1904 / 166 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jul 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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werden, die bis zu einem im Statut festgesetzten Zeitpunkt vor

der Wahl einzureichen sind.

Die Wahl erfolgt auf mindestens ein Jahr und höchstens

sechs Jahre. Eine , zulässig.

Zur Teilnahme an den Wahlen ist berechtigt, wer das ,,, Lebensjahr vollendet hat und in dem Bezirk es Kaufmannsgerichts seine Handelsniederlassung hat oder

beschäftigt ist.

Zur Teilnahme an den Wahlen sind nicht berechtigt die

im § 10 Abs. 1 bezeichneten ö

Den Kaufleuten im Sinne der S8 11 bis 13 stehen gleich f einer Aktiengesellschaft oder eingetragenen Genossenschaft oder einer als Kaufmann gel— tenden juristischen Person sowie die Geschäftsführer einer Ge⸗

die Mitglieder des Vorstandes

fellschaft mit beschränkter Haftung. Vorsteher oder Mitglieder eines verwaltenden oder beschließenden Organs einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunalverbandes können zum Vorsitzenden eines Kaufmannsgerichts G 11 Abs. I) i. dann gewählt werden, wenn die Gemeinde oder der weitere Kommunalver— band ein Handels gewerbe betet

Im übrigen finden auf die Wahlen die Vorschriften des S 15, § 17 Abs. 1, § 18 des Gewerbegerichtsgesetzes ent—⸗ prechende Anwendung. .

Ebenso sind die Vorschriften der 8 19, 20, 8 21 Abs. 1, 3, 88 22 bis 25, 88 des Gewerbegerichtegesetzes sinngemäß an⸗ uwenden. ; Aus den Handlungsgehilfen entnommene Beisitzer, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt erst nach der Wahl den Betrag von fünftausend Mark übersteigt, bleiben bis zur nächsten Wahl im Amt.

Verfahren.

8 16

Auf das Verfahren vor den Kaufmannsgerichten finden

die Vorschriften der r 26 bis 61 des Gewerbegerichtsgesetzes mit der Maßgabe enisprechende Anwendung, daß die Berufung gegen die Urteile der Kaufmannsgerichte nur zulässig ist, wenn der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von dreihundert Mark übersteigt. . . Die Vorschrift im § 11 der Zivilprozeßordnung über die bindende Wirkung der rechtskräftigen Entscheidung, durch welche ein Gericht sich 1 sachlich unzuständig erklärt hat, findet auch in dem Verhältnisse der Kaufmannegerichte und der Gewerbegerichte Anwendung. Wird bei dem Kaufmannsgericht eine vor das Gewerbe— gericht gehörige Klage erhoben, so hat das Kaufmanns— gericht, sofern für die Verhandlung und Entscheidung derselben ein Gewerbegericht besteht, durch Beschluß seine Unzuständigkeit auszusprechen und den Rechtsstreit an das Gewerbegericht zu verweisen. Eine Anfechtung des Be— schlusses findet nicht statt; mit der Verkündung des Be— schlusses gilt der Rechtsstreit als bei dem Gewerbegericht an⸗ hängig. Die in dem Verfahren vor dem Kaufmannsgericht 33 Kosten werden als Teil der bei dem Gewerbe⸗ gericht erwachsenen Kosten behandelt. Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung, wenn bei dem Gewerbegericht eine vor das Kaufmannsgericht gehörige Klage erhoben wird.

§ 17. Das Kaufmannsgericht kann bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten und Handlungsgehilfen oder Handlungslehrlingen über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Dienst⸗ oder Lehrverhältnisses als Einigungsamt angerufen werden. Auf die cn r mn und das Verfahren des Einigungsamts finden die Bestimmungen der SS 63 bis 73 des Gewerbegerichtsgesetzes entsprechende Anwendung.

Gutachten und Anträge der Kaufmannsgerichte.

3618.

Das Kaufmannsgericht ft verpflichtet, auf Ansuchen von Staatsbehörden oder des Vorstands des Kommunalverbandes, für welchen es errichtet ist, Gutachten über Fragen abzugeben, welche das kaufmännische Dienst⸗ oder Lehrverhältnis betreffen.

Das Kaufmannsgericht ist berechtigt, in den bezeichneten Fragen Anträge an Behörden, an Vertretungen von Kommunal— verbänden und an die gesetzgebenden Körperschaften der Bundes— staaten oder des Reichs zu richten.

Zur Vorbereitung Wer Abgabe von Gutachten sowie zur Vorbereitung von Antra en können Ausschüsse aus der Mitte des Kaufmannsgerichts gebildet werden.

Diese Ausschüsse müssen, sofern es sich um Fragen handelt, welche die Interessen beider Teile berühren, zu gleichen Teilen 36 ö (8§8 14) und an, zusammen⸗ gesetzt sein.

Das Nähere bestimmt das Statut.

Verfahren vor dem Gemeindevorsteher.

519.

