1904 / 115 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

wohnhaft gewesen, später nach London auk⸗ gewandert ist, im Jahre 1890 von dort aus zuletzt geschrieben hat und seitdem verschollen ist, hier⸗ mit aufgefordert, sich bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude vor dem Holstenthor, Erdgeschoß, Mittelbau, immer Nr. 165, spätestens aber in dem auf ittwoch, den 25. Januar 1905, Nach⸗ mittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebots—⸗ termin, daselbst, Hinterflügel, org esche Zimmer Nr. 161, zu melden, widrigenfalls seine Todes- erklärung mit Wirkung für diejenigen Rechts⸗ verhältnisse, welche sich nach den deutschen Ge— setzen bestimmen, sowie mit Wirkung für das im Inlande befindliche Vermögen erfolgen wird. 2) Es werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, hiermit aufgefordert, dem hiesigen Amtsgerichte spätestens im Aufgebotstermine Anzeige zu machen. Hamburg, den 3. Mai 1904. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg. Abteilung für Aufgebotssachen.

[14426] K. Amtsgericht Spaichingen. Aufgebot.

Auf Antrag des Martin Hauser, Webers von Aldingen, wird gegen den am 23. Juni 1362 ge— borenen Martin Hauser von Aldingen, O. -A. Spaichingen, Sohn des Antragstellers, welcher im Jahre 1886 von Aldingen nach Amerika gereist und seitdem verschollen ist, das Aufgebot erlassen. Es ergeht die Aufforderung: .

Ian den Veischollenen, sich spätestens in dem auf Miitwoch, den 14. Dezember 1901, Vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht hier be— stimmten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird,

2) an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu geben vermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Den 12. Mai 1904.

Oberamtsrichter (gez) Goll. Veröffentlich durch Gerichtsschreiber Baisch. 14422] Kt. Württ. Amtsgericht Tettnang. Aufgebot.

Der Gemeinderat August Hofer in Haslach, Ge— meinde Schomburg, als Abwesenheitspfleger, hat be⸗ antragt, die verschollene Agathe Schneider, Ehe— frau des Wagners Johann Schneider, geboren am 27. Januar 1851 in Schauwies, Gemeinde Schom— burg, Tochter des Bauers Anton Eisenbach und der Kreszentia, geb. Eggler, zuletzt wohnhaft in Schau⸗ wies, am 77. Nobember 1871 in Lindau getraut, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 2. Dezeinber 1904, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Den 11. Mai 1904. Hofmeister, Oberamtsrichter.

[i425]. 3. Ludwig Altvater, Geschäftsmann in Zweibrücken,

Pfleger der Verschollenen: 1) Ludwig Wolf, geb. g. März 1847, Metzger, 2) Georg Wolf, geb.

12. Juli 1848, Bäcker, beide von Riedelberg, hat Aufgebotsverfahren und Todeserklärung bezüglich der Genannten beantragt. Spätestens im Aufgebots— termine am 10. Dezember 1901, Vormittags O9 Uhr, haben die Abwesenden sich zu melden, widrigenfalls Todeserklärung erfolgt. Alle, welche Auekunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, haben hierher Anzeige zu machen. Zweibrücken, den 11. Mai 1904. Kgl. Amtsgericht.

13678 Bekanntmachung.

In der Nachlaßsache des am 15. Dezember 1903 in Mannweiler, Amtsgericht Obermoschel (Rhein pfalz), ohne Hinterlassung einer letztwilligen Ver— fügung verstorbenen Privatmannes Johannes Reiß wird der erbbeteiligte Sohn Karl Reiß und dessen Abkömmlinge, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, zu— letzt wohnhaft in Nordamerika, hiemit aufgefordert, ihte Erbansprüche hieramts innerhalb zwei Monaten anzumelden. Erbbeteiligt sind noch drei weitere Abkömmlinge des Erblassers.

Obermoschel, den 11. Mai 1901.

