1904 / 122 p. 41 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

lehne der Sortimenter keineswegs die Lieferung von Zeit— schriften ab und zwar aus dem in der Denkschrift von Professor Dr. Bücher mit Recht hervorgehobenen Grunde, weil der Sortimenter sehr wohl wisse, daß an den Bezug von Zeitschriften fich der Kauf von Büchern knüpfe und daß die fortdauernde pünktliche Lieferung den Kunden an das Ge⸗ schäft fessele.

Das Kommissionsgeschäft und das Konditions⸗ system, in welchem Professor Dr. Bücher teils eine veraltete Organisation, teils ein bücherverteuerndes Moment erblickt, ist nach der Auffassung des Buchhandels eine durchaus notwendige und rationelle Einrichtung. Die täglich bei dem Sortimenter sich einstellende Literaturnachfrage weise die verschiedenartigsten Bücher auf, von denen fast jedes in einem anderen Verlag erscheine. Der direkte Bezug vom Verleger verbiete sich deshalb, weil das Kreuzbandporto, das in diesem Falle Platz greifen würde, bedeutend höhere Kosten ver⸗ ursache als das Fünfkilopaket. Es sei daher wirtschaftlich richtiger, alle Einzelbestellungen an den Kommissionär zu schicken, der die Bucher einholen lasse und sie seinerseits an den Sortimenter schicke. Die Sortierung und Verteilung der beim Kommissionär anlangenden Zettel in der Leipziger Be⸗ stellanstalt trage zu einer wesentlichen Vereinfachung des Geschäftsganges bei. Die derzeitige Organisation ermögliche es nämlich, die zahllosen kleinen Sendungen, welche im Buch⸗ handel nötig seien, durch die Sendung über den Kommissions⸗ platz mit dem geringsten Aufwande von Arbeit und Kosten zu bewirken. Außerdem trete der Kommissionär zur Ver⸗ mittlung des Bargeschäfts als Bankier und Vorschußgeber ein und er habe sich durch diese Tätigkeit zum unentbehrlichen

Verlag und Sortiment gemacht, denn

Mittelgliede zwischen da alle Sortimenter, welche bei den Verlegern keine Rechnung Stelle da

hätten, bar beziehen müßten, so müsse auch eine sein, an der bei Ablieferung des Buches bar bezahlt werde, dies geschehe an den Kommissionsplätzen des Buchhandels bei den Kommissionären. Man könne sagen, daß das Kommissions⸗ geschäft dem Wirtschaftsleben seinen Dienst billiger und besser leiste, als dies ohne es geschehen könne, damit sei aber seine Zweckmäßigkeit und Daseinsberechtigung erwiesen.

Was das Konditionssystem anlange, so beruhe dieses auf dem Grundsatze, das Risiko beim Vertriebe gleichmäßig auf den Verleger und den Sortimenter zu verteilen. Das Kon⸗ ditionssystem ermögliche die weiteste Verbreitung literarischer Erzeugnisse. Gerade, weil der Sortimenter zum Teil mit dem Kapital des Verlegers arbeite und nicht das Risiko des festen Kaufes laufe, könne er die Ansichtssendungen an das Publikum in einer Weise ausdehnen, wie es den Interessen des Verlegers und der Autoren entspreche. Die Einrichtung des Kondikionssystems in Verbindung mit dem Ansichtversenden sei der beste Beweis für die Schwierigkeiten des buch— händlerischen Absatzes, es sei aus der Notwendigkeit ent⸗ standen, einen Anreiz zur Kauflust zu schaffen und das noch unbekannte Bedürfnis des Käufers zu wecken. Dank dem Konditionssystem würden in Deutschland mehr Bücher verkauft und somit Bildung und Kultur weiter verbreitet als in anderen Ländern. Auch bedeute die Vertriebsweise der Konditions⸗ sendungen keine unverhältnismäßige Erhöhung der Produktions⸗ kosten für den Verleger. Mit dem Fortfalle des Systems würden die Beträge für die Bekanntmachung des Buches in

eis d

i c Interessentenkreisen sich eher noch höher stellen als die Kosten für die durch die Konditionssendungen bedingte über den tat— sächlichen Bedarf hinausgehende Auflage.

Wenn auch im Kampfe dieser widerstreitenden Interessen die Erörterungen etwas nachgelassen haben, so ist es doch noch nicht zu einer Verständigung der streitenden Parteien gekommen: Der Kampf ist vielmehr aus dem Bereiche theoretischer Erwägungen auf tatsächliches Gebiet überführt worden, indem der Akademische Schutzverein den Versuch machte, einen Teil seiner Aufgabe, die Konzentration des Bücherbedarfs, seiner Verwirklichung entgegenzuführen. Diesem Versuche stellte der Börsenverein deutscher Buchhändler seine Organisation und die in ihr ruhenden Machtmittel entgegen. Ob es bereits bei den

kontradiktorischen die

ein Erfolg beze dem Interessenkampf e

21 ihnen

Anlage 1. D Zirkular Nr. 4.

schutzverein der deutschen Antrag.

Sortimenter.

Rechts

und Zweck der buchhändlerischen Gesetze liegt jedem Da indessen die Ri isat ; so erscheint es wünschenswert, darauf hinzuweisen.

n n alls ihnen beiderseitige schrifiliche Bestätigung zu Grunde iegt ).

