Deutscher Reichstag. 92. Sitzung vom 7. Juni 1904. 2 Uhr.
Ueber den Anfang der Nummer d. Bl. berichtet.
Es folgt die zweite
Sitzung wurde in der gestrigen
Beratung des Gesetzentwurfs, be—⸗
treffend die Bekämpfung der Reblaus, auf Grund des
Berichts der 19. Kommission. Referent ist der Abg. Wallenborn Zentr.).
Der § 1, nach welchem alle Rebpflanzungen und Reben—
schulen der amtlichen
Beaufsichtigung und Untersuchung zum
Zwecke der Bekämpfung der Reblaus unterliegen, wird ohne
Debatte angenommen.
Nach § 2 der Kommissionsbeschlüsse liegt den zu⸗ ständigen Behörden ob, durch geeignete Maßregeln der Ver— breitung der Reblaus vorzubeugen und festgestellte Ver— seuchungen schleunig und gründlich auszurotten und zu unter— drücken. Unter den Maßregeln, die hiernach zulässig sind, findet sich auch die, daß der Verkehr mit Reben, Rebenteilen
und Erzeugnissen des Weinstockes, gebrauchten Rebpfählen usw. verboten oder beschränkt werden kann.
Abg. It sch ert (3entr.): Die hessische Behörde hat den Wein— bauern der preußischen Gemeinde Ostheim untersagt, in Hochheim ihre Rebpflanzungen weiter zu betreten. Die Beteiligten sind dadurch schwer betroffen; sie meinen, eine folche Anordnung hätte nicht erfolgen dürfen ohne borherige Verständigung der beiden Bundesstaaten Preußen und Hessen untereinander.
Staatssekretär des Innern, von Posadowsky-Wehner:
Meine Herren! Ich glaube, die Frage, welche der Herr Vor— redner angeregt hat, wird ihre natürliche Erledigung finden bei den Ausführungsbestimmungen des §13. Ich halte den Anspruch für durchaus nützlich, daß, wenn solche Maßregeln zwei verschiedene Bundesstaaten betreffen, die Bunbesstaaten sich vorher miteinander in Verbindung setzen. Ich hoffe, daß die vom Herrn Vorredner an— geregte Frage in einer auch ihm durchaus zusagenden Weise ihre Er— ledigung finden wird.
Abg. Dr. Blankenhorn (nl): In Baden liegen ähnliche Fälle vor, Ich hatte einen bezüglichen Antrag gestellt, ihn aber zurückgezogen, weil von seiten der Regierung erklärt wurde, daß die Frage bei ÄAuf⸗ stellung der Ausführungsgrundsätze zu prüfen sein? würde.
Der 2 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.
Nach 8 3 der Kommissionsbeschlüsse soll unter anderem verboten sein, Reben oder Rebenteile über die Grenze eines Weinbaubezirks zu versenden, einzuführen oder auszuführen.
Abg. Schellhorn (nl) befürwortet einen Antrag Blankenhorn, den 8 3, Absatz 3, wie folgt, zu fassen:
Es ist verboten, bewurzelte Reben oder Blindreben über die Grenzen eines Weinbaubezirks zu versenden, einzuführen oder aus— zuführen. Ausnahmen für den Verkehr mit Wurzelreben, jedoch nur zwischen benachbarten Weinbaubezirken und zu Gunsten eine; Person, welche in beiden Bezirken Rebpflanzungen besitzt, können durch die höhere Verwaltungsbehörde zugelassen werden. Die Be— willigung sonstiger Ausnahmen bedarf der Zustimmung des Reichs— kanzlers.“
Nachdem ein Kommissar des Bundesrats die An— nahme des Antrags für unbedenklich erklärt hat, wird er an— genommen. ;
Nach 8§z 6 ist derjenige, dessen Rebpflanzung von Maß— regeln auf Grund dieses Gesetzes betroffen wird, befugt, aus der Kasse des Bundesstaats, in dessen Gebiet das betreffende Grundstück gehört, den Ersatz des Wertes der vernichteten und des Minderwertes der bei der Untersuchung beschädigten ge— sunden Reben zu verlangen.
Nach einem Antrage des Abg. Dr. Müller— Sagan (fr. Volksp.) soll der Betroffene auch befugt sein, sofern er ge— werbsmäßig Reben verkauft, im Falle eines Verkehrsverbots oder einer Verkehrsbeschränkung Ersatz des Wertes der unver— käuflich gewordenen Reben zu verlangen. Außerdem will er folgenden Zusatz machen:
Im Falle eines Verkehrsverbots oder einer rkeh beschränkung ist nur derjenige Schaden zu ersetzen, welchen der der Maßregel Betroffene in seinem regelmäßigen Gewerbebetriebe erleidet.
Abg. Gröber (Zentr.) will die Entschädigungspflicht auf die durch ein Veräußerungsverbot entwerteten Meb „flanzungen ausgedehnt wissen. Der Antrag Müller wolle auch lugrum cessans ersetzen, und das
Ve geh weit.
