mer T=. r
3) Die verschärfte Desinfektion (Abs. 2 unter h) ist in der Regel nur auf Anordnung der, zuständigen Polizeibehörde, ohne solche Anordnung jedoch auch dann vorzunehmen, wenn die Wagen zur Beförderung von Klauenvieh aus verseuchten Gegenden, das heißt von solchen Stationen, in deren Umkreise von 20 Km die Maul⸗ und Klauenseuche herrscht oder noch nicht ö. erloschen erklärt worden ist, gedient haben, oder wenn bie Bahnbeamten von Umsltänden Kenntnis erlangen, die es zweifellos machen, daß eine Infektion des Wagens 3 Rinderpest, Milzbrand, Rauschbrand, Wild⸗ und Rinder⸗ seuche, Maul⸗ und Klauenseuche, Rotz, Rotlauf der Schweine oder Schweineseuche leinschließlich . vorliegt, oder die den dringenden Verdacht einer solchen Infektion begründen. Der Landespolizeibehörde bleibt vorbehalten, die verschärfte Desinfektion auch in anderen Fällen anzuordnen, wenn sie es ur Verhütung der Verschleppung der bezeichneten Seuchen r unerläßlich erachtete.
4) Wenn Wagen mit einer inneren Verschalung der ver⸗ schärften Desinfektion zu unterwerfen sind, ist die Verschalung abzunehmen und ebenso wie der Wagen zu reinigen und zu desinfizieren. ö —
ꝛö Bei gepolsterten Wagen ist die Polsterung, die entfernbar sein muß, in ausreichender Weise zu reinigen. Hat eine Infektion des Wagens durch eine der im Abs. 2 unter h ge⸗ nannten Seuchen stattgefunden, oder liegt der dringende Ver⸗ dacht einer solchen Infektion vor, so muß die Polsterung verbrannt werden. Der Wagen selbst ist in der in den Abs. 1 bis 3 angegebenen Weise zu behandeln. Ausländische Wagen, deren Polsterung nicht entfernbar ist, dürfen im Inlande nicht wieder beladen werden. .
6) Bei Wagen, die zur Beförderung von einzelnen Stücken Kleinvieh in Kisten oder Käfigen gedient haben und nicht durch Streu, Futter, Auswurfftoffe usw. verunreinigt wurden, gilt, vorbehaltlich der. Festsetzungen im Ab. 2 unter b und im Abs. 3, eine Waschung der Wände, des Fuß⸗ bodens und der Decke mit heißem Wasser als ausreichende Desinfektion.
2
1) In gleicher Weise wie die Wagen sind die bei der Verladung und Beförderung der Tiere zum Füttern, Tränken, Befestigen oder zu sonstigen Zwecken benutzten Gerãätschaften der Eisenbahnverwaltungen zu reinigen und zu des infizieren.
2) Die beweglichen Rampen und Einladebrücken der Eisenbahnverwaltungen müssen bei Benutzung zur Vieh⸗ verladung täglich mindestens einmal nach den Vorschriften im S] gereinigt und desinfiziert werden. Der Landespolizeibehörde
8
bleibt vorbehalten, eine häufigere Desinfektion anzuordnen.
89 8 OY. - . . 1) Die festen Rampen, die Vieh⸗Lin⸗ und Ausladeplätze und die Viehhöfẽe Buchten, Banfen fn. der = Eiß ahnver⸗
waltungen sind stets von Streu, Dünger usw, gesäubert zu halten. Rampen mit undurchlässigem Boden und feste hölzerne Rampen sind bei Benutzung zur. Viehverladung taͤglich mindestens einmal mit Wasser zu spülen.
2) Sind die Anlagen durch Klauenvieh, aus verseuchten Gegenden G 7 Abs. 3) benutzt worden, so müssen sie außerdem deginfiziert werden. Im übrigen ist ihre Desinfektion allgemein oder für den Verkehr mik einzelnen der im 81 des Gesetzes bezeichneten Tierarten oder für gewisse Gegenden nur danzuorbnen, wenn eine bestimmte. Gefahr der Ver⸗ breitung von Seuchen vorliegt. Das in vorstehenden
ällen! von den Eisenbahnverwaltungen vorzuschreibende . ist den Festsetzungen im S7 anzupassen. Im Falle einer wirklichen Infektion oder des dringenden Verdachts einer solchen sind etwa erforderliche weitergehende Sicherungsmaßregeln von den zuständigen Polizeibehörden an⸗ zuordnen; Rampen mit undurchlässigem Boden und feste hölzerne Rampen müssen beim Vorhandensein der im 87 Abs. 2 unter b und Abs. 3 bezeichneten Voraussetzungen in
der dort angegebenen Weise desinfiziert werden. 810. ;
1) Streumaterialien, Dünger usw. sind zu sammeln und so aufzubewahren, daß Vieh damit nicht in Berührung kommen kann. .
Y Die Abfuhr des Düngers darf in Fällen von Rotz nicht durch Pferdegespanne, im übrigen nicht durch Rindvieh⸗ gespanne geschehen und muß in dichten Wagen, Fässern usw. erfolgen, sodaß eine Verunreinigung der Straßen, Wege usw. durch Düngerteile ausgeschlossen ist. . ö
3) Duͤnger von Tieren, die an Rinderpest, Milzbrand, Rauschbrand, Wild⸗ und Rinderseuche oder Rotz leiden oder einer dieser Seuchen verdächtig sind, muß verbrannt oder ge— kocht oder so tief vergraben werden, daß er mit einer mindestens 1m hohen Erdschicht bedeckt ist. .
