Die mikroskopische Untersuchung ö vorgenommen worden ist, betrug Anfang Juni 1904 13
on diesen Schachtanlagen 101 die zweite oder noch häufigere . unterirdischen Belegschaft durchgeführt.
ahl derjenigen Schachtanlagen, auf, denen die eh j . k 61
atten zum gleichen Zeitpunkte ) . Untersuchung der Auf diesen
G01 Schachtanlagen sind bei der jeweilig ersten Untersuchung
insgesamt 14261. bei der jeweilig letzten Untersuchung insgefamt 3972 Wurmträger ermittelt worden, sodaß in der Zahl der ermittelten Wurmträger eine Verminderung um 10 239, gleich 72,1 Prozent eingetreten ist. Das Verhältnis dieser Zahlen zu den fruͤher mitgeteilten ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
Zahl der Schacht⸗ anlagen, die ihre gesamte unterirdische Belegschaft untersucht haben
Zeitpunkt der Feststellungen
(Nummer dieses Blattes)
Zahl der Schacht ⸗ anlagen, die diese Untersuchung zwei⸗ oder mehrmal aus⸗ geführt haben
Demnach Abnahme der Wurmträger um
Bei der ersten Untersuchung sind Wurmträger ermittelt worden
Bei der jeweiligen letzten Untersuchung nd Wurmträger ermittelt worden ; in 0 /o
absolut
Ende September 1903 Nr. Z5g. 063) Ende November 1903 (Nr. 29. 09) Ende März 1904 ö 84. 04) Anfang Juni 1904
Wie schon früher
100 105
122 131
mitgeteilt, zeigen die Zahlen der bei den
einzelnen Untersuchungen ermittelten Wurmträger zuweilen
geringe Schwankungen, träger nicht immer mit Wurmträger deckt. Es Untersuchung eines
da sich die Zahl der ermittelten Wurm⸗ derjenigen der wirklich vorhandenen liegt dies daran, daß nicht bei jeder Wurmträgers auch Wurmeier gefunden
3714 7338
4049 4819
47,8 60,4
7763 12 157
13 974 4079 9 895 70,8 14 261 3972 10 289 72,1 werden. Indessen befindet sich auch auf den einzelnen Schacht⸗ anlagen die Zahl der ermittelten Wurmträger durchweg im Rückgange, wie aus folgender Tabelle, in der die Verhältnisse aller Schachtanlagen mit 29 oder mehr Prozent Erkrankter wiedergegeben sind, hervorgeht:
Wurmträger bei derz. Unter⸗ suchung insb / oder unter⸗
Wurmträger bei derl Unter⸗ suchung ö.
unter⸗
ir⸗ ab⸗ dischen Beleg⸗
Name
der Schachtanlage ab⸗
solut solut dischen Beleg⸗
schaft
Wurm⸗ träger bei der 3. Unter⸗ ö suchung
Wurm⸗ träger bei der 8. Unter⸗ suchung
Wurm⸗ träger bei der 7. Unter⸗ suchung
ab. in solut bso
Wurm⸗ träger bei der 6. Unter⸗
suchung
Wurm⸗ träger bet
Wurm⸗ träger bei
ab⸗ in olut 0so
326 234 2385 84 510 4: 160 814 542 1177 63 212 745 208 265] 211 325 116 865 224 770 305
20,
Adolf von Hansemann .
Westhausen Borussiaga..
Graf Schwerin.
J König Ludwig II IIIIVI. Caroline bei Bochum. Lothringen.. ver. Constantin d. Gr. .
ver. Praesident I ver. Hannibal 1. Meta, . Shamrock ; ver. Engelsburg. Holland IIIIIVi. Wolfsbank — ver. Wiesche. 300
Erkrankungen von Familienangehörigen wurmkranker Bergleute sind auch inzwischen nicht belannt. geworden, sodaß der eine, früher mitgeteilte Fall bisher der einzige geblieben ist.
Auf 10 Zechen sind besondere Baracken eingerichtet und unter die Leikung besonders geeigneter Aerzte gestellt worden.
n diesen Baracken sollen die Wurmträger der betreffenden . eintretendenfalls auch die der Nachbarzechen untersucht und behandelt werden. Man erwartet hiervon nicht nur eine besonders wirksame, sondern insbesondere auch eine nachhaltig erfolgreiche Behandlung. Die Errichtung weiterer Baracken steht bevor. —
Die von dem Königlichen Oberbergamt
*
zu Dortmund für eine Reihe von Schachtanlagen zugelassene zeitweilige Ein⸗ stellung oder Einschränkung der polizeilich vorgeschriebenen Berieselung der Grubenbaue ist auch neuerdings von einem erkennbaren günstigen Erfolge nicht begleitet gewesen. Es sind deshalb schon für 3 Schachtanlagen: Holland IIIIV, Julia und Westhausen die Beschlüsse, betreffend Einstellung der Berieselung, wieder aufgehoben worden. Auf einzelnen anderen Schachtanlagen werden die Versuche indessen noch weiter fortgesetzt, sodaß ein abschließendes Urteil über den Wert dieser Bekämpfungsmaßregel noch nicht möglich ist.
Aus dem Sberbergamtsbezirk Breslau ist neues nicht mit⸗ zuteilen, es sind dort in den letzten Monaten keine Fälle von Wurmkrankheit festgestellt worden. Wegen der Rheinprovinz Wurmrevier) wird auf die Veröffentlichung in der Nummer 132 dieses Blattes Bezug genommen.
Hessen.
Die Zweite Kamm er begann gestern die Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Reform des Landtagswahlrechts. Der Staatsminister Dr. Rothe erklärte, wie W. T. B.“ meldet, daß die Regierung der von dem Ausschusse vorgeschlagenen Vermehrung der Zahl der Abgeordneten von 50, auf 60 nicht zustimmen werde, sondern nur der Vermehrung der städtischen Abgeordneten um fünf.
Bremen.
