1904 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Jul 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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5. Alle diesem Gesetz und dem anliegenden Kirchengesetz entgegenstehenden Bestimmungen werden aufgehoben. Urkundlich unter Unserer . Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Travemünde, den 4. Juli 1904 an Bord M. J.

„Hohenzollern“.

d (Li. S.) Wilhelm.

Graf von Bülow. Schönstedt. Graf von Posadowsky.

Studt. Freiherr von Rheinbaben, von Podbielski.

Freiherr von Hammerstein. Möller. von Budde. von Einem.

Kirchengesetz über die Bildung von Parochialverbänden im Geltungs— bereiche der revidierten Kirchenordnung für Westfalen und die Rheinprovinz. Vom 4. Juli 1904.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen unter Zustimmung der Provinzialsynoden von Westfalen und der Rheinproͤbinz für den Umfang der genannten Provinzen, was folgt:

981

Werden Kirchengemeinden in mehrere unter einem gemeinsamen Pfarramte nicht verbundene Einzelgemeinden geteilt, so können die in Artikel J des Kirchengesetzes, betreffend die Berliner Stadtsynode und die Parochialverbände in größeren Orten, vom 17. Mai 1895 (Girch⸗ liches Gesetz · und Verordnungsblatt S. 37), dem Berliner Synodal⸗ verband übertragenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise einem aus den gedachten Einzelgemeinden gebildeten Gesamtverband über tragen werden .

In Drtschaften, welche mehrere unter einem gemeinsamen Pfarramte nicht verbundene Kirchengemeinden umfassen, können die gleichen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise einem aus sämtlichen oder einigen Kirchengemeinden der Ortschaft, geeignetenfalls unter Ein⸗ beziehung angrenzender Kirchengemeinden gebildeten Gesamtverband übertragen werden. .

CGinem bereits gebildeten Verbande können weitere Kirchen— gemeinden derselben Ortschaft oder angrenzende angeschlossen werden.

Erfolgt die Bildung eines solchen Verbandes, so werden die er⸗ wähnten Befugnisse und Verpflichtungen von einer besonderen Ver⸗ bandsvertretung ausgeübt, die aus den Vorsitzenden der Presbyterien faͤmtlicher Verbandsgemein den und mindestens dreißig weiteren Mit— gliedern gebildet wird. Diese Mitglieder sind nach Verhältnis der Zahl der in den einzelnen Gemeinden vorhandenen Pfarrstellen von den größeren Vertretungen der Einzelgemeinden aus den Presbytern und Repräsentanten der betreffenden Gemeinde auf die Dauer ihres Hauptamts zu wählen. . ö

Unter den zu wählenden Mitgliedern dürfen sich auch Pfarrer befinden.

Die Amtsdauer beträgt in diesem Fall vier Jahre. 36

Ein von der Verbandsvertretung gewählter geschäfts führender Ausschuß vertritt den Gesamtverband in vermögensrechtlicher Beziehung in streitigen wie nicht streitigen Rechtssachen nach außen und verwaltet dessen Vermögen nach Maßgabe der Beschlüsse der Verbandevertretung.

Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche den Gesamtverband gegen Dritte verpflichten sollen, insbesondere Vollmachten, müssen unter Anführung des betreffenden Beschlusses Ter Verbandsvertretung be⸗ ziehungsweise des Ausschusses von dem Vorsitzenden und zwei Mit— liedern des Ausschuffes unterschrieben und mit dem Siegel des Ver⸗ andes verfehen fein. Hierdurch wird Dritten gegenüber die ordnungs- mäßige fang der Beschlüffe der Verbandsbertretung sowie ihres 9 es festgestellt, fodaß es eines Nachweises der einzelnen Er⸗ fordernisse derfelben nicht bedarf.

5 4.

Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Geschäfts⸗ führung der Verbandsrertretung und ihres Ausschusses werden im einzelnen Falle durch ein vom Konsistorium unter Teilnahme des Propinzialsynodal vorstandes zu erlassendes Regulativ festgesetzt.

Ueber Aenderungen des Regulativs beschließt die Verbands⸗ vertretung unter Genehmigung des durch den Provinzialsynodal⸗ vorstand verstärkten Konsistoriums.

3 5.

Die Anordnung über die Bildung eines Gesamtverbandes erfolgt durch das Konsistorium unter Teilnahme des Pravinzialsynodal⸗ vorstandes. ;

Im Falle des 81 Abs. J muß die Anordnung vor dem Inkraft⸗

treten der Bemeindeteilung erfolgen und tritt zugleich mit der letzteren

in Kraft. Sie erfordert die Zustimmung der größeren Vertretung der

zu teilenden Kirchengemeinde, . . J Im Falle des 5 1 Abs. 2 erfordert die Anordnung die Zu⸗

stimmung der größeren Vertretungen aller zu dem Verbande zu ver⸗

einigenden Kirchengemeinden. . . —ᷣ Im Falle des §z 1 Abs. 3 erfordert die Anordnung die Zu⸗ stimmung der Vertretung des Gefamtverbandes und der größeren

Vertretungen der anzuschließenden , . 2

Die Zahl der Repräsentanten der zu einem Gesamtverbande ge⸗ hörigen Cinzelgemeinden kann durch Beschluß der größeren Vertretung derseiben unter Genehmigung des Konsistoriums bei einer Seelenzahl von 2000 bis 5000 auf 24 und bei einer Seelenzahl von über 5000

auf 40 beschränkt werden. Im Falle des § 1 Abs. 1. kann vor dem Inkrafttreten der

Gemeindeteilung eine gleiche Beschränkung für die zukünftigen Einzel gemeinden schon durch Beschluß der größeren Vertretung der zu leilenden Kirchengemeinde unter Genehmigung des Konsistoriums fest gesetzt werden.

