1904 / 122 p. 36 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

50 Jahren die erste Anregung zu dem Urhebergesez gegeben hat. Er hat im Jahre 1857 einen Gesetzentwurf ausarbeiten lassen und mit dieser Ausarbeitung keine Buchhãändler beauf⸗ tragt, sondern drei der damals angesehensten juristischen Schrift⸗

steller, die Herren Heydemann, Hinschius und von Rönne, von ich mich nicht aussprechen. zehnten und vor 100 Jahren damit

denen er überzeugt sein konnte, sie würden nicht etwa nur die Interessen ihrer Auftraggeber vertreten, sondern auch die Interessen des Standes, dem sie angehörten, die Interessen der Autoren. Das ist auch in vollstem Maße geschehen. Ferner ist es der Börsenverein gewesen, der durch seine Ver⸗ lagsordnung auch zu dem Verlagsgesetz die erste Anregung gegeben hat, und er darf von sich sagen, daß er in der Ver⸗ lagsordnung die Rechte der Autoren in derselben Weise ge⸗ wahrt hat, wie die Rechte der Verleger. Es ist das vielfach auch ausdrücklich anerkannt worden.

Meine Herren, in diesem friedlichen Verhältnis ist aller⸗ dings zu meinem großen Schmerz durch die Gründung des Akademischen Schutzvereins eine Aenderung eingetreten. Ent⸗ schuldigen Sie, meine Herren, wenn ich offen ausspreche, schon in dem Namen, den sich dieser Verein gegeben hat, erblicke ich eine Beleidigung für den Buchhandel. Es handelt sich doch nicht um einen Schutz wie gegen Räuber und Betrüger, es handelt sich nur um die Wahrung der Rechte der Autoren. Aber in dem Worte Schutzverein, werden Sie mir zugeben, liegt so etwas, als wenn man sich wie gegen Bettler und

Hausierer schützen müßte. Es wäre nach meiner Ansicht viel richtiger

gewesen, einen anderen Namen zu wählen, z. B. Akademischer Autorenverein oder so ähnlich. Indessen, das nur nebenbei.

Ueber die Denkschrift ist bereits gesprochen worden, und es wäre jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, noch viel darüber zu sagen. Aber das muß ich doch noch aussprechen, daß die Art, wie der Buchhandel darin behandelt worden ist, wohl eine Berechtigung für die Abwehr bildet, die der Denkschrift zuteil geworden ist. Der Buchhandel hat nie die Berechtigung

der Autoren bestritten, sich ebenso zu vereinigen und zu organisieren, wie der Buchhandel sich organisiert hat, Aber,

meine Herren, so dankbar wir im Buchhandel für jede Be⸗ lehrung sind, die uns zuteil wird, an der Organisation, die sich in den letzten Jahrzehnten und schon seit einem halben Jahrhundert allmählich im Buchhandel entwickelt hat, werden Sie trotz aller guten Ratschläge, die Sie uns geben, nichts andern. An dieser Organisation werden wir festhalten, und eine derartige Reform des Buchhandels, wie Sie sie be⸗ absichtigen, ist vollständig aussichtslos. Wir werden an den Grundfätzen, die wir bewährt gefunden haben, nach wie vor vollständig festhalten.

Meine Herren, man hat auch gesagt, an der Ueber— produktion wäre der Buchhandel schuld. Auch dagegen sich ausführlich zu verwahren, ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt.

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2 S 2 * * 8

daß daran jedenfalls

gehoben wor

8

ebenso schuld sind, wenn nicht mehr, als der Buchhandel. In dieser Beziehung wird es Sie vielleicht interessieren, wenn ich Ihnen mitteile, daß die Ueberproduktion wenigstens insofern von dem Verlagsbuchhandel nicht verschuldet ist, als von unserer Firma z B., die Ablehnungen von Verlagsanträgen etwa 955, der Angebote im Durchschnitt der letzten Jahre betragen haben, und daß neuerdings die Ablehnungen im deutschen Verlagsbuchhandel noch zahlreicher erfolgen als früher, und zwar aus Anlaß des Mißtrauens, welches gegen die Verleger ausgesprochen worden ist. Nach einer Berechnung die von anderer Seite angestellt worden ist, betragen neuer— dings die Ablehnungen in dem gesamten deutschen wissen— schaftlichen Verlagsbuchhandel durchschnittlich 90 der Ve lagsanträge!

Meine Herren, erlauben Sie mir gleich noch eine Spezialität zu beantworten, die Herr Geheimrat Bücher eben erwähnt hat. Es betrifft das ein Verlagswerk, das in der

1.

Firma erschienen ist, der ich angehört habe, mich umsomehr berechtigt, noch ein Wo als ich damals der älteste Firma war und insofern die Verantwortung für die damaligen Verhandlungen persönlich übernehmen müßte. Herr Geheimerat Bücher hat gesagt, wenn er uns geschrieben hätte, wir möchten doch lieber den

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und ich fühle

Wort zu sagen,

1 gen Autor gegenüber geantw haben, wir könnten uns nicht darauf einlassen. Meine He ich glaube, wir hätten dem Autor eine andere Antwort geben. Da hier ein bestimmtes Honorar ausgemacht w nach dem Absatz von, ich glaube, 500 Exemplaren, so würden wir geantwortet haben: gut, wenn Sie die Ueberzeugung haben, daß das Buch dann besser geht, dann wollen wir die Bedingungen einfach ändern und entweder sagen, statt nach 500, foll das Honorar nach Absatz von 600 Exemplaren fällig sein, oder das festgesetzte Honorar soll prozentual geändert werden.

