Beamte der Militärverwaltung. .
irch Verfügung des Kriegsministeriums. 30. Mai.
84 ** , gun gd rde für den Sekretarigtsdienst bei der Intend. Xfl. (j. K. S) Armeekorps, zum Intend. Sekretär ernannt. Tehnert, Zahlmstr. Aspir. vom 32. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, als Intend. Bureaudiätar für den Gin niet n bei der Intend. XIX. CQ. K. S.) Armeekorps an gestellt. Diese Veränderungen haben Wirkung vom 1. April d. J. an. 6. Juni. Stein, Lazarettinsp; in Leipzig, zur probeweisen Wahrnehmung der Stelle eines alleinstehenden Lazarettinsp. nach Pirna versetzt. Tornow, Lazarettinsp. in Zeithain, zum Lazarett⸗ derwalt. Insp, Wuttke, Lazarettverwalt. Aspir, in Zwickau, zum Lazarettinfß. in Leipzig, — ernannt. Diese Veränderungen treten
unterm 1. Juli d. J. ein. Kaiserliche Schutztruppen. Neues Palais, 6. Juni. Dr. Fry, Stabs⸗ und Abteil. Arzt
2. Feldark. Abteil. der Schutztruppe für Südwestafrika, aus der⸗ abe 6 eschieden und als Bats. Arjt des Schles. Pion. Bats.
Nr. 6 angestellt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. Juni.
Seine Majestät der Kaiser und König besichtigten heute ein um 6 f auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam das Regiment der Gardes du Corps und das Leibgarde husarenregiment. Um 7 Uhr trafen, Ihre Maj sstä die Kaiserin und Königin auf. dem Felde ein. Nach der Be⸗ sichtigung fand ein Exerzieren im Feuer statt.
Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll- und Steuer⸗ wesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ 9 und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von Mittler und Sohn, Berlin 8SW., ist die Rangliste der Schutztruppe für Südwestafrika und des Marine⸗ expeditionskorps nach dem Stande vom Juni 1904 soeben erschienen. Das Heft kostet 0,20 (
Der großbritannische Botschafter Sir Frank Lascelles hat sich nach England begeben. Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat James B. Whitehead die Geschäfte der Botschaft.
Laut Meldung des „W. T. B. ist S. M. S. „Möwe“ am 26. Mai in Ternate (Molukken) eingetroffen und hat am 27. Mai die Reise nach Matupi fortgesetzt.
S. M. S. „Iltis“ ist am 9. Juni in Schanghai an— gekommen. .
S. M. S. „Loreley“ geht heute von Konstantinopel nach Mitylene und von dort am 14. Juni wieder nach Konstantinopel
in See.
Sachsen.
Auch am gestrigen Tage war das Befinden Seiner Majestät des Königs befriedigend; in der vergangenen Nacht traten jedoch abermals langdauernde Anfälle von Atemnot und Beklemmungen ein.
Sessen. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich von Preußen sind gestern mit dem Prinzen Sigismund im Jagbschloß Wolfsgarten eingetroffen.
Mecklenburg⸗Strelitz.
Die Neustrelitzer „Landeszeitung“ hat gestern an der Spitze ihres Blattes folgende Danksagung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Adolf Friedrich veröffentlicht: In dem tiefen Leid, das Gottes Wille über mich und mein Haus und Volk gesandt hat, ist es mir eine Quelle reichsten Segens gewesen, daß mir aus allen Kreisen der Bevölkerung meines Landes nicht allein, sondern auch zum Teil aus weiter Ferne von Korpo⸗ rationen wie von Einzelnen zahllose Zeichen von Liebe und Verehrung für meinen unvergeßlichen Vater und von treuer Teilnahme an meinem und der Meinigen gerechtem Schmerze in schriftlicher und telegraphischer Form, vielfach auch durch schöne Blumenspenden, zu⸗ gegangen sind. Leider bin ich außerstande, jedem Einzelnen zu danken; doch ist es mir ein wahres Herzensbedürfnis, auf diesem Wege allen, die unser in dieser schweren Zit in Liebe und Treue gedacht haben, meinen warmen, tiefgefühlten Dank für ihre wohltuende Teil⸗ nahme auszusprechen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser ist gestern abend, wie ‚W. T. B.“ berichtet, von Budapest in Wien eingetroffen. .
Gestern abend um R/ Uhr wurde in der Schloßkapelle zu Gmunden in Gegenwart der Mitglieder der Herzoglich Cumberlandschen Familie, des Königs und der Prinzessin Thyra von Dänemark die Leiche der Prinzessin Marie von Hannover feierlich eingesegnet. Nach der Einsegnung wurde der Sarg 41 der evangelischen Kirche übergeführt, wohin die Mitglieder der Herzoglichen Familie zu Wagen folgten. In der schwarz ausgeschlagenen Kirche wurde der Sarg auf einem vor dem Altar errichteten Katafalk niedergesetzt, zu dessen Seiten zahl⸗ reiche Kränze niedergelegt waren. Nach nochmaliger Ein⸗ segnung der Leiche schloß die Feier mit dem Gesange eines Trauerchorals.
Die österreichische Quotendeputation nach längerer Debatte mit 7 gegen 6 Stimmen dem Vor
stimmte gestern
, der ungarischen Quotendeputation auf Beibehaltung der bisherigen Quote zu.
Großbritannien und Irland. Ehren des Erzherzogs Friedrich fand gestern, dem
der Herzog von Connaught, beiwohnten. Heute vormittag hat der Erzherzog die Ruͤckreise nach dem Kontinent an⸗ getreten. .
Bei der Beratung des Berichts über die Bill, betreffend das Mu lla ne e,, wurde gestern im Un ter hau se die Ein⸗ schaltung eines Paragraphen beantragt, wonach ein E gentümer aus⸗ ländischer Kompositionen diese in England innerhalb zwölf Mongten nach ihrem Erscheinen registriert haben muß, um berechtigt zu lein, strafrechtlich wegen Verletzung des Autorenrechts vorzugehen. Der Antrag wurde angenommen.
