1904 / 165 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jul 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln.

Stand der Tierseuchen in Ungarn am 28. Juni 1904. (Nach den wöchentlichen Ausweisungen des Königlich ungarischen Ackerbauministeriums.)

Milz · brand Wit Zahl der verseuchten Orte...... 11 93

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

„Nachrichten für Handel und Industrie“ ) Oesterreich⸗Ungarn.

Vorschriften für die Ausfuhr von Handelsgeflügel aus der Bukowina. Nach den Bestimmungen des durch Ministerial⸗ verordnung vom 17. Februar 1904 (Oesterreichisches N- G. Bl. Nr. 20) geänderten § 8 der Ministerialverordnung vom 29. März 1903 (R. G. Bl. Nr. 73), betr. die Abwehr und Tilgung der Geflügelcholera oder der Hühnerpest, ist das zur Ausfuhr nach dem Auslande be— stimmte Handelsgeflügel mit Viehpässen zu decken, in welchen von der Ortsbehörde zu bescheinigen ist, daß in dem Orte, aus dem die Tiere zur Ausfuhr gelangen, seit acht Tagen keine ansteckende Geflügel—

krankheit herrscht.

Derartiges Geflügel darf nur über bestimmte Austrittsstationen zur Ausfuhr gelangen und ist nach Maßgabe der hierüber von den politischen Landesstellen zu treffenden Anordnungen in der Verlade— oder in der Austrittsstation einer tierärztlichen Untersuchung zu unter—

ziehen.

In weiterer Durchführung dieser Bestimmungen ist durch Kund—⸗ machung der K. K. Landesregierung vom 15. April d. J. (3. 68453) nunmehr angeordnet worden, daß die Beschau des aus der Bukowina nach dem Auslande gesendeten Handelsgeflügels ausnahmslos in den

Austrittsstationen zu erfolgen hat.

Die hinsichtlich der Ausfuhr nach Deutschland in Betracht kom⸗

menden Austrittsstationen sind von den Landesstellen der bezuͤglichen österreichischen Geenzländer bestimmt worden.

An Beschaugebühren sind für einen Transport bis 200 Stück

Geflügel 4 Kronen und für jedes weitere Stück 2 Heller zu entrichten.

Wird bei der Untersuchung auch nur ein an Geflügelcholera oder an Hühnerpest verendetes oder erkranktes Stück vorgefunden, so ist der Transport aufzuhalten und der Absender sofort aufzufordern, über die Sendung zu verfügen.

Der verseuchte Transport kann, wenn der Eigentümer nicht die sofortige Schlachtung aller Tiere vorziehen sollte, mittels Eisenbahn an den Herkunftsort oder an einen anderen Ort gesandt werden.

Die Tiere dürfen jedoch vor Durchführung der in der eingangs bezeichneten Ministerialverordnung angeordneten veterinär⸗polizeilichen Maßregeln nicht in den freien Verkehr gebracht werden.

Aufgeld bei Zollzahlungen in Silber. Durch Ver— ordnung des österreichischen Finanzministeriums ist im Einvernehmen mit dem ungarischen Finanzministerium für den Monat Juli 19604 festgesetzt worden, daß in denjenigen Fällen, in denen bei Zahlung von Zöllen und Nebengebühren, dann bei Sicherstellung dieser Abgaben statt Goldgulden Silbergul den zur Verwendung kommen, ein Aufgeld von 195 v. H. in Silber zu entrichten ist. (Verordnungsblatt für den Dienstbereich des K. K. Finanzministeriums.)

Großbritannien.

Stempelabgabe für Konnossemente über ausgeführte oder in der Küstenfahrt beförderte Waren sowie für Charterpartien. In einer im März d. J. erlassenen Bekannt⸗ machung der Steuerverwaltung wird in Ergänzung früherer Er⸗ läuterungen zum Gesetz, betreffend die Stempelung von Konnosse⸗ menten über ausgeführte und in der Küstenfahrt beförderte Waren, in Erinnerung gebracht, daß für die genannten Papiere, und zwar für jedes einzelne Stück, ohne Rücksicht auf die Zahl der zu einer 6 gehörenden, eine Stempelsteuer von 6 Pence zu entrichten ist.

er gleichen Abgabe unterliegen beglaubigte Abschriften von Kon— nossementen. Die Konnossemente müssen stets auf Stempelpapier ausgefertigt werden, eine nachträgliche Abstempelung darf nach der Unterzeichnung unter keinen Umständen vorgenommen werden. Wer ein nicht gehörig gestempeltes Konnossement ausgefertigt oder vollzogen hat, verfällt in eine Strafe von 50 Pfd. Sterl.

Für Charterpartien ist gleichfalls eine Stempelsteuer von 6 Pence zu zahlen. Da für die Abstempelung von Charterpartien nach der Vollziehung gesetzliche Strafen und Beschränkungen festgesetzt sind, so empfiehlt es sich, sie auf Papier mit einem aufgedruckten 6 Pence⸗ stempel auszufertigen. Die Versteuerung kann indessen durch Auf⸗— kleben einer Stempelmarke erfolgen, die von demjenigen, der die Urkunde zuletzt vollzieht oder durch dessen Unterzeichnung sie zu einem verbindlichen Vertrag verpollständigt wird, zu entwerten ist. Be— glaubigte Abschriften von Charterpartien unterliegen derselben Steuer wie die Urschriften.