Ist ein zuständiges gau an getz gj nicht vorhanden, so kann bei Streitigkeiten der im 55 Abs. 1 Nr. 1 und 5 be⸗ Fön n Art jede Partei die vorläufige Entscheidung durch

en n . der Gemeinde (Bürgermeister, Schultheiß, Orts⸗ vorsteher usw.) nachsuchen. Zuständig ist der Vorsteher der Gemeinde, in deren Bezirke die streitige Verpflichtung aus dem Dienst⸗ oder Lehrverhältnisse zu erfüllen ist oder sich die er den fer g g. des Kaufmanns befindet oder beide Parteien ihren Wohnsitz haben.

Die Vorschriften des 8 76 Abs. 2, 3 und der Ss§ 77 bis 80 des Gewerbegerichtsgesetzes finden sinngemäße Anwendung.

Schlußbestimmungen. § 20.

Die Landes⸗Zentralbehörde kann anordnen, daß in Be⸗ zirken, für welche zur Entscheidung gewerblicher Streitigkeiten auf Grund der Landesgesetze Gewerbegerichte bestehen (5 S5 des Gewerbegerichtsgesetzes, die für diese Gewerbegerichte geltenden besonderen Vorschriften über die Bildung von Ver⸗ gleichskammern oder Vergleichsämtern und über das Verfahren 7 denselben auch auf die Kaufmannsgerichte Anwendung nden.

8 21.

Streitigkeiten, welche anhängig geworden sind, bevor ein für sie zuständiges Kaufmanns ericht bestand, werden von den bis dahin zuständig gewesenen Behörden erledigt.

22.

Die vorstehenden Bestimmungen treten, soweit sie sich auf die Herstellung der zu ihrer Durchführung erforderlichen Ein⸗ richtungen beziehen, mit dem Tage der Verkündung, im übrigen

Urkundlich unter Unserer me ih Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Swinemünde, an Bord M. J. Hohenzollern, den 6. Juli 1904. Wilhelm.

(L. 8.) Graf von Posadows ky.

Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898,

betreffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren.

Vom 15. Juli 1904.

Auf Grund des 59 der Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 (Reichsgesetzbl. S. 915) wird im Anschluß an die Ver⸗ ,, vom 1. Juli 1904 hierdurch bekannt gemacht, daß nach Beschluß der Börsenvorstände zu Berlin und Frank⸗ furt a. M, nachdem die Auflösung der „Deutschen Ge— nossenschaftsbank von Sörgel, Parrisius und Co. A. G.“ und der Uebergang des Vermögens derselben an die Dresdner Bank in das Handelsregister eingetragen worden ist, die Aktien dieser Bank in Ausnahme von 8 4 Abs. 1 der eingangs erwähnten Bestimmungen vom 29. Juli 1904 ab, einschließlich Dividendenschein Nr. 39, franko Zinsen zu be⸗ rechnen sind. .

Berlin, den 15. Juli 1904.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Hopf.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungsrat bei der Generalkommission Hans Viktor Ernst Mahraun in Cassel,

dem Regierungsrat bei der Generalkommission Franz Leopold Andreas Klamka in Hannover und

dem Regierungsrat bei der Generalkommission August Oswald Hoerner in Frankfurt a. O. den Charakter als Geheimer Regierungsrat, . dem Spezialkommissar, zur Zeit Hilfsarbeiter bei der Generalkommission, Oekonomierat Friedrich Karl Otto in Königsberg i. Pr. den Charakter als Landesökonomierat mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse, dem Spezialkommissar, Oekonomiekommissar Stanislaus Gaj in Berleburg, Kreis Wittgenstein, den Charakter als Oekonomierat und

dem Spezialkommissionssekretär Buchheim in 3 zu verleihen.

Franz Johannes rankfurt a. O. den Charakter als Kanzleirat

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs- und Schulrat Tr. Richard Wende in Oppeln zum Proyvinzialschulrat zu ernennen und .

dem Polizeisekretär Johann Steinhauer in Wiesbaden den Charakter als Kanzleirat zu verleihen.

Stadtgemeinde Fulda auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit das Recht verleihen, das zur Ausführung der geplanten Kanalisation der Stadt Fulda erforderliche Grundeigentum im Wege der Ent⸗ k dauernd zu beschränken. Der vorgelegte Lageplan folgt anbei zurück.

Neues Palais, den 15. Juni 1904.

Wilhelm k. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller. von Budde. An die Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, für Landwirtschaft ꝛc, des Innern, für Handel und Gewerbe sowie der öffentlichen Arbeiten.

Auf den . n , ober

Studt.

Auf Ihren Bericht vom 16. Juni d. J. will Ich dem Kreise Striegau im Regierungsbezirk Breslau für die von ihm ausgebauten und in dauernde Unterhaltung übernommenen Chausseen von Teichau über Oelse bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Freiburg, Landkreises Schweidnitz, sowie durch das Dorf Laasan das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ geldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. , 1840 (G-S. S. 94 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen n, über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor⸗ schriften vorbehaltlich der Abänderung der sämtlichen vorauf— geführten Bestimmungen verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be—⸗ stimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen ö die ge⸗ dachten Straßen zur Anwendung kommen. Die . Karte erfolgt anbei 36

Kiel, an Bord M. J. dt he n n, den 30. Juni 1904.

i l helm R. ; . von Budde.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Justizministe rium.

