hinaus, aber man werde dieses doch nicht unterdrücken können. Es herrschten infolge dieser Politik ganz unerträgliche Zustände. Als aus einem vornehmen Restaurant in Posen eine pölnische Gesel⸗— schaft fortgegangen und nur noch ein Herr geblieben sei und ruhig seine Zeitung gelesen habe, seien Deutsche auf ihn zugetreten mit den Worten: „Wie können Sie sich untersteben, hier Polnisch zu sprechen!“ Daraus sei eine Prügelei entstanden. Der Minister des Innern habe ern die polnische Aerztekammer das Wort Unverschämtheit“ gebraucht, offentlich nehme er es wieder zurück. Man wolle die polnischen Die Polen täten ihre Pflicht, auch in Rußland; unter den Gefallenen in Dftasien seien 356, Polen. Die Sokolvereine seien keine Gefahr für den Staat. In der Kom mission werde das Gesetz hoffentlich ganz umgearbeitet werden, oder es könne nicht zustande kommen.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:
Meine Herren! Die Gewissensbedrängnis, von der der Herr Vor⸗ redner gesprochen hat, hat mich weder gestern angekränkelt noch heute (oh! oh!), und ebenso wie ich von dem Herrn Vorredner gern an⸗ nehme, daß er aus seiner eigenen inneren, festen, ehrlichen Ueber⸗ zeugung hier geredet hat, ebenso möchte ich, daß von jener Seite an— genommen werde, daß auch bei mir dieselbe feste, ehrliche Ueberzeugung bei der Vertretung meiner Anschauung vorliegt.
Ich kann mich mit manchem einxverstanden erklären, was der Herr Vorredner gesagt hat. Niemand kann mehr bedauern als ich, daß das soziale Leben in unseren polnischen Provinzen durch den Gegensatz zwischen Deutschen und Polen in vielen Beziehungen getrübt ist; niemand kann mehr als ich diese Ausdehnung des Bopkotts auf alle Verhältnisse des öffent— lichen und auch des privaten Lebens bedauern. (Zuruf: Wer ist daran schuld?) — Wer daran schuld ist, hat eben Herr von Dziembowẽki selbst auseinandergesetzt. Er hat gesagt, er wolle es dahingestellt sein lassen, wer angefangen habe; aber es sei sehr zu beachten, daß der Boykott erst entstanden sei auf polnischer Seite nach dem Gesetze von 1886, also er ist entstanden auf polnischer Seite — auf Grund dieses Ge— setzes, gebe ich zu — und der Herr Vorredner hat ausdrücklich hin⸗ zugesetzt, daß dann der deutsche Boykott gefolgt sei.
Meine Herren, ich glaube, es wäre möglich, auch heute noch den Streit in unseren östlichen Provinzen so zu führen, daß er nicht immer auf das persönliche Gebiet hinübergreift. Wenn Sie sich die Mühe geben würden, auch in Ihren Kreisen darauf hinzuwirken, daß das vermieden werde, so kann ich Ihnen zusagen: was an mir liegt, soll geschehen, daß in meinen Kreisen das Persönliche und Scharfe be⸗ seitigt wird.
Meine Herren, um dann auf die Ausführungen überzugehen, die als die polnische Gefahr von mir bezeichnet sind, so bedaure ich, von dem was ich gestern gesagt habe, nichts zurücknehmen zu können, auch nach den Ausführungen des Herrn Vorredners. Ich habe immer anerkannt und werde stets anerkennen, daß die Polen eine durchaus tapfere Nation sind, daß sie sich überall, wo sie im Felde gestanden haben, heldenmütig geschlagen haben. Dem habe ich, wie ich glaube, auch schon hier mehrfach Ausdruck gegeben.
Aber, meine Herren, ich habe gestern ausgeführt: aus allen den politischen Erscheinungen, mögen sie nun in Amerika, oder in Rußland oder in Galizien oder auch in unseren polnischen Landes⸗ teilen sich erkennbar machen, ergibt sich eine Grundstimmung eines großen Teiles unserer preußischen Polen gegen den preußischen Staat, der ausarten kann, wenn der Augenblick gekommen sein wird, in eine sehr ernste Gefahr für unser preufisches Vaterland. (Sehr richtig! rechts) Meine Herren, das ist gewiß richtig und das hat implizite Herr von Dziembewski mir eben bestätigt, wenn er sagt: Meine Herren, wir sind viel zu klug dazu; wir kennen die Macht des Staats viel zu gut, um jetzt vorzugehen. Ja, meine Herren, bei loyaler Gesinnung hätte ich erwartet, er würde gesagt haben: wir sind gute Preußen; wir denken nicht daran, gegen den preußischen Staat vorzugehen. Aber, meine Herren, Sie denken daran, und das mache ich Ihnen zum Vorwurf, und deshalb müssen wir auch mit aller Entschiedenheit Ihnen entgegentreten.
Was das vorliegende Gesetz selbst betrifft, so, glaube ich, ist Herr von Dziembowski ein beredter Verteidiger dieses Gesetzentwurfs, ins— besondere des 8 13b gewesen. Er hat sich in Widersprüche verwickelt, die ich eigentlich nicht von ihm erwartet hätte. Er hat einmal gesagt: das ganze Gesetz sei ungehörig und veistoße gegen die Verfassung, es dürfe nicht gemacht werden, und sei eine Vergewaltigung der Polen und dann wieder gesagt: das Gesetz sei ein Schlag ins Wasser, mit diesem Gesetz werde doch nichts erreicht, das Gesetz dürfte für die Polen ziemlich gleichgültig sein. Ja, meine Herren, wenn das Gesetz Ihnen gänzlich gleichgültig ist, wenn es ein Schlag ins Wasser ist, warum dann Ihre so lebhafte Agitation gegen dieses Gesetz? Ebenso hat der Herr Voriedner über die Pauperisation der Polen gesprochen und gesagt, daß der polnische Landwirt der Verarmung, dem Pauperismus verfallen sei, und auf der anderen Seite hat er uns dargestellt, wie eben der polnische Bauer so betriebsam, so arbeitsam, so sparsam geworden sei, daß es ihm möglich sei, selbst weit vor der gesetzten Frist die Kaufpreise für von ihm erworbene Güter voll— ständig abzubezahlen. Ja, das ist doch kein Pauperismus, wenn er alle die sehr schweren Bedingungen eines Kaufes innehalten kann und sogar noch vor der Zeit, die der frühere Eigentümer ausbedungen hat, sich von allen Schulden befreit.
