1904 / 171 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Jul 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Lebende Tiere... 18

In den wichtigeren Handelsartikeln erreichte die Ein⸗ und Aus— fuhr der Monate Januar big Juni 1904 (die Zahlen für 1903 sind in Klammern beigefügt) die folgenden Wertziffern in Pfund n Einfuhr: Weizen 15 45 033 (12 925 396) Weizenmehl 4260613 (4044631) Gerste 3 562 113 (2306 314). Hafer 18601 609 (1 649 45317) Mais 4767 384 (5 339 397) Reis 1207767 (1072 423) Rindvieh 4 690 813 (4 207 520) Frisches Rindfleisch 4 186 474 (6 115772) Frisches Hammelfleisch 3 602 598 (4 372 413) Speck 6 128 152 (6 665 390) Schinken 1544277 (1498 847 Butter 11 217527 (10 139 574) Käse 2 134 645 (2351 854) Eier 3097 188 6 060 109) Gesalzene oder sonst zubereitete Fische 1 522 669 (1481 958) Frische Aepfel 1982 337 308 89) Apfelsinen 1517203 (1610 119) Schmalz 1 658113 2287 362) Margarine 1211563 (1163 5569) Kartoffeln L997 718 (1 366 561) Kakao, roh 1068 776 (910 076) Kaffee 25471665 (2 427 6615 Raffinierter und Kandiszucker 4955 957 (4788 651) Rohzucker 3 453 140 (2494 687) Tee 3 210 166 (3 204 956 Wein 2037531 (2491 614) Unbearbeiteter Tabak 1213 614 (1 002 615) Eisenerz 2 274649 (2519 910) Nur be⸗ hauenes Holz 2491 015 (2492769) Gesägtes, gespaltenes, ge⸗ hobeltes oder bearbeitetes Holz 4 830272 (5 221 910, Rohe Baumwolle 25 548 564 (23 015 637) Wolle 13 648 393 (14078661) Flachs 1 952 045 (2187 979) Hanf 2 436 999 (1 901 332) Jute 2613 404 (1 096 810) Baumwollsamen 1 353 850 (1706335)

Leinsamen 2347 0935 (2080 854) Petroleum 3 274026 (2495 555) Talg und Stearin 1271 272 (281 719) Roher Rautschuk 4 196 746 (3 624 876) Kupfer, roh und teilweise be⸗

arbeitet 2 500 595 (1738 267) Rohes Blei und Blei in Platten 1450 298 (1302 462) Zinn in Blöcken oder Stangen 2190 009 (1824 025) Holzwaaren 1 094 484 (1 172 776) Baumwollwaren aller Art 2 315 631 (2939 044) Wollengarn 1196420 (1 225251) Wollene Zeugwaren 2 953 677 (2791 z57) Seidene Zeugwaren 3 686 304 (2 970 863) Leder 4178 918 (4130 499).

Ausfuhr: Spirituosen 1272 325 (1246 332) Kohlen, Koks, Zinder und Preßkohlen 13 356629 (13245 343) Rohes Eisen 7242 090 (1 928 125) Schienen 1 297 417 (1 849 069) Galvani⸗ sierte und Wellbleche aus Eisen 2 290 1665 (2197 326) Verzinnte Platten und Bleche aus Eisen 2193871 (20146983 Dampf⸗ maschinen 2 562138 (2603 010) Nähmaschinen 1 153 826 (919718) Textilmaschinen 2 389 348 (2150 8227 Baumwollgarn und zwirn, ungebleicht 3 541 172 (2787 630) Desgl. gebleicht und gefärbt 7823 869 (389 543) Baumwollene Zeugwaren, ungebleicht S 310 467 (8 660793) Desgl. gebleicht 826 168 C3101 329) Desgl. bedruckt 5 986 8900 (5 476 356) Desgl. gefärbt 7 405 429 (65 253 425) Baumwollene Spitzen, und Patentmaschengewebe 1871248 (1 707 921) Baumwollener Nähzwirn 1745706 (1972549) Kammgarn aus Wolle 2 055 366 (1 806 060) Wollene Gewebe 3 268 682 (2 632 705) Kammgarnstoffe 3 137 062 (3 240150) Zeugwaren aus Jute 1006223 (949 zos) Leinene Zeugwaren aller Art 2167 305 1 985 295) Kleider 2 197 530 (3 233 095) Kupfersulphat 1193 979 (874 210) Malerfarben und Materialien 1040280 (1048 370). (Nach The Economist Monthly Trade Supplement)

Deutschlands Anteil am Handel Revals im Jahre 1903.

Der Handel Revals bewertete sich im Jahre 1903 in der Ein fuhr auf 59 595 815 Rubel gegen 45 372292 Rubel im Jahre 1902, 43 072 120 Rubel im Jahre 1901 und 57 675 692 Rubel im Durch⸗ schnitt der Jahre 1896 bis 1900, und in der Ausfuhr auf 23 099 567 Rubel gegen 21 754 613 Rubel im Jahre 1902, 27 917258 Rubel im Jahre 1901 und 28183 096 Rubel im Durchschnitt der Jahre 1896 bis 1900. . .

Was den Anteil Deutschlands an dem Handel Revals betrifft, so betrug die Einfuhr aus deutschen Häfen; .

Jah Pud Wert in Rubel

Jahr 1896 1900 durchschnittlich 2 940 307 21 06 369 1 . 16880 172 1, 20 522 622 J 4380 388 33 530 378.

Es hat somit die Einfuhr aus deutschen Häfen nach Reval in den letzten drei Jahren nicht unbedeutend und zugleich in steigender Tendenz

zugenommen. . Von obigen Waren entfielen auf die Gruppe der Durchschnitt der Jahre in den Jahren

1896— 19600 1991 1902 1903

Menge in Pud Nahrungs⸗ und Ge⸗ nußmlttel. . 26h 570 230 099 156 891 203 375

Rohstoffe und Halb⸗ fabrikate .. . 2460739 2244 428 3 005 016 4084065

Manufaktur und Industriewaren . 214 008 232 435 119 898 92 948 Menge in Stück

Lebende Thiere .. 81 95 57 43

Von den wichtigeren Einfuhrartikeln wurden aus Deutschland bezogen: . Durchschnitt der Jahre in den Jahren

1896— 1900 1901 1902 1903 Menge in Pud Apfelsinen und Zitronen. . 93795 62319 44770 86 927 w 18 123 1153 621835 101 3808

ö Drogen, verschied. . . . 136 691 154 664 2604555 263 352 1 7 16 569 221 348 Eisen, Stahl, Blech.. . 176882 136412 34 376 23 296 Eisen⸗, Stahl⸗ u. Blech⸗ 1 D s n, mn 23 132 ö und Farbstoffe.. . 33 449 36198 34939 21 541 , 662 1081 1006 345 Gummi und Harze... l 8 1 . äute und Felle... 22463 13677 15964 7982 7465 h 237 17217 5707 1'' 17819 33 gs leg , nn Maschinen und deren Teile. 93179 69487 47643 43703 1 6553 9012 10048 3 864 J . , 6 503 7602 4426 4686 Menge in Flaschen Wein in Flaschen ... 9705 7814 8079 6298

I 1 654.