2

2. Dies Gesetz tritt am 1. Audusl dieses Jahres in Kraft. Uckundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Travemünde an Bord M. J. „Hohenzollern“, den

4. Juli 1904. (L. 8.) Wilhelm. Voigts.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts— und Medizinalangelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der riedrich Wilhelms ⸗Universität zu Berlin Dr. Friedrich els-Leusden ist das Prädikat Professor“ beigelegt worden.

Der mit der Kaiserin Auguste Viktoria⸗Schule in Stettin verbundenen städtischen Lehrerinnenbildungsanstalt ist auf Grund des 8 3 der Prüfungsordnung vom 24. April 1874 die jederzeit widerrufliche Berechtigung zur Abhaltung von Entkasfsungsprüfungen von Ostern 1905 ab verliehen

worden.

Bekanntmachung.

Nachdem das Königliche Oberverwaltungsgericht dahin Entscheidung getroffen af daß den Zuschüssen, welche von Drilten an eine Aktlengefellschaft zu dem Zwecke der Gewährung

einer Dividende von gewisser Höhe und mit der Maßgabe geleistet

231 335 Me, sondern nur 22500 6 beträgt.

sind, daß die Gesellschast diese Zuschüsse zu diesem weck ver⸗ wenden muß und ul! frei über fie verfügen kann, die Eigen⸗ schaft einkommensteuerpflichtigen Einkommens bezw. gewerbe⸗ steuerpflichtigen Ertrages nicht innewohne, und auch der Herr Finanzminislser dieser Entscheidung beigetreten ist, wird meine Bekanntmachung vom 26. Oktober 1903 im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich ren chen Staatsanzeiger“ zu Berlin, Stück Rr. 257 vom 31. Oktober Abends, aufgehoben.

Auf Grund dieses und des 8 46 des Kommunalabgaben⸗ gesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S. 166) bringe ich nun⸗ mehr zur öffentlichen Kenntnis, daß das für 1903 zu den Kommunalabgaben einschätzbare Einkommen aus dem Betriebs⸗ jahre 190203 bei der Nlederlausitzer Eisenbahn nicht

Halle a. Saale, den 16. Juli 1904. . Der Königliche Eisenbahnkommissar. Seydel.

Bekanntmachung.

Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 13. Juli 1889 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 421) nach Schluß des laufenden Sommersemesters an der hiesigen Hoch⸗ schule abzuhaltende tierärztliche Fachprüfung beginnt am Sonnabend, den 15. Oktober d. J.

Die Neldungen dazu sind bls zum 30. September d. J. an mich einzureichen.

Hannover, den 20. Juli 1904.

Der Direklor der Tierärztlichen Hochschule.

Dr. Dammann.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. Juli.

Der Nachweisung über die auf den größeren deutschen Eisenbahnen (ausschließlich der bayerischen) während der Dauer des Winterfahrplans (Oktober 1903 April 1904) bei den fahrplanmäßigen Zägen mit Personen—⸗ beförderung vorgekommenen Verspätungen ist folgendes zu entnehmen:

Anzahl der in Vergleichung gezogenen Bahn— 6

deren Gesamtlänge Ende April 1904

davon zweigleisig. . Befördert wurden:

Schnellzüge.

Personenzüge

gemischte Zügen. Geleistet wurden:

44, 44195 km, 16 ,, 271876,

1877 336, 1039726.

auf 1 km

f ö ö in Tages Betriebslänge im 5 , i ( durchschnit en, n . 16 Fit lI4 702 132 635 Zugkilometer. k

Von den fahrplanmäßigen Zügen mit Personenbeförderung haben sich verspätet:

gegen das

im ganzen Wyrjahr d 14 426 1389 und zwar: durch Abwarten verspäteter An⸗ schlußzüge . JJ 8 322 193 durch Vorkommnisse bei den ver⸗ späteten Zügen selbstz——⸗—— 6104 1196.

Von den Verspätungen der letzteren Art entfallen auf: une 1,9 5

J

1 Million Zugkilometer. ö 108 10,53. Die Anzahl der versäumten An⸗ et,, S623 4 232.

Der Seehandlungspräsident Havenstein ist mit Urlaub abgereist.

Der Senatspräsident beim Reichsmilitärgericht, Professor Dr. Weiffenbach ist mit Urlaub nach Thüringen abgereist.

Die heutige Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ enthält als besondere Beilage den stenographischen Bericht der Verhandlungen über den Verband deutscher Drahtwalzwerke und den Verband deutscher Drahtstiftfabrikanten am 30. Junid. 2

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ wird die vom Reichs⸗ eisenbahnamt aufgestellte tabellarische Uebersicht der Be⸗ deutscher Eisenbahnen für den Monat Juni 1904 veröffentlicht, auf die am Dienstag an dieser Stelle auszüglich hingewiesen worden ist.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. J. z Hohen⸗ zollern“, S. M. S. „Hamburg“ und S M. Tpdbt. „Sleipner“ am 19. Juli in Drontheim eingetroffen.

S. M S. „Stosch“ ist am 19. Juli in Stockholm ein⸗ getroffen und geht am 25. Juli von dort nach Bergen in See.

S. M. S „Loreley“ ist am 19. Juli in Batum ein⸗ getroffen und geht am 34. Juli von dort nach Noworossisk

in See. . . S. M. S. „Seeadler“ ist am 19. Juli und S. M. S.