Kgl. Amtsgericht. Dr. Stangl, K. Oberamtsꝛichter.

mann Sohn der Eheleute Schmied Bernhard Sibum und Tobina oder auch Gebina oder Tibi geb. Poelmann, gestorben. Folgende Personen:

I) der frühere Schiffszimmermann und Ackersmann Wolbert Jungeblodt zu Papenburg,

2) der Böttcher Hermann Lange zu Papenburg,

3) die Witwe deg Zimmermanns und Maurers Gottlieb Röhring, Susanne (Schwaantje) geb. Lange, in Paderborn

behaupten, die nächsten gesetzlichen Erben des Ver— storbenen zu sein und haben die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins nach Hermann Sibum beantragt. Alle diejenigen, welche gleich nahe oder nähere Rechte an dem Nachlaß des Verstorbenen zu baben glauben, werden hierdurch aufgefordert, ihre EGrbrechte bis zum 16. Juli 1904, Mittags Ez Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers anzumelden.

Papenburg, den 4. Mai 1904.

Königliches Amtsgericht. II. 14137 Bekanntmachung.

Am 31. Mai 1903 ist zu Sorau die verwitwete Hausiererin Christiane Wuftrom, geborene Schmidt, verstorben. Da ihre Eiben bisher nicht ermittelt worden sind, ergeht die öffentliche Aufforderung, etwaige Erbrechte innerhalb zwei Monate bei dem unterzeichneten Nachlaßgerichte anzumelden. Wenn nicht binnen dieser Frist oder der ihrem Ab⸗ laufe folgenden drei Monate nachgewiesen wird, daß das Erbrecht einer Privatperson besteht, oder daß es gegen den Fiskus im Wege der Klage geltend ge⸗ macht ist, so erfolgt die Feststellung, daß ein anderer Grbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. (55 1964, 1965 Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Sorau, den 9. Mai 1904.

Königliches Amtsgericht. Abteilung 2.

(14706 Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Nachlaß⸗ pflegers, des Kaufmannes Jacob Levy jun., vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. jur. A. Cohen, werden alle Nachlaßgläubiger des am 5. Februar 1325 in Rakwitz (Posen) geborenen und am 23. März 1904 hierselbst verstorbenen Kaufmannes Jajude Stern (Julius) Korach aufgefordert, ihre Forderungen bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude vor dem Holstenthor, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 6. Juli 1904, Nachmittags 2 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine, daselbst, Hinterflügel, Erdgeschoß, . Nr. I61, anzumelden. Die Anmeldung einer

orderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der n , zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueber— schuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermaͤchtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Hamburg, den 7. Mai 1904.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg.

Abteilung für Aufgebotssachen.

(14429

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 13. Mai 1964 ist der am 26. Dezember 1855 zu Gührau geborene Tischler Carl Kuschel für tot erklärt. Als Todestag ist der 31. Dezember 1886 festgestellt.

Münsterberg, den 13. Mai 1904.

Königliches Amtsgericht. (13265 K. Württ. Amtsgericht Waiblingen.

Durch Ausschlußurteil vom 6. d. Mts. wurde der am 4. März 1830 in Hohenaker geborene, seit etwa 45 Jahren verschollene Balthas Häberle für tot er—⸗ klärt auf 4. März 1900.

Den 9. Mai 1904.

Sekretär Schlenker. 14434

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 9. Mai 1904 ist der Hypothekenbrief vom 15. Juli 1399 über die im Grundbuche von Seeburg Nr. 25 in Abt. III Nr. 11 für den Kaufmann Ferdinand Doering in Seeburg eingetragene Rest— kaufgeldforderung von 5600 „½υ für kraftlos erklärt.

Seeburg, den 11. Mai 1904.

Königl. Amtsgericht. 14704

Nachstehendes Ausschlußurteil ist heute auf Antrag der Erben des Schuhmachermeisters Georg Sagert von hier verkündet:

Die beiden Hypothekenscheine über die im Grund— buche von Wismar Blatt 759 auf das Hausgrund stück Nr. 953 (früher 854) an der Bliedenstraße zu Wismar Fol. 7D und 80 zur 3. Abteilung des Grundbuchs eingetragenen Posten von 373,34 ( bezw. 64,16 S0 werden für kraftlos erklärt.

Wismar, den 10. Mai 1903.

Großherzogliches Amtsgericht. 14457 Oeffentliche Zustellung.