Die Ausfuhr nach deutschen Häfen, hat gegen das Vorjahr zugenommen, wenngleich sie auch noch gegen die früheren Jahre zurück—

geblieben ist.

Es wurden nach deutschen Häfen im ganzen ausgeführt Jahr Pud Wert in Rubel 1896— 19090 durchschnittlich 1 943 ]764 3 168 577

1901 1650116 2 795 902 . 1839897 e . 2292777. Davon entfielen auf die Gruppe der 1896 1900 1901 1902 1903 = Menge in Pud Nahrungs⸗ und Genuß⸗ ne, 1351 897 123907 S4 083 489 742

der. und Halb⸗

k 66, 351 2599 403 911 390255

Manufaktur und In⸗

dustriewaren 44 250 59 780 48 425 78 735 K Stũck 1.

Von den wichtigeren nach Deutschland ausgeführten Artikeln sind hervorzuheben: 3 Es wurden ausgeführt nach deutschen Häfen Durchschnitt der Jahre 1896 1900 1901 1902 1903 Menge in Pud Bit 9 448 3879 3319 6 623 Göeen 320 bo? 174902 12 025 lach, 11229 2629 13139 6st. 9289 . 1 14914533 49776 395 512

Dogen 441 378 38 974 enn, 63735 ö. 965 413 Häute und Felle... 34151 41262 45 64 32 379 Hede und Codilla.. 2681 89 1124 5 620

maren, 22987 33575 61929 nne, 20 521 12 587 23 h74 Mineralßzl.. . . 108 559 198 522 262 4595 230 121 Delluchen 117 98h 532 Wild und Geflügel... 6 428 4165 682 6249 Welle, roh; 1631 1097 2490 769 Menge in Stück

Fier 26566 nee,, 9290 26 895 12787 20 4665. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Reval.)

Rumänien.

Zöllzahlung bei Lieferungen an staatliche oder kom munale Verwaltungen. Nach einer vom rumänischen Finanz minister unterm 25. Mal d. J. erlassenen Verfügung genießen die auf Grund von Lieferungsverträgen für den Staat, die Bezirke, Gemeinden, die rumänischen Eifenbahnen und sonstige Zweige der öffentlichen Ver⸗ waltung vom Auslande eingehenden Gegenstände keine anderen als die im Tarif vorgesehenen Zollbefreiungen. Zur Zahlung des Zolls sind die Lieferanten und Unternehmer ö. gleichviel, ob hieruͤber etwas in den Ausschreibungen oder Lieferungsverträgen angegeben war oder nicht.

Bestimmungen über Handlungsreisende und den Ge— brauch von Wgrenmustern und Modellen. Ein vom rumäni— schen Finanzminister mit Wirkung vom 1. September d. J. ab er⸗ lassenes Reglement lautet:

ö

Handlungsreisende.

Art. 1. Als Handlungsreisende werden diejenigen Vertreter von Fabriken, Handelshäusern oder Kommissionsgeschäften angesehen, die außerhalb des betreffenden Fabrik! oder Geschäftsorts Bestellungen aufnehmen. Es werden zwei Klassen von Handlungsreisenden unter⸗ schieden: a. solche, die nur bei Kaufleuten und Wiederverkäufern Be— stellungen aufnehmen; b. solche, die auch bei Privatleuten und Kon fumenten Bestellungen aufnehmen. Die unter a bezeichneten 1 reisenden bezahlen keinerlei Gewerbesteuer, die unter b bezeichneten Handlungsressenden die Gewerbesteuer für die höchste Klasse des be⸗ freffenden Kleinhandels. Wenn die Eigentümer oder Verwalter von Fabriken, Handelshäusern und Kommisssonsgeschäften selbst reisen, um Bestellungen aufzunehmen, so werden sie ebenfalls als Handlungs⸗ reisende betrachtet und denselben Vorschriften unterworfen.

Art. 2. Personen, die mit Mustern reisen, um Bodenerzeugnisse wie Getreide, Futter, Gemüse, Wein, Branntwein und ähnliche Er⸗ zeugnisse abzusetzen, sowie Personen, die zu dem Zwecke reisen, für sich oder ihre Werkstätten Arbeit zu suchen, d. h. Handwerker im all gemeinen, Anstreicher, Bildhauer, Photographen, Buchdrucker usw. Anzeigenfammler für Zeitungen und Adreßbücher, werden nicht als Handlungsreisende betrachtet.

Art. 3. Die Handlungsreisenden jeder Klasse müssen ihren Beruf selbst ausüben und können nicht durch andere vertreten werden; sie dürfen nur mit Mustern und Modellen reisen und in keinem Falle die zu verkaufende Ware mit sich führen. Uebertretungen dieser Vor⸗ schrift werden in Gemäßheit des untenstehenden Artikels 6 geahndet.