Die Bärgerschaft beschloß heute, das der Stadt Bremen vom Bismarckdenkmalkomitee als Geschenk angebotene bronzene Reiterstandbild Bismarcks neben dem noͤrdlichen Domturm anzunehmen. Sie stimmte ferner dem Staats⸗ vertrag mit der Verwaltung der braunschweigischen Lotterie wegen der Erhöhung der Pacht auf 59 000 66 zu und bewilligte 480 000 6 für ein neues Freihafenverwal—⸗ tungsgebaäͤu de.
Deutsche Kolonien.
Wie „W. T. B.“ meldet, telegraphierte der General⸗ leutnant von Trotha aus Okahandja unterm 27. Juni: Von Major von Estorff wurde Osombu Karupuka (Ofawa⸗ puka) am Omuwamba, von von der Heyde Okosondusu ohne Kampf erreicht. Zwischen allen drei Abteilungen Funken⸗ verbindung hergestellt, Zu Major von Glasenapp, der im Vor— marsch auf Otjire, geht 9. Kompagnie und Rest Maschinen— gewehrabteilung Dürr morgen ab. Auf Patrouillenritt von Epukiro aus erreichte Oberleutnant von Winkler Otjensondu, hae zwischen Owikokorero und Okosondusu, wo er ange⸗
alten und von der Heyde zugeteilt wurde. Vom Feinde und
von Vieh ist West⸗Nord⸗ und Ost⸗Distrikt Gobabis bis zum Eiseb⸗ fluß vollkommen frei. Epukiro, Gobabis, Rietfontein S. O (Mier) diesseits noch besetzt.
Das Hauptquartier telegraphierte demselben Bureau zufolge aus Okahandja: Leutnant Haas, früher im 2. Nederschlesischen Infanterieregiment 47, ist durch einen Unglücksfall am 18. Juni in Outjo verstorben. Reiter Max . Transport Puder, 25. Juni am Typhus ge—
orben.
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Frankreich.
In Paris sind gestern früh, wie „W. T. B.“ meldet, drei Offiziere fa he und nach dem Militärgefängnis Cherchemidi gebracht worden. Sie sollen in die Affäre des DAutriche verwickelt sein, der vor ungefähr einem Monat verhaftet wurde, weil er im Jahre 1898 in den Büchern bei den Ausgaben für den Spionagedienst Radierungen vor⸗ genommen hat. Es soll sich um den Oberstleutnant Rolin und die Hauptleute Frangois und Marschal handeln. Ueber die Gründe der Verhaftung wird Stillschweigen beobachtet.
Die Untersuchungskommission in der Kartäuser⸗ angelegenheit vernahm gestern den Advokaten Ract, den Vertreter des flüchtigen Bankdirektors Lepère. Ract erklärte, Lepore habe nicht mit den Kartäusern in Grenoble, sondern mit denen in Freiburg in der Schweiz Geschäftsverbindungen unterhalten, Die Freiburger Kartäuser behaupten, Lepére habe sie um 300 900 Fr. geschädigt. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen lehnte der mit der Voruntersuchung gegen die TKartäuser betraute Untersuchungs⸗ richter es auf Grund des Berufsgeheimnisses ab, Aussagen zu machen. Hierauf wurde Millerand über bei Chabert beschlagnahmte Papiere vernommen, in denen von ihm wegen Dekorierung zweier Industrieller die Rede sein sollte. Millerand tat dar, daß diese Aus⸗ zeichnungen zu Recht erteilt seien, und verwahrte sich mit Entrüstung gegen die Anschuldigung, die man gegen ihn erhebe. Bei seinem Aus⸗ krüt aus dem Ministerlum sei er ärmer gewesen als zur Zeit seines Eintritts. Er werde kein Vermögen hinterlassen und wünsche, daß sein Name ehrlich bleibe. Mehrere Kommissare erhoben Cinspruch gegen die Art, wie gewisse Behörden Informationen sammelten. Die Kommission beschloß, die Erklärungen Millerands unverzüglich zu veröffentlichen.
Niederlande.
In der Zweiten Kam mer richtete gestern gierung eine Anfrage wegen der Nichtbeachtung der Artikel 3, 7 und 5 des Vertrages über den Lachsfang. Der Handels- minister Dr. de Marez Oyens antwortete, wie . W. T. B.“ meldet, die Regierung erkenne an, daß in Deutschland die Schonzeit für den Fang des Lachses mit Netzen nicht innegehalten werde; allerdings sei er durch den Buchstaben des Art. 3 auch nicht aus⸗ drücklich untersagt. Die Regierung werde Schritte in Deutsch⸗ land und in der Schweiz tun, um die Frage des Zuges der Lachse durch Treppen bei den Flußdämmen zu studieren und eine genauere Ausführung des Vertrags herbeizuführen. Die künstliche Lachszucht fei noch nicht genügend erprobt; der Versuch müsse mit großer Mäßi⸗ gung weiter verfolgt werden. Die Regierung könne nicht vorschlagen, als Zeitpunkt für den Schluß des Fischfanges den 1. September anstatt des 15. August festzusetzen. ;
Fock an die Re⸗
Türkei.
des „Wiener K. K. Telegr⸗Korresp.⸗ Bureaus“ haben die Botschafter der Ententemächte der Pforte gleichlautende Noten überreicht, in denen sie den Empfang der Abschrift des finanziellen Arrangements für das Jahresbudget der mazedonischen Gendarmerie bestätigen und erklären, daß sie zwar das Arrangement, das nur für ein Jahr gelte, nicht für ausreichend hielten, da es sich um eine dauernde, Reorganisation handle, daß aber trotzdem die Eantenlemächte es annehmen in der Voraussetzung, daß die allgemeine, in Punkt 7 des Pro, gramms vom Februar 1903 vorgesehene Finanzreform noch vor Ablauf eines Jahres werde durchgeführt werden. Die Botschafter kündigten hierauf bezügliche Vorschläge an, Gleichzeitig unternahmen die Botschafter wieder Schritte bei der Pforte, damit diese ihre Zustimmung erteile, daß das von dem Generalinspektor Hilmi Pascha ausgearbeitete Projekt für eine Reform der Zehnteneinnahmen, das die Zivil— agenten befürworteten, versuchsweise in einzelnen Orten ein⸗ geführt werde. Die Pforte erklärte, daß sie Hilmi Pascha einen Auftrag in dieser Angelegenheit bereits erteilt habe.