Verbot der Einfuhr von Zucker aus der Domini— kanischen Republik. Laut Ratsverordnung vom 23. Juni d. J. ist auf Grund des Berichts der gemäß Artikel VI der Brüsseler ,,, eingesetzten Ständ gen Kommission, wonach in der

ominikanischen Republik bei der Ausfuhr von Zucker eine Prämie

ewährt wird, vom 1. August d. J. ab die Cinfuhr von Zucker, aus—

chließlich der Melasse und zuckerhaltigen Fabrikate, aus der Domini—

kanischen Republik nach Großbritannien verboten worden. Aus

genommen von diesem Verbot ist der zur Durchfuhr bestimmte Zucker. (The London Gazette.)

Der dänische Butterhandel im Jahre 1903.

Dem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht der Kopenhagener Handelskammer wird über den dänischen Butterhandel im Jahre igoz folgendes entnommen: Im Jahre 1903 wies die gesamte Butter⸗ ausfuhr Dänemarks gegen das Vorjahr ein Mehr von 25 Millionen dãnischen Pfund auf. Der Export der dänischen Butter hat um 21,5 Millionen Pfund zugenommen. Von der gesamten Menge der aus Dänemark auggeführten Butter (198 Mill. Pfund) sind 188 Mill. Pfund nach Großbritannien und nur 10 Mill. Pfund nach anderen Ländern, hauptsächlich nach Deutschland, gegangen. Von der Exportmenge von Butter nichtdänischer Produktion wurden von dänischen Kaufleuten 294 Mill. Pfund versandt, d. h. 4 Mill. Pfund en, im . , gren

us dem Kopenhagener Freihafen wurden 44 Mill. Pfund ver—

schifft und nur 3, Mill. Pfund (1802: 6,3 Mill.) in ö für ausländische Rechnung umgeladen. Von der Buttereinfuhr wurden 1116 Mill. Pfund ffast ausschließlich Butter aus Sibirien) für den lolalen Konsum verkauft. Schwedische Butter wurde nur ungefähr 16 Mill. Pfund eingeführt; dieselbe wurde fast vollständig wieder exportiert. Sibirische Butter wurde im Jahre 1903 gegen 242 Mill. fund importiert; davon wurden 7s nach Dänemark für den ört⸗ ichen Konsum, 2/6 nach Deutschland und a/s nach Großbritannien ver— kauft. Der Handel war im Verlaufe des Jahres 1903 recht flau infolge der fast überall verstärkten Produktion von Butter. Zu Anfang des Jahres mußte man große Buttervorräte absetzen und am Schlusse des Jahres übten große Buattersendungen aus Australien wiederum

eine niederschlagende Wirkung auf den Markt aus. (Wjestnik sinanso w.)

Zolltarifänderungen. dem Parlamente unterm 7. J : verwaltung (Memorandum Nr. 1284 63) folgende Vorschläge jur A änderung des Zolltarifs vom Jahre 1897 unterbreitet, welche vorläufig sofort in Kraft gesetzt sind:

1) Ungeachtet der im Verzeichnis H, welches sich auf den britischen Vorzugstarif bezieht, enthaltenen Bestimmungen soll der Mindestzoll für die nachgenannten Artikel folgender sein:

Fabrikate oder Erzeugnisse, Bekleidungsgegenstände, fertige

Kleidungsstücke, ganz oder teilweise aus Wolle, Kamm

wolle, Alpakka⸗, Ziegen oder anderem ähnlichen Tier⸗

haar bestehend; Tuche, Doeskins, Kaschmire, Tweeds,

flausartige Rockstoffe (coatings) und Ueberzieherstoffe

(overcoatings) sowie Filztuch (T. Nr. 394) . v. Wert 30 v. H.

Der canadische Finanzminister hat laut Anweisung der Zoll

Bindfaden und Seilwerk aller Art, nicht anderweit ge⸗ nannt (T. Nr. 431). H ; v. Wert 20 v. H. der im Verzeichnis D enthaltenen Be—⸗ stimmungen soll der Höchstzoll für die nachgenannten Artikel, wenn sie auf Grund des britischen Vorzugstarifs eingeführt werden, folgender sein: Tafelgeschirr

aus Porzellan oder (T NMre lll

v. Wert 15 v. H. Gemeines und farbloses Fensterglas (T. Nr. 201) v. Wert 75 v. H.

Die Worte „Eimer und Kübel von Holz“ in T. „Nr. 3530 des Verzeichnisses A sind zu streichen. Erhöhung des Zolles für diese Artikel von 20 auf 25 v. H. des Wertes (T.⸗N. 334).]

Die Tarifnummer 323 des Verzeichnisses A soll durch Hinzufügung der folgenden Worte abgeändert werden: J. „Unter der Bedingung, daß der geringste Wert eines einsitzigen vierrädrigen mit 40 und der eines verdeckten Wagens gleicher Art mit 50 Dollar angenommen werden soll.“ Dem Verzeichnis GO (Verbotene Waren) ist folgende neue Nummer hinzuzufügen: 642. Hengste und Stuten von einem geringeren Werte als 59 Dollar für das Stück. Die Nr. 203 des Verzeichnisses A wird aufgehoben und folgendermaßen ersetzt: Tafelglas, nicht faceitiert, in Tafeln oder Scheiben e von nicht mehr als 7 Quadratfuß für 1 Stück, nicht anderweit aufgeführt

(Das bedeutet eine

Wagens (buggy)

in einer Grö

v. Wert 10 v. H. bisher: Wie vorstehend, in einer Größe von mehr als 7 Quadatfuß, indessen nicht mehr als 25 Qu für 1 Stück, n. a. aufgef. J v. Wert 25 v. H. . (unverändert.) Die. Zölle auf die nachgenannten Artikel sollen unter gleichzeitiger Abänderung des Textes bei einzelnen Nummern herabgesetzt werden, wie folgt:

Seidenzeuge,

sie von Fabrikanten von Herren— schlipsen zum ausschließlichen Gebrauch bei der Her— stellung solcher Waren in ihren eigenen Fabriken ge— mäß den vom Zollminister zu erlassenden Vorschriften eingeführt werden.