Dem Landgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Splett in Thorn ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Penfion erteilt. Versetzt sind: der Amtsgerxichtsrat . in Dülken nach Kleve, der Landrichter S wartz koy in Lyck nach Danzig, die Amtsrichter: Löffke in Wartenburg als Land— richter nach Tilsit, Ulrich in Graudenz als Landrichter an das dortige Landgericht, Löhmann in Neumünster nach Kiel und Tetzlaff in Strasburg i. Westpr. nach Graudenz. Der Amisrichler Pietsch in Neusalz ist infolge . Ernennung zum Regierungsrat aus dem Justizdienst geschleden. Dem Kaufmann Louis Stern in Kreuznach ist die , Entlassung aus dem Amt als stellvertretender Handelsrichter erteilt. Dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Maaß in Berlin

mit dem 1. Januar 1905 in Kraft.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rt anwälte Korn bei dem Amtsgericht und dem Landgerich Breslau, Mantey bei dem Amtsgericht in Rixdorf Hattenhauer bei dem Amtsgericht in Minden.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: Kriegsgerichtsrat 4. D. von Hillner bei dem Amtsge und dem Landgericht in Görlitz, die Gerichtsassessoren gz , bei dem Landgericht I in Berlin, Gronem ann dem Landgericht in . erf bei dem Amtsgericht dem Landgericht in Aachen, Wi helm Wolff bei dem M gericht und dem ö in Wiesbaden, Peitz bei Amtsgericht und dem Landgericht in Arnsberg, Schnig bei dem ,, . in Lüdinghausen und Dr. Rosenkn bei dem Amtsgericht in Kappeln.

Der Notar Glaser in Saarbrücken ist gestorben.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts— unn Medizinalangelegenheiten. 4

Der Provinzialschulrat Dr. Wende ist

Provi ö dem Prorin schulkollegium in Breslau überwiesen worden. /

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurat Brandt ist von Lünc . nach Berlin versetzt. ;

Karte des Deutschen Reichs im Maßstabe 1: 100000. . (Buntdruckausgabe.) . Im Anschluß an die unterm 30. Januar 1904 angezeigten Bi sind die nachstehenden: ö Nr. 173 Aurich, 204 Leer, 232 Sögel, 234 Wildeshausen und 257 8a selünne ö durch die Kartographische Abteilung bearbeitet und veröffentlicht wan Der Hauptvertrieb der Karte ist der Verlagsbuchhandlum R. Eisenschmidt hier, Dorotheenstraße 70 A, übertragen worden. Der reit eines Blattes beträgt 1 M 50 . Die Anweisung für den Dienstgebrauch zu dem ermäßigten) von 75 4 für ee Blatt erfolgt durch die Plankammer der e lichen Landesaufnahme hier, NW. 40, Herwarthstr. 2 und 3. Berlin, den 15. Juli 1904. Königliche Landesaufnahme. Kartographische Abteilung. Villain, Oberst und Abteilungschef.

Benannt n a chung.

Kuratoriums der genannten Stiftung für das Jahr J. tober 1904‚05 dem Studierenden der akademischen Hochsg für die bildenden Künste, Bildhauer ö. Hubert Mennicken aus Raeren, Kreis Eupen, ein Stipendium von 1000 MS(6 verliehen worden. Charlottenburg, den 16. Juli 1904. Der Vorsitzende des Kuratoriums der Karl Haase⸗Stiftung. A. von Werner, . Direktor .

Forstakademie Eberswalde. Vorlesungen im Winterhalbjahr 1904/05.

Oberforstmeister Riebel: Waldbau. Forstliche Exkursioaan Forstmeister, Professor Dr. Martin: Volkswirtschaftliche Gn lagen und Methoden der Forsteinrichtung. ; Waldwegebau. Forstliche Exkursionen. Forstmeister Feising; Waldwertrechnung mit Uebungen, Forstpolitik einschließlich Ablösung der Waldgrundgerechtigkeiten

Forstliche Exkursionen.

Forstmeister Dr. Kienitz: Waldbau (forstliches Verhal Waldbäume) . Landwirtschaft (Wiesenbau und Tierzucht). liche Exkursionen. .

Forstmeister, Professor Dr. Schwappach: Holzmeßkunde Forstoerwaltung und Statistik. Forstliche Exkursionen. Forstassessorn Dr. Borgmann: Tagesfragen aus der forsll Betriebslehre mit Praktikum. Forstliche Exkursionen. Professor Dr. Schubert: Forstvermessung mit Uebungen, Physik einschließlich Mechanik. Meteorologie. Professos Dr. Schwarz: Allgemeine Botanik mit Praktilu⸗ Forstmeister, Professor Dr. Möller: Ueber die Bedeutum Pilze für das Leben des Waldes. Professor Dr. Eckste in: Wirbeltiere. Forstschädliche Tier Fischzucht. eln e Exkursionen. .

Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. Re mel : Anorgan und organische Experimentalchemie. Mineralogisch-geognostz Praktikum.

e , Dr. Albert: Bodenkunde. 4 rofessor Dr. Dickel: Zivil und Strafprozeß. Repetitom

in Rechtskunde. ; ;

Dr. Heidemann: Erste Hilfeleistung in Ungläcksfällen.

Das Winterhalbjahr beginnt am Sonnabend, den 16. Oltt

1904, und endet am Montag, den 20. März 1905. k 5

Meldungen sind möglichst bald unter Beifügung der . n . forstliche Lehrzeit, Führung, k den Besitz forderlichen Mittel zum Unterhalt, sowie unter Angabe des Nil verhältnisses an den Unterzeichneten zu richten.

Eberswalde, den 11. Juli 1904. Der Direktor der Forstakademie.

Riebel, Königlicher Oberforstmeister.

Abgereist: der Präfident des Königlichen Oberverwaltungegeit Peters nach Tirol;

der Präfident des nn, Patentsamts, With Geheime Bberregierungsrat auß, mit Urlaub nach Stt Heringsdorf.

. ö. nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als Notar eilt.

Aus der Larl Haase-Slif gung ist durch Zelcbißz

der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Kin

Forstliche Stati

einem Hafen zwis ö . ö

gestern in Tambow ein und nahm nach einem Gottesdienst in der , . eine Parade über die nach dem Kriegs⸗ 3

an die Df

ihnen den Segen und begab sich dann, von der Bevölkerung lebhaft begrüßt, nach dem Bahnhof zurück.

einer neuen Militär organisation. umfaßt der Auszug künftig die diensttaugliche Mannschaft

Nichtamtliches. Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Juli.

Vor dem Königlichen technischen Oberprüfungs⸗ amt in Berlin haben in der Zeit vom 14. April 1903 bis dahin 1904 im ganzen 249 Regierungsbauführer die zweite Hauptprüfung für den Staatsdienst im Baufache abgelegt.

; Hin diesen Bauführern haben 218 die Prüfung bestanden und zwar 70 als Baumeister für das Hochbaufach, 36 als Baumeister für das Wasser⸗ und Straßenbaufach, 52 als Baumeister für das Eisenbahnbaufach und 60 als Baumeister für das Maschinenbaufach. Regierungsbaumeistern ernannt worden.

Nach den Vorschriften vom 15. April 1895 sind 1 Re⸗ ierungsbauführer für das Hochbaufach und nach den Vor— hr scn vom 1. Juli 1900: 248 Regierungsbauführer und zwar; 76 für das Hochbaufach, 47 für das Wasser⸗ und Straßenbaufach, 53 für das Eisenbahnbaufach und 72 für das Maschinenbaufach geprüft worden.

Von den 218 Regierungsbauführern, welche die zweite

auptprüfung mit Erfolg abgelegt haben, haben vier das . „mit Auszeichnung“ und 24 das Prädikat „gut“ zuerkannt erhalten, .

Von 487 Regierungsbaumeistern, welche am 1. April 1903 im Staatsdienst beschäftigt waren, gehörten dem Hochbaufach

. 190, dem Wasser⸗ und Straßenbaufach 114, dem Eisenbahn⸗

baufach 130 und dem Maschinenbaufach 53 an.

Im Laufe des letzten Etatsjahres sind als Bauinspektoren etatsmäßig angestellt worden: 90 Regierungsbaumeister, und zwar für das Hochbaufach 24, für das Wasser⸗ und Straßen⸗ haufach 16, fuͤr das Eisenbahnbaufach 31 und für das Maschinenbaufach 19. .

Gestorben sind im letzten Etatsjahre 3 Regierungsbau— meister, die dem Eisenbahnbaufach angehörten.

Die Entlassung aus dem Staatsdienst haben erhalten 80 Regierungsbaumeister, davon gehörten: dem Hochbaufach 36, dem Wasser⸗ und Straßenbaufach 8, dem Eisenbahnbaufach 11 und dem Maschinenbaufach 25 an.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. J. „Hohen⸗ zollern“, S. M. S. „Hamburg“ und S. M.. Tpdobt.

. „Sleipn er“ am 14. Juli in Aalesund eingetroffen und gestern vvon dort nach Molde in See gegangen.

Der Transport der abgeloͤsten Besatzungen der Schiffe des Kreuzergeschwaders ist mit dem Dampfer „Main“ estern in Colombo (Ceylon) eingetroffen und setzt heute die eise nach Suez und Port Said fort. .

S. M. S. „Loreley“ ist am 14. Juli von Konstantinopel nach Trapezunt in See gegangen.

Das aus acht Linienschiffen bestehende erste Geschwader sopdie S. M. SS. „Prinz Heinrich“, „Blitz“ und Pfeil“ und S. M. Tpdbte. „S 13“ und „S 38* sind am 14. Juli in Vlissingen . und gehen am 19. Juli von dort nach Lerwick (Shetlandinseln) in See.