S. M. Tpdbte. „8 90“ und „Taku“ sind am 19. Juli von Tsingtau nach Wusung in See gegangen.

Das zweite Geschwader sowie die erste Torpedo⸗ bootsflottille und S. M. SS. Amazone“, „Ariadne“, „Me dusa“, ,. „Arcona“ und „Niobe“ sind am 20. Juli von Helder nach Lerwick (Shetlandinseln) in See gegangen.

Baden. Der Landtag ist gestern in Anwesenheit der Minister und Mit⸗/

glieder der Ersten und Zweiten Kammer auf Befehl Seiner König lichen Hoheit des Großherzogs durch den Staatsminister von Brauer eschlossen worden. Nach Verlesung des Allerhöchsten Entschlusses gel der Staatgminister von Brauer eine Ansprache an die Mitglieder der Landstände, in der er, W. T. B. zu folge, den freundlichen Gruß und fürstlichen Dank Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs für die andauernde erfolgreiche Arbeit übermittelte und einen Rückblick auf die Ergebnisse der abgeschlossenen Session warf, unter besonderem Hinweis auf die Verfassungsreform. Dieses neue Gesetz verwirkliche, anknüpfend an die der Verfassung von Anbeginn eingeflößten und durch jede Reform entschiedener ausgeprägten frei⸗ heitlichen Grundsätze, fruchtbare Gedanken, die eine wesentliche Er— weiterung der Volksrechte bedeuteten, zugleich aber auch eine Gewähr dafür schafften, daß auch die in der Minderzahl befindlichen, für das Volkeleben tätigen Kräfte eine ihrer Bedeutung ent—⸗ sprechende Vertretung im Landtage erhalten. Als der Landee⸗ berr nach reichlicher Erwägung zur Aenderung der Verfassung seine Zustimmung gegeben, habe ihn das Vertrauen erfüllt, daß die neuen Rechte in einem auf das Gesamtwohl gerichteten Geiste ausgeübt werden würden. Wenn in den neuen Formen der alte gute Geist erhalten bleibe, werde es der Regierung auch in Zukunft gelingen, mit einer nach den neuen Grundsätzen gebildeten Volksvertretung erfolgreich zusammen zu wirken.

Grosßbbritannien und Irland.

Dem Vizekönig von Indien Lord Curzon ist gestern das Ehrenbürgerrecht der Londoner City verliehen worden. Die Guͤildhall war, „W. T. B.“ zufolge, von einer großen Zuschauermenge und hervorragenden Persönlichkeiten angefüllt. Die Kabineitsminister konnten wegen der langen Dauer der Sitzung des Unterhauses nicht an der Feier teil— nehmen. Als Lord Eurzon nach der Verleihung des Ehrenbürger⸗ rechts eine Ansprache hielt, wurde er mit lebhaftem Beifall be grüßt. In seiner Rede bemerkte der Vizekönig, Indien werde in der Weltpolitik eine Rolle von zunehmender Bedeutung spielen. In Asien werde wahrscheinlich über die Zukunft des Reichs entschieden werden. Lord Curzon verweilte dann ausführlich bei dem inneren Fortschritt Indiens und der ständigen Zu⸗ nahme der Loyalität gegen England. Er empfinde keine Be— denken darüber, daß er der Regierung die Tibetp olitik empfohlen habe, besonders nicht, nachdem Tibet auf den Schutz seitens einer anderen Macht rechne. Die Befürchtungen wegen Tibets seien nicht eingebildet, sondern tatsächlich und dringend. Er hoffe, Klarheit zu verbreiten, Mißbehagen und Ränke zu beseitigen und harmonische Beziehungen zwischen den Tibetanern und den Engländern herzustellen.

Die auf Anregung Chamberlains Ende vorigen Jahres zusammengetretene, nicht offizielle, aus Vertretern des Handels und der Industrie zusammengesetzte K ommission, die sich mit Vorschlägen für etwaige zw eckmäßige Aenderungen des Zollta rifs 6. sollte, hat jetzt ihren ersten Bericht erscheinen lassen, der sich mit der Eisen⸗ und Stahlindustrie beschäftigt. Die Kommission schlägt, wie „W. T. B.“ meldet, I) einen allgemeinen Tarif mit niedrigen Zollsätzen für dasjenige Ausland vor, welches britische Waren zu billigen Bedingungen zuläßt, 2) einen Vorzugstarif, der niedriger ist als der all gemeine Tarif, für diejenigen Kolonien, die Großhritannien einen angemessenen Vorzug gewähren, und 3) einen Maximal⸗ tarif mik verhältnismäßig höheren Zöllen für solche Länder, welche britische Waren durch Tarife ausschließen, die Prohibitid⸗ zöllen gleichkommen. Doch soll hierbei die Möglichkeit gegeben werden, die Zölle auf dem Wege von Verhandlungen auf die Stufe des allgemeinen Tarifs herabzusetzen.

Das Unterhaus bielt seit vorgestern abend eine Sitzung von ungewöhnlicher Dauer, in der das Finanzgesetz beraten wurde. Im Laufe der Debatte erklärte der Unterstaatssekretär des Aeußem Farl of Perey auf eine Anfrage, betreffend das Anbalten Fritischer Dampfer durch rusfische Schiffe, die Regierun erkenne an, daß die Angelegenheit von großer Wichtigkeit sei; es finde eine erschöpfende Untersuchung statt. Um 3 Uhr vertagte sich das Haus nach einer Sitzung von 25 Stunden und 38 Minuten.