J 19 5 5 (bisher: T. Nr. 368 3.)

(bisher:

(bisher:

genannten Verkaufspreise. Paraffinwachslichte Paraffinwachs .

1 Leuchtöle, ganz oder teilweise aus den Er—⸗ zeugnissen von Petroleum, Steinkohle, Brandschiefer oder Braunkohle bestehend, im Wert von mehr als 30 Cent für die Gallone

Schmieröle,

r v. Wert 29 v. H. ö ; z zum Teil aus . . im Werte von weniger als 25 Cent ür die Gallone. .

T. Nr. 172.

T.NNr. 171.

Gallone 25 Cent

Rohes Petroleum, Gasöle (mit Ausnahme von Benzin und Gasolin), von einer Schwere von einer Temperatur von . Gallone 17 Cent

Steinkohlenöl und Kerosin, destilliert. ge—⸗ Petroleum, a. Gallone 25 Cent

l a. a.ů, und Achsenschmiere v. Wert 20 v.

mehr als 400

T. Nr. 173. reinigt oder r sowie Erzeugnisse aus Petroleum, n.

T.⸗Nr. 175. Schmieröle, n.

T. Nr. 178.

Vaselin und alle ähnlichen Präparate aus Petroleum

für Toiletten-, medizinische oder andere

Melasse, wenn sie in einem britischen Gebiet, das den britischen Vorzugstarif genießt, erzeugt ist und in der ursprünglichen Verpackung, die sie am Orte der Er— zeugung erhalten hat, eingeführt und später keinem Bearbeitungs⸗ oder Mischungsverfahren unterworfen ist, bei gleichzeltiger Zollfreiheit der Verpackung, mit der Einschränkung indessen, daß diese Bestimmung keine Anwendung findet auf Melasse, die zu Zwecken der Destillation gebraucht wirddʒd.. . (bisher: T.-Nr. 441 je nach dem Polarisations⸗ 2) In die Liste der zollfreien Waren werden folgende Artikel aufgenommen: Ziegen, zu Zuchtzwecken unter den vom Jollminister

vorzuschrelbenden Bedingungen (bisher: T.⸗Nr.

ändern und der F zuzahlen.

Hydro⸗Fluor-Kieselsäure (bisher: T. Nr. 143

! v. Wert 20 zugeschnitten

zur Herstellung von photographische

in Größen Trockenplatten für von den Herstellern solcher Trockenplatten zum außs— schließlichen Gebrauch in ihren eigenen Fabriken ein

geführt (bisher: T. Nr. 201 v. Wert 20 v. H.).

Druckeryressen von einer in Art (bisher: T. Nr. 313

Canada nicht he ö v. Wert 10 v. H.).

Maschinen von einer in Canada nicht hergestellten Art

zur Herstellung von Leinwand (bisher: T. Nr. 315

v. Wert 25 v. H) Maschinen von einer in Canada nicht hergestellten Art zur Herstellung der in T.Nr. 492 genannten Messing⸗ waren (Höher: Re Mir, l w, Wert 25 v. S) Brunnenbohr-Maschinen und Apparate von einer in Canada nicht hergestellten Art, zum Bohren nach

Wasser und Oel, ausgenommen die Triebkraft

. . (bisher T-Nr. 315 v. Wert 25. v. Künstliche Zähne (bisher T. Nr. 447 v. Wert 20. v. Bitterholzsaft (bisher T. Nr. 447 v. Wert 20. v.

Rohes Petroleum, Heiz und Gasöle von einer Schwere von 400 Baums oder weniger bei einer Temperatur von 600, 0, 8233 spezifisches Gewicht

(biöher T- Rr. I73 und 173, Gallon 26 u. b Cent

Die zollfreje Zulassung von Maschinen und Vor— richtungen von einer Art, wie sie in Canada nicht hergestellt werden, zum ausschließlichen Gebrauch in Alluvial⸗Gold⸗ minen soll bis zum 1. Juli 1905 ausgedehnt werden.

In der T. Nr. 608 sind die Worte „vorausgesetzt usw.“ zu streichen.

(Hierdurch ist die auf die Beschaffenheit bezügliche Ein⸗ schränkung der zollfreien Einfuhr von Tee und Kaffee, welche in dem Vereinigten Königreich unter Zollverschluß gekauft sind, aufgehoben worden.)

In die Unterabteilung a der T.⸗Nr. 7 (Spirituosen oder alkoholische Flüssigkeiten usw. mit einem Stärkegrad von weniger als 15 v. H. unter Normalstärke wie Genever, Rum, Whlsky und alle nicht, anderweit vorgesehenen Spirituosen oder alkoholischen Flüssigkeiten usw. Gallon 2,40 Dollar) ist folgende Bestimmung aufzunehmen:

Bei Flaschen und Fläschchen sowie Verpackungen von Genever, Rum, Whisky und Branntwein aller Art und Nachahmungen davon soll folgender Inhalt an— genommen werden, unter Berücksichtigung der Be— stimmungen über Zu⸗ und Absetzung mit bezug auf den Stärkegrad:

Flaschen, Fläschchen und Verpackungen, die nicht mehr als 1 Gallon im Dutzend enthalten, 1 Gallon für 1 Dutzend.