Frankreich.
n der gestrigen Sitzung des Senats brachte, wie W. T. B.“ neh der 666 36 i w f de, Launay (Monarchist) den Wettmarsch der Soldaten am 29. Mai zur Sprache. Der Kriegs⸗ minister, General Andr erklärte, wie er es auch in der Kammer getan, er bedauere, die Genehmigung zu diesem Marsch erteilt zu haben. Der Senator de Lam arzelle (Rationasist) erwiderte dem Kriegsminister, es sei bedauerlich, daß der Minister die Gesucht um Genehmigung des Marsches nicht abgewiesen habe. Die Linke ben antragte hierauf die einfache Tagesordnung, die mit 181 gegen 88 Stimmen angenommen wurde.
In der Deputiertenkam mer brachte der Deputierte Charles Bos (rad. Sozial.) eine Interpellation ein über die neuen Tarife für die Gerichtskosten, die die Lasten der lleinen prozessierenden Leute ver- mehren würden. Es verlangte die Abschaffung dieser Kostenerhöhung und warf dem Ministerpraͤsidenten Combes vor, eine Politik des Verblüffenwollens und des Sand in, die Augen. Sireuens zu treiben. Der Justizminister Valls erklärte, die Tarife für die Ge— richtskosten seien von seinem Amtsvorgänger aufgestellt worden, und berichtigte einige von Bos angeführte Zahlen. Die Deputierten Bos und Jaurds riefen sich unter dem Lärm der Rechten einige Be⸗ merkungen zu. Der Deputierte Milleran? (Soz) erklärte, der Justizminister Vall, der 14 Monate Zeit gebraucht hahe, ehe er die Tarife genehmigt habe, könne die Verantwortung nicht auf seinen Vorgänger abwälzen; die Regierung sei für diese Tarife ver antwortlich. Der Redner fügte hinzu, zweifellos werde man zur Verteidigung der Regierung wieder anführen. daß das von der Regierung unternommene, Werk der Verweltlichung und der Gesetzgebung auf sozialem Gebiet in Frage gestellt werde, wenn man die Regierung stürze. Wenn man aber näher zusehe, dann seien die angeblich von der Regierung eingeführten Reformen nur Rauch und Augentäuschung. Der Ministerpräsident Combes er- widerte, der einzige Fehler der Regierung sei, daß sie schon zu lange bestehe. Die Opposition komme nicht mehr von der Rechten oder vom Zentrum, sondern von den Mitgliedern des früheren Ministeriums Waldeck, Rousseau, das die jetzigen Minister drei Jahre lang verteidigt hätten. Es sei unwürdig von dem Deputierten Millerand, die Regierung wegen einer Gerichts- kostenfrage zu stürzen zu suchen. Im weiteren Verlaufe seiner Aus— führungen sagte der Ministerpräsident Combes, er unterdrücke die Kongregationen im Interesse der Republick und denke nicht daran, sich aus ihrer Hinterlassenschaft zu bereichern. (Ruf rechts; Und die Million der Karthäuser? Der Ministerpräsident erwiderte; ‚Wenn ich mein persönliches Interesse nicht dem höheren Interesse des Landes geopfert hätte, dann hätte ich ich schwöre es den Beweis erbracht, daß eine Infamie gegen mich begangen worden ist. Der Ministerpräsident sagte dann, er möchte nicht aus seinem Amte scheiden, bevor die Ahschaffung des kongreganistischen Unterrichts endgültig entschieden sei; sobald das aber geschehen sei, werde er gern gehen. Der Deputierte Millerand protestierte lebhaft gegen die Andeutungen des Ministerpräsidenten und sagte, dieser suche die Debatte auf ein anderes Gebiet zu lenken. Der Ministerpräsident erwiderte, Millerand wisse, daß er — Combes — in der Karthäuser⸗Angelegenheit seiner Pflicht als Chef der Regierung ein großes Opfer gebracht, habe; er könne sagen, daß man wei Mhnate, bepor man ihn und seinen Sohn beschuldigt habe, von den Kaithäusern eine Million erhalten zu haben, zu ihm gekommen sei, um ihm zwei Millionen anzubieten, wenn er einen den Karthäusern günstigen Gesetzentwurf einbringe. Er habe davon dem Ministerrat Mitteilung gemacht, und dieser habe ihn dazu beglückwünscht, daß er im höheren Interesse der Politik schweigen wolle. Millerand kenne diese Tatsache. Nachdem zwischen verschiedenen Rednern noch eine Reihe von Bemerkungen, aus⸗ getauscht worden waren, verlangte der Ministerpräsident die einfache Tagesordnung Als über diesen Antrag abgestimmt war, 9. sich, daß die Abstimmung einer Nachprüfung unterzogen werden müsse. Der Deputierte Rengult Morlisére wünschte den Ministerpräsidenten über den Bestechungsversuch zu interpellieren. Der Mini ster— präsident erklärte sich mit der sofortigen Diekussion einperstanden und führte dann aus, er sei glücklich, sich von einem Geheimnis besreien zu können, das auf ihm laste. Der Generalsekretär des Ministeriums habe eines Tages eine Persönlichkeit empfangen, die zwei Millionen angeboten habe, wenn dem Parlament ein den Karthäusern günstiger G setzentwurf vorgelegt werde. Der General⸗ sekretär habe dieser Persönlichkeit geraten, nicht die Schwelle seines — des Ministerpraͤsidenten — Arbeitszimmers zu überschreiten, es könne sonst geschehen, daß er das Zimmer durch das Fester wieder verlassen müsse. Später habe man seinen — des Ministerpräsidenten — Sohn beschuldigt, eine Million von den Karthäusern erhalten zu haben. Eine Untersuchung sei eröffnet worden, die Persönlichkeit, die den General⸗ sekretär des Ministeriums aufgesucht habe, habe sich aber geweigert, den Namen desjenigen zu nennen, in dessen Auftrage sie den Schritt unternommen habe. Diese letztere Person habe sich aber dem Minister selbst genannt, es sei der Generalkommissar der Weltausstellung in St. Louis. Millerand habe gebeten, im höheren Interesse des Landes hiervon nichts bekannt werden zu lassen. Der Deputierle Rengult Morliére drückte sein Erstaunen darüber aus, daß der Ministerpräsident nicht den Namen der Person genannt habe, die den Bestechungs. versuch unternommen habe. Der Ministerpräsident Combes er— widerte, es sei Sache desjenigen, diesen Namen zu nennen, der diese Erinnerungen wachgerufen habe. Der Deputierte Millerand. er widerte, er werde das Geheimnis, das ihm aus seiner amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sei, nicht enthüllen. Der Deputierte Pichat (liberaler Republikaner) sagte: wenn Combes die zwei Millionen nicht erhalten habe, so komme das daher, daß die Kart— häuser sie nicht hätten geben wollen. Es sei angeboten worden, 300 000 Franes im voraus und 2 Millionen im Falle des Erfolges zu zahlen. Der Deputierte Bertrand beantragte die Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung, um den Namen der Person festzustellen, die den Bestechungsversuch gemacht habe. Unter Zustimmung deãz. Minister⸗ präsidenten beschloß das Haus, am Mittwoch eine Kommission zu er— nennen, die über den Bestechungsversuch eine Untersuchung anstellen solle. Bezüglich der Interpellation Bos wurde mit 3l3 gegen 250 Stimmen die einfache Tagesordnung angenommen und die Sitzung darauf geschlossen.
