1904 / 140 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Jun 1904 18:00:01 GMT) scan diff

der Abgg. von Normann und Genossen die Spurweite ö. dahin geändert, daß sie nicht 75 em, sondern 1 m betragen soll. In übrigen werden die Konzession und die Statüten unverändert genehmigt. Im §1 des J e

der Ba

wird nach demselben Antrage von Normann das anzulegen Kapital von 185 auf 21 Millionen Mark erhöht und sodann

über den 5 1 nach einem Antrage des Abg. Dr. Müller⸗

Sagan (fr. Volksp.) namentlich abgestimmt. Die Annahme erfolgt mit 149 gegen 83 Stimmen.

Der Rest der Vorlage wird ohne weitere Debatte un⸗

verändert angenommen.

Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Srte— Die Kommission hat den abgeänderten Servistarif „mit Wirkung vom 1. April 1904 ab gutgeheißen; die nächste Re⸗ vision soll aber mit Wirkung vom J1. Aprik 1906 (nicht vom 1. April 1913, wie die Vorlage besagte) erfolgen.

Nach § T soll die neue Klasseneinteilung ebenfalls mit Wirkung vom 1. April 19604 ab in Kraft treten.

Ferner soll folgende Resolution angenommen werden:

Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldmöglichst, jeden⸗ falls mit der nächsten Revision des Servistarifs, einen besonderen Gesetzentwurf Über die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen vorzulegen.“

Dagegen beantragen die Abgg. Eickhoff und Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp.), dem 3 2 folgenden Zusatz zu geben:

Zugleich tritt diese Klasseneinteilung in Abänderung des § 3 des Gesetzes vom 30. Juni 1873 auch für die Bewilligung don Wohnungsgeldzuschüssen an die Offiziere und Aerzte des Reichs⸗ heeres und der Kaiserlichen Marine sowie an die Reichsbeamten mit Wirkung vom J. Aprll 19604 ab in Kraft“;

dementsprechend soll auch die Ueberschrift des Gesetzes ge⸗ ändert werden.

Referent ist der Abg. Freiherr von Richtho fen⸗Dam s⸗ dorf (8. kons.).

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Dem klaren, umfassenden und unparteiischen Vortrag des Herrn Berichterstatters habe ich nur wenig hinzuzufügen. Ich möchte zunächst bemerken, daß im Jahre 1887 uns das Servis⸗ tarifgesetz auf 10 Jahre bewilligt wurde. Daraufhin wurde im Jahre 1897 die Frist auf 5 Jahre verkürzt. Im Jahre 1902 wurden wir schließlich aufgefordert, schon mit Wirkung vom 1. April 1904 ab ein neues Servistarifgesetz vorzulegen, was auch geschehen ist. Für dieses neue Servistarifgesetz, meine Herren, will man uns, entgegen der früheren Uebung, wiederum nur eine zweijährige Geltungsfrist bewilligen.

Nun kommen hierbei ja zwei Fragen zur Geltung: einmal die Entschädigung für die Quartierleistungen, andererseits das Tarif⸗ servisgesetz als Grundlage für den Personalservis der Offiziere und für den Wohnungsgeldzuschuß der Beamten. Auf dem Gebiete der Ent⸗ schädigung für die Quartierleistungen glaube ich, obgleich die Schwere dieser Last für die Bevölkerung keineswegs zu verkennen ist es ist aber eine Staatslast, die sich nicht vermeiden läßt —, ist doch vieles in den letzten Jahren gebessert. Ich erinnere daran, daß zunächst die Servisklasse V ganz fortgefallen ist unter einem nicht unerheblichen Opfer der Reichskasse. Ich erinnere ferner daran, daß nach diesem Gesetzentwurf die Entschädigung für die Quartierleistung für die JV. und die III. Servisklasse die gleiche ist, mit anderen Worten, daß die IV. Servisklasse dieselbe Entschädigung bekommen soll, wie die III. Servisklasse. Ich erinnere endlich daran, daß durch diesen Gesetzentwurf 205 Ortschaften höheren Tarifklassen zugewiesen werden. Ich meine also, daß für die Entschädigung der Quartierleistung recht wesentliches geschehen ist, und daß deshalb meines Erachtens kein sach⸗ liches Bedürfnis vorliegt, auf diesem Gebiete außerhalb der gesetzlichen Frist schon mit Wirkung von 1906 wiederum ein neues Quartier⸗ leistungsgesetz zu fordern.

Nach den Erörterungen in der Kommission ist das eigentlich auch nicht der Beweggrund des vorliegenden Beschlusses, sondern man will, wie das der Herr Referent ausgeführt hat, den Personalservis

Sf

der Offiziere und den Wohnungggeldzuschuß der Beamten auf eine wesentlich andere Grundlage stellen.