Aber, meine Herren, nachdem ich Vorstehendes gesagt habe, spreche ich meine Freude darüber aus, daß durch den Antrag auf Einsetzung einer Kommission nach meiner Ansicht der richtigste Weg eingeschlagen worden ist. Ich zweifle nicht, daß dieser Antrag zur Annahme gelangt und zu einer Ausgleichung der Gegensätze führen wird. Verschwinden werden die Gegensätze nicht, denn wie ich schon sagte, der Buchhandel wird nach meiner Ueberzeugung zweifellos an seiner bisherigen bewährten Organisation im ganzen und im einzelnen festhalten müssen, und ebenso wird der Buchhandel es den Autoren nicht verdenken, wenn sie nach wie vor ihre Rechte zu wahren suchen. Aber in der Weise, wie es in der

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Denkschrift vorgeschlagen worden ist, weiter vorzugehen, würde ich im Interesse der Autoren selbst für höchst bedenklich halten.

Meine Herren, es ist gesagt worden, wenn die Herren Autoren mit den Verlegern so unzufrieden sind und behaupten, daß diese alles falsch betreiben und gegen die Interessen der Autoren handeln, so gibt es nur zwei Wege: Entweder den

scheinbar sich widerstreitenden Interessen,

Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit zu das könnte uferlos werden,

w

und, meine Herren, das wird oder aber den Buchhandel aus⸗

Buchhandel umzugestalten Ihnen nicht gelingen —, . zuschalten und einfach die Bücher selbst zu verlegen und selbst

letztere wäre nach meiner Ansicht dann aber ob es der richtige ist, darüber will Es sind schon in früheren Jahr⸗ sehr schlimme Erfahrungen sich wahrscheinlich wieder⸗

zu vertreiben. Das der einzige Ausweg,

gemacht worden, und die würden holen. Ich hoffe aber, wie gesagt,

daß die Kommission

Mittel und Wege finden wird zu einer Ausgleichung der

die indes schließlich doch auszugleichen sind.

Einen Wunsch möchte ich bei dieser Gelegenheit noch aussprechen, daß allerdings die Kommission mit möglichster Beschleunigung arbeitet Bank schiebt, sondern hoffentlich schon im Jahres zu einer Sitzung und zu endlich wieder ein friedlicher Zustand handel und der Wissenschaft eintritt, wie er durchaus wünschens⸗ wert ist. (Bravo)

Verlagsbuchhändler Albert Brockhaus-⸗-Leipzig: Meine Herren! Ich habe mich verpflichtet gehalten, heute vormittag zu Herrn Geheimrat Bücher zu gehen und ihm mein Be⸗ dauern über einen Teil der Aeußerungen, die ich vorgestern getan habe, auszusprechen. Ich habe die Freude, Ihnen sagen zu dürfen, daß er diese meine Aeußerungen freundlich aufgenommen und einer Verständigung zwischen uns zuge⸗ stimmt hat, daß bei den zukünftigen Verhandlungen heute und in der Kommission das persönliche Moment vollkommen in in den Hintergrund trete und wir nur rein sachlich uns be⸗ fehden, soweit das absolut notwendig ist. Ich habe die Hoffnung, daß Bücherschen Werkes die persönlich verletzenden Stellen nicht mehr enthalten wird, die in der ersten und zweiten Auflage enthalten sind, und ich möchte an Herrn Geheimrat Bücher, wie ich es vorhin privatim getan habe, die Bitte richten, daß er schon heute einen Ausdruck als nicht zutreffend bezeichnen möchte, der ihm selbst viel Feinde unter den Verlegern ge— macht hat und der zusammenhängt mit dem Verlagsvertrag, von dem er vorhin gesprochen hat. diesen Verlagsvertrag zum Schlusse:

„Wir waren und sind

Er sagt da nämlich über x . a. —; w. . J x ) wie uns allen die Zornesader geschwollen ist, als wir in

und die Sache nicht auf die lange Laufe eines halben Vorschlägen kommt, damit zwischen dem Buch⸗

Verlagsbuchhändler Dr. de Gruyter Leipzig: Meine Herren! Ich möchte das eine betonen, daß es notwendig ist, in die zu wählende Kommission einzutreten und aus diesen Verhandlungen herauszugehen mit der vollen Anerkennung der Parität nicht nur der Rechte, sondern auch des wechsel⸗ seitigen Respekts, der wechselseitigen Achtung des sittlichen

Besitzstandes in jeder Beziehung. Ich hatte heute früh doch wieder ein wenig die Empfindung bei der Eröffnungsrede des Herrn Geheimrat Bücher, daß er uns als Angeklagte betrachte, die sich zu exkulpieren hätten. Diesen Versuch der Rollen— verteilung lehnen wir entschieden ab. Als im vorigen Sommer der Akademische Schutzverein dem gesamten Buch— handel und dem Verlagsbuchhandel insbesondere den Scheide— brief schrieb, wurde in einer Gegenschrift auf die Liebesbeteu⸗ rungen hingewiesen, die in den Vorjahren bei den Leipziger Cantatefesten Vertreter der Wissenschaft dem Verlagsbuchhandel gemacht haben. Das war meines Erachtens nicht das Ver— halten einer klugen Frau. Aber ich halte es ebenso wenig für angemessen, daß von der Gegenseite immer wieder eigelne