In Ehesachen der Spulerin Ernestine Emilie verehel. Donath, geb. Halank, in Neugersdorf, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt, Justizrat Seyfert in ,. als Prozeßbevollmächtigten, Klägerin, gegen den Tagearbeiter Gustav Emil Donath, früher in Olbersdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet Klägerin den Beklagten zur Leistung des ihr in dem Urteil vom 21. März 1904 auferlegten Eides und zur Fortsetzung der Ver⸗ handlung vor die zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Bautzen auf den 4. Juli 1904, Vormittags EO Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des Schrift satzes bekannt gemacht.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Bautzen, am 15. Mai 1904.

14455 Oeffentliche Zustellung.

Die Fabrikarbeiterin Emma Hamann, geb. Reh, in Brieg, Kapuzinerstraße 20, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hoffmann, klagt gegen ihren Ehemann, Sattler Wilhelm Hamann, früher zu Brieg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Parteien am 25. September 1897 vor dem Standes amt zu Brieg die Ehe geschlossen und ihren Wohnsitz in Brieg genommen baben; daß der Beklagte am 8. Oktober 1901 die Klägerin heimlich verlassen und seit dieser Zeit von sich nichts hat hören lassen und sich auch um die Klägerin nicht gekümmert habe, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtestreits vor die Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Brieg auf den S. Oktober 1904, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Brieg, den 9. Mai 1904.

Dienstfertig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 14450 Oeffentliche Zustellung.

Die Eugenie Haeßle, geb. Ritter, Dienstmagd zu Linthal Ob.“⸗Els., vertreten durch Rechtsanwalt Preiß zu Colmar, klagt gegen ihren Ehemann Gustav Haestle, Tagner, früher in Lautenbach, jetzt ohne bekannten Wohn, und Aufenthaltsort, aus den 1565 und 1668 B. G.“ B., mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe aus Ver— schulden des Beklagten zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar, Els. auf den 8. Juli 1808, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen

Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Sue gn wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts. 14453 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kutschers Carl Elters, Anna geb. Warlich, ohne Geschäft in Düsseldorf, Con—⸗ cocdiastr. . Projeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Geheimer Justizrat Holl daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Düsseldorf, Cölner— straße 45, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, wegen böswilligen Verlassens, mit dem Antrage auf Ehe— scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Düsseldorf auf den 13. Juli 1904, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 14. Mai 1904.

Gil beau, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

14149 Oeffentliche Zustellung. .

Der Bergmann Anton Gangfusz zu Essen, Katzen

bruchstraße Nr. 5, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bell in Essen, klagt gegen seine Ehefrau, Sophie eb. Ahr, früher in Essen, jetzt unbekannten Aufent⸗ alts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären, ihr auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Essen Ruhr auf den 3. Ok— tober 1964, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 52, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Essen, den 13. Mai 1904.

v. d. Nahmer, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(14454 Oeffentliche Zustellung einer Klage.

Nr. 9248. Der Bäckermeister Karl Magel, Hübschstraße Nr. 24 zu Karlsruhe, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. H. Haas in Karls— ruhe, klagt gegen seine Ehefrau Wilhelmine geb. Aichele, jetzt an unbekannten Orten abwesend, früher zu Karlsruhe, nit dem Antrage, die am 3. No— vember 1902 zu New Vork geschlossene Ehe der Streitteile wird aus Verschulden der Beklagten für geschieden erklärt, die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urteil wird wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf Montag, den 27. Juni 1904, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge— dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 13. Mai 1904.

(L. S.) Böhringer,

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. (14456 Oeffentliche Zustellung.

Die verebelichte Arbeiter Bertha Dorothea Pauline Post, geb. Post, zu Köslin, Ackerstraße 18, Prozeß bevollmächtigter: Justizrat Riemann in Köslin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Christian Heimann Post, früher in Belgard, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem rechtskräftigen Urteil des König⸗ lichen Landgerichts zu Köslin vom 4. Juli 1900 auf Wiederherstellung der häuslichen Gemeinschaft nicht nachgekommen sei, mit dem Antrage, 1) die Ehe der Parteien wird geschieden, 2) der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung und wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Köslin auf den 19. Oktober 1904, Vormittags 90 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge— lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Köslin, den 7. Mai 1904.

Ro st, Aktuar,

(14159 Bekanntmachung.

