Anmeldungen bis 1. Juli dieses Jahres sind an das Bureau der Hochschule zu richten, wo die naͤheren Bestimmungen einzusehen sind. ; ;
Charlottenburg, den 18. Juni 1904.
y Der Direftor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.
A. von Werner.
Per sonalveränder ungen.
Königlich Sächssische Armee. Offiziere, Fähnriche ze. 16. Juni. v. Rab t ⸗ Lt. und Kommandeur der 2. Div. Nr. 24, in ö ar
Abschiedsgesuchs mit Pension und der Erlaubnis Gen. Uniform zur Disp. gestellt. rlaubnis jum Forttragen der
Beamte der Militärverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegsministerium s. 9. Juni Dr. Hentschel, Unterapotheker der 0 im Landw. Be irk Ce ig, zum Oberapotheker des Beurlaubtenstandes befördert. 6
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. Juni.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Die Nr. 6 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs— ver sicherungs amts“ vom 15. Juni 1904 enthält im allgemeinen Teil (Abschnitt A) eine Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom 5. Mai 1904, betreffend das Ergebnis der Nachwahlen von sieben stell⸗ vertretenden nichtständigen Mitgliedern des Reichs— versicherungsamts für den Rest der bis zum 31. Dezember 1906 laufenden Wahlperiode, und ein Rundschreiben des Reichsversicherungsamts vom 25. Mai 1904, betreffend den für die Weltausstellung in St. Louis bearbeiteten Atlas der Arbeiterversicherung.
Ver Abschnitt B(, Unfall versicher ung“ enthält zunächst
eine Bekanntmachung des kö . 10. Mai 1904, betreffend die landwirtschaftliche Unfallversiche⸗ rung, nebst einer , der hauptsäch⸗ lichsten statutarischen Bestimmungen über Einrichtung und Verwaltung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, und sodann folgende Rekursentscheidungen: Die Erklärung der Berufsgenossenschäft, sie gebe den örtlichen Zusammenhang zwischen dem Betrieb und dem Unfalle zu, ist unbeschränkt widerruflich; sie enthält weder das Zugeständnis einer Tatsache, noch ein Anerkenntnis des Klage— anspruchs. Der örtliche Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Betriebe fehlt, wenn der Versicherte sich von der Betriebsstätte zeitweise entfernt, um Schutz vor den Unbilden der Witterung zu suchen, und dabei verunglückt. Gutachten des Königlichen meteorologischen Instituts zu Berlin über die Blitzgefahr im Freien (2045). *)
Der Begriff „andere Dienste“ im Sinne des 83 des — versicherungsgesetzes umfaßt auch eine ständige gewerbliche Ne , (2046).
Die Vorschrift des 8 75 Abs. 3 des Unfallversicherungs— Hi, für Land- und Forstwirtschaft (3 69 Abs. 3 des
ewerheunfallversicherungsgesetzes) erfordert nur, daß der behandelnde Arzt in den gesetzlich bestimmten Fällen über haupt zum Wort gelangt. In welcher Form und in welchem Umfange das „Hören zu erfolgen hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und bleibt dem jedesmaligen richterlichen Ermessen überlassen (2047. Bei dem Abschluß von Vergleichen im Feststellungs— . rh n 9 fg 3. sich ö. , , , aß der Vergleich in gehöriger Form schriftlich niedergele wird (2048). ) ; ,
Der Abschnitt C („Invalidenversicherung“ enthält folgende k i 17 ; In Preußen gilt der Eingang des Rentenantrags bei der Versicherungsanstalt nicht als Eingang im Sinne des 5 41 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 des Invalidenversicherungs⸗ gesetzes weil die Versicherungsanstalt gemäß § 112 Abs. 1 a. a. O. nicht zur rechtswirksamen Entgegennahme von Renten⸗ anträgen zuständig ist (1123J. Ein Bescheid, der nicht gemäß 3 114 Abs. 4 des Invalidenversicherungsgesetzes das fuͤr die Berufung zuständige Schiedsgericht bezeichnet, setzt die Be—⸗ rufungsfrist nicht in Lauf (i124. ̃
Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die
Prozeßfähigkeit und die Vertretung Minderjähriger aben auch für den Bereich des Invalidenversicherungsgesetzes Inwendung zu finden. Die nach diesem Gesetz der Ver⸗ chen ht ung e e , en e gn sind also bei er Durchführung ihrer Ansprüche aus der Versicherung ni proʒe fshig , . ie unterlassene Beeidigung eines Zeugen stellt auch nach dem Invalidenversicherungsgesetze . wesent⸗ lichen Mangel des schiedsgerichtlichen Verfahrens dar (1126).
Das Schiedsgericht ist unter Umständen befugt, die Sache an die Versicherungsgnstalt zurückzuverweisen, wenn diese nicht vor dem Erlaß ihres ablehnenden Bescheids die ge— botene Anhörung der Beisitzer der unteren Verwaltungsbehörde veranlaßt hat (1127).
Die Unterlassung der Anhörung der unteren Ver— waltungsbehörde und ihrer Beisitzer im Rentenentziehungs— verfahren ist kein wesentlicher Mangel des Verfahrens, wenn der Versicherte erklärt hat, keinen Anspruch auf die weitere Gewährung der Rente zu haben, und der Akteninhalt diese Erklärung rechtfertigt (1128).