Demgegenüber möchte ich zunächst folgendes in Ihr Gedächtnis zurückrufen. Bei Gelegenheit der Erörterung des Gesetzes von 1897 wurde von dem hohen Hause der Beschluß gefaßt, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dahin zu wirken, daß für die Bemessung der Höhe des Wohnungsgeldzuschusses und die entsprechende Orts— klasseneinteilung nicht ausschließlich die Servisklassen als maß⸗ gebend betrachtet werden, und daß demgemäß der 3 des Reicht⸗ gesetzes vom 30. Juni 1873 geändert werde. Dieser Resolution des Reichstags sind die verbündeten Regierungen tatsächlich nach⸗ gekommen; denn wenn Sie sich die Grundsätze ansehen, die der Be⸗ gründung des Gesetzes vom Jahre 1902 beigegeben sind, so ist dort ausdrücklich gesagt: es sollten, abweichend von den bisherigen Grund⸗ sätzen, für die Zuweisung der verschiedenen Ortschaften in die einzelnen Tarifklassen auch die Mietsbeträge mit maßgebend sein. Wir haben diesem Wunsche in der Weise Rechnung getragen, daß wir fast für alle Ortschaften, für die Erhöhungsanträge gestellt wurden, und für eine große Anzahl von Beamten und Offizieren daselbst aus allen Rangklassen die von denselben tatsächlich gezahlten Mieten fest⸗ gestellt haben, und daß diese tatsächlichen Feststellungen für die Beschlüsse mit maßgebend waren, ob den Erhöhungsanträgen statt⸗ zugeben sei oder nicht. Dieses selbe Verfahren ist jetzt auch bei dem neuen Servistarif, der hier vorliegt, für fast sämtliche der höheren Klasse zugewiesenen 205 Ortschaften angewendet worden.

Meine Herren, weiter ist doch auch dadurch den Wünschen des hohen Hauses erheblich entgegengekommen, daß seinerzeit die V. Servis— klasse auch für den Wohnungsgeldzuschuß und den Personalservis der Offiziere vollkommen fortgefallen ist.

Wenn also Ihre Wünsche lediglich darauf hinausgehen, den Wohnungsgeldzuschuß beziehentlich den Personalserois der Offiziere auf eine andere Grundlage zu stellen und diese Grundlage vollkommen unabhängig zu machen von denjenigen Kennzeichen, die für die Klassen⸗ einteilung für die Quartierleistung maßgebend sind, so besteht eigent⸗ lich zwischen dem jetzigen Servistarifgesetz und dem künftigen Wohnungsgeldzuschußgefetz, das Sie wünschen, gar kein innerer Zu⸗ sammenhang mehr. Im Gegenteil, meine Herren, Sie wollen ja absichtlich diese beiden gesetzgeberischen Maßregeln vollkommen unabhängig voneinander gestalten. (Sehr richtig) Ich freue mich, meine Herren, daß Sie das anerkennen; dann gestatten

Sie mir aber, daß ich in aller Bescheidenheit den Schluß daraus ziehe, daß es sich dann auch nicht rechtfertigen läßt, daß Sie durch Ihre Resolution diesen Gesetzentwurf und den Wunsch, schon 1966 ein neues Ser vis gesetz zu haben, verkoppeln mit dem weiteren Wunsche, auch ein neues Gesetz, betreffend den Wohnungsgeld⸗ zu schuß, vorzulegen, weil diefe beiden Gebiete innerlich dann nach Ihrer eigenen Auffassung ja keinerlei Zusammenhang mehr haben

sollen.

Was die Vorlage eines Wohnungsgeldgesetzes betrifft, so ist das ja, wenn man Ihrem Plane folgt, eine reine Finanzfrage, und ich nehme an, daß der Herr Staatszsekretär des Reichsschatzamts die Güte haben wird, Ihnen darüber nähere Mitteilungen zu machen. Ich möchte mir aber noch eine Bemerkung dazu gestatten. Es entsprach früher den Wünschen des hohen Hauses, die Anzahl der berschiedenen Tarifklassen möglichst zu berringern, um die Anzahl der Anträge auf Versetzung in höͤhere Klassen ebenfalls entsprechend zu mindern. Wenn ich annehmen darf, daß Aeußerungen, die ich in der Presse gelesen habe, Wünschen von Mitgliedern dieses hohen Hauses entsprechen, so denkt man sich die zukünftige Regelung des Wohnungsgeldzuschusses etwa in folgender Weise: Es soll für jeden Ort und für je de Beamtenklasse etwa nach der Klasseneinteilung der Be— amten, wie sie für die Gewährung von Tagegeldern besteht

festgestellt werden ebenso natürlich auch für die Offiziere

welche Miete tat sächlich jeder Beamte und jeder Offizier in jedem einzelnen Orte zahlt. Ferner soll demnächst duich Normalstatut festgelegt werden, welchen Wohnungebedarf man jeder der verschiedenen Rangklassen billigerweise zusprechen kann, und dann soll durch Verbindung des normalen Wohnungsbedarfs jeder Rangklasse und der von jeder Rangklasse in jedem einzelnen Orte durchschnittlich gezahlten wirklichen Miete ermittelt werden, wie hoch der Mietspreis für jede Rangklasse und in jedem Orte pro Zimmer anzunehmen ist. Indem man schließlich den Mietspreis pro Zimmer vervielfältigt mit der Anzahl der Zimmer, die man der einzelnen Rangklasse statutarisch zugebilligt hat, soll für jede einzelne Rangklasse und für jede einzelne Ortschaft der Wohnungs⸗ geldzuschuß individuell berechnet werden, sei es, daß man den vollen errechneten Betrag gibt, sei es, daß man nur einen Prozentsatz hier⸗

von gewährt.

