1904 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Jun 1904 18:00:01 GMT) scan diff

des Persischen Löwen⸗ aj Sonne nordens dritter Klasse: dem Konsul, Hauptmann der Landwehr Brandt zu Hamburg; des Sterns zum Komturkreuz des Päpstlichen St. Gregoriusordens: ; dem Kommerzienrat Peter Paul Cahensly zu Lim⸗ burg a. d. Lahn, Mitglied des Abgeordnetenhauses; des Päpstlichen Kreuzes „Pro ecclesia et pontifice“: der Frau Elisabeth Breuer, geborenen Nieden hofen Gattin des Bierbrauereibesitzers und Stadtverordneten Josef Breuer zu Mülheim am Rhein, und . dem Schornsteinfegerobermeister Reiner Vianden zu Cöln; sowie des Ehrenritterkreuzes des Johanniter-Malteser— ordens: dem Freiherrn Max von Fürstenberg zu Hugenpoet im Landkreise Düsseldorf.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Ersten Sekretär bei der Botschaft in Konstantinopel, Legationsrat Freiherrn von Wangenheim zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister bei den Vereinigten Staaten von Mexiko zu ernennen.

Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Tsinanfu, Dolmetscher Betz ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit S S5 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs— angehörigen ünd Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

He ann ng c n n n. betreffend die Beaufsichtigung privater Versiche— rungsunternehmungen durch die Landesbehörde.

Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 2. Juni 1904 bestimme ich auf Grund des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichsgesetzbl. S. 139) im Einvernehmen mit den be⸗ teiligten Bundesregierungen, daß bis auf weiteres die folgenden Versicherungsunternehmungen, welche ihren Sitz im Gebiete des Großherzogtums Mecklenburg⸗Schwerin haben und ihren Geschäftsbetrieb über das Gebiet dieses Bundesstaats hinaus erstrecken, durch die Großherzoglich Mecklenburg⸗-Schwerinsche Landesbehörde beaufsichtigt werden, nämlich:

1) Mecklenburgische Sterbekasse für Stadt und Land mit dem Sitze in Rostock,

2) Kuhkasse der Deputatisten und Tagelöhner der Güter Waschow und Dodow mit dem Sitze in Waschow.

Berlin, den 14. Juni 1904.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberlandesgerichtsrat, Geheimen Justizrat Dr. Ursell in Celle zum Oberlandesgerichtssenatspräsidenten in Naum⸗ burg a. S.,

den Oberlandesgerichtsrat Hugo Mayer in Stettin zum Landgerichtspräsidenten in Gnesen,

den Gerichtsassessor Stephani in Lyck zum Landrichter daselbst,

den Gerichtsassessor Plehwe in Memel zum Landrichter in Bartenstein,

den Gerichtsassessor Frech in Allenstein zum Amtsrichter in Ortelsburg,

den Gerichtsassessor Dr. Berger in Kalau zum Amts— richter daselbst,

den Gerichtsassessor Dr. Coste in Stettin zum Amts— richter in Wolgast,

den Gerichtsassessor Püschel in Oberglogau zum Amts— richter daselbst,

den Gerichtsassessor Krühne in Magdeburg richter in Sangerhausen,

den Gerichtsassessor Thiele in Mölln zum Amtsrichter in Bredstedt,

den Gerichtsassessor Wolde in Husum zum Amtsrichter in Lunden,

den Gerichtsassessor Zimmermann in Melsungen zum Amtsrichter in Oberkaufungen,

den Gerichtsassessor Ruhl in Melsungen zum Amtsrichter in Gudensberg,

den Gerichtsassessor Looff in Felsberg zum Amtsrichter daselbst und

den Fürstlich schwarzburg⸗sondershausenschen Amtsrichter Kunze in Ebeleben zum Staatsanwalt in Erfurt zu ernennen.

zum Amts⸗

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Provinzialschulräten Dr. Robert Nieberding in Breslau und Dr. Emil Brocks in Schleswig den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen.

Justizministe rium.

Der Rechtsanwalt Dr. Franz Lasker in Straußberg ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit An— , seines Amtssitzes in Straußberg, und

der Rechtsanwalt Dr. Patzschke in Rixdorf zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Amtssitzes in Rixdorf, ernannt worden.

Dem Notar Cremer in Jüchen ist der Amtssitz in M.⸗Gladbach angewiesen.

Bekanntmachung.

Bei dem Stempel⸗ und Erbschaftssteueramt in Berlin ist mit Genehmigung des Herrn Finanzministers eine neue Ab⸗ teilung errichtet worden, die die Bezeichnung führt:

Königliches Stempel⸗ und Erbschaftssteueramt, . Abteilung VII. Berlin, den 14. Juni 1904. . Der Provinzialsteuerdirektor. von Schmidt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. Juni.

In der am 16. Juni d. J. unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Grafen von Posadowsky⸗Wehner abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurden die Mitteilung des Präsidenten des Reichstags vom 11. Juni d. J., betreffend die Reichstagsbeschlüsse zu den Petitionen über die Ab⸗ gabe von Waren aus Offizierkasinös an Nichtmitglieder des Offizierkorps und über die Kurierfreiheit, dem Reichs⸗ kanzler, die Mitteilung, betreffend die Reichstagsbeschlüsse zu den Petitionen über die Verunreinigung des Mains durch abrik⸗ und Kanalwässer und über den Erlaß eines Fluß⸗ fchutzgesetzes dem zuständigen Ausschusse überwiesen. Gleich⸗ falls den Ausschüssen wurden tr, der Antrag Bayerns, betreffend die Erhöhung der Angehörigenunterstützung bei der Versicherungsanstalt für die Pfalz, und die Reichstags⸗ beschlüsse zu der Reichshaushaltsübersicht für 1902. Den Ausschußberichten über die Erweiterung der Befugnisse, welche der Sociét Anonyme de Navigation Belge-Américaine (Red Star Line) für die Beförderung von Auswanderern erteilt ist, und über die Befreiung der mit der Pensions⸗ anwartschaft an der Waisen- Erziehungs- und Bildungsanstalt Kemperhof bei Koblenz angestellten Lehrer von der Invaliden⸗ versicherungspflicht wurde die Zustimmung erteilt. Außerdem fanden mehrere Eingaben Erledigung. Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen eine Sitzung.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrat, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Lappenberg ist von Berlin abgereist.