Flaschen, Fläschchen und Verpackungen, die mehr als U jedoch nicht mehr als 2 Gallonen im Dutzend enthalten, 2 Gallonen für 1 Dutzend.

Flaschen, Fläschchen und Verpackungen, die mehr als

2 jedoch nicht mehr als 3!“ Gallonen im Dutzend enthalten, 4 Gallonen für 15 Flaschen, Fläschchen oder Verpackungen.

Tarifnummer 4623 (Freiliste) wird aufgehoben und folgenden

maßen ersetzt:

462. Naturwissenschaftliche Apparate, Geräte, Instru⸗ mente und Präparate, einschließlich der sie enthaltenden Schachteln und Flaschen, von einer Klasse oder Art, die nicht in Canada hergestellt wird, wenn ausdrücklich in gutem Glauben zum Gebrauch und auf Bestellung einer Gesellschaft oder Behörde, die für kirchliche, naturwissenschaftliche, Erziehungs“, wissenschaftliche oder literarische Zwecke ausschließlich gebildet oder eingesetzt ist, oder zur Förderung der schönen Künste oder zum Gebrauch oder auf Bestellung einer Hochschule, Aka demie, Schule oder eines Seminars in Canada, jedoch nicht zum Verkauf, eingeführt, gemäß den vom Zoll⸗ minister vorzuschreibenden Bedingungen.

3) Wenn es dem Zollminister oder einem anderen mit der Er, hebung der Zölle betrauten Beamten ö scheint, daß der Ausfuhr oder der von dem Einführer in Canad wirklich gezahlte Verkaufspreis eines eingeführten zollpflichtige Artikels von einer in Canada hergestellten Klasse oder Art gering! ist als der gangbare Marktpreis desselben, wie er gemäß der n] Zollgesetz mit bezug auf eingeführte Waren, die einem Werngl unterworfen sind, vorgesehenen Wertgrundlage für Zollzwecke he stimmt wird, so soll ein solcher Artikel, als Zuschlag zu dem anden weit bestimmten Zoll, einem Sonderzoll unterworfen sein, der gleich ist dem Unterschiede zwischen solchem gangbaren Marktwert und den Verk se. Es darf indessen der Sonderzoll auf einn Artikel die Hälfte des sonst auf den Artikel gelegten Zolles nicht üben schreiten, außer bei den in den Nummeru 224, 225, 228 und 231 Verzeichnisses A aufgeführten Artikeln, bei welchen der Sonderzol 15 v. H. des Wertes nicht überschreiten darf. ĩ oder Verkaufspreis“ bedeutet und schließt ein den von dem Ausfühm für die Waren gestellten Preis, ausschließlich aller Kosten, welche a die Waren nach ihrer Versendung von dem Platze, von dem sie um mittelbar nach Canada ausgeführt sind, entfallen. (Die aufgeführten Tarifnummern umfassen folgende Waren um Zollsätze . 224. Eisen in Masseln, Ballasteisen und Gußeisenabfall . —⸗ Tonnen 2.50 Del 226. Eisen oder Stahl in Ingots, gezahnten Ingots

(eodded ingots), Blumen, Kolben, Barren, Puddel⸗ stäben und Luppen oder anderen Formen, n. a. v., weniger verarbeitet als Eisen⸗ oder Stahlbarren aber weiter verarbeitet als Roheisen, ausgenommen Guß—

, 227229oͤl 228. Gewalzte eiseine oder stählerne Winkel, T. Stücke,

Balken, Rinnen, Querbalken, Träger, 2. Stücke, Sterne oder andere gewalzte Formen, oder gewalzte Profile oder Formen von Rinnenschienen, Brückeneisen, Bau— oder Konstruktionseisen, nicht gelocht, gebohrt oder weiter verarbeitet als gewalzt, n. a. a., sowie flache Eisenstäbe mit verdickten Enden, roh vorgeschmiedet,

nicht gelocht oder gebohrt ;;... . w. Wert 10 v. 231. Gewalzte Eisen oder Stahlplatten, nicht unter

30 Zoll breit und nicht unter 4 Zoll dick, n. a. a.

( v. Wert 19 v. 9] Die vorstehenden Bestimmungen über einen Sonderzoll solle ferner bei der Einfuhr von rundgewalzten Drahtstäben, in Rollen. nicht über 36 Zoll im Durchmesser, Anwendung finden, obgleich solh Stangen in der Liste der zollfrelen Waren (T. Nr. 574) aufgefüht sind, mit der Beschränkung indessen, daß der Zoll auf solche Drahl · stäbe 15 v. H. vom Wert derselben nicht überschreiten darf. . Falls ez dem Gouverneur im Rate zu irgend einem Zeitpunt auf Grund eines Berichts des Zollministers glaubwürdig nachgewies erscheinen sollte, daß die Zahlung des hierin vorgesehenen Sonder oll umgangen wird dadurch, daß Waren in Konsignation versandt werden ohne daß der Verkauf vor einer solchen Versendung stattgefunden heat,. so kann er in jedem einzelnen Falle oder für jede Klasse von Fall ein solches Verfahren anordnen, wie es ihm notwendig erscheint, un von den hetreffenden Waren oder einem Teil derselben die gleichn Sonderzölle zu erheben, als wenn die Waren an einen Einführer n Canada vor ihrer Versendung na

m

. ö . J *

glaubhaft nachgewiesen e

Der Ausdruck Ausfuh

; Canada verkauft worden wären, Wenn bei der Einfuhr von Waren nicht der volle Betrag en Sonderzolls entrichtet sein sollte, fo ist die Einfuhrdeklaration abi

ehlbetrag auf Erfordern des Zollkollektors nech Der Zollminister kann Ausführungsbestimmungen erlase / sie ihm notwendig erscheinen, um die Bestimmungen der vothe ⸗· gehenden Abschnitte durchzuführen und in Wirksamkeit zu setzen. , Der in den vorstehenden Abschnitten bezeichnete Sonderzoll keine Anwendung finden auf Warenklassen, die in Canada einer brauchssteuer unterworfen sind, noch auch auf Waren, die vor den 8. Juni 1504 zum Eingang in den freien Verkehr angemeldet worde; (ph Board of Trads Journal)

Handel des Hafens von Grangemouth mit Deutschland

im Jahre 1903.