Nach Meldung
Schweden und Norwegen.
Zum japanischen Gesandten am Stockholmer Hofe wurde , . an Stelle des abberufenen Gesandten Kurino der bisherige Erste Sekretär der japanischen Ge— sandtschaft in St. Petersburg Satsuo Akizuki ernannt.
Asien.
Aus Tokio wird amtlich gemeldet, daß die von russischen Preßorganen verbreiteten Gerüchte über angebliche. Miß— handlüng der Verwundeten in dortigen Militärkreisen große Indignat ion hervorgerufen habe. Man betrachte die Aussprengung von erfundenen Tatsachen als einen Versuch zu einer systematischen Verhetzung der öffentlichen Meinun Europas und als eine überraschende Verleumdung angesichts der . Verwundeten japanischerseits stets erwiesenen Fürsorge.
Wie das „Reutersche Bureau“ aus Tientsin meldet hätten die Russen am 28. d. M. östlich von Haitscheng eine Niederlage erlitten und einen schnellen Rückzug nach Norden angetreten. Eine gleichfalls bisher unbestätigte Meldung desfelben Bureaus weiß von der Eroberung dreier Forts ba Port Arthur durch die Japaner zu berichten.
Ein dem „Reuterschen Bureau“ zugegangenes Telegramm aus Gensan berichtet, daß das russische Wladi wostok— geschwader vor Gensan erschienen sei und die Stadt angegriffen habe.
Nach Meldungen, die „W. T. B.“ zufolge in Simla ein— getroffen sind, hat ein neuer Zusammenstoß zwischen der englischen Expedition und den Tibetanern statt— gefunden. Die Tibetaner sollen große Verluste gehabt haben, auf seiten der Engländer sollen ein Offizier getötet und zwei Offiziere und fünf Mann verwundet sein.
Parlamentarische Nachrichten.
Das Haus der Abgeordneten ehrte in der heutigen (91.) Sitzung, welcher der Justizminister Dr. Schönstedt und der Minister des Innern Freiherr von Hammerstein bei— wohnten, zunächst das Andenken des verstorbenen Abg. Dr. Goebel, Vertreters des Wahlbezirks Fulda (Zentr.), in der üblichen Weise. ,
Darauf wurde folgende Interpellation der Abgg. Traeg er (fr. Volksp.) und Genossen verlesen: 6.
„Nach Mitteilungen in den öffentlichen Blättern hat der Oberhofmeister Freiherr von Mirbach die Ober präsidenten mittels Rundschreibens veranlaßt, durch ihnen nachgeordnete Be— hörden Sammlungen zu veranstalten, deren Erträge, dem Kaiserpaar demnächst am Tage Seiner silbernen Hochzeit für evangelisch. kirchliche Zwecke, insbesondere für die Mosalk, verzierung der Kaiser Wilhelm ⸗ Gedächtniskirche, zu übergeben sind Hat die Königliche Staatsregierung den Oberhof meister Freiherrn von Mirbach zu solcher Inanspruchnahme von Staatsbehörden vorher autorisiert, und erachtet es die Königliche Staatsregierung für zulässig, die Autorität der Behörden den Ein gesessenen ihrer Bezirke gegenüber zu benutzen für Sammlungen, bei denen nach ibrem Anlaß alles ganz besonders vermieden werden muß, was die Freiwilligkeit der Geber fraglich erscheinen lassen kann?“
Auf die Anfrage des Präsidenten, ob und wann die Staatsregierung die Interpellation zu beantworten gedenke, erwidert der
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Ich erkläre mich bereit, die Interpellation sobald wie möglich zu beantworten; ich bedauere aber, den Tag der Beantwortung heute nicht angeben zu können, da die bereits vor Verteilung der Interpellation angeordneten umfassenden und schleunigen Erhebungen noch nicht haben zum Ab— schluß gebracht werden können und das in Kürze zu erwartende Gr— gebnis dieser tatsächlichen Feststellungen noch nicht vorliegt.
Präsident von Kröcher: Damit ist dieser Gegenstand erletizt
Alsdann tritt das Haus in die dritte Beratung des Ge— setzentwurfs, betreffend die Gründung neuer Ansiede— lungen in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Bommern, Posen, Schlesien, Sachsen und Westfalen, ein.
Dazu liegen folgende Anträge Dziembowski-Pomian (Pole) vor:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
I in 5 13a folgenden neuen Absatz aufzunehmen;
„Die Änsiedelungsgenehmigung ist jedoch nicht erforderlich, wem innerhalb einer im Zusammenhange gebauten Ortschaft ein Wohn—⸗ haus zum Zwecke oder infolge der Teilung eines Grundstiĩ zwischen gesetzlichen Erben oder zum Zwecke der Ueberlassung eint Grundstücksteils seitens des Eigentümers an seine Abkömmlinge errichtet werden soll.“
2) folgenden neuen Artikel V aufzunehmen: .
„Das Gesetz findet keine Anwendung auf diejenigen Landgiter, welche nachweislich vor dem 11. Februar 1904 jum Zwecke der Aufteilung erworben worden sind.“
Ferner liegt noch der Antrag der Abgg. Dr. Szuman (Pole) und Genossen vor, .
in der Ueberschrift hinter den Worten betreffend die Gründun neuer Ansiedelungen' die Worte einzufügen: „beziehentlich die Gl⸗ schwerung und Hinderung von Anstedelungen preußischer Staall⸗ burger polnischer Nationalität“.