Frankreich.

In dem gestern vormittag abgehaltenen Ministerrat machte, „W. T. B.“ zufolge, der Minister Delcassé Mitteilung von der an den Vatikan gerichteten Note, in der Zurückziehung der vom Vatikan direkt an die Bischöfe von Dijon und Laval gerichteten Schreiben verlangt und erklärt wird, daß, wenn diese Zurüchiehung nicht eifolge, die Be ziehungen Frankreichs zum . wurden abgebrochen werden. Der Minister Delcasss hat dem Sekretär des Nuntius in Paris hiervon mündlich Mitteilung gemacht.

Rußland.

Der britische Botschafter in St. Petersburg hat, wie dem „Reuterschen Bureau“ von dort gemeldet wird, gestern wegen der Wegnahme des Dampfers „Malakka“ an die russische Regierung eine energische Protestnote gerichtet. In dieser werde die sofortige Freigabe des Dampfers ge⸗ fordert mit dem Hinweise darauf, daß die russische Regierung sich nicht auf rechtlichen Boden befunden habe, daß die an Bord der „Malakka“ befindliche Munition der britischen Re⸗ gierung gehöre und für das in den chinesischen Gewässemn befindliche englische Geschwader bestimmt sei, und daß ferner die Kisten mit einem deutlichen Pfeil gezeichnet gemesen selen, mit dem Zeichen, das als offizielle Marke der englischen Re gierung bekannt sei. Schließlich werde Rußland in der Note auf die volle Schwere der etwaigen Folgen hingewiesen.

Italien. .

Gestern vormittag wurde in der Peterskirche ein seler⸗ licher Fürbittgottesdienst für Leo XIII. abgehallen, dem der Papst, die Neffen Leos XIII. das diplomatisch Korps, zahlreiche Kardinäle und an 5000 Personen beiwohnten. Der Kardinal Agliardi zelebrierte die Messe, Der Pan segnete den Katafalk und sprach an dem vorläufigen Grabe Leos XIII. ein kurzes Gebet.

Niederlande.

„Hertha“ am 20. Juli in Tsingtau eingetroffen.

Das „Amtsblatt“ veröffentlicht ein Königliches Den durch das die Erste Kammer mit dem 23. Juli au fge ö

die Neuwahlen durch die Provinzialräte für den 3. August gesetzt werden. .

Alien.

Ein Telegramm des Generals Kuropatkin an den ier von Rußland vom 19. d. M. meldet, wie „W. T. B.“ o St. Petersburg, erfährt: Vor der Suͤdfront traten vom

bis 18. Juli keine besonderen Veränderungen ein. Am ' Juli wurde um 5 Uhr Nachmittags bemerkt, daß be⸗ tende japanische Streitkräfte nach Sihejan (auf der rahe Liaujang —Saimatsi) gegen unsere Abteilung vor— ten. Nach zweitägigem Kampfe zog sich die letztere in Richtung auf das Dorf Guntsiatsy östlich von Anpin

ick. ;

u git bezug auf die Meldung, daß die japanische Re— erung Ching einen Vorschlag für die Verwaltung derjenigen eile der Mandschurei, die von japanischen Truppen befetzt n, gemacht habe, wird, einer Meldung des genannten ureaus aus Tokio zufolge, dort amtlich erklärt, daß nie ein (cher Vorschlag von der japanischen Regierung gemacht

prden int und daß jene Meldung vollständig auf Erfindung

iht. 3.

Funzas russische Wladiwostok⸗Geschwader hat sich, se dem Reuterschen Bureau“ aus Tokio vom gestrigen Tage Lichtet wird, durch die Tsugaru-Straße näch dem stillen Ozean begeben. Gestern mittag traf der japanische aampfer „Takaschima Maru“ in Mororan ein, nachdem er srher von einem Besatzungsteil des russischen Wladiwostok— sechwaders durchsucht worden war. Der Dampfer berichtet, F die russische Flotte ihre Fahrt mit äußerster Kraft nach udosten fortgesetzt habe, als ob sie nach Saigon fahren wolle. ß sei möglich, daß dies nur eine List sei, um japanische Schiffe zuspüren. An die an der Ostküste Japans verkehrenden aaffahrteischiffe ist eine amtliche Warnung ergangen. Die nie fuchen eiligst Schutzhäfen auf. ö

Der von russischen Hilfskreuzern im Roten seere beschlagnahmte britische Dampfer „Ma⸗ fla“ traf nach einer Meldung des „Reuterschen Buteaus/ „z Port Said, gestern früh dort ein. Er führte die ssische Kriegsflagge und hatte einen Kapitän, vier Offiziere 145 Matrosen und Heizer von der russischen Kriegs— arine an Bord. Die Mannschaft der „Malakka“ war mkriegsgefangen erklärt und jeder Verkehr mit der Küste runtersagt worden. Eine bewaffnete Wache bewachte das allteep. Dem englischen Kapitän des Schiffes, der gegen „ihm zuteil gewordene Behandlung Einspruch erhob, war chrere Male mit der Verhaftung gedroht worden. Im Laufe s gestrigen Tages soll er sich auf dem Dampfer Osiris“ h Brindisi eingeschifft haben, um den britischen Behörden ker die Angelegenheit Bericht zu erstatten. Heute ist die Malalka“, wie das genannte Bureau weiter berichtet, von sort Said abgegangen; ihr Bestimmungsort sei nicht an— geben worden, wahrscheinlich sei es Cherbourg und Libau. 5 habe sich herausgestellt, daß die russischen Hilfskreuzer Smolensk“ und „St. Petersburg“ nicht nur die Dardanellen 16 auch den Suezkanal unter der Handelsflagge passier ben

Nr. 31 des Zentralblatts für das Deutsche Reich“ nausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 165. Juli, hat folgenden hbalf: I) Konsulatwesen: Ernennungen; Exequaturerteilungen.

