1904 / 111 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

a. eine auf den Ablauf des fünfzehnten Lebensjahres folgende, mindestens fünfzigmonatige Fahrzeit auf Seeschiffen oder Seefischereifahrzeugen in der Eigen⸗ schaft als Decksmann zurückgelegt haben; in einer mündlichen Prüfung Kenntnis des See—⸗ straßenrechts und der Rettungsmaßregeln bei Stran⸗ dungen sowie in der Benutzung der Seekarten im Gebiete der kleinen Hochseefischerei, . ausreichendes See⸗ und ,, , gemäß S5 1, 45 der Bekanntmachung, betreffend den Befähigungsnachweis und die Prüfung der See— schiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrtei—⸗ schiffen, vom 16. Januar 1904 (Reichsgesetzbl. S. 3)

nachweisen.

Zur Führung der in der Ostsee fischenden er , ist jedoch bis auf weiteres eine Fahrzeit (a) von sechsun dreißig Monaten ausreichend und eine Prüfung (b) nicht er— forderlich.

2) Auf größeren als den zu 1 angegebenen Fahrzeugen müssen die Führer das Befähigungszeugnis als Schiffer auf kleiner Fahrt besitzen.

6

e Führer von Fahrzeugen in mittlerer Hochseefischerei

ngszeugnis als Schiffer auf kleiner Fahrt

durch eine schriftliche und mündliche Husatzprüfung genügende Kenntnis in folgenden Fächern nachweisen:

I) Gebrauch ekarten unter Berücksichtigung vor Kompaßablenkung, jmung, Lotung und methode,

2) Bestimmung der Breite aus Meridianhöhen der Sonne und Fixsterne sowie aus Nebenmeridianhöhen des Polarsterns nach Chronometer und Länge,

3) Bestimmung der Länge aus Chronometer und Gestirns⸗ höhen,

I) Bestimmung der Mißweisung und Ablenkung der Kompasse aus Amplituden und Azimuten der Gestirne unter Benutzung der Azimuttafeln;

C. vor oder nach der Prüfung zu a zwölf Monate in der Hochseefischerei als Bestmann zur See gefahren sein.

8 8.

Die Führer von Fahrzeugen in großer

müssen die Befähigung als Schiffer auf groß 8 9.

Schiffer auf großer Fahrt sind zur Führung von See— sischereifahrzeugen jeder Art und Größe in allen Fahrten, Seesteuerleute zur Führung von Seefischereifahrzeugen jeder Art und Größe in der kleinen Hochseefischerei befugt. Zur Führung von Seefischereifahrzeugen in der mittleren Hochsee— fischerei sind Seesteuerleute erst nach einer zwölfmonatigen Fahr— zeit als Bestmann in der Hochseefischerei oder als Seesteuer⸗ mann befugt.

810

Neben dem Führer des Schiffes müssen a. die im S6 unter 2 bezeichneten größeren Fahrzeuge in kleiner sowie alle Fahrzeuge in mittlerer Hochsee— fischerei einen Bestmann, b. die Fahrzeuge in großer Hochseefischerei einen Steuer— mann an Bord haben. 911.

Der Bestmann muß nachweisen:

a. in kleiner Hochseefischerei (5 6 unter 2) eine nach Ab— lauf des fünfzehnten Lebensjahrs auf Seeschiffen oder See— fischereifahrzeugen als Decksmann zurückgelegte Fahrzeit von mindestens dreißig Monaten,

b. in mittlerer Hochseefischerei die Befähigung als Schiffer

auf kleiner Fahrt sowie eine vor oder nach der Schifferprüfung als Decksmann zwölf Monaten.

Zum Steuermann eines Fahrzeugs in großer Hochsee— fischerei innerhalb des Atlantischen Ozeans südlich bis zum Kap der guten Hoffnung genügt bis auf weiteres ein Schiffer auf kleiner Fahrt, welcher die im 7 unter b vorgesehene Zusatzprüfung abgelegt und zwölf Monate als Bestmann in Hochseefischerei zugebracht hat.

812.

Für den Maschinendienst müssen Dampffahrzeuge Maschinisten an Bord haben, und zwar:

I) in kleiner Hochseefischerei

a. die im S 6 unter 1 bezeichneten Fahrzeuge einen Maschinisten IV. Klasse; auf Segelfahrzeugen, die nur mit einer zur Fortbewegung dienenden Hilfsmaschine ausgestattet

geprüfte

sind, ist ein mit Befähigungszeugnis versehener Maschinist nicht

erforderlich;

b. die im S6 unter 2 bezeichneten größeren Fahrzeuge

zwei Maschinisten IV. Klasse;

2) in mittlerer Hochseefischerei einen Maschinisten III. Klasse als leitenden Maschinisten und einen Maschinisten IV. Klasse;

3) in großer Hochseefischerei einen Maschinisten II. Klasse als leitenden Maschinisten und einen Maschinisten III. Klasse.