Art. 4. Jeder Handlungsreisende muß stets eine Legitimationskarte mit sich führen. Die Legitimationskarten werden von sämtlichen Finanz⸗ verwaltungen des Landes nach den Formularen und nach den Vor— schriften der dem ö beigegeben Steuerdirektion aus⸗ gefertigt. Die Fabrik oder die Handels oder Kommissionsfirma, die Handlungsressende aussenden will, hat bei der Finanzverwaltung des Bezirks, in dem sie ihren Sitz hat, um die erforderlichen Legitimationskarten unter Angabe des Familien.! und Vornamens und der Personenbeschreibung jedes Handlungsreisenden, wie es für die Ausfüllung der Karten verlangt wird, nachzusuchen. Dabei ist gleichfalls anzugeben, ob der Reisende nur bei Kaufleuten oder auch bei Privaten Bestellungen aufnehmen soll. Falls die Fabrik oder das Ge⸗ schäftshaus einen Reisenden ins Ausland schicken will, inuß das in vor⸗ stehend bezeichneter Weise an die Finanzverwaltung gerichtete Gesuch noch den Namen des Landes oder die Namen der Länder enthalten, das oder die der Vertreter bereisen soll. Es gibt drei Arten Legiti⸗ mationskarten: 1) Für Handlungsreisende, die Bestellungen gegen Muster nur bei Kaufleuten oder Wiederverkäufern aufnehmen, wird die Legiti⸗ mationskarte ohne jegliche Gewerbesteuer nach dem Formular Nr. 1 auf gelbem Papier ausgefertigt. 2) Für Handlungsreisende, die Be⸗ stellungen auch bei Prwaten aufnehmen, wird die Legitimationskarte gegen Entrichtung der Gewerbesteuer für ein Vierteljahr nach dem Formular Nr. 2 auf blauem Papier ausgefertigt. 3) Für Handlungs⸗ reisende, die das Ausland bereisen sollen, wird die Legitimationskarte ohne Entrichtung irgend einer Gewerbesteuer nach dem Formular Nr. 3 auf rotem Papier ausgefertigt. ie Fabrlk oder Handeltfirma, die gegen Entrichtung der Gewerbesteuer für ein Vierteljahr eine Legitimationskarte erhalten hat, übernimmt damit die Verpflichtung, diese Steuer regelmäßig für die folgenden Vierteljahre weiter zu entrichten bis zur. Rückgabe der Karte an die Verwaltung, die sie ausgefertigt hat. Ein angefangenes Vierteljahr ist voll zu bezahlen. Die Legitimationskarte, welcher Art sie immer sein mag, gewährleistet dem Handlungsreisenden die freie Ausübung seines Handelsgeschäfts; sie gilt in bezug auf die Aufnahme von Bestellungen als Vollmacht seitens der in ihr verzeichneten Fabrik oder Handelsfirma; niemand, auch nicht eine öffentliche Behörde, hat das Recht, von dem Handlungsreisenden die Vorweisung anderer Voll machten oder Auswesse seitens der von ihm vertretenen Fabrik oder Handlungsfirma zu fordern.

Art. 5. Handlungsreisende, die aus Staaten kommen, mit denen Rumänien durch Haändeleverträge verbunden ist, werden den Handlungs⸗ reisenden der rumänischen Fabriken und Firmen gleichgestellt. Es ge—⸗ nügt, daß sie bei ihrer Ankunft im Lande den Paß und eine Leglti— mationskarte vorlegen, die mit der obenbezeichneten Karte Nr. 3 identisch ist oder doch im , dieselben Angaben enthält. Auf Grund dieser Ausweise ist ihnen Finau dieselbe freie Ausübung ihrer Handelsgeschäfte gestattet wie den rumänischen Handlunggreisenden. Die fremden Handlungsreisenden sind jedoch verpflichtet, bei ihrer Ankunft im Lande zu erklären, ob sie Bestellungen nur von Kaufleuten und Wiederverkäufern oder auch von Privatleuten auf— nehmen wollen. Im ersten Falle genügt ihre Legitimationskarte, und sie bleiben von jeder Gewerbesteuer befreit; im anderen Falle da⸗ gegen, d. h. wenn sie auch von Privaten Bestellungen aufnehmen, müssen sie sich bei dem Zollamt eine blaue Legitimationskarte lösen und die Gewerbesteuer für ein Vierteljahr im voraus zahlen, mit der Verpflichtung, die Steuer auch für die folgenden Viertel jahre zu entrichten, wenn die Reisenden länger als drei Monate im Lande y, . Für jedes angefangene Vierteljahr ist der volle Betrag ju zahlen.

Art. 6. Sowohl die rumänischen als auch die auf Grund von Handelsverträgen diesen gleichgeachteten fremden Handlungsreisenden werden in Gemäßheit des Art. 19 Abs. 4 des n, bestraft, wenn festgestellt wird, daß sie ihren Beruf ohne Legitimations⸗ karte ausüben, wenn sie eine auf einen anderen Namen als den

ihrigen ausgestellte Karte benutzen, wenn sie Bestellungen von Privatleuten aufnehmen, ohne die Abgabe für die blaue Karte ent— richtet zu haben, oder wenn sie sich weigern, die Legitimationkarte vorzulegen, oder diese nicht mit sich führen. In allen diesen Fällen werden die Zuwiderhandelnden so betrachtet, als ob sie den Beruf ausübten, für den der Besitz der blauen Karte gefordert wird. Die— jenigen, die von den als Muster mitgeführten Waren verkaufen, werden in Gemäßheit des Art. 17 des Gesetzes über den Hausier— handel bestraft.

Art. 7. Die Zuwiderhandlungen werden durch Aufnahme von Verhandlungen seitens der Verwaltungsbeamten festgestellt und von dem Finanzministerium bestätigt. Die Verurteilungen werden end— gültig, wenn der Zuwiderhandelnde nicht innerhalb 10 Tage bei dem Gericht Einspruch erhebt.

Titel II. Muster und Modelle.

Art. 8. Jeder Kaufmann oder Private kann sich der eingeführten Muster und Modelle zur Auswahl derjenigen Waren, die er braucht, bedienen; jedoch unter der Bedingung, daß er die Muster oder Modelle nicht als Handelsware behandelt und sie verkauft oder wieder verkauft. Es werden zwei Arten von Mustern unterschieden: a. Muster ohne Wert, die geeignet sind, die Gegenstände zu vertreten, denen sie alt Teile angehört haben. Sie müssen so beschaffen sein, daß sie nur alt Muster dienen können, und dürfen ohne jede Kontrolle der Finanz und Verwaltungsbehörden benutzt werden. b. Muster und Modelle die zum praktischen Gebrauch dienen können, aber nur zeitweise al⸗ Muster verwendet werden. Diese sind der Kontrolle unterworfen.

