wesenden Bibliothekare sprechen zu können, wenn ich sage, daß die Erklärung des Herrn Brockhaus, daß der Buchhandel zu einer Verständigung mit den Bibliotheken zu kommen hoffe, von uns mit großer Freude begrüßt wird, und daß auch Bravo sehen wir uns gleichwohl in der peinlichen Zwangslage“,
unsererseits der beste Wille dazu vorhanden ist. Auf weitere Einzelheiten einzugehen, erübrigt sich hier.
Oberbibliothekar des Reichsgerichts Professor Dr. Sch ulz⸗ Leipzig: Meine Herren! Die Bezugnahme des Herrn Brockhaus auf einen Aufsatz von mir zur Rechtfertigung der Rabatt⸗ politik des Börsenvereins veranlaßt mich, hier das Wort zu In meinem Aufsatz über die Geheimhaltung des Böͤrsenblattes habe ich mich damals gegen die Behauptung der Buchhändler wenden müssen, daß die Bibliothekare den Buch⸗ handel unendlich bedrückten, daß fie die Bitten der Buch⸗ händler, von dem hohen Rabatt abzugehen, unerfüllt ließen. Ich habe auf das Unrichtige dieses Standpunktes hingewiesen,
ergreifen.
und diese Worte sind es, die der Herr Vorsteher des Börsen⸗ vereins in seiner Rede benutzt hat. Die Stellung der Biblio⸗ theken gegenüber dem Buchhandel glaube ich ganz korrekt dahin ausgedrückt zu haben, daß ich sagte: „die Bibliothekare sind amtlich verpflichtet, zu an ihrem Wohnort üblichen Preisen einzukaufen; sie sind gar nicht berechtigt, diese vorgetragene Bitte zu erfüllen und auf den Rabatt zu verzichten, sie haben sich der Regelung des Preises durch wirtschaftliche Kräfte an⸗ zupassen“. Aus diesem Grunde scheuen sich auch die Ministerien, auf Petitionen der Buchhändler einzugehen und in die Preis— regulierung einzugreifen. Es ist das natürlich keine Auf— munterung, in der Rabattpolitik vorzugehen, wie es der Herr Vorsteher aufgefaßt hat, sondern es ist eine Abwehr dagegen, uns zuzumuten, daß wir Bitten erfüllen und damit von unserer amtlichen Pflicht abgehen sollen. Wir müssen festhalten an dieser Pflicht, billig einzukaufen, ohne jede Rücksicht auf Bitten von Geschäftsleuten, sonst verletzen wir unsere Obliegenheiten, und das habe ich ausdrücken wollen. Meine Herren! Wir Bibliothekare als Beamte sind ja überhaupt in dieser Sache gebunden an die Vorschriften unserer Behörden, und ich glaube, es wird zu großer Klärung der ganzen Sachlage beitragen, wenn ich mich auf die Vorschriften der Ministerien beziehe, die jetzt noch in Geltung sind. Meine Herren, im Jahre 1887 ist durch die neuen Satzungen des Börsenvereins das Kartell, wie ich glaube, gegründet worden zur Aufrechterhaltung des Ladenpreises, und es ist damals versucht worden, die Ministerien zu bitten, von dem Rabatt der Behörden für die Bibliotheken abzugehen. Es ist bei einigen Einzelstaaten gelungen, wenigstens eine Verminderung des Rabatts herbeizuführen; nicht aber ist es geglückt bei den Reichsbehörden und den preußischen Behörden. Und, meine Herren, daß wir jetzt über diese Dinge hier ver— handeln, die Ursache davon ist die Stellungnahme dieser Behörden; sonst hätte es der Buchhandel längst erreicht, seine Rabattpolitik durchzusetzen. Und wenn man von einem Miß⸗ brauch spricht, der sich seit hundert Jahren eingeschlichen habe, wenn man den Rabatt als „Mißbrauch“ bezeichnet, so möchte ich demgegenüber doch betonen, daß man den preußischen und den Reichsbehörden nicht zumuten kann, daß sie einen Miß— brauch schützen. (Heiterkeit bei den Buchhändlern.) Diese Behörden haben 1890 uns Bibliothekare mit aller Bestimmt—⸗ heit angewiesen, an dem bestehenden Rabatt festzuhalten. Monatelang hatte man die in längeren Vorstellungen be⸗ gründete Forderung der Buchhändler geprüft, von dem Rabatt abzugehen; aber schließlich wurde geantwortet: die Beamten an den Bibliotheken sind verpflichtet, an 100,“ Rabatt festzu⸗ halten. Also ich begreife nicht, wie man gegenüber einer derartigen sorgfältigen Entscheidung der Behörden von einem Mißbrauch sprechen kann. Deutsche Behörden vertreten keine Mißbräuche. (Heiterkeit bei den Buchhändlern. — Ich bin noch nicht zu Ende, meine Herren. Ich möchte Ihnen noch sagen: Ich habe hier die Verfügung der preußischen Herren Minister des Innern und der Finanzen vom 14. Juli 1890 mit der Entscheidung auf die wiederholten Vorstellungen des Börsenvereins. Die lautet dahin: „daß der bisher gewährte Rabatt auch fernerhin in Anspruch zu nehmen ist und auf den Antrag des Börsenvereins der deutschen Buchhändler wegen Ver— zichtleistung auf den bei Bücherbestellungen früher gewährten Rabatt und Annahme eines Diskonts von höchstens 50 nicht einzugehen ist.