Die Generaldiskussion eröffnet
Abg. Dr. Mizerski (Pole), der unter der größten Unruhe re Hauses zu sprechen beginnt. Von seiten der Polen und aus n Jentrum schallen laute Rufe: Ruhe! Ruhe! Es tritt jedoch nur sn eine kurze Zeit einigermaßen Ruhe ein, die laute Unterhaltung de Hauses dauert fort. Von den sachlichen Ausführungen des henna sft infolge dessen auf der Tribüne nichts zu verstehen; er pe, heftig gegen den Erlaß eines solchen Gesetzes, das der Aut dit brutaler Gewalt sei und mit der Verfassung im Widerspruh stele
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein ! meinn Bedauern sind mir die Ausführungen des Veorrednens durbn an verstandlich geblieben. Nur verschiedene Male habe ich meinen. lun gehört, und sch kann mir denken, in welcher Weise er von mir gespter ; hat. Ich kann mir aber auch denken, daß der Herr Vorrenner außen, hat, er habe mich nunmehr jermalmt. Ich kann ihm die tri ö. Versicherung geben, daß ich mich noch recht wohl fühle n gehen nicht darauf aus, die Polen zu vernichten; die rg regierung will die Polen zu preußischen Staatebürg rn er n Leider fehlt noch sehr viel daran, und die Erscheinungen in i,, Tagen weisen auf das schlagendste darauf hin, wie noiwendin nn Mittel sind, um über die Polen Herr, zu bleiben. 6. 9 und Weise, wie die Herren Opposition die ich 1 für sich für berechtigt halte, gegen dieses Ge etz n haben, ist ein Beweiß. Ich meine aber uta deutschen Angel g Abwehr nö er sanmnsij l r . gn dieses Gesetz protestierte. ö dstt An der Versammlung soll ganze 4
des von
Abg. Dr.
reichischer und russischer Polen teilgenommen haben.
1904 an zu teil werden würde. — 36
diese mit unserem Gesetz zu schaffen? Ich gehe noch weiter. Es ist schön am Anfang unserer Tagung von einem der Herren Abgeordneten hier eine große Polenrede gehalten worden, und er hat sich eine Dankadresse schicken laͤssen. Er hat auch aus dem lembergischen Landes ausschuß eine mit 500 Unterschriften bedeckte Adresse erhalten. Wir müssen verlangen, daß wir in Preußen unter uns bleiben. Wie wir uns nicht in russische und österreichische Ver⸗ hältnisse mischen, so können wir verlangen, daß auch die Leute drüben sich nicht in unsere Verhältnisse mischen. Gerade diese Tatsachen be— weisen, wie notwendig das gegenwärtige Gesetz ist; und wenn dieses Gesetz dahin führt, unsere deutsche Herrschaft im Osten dauernd zu erhalten und zu stärken, so ist es ein gutes Gesetz. Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Das Haus hat bei der zweiten Lesung mit fast Zweidrittelmehrheit bekundet, daß es das Gesetz unter allen Umständen haben will. Auch die heutige Haltung des Hauses entspricht dieser Auffassung; selbst auf der Ministerbank hat man kein Bestreben gezeigt, die Ausführungen der Gegner zu verstehen. Hätte der Minister sie verstehen wollen, so wäre dies ihm leicht möglich ewesen; wenn er also erklärt, er habe von den Aus⸗ sihrungen des Abg. Mizerski nichts verstanden, so hat dieß nicht nur an der Unruhe des Hauses gelegen. Wir können bei dieser Lage uns auf eine prinzipielle Erklärung be— chränken. Es bleibt Tatsache, daß dieses Gesetz im Widerspruch mit dem Artikel 4 der preußischen Verfassung steht, nach dem alle Preußen vor dem Gesetze gleich sind. Die gequälten Interpretationen, die diesem Artikel einen anderen Inhalt geben wollen, sind lediglich ad hoc versucht und berdienen kaum, ernsthaft genommen zu werden. Von jenem Satze, der ursprünglich ganz allein den Juhalt des Artikels 4 bildete, gibt es keinerlei Ausnahmen. Ebenso wenig haltbar ist der Autzweg, daß es sich hier nicht um einen Rechtssatz, sondern um einen Gründsatz der Verfassung handele. Muß denn erst ein klagbares Recht gegeben sein, um Respekt vor einer Verfassungs— bestimmung zu erzwingen? Mit jeder Verletzung eines Grundsatzes der rr wird der Geist der Verfassung verletzt. Wie kann es nun geschehen, daß eine liberale Partei, wie die ngtionalliberale, die stols auf die Verfassung ist, geschlossen für dieses Ausnahmegesetz stimmt? Ein großer Teil des Liberalismus sieht also offenbar die Verfassung nicht mehr so unbedingt wie bisher als Palladium an; ein anderer Teil des Liberalismus geht mit uns und mit den Polen; welch trauriges Bild für den Gesamtliheralismus! Wir sind eine Verfassungspartei und wollen es bleiben. Die Rechte will die Verfassungsrechte der Regierung und der Krone unangetastet wissen; um so energischer sollte sie auch jedem Versuch widerstehen, die dem Volke garantierten Rechte zu verletzen. Auf jeden Fall widerspricht ferner das Gesetz der Gerechtigkeit und Billigkeit. Daß man durch wirtschaftliche Schädigung die Lage der Polen erschweren will, hat der Landwirtschaftsminister offen zugegeben. Wenn Herr von Hammerstein seinerseits ausführte, man wolle nur hochverräterische polnische Ansiedler fernhalten, so frage ich; Wird oder kann man dabei stehen bleiben, muß man dann nicht einfach jeden polnischen Ansiedelungslustigen an der Ansiedelung ver— hindern? Der polnische Bauer ist, ein vollständig loaler Untertan, der nicht erst zu einem guten preußischen Untertanen erzogen zu werden braucht. Das Gesetz ist aus dem Geiste des Hakatismus geboren; aus dem Hakatistenderein heraus ist der Kern der Vorlage dem Staats ministerium entgegengebracht worden. Man will mit diesem Gesetze die Tätigkeit der polnischen Ansiedelungsbanken ausschalten und das Geschäft für die staatliche