Von Deutschland wurden über Grangemonth im Jahre 1963 ein⸗

geführt: Zollfreie Waren:

Kleidungsstücke, nicht wasserdichtte .. Blafen, Umhüllungen und Wursthäute Bürsten und Pinsel.... w— Kautschukwaren: Stiefel und Schuhen. Andere ö. Zement für Bauzweckß?f.. Fhemikalien: Chlorkalkz—k.. Salpeter

Borax, Glyserin, derfchiedene Sodas usw.

Andere Sorten. GJ . , n . 3 Hetreide usw.: Roggenmehl . i. und Kartoffelmehl Andere . . Baumwollengarn und ⸗waren ö Farbstoff. , . ,,, Glaswaren: Flaschen J , Leim, Gallert und Gummi Pferdehaare. . Andere Haaren. k Eisen⸗ und Kurzwaren... JJ /. Jeder und Lederwaren: Handschuhe Andere. Leinengarn und Leinenwaren.

Maschlnen: Dampf-, nicht Lokomotiven und landwirtschaft⸗

liche. Elektrische . Andere. Dünger: Chilesalpeter . ni,, Metalle und Erze: Messingwaren. Altes Eisen Zink, roh Andere. Tapetenleisten, Bilderrahmen usw. . Musikalische Instrumenten. Oele: Palmöl. 3 Brennpetroleum. Schmierpetroleum Saatöl . ĩ Andere. ö Oel⸗ und Leinsaatkuchen Nalerfarben . apier, unbedru 9 bedruckt ; Gras⸗ und Kleesaat . 8e nn,, Spiele und Spielsachen Holz: Behauenes . Grubenhölzer.. Hartholz, Mahagoni usw. Anderes . w Hol zfabrikate Wollengarn . J Wollwaren: Manufakturwaren Teppiche und Decken ö

Columbien.

gewisser Zölle ers, Nr. 7 vom zölle bei den Zollämtern am Atl bei den Postagenturen und staat dem Wechfelkurs für amerikanisches G am Zahlungstag für Bogotä von den Departements von den von ih Gesetze Rr. 33 vom Jahre 19603 festge Nr. 12 063 vom 3. Mat 1904.)

3Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amts nachbezeichneten Grundstücke zur Ver dem Bauunternehmer K. Kel 020 S. Mit dem Gebot von theken blieb Magistratssekretär P. S Meistbietender. In Sachen Ka u. Aug ust straße 9, trat Aufhe Beim Königlichen Am Versteigerung: Apostel Paulusstr von Lepel gehörig. Gebot von 5000 y bar und Max Müller in Steglitz, S Biesdorf, dem Landwirt F Nutzungswert

ericht 1 Berlin standen die ei erung: Dudenae

m gehörig.

rStraßelo, Nutzungswert 33 206 M bar und 76 000 M. Hypo⸗ arder Straße 56, lleriestraße 29 bung des Verfahrens ein.

icht 11 Berlin gelangten zur aße 4 in Schöneberg, dem Egbert Rutzungßwert 11 400 6. Mit dem 175 000 S Hypotheken blieb Kaufmann chloßstraße 26, Meisthietender. In riedr. Lehmphul gehörig.

Friedrichsfelde

chnegg, Star

Meistbietende. betreffend die Zwangs⸗ chen Grundstücks Ackerstraße 11 in wurde das chückschen Grundstücks Streustraße

E. Müller Aufgehoben wurde versteigerung Mariendorf. Zwangsversteigerung des D. in Weißensee. Teilung halber Chauß den Pölenzschen Erben gehörig. Mit dem Gebot von 36 200 6 bar und, blieben Sattlermeister Herm. Polenz und Land in Mariendorf, Chausseestraße 70, gleichberechtigt,

das Verfahren,

H. Kadurs Eingestellt Verfahren, seestraße 70 in Mariendorf, Nutzungswert 3219 M. 36 000 S½. Hypotheken wirt Franz Polenz Meistbietende.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks tuhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 14. d. M. gestellt 18 465, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. J In Oberschlesien find am 13 d. M. gestellt 5985, nicht recht⸗

zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin sind einige vertrauliche Mit- hile zugegangen, die Aufschluß Instrumenten, Werkzeugen und scher Gummischuhe, die Ver⸗ die nordamerikanische Kon— Näheres über die

Der Handelskammer zu teilungen Über den Handel mit C geben Über den Absatz von Maschinen, Apparaten, über die Bevorzugung russi packung optischer Instrumente kurrenz bei der Einfuhr l einzelnen Berichte ist im Louis Ferdinand mannschaft von Mitteilungen zugegang poration der Kaufmanns zu erfahren.

irtschaftlicher Geräte. Verkehrsbureau der Handelskammer, Prinz Auch den Aeltesten der Kauf— Berlin sind einige den Verkehr mit Chile betreff ende en. Näheres ist im Verkehrsbureau der Kor— chaft von Berlin Neue Friedrichstraße 4 1—

Aussichtsratssitzung . sselle u. Co. in Aachen B. beschlossen, eine neue Bilanz auf⸗ Fertigstellung möglichst b ze über die Sanierung des Geschäfts an ächlichen Unterlagen Beschluß fass ossen, der Geschäftskun inrich Hesselle aus dem e gr irektor vorläufig die Geschäfte weiterführt.

außerordentlichen Generalversammlung der chiffahrts⸗ Aktien gesell

str. 1, zu erfahren.