“ Ebenso, meine Herren, hat der Herr Reichskanzler entschieden, ebenso der Herr Staatssekretär im Reichsamt des Innern; auch das preußische Kultusministerium hat eine ähnliche Ent⸗ scheidung gegeben. Ich hatte die Bitte ausgesprochen, daß Herr Regierungsrat Dr. Voelcker die Güte haben möchte, diese Entscheidungen der Behörden hier zur Stelle zu bringen; ich weiß nicht, ob es geschehen ist, jedenfalls genügt aber die eine und der Hinweis darauf, daß die anderen ähnlich lauten. Ich glaube, ich kann mir die Genehmigung des Herrn Vorsitzenden auch noch dazu erbitten, auf das einzugehen, was der Herr Vorsteher weiter gesagt hat. Es handelt sich um die Autonomie der Kreis- und Ortsvereine und darum, ob der Börsenverein gegenüber der Rabattpolitik nur eine gewisse zuschauende Rolle spielt. Ich bin autorisiert, meine Herren, einen Brief des Direktors der Königlichen Bibliothek in Dresden, der an die Rabattkommission des Vereins deutscher Bibliothekare geschickt worden ist, hier mitzuteilen. Dort schreiben die beiden Lieferanten — die Buchhändler der König⸗ lichen Bibliothek in Dresden — an den Herrn Direktor der Königlichen Bibliothek: „Wie Sie aus beigehender Zuschrift der Vorstände des Buchhändlerverbandes für das Königreich Sachsen und des Dresdener Buchhändlervereins zu entnehmen belieben wollen, ist es unseren mehrfach wiederholten, ebenso eingehenden wie dringenden Vorstellungen nicht gelungen“, — Meine Herren, das sind die autonomen Vereine! — „den Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buch— händler zur Genehmigung des von erstgenannten Vorständen einstimmig gefaßten Beschlusses, der
4 — Königlichen Oeffentlichen Bibliothek zu Dresden den bisherigen Vorzugsrabatt (10 90/) fernerhin zu ge⸗ währen, zu bewegen. Weit entfernt, wie Ihnen bekannt, diese Ansicht des Börsenvereins zu billigen,
— meistens ist sie ja das Ergebnis der angedrohten Sperre — „uns in das Unvermeidliche zu fügen und Sie ge⸗ horsamst zu bitten, sich bei Bezügen für die König⸗ liche Oeffentliche Bibliothek in Zukunft mit einem Rabatt von 55 begnügen zu wollen.“
Also dies illustriert in einer frappanten Weise die Be⸗
hauptungen des Ersten Herrn Vorstehers, und es wirft auch
ein Licht auf die Frage: wer ist die treibende Kraft in dieser
Preiskonvention? sind es die einzelnen Vereine oder ist es der
Börsenverein? Meine Herren, dies ist so deutlich, daß die
Frage schon mit dieser einen Feststellung erledigt ist: der
ö ist ein Preiskartell. (Heiterkeit bei den Ver⸗
egern.
Vorsitzender! Meine Herren! Die Frage, die der
Herr Vorredner zuletzt gestreift, werden wir besser bezüglich
ihrer Einzelheiten nachher in der Spezialdiskussion prüfen. —
Ich möchte an den Herrn Vorredner die Frage richten, ob der
Brief, den zu verlesen Sie die Freundlichkeit hatten, mit Zu⸗
stimmung der beteiligten Herren der Veröffentlichung zugänglich
gemacht werden kann; sonst sind wir nicht in der Lage, ihn in das stenographische Protokoll aufzunehmen. Oberbibliothekar des Reichsgerichts, Professor Dr. Schulz⸗ Leipzig: Ich glaube, dadurch, daß dieser Brief an die Rabatt⸗ kommission gegeben ist, ist die Genehmigung erteilt. Vorsitzender: Wir müssen dann auch die Zustimmung der Rabattkommission haben; wir können nicht einen Brief, der zwischen den Parteien gewechselt ist, unter Zustimmung nur der einen Partei veröffentlichen. Ich bitte Sie, sich mit der Nabattkommission in Verbindung zu setzen und mir gelegentlich eine Mitteilung darüber zu machen. Einstweilen wollen wir den Brief zur Kenntnis nehmen. Regierungsrat a. D. Dr. Voelcker: Meine Herren! Ich möchte nur mit einem Wort auf die Einwendung des Herrn Professor Dr. Bücher zurückkommen, daß ich in meinem Bericht die Auslassungen des Herrn Professor Bücher in seiner Denk⸗ schrift identifiziert habe mit dem Akademischen Schutzverein. Es waren zwei Gründe, die mich dazu bewogen haben. Ein⸗ mal ein mehr sachlicher Grund: ich wollte das persönliche Gebiet möglichst vermeiden und habe deswegen auch in diesem Berichte möglichst wenig Namen genannt. Sodann glaubte ich berechtigt zu sein, die Denkschrift des Herrn Professor Bücher mit den Auslassungen des Akademischen Schutzvereins zu identi⸗ fizieren, und zwar weil dies Herr Professor Bücher meiner Ansicht nach selbst getan hat. Wenn sich Herr Geheimrat Bücher auf Seite 31 meines Berichts beruft, wo es heißt: Der Akademische Schutzverein erachtete es