In Sachen Michael Gruber, Zimmermann in Munchen, Kasernstraße 63/2, Klageteil, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christof Strobl hier, gegen Barbara Gruber, dessen Ehefrau, früher in Cincinnati, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagte, wegen Ehescheidung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Ver⸗ handlung äber diese Klage unter Entbehrlichkeits— erklärung des Sühneversuchs die öffentliche Sitzung der 1. Zwilkammer des Kgl. Landgerichts München 1 vom Montag, den 11. Juli 19094, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Hiezu wird Beklagte durch den klägerischen Vertreter mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei diesseitigem Kgl. Landgerichte zu— gelassenen Rechtsanwalt zu kestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen:

1) Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden der Beklagten geschieden.

2) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen beziehungsweise zu erstatten.

München, am 14. Mai 1904.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München J. Hartmann, Kgl. Obersekretär. 14448 Oeffentliche Zuftellung.

Der Vormund Franz Gronowsky zu Essen, als gesetzlicher Vertreter der Maria Anna Gronowsky zu Essen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schlüter zu Essen, klagt gegen den Kellner Heinrich Piesbach, früher in Rüttenscheid, Essener Straße 191, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit der außerehelichen Mutter seines Mündels in der Zeit vom 15. Oktober 1901 bis 16. Februar 1902 geschlechtlich verkehrt habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Maria Anna Gronowsky von ihrer Geburt an bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus am Ersten jedes Kalender⸗ vierteljahres fällige Geldrente von vierteljährlich 45 „M, und zwar die rückständigen Beträge sofort, zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar

zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Essen⸗Ruhr auf den 1H. Juli 1904, Vormittags 10 uhr, Zimmer 46. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Essen Ruhr, den 13. Mai 1904.

Kirchesch, Sekretär. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 14440 Oeffentliche Zustellung.

1) Die Fabrikarbeiterin Anna Dickopf und 2) die minderjährige Margaretha Dickopf, vertreten durch ihren Vormund Schneider Peter Dickopf, alle in Koblenz, klagen gegen den Schlosser Peter Fachinger, früher in Koblenz, Wasserthurmsmauer, jetzt ohne bekannten

Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater der unehelichen Margaretha

Dickopf in Koblenz, geboren am 19. Oktober 1903, sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin zu 1 die Entbindungskosten mit 40 6 und der Klägerin zu 2 von ihrer Geburt an bis zur Vollendung ihres 16. Lebentjahres als Unterhalt

eine im voraus am ersten jeden Vierteljahrs fällige

Geldrente von vierteljährlich 36 M, und zwar die rückständigen Beträge sofort zu zablen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Koblenz auf den 4. Juli 1994, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 7. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Koblenz, den 13. Mai 1904.

Schuy, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 2. (14443 Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Martha Lina Koszela in Riesa, vertreten durch ihren Vormund, den Marmorarbeiter Friedrich August Schaarschmidt in Weida, und die Fabrilarbeiterin Antonia Koszela in Riesa, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Vent in Lommatzsch, klagen gegen den Handarbeiter Josef Bernhard Kreißig, früher in Berntzitz, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Forderungen aus außerehelicher Bei⸗ wobnung, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Lommatzsch auf den 23. Juni 1904, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lommatzsch, am 14. Mai 1994.

Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

14442 Oeffentliche Zustellung. Der praktische Arzt Dr. med. Arthur Strauß in Barmen Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Krüse⸗ mann J. in Barmen klagt gegen den Kaufmann Julius Examus, früher in Barmen, jetzt ohne be—⸗ kannten Wohn- und Aufentbaltsort, auf Grund For⸗ derung für ärztliche Bemühungen mit dem Antrage auf Zahlung von 278 46 nebst 4 0ο Zinsen seit dem Klagezustellungstage. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Barmen auf den 6. Juli 1904, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 10. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Barmen, den 9. Mal 1904.

(L. S.) Klum b, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 5. (14452 Oeffentliche Zustellung.