J vorgestrigen chaft für Leder fa wurde laut Meldung des W. T. zustellen und nach ihrer versammlung der Hand der tat jeitig wurde besch erste Direktor He und der zweite D r In der gestrigen Bergbau⸗

brikation de He

ald eine General⸗ einzuberufen, die

dschaft mitzuteilen, er Vorstande ausgeschieden ist

schaft Kannen⸗ Mühlheim

Zusammen, einschließlich anderer Waren

Zollpflichtige Waren:

a unraffiniert, Rübenzucker

Melasse .

laut Meldung des

gießer waren, 641 000 M des Grundkapit

als vertreten. Der Antrag Harpener Bergbau⸗A.. G. zu den an⸗

eg . . auf eine Fusion mit der 1. ac Vorbehalt der Ge⸗

edingungen wurde angenommen unter Juli stattfindenden Generalversammlung der

T.

gebotenen B nehmigung der am 23. Harpener Gesellschaft.

Laut Meldung des betrugen die Einnahmen

Britische und irländische Waren:

Feuerfeste Steine Kautschuk Chemikalien Kohlen . Kohlenerzeugnisse . Maismehl Kornabfälle n. Baumwollenfabrikate Nähzwirn . Fett, Schmiere usw. Dampfmaschinen . Nähmaschinen . Andere Maschinen ! . Dünger: Schwefelsaures Ammoniak Metalle: Rohelsten. Stangen, Winkelstahl ,, Stahlplatten, nicht unter /s Zoll dick. Oele. w

Zusammen, einschließlich anderer Waren Nach Deutschland wurden über Grangemouth ausgeführt:

Mitteln eerbahn dekade im Hauptnetz mehr 78 211 Lire, 3613 Lire, zusammen mehr 81 824 Lire. (W. T. B.)

Italienischen . 9 im Ergänzungonetz

Der Wert der Einfuhr en Halbjahrs 2345 Millionen und demgemäß eitraum des Vorjahres; der 67 Millionen

betrug während des ersten . 107 Millionen weniger als im gleichen tra Wert der Ausfuhr belief sich auf 2077 Millionen, d. mehr als im ersten Halbjahr 1993.

Simla, 14. Juli. hat eine Anleihe von 3 7 Amas für 100 Rupien ausgegeben. S0 Millionen Rupien gezeichnet worden.

(W. T. B.)

(W. T. B. Die indische Regierung O0 Millionen Rupien zum Kumse von 97 Rupien

Es sind im ganzen über

Bankausweis. 23 857 000 28 742 000 (Abn. 57 127 000) Pfd. Sterl.,

Barvorrat Portefeuille 25 151 090 Guthaben der Privaten 41 1440090 Staatz 6 724 560 Notenreserve 21 874 000 (3un. 475 909) cherheit 16 904000 (unverändert) Pfd. Passiwen 49 gegen 46 learinghouseumsatz 178 Mill., gegen die ent- sprechende Woche des Vorjahres 33 Mill. weniger.

34 149 000 (Abn. 90) Abn. 2 858 000) Pfd. Sterl. Abn. 1211 000) Abn. 1 192 000) Psd. Sterl Pfd. Sterl.,

Guthaben des

Regierungssi Prozentyerhält in der Vorwoche.

nis der Reserbe zu den

Kupferproduktion in Mexiko.

Mexiko hat während der letzten 15 Jahre sehr bedeutende Fort⸗ schritte auf dem Gebiete der Kupferindustrie zu verzeichnen, sodaß es

gegenwärtig eine hervorragende Stellung auf dem internationalen Kupfermarkte einnimmt. Kupfererze werden in den verschiedensten Teilen des Landes gefunden, und die mexikanischen Kupferminen stellen

eine gute Kapitalsanlage dar.

m Fiskaljahre 190203 gelangten zur Ausfuhr 246 607 42 Kupfer a e f Millionen Dollar und 49 113 42 Kupfererze für 1,25 Millionen Dollar. In den ersten zwei Mongten des Fiskal- jahres 1903/04 wurden 12 503 6 Kupfer für 3,41. Millionen Dollar produziert gegen 7623 t für 2418 Millionen Dollar in der gleichen . des Jahres 1902/63. Die Produktionskosten schwanken erheb⸗ ich, doch kann man einen Durchschnitt von 5— 74 Cents pro Pfund annehmen. Die Löhne sind sehr verschieden und, hängen von der Nachfrage ab. In den nördlichen Staaten Mexikos derdient der Minenarbeiler 1 Dollar. Mit geschulten Leuten könnte der Betrieb bedeutend erweitert und die Kosten vermindert werden.

Die Minengefetze sind Üiberal; Fremde wie Eingeborene können 3 fin unbegrenzte Minengebiete erhalten, und die Staats- en sind gering. Der direkte Ankauf von Kupfererzen ist gegen⸗ waͤrtig mit Schwierigkeiten verbunden, da fast die ganze Produktion von den amerktkanischen Trusts kontrolliert wird.

abga

museum, Wien.)