zunächst als seine Aufgabe, die weitesten Kreise der Nation über die Bedeutung, welche die Verteuerung des Buches für ihre geistigen Interessen habe, aufzuklären und zur Abwehr aufzufordern, so hat er sich in seiner Denkschrift ähnlich ausgedrückt, so sagt er z. B. in der 2. Auflage auf Seite 292: Der Schutzverein wird es sich zur Aufgabe machen, den Widerstand der ganzen gebildeten Bevölkerung wachzurufen Es ist wiederholt in der Denkschrift des Herrn Professor Bücher die Rede von dem Akademischen Schutzverein und es werden ähnliche Punkte, wie ich sie hier auszugsweise wieder⸗ gegeben habe, auch in dieser Denkschrift mit als Auslassungen des Schutzuereins angeführt. Wenn nun Herr Professor Bücher jetzt erklärt, daß der Akademische Schutzverein sich nicht mit seinen Auslassungen identifiziere, so wird diese Erklärung natürlich für mich maßgebend sein müssen, und ich werde ver⸗ anlassen, daß in meinem Bericht eine entsprechende Aenderung eintritt. Ich werde an den Stellen, wo ich von dem „Akade— mischen Schutzverein“ gesprochen habe, statt dessen den Ver— fasser der Denkschrift nennen. Vorsitzender: Ich glaube, damit können wir diese Sache als erledigt gelten lassen. Durch die Vorbemerkung: „Im Auftrage des Akademischen Schutzvereins“ ist eben das Mißverständnis hervorgerufen. Das ist durch die Erklärung des Herrn Geheimrat Bücher beseitigt, und wir werden bei der Protokollierung die nötigen Konsequenzen daraus ziehen. Das Wort hat jetzt Herr Dr. Lehmann-Danzig. Ich möchte Sie bitten, nicht auf die Einzelheiten der von Ihnen befürworteten Frage einzugehen, da wir sie nachher ausführlich behandeln können. Buchhändler Dr. Lehmann-Danzig: Meine Herren! Im Auftrage des Vorstandes des Rechtsschutzvereins der deutschen Sortimenter hatte ich vorhin die Ehre, den Antrag einzureichen, den der Herr Vorsitzende so freundlich war vorzulesen. Das Verhältnis der durch den Verein ver⸗ tretenen Sortimenter im Deutschen Reich wird seinerzeit bei Punkt 1 der Debatte festgestellt werden und auch das Interesse, das diese Sortimenter im ganzen an der heutigen Diskussion und Verhandlung haben können. Da wir keinen Grund haben, die Sache als eine persönliche aufzufassen, sind wir von vornherein auch nicht geneigt, uns in den Streit zwischen Herrn Geheimrat Bücher und Herrn Albert Brockhaus ein⸗ zumischen. Ebensowenig haben wir auch an dieser Stelle einen Grund, auf die Rabattfrage, die Herr Oberbibliothekar Schulz hier gestreift hat, einzugehen, weil von unserem Standpunkt aus die Frage eine sehr viel tiefere ist und die Sache mit der reinen Rabattfrage garnicht erschöpft werden kann. (Sehr richtig Ich will deshalb nur ein paar Worte hier verlesen, die der Vorstand des Rechtsschutzvereins seinerzeit als öffentliche Erklärung im Börsenblatt vom 23. Dezember vorigen Jahres abgedruckt hat, die diese Stellung motiviert: Die verschiedenen Staatswesen in unserem Volke deutscher Zunge haben als Kulturfaktoren gewiß kein Interesse daran, daß ein Weltkulturmittel wie der
deutsche Buchhandel verkümmert und von seiner ha Stellung herabsteigt.
(Wir hatten nämlich vorher ausgeführt, daß der de Buchhandel in seiner heutigen Art nur dann bestehen h wenn das deutsche Sortiment bestehen bleibt; denn gr Verleger wie in Deutschland gibt es in Frankreich England ebenso; was aber uns unterscheidet und uns die vorragende Stellung im Weltbuchhandel sichert, ist allein Bestand des deutschen Sortiments.) (Sehr wahr)
Insbesondere vindizieren wir dem Deutschen Re die Aufgabe und Pflicht, seinen mächtigen Sch auch unserem nationalen und zugleich internationg Stand und Beruf angedeihen zu lassen.
Wir nehmen diese Staatsfürsorge noch aus ein besonderen Grunde in Anspruch. Solange der N kehr und die Volkskräfte weniger zentralisiert wa als heute, trat der Sortimentsbuchhandel sei einzelnen Kunden mehr nach der Art anderer ku männischer Betriebe entgegen und konnte auch ebe seine geschäftliche Rechnung finden. Heute a können große Verlagsbetriebe — gestützt auf sta liche Anstalten wie Schulen, Bibliotheken, Behörden sich wie Monopolinhaber fühlen, deren Bücher kauft und vertrieben werden müssen, gleichviel, sie dem arbeitenden Sortimenter einen Reingewi übrig lassen oder nicht. Aus dieser Not kann deutschen Sortimentsbuchhandel nur der Staat lösen, indem er, soweit er selbst dabei beteiligt; dafür sorgt, daß unsere Arbeit nicht in eigennützg Weise ausgebeutet und unsere Existenz nicht ume graben wird.