Endlich hat der Herr Vorredner für das Gesetz insofern gesprochen, als er gesagt hat: z Gesetz sei außerordentlich inpopulär bei den Deutschen selbst in der Provinz Posen. Die Deutschen in der Provinz Posen, namentlich die deutschen Großgrundbesitzer, wollten es nicht; und er hat dafür ein Beispiel eines Großgrundbesitzers wenn ich nicht irre, aus dem Kreise Wreschen angeführt. Ja, meine Herren, ich habe das gestern ausdrücklich anerkannt, daß dieses Gesetz nicht nur ein Ausnahmegesetz gegen die Polen ist, sondern ein allge—⸗ meines Gesetz für die Provinz Posen, für den ganzen Grundbesitz in der Provinz Posen, daß dieses Gesetz den Erfolg haben wird, den ich wenigstens davon erhoffe, daß die übertriebenen Preise des Grundes und Bodens in der Provinz wieder heruntergeben. Es ist selbstver— ständlich, daß die jetzt im Genusse der hohen Preise sich befindenden Grundbesitzer das ungern sehen, wenn nun ihr Vermögen auf dem Papiere geschädigt wird. Aber, meine Herren, ich habe auch gestern behauptet und behaupte nochmals: das ist eine gesunde Agrarpolitik. Ein Grundbesitzerstand kann nicht bestehen, wenn sein Grundbesitz in einem unrichtigen Verhältnis höher bewertet ist, als wie der Ertrag es nun eben ermöglicht; und um diese jetzt bestehende Preissteigerung wieder zu beseitigen, dazu wird dieses Gesetz die Hand bieten, den Polen gegenüber gerade so gut wie den Deutschen gegenüber. Es ist also kein einseitiges Gesetz.
Aerzte aus ihrem Brote bringen.
Im übrigen habe ich mich nicht in irgend welche Differenzen mit meinem Kollegen von der Landwittschaft gesetzt. Auch ich erkenne an, und habe gestern ausdrücklich anerkannt, daß dieses Gesetz neben seinen wirtschaftlichen Folgen, neben seiner wirtschaftlichen Bedeutung auch die politische Bedeutung habe, daß es ein Kampfgesetz sei gegen das Polentum. Ich habe aber auch gestern bereits ausgeführt, daß dieses Gesetz nicht ein absolutes Verbot der Kolonisation für die Polen bedeutet, sondern daß ich mir sehr wohl denken kann, daß in gewissen Teilen des Landes, wo eben die deutschen Interessen nicht geschädigt werden, auch eine polnische Kolonisation auf Grund dieses Gesetzes erfolgen kann, und ich glaube, daß auch selbst die Herren Polen zu einer preußischen Verwaltung das Zutrauen haben können, daß dieselbe nicht mit einseitigen Gründen urteilen wird. (Zurufe bei den Polen: Leider nicht)
Meine Herren, es wird sich ja in der Kommission die Gelegen— heit geben, auf alle Einzelheiten, die hier vorgebracht sind, noch näher einzugehen. Ich möchte nur nochmals wiederholen, daß das Gesetz nötig ist zum Schutze des Deutschtums in den östlichen Provinzen, daß es notwendig ist, um diejenigen großen Erfolge, die wir von dem Ansiedelungsgesetz für uns erwarten, zu sichern. Wir haben in den letzten 24 Jahren 186 neue deutsche Dörfer in den Provinzen Posen und Westpreußen geschaffen, wir haben zwischen 7, und 800 deutsche Bauern- familien dort angesiedelt. Meine Herren, diese haben wir ins Land gerufen, denen müssen wir Schutz gewähren, und wir müssen dafür sorgen, daß sie auch im Lande bestehen können und in ihrer Umgebung, in ihrem Kreise nicht durch polonisierende Bestrebungen überwuchert werden.
Nun ist es ja richtig, daß die Vermehrung der polnischen Be⸗ völkerung in einem viel höheren Grade geschieht als die der deutschen Bevölkerung. Der Herr Abg. Traeger hat, wenn ich ihn recht ver— standen habe, mir eine gewisse Schuld daran zugeschrieben. (Große Heiterkeit Ich muß diese Insinuation zu meinem Bedauern ab— lehnen; aber tatsächlich ist es richtig, daß die Zahl der Kinder in der Ehe in polnischen Ehen 4 bis 5, in deutschen Ehen nur 3 bis 4 im Durchschnitt beträgt. Das gibt also einen erheblichen Unterschied. Ich denke gar nicht daran, irgend welche Maßregeln zu ergreifen oder vorzuschlagen (stürmische Heiterkeit), um dieser natürlichen Vermehrung entgegenzuwirken. Ich sreue mich dieser Vermehrung in Ihrem Interesse und im Interesse des ganzen Deutschtums. Ich will die Polen nicht ver⸗ mindern, sondern die Veutschen stärken durch Heranziehung von mehr Deutschen und durch ihre wirtschastliche und kulturelle Förderung. Und darin bin ich wieder mit mehreren Rednern aus dem Hause einig: den endlichen Sieg hat nicht die brutale Gewalt, die wir auch zum Teil anwenden müssen (sehr richtig), sondern den endlichen Sieg hat die höhere Kultur, und diese höhere Kultur wollen wir auf Grund dieses Gesetzesparagraphen sichern, daß sie bei den Deutschen bleibt. (Bravo! rechts; Zischen bei den Polen.)