Laut Meldung des „W. T. B. ist S. M. S. „Jaguar“ am 15. Juni von Schanghai nach Kiukiang in See gegangen.

Württemberg.

Die Kammer der Abgeordneten hat in ihrer gestrigen Sitzung bei der Beratung von Petitionen über die ae , Volksschulnovelle verhandelt und, nach Meldung des W. T. B.“ mit 62 gegen 17 Stimmen (Zentrum und zwei Privilegierte) folgende, von der Volkspartei, der Deutschen Partei und der Freien Vereinigung eingebrachte Resolution angenommen:

ie Kammer der Abgeordneten überweist, nachdem die Kammer der Standesherren den Gesetzentwurf zu Fall gebracht hat, die Eingaben des Württembergischen Volksschul⸗ lehrervereins und des katholischen Volksschullehrervereins, be⸗ treffend die zeitgemäße Gestaltung der staatlichen Aufsicht über die Volksschule, der Königlichen Regierung zur Berücksichtigung und spricht die Erwartung aus, daß es der Regierung gelingen werde, diese Reform gebotenen Falls durch unverweilte Einleitung einer Ver⸗ fassungsrevision zur Durchführung zu bringen.

Der Kultusminister Dr. von Weizsäcker erklärte im Laufe der Sitzung 2 die Staatsregierung von ihrem Standpunkt aus gegen die Annahme der Resolution nichts zu erinnern habe. Die Regierung habe alles für die Volksschule getan und weise etwaige polltische Folgen, die sich aus dem Scheitern der Novelle ergeben, weit von sich. Sie wisse sich mit der Mehrheit dieses Hauses darin eins, daß im Interesse einer notwendigen Förderung der Volksschule auf die Regelung der in der gescheiterten Novelle be⸗ handelten Fragen nicht verzichtet werden könne. Die Regierung werde daher auf sie zur rechten Zeit zurückkommen und sich überlegen, ob nicht auch dringenden Bedürfnissen auf dem Gebiete des Volksschul⸗ wesens auf dem Verwaltungswege abgeholfen werden könne.

Deutsche Kolonien.

Der Reichskanzler hat unterm 2. d. M. eine in Nr. 13 des „Deutschen Kolonialblatts“ veröffentlichte Verfügung, betreffend die Verwendung des in der zweiten Ergänzung zum Haushaltsetat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904 unter Kapitel 1, Titel 14, der Ausgaben für das süd⸗ westafrikanische Schutzgebiet bereitgestellten Fonds von zwei Millionen Mark erlassen, die folgendes bestimmt:

§ 1. Aus dem in der zweiten Ergänzung zum Haushaltsetat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904 unter Kap. 1 Tit. 14 der Ausgaben für das südwestafrikanische Schutzgebiet bereitgestellten Fonds von zwei Millionen Mark können Darlehen an er n, sowie Hilfeleistungen an Bedürftigte aus Anlaß der Verluste infolge des Eingeborenenaufstandes zugebilligt werden. Hilfeleistungen an Be— dürftige erfolgen ohne die Auflage der Rückerstattung. Darlehen können unverzinglich gewährt werden.

§ 2. Berücksichtigt können alle diejenigen in Deutsch⸗Südwest⸗ afrika ansässigen Personen und Gesellschaften werden, welche nicht nachgewiesenermaßen beim Aufstande eine der Landesregierung un⸗ freundliche Haltung angenommen oder den Aufstand durch eigen⸗ mächtige und gesetzwidrige Handlungen mitverschuldet haben. In wieweit Ausländer zu berücksichtigen sind, bleibt der Entscheidung des Reichskanzlers (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung) vorbehalten.

3 3. Darlehen und Hilfeleistungen sind n gig nur solchen Geschädigten zu gewähren, welche sich möglichst unter entsprechender Sicherheitsleistunß zum Wiederaufbau ihrer Anwesen und zur enn ihres Wirtschaftsbetriebes im Schutzgebiete verpflichten.

usnahmen von diesem Grundsatze können jedoch zugelassen werden, wenn nach Lage der Verhältnisse die Weiterführung des Betriebs aus persönlichen oder sachlichen Gründen als unmöglich anerkannt wird. In einem solchen Falle kann die Abtretung des Anwesens an den Landesfiskus zur Bedingung gemacht werden.

§ 4. Bei Personen und Gesellschaften mit einem Landbesitz von mehr als 10006 ha kann die Gewährung von Darlehen oder Hilfe⸗ leistungen davon abhängig gemacht werden, daß ein Teil des nicht bewirtschafteten Landbesitzes dem südwestafrikanischen Landesfiskus als Gegenleistung zu Eigentum überwiesen wird. Gesellschaften sollen, sofern sie kapitalkräftig sind, nur Darlehen gewährt werden.

F 5. Bei Bemessung der Darlehen und Hilfeleistungen darf

über den unmittelbaren Schaden an beweglichem und unbeweglichem

Eigentum nicht hinausgegangen werden. Die durch Versicherung ge deckten Verluste, entgangener Gewinn und sonstiger fa g g, Schaden bleiben außer Betracht.