8§18.

Bis auf weiteres ist die im S6 unter 1b bezeichnete Prüfung vor den Prüfungskommissionen für Küstenschiffer, die im § Tunter b bezeichnete Zusatzprüfung vor den Prüfungs⸗ kommissionen für Schiffer auf kleiner Fahrt abzulegen. Auf das Verfahren einschließlich der Ausstellung der Befähigungs⸗ zeugnisse finden die einschlägigen fuüͤr die Schiffer— prüfungen geltenden Vorschriften der Bekanntmachung vom 16. Januar 1904 (Reichsgesetzbl. S. 3) entsprechende Anwendung. In der Zusatzprüfung muß der Prüfling, um als bestanden zu gelten, in allen Fächern der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung genügen.

Die Prüfungsgebühr beträgt für jede dieser Prüfungen fünf Mark. Findet die Zusatzprüfung in Verbindung mit der Schifferprüfung für kleine Fahrt statt, so ist eine besondere Prüfungsgebühr für sie nicht zu entrichten.

Der Reichskanzler ist befugt, im Einvernehmen mit der beteiligten Landesregierung in einzelnen Fällen Ausnahmen von diesen Vorschriften zuzulassen.

515.

Wer vor dem Inkrafttreten dieser Vorschriften als Führer oder Maschinist von Hochseefischereifahrzeugen zugelassen ist, behält seine Gewerbebefugnis im bisherigen Umfange.

§ 16. Diese ,, treten am 1. Oktober 1904 in Kraft.

Bis dahin bleiben die 588 3, 4 der Bekanntmachung, betreffend

Berliner

Standlinien-⸗

in Hochseefischerei zurückgelegte Fahrzeit von

die Zulassung zur Führung von Hochseefischereifahrzeugen in kleiner und der Jslandfahrt, vom 10. Februar 1899. (Reichs⸗ gesetzöbl. S. 129) in Geltung. Zu dem angegebenen Zeit⸗ punkte treten diese Bekanntmachung und, soweit sie sich auf Fischereidampfschiffe beziehen, die Bestimmungen im S2 Abs. 1 unter a und §7 Abs. 2 der Bekanntmachung, betreffend die Vorschriften über den Befähigungsnachweis und die Prüfung der r il! auf Seedampfschiffen der deutschen Handels⸗ flotte, vom 26. Juli 1891 (Reichsgesetzbl. S. 359) außer Kraft. Berlin, den 5. Mai 1904. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky.

Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898,

betreffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren.

Vom 11. Mai 1904.

Auf Grund des Sz 9 der Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 (Reichsgesetzbl. S. 915) wird hierdurch bekannt gemacht, daß nach Beschluß des Börsenvorstands zu Berlin in Aus⸗ nahme von f 1 Abs. 1 jener Bestimmungen die nur an der rse zum Handel zugelassenen

Aktien der Düsseldorfer Chamotte- und Tiegel— werke vorm. P. J. Schorn und Bourdois, Aktien— gesel in Liquidation,

un

Zertifikate der Vereinigung von deutschen Besitzern der mit 6 Prsz. Jahresdividende garantierten Attijen der Nieder ländischen Südafrikanischen Eisenbahn-8Gesellschaft vom 13. Mai 1904 ab in Mark pro Stück zu berechnen sind. Bei beiden Werten werden jetzt die ersten Rückzahlungen auf das Kapital geleistet. Berlin, den 11. Mai 1904. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wermuth.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Oppeln getroffenen Wahl den Amtsrichter Dr. August Veugebauer daselbst als Ersten Bürgermeister der Stadt Oppeln für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Seniorchef der Firma „Dr. J. G. B. Siegert KHijos“ Alfredo Siegert zu Port of Spain auf Trinidad das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.

Auf Ihren Bericht vom 21. April d. J. will Ich der Stadtgemeinde Berlin behufs Erwerbung der zur Frei— legung der Behmstraße erforderlichen Flächen, die auf den anbei zurückfolgenden Plänen rot angelegt sind, hiermit das Enteignungsrecht verleihen.

Venedig, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 27. April 1904.

Wilhelm R. 6 . Budde. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Bekanntmachung.

Zur Abhaltung der Wissenschaftlichen Prüfung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnenprüfung in Berlin habe ich Termin auf

Montag, den 30. Novem ber d. J., Vormittags 9 Uhr, im Gebäude der hiesigen Augustaschule, Kleinbeerenstraße 1619, anberaumt.