Art. 9. Als Muster ohne Wert, frei von Zoll und Kontrolle über ihren etwaigen Gebrauch, sind alle diejenigen Teile irgend eines Natur- oder Gewerbeerzeugnisses anzusehen, die für eine praktische Verwendung zu klein sind. Hierher sind zu rechnen: Stoffstücke, die zu kleln sind, um zu irgend einer Konfektion benutzt werden zu können; bis zu 10 em lange Fäden irgend eines Spinn— stoffs, Stücke von Häuten, Papier, Pappe usw., die zu irgend einer Verarbeitung zu klein sind; Stücke von Marmor und anderen Steinen, mlt Ausnahme der Edel⸗ und Halbedelsteine; Bruchstücke von Metallen, die aus Barren, Röhren, Tafeln oder sonstigen Formen geschnitten sind; Proben von Porzellan, Majolika oder sonstigen Stoffen, die den Kaufleuten und Privaten ins Haus ge— bracht oder von irgend jemand eingeführt werden, jedoch in so kleinen Abmessungen und Gewichtsmengen, daß sie nur als Muster und zu keinem anderen Zwecke dienen können. Außerdem werden als zollfreie Muster diejenigen Stücke be— trachtet, die ihren Abmessungen nach wohl zu irgend einer Ver— arbeitung dienen könnten, die aber durch Durchlöcherung auf dem Zollamte zum praktischen Gebrauch ungeeignet gemacht sind. Diese Bestimmung wird indes nur auf Stoffe, Tüll, Spitzen, Posamenten, Tapeten und jedwede Art von Manufakturwaren, deren Zeichnung auf einem kleinen Stück nicht vorgeführt werden kann, angewendet. Die Zollbeamten haben dafür Sorge zu tragen, daß durch die Durchlöcherung die Verfolgung der Zeichnung Über die ganze Ausdehnung des Musters nicht unmöglich gemacht wird. Als Modelle, frei von Zoll und Kontrolle über ihren Gebrauch, werden diejenigen Stücke betrachtet, die im kleinen eine große zum Verkauf angebotene Sache zeigen, wie das Modell einer Dampf— oder sonstigen Maschine, das Gipsmodell für eine Silber. oder Goldarbeit, für einen Kunstgegenstand, ein Kleidermodell, jedoch so klein, um von irgend jemand, selbst nicht von einem Kinde benutz zu werden, und endlich jedes Modell, das aus einem anderen für den praktischen Gebrauch nicht geeigneten Stoff hergestellt ist und ein— geführt und gezeigt wird, um seine Brauchbarkeit darzutun. Zu den zollfreien Mustern gehören auch alle zu ihrer Aufbewahrung dienenden Gegenstände, wie Kartons, auf die sie aufgeklebt oder aufgenäht, die Umhüllungen, in die sie eingewickelt, die Etiketten, auf denen die Preise oder sonstigen Angaben verzeichnet, die Büchsen, worin sie ent— e . sind, sowie jede sonstige für die Beförderung gebräuchliche Ver⸗

ackung.

; Art. 10. Als gebrauchsfähige Muster und Modelle werden alle Waren betrachtet, die zeitweilig als Muster dienen, gleichviel, ob sie aus den Fabriken und Handelshäusern im Lande entnommen sind, um zur Aufnahme von Bestellungen vorgezeigt zu werden, oder ob sie ju demselben Zwecke eingeführt und bei ihrer Einfuhr unter Erfüllung der obenbezeichneten Bedingungen als Muster angemeldet worden sind. Die Handlungsreisenden, die Bestellungen im Lande aufnehmen und derartige Muster oder Modelle aus den einheimischen Fabriken oder Handelshäusern mit sich führen, dürfen diese nicht verkaufen, ohne den unter Art. 6 vorgesehenen Strafen zu verfallen. Die ftemden Handlungsreisenden dürfen Waren jeder Größe und Be— schaffenheit einführen und beim Aufnehmen von Bestellungen als Muster oder Modelle verwenden. Um diese Waren zollfrei einführen zu können, müssen sich jedoch die Handlungsreisenden venpflichten, diese Waren wieder auszuführen oder in einem bestimmten Zeitraum zur Niederlage zu bringen. Hierbei sind folgende Förmlichkeiten zu erfüllen: J. Das Zollamt, uͤber dag die als Muster oder Modelle dienenden Waren eingeführt werden, stellt das Gewicht derselben und den entsprechenden Zollbetrag fest. Der Handlungkreisende hinterlegt den schuldigen Betrag auf dem Zollamte in bar oder eine von dem Zoll= amte genügend erachtete Sicherheit in Staatspapieren. II. Zur Sicherung der Identität der Waren wird jedes als Muster oder Modell dienende Stück mit einem Stempel, einem Siegel oder einer

Plombe versehen. Bei Waren, die ihrer Natur nach in Behältern

zu verwahren sind, kann die Bejeichnung auf dem Behalter angebracht werden, wenn das Zollamt dieses Verfahren bezüglich der Sicherung für genügend erachtet. Wenn das Muster oder Modell aus einem Staate kommt, mit dem Rumänien durch einen Handelsvertrag verbunden ist, so gelten die Merkzeichen, die von dem ausländischen Zollamte zur Sicherung ker Identität und der Tauglichkeit zur Wiedereinfuhr angebracht wurden. Indessen kann das Zollamt neben den fremden Zollmarken noch ein Ergänzungszeichen beifügen, wenn diese Vorsicht unerläßlich erscheint. II. Das Zollamt händigt sodann dem Einführer (Reisenden) eine zweite Ausfertigung der Zollanmeldung ein, die enthalten muß: a eine Liste der eingeführten Muster oder Modelle unter genauer Angabe der Art der einzelnen Waren und der heᷣ sonderen Kennzeichen, mittels deren ihre Identität festgestelt werden kann; ebenso daz Roh. und das Reingewicht; b. die Beschreibung der Wiedererkennunge zeichen (Stempel, Siegel, Plomben), die auf den Mustern oder Modellen oder g, gebenenfalls auf den Behältern angebracht worden sind; e. die Angabe des auf die Muster oder Modelle entfallenden Zollbetrages sowie eim Angabe darsber, ob diefer Betrag in bar hinkerlegt ober durch eint Kaution und in welcher Wesse sichergestellt worden 'ist; d. den Zeit raum, nach dessen Ablauf die schuldigen Zölle dem Staat verfallen falls sie in bar entrichtet waren, oder eingezogen werden, falls sie dun Kaution sichergestellt waren. Dieser bei der Einfuhr der War von dem Einführer vorher anzugebende Zeitraum darf (i keinem Falle mehr als 12 Monate belragen. IV. Der Einführer hat außerdem nur die Stempelgebühren für die Einfuhranmeldung in die Gebühren für die Plomben zu entrichten. V. Die Muster oder Modelle müssen innerhalb des festgefetzten Zeitraumes wenn ausgeführt werden, und zwar entweder über das Einfuhrzollan oder über irgend ein anderes Zollamt, das von der Zolldireltjon im Finanzministerium zur Annahme von Wiederausfu J gütern oder zur Einlagerung von Mustern oder, Modellen . die Riederlage ermächtigt ist. Das Zollamt, das die Muster . Modelle zur Wiederausfuhr oder jur Niederlage empfängt, hat ien, nächst durch Prüfung aller Punkte der Einfuhranmeldung davon z ü ö. zeugen, daß die borgelegten Waren dieselben sind, für die die Inn dung ausgefertigt ist. Wenn hlerüber keine Zweifel bestehen, so ul, das Zollamt die Ermächtigung zur Wiederausfuhr unter sofortiger . erstattung der Zölle. Die Räckerstattung der Sicherheit erfchst hen die Zolldirektio. Diese Ruückerstattung muß in höchsten 16g erledlgt fein. Wenn das Zollamt bezüglich der Identität der Mf oder Modelle Zweifel hegt, fo schickt es zugleich mit der 9. anmeldung die zur Wiederaussuhr geeigneten Waren nebst den

*

prechenden Bemerkungen an die Generaldirektion, die in längstens n Tagen Entscheidung trifft. In keinem Falle 4 die Handlungdreisenden bon der Veryflichtung zur iederausfuhr der lo ds nen eingeführten gebrauchsfähigen Muster oder Modelle ent- hunden. 46

Art. 11. Derartige gebrauchsfähige Muster oder Modelle kann jeder, gleichbiel ob Kaufmann oder Privatperson, einführen, wenn er sich den porstehend bezeichneten Vorschriften unterwirft, jedoch mit dem Unterschied, daß der Zollbetrag in bar hinterlegt werden muß, und daß der Zeitraum bis zur Wiederausfuhr höchstens drei Monate Here ff Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Zollbeträge der

aa ö Uebergangsbestimmungen.