Staatsminister Dr. Graf
2 8 e
Staatssekretär des Innern, Staatsminister
Posadowsky-Wehner: Meine Herren! Ich kann dem hohen Hause nicht verschweigen, durch die Beschlüsse § 6 das Zustandekommen des Gesetzes wesentlich erschwert wird. Besonders die Königlich preußische Re— gierung hat bisher gegen diese Aenderung einen durchaus ablehnenden Standpunkt eingenommen. ich wichtig es ist, daß wir schärfere zur Bekämpfung der Reblaus. Wenn auf Entschädigung gestellt werden für ernstlich gefährdet halten. nach dem Gesetz beispielsweise Weinbergsgutsbesitzer aue und im Verkauf Rebe
daß
wei von Reben beschränkt werden; eine E wird ihnen aber nicht gewährt; daß ferner Winzer, di Gegenden gearbeitet haben und dann in — vollen, hieran aber gehindert werden, eine Entschädigung nicht bekommen, eber sowenig die gewöhnlichen H gärtner für Be⸗ schränkung des Pflanzenhandels. Es würde alf nicht zu vertreten sein, nur schädigung zu gewähren.
Eine derartige Entschädigung würde Grundsätzen über Entschädigungepflicht erinnere nur an die schweren Verkehrsbeschränkunger Viehbesitzern durch das Reichsvie seuchengesetz Verkehrsbeschränkungen, die ĩ treibenden durch das Gesetz, licher Krankheiten, j wird eb
ebenfalls
die selbst Landwirte si
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bitten, meine Herren, diese estimmung, * 1 5 1 * z klichen Folgen auf anderen eten führen 182 abzruseßhn wenn 6e 5 den abzulehnen, wenn ohe
setz zustande
8 — 3 412
zu bringen.
Abg. Dr. Müller-Sagan: Ich hätte nach den Worten des Abg. Gröber auf das Wort verzichten können, wenn nicht der Staats— sekretär das schwerste Geschütz der Ablehnung aufgefahren hätte. Ich glaube aber, daß wir uns nach unseren früheren Erfahrungen nicht abhalten lassen sollten, an unferem Antrag festzuhalten. Mein Antrag geht nicht so weit wie der Antrag Gröber. Mein Antrag will nur den Getroffenen zu Hilfe kommen, die gewerbsmäßig Reben verkaufen. ich bin einigermaßen erstaunt, daß die Rechte und diejenigen ,. die dem Bunde der Landwirte angehören, nicht einen gleichen ntrag gestellt haben. Es handelt sich hier um eine Forderung der Gerechtig⸗ keit für diejenigen Gärtner, deren Rebenbestand entwertet sst. Ich bitte Sie, zunaͤchst den Antrag Gröber anzunehmen, und falls Ihnen dieser zu weit geht, den meinigen.
Dr. Graf
schließlich
han wurden.
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf
von Posadowsky⸗-Wehner:
Zunächst möchte ich doch bemerken, daß die Sache in der Tat nicht so gefährlich ist. Im allgemeinen wird ja, um den Handel mit Wurzelreben zu beschränken, der § 3 des Gesetzes genügen. Inner— halb dieses wird man den Rebschulhändlern volle Freiheit lassen können, namentlich, wenn die Vorschrift des 8 5 die Sicherheit der Kontrolle gewährleistet.
Der Herr Vorredner hat es so dargestellt, als ob, wenn die Regierung sich jetzt gegen die Annahme des Antrags ablehnend ver— hielte, bis zur dritten Lesung schon geeignete Schritte würden unter— nommen werden können, um sie umzustimmen. Für diese Be⸗ stimmung des Antrags Gröber gebe ich mich dieser Hoffnung, ehrlich gesagt, nicht hin. Ich finassiere niemals mit dem Reichstag, sondern sage immer offen und ehrlich, wie die Dinge stehen, und ich kann versichern: ich glaube nicht, daß, wenn dieser Antrag angenommen wird, ich den Widerstand der verbündeten Re— gierungen in der Lage bin zu überwinden. Die Frage ist sehr ernst. Denken Sie sich z. B. einmal, wenn auf dem Lande ein Gehöft gesperrt wird wegen einer Schweineseuche, und ein Landwirt hat vielleicht 50 Stück fette Schweine stehen, die ihr Höchstgewicht schon erreicht haben, die nicht weiter mästungsfähig sind, und dieser Land— wirt darf wegen der Sperre auch nicht ein einziges Schwein ver— kaufen, so ist das ein sehr erheblicher Verlust für den Mann; aber er bekommt trotzdem keine Entschädiguug nach dem Viehseuchengesetz. Denken Sie ferner einmal, was für Beschränkungen bei der Be⸗— kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten auf Grund Gesetzes auf— erlegt werden können, wie schwer diese Beschränkungen unter Um— ständen in das Erwerbsleben eingreifen. Aber keine Entschädigung wird gewährt!
Und um noch einmal auf das Viehseuchengesetz zurückzukommen, so ist dort bei Maul. und Klauenseuche vorgesehen, daß auch der Verkauf der Milch verboten werden kann. Nun stellen Sie sich einen solchen gesperrten Viehbestand von 100 Stück und mehr vor bei einem Besitzer, der seine Milch sonst nach der Stadt verkauft! Welcher Verlust ist damit verbunden, und das Gesetz kennt dafür doch keine Entschädigungspflicht!
Wenn man hier den Weg der Entschädigung gehen wollte, so würde man für die Entschädigungspflicht eigentlich einer ganz neuen Grundsatz aufstellen; und — ich will mich hier nicht näher äußern — Entschädigungsfragen können noch auf ganz anderen Gebieten erhoben werden, als auf dem, mit dem wir uns hier beschäftigen. Ich kann aus diesen weitergehenden Gründen nur dringend bitten, den Antrag abzulehnen.