Zur Vorgeschichte des gestrigen Zwischenfalles in der Deputiertenkammer wird folgendes berichtet:
Im Laufe einer privaten Unterredung im Ministerium des Innern hatte eines Tages Lagrave, der zur Zeit Kommissar der französischen Ausstellung in St. Louis ist, Edgar Com bes dem Sohne des Ministerpräsidenten, angedeutet, daß jemand bereit sei, zwei Millionen Francs zu zahlen, wenn die, Regierung einen für die Karthäuser günstigen Gesetzentwurf einbringe. Edgar Com bes habe diese Worte, obwohl er ihnen eine Bedeutung nicht beigelegt, am Abend seinem Vater berichtet und sie dann aus dem Sinne verloren. Als dann eine Zeitung gemeldet habe, Edgar Combes habe von den Rarthäusern eine Million erbeten und versprochen, dafür die stagtliche Genehmigung detz Ordens herbeizuführen, sei eine gerichtliche Unter—⸗ suchung eingeleitet worden, und Edgar Combes, der sich nun der Worte Lagraves wieder erinnert, habe von ihnen in seiner Aussage
Schweiz.
Gestern mittag 1 Uhr gab, wie „W. T. B.“ berichtet, ein seit einiger , sich in Bern aufhaltender, wahrscheinlich aus Russisch⸗Polen stammender Mann auf den russischen Ge— sandten Schadowsky einen Revolverschuß ab, der den Ge⸗ sandten in den ion traf. Der Gesandte konnte sich noch selbst nach dem Berner Hof, wo er logiert, begeben. Eine sofort vorgenommene Operation glückte, es gelang, die Kugel zu entfernen, und man hofft auf einen normalen Genesungsprozeß. Die Nacht verlief gut; Fiebererscheinungen haben sich nicht gezeigt. Der Urheber des Anschlägs heißt Jan Ilnicki; er betrachtet sich als ein Opfer russischer Willkürherrschaft und scheint von Verfolgungswahnsinn be— sessen. Im vorigen Jahre reiste er nach Darmstadt, um dem Kaiser von Rußland persönlich sein Anliegen vorzutragen; dort soll ihm ein Kaiserlicher Sekretär versprochen haben, seinen Fall dem Kaiser vorzulegen. e . Der Bundesrat hat gestern nachmittag in einer Extra— sitzung beschlossen, Ilnicki der Bundesanwaltschaft zu über— weisen. Ferner hat der Bundesrat Xn Bundespräsidenten Comtesse beauftragt, sich sofort in, Berner Hof, wo der Gesandte Quartier genommen hat, mach dem Befinden des Patienten zu erkundigen und der Familie sowie dem xussischen Ministerium des Aeußern telegraphisch seine Teilnahme aus— zudrücken.
; Türkei. Nach einer Meldung des Wiener„Telegr⸗Korresp⸗Bureaugs“ aus Konstantinopel wurden gestern nach dem Selamlik der französische Botschafter Constans, der Admiral Gourdon und der Kontreadmiral Antoine von dem Sultan empfangen. Der Admiral Gourdon überbrachte dem Sultan Grüße des Präsidenten Loubet. Hierauf stellte der Admiral die Offiziere seines Stabes vor. Vor der Audienz war zu Ehren des Admirals eine Truppenrevue ab— gehalten worden. Wie die „Frankfurter Zeitung“ aus Konstantinopel meldet, gab der bulgarische Agent Natschowitsch auf der Pforte im Namen seiner Regierung entschiedene Erklärungen ab, wonach sofort die strengsten Maßregeln in Bulgarien er— griffen werden sollten, durch die die Uebersendung von Explosivstoffen von Bulgarien nach der Türkei verhindert werden könne. Da feststehe, daß die Aufgabe des Pakets nach Gewgheli aus Bulgarien erfolgt sei, werde die Pforte auf Wunsch der bulgarischen Regierung derselben die Frachtbriefe ausliefern, damit man durch die Schrift den Verbrecher er— mitteln könne. ö Das ökumenische Patriarchat üherreichte gestern der Pforte eine Protestschrift gegen die Errichtung einer kutzowalachischen Kirche in Monastir.
Serbien. Dem Wiener „Telegr. Korresp. Bureau“ wird aus Belgrad gemeldet, daß dort gestern vormittag auf dem neuen Friedhofe ein Requiem für den in der Nacht vom 11. Juni v. J. gefallenen ersten Adjutanten des Königs Alexander, den Oberstleutnant Naumowitsch, stattgefunden habe, dem der Ministerpräsident, der erste Adjutant des Königs, der Kabinetts— chef des Königs, der Stadtpraͤfekt und zahlreiche Offiziere bei— gewohnt hätten. Asien.