Ansiedelungskommission monopolisieren. Kann eine solche Maßregel die Polen fester an den preußischen Staat ketten? Wir haben allen Maßregeln für die legitime Stärkung des Deutschtums in den Ostmarken zugestimmt, das waren wir als Deutsche schuldig. Aber wir lehnen es durchaus ab legitime Bestrebungen unserer polnischen Mitbürger zu verbieten. Wir lehnen die Vorlage ab, weil wir in ihr ein unbilliges, ver— fassungswidriges Mittel zu diesem Zweck erkennen. Dieses Gesetz, so hat der Minister von Hammerstein ausgeführt, sei uns vielleicht unsympatisch, weil es sich nach unserer Meinung mehr gegen die katholische Kirche richte. Nein, das haben wir nicht angenommen, auch nicht, daß ein solches Gesetz gegen die katholische Kirche etwas ausrichten könnte. Wir haben zu der Regierung das Vertrauen, daß sie die Lehren aus dem Kultur⸗ kampf noch nicht vergessen hat. Wenn auch ausgesprochen worden ist, daß dem Protestantismus zur Herrschaft verholfen werden müsse, um das Polentum zu unterdrücken, so haben wir von der Regierung doch eine bessere Meinung, als daß wir glauben könnten, sie . sich zu diesem Prinzip. Aber tatsächlich ergibt sich aus dieser Antipolenpolitik, aus dieser Art der Germanisierung, daß sie zu einer unnatürlichen Protestantisierung der Ostmarken führt. In diesem Sinne hat sich Freiherr von Schorlemer ausgesprochen. Die Mission der katholischen Kirche hat nichts mit diesem Gesetze zu tun, sie ist eine Universitas für alle Völker, für die ganze Welt (Rufe rechts: Leider!); sie steht hoch und erhaben über diesem Gesetz, und sie muß diesem Kampfe fern gehalten werden. Gerechtigkeit nach allen Seiten! Das ist auch das Palladium der katholischen Kirche. Man spricht von einem beporstehenden wirt— schaftlichen Krach in den Ostmarken, dem durch dieses Gesetz vor⸗ gebeugt werden solle. Ich fürchte, das direkte Gegenteil wird ein⸗ treten. Daß die Führung in den polnischen Landesteilen von den alten und bewährten Männern auf junge, unerfahrene Männer über⸗ zugeben beginnt, ist eine Tatsache, die ich aufs tiefste bedauern muß. Geschieht es von ungefähr, daß eine solche Entwicklung kommt? Kommt es ganz von selbst, daß Herr von Czarlinski beiseite geschoben und Herr Kulerski gewählt worden ist? Eine solche Entwicklung wird auch die Folge dieses Gesetzes sein. Wir müssen an unseren Bedenken festhalten; wir werden einmütig diese Vorlage ablehnen. ö sierauf nimmt der Justizminister Dr. Schönstedt das Wort.
(Schluß des Blattes.)
Beiden Häusern des Landtags ist der Antrag des Staatsministeriums zugegangen, zur Vertagung des Landtags bis zum 18. Oktober 8d. J. ihre Zustimmung zu erteilen.
Der Finanzminister hat dem Hause der Abgeordneten den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Inkraft⸗ setzung einer anderweiten Klasseneinteilung für die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die z . Staatsbeamten, nebst Begründung unter⸗
reitet.
Nach diesem Gesetzentwurfe soll die dem noch nicht veröffentlichten Reichsgesetze, betreffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte, als Beilage angefügte Klassen⸗ einteilung für die Bemessung des Wohnunggsgeldzuschusses mit Wirkung vom 1. April 1904 ab in Kraft treten.
In der Begründung wird folgendes ausgeführt:
Das Gesetz, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeld⸗ zuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten, vom 12. Mal 1873 (Gesetzlamml. S. 2609) bestimmt in 5 2 Abs. 6, daß bei Verände⸗ rungen der für die Bemessung der Wohnungsgeldzuschüsse maßgebenden Servisklasseneinleilung die veränderten Sätze von dem auf Die Publikation der Veränderung folgenden Kalenderquartal an zur An⸗ wendung gelangen. ö
Die Anwendung dieser Bestimmung würde zur Folge haben, daß den vreußischen Staatsbeamten die Vergünstigung, die das noch zu veröffenilichende Reichsgesetz, betreffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte, durch Erhöhung der Servisklassen für eine . Zahl von Srischasten gewährt, obwohl die neue Einteilung Wirkung vom 1. Wril 1904 ab erhalten hat, frühestens vom 1. Juli
* (. 1
I ? 22 .
Diese Folge entspricht nicht der Absicht, wesche bei der auf Grund des Reichs fers voin 7. Jull gos (-G wl, S. ä) erfolgten Vorlage des vorgedachten Reichs gefethentwurfs seiteng der verbündeten Regierungen verfolgt wurde, ist vielmehr nur auf, dessen verspätete Verabschiedung seitens der gefetzgebenden Faltoren im Reiche zurück⸗ zuführen. Dementsprechend ist auch das . Reichsgesetz durch eine Beflimmung ergänzt worden, welche die Anwendung der veränderten Klasseneintellung auf die Wohnungsgeldzuschüsse der Reichs beamten ufw. bereits vom 1. April 1904 ab sichert. ö
Es erscheink angezeigt, den gleichen Rechtezustand auch für Preußen herbeizuführen. Dazu bedarf es inen den eingangs gedachten Paragraphen des. Gesetzes vom 1 Mai 18753 für den vor— liegenden Spezialfall abändernden gesetzlichen Bestimmung. Einer folchen kann“ inzbesondere auch nicht der Einwand. ent gegengehalten werden, daß dadurch einer neuen Besoldunge⸗ regel rückwirkende Kraft verliehen würde. Denn wenn auch die Staatsregierung nach wie vor an Her Unzulässigkeit einer derartigen Rückwirkung festhält, so handelt es sich vorliegend doch nicht um eine fosche, fondern nur um 'eine gefetzliche Festlegung des Zeitpunktes, welcher Hon Anfang an seitens der Staatsregierung für die Aenderung in Aussicht genommen war.