Art. 12. Gegenwärtiges Reglement tritt am 1. September des laufenden Jahres 1904 in Kraft. Bis zu diesem . haben sich alle rumãnischen und fremden Handlungsgehilfen, die Rumänien be— reisen, den Vorschriften des Reglements anzupassen. Wer vom 1. , , . . . sich einer Zuwiderhandlung egen das egende Reglement schuldi 1 in Gemä ö obenstehenden Art. 6 bestraft. w—

Vereinigte Staaten von Amerika.

Ermittelung des Werts der einzelnen Bestandteile von aus zwei oder mehreren Materialien zusammen⸗— esetzten, im Zolltarif nicht besonders gengnnten Artikeln. each einer Entscheidung des Bundesgerichts des südlichen Bezirks von New Pork vom 25. Mai 1904, die eine frühere Entscheidung der Generalappraiser aufhebt, sind bei der Wertermittelung der einzelnen Bestandteile eines aus Seide (Kette) und Baumwolle (Schuß) zusammengesetzten Gewebes die Kosten des Anscherens zur Kette bei der Seide in Anschlag zu bringen, da das An— scheren zur Kette keinen Bestandteil des Webeprozesses bildet, viel⸗ mehr beendet sein muß, bevor mit dem Weben begonnen werden kann. Fur die Wertermittelung ist der Zustand des Materials in Betracht ju ziehen, in dem es sich befinden muß, um nur noch zu dem ge— wünschten Artikel zusammengefügt oder verbunden usw. werden zu können. (Dreasury Decisions under the tariff etc. laws, Vol. 7, heft 23, Rr. 25364)

Panama.

Einführung einer neuen Währung. Nach einem mit den Vereinigten Staaten von Amerika getroffenen Abkommen will die Republik Panamg eine dem amerikanischen Dollar an Feinheit und Gewicht gleiche Silbermünze als gesetzliches Zahlungsmittel einführen, und der amerikanische Dollar soll nicht nur in der Kanalzone, fondern auch im ganzen Staat Panama gesetzlichen Kurs haben. Um den Kurs der neuen Panamasilbermünze ich. der Höhe des amerikanischen ju halten, wird Panama 15 v. H. des gemünzten Betrags sowie den esamten Prägungsgewinn bei einer sicheren New Jorker Bank in . hinterlegen. ;

Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die nachbejeichneten Grundstücke zur. Versteigerung: gl tie 17 in Steglitz, dem Spediteur Wilh. Mettke gehörig. 18,02 a. Nutzungswert 7600 S6. Mit dem Gebot von 142 050 4. blieb Bau⸗ meister Hans Hoepke in , Fehlerstraße 1, Meistbietender. Düsseldorfer Straße 14 in Dt., Wilmers dorf, dem Architekten Hans Crampe in Schöneberg gehörig. 17, 43 a. Nutzungswert 227 400 M0 Mit dem Gebot von 472 9009 bar blieben Zimmermeister A. Baumgarten in Schöneberg, Goltzstraße 30, Handel sgesellschaft J. Paes ler, hier, Blumenthalstraße 18, und Fabrikbesitzer P. Reddemann in Schöne⸗ berg. Mühlenstraße 8, Meistbietende. In Sachen Hans Crampe, Beckerstraße 1 und Rubensstraße 18/19 in Schöneberg, wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung aufgehoben.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 18743, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. g 3 In Oberschlesien sind am 20. d. M. gestellt 5bo2, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Ueber die Lieferung von 236 t Leinöl, 24,5 t franz. Terpentinöl und 14,8 t gewöhnl. Terpentinöl für die König lich preußische Eisenbahnverwaltung sind der Handelsz— kammer zu Berlin Angebotsbogen und Lieferungsbedingungen zugegangen, die im Verkehrsbureau der Kammer eingesehen werden können. Der Angebotetermin ist auf den 30. August, die Zuschlagsfrist bis 15. Sep tember d. J. festgesetzt worden.

Der Betriebsüberschuß der Harpener Bergbau-Gesell⸗ schaft betrug nach einer Meldung des W. T. B. im Juni 1904 9 Arbeitstage) 1 020 000 * gegen 1 069 500 M (24 Arbeitstage) im ! ai und 1 126 300 6 (25 Arbeitstage) im Juni 1903. z

Frankfurt a. M, 21. Juli. (W. T. B.) Der „Frankfurter Zeitung wird aus New Jork gemeldet: Eine neue Bauwoll⸗ handelsgesellschaft wurde unter dem Namen Southern Lotto n Corporation: mit 20 Millionen Dollars Kapital gegründet. Die Gründung ist anscheinend durch den Spekulanten Sully und seine Freunde erfolgt. Die Gesellschaft beabsichtigt, neue Verpackungs⸗ methoden anzuwenden und umfangreiche Lagerhäuser einzurichten.

Lon don, 21. Juli. (W. T. B.) Banka usweis. Total⸗ reserbe 24 331 000 (Zun. 474 000) Pfd. Sterl., Noten- mlauf 28 601 000 (äbn. 141 00 Pfd. Sterl. Barvorrat l 483 000 (Zun. 334 000) Pfd. Sterl., . 25 212 000 63 61 0060. Pfd. Sterl,, Guthaben der Privaten 40 844 000 bn. z00 005) Pfd. Sterl, Guthaben des Staats 7 043 660 Zun. 318 000 Pfd. Ster, Notenreserve 22 770 000! (Jun. 396 00)

d. Sterl., , f, , . 16 404 000 (Abn. 500 000) Pfd. terl. ee in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 2165 P sprechende Woche des Vorjahres 42 Müͤl. mehr.

Paris, 21. Jult. (W. T. B.) Ban kaus weis. Bar— . in Gold 2730 832 0200 (Abn. 2 847 900) Fr., do. in Silber . 155 O00 (Abn. 1 701 000) Fr. Portefeuille der Hauptbank u. d. Fil. . (Abn. 45 664 060) Fr., Notenumlauf 4197 155 800 4 ö oo 000) Fr., Lauf. Rechnung d. Priv. 687 903 000 z un. h 1 Fr., Guthaben des Staatsschatzeß 174 757 000 (Abn. 10 000) Fr, Gesamtvorschüffe 155 278 606 (bn. 4714 00 Fr. i. u. Digkontertragnis 2 1035 oJ—00 (Zun. 283 000) Fr. Ver⸗ ältnig des Notenumlauftz jum Barvorrat 91, 89.