4 Dünger von Tieren, die mit Maul⸗ und Klauen⸗ seuche, Rotlauf der Schweine. oder mit Schweineseuche (ein- schließlich Schweinepest) behaftet oder einer dieser Seuchen ver⸗ dächtig sind, muß entweder in derselben Weise (Abs. 3) be⸗ seitigt oder mit einer dreiprozentigen Lösung der Kresol⸗ schwefelsäuremischung (6 7 Abs. 2. unter h), die vollständig mit dem Dünger zu durchmischen ist, desinfiziert werden.
5
1) Bei Bemessung der vpn den Eisenbahnverwaltungen für die Desinfektion der Eisenbahnwagen und der dazugehörigen Gerätschaften zu erhebenden Gebühr (82 Abs. 2 des Gesetzes) ist davon auszugehen, daß diese lediglich bestimmt ist, Ersatz für die durch die Desinfektion bedingten außerordentlichen Aufwendungen zu gewähren. Für die Desinfektion der Rampen sowie der Vieh⸗Ein⸗ und Ausladeplätze und der Viehhöfe Buchten, Bansen usw.) der Eisenbahnverwaltungen ist eine
ebühr nicht zu erheben.
3 Für bie der eigentlichen Desinfektion vorangehende oder ohne Rücksicht auf sie vorzunehmende Reinigung 63 Abf. 2, 87 Abs. 1, 5 und 9, § 8, 59 Abs. I) darf eine Entschädigung nicht beansprucht werden. .
3) Die Gebuͤhr ist unabhängig von der Entfernung, die der Viehtransport durchlaufen hat, nach dem durchschnittlichen Betrage der Selbstkosten für alle Stationen im Bereich einer und berselben Eisenbahnverwaltung, in gleicher Höhe, und
war in einem Satze und lediglich für den Wagen festzusetzen. Ausnahmen können mit Zustinimung des Reichseisenbahnamts, in Bayern mit Zustimmung der Landesaufsichtsbehörde, zuge— lassen werden.
Schlußbestimmungen.
§ 12.
Die Eisenbahnverwaltungen haben dafür zu sorgen, daß die zur Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei. Viehbeförde⸗ rungen innerhalb . Geschäftsbereichs erforderlichen Arbeiten unter verantwortli
er Aufsicht ausgeführt werder.
8 13. Die Eisenbahnaufsichtsbehörden haben im Einvernehmen mit den Veterinärpolizeibehörden Kontrolleinrichtungen zu treffen, die ger sind, die strenge Durchführung des Ge⸗
setzes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften überall sicherzustellen. . Berlin, den 16. Juli 1904. Der Reichskanzler. Graf von Bülow.
*
Am 8. August d. J. wird in Eickel eine von der Reichs⸗ bankstelle in Bochum abhängige und .
mè 19. August d. I in Gebweiler eine von der Reichs= bankstelle in Mülhausen i. Els. abhängige R eichs bank⸗ nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giro⸗ verkehr eröffnet werden.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Oberbaurat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Wichert den Charakter als Oberbaudirektor mit dem Range eines Rats erster Klasse zu verleihen, 1 ö
den Regierungsrat Rüdlin, . der Königlichen Eisenbahndirektion in Breslau, zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, ö .
den bisherigen Studiendirektor an der Handelshochschule in Cöln und außerordentlichen Professor an der Universität Bonn Dr. Hermann 86936 gr zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Bonn und
den bisherigen Seminaroberlehrer Dr. Ludwig Voß in Wittlich zum Seminardirektor zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Dem Seminardirektor Dr. Voß ist das Direktorat des Schullehrerseminars in Wittlich verliehen worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Die Bergassessoren Dahms und Busch sind zu Berg— inspektoren bei dem Steinkohlenbergwerk Königin Luise i. O. ⸗S. ernannt worden. . ö .
Der Revierberginspektor Sporkenbach zu Kottbus ist
nach Kö
Dem er und Keramiker Ther - Schmuz-⸗audiß bei der Porzellanmanufaktur in Berlin ist der Titel „Professor verliehen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Zur besseren Sicherung rückständiger Lohn⸗ forderungen der Arbeiter, die von ESisenbahn⸗ bauunternehmern- beschäftigt werden, erscheint es notwendig, daß dem durch 8 11 der gin nn, Vertrags⸗ bedingungen begründeten Rechte der Ei enbahnverwal⸗ tung, die von dem Unternehmer geschuldet en Lohnheträge aus seinem Guthaben oder der gestellten S cherheit zu decken, eine noch erhöhte Wirksamkeit verliehen wird. Im Anschluß an den Erlaß vom 18. Februar d. J. — J: D. 648 1. Ang III 1444 — weise ich deshalb die Königlichen CEisenbahn⸗ direktio nen an, die Höhe der Sicherheit in Zukunft so zu bemessen, daß ein Betrag, welcher zur Deckung eines vierzehn⸗ tägigen Lohnbezuges der bei dem Bau beschäftigten Arbeiter hinreicht, Unter allen Umständen für diesen Zweck ver⸗ fuͤgbar ist. Dieser Betrag ist als eine für obige Zmecke in erster Linie bestimmte Deckung rechnungsmäßig besonders aus— zuscheiden. .