Ein vor dem Schiedsgericht abgeschlossener Vergleich entbehrt nicht deshalb der Rechtswirksamkeit, weil der den i , 5 . . schiedsgerichtlichen Protokolls vorschriftswidrig den Beteiligten nicht vorgelesen ö . g g ch gelesen worden
uch unter der Herrschaft des Invalidenversicherungs⸗ gesetzes gilt der Grundsatz, daß die be en, , gie
) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden eingeklammerten
Uebernahme eines Heilverfahrens nicht vom Verzichte des Versicherten auf einen Teil der Rente abhängig machen sollen. Ob ein im Widerspruche n, geforderter und erklärter Verzicht in unanfechtharer Weise zustande ge⸗ kommen ist, muß im Zweifelsfalle besonders sorgfältig geprüft werden ¶ 130).
Die von der zuständigen Behörde vorgenommene urkund⸗ liche Kebertragung von Beiträgen in eine Quittungskarte muß so lange als richtig angesehen werden, als nicht die eig hrbigki der Uebertragungsurkunde angefochten worden i i
Das Revisionsgericht hat die angefochtene Entscheidung ihrem ganzen Inhalte nach, auch soweit er der das Rechtsmittel einlegenden Partei günstig ist, zu prüfen. Hierbei findet der Grundsatz, daß die anfechtende Partei nicht schlechter gestellt werden darf, als sie durch das angefochtene Urteil t. i war et der reformatio in pejus — keine a,
Der „Wohnort“ im Sinne der 88 112 Abs. 1 und 121 . . des d rer en e. ist 6. gleichbedeutend mit dem „Wohnsitz“ im Sinne des § 7 des Bürgerlichen Gele ach n,, d ö Der chnitt „Invalidenversicherung“ gibt sodann no
Uebersichten über den Erlös aus Beitragsmarken in 69 Monaten April und Mai 19094 und über die Renten⸗ ze n gen und Beitragserstattungen der Versicherungs⸗ anstalten im März 1904.
In dem nichtamtlichen Teile ist eine Entschei dun
des Königlich preußischen J. vom 30. Januar 1994, betreffend den Begriff der „vorüber— gehenden ⸗ und „fortlaufenden Unterstuͤtzong“ und den Umfang der Ersatzleistung gemäß § 25 Abs. 4, 5 des Gewerbeunfalluersicherungsgesehes, 5 4 Abf. 3, 4 des Invalidenversicherungsgesetzes, ferner eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 19. Oktober 1903, welche die Aus⸗ legung des S140 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes (8 151 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschafth zum Gegenstande hat, sowie ein ärztliches Oberg utachten über die Entstehung einer multiplen Sklerose des Zentral— nervensystems durch elektrische Schläge mitgeteilt worden.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. Flußkanonen⸗ boct „Vaterland“ am 19. Juni in Itchang eingetroffen und setzt am 23. 3 die Reise fort.
S. M. S. „Jaguar“ ist am 19. Juni in Kiukiang ein— getroffen und geht am 24. Juni wieder in See.
S. M. S. „Luchs“ ist am 19. Juni in Tsingtau ein— ö ö
er ösungstransport mit der abgelösten Besatzung von S. M. S: „Bussard“ ist mittels Dampfer , . am 19. Juni in Southampton eingetroffen und hat an demselben Tage die Reise nach Antwerpen fortgesetzt.
S. M. S. Gazelle“ ist am 19. Juni von Newport News nach den Bermudas in See gegangen.
** *. 2
Bayern.
In der Sitzung der Kammer der Reichsräte am ver— gangenen Sonnabend, in der auch der von der Kammer der Ab⸗ geordneten bereits genehmigte Gesetzentwurf über die Grund⸗ wer tabgabe bergten wurde, verkündete der Präsident als Ergebnis der namentlichen Abstimmung, daß dieser Gesetzentwurf mit 21 gegen 20 Stimmen angenommen sei. Nachträglich hat sich, wie W. T. B.“ meldet, jedoch herausgestellt, daß der Entwurf mit 21 gegen 1 Stimmen abgelehnt worden ist. Heute lehnte der vereinigte erste und dritte Autschuß der Kammer der Reichsräte einstimmig das Wahlgefetz ab, ebenso den Antrag des Grafen Moy, betreffend das Wahlrecht der Geistlichen.
Die Kammer der Abgeordneten beriet, . W. T. B.“ zufolge, gestemn über den Artikel q des Lokalbahngesetzes, der eine zwanzigprozentige Erhöhung des Lolalbahntarifs auf allen Lokalbahnen einzuführen bezweckt. Der Ausschuß der Kammer hatte diesen Artikel gestrichen. Der Staatsminister Freiherr von Podewils erklärte namens der e,, . falls dieser Artikel falle, würde das keln Gesetz über neue Lokalbahnbauten fallen. Die Beratung wird eute fortgesetzt.
Samburg. Seine Majestät der Kaiser und König hörte gestern, wie W. T. B.“ meldet, in Cuxhaven den Vortrag des Reichskanzlers Grafen von Bülow. Nachmittags besuchte Seine Majestät die Jachten „Meteor“ und „Iduna“.
Oesterreich⸗Ungarn.
Im ungarischen Abgeordnetenhaus legte der Finanz. minister Dr. v. Lukaes einen Gesetzentwurf vor, betreffend die Rückzahlung des nicht zurückerstatteten Teiles des von der Oesterreich⸗-Ungarischen Staatsbahn anläßlich deren Ablösung 1891 aufgenommenen Vor schusses von 10 Millionen Kronen. Der Vorschuß soll am 1. Januar 1906 aus den Kassenbeständen zurückgezahlt werden. Auf eine Anfrgge deg. Abgenrdneten Olach. Gtossuthpartei erklärt. der Mini terpräsident Graf Tisza, der Bürgermelster von Debreczin sei verpflichtet gewesen, auf eine ihm zugegangene deutsche Zuschrift des österreichisch ungarischen Konsulats in r, zu ant⸗ worten. Der Bürgermeister habe vom Minister des Innern eine Weisung hierüber erhalten, weil der gesetzlichen Praxis zufolge die Amtssprache der österreichisch⸗ ungarischen Diplomatie deutsch sei. Nach dieser Erklärung schrie Kubik, zur liberalen . gewendet: Nun brennen ihnen die Augen aus vor Scham!“
ufgefordert, den beleidigenden Zuruf zurückzuzsehen, weigerte Kubik sich dessen, worauf die Angelegenheit vor den Immunitätsausschuß verwiesen wurde.
