1904 / 122 p. 39 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Die Organisation des deutschen Buchhandels wurde ermöglicht durch ein gut ausgebildetes Vereins wesen. .

Neben den Vereinen, welche die Spezialintereen der einzelnen Zweige Des Buchhandels vertreten, wie die Ver⸗ legervereine, die Vereine der Musilalien⸗. Kolportage⸗ und Reisebuchhändler, erstreckt sich über Deutschland ein Netz von Kreis- und Ortsvereinen zum Zwecke der Wahrung der all⸗ gemeinen und örtlichen Interessen des Buchhandels. Seinen Mittelpunkt findet das buchhändlerische Vereinswesen in, dem Börsenverein der deutschen Buchhändler in Leipzig. Ter Börsen⸗ erein kann auf eine langjährige, für die Entwickelung des eutschen Buchhandels bedeutsame Geschichte ö zurückblicken. Bereits im Jahre 1825 gegründet, hat er hinsichtlich seiner isation mannigfache Wandlungen durchlebt. ohne jedoch inem Grundprinzip abzuweichen, zämlich die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Einrichtungen anzu⸗ streben, welche geeignet sind, den gegenseitigen Geschaͤfts verkehr und die Abrechnungen zu erleichtern. Hierzu hat er sich im Laufe der letzten Jahrzehnte noch die weitere Aufgabe gestzlt⸗ auf die Aufstellung allgemein gültiger geschäftlicher Be⸗ stünmungen im Verkehr der Buchhändler unter einander sowie der Buchhändler mit dem Publikum, insbesondere auf die Feststellung des dem letzteren zu gewährenden Rabatts hin⸗ Mitglied Inlandes wie des Auslandes werden. ir st unter anderem erforderlich, daß der Aufnahme⸗ suchende den Buchhandel gewerbsmäßig betreibt und zwar

arßkftßnd; * ; 5 . Ser als Tæilbaber entweder selbständig für eigene Rechnung oder als Teilhaber 1IIIULeLBe i. 5 . —— ( 66 —— ö einer Handelsgesellschaft; ferner ist der Nachweis zu . ö, 11 2 ö 2 6. 5 9 z . ö daß der Aufnahmesuchende Mitglied eines von dem Bir .

e durch Bestätigung seiner Satzungen anerkannten, 2 a n 55 79 Noreins 1s Mo rischen Berufsinteressen gewidmeten Vereins ist. Bei

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16 s

3 36 . t des Börsenvereins kann jeder Buchhändler so wohl de

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solchen Buchhändlern, welche ihr Geschäft nicht im Bereich

* 8 2 231 2 * 8 2

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ö 3 . = Sintere ssen gewidmeten, vom 97 *

reiben, kann der Vorstand

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ines den buchhändlerischen Beru

f Vorstande anerkannten Vereins be . zer Vorstan auf Empfehlung dreier Mitglieder des Börsen vereins die Auf⸗ nahme beschließen. Erforderlich zur Aufnahme in den Börsen⸗ verein ist noch die Ausstellung einer unbedingten und schrift⸗ lichen Verpflichtung, in allen Stücken der Satzungen des Börsenvereins, sowie den satzungsgemäßen Be chlüssen der Hauptversammlungen und des Vorstandes sich zu unter⸗

werfen. Insbesondere sind die Mitglieder verpflichtet jedes

fentliche Anerbieten von Rabatt an das Publikum in ziffermäßiger oder unbestimmter Form zu unter⸗ lassen und bei Verkäufen an das Publikum inner⸗ halb Deutschlands, Oesterreichs, der Schweiz und sonstiger Gebiete, in welchen vom Vorstande des Börsenvereins anerkannte Orts- und Kreisvereine bestehen, die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise einzuhalten. Endlich ind die Mitglieder des Börsenvereins zerpflichtet, gegen den ? e

desselben an solche Buch⸗ ü Vörsenvereins⸗ vorstande oder durch die Hauptverfammlung von der Be⸗ nutzung der Einrichtungen und Anstalt ver

ausgeschlossen sind, sowie an solche Vereine, welche Bücher

1

er ; ãssi R abaebe ich und Zeitschriften mit unzulässig hohem Rab tt abgeben, nicht zu liefern. die Benutzung a und Einrichtunge

ö ** M * dessen Benutzung

J

Dagegen steht den Mitgliedern das Recht zu auf lter vom Börsenvereine geschaffenen Anstalten n sowie auf den Bezug des Börsenblatts und eschäftliche Anzeigen. Das Börsenblatt

e J j 36 ; J zerfällt in drei Teile, einen „amtlichen“, welcher die Bekannt machungen des Vorstandes des Börsenvereins enthält, sowie 1 . 3. . 2. 63 ! on auf den Buchhandel und die Presse be⸗ 91

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Bekanntmachun o , , . setzen und Verordnungen und endlich ein Verzeichnis e euigkeiten und Fortsetzungen des Buch⸗—

3 .

