt. (Sehr richtig!)
Nun liegt die Sache weiter so: wir planen in werde nachher noch darauf zurückkommen — den durchaus notwendigen Neubau eines Landgerichts. Ich kann Ihnen sagen, daß bei der Aus⸗
z schon auf die künftige Bildung der? Rücksicht genommen ist. ch lediglich durch diese Gñss eld! em:
kann sehr
Dadurch wird
Düsseldorf — i
be 2 1 Uberzeugen, für einen dauernden
tigen Umfange, sondern
82 22 448 des Landgerichts . 3nkf ar beschränkt 11 ** R der 9 Landgerichts⸗
glaube in Bericht über die irgend einer e den Satz gelesen Düsseldorfer Landgerichtsbezirks geplant Anschauung gekommen ist, ist mir rätselÜ⸗ solchen Vergrößerung die Rede gewes höchstens von einer Vergrößerung des vorhandenen Dadurch werden efeld nicht irgendwie geschädigt, werden ihre Aussichten verbessert. zegangene Petition des Bürgervereins in Crefeld, hohen Hause auch wobl überreicht ist, verfügt allerdings in er die Landgerichtsbezirke Kleve und Duisburg un oder weniger auf. Ja, das k ᷓ eine verantworti waltun n; einfach geht das denn doch nicht, und ie bisher die Erfüllung Ich glaube u barer Zeit
. — ich Crefelder Versammlung an daß ei niemals ist von sondern reichenden M.⸗Gladbach un diesen Neubau Eine mir ja den sehr li
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Qondaeri⸗ Vand ger!
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Mnr * . zürg
u die ser nd hoffe, daß Herr werden, und Erfüllung dieser Wünse
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ste d e um so rascher erfolg das Oberlandesgericht urch Verkleinerung entlastet ist.
Meine Herren, den Cölner Bestrebungen haben sich nun auch auf der anderen Seite Bestrebungen aus der Provinz Westfal en an—⸗ geschlossen. Die Hamm hat sich einer anerkennenswerten
ßigt. Dagegen hat der westfälische Provinzial landtag ziemlich einstimmig, glaube ich, einen Antrag angenommen, der gestellt war von den Abgg. Schulze⸗Pelkum und Westermann (Zurufe rechts: Ostrop!) und noch einem Vertreter der nächstbeteiligten Kreise, und der dahin geht:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dem etwa zu er⸗ richtenden Oberlandesgericht in Düsseldorf Teile der Provinz West⸗ falen nicht zuweisen zu wollen.
Damit hat es, meine Herren, folgende Bewandtnis. Zu dem Landesgerichtsbezirk Essen, welcher nach dem Gesetzentwurf dem neuen Oberlandesgerichtsbezirk zugeschlagen werden soll, gehören auch ver— schiedene Amtsgerichte auf westfälischem Boden aus den Kreisen
189,
Recklinghausen, Gelsenkirchen, ein kleines Stückchen aus dem Kreis Schwelm und ein Stück von dem Kreise Hattingen (3uruf: halbe Kreis Hattingen), also halb Hattingen. Im ganzen werden es e
350 000 Seelen sein, die sich mit Recht als Westfalen fühlen,
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idierung der kleinen Werke, ihre— fgehens in die großen — waren hauptsaächlich vollständig gegenstandslos werden, j
f erke die kleinen in sich aufnehmen. meine Herren, he vom westfälischen aus davon gesprochen, daß es unzuträglich sei, mit dem Güterrecht, über das jetzt Oberlandesgericht in Hamm zu entscheiden hätte, nunmehr ein zweites Oberlandesgericht zu befassen. Die e ist ja richtig, daß das westfälische Güterrechtsgesetz vom Jahre 1860 seinem wesentlichen Inhalte nach auch durch das Aus⸗ führungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch aufrechterhalten worden ist, abe doch nur für die Ehen, die vor dem Jahre 1900 eingegangen
waren. s im Absterben begriffen ist.
sein, meine Herren, daß Güterrechtsgese nur ein Oberlandesgericht zuständig sei. Denn die Juristen r Ihnen werden wissen, daß jedes Ehepaar das Güterrecht, unter dem es die Ehe eingegangen ist⸗ auch bei einem etwaigen Domizilwechsel mitnimmt, und es unterliegt gar keinem Zweifel, daß z. B. hier in Berlin Hunderte von früher westfälischen Familien die dem westfälischen Güterrecht unter, stellt sind; wenn in diesen Familien einer von den Ehegattten stirbt, ü zeinandersetzung nach dem westfälischen Güterrecht abei Streitigkeiten entstehen, werden sie nicht von st in Hamm, sondern vom Kammergericht ent⸗
. Standpunkt
westfãlischen
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Dann, meine Herren, ist auf das westfälische Anerbenrecht hin⸗
weil sie Westfalen sind — Zuruf: noch mehr) — also noch mehr.
gewiesen. Das Anerbenrecht hat für die hier in Betracht kommenden
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Nun, meine Herren, hat man vom westfälichen Standpunkt Provinz⸗ widersetzen zu sollen. menswertes Gefühl des wie hat denn die Duisburg, Essen, ingsbezirk Düsseldorf in gravitieren,
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