Nr. 26 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesuündheitsam th“ vom 29. Juni hat folgenden Inhalt: Gefund— heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. — Megl. gegen Pest,. Uhrsachen der Sterbefälle in Preußen, 1902. — Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Aenderung der Seemannsordnung ꝛc.— Beschäftigung bon Arbeiterinnen in Meiereien ꝛc. — Arzneitaxen. — (Preußen) Sachverständige in Entmündigungssachen. — Geisteskranke. — Typhutkranke. — Aus— stellung von Ättesten durch die Kreisärzte. — Pestratten. — (Prov. Brandenburg) Schlachten von Pferden 2. — (Berlin) Verkehr mit Arzneimitteln. = (Prov. Schlesien Untersuchung von Schweinen. — (Braunschweig) Farbkreiden. — ( Oesterreich. Bukowina) Handel sgeflügel. — nnn Hühnerpest. Gang der Tierseuchen. Deutsche Viehquarantäneanstalten, 4. Vierteljahr 1903. — Tierseuchen in der Schweiz. 1. Vierteljahr 1904. — Rinderpest in Aegypten. — Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kon⸗ gressen ufw. (Deutsches Reich.) Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege. — (Preußen.) Feuerbestattung. — (Frankreich.) Internationaler Kongreß fur Wohnungshygiene. — Vermischtes. (Preußen.) Pockenfälle in Flensburg. — Italien. Venedig.) Nahrungsmittel, 1900 = 1902. — (Niederlande.) Infektionskrankheiten, 1. Januar bis 31. Juli 1902. — QVereinigte Staaten von Amerika. San Franeisco.,) Bevölkerungstorgänge. 1901102 und 1902/03. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterhefälle in deutschen Orten mit 40 060 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Beilage: Gerichtliche Entscheldungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln ꝛc. (andere tierische Schmarotzer 2c.
Statistik und Volkswirtschaft.
Ergebnisse der Zwangserziehung in Bayern.
In der „Zeitschrift des Königlich bayerischen Statistischen Buredus“ wird jetzt über die Ausführung des neuen, am 1. Juli 1902 in Kraft getretenen bayerischen Gesetzes, betreffend die Zwangs—⸗ erziehung, im ersten Jahre seiner Wirksamkeit, also in der Zeit bis zum 30. Juni 1903, eingehend berichtet. Danach waren im ganzen Königreich während dieses ersten Jahres 1095 Zwangserziehungssachen anhängig geworden. In den meisten Fällen wurde das Verfahren auf Antrag der Polizeibehörden (262), der Gemeindewaisenräte (184), der Schulbehörden (148), der Heimatgemeinden (114) und des Staat. bezw. Amtsanwaltes (109) eingeleitet. In 21 von den 1095 angefallenen Zwangserziehungssachen wurde das Verfahren wieder eingestellt; in Jo7 Fällen war ein endgültiger Beschluß des Vormundschaftsgerichts am 30. Juni 1903 noch nicht ergangen, und in 4 Fällen schwebte das gerichtliche Verfahren noch in der Beschwerdeinstanz. In 321 Fällen sst die Zwangeerziehung vom Gerichte abgelehnt und in 442 Fällen angeordnet worden.
In 176 Fällen — 39,8 0 sämtlicher 442 Fälle erfolgte die An⸗ ordnung der Zwangserziehung, weil sie notwendig erschien zur Ver hütung des völligen sittlichen Verderbens des Minderjährigen; in j52 Fällen — 34,3 0½ sämtlicher Fälle deshalb, weil die Voraus setzungen des 5 1666 oder des 5 1838 B. G⸗B. vorlagen und die Zwangterziehung erforderlich war, um die sittliche oder körperliche Verwahrlosung des Minderjährigen zu verhüten; in 33 Fällen — 7,5 0 sämtlicher Fälle deshalb, weil der Minder⸗ jährige eine strafbare Handlung begangen hatte, wegen deren er in Anbetracht seines jugendlichen Alters strafrechtlich nicht verfolgt werden konnte und mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Handlung, die Persönlichkeit der Eltern oder sonstigen Erzieher und die übrigen Lebensverhältnisse des Minderjährigen seiner weiteren sittlichen Ver- wahrlosung nur durch die Zwangserziehung vorgebeugt werden konnte; in den übrigen 81 Fällen — 184 0½ sämtlicher Fälle lagen mehrere dieser Gründe zu gleicher Zeit vor. — Eine vorläufige Unterbringung des Minderjährigen wurde in 85 Fällen angeordnet; in 26 Fällen bestand die Anordnung am 30. Juni 1903 noch in Kraft, während in den übrigen Fällen zu dieser Zest bereits endgültige Entscheidung erfolgt war und in 1 Falle nach Anordnung der vorläufigen Unterbringung die Einstellung des Verfahrens verfügt worden ist. Von den 469 Minderjährigen, deren Zwangserziehung bezw. vorläufige Unterbringung angeordnet wurde, waren am 30. Juni 1905 303 — 64,6 0/0 bereits untergebracht.