unleugbare Fehler und Unarten aus dem Buchhandel hier herangezogen und verallgemeinert werden, mit der bestimmten

die bald erscheinende dritte Auflage des

Tendenz, den Buchhandel in seiner Gesamtheit und seine Einrichtungen zu diskreditieren. Meine Herren, peccatur intra et extra muros, und das Ausmaß von Geduld und Nachsicht, das der Verkehr zwischen Verlegern und Autoren beiden Teilen auferlegt, ist auf der einen Seite nicht größer und nicht geringer als auf der anderen. Die Versuchung lag für uns in diefen Tagen nahe, dem Beispiel unserer Gegner zu folgen und an einzelnen Fällen von Beschwerdematerial, das wir so gut in der Tasche haben wie Sie, die Schwächen und Mängel der anderen Seite zu geißeln. Mit einer größeren oder kleineren Pandorabüchse könnten wir Ihnen Ille dienen. Wir verzichten darauf und glauben damit dem

versöhnlichen Geist am besten zu dienen, der Gott sei dank

beide der Ansicht, daß eine solche Schmach der ganzen Nation

offenbar werden muß.“

Ich habe die Hoffnung, daß Herr Geheimrat Bücher diesen meinen Wunsch erfüllen wird.

Besonders dankenswert finde ich es von seinem Stand⸗ punkt, daß er die zu beanstandenden Verlagsverträge, die ihm infolge einer Umfrage zugekommen sind, uns hier nicht vor⸗

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ge 91 besonders dankenswert auch, daß er auf eine Erörterung des vielumstrittenen Rechtes des 3 26 des Verlagsgesetzes ver⸗

zichtet, zu dessen scharfer Inanspruchnahme Zirkular Nr. 4 des Schutzvereins besonders auffordert. Wir werden in der Kommission sicher Gelegenheit haben und nehmen müssen, uns mit diesem 8 26 auseinander zu setzen, und ich halte es des⸗ wegen ebenfalls für richtig, daß hier überhaupt nicht über

S 26 gesprochen wird. Mich selbst aber halte ich für ver— pflichtet, Herrn Geheimrat Bücher den besonderen Dank aus⸗

zusprechen, daß das nicht zu geschehen hat.

Nun noch eine Mitteilung. er Vorstand des Börsen⸗ vereins hat selbstverständlich jede Seite der Bücherschen Denk— schrift mit großer Aufmerksamkeit durchgelesen und kommentiert. ir ist weit davon entfernt, etwa sagen zu wollen, daß in den

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Beziehungen zwischen Autoren und Buchhändlern nicht Ver⸗ hältnisse vorkommen könnten, die vom Standpunkt der guten

.

tten aus zu beanstanden sind. Wir wissen, daß in jedem and d so auch bei uns, einzelne Menschen und einzelne ältnisse vorkommen können, die die ehrenwerte Gesamtheit icht mit ihren Anschauungen übereinstimmend betrachtet. ir möchten zu unserm Teil dazu beitragen, daß dergleichen r verallgemeinert werden, noch überhaupt vor die chkeit gebracht werden müssen, und wir möchten des⸗

gen unsere Bereitwilligkeit dazu erklären, vielleicht in Ver⸗ der Verhandlungen in der Kommission, auf Einsetzung hiedsgerichts hinzuwirken, welches zweierlei Aufgaben

n sollte: entstandene Schwierigkeiten, die aus Verlags⸗ resultieren, unter Ausschluß des Prozeßverfahrens

d zu befürchtende Entstehung von Schwierigkeiten aus Verlagsanträgen im Keime zu ersticken dadurch, daß durch Anrufung dieses Schiedsgerichts eine Aeußerung einer ange⸗ sehenen, sachverständigen und selbverständlich aus beiden Teilen

ammengesetzten Körperschaft stattfinden kann.

8 GG w 8 8

3732 *— O: 23

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zusa ;

freilich dessen bewußt, daß ein solches Schiedsgericht nur dann Aussicht auf Anrufung hat und nur dann nicht Papier stehen bleiben wird, wenn es nicht beschlossen wird

zwischen dem Akademischen Schutzverein als solchem und dem

jetzi durch diese Reihen geht. Herr Geheimrat Bücher hat mir gestern abend geklagt, er habe wirklich nicht begriffen, warum von unserer Seite so viel Schärfe in die Angriffe gegen ihn hineingelegt worden sei, nicht in dieser Versamm— lung, aber in der Streitliteratur des letzten Jahres. Herr Geheimrat Bücher ermißt eben auch zur Stunde noch nicht,

seinem Buche solche Worte lasen: „Es gibt glücklicherweise noch genug Verleger, welche des

Glaubens leben, daß ein Buch nur dann der Vervielfältigung

und Verbreitung würdig ist, wenn es ihnen als Erzeugnis

frei schaffenden Geistes dargeboten wird, und die danach

auch ihre geschäftlichen Beziehungen zu

Wir sind uns

auf dem

Börsenverein als solchem, sondern daß dazu gehören würde,

daß die Allgemeinheit der Interessengruppen an der Zusammen⸗ setzung dieses Schiedsgerichts beteiligt wäre. Von anderen Berufsständen wissen Sie, meine Herren, daß Schiedsgerichte ihre Funktionen bestens erfüllen. Warum sollte das nicht auch bei uns möglich sein, warum sollte es nicht gelingen, auf

freundlichem

schiedlichem Wege auszugleichen, was etwa an

viderstreitenden Interessen vorhanden ist. So denken wir uns, daß der Gedanke in der Kommission und dann wieder

im Vorstande des Börsenvereins erwägenswert wäre, ob wir

mit dem Schutzverein und den Schriftstellervereinen eine

Vereinbarung treffen könnten darüber, ein Schiedsgericht ein⸗ zusetzen zu den Zwecken, die ich genannt habe.