. . s . 9 18 ö 9 34

Landkarten⸗, Kunst- und Musikalienhandels. Der „nich i, T, z zu Norreichnis wichtiger Neuiakei

amtliche Teil“ enthält ein Verzeichnis wichtiger Neuigkeiten des ausländischen Buchhandels, s 11 RBes c üsse bi chhändle sammlungen und Beschlüsse buchhandlerische m buchhändlerischen Geschäftsleben usw., de

aus de t r enthält das Anzeigeblatt. Diese— enthã ler w: Anzeigen über fertige oder künftig erscheinende Bücher, . zeigen über Aufhebungen des Ladenpreises und über Verkäufe von Restauflagen, ferner Anzeigen über angebotene und ge⸗ suchte Bücher, Kataloge und zurückverlangte euilg eiten. Mitglieder, welche sich eine geflinsentliche Nichtachtung der übernommenen Verpflichtungen zu Schulden kommen lassen, oder unzüchtige Schriften fortgesetzt veröffentlichen und ver⸗ . Verein ausgeschlossen werden. Ebenso können Mitglieder wegen wissentlichen unerlaubten Nachdrucks oder Nachdruckvertriebs und wegen wissentlich falscher zum Zwecke der Aufnahme gemachten Angaben über bas Vorhandensein der Aufnahmebedingungen oder wegen

Satzungen des Vereins vorgesehene Bestimmungen geregelt. Die Ausschließung hat zur Folge, daß die hiervon Betroffenen sowohl vom Bezug des Börsenblatts und der Benutzung des⸗ selben, wie auch von der Benutzung aller Vereinganstalten und Einrichtungen ausgeschlossen sind. Es ist wiederholt. die Frage aufgeworfen worden, ob der Börsenverein deutscher Buchhändler als ein Kartell zu betrachten ist oder nicht. In buchhändlerischen Kreisen wird die . allgemein verneint. So wird z. B. in der. Denkschrist des Verlagsbuchhändlers Dr. Koehler in Gera: „Das deutsche Buchgewerbe im Dienste der Wissenschaft⸗; darauf hin⸗ gewiesen, daß die wichtigste Voraussetzung des Kartellwes ens „die Beeinflussung des Preisniveaus als Regulator von Miß⸗ verhältnissen zwischen Produktion und Bedarf / im Buchgewerbe völlig in Wegfall komme. Bei einer vergleichenden Gegen⸗ überstellung des Börsenvereins und seiner Urgane, zu den Industriekartellen ließen sich folgende Verschiedenheiten fest⸗ Rfiellen: eine Verschiedenheit des Warencharakters, der Grund⸗ ätze der Warenbewertung, der Preisbemessung, der Bedarfs⸗ ntstehung, der lokalen Bedarfsverteilung, der allgemeinen Absatzbedingungen. Es komme ferner hinzu die Unmöglich⸗

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keit der Gewinnung eines einheitlich geltenden Maßstabs der Bücherbewertung und gemeinschaftlicher seitens der Unternehmer, sowie die —ᷓ ] Produktionseinschrãnkung durch kartellmäßige Uebereinkunft.

treffend, daß ein Buchhãndlerlartell sic nicht ö in Vergleich bringen läßt mit einem industriellen Syndikat oder Kartell. Jeder Unternehmerverband und in weitestem Sinne des Wortes „Unternehmer“ gehören die Buchhändler, sowohl Verleger wie auch Sortimenter, sofern fie elt nh ig sind, zu den Unternehmern ist in leiner Organisation abhängig von der Eigenart seines Gewerbezweigs, von der Art, wie seine Ware erzeugt und vertrieben wird. es ohne weiteres klar, daß von wenigen Ausnahmen, wie 3. B. bet der Herausgabe von Konversations leriken. von Lehrbüchern usw. abgesehen, ein Verlagswerk für den Verleger ein Monopol bedeutet. daher andere und ausschlag

verhindert es aber, daß

können. Preis bezeichnet inen aus geschäftlichen Gründen in de Vertrlebe des Buches nicht überschri diesem Ladenpreise wird dem Sortimenter

den . 3a j cHhs wor toshe RN toemshrun⸗ Laufe der Zeit eine möglichst weitgehende Rabattgewährung herausgebildet, indem der eine B dl. ch U n der Rabatthöhe versuchte, seinem Mitbewerber Kunden zu entziehen. n m ine ; ein derartiges Verfahren, insbesondere wenn es gegen etwaige Die Stellung, Vereinbarungen, Rabatt nur in bestimmter Höhe zu gewähren, 38. ** n n. verstoßt: „Sch eudern . ö . J 1 9rYtI6ν ée 13 H or seit langen Jahren das Bestreben der Sortimentsbuchhändler. Um das Interse, Namentlich seitdem infolge der Gewerbefreiheit und aus anderen an einander haben, zahlenmaß 1 8 ö . 11818 a ö. ; ! ; a, n. ** ö Gründen die Zahl der Sortiments uchhandlungen sich stetig exakten Grundlagen, indessen lassen sich Zahle ? D P 11 Jed MU ? 6

V ; ö ö Die Orts⸗ und Kreis vereine stellen sich sonach, soweit die Preisbestimmungen Regelung der Rabattfrage in Betracht 66 als . Unmöglichkeit der abgegrenzte Preiskonventionen dar, innerha e. eb dürfen die einzelnen Exemplare einer Auflage ezw. eine bestimmten Werkes nur zu einem einheitlichen Preise verlauft werden. Die örtlich abgegrenzten Vereine haben ferner Ver⸗ einbarungen mit ähnlichen Vereinen getroffen, wonach bei Verkäufen in ihre gegenseitigen Absatzgebiete die r ie. festgesetzten Bestimmungen einzuhalten , n. 6 erhaltung der Vereinbarungen wird gewährleistet dur ö die Einrichtungen und Maßnahmen des Börsenvereins, dessen Tätigkeit jenen Preiskonventionen gegenüber als die einer Aufsichtsinstanz und eines schiedsrichterlichen Organs bezeichnet werden kann. Man kann daher den Börsenverein als solchen nicht wohl als ein Kartell bezeichnen, sondern nur als das gemeinsame Organ einer im Kartellverhãltnis zu einander stehenden größeren Zahl von buchhãndlerischen ,, ebendere Momente maßgebend als Da jeder Verstoʒ gegen die von jenen getroffenen ee. machungen zugleich einen Verstoß gegen die Satzungen de