6 der Reserve zu den en 50 gegfn 491 ill.,, gegen die ent-

d , , ,, . von den Fondsmärkten.

amburg, 21. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in ker . das f 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren: as Kilggramm 75.5 Br., 79, 06 Gd. . 22. Juli, Vorm. 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Ungar. n. . is Oo. Desterr. Rredltaltlen 637,50, . 633, 00, g ar . sl, 00, Elbethalbahn 21, 00, Desterreichlsche Papierrente aneh 4 o Ungarische Goldrente 18.70, Desterreichische Kronen⸗ Vn 9,30, Bc g. Rronenanlelhe 7, so. Marknoten II7. 37, in en 57, 00, Länderbank 425,50, Buschtehrader Lit. —,

che Lose 127 Ho, Brstrer —, Alpine Montan 429.60.

Oktober · Dezember 19.65 Gd, 1975 Br., bez., Januar Mar

Lendons 21. Juli. (WB. T. B.) Schluß) 24 ½9 Eg. dl 6 hlab lig tod . Süber 264. Bankeingang 137 000

Paris, 21. Juli. Schluß) 3 Franz. Rente 98 lo, Sueʒlanalaktlen . 1. ö.

Madrid, 21. Juli. (W. T. B). Wechsel auf Pari —.

Fgis sabon, 21. Zul. W. TC. B. Gohpagio 18.

Name Merk, 25. Juli. G6. T. B.) (Schluß ] Die Tenden war hei Erzffnung der Börse unentschieden, Die Berichte über den gussisch. en lischen Vorfall verurfachten Gewinnrealisationen und Abgaben der Haissterg in einigem Ümfange, eine ausgesprochene Mattigheit trat aber hierdurch nicht zutage. Kohlenwerte lagen hemerkenswerk fest, besonders die Aktien der Reading. bahn standen im Votbergründe. des. Intfresses in. der Er— wartung der Auflösung des Votingtrusts. An der Börse gingen Gerichte um, daß die Werte der Atchison, Topeka and Santa— Fe-Bahn gekauft werden, um eine Kontrolle über diefes Bahnnetz zu langen; Glauben fanden diese Gerüchte jedoch nicht. Während des Nachmittage, wurde die Haltung der Börse durch die schwächere Tendenz des Bondsmarktes beeinflußt, Die Nachrichten über die Finte lauten jwar andauernd gut, doch machen sich in Börsenkreifen BVefür tungen geltend, daß der Krieg. in Ostasten möglicherweise an Ausdehnunz zunehmen könne. Bei trägem Verkehr schkoß die Börse mit behaupteten Kurfen. Für Rechnung Londoner Firmen wurden 20000 Aktien verkauft. Aktienumsatz 730 9000 Stück. Geld auf 24 Stunden Purchschnittszingrate 1, do. Zinsrate für hetzte⸗ Darlehn deg Tages J, echsel auf London (60 Tage) bo, Cable Tranzferg 4, 37,56, Silber, Commercial Barg b 8 iz. Tenden; für Geld: Leicht.

Rio de Janeiro, 21. Juli. (W. T. B.) Wechsel auf London 21s.

Kursberichte von den Warenmärkten.

Düsseldorfer Börse vom 21. Juli. (1Amtlicher Kursbericht.) A. Koh len, Koks: 1) Gas und Flammkohlen: Gaskohle für Leuchtgas , . n 1L0O0- I3, 00, Genęeratorkohle 1950 —– 11,80, Gasflamm⸗ förderkohle 9.756 -—= 1075; 2) Fettkohlen: Förderkohle 9g 00 g,, beste melierte Kohle 10 50 —= 11,50, Kokskohle d, 60 = 16,00; 3) magere Kohle: Förderkohle 7.5-== 9,09, melierte Kohle 98,566. 1050, Nußkohle Korn II (Anthrazit 19850; H Koks: Gießerei—⸗ lots , Hochofenkoks —, Nußkoks,. gebrochen —; Iriketts 1050 =- 1350. B. Erze; 1) Rohspat, je nach Quglität 1900, 2) Spateisenstein, gerösteter, je nach Qualität 1400, 3 Somorrostro f. o. b. Rotterdam —, I nassauischer Roteisenstein mit etwa 56 o/ Eisen —— 5) Rasenerze franko—=— - C. Ro heisen: I) Spiegeleisen La. 10— 12 60 Mangan 67M, 37 weißstrahliges Qualitäts-Puddelroheisen; a. rheinisch⸗westfälische Marken und b. Siegerländer Marken b6, 00, 3) Stahleisen 58, 06, ) englisches Bessemereisen cif. Rotterdam —, ) spanisches Bessemer⸗ 3 Marke Mudela eif. Rotterdam —, 6) deutsches Bessemer⸗ eisen 6809, 7 Thomaseisen fr. Verbrauchsstelle 57 40-58 10, 38) Puddeleisen, uxemb. Qualität ab Luxemb. 45,0 = 46,10, s&) englisches Roheisen Nr. II ab Ruhrort —, 10) Luxemburger Gießereieifen Nr. III ab Luxemburg 52,00, 11) deutsches Gießereieifen Nr. 1 67,50, 95 do. Nr. II —, 15) do. Nr. II 66,50, 14) do. Hämatit 68, 50, 15) spanisches Hämatit, Marke Muzela ab Ruhrort ——. LE. Stab eisen: Gewöhnliches Stabeisen: Flußeisen 112— 115, Schweißeisen 125. E. Bleche: 1) Gewöhnliche Bleche aus Fluß eisen 20 - 130, 2) do. Schweißeisen —, 3) Kesselbleche aus Flußeisen 150,90, 4) do. Schweißeisen —‚—, 5) Feinbleche F. Draht: I) Eisenwalzdraht —— 2) Stahlwal draht = In Kohlen ist die Abnahme infolge des niedrigen Wasserstandes und der durch die Hitze verminderten AÄrbeitsleistung der Eisenwerke unbefriedigend. Der Eisenmarkt ist unverändert, doch klagen die Hoch— ofenwerke über Abnahme. Nächste Börse für Wertpapiere am Donnerstag, den 28. Juli, für Produkte am Donnerstag, den 4. August 1904.