Das aus S. M. SS. „Hildebrand“, „Beowulf“, „Frithjof“ und „Odin“ bestehende zweite Geschwader, die erste Torpedobootsflottille sowie S. M. SS. „Ama⸗ zone“, Arigzne Medusg“, „Frauenlob“, „Ar⸗

Lona“ und „Niobe“ find am 14. Juli in Nieumediep ein⸗

getroffen und gehen am 19. Juli von dort nach Lerwick in See.

Baden.

Die Zweite Kammer des badischen Landtags nahm, wie W. T. B.“ aus Karlsruhe meldet, gestern den Gesetzenkwurf, betreffend Ab⸗ änderung der Verfasfung, nach den letzten Beschlüssen der Ersten Kammer gegen die Stimmen der Sozialdemokraten an. Desgleichen wurden dass Landtagswahlgesetz und die Wghlkreisein« . angenommen, nach der das Land künftig 73 Abgeordnete zu wählen hat.

Deutsche Kolonien.

Der Generalleutnant von Trotha meldet aus Owiko— korero vom 14.: „Bei Omuweroumue, Hamakari und Water⸗ berg wird immer noch starker Feind zahlreich signalisiert. Am Waterberg sind Feuer beobachtet, diesseitige Patrouillen be⸗ finden 56 östlich und westlich Waterberg. Major von Estorff erreichte am 11. Juli Otjatjingenge, Major von der Heyde ebenfalls am II. Erindi Oratjihenda. Okosondusu blieb durch Schonungsbedürftige sowie ein Geschütz schwach besetzt. Major von Glasenapp erreichte am 11. Otju⸗ rutjondju, ö Okosongoho und die Wasserstelle 7 Em nordöstlich davon unbesetzt, ebenso Okahituan und Omambo⸗ rombonga vom Feinde frei. Die Kompagnie Welck, die l. Kompagnie Regiments 2, und die Halbbatterie Winterfeld

sind unter Hauptmann von Fiedler bei Ofowakuatjiwi— Onja⸗

kawa vereinigt, die 2. und 3 Kompagnie Regiments 2 im Marsch über Karibib auf Omaruru, wo sie etwa am 20. eintreffen werden. Der Abmarsch des 2. Bataillons und der Batterie aus Swakopmund erfolgt nächster Tage. Ich bin in Owikokorero und beabsichtige, der Abteilung Glasenapp

über Otjire zu folgen.“

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause erklärte W. T. B.“ zufolge auf eine An age Howard Vincents der Handelsminister Gerald Balfour den orsch a für unannehmbar, die Kauffahrteibill so umzugestalten,

daß die Anwerbung fremder Mannschaft für englische Schiffe in irgend i der Elbe und Brest verboten wird. Rußland.

Der Kaiser traf nach einer Meldung des ‚W. T. B.“

gehenden Truppen ab. 2 . hielt der Kaiser ziere und Mannschaften eine Ansprache, erteilte

Echweiz. Das Militärdepartement , t den ö ach diesem Entwur

Dieselben sind sämtlich zu

vom 20, bis 38. Jahr, die Landwehr, diejenige vom 34. bis 3H. Jahr und Yber Landsturm diejenige vom 40. bis 50. Jahr. Es wird eine Gebirgsinfanterie, bestehend aus 8 Regimentern Allpenjäger zu 2 bis 38 Bgtaillonen, geschaffen. Im Frieden wirb von ber Bildung von Armeekorps Abstand genommen. Die Kriegsgliederung des Heeres wird vom General festgefetz;. In Frieden werden nur 2 bis 3 Armee— korpskommando gebildet. Es werden 6 Divisionen gebildet, bestehend aus 3 Infanteriebrigaden zu 3 Regimentern zu 3 Bataillonen, aus einer Kavallerie und einer. Artillerie- brigade. Eingeführt wird obligatorischer militärischer Vor⸗ unterricht (vom 16. Altersjahre an jährlich mindestens 50. Unterrichlsstunden Die Bauer der Relrutenschulen wird auf 80 Tage für die Kavallerie, auf 69 Tage für die übrigen Waffen festgesetzs (für die Infanterie bedeutet dies eine Ver⸗ längerung um 15 Tage). Bie ersten acht ag hg. des Aus⸗ zuges haben einen jährlichen Wiederholungskursus von 11 Tagen zu bestehen. Daran schließt sich ein weiterer Wiederholungs⸗ kurfus von 11 Tagen in der Landwehr. Die Verwaltung wird möglichst in die Divisionskreise verteilt

Der „Neuen Züricher Zeitung“ zufolge hatte der vom russischen Haäuptzugrtier abberufene Oberst Audeoud in Bern eine Audienz bei dem Vorsteher des Militärdepartements, in der er auf das entschiedenste in Abrede stellte, beleidigende Aeußerungen über die russische Armee oder deren Führung getan zu haben. Er kenne den Grund des Verlangens Kuropatkins nach seiner ',. Abberufung auch heute noch nicht, da er weder ei der Abmeldung beim Generalstahschef Kuropatkins noch in St. Petersburg“ Aufflärung darüber erhalten habe. In St. Petersburg habe er zu Händen des Kriegsministers, der mit dem Kaiser verreist war, einen schriftlichen Protest hinterlassen.