Der Bildhauer Albert Starke in Dresden, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Weller das., klagt gegen den Baumeister Curt Oehme früher in Dresden, jetzt unbekannten Aufenthalts. Beklagten, aus Lieferungsvertrag, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 1957 M 26 3 nebst oo Zinsen seit dem 1. Februar 1904 und zur Tragung der Kosten des vorausgegangenen Arrestver— fahrens und dem weiteren Antrage, das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Dresden auf den 9. Juli 18904, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dresden, den 13. Mai 1904.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

14441 F. Württ. Amtsgericht Münsiugen. Oeffentliche Zustellung.

Daniel Rau, Müller in Wimsen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter; Rechtsanwalt Graf in Münsingen, klagt 8 en den Alois Anger, Händler von Deusstetten,

A. Crailsheim, z. Zt. mit unbelanntem Aufent⸗ halt abwesend, wegen Wandlung, mit dem Antrag, durch ein gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil; zu erkennen, der Beklagte sei kostenfällig schuldig, in die Wandlung des am 23. März ds. Irs. zu Ulm abgeschlossenen Pferdekaufvertrags einzuwilligen, das dem Kläger übergebene Pferd in Wimsen zurückzunehmen, den Kauspreis im Betrag von 303 S nebst 4 0 Verzugszinsen seit 23. März 1904 zurückzuerstatten und die Trantportkosten im Betrag von 20 S zu ersetzen. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Münsingen auf Freitag, den 1. Juli 1904, Vormittags 8 Uhr. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Den 9. Mai 1901.

Amtegerichtssekretär Natter.

14446

Oeffentliche Zustellung mit Vorladung.

In der Klagesache der Firma Arnold Ehrlich in Leipzig, Karlstraße 14, Klägerin, gegen Frau Rosalie Müller, Schugfabrikantin von Pirmasens, z. Zt. ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, Beklagte, wegen Forderung, wurde durch richterliche Verfügung vom 9. Mai 1991 neuerlicher Verhand- lungstermin bestimmt auf Freitag, den 8. Juli 1904, Vormittags 9 Uhr. Klägerin ladet hie⸗ durch die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in obige Sitzung vor. In Ausführung der bewilligten öffentlichen Zustellung dieser Ver— fügung an die obgenannte abwesende Beklagte und zur . derselben wird vorstehendes bekannt gegeben.

Pirmasens, den 11. Mai 1994.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts: (L. S.) Nebinger, Kgl. Sekretär.

M 1HH5.

* Unterfuchungosachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- Ac. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Dienstag, den 17. Mai

I0.

Y Aufgebote, Verlust⸗ n. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.

(14447 -

Die unverehelichte Maria Margareta Elise Biester⸗ feldt in Wedel und der Rentier Jochim Remstedt in Wedel kündigen dem Schäfereibesitzer Hinrich Friedrich Cay, früher in Holm, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, die im Grundbuch von Holm Blatt Nr. 1 Ab⸗ teilung III Nr. 9 und 10 eingetragenen 3000 S0 und 1000 M zur Auszahlung nach 6 Monaten. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Kündigung auf Bewilligung des Königlichen Amts— gerichts hierselbst bekannt gemacht.

Blankenese, den 11. Mai 1904.

Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

D

3) Unfall und Jnwaliditätz Versicherung.

Keine.

Y Verl Verdingungen ꝛc.

[13541] Vermietung eines Lagerplatzes.

Am Sonnabend, den 28. Mai d. Is., Vor⸗ mittags 11 Uhr, soll im Bureau des Unterzeich— neten Lessingstr. 27 Hof II das unbebaute, rund 1820 qm große fiskalische Gelände auf dem linksseitigen Kanaldamm am Verbindungskanal süd⸗ lich der Kaiserin Augusta,Allee vom 1. Juli d. Is.

ab im Wege des öffentlichen Meisigebots weiter ver⸗

mietet werden.

Die der Vermietung zu Grunde liegenden Bie⸗ tungsbedingungen sind werktäglich Vormittags zwischen 9 und 12 Uhr in meinem Dienstraum einzusehen.

Berlin, den 10. Mai 1904.

Der Königliche Sasserbauinspektor: Löwe.

/ / 5) Verlosung A. von Wert papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert. papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.