6. Die Darlehen und Hilfeleistungen können in Geld— oder

Naturalleistungen bestehen. Bei Tierverlusten werden Darlehen und Hilfeleistungen nur insoweit gewährt, als der Verlust nicht durch daz den Eingeborenen abgenommene Vieh gedeckt werden kann. Für sach, und zweckmäßige Verwendung der Darlehen und Hilfeleistungen sind Vorkehrungen zu treffen. S7. Die Bemessung der Darlehen und Hilfeleistungen liegt einer Kommission ob, welche aus fünf Mitgliedern besteht, und deren Vorsitz der Oberrichter in Windhul führt. Dieser ernennt die übrigen vier Mitglieder in der Weise, daß sie aus einem Beamten und dre Nichtbeamten bestehen.

5 8. Die Kommission erläßt in der Deutsch⸗Südwestafrikanischen Zeitung sowie durch Anschlag an den Amtsstellen des Schutzgebietz und in sonst geeigneter Weise an alle eren , welche durch Hand⸗ lungen der Aufständischen unmittelbaren Schaden an beweglichem oder unbeweglichem Eigentum erlitten haben und ein Darlehen oder eine Hilfeleistung wünschen, unter Androhung der Nichtberücksichtigung die Aufforderung, den Schaden sowie Art und Höhe des gewünschten Darlehens oder der gewünschten Hilfeleistung bis zu einem bestimmien Zeitpunkt anzumelden.

§ 9. Den erlittenen Schaden und das erbetene Darlehen oder die erbetene Hilfeleistung haben die Geschädigten schriftlich bei der Kommission durch Ausfüllung des für diesen Zweck bestimmten, durch die Polizeistationen zu beziehenden Formulars anzumelden. Die Höhe des angemeldeten Schadens ist durch Belege (Versicherungsverträge, Fakturen und andere Urkunden) und nötigenfalls auch durch Benennung von Zeugen darzutun.

§ 10. Die Kommission kann schon vor Abschluß der Er—⸗ mittelungen auf die später zu gewährenden Darlehen oder Hilfe— leistungen einen Vorschuß gewähren, wenn der Geschädigte ohne einen solchen nicht in der Lage ist, die Wiederherstellung des zerstörten oder beschädigten Wirtschaftsbetriebs in Angriff zu nehmen. Die Vor— schüsse dürfen insgesamt den Betrag von einer Million Mark nicht übersteigen. ;

§ 11. Die Beschlüsse der Kommission werden nach Stimmen— mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme dez Vorsitzenden. Zur Beschlußfassung müssen mindestens drei Mitglieder darunter ein Beamter anwesend sein. Die Kommission hat das Recht, die Geschädigten vorzuladen, die Behörden selbständig zu requirieren, Zeugen eidlich zu vernehmen oder vernehmen zu lassen, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen oder abnehmen zu lassen, auch präklusive Fristen fuͤr Anmeldung und Begründung der Anträge zu bestimmen.

§ 12. Gegen die Entscheidungen der Kommission werden keinerlei Rechtsmittel zugelassen. Die Entscheidungen sind nebst kurzer Angabe der Entscheidungsgründe den Geschädigten mitzuteilen. Ein Rechts, anspruch wird auch durch Mitteilung der Entscheidung der Kommission nicht begründet.

Oefterreich⸗ Ungarn.

Im ungarischen Abgeordnetenhause erhob der Minister— präsident Graf Tisza gestern Einspruch gegen einen von Polonyi eingebrachten Beschlußantrag, das Haus möge den Erzherzog Franz Ferdinand aus Anlaß der Geburt seines zweiten Sohnes beglück— wünschen. Graf Tisza führte, ‚W. T. B.“ zufolge, aus, der Antrag. sei ein vergeblicher Versuch, Unannehmlichkeiten zu bereiten. Es widerspreche der dem Thronfolger geschuldeten Ehrfurcht, ein freudiges Ereignis in dessen Familie für die . auszunutzen. Freudige Ereignisse im Hause des Thron— olgers fänden in der Seele eines jeden Ungarn ihren Widerhall, aber infolge der eigenen Entschließung des Thronfolgers und auf Grund des Gesetzes würden seine Kinder nicht als Mitglieder des Herrscher— hauses betrachtet, und das Haus könne deshalb seinen Empfindungen nicht in solcher Form Ausdruck geben, wie den Mitgliedern des Herrscherhauses gegenüber.

Frankreich.

In der Deputiertenkam mer stellte Ferrette (Nationalist) eine Interpellation über die Maßnahmen in Aussicht, die die Regierung in bezug auf Lagrave zu ergreifen gedenke. Das Haus ging zur Beratung des Militärgesetzes über.