Die Meldungen zu dieser Prüfung sind bis spätestens zum 30. August d. J. und zwar seitens der im Lehramte stehenden Bewerberinnen durch die vorgesetzte Dienstbehörde, seitens anderer Bewerberinnen unmittelbar schriftlich an mich einzureichen.

Wegen der der Meldung beizufügenden Schriftstücke ver— weise ich noch besonders auf 5 4 der Prüfungsordnung vom 15. Juni 1900.

Berlin, den 6. Mai 1904.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Im Auftrage: ; Schwarktzkopff.

Am Schullehrerseminar zu Braunsberg ist der Kaplan und wissenschaftliche Lehrer Bönke aus Heilsberg als Seminar⸗ oberlehrer angestellt worden.

Tagesordnung für die am 26. Mai 1904 in Mainz stattfindende Sitzung des Bezirkseisenbahnrats Frankfurt a. M.

J. Geschäftliche Mitteilungen.

II. Neue Anträge.

I Antrag der Herren Dr. Deninger⸗Mainz, Ingenieur Schiele⸗ Gießen und Regierungsrat Noack Darmstadt, betreffend Errichtung einer Haltestelle 6. Güter und, Personenverkehr an der Frankfurt a. M. Bebraer Elsenbahn bei Dielesheim a. Main.

2) Antrag des Herrn Otto Bernhardt ⸗Heiligenstadt (Eichsfeld), betreffend Weiterführung des Zuges 83 von Eichenberg bis Leinefelde und Einlegung eines Gegenzuges Leinefelde Eichenberg.

3) Antraͤge der Herren Ingenieur Macco-Siegen und Kom merzienrat Klein Dahlbruch bei e,. betreffend:

a. Zugveränderung an den bestehenden Schnellzügen auf der Deutz ⸗Gießener und Betzdorf Hagener Strecke,

b. Ginrichtung einer weiteren Schnell ugverbindung der Deut, Gießener und der Betzdorf⸗Hagener Strecke, . 4 Fahrplanänderungen im Sommer 19804 und Winter 190463 Frankfurt a. M, den 3. Mai 1904. Königliche Eisenbahndirektion. Meyer.

.

ö

.

Angekommen:

der Minister des Königlichen Hause

Seine Exzellen arlsbad.

von Wedel, von

.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 11. Mai. .

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar. sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr und die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel! und Verkehr Sitzungen. ö

,

.

———

Der Königliche Gesandte in München Graf von Pour- tales ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesand. schaft wieder uͤbernommen. ö

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Thetis⸗ gestern von Schanghai nach Tsingtau in See gegangen. S. M. Flußkanonenboot „Vorwärts“ 3 heute von Nanking nach Hankau, S. M. S. „Seeadler“ am 12. Mai von Schanghai ab.

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2

Bayern.

Bei der Beratung des Etats des Ministeriums des Innern in der gestrigen Sitzung der Kammer der Reichs räte besprach, den W. T. B. zufolge, Seine Königliche Hoheit der Prin; Fran; von Bavern die Wirkungen, die die neue Totalisatorvorlage auf die baverische Vollblutzucht haben werde, und bemerkte, die baverischn Rennpereine würden nach Verwirklichung des Verbots der Vereinz, totalisatoren vor den Bankerott gebracht, wenn die Staatsregierung nicht einen höheren Zuschuß geben sollte. Der Miniffer des Innern 3 von Feilitsch bedauerte, daß durch das neue Gesetz di. baverischen Verhältnisse Schaden leiden würden. „Wir waren be— strebt', fuhr der Minister fort, ‚für Bayerns Interessen kräftig ein zutreten. Wenn uns dies nicht gelungen ist, war der Grund, wel wir die Schwächeren waren. Wir wollen abwarten, ob das Gesez zustande kommt und ob Bayern darunter leidet. Wenn uns Schade erwächst, werden wir ihn energisch zu beseitigen trachten.“ .

Württemberg. Ihre Majestäten der König und die Königin sind

gestern vormittag von Carlsruhe in Schlesien wieder in Stuttgart eingetroffen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Bei Beginn der gestrigen Sitzung des 35st erreich ischen Ab. geo n nete fen beantwortete, wie W. T. B.“ meldet, de: Ministerpräsident von Körber Interpellationen, darunter die des S ö

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1

.