Nach der persönlichen Ansicht des Referenten ist es zu⸗

Nun ist

log

die Festsetzung des Preises sind

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Wettbewerb. Der ve a zugleich einen , 61 E . V 2 * 37 . M 3FQOMONMOTYOins ir - ß c 0 8 edes W italie eines ß die Verleger gleiche Bücherpreise etwa Börsenvereins in sich schließt, da ferner e, 6 . stin anerkannten Kreis- und Ortsvereins zugleich Yiitgtied des Börsenvereins sein muß, so steht dem letzteren gemäß en.

d is Za ungen das Ausschließungsrecht gegen jedes renitente Mit⸗ im allgemeinen den Marimalpreis, welcher Satzungen das Ausschließungsrecht gegen jedes renitente . , n, nn bei ; an nes Orts- und Kreisvereins zu. Da aber eine Aus⸗ Regel bei dem weiteren glied eines Orts- und Kreisverems zu. 1 e netrietz eines ; schließung aus dem Börsenvereine den Geschãftsbetrieb eines Buchhändlers außerordentlich erschwert, wenn nicht unmöglich

e

r überschritten werden kann. Zu das Buch vom

ö

1.

5 8* = s 3 * me di Orts⸗ und K eisvereine, dank Verleger geliefert; er erhält jedoch für die mit dem weiteren macht, so erklärt sich, wie di Orts⸗ und . , n, ,, n Mühewalt und für seinen ihrer organischen Eingliederung in den Börsenverein, im⸗ Absatze des Buches verbundene Mühewaltung und sur einen ihrer organischen Eingliederung in den wnh rungen und HeschaftJs aufwand Verleger ei esrimmten Rabatt, der stande sind, die Durchführung ihrer e einbarunge n Geschäftsaufwand vom Verleger einen bestimmten Rte . de ö d . hf s ische 30 und des Ladenpreises bewegen Abreden zu sichern. zwische etwa 30 und 40 9 des Tadenpreise 9 1 . 1 . . . sich zwischen. „Rabatt wird der Buchhändlerrabatt genannt. ss war vorauszusehen, daß die von der Negelung der dürfte. Vieser Rabatt Ie. de i, ,,. dock nicht zu Rabattfrage zunächst betroffenen Kreise die hierdurch bewirkte D 3*rSSrIrTOnt* vork orf? a8 uc E 111 n 3 I aäadaltseasge IMU 6 56 3 r e Der Sortimenter verkaust das Vu 4. doch 3 856 New Honeru de Bi cher nicht ruhig hinnehmen würden. em v Verleger festgesetzten Ladenpreise weiter, londern Verteuerung der Büche cht ruhig . 2 amin ,. fel Cänden gleichfalls einen Rabatt, Namentlich die Bibliotheken als die e n, nen. ücher⸗ ewährt seinen Kunde . , n,, 8 C;. Welafrcten traten zur Wahrung ihrer Interessen den 6 4 Aus Konkurrenzgründen hatte sich im käufer und die Gelehrten traten zur Wahrung ihrer s 1 Müll den 1 * Woll tt keit) srn⸗

auf den Plan. . . K ( Biart rw D; Mil 33h * abe elt fe vor ́ oBere ( ge⸗ uchhändler durch Ueberbietung Die Bibliotheken hab 9 mie, l de ischer Bibliothekare meiner Bedeutung sind, im Vereine deutsche Bibl . *. 3

. 29035 s 90 S8 9 9 211 N 9 1 er In ere e] ö

Im buchhändlerischen Sprachgebrauch nennt man eine gemeinsame Stelle zur Wahrnehmung ihre 6. ressen. . fahren. ; Stell welche dieser Verein zu der Rabattfrage ein s Vereins

.

nimmt, dürfte sich aus folgender Auslassung de ergeben: . . „Um das Interesse, das Buchhandel und Bibliotheken äßig festzustellen, fehlt es an gan

wenigsten⸗

12m Gegen die Schleuderer richtete sich

le Güde, sierdurch bewirkte starke Wettbewerb annähernd feststellen. ö . 5 . 3 * en, n. ar. nahn die 3 vollständigste Statistik über die Vermehrungsfonds die di ahmen es Tinzelner ge mal 1 1 . 11148911 3. . ?: ; 19 . . . ;. i i 26 *. 4 4 nn,, erichtete Bewegung an Intensität zu und der deutschen Bibliotheken bietet das en, n,. . ege el * 114 8e rY M IL Od . . . 1 s. 3 ; . ; . . * . ; ; 2 kh n * . e zu zahlreichen Erörterungen bei den Generalversammlungen Bibliotheken“ Leipzig 1893. Dieses gibt . e 22 . far e,, ee, gel Alden seteerußeitlichen Ver- Zeit von 1890 92 wieder, seine Angaben sind also n er zehr des Börsenvereins. Es gelang schließlich einheꝛitlichen Ve 3e ĩ 2. . en, , e nf . 3 Dot lelltel . Sar dss Deutsche Reich Geltung zu ver⸗ Jahre alt und infolgedessen zu niedrig, da die An challung; kehrsbesi mungen. e,, n., ; fonds kaum irgendwo beschnitten, wohl aber an vielen Stellen schaffen, deren Grundsätze folgende sind: fonds ka re .

e ö e ' rnies berũcksichtiat es nur die . k = erhöht worden sind. Ueberdies berücksichtigt es 2 1) Auf Zeitschriften Schulbücher im Einzelverkauf und e,. eke doch fehlt auch von diesen