Großbritannien und Irland.
König Eduard reist am Donnerstagabend g' / Uhr von London nach Port Viktoria, wo er sich an Bord der Königlichen Jacht begibt. Auf der Reise nach Kiel wird den König ein großes Gefolge begleiten, dem nach Meldung des „W. T. B.“ der Erste Lord der Admiralität Earl of Selborne und der Direktor der Nachrichtenabteilung der Admiralität Prinz Louis von Battenberg angehören sollen.
Im Unt erhause erklärte gestern guf eine Anfrage der Staats sekretär für Indien Brodrick: Die britische Regierung habe den 25. Juni als das Datum gebilligt, an dem die Tibetmission er— mächtigt wird, nach Lhassd vorzurücken, wenn die Tibetaner nicht innerhalb dieser Frist einen kompetenten Unterhändler mit dem
gesehen, er
Tibetaner dieser Aufforderung nicht nachkämen. Rußland sei vo
Englands allgemeinen er ch! Ansichten benachrichtigt ö. Bryce (liberal) richtete an den Stagatssekretär die Anfrage, ob der zwischen Rußland und England stattgehabte Mei— nungsaustausch veröffentlicht werden könne. Der Staats. sekretär Brodrick erwiderte darauf, er glaube nicht, daß die Mit. teilung des Schriftwechsels angebracht sel. Jedenfalls sei dies jetzt nicht der Fall. Der Minister des Aeußern Marquis of Lansdowne habe den russischen Botschafter von allem, was die englische Regierung getan habe, völlig unterrichtet. Auf eine weitere e rg, erklãrte der Staatssekretär, die Verstärkung der Expedition sei weit in der Richtung auf Gyangtse vorgerückt.
Bei der Unterhgusersatzwahl in Devonport, das bisher durch einen Konservativen vertreten war, siegte Benn (liberal) mit 31 . über Jackson (konservativ), auf den nur 5178 Stimmen entfielen.
Frankreich.
Die Kemmissien zur Untersuchung der Kartäuser— angelegenheit verhörte gestern den früheren Gouverneur von Algerien Revoil, der, W. T. Dh n fel; erklärte, er stehe dem e efelden gegen den Sohn des Ministerpräsidenten vollständig fern.
odann wurde Lagrave vernommen, der in verschiedenen Punkten den von dem Ministerpräsidenten Combez und seinem Sohne gemachten Aus- sagen widersprach. Er betonte besonders, einst Edgar Combes in einem Schreiben darauf hingewiesen zu haben, daß es von Nutzen sein werde, den Namen Chaberts nicht an die Oeffentlichkeit zu bringen. Er habe im Laufe des Untersuchungsverfahrens über den Wunsch und die en e n des Ministerpräsidenten, den Namen Chabert zu nennen, seing Aussage gemacht, und, habe daran festgehalten, daß Edgar Combes keineswegs unwillig gewesen wäre, als er ihm von der. Mitteilung über die Kartäuser und den Vorschlag Chaberts berichtet habe. Lagrave erklärte sodann, daß während seiner Aussage Edgar Combes in das Zimmer des u ,. richters getreten sei und ihn, Lagrave, veranlaßt habe, einige Worte seiner Aussage zu ändern. Lagravbe tellte darauf ferner noch mit, daß der Ministerpräsident ihm keineswegs seine vor Gericht gemachte Aus— sage diktiert, sondern lediglich mit ihm als Vater gesprochen habe, der den Wunsch hatte, seinen Sohn gegen die Verleumdungen zu ver⸗ teidigen, deren Opfer er geworden war. Lagrave bat schließlich, dem Ministerpräsidenten gegenübergestellt zu werden.
Die Kommission verhörte im weiteren Verlaufe ihrer Sitzung den Untersuchungsrichter de Valles, der aussagte, am 14. April sei er vom Staatsanwalt beauftragt, eine Untersuchung wegen Versuchs des Betruges einzuleiten., weil angenommen werde, es habe jemand den Kartäusern schwindelhafte Angaben über seinen Einfluß gemacht, um sie zur Hergabe von Geld zu bewegen.