Berlin, den 4. März 1904.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Budde. An die Königlichen Eisenbahndirektionen.
Abschrift des vorstehenden, an die Eisenbahndirektionen gerichteten Erlasses übersende ich im Anschluß au den Rund⸗ erlaß vom 15. September . w . S448 — zur Nachricht und Vachachtung für den Geschäftsbereich der allgemeinen Bauverwaltung.
Berlin, den 13. Juli 1904.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: Francke.
An die Herren Oberpräsidenten in Danzig, Breslau, Magdeburg, Hannover, Koblenz und Münster, sämiliche Herren Regierungspräsidenten und die Ministeria?Baukommission hier.
Im Anschluß an den Runderlaß vom 30. Juni d. J. — III. X 7055 — bemerke ich, daß es zweckmäßig erscheint, die Kraftfahrzeuge auch zu den Brücken- und Fährgeld⸗ abgaben nach den im Allerhöchsten Erlaß vom 6. Juni 8. J. bezüglich der Chausseegeldentrichtung aufgestellten Grundsätzen heranzuziehen. Die Abgabensätze sind dabei den für die einzelne Herr rü ze im übrigen zur Anwendung kommenden Tarif⸗
ätzen tunlichst anzupassen. . ö Zu 6 ß im Sinne des Allerhöchsten Erlasses gehören auch die Motorfahrräder. . .
Ich ersuche, hiernach für die zum dortseitigen Geschäfts⸗ bereich gehörigen Brücken und Fähren das Erforderliche zu veranlassen. Soweit die Einführung von Tarifsätzen für die Kraftwagen für den Ertrag von staatlichen Verkehrsanstalten von n in. Bedeutung ist, sind zunächst die Entwürfe der zu erlassenden Tarifnachträge nebst einer Abschrift oder einem Abdruck der bestehenden Tarife einzureichen. .
Bei nicht fiskalischen Verkehrsanstalten hat eine Ergänzung der Tarife nur auf Antrag der erhebungsberechtigten Personen oder Korporationen zu erfolgen.
Berlin, den 15. Juli 1504. .
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: Francke.
An die Herren Regierungspräsidenten.
Bekanntmachung.
Von den zuständigen Staats- und Kirchenbehörden wird die Errichtung einer selbständigen evangelischen Kirchengemeinde für die in der Glogauer Straße in Berkin 86. erbaute Maxthakirche beabsichtigt. Dem— emäß haben wir nach Anhörung der Gemeindeorgane der mn aku stinchengemeinde hier im Einverständnis mit dem Herrn r een hier folgende Festsetzungen in Aussicht genommen:
1
Die Evangelischen in demjenigen Gebiet von Berlin, welches umschrieben wird .
. im Nordwesten durch die Mittellinie der Forster Straße von der Weichbildgrenze ostwärts bis zur Mittellinie der Wiener Straße, . ö.
p. im Rordosten durch die Mittellinie der Wiener Straße von der Mittellinie der Forster Straße südwärts hig ur Weichbildgrenze, .
. 9. 1 en sfen und Südwesten durch die Weichbild— grenze von der Mittellinie der Wiener Straße westwärts hie zur Mittellinie der Ferster Straße,
werden aus der Emmaus⸗Kirchengemeinde aus gepfarrt und zu einer selbständigen Martha⸗ Kirchen gemeinde vereinigt.
. In der Martha⸗Kirchengemeinde werden zwei Pfarrstellen errichtet. ö
Für die Martha⸗Kirchengemeinde gelten bis auf weiteres die gegenwärtigen Gebührenordnungen der Emmaus⸗Kirchen⸗ gemeinde. . Die Martha⸗Kirchengemeinde hat so lange, bis sie in den Besitz eines gebrauchsfähigen Kirchhofs gelangt, das Recht der Mitbenutzung des Kirchhofs der Emmaus⸗Kirchengemeinde der- estalt, daß 6 a. , . dieses Kirchhofs allein der Stamm— gemeinde verbleibt, welche auch alle Verwaltungs⸗ und Unter- haltungskosten allein zu tragen hat, ; . . D die Zweiggemeinde nur die Stolgebühren für Begräh⸗ nisse ihrer Mitglieder auf diesem Kirchhofe, sowie die Aus⸗ löfungsgebühren im Falle der Beerdigung von Mitgliedern auf anderen Kirchhöfen bezieht, während alle übrigen Gebühren der Stammgemeinde zufließen. . ö. Indem wir diesen Parochialregulierungsplan zur öffent. lichen Kenntnis bringen, fordern wir die Beteiligten auf etwaige Einwendungen gegen denselben bis zum 20. Auguß d. J. während der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in dem Zimmer Nr. 2 unseres Dienstgebäudes
(Schützenstraße 26) bei Herrn Konsistorialsekretär Bavendamm
der dessen Stellvertreter unter geeignetem Ausweis über ihre
Legitimation zur Sache schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären. Berlin, den 21. Juli 1904. 8 . Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. . D. Faber.
Angekommen:
Seine Exzellenz der Staats— und Finanzminister Freiherr von Rheinbaben.
Abgereist:
Seine Exzellenz der Präsident des Reichsbankdirektoriumk, Wirkliche Geheime Rat Dr. Ko ch, in Dienstangelegenheiten nach Sachsen und Schlesien;
Seine Exzellenz der Präsident der Hauptverwaltung der Staatsschulden, Wirkliche Geheime Rat von Hoffmann mit Urlaub nach Schierke im Harz.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 26. Juli.