Polizeivorschriften, die es gibt.

der

Rückforderun daß der t wenn er nicht? das Vertrauen zu seiner Loyalität hat. es unrecht, das Risiko vlanloser vom Verlage auf das die Ueberproduktion im Verlage und buchhandlungen, weil der Verleger sich nicht darum zu kümmern braucht, ob seine Geschäftsfreunde im Sortiment zuverlässige Männer sind. t ein Sortlmenter gewissenhaft ist, oder ni bloß rigoros die Polizeivorschriften gegen alle zur Anwendung zu bringen, und er ist gedeckt. ür feinen Verlag; und je mehr Schaden der Sortimenter durch die Polizeivorschriften erleidet, umsomehr Vorteil für den

Kom mifflonsgut zu erfehen und darauf aufmerksam zu machen. gegen ist es dem Sortimenter nicht möglich, alle solche Privatanzeigen karaufhin zu untersuchen, ob sie ihm daher durch die Verkehrsordnung fortwährend ĩ Bücher ju bezablen, die er weder abgesetzt hat noch absetzen kann, dieser 8

J

dem Verlage und dem Sortimente. Ein geflissentliches Zuwiderhandeln gegen diese Voraussetzung und diesen Zweck

soll nicht in irgend einer buchstäblichen Auslegung dieser

Verkebrzordnung Schutz finden. . Motive: Dieser Vorbehalt und Hinweis auf den innern Sinn Gesetz zu Grunde.

rer unferẽ Drganifation vielfach nicht näher kennen,

umsomehr gegen die

u § 16.

Bei § 16 ist folgender a6 hinzufügen: . Der Verleger hat jedech die Pflicht, zu vermeiden, daß die Sortimenter derfelben Stadt von ihm fuͤr denselben Verk aufs⸗ fermin gleichzeitig mik Gremplaren der neuen und alten Auflage bersehen werden und somit die Empfänger der alten Auflage zu Käufern unverkäuflicher Ware gemacht werden.

Motive: Ein , geg; diese Bestimmung verstößt

uchbändlerischen Grundsätze, als der Verleger

Zu 8 2. von dieser Schädigung des Sortimenters doppelien Vorteil neht.

Bei al. b. wird hinter den Worten gehen ihnen vielmehr vor“

Zu § 3. Der § 3 erhält folgenden Absatz 4: . .d. Private Anzeigen, . B. das Rückverlangen gon Büchern, snüffen? den' davon betroffenen Firmen durch besonderes Zirkular spezifiziert mitgeteilt werden. ö Motsde: Shne diefen Zusaz ist der 8 3 eine der härtesten Denn jeder Verleger ist sehr wohl in

ali ali

wo

Tage, aus seinen Büchern die Dahin

gelten. Der Sortimenter wird 15 gejwungen., dem Verleger

weil

3 die Handhabe dazu bietet. ; Wenn man dagegen das Bedenken erhebt, daß der Empfang der abgestritten werden könnte, so ist darauf zu erwidern, Verkeger einem Sortimenter eben nicht Konto eröffnen soll, Jedenfalls ist und übermäßiger Kontoeröffnungen Sortiment abzuwällen. Hierin beruht zum Teil die Ueberfüllung mit Sortiments⸗

Ob cht der Verleger braucht

Je mehr Sortimenter da sind, desto mehr Abnehmer

Verleger.

Natürlich leidet darunter der ganze Buchhandel, und am meisten

derjenige Verlag, welcher es verschmäht, aus solchen Dingen seinen ne Vorteil wahrzunehmen.

Zu 8

§ 4 al. a. erbält folgenden Zulatz:. ; . .

„Die Vorausfcgung fär diese Bestimmung ist selbstyer.⸗

ftaãndlich, daß dem Sortimenter wenigstens der zur Existenz

notwendige Reingeminn verbleibt. Eine geflissentliche Ver⸗ nachläffigung dieser Voraussetzung soll den betreffenden Ver⸗

leger von den Vorteilen unserer Buchhändlerischen Organi⸗

farion und ihrer Einrichtungen ausschlie ßen.“

Motive: Die innere Berechtigung dieses Zusatzes dürfte wohl

nicht bestritten werden können, nachdem die vorjährigen Verhandlungen

über den Minimalrabatt. Antrag ergeben baben, daß das dringend eines Schutzes bedarf Aber als aktuell wird folgendes Wenn die Festsetzung von Laden- und r z J uneingeschränkt durch unsern Börsenderein zugesprochen wird, so dürften M alle Kriterien einer

Sortiment wenn es nicht zu Grunde gehen soll. Moment zur Erwäguug kommen. Nettopceis den Verlegern allein

Ring! oder Trustbildunz gegenüber dem Sorti⸗

mentsbuchhandel gegeben sein.

ist als al. b einzuschieben:

wissen, was im

Verleger dre tettopre Differentialtarif) für seine Schulbücher eingeführt sind, höherem Grade die Eifersucht der offenbar, daß, wenn diese Bahn weiter beschritten wird,

Zu § 4

„Bei Preisermäßigung für Vereine, Behörden, Abonnenten einer , c' ist der Verleger verpflichtet, davon im Börsenblatt und auf den Lieferungsfakturen Anzeige zu machen. In jedem Falle steht dem Sortimenter das Re⸗ missionsrecht zu.“ ; Motive: Der Sortimenter ist nicht imstande jederzeit zu Börsenblatt gestanden hat. al. b des § 4 erhält die Bezeichnung e. Za S5. . Der 8 5 erhält hinter alinea a folgenden Zusatz: s Festfetzung verschiedener Nettobreise bei eingeführten Schul⸗ büchern je nach der beziehenden Firma gilt als unmoralisch und verboten.“ Motive: Wir haben festgestellt, daß von einem und demselben wverschiedene Kategorien von Nettopreisen (geradezu ein um in immer Sortimenter wachzurufen. Es ist der Geist der

Loyalität und Kollegialität aus dem deutschen. Buchhandel verschwinden und eine allgemeine Charakterlosigkeit in unserm Stande Platz greifen

muß.

menter eine Pflich und wovon irgend

Zu S6. die Worte „‚ünd gegen bar“ zu streichen. e Abgabe eines Lieferungswerkes ist für den Sorti⸗ fkribenten, die er erfüllen muß,

r ihn nicht entbindet.