Abg. von Bockelberg (kons): Es ist erklärlich, daß die politische Bedeutung der Sache die Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt. Aber diese ist jetzt für uns erledigt, in politischer Hinficht werden wir uns mit den Polen doch nicht verständigen können. Der Redner erörtert darauf die technische Seite der Vorlage und bemängelt, daß die Genehmigungsbehörde für Rentengutsanfiedelungen nicht' der Kreis— ausschuß, sondern die Generalkommission fein und daß namentlich das Veiwaltungsstreitverfahren ausgeschlossen sein soll. Die weit⸗ gebende Befugnis der Generalkommission könne er nicht zugestehen. Bedenklich sei ferner die Schaffung von drei verschiedenen Rechts⸗ gebieten durch diese Vorlage. Es handle sich um' das Gebiet des Ansiedelungsgesetzes in Westpreußen und Pofen, das Gebiet der übrigen Monarchie und das Gebiet der Rentengutsgesetzgebung. Es wäre das beste, die Bestimmungen der Vorlage über die Rentengüter ganz fort— zulassen.
Darauf wird die Diskussion geschlossen. Bemerkungen bestreitet
Abg. Traeger, daß er dem Minister eine Mitschuld an der Vermehrung des polnischen Volks zugeschrieben habe. Er müsse dem Minister eher vorwerfen, daß er der Vermehrung der polnischen Be⸗ völkerung entgegenwirke.
Die Vorlage wird darauf einer Kommission von 21 Mit— gliedern überwiesen.
8s folgt dann die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Dien stbezüge der Kreistier ärzte.
Abg. Brütt (freikons. ): Dieser Entwurf erfüllt einen alten Wunsch meiner Fraktion, indem er die Bezüge der Kreistierärzte erhöht. Wir erseben aus der Vorlage aber nicht, wie hoch die Gehälter der Kreistierärjte eigentlich sein follen; die Regierung muß uns darüber nähere Aufklärung geben. Eine Hauptsache is die Beibehaltung des Vereinbarungssystems bezüglich
r Gebühren, welche die beteiligten Gemeinden an' den für dessen Verrichtungen zu zahlen haben. Es ist
Vereinbarungen stattfinden können. Die Verteilung
Wahrnehmung verschiedener Geschäfte seitens des
f einer und derselben Reise für verschiedene Bezirke aber man muß anerkennen, daß sie in der Vorlage zu⸗ idnet wird. Daß die Kreistierärzte, die jetzt über lt sind oder sonst zur Erfüllung ihrer Diensspflichten nicht mehr faͤhi si pensioniert werden können, ist eine richtige Maßregel Daß die Regierung einen Auägleichsfonds schaffen will, um für besonders schwierige Verhältnisse den Kreistier⸗ ärzten Zulagen zu gewähren, begrüße ich gleichfalls als berechtigt. Im großen ganzen befriedigt die Vorlage die Forderungen, die gestellt werden müssen, um das Institut der Kreistierärzte auf die Höhe zu heben, auf der es nach den heutigen Anforderungen stehen muß. Wir glauben, die Vorlage ohne Kommissionsberatung erledigen zu önnen, wenn nicht von anderer Seite eine Kommissionsberatung ge— wünscht wird.
Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski:
Das vorliegende Gesetz soll die Unterlage für die für den Etat des kommenden Jahres geplanten Aenderungen in der Besoldung der Kreistierärzte gewähren. Ich bitte das hohe Haus, das Gesetz mög⸗ lichst bald zu verabschieden, damit wir den Forderungen, die meiner Ansicht nach mit vollem Recht seitens der Kreistierärzte aufgestellt und auch hier aus verschiedenem Munde alle Jahre vertreten worden sind, endlich gerecht werden können.
Das Gesetz zerfällt in zwei Teile. Der erste Teil beschäftigt sich mit den Bezügen der Kreistierärzte während ihrer Dienstzeit. Das Gesetz vom 9. März 1872 ist nicht mehr brauchbar, es hat einer Revision unterworfen werden müssen. Ich glaube, daß auch gegen die neuen Festsetzungen keine Bedenken vorliegen werden. In dem zweiten Teile handelt es sich um die Pensionsberechtigung, es soll ein alter Wunsch der Kreistierärzte, der, wie ich schon sagte, auch aus dem Hause verschiedentlich im Laufe der Jahre an die Staats- regierung herangetreten ist, endlich erfüllt, und es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Kreistierärzten, die schon jetzt dienstunfähig sind / aber sich, weil sie keine Pensionsberechtigung haben, naturgemäß mit allen Fasern an ihre Stellen klammern, ohne Härte zu verabschieden.