Zoll. und Steuerwesen: Bestellung eines Stationskontrolleurs Versicherungswesen: Bekanntmachung, betreffend die Befreiung bon htern an der Waisen⸗Erziehungs, und Bildungsanstalt Kemperhof Koblenz von der Verpflichtung zur Invalidenversicherung; helanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Ver⸗ chetungtkunternehmung durch die Landesbehörde. 5) Polizeiwesen: ntweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Nr. 58 des Zentralblatts der Bauverwaltung“ heraus. geben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 20. Juli, hat henden Inhalt: Die Architektur Per Renaissance in Toskand. ber die Messung der Größe und Lage unbekannter Kräfte (Wind- ck, Erddruch die auf ruhende Körper wirken. Vermischtes: tzebnisse der Prüfungen fur den preußischen Staatsdienst im Bau— ken Wettbewerb um Entwurfskizien für ein Geschäftshaus der brüder Stollwerck in Cöln. Wettbewerb um Entwürfe zu einem selitischen Tempel in Triest. Besuch der eidgenössischen polp— chnischen Schule in Zürich. Bücherschau. ö J

Statistik und Volkswirtschaft.

ie endgültigen Ausweise über Geschäftsbetrieb nin, preußischen r, ,, . . ö

wi Aul ereitung des auf das Rechnungejahr 1992 bezüglichen l, n Stoffs ler den Geschäftsbetrieb und die n ce . chen Sparkassen ist zu Ende geführt; die ausführlichen Tabellen , , in der „Zeitschrift des Königlich preußischen Sta—⸗ ier . veröffentlicht werden. Die ersten vorläufigen Er , . der Anlegung der Sparkassengel der sind bereits in fe gh ö. Korrespondenz“ vor einiger Zeit veröffentlicht worden. i 34 er Sparkassen betrug 1902 1507 gegen 1505 im Jahre n n gen waren 12 von den 1901 vorhandenen 185 Ver—

L e m n . Dagegen hatte sich die Zahl der Kreis. min . assen Yon 407 auf 412 vermehrt; die der Landgemeinde⸗ n fn ö. 1. auf 227 gestiegen; ebenso hatten die städtischen 6 3 36 auf 689 , . Zu den 1698 Sparkassen hahn ffn 305 Llial. oder Nebenkassen und 2378 Sammel oder n, . Somit entfiel zur fraglichen Zeit eine Sparstelle wohn, 89 der Fläche des preußischen Staats sowie auf 7942 en d z , ,, . X . n Sparkassenbüchern befan ĩ r*2 gz0 im Umlaufe. Davon lauteten auf Beträge .

1902 v. H. 19019

bis S9 .... 2 624 9456 25590 25148 her J —7 1 18 66 z . 1377145 1968 1353 954 ö 30909 1239 027 13,22 1209785 K 14174338 15,17 13733151 368606 15 . . 2289 950 24555 2165239 id hh . 369 9as 3965 334 869 . 45 394 o48 A0033.

. . ö un r e en g lasen am Jahresschlusse betrugen 6 727 707 642, 89.6; hieser . ein Zugang von 500 450 5855,70 M0 zu verzeichnen. inen anf ergab, sich aus 188 511 268, 8 4 gutgeschriebenen . Gi Il18 752,19 4 neuen Einlagen weniger Feußens Kah Rücksahlungen. Auf jeden Kopf der Bevölkerung

w nn n Einlagen 188,66 M gegenüber 177,76 M im Vor⸗

Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Juni 1904.

; e m m

24 e .

jahre und 166,45 ½½ im Jahre 1900. Auf die einzelnen Arten der Sparkassen verteilen sich Re Einlagen folgen dermaßen:

. Betrag 60 v. H. 6 g g, Sparkassen H 3 433 515 920, 12 g 8 , , usw. Sparkassen . 408 312 005,99 6, 07 Kreis ö . —⸗ 2122 142427, 33 31,54 h robin ial⸗ 2. 239 647 892,78 356 Vereins⸗ u. Privat⸗ ß 524 089 396,58 778.

Die preußischen Sparkass ü i i . arkassen verfügen über einen sehr erheblichen , , der sich 1902 auf r 139,40 ½ oder 8 . h , agen belief. Im Vorjahre betrug der Reservefonds , . . er war also um 37 362 376362 6 gestiegen ö. 9 . es Zeugnis für die Umsicht und Vorsicht der Sparkassen⸗ 6 ungen; Das zinsbar angelegte Sparkassenbermögen (in dem 4 Veservefonds von 457 Mill. Mark mit inbegriffen ist) er⸗ ö. . Schlusse des Berichts jahres 7 038 284 507 67 ½ ; der bare