Seine Majestät der Kaiser und König nahme gestern in Drontheim die Vorträge der Chefs des Militar⸗ und des Marinekabinetts entgegen.
Seine Majestät der König der Belgier traf gestern vormittag an Bord der Jacht „Alberta“ inkognito in Emden ein, besichtigte die Hafen- und Schleusenanlagen des Aue hafens und begab sich dann zu Fuß zur Stadt, wo Allerhõht derselbe das Rathaus in Augenschein nahm. Mittags gin Seine Majestät an Bord der „Alberta“ wieder in See.
Während des Viertel jahres vom 1 XNpril bit 30. Juni 1904 haben 9053 Schiffe (gegen Sh8— Schiffe ö demselben Vierteljahr 1903) mit einem Nettoraumgehalte bt 1318 620 Registertons (1903: 1283 618 Registertons) ö Kaiser Wilhelm-Kanal benutzt und, nach Abzug des . die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblots z . an Gebühren 627 367 6 (1903. Hotz 3386) entrichte Dan, entfielen auf den Monat Juni 3332 Schiffe gi 9 se. Schiffe) von 500 911 Registertons (1903: 43999 Regi toönz) und 236 437 6 (1963: 210 582 6) Gebühren.
Der Präsident des Königlichen Oberlandeslu lturgershs Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Rintelen ist na Provinz Ostpreußen abgereist.
ie Laut Meldung des W. T. B. ist i gehe,.
Schlachtflotte am B. Juli in Lerwick (Shetlan 3 e
eingetroffen und am 25. Juli von dort zu Uebungen
— 2 k ö Nordsee wieder in See gegangen. Die Linienschiffe . ln danach Molde, die Küstenpanzerschiffe und die Torpeban
J Bergen und die Aufklärungsschiffe Christiansund an⸗ aufen.
S. M. S. 4 Seeadler“ ist am 23. Juli in Tschemulpo (Koreg) eingetroffen.
S. M. S. „Jaguar“ ist am 25. Juli von Nanking nach Wuhn, S. Pö. S. „Iltis“ von Tsingtgu nach Futschau und S. M. Torpedoboote „8 90“ und „Taku“ sind an demselben Tage von Schanghai nach Tsingtau abgegangen.
S. M. S. „Fürst Bismarck“ geht, mit dem Chef des Kreuzergeschwaders an Bord am 28. 8. M. von Wusung nach Tsingtau in See.
Bayern. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten widerlegte, wie W. T. B. berichtet, bei der fortgesetzten
Beratung des Eisenbahnetats der Staatsminister der Ver⸗ fehrsangelegenheiten von Frauendorffer die Bemerkung des Abg. Ehrhardt⸗Speyer (Soz.) in der Sitzung vom Sonn⸗ abend, daß die Staattzgewalt vor den Aktionären der Pfälzi⸗ schen Eisenbahnen bezüglich der Verstaatlichung kapituliert habe. Her Minister betonte, die Regierung könne zur Wahrung finanzieller Staaterechte gegenüber den Pfäshzischen Bahnen durch Steuer⸗ und Finanzgesetze eingreifen, dürfe aber die verbrieften Rechte der Aktionäre nicht antasten. Eine Neubildung der Pfälzischen Bahn gesellschaften könne die Regierung nicht erschweren. Burch die bis⸗ herige Hinausschiehung der Verstaatlichung habe die Regierung dem Staat einen Vorteil gesichert. Die Rechte des Staats in betreff der Pfälzischen Bahnen seien nach allen Seiten hin gewahrt worden. Der Minister bat schließlich, die Etatsberatung nicht durch eine jetzt vollkommen zwecklose Debatte über die Pfälzischen Eisenbahnen auf⸗ juhalten. Im weiteren Laufe der Beratung kamen trotzdem mehrere Redner auf diesen Gegenstand zuräck.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der „Alldeutschen Korrespondenz“ zufolge haben die Abgg. Schoenerer, Baernreither und Iro als Vorstand der Alldeutschen Vereinigung des Abgeordnetenhauses an die Mit⸗ glieder der Vereinigung ein Schreiben gerichtet, in dem sie, um die Mitglieder der Vereinigung von jeder Klubfessel zu befreien, die Auflösung der Vereinigung beantragen. Der An⸗ trag habe die Zustimmung aller Mitglieder der Vereinigung gefunden.
Der Vertrag zwischen der ungarischen Regierung und der Cunardlinie ist gestern, wie W. T. B.“ erfährt, vom Minister⸗ präsidenten dem unggrischen Unterh ause vorgelegt worden.
Das aus sieben Panzerkreuzern bestehende amerikanische Geschwader unter Kontreadmiral Barker ist gestern in Fiume eingetroffen.
Grostbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses stellte, wie . W. T. B.“ meldet, Laurie an die Regierung eine Anfrage be⸗ üglich des Vorgehens der Schiffe der russischen Freiwilligen⸗ flotte. Gibson Bowles befragte die Regierung über die Ange⸗ legenheit des Dampfers Malakka. und über verschiedene Punkte des Völkerrechts, die durch die Beschlagnahme englischer Dampfer und das Vorgehen von Schiffen der russischen Freiwilligenflotte Gegenstand der Erörterung geworden seien. Der Premier⸗ minister Balfour erwiderte. Die gestellten Anfragen be⸗
ehen sich auf Fragen sehr verschiedenen Charakters. Einige dieser
Anfragen beziehen sich auf allgemeine Fragen des Völkerrechts und andere auf befondere Fragen, die aus der Tatsache entstanden sind, daß Schiffe der russischen Freiwilligenflotte englische Handelsschiffe im Rolen Meer weggenommen haben. Die in Verbindung mit dieser Angelegenheit angestellten Betrachtungen haben nur mittel bare Beziehung zu der die Wegnahme von Schiffen betreffenden allgemeinen Frage des Völkerrechts. Die Schwierig⸗ keiten, ja, ich kann sagen, die großen Schwierigkeiten — ich wünsche sie durchaus nicht zu verringern —, die aus den Wegnahmen entstehen, betreffen ein besonderes Problem, das der englischen Regie⸗ rung große Sorgen gemacht hat und noch macht, hinsichtlich dessen aber, wie ich erklären kann, Anzeichen vorhanden sind, die eine günstige Löfung andeuten. Mehr als das zu sagen, halte ich für unzweck— mäßig. Bezüglich der Frage nach der Stellung des Suczkanals, die die Frage der Stellung der Freiwilligenflotte nicht besonders berührt, glaube ich sagen zu können, daß meinem Urteil nach Gibson Bowles den Inhalt der Suezkanalkonvention irrig aufgefaßt hat. Soviel ich weiß, ist keine kriegerische Handlung im Suezkanal be⸗ gangen worden, und die Konvention sieht ausdrücklich vor, daß eine Prise wie ein Kriegsschiff behandelt werden soll und daß Kriegs⸗ schiff' freies Recht zur Durchfahrt durch den Kanal haben; ich glaube daher nicht, daß die Frage in dieser Beziehung besondere Schwierig⸗ keiten bietet oder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Mächten Anlaß gibt. Meiner Ansicht nach besteht keinerlei Zweifel, daß wir verpflichtet sind, Prisen die Durchfahrt durch den Suezkanal zu gestatten. Wenn ich sage: „‚wir“, so habe ich das Haus und das Publikum an die Tatsache zu erinnern, daß der Suez⸗ kanal untèr internationaler Leitung steht und es daher nicht an uns ist, als individuelle Macht zu sagen, wie die Gesetze, die die ägyptische Regierung hinsichtlich des Suezkanals binden, auszulegen sind. Unserer Ansicht nach darf eine legitime Prise den Kanal passieren. Laurie fragte hierauf, ob der Premierminister den Teil seiner (CLauries) Anfrage nicht gestellt zu sehen wünsche, der sich darauf beziehe, daß ein Schiff zu einer Zeit die Handelsflagge führe und zu einer anderen Zeit die Autorität eines Kriegsschiffes außübe. Der Premierminister erwiderte, dies sei eine Frage des allgemeinen Rechts, und er sei sicher, daß nichts durch einen Versuch, seinerseitz darauf zu antworten, werde gewonnen werden. Gibson Bowles stellte hierauf folgende Fragen: Sind englische Handelsschiffe verpflichtet, irgend etzwas mehr über sich ergehen zu lassen als die Durchfuchung, die Vernehmung lhrer Mannschaft und die Prüfung ihrer Papiere zum Zwecke der Feststellung der Nationalität des Schiffes, seiner Bestimmung und seiner Ladung und im Falle, daß sich aus dieser Prüfung ein Ver= dacht ergibt, die Anhaltung und Beförderung des Schiffes durch Prisenmannschaft an ein Prisengericht? Ferner sind englische handeleschiffe gehalten, sich der Wegnahme und der Fortschaffung eines Tells der Ladung! nach Gutachten des Kommandanten des durchfuchenden Kriegsschiffs ohne anderweitige Entscheidung beiw. Enischeidung eines Prisengerichts zu unterwerfen? Der Premierminister Balfour erwiderte: Nach Ansicht der Kronjuristen st das Völkerrecht in der ersten Frage richtig aufgefaßt. Bezüglich der zweiten Anfrage glaube ich nicht, daß das Völkerrecht, wie es geübt wird, ein sosches Verfahren, zuläßt. Auf eine weitere. Anfrage Gibson Bowleß', betreffend die Durchfahrt der Freiwilligenflotte 11 die Dardanellen, erklärte der Premierminister; Diese Anfrage erührt das, was ich sür den gegenwartigen Augenblick als verbotenes Terrain betrachten muß. Sie wirft eine Kontroberse auf, die, wie ich be, beffer gelöst werden wird, wenn das Haus sich für den Augen⸗ ick mit dem zufrjeden gibt, was ich gesagt habe.
Frankreich. ͤ Eine aus Rom in Paris eingegangene Depesche besagt, em W. T. B.“ zufolge, daß die Antwort des
Vatikans auf die Note ber französischen Regierung ge ern abend abgegangen sei, arin zwar
Es heiße, der Vatikan halte
das Recht der ungeschmälerten Gerichts⸗
barkeit des heiligen Offiziums für die Bischöfe aufrecht, gebe aber zu, h ber hen i nicht das Recht gehabt habe, per⸗ sönlich in den Prozeß gegen die Bischöfe von Laval und Dijon einzugreifen.
. Dänemark. Der König ist gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, auf der Jacht „Danebrog“ wieder in Kopenhagen eingetroffen.
Asien.