In F 6 sig Motive:

*

8 = —w— V 1

gegen seinen Subskti ; ne Differenz mit dem Verleg

ei e Wenn der Verleger gegen ihn anderweitige Forderungen eder, Ve schwerden bat, so ist das Gericht und die Kommission für die Ueber⸗

wachung der Verkebrsordnung ssiebe den neuen 8 ordnung) dazu da, um ihm zu seinem Recht

gegen das sonst übliche Recht zu verkürzen.

Danzig, den 25. März 1904.

§z 35 der Verkehrs

echt zu verhelfen.

Der ] erhält als Zusatz: c. Bei Dffferenzen muß auf Antrag eines Teiles ihm zur Prüfung fein Bestelljettel vorgelegt werden, wobei vom Fommissionär beglaubigte Abschrift zurückbehalten werden

§ 8

Feste Bestellungen sind zeichnet oder als solche zu erkennen sind.“

al. 4 soll jetzt heißen (unter Streichung des Uebrigen):

„Hat der Verleger auf Grund von Bestellungen, die er irr⸗ fümlich fär fest oder gegen har erfolgt angeschen hat, fest oder gegen bar geliefert ozer hat er ein anderes als das be stelltẽ Berk geliefert, so ist er verpflichtet, das Gelieferte zu. rück, unebmen, auch die Kosten für Hin und Hersendung zu tragen.“

Motive: Für ein Unrecht, welches dem Sortimenter geschieht, hat derjenige aufzukommen, der es verurfacht; und es liegt kein Grund vor, dem Sortimenter die Möglichkeit der Abwendung dieses Unrechts

u z alinea a soll jeßt heißen: ö ö solche, die als feste ausdrücklich be⸗

0

ohne Bekanntmachung“

Lage, jedes Buch

In al. f fallen die Worte bis im Börsenblatt' aus ö Motive: Der Sortimenter ist nicht in der auf sainen Rabattsatz zu untersuchen. Zu § 11. Hinter kann der Verleger jederzeit“ ist einzuschalten: durch spezielle Mitteilung.“ Zu 5 12.

Für die zu Kantate 18901 in Leipzig stattfindende Hauptversamm⸗ in al. b: heißt es in der ersten Zeile:

lung des . Borfendereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig“ stelle ti Unterseichneten den Ann ag auf nachfolgende Aenderungen i der Buchbändlerischen Verkehrsordnung.

Zu 51. Der § 1 erhält folgenden Zusatz: Die Voraussetzung der Verkehrsordnung

der gegenseitigen Billigkeit,

ist der Grundsa

1 n

.

8

ihr Zweck die Erhaltung des

deutfchen Buchhandels in seinen beiden Hauptbestandteilen,

darf nur an.“ ; bei 5 12 ist hinter alinea d hinzuzufügen: Besteht dann noch ein Zweifel, so kann der Sortimenter

die perfönliche Einsichtnahme seines Zettels verlangen.“ bei alinea e ist der Schluß von „vorausgeletzt daß“ ab zu streichen. Motive zu l. 9: Die unverlangten Sendungen sind erfahrungs⸗

gemäß die Quelle unzähliger ärgerlicher Streitigkeiten, sodaß ein

besonderer Schutz für dieselben geradezu eine Unterstützung dieses

Mißbrauchs bedeutet.

Inhaber von zurückverlangtem därftigem Rabatt für jedes direkte Postpaket, Enballagegebũhren. einem Stückchen Schutzpappe versehen werden

at. aber darf nicht unter Umständen bei 25 0/0 Bruttorabatt noch 1009

für Emballage abziehen.

tiefgehende Uebelstände im Buchhandel berrschen. sind anerkannt:

fat sich längst als illusorisch erwiesen,

der den Sortimentern dadurch erwachsen, wieder abgenommen durch die Verschlechterung der Bezugsbedingungen ; und die Anwendung solcher Mittel, welche das Sortiment auf Umwegen

und erhoffen ebenso die ehr erken erstreben und Mißbräuchliches bekämpfen.

heute noch von diesen Anträgen gar betroffen. offen zugeben, daß einzelne besonders beaunstigte Sortimentshandlungen von den vorhandenen Uebelständen weniger betroffen werden.

Zu § 17. In § 17 heißt alinea a jetzt: Eine Berechnung der Verpackung findet zwischen Verleger und Sortimenter nicht statt.“

nea b ist zu streichen. nea e erhalt die Bezeichnung al. b.

Motive: Mit der alten Fassung „eine Berechnung findet in

der Regel nicht statt' ist mehrfach der größte Mißbrauch getrieben

Große und hochrentable Verlagshandlungen berechnen bei das sie versenden,

daß einzelne Hefte mit das mit 10 oder gar Pf. berechnet wird und kaum den reellen Wert von einem Pfennig Wer eine Ware berkauft, hat die Pflicht, sie vervackt zu liefern,

rden. Ez kommt sogar vor,

Alinea b des § 7 gibt gewöhnlich nur den Vorwand ab, solche

Nebengeschäfte in Pappen ꝛc zu betreiben.