Abg. Sch ulze (Soz.) erklärt sich gegen den 8 6 in der Fassung er Kommissionsbeschlüsse und für Wiederherstellung der Regierungs⸗ vorlage.
Abg.
Müller ⸗ besser . ist etwas mager ausge der Kosten.
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Staatssekretüär des Innern, Staatsminister Dr. Graf Posadowsky⸗Wehner: '·erren! Eine ganz kurze Bemerkung!
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Wenn ich jetzt so aß das Reich den Einzelstaaten Lasten auf⸗ übernehmen sollte, so fällt mir immer ein s der Kapuzinerpredigt in Wallensteins Lager ein, der jetzigen Der Herr s die Ent⸗ würden. geschenkt.
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wordenen gesunden Reben gewährt werden soll.
Abg. Sartorius (fr. Volksp.) tritt den Ausführungen des Al Dr. Müller⸗Sagan entgegen. Die Schließung einer Rebschule sei n bielen Fällen wegen Uebertretung des Gesetzes notwendig gewese Das Gesetz habe ja gewisse Härten im Gefolge, es sei aber *. einzelnen Bundesregierungen Fdorbehalten, eine Milderung herbe zuführen, insbesondere für die Rebschulbesitzer. Man müsse an de Brundsãtzen festhalten, daß diejenigen, die den Nutzen von eine Sache hätten, auch die Kosten zu tragen hätten. Er sei durchaus de Meinung des sozialdemokratischen Redners, daß der § 6 nach den Wartlaut. der Vorlage anzunehmen sei. Er möchte das ungemein wichtige Gesetz jedenfalls nicht an diesem Punkte scheitern lassen Eben sowenig wie andere landwirtschaftliche Berufskreise eine von, n,, in analogen Fällen erlangten, ebensowenig könnten die die Weinbaubesitzer verlangen. Geschehe jetzt nichts, einem Menschenalter der deutsche Weinbau vernichtet.
Abg. Rettich (d. kons.) . Meine politischen Freunde werden in Interesse des Zustandekommens des Gesetzes gegen die Anträge Graber und Müller⸗Sagan stimmen. Der S 6 in der Fassung der Fom. mission stellt ein Kompromiß dar,
durchaus recht. Durch militärische Requisitionen werden Gespann ebenfalls der Landwirtschaft entzogen, und doch wird keine volle Ent. schädigung gewährt.
Abg. Dr. Blankenhorn wendet sich gegen die des Abg. Schulje und weist darauf hin, daß der 5 missionsfassung den jetzigen Zustand aufrecht erhalte und die sehr scharf heranziehe. Die Anträge entsprächen dem QVandelsgärtnerverbandes Deutschlandz. Dieser Verband stelle sich die Sache doch zu schlimm vor, wenn es auch Fälle geben könne, wo ein. Entschädigung gewährt werden könnte. Sie Erklärungen des Staatz, sekretärs müßten ernst genommen und darum beide Anträge abgelehnt verden.
Abg. Vogt⸗Hall verteidigt sich gegen den ihm in der Debatte gemachten Vorwurf, die Vorgeschichte des Entwurfs nicht studiert z haben, Auch die Weinbergsbesitzer machten sich keine Hoffnung auf volle Entschadigung; empfindlichen Schaden erlitten sie schon dadurch, daß sie für die wertvollen, in den Rebpflanzungen vorhandenen Obstbaum⸗ nicht entschädigt würden. Uebrigens müsse er wiederholen, daß gerade die württemberzischen Weinbauern durch die Handelspolitik des Reich, kanzlers Grafen von Caprivi schwer geschädigt worden seien. Hoffent. lich werde der Staatssekretär ihnen Feim Abschluß der neuen Handels. verträge dieselbe Fürsorge zuteil werden lassen, wie er sie ihm Redner) nachgerühmt habe. Redner erklärt, er wolle nicht etwa gegen irgend eine Landesregierung ein Mißtrauen äußern, aber es sei ihm doch manchmal so vorgekommen, als ob man bei den Untersuchungen ein Auge zugedrückt habe, um die Reblaus nicht zu finden.
Abg. Dr. Müller⸗ Sagan: Ich habe nicht gehört, daß der Staatesekrelär die eingebrachten Anträge als unannehmbar bezeichnet hat, wenn er auch statke Bedenken geltend machte. Es handelt sic hier um die Vernichtung auch solcher Rebpflanzungen, die noch nm bon einer Verseuchung betroffen oder auch nur seuchenverdächtig waren. Wir müssen diese Abänderungen annehmen, um zu verhindern, daß die Behörden in ihren Maßnahmen über das berechtigte Interesse des Weinbaues hinausgreifen. Es ist das ein gesundes Mißtrauen gegen die Behörden, die erst beweisen müssen, daß sie es nicht verdienen. Die Gärtner haben schwer in ihrem Gewerbe zu kämpfen, auch ihnen muß man Gerechtigkeit widerfahren lassen.
Abg. Gröber; Der Hinweis auf das über den 5 kemmene Kompromiß kann die Berechtigung meines Antrags t entkräften. Für das Kulturverbot ist eine Entschädigung überhaurt nicht vorgesehen. Es ist nur gerecht, dem Winzer für den entstehbenden Schaden Entschädigung zu gewähren. Sehr merkwürdig ist die Stellungnahme der Sozialdemokraten. Der Redner dieser Partei kommt mit einer Erklärung, die den Wei bauern neue Lasten auf— erlegt. Das i ie Sorge der Sozialdemokraten für die Interessen
ie Ausführungen 6 in der
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ius erklärt, er halte dafũr, daß der Antrag Gröber
Tragweite habe, da ein Verãußerungsverbot nur Faͤllen eintrete. weiteren Debatte
Schulze.