Die Kommission zur Untersuchung der Kartäuser—⸗ angelegenheit verhörte, wie ‚W. T. B.“ meldet, gestern Edgard Com bes, der aussagte, Lagrave habe ihm im Dezember 1902 mit— geteilt, die Kartäuser seien geneigt, um die Genehmigung für ihre Ordensniederlassung zu erhalten, dem Ministerpräsidenten zwei Millionen zu zahlen. Er Edgard Combes habe erwidert, er freue sich, daß diese Mitteilung nicht dem Ministerpräsidenten ge— macht worden sei, denn die Person, die sie gemacht hätte, würde, wenn sie durch die Tür in das Zimmer des Ministerpräsidenten ge— kommen wäre, zum Fenster wieder hinausgeflogen sein. Edgard Combes fügte hinzu, es habe sich nicht um einen Bestechungsversuch gehandelt, sondern um eine Mitteilung, die ein Beamter dem andern machte. Hierauf wurde der französische Kommissar bei der Weltaus— stellung in St. Louis Michel Lagrave, der gestern in Paris ein⸗ etroffen war, vernommen. Dieser machte dieselbe Aussage wie Edgard Tombes, und fügte hinzu, nach seiner Ansicht habe in der Mitteilung auch nicht die Spur eines Bestechungsversuchs gelegen. Hierauf ge— langte ein Brief zur Verlesung, den Lagrave von New York aus an Millerand gerichtet hat und in dem er auf telegraphischen Befehl des Handelsministers Trouillot meldet, daß die Person, die mitgeteilt habe, daß die Kartäuser bereit seien, zwei Millionen anzubieten, Chabert gewesen sei. Lagrave erklärte dann, Chabert habe nicht gesagt, daß er beauftragt sei, Verhandlungen anzuknüpfen. Es habe zwischen ihm und Chabert nur eine Unterhaltung stattgefunden, und er habe es für seine Pflicht gehalten, den Inhalt dieser Unterredung Edgard Combes, dem Generalsekretär des Ministeriums des Innern, mit— zuteilen. Er habe Millerand gebeten, Edgard Combes zu veranlassen, daß die Agence Havas eine Note veröffentliche, in der Aufklärung über die Angelegenheit gegeben werde.

Rußland.

Wie der General Kuropatkin unter dem 15. d. M. meldet, wurden auf russischer Seite im Kampfe bei Wafangou am 14. Juni 24 Offiziere und 311 Mann getötet o der verwundet, und zwar verlor das 1. Schützen— regiment 12 Offiziere und 200 Mann und die 1. Artillerie⸗ brigade 6 Offiziere und 50 Mann. Die Nacht auf den 15. Juni verlief ruhig. Gegen 2 Uhr Morgens hatte die Vorpostenkette auf dem rechten russischen Flügel ein kurzes Scharmützel. Um 5is Uhr Morgens begann auf dem linken russischen Flügel eine Kanonade. Schon früher, gegen 5. Uhr Morgens, bemerkte die Kavallerie auf dem rechten Flügel be⸗ deutende feindliche Streitkräfte südlich von Tafanschin. Die japanische Infanterie eröffnete das Feuer auf die russische Kavallerie, die sich auf den Höhen zwischen Tafanschin und Lunkoo befand. Der Feind stand an einem Waldrande, etwa 2 Werst von diesen Höhen entfernt. Gegen 6ig Uhr Morgens machte der Gegner in einer Stärke von etwa einem Regiment Infanterie mit Artillerie aus diesem Walde einen Vorstoß zwischen Tafanschin und Lunkoo. Inzwischen war die Kanonade auf dem linken russischen Flügel lebhafter ge⸗ worden. Um 6i/ Uhr ging General Baron Stackelberg mit einem Teil seiner Streitkräfte unter Umgehung des rechten feindlichen Flügels in der Richtung . ,, und Gouin Einen anderen Teil seiner

zum Angriff vor.

ru

bie Hierzu

vwoerursachte. D t voerwaltung, erschoß sich nach dem Anschlag. An dem General— gaouverneur ist sofort eine Operation vorgenommen worden. DODbwohl sie scheinbar günstig verlief, ist der Generalgou— verneur in der Nacht seinen Verletzungen erlegen.

mins erhielt Verstärkungen.

en schickte er gegen die Front des Gegners. Gegen . Morgens entwickelte der, . gegen den e, ssischen Flügel etwa eine Brigade Infanterie mit einer Batterie und Kavallerie und machte nach Zurückdrängung der

russischen Kavallerieabteilung den Versuch, über Lunkod den

rechten dies seine Japaner,

lügel der russischen Stellung zu umgehen. Um . i ö Baron. El gkesterg um 16911 Uhr eserve von Ssissan vor. Die gesamte Streitmacht der die inzwischen bedeutende Verstärkungen heran—

zezogen hatten, betrug um diese Zeit mehr als drei Divisionen.

Nach einer weiteren Meldung Kuropatkins hat General

Baron Stackelberg gestern um 1 Uhr 20 Minuten Nachts

olgendes Telegramm gesandt; Am 15. Juni beabsichtigte ich ka rechten Flügel des Gegners anzugreifen. Während bestimmten Truppen den rechten feind— lichen Flügel erfolgreich zu bedrängen begannen, griffen hie Japaner ihrerseits meinen rechten Flügel, mit überlegenen Streitkräften an. Ich wurde gezwungen, meine ganze Reserve vorzuschieben, sie erwies sich aber als ungenügend.

. Ich sah mich genötigt, auf drei Wegen in der Richtung Rach Norden zurückzu gehen. Die Verluste sind groß, aber noch nicht genau bekannt. Im Laufe des Kampfes

wurden die dritte und vierte Batterie der ersten Artillerie⸗

brigade von den Geschossen der Japaner buchstäblich über—

schůüttet. Von 16 Geschützen wurden 13 völlig unbrauchbar gemacht und aufgegeben. Die Haltung der Truppen war vor—

. frefflich. Viele Truppenteile zogen sich erst auf wiederholten Befehl zurück.

Wie die „Russische Telegraphenagentur“ meldet, sei, um

einen Teil der feindlichen Streitkräfte von Port Arthur abzu⸗ ʒöiehen, eine russäsche Kolonne von Taschitschigo nach BJBSüden vorgeschickt worden. Sie habe am 14 und

I5. d. M. bei Wafangou mit überlegenen japanischen Streit⸗

. kräften zu kämpfen gehabt, wobei die Japaner fehr große

Verluste erlitten haͤtten. Das Ergebnis des Kampfes sei eine

Besserung der russischen Stellung.