Ich möchte Sie bitten, heute nicht über die Frage der debattieren, denn insbesondere wenn wir uns dar⸗ über aussprechen sollten, welche Kategorien von Autoren heran— zuziehen sind. Das kann in der Kommission geschehen, aber

ich hielt mich für verpflichtet, hier namens des Börsenvereins diesen Vorschlag zu machen.

zu den Schriftstellern regeln. Aber sie sind doch zusehends in der Abnahme be— griffen, und in dem Maße, als die Jagd nach dem höchstmög— lichen Gewinn mehr zum Leitmotiv des Verlagsgeschäftes wird, als die bestellte nach dem Grundsatze „billig und schlecht“ gearbeitete Ware überhand nimmt, sinkt auch die Schätzung des Buches in der öffentlichen Meinung, und es wird auf das Niveau der bloß für das Tagesbedürfnis berechneten Zeitungsliteratur heruntergedrückt.“

Ich glaube, meine Herren, wenn einer von uns auf den Markt getreten wäre und hätte etwa gesagt: „Es gibt noch idealistisch veranlagte Vertreter der Wissenschaft, aber sie sind zusehends in der Abnahme begriffen“, ein Schrei der Entrüstung wäre mit Recht durch die deutschen Lande gegangen. Mein verehrter Herr Nachbar, der auch Buchhändler ist, sagt, die soeben verlesene Auffassung sei zutreffend. Ich begnüge mich, dieses Urteil des Herrn Luckhardt festzustellen. Meine Herren, Herr Geheimrat Bücher konnte uns sagen, der deut— sche Verlagsbuchhandel ist in manchen Punkten besserungsbe⸗ dürftig; aber er warf uns Degenerierung vor, und da darf er sich über geharnischte Erwiderungen nicht wundern. Ich nehme an, Herr Geheimrat Bücher hat damals, als er das schrieb, gedacht: greif niemals in ein Wespennest, doch wenn du greifst, dann greife fest. Er hat nicht in ein Wespennest gegriffen, sondern in ein Bienennest, die Bienen haben sich gewehrt, und darüber kann er sich nicht beschweren. Gegen maßlos übertriebene Angriffe haben wir uns mit Zorn und Energie zur Wehr gesetzt.

Meine Herren, in Einzelheiten möchte ich heute nicht mehr eintreten. Mit der Frage der Honorare, der Verlags⸗ verträge und vor allem auch mit dem Problem, wie der siterarischen Ueberproduktion auf dem Gebiete der Wissenschaft zu steuern wäre, wird die demnächst zusammentretende Kommission sich zu beschäftigen haben. Nur so viel hier noch, daß nach der Meinung einsichtiger Männer, auch aus den Kreisen der Wissenschaft, der Buchhandel sicherlich nicht allein die Schuld daran trägt.

Buchhändler Luckhardt-Leipzig: Meine Herren! Ich möchte, ehe ich näher auf die Materie eingehe, die ich für sehr wichtig halte, eine kurze persönliche Bemerkung voraus⸗ schicken. Es handelt sich darum, daß eine von mir gestern getane Aeußerung vom Herrn Kollegen Springer nicht richtig aufgefaßt ist, und ich möchte nicht, daß seins Auffassung in die Welt hinausginge. Ich erkläre also ausdrücklich, daß ich nicht gesagt habe, daß der deutsche Verlagsbuchhandel materiell von dem Leipziger Kommissionsbuchhandel abhängig wäre. Das Wort materiell ist von mir gar nicht gebraucht worden; es handelt sich nur um eine Stellungnahme des gesamten Buchhandels gegenüber dem Leipziger Kommissionsgeschãft, und ich denke nicht daran, zu behaupten, daß der deutsche Verlagsbuchhandel in solchem Abhängigkeits verhältnis stãnde.

Nachdem ich dem Kollegen Springer die genügende Auf⸗ klärung gegeben zu haben glaube, komme ich zu dem eigent⸗ lichen Thema, das nach meiner Ansicht mit das wichtigste ist, das uns überhaupt beschäftigt. Wenn Herr Professor Pickersgill vorhin gesagt hat, daß unter den Autoren ein ziemlich ver⸗ breitetes Mißtrauen gegen die Verleger bestände, und wenn er ferner daran anknüpfte, daß ihm zufällig einige derartige Verträge zugegangen und Handlungsweisen zu Ohren gekommen sind, wonach ein? Verleger am nächsten Tage den zehnfachen Betrag des Honorars bezahlen will, den er vorher geboten hat,

so muß ich sagen: ich habe auf Grund meiner über 40 jãhrigen Erfahrung im deutschen Buchhandel so etwas nicht kennen gelernt. Ich muß gestehen, daß für mich vom ersten Augen⸗ blick an immer nur der Gedanke gewesen ist, mich mit den Autoren in ein möglichst freundschaftliches Verhältnis zu stellen, und ich konstatiere, obgleich ich sicher 1000, vielleicht 1500 Verlagsverträge abgeschlossen habe, daß der Prozentsatz, wo eine Differenz mit den Autoren stattgefunden hat, beinahe kaum zu nennen ist. Ich konstatiere ferner, daß, wenn in

dieser Beziehung auf den verschiedensten Gebieten überhaupt

Differenzen enistanden sind, dies nur dann der Fall war, wenn es mir nach unglaublichsten Mühen und enormen Opfern gelungen war, einen Autor groß zu machen, und er dann durch andere Einflüsse von dem Wege abzubringen versucht

wurde. Gestatten Sie mir einige Fälle ich werde auch Namen nennen. (Lebhafter Widerspruch) Ich bitte um