Zu §z 23. § 23 erhält als alinsa e den Zusatz: c. direkt Verlangtes dem Kommissionär zu übergeben mit dem Auftrage, es direkt auszuführen, gilt nicht als Erfüllung der Bestellung, sondern ist ein eingerissener Mißbrauch.“

Zu §z 33.

alinea s ist der seitherige Passus nach der ersten Aufforderung im Börsenblatt“ umzuändern in:

nach direkt ergangener Aufforderang zuzustellen.“

Motive wie zu 8 3. § 35. u statt des bisherigen 8 35: Ueber die Beobachtung der buchhändlerischen Verkehrs⸗ ordnung wacht eine Kommission von drei Mitgliedern, die sich zusammensetzt aus dem J. Vorsteher des Börsenvereins, einem Sortimenter und einem Verleger. Der Vorsitzende kann sich durch seinen Stellvertreter oder den Syndikus des Böͤrsenvereins vertreten lassen. Für die beiden andern sind Stellvertreter zu wählen.“

§ 36. Der ausgefallene 8 385 heißt an dieser Stelle; Diese revidierte buchhändlerijche Verkehrsordnung tritt, an Stelle der bisherigen, am 1. Juli 1904 in Kraft.“

Allgemeine Motive.

Von allen Seiten ist übereinstimmend zugegeben, daß zur Zeit Als Hauptübel 1) Die verlegerische Ueberproduktion und daraus folgende maßlofe Konkurrenz bei den Verlegern; Der Mangel eines Korrektivs dieser Ueberproduktion durch das im Mittelpunkt des Geschäfts stehende Sortiment; starke Vermehrung der Sortimentsbuchhandlungen; ungenũgender Existenzspieltaum bei den bestehenden Sorti⸗ mentsbuchhandlungen. einzige Mittel, welches bisher vom Börsenverein gegen diese

schränkung des Kundenrabatts —, Denn der unbedeutende Gewinn, ist ibnen inzwischen mehrfach

.

Das bie 1ebelftände angewandt wurde die Eias

Wir haben mit diesem Antrag ehrlich die Wunden aufgedeckt

chãdigen. diese die ehrliche Anerkennung, daß wir nur Berechtigtes

Zahl von Verlagshandlungen auch

Uebrigens wird eine große ̃ J nicht betroffen. Sowie wir auch

gra

Danzig, den 16. März 1904. vp. Boetticher. G. Horn. Gaede. Rud. Gaebel. John. Dr. B. Lehmann.

Zu Anlage 1. Statuten des Rechtsschutzvereins der deutschen Sortimenter.

ie, .

8 5

Die Mitgliederliste wird nicht veröffentlicht, und verpflichten sich die Vorstandsmitalieder und anzere Mitglieder, denen eine Mital eder⸗ liste in die Hand kommt, gegen Ehrenwort und eine Konventionalstrafe

von S 300, dieselbe nicht bekannt zu geben.

Anlage 2. Zusammenstellung von Bächerpreisen aus den letzten 50 Jahren. Bogenpreis 1. ; ; ö in Pfennigen. Schleicher, Compendium der vergleich. Grammatik der indo⸗ germ. Spt. Weimar 18651 2 (36 Zeilen). Brugmann u. Delbrück, Grundriß der vergl. Gramm. Bd. 5. Straßburg 1900 (36 Zeilen) Mueller, Luc, de re metrica Latinorum. Lipsiae 186 /) Klotz, Grun züge altrömischer Metrik, Leipzig 13890 (10 Zeilen) . . Weinhold, Alemannische (0 Zeilen) J Wilmanns, Deutsche Grammatik I. Straß— burg 1893 (37 Zäilen . Koch, Histor. Grammatik der engl. Sprache J. Weimar 1863 k . Krüger, Schwierigkeiten des Englischen J. Dresden u. Leipzig 1897 (45 Zeilen Bernhady, Grundriß der griechischen Litteratur 3. Bearb. J. vil Dassel be, 5. Bearbeitung J. Halle 1892 (39 Zeilen) Hettner, Literaturgeschichte des 18. Ih. II. Braun s

Grammatik Berlin 1863

ö Das selbe, 5. Aufl. II. Braunschweig 1894 (34 3eilen) Goedeke, Grundriß zur Gesch. d. deutsch. Dichtung JL. II. Hannover 185759 (ca. 60 Zeilen). . 3 . Dassel be, 2. Aufl. VII. Dresden 1900 (ca 62 Zeilen) Rahmann, die deutsche Heldensage J. Hannover 1857 e,, i.. Jiriczek, Deutsche Heldensagen J. Straßburg 1898 ö

.

Bogenpreis

Büchner, Geschichte der engl. Poesie J. II. Darmstadt 18655 66 K V, 12

Bleibtreu, Geschichte der en ü. Litteratur J. IJ.

ö en, 1587. 35 (33 376) 36 . ö 25 olfram von Eschenbach, hg. v. 2.2 ; Berlin 1854 (Textzeilen 0c ch z . .

Dasselbe, hg. on Martin. J. Halle 1900 (Text- zeilen ca. 45) (NB. 54: 45 2 6: 5, 5 x 25

2 bin e es, K

Thanson de Roland, hg. v. Th. Müller. zttingen 1663 . 6. 42) k. ö n . 3

Rolandslied, hg. v. Stengel. J. SLeipzig' 1905

. ,, ca 33 . ö 5

Stahr, Lessing L. II. Berlin 1859 (32 Zeilen).