Auf ri Verkane bis zum Gesamt— wissenschaftlichen Bibliotheken, Ve 1 E 1 3uUn 2 21

d ) 23 w ü3rrol vie a 5f alle a 2 ö. gr austasts N zr Don kbihli ö er keinerlei Skonto gewährt noch eine große Anzahl Anstalts- und Behõrdenbibliothet n, ; 71 ar einerlei Stont dn . 2 v . or . 8 1 Ver⸗ bettage von 10 66 darf 1 , , fn. gewahrt und von vielen Sammlungen konnten keine bestimmten Ver 5 wo dor Gogo ar non . echnun . 1 * 88 . . ö Di 1 ner SU . werden, weder gegen bar, de, eee, fad, Bücher mehrungsfonds angegeben werden. Die gewonnenen Summen Anmerkung: Im Königreich Sachsen sind Buch me ener oischon damals Minimalsätze. Eine Ergänzung dazu bis zu 3 46 Ladenpreis“ skontofrei; in Schlesien bietet * Jahrbuch der deutschen Bibliotheken“ Ig. . en, n. 8 ** 3Inom Qgnhenynreise v 64. 3 , 232 246 jhliathefen in „Verkäufe bis zu einem n , , . Leipzig 1903, das aber nur die öffentlichen Bibliotheken im n Berlin Leipzi Verkaufe bis zu einen K z. Sinijaen wenigen Behörden⸗ Anstalts⸗ in Berlin und Leipzig ö ige e böee lle, engeren Sinne mit ei igen wenigen Behörden- und A . 29. 13 8S6nnrTei4ile 99 . 1 vebiete . 229 2 z ö . v5 nere 1m unge Ladenpreise . , e. überhaupt bibliotheken verzeichnet, jedoch auch die größeren amm! n Bayerischen Bu de, , e,, überhaupt. „9itgtämlichen Charakters heranzieht. Auch in ihm sind —ᷣ . 8 * * 9 80 1 1ü1111* 6. [ 9 ?) . ö Ner⸗ kein Skonto gewährt werde allen. bar bei Anzahl Anstalten ohne Etat angegeben. In e, . . 33659 die nicht nter Q allen Di e . 3 1 2 Nowwe 3501 8“ ie Bi er⸗ 2) Bei Verkäufen, die nicht unter s 14 n ea dchr, zffenilichungen ist als e mehrungsfonds“ diz für Aicher, Barzahlung oder längstens ha biährlicher Begleichung fzufe und? Einbandkosten zur Verfügung stiehende 3 ein Skonto von 27 gewährt a ,. einein gerechnet. An Vermehrungsfonds ergibt nun das Adreßbuch Anmerkung: In Brandenburg, Berlin und Leipzig a, 2323101 darf bei solchen Verkäufen ein Skonto bis zu e. 1890 im ganzen KJ 1975200 . UT * O1 Selltanle! = ö. 9 85 w M; KRIiat 8 52 Ha, im Gebiete des Bayerischen Buchhändler⸗ Davon für öffentliche Bibliotheken ö e

Vereins überhaupt kein Skonto gewährt werden. Das Jahrbuch 1903

3] Ein Skonto bis zu 5 oo darf künftig gewährt werden vorzugsweise für öffentliche Bibliotheken a,,, zn Vchörden, öffentliche und Anstaltsbibliotheken mit In Anbetracht dieser Steigerung bei den öffentlichen Ausnahme der unter s 1 fallenden Verkäufe. Einzelne Bibliotheken und der bereits bezeichneten Lücken der Stati tit besondere Ausnahmen können übergangsweise zwischer wird man unbedenklich den Vermehrungsfonds der aus Staats⸗ dem Orts- und Kreisverein und dem Vorstand des Provinzial⸗, gommunal⸗ Kirchen-, Stiftungs⸗ und Vereins Börsenvereins vereinbart werden. Bezüge von Schul⸗ mitteln? erhaltenen Bibliotheken gegenwärtig auf reichlich büchern jeder Art und zu jedem Ladenpreise in 3 Milli nen Mark anfetzen dürfen. : ö Partien können an Behörden und Lehranstalten mit Was die Verwendung dieser Vermehrungsfonds betrifft, 5 o/ rabattiert werden. * so liegen zweckdienliche Ermittlungen vor in der k . Anmerkung: In Brandenburg und Berlin darf Adalb. Roquette, Die Finanzlage der deutschen Dibliolhe en. ehr den, öffentliche und Anftaltsbibliatheken. Vein zig 1502. Sammlung bibliclhetswisfenschaftlicher ltkeiten, in Leipzig an solche Behörden, öffentliche und Jeraus gegeben von K. Dziatzko. Heft 16 Abzuziehen ist da⸗⸗ Anstallsbibliotheken, deren Rechnungen aus nach zunächst der Betrag der Bindekosten mit etwa 18 7 staatlichen oder städtischen Kassen bezahlt werden, 540 000 (. . mit Ausnahme der unter 81 allenden er Ta Ankäufe von Privaten eine ganz untergeordnete Rolle kaufe, mit 10 geliefert werden. Im Gebiet 6 fließen die verbleibenden circa 2, Millionen so gut des Badisch⸗Pfälzischen Buchhändler⸗Verbandes wie ganz dem Buchhandel zu. Innerhalb des Buchhandele dürfen vom 1. Sktober 19063 ab an Vereins. sondert fich als besonderer Zweig der Antiquariat s buchhandel bibliotheken nur 2Y9 Skonto auf Bücher ge- ab, der von der gegenwärtigen Betrachtung aus z uicheihen . währt werden. Der auf ihn entfallende Betrag ist deshalb k 3 n Die Regelung der Rabattfrage liegt im wesentlichen bei zuziehen. Vei e gn ge her n mn, ,,, . den örtlich Diese Vereine bilden einen noch nicht die Befriedigung der aul

en Buchhändlervereinen. Die d integrierenden Bestandteil des Börsenvereins. Nach den Satzungen desselben dienen sie zur Förderung der besonderen geschãftlichen Aufgaben der erschiedenen Geschãftszweige des Buchhandels zur Wahrung örtlicher Interessen und zur Unter⸗