. f. aud ergab gleichzeitig 34 zzꝛs 5b, 416. Die Zinsbruttoein, nahme ezffferte sich auf 276 905 537,73 M6 oder eiwa 4,08 v. H. des im Jahresmittel 1901 1902 zinsbar angelegten Vermögens; die Zins ,., machten 219 386 02, S S aus oder etwa 3, 4 v. H. der ,, . Sporeinlsgen für sol, 1802. Die. Zingüherschüfse ; i, omit 57 020 Oö4 90, die Verwaltungskosten 11 778 962,3 1 M0 . . D. H. der Zingeinnahme bez. O, 18 v. H, der Einlagen, was 9 D, t mäßige Summe gelten muß in Anbetracht der gewaltigen 6 3 ö mit dem Sparkassenbetriebe verbunden ist. Für öffent—⸗ 6 ã sind im Rechnungsjahre 1902 von den Sparkassen h 340 M aufgewendet worden. Ohne die Rücklagen für den ,,, und dle Aufwendungen für öffentliche Zwecke hätten 6. . etwa 9,85 v. H. mehr an die Sparkasseneinleger be—⸗ 1 len. önnen, was abg⸗ aus verschiedenen sachlichen Gründen unstatt⸗ af . z. B. schon weil die gegenwärtigen Besitzer von . , , den Reservefonds, aus dessen Verzinsung etwa . Ui icht se stammte, nur zu einem Teile haben bilden helfen. . ist ferner, daß die Sparkassen seit ihrem Bestehen 27 3h id l für öffentliche Zwecke aufgewendet haben. Das 696 Vermögen der Eparkassen betrug 4 354 001,09 „6, wovon . 2666 lo auf Geschäftshäuser und Grundbesitz entfallen, o? 20,59 auf Zuwendungen und Garantien der Errichter. Von je 100 6 der überhaupt angelegten Kapitalien kamen

. 190 i951 1900 1899 1898 städtische Hypotheken .... 3471 34502 33,48 325050 . ländliche Hybotheken? .?. 2303 23.55 2435 25,57 35, 49

Inhaberpapiere (Bilanzwert)) 27,92 26,43 26,09 26.568 2

2 ; ; X h 1 6 ( 6, D, 4* / —— 0, 28, Schuldscheine (ohne Zürgschaft; GIs G19 916, 33. 0 ö. Schuldscheine (mit Bürgschaft) 2,7 2,20 2,37 275 255

Wechsel ... w 13 I . ;, Anlagen bei öffentlichen . . *

llt, , 37 sonstige Anlagen 67 6068 066 6571.

Am bemerkenswertesten ist bei dieser Entwickelung der Rückgan der Dazlehen auf ländliche, deren Zunahme auf finn he de, n. Dieses Ansteigen hat bei den letzteren Hypotheken seit 1898 etwa und 12 v. OH. betragen, während der Betrag der ländlichen Hypotheken im Verhältnis um rund 19 v. H. gesunken ist. Die Inhaberpapiere zeigen gegen 1898 einen Rückgang um etwa 4 v. H,; es ist jedoch zu beachten, daß dieser im Jahre 1900 weit erheblicher war und etwa 8 v. H. ausgemacht hat, sodaß das Jahr 1902 darin bereits einen Fortschritt zeigt. Cine günstige Entwickelung weisen endlich die An— lagen bei öffentlichen Instituten auf, die seit 1398 um etwa 16 v. H. gestiegen sind. Was endlich die gesamte Entwickelung des Einlagen⸗ bestandes seit 1387 anlangt, so war sie die folgende: Einlagen am Schlusse Einlagen am Schlusse des Rechnungsjahres des Rechnungsjahres

,, e, nor gr so 1894. 4000 τοά 13617. . . 6236 455 833.8 1833. 3 756 251 32322 1569... 6 64 rh ig. 3551 765 144. 1] 1565. .. 9 3 09 jbs s 163617. .. . z 466 bis Sis, s; izßz . .. 5 25 335 6341 16867 ... 3251 371 Son, sz is . ... 4563 165 65d, 54 i865. ʒ 101 746 ʒod.41 i856 .. .. 4 555 63 aid, 33 15853. ... 2 338 253 343 go 1595 345 457 330,97 1857... 2 672 597 421. 32.

Der Gesamtbetrag der Einlagen ist also in den letzten 15 Jah um 151,ñY v. H angestiegen. Bemerkenswert ist nach . 6e mäßigen Anwachsen der Einlagen in den neunziger Jahren der Ein⸗ schnitt im Jahre 1900. Während vorher die jährliche Vermehrung etwa 200 Millionen betragen hatte, sank sie im Jahre 1900 auf 168.8 Millionen, was auf den wirtschaftlichen Niedergang des be— treffenden Jahres zurückgeführt werden kann; 1991 ist wieder eine er. hebliche Zunahme, um 4907, 1902 um 491,2 Millionen erfolgt.

(Stat. Korr.)

Zur Arbeiterbewegung.

Die ausständigen Steinsetzer und Rammer Berlins

Nr. 168 d. Bl.) hielten, hiesigen Blättern zufolge, K J. 6. schaftshause eine Versammlung ab, in der berichtet wurde, daß mer als 30 Firmen sich bereit erklärt haben, zu den alten Lohn, und Arbeitsbedingungen weiter arbeiten zu lassen; infolge⸗ dessen hätten über 500 Steinsetzer und 200 Rammer die Arbeit wieder aufgenommen; die letzteren mit dem Vorbehalt abzuwarten, was bei den bevorstehenden Verhandlungen des Ginigungs⸗ amts für die Rammer erreicht werde, da diese ihre Forderungen nicht ,. hätten, we, gen 8 Innung behauptet werde. Die Verhandlungen vor dem Gewerbegericht wer

n n stattfinden. än n,

Aus Budapest wird der ‚Voss. Ztg. telegraphiert zin de Annathaler Werken der Graner cen, ,, schaft sämtliche Arbeiter die Arbeit eingestellt haben, weil die Direktion zwei den Arbeitern mißliebige Aufseher nicht ohne weiteres ntlassen wollte. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung wurden der Bergwerksleitung Gendarmen zur Verfügung gestellt.