Der Bundesrat hat den schweizerischen Gesandten in Washington du Martheray zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Schweiz in Wien ernannt.

Niederlande.

Der Premierminister Kuyper hat sich nach Het Loo be— geben zu einer Besprechung mit der Königin über die 3 der Ablehnung des Gesetzentwurfs über den höheren Unterricht durch die Erste Kammer. Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, erhält sich das Gerücht, die Erste Kammer werde aufgelöst und die Neuwahl im August abge⸗ halten werden.

Schweden und Norwegen.

Die Jacht „Hohenzollern“ mit Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser an Bord und die Begleitschiffe sind gestern um 12 Uhr 25 Minuten in Molde eingetroffen. Die Stadt ist, wie ‚W. T. B.“ meldet, festlich geschmückt; alle Schiffe im Hafen haben die Flaggen gehißt. Das Wetter ist prächtig.

Asien.

Vom Kriegsschauplatz in der Mandschurei berichtet der Generalleuinant Sacharow dem xussischen Generalstabe in Telegrammen vom 14 und 15. d. M., wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, folgendes:

Am 13. Juli wurde vor der Südfront von einer russischen Ab- teilung eine verstärkte Rekognoszierung nach dem Tale des Zinsahe, eines rechten Nebenflusses des rng, ausgeführt. Im Tale des Zinfahe wurden in der Umgebung von Ziziakun, etwa sechs Werst nordwestlich von Kaitschou, in zwei Biwaks fünf bis sechs Bataillone etwa fünf Eskadrons Kavallerie überrumpelt. Das von den russischen Geschützen eröffnete Feuer und die Salven der Schützen nötigten den Feind, in Unordnung in das Tal des Kantahe und nach Kaitschou hin zurückzuweichen. Die zur Verfolgung des Gegners aus— gesandten Sotnien wurden durch schwieriges Gelände aufgehalten. Gegen 19 Uhr Morgens erschien eine feindliche Abteilung in der Stärke von etwa zwei Regimentern Infanterie mit Artillerie und etwa sechs Schwadronen Reiterei auf dem von Kaitschou in das Tal des Zinsahe führenden Wege. Auf russischer Seite wurden bei dem sich ergebenden Zusammenstoß gegen zehn Mann verwundet. Durch die Rekognoszlerungen der Kavallerie ist fest. gestellt worden, daß die nächststehenden feindlichen Truppenteile auf der Linie Kaitschou=—Inkau sich in der Umgebung von Sangoischi, sechs Werst nördlich von Kaitschou, befinden. Eine russische Streif— wache hatte bei den westlichen Ausläufern der Höhen von Kaitschou ein Scharmützel mit Japanern, bei dem vier Russen fielen und einer verwundet wurde. Am gleichen Tage rekognoszierte eine russische Abteilung die Befestigungen der Japaner auf den Höhen nördlich von Kaitschou zwischen der Bahnstrecke und dem Dorfe Hodsiatun, acht Werst nördlich von Kaitschou. Auf den Höhen zwischen der Eisen⸗ bahn und der von Kaitschou nach Taschitschiao führenden großen Mandarinenstraße bemerkte diese Abteilung drei Batterien, eine Schanze und zahlreiche Schützengräben. Jeder Wachtturm an der Straße ist von Schanjen umgeben. Oestlich von der Mandarinen straße wurde eine Batterie am Wege gesehen. Weiter ostwärts . Hodsiatun hin wurden keine Befestigungen bemerkt. Die Nacht au den 14. Juli verlief ruhig. In der Richtung Haitscheng Dalinpaß sahen russische 4 am 13. Juli, daß zwei japanische Kompagnien von Siaokuschan auf der nach Liaujang führenden Straße nach Mangou hin vorrückten. Im Wege und an den Berg— abhängen hatten die Japaner den russischen Freiwilligen einen Hinter halt gelegt. Derselbe wurde aber rechtzeitig bemerkt. Auf der Linie Saimatsi —Liau jang wurde eine feindliche Feldwache, die von Chunchusen unterstützt wurde, 12 Werst südlich von Midsy, etwa 70 Werst östlich von Liaujang, von einer russischen Abteilung zurück⸗ eworfen. Der Paß beim Dorfe en ed s 20 Werst südlich von

idsp, war frei, und die russische Vorhut besetzte das Dorf. Als die Hauptmacht der Abteilung den Paß hinanstieg, unternahmen die Japaner einen energischen Angriff gegen den rechten russischen Flügel. Die berittenen Sappeure und die Freiwilligen⸗ abteilungen, die gegen den linken Flügel und den Rücken des Feindes ausgesandt wurden, zwangen die Japaner zu raschem Rückzuge. Das Gefecht währte von 15 bis 25 Uhr Nachmittags. Zu Beginn des selben wurde der General von Rennenkampff am Fuße verwundet. Ein Dragoneroffizier ist gefallen, zwei Kosakenoffiziere und dreizehn Mann wurden perwundei, darunter fünf schwer. Der General von Rennenkampff ist bei seiner Abteilung verblieben.