14668 Auslosung Essener Stadtobligationen.

Bei der am 3. Dezember 1903 vorgenommenen Auslosung Essener Stabtobligationen V., VI. und VII. Ausgabe zur planmäßigen Tilgung für das Jahr 1904 sind folgende Nummern gezogen worden:

HI. Von der V. Ausgabe:

a. Lit. A à 2000 Æ 21 37 73 98 124 215 22h 257 266 272 331 343 360.

b. Lit. EB à 1000 M 19 37 40 80 180 193 199 211 220 262 344 359 376 388 396 417 429 442 486 495 554 558 629 703 714 719 787 797.

c. Lit. C à 500 M 3 30 38 39 41 42 60 1066 109 183 190 217 230 238 263 265 276 286 324 333 337 354 360 363 383 406 445 458 471

479 491 502 504 509 540 544 551 582 586 589 611 634 636 718 725 736 766 768 771 781 805 843 846 853. HI. Von der VX. Ausgabe: a. Lit. A à 1000 M 49 69 78 103 130 131 139 140 142 149 162 164 257 328 330 413 491 499 515 534 555 578 650 735 757 766 779 798

806 861 890 911 922. b. Lit. BR à 2000 S 19 244 255 270 318 360 361 363 389 3938. c. Lit. C à 5000 M 30 54 67 95. III. Von der VII. Ausgabe die Nummern . 3 . 180 184 193. Den Inhabern dieser Anleihescheine werden die⸗ selben hiermit zum 30. Juni 10904 derart ge— kündigt, daß mit diesem Tage die Verzinsung auf— hört und die Anleihescheine mit den noch nicht ab— gelaufenen Zinsscheinen und Zinsanweisungen gegen Empfangnahme des Nennwertes bei der Stadtkasse zu Essen, bei der Essener Creditanstalt in Essen, Dortmund, Gelsenkirchen und Bochum, die der VU. Ausgabe auch bei dem Bankbause Salomon Oppenheim jun. Æ Co. in Cöln und bei der Dis conto⸗Gesellschaft in Berlin abzuliefern sind. Essen, den 5. Dezember 1903. Die städtische Anleikbße⸗ und Schuldentilgungs⸗ kommission.

14670 Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des 5 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 38 der rn , Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Berliner Stadtfynede die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 2 000 0090 M, in Buchstaben: Zwei Millionen Mark, behufs Ueber⸗ nahme solcher Schulden der zuschußbedürfligen Kirchengemeinden des Berliner Stadsynodalverbandes, welche aus Grundstückeankäufen, kirchlichen Bauten und Einrichtungen von Begräbnieplätzen herrühren.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 39 o jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungs plane von der Auegabe der Schuldverschreibungen ab jährlich mit

5

wenigstens einem Prozent des Kapitals, unter Zu⸗ der Berliner Stadtsynode anzeigt, nach Ablauf

36 1060 183 207

erfolgt nach Vorschrift der 55 1004 ff. der Zivil—

wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei—⸗ bungen durch Auslosung oder Ankauf zurückzuzahlen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung nebst Anlage ist im Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 23. April 1904.

(L. S.) Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegen⸗ heiten.

Der Finanzminister. Im Auftrage:

Im Auftrage: Germar. von Chappuis. d 6938. Fin. Ming I 6200. Provinz Stadtsynode Brandenburg. Berlin.

Schuld verschreibung der Berliner Stadtsynode, . . . te Ausgabe, Buch⸗ stabe .. .. Nr. . . über .... M Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten und der Finanzen vom ...... (Deutscher Reichs⸗ und J Staatsanzeiger vom .. ten 1

K . 2 **

In Gemäßheit des von dem Königlichen Konsi⸗ storium in Berlin von Kirchenaufsichtswegen und von dem Königlichen Staatsministerium von Staats⸗ aufsicht'wegen genehmigten Beschlusses der Berliner Stadtsynode vom 29. April 1903 wegen Auf⸗ nahme einer Anleihe von zwei Millionen Mark bekennt sich der geschäftsführende Ausschuß der Berliner Stadtsynode namens des Stadtsynodal⸗ verbandes durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von .. . . .... 1p, welche mit 3950, jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen vom ... ..... des Jahre; ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres ..... getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens ein Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind.