Meine Herren, ich befürchte, wenn man diesen Weg geht, wird man eine solche Unzahl von verschiedenen Klassen bekommen und daraus wiederum ein solches Maß von Wünschen auf Ver— setzung in höhere Klassen hervorrufen, daß die Schwierigkeit, hier ausgleichende Gerechtigkeit zu üben, noch größer sein wird als bisher. Die Gründe, die uns bisher eine ablehnende Stellung ein—⸗ nehmen ließen, etwas an dem bisherigen System des Personalservises der Offiziere zu ändern, habe ich bei der Generaldebatte und in der Kommission so eingehend dargelegt, daß ich glaube, mich jetzt einer Wiederholnng für überhoben halten zu können. Aber mag die Sache sein, wie sie will es ist eine Finanzfrage, wie ich wiederhole —, so steht doch eins fest: die statistischen Vorarbeiten, die in jedem Fall gemacht werden müssen, und die wahrscheinlich im Reichsstatistischen Amt zu bewerkstelligen sein werden, erfordern bei ihrem ungeheuren Umfange eine so lange Zeit, daß ich es vorläufig in der Tat technisch und geschäftsmäßig für ausgeschlossen halte, daß man Ihnen schon mit Wirkung vom 1. April 1906 ein Gesetz vorlegen kann, das auf der

von Ihnen gewünschten neuen Grundlage aufgebaut ist.

Daß eine Reform vielleicht wünschenswert ist, das will ich nicht bestreiten; sie mag auch durchgeführt werden, wenn die Mittel vor⸗

handen sind. Besonders dringend das erkenne ich ausdrücklich an aus meiner Erfahrung in meinem eigenen Ressort ist unzweifelhaft, vor allen Dingen den Unterbeamten einen höheren Wohnungsgeld— zuschuß zu gewähren. GSustimmung.) Wollen Sie aber diesen Wunsch erreichen, meine Herren, dann geben Sie uns auch die Zeit, daß wir die Frage eingehend prüfen und Ihre Wünsche, falls die verbündeten Regierungen einverstanden sind, und der Herr Schatzsekretär die Mittel zu erschließen vermag, verwirklichen können.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Ste ngel:

Meine Herren! Ich werde mich in meinen Ausführungen wesentlich beschränken auf die Frage des Wohnungẽsgeldzuschusses, und da muß ich sagen: gerade was die anderweite Regelung dieser An— gelegenheit anbelangt, habe auch ich gegen den Termin, welchen die Kommission Ihnen zur Inkraftsetzung einer solchen Neuregelung vor⸗ geschlagen hat, die schwersten Bedenken. Ich hatte bisher angenommen, daß schon durch die gegenwärtige Vorlage den bereits zu wiederholten Malen in früheren Sessionen von dem Reichstage geäußerten Wünschen auf eine Besserung des Beamtenwohnungsgeldzuschusses, wenn auch nicht in der äußeren Form, so doch der Sache nach hinreichend Rech⸗ nung getragen worden sei.

Wie Sie schon vorhin aus dem Munde des Herrn Staats— sekretärs des Innern vernommen haben, sind die Grundsätze über die Bildung der Ortsklassen dahin geändert worden, daß den Mietspreisen in den verschiedenen Ortschaften gebührend Rechnung getragen worden ist. Dementsprechend ist denn auch gleichzeitig die Orts klasseneinteilung anderweit geregelt und umgearbeitet worden. Daß dabei die Aenderung der Grundsätze nicht etwa nur auf dem Papier stehen geblieben, sondern daß in der Tat diese Aenderung der Grundsätze auch in die Wirklichkeit übersetzt worden ist, das ergeben die zahlreichen Ver— setzungen einer Reihe von Ortschaften in eine höhere Servisklasse, und das ergibt sich insbesondere auch aus dem Umstand, daß dem im Reichstage wiederholt geäußerten Wunsche entsprechend speziell die Servisklasse A in sehr erheblichem Umfange erweitert und auf weitere Ottschaften ausgedehnt worden ist.

Nach den jüngsten Beratungen in der Budgetkommission des Reichstags kann ich mich allerdings nicht länger mehr dem Eindruck und der Ueberzeugung verschließen, daß es dem Reichstage nunmehr neben einer weitergehenden Verbesserung der Klasseneinteilung haupt⸗ sächlich zu tun ist um eine durchgreifende Umgestaltung der Wohnungs⸗ geldzuschüsse (sehr richtig), vor allem um eine Umgestaltung der Wohnungsgeldzuschüsse in der Richtung, daß einmal zunächst den untersten Klassen, vielleicht auch noch herauf bis zu den mittleren Beamten, Rechnung getragen werden soll. Ich erkläre Ihnen hiermit, daß wir unsererseits auch gern bereit sind, einer solchen Frage der Umgestaltung des Wohnungsgeldzuschusses näher zu treten und die Vorschläge, die in der Richtung an die Regierung gelangt sind, speziell bei den Beratungen in der Kommission, in Erwägung zu ziehen und den Vorarbeiten, die diese Vorschläge dann für eine fernere Ausgestaltung erfordern würden, unsererseits näher zu treten.

Dabei wird der Reichsfinanzverwaltung die an ch erleichtert, daß nach Herr Finanzminister erst in der chen Landtage abgegeben

sich sehr schwier hlung. Die Beamten würden es nicht

stens einmütig vom ganzen denn die Sache i

n der näch rstehen, wenn ni i 5 Ziffer 1906 fesfgehalten würde; hinausgeschoben worden.

Präsident Hraf on Ballestrem: Ich hatte in der Abg. Dr. Südekum überhört, daß er von sthürin ch, muß diesen Ausdruck als durchaus ̃ ihn künftig zu vermeiden. Hug SJentr,) bespricht die mißlichen Ve zelstaaten hinsichtlich der Wohnun uschüsse auch auf t nehmen. Seine prünglich beantragt, die nächst Klasseneinteilung der Orte mit Hoffentlich werd die, Vorlage zu machen ge hat deshalb immer kürzere en sich einer Trennung aben. Auch heute haben Reich für solche Zwecke kein Geld ge Zeit in Anspruch

Aufgabe einigermaßen dadur die der Königlich preußische jüngsten Zeit im preußis preußische Regierung auch ihrerseits geneigt zu sein einer Aufbesserung der untersten Beamtenklassen Wohnungsgeldzuschusses näher zu treten.