In persönlichen
Kreistierarztes ist schwierig, treffend geo 65 Jahre a
Nun hat der Herr Vorredner gefragt: wie wird sich der künftige Etat für die Kreistierärzte gestalten? Da glaube ich, zur Drientierung wohl einige Zahlen dem hohen Hause mitteilen zu dürfen. Meine Herren, wir haben im preußischen Staate, abgesehen von den im Nebenamte wahrgenommenen Stellen, 461 Kreistierarztstellen. Die Inhaber dieser Stellen sollen in drei Altersgruppen geteilt werden: zwei zu je 153 und eine zu 155, zusammen 461. Es sollen für jeden Kreistierarzt 2100 . ausgeworfen werden. Diese 2100 M½ sollen aber nicht im vollen Betrage zur Besoldung im engeren Sinne verwendet werden, vielmehr sollen die 153 Kreistierärzte der ersten Gruppe 1200 AE, die 153 der zweiten Gruppe 1650 M und die letzten 155 2100 K pensionsfähiges Gehalt erhalten. Daraus ergibt sich ein Betrag von 761 550 S für Ge— hälter. Wenn die Herren nun die Generalan forderung — 461 mal 2100, also 968 000, hiermit vergleichen, so ergibt sich ein Rest von 206 550 αι, der zu Zulagen verwendet werden soll. Das ist der Fonds, der, wie der Herr Vorredner ja auch mit Recht anführte, dazu bestimmt ist, in besonders schwierigen Situationen ausgleichend ein— zutreten. Wenn sich die Herren die verschiedenen Verhältnisse klar machen, unter denen viele Kreistierärzte wirken müssen, z. B. Grenz- dienst, Armut der Bevölkerung, schlechte Verkehrsverhältnisse usw, so sind eine Menge von Fällen denkbar, die es wünschenswert machen, durch Gewährung von Zulagen entsprechend den örtlichen Verhält- nissen ausgleichend einzutreten. Dazu sind diese 206 550 S½ bestimmt.
Ich glaube, daß dies eine gesunde Basis ist, und ich hoffe, daß wir damit, wenn wir auch nicht alle Wünsche der Kreis— tierärzte ganz befriedigen, so doch einen guten Schritt vorwärts tun, da wir vor allem ihre Pensionsberechtigung festlegen und ihnen die Sicherheit des Aufsteigens in die höheren Gehaltsstufen gewähren. Ich glaube, daß damit wirklich etwas Ordentliches für die Kreistier— ärzte geschaffen wird, und hoffe, daß diese Mitteilungen, die ja ein Bild aus dem Etat des nächsten Jahres entrollen, Ihnen die Ueber— zeugung verschaffen werden, daß Ausreichendes vorgeschlagen wird. Ich habe diese Erklärung schon jetzt abgegeben, um die von dem Herrn Vorredner ausgegangene Anregung, dieses Gesetz ohne Kommissions— beratung zu verabschieden, zu unterstützen. Denn wir haben schon so viele Kommissionen (sehr richtigh, daß es sich meines Erachtens empfehlen dürfte, diesen Gesetzentwurf, gegen den keine Bedenken vor⸗ zuliegen scheinen, hier im Hause selbst zur Erledigung zu bringen. (Bravo!)
Abg. Dr. Lotichius (ul.): Meine Freunde stellen sich dem Gesetz freundlich gegenüber und haben den Wunsch, daß es noch im Laufe dieser Tagung verabschiedet werden kann. Das wird aber auch bei einer Kommissionsberatung möglich sein. Sest 36 Jahren hat das Gehalt der Kreistierärzte keine Erhöhung erfahren. Es sind deshalb schon aus den Kreiskassen Remunerationen für die Kreistierärzte bewilligt worden. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Gehälter der Kreis—
tierärzte mõglichst hoch sein sollen, damit die Gebühren im Interesse der Landwirtschaft niedrig gehalten werden können. Darüber müssen wir müssen so bald wie möglich herabgefetzt werden, aus Hessen Nassau sind schon Anträge nach dieser Richtung gestellt worden. Die Be— Veterinärbeamten sind durch die Gesetzgebung fortgesetzt gesteigert worden. Ich beantrage, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern
Abg. Hum ann (Sent): Die Bestimmungen der Vorlage haben weder die Kreistierärzte noch die Gemeinden und Tie Land wirtschaft letzteren zur Last. Kein Gesetz hat unter der Landwirtschaft eine solche Beunruhigung hervorgerufen, wie das Fleischbeschaugesetz. Es ist der für inländisches Fleisch viel schärfer ist als für ausländisches, dient der Allgemeinheit, und deshalb müßten die Kosten von der Allgemein⸗ heit getragen werden. Dem Antrag auf Kommissionsberatung schließe ich mich an. lage wohlwollend gegenüher und wünschen ihre baldige Verabschie dung. Das Bedenken, daß manche Kreistierärzte schlechter wegkommen könnten
s bisher, ist durch die Erklärungen des Ministers über die Funktiont— zulage zerstreut worden. Erfreulich ist die Einführung der Pensions⸗ ber — Abg. Ro senow (fr. Volksy.) schließt sich dem Antrage auf Kommissionsberatung an, bei der besonders noch die Frage der Reise⸗ entständen wegen der Gebühren in den Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung. Das Beste wäre, die Kreistierärzte zu vollbesoldeten Die, Gehaltsfestsetz ng, die der Minister mitgeteilt habe, könne nicht genügen; manche Aerzte würden in ihrem Einkommen geschmälert nicht als aus reichend erachtet werden. Es werde bei gutem Willen sich in der Kommission erreichen lassen, daß das Gesetz noch in dieser Session verabschiedet werde. . ö . .