Die Auslosung geschieht in dem Monat Januar jeden Jahres. Der Berliner Stadtsynode bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Um⸗ lauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstock zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich, bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs und Röniglich Preußischen Staatsanzeiger, der Neuen Preußischen (Kreuz) Zeitung, der National-Zeitung. dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin und dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem geschäftsführenden Ausschusse

der Berliner Stadtsynode mit Genehmigung des Königlichen Konsistoriums ein anderes Blatt be— stimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Terminen am 2. Januar und 1. Juli, von heute an gerechnet, mit 33 0 jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er— folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Kasse der Berliner Staädtsynode, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗ scheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldver— schreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem geschäftsführenden Ausschusse der Berliner Stadt— synode zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. ;

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen

prozeßordnung. . Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bis— herigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den

Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vor— legungsfrist bei dem geschäftsführenden Ausschusse

t Der Anspruch ist ausgeschlofsen, wenn der abhanden gekommene Schein dem geschäftsführenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode zur Einlösung vorgelegt oder der An— spruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe

der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier

Jahren. ö Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres . . .. aus⸗

jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe

einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kasse der Berliner Stadtsynode gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneue—⸗ rungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuld— verschreibung bei dem geschäftsführenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem In— haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver— pflichtungen haftet die Berliner Stadtsynode mit ihrem Vermögen und mit der Steuerkraft der Mit— glieder der zu ihrem Verbande gehörigen Kirchen gemeinden.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

1 2222 .

Der geschäfts führende Ausschuß der Berliner Stadtsynode. (Name (Name

des e , eines Ausschußmitglieds.)

Siegel des geschäfts⸗ .

führenden Ausschusses K 96 , en, 3 der Berliner Stadifynode. Ausschutzmüglteds.)

Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem ge schäftsführenden Ausschusse beauftragten Kontroll: beamten.)

Stadt synode

Provinz Berlin.

Brandenburg. Zinsschein .. te Reihe zu der Schuldverschreibung der Berliner Stadtsynode,

8 te Ausgabe, Buchstabe . ..., Nr. . . ..

. A zu 35 Prozent Zinsen über

w—— K

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ..... .... a die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Hall r hounmmn . l mit k MSc ... 8 bei der Kasse der Berliner Stadtsynode in Berlin.

. ;

schuß der Berliner Stadt— synode.

(Name des Vorsitzenden.) (Name eines Ausschuß⸗ mitglieds.)

(Name eines zweiten Ausschußmitglieds.) Der Anspruch aus diesem Zinsschein eilischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge— worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist dem geschäftsführenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An⸗ spruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vor legungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Trockenstempel

des Siegels des geschäftsführenden Aus—⸗ schusses der Berliner

Stadtsynode.)

1804.

s. Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bankausweise.

0

K RJ Provisz Stadtsynode Brandenburg. Berlin. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. . . . . ... zur Schuld⸗ verschreibung der Berliner Stadtsynode te l e her nn Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . . . te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom J 19 .. bis .. . . . . nebst Erneuerungs⸗

schein bei der Kasse der Berliner Stadtsynode in z 46 z e . Cor * KHeTF 7 ö Berlin, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ 3 si* * B 890 2 os ch 3d ftaf h kram syr* bung der Ausgabe bei dem geschäftsführenden Aus— s 5 82 Fe M ö 1 5 1 schusse der Berliner Stadtsynode widersprochen * j. 1 5 y *. 1 hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses 1 sscheine nebst Er⸗ oruwrIowvi 2 21 orm Cen R a e e n,, R m , * neuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vor— legt. ,, 1 Der geschäftsführende Au der Berliner Stadt⸗ synode * 3 6 1 4 . (Name des Vorsitzenden. (Name eines Musschuß ame eines Uusschuß⸗ ö mitglieds.) (Name eines zweiten

Ausschußmitglieds.)

Scheines werden die neuen Zinsscheine

232

Trockenstempel des Siegels des geschästs führenden Aus⸗ schusses der Berliner Stadtsynode.)

Veröffentlicht: Berlin, den 10. Mai 1904. (6. S8) Fönigliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. J. V.: Peter.