Heeres! ö der Armee zu militärischen Vorkehrungen behufs Aufrechterbaltug der Ordnung und Sicherheit im Innern der Monarchie, nach den klaren Bestimmungen des 53 des Wehrgesetzes zu ihrem Vorgehen vollkommen berechtigt gewesen sei. Nach der Verlesung des Einlauf wurde eine auf die Vertagung des Hauses bezügliche Zuschrit des Ministerpräsidenten verlesen, worauf der Prasident die Sitzung schloß. .

Eine gestern abgehaltene Versammlung aller Fraktionen der deutschen Parteien des Abgeordnetenhaufes stimmt der Kundgebung des Vollzugsausschusses der deutsche

arte ien zu, in der die Verantwortung für das Scheitern de Bemühungen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Hauset den Czechen zugeschrieben wird, die durch starres Festhalten an der vorherigen Erfüllung ihrer bekannten nationalen Forderungen die von den Deutschen stets angestrebte Verständigung berbinderk und je gedeihliche Tätigkeit des Parlaments unterbunden hätten. Der Vol⸗ jugsausschuß weist auf die hierdurch dem Staate und der Be. völkerung erwachsenden Gefahren bin und spricht die Ueberzeugung aus, daß die Anwendung des § 14 auf den Ausgleich und die Handels, verträge mit allen Kräften verbindert werden, müsse, weil dies mit einer unheilbaren Schädigung der verfassungsmäßigen Rechte und einer dauernden Schwächung der ,,, und politischen Stellung der österreichischen Reichshälfte gegen, über Ungarn verbunden sein würde. Die Kundgebung spricht schließlich die ar, in die Fortdauer eines treuen Zu sammenbhaltens aller Deutschen in Oesterreich aus. Indem sich der 3 der deutschen Parteien dieser Kundgebung ihrem vollen nhalte nach anschloß, sprach er zugleich den dringenden Wunsch ö aus, daß endlich eine Verständigung der beiden Nationalitäten Böbmens und Mährens justandekommen möge, die das einzige Mittel zur Gesundung der parlamentarischen Verhältnisse sei. Der Klub versichert, daß er für die Recht« der Deutschen Desterreich⸗

jederzeit rüchaltloz eintrete, daß aber auch die berechtigten nationalen und politischen Wünsche der anderen nichtdeutschen Nationen volle Würdigung finden müßten.

Im ungarischen Unterhause sagte der Finanzminister von Lukacs in seiner Budgetrede: Der Voranschlag zeige eine bedeutende Erhöhung der Ausgaben teils für öffentliche elfe teils zur Durchführung berschiedener Reformen der Hilfskassen der land⸗ wirtschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Hygiene und des Kinderschutzes, ferner verschiedene Gehaltserhöhungen. Die Deckung dieser Ausgaben sei nur möglich gewesen, indem die direkten und die Verzehrungesteuern höher präliminiert worden seien. Diese Erhöhung babe mit um so größerer Beruhigung geschehen können, ohne die Reellität des Budgets zu beeinträchtigen, da er in der Vor— aussicht bedeutender Mehrausgaben im Voranschlag für 1903 absicht⸗ lich unterlassen habe, die natürliche Entwickelungsfähigkeit diefer Steuern bei der Aufstellung dieser Einnahmen in Rechnung zu ziehen. Auf diese Weise sei eine Reserve gyhildet worden, aus der man jetzt schöpfen könne. Der Minister erklärte sodann, daß das Land jetzt an jene Grenze gelangt sei, über die binaus jede in nächster Zukunft eintretende beträchtliche Erhöhung der Ausgaben aus den vorhandenen Einnahmequellen nicht

edeckt werden könne. Obwohl er davon überzeugt sei, daß verschiedene

, , den Anbruch einer wirtschaftlich günstigen Periode an— kündigten, so würde es nur zu Enttäuschungen führen, von dieser Besserung eine rapide und sofortige Erhöhung der Einnahmen zu er— warten. Die Besserung der wirtschaftlichen Lage werde um so bedeutender sein, falls baldigst das handelspolitische Vermächtnis zu Oesterreich und dem Auslande auf eine feste Grundlage gestellt werden könne. Der Finanzminister erklärte schließlich, er wünsche zu vermeiden, neue Ein⸗ nahmequellen vorzuschlagen. Er müsse daher das Abgeordnetenhaus ersuchen, daß es ibn mit seinem ganzen Einfluß in dem Bestreben unterstütze, jenen Strömungen Widerstand ju leisten, die zur Erhöhung der Ausgaben drängten, indem die Interessen einjelner Klassen über das Interesse der Gesamtheit gestellt würden. Nur durch diese wirk⸗ same Unterstützung des Unterhauses werde es möglich sein, auch ferner⸗ hin das Gleichgewicht im Staatshaushalt aufrechtuerhalten.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause erwiderte gestern, wie . W. T. B.“ berichtet, der Generalpostmeister Cord Stanley auf eine Anfrage, gewöhnliche Briefe seien nicht Kriegskontrebande, aber es sei möglich, daß an die kriegfübrenden Regierungen von ihren Agenten adressierte Teveschen als Kriegs kontrebande angesehen werden könnten. Es sei keine allgemeine Regel des Völkerrechts festgestellt, wonach den Postdampfern besondere Freiheit gestattet sei; aber angesichts besonderer Um⸗ stände sollte das Recht, Postdampfer zu untersuchen, in selcher Weise ausgeführt werden, daß die Unbequemlichkeiten möglichst ver⸗

mindert würden. ; Frankreich.