Abg. Dr. Hon Savigny (Zentr,) hätte gewünscht, daß in der Kreis ierärzte müßten so gestellt werden, daß sie sich das Wohl der Landwirtschaft angelegen sein lassen könnten. Die Erhöhung des Ein— präsidenten Gebührentarif als Normaltarife aufstellen könnten, so müsse dies im Gesetz auch möglich sein. Das würde nicht über ganzen Standes liegen. Bas Gehalt sei zu niedrig; hoffentlich könne der Minister eine baldige Reform in Aussicht stellen. Es sei Jüßung beispringen müsse. Möge die Kommission nicht nur die Wüͤnsche der Kreistierärzte, sondern auch die berechtigten Wünsche der
Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski:
Meine Herren! In der Reihe der Jahre habe ich Gelegenheit beinahe zu allen Gesetzen, die ich dem hohen Hause hier vorgelegt habe, das Wort ergriffen hat (Heiterkeit), aufrichtig zu bewundern Ausdruck geben, weil der Herr Vorredner meiner Ansicht nach dieses Gesetz doch nicht in dem Maße studiert hat (hört, hört!), Herren, um was handelt es sich in diesem Gesetze? Es handelt sich in dem ersten Teile, wi— ich schon sagte, um die Gebührenfrage, eine Frage, die ja zweifellos weit hineingreift in unsere landwirtschaftlichen Verhältnisse. Ich verkenne auch nicht gesprochen hat und betonte: Hier, Landwirtschaftsminister, tritt dafür ein, daß die Gebühren nicht zu hoch werden, weil dadurch nicht allein der heblichem Maße belastet werden. Voll zugegeben, meine Herren! Ich möchte auch gegenüber der Anregung, die ein anderer Redner in
uns in der Kommission verständigen. Die Fleischbeschaugebühren schaubezirke müssen verkleinert werden, die Anforderungen an die zu Üüberweisen. vollkommen befriedigt, denn die Gebühren fallen doch wieder den Sozialdemokratie damit Vorschub geleistet. Die Fleischbeschau, die D
Abg. Dr. Beckmann (kons): Meine Freunde stehen der Vor— al è 1 erechtigung. kosten und Tagegelder einer Aufklärung bedürfe. Schwierigkeiten Beamten zu machen, wodurch alle Schwierigkeiten beseitigt würden. werden. Auch die Pension von 1200 M für die alten Tierärzte könne Vorlage mebr Räcksicht auf die Landwirtschaft genommen wäre. ie kommens sei zu diesem Zweck wünschenswert. Wenn die Regierungẽ⸗ den Rahmen des Gesetzes hinausgehen und im Interesse des traurig, wenn man einem Staatäebeamten mit einer Unter⸗ Landwirtschaft und der Gemeinden gebührend berückfichtigen. gehabt, den Fleiß und die Arbeitslust des Herrn Vorredners, der (Heiterkeit); ich kann aber heute leider dieser Bewunderung nicht vollen wie es mir wünschenswert erschienen wäre. (Heiterkeit) Meine um die Bezüge der Kreistierärzte während ihrer Dienstzeit, insbesondere den Standpunkt des Herrn, der vorher aus den Reihen des Zentrums Einzelne, sondern auch unsere Gemeinden, unsere Korporationen in er⸗ bezug auf die Fleischbeschau gegeben hat, anerkennen, daß ich unbedingt
die Verpflichtung habe, die Gebühren für die Fleischbeschau nach Möglichkeit herabzusetzen; ich habe auch vor wie nach den Verhand—⸗ lungen über den Etat hier in diesem Hause unausgesetzt mit den Regierungepräsidenten darüber verhandelt. Aber die Herren wollen nicht vergessen, daß in der Fleischbeschau die Höhe der Gebühren im engsten Zusammenhange mit der Größe der Bezirke steht; denn, meine Herren, wenn Sie den Bezirk verkleinern, müssen Sie die Gebühren für den Fleischbeschauer, der dann weniger zu tun hat, erhöhen. Niedrige Gebühren und kleine Bezirke schließen sich leider in der Regel aus; denn die Leute können die Fleischbeschau nicht sachgemãß ausüben, wenn sie nicht eine entsprechende Entlohnung bekommen. Ich bin also für Herabsetzung der Gebühren, aber ich kann sie in der Regel nicht vornehmen, wenn ich zugleich die Bezirke verkleinern soll. Stellt sich heraus, daß einzelne Fleischbeschauer übermäßig hohe Ein— nahmen aus dieser Tätigkeit erzielen, so halte ich mich für verpflichtet, einzuschreiten und Abhilfe zu schaffen, wie es in einer Anzahl von rheinischen Ortschaften schon geschehen ist und auch im übrigen stets geschehen wird, wo sich Mißstände zeigen.
Ich wende mich nun wieder zu dem Herrn Vorredner und zur Frage der Pensionierung, zunächst zur Verabschiedung der schon jetzt dienstunfähigen alten Herren. Die Herren wollen erwägen, daß unsere alten Kreistierärzte s. Zt. lange nicht diejenige Vorbildung genossen haben, die jetzt unsere Tierärzte, Gott sei Dank, im Interesse unserer Landwirtschaft genießen. Diese alten Herren sind unter ganz anderen Verhältnissen in den Staatsdienst eingetreten. Ich möchte nun einmal Herrn von Savigny fragen: wie stand es mit den Kreis— physiei, die nach dem Inkrafttreten des Kreisarztgesetzes nicht mehr verwendet wurden? Die Berechnung nach § 15 des Kreisarztgesetzes ergab für sie ein durchschnittliches Wartegeld von 1219 Dieses beziehen sie aber nur fünf Jahre und dann erhalten sie J davon als Pension, das sind ungefähr 900 „. Ich habe geglaubt, für meine alten Kreistierärzte etwas Besonderes herausgeschlagen zu haben, denn diese alten Herren bekommen 1200 6; ein Satz, der gewiß nicht gerade glänzend, aber immerhin doch meiner Ansicht nach den Ver— hältnissen angemessen ist. Jedenfalls kann ich nur dem Herrn Finanz minister dafür dankbar sein, daß er meiner Verwaltung nach dieser Richtung hin so weit entgegengekommen ist; denn tatsächlich stehen unsere Beamten gegenüber dem Durchschnitt der Kreisphysiei, sofern diese die fünf Jahre Wartegeld überleben, um 300 4 besser. Dazu kommen dann noch Unterstützungen aus den besonderen Fonds bei Kapitel 107 Titel 4 des Etats.