Am Morgen des 14. Juli begann eine japanische Abteilung im Tale von Erdaofalschen den Vormarsch auf Litsiatun, 13 Werst suͤdlich von Taschitschiao. Der Gegner verfügte anfangs über jwei, dann über vier Geschütze, denen es infolge des Feuers einer russischen Feldwache bei, Litstatun nicht gelang. eine Stellung einzu⸗ nehmen. Nach Hodsflatun, 8 Werst südwestlich von Litsiatun, ausgesandte russische Streifwachen bemerkten auf den Höhen im Norden und im Süden dieses Dorfes, recht bedeutende feind liche Streitkräfte. Auf einer Anhöhe westlich von Hodsiatun wurde eine neun Geschütze starke Batterie bemerkt. Zehn Werst nördlich von Kaitschou wurde feindliche Infanterie gesehen. Die russischen Geschütze eröffneten ein Feuer auf diese und hielten dadurch den

eind auf. Am 14. Jull unternahm die 6 Nachhut auch ver⸗ ãrkte , auf der Mandarinenstraße und längs der isenbahn. Der Felnd eröffnete auf die russischen Aufklärungb⸗ abteilungen ein Feuer mit drei Batterlen, die auf den Höhen i.

japanischer Infanterie und

von Kaitschou. In Scharmützeln, die am 14. Juli stattfanden, wurden auf russischer Seite ein Mann . und acht Mann verwundet; auf japanischer Seite fielen vier Mann. Die Nacht auf den 16. Jul verlief ruhlg. Am Morgen deg 15. Juli besetzten japanische Vorhutabteilungen die Linie Maolingu— Tsischilinyu —Pensgi— Sangoischi (Pensai liegt sieben Werst nördlich von Kaitschou) und das Gelände westlich von der Eisenbahn bis zu den Salzsiedereien von Chunstsitschan. Am Morgen des gleichen Tages bemerkten russische Vorposten ferner, daß die Japaner in der Stärke von etwa zwei Bataillonen auf den Abhängen der Höhen nördlich von Pensai Schanzen errichteten; durch einige Schüsse der russischen Artillerie wurden die Japaner veranlaßt, diese Arbeiten zu unterbrechen. Durch Rekognoszterungen ist festgestellt worden, daß sich ein japanisches Kavallerieregiment im Tale des Nantahe bei Liusutzai, drei Werst süͤdwestlich von Zierlgou, befindet. Nach Aussagen von Kund- schaftern hält eine bedeutende feindliche Abteilung Mugaju, 6. Werst von Kutiadzi, a, Am 14. Juli hatte eine berittene Freiwilligen⸗ abteilung in der Umgebung von Heju ein Scharmützel mit einer japanischen Kompagnie, die sich nach Tanagu, 3 Werst südöstlich von Heju, zurückzog. Ein anderes Scharmützel fand bei Namaju, 12 Werst nordöstlich on Heju, mit einer japanischen Feldwache statt. Nach den Aussagen von Kundschaftern steht bei Namaju eine japanische Ab. ,. die 3 Bataillone, 2 Eskadrons und 6 Gebirgsgeschütze stark ist. Bedeutende Streitkräfte des Gegners sind in der Umgegend von Lansanguan zusammengezogen. Der Ufanguan⸗ und der Siakaulinpaß werden von den Japanern befestigt und von Abteilungen, von denen jede etwa 2 Bataillone stark ist, besetzt gehalten.

Die in Europa verbreitete Nachricht, daß während eines nächtlichen Angriffs auf Port Arthur am 11. Juli die Japaner mit einem Verlust von 30 000 Mann zurückgeschlagen worden seien, entbehrt, wie dem ‚W. T. B.“ zufolge in Tokio amtlich bekannt gegeben ist, jeglicher Begründung, da, ab⸗ gesehen von kleinen Vorpostengefechten, überhaupt kein ernst⸗ licher Angriff auf die russischen Stellungen an jenem Tage gemacht worden sei.

Afrika.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Tanger habe die marokkanische Regierung 120 Soldaten ab⸗ gesandt, um das Haus des Korrespondenten der Times“ gegen geplante Ueberfälle zu bewahren. Der marokkanische Finanz⸗ minister habe allen an den verschiedenen Anleihen beteiligten Finanzgruüppen mitgeteilt, daß Frankreich für die neue marokkanische Anleihe die Verantwortlichkeit über⸗ nehme und die Banque de Paris et des Pays⸗Bas Kapital und Zinsen bis zur Tilgung der Anleihe zahlen würde. Nach Meldung der „Agence Havas“ aus Ceuta sind in Tetuan drei französische Beamte eingetroffen, um das k zu übernehmen. Da sich der marokkanische

ouverneur aber weigert, sie ohne Befehl des Sultans in ihr Amt einzuführen, werden sie nach Tanger zurückkehren.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Zum Ausstand der Berliner Steinsetzer und Rammer hat jetzt das Einigungsamt des Berliner Gewerbegerichts die Aus- ständigen und die beteiligten Steinsetzmeister zur Beilegung des Aus⸗ standes zu Verhandlungen geladen.