Aus Tientsin vom gestrigen Tage meldet das Reutersche Bureau“, die Japaner seien noch nicht in Nintschwang eingerückt. Die russische Zivilverwaltung habe die Stadt in der Nacht zu gestern verlassen. Man habe gestern morgen auf Veranlassung der Behörde begonnen, die russischen Ver— waltungsgebäude zu zerstören.
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Tokio vom 25. . M. hat das Wladiwostokgeschwader am Sonntag bei Idzu den von New Jork über Manila und Schanghai nach Hokohama bestimmten britischen Dampfer „Knight Commänder“ in den Grund gebohrt. Der Dampfer hatte, dem genannten Bureau afl New York am 6. Mai verlassen und Ladung verschiedener Art, aber keine Kriegskontrebande an Bord. Die Mannschaft ist auf dem Dampfer „Tsinan“ gestern in Jokohamg angekommen. Die europäischen Passagiere wurden von den Russen zurückbehalten, — Wie verlautet, hat das Wladiwostokgeschwader auch zwei japanische Schoner versenkt.
Das Komitee zur Reorganisation der chinesischen Armee, bestehend aus dem Prinzen Ching, dem General⸗ gouverneur Juanschi-kai und dem General Tich-liang, hat der Zentralregierung einen Plan über die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in China vorgelegt. Die Dienstzeit soll danach zwölf Jahre dauern, davon drei Jahre beim stehenden Heere, drei Jahre in der 1. Reserve, drei Jahre in der 2. Reserve und drei Jahre in der Landwehr. Die Löhnung soll 10 Dollar Gur Zeit etwa 19 6) monatlich betragen, den Familien der Eingezogenen soll eine Steuererleichterung gewährt werden. Die Provinzen sollen anfangs nur 1000 Mann einziehen, diese sollen erst als Stammtruppen aus— gebildet werden, und zwar im geschlossenen Exerzieren nach deutschem Vorbilde, im Felddienst nach japanischem Vorbilde. Juanschi⸗kai hat Auftrag erhalten, in Petschili sofort mit der Aufstellung einer Armee von 12 Divisionen Infanterie, jede zu 12 Bakaillonen zu je 500 Mann, gleich 2563 9000 Mann zu beginnen. Er hat aber bald darauf an den Thron berichtet, daß seine Mittel zu Ende seien, da er für etwa eine Million Anschaffungen gemacht habe.
Die „ülrdova“ ist, wie „W. T. B.“ aus Suez erfährt, gestern freigegeben worden. Die russischen Offiziere und Mannschaften haben das Schiff in Suez verlassen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Ueber die kaufmännische Stellenvermittelung im Deutschen Reich
veröffentlicht die Abteilung für Arbeiterstatistik im Kaiserlichen Statistischen Amt im neuesten Hefte des von ihr herausgegebenen „Reichsarbeitsblattes“ eingehende Uebersichten, die sich auf das ver— floffene 2. Quartal d. J. beziehen. In den drei Monaten April bis Juni hat die Statistik der kaufmännischen Stellenvermittelung noch einen weiteren Ausbau erfahren. Es sind jetzt im ganzen an die Berichterstattung 64 kaufmännische Vereine bezw. Verbände an⸗ gsschlossen. An der dies maligen Aufnahme haben sich noch nicht alle Vereine beteiligt; rechtzeitig sind 40 Berichte eingegangen, die für die Statistik verwertet worden sind.
Im Laufe des zweiten Quartals 1904 gingen bei den berichtenden 40 Vermittelungsstellen 13 114 neue Bewerbungen männlicher Personen und 2307 neue Bewerbungen weihlicher Personen ein. Dazu trat der Buchbestand von 9628 bezw. 1348 vorgetragenen Be⸗ werbungen aus dem Vorquartal. Diesen Bewerbungen standen — alte und neue Meldungen zusammengefaßt — Vakanzen gegenüber: 12 832 für männliche, 3452 für weibliche Personen. Von den Bewerbungen erledigten sich ohne die Vereine rund iss, bei den männlichen Be⸗ werbungen etwas mehr, bei den weiblichen etwas weniger und ebenso wurden etwa 2 der Vakanzen für männliche Personen und f. der Vakanzen für weibliche Personen ohne die Verbands⸗ vermittelung anderweit erledigt.
Als Ergebnis stellt sich, wenn man den Umfang der Vermittelung betrachtet, heraus, daß bei den Bewerbungen sich die Zahl der männlichen zu der der weiblichen Bewerbungen etwa verhielt wie 6: 1, die Zahl der Vakanzen für Gehilfen zu der für Ge⸗ hilfinnen sich verhielt wie 4: 1, die Zahl der Stellen= befetzungen für Gehilfen zu der für Gehilfinnen wie 2:1. Die Angebots. und Besetzungeverhältnisse waren danach diesmal für die Gehilfinnen anscheinend günstiger als für ihre männ⸗ lichen Kollegen. Dies bestätigt sich, wenn man Angebot und Nachfrage für beide Geschlechter getrennt betrachtet. Es standen bei den Ver— mittelungsflellen gegenüber rund 13000 neuen männlichen Be— werbungen rund 10 000 neue Vakanzen und rund 360 Besetzungen, dagegen rund 2800 neuen weiblichen Bewerbungen rund 3150 neue Vakanzen und rund 1750 Besetzungen. Dies würde das für weibliche Arbeitékräfte günstige Verhältnis sein, das bei der nichtkaufmännischen Stellenvermittelung bekannt ist.