Ich bemerke indessen, daß die nähere Regelun mit nicht geringen Schwierigkeiten verknüpft ist. verschiedene Punkte mit herein. auch der Herr Staats spielt da herein insbe Regelung des Perf der eingehendsten Prüfung und in dem wir an eine durchg rei zuschüsse herangehen würden.

Dann ist aber noch ein weiterer sehr wichti zu berücksichtigen, auf den Posadowsky vorhin

Reichstage an st lange genug hat, die Kön

gischen Raubstaaten! unpassend und un—

rhältnisse der g5gel dzuschüsse. die Steuerver⸗ Freunde hätten e Revision des Wirkung vom e es der Re⸗

in Ansehun ziemlich bezeichnen und bitte, g der Angelegen Es spielen daß Ich erwähne zunächst einen, au sekretär des Innern schon hingewiesen sondere die Frage einer etwaigen and der Offiziere, eine Frage, die je Erörterung bedarf, fende Neuregelun

Beamten in den Ein Man müßte bei Ber hältnisse der einzelnen Orte Rücksi in der Kommission urs Servistarifs und der 1. April 1807 vornehmen zu lassen. gierung schon bis 1996 gelingen,

Abg. Singer (So Revisionsfristen angenommen, weil die R der Wohnungsgeldzuschußfrage abgeneigt? wir wieder gehört, daß das Deutsche Die ö . nehmen, wie die Regierung sagt, 6 geprüft hat und gn sich zuschußgesetz gar nicht ist. Alle quickung beider Aufgaben unmögli der Unterbeamten Das Wohnungsgeldzuschußges daß der Maßstab nach unte prozentual erhöht wird. Am besten daß von 1906 ab die Auf einen besondere die Kommissionsvorlage stimmen, der Reichstag gegenüber der Regierung nicht zurückt richten wir insbesondere an das Zentrum.

Abg. Eickhoff. (fr. Volksp.): quickung von Servistarif und mehr zu verlieren. vorübergehenden Zustand gedachk, wissen Hast beraten worden. hindert eine gerechtere und den einteilung der Orte. Offizieren zu gute.

nessung dieser

onalservises in dem Augenbli, z.): Der Reichsta g der Wohnungggel. ; ger Gesichtspun auch der Herr Staatssekret schon hingewiesen hat, am 1. Dezember 1905 eine neue Volkszählung vorger und daß, wenn der Frage der V zuschußgesetzes unsererseits erläßlich ist, z

unmöglich so lan um so weniger, gegen ein besonderes Woh Parteien sind einig, ch fortdauern darf, der Wohnungsfrage grundsätzlich dahin n zu Gunsten der Beamten etz zu bestimmen, ers geregelt wird. wir werden für n Erwartung, daß veicht. Diese Bitte

Ueber die Unhaltbarkeit der Ver— Wohnungsgeldzuschuß ist kein Wort prünglich nur an einen setz war mit einer ge— ig beider Dinge ver—

entsprechende Klassen⸗ kommt schließlich nur den chstage ein Zufall, daß

är Graf ven ; das ist nämli . kan g g die E r⸗ und daß die Lage

orlage eines neuen Woh unerträglich

näher getreten werden soll, ur Gewinnung einer sicheren Grun weiter aufzubauen ist, zur Gewinnung der ersten der wir bei den weiteren Arbeiten Feststel lung

es doch un⸗ . dlage, auf dr Voraussetzung, von auszugehen haben, die vor Volkszählung Ergebnisse der

: re es, im Ges se Materie durch Gesetz besond n wir verzichtet, in der bestimmte

n Antrag habe Ergebnisse 3.

abzuwarten. Volkszählung des Jahres ich wiederhole auf der wir unsere weiteren wegen bin ich der Meinung, wenn das hohe Haus der vorzunehmenden Umgest geldzuschüsse etwas der Termin für diese nächste unter keinen Umständen zu knapp Wenn das Verlangen gestellt wurde, mit dem 1. April 1906 ins L dieser Termin

Bevor also die nicht amtlich festge uns auch jede

rbeiten aufbauen können. Der Gesetzgeber hatte urs und das Ge Die Verbindur

Bedürfnissen

wünscht, daß bei über die Wohnungt⸗ werden soll, daß dann Reviston, die der Reichstag von u bemessen werden darf. eine solche Gesetzgebung bereit eben treten zu lassen, so erscheint unter allen Umständen als verfrüht. unsererseits gewiß gern bemüht sein, die aber ich glaube, wenn wir uns uns dürfen Sie uns auch nicht schwierige Arbeit aufbauen müssen, daß dieselbe in irksamkeit treten soll, bereits veraltet ist. Dazu kommt nun, meine Herren, Wir können diese ganze unternehmen Leistungsfähigkeit des das habe ich mir bereits und Ihr Herr Referent Ausführungen heute wiederzugeben. wenn ganze Arbeit gemacht werden, w werden soll, billig wird dann mit erheblichen Mehrkosten dann daß auch noch nach anderen Richtungen bieten reden, die weiter ab lie will ich reden daß beisp Nr. 465 der Drucksachen, haben, immerhin wiederum fordern wird, und so kommt

altung der Gesetzgebung Befriedigendes geschaffen Das jetzige Jesetz Nicht selten ist es im Servisklas

Der 5 1 kommt den ie es wünschenswert wäre. ingsgeldzuschußfrage hat die ist unsere Finanz- rn sagte: tut Geld haltet die Taschen zu!“ ie Ostmarkenpolitik be—⸗ Freunde sehr

im Herbst nach unserem Wiederzusammentritt. Beamten nicht in dem Maße zugute, w Gegen die besondere Regelung der Wohnt Regierung nur finanzielle Gründe angef Der Staatssekretär des Inne

möchte lieber nen sind für d

Wir werden Arbeiten tunlichst zu fördern; ererseits dazu bereit erklären, so zumuten, daß wir diese große und ungemein von der wir uns sagen wo das neue Gesetz in

j ührt. Gew lage nicht günstig.

hien, Beutel!“ ich hte Wie viel ungezählte Millio willigt, deren Erfolge selbst nach der zweifelhaft sind. (Zuruf des Abg.