Nun weiter, meine Herren, die Pensionsberechtigung nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. gegenüber dem Herrn Abg. von Savigny ausdrücklich: es handelt sich heute nicht um die Fest⸗ setzung der Gehaltssätze; ich habe mich nur auf die Anregung eines der Herren aus dem hohen Hause für verpflichtet gehalten, zur Information mitzuteilen, welche Sätze die Regierung in den nächsten Etat glaubt einsetzen zu sollen. Meine Herren, über die Sätze selbst können wir uns bei diesem Gesetze nicht unterhalten, das kommt bei der Beratung des nächsten Etats; jetzt handelt es sich nur um die Festlegung der Pensionsberechtigung. Diese wollen wir aussprechen.
Nur mit wenigen Worten will ich jedoch auf die Ausführungen des Herrn von Savigny über die Gehaltssätze eingehen. Er sagt, jetzt haben bei 600 6 Gehalt die Kreise, Ortschaften usw. Zulagen gewährt; wir kommen bei einem Gehaltssatze von 1200 „ aus dem Regen in die Traufe; was nützt denn eine so geringe Erhöhung des Gehalts? Ja, meine Herren, erstens bilden die 1200 M doch nur die Anfangsstufe und dann handelt es sich doch nicht um die Entlohnung eines voll beschäftigten Beamten; die Kreistierärzte sollen doch auch Privatpraxis treiben. Der Herr Abgeordnete scheint aber auch nicht zu berücksichtigen, daß die Kreistierärzte außer ihrem Gehalt noch Gebühren beziehen. Ich meine: diese Gebühren machen doch einen erheblichen Teil ihres Einkommens mit aus. Es besteht außerdem die Absicht, wie ich schon erwähnt habe, den schlechteren Stellen eine Zulage aus dem Ausgleichsfonds, den ich vorhin auf etwa 206 000 M beziffert habe, zu geben. Das ist doch eine erhebliche Aufbesserung für die Herren, selbst wenn die Kreise und Gemeinden keine Zuschüsse mehr gewähren sollten. Ich betone, daß ich bereites Entgegenkommen bei dem Herrn Finanzminister gefunden habe. Mir liegen wirklich die Tierärzte am Herzen, und ich möchte gern ihre Pensionsberechtigung endlich durchführen, aber ich fürchte, das weitere Ansprüche das Ganze gefährden werden.
Die Rangverhältnisse, meine Herren, werden sich meiner Ansicht nach erst später, vielleicht erst in 10 oder mehr Jahren endgültig regeln lassen, wenn mal die alten Herren nicht mehr in Frage kommen werden. Die jüngeren allerdings werden sagen: wir haben lange Zeit studiert und haben das Abiturientenexamen gemacht. Aber das ist zur Zeit doch erst ein kleiner Bruchteil. Sind später die Verhältnisse anders geworden, so wird sich ja darüber reden lassen.
Ich vertrete immer die Ansicht, man sollte in all solchen Dingen wie Gehaltsverbesserungen u. dergl. bei den betreffenden Beamten nicht zu große Hoffnungen erwecken. Es kommen nachher Rückschläge, die Verbitterung hervorrufen; man sagt: jawohl, die Abgeordneten sind für uns eingetreten, aber die böse Regierung, womöglich der böse Finanzminister, hat das Geld nicht hergeben wollen. Ja, meine Herren, es ist doch nicht unser Geld; es ist doch das Geld des Landes, das wir verwalten, und ich meine, wir müssen doch auch haushälterisch damit umgehen und können nicht immer mit vollen Händen weggeben. Es ist eine eigentümliche Gestaltung unseres parlamentarischen Lebens, daß die Parlamente immer geneigt sind, mehr Geld zu bewilligen und sich larger zu zeigen als die Regierung. Auch hier kann ich nur sagen: mehr können wir zur Zeit nach unserer ehrlichen Ueberzeugung nicht leisten. Das muß ich hier noch ausdrücklich hervorheben.
Meine Herren, Sie müssen — was ich noch nachholen möchte — bei der Beurteilung der in Aussicht gestellten Leistungen aus der Staatekasse auch erwägen, daß als penstonsfähiges Einkommen nicht allein das Gehalt von 1200-2100 , sondern noch ein Zuschlag in Betracht kommt, der dem Durchschnitte der nicht aus der Staatskasse fließenden amtlichen Einnahmen zuzüglich des Durchschnitts der Zulage aus dem Ausgleichsfonds entsprechen soll.
Wie ich schon sagte, scheiden bei der Beratung dieses Gesetzes die Gehaltssätze, die erst gelegentlich des nächstjährigen Etats der Ge— nehmigung des hohen Hauses unterbeitet werden können, aus. Es scheidet ferner, um darauf nochmals zurückzukommen, die Rangfrage aus; ich enthalte mich hierüber zur Zeit einer bestimmten Aeußerung. Ich fühle es ja den Herren nach, daß sie nicht Subalternbeamte sein
wollen. Ich will ihnen auch möglichst helfen. (Bravo!) Aber man legt hierauf doch wohl zu piel Gewicht. Man sieht den Segen schon in dem Mandarinenknopfe, ob der nun so und so gestaltet ist. Wie mir von einzelnen Herren gesagt worden ist, kommt es ihnen sogar mehr auf den Knopf als auf die Diäten an. Ja, meine Herren, das eine und das andere hängt doch wohl innig zusammen. Ich meine immer: man sollte das nehmen, was möglich ist.