Ein Telegramm des Generals Kuropatkin an den Kaiser vom 9. d. M. besagt, dem „W. T. B.“ zufolge:
Die Beschießung, der Küste westlich von Sseniutschen und Kaidschou durch ein japanisches Geschwader am 8. Juni richtete weder Verluste nech Materialschaden an, obwohl eine bedeutende Zahl von Schüssen abgegeben wurde. Auf russischer Seite wurde nur ein Lazarettgehilfe verwundet. Am Morgen des 9. Juni herrschte an der Küste Ruhe. Einige feindliche Schiffe hielten sich fern vom Ufer. — Am 7. Juni fuhren die Japaner fort, nach Ssiujan auf der von Takuschan und auf der von Föngwangtschöng dorthin führenden Straße langsam vor— zurücken. Abteilungen ihrer Verhut machten etwa 8 Werst südlich und östlich von Ssiujan Halt. Am Morgen des S8. Juni griff eine japanische Abteilung, die aus etwa einer Brigate Infanterie und zwei Gebirgsbatterien und 5 Eskadrons bestand, Ss in jan an. Gegen 11 Uhr erschienen die Japaner von Süden her vor der Start, wurden aber durch ein aͤußerst erfolgreiches Feuer einer russischen Batterie gezwungen, Halt zu machen. Hierauf begann die japanische Infanterie, auch von Osten her auf dem Wege von Föngwangtschöng vorzugehen. Die Kosaken, die daselbst den Paß kesetzt hielten, mußten nach zweistündigem Kampfe sich zurückziehen; eine russische Batterie eröffnete das Feuer auf den Paß und machte es den Japanern unmöglich, sich dort festzusetzen. Um dieselbe Zeit nahm im Süden eine japanische Gebirgebatterie Auf stellung, wurde aber nach einigen Schüssen durch das Feuer der oben erwähnten Batterie zum Schweigen gebracht. Der zweiten japanischen Gebirgebatterie gelang es überhaupt nicht, das Feuer zu eröffnen, und sie räumte unter dem Feuer der russischen Batterie die von ihr eingenommene Stellung. Im Laufe des Gefechts wurde eine Umgehungsbewegung mehrerer japanischer Infanteriebataillone im Nordosten von Ssiujan bemerkt, die den Rücksug der Russen bedrohte. Die Koraken zogen sich deshalb allmählich bis auf etwa 8 Werst von Ssiujan zurück und beschossen dabei mit Artillerie auf eine Entfernung von 6090 Faden eine dichte Kolonne des Gegner. Gegen 5 Uhr Nachmittags hörte das Gefecht auf, Auf russischer Seite wurden zwei Offiziere verwundet, ein Kosak getötet und 17 Kosaken verwundet. Die russischen Offiziere und Soldaten bewiesen in dem Kampfe, wie der Chef der Abteilung meldet, großen Mut. Allen Angaben zufolge fochten die Kosaken mit Truppen der zehnten japanischen Division. — Im Gefecht bei Tafangou am 7. Juni wurde auf russischer Seite ein Schütze verwundet, während die Japaner bedeutende Verluste hatten. Wie die Ortsbewohner aus. sagen, verloren die Japaner 40 Mann an Toten und Ver— wundeten. — Ueber das Gefecht bei Ssaimatsi werden folgende Einzelheiten gemeldet: Am 7. Juni wurde um 5 Uhr Morgens eine Kompagnie, die sich auf der Straße nach Aisanamyn als Sicherheitswache befand, vom Gegner angegriffen. Iht wurde eine Freiwilligenabteilung zu Hilfe gesandt, und später rückte die ganze Abteilung aus, von der ein Bataillon mit einer Gehirgs. batterie vor Ssaimatsi Stellung nahm, während ein anderes Bataillon vorrückte. Die Vorpostenkompagnie und die Freiwilligen. abteilung hedrängten anfangg die Japaner, brachten ihnen Verluste bei und erbeuteten die Gewehre und die Ausrüstung der Gefallenen. Dem Vorrücken des Bataillons wurde aber sodann durch das sehr starte Feuer des Gegners Einhalt getan, der, wie sich heraut— stellte, etwa eine Brigade Infanterse mit zwei Batterien und drei Eskadrons stark war. Der Chef der Abteilung gab den Befehl, zum Finschuilinpaß zurückzugeben Die Abteilung zog sich in voller O dnung langsam zurück. Auf russischer Seite wurden drei Offiziere verwundet und gegen 100 Mann getötet und verwundet. Die erbeuteten Ausrüstungsgegenstände der Gefallenen ergaben, daß die Abteilung mit Truppen der zwölften japanischen Division gekämpft hatte. Der Abteilungechef lobt die Ruhe und den Mut der Truppen und bezeichnet die Tätigkeit der fliegenden Abteilung des Roten Kreuzes
u W. * B.“ zufolge, in Aldershot eine Truppenschau über siebzehntausend Mann statt, der der Prinz von Wales und
Mitteilung gemacht.
als über jedes Lob erhaben.
augschließlich auf einen Strest über die
Wie die Russische Telegraphen. Agentur“ aus Mukden meldet, beginnt die 1 Generals Kuroki ihre Vorwärtsbewegung. Die russischen Vorposten sind im Gebiet von r T ngen ,, und Tienschan auf. beträchtliche japanische Streitkräfte . Jeden Tag finden Scharmützel zwischen den beiderseitigen Vorposten statt. Die russischen Truppen gehen langsam vor den überlegenen feindlichen Streltkräften zurück. —- Die , n g Ligujang vom 8. Junk, wonach bei einem Angriff auf Port Arthur ein Drittel der japanischen Armee vernichtet worden sei, bestätigt sich nicht.
Der General Kuroki hat, wie „W. T. B.“ meldet, nach Tokio berichtet:
Eine unserer Abteilungen hat am 7. Juni Ssaimatsi besetzt. Unsere Verluste waren: 3 Mann tot, 24 Mann verwundet, während der Feind 246 Tote auf dem Schlachtfelde zurückließ, außer zwei Offizieren und fünf Mann, die gefangen genommen wurden. Die Armee des Generals Kurokfi, die mit den in Tatu schan gelandeten Truppen gemeinlam operiert, hat am 7. Juni S siuzjan besetzt und den Feind auf To mutschöng und Kaiping zurückgedrängt. Der Feind zählte 4000 Mann Kavallerie mit 6 Geschützen Unsere Ver—⸗ suste betrugen: drei Mann tot, ein Leutnant, ein Unterleutnant und 23 Mann leicht verwundet.
Urteil des Reichsgerichts vom E5. Februar 19694 über die Zulässigkeit des Rechtsmegs und den Begriff der bürger— lichen Rechtsstreitigkeiten.