; Ernst, Lessings Leben. Stuttgart dhl D Zeilen)

Düntzer Goethes Faust J. IJ. Leipzig 1850, 51 i 5 (h. 47 33 ca. 3: 3. 3 X27 S 54 3 X15 —= 5), also Preis * 465 ;

Baumgart, Goethes Faust

berg 1893. 1902 (32 Zeilen) Palleske, . (36

1 Königs Schillers Leben J. in 1858, 36 , . ; ö . . Berlin 1858, 59 Mmor, Schiller J. I. Berlin' 1890 (35 Zeilen; II. Be eilen) Haym, e. , , Berlin 1856 (37 Zeilen) ardt, W. v. Humboldt als Staats ö. Siren 3s gg Ff, gtatsmann J. 1. Zeitschrift für vergleichende Sprachforf 180 (33 Jeilen). un ö . = ö Bꝛ. 36 (1600) (il etwas breitere Zeilen eue Jahrbücher f. Philologie u. ik 8. a . . . zie u. Pädagogik Bd. 81. 82. Dieseiben Bd. 156. 155. 1897 (7 Zeilen) Herrig's Archiv für das Studi . 8 für das Studium d. Sprache Bd. 27. (1560 (35 Zeilen) ; ö ö . 26 ö Br. Jos (isoj (is Zeilen) Zeitschrift für deutsches Alterthum Bd. 11 (1859) (39 3ei a hum Sd. 8 9) 39 33eil.) Dieselbe Bd. 44 mit Anzeiger Bd. 26. 559 Grenzboten 1860 (40 Zeilen)... Dieselben 1900 [43 Zeilen)

Juristische Werke. —— J . Pfennigen. , 4 Vlg Le n r 9 5 8 Her dm dhe, n menge. Kofted Cstüln Schloß mann, S. Zur Lehre vom Zwange. . & Härtel) 1574. JV. 151 S. S.

Leivzig (Breitkopf S. Der Vertrag. Ebenda 1876 vin; z66

Schloßmann, S. S. S. M 8. J Bemer, Lehrbuch des Deutschen Strafrechts. 4. Aufl D Gaucnitzs i338 8 Ti. 35 S S. cn. 9 Teilen. . Dasselbe. 6. Aufl Ckenda ist Vilf. ss S. S. Æ7. 1 3 S 5aos 55 ö. f ee, n. Das Strafgesetzbuch fär den norddeutschen Bund 4 ufl. Verlin (Reimer) 1871. VIII, 758 S. S. 4 9655 Wet el. G W. System des ordentlichen Zivilprozesses. 2. Aufl Lip ig (Tauchnitz) 1864. XXIII, 95 S. S. Sp 1 Darselke . Aufl. Czenda is 1 -= 8 **. 1s & S. C 1636 Dahn, Fr. ed. v. Kommentar zum Allgem. Deutschen Handels. zeßzzbach Braunschweig. Vieweg & S. 1862 657. 2 Bde 2 di iht 5is und TV. 586 S S Æ 5, 565 Puchelt, Kommentar zum Allgem. Deutschen segbu 96 Moßberg) 1874 VIII. 901 i der sebbnc, Rönne L. vx. Das Staatsrecht des Deutschen hei 2 Aufl. l 2 ch 8 X e lch? 42 ;. 9. 7 deipzig (Brockhaus) 1876 X, 356 S. . 2 kin Klestermann, Das geistige Cigenthum, Berlin (Guttent 5 2Bde! izr. 69. Ter, , k Derselbe. Das Urheberrecht a ertlin (Vahlen) 1876. V. Wãchter Q Das Autorrecht. 352 S. S. 4M 9,20 .. Mommsen, Friedr. Beiträ um Obligationenrecht. Abt 1 =3 n, Friedr. Beiträge zum Obligationenrecht. Braun schweg Schwetschke) e n, 222 2 ß 8. vir . 6 , n w,, Derselbe. Erörterungen aus dem Obligationenrecht Heft 1. Ebenda 1859. 144 Seiten. . ö . Dasselbe. Heft 2 Ebenda 1879 V. Hartmann, Gust. Die Obhligati ists. vi, 877 S. S. w Kniey K. F. F. Die Mora des Schult 13. Rostock (Stillerj hey K. F. F;, Die Mora des Schuldners. Rostock (Sti 2 Bde. , 622 XXVII, . . 36.

an Schrift- und Kunstwerken.

ö32 S. S. Æ 56.

Stuttgart (Enke) 1875. vin,

1

215 S. S. M 4 Doji

Erlangen (Deichert)

12656 S. S. Zicbarth, Karl. Di tion u, die O Ziel Karl. Die Realexckution u. die Obli

Halle (Buchhandl. des Waisenhauses) 1866. 4. 34

gation. 5 S. S.

MS 4,50. ö Endemann W. Das Prin J 1 cip der Rechtskraft. ö & Schmidt) 1860. 179 S. * . . Schlofmann, S. Die Lehre von der Stellvertretung. Leirzi A. Deichert Rachf 15 M2. 2 Bre. d nnn, m, . . Bde. XVI. 352 4 539.82 Schloßriann, S. Altrömisches Schuldrecht u. Schuldberfahren, S8 uldrecht u. Schuld , . 1904. VI. ie 8 , ö, chuldverfahren, Liszt, Fr. v. Lebrbuch des Deutschen Strafrechts 13. Aufl. w . Strafrechts 12. u. 13. Aufl. ,. (Guttentag) 19803. T XVI, 689 S. S. (38 - 46 371

Heidelberg

DOlehansen, Kemmentar zum Strafgesctͤbuch für das Deussche 3 strafgesetzbuch, für das Deutsche w asselbe, 6. Aufl. Bd. 1. Ebenda 1900. 735 S. S. 16

Weis mann, J. Lehrbuch des deutschen Ci ,, 8 ö schen Civilprojeß 8

e , ri, w, ,,. k

Däringer A. u. Hachenburg, M. Fommentar zum Handels ,, .

. S. S 10. 1,76 . ,. 3 Bensheimer) 1903.

Laband, P. Das Staats echt des Deutschen Reichs 4. Aufl * ; ; ö . 8 4. Aufl. Freiburg i. B. (Mohr. I90 d , , i.