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ba. Dr nB —1
zegnet dem Abg. Gröber,
der deutschen Wein—
aues zu vertreten berufen seien
kannten kleinen Winzern befänden sich auch sehr zahl⸗
Weinbergbesitzer. taatssekretär d
daß die R 71 1
8 V
Innern, Staatsminister ehner: Herre ann nicht anerkennen, daß das das ich aus Forstwirtschaft angeführt habe, nicht zutri Gegenteil, s hier gegenüber der Reblaus ein staatliche rt ist, daß die Einzelstaaten die Kosten
Kampf gegen die Reblaus übernehmen, darin liegt schon ein Privi legium der Weinbergsbesitzer, während die Waldbesitzer namentlich in Osten ihrerseits den Kampf gegen den Kiefernspinner, der bisweilen ungeheure Verwüstungen anrichtet, großen Vermögensschaden verursacht bständig auf Kosten müssen. Dem Herrn Abg ber möchte ich raten, einmal durch einen seiner Freunde ßischen Abgeordnetenhause ein Gesetz einbringen zu lassen, welche e Waldbesitzer in diesem Falle gleichstellt den Weinbergs besitzem (Zuruf in der Mitte. Heiterkeit Er kann sich darauf verlassen daß sich im Abgeordnetenhause eine ansehnliche Majorität für einen solchen Antrag finden würde.
Es ist hier gesprochen worden von einem Kompromiß bezüglich der 55 5 und 6. Ja, die Regierungen haben dieses Kompromiß ni geschlossen; sie stehen außerhalb dieses Komwpromisses, sie sind outsider
w ß ö — 9 0 * . Daß die Regierungen gege ch
. r z * —— *. z 905k eignungsrecht eingefüh
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selb führen Gri
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11
gegen diese Gestaltung des Gesetzes schwere
Bedenken haben, können Sie ihnen auch nicht verdenken. Im Reich:
viehseuchengesetz sind die allger tschãdigung festgelegt, aber den Einzelstaaten ist überlassen, wie
f sind; in Gese zur Bekämpfung
rankheiten heißt es nur, daß die Kosten
s rankheiten öffentlichen Mitteln aufzubringen
zur Te⸗
Rrank
dieser K.
man hat es den Einzelstaaten auch hier überlassen, wie
zu beschaffen sind. Hier, meine Herren, möchte ich sagen
Fall, wo das Reich in die Finanzgebarung der Einzel
ten eingreift. Wenngleich dieser Paragraph schließlich nur festlegt
bisher Rechtens in den Einzelstaaten gewesen ist, empfinden die
n es doch als einen Eingriff in ihr Gesetzgebungsrecht auf
iete, als einen Eingriff in ihre Finanzgebarung, und des
abe ich auf die Gefahren dieses Paragraphen hinweisen müsser
ist auch eingewendet worden, ja, das wäre doch ganz etwas
s mit der Reblaus, wo manchmal auf 60 Meilen der Verkehr
werde, während es sich bei Viehseuchen nur um Sperrung
eines einzelnen Gehöftes oder Dorfes handle. O nein, beide Fälle
decken sich ziemlich. Wenn die großen Viehmärkte z. B. in der Eifel
gesperrt werden, haben die Viehhändler, kann ich Ihnen sagen, gan
denselben Schaden von der Sperrung des Viehmarktes und manch⸗
mal dauert die Sperre lange Zeit — wie der Rebschulbesitzer, der unter Umständen seine Reben nicht verkaufen kann.
(Schluß in der Zweiten Beilage)
aus 11418
geändert, daß die Entschädigung für die unverkäuflich ge
dann sei binnen
un stellt ein miß an dem wir festhalten wollten Der Staatssekretär hat mit seinem Hinweise auf das Viehseuchengeft ö
Kom. Winzer
Wunsch dez
um Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußi
z 12a.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
M.
Meine Herren, ich möchte schließlich noch auf eine wirtschaft— liche Frage kommen, auf die Frage, ob wir uns darauf einrichten müssen, ähnlich wie in Frankreich: mit der Reblaus zu leben). (Heiterkeit) — Ja, meine Herren, das ist der allgemein technische Ausdruck. Wenn in dieser Weise wie bisher die Reblaus sich weiter verbreitet, so kann ich mir allerdings wohl denken, daß die Kosten der Bekämpfung so ungeheure werden, daß man ähnlich, wie man es in Frankreich getan hat, sich mit der Reblaus vertragen muß; diese Eventualität hat aber immer— hin ihre großen Bedenken. Es ist noch nicht der Gegen— beweis geführt, daß amerikanische Reben, die als Grund— lage für die Verjüngung dienen, nicht einen sehr ungünstigen Einfluß auf die Qualität der Weine haben. (Sehr richtig) Sehr sach— verständige Personen behaupten mit der größten Entschiedenheit, daß auch die französischen Weine dadurch außerordentlich gelitten hätten. Eine neuere Bereisung soll angeblich andere Auffassungen gezeitigt haben; ich habe aber jenen Reisebericht noch nicht studiert. Aber ich wiederhole, es kann möglich sein, daß wir in die Zwangslage kommen, den Kampf gegen die Reblaus in der bisherigen Weise aufgeben zu müssen. Die verbündeten Regierungen haben sich deshalb auch schon darüber geeinigt, die Verwendung amerikanischer Reben eingehend zu studieren und unter strengster Staatskontrolle zunächst praktische Ver, suche zu machen, die man demnächst zu Gunsten der Winzer im großen anwenden könnte.