Zusammen, einschließlich anderer Waren

(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Vizekonsulats in Grangemouth.) Kursberichte von den Fondsmärkten.

Ham burg, W. T. B Barrkn: daß Kilogramm 2790 Bre 2784 das Kilogramm 79,1

Wien, 15. Ju

Silber in Barren: Br. 78, 0 Gy.

li, Vorm. 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Kredilaftlen 751, 50, Desterr. Kreditaktien 649, 25, Franzoh Lombarden 8l, 50, Elbethalbahn —, 99, 45, 40 /o Un anleihe 89, 30,

, Desterreichische te 118,65, Oesterreichlsche Kronen Marknoten 117,38 chtehrader Lit. 3 —. e Montan 429, 25

(Schluß.) 24 0g. Eg

rische Goldrer J che Kronenanleihe 7,0, Bankherein 5I3, 00, Länderbank 425,59, Bus Tärkische Lose 128,00, Brürer —— Alpin

3 ö Kons. 89. Platzdiskont 2316, Silber 2653. Bankausgang 10 000 (W. T. B)

Madrid, 14. Juli. (W. T. B). Wechse

New York, 14. Juli. setzte heute in schwächerer H Eisenproduktion im Monat Juni, estellten und weitere Meldungen von ernsten nterweizenernte gleich sationen und Wochenbericht t den Verlust. der Winterweizenernte Bushels angibt, und der B räsidenten der

Pfd. Sterl.

Nationalfeiertags wegen keine Börse.

21 lauf Paris 38 90 T. B.) Die Börse altung ein, da die Statistik über die der Streik der Schlachthaus- Beschädigungen der ziemlich bedeutende olge hatten. rice Current, mit 20 bis 22 Millionen cht über eine Unterredung mit dem Topeka and Santa Fé⸗Bahn, der Werte dieser

der Basssiers Cineinnati

(Das Handels⸗

der eine Abschwächun chaft um o/ verursachte, truge Die Aktien der T

n ebenfalls zur matteren Tendenz der opekabahn sanken noch weiter,

bis

ließlich auf gute Unterstützung eine ziemli erhebliche Erholung . ire Zeitgeld und die Wahr cheinlichkeit, daß die diesjährigen Geldhedürfnisse im Westen für Erntezwecke außergewöhn⸗ lich groß sein dürften, hielten das Publikum der Börse fern. Der Autzwels des Exportgeschäfts im abgelaufenen Monat wirkte eher ent⸗ täuschend. Schluß unregelmäßig. Aktienumsatz 680 0090 Stück. Geld auf 24 Stunden Durchschnittezingrate 1. do. Zinsrate für letztes Darlehen des Tages 1. We sel auf London H Tage) 4,54 85, Cable Transfers 4,8740, Silber, Commercial Tendenz für Geld: Leicht.

ars rz. Rio de FZaneiro, 14. Juli. (W. T. B.) Feiertag.

Kursberichte von den Warenmärkten.

Probuktenmarkt. Berlin, den 15. Juli. Die amtlich ermittelten Preise waren (per 1009 kg) in Markt: Weizen,

Normalgewicht 755 g 173 Abnahme im laufenden Monat. do. 170,25 rr eg ha. ö.. September, do. 170, 56 - 170 -= 170,25 Abnahme im Oktober, do. 172 Abnahme im Dezember mit 2 Æ Mehr⸗ oder Minderwert. Etwas matter.

Roggen, Normalgewicht 712 8 135,50 in einem Falle bez,

do. 135 1538550 —- 138,75 Abnahme im September, do. 139,25 bis

159 Abnahme im Oktober mit 1,50 4 Mehr. oder Minderwert. Schwächer. .

afer, pommerscher, märkischer, mecklenburger, preußischer, pofener, al i; feiner 148 - 169 frei Wagen, pommerscher, mar. kischer, mecklen burger, preußischer, posener, schlestscher mittel 142 bis 147 frei Wagen, pom merscher, märkischer, mecklenburger preußischer, posener, schlesischer geringer 138 A141 frei Wagen, Ytonnal gewicht 450 9 ,,, Abnahme im September mit 2 * Mehr oder Minderwert. uhig.

Mais, or bis 14 o = 11g oo frei Wagen, amerkkan. Mixed abfallende Sorten . frei Wagen, türkischer Mired 19.00 —- 121,00 frei Wagen. uhig. :

Reiten m (p. ga kg) Rr. 00 21,75 24,0. Unverändert.

Roggenmehl (per 106 kg) Nr. O u. 117,30 18,20.

ill. .

Rübsl (p. 100 Kg) mit Faß 44,0 Abnahme im laufenden Monat, do. 44.50 Brief Abnahme im Oktober, do. 44,80 Abnahme im Dezember, do. 45,60 Brief Abnahme im Mai 1905. Still.

Berlin, 14. Juli. Marktpreise nach Grmittel ungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise. Der

Doppelztr. für: Weizen, gute Sorte 4A; 66. Wezen, Mittelsorte ½M; Ʒ Weizen, geringe Sorte