3 J ohler, Jos. Handbuch des Deiutschen ö ! J

; , 8 Ul che h 6. ö

23 . 1901 XVIII, . S. 6e 3. iz. Heinrich. Die Unmöglichkeit der Leist Leipzig

ir, 1965. , 65 S. S. 4 ö m iber, Heinrich, Der Rechtszwang im Schuldverhä an

, 986 1903 VIII, 264 S. S. 10 . . = eiträge j 8. , bz . 1563 Ge , mur, . J

Bo * D 3 3 mee. . ö per Bogen preifes , , s yl 5065. 13 26.29 6 win, fe,, äs äs 7306.

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Merke P s 1 Werke Durchschnitts⸗

Aus den 1860er (u. HQer) Jah 3 50e jren 190 Ius den 18701 ,, 13 Aus den Jahren i550 1904. . 11

sprechen, den Unterzeichneten von der d sche hs. den vo getroffenen Entscheid Herrn Reichskanzlers benachrichtigen zu wollen, haben rn eg

/ nn, 4 ine Verlagsbuchhandlung Mitteldeutschlands hat i , . i , e. Monographien verlegt. . iin zem gleichen Zeitraum erschienenen Werke des Verlags iese Monographien, die fast alle ein gleiches F Ausst die n gleiches Format und gleiche iel n besitzen, haben einen Gesamtumfang von 4341, Per ie Gesamtbers si zeslick Gan haben sich dafũr ,, . . Kai iw mn belaufen, demgegenüber eine Einnahme von kat ufsodeß der Verlag dieser Monographien einen ergibt WJ n Der Bogenpreis dieser 33 Monographien st . 64 9 . Monographien . m fich anf „5H obne Honorar und ohne Zuschuß der Verfasser ve 26 ö. . f en on nan im G: amel ag von it0 ,. . en die Verfasser einen Gesamtzuschuß von S6 2986,25

26 503, 96

3873 3.

Anlage 4.

Beilage zu Seite 3965 des stenographischen Protokolls.

1. ö . Börsenblatt und die Lepziger Eintraasrolle. 9e Börsenvereins der Deuts z wird hiermit vero f. n ern . Reichs⸗Justizamt. Nr. 1050.

Nach § 57 Absatz 2 Werken der Literatur und der Tonkunst, vom 19.

w,, , . welche in der von dem Rat der Stadt Leipzig geführten rr g e eint werden, im Börsenblatt für den deutschen Buch. , 6 helannt zu machen Wie durch einen Bericht des ,. . n,, ,, 2. d. M. amtlich festgestellt ist, hat der ,, . , , seit n n ge die vollständige Geheim , urchgeführt, insbesondere dessen Bezug für 6 iche Bibliotheken gesperrt. Da hiernach bei dem Blatte ,,,, , ich enden Erscheinen es durch das Gesetz gefordert . Rede sein kann, so . her fg . U versetzt sein, für die Veröffentlichung . ö an Stelle des Blattes eine andere . . en iu müssen, sofern an der getroffenen Einrichtung ö Bevor. eine dahingehende Anordnung getroffen wird, glaube ich den Vorstand des Böͤrsenvereins noch um eine ge, fällige Erklärung ersuchen zu sollen. . ,,

An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig.

zu Leipzig

Berlin, den 7. März 1903.

Der Staats sekretãr (gez.) Nieberding.

An das Reichs⸗Justizamt Leipzi 27 ĩ

⸗Justiza Leipzig, den 27. M i, . pzig, den 27. März 1903. Der gehorsamst unterzeichn Vors ̃ 2 amst⸗ zeichnete Vorstand hatte die Ehre, das 5 vom 7. März, betr. 5 57 Absatz 2 des Gesetzes über daz 3 errecht an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19. Juni geol. zu erhalten; er bittet um Entschuldigung, daß seine Antwort nicht 2. erfolgen konnte da der Unterzeichnete verpflichtet war, dasselbe ö. . bei den in Berlin, Leipzig, Göttingen und in Bern und Wien ,. ierenden Vorstandsmitgliedern zirkulieren zu lassen oder es in er , , Vorstandssißung zum Vortrag zu bringen 8 4 ? e ) s den Satzungen des , mach . . 2 . . ' O ̃ 1 9 8 Duch⸗ . 16 Vorstand lediglich die Berechtigung egebe 8 Nichtbuchhäã in Aus l zugängi ger en chhändlern in Ausnahmefällen zugängig zu An dieser satzungsgemäßen ĩ i i . gemäß eheimh ö unft ,,, gsgemäßen Geheimhaltung wird anch in Zukunft ; ,,, wird der Verstand das Börsenblatt künftighin für Zwecke 2 eseßzzebung dem Reichs Justizamt, dem Reichstag und dem Reichs⸗ gericht von einem nahen Zeitpunkt an wieder zur Verfügung stellen. , . n, dasselbe unter gewissen Bedingungen ei Te er Staats- und Universttätsbibliotheken wieder zuzän'i ö versitätsbibliotheken wieder zugängig We überbauvt bis ; Offentlichk ö . nun überhaupt bisher von einer Sffentlichkeit des Börsen⸗ e, . wergen konnte, während dasselbe schon seit dem 8 re 158 nur für Buchhändler und nicht mehr durch die Post be— e werden konnte, so sind wir der Ansicht, daß das Börsenblatt / R . seit 1. Januar 1902 an Bibliotheken nicht mehr ert. ilte ; ö. i n Bezugs von seiner Oeffentlichkeit nichts eingebüßt . . enn die wenigen von diesem Beschluß betroffenen Bibliotheks— 36 können nach unserer Ansicht nicht als Vertreter der , . 6 gegenüber der großen Zahl von Nicht-