Das „Journal Officiel“ veröffentlicht hente, wie, W. T. B.“ meldet, das am 15. April in sFtom unterzeichnete franzssisch—⸗ italienische Uebereinkommen, nach dem den Arbeitern beider Staaten der auf Gegenseitigkeit beruhende Gezuß der Wohffahrtseinrichtungen gewährt wird.

DThanien.

Als gestern abend in Sevilla monarchisch gesinnte Studenten den König mit Zurufen begrüßten, entstand, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, ein Zusammenstoß zwischen ihnen und republikanischen Kommilitonen, der eine Panik ver— ursachte. Die Läden wurden geschlossen. Eine Verhaftung wurde vorgenommen.

Türkei.

Aus Konstantinopel erfährt das Wiener „Telegr⸗

Korresp. Bureau“, daß die Meldung der „Agence

türkischen Regie rung über den Zwischenfall von Smyrna aus— gesprochen (. Nr. I07 d. Bl.), vollständig unrichtig sei. Bulgarien.

Die bisher unter der Führung Rados lavows stehende liberale Gruppe hat sich, wie „W. T. B.“ erfährt, unter dem Vorsitz Tontschews neu gebildet und für Unter— stützung der Politik der gegenwärtigen Regierung ausgesprochen.

Amerika.

Die vier Schiffe der deutschen Kreuzerdivision in Ostamerika gehen, laut Meldung des „W. T. B.“, statt nach Newport Rews, zunächst nach den haitianischen Ge— wässern, um dort die deutsche Flagge zu zeigen, da Unruhen erwartet werden. Als Rendezvous dient Port an Prince. Sodann erfolgt die Weiterreise nach Vewport News. S. M. S. „Gazelle“ wird, wenn nötig, in Pert au Prince bleiben.

Afien.

Ein Telegramm des Generalmajors Charkewitsch an den Generalstab vom 9. d. M. lautet, dem, W. T. B.“ zufolge:

Am 4. Mai bemerkte eine russische Streifwache bei Sigogapufa, etwa 20 Werst nördlich von Takuschan auf dem linken Ufer des Tajangho, eine japanische Abteilung, die etwa ein Regiment stark war. Bei Lu gonmian, etwa 12 Werst nördlich von Takuschan, ebenfalls auf dem linken Ufer des Tajang ho, wurde eine russische Streifwache vom linken Ufer aus beschossen. Am 5. Mai begegnete eine russische Streif wache auf dem großen Wege nach Fönghwantschöng, 5 Werst von Salidsaipudsa am Tajangho, 30 Werst nördlich von Takuschaa, Leuten eimer feindlichen Streifwache, die sich in den Bergen versteckt hielten. Außerdem zeigten sich am 8. Mai japanische Streifwachen bei Sandagou, 8s Werst südlich von Salidsaipudsa und im Tale des Sedzihe. Nördlich vom Sedschohe, bei der Mündung dieses Flusses, befanden sich nach Aussagen von Chinesen in den Bergen, 26 bis 30 Werst vom Tajangho, japanische Truppenabteilungen, die iusammen gegen drei Negimenter Infanterie stark waren. Am 85. Mai lieferte die 75 Mann starke koreanische Garnison vis ng am Jalu (Korea) ihre Waffen einer russischen Streifwache ab. In der Stadt Pjskdong wurden gegen 700 Pud Proviant und Fourag⸗ gefunden, die fũr die Japaner vorrätig gehalten worden waren. Am 9. Mai hatte eine andere Streifwache im Medaljenpaß, 10 Werst südlich von Piökdong, ein Scharmützel mit einer kleinen japani⸗ schen Kavallerieabteilung. ie Russen hatten keine Ver luste. Am gleichen Tage besetzte eine russische Streif⸗ wache die Stadt Pjükdongsin am Jalu, 29 Werst unterhalb Piökdongs gelegen, wo sie bedeutende Vorräte vorfand und vernichtete. ken dritte Streifwache hatte am 25. April 35 Werst südöstlich von Pjökdong ein Scharmützel mit einer kleinen javanischen Abteilung. Die Russen hatten keine Verluste. Eine russische Streifwache fie 10 Werst vor Uj on, 39 Werst nordöstlich von Pjökdong gelegen, am Jalu auf eine feindliche Abteilung, bestehend aus 360 korcanischen Soldaten und 209 japanischen Soldaten in koreanischer Uniform. Der Feind hatte auf steilen Höhen Stellung genommen. Nach heftigem Gewehrfeuer zog sich der Feind nach Ujgn zurück. Ruffischerselts waren 1 Mann tot, 4 Mann verwundet, 7 Pferde tot. Am 2. Mai wurde eine russische Streifwache von 8 Kosaken, die zwischen Sinzintin (110 Werst östlich von Mukden) und Ziantschan setwa 75 Werst südöstlich von Sinzintin) eine Rekognoszierung unternahm, von einer gutbewaffneten Räuberbande, anscheinend Chunchusen, angegriffen. Im Gefecht wurde ein Kosak verwundet, 3 Pferde wurden getötet, 2 Pferde verwundet. Ferner wurden der die Abteilung begleitende chinesische Dolmetscher und der