Auf den Generalgouverneur Bobrikow wurde

gestern vormittag, als er das Senatsgebäude in Helfingfors vdberließ, ein Revolveranschlag verübt. gouverneur wurde von zwei Kugeln getroffen, deren eine

Der General⸗

in den Unterleib drang und eine schwere Verwundung Der Täter, ein Beamter der Generalunterrichts⸗

Der „Russischen Telegraphenagentur“ wird aus Bijsk

Eibirien) gemeldet, daß unter den Mongolen des Altai— gaebirges

Cerufen sei, Gottes Airot erwarteten, freien und ihnen helfen solle, ein unabhängiges Königreich ʒJu gründen. Die Mongolen sammelten sich zu Tausenden unter Föährung von drei Unbekannten, die sich für Apostel des

Erregung

herrsche, die daß sie

demnächst der sie

dadurch hervor⸗ das Erscheinen ihres vom Fremdenjoche be⸗

hottes Airot ausgaben und sich zu ihren Zwecken allerhand

Hilfsmittel, wie elektrischer Apparate usw. bedienten, um auf

die unwissende Menge wirksamen Einfluß zu üben. Rumänien.

Wie „W. T. B.“ aus Bukarest meldet, sind dort der deutsche Generalkonsul in Konstantinopel, Geheimer Legationsrat

Stemrich sowie die Geheimen Räte Wolfram und Blau, die beauftragt sind, gemeinsam mit dem deutschen Konsul in Bukarest Küiliani wegen des Abschlusses eines deutsch⸗rumänischen Sandels vertrages rumänischen Regierung sind als Vertragsunterhändler designiert: der Direktor der Nationalbank, Senator Carp, der Deputierte Constantin Bratiano, der Präsident der Handelskammer Assan,

zu verhandeln, eingetroffen. Seitens der

der ehemalige Generalsekretär im Handelsministerium Baico⸗ jano und der Direktor für die Konsularangelegenheiten im

NMinisterium des Aeußern Burghele.

Asien.

Der kommandierende General der japanischen

Arm ee auf der Halbinsel Liautung berichtet amtlich nach Tokio folgendes: Am 14. Juni rückte die japanische Hauptmacht in zwei Kolonnen nordwärts vor an der Eisenbahn entlang und vertrieb den Feind aus der Gegend östlich von Wafandian. Um 5 Uhr Nachmittags hielt der Feind an der Linie Lungwangmiao⸗Tafangschen Stand. Beim Ein⸗ bruch der Nacht nahmen die Japaner nach zweistündiger Kanonade die Linie Pangchiatou⸗Yuhotou. Eine zweite Kolonne, die den rechten Flügel des Feindes bedrohen und die Flanke und den Rücken der Japaner decken sollte, marschierte östlich von Futschau und rückte auf der Linie von Tengchiakau nach Nachialing vor. Der Feind in der Nähe von Lungwang⸗ Am 15. d. M. besetzten die Russen, die in Stärke von A Divisionen nahe Telissu standen, eine Stellung zwischen Tafangschau und Chengtsuchan. Die Japaner eröffneten bei Morgendämmerung den Angriff. Ihre Hauptmacht ging längs der Eisenbahn vor, eine weitere Kolonne avancierte von Tsuchiatu aus. Um 9 Uhr Morgens traf die den linken Flügel bildende Kolonne von Tunglungkau ein und Mittags die Kavallerie von

Chachigtong. Der Feind war so in der Nähe von Telissu eingeschlossen. Er wurde nach einem heftigen Gefecht um 3 Uhr

Nachmittags schließlich geworfen und zog sich nach Norden

Burück. Die japanischen Verluste werden, soweit bekannt,

auf weniger als 1000 Mann geschätzt. Die Japaner erbeu⸗ teten russische Fahnen und vierzehn Schnellfeuer— geschütze und 61 gegen 300 Mann gefangen, darunter den Kommandeur des 4. Scharfschützenkegiments. Ueber

Tote und Verwundete ließ der Feind auf dem Schlacht⸗ eld zurück. Japanische Patrouillen sahen, wie der Feind in diesem Gefecht unter japanischer Flagge marschierte. Die apanische Artillerie wurde dadurch irregeführt und stellte zeit⸗ weise das Feuer ein.

.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reich s⸗ tags und des 3 . der fr n m neren befinden sich n der Ersten und Zweiten Beilage.

Das Haus der Abgeordneten wiederholte in der hu igen (84) Sitzung zunächst die Abstimmung über die . der Abgg. Sr. von Quistorpv und Meyer-Diepholz

ntwurf eines Wildschongesetzes, die gestern nur darauf

ahn vorlagen, nahm sie an und genehmigte . auch den Gefetzentwurf im ganzen.

Alsdann folgte die Beratung des Antrages des Abg.

Dr. Grafen Douglas lfr. kons.): die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Sorge zu tragen, daß den Mannfchaften der Landarmee und der Marine daz Mirtstärgefangbuch bei ihrem Eintritt als Eigentum über—

geben wird. . Abg. Dr. Graf Douglas: Das evangelische sowohl wie das jungen Mannschaft etwa beim

katholische Militärgesangbuch der ann Fahneneid in die . Ih geben, bedeutet: alljährlich etwa * Million

krefflicher Andachtsbücher unter Pedingungen ins Voll ju bringen, wie

sie ähnlich günstig sonst nie geboten werden, Und damit einen breiten

Strom unberechenbaren Segens in die weitesten Kreise zu leiten.