zändle enen schon seit langen Jahren das Börsen ö ö. gen Jahren das Boͤrsenblatt nicht

er Vorstand des Börsenvereins wird es m üß

3 des B wereins wird es nur dankbar begrüße 1 der Herr Reichskanzler für die Veröffentlichungen in 8 3 / . n. r e lat noch ein anderes Blatt bestimmt Sollte di er untunlich sein, der Herr Reichskanzler vielmeh Stelle des Börsenblattes ein anderes Blatt befti , des c eres Blatt bestimmen, so sehe ir . ) 11. X en wi 966 ö. keine Schädigung der durch uns e, n. ehh 3. . ag uichhändler, der regelmäßigen Rechtsnachfolger der Autoren. er Vorstand des Vor sen vereins würde sich in diesem Falle für be⸗ 3 halten, diese Bekanntmachungen, wie heute die Veröffentlichungen 3 ) achhãndlerkonkurse und dergleichen amtliche Verlautbarungen von , n. Interesse, aus diesem andern Blatt regelmäßig im r nl auf seine Kosten zum Abdruck zu bringen. Indem wir dem hochgeehrten Reichs-Justizamt die Bitte aus—

zu sein des Reichs⸗Justizamtes gehorsamster . . Der Vorstand

des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig.

(gez) Albert Brockhaus, P

Erster Vorsteher.

J. . ; Bekanntmachung. Der Deutsche Reichs Anzeiger vom 1. Mat 18903 enthält folgende Bekanntmachung, 4 betreffend die

von dem Stadtrat zu Leipzig geführte Eintragsrolle.

Auf Grund d Coen 2p .

e 5 s. 2 und des 5 64 des 8, betreffend das Urheberrecht an Werken der ö . Tonkunst, vom 19. Juni 1901 (Reichsgesetzbl. S. 227, sowie . . , n. das Urheberrecht an Weiken

e ünste, vom 9. Janu 376 ĩ I. S 7 ich folgendes: mit ee ,,, Eintragungen in die vom Stadtrat zu Leipzi ü Eintragsrolle werden fortan i hee ge l. m ih, et e ö an im Deutschen Reichs. Anzeiger offent⸗

Berlin, den 28. April 1903.

Der Reichskanzler j In Vertretung: (gez.) Nieberding.

6 416 451,35 .

8 05 Ksa 1 x, s ; Briefwechsel zwischen dem Reichs-Justizamt und dem

des e. betreffend das Urbeberrecht an 1838 t Juni 1901 sind die

beider Teile.

ahmt des Innern herbeiführte,

8 i r , des uchwirtschaft ist der er Ve s. , Inbegriff aller Veranstaltungen nissen, Bedarfs. Das Wort allgemeineren P n ,, zu den außerhalb des natürlichen technischen Veri ö ĩ Spez ;

. ge tn, welche in den Spezialgewerbearten, wie z. B. ind.

güter

Buchgewerbe im Dienste der Wissenschaft.

L. Burger.

Die Geschäftsstelle wird dafür Sorge trag ; e ge tragen, daß vorstehend ge⸗ Fear icht e e e ng, n 2 anonhmer . ,, Werke auch künftig im Börsenblatt für den deuts ; e,, , ,. gelangen. ufschen Buchhandel iu eber die dreifache Weise, in der jener Schu ch den obi setzen erlangt werden kann ver leiche Börs z , , 9 5 1 WO D 9 29 . ate , ,n. gleich enblatt Nr. 62 vom 17.

Leipzig, den 2. Mai 1903.

4 ö. 24 2

es Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Albert Pre kbaus. Dr. Wilhelm Ruprecht. Nudolf ü ker. Ernst Vollert. Alexander Francke. Wilhelm Müller.

Anlage 5. ö z . st if Buchhändlerrabatt an die Gehestiftungsbibliothek im . Jahre 1902 03. 66. . Material zur Frage des buchhändlerischerseits an . , , , Rabatts erlaube ich mir, den geehrten Herren eon 24 , in ihrem 19. Finanz⸗ (1. 9 2 bis 30. Juni 1903) gemachten Erf gebenst zu unterbreiten. J ö Etat der Bibliothek für Anschaffungen von Büchern und Zeit chrisften betrug 10 009 , wovon 9480 M 78 tatsächlich ver⸗ ausgabt wurden. Diese Summe verteilt sich auf. . A6 752 8 für direkte Auslandbezüge, S3 . Antiguaria usw. 2579 BPostlieferungen, . neue Bücher durch Dresdner * Buchhandlungen geliefert. HDetrage kommen . . auf ö rabattfähige, 205 . 36 , rabattfähige Lieferunge . . ge Lieferungen. . Der Rabatt (durchgehends 5o o) betrug 260 6 6. 3, eine Ziffer . 8 . e n,, der Dresdner Buchhändler 2300 bon er Gesamtausgabe der Stiftung für Büche D Zeit schrifien d ac, ö g er Stiftung für Bücher und Zeitschriften 2160/0 . Rabattfrage nimmt eine sehr verschiedene Gestalt an, je R ** es sich um große und größte Bibliotheken handelt, deren 3 ungen so ins Gewicht fallen, daß die Furcht, sie zu verlieren 39 ,,, , zu außergewöhnlichen Konzessionen bestimmt, oder un ; eine i liothelen, deren ganzer Bezug nicht mehr ausmacht, als bei en größeren Bibliotheken allein durch den Rabatt gedeckt wird. Dresden, den 15. Dezember 1903.

1 .

Von letzterem

Th. Petermann.