Und so nehmen wir keinen Anstand, offen inständig die Hilfe des Staates anzurufen, wo uns davon Erfolg versprechen.
Vorsitzender: Meine Herren! Ich bitte Sie, die na schiedenen Wünsche, die der Herr Vorredner eben an dich Verlesung zum Ausdruck gebracht hat, jetzt noch nicht auf ih Ausführbarkeit hin zu diskutieren. Wir würden in der Genernl diskussion keinen Schritt weiter kommen, wenn wir alle die Dinge jetzt schon erörtern wollen.
Zur Geschäftsordnung hat das Wort Herr Reichsgericht rat Dr. Spahn.
Reichsgerichtsrat Dr. Spahn-Leipzig, M. d. R.: Men Herren! Vielleicht ist es richtiger, wenn wir die Fragen der Debatte noch etwas mehr trennen. Wäre es nicht besse wenn wir uns zunächst auf die Erledigung der Frage d Bibliotheken beschränkten mit Beziehung auf ihr Verhältn zum Buchhandel, zum Börsenverein, die ja in vielleicht kur Frist erledigt werden kann. Nach den Erklärungen, die He Brockhaus über die beiderseitigen Beziehungen abgegeben M bin ich der Ansicht, daß eine Verständigung wohl erreich. ist, und ich glaube fast, daß unsere heutige Verhandlung, d persönliche gegenseitige Aussprache dazu führt, daß ein kleinen Konsortium gewählt wird, das in den nächsten Wochen z
die Materie einzugehen. Auch, wenn das geschieht, wird m doch mit dieser Frage zum Abschluß kommen; die Frage d Börsenvereinsblattes spielt auch mit bei den Bibliotheken (Zuruf: Die ist erledigt! So, ich habe die Bemerkung va hin so verstanden, als ob sie noch nicht erledigt sei. — Nach würden wir vielleicht auf die Frage mit dem Rabatt en gehen, an die sich die Frage des Sortiments anschließe würde. Aber wenn wir uns nicht schon jetzt dahin verstäh digen, Frage nach Frage zu erledigen, so, glaube ich, komm wir in eine uferlose Debatte hinein.
Vorsitzen der: Meine Herren! Es ist gerade meine At sicht, daß wir Frage nach Frage erledigen. Aber wir müst das im Rahmen der Spezialdiskussion tun. Zunächst habe wir die Generaldiskussion angefangen. Ich kann niemanden ansehen, was er sagen will, und so kommt es, daß imme neue Gesichtspunkte in die Debatte geworfen werden, die mir erschweren, die Generaldiskussion in der erwünschten Wen gegen die Spezialdiskussion abzugrenzen. Ich für mein Person würde sehr viel lieber sehen, wenn wir uns in de Generaldiskussion möglichst kurz fassen und bald in die Spezial diskussion eintreten.
Um das zu erleichtern, meine Herren, gestatten Sie mit darauf aufmerksam zu machen, daß meines Ermessens bei da könnten, um alle Streitpunkte zu klären, die ein sachlicht Interesse bieten. — Zunächst wird bei der Frage 1: „b stehende Gliederung des Buchhandels und seiner Organisationen auch die Frage zu erörtern sein, die auch schon in der Genern⸗ diskussion geftreift ist, wieweit eine kartellartige Organisatih vorliegt oder nicht, und dann würde das vom Herrn 6 heimen Rat Wach angeregte Thema: „die Mittel, deren die Organisationen sich bedienen, und die Art, wie sie angewende werden“, besprochen werden können. Allerdings kann mu bei dem letzteren Thema leicht wieder in die Einzelheiten det später folgenden Punkte hineingleiten; ich darf deshalb bitten daß man sich in dieser Beziehung Beschränkung auferlegt um vorsichtig operiert. — Bei Frage 2: „bestehende Organisatici der Bücherkäufer“, bei welcher der Akademische Schutzveren und der Verein der Bibliothekare zu besprechen ist, wird eben. falls, soweit es nötig ist, auf die Mittel, die diese Verens anwenden, und die Art ihrer Handhabung einzugehen sein. Bei der Frage Za, bei der es sich handelt um die Besprechm der Wirkungen der bisherigen Organisation und der Gliede rung des Buchhandels, wie es hier kurz heißt: „in bezug n die Kosten der Bücherproduktion und des Büchervertrieh. wird meines Erachtens eine ganze Reihe anderer Punlte ] zu diskutieren sein. Zunächst wird es nötig sein, die frage zu klären, ob tatsächlich die Bücherpreise bei uns in 2 letzten Jahren gestiegen sind, und ob fie tatsächlich höhLer n als im Auslande. Denn wenn das nicht der Fall wäre, würden die jetzt erhobenen Vorwürfe von vornherein len
sammentritt und sich noch über die einzelnen hier aufgeworfeng Fragen verständigt, sodaß wir nicht nötig haben, allzutief j
verschiedenen Punkten noch Unterfragen besprochen werde
unmittelbare Bedeutung mehr haben. Weiter würde zu fragen sein nach dem Grund für eine etwaige Steigerung der Bücher⸗ preise und für etwaiges Höherstehen unserer Preise gegenüber den ausländischen, also namentlich danach, ob die Kosten der Produktion in den letzten Jahren gestiegen sind, und ob sie höher sind als im Auslande und in welchem Maße und warum. Ich weiß nicht, wieweit die Herren in der Lage sind, über diese Dinge Material verzubringen. Weiter würde zu prüfen sein, ob die Kosten des Büchervertriebs, wie wir ihn haben, gestiegen sind, ob sie höher sind als im Auslande, und ob anderswo durch eine andere Organisation ein billigerer Vertrieb ermöglicht wird. Dabei würde im einzelnen noch zu untersuchen sein, wie etwa das Kommissionsgeschäft, die Be⸗ stellanstalt und das Konditionssystem wirkt, und wenn dadurch eine bestimmte Verteuerung hervorgerufen wird, ob diese Ver⸗ teuerung durch die Leistungen dieser Organisationen gerecht⸗ fertigt werden.