Entschuldigung, die Namen, die ich nenne, gehören teilweise

verstorbenen Autoren an. (Lebhafter Widerspruch.) Vorsitzender: Ich möchte bitten, auf die Namennennung

zu verzichten; die Personen interessieren uns ja nicht. Buchhändler Luckhardt-Leipzig: Gut, fangen wir die

Sache so an. Ich bin junger Sortimentsbuchhändler in dem

väterlichen Geschäft, und es kommt eines Tages der Postdirektor

der Stadt und bestellt bei uns zwei Exemplare irgend eines Buches, das wir absolut in keinem Katalog finden. Alle An— strengungen sind vergeblich, das Buch gibt es gar nicht. Infolgedessen gehe ich zu dem Postdirektor, der doch eine sehr wichtige Persönlichkeit ist, und sage ihm: Wir haben uns die größte Mühe gegeben, das von Ihnen bestellte Buch zu finden, aber vergeblich, das kann nicht existieren. es existiert, sonst würde ich es nicht bestellt haben; ich will es Ihnen zeigen. darauf steht: „Im Selbstverlage des Verfassers.“ Ich schreibe an den Verfasser: bitte mir zwei Exemplare Ihres Buches mit Rechnung zu übersenden, bekomme aber keine Antwort. Sechs Monate später bekomme ich ein kleines gedrucktes Zirkular, in welchem der Verfasser mitteilt, daß die bestellten Exemplare vorgemerkt seien und demnächst eine zweite Auflage erscheinen würde, und er dann noch das Weitere mitteilen würde. Sache interessierte mich. Ich mußte kurz darauf nach Leipzig fahren und ging zu dem Mann hin, der in der Nähe don Leipzig wohnte. Da finde ich einen Beamten in hervorragender Stellung. Ich sage ihm: Sie sind doch ein komischer Kerl, warum machen Sie so viel Umstände. Ach, sagte er, sehen Sie, ich habe sehr viel Dienst, ich kann die Arbeiten und die Expedition nur in meinen freien Stunden machen, die erste Auflage war sofort verkauft, und ich habe immer noch keine Zeit gefunden, die zweite Auflage fertig zu stellen. Nun ich: Ich will Ihnen etikas sagen, ich will Ihnen diese Arbeit ab—

Doch, sagt er,

Da greift er aus dem Fach ein Buch heraus,

m—uß

Die

nehmen, verkaufen Sie mir das Buch, ich will die zweite

Auflage bringen. Ja, wissen Sie, ich kann es aber nur, wenn Sie mir ein Honorar geben, umsonst kann ich es nicht machen. Aber das ist selbstverständlich, sage ich, was wollen Sie denn dafür haben? Na, 100 Taler.

Bon, hier, alter Freund,

kommen Sie her, machen wir einen Vertrag, Sie überlassen mir die zweite Auflage mit der Bedingung, daß Sie auch alle weiteren Auflagen liefern; aber eins will ich Ihnen sagen,

wir wollen nicht 1000, sondern gleich 2000 Exemplare drucken, und ich gebe Ihnen ein entsprechend höheres Honorar. Autor, der mir sein Buch verkauft hat bis jetzt sind von diesem Buch über 50 000 Exemplare abgesetzt —, war ver— pflichtet, mir jede weitere Auflage für das ausgemachte Honorar zu geben. Da ich aber ein gutes Geschäft machte, zahlte ich

Der

ihm für jede neue Auflage mit Vergnügen das dreifache Honorar, und infolgedessen habe ich natürlich auch alle übrigen

Werke des betreffenden Autors bekommen, und wir haben beide ein vorzügliches Geschäft gemacht. Ich will damit sagen, meine Herren, jeder Verleger hat, wenn er sieht, daß er mit einem Autor einigermaßen gut fährt, doch unter allen Umständen das höchste Interesse sich mit ihm so zu stellen, daß die Ge⸗ schäftsverbindung für beide Teile aufrechterhalten bleibt.

Vorsitzender: Vielleicht darf ich den Herrn Redner bitten, bei der Anführung von einzelnen Beispielen sich eine Beschränkung aufzuerlegen. nach.

Buchhändler Luckhardt⸗-Leipzig: Ich möchte ja die Sache in keiner Weise aufhalten; ich hielt es nur für richtig, das Verhältnis zwischen Autoren und Verlegern auch noch von einer anderen Seite zu beleuchten. Aber da die Zeit so

„vorgeschritten ist, will ich darauf verzichten, auf die übrigen

Beispiele einzugehen. Im übrigen stehe ich auf dem Stand- punkt, daß die Hauptarbeiten schließlich doch in der Kommission zu erledigen sind. Im Laufe dieser Tage haben wir so viel Material angesammelt und müssen das weitere Material der Kommission zur Verfügung stellen, damit die Arbeiten der— selben fruchtbringend werden können.