Dazu stände ein jährlicher Aufwand von 30 go0 K in gar keinem

Verhältniz. Wünschenswert wäre, nur, daß in Inkunft die beiden

Gesangbücher mehr als bisher mit gemeinsamen Liedern ausgestattet

würden; denn besonders bei Sieges⸗ und Kriegervereinsfeiern wird es

oft aufs schmerzlichste empfunden, daß der Feststimmung nicht

durch ein gemeinsames Lied Ausdruck gegeben werden kann. Es

ist unser alter Erbfehler, der uns in diesen befremdlichen

Widerspruch hineinführt: geistige Rechthaberei und Freude

am Kampf, Neigung zur Spaltung und zum Partikularismus und Un—

duldsamkeit gegen AÄndersgläubige: Eigenschaften, die naturgemäß ein

starkes Mißtrauen bervorrufen. Dadurch werden dogmatische Unter⸗

schiede erst verhängnisvoll. Unsere suhjektive persönliche Ueberzeugung

soll uns nicht zum Proselytismus treiben; jede Konfession möge viel—

mehr bei ihren Mitgliedern eine wahrhafte christliche Gesinnung er—

wecken und vertiefen. Wie innerhalb der protestantischen Kirche die

früher so scharf hervortretenden Gegensätze gegenüber der einigenden

Grundlage mehr und mehr zurückgetreten sind, so könnte sich ein ent—

sprechendes Verhältnis bei den beiden großen Konfessionen heraus-

bilden. Die Erörterung über das Dogma gehört nicht vor das Forum

von Versammlungen, in denen oft genug diejenigen die. Oberhand ge—

winnen, die den Sinn für jede Religion und jede Autorität untergraben möchten. Wie sehr ein unherechtigtes Mißtrauen ein

Zusammengehen hemmt, beweist die Tatsache⸗ daß der von

mir ins Leben gerufene Trostbund an den Bedenken vieler Freunde gegen ein Zusammengehen gescheitert ist. Er trat, dann als ein evangelische? Troftbund ins Leben, um als solcher die wärmste An⸗ erkennung gerade auch katholischer Kreise zu erfahren. Erfreulich sind die verföhnenden Worte des Erjbischofs Fischer an seine Diözesanen, feine Beftrebungen zur Einführung des deutschen Gesanges im katho— lischen Kultus, besonders aber die Bildung christlicher Arbeitervereine Wohl werden immer Gegensätze vorhanden bleiben, die zum Kampfe führen; aber ein Kampf mit ehrlichen Waffen soll es sein. Es ist gemeinsam entgegenzutreten so manchem unberechtigten, aus dem Empfinden einer früheren Zeit herstammenden Vorurteile, wie dem gegen eine gemeinsame Benutzung der Gotteshäuser und Gottesäcker. Konfessionelle Differenzen sollten von den Gläu— bigen als eine häusliche. Angelegenheit gegenüher dem Un— glauben betrachtet und im Geiste, der christlichen Liebe be— handelt werden. Es wird nicht schwer halten zu zeigen, daß Frieden in der Christenheit auf allen Gebieten Segen stiften wird. Die Dis⸗ barmonle muß mehr und mehr einer Harmonie unter den durch die Grundlage detäz Glaubens miteinander Verbundenen weichen. Ein solches Vorbild wird unausbleiblich auf unsere Stellung unter den Nationen wie auf die Beziehungen dieser untereinander segensreich wirken.

Abg. Dr. Dittrich (3entr): Namens meiner Freunde erkläre ich, daß wir der Annahme des Antrags nicht abgeneigt sind. Das Gesangbuch wird in dem Soldaten die Erinnerung an seine Dienst⸗ zeit wach erbalten. Die weiteren Ausführungen, die der Antrag⸗ fleller an seinen Antrag knüpfte, haben uns sympathisch berührt; wir danken ihm für die schönen Worte, die er nicht nur an dieses Haus, sondern an das gänze Land gerichtet hat. Es waren Worte des Friedens. Wir sind davon überzeugt, daß die Uebertragung der religiösen Kämpfe auf andere Gehiete, namentlich auf das soziale Gebiet, großes Unheil anrichtet. Ich habe mich oft gefragt, wie wir, die wir demselben Volke, demselben Vaterlande angehören, dieselbe Muttersprache sprechen, uns so wenig verstehen können. Falsche Vorurteile, irrige Auf⸗ fassungen breiten sich aus. Es fällt uns nicht ein, Andersgläubigen die Seligkeit abzusprechen. Es war bedeutungsvoll, daß solche Worte des Friedens, wie sie Graf Douglas sprach, gerade von dieser Stelle in das Land hinausgegangen sind, und wir versprechen uns auch Erfolg davon. Hoffentlich wird diese edle und schöne Mahnung des Grafen Douglas Erfolg haben. Wir haben doch so viele gemeinsame Gebiete, auf denen wir zum Wohle des Vaterlandes zusammenarheiten können.

Abg. von Bodelschwingh. (B. k. P., auf der Tribüne sehr schwer verständlich) weist darauf hin, daß jedes Opfer für unsere braven Soldaten nicht zu teuer erkauft sei. Wie sehr eine solche Gabe an die Soldaten erwünscht sei, habe er selbst erfahren, als er vor 42 Jahren in Berlin gedient und die Verführungen der Großstadt kennen gelernt habe. Man sollte ein solches Gesangbuch recht hübsch und nett agusstatten; vielleicht könnte man ein schöznes Bildchen mit unserem Heilande vorn anbringen, das habe schon oft unsere Soldaten in der Todesstunde getröstet. Dann könnte ein Zeugnis darin stehen zur Erinnerung an die ehrenvolle, ohne Strafe verlebte Dienstzeit. Das sei für das ganze Leben ein schönes Zeugnis. Auch dem konfessionellen Frieden würde ein solches Gesangbuch sehr förderlich sein. Man sollte es fertig bringen, ein Einheitsgebet beiden Konfessionen zugänglich zu, machen. Gerade die Armee sollte ein Vorbild für andere Kreise sein. Die Soldaten seien der Ewigkeit, namentlich im Kriege, besonders nahe; aber auch für den Frieden sollte jede Scheidewand zwischen den Kon—⸗ fessionen beseitigt werden. Diesen Sinn der Ewigkeit wollen wir gern in den Soldaten erziehen, liebe Herren so nenne ich Sie alle miteinander. Getrennt marschieren, aber vereint schlagen, das soll unsere Parole sein. Amen.