Zu bemerken ist übrigens, daß die gesamte Vermittelungstätigkeit im zweiten Quartal etwas geringer war als im ersten Quartal. Für die weibliche Stellenvermittelung ist hervorzuheben, daß rund die Hälfte der sämtlichen an Handlungsgehilfinnen vermittelten Stellen durch den kaufmännischen Verband für weibliche An— gestellte in Berlin vermittelt ist.
Was die Tehrlingsvermittelung betrifft, so tritt auch hier die Vermittelung weiblicher Lehrlinge dem Um fang nach hinter die— jenige von männlichen Lehrlingen erheblich zurück, ist aber im Er= 6. günstiger als die Vermittelung männlicher Lehrlinge. Beachtenswert ist das Verhältnis der Nachfrage nach Gehilfen und Lehrlingen. Rund j0 000 Vakanzen für männliche Gehilfen traten rund 6560 Vakanzen für männliche Lehrlinge zur Seite, das ist etwa ein Verhältnis von 14:1.
Was den Stand der Vermittelung am letzten Tage des Quartalt bet eifft, so sind. besonders beachtenswert die Nach⸗ weisungen darüber, welcher Teil der Bewerber sich in ungekündigter oder gekündigter Stellung befand und welcher Teil stellenlos war. Es ergibt sich auch im zweiten Quartal wieder, daß, soweit An⸗ gaben darüber vorliegen, der Prozentsatz der bei der Be⸗ werbung Stellenlefen bei den. weiblichen Gehilfen stärker ist als bei den männlichen, er betrug bei den weiblichen Gehilfen rund bo oo, bei den männlichen rund 3904/0. Es wird abzuwarten sein, ob dieses Verhältnis ein dauerndes ist. Zum Teil findet es seine Erklärung darin, daß bei den weiblichen Gehilfen unter den Bewerbern ein großer Prozentsatz von „Anfängerinnen“, d. h. jungen Mädchen, die nach Absolvierung eines Handelskursus eine Stellung suchen, sich befindet. Bei diesen kann von Stellenlosigkeit im üblichen Sinne nicht die Rede sein, ebensowenig wie in den Fällen, in welchen junge Mädchen ihre geschäftliche Tätigkeit zeitweilig unter⸗ brochen haben, um eine Zeitlang im elterlichen Haushalt tätig zu sein. Es kommt aber auch hinzu, daß Frauen vielfach auch in Saison⸗ geschäften tätig sind — ein Umstand, dem bei der Erklärung der
Zahlen wohl auch mit Rechnung zu tragen ist. In ungekündigter Stellung hefanden sich bei den männlichen Gehilfen etwa 35 0so, bei den weiblichen rund 25069 in gekündigter bei den männlichen etwa 3b o /R und bei den weiblichen etwa 25 0.
Eine Uebersicht nach Branchen ergibt für das zweite Quartal bei den Vermittelungsstellen eine annähernd gleich starke Nachfrage nach Kontor. und anderen Stellen. Bei, der weiblichen Stellen⸗ vermittelung überwiegen die Kontorstellen wieder stark die Vermittelung anderer Stellen. Von den anderen Branchen nimmt die Kolonial⸗ warenbranche die Vermittelungstätigkeit der Vereine wieder am meisten in Anspruch. Ein Einfluß der Branche auf die Stellungs—⸗ losigkeit ist aus den Zahlen nicht zu entnehmen.
Zur Arbeiterbewegung.
Die Stein setzer und Rammer in Berlin (9ygl. Nr. 173 d. Bl.) nahmen gestern nachmittag in einer Versammlung zu dem vor dem Einigungsamt des Gewerbegerichts angenommenen Vergleichs- vorschlage Stellung. Die Abstimmung über den Vergleich ergab, wie die ‚Voff. Itg. berichtet, daß dieser mit allen gegen eine Stimme angenommen wurde. Der Verbandsvorsitzende erklärte, daß dieser Vertrag außer für die Berliner Innung auch für die Innungen von Steglitz, Pmos,ssãdam und Eberswalde Gültigkeit habe.
300 Bildhauer, Drechsler und Tischler der Schlesischen Lolzindustrie⸗Aktieng esellschaft vormals Ruscheweyh und Schmidt in Langenöls haben, wie . W. T. B.“ meldet, gestern früh die Arbeit eingestellt und verlangen eine Kürzung der Arbeitszeit um eine halbe. Stunde und 10 v. H. Lohnerhöhung. Die Fabrik arbeitet weiter.
Der Ausstand der Tischler in Dresden (9gl. Nr. 157 d. BI.) ist, wie die Köln. Ztg.“ erfährt, zu Gunsten der Arbeiter beendet.
Die Strgßenbahnangestellten von Turin traten, wie der Voss. Ztg. telegraphiert wird, am Sonntag in den Ausstand, nachdem die Leitung der Gesellschaft ihre Lohnforderungen abgelehnt hatte. Der halbe Verkehr wurde mit Hilfspersonal in beschränktem Maße aufrecht gehalten. Der Autzstand ist aber bereits als beendet anzusehen, nachdem der energischen Aufforderung der Direktion, zur Arbeit zurückzukehren, alle Angestellten bis auf fünfzig Folge geleistet haben.
Die „Frankfurter Zeitung“ meldet aus New Jork: In Pitts⸗ burg nehmen die Stahlwerke Jones und Laughlin den vollen Betrieb wieder auf. (Vgl. Nr. 129 d. B?.)