2 ht ücken in der Regel nu möglicht und die Ausfüllung älterer Lücken in der Regel n

gest e ßerordentliche Zuschüsse zur Verfügur dann gestattet, wenn außerordentlich hate zur er gn stehen, wird dafür nicht mehr als 6 90/o des etatsmãß ige Bücherkaufs gerechnet werden können circa 150 000 6

en . . Ma cßer Teitschrif nd Fort⸗ stützung des Börsenvereins in seiner Vertretung der allg⸗· Für den Kauf , , , . meinen Interessen des deutschen Buchhandels. Die Satzungen ebm gen bleiben darnach . n . 6. age w ische diefer Vereine find dem Vorstande des Börsenvereins zur Ge⸗ noch einen Unterschied, nn, min, wie Roquette S. 26 nehmigung vorzulegen. Den Oris? und Kreis vereinen ist es Literatur verwendet wird. Der Saß 1, j ö.

nachgewiesen hat, nach der Größe der e l eth n , . ordentlich verschieden: die reicher dotierten können , ,, mäßig mehr auf ausländische Literatur verwenden 9 . geringer dotierten und bei kleineren und namentlich * we. populären Bibliotheken fällt diese Position so gut ö aus. Der Durchschnittssatz von 2590 fur ausländi

überlassen, sich in ihren Verkaufsbestimmungen Beschrn lungen aufzuerlegen, die über das von den Satzungen des Börsen⸗ vereins Geforderte noch hina is gehen, es bleibt jedoch den be treffenden Vereinen anheim gestellt, die Durchführung und Auf⸗ rechterhaltung solcher Beschränkungen selbst zu überwachen und

zu schützen.

Literatur dürfte daher schon sehr hoch gegriffen sein: das sind von den übrigen 2 350 000 S6: 587 500 6 Betrage fließt dem deutschen Sortimentsbuchhandel, der zu einem großen Teile auch die Ankäufe aus dem Auslande ver⸗ mittelt, ein Anteil zu, der auf mindestens 100 0090 M zu veranschlagen sein dürfte, dagegen haben die deutschen Verleger nur an den für die einheimische Literatur übrig bleibenden circa 12. Millionen teil.

Versuchen wir letztere Zahl auf Verlags- und Sortiments— buchhandel zu verteilen, so wird zu berücksichtigen sein, daß die Bücherkäufe der Bibliotheken überwiegend wissenschaft— liche Literatur betreffen, und es wird deshalb der dem Sortiment vom Verlage gewährte Rabatt im Durchschnitt nicht wesentlich höher als auf 287, zu veranschlagen seien. Von diesem ist noch der den Bibliotheken zugestandene Kunden- rabatt, auf den noch zurückzukommen sein wird, mit durch— schnittlich etwa T7is. o in Abzug zu bringen. Darnach verhält sich die Beteiligung von Verlag und Sortiment an den oben berechneten 1 750 000 66 wie 72: 201, beträgt also circa 1 360 000: 390 000. Beim Sortiment kommen noch die oben berechneten 100 000 S für den Import ausländischer Literatur hinzu. Es entfällt darnach

auf den Verlag circa 1 360 000 ( auf das Sortiment . circa 490 000 in Sa. 1 S50 000 (M.

Diese Summe bezeichnet das Minimum der Bruttoeinnahme,

die der deutsche Buchhandel jährlich durch die Bibliotheken

aus öffentlichen Mitteln bezieht, und zwar ist es für ihn eine

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sichere, von jeder Konjunktur unabhängige Einnahme. Daß er darnach ein erhebliches Interesse an der Kundschaft der Bibliotheken hat, ist unzweifelhaft. Auf der anderen Seite müssen die Bibliotheken im öffentlichen Interesse beanspruchen,

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für die aufgewendeten Mittel einen möglichst hohen Wert an Büchern zu erhalten. Es liegt in der Natur des Buchhandels und seiner Organisation, daß dieses Bestreben bisher im wesentlichen nicht dem Verlag, sondern dem Sortimentsbuch⸗ handel gegenüber zum Ausdruck gekommen ist.

Der Verlag liefert nicht direkt an das Publikum und auch nicht an die Bibliotheken. Auf Grund des Autor⸗ und Verlagsrechts ist er (event. im Einverständnis mit dem Autor) berechtigt, seine Erzeugnisse zu beliebigem Preise anzusetzen, der allerdings in vielen Fällen in der Rücksicht auf die Absatz—⸗ fähigkeit und auf die Konkurrenz anderer Verleger eine Grenze findet. Jedenfalls haben aber weder die Zwischenhändler noch die Käufer auf die Preisansetzung einen Einfluß, wie bei vielen anderen Artikeln. Trotz ihrer großen Käufe vermögen daher auch die Bibliotheken nicht einen besonderen Vorteil vom Verleger für sich in Anspruch zu nehmen, sondern sie zahlen ihm durch den Sortimenter den ganzen Betrag, den er dem letzteren anrechnet.