In verschiedenen Tellen Schwedens herrschen gegenwärtig heftige Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeit⸗ nehmern, in deren Gefolge Ausstände und Aussperrungen stehen. Selbst in der ländlichen Bevölkerung greift man, wie die ‚Vofss. Ztg.“ mitteilt, zum Ausstand, um Forde- rungen durchzusetzen. Die Bewegung unter den ländlichen Arbeitern hat die Landwirte in Schonen zum Zusammen« schluß 36 indem sie in einer in Malmö abgehaltenen Versammlung beschlossen, einen Verein zu gründen, der den Namen Arbeitgeberverein der Landmänner Schonens“ führt. Die Land⸗ arbeiter rüsten sich ebenfalls zu weiteren Maßregeln. Morgen findet in Ystad ein Kongreß von Landarbeitern statt, auf denen die Vertreter der verschiedenen Güter in Schonen, wo Mißhellig- keiten bestehen, über die Lage Bericht erstatten sollen, wonach dann der Landarbeiterbund unter Umständen eine Ausdehnung des Ausstandes verfügen wird. Dem Konflikt im Stockholmer Baugewerbe liegen Forderungen zur Lohnerhöhung zu Grunde. Es schwebten dieserhalb bereits seit , . Zeit Verhandlungen zwischen den Beteiligten, als vor einigen Tagen plötzlich an einigen großen Bauplätzen, auf denen dringende Bauten aufgeführt wurden, die Bautischler und Zimmerleute die Arbeit niederlegten, indem sie eltend machten, daß die Arbeitgeber die Entscheidung über die Lohn⸗ 5 absichtlich verzögerten. Der Zentralverein der Arbeitgeber hat daher die Aussperrung im Baugewerbe angeordnet, wodurch etwa 4000 Bauarbeiter betroffen werden.

Die „Societâ Umanitaria‘ hat das Ergebnis bemerkenswerter Untersuchungen über die Mailänder Ausstände des Jahres 1903 in einer Broschüre veröffentlicht; aus einigen Daten entnimmt die ‚Voss. Ztg.“: Im ganzen haben 52 Ausstände mit 12213 Aus- ständigen stattgefunden, was gegenüber dem Jahre 1901 (88 Ausstände mit 33 192 Ausständigen) und 1997 (869 Ausstände mit 30775 nn,, . eine belangreiche Verminderun bedeutet. Die meisten usstände bezweckten den Lohnkampf . v. H.). während Streitigkeiten über Arbeitsvermitte⸗ ung, Gemeinsamkeitsgefühl und persönliche Beweggründe den restlichen Teil der Ausslände verursachten. 37 unter den 52 Aus. ständen dauerten länger als drei Tage. Was den Erfolg anbelangt, so mußten in 27 Fällen die Arbeitgeber vollkommen, in 11 Fällen teilweise nachgeben, während 14 Augstände zu Ungunsten der Arbeiter endeten. Der Verlust an Arbeitslöhnen infolge der Ausstände belief sich auf 631 586, Unterstützungen im Betrage von 22 696 Lire ver⸗ mehrten diese Summe auf 654 282 Lire, während an mehrerzielten Arbeitslöhnen nur 260 801 Lire erreicht wurden, sodaß also die Aus- standsbilanz entschieden passiv genannt werden muß, ein Umstand, der den Arbeitern wohl zu denken geben wird.

Die Aussperrung der im Baugewerbe beschäftigten Arbeiter Stockholms wird vom 18. Juli ab auf die Bautischler und Zimmerleute ganz Schwedens ausgedehnt, die Mitglieder der betreffenden Fachvereine sind.

Knnst und Wissenschaft.

Eine Ausstellung, die eine Art Revue der zeichnenden Künste zu Ende des vorigen Jahrhunderts darstellt, ist bei Eduard Schulte eröffnet worden. Sie enthält 500 Blatt Original- zeichnungen und Aquarelle, die dem reichen, durch keinerlei Einbußen jemals verminderten Stock der „Münchener fliegenden Blätter“ entnommen sind. Um einige Namen zu nennen, find u. a. vertreten, A. Oberländer mit annähernd 80 Zeichnungen, Franz Stuck mit b Tafeln, Jos. Sattler mit 4, Edmund Harburger mit 22 Zeich nungen, ferner mit Sammlungen die René Reinicke und Schlittgen,

engeler und Fr. Wahle, Friedrich Stahl, E. Kirchner. G. A. Kloß, Marold f, A. Conadam, Emil Reinicke, L. von Nagel f, Aug. Röseler, Hans Schließmann, Hermann Vogel ⸗Loschwitz, H. i. Paris, Franz Simm, N. J. Mayer, C. Marr, Theodor Grätz usw.

Bauwesen. Einen Wettbewerb um einen Bebauungsplan für

der Straße und der Bahn aufgestellt waren. Westlich der Bahn be= setzten die Japaner ae ben

Chuntsttschan, elf Werst nordweftlich

den westlichen Teil der Brandenburger Vorstadt in Pottdam schreibt der dortige Magistrat aus. ammbedingungen

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