Geheimer Regierungsrat, Universitätsprofessor Dr. Lexis— Göttingen: Meine Herren! Da ich auch einige Erfahrung in bezug auf das Verhältnis zwischen Verlegern und Autoren habe, so möchte ich mir erlauben, ganz kurz die allgemeinen Eindrücke darzulegen, die ich dabei empfangen habe. Ich spreche nur von der spezialwissenschaftlichen Literatur, und auf diesem Gebiete habe ich nach allen meinen Erfahrungen sowohl unmittelbar, als auch nach dem, was ich sonst gehört habe, die Empfindung, daß hier das Verhältnis ein durchaus befriedigendes ist. Eine Ausbeutung auf diesem Gebiete kann überhaupt meines Erachtens nicht stattfinden. Ausbeutung ist denkbar, wenn es sich um Uebersetzungsfabriken handelt oder um populärwissenschaftliche Literatur; aber was die spezial⸗ wissenschaftlichen Arbeiten betrifft, so ist schon deswegen hier keine Ausbeutung anzunehmen, weil es sich um ein Objekt von ganz besonderer Art handelt. Ein wirklich spezialwissen⸗ schaftliches Werk ich schließe dabei auch die Lehrbücher, Kompendien, Enzyklopädien usw. aus ist für den Autor über⸗ haupt kein Marktobjekt, es wird von dem Verfasser nicht ge⸗ schrieben, um einen pekuniären Gewinn aus dem Honorar zu ziehen; er mag andere praktische Absichten dabei haben, aber

die Absicht, es als Verkaufsobjekt zu verwerten und dabei einen Gewinn zu erzielen ist für ihn nicht bestimmend. Ich möchte wohl wissen, ob jemals eine assyriologische oder schwere mathematische Arbeit des Honorars wegen veröffentlicht worden ist, und das gilt überhaupt von allen Arbeiten dieser Art. Also es liegt hier eine ganz besondere Kategorie vor. Der Verfasser eines solchen Werkes steht außerhalb des Wirtschafts⸗ gebietes, der Verleger dagegen allerdings auf dem wirtschaft⸗ lichen Boden. Es ist also von vornherein ein eigentümliches Verhältnis vorhanden, es stehen sich zwei gewissermaßen inkommensurable Kategorien hier gegenüber. Der Verleger ist auch in bezug auf wsssenschaftliche Arbeiten bald mehr, bald weniger kulant, er kann mehr oder weniger Anerbietungen machen. bereit ist, mehr oder weniger vorsichtig zu sein bei dem Ein— setzen in eine Lotterie, wie der Herr Vorredner das mit Recht angedeutet hat, eine Lotterie, die ganz unzweifelhaft in allen

Aber das ist stets so aufzufassen, daß der Verleger

Fällen vorliegt, ist, wo es sich um rein spezialwissenschafliche

Arbeiten handelt. und sagen, der Marktwert des Manuskripts einer spezial— wissenschaftlichen Arbeit ist im allgemeinen null oder negativ;

Ja, man kann hierbei noch weitergehen

und die daran geknüpften Folgerungen, eine solche Erregung im Buchhandel hervorgerufen haben, daß es meine Pflicht war, dieser Erregung einen, wie ich glaubte, maßvollen Ausdruck zu geben. Ich glaube, meine Herren, Sie alle und auch Herr Geheimerat Bücher werden mir gern das Zeugnis geben, daß ich bemüht war, in meiner Abwehr eine maßvolle Sprache zu führen. Daß ich in diesem Punkte nicht allein stehe, daß felbst Kollegen des Herrn Geheimrat Bücher seine Haltung mißbilligen, das beweist die Auslassung des Herrn Professor Wissowa und seine Besprechung des ganzen Streites. Ich will Ihnen die betreffende Stelle aus Wissowas Aufsatz nicht vorlesen, denn das könnte vielleicht wieder unnötige Erregung hervorrufen, und wir sind ja hier, um uns zu vertragen. Alles andere, was Herr Geheimrat Bücher gesagt hat, hat bereits mein Kollege Voigtländer beantwortet in bezug auf das Urheberrecht und das Verlagsrecht. Ich möchte nur mit zwei Worten feststellen: der Gesetzgeber hat es ausdrücklich abgelehnt, bindendes Recht zu schaffen. Es ist also beiden Teilen möglich, in einzelnen Ausnahmefällen das Gesetz abzuändern. Ich stelle hier fest, daß ich es meines Wissens überhaupt noch nicht

abgeändert habe, und daß ich mich lediglich nach dem Gesetz richte.

ich glaube, die Mehrzahl dieser Arbeiten bringt dem Verleger

überhaupt nichts ein. Nehmen wir die ganze Reihe der Schriften des Vereins für Sozialpolitik, die Schmollerschen oder die von anderen Professoren herausgegebenen staatswissen— schaftlichen Sammlungen, kein einziges dieser Bücher hat eine zweite Auflage erlebt. Sie sind seit 30 Jahren im Handel, und es befinden sich darunter doch sehr wertvolle

Werke. Es liegt in der Natur der Sache, daß diese Bücher

keinen ausreichenden Absatz finden, wodurch der Verleger einen nennenswerten Gewinn machen könnte.