Meinung ihrer bon Kanitz:

auf einer Basis,

einen höheren Wohnungsgeldzuschuß zu anderen Beamten nur neulich gehaltenen Rede deutlich ergibt. Wie soll in eine Wohnung finden, die seiner sozi elbst wenn man den Zuschuß zum so darf man wenigstens einer nicht aus dem Wege gehen. In Baden gelöst; man hat viermal den Zu Erhöhung der Mietspreise. wir diesem Gesetzentwur aAantwortung dafür ab, daß

auch noch der Kostenpunkt. und für die welcher wir unter sorgfältiger Berück und wie es mit der heute steht, in der Kommission darzulegen gestattet,

auch schon

in beschränttem Maße, Finanzministers Freih Berlin ein

X Neuregelung ; errn von Rheinbaben

Postunterbeamter für 240 0 alen Stellung angemessen wäre? Wohnungsgelde ausbauen will, des Wohnungeldzuschusses Frage mu Rüͤcksicht auf die müssen auch aber jede Ver⸗ Reform dieser unendlich wichtigen

sichtigung der

diese meine Ich kann hier nur wieder⸗ enn gründlich gebessert Wir werden Dazu kommt, ich will nicht von Ge— gen, nur von einem ganz naheliegenden ielsweise auch die Resolution Gröber, auf mit der wir uns heute noch zu beschäftigen einige Millionen Mark Mehraufwand er⸗ eben immer eins zum andern. möchte ich heute wiederum an die Worte erinnern, die unlä ersten Lesung, wenn ich nicht irre, von seiten Sr. Exzell Staatssekretärs des Innern bereits an Sie möchte Sie erinnern an die Worte: ssehr richtig) und verlass nahmen, die etwa der ne zergessen Sie nicht, meine Herren ja zum großen Teil durch das Zoll bereits zu anderen Zwecken (GSuruf links), dürfte kaum ausreichen, decken, das wir schon aus Und nun Einzelstaaten

schuß erhöht mit ö die Dinge liegen, die Sache nicht sein. zustimmen, wir lehnen

zu rechnen haben.

enz des Herrn gerichtet worden sind, ich Tun Sie Geld in Ihren Beutel!“ en Sie sich nicht zu sehr auf die Mehrein⸗ ue Zolltarif in den nächsten Jahren uns brin daß über diese Mehreinnahmen tarifgesetz vom Dezember 1906 Was dann noch übrig bleibt um auch nur das Defizit zu den letzten Jahren herüberzunehmen haben. nnte ja noch in Frage kommen die Inanspruchnahme der um den Bedarf zu decken. doch sagen, diese Inanspruchnahme der E hier noch ganz besonders große Bedenken. daß ja in den Einzelstaaten die L liche, ja teilweise sogar Sie werden also Wohnungsgeldzuschüsse der danken folgen, daß eine so derjenigen Mittel, auch ihrerseits die Lage ihrer eig Abg. Patzig (ul.): welcher Hartnaͤckigkeit di jetzt übers Knie brechen. hingewiesen, w So wenig habe tisch befriedigt wie wahrung einlegen gegen das J erledigt werden soll. Ich n s Die Ziffern der Volks maßgebend, daß ich darum bitter bürgermeister zu vorzuschlagen. Wenn das Rei Arbeit machen will, so wir setzen des Wohnungsgeld unseren Reichsbeamten geldzuschusses schuldig müssen, den Unterbeamten also auf anderen Grundlag Vorlage zusammengeschmiede müssen wir allerdings leider

willigen. Wir können das v als wenn wir

verfügt ist.

Da möchte ich Ihnen aber inzelstaaten hat namentlich Denn übersehen Sie nicht, age der Beamten vielfach eine ähn— eine noch mißlichere ist als im Reich, und zei einer Gesetzgebung über eine Verbesserung der Reichsbeamten doch nicht etwa dem Ge— lche Gesetzgebung auszuführen wäre zu L cht entraten können, um enen Beamten zu verbessern.

Wir sehen aus den letzten beiden e Regierung eine Frage behandel n. Der Staatssekre ie die Bewilligungofr n mich noch selten E wir eben gehört ha angsame Tempo, iöchte der Verw

deren die Einzelstaaten ni

Reden, mit t, die wir kär des Innern hat schon isten immer kürzer gew gen vom Regierungs⸗ ben. Ich muß Ver⸗

mit dem diese Frage altung einen ählung sind für mich möchte, einen tüchtig

dieser Beziehung ch ernsthaft an die Das mechanische An⸗ cht mehr an, weil wir g des Wohnungs⸗ ch dahin kommen

Abg. Kirsch ( nmlich niemand mit erommen ist.