Im Gegensatz zum Verlage hat der Sortimentsbuch— handel von jeher das Bedürfnis gehabt, durch Gewährung besonderer Vorteile an die Käufer diese an sich zu ziehen und zu fesseln. Es ist hier nicht der Ort, die Geschichte des Kundenrabatts zu verfolgen. Bekannt ist, daß er vor einigen Jahrzehnten von manchen Handlungen bis zu einer Höhe getrieben war, die das gesunde Geschäft gefährdete. In der Er— kenntnis, daß die augenblickliche Billigkeit der Bücher nicht das einzig erstrebenswerte Ziel sei, sondern daß es darauf ankomme, einen lebensfähigen Buchhandel zu erhalten, haben damals die Bibliotheken die Versuchungen der „Schleuderer“ von sich gewiesen und sind bei ihren soliden Lieferanten und dem bisherigen Kundenrabatt von 10 ½ des Ladenpreises geblieben. Inzwischen hat der „Börsenverein der deutschen Buchhändler“ sich die „Aufrechterhaltung des Ladenpreises“ zum Ziele gesteckt, und es ist ihm gelungen, unter wesentlicher Beseitigung der gegenseitigen Unterbietung allgemein gültige Verkaufs normen festzusetzen und durchzuführen, die bei den Verkäufen an das Publikum den Rabatt entweder ganz ver⸗ bieten oder ihn nur in Höhe von 2— 5 ½ des Laden⸗ preises bestehen lassen. Den Bibliotheken gegenüber sind noch Ausnahmebestimmungen zugelassen, die in Berlin und Leipzig in den meisten Fallen auf 19 zu gehen gestatten, an anderen Orten aber höchstens o/ übrig lassen. Nur „übergangsweise“ sind an manchen Stellen noch die alten Verkaufsbestimmungen aufrecht erhalten worden. Die Ent— scheidung darüber haben die „Kreis- und Ortsvereine“, die der „Börsenverein“ mit seiner Autorität deckt, indem er bereit ist, dem Sortimenter, der sich den Verkaufsbedingungen nicht fügt, die Benutzung der Verkehrseinrichtungen zu entziehen, ohne die er nicht existieren kann. Bisher sind zahlreichere Konflikte zwischen Bibliotheken und Buchhandel allerdings nicht zu verzeichnen. Von den Bibliotheken waren schon im Laufe der letzten Jahre eine Anzahl auf das Niveau der neuen Rabattbestimmungen herabgedrückt worden, namentlich die städtischen, da die Stadtverwaltungen naturgemäß der Beein⸗ flussung durch die einheimischen Buchhändler zugänglicher sind. Eine Bibliothek (Heidelberg) hat in letzter Zeit die Forderung ohne Kampf bewilligt, bei einigen anderen schweben noch Ver⸗ handlungen, den meisten Staatsbibliotheken gegenüber aber sind die Buchhändler, da der Erfolg nicht sicher war, noch vorsichtig gewesen. Indessen sind wenigstens zwei Fälle anzu⸗ führen, die weitere erwarten lassen, sobald sich der Buchhandel erst sicher fühlt.

In dem einen Falle sollte nach den neuen Rabatt⸗ bestimmungen von Zeitschriften, die mehr als 12mal er scheinen, kein Rabatt gegeben werden. Die Bibliothek bean⸗ spruchte den Rabatt weiter, der Hauptlieferant solcher Zeitschriften war damit einverstanden und beantragte in der Sitzung des Ortsvereins die Genehmigung dieser Ausnahmebestimmung, worauf ihm sofort mit Ausschließung gedroht wurde, falls er gegen die Beschlüsse verstieße. Es handelte sich für die Bibliothek in diesem Falle nur um einen Vetrag von etwas über 120 S, und um dem Lieferanten keine Ungelegenheiten zu bereiten, hat die Bibliothek im Einverständnis mit der vor— gesetzten Behörde hierin nachgegeben.

Von letzterem

ö

Im zweiten Falle hat eine Bibliothek es abgelehnt, die

10 auf 5 oο zu bewilligen. Sie hat

von einem Verbande geforderte Herabsetzung des Rabatts von die Kündigung

der bestehenden Rabattbedingungen ihrerseits mit Kündigung des Bezugs bei den einheimischen Buchhändlern beantwortet. Letztere würden jetzt bereit sein, die Lieferung zu den alten Bedingungen wieder aufzunehmen, werden aber durch den Verband daran gehindert und der Börsenverein hat dessen

Entscheidung bestätigt.

Beide Fälle sind bezeichnend für das Vorgehen der

buchhändlerischen Organisation, die ihre Machtmittel gegen die Lieferungswilligen anwendet, auch wo durch ihre Bereit—

willigkeit niemand geschädigt wird.

Es muß doch die Frage

aufgeworfen werden, ob ein solches Vorgehen, noch dazu gegen

öffentliche Institute, als legal gelten darf.

Dabei handelt es sich um Beträge, die bei der gedrückten Finanzlage der deutschen Bibliotheken durchaus nicht als geringfügig betrachtet werden dürfen: bei 20 Bibliotheken außerhalb Berlins und Leipzigs, von denen Nachrichten über die Rabattverhältnisse vorliegen und die von der strikten Durchführung der Bestimmungen über den Bibliotheksrabatt

betroffen werden würden, würde der Ausfall nach überschlägiger Berechnung mindestens 12 000 S6 betragen. Das Bestreben des Börsenvereins geht aber offenbar noch weiter darauf, auch die Sonderstellung von Berlin und Leipzig aufzuheben und

leute denselben für sich in Anspruch nehmen.

überhaupt die Lieferungsbedingungen für Bibliotheken möglichst nahe an die für Privatkunden anzugleichen, da angeblich die Höhe des Bibliotheksrabatts eine stete Gefahr sei, daß Privat⸗

Bei der Durch⸗

führung derartiger Bestrebungen würden natürlich sehr viel

größere Verluste für die Bibliotheken in Frage kommer

Der Börsenverein behauptet nun, daß solche Opfer von seiten der Käufer nötig seien, um den Sortiments buchhandel

überhaupt lebensfähig zu erhalten. geben sich dem gegenüber folgende Fragen:

Für die Bibliotheken er⸗

1) Ist es überhaupt wünschenswert, daß die gegenwärtige

Organisation des deutschen Buchhandels

erhalten

bleibt, oder ist anzustreben, daß der Buchhandel auch bei uns auf mehr „kaufmännische“ Grundlage

gestellt wird?