Also meiner Ansicht nach scheidet bei den spezialwissen⸗ schaftlichen Werken die Honorarfrage für den Autor aus. Es gilt das also, wohlgemerkt, nicht für Lehrbücher, Kompendien und Enzyklopädien, vollends nicht für populärwissenschaftliche

Literatur, aber für die streng wissenschaftliche Literatur man es meines Erachtens festhalten, und das gibt

ein wesentliches Moment für die Beurteilung des ganzen Verhältnisses zwischen Verlegern und Autoren auf diesem Ge— biete ab. Ich selbst kann sagen, ich habe alle Phasen, die hier möglich sind, durchlaufen. Bei meinem ersten Buch habe ich absolut nicht daran gedacht, daß ich mir ein Honorar aus— bedingen könnte, und auch nicht, daß der Verleger irgend ein Risiko übernähme, sondern ich habe ein glattes Geschäft ge⸗ macht und gesagt: drucken Sie die Sache, ich trage die ganzen Kosten, es wird aber von den Exemplaren, die verkauft werden, die Hälfte des Ladenpreises mir in Anrechnung gebracht. Nach 2 oder 3 Jahren kam die Abrechnung, und da waren 150 von den 500 Exemplaren verkauft, ein Resultat, das meine Erwartungen weit überstieg, und ich habe mit Be⸗ friedigung die 150 Taler rechnungsmäßig einkassiert und noch

wird: das oder das ist nicht anständig.

ungefähr 250 Taler zugezahlt. Nach ein paar Jahren sagte zugezg e

mir der Verleger: wir wollen doch den Rest einstampfen, und ich war damit einverstanden. Bei Uebernahme des honorar—

entgegenzuwirken.

freien Manuskripts würde der Mann etwa 209 Taler Schaden erlitten haben am eigenen Vermögen, und ich sehe gar nicht Herrn Verleger Jahr für Jahr genaue Abrechnungen über

ein, warum er dieses mir zum Gefallen tun sollte. In

einem anderen Falle habe ich schon ein viel besseres Geschäft

gemacht, indem ich dem Verleger die Sache übertrug. Ich bekam kein Honorar, er trug die Kosten, und ich glaube, im Laufe der nächsten Jahre wird die Auflage wohl erschöpft sein, und dann bleibt vielleicht für den Verleger etwas übrig. Aber ich beneide ihn gar nicht darum, ich finde das auch ganz in der Ordnung. Auch wenn die Absatzmöglichkeit für bekanntere Autoren etwas gesteigert ist, halte ich immer noch

für derartige Spezialwerke ein Honorar von 50 bis 60 (. für den Bogen für genügend; mehr kann meines Erachtens

der Verleger nicht anlegen, wie das eben die erwähnten Bei— spiele aus der staatswissenschaftlichen Literatur, die doch heut—⸗ zutage eine Art Modeliteratur darstellt, beweisen. Ueberhaupt

mute ich meinerseits dem Verleger niemals zu, daß er Opfer

bringt.

Die Aufmerksamkeit läßt sonst

Er braucht keinen wissenschaftlichen Idealismus zu zeigen, er ist nicht Mann der Wissenschaft, sondern der Idealismus ist Sache der Autoren, wenn es sich um wissen⸗ schaftliche Arbeiten handelt. Aber es gibt doch einsichtige und weitblickende Verleger, die in der Tat derartige Opfer bringen.

Aber auch ihnen mute ich nicht zu, daß sie es aus reinem Idealismus tun. Meinetwegen kann ein Verleger der Millionär 8 *

ist, zu seinem Privatvergnügen mal ein paar Tausend Mark für ein Keilschriftwerk opfern. Aber wenn er es tut, so tut

er es in der Regel einerseits, um gewisse Verbindungen auf⸗

recht zu erhalten, gleichviel welcher Art, was ihm sehr wert⸗

voll sein kann, ferner tut er es auch wegen der Lotterienatur

des wissenschaftlichen Verlages. Da muß man eben mit vielem probieren, allerdings nicht aufs Geratewohl, sondern mit eigenem Urteil über die Sache, und da kann man unter Um⸗ ständen neben vielen Nieten auch mal einen Treffer ziehen. So macht es sich ganz von selbst, daß ein einsichtiger Verleger

manches nimmt, wovon er weiß, daß es keinen pekuniären

Vorteil bringt, wenn es sich um Anknüpfung und Erhaltung wertvoller Verbindungen handelt. Demnach bin ich der An— sicht, daß in dem streng wissenschaftlichen Gebiet das Ver⸗ hältnis von Verlegern und Autoren in Deutschland befriedi— gend gestaltet ist.

Äuf anderen literarischen Gebieten allerdings können Ausbeutungsverhältnisse entstehen, wie sie überhaupt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern überall vorkommen, vielleicht aber doch hier seltener als auf dem Gebiet der Industrie und der materiellen Produktion überhaupt.

Kommerzienrat Dr. Trübner⸗Straßburg i. E.: Herr Geheimrat Bücher hat an einer Stelle meiner Schrift, die er verlesen hat, Anstoß genommen. Er hat das aber mit solcher Ruhe und Objektivität getan, daß ich gern auf das Wort verzichten würde, wenn es nicht gewissermaßen zu meiner Rechtfertigung nötig wäre, festzustellen, daß die Stelle in seinem Buch, auf die der angeführte Passus aus meiner Schrift die Antwort bildet, nämlich die Anführung eines Verlagsvertrages

Ich stelle ferner fest, daß es auch Fälle gibt, wo die Autoren das Gesetz abändern, indem sie, namentlich in neuerer Zeit, Ver— träge nur für eine Auflage abschließen. Also, meine Herren, was das Gesetz bietet, bietet es beiden Teilen, und wenn Herr Professor Bücher von Zeit zu Zeit Verlagsverträge bekommt, die nicht einwandfrei sind, so glaube ich annehmen zu dürfen, daß dies so ziemlich alle sind, gegen die überhaupt ein Ein— wand erhoben werden kann. Wollte man ihm alle normalen Verlagsverträge schicken, so glaube ich, müßte Herr Geheim⸗ rat Bücher ein besonderes Lagerhaus einrichten, um sie aufzu— stapeln.