Abg. Freiberr von Willisen (kons ; Wir erwarten von der Annahme des Antrags nicht nur Segen für die Armee, sondern für die weitesten Kreise des Volks. Der Segen dieses Antrags für die jungen Leute wird nicht ausbleiben, und die Erinnerung an die Dienst— zeit wird in ihnen lebendig bleiben. w .

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Das

Wichtigste an dem Antrag ist der Geist der Duldung, der aus ihm spricht. Der Antrag betont die Gemeinsamkeit unseres ganzen deutschen Volkes. Wenn wir den Antrag annehmen, tun wir ein Werk der gemeinsamen christlichen Liebe ;. l Abz. Dr. Friedberg (n.): Meine Freunde werden für den Antrag stimmen. Die Ueberlassung des Gesangbuchs wird dazu hei—⸗ tragen, die Erinnerung an die Dlenstzeit zu bewahren, und ein Er— ziehungsmittel sein. Bie Folgerungen in Ansehung des konfessionellen Friedens müssen wir jedem Einzelnen überlassen; uns kommt es lediglich auf eine schöne Erinnerung für den Soldalen an.

Abg. von Schubert (b. k. P) schildert aus seiner Dienstlauf⸗ bahn den Wert des gemeinsam gesungenen Liedes in den Krieger— vereinen.

Abg. Fischbeck (fr. Volksp.): Einzelne meiner Freunde werden auch für den Antrag stimmen, wenn sie sich auch nicht die Motive der Rechten dafür aneignen. Will man den konfessionellen Frieden wahren, so kann dies in, anderer Weise besser geschehen als durch solche Anträge. Sorgen Sie nur überall, wo Sie Einfluß haben, dafür, Miltel und Wege zu schaffen, um den konfessionellen Frieden zu fördern. In, Liegnitz hat der Direktor der landpwirtschaftlichen Schule die Stirn gehabt, an die Eltern der Schüler ein Rundschreiben zu erlaffen, in dem er fie darauf aufmerksam machte, daß der Pfarrer, der den Konfirmationzunterricht erteile, der liberalen Richtung an⸗ gehöre. Was soll das bedeuten, wenn schon in die Kinder⸗ herzen die Anschauung hineingesst, wird, dieser Geistliche sei nicht der richtige, man solle nicht von gewissen Geistlichen konfirmieren lassen, weil sie liberal selen, sondern nur von einem Strenggläubigen! Den konfessionellen Frieden würde man fördern, wenn man solche Zeloten in ibre Schranlen zurückweist. j

Geheimer Oberregierungsrat von Chappuis: Mein Herr Chef, der Herr Kultusminister, ist durch eine Dienstreise zu

seinem Bedauern verhindert, der heutigen ,, bei⸗ zuwohnen. Da der Antrag ein Initiativantrag ist, so war mein Chef noch nicht in der Lage, eine bestimmtet Stellung dazu einzunehmen, Nach den geltenden Grundsätzen. wird der Antrag im Ministerium erst beraten, wenn ein Beschluß des Hauses vorliegt. Die Kommissare werden aber dem Minister Bericht erstatten, und ich persönlich bin überzeugt, daß sowohl das Staats ministerium wie besonders mein Herr Chef den dankenswerten An⸗ regungen und Wünschen, die hier geäußert sind, sympathisch gegenüber⸗ steht und nach Möglichkeit bereit sein wird, die Wünsche zu fördern. Möge der ideale Geist, der von den verschiedensten Seiten kundgegeben worden ist, zum Segen unseres Volles gereichen!

Damit schließt die Diskussion. Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.

(Schluß des Blattes.)

Nr. 24 der ‚Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 15. Juni hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen Pest und Cholera. Desgl. gegen Cholera. Desgl. gegen Pocken. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich). Sehvermögen ꝛc. der Seeleute. Schlacht vieh⸗ und Fleischbeschau. Prüfungsordnung für Apotheker. (Deutsch⸗Neu⸗ Guinea) Getragene Stoffe ꝛc. (Preußen.) Schaf⸗ räude. Oelpräparate. Untersuchungsämter für ansteckende Krank— heiten. (Reg.-Bez. Gumbinnen.) Gast⸗ und Handelsstelle. (Reg. Bez. Stettin Milchhandel. (Kgr. Sachsen) Tetanus⸗ serum und Rotlaufserum. (Sachsen Weimar) Degsgl. (Olden⸗ burg.) Desgl. (Braunschweig. Desgl. (Sachsen ˖ Altenburg.) Desgl. (Anhalt.) Desgl. (Schwarzburg⸗Sondershausen.) Desgl. (Reuß ä. L) Desgl. (Reuß j. L) Desgl. (Schaumburg Lippe.) Desgl. Lippe) Desgl. (Elsaß⸗ Lothringen. Desgl. (Sachsen⸗Weimar.) Gemeingefährliche Krankheiten. (Elsaß Lothringen). Typhus. (Serbien). Einfuhr⸗ waren. (Sansibar). Verfälschung von Erzeugnissen. (Vereinigte Staaten von Amerika. Wyoming). Nahrungsmittel. Gang der Tierseuchen in Großbritannien, 1. Vierteljahr 1904. Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Anhalt, Tunis). Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kongressen usw (Deutsches Reich). XXXII. Deutscher Aerztetag. Vermischtes. (Hamburg). Sielkläranlage. (Italien). Infektionskrankheiten, 1903. (Belgien). Nahrungsmittel, 1903. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. 232 in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege (Anderes Heil⸗ und Wärterpersonal).