r sei ferner vom Staatsanwalt beauftragt, Lagrave als Moralitätszeugen zu vernehmen, um zu beweisen, daß Edgar Combes, weit entfernt, von den Kartäusern eine Million zu verlangen, vielmehr die Annahme dieser Summe abgelehnt habe. Er habe La— grave vor dessen Abreise nach Amerika vorgeladen, und Lagrave habe seine bekannte Aussage gemacht. Auf die Bitte, den Namen des. senigen zu nennen, der den Vorschlag bezüglich der Zahlung der zwei Millionen gemacht habe, habe Lagrave versprochen, er werde ihn seinem vorgesetzten Minister, der damals Millerand war, nennen. Er habe dann. Edgar Combes vernommen, und zwischen diesem und Lagrave habe sich eine Unterhaltung darüber an— gesponnen, ob die Version, daß die Zahlung an eine Kasse für nütz⸗ liche, öffentliche Zwecke erfolgen sollte, richtig sei, oder die andere Lekart, daß sie an die Kasse der geheimen Fonds erfolgen sollte. Edgar Combes behauptete, die Version sei die richtige, daß die Summe der Regierung zur Verfügung gestellt werden em Lagrave habe dieser Korrektur . Er — der Unter⸗ suchungsrichter — habe den Eindruck gehabt, daß Lagrave nicht zu— eben wollte, daß es sich um einen Bestechungsversuch handle, während
dgar Combes dieser Seite der Angelegenheit die größere Bedeutung beimessen wollte. Edgar Combes habe seine Aussage gemacht, nach⸗ dem er von der Aussage Lagraves Kenntnis genommen. Die Kom— mission beschloß dann, Lagrave und Edgar Combes einander gegen— überzustellen. Als beide in den Saal gerufen waren, kam es zu einem lebhaften Zwischenfall. Auf eine Frage des Präsidenten versicherte Edgar Combeß, er habe von Lagrave keinen Brief erhalten noch mit diesem über den Inhalt eines solchen gesprochen. Lagrave behauptete darauf, er habe einen Brief an Edgar Combes geschrieben und ab— gien und versicherte, Edgar Combes habe mit ihm zu wiederholten
salen über diesen Brief gesprochen. Edgar Combes erwiderte: Das bestreite ich auf das entschiedenste.“ f lügen. Edgar Combes antwortete: ‚Ich wiederhole ebenfalls: Sie lügen. wischen Lagrabe und Edgar Combes entstand darauf ein lebhaftes wiegespräch. Beide beharrten bei ihrer Behauptung. Lagrave derlangte, dem Ministerpräsidenten gegenübergestellt zu werden. Der Ministerpräsident Combes wurde in den Saal gerufen und erklärte, die Angaben in den Briefen Lagraves an Millerand seien nicht richtig. Er bestreite, Lagrave ermaͤchtigt zu haben, den Namen des Unterhändlers zu verschweigen, als der Generalstaats anwalt Lagrave gesagt habe, daß die ei e , eingestellt werde, wenn dieser Name nicht genannt würde. Er habe den Handelsminister Trouillot angewiesen, die Angabe des Namens zu verlangen. Der Ministerpräsident ver⸗ sicherte weiter, er habe Lagrave nicht in Anwesenheit Edgar Combes' habe von Lagrave keine Bitte um Grmächtigung erhalten und er, habe von ihm keine Bedingungen mit— geteilt erhalten, die er übrigens auch nicht angenommen haben würde. Er habe gewollt, daß Lagrave die Beweggründe für den von ihm unternommenen Schritt wiederholte, den er — der Ministerpräsident — für unüberlegt gehalten habe; er habe nicht ge⸗ glaubt, daß Lagrape bei der Angelegenheit persönlich interessiert 3 In Erwiderung auf einige weitere Fragen führte der Ministerpräsident aus, er habe Lagrape nicht von seinem Posten abberufen, weil er die Angelegenheit nicht habe in die Oeffentlichkeit bringen wollen; er stelle nicht in Abrede, daß er Lagrave gesehen habe, be— streite aber um die Ermächtigung angegangen worden zu sein und Bedingungen gestellt erhalten zu haben, sowie, daß eine dramatische Unterredung mit seinem Sohne stattgefunden habe. Lagrave erwiderte, die Unterredung habe nichts Dramatisches gehabt, und fügte hinzu: ‚Edgar Combes führte mich um 10 Uhr Abends in Ihr Kabinett, wir sprachen von der Angelegenheit und Sie sagten mir, es würde interessant sein, wenn ich über die Angelegenheit als Zeuge aussagte. Der Ministerpräsident beharrte bei feiner Er— klärung, es sei im Dezember gewesen, wo die Unklarheit über die unmoralische Seite der Angelegenheit ihn frappiert habe, und nicht im Augenblicke der Unterredung, von der er spreche und deren er sich im vollsten Umfange erinnere.
Rußland.
Der Kaiser und die Kaiserin haben sich nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus St. =. . von Zarskoje Sselo zum Sommeraufenthalte nach Peterhof begeben. Die Leiche des Generalgouverneurs von Finnland Bobrikow ist heute in St. Petersburg eingetroffen, dort mit militärischen Ehren empfangen worden und nach dem Ssergijew⸗ Kloster zur Beisetzung befördert worden. . Von amtlicher Seite ist die „Russische Telegraphenagentur“ g. der Erklärung ermächtigt, daß die Zeitungsmeldung von h ie , in Helsingfors unbegründet ist,
Zum Ministerresidenten beim Vatikan ist der Botschaftsrat Narischkin, bisher in Paris, ernannt worden.
Spanien.
Der König hat ein zwischen Spanien und dem Vatikan getroffenes Uebereinkom men über die rechtliche Lage
Lagrave erwiderte darauf: „Sie
ahlen geben die Ziffer an, unter welcher di dd
chinesischen Amban nach Gyanu und nach Gyangtse senden. Di Mission werde na fc en Anweisungen handeln, falls ä
der religiösen Orden unterzeichnet. Dieses Uebereinkommen führt, nach Meldung des „W. T. B.“, verschiedene Reformen
tellt worden:
iet oder verwundet sind. Vom 33.5, 35. und 36. Regiment
vertrieben die russischen Freiwilligen die Japaner aus ihren Stellungen östlich von den erwähnten Bergen. Auf russischer
ein Oberleutnant wurden 4 Schützen verwundet.