In, Chic ggo haben sich, wie dem W. T. B.“ telegraphiert wird, die Viehtnechte und Fuhrleute, die auf den Viehhöfen der Union angestellt sind, dem Ausstande der Schlächter (vgl. Nr. 173 d. Bl) angeschlessen, ebenso die Arbeiter der Transport⸗ gesellschaft. Ferner sind die Arbeiter verschiedener Gewerbe in den allgemeinen Ausstand eingetreten, um die Schlachtbausangestellten zu unterstützen, darunter fast alle Maschinisten, Maschinenbauer und Handlanger, die von den sieben großen Konservenfabriken angestellt sind.
In Fallriyer (Massachusetts) sind, dem W. T. B.“ zufolge, die Baumwollfabrikarbeiter, wie angekündigt war, gestern in den Ausstand getreten Sämtliche Fabriken der Union sind geschlossen worden. (Vgl. Nr. 171 d. Bl.)
Kunst und Wissenschaft.
Aus Wien meldet ‚W. T. B.“ daß der Neuen Freien Presse⸗ zufolge der Professor der Chirurgie Freiherr von Eiselsberg einer an ihn ergangenen Berufung an die Berliner Universität aus Familienrücksichten nicht Folge leisten wird.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Saatenstand und Ernteergebnisse in Serbien.
Der Kaiserliche Konsul in Belgrad berichtet unterm 20. d. M;
Bei der anhaltend trockenen Witterung im Berichtsmonat ist die Erntearbeit auf den Getreidefeldern weit gediehen. Von der Gerste, deren Qualität durchweg befriedigt, sind bereits beträchtliche Schleppladungen donauaufwärts verfrachtet worden.
. Der Roggen ist wegen der großen Dürre im Mai und Juni d. J. nicht hoch gewachsen. Bezüglich der Qualität dürfte die Roggenernte der Weizenernte entsprechen; je nach Lage der Getreidefelder bringen beide Getreidearten mehr oder weniger schöne Körner. Wo sich die Dürre besonders geltend machte, zeigen die Druschproben beim Weizen allerdings nur kleine Körner.
Sinsichtlich der Menge dürfte die diesjährige Ernte gegen das Vorjahr um 15 bis 20 0½ zurückstehen, sodaß das ganze Ergebnis als eine Mittelernte bezeichnet werden kann.
Die Getreidepreise haben in den letzten Wochen keine Verände⸗ rung erfahren.
Der Mais ist zum zweiten Male gehäufelt worden. Die Mais— kulturen können eine gute Ernte nur bringen, wenn in nächster Zeit ausgiebige Regen niedergehen.
In den Pflaumengärten macht sich ein starkes Abfallen der Früchte bemerkbar. Trotzdem rechnet man, unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Frucht in diesem Jahre besonders reichlich angesetzt hat, auf eine gute Pflaumenernte. Der Ertrag der übrigen Obsternte ist befriedigend.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Baku, 25. Juli. (Meldung der Russischen Telegraphen⸗ agentur.) Nachrichten aus Teheran zufolge nimmt die Cholera dort von Tag zu Tag ab und tritt nur noch in zwei Stadtvierteln auf. In Rescht und Tabris ist kein Cholerafall vorgekommen. Die Quarantäne in Julfa ist aufgehoben worden.
Verkehrsanstalten.
Bremen, 25. Juli. (W. T. B.) Der Norddeutsche Lloyd wird vom Nobember d. J. ab eine regelmäßige Ver⸗ bindung zwischen Barcelona, Marseille, Neapel und Alexandrien für Fracht! und Passagierverkehr einrichten. Für die Fahrt wird der Doppelschraubendampfer „Schleswig“ eingestellt werden.
Theater und Mufik.
Im Neuen Königlichen Operntheater wird morgen, Mittwoch, „Die Fledermaus“ zur Wiederholung gebracht. Die Be⸗ setzung ist die bekannte.
Bie Eröffnungsvorstellung der Deutschen Volksbühne, die am 3. September dieses Jahres, abends 8 Uhr, in dem völlig neu hergestellten Karl Weiß⸗Theater stattfindet, bringt Schillers Räuber“ in der von dem Dichter selbst besorgten Mannheimer Bühnenausgabe. Als zweite Vorstellung folgt Aennchen won Tharau', ein feinsinniges, poetisch abgetöntes Schauspiel von Wilibald Alexis, das einzige dra⸗ matische Werk des bedeutsamsten Erzählers der Mark. Die dritte Darbietung der jungen Bühne wird Genoveva. von Friedrich Hebbel, die vierte Goethes Faust: sein. Sämtliche Stücke werden in bezug auf Kostüme und Dekorationen völlig neu ausgestattet.
Im Bayreuther Festspielhause ging gestern unter Hans Richters sicherer Leitung Rheingold“ in stimmungsvoller Auf⸗ führung in Szene. Im Mittelpunkt der solistischen Darbietungen standen Bertrams hoheitsvoller Wotan und Dr. Briesemeisters 4 volle, künftlerisch abgerundete Leistung als Loge. Hervorragend war auch Breuer als Mime. Von den Rheintöchtern zeichneten sich be⸗ sonders aus Frau Knüpfer und Frau Osborne (Wellgunde und loß⸗ hilde). Neu waren Raviasky (Alberich und Frau Geller⸗Wolter (Erda), ohne ihre Vorgänger Herrn Friedrichs und Frau Schumann⸗