Faßt man die persönlichen Verhältnisse und zwar zunaäͤchst das Geschlecht der Minderjährigen ins Auge, so entfallen auf das männliche Geschlecht 318 — 67,8 0 aller Fälle und auf das weibliche Geschlecht I51 — 32,2 00; es ist demnach das männliche Geschlecht mehr als doppelt so stark vertreten wie das weibliche Geschlecht. In einzelnen LandgerichtSbezirken ist das Verhältnis zwischen den beiden Geschlechtern von dem Durchschnitt des ganzen Königreichs etwas ver. schieden; so entfallen namentlich im Stadtbezirk München auf das männliche Geschlecht nur 53,2 ½ sämtlicher Fälle, auf das weibliche dagegen 46, 80 /
Hinsichtlich des Alters ergibt sich, daß bei beiden Geschlechtern die schulpflichtige Jugend am stärksten vertreten ist und zwar die volks⸗ schulpflichtige (Alter von 6 — 13 Jahren) mehr als die sonntagsschul⸗ pflichtige (älter von 13 —– 16 Jahren) und in beiden Altersklassen die männliche Jugend wieder stärker als die weibliche In den Altersklassen von 16—= 18 und von 18— 21 Jahren ist das weibliche Geschlecht stärker vertreten als das männliche; es sind hier namentlich die häufigen Fälle gewerbsmäßiger Unzucht von Einfluß, für die durch Ministerial⸗ bekannt machung vom 28. Juni 1902 vorgeschrieben ist, daß in jedem Fall die Frage der Zwangserziehung zu würdigen ist, ehe die sitten⸗ polizeiliche Aufsicht angeordnet wird. Es waren 38 von den der Zwangeerziehuug überwiesenen Minderjährigen (18 männl. u. 20 weibl.) oder 8,1 0 noch nicht 6 Jahre alt, 263 (186 männl. u. 77 weibl.) oder 56,1 09 6— 13 Jahre, 147 (106 männl. u. 41 weibl.) oder 31,3 o,0 13—16 Jahre, 19 (8 männl. u. 11 weibl.) oder 4,1 0 /o 16— 18 Jahre und 2 (weibl) oder 0,4 ,½ 18 — 21 Jahre alt.
Der Anteil der drei Konfessionen an der Zahl der Zwangs⸗ zöglinge weicht von ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung kaum merklich ab.
Der Prozentsatz der unehelichen Minderjährigen — 2556 Co aller Zwangszöglinge — erscheint als hoch, wenn man bedenkt, daß der Prozentanteil der unehelichen Geburten an der Gesamtzahl der Geburten in den letzten zehn Jahren sich zwischen 14,37 0, und 12, „6 oo in Bayern bewegt bat und daß die unehelich Geborenen eine sehr viel höhere Sterblichkeit aufweisen als die ehelich Geborenen.
92 der ehelichen Minderjährigen — 26,4 0/9 hatten ihren Vater
und ebenfoviele ihre Mutter durch den Tod verloren; 11 — 3,1 00
waren doppelt verwaist. In 51 Fällen hatte der überlebende Eltern⸗
teil wieder geheiratet. Beide Eltern lebten noch bei 154 Minder
juührigen — 44,1 669. In 6 Fällen — 1,ů7 0 war die Ehe der Eltern geschieden. 3046 eheliche Minderjährige — S7, 100 standen zur Zeit
ber Einleitung der Zwangserziehung unter elterlicher Gewalt. —
Unter den uneh e lich?n Minderjährigen waren 62 — Hi, 7 o solche,
deren Mutter geheiratet hatte.
Ueber die vorausgegangenen gerichtlichen Bestrafungen gibt
die Erhebung nur unvollkommenen Aufschluß, da die Angaben nur auf Grund der vormundschaftsgerichtlichen Akten zu machen waren und die
Strafregisterauszüge nicht erholt wurden. Im ganzen wurden
127 Fälle gezählt, in denen die Fragebogen gerichtliche Be⸗
strafungen außwiesen. Da auf die Altersklassen von 12 — 21 Jahren
230 Fälle angeordneter Zwangserziehung entfallen, so wären demnach Hz og. der der Zwangęerziehung überwiesenen Minder⸗ jährigen strafmündigen Ulters gerichtlich bestraft gewesen. Von? den 12213 Jahre alten der Zwangserziehung überwiesenen Minderjährigen waren 12 (17,50 /, Pon den 13 — 16 jährigen 92
(65,2 C), von den 16— 18 jährigen 17 (9650/0) und von 18—21 Jahre alten 1 (56 oν) gerichtlich bestraft. 19 darunter 4 12 — 13 jährige und 11 13 = 16 jährige) waren bereits 2 mal, 24 (darunter 1 12 his
13jähr. und 26 13—=16jähr) 3 mal, 18 Darunter 3 12 —13 jähr. und 11 13 = 15 jähr) A mal, 6 (darunter 1 12 — 13 jähr. und 4 13 bis 16 jähr.) 5 mal, 8 (darunter 8 13 - 16jähr) 6 — 3 mal, 7 (darunter 6 13 — 16jähr) 9—10 mal und 4 (3 13—16jähr. und 1 16 —18jähr.) mehr als 16 mal bestraft.
Von den 469 Minderjährigen, deren Zwangserziehung oder vor⸗ läufige Unterbringung angeordnet wurde, hatten 461 ihre Heimat in Bayern, 5 außerhalb Bayerns, aber in Deutschland, und bei 3z war die Heimat unbekannt; ihten Wohnort hatten 449 in Bayern. 1 außerhalb Bayerns, aber in Deutschland, und bei 19 war der Wohnort unbekannt bezw. sie hatten keinen festen Wohnsitz. 104 — 232 o½ der Minderjährigen hatten ihre Heimat in einer Gemeinde mit mehr als oo Einwohnern und 363 — 77,2 00 in einer Ge⸗ meinde mit weniger als 50b0 Einwohnern; ihren Wohnort dagegen hatten 214 — 45,5 ,ο in einer Gemeinde mit mehr als 5000 Cin⸗ wohnern und nur 236 — bo, 3 o o in einer solchen mit weniger als 5060 Ginwohnern. Diese Gegenüberstellung zeigt, daß unter den Minderjährigen, deren Zwangserziehung angeordnet wurde, sich eine erhebliche Anzahl solcher befindet, die vom Lande in die Städte ab⸗ gewandert sind. .
Von A der 349 ehelichen Minderjährigen, deren Zwangserziehung angeordnet wurde, war der Vater selbständiger Landwirt, von 68 felbftändiger Gewerbetreibender, von 8 selbständiger Handeltreibender, bon 67 Unselbständiger in der Landwirtschaft, von 143 Unselbständiger in Gewerbe oder Handel; der Rest gehörte anderen Beruftzarten an, oder es war der Beruf des Vaters unbekannt.