Die überwiegende Mehrzahl der Bibliothekare ist für Bejahung der ersten Frage, wenn auch mit gewissen Ein⸗

schränkungen. den zahlreichen einzelnen Verlegern

Es ist für die Bibliotheken wertvoll, nicht mit verkehren zu müssen,

sondern sich der Vermittlung eines oder mehrerer Sortimenter

zu bedienen.

Die Ansichtssendungen, die mit der Beseitigung

des Konditionsgeschäfts zum größten Teile fallen würden, sind

für die Bibliotheken unentbehrlich.

Auch der feste Ladenpreis

wird als Wohltat empfunden, und die Möglichkeit, ein Buch zu demselben Preise meist noch lange Jahre nach dem Er—

scheinen vom Verleger beziehen zu können, ist ein entschiedener

Vorzug des deutschen Buchhandels gegenüber dem englischen

und französischen.

Dagegen haben die Bibliotheken kein Inter⸗

esse namentlich an der großen Zahl von Sortimentsbuch— handlungen, die zum Teil eine Folge der gegenwärtigen

Organisation sind.

2) Ist es zur Erhaltung der buchhändlerischen Or⸗

ganisation in dem vorstehend bezeichneten Umfange nötig oder zu verlangen, daß die Bibliotheken durch Verminderung des Rabatts, also Erhöhung der Preise,

weitere Opfer bringen? Diese Frage ist zu verneinen.

der in kurzen Fristen Zahlung leistet.

kommen.

mit seinen sonstigen Dispositionen, Personal usw. darauf ein⸗ richten.

Die Bibliothek ist, wie bereits hervorgehoben wurde, dem Sortimenter ein sicherer Kunde, der ihm einen festen jährlichen Umsatz verbürgt und Die Bibliothek stellt allerdings hohe Ansprüche an Pünktlichkeit der Bedienung und an Intelligenz bei der Auswahl der Ansichtssendungen, aber sie beansprucht nicht zeitraubende Auskünfte wie der Privat⸗ käufer, ihre Bestellungen sind korrekt und bedürfen zur Er— ledigung nicht erst weitläufiger Recherchen, wie vielfach die von Privaten; der Sortimenter hat daher hier sehr häufig nur die Rolle des „Bücherbesorgers“. Ein Fortsetzungswerk, dessen erster Band der Bibliothek vom Sortimenter geliefert ist, bleibt ihm bei einiger Pünktlichkeit, mag es sich auch durch Jahrzehnte hinziehen und auf Hunderte von Mark zu stehen Bei dieser Festigkeit der Lieferung und der Sicher— heit der Bezahlung vermag der Sortimenter nicht nur alle Vorteile des Barbezugs auszunutzen, sondern er kann sich auch

Infolgedessen kann und muß er sich der Bibliothek

gegenüber mit kleinerem Gewinn begnügen, als er es vielleicht

dem Privatmann gegenüber tun kann. Uebrigens handelt es sich bei den Lieferungen an Bibliotheken überwiegend um Werke in höheren Preislagen und es scheint sicher, daß diese dem Sortimenter prozentuell weniger Spesen verursachen, als gleich rabattierte billige Bücher.

Je mehr allerdings Sortimentsbuchhandlungen an der Bibliothekslieferung teilnehmen, um so geringer wird der Umsatz der einzelnen und um so höher beläuft sich ihr Prozent⸗ satß an Unkosten. Daß die liefernden Handlungen unter sich an Pünktlichkeit und Aufmerksamkeit wetteifern, ist ein gewisser Vorteil für die Bibliothek, der aber auch bei zwei oder drei Lieferanten erreicht wird. Wenn aber, wie es häufig geschieht, vier- bis sechsmal dasselbe Buch zur Ansicht vor— gelegt wird, während es nur einmal gekauft werden kann, so ist das eine Vergeudung von Spesen, für die die Bibliothek nicht durch weiteren Verzicht auf Rabatt auf— kommen kann.

Unter Voraussetzung eines konzentrierten Bezuges ist es unseres Erachtens immer noch lohnend für den Sortimenter, unter der Gewährung des bisherigen Rabatts von 100½ an Bibliotheken zu liefern und wir glauben nicht, daß der Buch⸗ handel den Nachweis führen kann, daß unter solcher Voraus⸗ setzung der Sortimenter bei der Bibliothekslieferung nicht seine Rechnung findet.

Wird aber die Möglichkeit anerkannt, mit 10 ½ an Bibliotheken zu liefern, dann ist nicht einzusehen, warum das auf einzelne Städte oder sogar innerhalb einzelner Städte auf bestimmte Bibliotheken beschränkt sein soll. Die bezüglichen Beschlüsse der Kreis- und Ortsvereine, die der Börsenverein unterschiedslos genehmigt hat, sind von ganz zufälligen Um⸗ ständen abhängig gewesen und entbehren eines einheitlichen Maßstabes. Selbst die Entfernung von den Hauptplätzen des Buchhandels macht in den Spesen keinen sehr großen Unter— schied. Nur die Höhe des Umsatzes, der durch die einzelne Bibliothek erzielt wird, sollte ein Kriterium für die höhere Rabattberechnung abgeben.“

Die Vertreter der Wissenschaft haben sich neuerdings gleichfalls eine Organisation geschaffen. Der Akademische Schutzverein, mit dem Sitze in Leipzig, ist von akade— mischen Lehrern der deutschen Hochschulen gegründet worden. Er bezweckt nach seinen Satzungen im Interesse der Wissen⸗ schaft, ihrer Arbeiter und des Publikums auf den Verlag, Vertrieb und Absatz der wissenschaftlichen Literatur einzuwirken, um der Verteuerung der Schriftwerke zu steuern, den Absatz zu fördern und die Autoren gegen wirtschaftliche Uebermacht beim Abschlusse der Verlagsverträge zu schützen. Zu diesem Zwecke wird der Verein seinen Mitgliedern mit Rat und Auskunft dienen, die öffentliche Meinung aufzuklären suchen, den Zusammenschluß aller Mitinteressenten fördern, auf eine rationelle Gestaltung des Buchvertriebes hinwirken und Ein— richtungen ins Leben ruf welche der literarischen wissen⸗ schaftlichen Produktion größtmögliche Verbreitung zu sichern imstande i sr will es sich zur Aufgabe machen, den Widerstar ganzen gebildeten Be— olk Mißstände im Buchhandel wachzurufen.