schauplatzes berichtet ein Telegramm des Generals K uropatkin an den Kaiser vom 19. d. M., daß die Japaner in der Gegend
Dormarsch eingestellt, sondern sich zurückgezogen haben. Mehrere Punkte im Noͤrden von Föngwangtschöng, die die Japaner erst kürzlich eingenommen hatten, sind von ihnen geräumt worden. Der begonnene Vormarsch japanischer Truppen nach dem Dalinpaß ist eingestellt worden. Dagegen rücken recht bedeutende japa⸗ nische Streitkräfte in der Richtung auf Siujan und Kait⸗ licheres, an den russischen Generalstab gerichtetes Telegramm
dem 16. Juni werden Anzeichen wahrgenommen, die auf
Ischapailinpaß eingenommen, während die Hauptkräfte, gegen
schwaders, Admiral Skrydlow hät, wie ‚W. T. B.“ aus
m Konkordgt ein, die sich auf mehrere zweifelhafte Punkte . Das Abkommen soll den Kammern mitgeteilt und sesweiteres Uebereinkommen, das die wirtschaftlichen und
sellen Fragen regelt, die sich aus diesen Reformen er⸗ ). in Rom unterzelchnet werden.
Griechenland. In Amalias (Landschaft Elis) wurde, W. T. B.“ zu⸗ „gegen das Haus des begüterten Deputierten Psimmenos ghhna mitanfchlag verübt.
Serbien. Der ehemalige Minister Todorowitsch wurde, wie ET. B.“ aus Belgrad meldet, wegen Veruntreuung von achtiinsen des Staatsgutes Negoj zu 18 Monaten Gefängnis d zur Ersatzzahlung von 39 822 Dinars verurteilt.
Montenegro.
Nach einer Meldung des. Wiener K. K. „Telegraphen⸗ hrrcspondenz-Bureaus, überreichte der Spezialgesandte des nigs von Serbien, Kabinettschef el, gestern dem ürslen von Montenegro in Cetinje in feierlicher Audienz den kern des Karageorgsordens erster Klasse. Bei den hierbei haltenen Ansprachen wurden die Gefühle der Freundschaft d Brüderlichkeit zwischen beiden Nationen zum Ausdruck
bracht. Afien.
Der russische General Baron Stackelberg, der sich ich seiner Niederlage bei Wafankou nordwärts zurück⸗ sogen hat, berichtet, wie ein Telegramm des Genergls hröpatkin an den Kaiser vom 18. d. M., dem n . folge, meldet, über die gegenwärtige Lage und die russischen erluste auf diesem Teil des Kriegsschauplatzes: Der Gegner
zus Wafankou nicht weiter vorgerückt. Wie gemeldet ird, entwickeln sich seine Truppen auf der Front Wafankou⸗ busscchou. Nach dem zweitägigen Kampfe und zwei ermüdenden ichtlchen Märschen auf schwierigen Gebirgswegen haben die ruppen sich ausruhen können. Ihre Stimmung (ist sehr gut cher unsere Verluste konnten genaue Angaben noch nicht hoben werden, und vorläufäg ist. nur folgendes fest⸗ Von der ersten ostsibirischen Schützen⸗ vison sind 15 Offiziere gefallen und 40 verwundet;
Pffiziere sind auf dem Schlachtfelde, geblieben, n denen es unbekannt ist, ob sie getötet oder ver⸗ jundet sind. Ferner sind von dieser Division 386 Mann fallen und 997 verwundet; weitere 568 Mann sind auf dem hhlachtfelde geblieben, von denen es unbekannt ist, ob sie ge⸗
nd 604 Mann verwundet; ferner werden 96 Mann vermißt. hie erste Artilleriebrigade hat 10 Offiziere und 166 Mann erloren, die neunte Artilleriebrigade 25 Offiziere und Sol⸗ aten. Vom Regiment Tobolsk sind 3 Offiziere und Sol⸗ aten gefallen und 40 Offiziere und Soldaten verwundet; sermißt werden 3 Mann. Vom Regiment Marschansk sind Offiziere verwundet, 11 Mann getötet und 131 verwundet; Mann werden vermißt. — Der bei Wafankou kommandierende sapanische General Oku berichtet nach einer Meldung des B. T. B.“ aus Tokio vom gestrigen Tage, er habe 1516 uf dem Schlachtfelde von Telissu (Wafankou) gefallene ussen beerdigen lassen. Eingeborene meldeten, daß außerdem hon die Russen viele Tote beerdigt, verbrannt und weg—⸗ zebracht hätten.