Bei der Frage 3b: „Ladenpreis und Kundenrabatt“ würde zunächst zu prüfen sein die Rabattfrage in bezug auf die Bibliotheken, die ja schon angeschnitten ist, wobei dann die Bedeutung der Bibliotheken für den Bücherabsatz, die heute auch schon berührt ist, zu erörtern sein würde. Weiter wäre der Kundenrabatt im engeren Sinne des Wortes, also der Rabatt der Privatkäufer zu besprechen; dabei würde nach dem Wunsche eines Teiles der Herren, wie ich annehme, zu prüfen sein die Frage des Boykotts und der Ausschließung wegen Nerletzung der Rabattvorschriften. Weiter würde hier in Frage kommen, inwieweit deutsche Bücher nach dem Auslande billiger geliefert werden als e der ja auch in der Denkschrift des Herrn zur Sprache gebracht worden ist. . n, n.
Bei der Frage 3e: „Verhältnis zwischen Autoren und Verlegern“ würde man Gelegenheit finden, den Gedanken zu erörtern, der auch in der Literatur behandelt ist, ob im Verlagsgeschäft durch den sogenannten „Fabrikbetrieb; Miß⸗ stände hervorgerufen sind, die eventuell auf. die Autoren ungünstig wirken können. Man würde bei dieser Gelegenheit vielleicht klarstellen können,
nach dem Inlande, ein Punkt, Geheimrat Bücher , 6 6
wie es sich mit den von der einen Seite behaupteten und von der anderen Seite bestrittenen Opfern des Verlags für größere Werke wissen⸗ schaftlichen Stils verhält. Man würde weiter die Frage untersuchen können, ob wirklich von einer Ueberproduktion der Bücher gesprochen werden kann, und ob dieselbe eventuell gefördert wird durch die Einrichtung des Barsortiments. Man würde weiter untersuchen müssen, ob die Auflagen im einzelnen zu hoch sind und ob das System der Konditions⸗ sendungen dazu führt, daß man von jedem Buch mehr Exemplare druckt, als wirklich Absatz zu finden Aussicht haben und inwieweit durch diese Dinge die Autoren wirklich benachteiligt werden. Dabei wird auch die vielbesprochene Frage der Verlagsverträge erörtert werden müssen, auch die age, inwieweit etwa an Stelle der eigentlichen Verlagsverträge Urheberverträge treten sollen und dergleichen mehr. . Bei der Frage 34: „Leistungen und Lage des Sorti⸗ mentsbuchhandels sowie des Reise⸗ und Restbuchhandels“ würden die Fragen zu erörtern sein, die Herr Dr. Lehmann berührt hat, insbesondere die Frage der Existenzberechtigung des Sortimentsbuchhandels; ferner würde zu besprechen sein, von welcher Bedeutung für den ganzen Verkehr der Rest⸗ buchhandel und der Reisebuchhandel ist, weiter, warum der Sortimentsbuchhandel leidet, und ob und in welchem Maße eine Ueberfüllung sich in diesem Zweige des Buchhandels ein⸗ gestellt hat. Weiter wäre zu sprechen darüber, ob der mehrfach ausgesprochene Gedanke, daß der Sortiments buchhandel in seiner jetzigen Verfassung eine Rückständigkeit zeige, berechtigt ist oder nicht, insbesondere ob die Handhabung der Ansichtssendungen und das Vorgehen beim Zeiischriften vertrieb Anstände hervor⸗ rufen kann. Daran würde sich von selbst anschließen die Frage des sogenannten Buchhändlerrabatts, also des Raßbatts zwischen Sortimentern und Verlegern. — Auf diese Weise würden wir schließlich alle Fragen, die Interesse erweclen zur Erörterung bringen, würden es aber in einer gewissen Ordnung tun, wenn die Herren die Freundlichkeit hätten, sich meiner Fü nzuvertrauen. . ihr gg 36 4, den Reformvorschlägen, würden die einzelnen Vorschläge, die hier im Fragebogen stehen, weiter der Vor⸗ schlag, den Herr Dr. Lehmann gemacht hat, zu erörtern sein, und falls sich noch weitere Wünsche im Laufe der Diskussion ergeben, würden auch diese heranzuziehen sein. Ich glaube, wenn wir in dieser Weise operieren, könnten wir die General⸗ diskussion auf ein sehr kurzes Maß zurückführen, und vielleicht könnten wir sie auch zu Ende bringen, sobald die Herren gesprochen haben, die noch zum. Worte gemeldet 5 Ich glaube, wir würden dann mik größerem praktischen Erfolge in die Verhandlung der Dinge eintreten, deren Besprechung uns heute obliegt. Ich unterbreite Ihnen diesen Vorschlag und möchte bitten, wenn Sie dazu reden wollen, sich jetzt gleich kurz zu äußern. An sich ist es mir gleichgültig, ob man die einzelnen Punkte so, wie ich vorgeschlagen, oder in anderer Weise gruppiert. Die Hauptsache ist jedenfalls, daß alles zur Erörterung kommt, was sachliches Interesse bietet. ö Das Wort zur sachlichen Diskussion hat jetzt Herr Albert 8. . ö Eren , hahn le Albert Brockhaus⸗Leipzig: Meine Herren! Ich will nur erklären, daß, wenn der 6. Vor⸗ sitzende gestattet, bei der Spezialdiskussion diese Frage Dresden zu erwähnen, ich dort eine kurze Erklärung geben werde, aus der hervorgeht, daß der Fall anders liegt, als Herr Pr S int. . Ich möchte darum bitten, das in der ialdiskussion zu tun. . ern,, Dr. v. Has e⸗ Leipzig; Meine Herren! Nur ganz kurz etwas, was allerdings nicht auf einen einzelnen der in den Unterlagen hervorgehobenen Punkte geht. Herr Albert Brockhaus hat bereits hervorgehoben, daß wir eine hundertjährige Rabattpolitik haben. Wir Buchhändler sind in