Angesichts der Ausführungen des Herrn von Savigny spreche ich die dringende Bitte aus: verquicken Sie das Gesetz nicht mit anderen Dingen, die nicht unbedingt hineingehören. Gewiß kann einer sagen, es wäre besser, ich hätte ein Gesetz für die Kreistierärzte vorgelegt, ähnlich, wie es vor einigen Jahren für die Kreisärzte erlassen ist. Gewiß, meine Herren, es hat manches für sich, aber die Schwierigkeiten waren zu groß, ich mußte erst einen Schritt vorwärts tun, und diesen Schritt stellt das dem hohen Hause vorgelegte Gesetz dar. Ich hoffe, daß die Kommissionsberatung zu einer so zeitigen Verabschiedung des Gesetzes führen wird, daß auch noch das Herrenhaus dem Gesetz zu⸗ stimmen kann, und ich würde es im Interesse unserer Veterinärbeamten dankbar begrüßen, wenn es uns gelingen würde, das Gesetz in der vorliegenden Fassung ohne tiefgreifende Aenderungen zu verabschieden. (Bravo!)
Abg. Dr. von Savigny tritt nochmals dafür ein, daß weniger Fewicht auf, die Gebübren gelegt werde, weil diese wiederum der Landwirtschaft zur Last fallen wurden, während die Allgemeinheit den Nutzen habe.
Damit schließt die Diskussion. Die Vorlage wird an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.
Es folgt die erste 8 des Gesetzentwurfs, be— treffend die Gebühren der Medizinalbeamten.
Ministerialdirektor Dr. Förster:,. Diese Vorlage hat das Haus im vorigen Jahre bereits beschäftigt, ist aber nicht zur Erledigung gekommen, die hoffentlich in dieser Session erfolgt. Die Vorlage schließt sich an das Gesetz von 1872 an, faßt aber verschiedene Be— stimmungen schärfer. Der Gebührentarif soll vom Minister auf⸗ gestellt werden. Die Festsetzung durch den Minister ist zweckmäßig, veil dann je nach Bedarf sofort eine Aenderung der Tarifsätze statt⸗ finden kann.
Abg. Dr. von Savigny Gentr.) beantragt, die Vorlage derjenigen Kommission zu Üüberwessen, die zur Beratung des Auß⸗ führungsgesetzes zum Reichsseuchengesetz eingesetzt ist. Alle Einzelheiten könnten dort erörtert werden.
Abg. Dr. Martens (nl. ist mit diesem Vorschlage einver— standen. J . . . ö U
Abg. Rosenow (fr. Volksp.) weist darauf hin, daß auch bei dieser Frage Schwierigkeiten dadurch entstanden seien, daß in den Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung für ortspolizeilich gefor⸗ derte Dienstleistungen an den Medizinalbeamten keine Gebühren gezahlt würden. Der Entwurf des Gebührentarifs müsse in der Kommission geprüft werden.
Abg. Kirsch (Zentr)) bemängelt, die nach seiner Ansicht un⸗ genügende Höhe einiger Sätze des Gebührentarifs und hätte gewünscht, daß das Gesetz von 1872 nicht nur teilweise, sondern gänzlich auf— gehoben werde, um durch ein ganz neues Gesetz ersetzt zu werden.
Die Vorlage wird der genannten Kommission überwiesen.
In erster und zweiter Beratung wird dann noch der Gesetzentwurf, betreffend Bildung einer Genossen— schaft zur Regelung der Vorflut und zur Ab— wässerreinigung im Emschergebiete, in der Fassung des Herrenhauses unverändert angenommen, nachdem die Abgg. Dr. Ostrop (Zentr., Hirsch-Essen (nl) und Schulze-Pelkum (kons.) kurz die Annahme empfohlen haben.
Schluß 3/46 Uhr. Nächste Sitzung: Freitag 12 Uhr. (Anträge und Petitionen.)
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Hause der Abgeordneten ist der nachstehende Entwurf eines Gesetzes wegen Erhöhung des Grundkapitals der Seehandlung zugegangen:
.
Das eigene Kapital der Seehandlung wird um 65 000 000 (
erhöht. 82
Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstell ng des Er⸗ höhungskapitals Staateschuldverschreibungen auszugeben.
An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Der Finanzminister wird er— mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanwei⸗ sungen können wiederholt ausgegeben werden. .
Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzmmnisters vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit⸗ punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulsfenden Schatz⸗ anweisungen aufhört.
. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Känbigung und zu welchen Kursen die Schatzanweisungen und die Schuldberschreibungen veraus⸗ gabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gefetzes vom 19. Dezember S3, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März IS97, betreffend die Tilgung von Staats schulden (Gesetzsamml. S. 43), und des Gesetzes vom 3. Mai 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahn⸗ verwaltung (Gesetzsamml. S. 155, zur Anwendung.
Mit der Ausführung dieses Gesetzes wird der Finanzminister beauftragt.
In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird u. a. folgendes ausgeführt:
Die heute in Kraft stehende Verfassung der Seehandlung beruht vornehmlich auf der Allerhöchsten Kabinettsorder vom 17. Januar 1520 und der ebenfalls Allerhöchst bestätigten Geschäftsinsfruk tion für den Präsidenten der Seehandlung vom I0. Juli 3. Sep- tember 1850. Durch die Allerhöchste Kabinettsorder von 1820, welche die alte, ursprünglich als Aktiengesellschaft errichtete und durch die Verordnung vom 27. Oktober 1810 zum reinen Staatsinstitut und fiskalischer Station umgewandelte Seehandlungs⸗ sozietät reorganisierte, wurde die Generaldirektion der See handlungssozietät für Lein für sich bestehendes, voͤn dem Ministerio des Schatzes unabhängiges Geld. und Handlungsinstitut des Staates“ er⸗ klärt und zugleich bestimmt, daß „für die von dem Institut über⸗ nommenen Geschäfte und die für dasselbe daraus hervor gehenden Verpflich⸗ tungen der Staat vollständige Garantie leistet“ Bestimmungen, welche einerseits die eigene Rechtspersönlichkeit der Seehandlung zum Aus⸗ druck brachten, andererseits dem Wirkungskreise des Instituts in Geld— und Handelsangelegenheiten keine andere Grenze setzten als das staat— liche Interesse.