In Sachen der Stadtgemeinde S., vertreten durch den Ma—⸗ gistrat, Klägerin und Revisionsklägerin, wider den Königlich pPreußischen Fiskus, vertreten durch die Königlich: Regierung zu S., Beklagten und Revisionsbeklagten, hat das Reichsgericht, JV. Zwil⸗ senat, auf die mündliche Verhandlung vom 15. Februar 1901 für Recht erkannt: z
Das Urteil des ersten Zivilsenats des Königlich preußischen Oberlandesgerichts zu S. vom J. Oktober 1903 wird aufgehoben, der Rechtsweg für zulässig erklärt und die Sache zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück⸗ verwiesen. Die Entscheidung über die Kosten der Revisionsinstanz wird dem künftigen Endurteile vorbehalten.
Von Rechts wegen.
Tatbestand.
Der klagenden Stadtgemeinde sind auf Grund des § 27 des preußischen Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen, vom 3. März 1897 aus der Staatskasse vom 1. April 1900 ab ein fester Staatszuschuß von 40 000 66 (Abt. VI a. a. O.) und ein Staatsbeitrag von 23 272 1½ (Abt. II 4. O. unstreitig alljährlich zur Kasse ihres Schul⸗ verbands zu zahlen. Für dag Etatsjahr 1900 aber hat der beklagte Fiskus zur Kasse der Klägerin nur 40 000 S6. 4 23 0650 „, also 222 4 zu wenig, und für das Etatsjahr 1901 nur 40 000 S. * 17 257,50 6, also 5984,50 M zu wenig gezahlt. Auf die hier⸗ nach fehlende Gesamtsumme von 6206 50 M find nachträglich zunächst noch 222 A6 und am 21. Oktober 1902 ein fernerer Teilbetrag von 1220,77 M zur Zahlung gelangt.
Die Klägerin fordert klagend den Restbetrag von 4763,B73 , nebst 400 Zinsen seit dem 21. Juni 19027 und außerdem 40 Zinfen von 1220,17 6 für die Zeit vom 21. Juni bis 2I. Oktober 1963.
Der Beklagte hat vorweg die Einrede der Unzuläsfigkeit des Rechtsweg erhoben. Eventuell aber will er mit gewissen aus 24 streitigen Rechtsverhältnisse hergeleiteten Gegenforderungen auf⸗ rechnen.
Das Landgericht, das den Rechtsweg für zulässig hält, hat am 27. Februar 1903 den Beklagten zur Zahlung von 4 6, Zinsen von 1220,77 M seit dem 21. Juni 1902 bis zum 21. Sklober 1962 verurteilt, im übrigen aber die Klage abgewiesen und Der Klägerin, mit Ausnahme eines von dem Beklagten zu den Gerichtskosten zu leistenden Beitrags von 10 M½ die sämttichen Kosten auferlegt.
Das Oberlandesgericht zu S. hat die Zuläfsigkeit des Rechtswegs, indem es die Verhandlung auf die sen Einwand beschränkt hat, verneint und durch Urteil vom 7. Oktober 18903 die Berufung der Klägerin aus diesem Grunde zurückgewiesen. Die Klägerin greift diese Ent⸗ scheidung durch Revision an, mit dem Antrage, das angefochtene Urteil aufzuheben, den Rechtsweg für zulässig zu erklären und die Sache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung in die Berufungẽinstanz zurückzuverweisen.
Der Beklagte begehrt die Zurückweisung der
Die Partesen haben Urteils mündlich verhandelt.
Entscheidungsgründe. Das Rechtemittel erscheint begründet. „Der Berufungsrichter führt aus, daß die von der Klägerin aus §z 27 des Gesetzes vom 3. März 1897 gegen den Beklagten geltend gemachte Verpflichtung „lediglich öffentlichen Rechts fein, und daß ein Streit darüber 'nicht zu den bürgerlichen Rechtsstreitiakeiten“ im Sinne des z 13 des Gerichte verfassungsgesetzes gehöre. Der Rechts⸗ weg. sei für den streitigen Auspruch auch nicht besonders („aus- drücklich Nzugelassen, und es müsse aus der Bestimmung in Abf. 6 der Nr. II des Gesetzes vom 3 März 1897 im Gegenteil gefolgert werden, daß er der ausschließlichen Entscheidung durch die Verwaltungs— beh n unterliege. — . ; ie vorstehenden Erwägungen sind nicht geei net, das Urteil zj stützen. Der § 13 des Deutschen Gir tab af eee f ln daß vor die ordentlichen Gerichte alle bürgerlichen Rechts? streitig keiten! und Straffachen gehören, „ür welche nicht entweder die Zuständigkelt von Verwaltungsbehsrden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder reichs⸗ 30g, , . , ,., bestellt oder zugelassen sind“. — Ein besonderes Gericht ist durch Rei ür den vorlie gal . , . ch Reichegesetz für den vorliegenden Wenn der gegenwärtige Prozeß zu den bürgerlichen? e = streitigteiten. zu rechnen ist, so würde 6 9 e ordentlichen Gerichten entzogen sein, wenn nach dem preußischen oder nach Neichsr cht eine Verwaltungsbehörde oder ein Verwaltung ⸗ aer wr e, , n,. zuständig wäre. Der bon der Rei 25gesetzgebung vielfach angewendete Ausd bürgerliche Rechtsstreitigkeit 43 er n gen, wn . 6 nicht ausdrücklich erklart. Bie otive zu § 13 a. a. O emerken: . . „Der Begriff der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ leidet ke (vgl. Mot. zur Bad. P. S. F Loder doch ö. eine n,, genügende (gl. Preuß. A. G. D. J. Einl. § I) Definition. Ihn gemeinsam für alle deutschen Staaten zu präzisteren, war umsowenlger ausführbar, als nach einzelnen Rechten auch Justizpolizeisachen be⸗ ziehunggweise Akte der gemischt freiwilligen Gerichtsbarkeit namenllich auch Vormundschaftsfachen, in den Formen eines Prozesses verhandelt werden (vgl. Nordd. Protokolle S. 2200). Der Entwurf konnte aber den Begriff der bürgerlichen Nechtsstreitigkeit als einen gegebenen voraussetzen, weil er ungeachtet feiner Verschiedenheit in den berschie denen Gebieten des Deutschen Reichs überall ge setzlich e es im geschriebenen oder ungeschriebenen Rechte, fixiert il ( Gann. Piot. 1 . zäz ff) Für die Beslimmung einer Sache sind sonach in erster Linie die Reichsgesetze, in weiterer Linie aber das Landes. ren 9 gr f. Fig lte maßgebend.“ zffenst, bürsten liche Recht oder Privatrecht bildet den Gegens ien, Rechte. Hieraus aber folgt nicht, daß an n , rattigfeiten im Sinne des F 13 a. . D. näar solche sind, welche sich 8 jhat / ,. beziehen. Auch die k ,, . ch rechtlichen Tstel beruhenden nspruchs kann, wie z. B.