Nachrichten aus Port Arthur zufolge begannen am 4. Juni, wie ein Telegramm des russischen Generals Shilins ki an den Kriegsminister meldet, drei japanische Ba⸗ aillone, von Ssiandbindao über die Berge nach Luinantan dorzurücken. Zwei russische Freiwilligenabteilungen und line Kompagnie der Grenzwache hielten den Vor⸗ arsch des Gegners auf. Feindliche Torpedoboote beschossen ie Semaphorstation. Als der Kreuzer „Novik“ und rus⸗ sische Torpedoboote herankamen und das Feuer eröffneten, zogen sich die feindlichen Schiffe zurück. Nach der Kanonade hegannen die Kolonnen des Gegners, sich zu entfernen, und es blieben nur schwache Vorpostenketten zurück. Am 13. Juni
nd 120 Offiziere und Soldaten gefallen sowie 19 Offiziere
Seite wurden ein Oberleutnant und ein Schütze getötet sowie verwundet, der später starb; außerdem
Ueber die Lage auf dem nördlichen Teil des Kriegs—
von Ssaimatsi und Föngwangtschöng nicht nur ihren
schou oder Ssiujan⸗Taschitschao vor. — Ein ausführ—⸗
des Generals Ssacharow vom 19. Juni besagt: Seit
einen sich vorbereitenden Vormarsch der Japaner von Siujan auf drei Wegen, die nach Haitscheng, der Station Taschitschoo und nach Kaitschou führen, schlie hen ließen. uf dem erstgenannten Wege ist eine kleine 166 der Vothut des Gegners nach Wansiapudsa vorgerückt. Auf dem zweiten Wege halten Truppen der Vorhut den Paß zwischen Nandsigbei und Pantschialsu besetzt, auf dem dritten, südlichen Vege sind andere Truppen bis zu den Dörfern Chiuniak und amiarlogou vorgegangen. Die Vorhut hat ferner den
fünf Regimenter Infanterie mit Kavallerie und Gebirgs⸗ artillerie, zwischen dem Kianzgourpaß und Chansa staffel⸗ förnige Aufstellung genommen haben. In den letzten agen haben russische Vorpostenabteilungen, auf diesen
Wegen den Vormarsch des Gegners aufgehalten, wobei 1 zehn Mann getötet oder verwundet, ein verwundeter Offizier und drei verwundete Kosaken gefangen genommen wurden. Am 17. Juni wurde festgestellt, daß sich bei Selud⸗ an nur japanische Streifwachen befanden, die nach einem
Kugelwechsel sich nach Föngwangtschong zurückzogen. Auf russischer Seite wurden zwei Mann verwundet, Saimadsi ist eit dem 10. d. M. von den Japanern geräumt; ein Teil der Desatzung ging nach Foͤngwangtschöng. Seit gestern abend regnet es beständig. G Der Kommandeur des russischen Wladiwostok-Ge⸗
St. Petersburg erfährt, gestern dem Kaiser gemeldet, daß die Kreuzerabteilung, ohne Verluste . ö schädigungen erlitten zu haben, nach Wladiwostok zurück—
1
an Mannschaften oder Be⸗
gekehrt ist.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die gesrig⸗ Sitzung des Hau ses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (987.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, . . Mi d kur Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski, der Minister des Innern, Freiherr von Hammerste in und der Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde beiwohnten, würden in dritter Be= ratung der Gesetzentwurf, betreffend die Verbesserung der Vorflut in der unteren Oder, Havel und Spree, und der Gesetzentwurf, betreffend Maßnahmen zur Verhütung von Hochwassergefahren in der Provinz Brandenburg und im , , der Provinz Sachsen, ohne Debatte endgültig angenommen.
Es solh dann die dritte Beratung des von den Abgg.
Dr. Arendt (freikons.) und Genossen eingebrachten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Gewährung von Beihilfen an ehemalige Angehörige des preußischen Heeres und der Marine, die an dem Kriege gegen Dänemark 1864 teilgenommen haben. ; Abg. Dr. Sattler inl) beantragt, die Bestimmung der Vorlage, daß sie auch auf die Teilnehmer an früheren preußischen Feldzügen sowie auf die früheren Angehörigen der schleswig⸗holsteinischen Armee Anwendung finden soll, durch folgende Fassung zu ersetzen:
„Dlese Bestimmungen finden auch auf die Teilnehmer an früheren deutschen und preußischen Feldiügen Anwendung, soweit eß sich um Angehörige der jetzt zu Preußen gehörigen deutschen Kontingente sowie der schleswig-⸗holsteinischen Armee handelt.“
Mit dieser Aenderung wird der Gesetzentwurf endgültig angenommen.
In zweiter Beratung wird auch der Gesetzentwurf über die Bestellung von Salzabbaugerechtigkeiten in der Provinz Hannover nach dem Antrage der Justiz⸗ kommission unverändert angenommen. Eine dazu eingegangene
Petition wird für erledigt erklärt.
Alsdann folgt die zweite Beratung des G esetzentwurfs, betreffend die Befugnis der Polizeibehörden zum Erlaß von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden.
Die Kommission beantragt die Annahme des Gesetzentwurfs in der vom Herrenhause beschlossenen Fassung. Danach können, soweit das Feuerlöschwesen nicht durch Ortsstatut geregelt ist, Polizeiverordnungen über die Verpflichtung der Einwohner zur persön⸗ lichen Hilfeleistung bei Bränden erlassen werden. Diese Polizeiverordnungen sollen nicht zum Gebiete der Sicherheits⸗ polizei gehören und sollen außer Kraft treten, soweit das Feuerlöschwesen durch ein Ortsstatut geregelt wird. .
Die Kommission beantragt ferner, folgende Resolution zu assen: fat die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, möglichst bald Bedacht zu nehmen: a. auf die gesetzliche Regelung der Unfallfürsorge verunglückter Feuerwehrleute, b. auf. Ein⸗ führung einer gesetzlichen Grundlage, durch welche die Möglich⸗ keit gewährt wird, alle im Bezirk einer Provinz arbeitenden Feuerbersicherungsgesellschaften zu einer entsprechenden Beteiligung an denjenigen Kosten heranzuziehen, welche die allgemeine Pflege des Feuerlöͤschwesens der Provinz zum Gegenstand haben.“ ᷓ
Die Kommission beantragt endlich, eine Petition des Feuerwehrverbandes der Rheinprovinz, die verschiedene Vor⸗ schläge zur Regelung des Feuerlöschwesens enthält, der Regierung als Material zu überweisen, und eine Petition des preußischen Landesfeuerwehrverbandes, betreffend gesetzliche ern ng der Feuerversicherungsanstalten zu den Kosten des Löschwesens, gesetzliche Regelung der Fürsorge für die Hinterbliebenen beim Dlenst verunglückter Feuerwehrleute, staatliche Anstellung von Feuerwehraufsichtsbeamten und Verstärkung des Zwangs zur Regelung des Feuerlöschwesens, der Regierung zur Erwägung zu überweisen. ;
Abg. Kreitling (fr. Volksp.) stellt und befürwortet den An⸗ trag, die Regierung zu ersuchen, möglichst bald auf die gesetzliche Nege ung der Unfallfürsorge verunglückter Feuerwehrleute bedacht u sein. zu leglzg. Herold (Bentr) hält die beantragte Resolution und die Petitionen für bedenklich, weil sich deren Tragweite noch nicht über⸗ sehen lasse. g. ö. in,, len daß die Kommission einen schriftlichen Bericht erstattet hätte.