Nachdem die weitverzweigte gewerbliche, industriell tätigkeit, welche die Seehandlung in den darauf neben dem eigentlichen Bankgeschäft entwickelte, privaten, gewerblichen und industriellen ie höchste Kabinettsorder vom 14. Februar Zukunft ausgeschlossen und ihre sämtlie in den Jahren 1849 bis 1872 Landtag bis auf die Mühle Landeshut abgestoßen waren, handlung der Betrieb des?
Vordergrund, welche ihr . der in der ichen verfügharen Gelder, für den Staatskre er im staatlichen Interesse liegenden Finanzope sowie für die Vertretung der Bei dieser Tätigkeit e en Spekulations. 1sbesondere, von sehr vereinzelten, nationales Interesse begründeten Ausnahmefällen abgesehen, vermieden, sich an privaten industriellen Unternehmungen finanziell zu beteiligen. Auch nachdem die Seehandlung durch den Allerhöchsten Erlaß vom 17. April 1848 dem Finanzminister untergeordnet war, ist ihre Stellung entsprechend ,. kaufmännischen Charakter eine im wesentlichen selbstãndige geblieben.
e und Handels olgenden Jahrzehnten nit dem Erstarken der
eis der See⸗ gal in den nstitut füc die
:
pital mit durch⸗ „9 verzinst.
Die Erfüllung der Aufgaben, welche der Seehandlung als dem staatlichen Bankinstitut zufallen, hat zur notwendigen Voraussetzung, daß sie selbst auf dem Geldmarkt und innerhalb der hier tätigen und sich kreuzenden Kräfte eine starke Stellung einnimmt. Rur wenn sie selbst stark ist, kann sie den für den Staat notwendigen und wünschenswerten Einfluß ausüben, die Staatesfinanzverwalt: g, so⸗ weit das im Interesse des Staats erforderlich ist, unabhängig er⸗ halten von den sich immer stärker zentralisierenden und kraftvoll auf— tretenden Mächten der Groß z und der Großbanken; nur dann aber kann auch ihre Mitwirkung für diese Mächte selbst begehrenswert bleiben und das notwendige Zafammenwirken der Großfinanz mit den staatlichen Interessen dauernd sichern. Diese einflußreiche Stellung auf dem Gebiet des Geld- und ens hat die Seehandlung ein halbes Jahrhundert 1 erordnung von 1820 in vollem
besessen; ihre Bedeutung und ihr Einfluß auf dem Geldmarkt
c in den letzten Jahrzehnten in einem fortgesetzten langsamen
ückgehen begriffen, und dies hat seinen Grund in der unzureichenden
ihres Grundkapitals.
Wenn im Jahre 1869 von der Staatsreg g und dem Land⸗ age ein eigenes Kapital der Seehandlung von 33 Millionen Mark als ihren Zwecken entsprechend angesehen und in den damaligen Ver⸗ handlungen des Landtags ohne Widerspruch ausgeführt wurde, es bilde ein solches Kapital „ein treffliches Fundament für ein Bankinstitut“, so konnte das unter den damaligen Verhältnissen der Volks wirtschaft und des Geldmarkis und zu einer Zeit, wo eigentliche Großbanken nur ganz vereinzelt vorhanden waren — die Diskontogesellschaft verfügte über ein Kapital von 30 000 000 „S, und die Deutsche Bank begann im Jahre 1879 ihre Tätigkeit mit einem Kapital von 15 005 005 0 — wohl mit Fug geschehen. J Jahren aber begann di
29
5 253
ügelnd, eine zu ntwickelung auf alten Stelle verbliebene
* 1181
fstall 36 nm YM; 1as jende Aufstellung gibt ein Bild dieser
1872 Kapital
1869 Kapital
1382 Name
Kapital
MReferven nach 1904 dem Stand
Kapital! vom 31. Dez. 1902
Bemerkungen
Mill. Mill.
47, 192
Mill. J A. Berliner Banken Bank für Handel und Industrie 60 60 Berliner Handelsgesellschaft ; 45 20 n, nl, ; ; c 60
Diseonto⸗Gesellschaft .... ; 60 JI 24
A. Schaaffhausenscher Bankverei 36 k — Kommerz⸗ und Diskonto⸗Bank n. 30 Deutsche Genossenschaftsbankn. 3
Mitteldeutsche Kreditbank .. 30 Nationalbank für Deutschland 20
34,289
Mill. 34,
Mill.
132 Gründung 1853.
100 ] 2. Gründung 1865 mit 45 Mill.
. Gründung 1870 mit 15 Mill. 1902 a. 160 Mill. erhöht.
170 Gründung 1851.
130 Gründung 1872 mit 24 Mill. bei 400,
Einzahlung.
100 Gründung 1848.
42 3, Gründung 1889 mit 5. Mill.
J ĩ Gründung 1870 mit 16 Mill.
30 Gründung 1864 mit 0, 81 Mill.
(830. 6. 038) ö ; . ;
1 Gründung 1856 mit 24 Mill..
ö Gründung 1881 mit 40 Mill. bei 50 o! ͤ Einzahlung.
Ende
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