Revision. unter Zugrundelegung des angefochtenen
beklagte Partei angehalten
physischen, sei es juristischen
selbst (als öffentliche, dem Anspruch. Ihr Interesse darauf gerichtet, daß der
zahlt und verhindert wird
berührt. gehört begrifflich in das G
1888 (Entscheidungen des S. 288) ausgesprochen hat,
nach Reichsrecht,
preußischem Recht. Ni
Die Annahme des
Hiernach bleibt zu prüfen,
waltung sbehsrde zuständig erklärt sind.
schriften über Fälle anderer Art, und der Abs. 6 der Nr in das Berufungsgericht
der Unterrichtsminister) end
at; der Nr. aufsichts behörde. Die über die Festsetzung zu leistenden Modalitäten. steht diesen, wie dort bestim zollernschen Landen an den entscheidet. Ueber Beschwer aufsichtsbehörden durch ihr
in diesem Falle fristenlos.
vorliegenden Klage nicht. D Beitrags ist dabei des der Klägerin Anspruchs soll mit der gerufene Gericht soll nachfolgerin der mit ihr
beitrag von dem Fiskus um bloßer Inzidenzfall innerhalb
behörde nach 8 27 Nr. IIa. die Höhe des Staatsbeitrags
nicht der Umstand, ob die Verpflichtung, zu deren Erfüllung die
lichen Rechts wurzelt, sondern die Frage, einen Gegenstand des öffentlichen Interesses, des Gemeinwohls, oder um das Rechtsgut und die individuelle Rechtssphäre einer einzelnen, sei es
Klage verfolgt die Stadtgemeinde S. nicht
Staatsbeltrag zu den Kosten der öffentlichen Volksschule voll aus-
Betrag eine von ihr bestrittene, aus ungerechtfertigter Bereicherun hergeleitete Forderung aufzurechnen. Durch den , 2. Sin zesses wird das Schulinteresse selbst, für welches die Klägerin unab— hängig von dem jetzt erhobenen Anspruch Der vermögensrechtliche
V. Zivilsengt des Reichsgerichts in einem Urteil vom 22. September
richts verfassungsgesetzes einschränkende Rechtsnorm die aus öffentlich⸗rechtlichen Verhältnissen hervorgehenden privatrecht⸗ lichen, insbesondere vermögensrechtlichen Ansprüche allgemein von der Verfolgung im ordentlichen noch nach gemeinem
gleich . e n n klche * gewisse einzelne an privatrechtliche Ansprüche wegen ihrer nahen Beziehungen zum öffentlichen Recht ordentlichen Gerichten zur Ahurteilung überwiesen. — es Berufungsgerichts, bürgerliche Rechtsstreitigkeit vorliegt,
für den anhängig gemachten bürgerlichen Rechtsstreit eine Ver= oder
die allgemeine Landes verwaltung vom 30. Juli 1883 enthaltenen Vor- Schulangelegenheiten,. (63 45 bis 49) betreffen
§z 27 des Gesetzes vom 3. März 1897, wie ebenfalls des ordentlichen Richters für den Anspruch ausschließt.
Aber auch dies muß verneint werden.
Die Vorschrift des Absatzes 6 a. a. O, nach welcher auf Be—= schwerden der Oberpräsident (in den Hohenzollernschen Landen
seine Stellung zur Evidenz ergibt, nur auf die in den vorhergehenden II des § 27 erwähnten Anordnungen der Schul letzteren der Staatsbeitrãge 0 Gegen den in Abs. 2 bezeichneten Beschluß der Schul. aufsichts behörde, der den beteiligten Schulverbänden zuzustellen ist,
stellung die Beschwerde an den Obeipräsidenten (in den Hohen—
erfolgenden Entschließungen Anlaß geben, entscheidet nach Abf. 5 end- gültig dieselbe Instanz; die Erhebung des Rechtsmittels geschieht aber
Um eine Abwehr, wie sie hiernach die Nr. den zugelassenen Beschwerdeweg vorsieht, handelt es sich jedoch bei der
ganz außer Streit und nur die Realisierung zustehenden, an
entscheiden, G. und B. zu dulden verpflichtet ist, daß
dieser bei Zahlung der den Schulverbänden jener Gemeinden zustehen⸗ den Stgatsbeiträge angeblich irrtümlich zu viel bezahlt hat.
Hiernach war, wie geschehen, zu erkennen.
werden soll, in einer Norm des öffent⸗
ob es sich dabei lediglich um
Person handelt. Mit der gegenwärtigen einen die Volksschule Staatswohl dienende Anstalt) betreffenden
ist als vermögensrechtliches nur
Beklagte ihr den gesetzlich geschuldeten
gegen den bisher ihr vorenthaltenen
zu, sorgen hat, nicht ꝛ Anspruch einer Stadtgemeinde ebiet des Privatrechts. Wie bereits der
Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 22 besteht eine die Regel des § 13 des Ge— des Inhalts, daß
Rechtsweg ausgeschlossen seien, weder m Recht, noch auch nach Zweckmäßigkeitsrücksichten hat auch das yreußische Staatsrecht
ir aus
anderen Behörden als den
daß überhaupt keine trifft demnach nicht zu. ob nach der Landesgesetzgebung Preußens
die Verwaltungsgerichte für Die in dem Titel VI] des Gefetzes über
es fragt sich daher nur
noch, ob
annimmt, die Zuständigkeit
gültig entscheidet“, bezieht sich, wie
aber verhalten der an den die dabei
sich nur Schulverband vorkommenden
Höhe
und mt ist, binnen vier Wochen nach der Zu— Unterrichtsminister) zu,
den anderer Art, e im Rahmen
welcher endgültig zu denen die Schul- des Abs. 2 9g. a. O
II des Gesetzes durch ie Höhe des von dem Staate zu zahlenden
sich bereits erzwungen werden. Das an⸗ . ob die Klägerin als Rechts. jetzt vereinigten politischen Gemeinden ͤhtet ihr der festgesetzte Staats⸗ diejenigen Beträge gekürzt wird, welche
d feststehenden Klage
Ein der der Negierung als Schulaufsichts⸗ a2 O: übertragenen Beschlußfassung über liegt somit nicht vor.