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jetzt zeiht. Schon in dem ersten Augenblick wo überhaupt ein deutscher Buchhändler⸗Verein gegründet worden ist, gleich nach dem siebenjährigen Kriege, ist diese Rabattpolitik nicht bloß in Andeutungen, sondern, wie sie jetzt genossenschaftlich gesteigert hervortritt, wirklich mit voll ausgesprochenem Ziele zur Geltung gebracht worden. Sofort ist auch das Verhängnis dagewesen, denn laut der Akten des Königlich Preußischen Geheimen Staatsarchios hat eine im Jahre 1766 hier in Berlin mit kontradiktorischen Verhandlungen über die zur Ostermesse 1765 in Leipzig begründete „Buchhandlungs-⸗Hesellschaft in Deutsch⸗ land“ eingegriffen. Die Ministerien haben sich mit der Sache beschäftigt; im Hintergrunde haben die Buchhändler gestanden. Dabei ist nicht, wie im allgemeinen angenommen wird, im wesentlichen nur die Nachdruckfrage geltend gemacht worden, sondern ebenso und sehr entschieden die Schleuderei, der Preis⸗ kampf und die Zwangssperre wider Unterbieter. Die Verhandlungen über die „Deutsche Buchhandlungs⸗ Gesellschaft“ gingen, laut der Alten (des General ⸗ Departement Tit CXV Sekt.“ Handwerkersachen 9. Buchhandel) zunächst schriftlich innerhalb der preußischen Regierung vor sich, und zwar im Sinne schroffster Verurteilung. Der Generalfislal d'Asnieres berichtete unterm 6. Mai 1766 an den König, d. h. an die Regierung, über die in Leipzig herausgekommene Schrift „Erstes Grundgesetz der neuerrichteten Buchhandlungs⸗ Gefsellschaft“ und den Beitritt von 3. inländischen Buch⸗ händlern. Die Absicht gehe dahin, daß diese sämtlichen Buch⸗ händler, und noch dazu tretende. auf verschiedene der Buch⸗ handlung vermeintlich nützliche Punkte mit gemeinschaftlichen Kräften halten wollten, daß ein jeder, der sich ihren Absichten nicht unterwerfen würde, durch die von der Gesellschaft ein— stimmig zu treffenden Maßregeln dazu gezwungen werden solle. Unter anderen würden vor der Hand alle Arten von Nachdrucken auf das schärfste verdammt, wie auch der von einem oder anderm Buchhändler zum Aufnehmen seines Handels öfters beliebte wohlfeile Verkauf der Bücher unter den Meß⸗ preisen. Dergleichen Vereinigungen der Handelsleute, zumal wenn sie absque approbatione geschähen, seien jederzeit gefährlich, weil sie ein wahres Monopolium enthalten und alle Industrie anderer hemmen. Das Publikum, welchem daran gelegen sei, nützliche und vortreffliche Werke häufig und wohlfeil zu haben, verliere bei dergleichen Einrichtungen am meisten, Den in⸗ ländischen Buchhändlern könne ganz füglich verboten werden, der Leipziger Ässoziation einverleibt zu werden, oder unter sich ohne Äpprobation die geringsten Statuten oder Pakte zu errichten. Den angeführten Leipziger Buchhändlern sei auf Frankfurter Messe bekannt zu machen, daß, falls sie sich unter⸗ stehen würden, künftig solche Avertissements herauszugeben, aller Handel in den Königlichen Landen ihnen gänzlich versagt bleibe und der Debit ihrer Verlagsbücher durch Erteilung neuer Privilegien zum Nachdruck sogleich gehemmt werde. Das Auswärtige Departement, Minister Finckenstein,
verkaufen, als vielmehr die Bücher vertrödeln, und oft die besten Werke, die sie durch betrügliche Preise ihrer Verlags⸗ bücher erschlichen haben, unter der Hälfte ihres wahren Wertes verschleudern; unter Ziffer 5 wird ausgeführt, daß dieser oder jener anmaßliche Buchhändler mit dem eingetauschten Sortiment auf öffentlichen Jahrmärkten zur Beschimpfung der Handlung trödelt, hausieret und schleudert; unter Ziffer 6 aber wird durch das „Grundgesetz“ den Sozietätsmitgliedern geboten, nicht allein kein Blatt zu nehmen, sondern auch mit einem solchen ehrlosen Nachdrucker alle Handlungsgemeinschaft in Ansehung des kollegialischen Bücheraustausches, des Kredit⸗ gebens und Kreditnehmens so lange aufzuheben und dagegen den Kauf und Verkauf des beiden Seiten unentbehrlichen Verlags durch bare Zahlung so lange zu bewirken, bis der Nachdrucker den Mitgliedern der Sozietät wegen des gan- getasteten Eigentums hinlängliche Genüge getan habe. Laut Ziffer 8 aber sollen „wider die Buchtrödler, Hausierer und Schleuderer von Zeit zu Zeit solche wirksame Maßregeln verabredet und wirklich ergriffen werden, welche die Ehre der eben hierdurch in Verachtung geratenen Buchhandlung von den Mitgliedern der Sozietät erfordert.