Produktenmarkt. Berlin, den 22. Juli. Die amtlich ermittelten Preise waren (per 1600 kg) in Mark: Weizen, Normalgewicht 755 g 172 171,50 Abnahme im Seytember, do. 172,25 171,75 Abnahme im Oktober, do. 174,25 173,75 Abnahme im Dezember mit 2 Mehr oder Minderwert. Etwas fester.

Roggen, märk. neuer 137 137,50 ab Bahn, do. neuer eine kleine Ladung 13859 kahnfrei Mähle, Normal gewicht 712 9 139 –- 138350 bis 138,5 Abnahme im Seytember, do. 139,50 139 139,25 Ab⸗ nahme im Oktober, do. 141,75 141,350 Abnahme im Dezember mit l,50 Mehr⸗ oder Minderwert. Behauptet.

. Hafer, pommerscher, märkischer, mecklenburger, preußischer, posener, schlesischer feiner 148 199 frei Wagen, pommerscher, mär⸗ kischer, mecklenburger, preu , . schlesischer mittel 142 bis 147 frei Wagen, pommerscher, märkischer, mecklenburger, preußischer, posener, schlesischer geringer 137 141 frei Wagen, Normalgewicht 450 g 139,50 Abnahme im laufenden Monat, do. 138,25 138,50 Abnahme im September mit 2 M Mehr. oder Minderwert. Ruhig.

Maigs, runder 118.90 120, 00 frei Wagen, türkischer Mixed 121,00 123,090 frei Wagen, amerikan. Mixed abfallende Sorten 116,00 - 120,00 frei Wagen. Ruhig.

Weijenmehl (p. I00 kg) Nr. 090 22, 00—- 24,00. Ruhig. ern,, , (per 100 kg) Nr. O u. 1 17,40 18,30.

ill.

Rüböl (p. 100 kg) mit Faß 44,30 Brief Abnahme im laufenden Monat, do. 44,80 Geld Abnahme im Oktober, do. 45,40 45, 20 bis 45, 30 Abnahme im Dezember, do. 46,40 46 20 46,360 Abnahme im Mai 1905. Behauptet.

Berlin, 21. Jull. Marttpreise nach Ermittelungen det Äöniglichen Polizespräsidiumg. (HDöchste und nledrigste Preise. ) Der Voppelztr., für: Weizen, gute Sorte“) 17,40 M; 17,8 Weijen, Mittelsorte“) 17,38 6; 17,37 ½½ Weizen, geringe Sorte“) 17,36 M; 17235 S6 Roggen, gute Sorte“) 13,65 S ; 13,64 A Roggen, Mittelsorte) 13553 M; 13,82 n Roggen, geringe Sorte) 13,61 46; 13,60 Futtergerste, gute Sorte“) 1460 A 13,60 M6 Futtergerste, Mittelsorte “) 13,50 M; 12.50 Tuttergerste, geringe Sorten) 12,50 M; 11,60 . Hafer, gute Sorte“) 16,090 M; 15, 2 0 Hafer, Mittelsorte“ ) 15,20 4; 14,50 Æ Hafer, geringe Sorte“) 14,40 M; 13,70 M Richt⸗ stroh = = t; 66 Heu —— 4Æ; M Erbsen, gelbe, lum Kochen 40 00 M; 2800 M Speisebohnen, weiße zo. 06 ; 2690 M Linsen 60, 00 Æ ; 26,00 M6. Kartoffeln 12.00 A So0 é = Rindfleisch von der Keule 1 Kg 1,80 M; 1,29 M dito Bauchfleisch 1 Rg 140 M; 1,10 M. Schweinefleisch 1 Kg L609 AM; 1ů090 M Kalbfleisch 1 Eg 1,80 MÆ; 1ů20 A Hammel⸗ sleisch 1 Eg 180 M; 1,20 M Butter 1 kg 2,80 M; 260 M Eier 60 Stück 3, So ; 2,40 M Karpfen 1 Eg 220 M; 1,40 A

Aale 1 Rg 3, 00 Æν; 1,40 MÆ6 Zander 1 kg 3,00 M; 1,40 A Hechte 1 Eg 2.16 M; J 20 . 1L RS 20 M. 6,86 ; 0, 80 A

Schleie 1 Rg 2380 M; 1,29 MÆ6 Blele 1 Kg 1,50 A Ferre sd Gti is Cd e go . z ) Ab Bahn. *“) Frei Wagen und ab Bahn.

Magdeburg, 22. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Norn—⸗ zucker 88 o/) ohne Sack F. 55 , 55. Nachptodukte 75 y ohne Sac „70 = 7,85. y Fest. Brotraffinabe: J ohne Faß 19.7. Kristalljucker J mit Sack 19,324 19575. Gem. Raffinade mlt Sack 19,20 19,45. Gem. Melis mit Sack 15382 18,95. Stimmung: Fest. Robꝛuch er J. Produkt Transito f. a. B. Hamburg Juli 19,45 Fi 18,55 Br, bei,, August 19.50 Gd., 19A 55 Br., 1850 bez.,

gotierungen. Schmal. Niedriger. Loko, Tub und Firkins 55, Boppel⸗ eimer 354. Speck. Stetig. Kaffee. Ruhig. ö lt e . Baumwollbörse. Baumwolle. Schwach. Upland möddl. loko 43.

1896 Gd. 28 00 Br. her. Mal 20 26 Gb. 20 30 Br, bez. Sicng? * Wochen nag 78 5h 3 .

Göln, 21. Juli. (G. T. B. Rühöl loko 49.00, Oktober 47, 50. Bremen, 21. Juli. (B. T. B.) (BöesenSchlußbericht.) Privat-

elle

am burg, 21. Juli. (B. T. B.) Petroleum. Ruhig.

Stanhard white loko 6,30.

Hamburg, 22. Juli. (8. T. B.) Kaffee. (Vormlttags⸗

bericht.) Good average Santos Seytember 331 Gd., Dezember 34 Gb., Lari 346 Gd.i, Mai 354 Gd. Ruhig. Zuckermarkt. UAUnsangsbericht. Rübenrohzucker J. Produkt Basis S8 o/ο Rende⸗ ment neue Usanee frei an Bord Hamburg Juli 19,39. Auguft ech Oktober 19,60, Dejember 19,65, 5

uhig.

20, 05, Mai 20 25. Budapest, 21. Juli. (B. T. B.) Raps August 10,50 Go.,

10,60 Br.

London, 21. Juli. (W. T. B.) 960, Javazucker leks

stetig, 10 sh. 6 d. Verkäu er. Rühen oh zu Fer 1 8 w ; 89 * Welt. f rohzu cker loko willig. 9 sh.

London, 21. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) Ghile⸗Kupfer

574, für 3 Monate 57113. Flau.