40 9Refunding Hort- gage Gold Bonds der liong I68land RKail-

1 . road Company. Nachdem die definitiven Bonds der vorbe—⸗ zeichneten Anleihe erschienen sind, erfolgt deren Aus⸗ gabe gegen Einlieferung der mit dem Deutschen Reichsstempel versehenen Interimsscheine vom ES. Mai 1904 ab in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr. in Berlin bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft, (Emissionsbureau), Behren⸗ straße 4344, in Hauburg bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, bei dem Bankhause M. M. Warburg C Co., in Frankfurt a. M. bei der Direction der in Bremen Disconto.Gesellschaft, in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit · Anstalt und deren Abteilung Becker C Co., in Aachen bei der Rheinischen Disconto⸗ Gesellschaft, in Barmen bei dem Barmer Hinsberg, Fischer Co., in Cöln bei den Herren Sal. Oppenheim jr. C Co., bei der Rheinischen Disconto⸗Gesell⸗

schaft, in Crefeld bei der Niederrheinischen Kredit-

14712

nnn 1

8

* 86 5

Van kverein

Anstalt, Comm. Ges. a. Aftien Peters A Co., in Hannover bei dem Bankhause Ephraim

Meyer C Sohn, in Mannheim bei der Rheinischen Creditbank. Die Interimsscheine sind mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis einzureichen.

I7T7I3] 1

Bekanntmachung. . Bei der nach Maßgabe der SF 4—6 des Gesetzes vom 20. August 1867 Nr. 72,

die Reform

der Herzoglichen Leihhaus. Anstalt betr, sowie des Gesetzes vom 24. Dezember 1874 Nr. 89, behufs Tilgung

der Leihhauslandesschuld VI., VII. u. VIII. S

gehabten Auslosung sind di 50 000 M und 55 000 S gezogen worden:

ĩ erie über je 10 0900 090 M am 26. vor. Mts. statt⸗ nachfolgend bezeichneten Stücke über die Gesamtbeträge von 30 000 „,

Serie VI.

Lit. à Nr. Lit. B Nr.

538 539 540 über je 5 000 M. 65ß bis 660 einschl. über je 2000

Lit. e Nr. 51 bis 76 einschl. über je 200O

286 bis 290 einschl, 1321 bis 1325 einschl. und 1796 bis 1800

VII. bis 1195 einschl. über je 2000

einschl. über je

Serie Lit. a Nr. 427 423 429 über je 5 000 M Lit. B Nr. 941 bis 945 einschl. und 1191 Lit. c Nr. 1111 bis 1120 einschl. über je 1000 Lit. e Nr. 1576 bis 1600 einschl. über je 200 6 Serie VIII. Lit. D Nr. 2000 6

Lit. C Nr. Lit. 4 Nr. einsa erner sind von der VI. Serie zum Zwecke

151 bis 160 einschl. und 581 bis 590 einschl. über je 1000 (6 951 bis 960 einschl. über je 500 010

der Tilgung freihändig zurückgekauft die Stücke:

6 b Rr. 19 58 118 119 254 256 und 260 über je 2600 M 14000 Lit. C Nr. 327 504 653 und 868 über je 10600 S 4000 .

Lit. d Nr. 107 156 und 180 über je 500 MS 1500 A

Lit. 9 Nr. 127 160 und 430 über je 200 MS 600 0

zusammen 20 100

solche bis L. Oktober d. J. behufs Einlösung gegen

Es werden die Inhaber der obenbezeichneten ausgelosten Schuldverschreibungen aufgefordert,

bares Geld zum Nennwerte bei den Herzoglichen

Leihhauskassen zu Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt, Blankenburg a. S., Gandersheim und Holzminden sowie der Herzöglichen Amtskasse Thedinghausen i. Br. oder in Berlin bei der Bank für Handel und Industrie sowie bei deren Niederlassungen in Darmstadt und Frankfurt a. M., in Hamburg bei der Norddeutschen Bank und in Hannover bei dem Bankhause Ephr.

Meyer Sohn einzureichen.

Die nicht eingelösten Stücke fallen nach Ablauf dieses Termins aus der Verzinsung. Gleichzeitig machen wir bekannt, daß die früher schon ausgeloste Leihhaus. Landesschuldver-· schreibung VIII. Serie Lit. d Nr. 801 über 500 M noch nicht eingeliefert und aus der Verzinsung

gefallen ist. . Braunschweig, den 10. Mai 1994.

erzogl. Braunschw. Lüneb. Finanz Kollegium, . Abteilung für Leihhaus⸗Sachen. Schwarzenberg.

e · , .