Anlage 6.

ö Analyse des Bücherwerts.) Ein B zitrag zur Klärung des literarisch⸗ökonomischen Wertbewußtseins im Kreise der Autor n und des deutschen Buchgewerbes.

9 . Ne 8 5 ö . . vom Verlagsbuchhändler Dr. W. Koehler Gera⸗u. ,,, . ,, ,, Erörterungen ist im Protokoll der ; schen Verhandlungen gekennzeichnet. Ergänz sei hi erwähnt, daß bei dem engen Rahme ö erwähnt, daß gen Rahmen, der der Behandlung eines de

. J nen 8 e eines d m . noch nicht erforschten Themata der Hie datt 3 e , , die markantesten Züge Platz finden kõönnen . chöpfende Darstellung bleibt daher einer Sonderabhandlung herbe alten, welche unter dem Titel: Das Buch im Strom de? Verkehrs in Kürze erscheinen wird. . ö Die Organisation der deutschen Geistespflege ist, insofern die Be—⸗ n, der wichtigsten Kulturmittel in Frage kommt, nach hundert— jähriger Arbeit anscheinend einem bedeutsamen Wendepunkt näher gerůck: Der Ser . 1m y ** 5. f j 1 Herbeiführung einer dauernden Interessenharmonie ni her Bir. Töeugung resp. den in ihrem Dienste stehenden Kräften und dem e ,, den Konsumenten (re p. Produktion und Konfumtion) 3 handelt sich um das Problem der gerechten Interessenabstimmung n, . fehl . 6 . m des Interessen⸗ ausg s., sestgelegt durch die beiden Punkte: Siche stell ; Existenzmöglichkeit der Erze ö,, enzmö— t Erzeugung und des Absatzes unter G ungeschwächter Erhaltung Tes (literarifchen ,, ingesch t zaltung des literarischen und buchgewerbli Sch 1 2e 3 n sorers o; ãâ * 476 ; gewerhlichen , n . andererseits Sicherstellung der geistigen R durch Gewährung des höchsten literarischen Nute eltz be gerechter Gegenleistung. Dje Ms or nrei s w rso 9 5 5 Die Bücherpreiskontroverse, welche die Verhandlungen im Reichs— ; Inn zeitigte, wie aus dem U g des Prolo 18 e 35 21 3 17 * 6 mfang des? roto⸗ 6 . Fülle von Behauptungen und sa, ,, n, . rh enmeils noch ungeschwächt einander gegenüberstehen. Diese 3 . . Meinungen finden ihren natürlichen Brenn- und Einigungspunkt in folgenden zwei Kardi . Einigungs punkt folg zwei Kardinalprobleme 36 4 ganzen Zwist beberrschen Der Erkundung 3 ö. a . des lite rarisch-⸗tonomischen Bücherwerts , . . . die Forderungen und Wünsche der en resp. Konsumenten in die Schrank ,, . . te ie Schranken der Billigkeit zurückdämmen werden, und ferne is ; w en, d ferner der analytischen , der buchgewerblichen rern hem 3 J und ökonomischen Wirkungen, ken , . gebeim nagenden Uebelstand abgeholfen und' den 4 . tlich Schwächeren im Buchgewerbe ein neuer Hoffnungsstern au en, wird. Siebe weiteres angekündigte Abhandlung.) pen . letztere Moment kann an dieser Stelle nur andeutungsweise . e, 1 86 e den L bensnerv des deutschen? Buch⸗ ewerbes berührt. Ueberhaupt muß bei jeglicher Erörter l. Föe r er Erörterung dieses Themas jene Grenze gewah ze 65tmt ö. as 8 gewahrt werden, weiche de zgli hem Gren we , en größtmöglichen , für if gesunde Drganisat on des Wirtsch ftslebe ns 4 an , el, , , , ohne jedoch durch die Sond e Hirnschale des Berufskörpers z sche. Sonde Hirnscha 8 ufs 8 zu verletzen und , eine Störung der geistigen Zentralstelle sowie der Funktion der inz organe herbeizuführen. ö ł 2 x 2s z ö ö. Beurteilung. des Bücherwertes oder allgemeiner des (n. , . in . seinen Schattierungen, gehen ie Ch— er Buchware hervor, de irtschastli⸗ . gars ktetznige ; ren wirtschaftliche ,,, * welche den Umlauf vollkommen beherrschen⸗ ser ist mit größter Feinfühligkeit auf den Warencharakter ab—

gestimmt und ohne erschöpfen de Kenntnis des letzteren unverständlich. Zwei

wichtige, der Wissenschaft neu zugeführte Begri ien i s der Wissen z griffe seien im Inte der d e g, . 5 ö . . ö aben unter „Buchwirtschaft“ einen Kollektivbegriff i Wortes umfassendster Bedeutung zu verstehen. Er ist ,, literarisch⸗buchgewerblichen Interessengebiets.

zur Herstellung von Schrifterzeug— Erweckung 19 z ,, 8 »Buchgewerbe“ ist in dem höheren und 5 Inbegriff alles dessen zu verstehen, was und Buchvertrieb als solche anlangt, im Gegensatz Zusammenhanges stehenden, rein

Buchbinder⸗ un) Schriftgieß 6

l r⸗ un) S gießergewerbe, verkörpe z Huchgemerhe ist diejenige Gen, n mn ee 4 i n,, und Vertrieb literarischer Sach— efaßt, ein genereller Begriff gewerblsicher

) Vgl. hierzu die Ausführungen in Koehler, W. Das deutsche

im. Denkschrift zur Kritik

n del Bestrebungen des akademischen K 3/04. Heidelberg. Karl Winters Univ⸗Buchh. Buchschmuck von