—— ; ½ Roggen, gute Sorte) 13,69 M; 60 Roggen, Mittelsorte dé; M Roggen, geringe Sorte . = 0 4M Futtergerste, gute Sorte“) 14,50 A; Iö,zboH n Futtergerste, Müttelsorte“) 13, 0 MÆ; 1240 6 Futtergerste, geringe Sorten) 12,30 M; 11,39 66 Hafer, gute Sorten 16,55 Mm; 15,360 6 Hafer, Mittelsorte“) 165.20 *; 4,60 S Hafer, geringe Sorte“) 1450 M; 13,90 66. = Richt⸗ stroh = = 66; 60 Heu S; = 466 Erbsen, gelbe, jum Kochen 40 00 M; 28 00 M Speisebohnen, weiße 50, 5 M; 6 00 60 Linsen 60, 00 MÆé; 25,00 S Kartoffeln L200 860 M Rindfleisch von der Keule 1 kg 180 M; 1,20 ½ dito Bauchfleisch 1 kg 1,40 ½ ; 1610 A6 Schweinefleijch 1 Kg L560 M; L00 M RKalbfleisch 1 Kg 1,80 ; 120 Æ Hammel⸗ fleisch 1 Kg 1, So M; 1520 6 Butter 1ẽ4èg 2,60 M; 2, 00 M6 Eier 60 Stück 3, S9 Mυνι; 2,40 M Karpfen 1 kg 2,49 M; - 4 Aale 1 Rg 2,80 υ¶; 140 M Zander 1 g 300 ; 1,20 A Fechte 1 Eg 7.40 6, 120 νας Barsche 1 Eg 20 A; G89 Schlee 1 Ig 2.50 Mαα; 1.20 M Bleie 1 kg 140 MA; O80 Æ Krebse 60 Stück 16.900 M; 3,00 . ) Ab Bahn. **) Frei Wagen und ab Babn.

Magdeburg, 15. Juli. (W. T. B) Zuckerbericht. Korn⸗ ucker 88 d ohne Sack g. 374 9, 50. Nachprodukte 750 / O ohne Sack 740 7,65. Stimmung: Ruhig. Brotraffinade J ohne Faß 12265. zrfstalliucker J mit Sack 19,74 19,325. Gem. Raffinade mit Sack 19, 573 = 19,20. Gem. Melis mit Sack 18,79. Stimmung; Fest. Rohzucker J. Produkt Transito f. a. B. Hamburg Juli 19,35 Gd., 1545 Br., ben.,, August 19.49 Gd., 19,45 Br., bei., Oktober Dezember 19.40 Gd, 198350 Br.. bei Januar. Mari 19. 565 Gd. 19,75 Br., bej, Mai 19.95 Gd., 20, 05 Br., bei. Ruhig, stetig. . 3, .

sin, 14 Juli. (W. T. B.) Rühböl loko 4900, Oktober 7, S0.

Bremen, [ä. Juli. (W. T. B.) (Börsen. Schlußbericht.) Privat⸗ gotierungen. Schmal Stetig. Loko, Tub und Firkins zöt, . imer 363. Speck. Stetig. Kaffe. Ruhig. Offizielle Notierung der Baumwollbörse. Baumwolle. Stetig. Upland middl. leko 604 .

,, 14. Juli. (W. T. B.) Petroleum. Matt. Standard white loko 6.40.

Hämburg, 15. Jull. (W. T. B.) Kaffee. (Vormittage; bericht.) Good average Santos Sevtember 334 Gd. Derember 348 Gd, Mär 351 Gd, Mat 36564 Gd. Stetig. Zuckermarkt. Anfangsbericht Rübenrohzucker J. Produkt Basis 88 0/9 Rende ment neue . frei an Bord Hamburg Juli 19, 39, Auguft 98.35, Bktober 18. 40, Dejember 1916, Mär 18,156, Mai 19,96. Ruhig.

8 udapest, 14. Juli. (W. T. B.) Napt August 1045 Gd. 10.55 Br.

London, 14. Juli. (W. T. B) 60, Japazuder loko stetig 16 sb. 6 d. Verkäufer. Rübenrohiucker loko ruhig. O sh. 8 d. Wert. .

London, 14. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) Chile / Kupfer 57osrs, für 3 Monate 57isns. Ruhig.

Liverpool, 14. Jult. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 12 000 B., dabon für Spekulation und Export Wo B. Tendenz: Stetig. Amerikanische good ordinary fi, . Stetig. Juli 6,43, Juli. August 6.34, August. Seytember h, 98, eptemher · Oktober 5,0, Drtoher⸗ November 5.31, November ˖ Dezember 7, Dezember Januar 525, Januar Februar 524, Februar März 5,26, Mãrz⸗ April h, 24 d. ;

z Glasgow, 14. Juli. (W. T. B.) Die Vorräte von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 9669 Tons gegen 15 886 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betriebe befind⸗ lichen Hochöfen beträgt 81 gegen 8 im vorigen Jahre.

Am get dan 1 * (WB. T. B.) Java⸗ Kaffee good ordinary 29. Bankazinn 721.

Antwerpen, 14. Jull. (B. T. B.) Petroleum, Raffi⸗ niertes! Type welß lolo 184 bes. Sr. do. Juli 185 Br, Ho. August 15 Br., do. September 151 Br. Ruhig. Schmalz.

uli 87, 00. .

ö New York, 14. Juli. (W. T. B) Schluß.) Baumwolle reis in New Vork 11.75, do. für Lieferung Oktober 9.68, do. fũr eee ng Dezember 65, Baumwollepreig in New Orleans 11168, Petroleum Standard white in New Jork 7,70, da. do. in Philadel ö „55, do. Refined (in Cases) 190,49, do. Credit Balances at Dil City

1.50, Schmal Western steam 7 35. do. Rohe u. Brothers 7,25, Ge- treidefracht nach Liverpool 1. Kaffee fair Rig Mr. ö Do, Rio Rr. 7 Auguft R,. 95, do. do. Oktober 6.15, Zucker 35. Zinn 26,40 bis 26,60, Kupfer 12,62 12,87.

Der Jahresbericht des Vereins der Wiener Handelsakademie 1904 ist erschienen.