gangbare Wege in chsamt des Innern si

veranlassen,

d es schon gehen. zuschusses geht deshalb ni eine ganz andere Konstrui Wir werden das Wohnungsg en die, baldigste Loskösu ten Dinge von einander einem Zwange folgend, or den Petenten nicht ande ng nur auf zwei Jah

der geschafts o

VP zglichke ten nd. bea n tr ag t, die Vo ission z u rück zu

ng serhemnit . geschehen. Heute die Vorlage be⸗ rs verantworten, re aussprechen. erechtigkeiten, zumal um wenig geschmack⸗ gewünscht, daß man

sind wir in einer chwierlgen finanziellen Ver⸗ en in der Zukunft on heraussparen ese Sache durch⸗ sondern der Verwaltung n ohne Rücksicht auf die

und das würde dann gewiß in wesentlich

die Bewilligu anderwärts noch ingischen Staaten, die der Ich hätte do

in den thür voll Raubstaaten ! genannt hat. eine solche Bezeichnung vermieden Zwangslage, aber mit diefen nicht durchhelfen. b wir nicht eine Mill schon im nächsten Winter di

eiten aufweise.

en dürfen wir uns genauer untersuchen, o n, ob wir nicht führen können. Nicht S ch ist es, Reformvorschlage

bg. von Oer Freunde sind der Ansicht, daß nicht nur nicht regelt, sondern

Es kann auch

tzen (Rp.): Meine setz die Materie tere Härten schafft.

ache der Kommission, in die Wege zu leite

eil noch wei icht mit so

en S igkelten verhunden sein, die Materie bis 19063 zu . ü,, Regierung hrauchte nur das Vorbild anderer deutscher Staaten nachzuahmen. Stimmen wir trotzdem für die Kammission, lediglich deshalb, well wir nicht wünschen können daß durch die Hinausschiebung die Wohltaten die einzelnen Beamten zu teil werden, wieder verloren gehen; das Bessere ist der Feind des

. Dr. Sattler: Auch ich kann nur bitten, den Kommissions beschluß anzunehmen, und zwar schließe ich mich der Argumentation des Vorredners vollständig an. ;

Damit schließt die Erörterung des 8 1. Der Antrag Kirsch wird mit knapper Mehrheit abgelehnt, der neu? Servistarif und der 81 angenommen.

Zum S 2 empfiehlt der

, seinen vorhin mitgeteilten Antrag. Nur die Offiniere würden nach dem Kommissionsbeschluß schon vom J. April ab den höheren Servis erhalten, die Beamten würben aber eventuell noch ein halbes Jahr auf den höheren Wohnungsgeldzuschuß perzichten müssen, der durch die Versetzung ihres Orts in eine höhere Klasse ihnen zustehe. ö ;

Der 8 2 nebst der Neuklasseneinteilung wird mit dem Antrage Eickhoff angenommen. Der Rest der Vor—⸗ lage gelangt nach den Kemmissionsvorschlägen zur An— nahme, ebenso die Resolution.

Schluß nach 6i/ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. Interpellation Auer wegen des preußischen Gesetzes, betreffend Vertragsbruch ländlicher Arbeiter und des Gesindes, dritte Lesung der Gesetzentwürfe, betreffend Togoanleihe, Ost⸗ afrika⸗Reichsgarantie, den Servistarif und die Klassenein⸗ teilung der Orte, die Kaufmannsgerichte und die Resolution Gröber.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 82. Sitzung vom 15. Juni 1904, 12 Uhr.

Bei der allgemeinen Besprechung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Reichs gesetze, be⸗ treffend die Bekämpfung gemein efährlicher Krank— heiten, vom 30. Juni 1900, uber die bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, hat, nachdem der Abg. von Kölichen (kons.) die Zurückverweisung der Vorlage an die 14. Kommission beantragt hatte, in Erwiderung auf dessen Ausführungen der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Dr. Studt die nachstehende Rede gehalten:

Meine Herren! Namens der Königlichen Staatsregierung habe ich an das hohe Haus die dringende Bitte zu richten, daß es dem Antrage des Herrn Vorredners und seiner politischen Freunde wegen einer Zurückverweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in die Kom mission keine Folge gebe. Eine derartige Zurückverweisung würde wahrscheinlich ein Nichtzustandekommen des Gesetzes für die gegen— wärtige Session und demgemäß eine Verschiebung der Ausführung des Gesetzes bis zum nächsten Jahre zur Folge haben.

Nun hat der Herr Vorredner und dafür bin ich ihm besonders dankbar ausdrücklich anerkannt, daß das Gesetz selbst einem dringenden Bedürfnis entspreche, und daß, wenn ich mich der Worte richtig entsinne, eine außerordentliche Notwendigkeit für das Zustande⸗ kommen des Gesetzes vorliege. Wenn dieses Anerkenntnis richtig ist und ich akzeptiere es settens der Königlichen Staatsregierung, habe auch den Gedanken immer vertreten, daß es nun höchste Zeit sei, endlich einmal das Gesetz zustande zu bringen dann erscheint es mir nicht folgerichtig, weiterhin Anträge zu stellen, die eine Ver—⸗ schleppung des Zustandekommens des Gesetzes bedeuten.