Kunst und Wissenschaft.

Die philosophisch-historische Klasse der Königlichen Akademie der Wissenschaften hielt am 9. Juni unter dem Vorsitz ihres Sekretärs Herrn Vahlen eine Sitzung, in der zunächst Herr Roethe über ein neues Fragment des mitielniederländischen Renout van Montalbaen berichtete. Das in Güns (Ungarn) vom Stadtarchivar Auguszt gefundene Bruchstück ist dadurch besonders interessant, daß es auf einen ältern Textzustand mit weit unreineren Reimen zurückfübrt als die bisher bekannten Fragmente des mittel⸗ niederländischen Epos. Derselbe legte ferner Beobachtungen über regelmäßigen Sinneseinschnitt in mittel hochdeutschen lyrischen Strophen vor. Sehr viele mittelhochdeutsche Strophen zeigen auch außer den durch die Stollenschlüsse gebotenen Absätzen das Gesetz oder doch die Neigung, gewisse Stellen durch Satzschluß auszujeichnen. Dieser feste Satzschluß, aus dem sich für Kritik, Interpretation und syn⸗ taktische Gliederung Gewinn ziehen läßt, wird auf musikalische Gründe zurückgeführt. Herr Conze legte den Jahresbericht über die Tätigkeit des Kaiserlich Deutschen Archäologischen Instituts im Rechnungsjahre 1903 vor; Herr Dilthey überreichte von Kants Gesammelten Schriften Band III. Erste Abteilung: Werke. Dritter Band, Berlin 1962, und Herr W. Schulze legte ein Exemplar seines eben vollendeten Werkes: Zur Geschichte lateinischer Eigen⸗ namen. Berlin 1908, vor. .

In der an demselben Tage unter dem ö ihres Sekretärs Herrn Waldeyer abgehaltenen Sitzung der phystkalisch⸗-mathe⸗ matischen Klasse las Herr Helmert über die Ableitung der Formel von C. F. Gauß für den mittleren Beobachtungsfehler und ihrer Genauigkeit. Diese Ableitung wird einfacher, wenn anstatt der unmittelbar auftretenden Unbekannten andere eingeführt werden, die sich durch die reduzierten Normalgleichungen im Anschluß an die Theorie der äquivalenten Beobachtungen ergeben. Derfelbe legte eine Uebersichtekarte der Breiten- und Azimut⸗ stationen in Europa und Nordafrika vor, die für die diesjährigen Verhandlungen der Internationalen Erdmessung in Kopenhagen im Geodätischen Institut unter Leitung von dem Geheimrat Albrecht durch den Geometer Förster bearbeitet worden ist. Während die Karte von 1892 (Verh. in Brüssel) nur 380 Stationen aufwies, zeigt die neue Karte 1081 Statisnen, auf denen die geographische Breite oder das Azimut oder auch beides gemessen ist. In einigen Flächenstücken sowie auf einigen meridienalen Linien treten die Stationen dicht zusammen: hier sind Spezialuntersuchungen über die Figur der Erde ausgeführt (u. a. in der Schweiz, in der Umgebung von Moskau, im zentralen Teile des preußischen Staates und aul den Meridianen des Brockens und der Schneekoppe). Derr F. E. Schulze legte Beiträge zur Kenntnis des Vaceineerregers von Dr med. John Siegel vor. Der Verfasser verfolgt die von Guarnieri in der Hornhaut mit Pockenlymphe geimpfter Kaninchen gesundenen örperchen, welche Gytoryctes variolasé benannt und fast allgemein als die wahr= scheinlichen Erreger der Vaccine angesehen werden, in den inneren Srganen der mit Peckenlymphe geimpften Kanixchen. Unter Be⸗ nutzung bisher bei diesen Untersuchungen noch nicht zur Anwendung gebrachter Färbungsmethoden findet er in den inneren rganen, be sonders in den Nieren, Gebilde, die als Sporen von Sporozoen in berschiedenen Entwickelungszuständen und als Cysten mit Dauersporen gedeutet werden. Letztere sind identisch mit den von Guarnieri in der Cornea gesehenen Körperchen.

Bauwesen.

Das Preisausschreiben für den besten Entwurf eines Handelshochschulgebäudes, das von den Aeltesten der Kauf⸗ mannschaft von Berlin , , . gelangte in der gestrigen Sitzung des Preisgerichts zur Entscheidung. Der von der Berliner Architektenfirma Eremer u. Wolffenstein herrührende Entwurf mit dem Kennwort „Fugger“ wurde vom Preisgericht als der beste

bezeichnet.

Land⸗ und Forstwirtschaft. Saat tenstand in den Niederlanden.

Der Kaiserliche Generalkonsul in Am sterdam berichtet unterm 10. d. M.: Die Aussaat der Sommergewächse fand im allge · meinen unter günstigen Bedingungen statt, doch wird namentlich in der Probinz Utrecht darüber geklagt, daß der Saatacker zu feucht ei, und daß vesonders Hafer und Sommerweizen dünn ständen. Die UÜrfache hiervon soll die ungünstige Witterung während der Erntezeit im vergangenen Jahre sein, wodurch dag Korn schimmelig geworden und die Keimkraft beeinträchtigt worden sei.

Der Stand des Hafers auf Lehmboden ist in Friesland sehr

gut; in Südholland, Gelderland, Seeland, Westlich Nordbrabant,