Liverpool, 21. Juli. (W. T. B.) Bau mwolö le. Umsatz:

7I0)0. B., davon für Spekulation und Export 300 B. Tendenz:

Stetig. Amerikanische good orbinary Lieferungen: Stetig. Jull 6,18,

Juli⸗August 6,11, August⸗ September 5, 8ũ, Seytember⸗Oktober H. 52,

Oltober November 5,38, November⸗Dezember 5, 35, Dezember⸗Januar 5-32, Januar Februar 5,31, Februar März 5.31, Märj⸗ n,, d. 138

Glasgew, 21. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen. Sieh n . numbers warrants unnotiert. Hin ler er g Bradford, 21. Juli. (W. T. B.) Wolle ruhig, aber stetig, Tücher unverändert. Pari, 21. Jult. (W. T. B.). (Schluß) Rohzucker ruhig. 88 9 neue Kondition 25 256. Weißer Zucker fest, Ur. 3 für 100 kg Juli 2753, August 2713, Oltober⸗Januar 29isg, ne,, ö. yImsterdam,. 21. Juli. (W. T. B.) Japan Kaff 0 ordinary 29. Boankazinn 73. ; , . New Jork, 21. Juli. (B. T. B.) (Schluß.) Baumwolle⸗ preis in New Vork 11.00, do. für Lieferung Oktober 9, 8, do. für Lieserung Dezember 9,78, Baumwollepreis in New DOrleang 14. Petroleum Standard white in New Jork 7,70, do. do. in Philadelphia 7, 6h, de. Resined (in Cases) 10,40, do. Credit Balances at Dil City 1450, Schmalz Western steam 7.20. do. Rohe u. Brothers 7, 15, Ge⸗ . ö 4 fair Rio Nr. 74, do. Rio Nr. 7 August 5. 85. do. do. Oktober 6 00, Zucker 35, Zinn 2 ĩ 27.25, Kupfer 12.62 -= 12357. ö .

Verdingungen im Auslande.

Oesterreich⸗Ungarn.

30. Juli 1904, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Villach: Altmetall und Altmaterialverkauf in den Magazinen Knittelfeld 3 Amstetten. Näheres bei der genannten Direktion und beim Reichs—⸗ anzeiger.

. 2. August 1904, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Linz: Lieferung von 1200 Tonnen Gaskohle, 2530 Tonnen Schmiedekohle, 250 Tonnen Gießereistückkohle. Näheres bei der genannten Direktion und beim Reichsanzeiger“.

31. Juli 1904, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Linz: Verkauf von Alteisenblech und Draht, Altgußeisen, Stahltvres ꝛc. Nãheres bei der genannten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.

30. Juli 1904, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion. Wien: Verkauf von Altmaterialien und Emballagen. Näheres bei der ge⸗ nannten Direktion und beim Reichsanzeiger“.

1. August 1904, 12 Uhr. K. K. r clsbahndirektion Wien: Lieferung des Bedarfs an Brennmaterialien für 1905. Näheres bei der genannten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.

16. August 1904, 12 Uhr. K. K. Eisenbahnbaudirektion Wien: Lieferung des Bedarfs an Schienenbefestigungsmitteln für die im Bau befindlichen Alpenbahnen. Näheres bei der genannten Direktion und beim „Reichsanzeiger ).

Belgien.

26. Juli, 1 Uhr. Hötel de ville in Brüssel: Lieferung von 45 000 kg Mais. Cahiser des charges 50 1 . 23 ge⸗ 6 g w . .

. 7. Juli, 12 J. Börse in Brüssel: Lieferung von 5 000 Stück Stahlklammern für Schwellen. . special E. 196. Eingeschriebene Angebote zum 23. Juli.

27. Juli, 11 Ubr. Société Nationale des chemins de fer vicinaus, 14 Rue de la Seience in Brüssel;; Lieferung von 2000 Weichenstangen aus Eisen. 2 Lose. Sicherheitsleistung 350 Fr. für das . 5 des charges Nr. 13 1 Fr.

31. Juli, Mittags. Hötel communal in Obaix: Lieferung von Schulmöbeln. 2369 Fr. Eingeschriebene Angebote zum 27. 33

14. August⸗ 11 Uhr. HStel de ville in Gent: Lieferung von 1000 kg Abfälle von weißer und 30900 kg Abfälle von farbiger Baumwolle nebst 3000 kg raffiniertes Petroleum. 2 Lose. Sicher- geh lei m 160 Fr. für das Los. Eingeschriebene Angebote zum . August.

3 August, 12 Uhr. Bursaux des chefs de service, Avenue des Vovageurs Nr. 49 in Arlon: Bau eines Wasserbehälters auf der Station Hoyet. 49 502 Fr. Sicherheitsleistung 4500 Fr. Cahier des charges 209 50 Cts. und Nr. 209 bis kostenfrei. Ein⸗ geschriebene Angebote zum 1. August. ,

8. August. 12 Uhr. Station Charleroi⸗Sud: Ergänzung der hölzernen Beläge der Ueberschwemmungsbogen durch metallene. 1. Los 1. Teil 1695, 2. Teil 7111 Fr. 2. Los 1. Teil 1561, 2. Teil 100 Fr. Sicherheitsleistungen 900 Fr. für das Los. Gahier des Cherges spécial Nr. 169 kostenfrei. Eingeschriebene Angebote zum 4. 3 n

10. August, 12 Uhr. Börse in Brüssel: Lieferung von Oel en Lacken, Glas ꝛc. für die Instandhaltung = Herr ne der belgischen Staatsbahnen. 32 Lose. Cahier des charges spéeial Nr. 187 kostenfrei. Eingeschriebene Angebote zum 6. August.

10. August. 12 Uhr. Börse in Brüssel: Lieferung von Brücken⸗ wagen zum Wiegen von Waggons nebst Zubehör. Avis special Nr. 188. 5 Lose. Eingeschriebene Angebote zum 6. August.

24. August, 11 Uhr. Ebenda: Lieferung von Pfählen aus Tannen⸗ holz. Cahier des charges spécial Nr. 25. I Lose.

Verkehrsan stalten.

Die zeitweilige Abänderung der nordatlantischen Dampfer⸗ wege ist aufgehoben worden. Die Dampferlinien, welche die gleichen Routen innehalten, haben die unter dem 10. Mai d. J. beschloffene Abänderung der nordatlantischen Dampferwege angesichts der setzt geringeren Eisgefahr wieder aufgehoben. Es treten daher für dle westwärts steuernden Dampfer vom 20. Juli, für die ostwärts steuernden vom 31. Juli ab die früheren Routen wieder in Kraft.

Die „Hamhurg Amerika Linie‘ hat ihren neu eingerichteten Dampferdienst von Fiume aus auf die Häfen Bordeaux, Rouen, Antwerpen und Rotterdam ausgedehnt.

2

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