Meine Herren, ich kann auch die Stichhaltigkeit der Gründe nicht anerkennen, die der Herr Vorredner zur Motivierung seiner An⸗ sicht geltend gemacht. In erster Reihe kommt in Betracht, daß der Versuch, das Gesetz in zwei Teile zu zerlegen, und zwar in ein eigent— liches Ausführungsgesetz zum Reichsseuchengesetz und ferner ein Gesetz über die Bekämpfung gemeingefährlicher und ansteckender Krankheiten, soweit sie im Reichsgesetz nicht vorgesehen ist, schon in der Kom— mission erörtert, aber von der Kommission in ihrer überwiegenden Mehrheit abgelehnt worden ist. Meine Herren, ich darf erläuternd noch bemerken, daß bei den ersten vorbereitenden Stadien für diesen Gesetzentwurf innerhalb der beteiligten Ressorts der gleiche Gedanke hervorgetreten ist. Es hat sich aber herausgestellt, daß eine derartige Teilung des Gesetzes die Uebersichtlichkeit nicht verbessern und den Umfang des Gesetzes nicht verringern würde; im Gegenteil, die Vor⸗ schriften würden eine erhebliche Erweiterung erfahren müssen und sich vielfach wiederholen.

Nun kommt aber noch eines hinzu. Der Gedanke des Herrn Vor⸗ redners, wenn ich ihn richtig aufgefaßt habe, geht darauf hinaus, bei einer derartigen Zweiteilung die Vorschriften des Reichsgesetzes in den Text des Ausführungsgesetzes aufzunehmen. Das widerspricht allen Grundsätzen der Gesetzestechnik. Es ist einfach unmöglich, Vor⸗ schriften eines Reichsgesetzes wörtlich in ein preußisches Gesetz auf⸗ zunehmen, schon weil der materielle Inhalt des Reichsgesetzes bei der Beratung des Ausführungsgesetzes zur sachlichen Erörterung gelangen und damit gewissermaßen eine Art von Zuständigkeit der Landesver— tretung gegenüber einem Reichsgesetz konstruiert werden müßte, die in den bezüglichen Verfassungsvorschriften nicht vorgesehen ist. Dem⸗ zufolge verweist auch jedes Ausführungsgesetz zu irgend einem Reichs⸗ gesetz stets auf die Vorschriften des letzteren.

Nun aber, meine Herren, läßt sich der von dem Herrn Vorredner angedeutete Uebelstand, den ich insoweit anerkenne, als das Gesetz ziemlich umfangreich ist und vielfache Bejugnahmen enthält, durch ein einfaches Mittel beseiligen, und zwar durch den Erlaß einer Aus⸗ führungsanweisung, welche die einzelnen Gesetzesparagraphen erläutert, auch dabei den Text des Reichsgesetzes wiedergibt. Die Anweisung kann für die Amtsvorsteher und sonstigen Polizeibehörden in einem leicht verständlichen Handbuche zusammengefaßt werden. Ich sehe nicht ein, warum nicht dieser Weg auch hier beschritten werden soll, der so vielfach zur Anwendung gelangt ist, wenn es sich darum handelte, umfangreiche Gesetze für die Anwendung in der Praxis vor⸗ zubereiten. Ich habe mich namens der mir unterstehenden Verwaltung aus⸗ drücklich bereit erklärt, eine derartige Gebrauchs und Geschãftsanweisung für die nachgeordneten Behörden zu erlassen, und ich glaube, daß sie auch vollständig den Zweck erreichen wird, den der Vorschlag des Herrn Vorredners anstrebt. Ich möchte deshalb bitten, schon aus diesem Grunde den Antrag, daß die Sache noch einmal in die Kommission verwiesen werde, abzulehnen.

Meine Herren, dann ist der Herr Vorredner auf die vermeintlichen

Eingriffe zurückgekommen, welche die Bestimmungen über die Be— kämpfung der Tuberkulose für das Familienleben, für Privat⸗ interessen usw. zur Folge haben wird. In bezug auf die Tuberkulose hat aber schon die Königliche Staatsregierung den Wünschen, die bei der vorjährigen Kommissionsberatung der Vorlage vorgebracht wurden, im weitesten Maße Rechnung getragen. Sie hat die Anzeigepflicht, die für die Lungen- und Kehlkopftuberkulose in verschiedenen Fällen vorgesehen war, jetzt nur auf den Todesfall beschränkt und bezůgl ich der Erkrankung nur dann vorgesehen, wenn ein an fortgeschrittener Lungen und Kehlkopftuberkulose Erkrankter die Wohnung wechselt. Wie daraus ein schwerer Eingriff in das Familienleben sich ergeben soll, vermag ich nicht einzusehen.

Ich gestatte mir außerdem hervorzuheben, daß sowohl die Gesetz⸗

gebung ausländischer Staaten als auch anderer deutscher Bundes- staaten in dieser Beziehung viel weiter geht, und daß wir uns eine Beschränkung auferlegt haben, die mit den medizinalpolizeilichen In⸗ teressen hinsichtlich der Bekämpfung der Tuberkulose gerade noch zu verantworten ist. Kurzum wir sind in der Beziehung an die äußerste Grenze der Zulässigkeit gegangen, was, wie ich glaube, auch die ärzt— lichen Mitalieder dieses hohen Hauses ohne weiteres bestätigen werden.

Was nun den Kostenpunkt anbetrifft, so hat der Herr Vor—

redner und dafür bin ich ihm ebenfalls dankbar zu Anfang seiner Ausführungen auch das weitgehende Entgegenkommen der König⸗ lichen Staatsregierung anerkannt. Es ist nicht leicht geworden, gegen⸗ über dem bisherigen System ein derartiges Entgegenkommen zu be— weisen. Denn, meine Herren, die bestehende Gesetzgebung, sowohl das Regulativ von 1835, wie namentlich unsere Polizeigesetze, insbesondere das vom 11. März 1850, legen ohne jede Einschränkung die Auf⸗— bringung der polizeilichen Kosten und auch derjenigen Kosten, die aus der Handhabung der Gesundheitspolizei des Ortes erwachsen, den Gemeinden zur Last. Die Ausnahmen gehen nur dahin, wie sie im Reichsgesetz vorgesehen sind, daß bei Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten gewisse Kategorien von Kosten von dem betreffenden Lande übernommen werden.