chinesische Führer getötet.

Ein Telegramm des Generals Ssacharow an den Generalstab vom 8. Mai lautet:

Die Japaner bleiben, nachdem sie Fönghwantschöng besetzt baben, dort. Sie haben Streifwachen auf dem Hauptwege nach Liauang und auf beiden Seiten davon ausgeschickt. Kuandiansian, das 76 Werst nordöstlich von Fönghwantschöng liegt, wurde von den Japanern am 5. Mai eingenommen.

Ein Telegramm des Statthalters, Admirals Al an den Kaiser vom gestrigen Tage berichtet:

In der Nacht vom 9. auf den 10. Mai ist di verblndung mit Port Arthur wiederhergestel die Telegraphenlinie wird repariert. .

In Schanhaikwan eingegangene Nachrichten besagen, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, daß das . japanische Korps, das den auf dem Rückzug vom Jalu begriffenen Russen gefolgt sei, diese am 9. d. M. zwanzig Meilen südlich von Liaujang eingeholt babe. Es habe sich ein schweres Gefecht entsponnen, bei dem die Japaner Geschütze auf Hügel geschleppt hätten, die man für unüber— steiglich gehalten habe. Eine Division des japanischen L. Korps nähere sich jetzt Niutschwang, wo gegenwartig nur eine ganz geringe Zahl von Russen sei; japanische Vorposter seien bereits in einer Entfernung von sechs Meilen von der Stadt gesehen worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichs— tags, die Berichte über die vorgestrige und über die gestrige Sitzung des Herrenhauses sowie der Schlußbericht über die estrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden ich in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.

In der heutigen (89) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Reichsmarineamts, S minister, Admiral von Tirpitz, der Staatssekretar des Reichs— justizamts Dr. Nieber ding, der Staatssekretär des Reichs⸗ postamts Kraetke und der Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiberr von Stengel beiwohnten, wurde die dritte Be— ratung des Reichshaushaltsetats für 1904 bei dem Etat für die Verwaltung des Reichsheeres fortgesetzt.

Beim ersten Ausgabetitel: „Gehalt des preußischen Kriegs ministers“ kommt der

Abg. Dr. FJaunez (b. Landkreise Meß durch die sei, wie er Hehauptet, Deutschlands, und s t Bevölkerung durch die weitgehen Scharfschießũ dungen. Vielfach könnten z Arbeitsstãätte gelangen und kätten auf ihren Lohn ein— gebüßt. Solche Eingriffe in das freie Eigentum gingen zu weit. Im Jahre 1803 hätten Sperrungen an 144 Arbeitstagen statt⸗ gefunden. Man sollte einen besonderen Ue

79*8— Staats⸗

1 15 8 2435 n s 9 * 72 .F.) auf die Last zu sprechen, die der

Einquartierung arferlegt zer als in irgend ei

havas“, der 2. e Gehilfe des Wali von Smyrna habe dem grlechischen General- korpsübungsalaß hätten. Es

konful einen Befuch abgestattet und ihm das Bedauern der

korps anlegen. 4. . Stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat, Departements direktor im Kriegsministerium, Generalleutnant Sixt don Armin:

plaß für das Armee

seine volle Wirksamkeit entfalten, so muß es auch auf solche Bezirke Anwendung finden, auf die die po

Tätigkeit ausdebnen könnten. Das gilt namentlich von

Die Parjellierungs banken jahlen so hobe Preise, daß man sich nicht wundern kann, wenn selbst deutsche Besitzer an polnische Banker verkaufen. In Oberschlesien ist die Gefahr um so größer, als die Ansiedelungskommission dort nicht tätig ist und dem Staat kein anderes Mittel zur Verfügung steht, als den Domänenbesitz zu ver⸗ größern. Deshalb muß die Maßregel des 5 13b auf Oberschlesien und auch auf diejenigen benachbarten Teile von Posen und West— preußen ausgedeht werden, wo das polnische Element stark verbreite ist. Zweck der Vorlage ist es, das Deutschtum in den Ostma erhalten. .