Das Reutersche Bureau meldet aus Chicago von gestern: Der Ausstand der Packhausangestellten (vgl. Nr. 167 d. B13 ist beigelegt worden. Die Streitfrage wird einem Schiedsgericht unterbreitet werden. Die Unternehmer willigten ein, die Ausständigen wieder anzustellen. Es verlautet, daß am Donnerstag an allen großen Plätzen der Schlachtindustrie die Arbeit wieder aufgenommen werden soll.

In Essen tagte am 18. d. M. der 5. Kangreß der ist⸗ lichen Gewerkschaften Deutschlands. Den ersten gn der Tagesordnung bildeten Referate über den gesetzlichen Schutz der Heimarbeiter und Heim arbeiterinnen. Der erste ö Rienecker ˖ Düssel dorf, befürwortete, folgende Resolution „Der Kongreß sieht in einer gesetzlichen Regelung der Haus industrie und eines ausreichenden Che der kerne 6 zfkoẽ. Arbeiter und Arbeiterinnen eine der nächsten und wichtigsten Aufgaben der ger ern, en rn und fordert:

; Baldigste Ausdehnung der Arbeiterversicherungsgesetzgebun auf die gesamte Hausindustrie unter Einfügun ĩ dir, , ,. nnn, . 2) Erlaß von Schutzbestimmungen und Unterstellun ge⸗ samten Haugindustrie unter die Hir g, . 3) Verpflichtung der Unternehmer und Zwischenmeister zur Listen führung über die von ihnen beschäfstigten Hausgewerbetreibenden und Ein führung von Lohnbüchern für alle Zweige der Hausindustrie, aus denen Art und Umfang der Arbeit, die vereinbarten Lohnsätze und der Verdienst des Zwischenmeisters zu ersehen sind.

) Als Bilanzwert muß entweder der Kurswert der betr. Papiere

. ö. 44 J Ne 1 lit dach 6. 3. des Danziger Sparkassen⸗Akftienvereins konnten . ohe ihrer Cinlagen angegeben werden.

bei Abschluß des Rechnungsjahres oder, wenn der Ank api ist, dieser eingesetzt 4 b oder, wenn aufs wert niedriger

4) Gesetzliche Vorschriften über die Besch i

t affenheit der Wohnun . e n. der Hausgewerbetreibenden unter Hir e lr gen . ö. ,, e, mn, , ,. in Verbindung mit be , gsinspektion und unter Ausübung einer regelmäßigen

5 erbot der Mitgabe von Heimarbei ĩ

. it an Arheiter Arbelterinnen, welche in 5 und Werkstätten in einer fich! reel hh n, , ,, . beschäftigt sind.

er Herabdrückung der Löhne einerseits durch die Unter⸗ , , andererseits durch die Konkurrenz der ,, 2.

4 eiterinnen untereinander entgegenzuwirken, sind Institutionen zu i. , . unter Anlehnung an die Gewerbegerichte), in denen ) r 9 geber und Arbeitnehmer gleichmäßig vertreten sind, durch welche . indest lohn und die sonstigen Arbheitsbedingungen für be—⸗

. Bezirke und Branchen rechtskräftig festgesetzt werden.

ö. ( Die Ueberführung der Hausindustrie in Werkstätten und Fabrik⸗ (. 9 e überall da, wo sie sich unter schwerer Gefährdung der Ge— un . ,, Konsumenten vollzieht.

; ange diese Forderungen durch die Gesetzgebu ĩ = ni et. in, . der Kongreß: . der Bundesrat von den ihm zustehenden Befugni Arbeiterversicherungs, und Schutzbesti , 196 mmungen auf d auszudehnen, baldigst Gebrauch macht; ; ö sc 9 daß bei Abschluß von Tarifverträgen zwischen den Gewerk⸗ gel en und den Unternehmern mehr als bisher die in der betreffenden

ranche bestehende Deimarbeit berücksichtigt werde;

g ih! fordert der Kongreß die christlichen Arbeiter auf, mit vereinten . . für die Organisatign der Heimarbeiter und 34 eiterinnen in christlichen Gewerkschaften zu wirken, da eine urchführung der aufgestellten Forderungen um so eher und in sach⸗ e. Weise zu erwarten ist, wenn die Heimarbeiter selbst dabei mit—⸗ Die Korreferentin Fräulein Nagler⸗Beilin b ; entin ein = emerkte, der H vorstand habe es freudig begrüßt, daß der gesetzliche Schutz der 6 e . auf die Tagesordnung des Kongresses gebracht worden fei. an habe sich geeinigt, den l chd en auf drei Punkte zu legen: 1) Abschaffung von Heimarbeit, soweit sie von Männern ausgeführt und soweit Je gesundheitsschädlich ist, 2) Beschränkung der Heim⸗ 6 3) Beibehaltung der Heimarbeit für die Hausfrau und Mutter aber unter sehr zu bessernden wirtschaftlichen Bedingungen. i ach langerer Diskussion wurde die vorgeschlagene Resolution mit . mer e nn n, gefaßt. von denen besonders die rderung der rechts räftigen Festsetz u 3 Mi st⸗ lohnes ,,, ist. ö „In der Nachmittagssitzung wurde über die Organisation de Heimarbeiter innen und die gesetzliche , , ,, . ÄArbeitergusschüssen in Fabriken beraten und nach längerer 2 , . . einstimmig gefaßt:

„Der 5. Kongreß der christlichen Gewerkschaften Deutschlands betrachtet Arbeiterausschüsse als nützliche und notwendige i , Da die Einrichtung von Arbeiterausschüssen bei einem großen Teile der Unternehmer leider noch immer energischem Widersta n be begegnet, so erachtet der Kongreß die gesetzliche Einführung der— selben für Betriebe mit mehr als 20 Arbeitern als absolut geboten. 2 . nd Kl. vor . Scheindasein zu bewahren

; nen praktische Bedeutung und Erfolge s is . , g folge zu sichern, ist zu be

I) die Mitglieder der Arbeiterausschüsse durch gehei l

; lieder ; ö zeime Wahl von den Aibeitern aus ihrer Peine zu wahfen sind . großen ftrie ben aus den verschiedenen Arbeiterkategorien, . q

. 2) Mitglieder der Arbeiterausschüsse während ihrer Amtsdauer nicht entlassen werden dürfen, sofern nicht die Bestimmungen des z 125 der Reichsgewerbeordnung und gleiche Bestimmungen von Landesgesetzen, betreffend die Entlassung von Arbeitern vor Ablauf der vertragẽ mãßigen Arbeitszeit und ohne Aufkündigung, Platz greifen

3) zie Arbeiterausschüsse die Befugnisse haben,

. Ant e, Wünsche und Beschwerden der Mitarbeiter der Be— triebe den Arbeitgebern vorzutragen und sich in Zusammenkünften mit 1 5 gutachtlich zu äußern; .

2. in diesen Zusammenkünften über soastige Fragen und Ange— legenheiten, welche das Lohn und Arheits verhalt nie, ne beson dere g . und Abänderungen derselben betreffen, ihr Gutachten abzugeben;

c. in diesen Zusammenkünften auch das Wohl der Arbeite esen 3 m ften auch das r ihrer Angehörigen betreffende Verhältnisse und Fragen zu . und e mr, zu äußern;

d. die regel mäß gen Zusammenkünfte der Ausschüsse mit den Arbeitgebern tunlichst monatlich, mindestens aber viertel jahrlich st in finden zu lassen; im übrigen sind über die Tätigkeit und Zusammen— setzung der Arbeiterausschüsse statutarische Bestimmungen zu treffen.

. Der Kongreß Eersucht die Staatsregierung und die gesetzgebenden Körperschaften im Sinne des Vorstehenden Arbeiterausschüsse gesetzlich nnr ( r e, mn er die , , ,,,. auf, die

rbeiterschaft zur lebhaften Unterstützung di Bestre an⸗ 1 erstützung dieser Bestrebungen an

Ein Antrag der Bauhilfsarbeiter von Hannov ß

; : a Bar er, der Kongreß möge die Regierung auffordern, durch Reichs gefetz die 13 schäftigung von Arbeiterinnen auf Bauten zu verbieten . einstimmig angenommen. .

Weiter wurde zu dem im preußischen Landtag eingebrachten

Gesetzentwurf zur Exschwerung des r * licher Arbeiter einstimmig beschlossen: . Da zur Behandlung der genannten Kontraktbruchvorlage keine Referate vorgesehen sind und deshalb eine gründliche Behandlung dieses Gegenstandes nicht mebr möglich ist, da ferner das Komitee des Frankfurter Arbeiterkongresses bereits im Sinne der christlichen Gewerk schaften Stellung genommen hat, sieht der Kongreß von einer Beratung der Kontraktbruchvorlage ab. Er verweist bezuglich seiner Stellung zur Landarbeiterfrage auf die vom 4. Kongreß der christ. lichen Gewerkschaften zu München im Jahre 1902 beschlossene Re⸗ ,. 6 u. a. gefordert wird:

) Beseitigung der für die Landarbeiter bestehenden Koalitio

. g 8 j ns . n , Gesetzesbestimmungen;

2) Beseitigung der Ausnahmestellung der Landarbeiter in bezug auf den Arbeiterschutz und die Arbeiterversicherung; .

3) Gewährung von Rechtsschutz beim Abschluß von Kontrakten und Uebernahme von Akkordarbeiten durch Landarbeitervereine.

. m, . . auf das lebhafteste gegen jede

direkte oder auf Umwegen die Arbeitsfreiheit der Landarbei in ˖

schränkende Gesetzesbestimmung.“ . Damit war die Tagesordnung erledigt.

Kunst und Wissenschaft.

Unter dem Namen: Vereinigung bildender Künß für monumentalen Gren san in , ö. Reihe Künstler zusammengetreten, Mitglieder verschiedener Richtungen des Deutschen Künstlerbundes und anderer Vereinigungen, zu dem med Grabdenkmäler zu schaffen, bei denen Architekt, Maler und Bildhauer gemeinsam wirken und jeder im Rahmen der ganzen Idee das Vollendete seiner eigenen Kunst dazugibt. Zur Führung der Ge. schäfte wurde der Direktor Alfred Kuntze, Dresden, verpflichtet. Das Sekretariat befindet sich in Dresden, Kurfürstenstraße 1.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Weizenernte und Saatenstand in Oberitalien.

Der Kaiserliche Generalkonsul in Mailand berichtet unterm 9. d. M.: Die nahezu vollendete Weizenernte hat in der Lombardei und in der Emilia der Menge nach nur ein mittelmäßiges Ergebnis 8366 Der Ertrag in der Emilia wird sogar im Vergleich zum orjahre um etwa 20 geringer geschätzt. In Venetien ist die Weißenernte hingegen da, wo die Frucht nicht durch Unwetter gelitten hat, sehr befriedigend ausgefallen. In Pirmont soll

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