Nun, meine Herren, ist ja auch ohne weiteres anerkannt worden,

daß, nachdem der Herr Finanzminister Ausnahmen von diesem Prinzipe für einzelne Fälle hier nachgegeben und sich damit einver— standen erklärt hat, daß die Staatskasse die betreffenden Gebühren und sonstigen Kosten übernehme, damit schon ein weitgehender Schritt unternommen worden ist, denn man muß sich dabel gegen⸗ wärtig halten, daß aus den Ausnahmefällen, die jetzt nachgegeben sind, sofort weitere Konsequenzen gezogen würden. Das ist auch im vor⸗ liegenden Falle geschehen; die Konsequenzen sind in einzelnen Anträgen der Kommission schon so weit gezogen, daß die Königliche Staats—⸗ regierung die Verantwortung für deren Berücksichtigung nicht über⸗ nehmen kann. Die Herren Kommissare des Herrn Finanzministers haben dies in der Kommission eingehend dargelegt. Ich beschränke mich für meine Person darauf, zu erklären, daß ich in der Tat ein weiteres Entgegenkommen nicht in Aussicht stellen kann, als es aus denjenigen Bestimmungen sich ergibt, welche im Einvernehmen mit der Königlichen Staatsregierung durch die Kommission in das Gesetz hineingebracht worden sind. Im übrigen

wird dieser Punkt wohl noch den Gegenstand weiterer Erörterungen bilden.

Ich möchte aber noch konstatieren, daß das Regulativ von 1835 die Kosten der Bekämpfung ansteckender Krankheiten ohne jede Ein⸗ schränkung den betroffenen Gemeinden auferlegt, also in dieser Be⸗ ziehung in verschiedenen Punkten des Entwurfs sich schon eine ganz erhebliche Besserung des bisherigen Zustandes zu Gunsten der Gemeinden ergibt. Weiter ist auch von ärztlicher Seite anerkannt worden, welchen wesentlichen Fortschritt die neuen Bestimmungen des vorliegenden Gesetzentwurfs über die Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten gegenüber dem bisherigen Zustande bedeuten. Ganz abgesehen davon, daß das Re⸗ gulativ nun jetzt schon seit 70 Jahren in Geltung und auf Grund⸗ lagen aufgebaut ist, die jetzt teilweise als veraltet angesehen werden müssen, kommt noch hinzu, daß verschiedene Krankheiten darin nicht erwähnt sind, die oft eine große Ausbreitung annehmen, und bezüglich deren das bisherige Nichtvorhandensein einer Anzeigepflicht eine erheb⸗ liche Schädigung des gesamten Gesundheitszustandes des Volkes zur Folge hat; denn die Anzeigepflicht ist nach dem Regulativ nicht vor⸗ gesehen für Kindbettfieber, Genickstarre und Diphtherie, für drei Krankheiten, bezüglich deren es entschieden notwendig ist, schärfere Maßregeln zu treffen, zumal da die Entscheidungen des Kammergericht die Möglichkeit, im Wege der Polize iverordnung die Anzeigepflicht fest⸗ zulegen, als nicht zulässig bezeichnet haben. So bedeutet denn die ganze Vorlage, wie sie Ihnen hier unterbreitet ist, einen wesentlichen Fort⸗ schritt und diesen Fortschritt dadurch hintanzuhalten, daß die Vorlage wieder der Kommission überwiesen wird, sodaß auf diese Weise das Zustandekommen des Gesetzes für die gegenwärtige Session völlig in Frage gestellt wird, dagegen möchte ich mich erneut auf das dringendste aussprechen. Ich glaube wirklich, daß die jetzigen Be—⸗ stimmungen, soweit darüber bereits ein Einverständnis besteht, eine so erhebliche Verbesserung bedeuten, daß über die anderen Bedenken wohl hinweggesehen werden kann.

Wenn im Laufe der Zeit bei der Anwendung der neuen Vor- schriften sich Uebelstände herausstellen sollten, meine Herren, dann läßt sich ja später im Wege der Gesetzgebung immerhin noch Abhilfe schaffen.

Nun möchte ich zum Schluß noch kurz auf den Vorwurf, als ob der Uebereifer einiger Medizinalbeamten eine sehr kostspielige Hand⸗ habung und Ausführung des Gesetzes in Aussicht stelle, ein gehen. Ich glaube nicht, daß dieser Vorwurf, der all⸗ mählich Legende geworden ist, und in der Tat doch nur auf ganz vereinzelten Erscheinungen beruht, begründet ist. Ich habe mir gestattet, dem hohen Hause eine eingehende Zusammen⸗ stellung der Ergebnisse der Berichterstattung der Provinzialbehörden über die bisherige Tätigkeit der Kreigärzte vorzulegen. Die Herren werden daraus die beruhigende Ueberzeugung entnommen haben, daß die Kreizärzte, von verschwindenden Ausnahmen abgesehen, voll ihre Schuldigkeit getan, die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden ausreichend berücksichtigt und in einzelnen Fällen wirklich eine geradezu segensreiche Verbesserung der sanitären Zustände herbeigeführt haben. Ich brauche wohl auf die tatkräftige und sachgemäße Tätigkeit der Kreismedizinal und sonstigen Medizinalbehörden der Provinz Schlesien bei der vorjährigen Ueberschwemmungsgefahr nur hinzuweisen, und ich glaube nicht zu viel zu sagen, wenn ich behaupte, daß durch das recht;