Die Schlußberichte Reichstags und des
C J : standen zunächst Berichte auf der Tagesordnung.
Dr. Stockmann (Rp., 9
binnen, Mommsen fr (fr. Volksp., Fürstentum
Beweiserhebung
(nl 5. Trier), Korfantt 6. Trier).
Eickhoff (fr. Volksp., 3. antrag gleich falls beanstan
zuweisen, weil sich in diesem
erforderlich, daß der
wendung von Stimmzetteln Utnommen werden.“
Schilda hinausgehende Nachdem der trage auf Zurückverweisung beschlossen.
Bei Schluß des Blattes kommission.
— Auf der Tagesor des Hauses der Abgeor
und Gewerbe Möller be Beratung des Gesetzen dehnung einiger Best
Berggesetzes vom 21. J
auch der 8. 70 des Gerichtgperfaffung acsihez ß eine bürgerliche Rechtsstreiligkeit . . lh
Aufsüchung von Stein quellen in der Provin
Parlamentarische Nachrichten.
finden sich in der Ersten Beilage.
der heutigen (96.)
Ohne Debatte erklärte das Haus die Wahlen der Abgg.
burg (d. kons, 1. Danzig), Freiherr von Maltzan-Peckatel (d. kons., 4 Mecklenburg⸗Schwerin), Mentz (d. kons, 5. Gum⸗
Dr. Pott ho ff⸗Waldeck (fr.
tungen beschlossen hinsichtlich Den Bericht der Kommission über die
Abg. Mülller Sagan (fr. Volksp):
Außerdem sei für ihn und seinen bestimmend der Satz des Berichtes: Zettel unbeobachtet in den Umschlag stecken kann) ist in der Regel f ꝛ ganze Körper, nicht allein der Oberkörper und die Hände des Wählers dem Anblick von Bewegungen des Wählers können eventuelle Rückschlüsse auf die Ver=
Das sei doch eine allzu peinliche, fast noch über Auslegung des Wahlreglements. Abg. von Strombeck (Zentr) dem An⸗
Freiherr von Rheinbaben
über die gestrigen Sitzungen des Hauses der Abgeordneten be⸗
Sitzung des Reichstags der Wahlprüfungskommission
Schleswig⸗Holstein, von Olden⸗
Vgg., 3. Danzig), Meier
Lippe), Horn⸗-Goslar (nl.)
Vgg.) für gültig.
wird auf Grund der Protestbehaup—
der Wahlen der Abgg. Boltz Noll 3 * 3
(Pole, 6. Oppeln), Fuchs (Zentr.,
mmi Wahl des Abg. Erfurt), die nach dem Kommissions⸗ det werden soll, beantragt der
ꝛ an die Koömmission zurück⸗ augenfällige grobe Rechenfehler befinden. Antrag auf Zurückoerweisung mit— dazu (daß der Wähler seine
Job st und
Außen entzogen sind; auch aus
einer hestimmten politischen Richtung
zugestimmt hat, wird dementsprechend
folgen Berichte der Petitions⸗
dnung der heutigen (80) Sitzung dneten, welcher der Finanzminister zen und der Minister für Handel iwohnten, stand zunächst die zweite twurfs, betreffend die Aus⸗ immungen des allgemeinen uni 1865 auf die Arbeiten zur
Die Kommission hat die unveränderte Annahme des Ent—
wurfs vorgeschlagen. Das Haus beschließt demgemäß ohne Debatte.
Es folgt dann die erste Beratung des Gesetzentwurfs über die Bestellung von Salzabbaugerechtigkeiten in der Provinz Hannover in der ihm vom Herrenhause gegebenen Fassung.
Abg. Glatzel (nl. : Ich hätte gewünscht, daß ein Vertreter der Regierung zen Inhalt der Vorlage erläutert hätte. Da dies nicht geschehen ist, will ich darauf hinweisen, daß der Hauptzweck des Gesetz⸗ entwurfg die Sicherung der Salzgewinnungsgerechtigkeit gegenüber der jetzt bestehenden Unsicherheit auf Grund des Bürgerlichen ö. ist. Es soll nach S! das Recht zur Gewinnung von Steln. und Kalisalzen hen dem Eigentum an den Grundstücken, in denen die genannten Mineralien anstehen, abgetrennt und als selbständige Gerechtigkeit für den Grundeigentümer oder einen andern bestellt werden können Sal zabbaugerechtigkeitz Die ganze Materie ist nicht so einfach, daß ie kurzer Hand erlebigt werden dürfte. Es wird kom missarische Beratung notwendig sein. Namentlich die Uehergangsbestimmungen werden geprüft werden müssen, die den Interessen der Berechtigten nicht ganz entsprechen. Auch gegen weitere Bestimmungen der Vor⸗ lage sind berechtigte Bedenken erhoben worden. Ich beantrage, sie einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen.
Minister für Handel und Gewerbe Mölker: Ich habe geglaubt, daß durch die Verhandlung über das Thema, die im Herren hause stattgefunden hat, wir der Verpflichtung einer eingehenden Beratung im jetzigen Stadium der Session überhoben sein würden. Wir haben jetzt den dringenden Wunsch, daß der Gesetzentwurf sobald wie möglich zur Erledigung gelangt. Aus den Interessentenkreisen sind mir seit 2 Jahren die dringendsten Wünsche zugegangen, daß ein solches Gesetz erlassen werden möchte. Als um die Mitte der 1890 er Jahre die Vorlage eingebracht wurde, in der eine gleichmäßige Ordnung der Kaliabbaugerechtigkeit vorgeschlagen wurde, sehnte das Haus die . . , a . zulässig 5 6 haben diesen Slandpunft anerkannt, wünschen aber nun, den Grundbesitz in höherem Maße zu schützen als bisher. .
Ein Regierung komm issar widerspricht dem Vorwurf des Abg. Glatzel, daß die Uebergangsbestimmungen zu formalistisch seien.