Traeger (frs. Volksy.):

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Man ba Blöße stimmung ein werden soll, das Vorlage gelegt bat; Unterschied v werden; die beiden er Wells. Ist es richtig, praktisch, Instanz der Kreisausschuß sei Bestimmungen Anwendung finden, wen nach 5 132 auch nur ein Wohnhaus neu errichtet oder ein Haus zum Wohnhaus eingerichtet werden soll? Eine so we in der Kommission ganz besonders R den § 135 betrifft, so u ing dieses ominõsen Paragraphen Mangel an l ü erausl einer Politit Polen nicht für

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icherwei nicht; lõsen. nicht denkenden Männern aufgew Herrenhause bat sich unbedi

mit der Verfassung ausges

zu Mute ift, geht daraus da Interpretationsfũnften über itz liche zukommen versucht. Ein Kauf ist h ei steht es denn mit dem Käufer?

wenn der Käufer ein Pole is em Pariser Platz würde i noch durchschlagendere Wi

nüchternen Abgeordneten hause. weiß jeder, daß sich hier nur Kolon Und wäre die Frage wi zwe

Zweifel

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kann

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Opperẽdorff e m Prin ilegium des Volkes ob nicht, wenn

n er Verfassung verletzt wi

Der Territorialbezirk des WI. Armeekorrs ist ja sebr beschrãnkt und ein⸗ zelne Gelände sind sehr in Anspruch genommen. auch im Interesse der Bevölkerung liegen, wenn wir dort einen Armee⸗ sprechen aber da auch sebhr viel die An sich steht natürlich die Armee⸗

finanziellen Erwägungen mit. sympathisch

verwaltung der Schaffung eines Arweeübungsplat es

gegenüber. . (Schleiß des Blattes.)

Das Haus der Abgeordneten beschloß in der heutigen C2.) Sitzung welcher der Justizminister Dr. Schön—

stedt und der Minister des Innern Freiherr von Hawmmer—

stein beimohnten, zunächst auf Antrag der Geschäftsordaungs— kommission, die Ermächtigung zur strafrechtlichen folgung des Redakteurs Mehrlein zu Breslau

8 Ner⸗ Vel⸗

wegen

Beleidigung des Hauses der Abgeordneten zu versagen, und

setzte dann die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Gründung neuer Ansiedelungen in den Pro— Ostpreußen, Westpreußen, Branden

1g Eons.): Wir sehen als einen Vorzug der tõ⸗ eit der Schaffung leistungsfähiger Höfe an.

alten wir für zweckmäßig, ebenso di s als Genehmigungsbe u Zusammenwirken von Landrat und Kreisausschußmitgliedern äbr bietet, das alle Ver⸗ bl tnisse ĩ FS 13 b hat namentlich den Zweck, der verderblicher eit der polnischen zellierungsbanken entgegenzuwirken. De 8. Ro n eine halbe Stunde gebraucht, um den. zu führen, daß dieser Paragraph nach seiner Meinung der Verfassung Seine Ausführungen waren ja juristisch sehr fein und scharfinnig, aber eine Unfehlbarkeit in juristischen Fragen kann auch er nicht beanspruchen; er wird beim Juftizminister das gleiche juristische Verständnis finden, das er für sich in Anspruch nimmt. Man sagt scherzhaft: recht hat, wer das größere Gehalt bekommt. Aber auch wenn man einen solchen Scherz beiseite läßt, wird man uns nicht verdenken können, wenn wir der Autorität des Justizministers mebr Glauben schenken als der des Abg. Roeren. Wir glauben, daß 5 13 weder der preußischen noch der Reichs verfassung wider pricht. U ber die Frage der Zweckmäßigkeit läßt sich ja streiten. Wenn das nicht erreicht wird, was erreicht werden soll, müssen wir die Verantwortung der Staatsregierung überlassen. Wir glauben aber, daß die Maßregel eine durchaus zweckmäßige sein, mindestens keine schädlichen Folgen baben wird. Der beste Beweis dafür ist die energische Agitation, welche die Polen noch vor Toresschluß gegen dieses Gesetz machen. Wenn man befürchtet, daß die Vorlage ein Sinken der Preise zur Folge baben wird, so wird diese Ansicht von einem großen Teil der Landwirte nicht geteilt. Aber auch wenn diese Folge eintreten sollte, so würden nur die Güterpreise wieder zum reellen Werte zurückkehren und mit dem wirklichen Werte der Guter übereinstimmen. Wenn jetzt in den Städten das deutsche Element immer mehr zurückgeht, so liegt d daran, daß die umliegende Berpllerung immer mehr pelnisch wird. Wenn das deutsche Element auf dem Lande zunimmt, so wird auch der Charakter der kleinen Städte deutsch bleiben, mögen dort auch noch fo viele polnische Elemente vorhanden sein. Wer das platte Land besitzt, ist auch der Herr des ganzen Landes. Daß die volnische Bevölkerung noch mehr in. die Industriezentren abströmt, ist keine Ge⸗ fahr, denn in den Industriegegenden ist das Deutschtum so stark. daß es immer die Oberhand behalten wird, mögen auch noch so viele Polen dorthin kommen. Auch den Auskauf der deutschen Bauern fürchte ich nicht. Würde aber diese Vorlage nicht Gesetz, so würde aller— dings der deutsche Bauer über kurz oder lang von den Polen ausgekauft werden. Man fragt, wo nun die polnische