Welter hatte dem Könige der Bericht
über die zweite Versammlung der Buchhandlungsgesellschaf zur Hertbstmesse 1765 vorgelegen, laut dessen Beschluß ad 2 sich alle an= wesenden Mitglieder aufs neue verbanden, nach Inhalt ihrer Gesetze mit vier namentlich angeführten Buchhändlern „die offenstehenden Rechnungen zu saldieren, und keine neue an⸗ zufangen, bis sie dem beleidigten Teile gehörige Genugtuung gegeben. Bis dahin geschieht aller Handel mit ihnen für bar Geld und ohne Rabatt“. Auch der dem Könige vorgelegte Bericht von der ersten gewöhnlichen Meßversammlung der Buchhandlungsgesellschaft von Ostermesse 1766 legte den aber⸗ maligen Beschluß fest, ö. den ö nicht den geringsten kollegialischen Bücherverkehr zu pflegen.
. . 1 ciso nicht durch des Nachdruckers Vorgeben, daß die sächsischen Buchhändler des Königs Geld ver⸗ achteten und die Schriften überteuern wollten, noch durch die zuvor gelungene Erschleichung eines Privilegs, weil die Original⸗ Edition enorm teuer gehalten würde, irre machen lassen, sondern sich die Originalschriften von der getroffenen Soʒietãt durch den Buchhändler Voß vorlegen lassen und gebilligt. Grundgesetz und Beschlüsse der deutschen Buchhandlungs⸗ gesellschaft von 1765 verlangen aber: Einhaltung der Meß⸗ preise und Verhinderung der Schleuderei durch wirksame Maßregeln zur Ehre des durch sie in Verachtung geratenen Buchhandels mittelst Bindung der Mitglieder zum Abbrechen des Nechnungsverkehrs und zur Beschränkung des Unentbehr⸗ lichsten auf Barlieferung ohne Rabatt, jedenfalls also für ihre Zeitverhältnisse nicht weniger als die jetzt angefochtenen Be⸗ stimmungen des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. Nun, meine Herren, wir Buchhändler halten es mit dem
hielt dafür, daß die Buchhändler nicht befugt seien, dergleichen Assoziations ohne landesherrliche Erlaubnis zu errichten und sich solchergestalt Meister von den Preisen der Bücher zu machen, schloß sich der Vorstellung des Generalfiskals an und gab dem General⸗Ober⸗Finanz⸗Kriegs⸗ und Domãänen⸗ Direktorium gemeinschaftlich zu vollziehende Verfügung anheim. Das Generaldireltorium untersagte laut Erlaß an die kurmärkische Kammer den preußischen Buchhändlern den Beitritt zu der Buchhandlungs⸗Gesellschaft, und beauftragte den Generalfiskal, das Nötige zu veranlassen. . Nach Anhörung des Justiz⸗Departements schied man doch den besonderen Nachdrucksfall als für die Königliche Negierung bedenklich aus. Im übrigen traten alle diese Behörden dem Sentiment der Justizdepartements bei, wo⸗ nach den Magistraten und Obrigkeiten durch die Landes⸗ Kollegien aufgegeben werden sollte, auf die unter den Buch⸗ führern verglichenen Strafen keine gerichtliche Hilfe zu leisten, dem Pakt noch nicht beigetretenen Buchführern den Beitritt bei hoher Strafe zu untersagen, und den Buchführern in Königlichen Landen, so sich mit assoziiert, die aufrichtige Anzeige der verglichenen Bedingungen bei gleicher Strafe, und daß sie sich nicht weiter einlassen sollten, abzufordern. Das Aus⸗ wärtige Amt betraute das Generaldirektorium mit diesem Befehl an Magistrate und Steuerräte. . . Dieses Gespinst altüberlieferter Staatsraison zerschliß vor dem ersten gesprochenen Worte des großen Königs. König Friedrich gab, sobald der Königliche Kammerherr Marquis d'Argens, von Reich und Voß in Berlin verständigt, ihm die Sache vorgetragen hatte, ihm mündlich Auftrag, dem entsprechend Geheimrat Kircheisen auf S. K. M. Order sämtlichen hiesigen Buchhändlern anbefahl: Die Buchhändler könnten bei ihrem in Leipzig getroffenen Akkord wohl bleiben. Dag IAuswaärtige Departement verständigte, gerade als man im Begriffe war, das projeklierte Circulare quaestionis an die Regierungen, Kammern und Universitäten zu unterschreiben, am 16. September 1766 das General⸗ Direktorium und winkte, zumal das Festgesetzte der natürlichen Billigkeit ent⸗ spreche, entschieden ab, als dieses,; weil keine schriftliche Order Sr. Majestät vorhanden sei, beim König angefragt wissen wollte. Das hochlöbliche Justiz⸗Departement pflichtete dem kontradiktorischen