A6 Kiten e (kon): Meine Freunde sind der Meinung, daß wir die Vorlage, was auch die Kommission getan hat, so annehmen, wie sie uns zugegangen ist. Durch die in der Resolution und in den Petifionen berührten Fragen wird Lie Materie aber fo erweilert und werden so viele neue Gesichtspunkte hineingetragen, daß auch wir sagen müssen, es wäre besser gewesen, einen schriftlichen Kommissionsbericht zu erhalten. Was die Resolution betrifft, so sind ioir geneigt, sie in ihrem ersten Teil an. zunehmen; den zweiten Teil — 4 wir schon deshalb ablehnen, weil er in seiner Tragweite nicht übersehen werden kann. Im übrigen sind wir der Meinung, daß auf dem von dem zweiten Teil berührten Gebiete Mißstände überhaupt nicht oder jedenfalls in zu geringem Umfange Riem als daß eine gesetzliche Regelung gefordert werden müßte.
3 Regierungskommissar e , , . ribüne unverstän ; . Lribg lege ner fene irsch (Zentr) sich den Bedenken des Abg. Herold angeschlossen hat, wendet ; ; künden, Eynern (nl.) eher die von dem Abg. Winckler an
der Kommissiontzresolution geübte Kritik. Er hält die Forderung eines besonderen Gesetzes zur provinziellen Heranziehung der Feuer⸗ versicherungsgesellschaften zu den Kosten der allgemeinen Pflege des Feuerlöschwesens für ebenso berechtigt wie leicht ausführbar.
Abg. Geister (entr) sieht ebenfalls das. Verlangen des zweiten Teils der bee , als vollständig gerechtfertigt an. Wer habe denn den Vorteil davon, daß die Angehörigen der Pflicht wie der freiwilligen Feuerwehren ihr Leben einsetzen, um zu ersticken und zu löschen? Doch wesentlich auch die Versicherungè⸗= gesellschaften. Heute aber liege der Gedanke Entschädigung den Gesellschaften sehr fern.
Die Vorlage wird darauf in der ihr vom H gegebenen Fassung angenommen, ̃ und mit geringer Mehrheit auch die Resolution Damit ö sich der Antrag Kreitling. D werden beide der Regierung als Material üherwiesen.
verbreitet sich über die Frage des bleibt aber im einzelnen auf der
über die der
angenommen, daß von der Regierun klärung abgegeben werde, daß 5 die , geregelt sei und 2) unerledigte seitens dieser Gemein
Die Kommission hat die Vorlage in der Voraussetzung
im Plenum die Er⸗ ntschädigungsfrage für eschwerden
die
en nicht mehr vorlägen. ; Nachdem ein Regierungskommissar diese Erklärung
abgegeben hat, wird der Gesetzentwurf ohne weitere Debatte unverändert angenommen.
(Schluß des Blattes.)
. eben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 18.
Die Erweiterun anstalt für Zoll⸗ und Steuerbeamte in Berlin. — Geschäftshaus Franz Fischer u. Sohn in München. — Die Bedeutung und gesetz⸗ geberische Behandlung des Verkehrs mit Straßenlokomotiven in England. — Vermischtes: Wettbewerb um Entwürfe zu zwei Arbeiter kolonien in Eschweiler. — Wettbewerb um Fassadenentwürfe für die Stadt Bautzen. — Wettbewerb um Entwürfe zu einer Friedhofshalle in Minden. — Wettbewerb um Entwürfe zum Erweiterungsbau der katholischen Pfarrkirche in Ammerschweier. — Kunstgewerbeausstellung
Brände der Gewährung einer
errenhause ebenso die Resolution unter a unter b. Die Petitionen
Dann Sagt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs
Nr. 49 des Zentralblatts der ,,, uni, ha olgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. — Nichtamtliches:
des Hafens von Dover. — Die neue Hauptlehr⸗
1906 in Dresden. — Der Gedanke des evangelischen Kirchenbaues. — Bücherschau.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Eheschließungen in Preußen 1902 und in den Vorjahren.
Die Zahl der Cheschließungen betrug im Jahre 1902 in Preußen überhaupt 281 532, darunter 133 278 in den Stadtgemeinden und 148 354 auf dem Lande. Es heirateten von je 1096 Personen des männlichen Geschlechts im Staate 16,31, des weiblichen 165,83 gegen⸗ über 16,98 und 16,47 im Jahre 1901, 17,65 und 1726 im Jahre 1900. Hieraus ergibt sich, daß die relative Zahl der Eheschließungen seit 1305 abgenommen hat, während sie in den Jahren 1895/1900 (17,453, 17, 1, 17,35 männliche — 16,868, 17,11, 17,25 weibliche) zugenommen hatte, — ; Von je 10 000 Eheschließenden standen während des Jahres 1902
in einem Lebensalter von: ⸗
bis 20 über 20 über 30 über 40 über 50 ehen bis 35 bis 40 bis 50 bis 60 Jahren Jahren Jahren Jahren 1959,89 475,77 222,77
1211,23 353,70 190,84
über 60 Jahren 91,99
19,66
in den Stadt⸗ gemeinden lVrauen 862, 60 7462 0 auf dem Männer 15,A, 99 7411,54 1889,93 443, 90 165,32 73,72 Lande ö 961,73 7683,84 1009,21] 256,66 72,17 16,39 Danach tritt, wie bisher, die Eheschließung bei Frauen erheblich früher ein als bei Männern, insbesondere auf dem Lande,.