Universitätsprofessor Dr. Krüger-Gießen: Meine Herren, ich werde zu diesem Punkte nur Dinge vorbringen, die den Verlegern angenehm zu hören sind. Erstens möchte ich für den vortrefflichen Gedanken des Schiedsgerichts meinen be— sond eren Dank sagen. Ich habe dazu nichts zu sagen, da die Einzelheiten in die Kommission gehören. Nur um eine Ergänzung möchte ich Sie bitten in bezug auf derartige Dinge, wie wir sie vorhin gehört haben, die doch zweifellos eine

Unreellität darstellen. Können nicht solche Fälle vom Autor bei der Verlegerkammer so heißt doch wohl die Instanz

ehrenrätlich anhängig gemacht werden, so daß entschieden . Wenn dann ein Ver—⸗ leger derartiges wagt, wie wir es gehört haben, so ist er gebrandmarkt in den Augen seiner Kollegen. Vielleicht wäre das in Ergänzung zu dem, was über das Schiedsgericht gesagt ist, in Erwägung zu nehmen.

Bezüglich der Honorarfrage bin ich derselben Ansicht, wie Herr Professor Lexis. Ich vertrete auch den Standpunkt, möglichst geringes Honorar für solche wissenschaftlichen Arbeiten zu zahlen. Das wäre auch ein Mittel, der Ueberproduktion Daß hier die Autoren mehr schuld sind als die Verleger, ist mir zweifellos. Aber es gibt noch einige Wege, um diesem Schaden entgegenzutreten, die mir nicht un⸗ praktisch zu sein scheinen. 3. B. erhalte ich von meinem

den Absatz aller von mir verfaßten oder herausgegebenen Verlagsartikel. Es ist wohl gesagt worden, das sei eine Art Geschaͤftsgeheimnis und interessiere auch die Autoren nicht. Ich glaube aber doch, solche Abrechnungen können auf die Autoren geradezu erziehlich wirken, und ich kann sagen, daß es mir z. B. sehr nützlich ist, zu lesen, daß der Absatz regel— mäßig hinter den Erwartungen zurückbleibt. Es ist nur gut, wenn den Autoren es mal unter die Nase gerieben wird, daß es nicht so leicht möglich ist, die Sachen zu vertreiben, wie sie es sich denken; das wirkt dann etwas besänftigend auf die Produktion. (Heiterkeit. Ich kann mir auch nicht denken, daß dagegen geschäftlich etwas einzuwenden sein sollte. (Zuruf: Durchaus nichts Aber nützlich ist es sicher, selbst wenn es der Autor nicht haben will. Freilich läßt sich denken, daß,

wenn mal ein Buch sehr gut geht, der Autor etwas happig

wird. (Heiterkeit.)

Was Herr Dr. Siebeck in seiner Broschüre berührt und u. a. auch auf meine Bitte hin nicht gestrichen hat, die Un⸗ annehmlichkeiten und Verluste, die dem Verleger aus der Un⸗ pünktlichkeit der Autoren erwachsen, halte ich für sehr wichtig. Es muß Mittel geben, die Autoren zur Pünktlichkeit an— zuhalten. Ich meine natürlich nicht solche Fälle, wo Sie mir antworten könnten: wenn wir ihn dazu anhalten, dann macht er überhaupt nicht mehr mit. Wenn ein Autor sich zu einem bestimmten Termine verpflichtet hat, warum soll er nicht Kon⸗ ventionalstrafe bezahlen, wenn er unpünktlich ist? Die Kon⸗ kurrenz ist übrigens auch bei uns so groß, daß, wo es sich um Grundrisse und ähnliches handelt, also um Artikel, an deren pünktlichem Erscheinen dem Verleger sehr gelegen ist, er sagen kann: gut, willst Du nicht, so gebe ich den Grundriß einem Anderen. Ich bin sehr für Konventionalstrafen. Bei

wissenschaftlichen Monographien kommen Sie ja nicht in Frage,

weil hler am pünktlichen Erscheinen lediglich der Autor ein Interesse hat, nicht der Verleger, der doch nichts daran ver⸗ dient. Ueber die Form läßt sich reden, aber ich weiß zu gut, wie unendlich oft gebummelt wird, und wie fürchterlichen Aerger man als Verleger oder als Redakteur hat, wenn die Lieferungstermine nicht innegehalten werden.

Sodann die Autorenkorrekturen. Das gehört zum Teil noch in das Gebiet der Kosten. Die Anrechnung dieser Autorenkorrekturen ist unbedingt notwendig, damit der Autor sich nicht immer auf den alten bequemen Einwand zurückziehen kann: ich muß erst sehen, wie meine Worte im Druck aus⸗ sehen. Das soll er sich vorher überlegen, und wenn er das nicht tut, dann muß er auch bezahlen. Er kann nicht ver⸗ langen, daß der Verleger es tut, und die Rücksicht auf den Preis des Buches spricht hier sehr ernstlich mit. Leopold Rankes Weltgeschichte ist, wie man sagt, auch dadurch so un⸗ geheuer teuer geworden, weil der Verfasser am Satz fortgesetzt geändert hat. Ich glaube, daß alle diese Erwägungen, wenn

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