Abg. Reinhard (Zentr.) erklärt, daß feine Freunde mit dem Abg. Glatzel darin übereinstimmten, daß der Gesetzentwurf nicht frei von Bedenken sei, und schließt sich dem Antrag, eine Kommissions— beratung stattfinden zu lassen, an, will jedoch die Vorlage nicht einer besonderen Kommission, sondern der verstärkten Justizkommission über⸗ wiesen wissen.
Abg. Glatzel zieht seinen Vorlage der um überwiesen wird.
Alsdann folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs wegen Erhöhung des Grundkapitals der Seehand⸗ lung von 344 um 65 Millionen Mark.
Bei der allgemeinen Besprechung bemerkt M68. von Kessel (kons): Die Wichtigkeit der Vorlage erheischt eine kommissarische Beratung, am besten in der Budgetkommission. Der Kernpunkt der Vorlage liegt darin, daß sie den Gefahren einer Konzentration des Kapitals in den Großbanken entgegentreten soll. Diese. Konzentration, des Kapftals in den Großbanken ist eine erhebliche Gefahr schon in Friedenszeiten, befonders aber in Kriegszeiten. Die Erhöhung des Grundkapitals solst die Seehandlung in die Lage setzen, eine größere Stetig— keit in den Kurs der Staaispapiere zu bringen, ? deren Kurs ungünstiger ist als der anderer Papiere. Ob die Erhöhung des Kapitals genügen wird, um diese Konsolidierung zu ermöglichen, wird in der Kommission zu prüfen sein. Vielleicht könnt⸗ man auch dem Gedanken näher treten, ob nicht in den Probinzen Filialen der See—⸗ handlung errichtet werden können.
Abg. Graw Gentr.): Wir werden der Vorlage zustimmen. Die Seehandlung wird allerdings trotz dieser Erhöhung der Zentralisation der Großbanken nicht die Spitze bieten können, aber sie wird Einfluß auf den Notenumlauf haben. Der Redner erörtert dann die Ent⸗ wickelung der Sparkassen und das Verhältnis der Kapitalanlage in diefen zu dersenigen in Konsols, bleibt aber im einzelnen auf der Tribüne unverständlich. Er wünscht vor allem eine Abgrenzung der Tätigkeits⸗ gebiete der Seehandlung und der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse und scheint den Verkehr mit den Sparkassen kediglich der See handlung vorbehalten zu wollen.
(Schluß des Blattes.)
Zieht, sei Antrag zurück, worauf die 7 Mitglieder verstärkten Justizkommission
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Im Ausstand der Berliner Droschkenkutscher im Dezember v. J. erfolgte die Einigung dadurch, daß Arbeitgeber und Arbeit nehmer eine Abmachung trafen dahin, daß die Kutscher 1,50 S Lohn und 25 v. H. Gewinnanteil erhalten sollten. Dieser X hnsatz befriedigte aber den größten Teil der Kutscher nicht; sie stellten höhere Forderungen, und viele Fuhrherrn haben“ diese auch bewilligt. Mit dem 1. Juli d. J. tritt die erwähnte Abmachung außer Kraft, und es sollen, wie die „Voss. Stg.“ berichtet, neue Verhandlungen zwischen Fuhrherren und Kutschern vor dem Einigung amt des Gewerbegerichts stattfinden, um einen einheitlichen, für alle Berliner Fuhrherren gültigen Lohntarif und eine Hofordnung für Droschkenhöfe aufzustellen. Eine Versammlung des Verbandes der Fuhrherren beschloß am Donnerstag, sich an diesen Einigungs⸗ verhandlungen zu beteiligen. Die Vertreter des Verbandes wurden in der Versammlung beauftragt, für bessimmte Bedingungen der Fuhrberren einzutreten.
In Hamburg fand gestern nachmittag eine Versammlung der autständigen Brauereiarbeiter (vgl. Nr. 134 d. Bl.) statt; in dieser wurden, dem W. T. B.‘ zufolge, Resoluttonen eingebracht, die sich gegen die Anerkennung des Schiedsgerichtsspruchs wandten; enehmigen könne man diesen nur, wenn ein wirklich paritätischer rbeitsnachweis, nicht nach dem Muster des Berliner, eingerichtet werde, und wenn die Arbeitgeber sich verpflichten, die jetzt Ausständigen binnen einer kurzen Frist wieder einzustellen.
In einer gestern abend abgehaltenen Versammlung von Arbeitern und Arbeiterinnen der Metallspielwaren“ fabriken in Nürnberg, die von über 1200 Personen besucht war, wurde, wie ‚W. T. B.“ meldet, beschlossen, die Arbeit am Montag früh nicht wieder aufzunehmen, da die Verhandlungen mit den Arbeit gebern über Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit nicht zu dem erwünschten Ergebnis geführt haben. (Vgl. Nr. 125 d. Bl.)
Aus Liebenwerda wird der „Magdeb. Ztg.“ telegraphiert: Im benachbarten Kohlenwerk Beutersitz haben 90 Cen en arbeiter die Arbeit eingestellt Infolge des dadurch eingetretenen k mußten auch 70 Arbeiter der Brikettfabrik eiern. . Der Ausstand der Boryslawer Grubenarbeiter ist, nach einer Meldung des W. T. B., beendet, nachdem gestern abend ein Uebereinkommen zustande gekommen ist.
Der Ausstand der Antwerpener Diamantarbeiter (val. Nr. 135 d. Bl.) ist, wie die ‚Frkf. Ztg. erfährt, beendet. Die von den Arbeitgebern etwas abgeänderten und von der Arbeiterversammlung gutgeheißenen Bedingungen sind: Einstellung von 300 Lehrlingen, die in erster Linie Sohne von Diamantarbeitern sein müssen, und Ein⸗ setzung einer Lehrlinge kommission. Da auch die sofortige Ein—⸗ führung des k Arbeitstages und des g9stündigen Arbeitz⸗ tages vom 1. Januar ab erreicht wurde, so stellt die Uebereinkunft einen Sieg der Arbeiter dar. , Prozent aller Löhne werden
⸗ und Kalisalz und von Sol⸗ z Hannover.
zur une, nne der ausständigen Amsterdamer Diamantarbeiter, die ihren Kampf fortführen, zurückbehalten werden.