Abg. Gröber: Der Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion hat klipp und klar erklärt, es sei nicht die Aufgabe der sozialdemo— kratischen Fraktion, die Interessen der kleinen Bauern zu vertreten, und sie wolle einen Teil der Kosten auch auf die kleinen Bauern abwälzen. Das genügt vollkommen. Dem Herin Staats sekretär möchte ich erwidern, man kann mir doch nicht zumuten, daß ich an einem Kampf gegen die Nonnen teilnehmen soll 22
Abg. Dreesbach (Soz.): Mein Kollege Schulze hat gesagt, das Jeseßz gegen die Reblaus sei nicht allein im Interesse der kleinen Grundbesitzer, der kleinen Leute geschaffen, sondern es sei ein Gesetz, um den deutschen Weinbau gegen die Plage der Reblaus zu schützen. Im Rahmen dieses Gesetzes haben wir durchaus nicht nur Ver⸗ anlassung, die kleinen Bauern zu schützen, sondern den deutschen Rebenbau. . . .
Abg. Gröher: Herr Drees bach irrt sich, wenn er seinen Kollegen Schulze aus seiner Verlegenheit zieben will, Er möge sich das un⸗ korrigierte Stenogramm vorlegen lassen; er hat gesagt: „wir Sozial⸗ demokraten haben nicht die Interessen der kleinen Bauern zu ver— treten. Des Verbrechens, einen Eingriff in die Finanzgebarung der Einzelstaaten gemacht zu haben, haben sich die verbündeten Regierungen schon schuldig gemacht im 8 5 des geltenden Gesetzes. Wir befinden uns also in guter Gesellschaft, wenn wir in diesem 8 6 denfelben Weg beschreiten. .
Nach Ablehnung des Abänderungsantrags wird der 6 in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung unver— ändert angenommen. . .
Der Sz 13 gibt dem Bundesrat die Ermächtigung, Grund⸗ sätze für die Ausführung der S§ 1 bis 3 und den § 5 fest⸗ zustellen. . ö 2
Abg. Dr. Blankenhorn bittet dabei die Interessen der Baum— schulenbesitzer zu berücksichtigen. . r.
Königlich bayerischer Regierungskommissar Freiherr von Stein sichert zu, daß die Ausführungsbestimmungen so gefaßt werden. sollen, daß sie, unter Wahrung der Tendenz des Gesetzes, die Baumschulen⸗ besitzer möglichst wenig behelligen.
Der Paragraph wird angenommen, ebenso der Re st des Gesetzes ohne Debatte.
6s folgt die zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Aenderung des Münzgesetzes, der von der IX. Kommission vorberaten ist. Referent ist der Abg. Erzberger Zentr.). Die Vorlage, die ein an deres Mischungsverhältnis für die Fünfzigpfennigstücke, nämlich 750 Teile Silber und 250 Teile Kupfer anstatt M00 bezw. 100 vorschlägt und außerdem dem Bundesrat die Befugnis erteilt, die zur Aufrechterhaltung eines geregelten Geldumlaufs er— forderlichen polizeilichen Vorschriften zu erlassen, ist von der Kommission dadurch erweitert worden, daß diese auch die Ausprägung von Dreimarkstücken mit großer Mehrheit ein— gefügt hat.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Sten gel:
Meine Herren! Ich möchte zunächst dankend anerkennen, daß die Kommission, die zur Vorberatung dieses Gegenstandes niedergesetzt war, sich mit dem in der Vorlage vorgeschlagenen neuen Mischungẽ⸗ derhältnis für die Fünfzigpfennigstücke einverstanden erklärt hat.
Weniger erbaut, meine Herren, war ich jedoch von dem Be⸗ schlusse, der von der Kommission hinsichtlich des Dreimarkstücks gefaßt worden ist. Wenn auch der Bundesrat seinerseits zu diesem Beschlusse noch nicht definitive Stellung genommen hat, sondern abwarten wird, bis der Reichstag in zweiter Lesung Beschluß gefaßt hat, so habe ich
9 3 . ; doch den Eindruck gewonnen, daß man im Schoße der verbündeten Regierungen diesem Beschlusse der Kommission mit großen Bedenken gegenübersteht, und die Bedenken gegen diesen Kommissionsbeschluß ind noch wesentlich gewachsen und haben an Schärfe und Stärke zu⸗ genommen, seitdem der Kommissionsbeschluß in die Oeffentlichkeit ge⸗ langt ist.