Unter den Eheschließungen befanden sich solche zwischen Bluts⸗ verwandten: 15327 von 251 532 — 4706, gegen 1237 von 288 567 — 430soo90 im Vorjahre und 1269 von 295 064 – 430 /oνο im Jahre 1906; es machte sich daher eine Vermehrung der Verwandtschaftsehen eltend.
) Im Jahre 1902 kamen unter je 10 000 Eheschließungen solche zwischen Blutsverwandten vor in den Stadtgemeinden 39,92, auf dem Lande dagegen 53,62. Auf je 3 Eheschließungen zwischen Blut. verwandten in der Stadt kamen 4 solche auf dem Lande. Demnach überwiegen immer noch die Verwandtschaftsehen auf dem Lande er⸗ heblich, was auf die größere Seßhaftigkeit und geringere Auswahl der Landbevölkerung zurückzuführen ist.
Zur Arbeiterbewegung. In Genua ist gestern ein Bauarbeiterstreik ausgebrochen. 7000 Mann in Genua und Umgegend befinden sich im Ausstand. In Triest find fast sämtliche Maurer in den Ausstand ge⸗ treten (vgl. Nr. 143 d. Bl..
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Kunst und Wissenschaft.
Die Prachtausgabe des Nibelungenliedes, die die Reichs druckerei für die Weltausstellung in St. Louis vollendet hat, mit Illustrationen und Buchschmuck von Joseph Sattler, ist im Lichthof des Kunstgewerbemuseums ausgestellt. Unser Nationalepos ist in dieser Ausgabe in ein Gewand gekleidet, dessen sich kaum ein anderes Werk aller . rühmen kann. Im Lichthof sind die mächtigen Folio⸗ selten in ihrer ganzen Folge an Wänden aufgebracht, sodaß man die staunenswerte Fülle prächtiger Buchkunst beguem übersehen kann. Die eigenartige Drucktype, die reizvollen Kopfleisten, Schlußstücke und Inltiaken und die ganzseitigen farbigen Illustrationen zeigen die Er⸗ sindungskraft und die ornamentale Laune unseres stärksten deutschen Buchkünstlerz in fast unerschöpflicher Vielseitigkeit, Auch von den DOriginalzeichnungen des Künstlers ist eine Auswahl aus- gestellt, die lehrreiche Einblicke in seine Arbeits weise bietet. Durch Sattlers Kunst und durch die mustergültige typographische Ausffihrung in den Werkstätten der Reichsdrugerei ist das Werk eines der monumentassten Druckwerke aller Zeiten geworden. Im Verlage der Firma J. A. Stargard sind Exemplare auf Pergament, auf Japanpapier und auf Büttenpapier erschienen. Die Ausstellung, die jedem Freunde deutscher Kunst Genuß bereiten wird, ist auf drei Wochen berechnet.
A. F. In der Junisitzung der Berliner Gesellschaft für Anthropologie erstattete Professor Dr. Lissauer Bericht über die am 11. Juni zu Fürstenberg in Mecklenburg erfolgte Enthüllung einer von der Gesellschaft gestifteten Gedenktafel am Geburtshause Schliemanns. ; ‚. ;
Professor Dr. Schweinfurt berichtete über in Oberãgypten beob⸗ achtete uralte Gebräuche und Einrichtungen und legte u a. eine riesige, in Stamm und Schnur ganz aus Gras geen Knallpeitsche vor, mit der Detonationen von der Stärke eines Gewehrschusses zu erzielen sind. Dies Gerät, zum Verscheuchen der Vögel bestimmt, gehört zu einer Einrichtung, die man in der Nähe Thebens ül erall in den Getresbefeldern sieht, nämlich B—4 m hohe, über die Flur verteilte Säulen aus Ton, gerade breit genug, daß auf ihnen ein Mensch bequem stehen und die riesige Knallpeitsche schwingen kann. Von einer Seite wurde an diese Mitteilung anknüpfend, von einigen Gegenden in der Niederlausitz erzählt, in denen ganz diefelben Abwehrmaßnahmen noch heute, wenn auch in
etwas abweichender Form, üblich sind. . Dr. . legte einige neue Erwerbungen des Museums für
Völkerkunde aus dem indischen Archipel vor, u, a. ein in bunten arben bemaltes Hochrellef in festem Trachyt aus Java, das mit der ,, Seite nach unten, von oben gesehen als wertloser Stein erscheinend, in einem Walde gefunden worden ist. Der Gegenstand des Reliefbildes ist dem uralten indischen Volkdepos Ramayana entlehnt und stellt den mythischen Affenminister Hanuman vor, der als eine en, d,. des Epos neben dem ier, Sugriva und dem Helden Rama Krieg gegen den zehnköpfigen un zwanzig armigen Bämonenkönig Ravana von Ceylon führt. Wahrscheinl ehen dies Teilrelief ö 9 gleichartigen, ausgedehnten Schmuck eines it lange zerstörten Tempels. ; 6. . zahlreichen Lichtbildern begleiteten — des Abends hielt Professor Br. Seler über das Thema „Studten in den Ruinen von Yucatan“. Das sich geologisch als eine gehobene Korallen
Herzogtum Braunschweig längs
Hannover.
erlegung der Landesgrenze gegen 99. rovin
kallplatte charakterisierende Land Yucatan entbehrt auf Grund dieser