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Del nl Er verlangt, daß die Grundsätze des freien Handels und NM 0 *IOMIMS* 1 für Bon Ming . wi Bdor 2 31 vwvorkor * Wettbewerbs auch für den Buchhandel wieder zur Anerkennung t die wirtschaftlichste Gestaltun

und Geltung gelangen, damit d

in Bücherproduktion und Vertrieb Platz greifen kann. Mit— glied des Vereins kann jeder akademisch Gebildete werden, ferner können Anstalten, insbesondere Bibliotheken dem Vereine beitreten.

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und der geschäftsführende Ausschuß des Gesamtvereins und die Haupt— versammlung. An dem Orte jeder Hochschule werden Zweig— vereine gebildet. Dem Vorstande, welcher durch die Vor— sitzenden der Zweigvereine oder deren Vertreter und vier weitere in Leipzig wohnhafte, von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Leipziger Zweigvereins auf drei Jahre gewählte Mitglieder göbildet wird, liegt die Geschäftsführung in allen gemeinschaftlichen Angelegenheiten ob. Der geschäftsführende Ausschuß besteht aus fünf Vorstandsbeamten, d. h. dem Vor— sitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dessen Vertreter und dem Schatzmeister. Der geschäftsführende Vorstand hat in Vertretung des Vorstandes und unter dessen Kontrolle nach Maßgabe einer ihm von diesem erteilten Instruktion die sämtlichen laufenden Geschäfte zu erledigen. Zu der Hauptversammlung entsenden die Zweigvereine stimm— führende Delegierte. Jeder Zweigverein hat für je 50 Mit—

glieder eine Stimme. Die Hauptversammlung verhandelt und beschließt über die vom Vorstand oder von anderer Seite an sie gebrachten Anträge.

In der durch die Einschränkung des Kundenrabatts bewirkten Verteuerung der Bücher erblickt der Akademische Schutzverein eine Verhinderung der Ausbreitung des deutschen Geistes und eine Erschwerung der Jugendbildung. Er weist darauf hin, daß gerade die besten Bücherkäufer, nämlich die Angehörigen der liberalen Berufsarten, die Beamten, die Lehrer, die Professoren mit geringen Ausnahmen auf ein bestimmtes Einkommen angewiesen seien und daß sie eine Verteuerung ihres wissenschaftlichen Rüstzeuges nicht auf den Preis ihrer Leistungen schlagen könnten. Die Erhöhung der Bücherpreise um bis 10 ½ durch Entziehung des Kundenrabatts könne nur dadurch wettgemacht werden, daß jene Kreise um ebenso viel Prozent weniger Bücher kaufen. Auch bei der durchschnittlich sehr bescheidenen Einkommenslage der gebildeten Schichten der Nation, die für die Verbreitung wissenschaftlich⸗gemeinverständlicher und schöngeistiger Bücher den Ausschlag geben, dürfte gleichfalls eine Verminderung der Bücheranschaffungen eintreten. In gleicher Weise würden die Bibliotheken betroffen, welche mit festen Etats zu rechnen hätten, und endlich seien die Autoren durch die Abschaffung des Kundenrabatts in Mitleidenschaft gezogen, weil ihre aus früheren Zeiten stammenden Verlagsverträge durch die zu gewärtigende Veränderung der Absatzbedingungen in schädigender Weise abgeändert worden seien. Im Interesse weitester Ver— breitung ihrer geistigen Erzeugnisse hätten aber die Autoren an mäßigen Büuͤcherpreisen ein hohes Interesse, die Interessen

der Bücherkäufer und Autoren seien somit solidarisch.

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. Der Akademische Schutz verein erachtete es zunächst als seine Aufgabe, die weitesten Kreise der Nation über die Be—

deutung, welche die Verteuerung des Buches für ihre geistigen

Interessen habe, aufzuklären und zur Abwehr aufzufordern. Zu diesem Zwecke verfaßte im Auftrage des Akademischen Schutz—⸗ vereins Geheimer Hofrat Professor Dr. Karl Bücher in Leipzig eine Denkschrift: „Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft“. Die Denkschrift geht aus von dem Zwecke und der Eigenart des Buches, in welchem sie den wichtigsten Träger der Fort— entwickelung der Kultur erblickt. „Es soll uns über die ver— schiedenartigsten Verhältnisse des äußeren Lebens orientieren,

uns bei der Arbeit, der Reise, dem Vergnügen helfen, bald

ist es Werkzeug des Unterrichts und Studiums, bald ver— schafft es Unterhaltung oder ästhetischen Genuß, bald sucht es die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung der Mit- und Nach⸗ welt zu übermitteln.“

Zwei verschiedene Eigenschaften besitzt das Buch, einmal ist es ein geistiges Erzeugnis und sodann ein Massenprodukt. Sein Warendasein wird durch widerstreitende Momente

bedingt, auf der einen Seite durch konzentrierte Produktion aber zerstreuten Bedarf und auf der andern Seite durch „den

individuellen Charakter jedes einzelnen Werkes innerhalb einer