Es darf uns das auch durchaus nicht wundernehmen, wenn er—
wogen
2
Artikel der „Kreuzzeitung“ wird auseinandergesetzt, Beschluß der Kommission sich einstweilen nur dar— als der erste Schritt zu ganz anderen, weit ausschauenden auf dem Gebiete unseres Münzgesetzes. (Hört, hört! links.) in jenem Artikel auseinandergesetzt, daß die Hälfte all der en, die wir gegenwärtig in unserem Münzsystem haben, all der
sener
Zweite Beilage
Berlin, Mittwoch, den S. Juni
Münzen, die sich in das Dezimalsystem einfügen, aus unserem Münz— system ausgeschieden werden soll und daß sie ersetzt werden soll durch andere Münzen, die nicht in das Dezimalsystem passen. Nicht nur dem Zwei. und Fünfmarkstücke soll danach der Laufpaß gegeben werden, nein, es soll auch das Zwanzigmarkstück ersetzt werden durch das Dreißigmarkstück, es soll ersetzt werden das Fünfiigpfennigstück dutch das Dreißigpfennigstück, das Zweipfennigstück durch das Drei— pfennigstück.
Und eine solche weittragende Aktion auf dem Gebiete des Münz— wesens soll nun entriert werden ohne jede gründliche Vorbereitung, sie soll entriert werden ohne nähere Prüfung der Bedütfnisfrage, sie soll entriert werden, ohne daß die öffentlichen Organe, die doch berufen sind, in einem solchen Falle mit ihrem Gutachten gehört zu werden, einvernommen werden.
Meine Herren, man wird, wenn man jenen Artikel der ‚Kreuz— zeitung“ liest, unwillkürlich erinnert an eine bemerkenswerte Aeußerung Bambergers bei Beratung des Goldmünzgesetzes vom Jahre 1871. Der genannte Abgeordnete hat damals bemerkt, und zwar anknüpfend an den Vorschlag, eine Goldmünze zu dreißig Mark auszuprägen, man werde schließlich bei der Einführung der Silbermünzen noch vorschlagen, ein Dreimarkstück zu prägen, und damit wäre dann die Münzreform zwar zu der Tür hereingelassen, aber gleichzeitig auf der anderen Seite beim Fenster wieder hinaus geworfen. Das war die Auffassung Bam— bergers.
Ich habe nun in der Kommission des Reichstags die Gelegenheit wahrgenommen, eindringlich zu warnen vor dem Beschluß, den die Kommission dann hinterher gefaßt hat. Ich möchte auch hier im Plenum nochmals meine warnende Stimme gegenüber diesem Kom— missionsantra ge erheben.
Zur Begründung ist bei der Kommissionsberatung u. a. hervor— gehoben worden, daß sich der Taler großer Beliebtheit bei der Be— völkerung erfreue. (Sehr richtig! rechts) Es ist zuzugeben, daß sich unter der Herrschaft einer früheren Münzgesetzgebung der Taler in weiten Schichten der Bevölkerung durchaus eingelebt hat; aber die geltende Münzgesetzgebung hat grundsätzlich mit dem Taler ebenso wie auch mit dem Gulden der rheinischen Währung gebrochen; sie hat den Taler auf den Aussterbeetat gesetzt, und die Erfahrung lehrt, daß die Reichssilbermünzen sich von Jahr zu Jahr gegenüber dem Taler größerer Beliebtheit erfreuen. Während fort und fort der Begehr nach Reichs silbermünzen wächst, fließen die Taler ungeachtet der ver⸗ schiedenartig angewandten Mittel, welche dazu dienen sollen, sie in größerem Umfang wieder in den Verkehr zu bringen, in verstärktem Maße an die Reichsbank zurück. (Hört, hört! links.)
Herr Abg. Dr. Arendt hat bei der ersten Beratung hier in diesem hohen Hause geltend gemacht, es handle sich für ihn nicht um eine Prinzipien“, sondern lediglich um eine Zweckmäßigkeitsfrage. (Sehr richtig! rechts) Ganz einverstanden; auch ich stehe auf dem gleichen Standpunkte. Speziell gilt das für mich von dem Gebiete des Münzwesens. Für mich gilt auf diesem Gebiete vor allem als maß⸗ gebend das praktische Bedürfnis des täglichen Verkehrs, und ich erkenne ohne weiteres an, daß gegenüber diesem praktischen Bedürfnis theoretische und doktrinäre Bedenken zurücktreten müssen. (Sehr gut!) Wir prägen unsere Münzen nicht für die Mathematiker, sondern wir prägen unsere Münzen für das deutsche Volk. (Sehr wahr!) Aber die Frage ist eben die, ob für die Einführung des Dreimarkstücks in der Tat ein solches praktisches Bedürfnis besteht, wie es von dem Herrn Abg. Dr. Arendt behauptet worden ist; und wenn zum Be⸗— weise eines solchen praktischen Bedürfnisses hinzuweisen versucht worden ist auf zahlreiche Schreiben, die an Mitglieder dieses hohen Hauses gerichtet worden selen aus weiten Kreisen der Bevölkerung, so setze ich dem die Behauptung entgegen, daß bisher weder an den Bundesrat, noch an den Reichstag, noch an den Reichkanzler, noch an irgend eine der verbündeten Re— gierungen ein Antrag gelangt ist auf Einführung des Drei— markstücks. Nicht einmal bei der Beratung der Münznovelle von 1900, wo es sich ja bekanntlich um die Erhöhung der Kopfquoten von Silbergeld handelt“, wo also vor allem Gelegenheit gewesen wäre, hinzuwirken auf die Einführung eines Dreimarkstücks, war von der Einführung eines solchen auch nur mit einem Wort die Rede!