Urteil des Königs völlig bei, und auch das Generaldirektorium hatte nichts mehr zu erinnern. Die Königliche Kabinetts-Order vom 28. November 1766 an den Generalfiskal aber stellte fest, daß nach geschehener Pro— duktion des Original-Pakti der Buchhandlungs⸗Gesellschaf diese Vereinigung auf nichts Unbilliges abziele. ; Der König hieß also mit dem ihm vorgelegten „Ersten Grundgesetze der neuerrichteten Buchhandlungs⸗Gesellschaft in Deutschland“ mittelbar auch die Ausführungen über Schleuderei und ihre Bekämpfung dort, n 3 hange mit dem Nachdruck, teils vollständig unabhängig davon, finden. So in der Einleitung, gewissenlose Leute vergäßen sich in Ansehung ihres Metiers so weit, daß sie zwar auf
gut, die sich dort, teils im Zusammen⸗
alten Fritz! . 6 Wünscht noch jemand zur Generaldis⸗ kussion das Wort? — Das ist nicht der Fall. Dann nehme ich an, daß Sie im wesentlichen mit dem Gang der Ver⸗ handlungen einverstanden sind, den ich Ihnen vorhin entwickelt habe? — Einen Widerspruch höre ich nicht; ich kann das also konstatieren. J Wir gehen nunmehr über zur Spezialdiskussion, und zwar zur Frage 1: . Bestehende Gliederung des seiner Organisationen, ( wobei wie gesagt die Frage mit berührt werden soll, ob der Börsenverein ein Kartell t. . bitte aber noch einmal. diese Frage nicht zu ausgiebig zu erörtern, weil sie ja praktisch nicht von unmittelbarer Bedeutung ist. Im Zusammenhang der Diskussion wird sich von selbst die Gelegenheit bieten, auch die Mittel, deren sich diese Organisationen bedienen, und die Art, in welcher Weise sie angewandt werden, im allge⸗ meinen zu besprechen. Soweit dabei Beschwerden vorliegen, die sich auf später zu erörternde Punkte beziehen, wird es zweckmäßig sein, sie zurückzustellen, damit nicht nachher eine Diskussion von neuem kommt, die wir jetzt schon gehabt haben. Das Wort zur Diskussion über Frage 1 hat Herr Dr. Liefmann. .
. . Dr. Liefmann-Freiburg i. B Meine Herren! Ich möchte auf die Anregung des Herrn Vorsitenden mich ganz kurz mit der Frage beschäftigen, ob der Börsenverein der deutschen Buchhändler ein Kartell ist oder nicht. Ich glaube, daß diese Frage doch nicht nur eine rein theoretische, sondern auch praktisch von einer gewissen Bedeutung ist. Ich bin der Ansicht, daß der Börsenverein als solcher kein Kartell, kein monopolistischer Verband ist. Denn die Verleger, die ia souverän im Preise sind, sind als solche Monopolisten; jeder einzelne Verleger ist Monopolist; denn er kann die Preise seines Buches für sich allein festsetzen und kann mit den anderen Verlegern über den Preis seines Buches kein Kartell bilden. Wohl aber sind meines Erachtens wirkliche Kartelle, wie das auch in dem Bericht des Herrn Referenten ausgeführt worden ist, einzelnen Kreis⸗ und Ortsvereine der Sortimenter, die untereinander wieder in einem gemeinsamen Kartell stehen. Dagegen der Börsen⸗ verein als solcher, als Verlegerinstitution, ist kein Kartell. Er ist aber ein Sicherungsmittel des Kartells der Sortimenter bezw. der verschiedenen örtlich und territorial organisierten Sortimenterkartelle, indem die Verleger nur an solche Sortimenter Bücher liefern, welche sich verpflichten, zu den vom Börsenverein festgesetzten Verlaufsbedingungen und Preisbestimmungen zu verkaufen, wogegen sich . die . leger dann verpflichten, nur an solche Sortimenter Bücher zu liefern, die sich an die vom Börsenverein festgesetzten Rabatt bedingungen halten. Diese gegenseitige Verpflichtung. einer⸗ seits der Sortimenter, andererseits der Verleger ist . kein Kartell, sondern ich habe diese Vereinigungen „Allianz⸗ verbände“'genannt.
Buchhandels und
Sie sind eine sehr häufige Erscheinung
Messen Buchhändler vorstellten und bei dem Buchhandel vor— zügliche Vorteile des kollegialischen : zenieß wollten, außer Messe aber nicht sowohl in den Meßpreisen
der Tat schon weit länger die Sünder, als die man uns
Bücheraustausches genießen
auf dem Gebiete des Rartellwesens, nicht selbst ein Karten sondern eben nur ein Sicherungsmittel des Kartells. Auch
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