57 Fälle wurden gezählt, in denen mehrere Kinder einundder⸗ selben Familie der Zwangserziehung überwiesen wurden, und zwar je 2 Kinder in 35 Fällen, se 3 Kinder in 13 Fällen, je 4 Kinder in 5 Fällen, 5 Kinder in 1 Fall, je 6 Kinder in 2 Fällen und 7 Kinder in 1 Fall. Aus 57 ar lig allein stammen demnach 153 Kinder, die der Zwangserziehung überwiesen werden mußten, d. h. mehr als ein Brittel aller Minderjährigen, deren Zwangserziehung ange⸗ ordnet wurde.
Faßt man die 303 Fälle in das Auge, in denen bereits die Unterbringung der Minderjährigen zum Zwecke der Zwangs⸗ erziehung oder die borläufige Unterbringung erfolgt war, so befanden 2 darunter 199 Katholiken, 102 Protestanten und 2 Israeliten. Von den Katholiken wurden 33 — 41,7 / in Familien und 116 — 58,3 osa in Anstalten untergebracht, von den Protestanten 40 — 39,2 9 in Familien und 62 — 6033 0/ in Anstalten; die 2 Israeliten wurden in Familien untergebracht. Im ganzen wurden demnach 126 Minder= jährige — 41,3 o in Familien und 178 — 58,7 0 ο in Anstalten untergebracht.
Im, ganzen konnten von den 151 weiblichen Minderjährigen verhältnismäßig mehr untergebracht werden als bon den 318 männ- lichen (70,9 o gegen 61,6 0/ ch. Was aber die Art der Unterbringung anlangt, so wurden von den weiblichen Minderjährigen verhältnismäßig bedeutend weniger in Familien untergebracht als von den männlichen; namentlich von den über 13 Jahre alten Minderjährigen männlichen Geschlechtz wurden bedeutend mehr in Familien untergebracht als von den weiblichen Minderjährigen der gleichen Altersklasse.
In 100 Fällen war der Beruf des Familienhauptes angegeben, in dessen Familie die Unterbringung erfolgt ist. Von diesen 100 Familienhäuptern waren 49 selbständige Landwirte, 41 selbständige e, r, die übrigen zehn gehörten verschiedenen anderen Be⸗ rufsarten an.
Zur Arbeiterbewegung.
Dem Ausstand der Steinsetzer und Ram mer in Berlin und seinen Vororten (vergl. Nr. 150 des Bl.) hat sich, wie die „Staatsbg Ztg. meldet, nun auch der Gewerkverein der Steinsetzer angeschloffen. In einer Versammlung wurde vom Vorstand die Beteiligung an dem Ausstand empfohlen. In der Diskussion erklärten sich jedoch viele Mitglieder gegen den Ausstand. Mit einer schwachen Mehrheit, 49 gegen 38 Stimmen, wurde der Anschluß an den Aus⸗ stand beschlossen.
Die Lohnbewegung der Berliner Droschkenkutscher ist beendet. Vorgestern abend fand der Voss. Itg. zufolge in den Industriesälen eine Vertrauensmännerversammlung statt, zu der 160 Fahrhöfe ihre Vertreter entsandt hatten, um zu dem Angebot der Fuhrherren Stellung zu nehmen. Nach mehrstündigen Be⸗ ratungen fand eine geheime Abstimmung statt; sie ergab, daß der Vorschlag der Fuhrherren mit großer Mehrheit angenommen wurde. Der Tarif, der am 1. Juli d J. in Kraft tritt, gilt bis zum 39. No- vember 1965 und läuft ein Jahr weiter, im Fall er nicht vier Wochen vor Ablauf gekündigt wird. .
Nach einer Dauer von fast sieben Wochen ist die Bewegung unter den Braugarbeitern in Hamburg jetzt beendigt. Dag Gewerkschaftskartell hat den über 22 Brauereien verhängten Boykott aufgehoben. Die Arbeitgeber haben, der „Voss. Ztg.“ zufolge, keine Verpflichtung hinsichtlich der Wiedereinstellung der Ausständigen über- nommen, als daß sie erklärt haben, sie wollten im Beda sfalle keine remden Arbeiter einstellen, sondern in erster Linie die usständigen
erücksichtigen. Auch hoffen sie, zum 15. Juli eine größere Zahl Aug-=
ständiger wiedereinstellen zu können. erner wird der paritätische Arbeitsnachweis eingerichtet und ein bis zum Jahre 1907 gültiger Lohntarif aufgestellt.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Aussichten für die Getreideernte in den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Stande von Anfang Juni 1904.
Wenngleich die Witterung des Juni und noch mehr diejenige des Juli das Ergebnis der Ernte noch wesentlich beeinflussen können, so ermöglichen doch immerhin der Umfang der bebauten Fläche sowie der Saatenstand auch schon jetzt annähernde Schätzungen.
Nach dem amtlichen Berichte ließ der Stand des Winter⸗ weiz ens zu wünschen übrig, und auch der Mai zeigte keine merkliche Verbesserung. Beim Beginn des Mai war der Stand der Weizen ernte mit 76,5 (die Maßzahl 109 drückt eine gute Vollernte aug) be⸗ zeichnet worden, und Anfang Juni wies 2 nur eine ganz geringfügige Besserung, nämlich 77,7 auf, gegenüber einem Schätzun . von 822 im Jahre 1903, 76, im Jahre 1902 und 5 Jahre 1991. Von sachverständiger Seite wird das Ergebnis der Winterweizenernte sofern die gegenwärtigen Verhältnisse — * auf 365 627 09090 Bushel geschäßt. Dagegen beliefen sich die Erträge im Jahre 1903 auf fast 400 090 090 53. während die der beiden vorbergehenden Jahre dieses Ergebnis noch übertrafen.
mmerhin
ist das Ergebnis der Winterweijenernte der letzten drei Jahre ein