Der Beschluß, der von der Kommission des Reichstags bezüglich dieser Münzsorte gefaßt worden ist, trifft daher die verbündeten Re— gierungen durchaus unvorbereitet, und ich sollte denken, daß, bevor eine solche wichtige grundsätzliche Aenderung an unserem Münz⸗ wesen vorgenommen wird, doch zunächst den berufenen Sachverständigen⸗ organen des Reichs und der Bundesstaaten, insbesondere auch den sachverständigen Gremien, welche die Interessen des Handels⸗ standes, die Interessen des Gewerbestandes, die Interessen der Landwirtschaft zu vertreten haben, wenigstens eine Gelegenheit ge⸗ boten werden sollte, auch ihrerseits zum Worte zu kommen, und daß der Reichstag sich nicht begnügen sollte mit unkontrollierbaren Schreiben, die ihm aus den Kreisen der Bevölkerung zugehen. (Sehr richtig! links) So viel Recht, gehört zu werden, wie jene Brief⸗ schreiber, haben ohne Zweifel auch die offiziellen Sachverständigen gremien. (Sehr gut! links.)
Deshalb glaube ich, daß auch die Freunde des Dreimarkstücks wenigstens das eine ihrerseits anerkennen sollten, daß sür heute die Frage der Einführung eines Dreimarkstücks mindesteng noch nicht spruchreif ist (sehr richtig! links), daß wir hier einem non liquot gegenüberstehen, und aus diesem Grunde wurde von seiten der Regie⸗ rungsvertreter auch in der Kommission wiederholt darauf hingewiesen, daß es sich ebentuell doch nur empfehlen möchte, den Gedanken, der geäußert worden ist, bezüglich der Einführung des Dreimarlstücks, in die Form einer Resolution zu kleiden. Wir haben damals in der Kommission in Aucsicht gestellt, daß, wenn die Mehrheit des Reichs. tags es verlangen würde, wir unserseits gern bereit wären, eine ein gehende Enquete zu veranstalten, alle in Betracht kommenden sach— kundigen Kreise einzupernehmen und über die Ergebnisse dieser
Enquete dann eine ausführliche, durchaus objektiv gehaltene Denk.«
chen Staatsanzeiger. 2
schrift an die gesetzgebenden Faktoren gelangen z: In dieser Denkschrift würde dann auch zugleich die heute no völlig ungeklärte und doch für den Verkehr ungemein wi haben klar⸗ gestellt werden können, ob, wenn man si ießen sollte, Drei⸗ markstücke zu prägen und in Verkehr zu bringen, neben dieser Münz— sorte auch ferner das Zweimarkstück, das sich doch in der Bevölkerung sehr eingebürgert hat, noch würde beibehalten werden können. Ich für meinen Teil neige der Ansicht zu, daß in dem Augenblick, in dem wir das Dreimarkstück, das hier verlangt wird, in den Verkehr bringen, wir auch Vorsorge treffen müßten, das Zweimarkstück dem Verkehr zu entziehen, weil sonst fortgesetzt Verwechselungen dieser beiden Münzsorten unausbleiblich wären. (Widerspruch rechts. Die Kom⸗ mission hat jedoch eine Resolution nicht für ausreichend erachtet und hat eine sofortige Aenderung des Münzgesetzes in gedachter Richtung beim Reichstag zu beantragen beschlossen. Der Bundesrat kann ja, wie ich ja schon Eingangs bemerkt habe, formell zu den Be⸗ schlüssen der Kommission wohl erst Stellung nehmen, wenn ein Be— schluß des Reichstags in zweiter Lesung vorliegt. Aber ich kann Ihnen schon heute erklären, daß nach der im Schoße der verbündeten Regierungen herrschenden Auffassung an eine Annahme der Vorlage in jetziger Fassung kaum zu denken ist. (Sehr gut! links.) Man würde in dem Fall, daß der Reichstag den Beschlüssen der Kommission in dieser Richtung seine Zustimmung erteilen sollte, auf die geplante Verbesserung des Fünfzigpfennigstücks lieber Verzicht leisten und sich bei der unaufschiebbar gewordenen Neuprägung der Fünfzigpfennigstücke eben bis auf weiteres mit der bisherigen, der alten Legierung be— gnügen, wenn wir auch unsererseits anerkennen müssen, daß wir dann aus dem bisherigen Uebelstande nicht herauskommen. Ich würde diesen Ausgang der Sache im Interesse unseres Geldverkehrs auf das allerlebhafteste bedauern, und ich möchte daher nur dem hohen Vause meinerseits aufs dringendste nahelegen, ob dasselbe nicht den Weg beschreiten möchte, und zwar schon in zweiter Lesung, der ihm vor— gezeichnet worden ist durch den vorliegenden Antrag Blell, und der darauf hinausgeht, die von der Kommission beschlossene Einschaltung aus dem vorliegenden Gesetzentwurf womöglich schon in zweiter Lesung wieder zu beseitigen. Damit kann ich schließen. (Bravo! links.) Abg. Dr. Arendt (Rp.): Diese Ausführungen haben mich nicht dahin bringen können, von dem Beschluß der Kommission zurück⸗ zutreten. Ich bin erstaunt, daß der Staattzsekretär das Hauptgewicht auf einen Artikel der „Kreuzzeitung“ legt. Ich habe diesen Artikel nicht gesehen, noch geschrieben. Solange Anträge, wie die angedeuteten, hier nicht vorliegen, können solche Erörterungen in einer