n Vorlage die M die Vorschrift des x stimmung, daß der Kreisassschuß gesetzt werden soll, de

bör 2 OT

dies dies

Bevölkerung bleiben soll; ja. wo ist sie denn bisher geblieben?

Es würde also durchaus

wide rstreitet.

Denn vor zehn Jahren gab es noch gar keine Möglichkeit der Parzellierung durch solche polnische Banken. Soll aber das Gesetz

Gesetz ein Ausnahmegesetz sein soll, bat der Herzog zu im Herrenbause erklärt, und die Minister von Podbi von Hammerstei diesen Ausnahmecharakter ganz offen zugestanden. Herr von Hammerstein sprach scharfen Karipfgesetz, von dem ein Erfolg zu erwarten sei. Der Erf soll doch sein, die Durchführung des Ansiedelungsgesetzes v Aber auch das Rentengutsgesetz hat diese E

Wenn der Durchschnittsmensch einen Febler al erker nt, so macht er ihn wieder gut. In diesem Falle würde die Aufbebung des Géetzes von 18856 gescheben; ̃

anderm Holz geschnitzt, sie sagen: Durch muß

ngahanken haben absolut nichts Gese der Regierung Politit nicht,

man uns dieses Geictz, em die Regierung an mit dem Reichstag doch nicht zu machen sei, während sie g dem Abgerrdnetenbaule könne alles gemacht werden. ö der Polen soll ausgeglichen werden, die dem Minister vo so unbegreme Fruchtbarkeit der Polen; da diese f direktem Wege nicht beseitigen laßt, soll es indirekt Aus dem Kommissionsbericht ersieht man, ĩ Dertschen an

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um herrennen? haben, daß die Regierung z Gesetz in Ausũbung Rechts

Verteilung des Grundbesißz

argwẽehnt handhaben gegentber ibeen die Kinder unmöglich gemacht wird. Vier . wabrlich: Principiis eébsta! Den gewünschten Erfolg wird man doch nicht erreichen, das ist bereits nachgewiesen. Oberbürgermeister Becker bat den Hurravatriotis: die subalterne deutsche Begeisterung, d selche Verlagen hervorrufen müssen, scharf gekennzeichnet und gegeißelt. Mit diesem Gesetz verlassen Sie den Boden der Gerechtigkeit; gerade weil wir das deursche Recht anerkennen, können wir für das Gesetz nicht stimmen.

Hierauf nimmt der Justizminister Dr. Schönstedt das Wort.

(Schluß des Blattes.)

Term * a 32 Tonntèée, daß die

Kindern, die

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ause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erweiterung des Hafens in Ruhrort, nebst Begründung zugegangen. Nach diesem Gesetzentwurf soll die Staatsregierung ermächtigt werden, zur Erweiterung des Ruhrorter Hafens außer den durch das Gesetz vom 2. Juni 1902 bewilligten 7 000 900 den ferneren Betrag von 6900: 000 nach Maßgabe des von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festzustellenden Bau— planes zu verwenden. Der Finanzminister soll ermächtigt werden, zur Deckung dieses Baukostenbetrages im Wege der Anleihe eine entsprechende Anzahl von Staatsschuldverschrei— bungen auszugeben. An Stelle der Schuldverschreibungen sollen vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden können.

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