Tageszeitung uns nicht umstimmen. Was hat nicht alles in der Preffe über den Dreimarkantrag gestanden! In der Freien Deutschen Presse“ wird den beiden Silbermännern der Kommission, Arendt und Raab, eine Ueberrumpelung der Kommission nachgesagt. Kein Wort davon ist wahr. Der Antrag kam von den vier Zentrumsmitgliedern der Kommission und lag schon vor dem Beginn der Verhandlungen gedruckt vor. Die Kommission hat auch rein sachlich mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des deutschen Münzumlaufs verhandelt; erst in der Presse ist der währungspolitische Hinter rund aufgetaucht. Die Fragen für die deutsche Währungspolitik sind schon 1900 entschieden worden. Silber= einziehung findet danach nicht mehr statt; der Taler als solcher soll nicht dauernd im Umlauf bleiben. Wenn ein Antrag wegen der Ausprägung von Dreimarkstücken damals nicht gestellt wurde, so lagen damals die Verhältnisse ganz anders. Es wurde uns damals vom Freiherrn von Thielmann auch versichert, daß, es sich nicht um die Beseitigung der Taler handle. Jetzt freilich lautet es anders; jetzt tut man verwundert, daß wir damals nicht gemerkt hätten, daß es sich um die Beseitigung handelte. Man hat in der Zwischenzeit die Umprägung in viel höherem Maße vorgenommen, als es nach jenen Versicherungen geschehen sollte. Sel bstverständlich mußte die Nachfrage nach Silbermünzen steigen, wenn man die Taler in höherem Maße zurückhielt; mit den großen Zahlen der Bank kann man also uns nichts beweisen. Nun heißt es, das Volk gebe die Taler den Kassen zurück, es wolle sie nicht; aber im Volke ist die Auffassung durchaus die entgegengesetzte; in allen Parteien, in allen Klassen, in allen Städten will man die Taler nicht entbehren. Es handelt sich hier tatsächlich nur um das praktische Bedürfnis; im ganzen Verkehr ist ein großes Unbehagen über die unbandlichen Fünfmarkstücke. Die Legierung der Münzen ist ganz gleichgültig; es handelt sich ja doch lediglich um ein Zeichengeld, soll jd ie nig ver Dreimarkstücke anders sein, so mag man uns einen bezüglichen nt⸗ wurf vorlegen. Der Antrag ist lediglich die Antwort darauf, daß die Regierungen viel zu früh an die Einziehung der Taler gegangen sind. Ich bleibe bei der Ueberzeugung, daß man einen Unter⸗ schied zwischen den Nickel, und Silbermünzen in irgend einem Prägungsunterschied nicht erzielen wird. Das Volk will greif⸗ bare Unterschiede; ich hatte aus diesem Grunde die Herstellung vieleckiger, nicht viereckiger Münzen angeregt. Währungsprinzipien kommen hier gar nicht in Betracht, denn der Taler hatte unbeschränkte Zahlkraft, das neue Dreimarkstück wäre Scheide⸗ münze; als Bimetallisten müßten wir uns also. der Aus⸗ prägung des Talers in ein Dreimarkstück auf das entschiedenste wider? 3 / z * e 73 7Y.5 Verkehrs ist erheblich dichtiger setzen. Das Bedürfnis des täglichen Verkehrs if erheblich wichtiger als das der Herren Kassierer, die dem Taler feindlich gegenüberstehen, weil sie aus den Talern keine Dundertmarkrollen machen können. Das Dezimalsystem ist auf dem Papier von der größten Bedeutung, hat aber gar keine Bedeutung für den praktischen Verkehr; die Aus⸗ länder haben bis heute keine Dezimal münze. Der Beschluß ist von der Kommission fast einstimmig gefaßt worden; wir können es wohl auf uns nehmen, ihn auch im Plenum aufrecht zu erhalten. ö Abg. Blell (fr. Volksp): Ich habe beantragt, die Dreimark ; * 9 * 321 ö ' ö . 2 . stücke aus dem Kommissionsbeschluß wieder zu entfernen. Ist das Dreimarkstüch notwendig, wünschens wert, zweckmäßig? Ich muß diese Fragen sämilich verneinen. Es bandelt sich ier um eine alte, liebgewordene Gewohnheit der älteren Be völkerung. Die neue Generation rechnet nicht mebr nach Talern, sondern nach dem bequemeren Marksystem. Allerdings spielt der Taler vielleicht noch in der ländlichen Bevölkerung eine Rohe. In dem ersten Mänzgesetzentwurf standen an Silbermünzen nur das 20, 50. und 100 Pfennigstück; das Zweimarlstück ist erst nach langen Beratungen vom Reichstage hinzugefügt worden, nachdem man auch für ein 2. Markstück von verschiedenen Seiten ingetreten war. Prägt man genügend Zweimarkstücke aus, dann ist der Taler für den Verkehr nicht nokwendig. Daß der Taler ein willkemmenes Trinkgeld ist, wird ihn nicht retten; ist der Taler zu diesem Zwecke willkommen,; so wird das Fünfmarkstück noch viel willkommener sein. Die Aus. prägung pon Dreimarkftücken wäre eine unnütze Ausgabe. So eingreisende Aenderungen des ganzen Münzwesens darf man doch nicht so rasch vornehmen, wie es die Kommission will; bier bedarf es der allersorgfältigsten Prufung. Abg. Kern (d. kons.): Die Aut führungen des ich
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