Deutscher
und
anzeiger
Staatsanzeiger.
Einzelne Uummern
Ner Kejngspreis beträgt vierteljährlich 4 6 80 H. Alle Postanstalten nehmen Bestellnng an; für Kerlin außer den Hostanstalten und Jeitungasprditeuren für Aelbstabholer
auch dir Exprdition 8W., Wilhelmstrasse Nr. 32. kosten 25 .
LE E76.
R — ö —— Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 40 J. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
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des NAentschen Reichs anzeiger
und Königlich Rreußischen Staatsanzeiger Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. BZ.
k .
. Inhalt des antlichen Teiles: . hen verleihungen ꝛc.
Dentsches Reich.
anntmachung, betreffend die Eröffnung der vollspurigen . Nebeneisenbahn Christianstadt — Grünberg. (lanntmachung, betreffend Erlaubniserteilungen an Ver⸗ CGCcherungsgeselschaften seitens des Kaiserlichen Aufsichtsamts für i e eng
stönigreich Preußen.
nennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. zekanntmachung, betreffend die Zurücklie ferung der aus der Königlichen Bibliothek zu Berlin entliehenen Bücher. zckanntmachung, betreffend die Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung. . =. ö * 9 zckanntmachung, betreffend die vormals Kurhessischen Staats⸗ aaanleihen. zekanntmachung, betreffend das kommunalabgabepflichtige Reineinkommen der Gesellschaft für den Betrieb von nieder⸗ üändischen Staatseisenbahnen zu Utrecht aus dem Betriebe der auf preußischem Staatsgebiete belegenen Teilstrecke der Eisenbahn von Herzogenrath nach Sittard. lusnahmetarif für Futtermittel.
Erste Beilage:
ersonalveränderungen in der Armee.
Holdberg-Haynau den Roten Adlerorden vierter Klasse,
andkreise Bonn, bisher
.
. j
65.
Danzig Heinrich Kluth Lotte zu Kösen im Kreise Naumburg, dem IBrennereiverwalter August Thonke zu Loos im Kreise
Rother zu . Karl dem
St. Johann
Lurette zu Braun zu
dem ufse vitz im Kreise Münsterberg, dem Vorarbeiter Ernst Hartung ju dem Kuhmeister Friedrich Kreise Heiligenbeil, das Allgemeine E
34 4
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pastor Benno Hoffmann zu Modelsdorf im Kreise
dem Hauptlehrer . D. Joseyh Schmitz zu Vilich im ö Hönningen im Kreise Neuwied,
Lund dem Lehrer Jakob ill zu Limburg a. d. Lahn den
Udler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen⸗ οbpllern, sowie
dem Diakon und Hausvater der Herberge zur Heimat in Kluth, dem Zimmerpolier Franz ehemaligen
dem herrschaftlichen Revierförster Jose ph Eisersdorf im Kreise Glatz, dem Amtsboten Meyer zu St. Arnual im Kreise, Saarbrücken, Anstreichermeister Adalbert Scheidhauer zu desselben Kreises, dem Gipsermeister Adam Saarbrücken, dem Obermeister Jakob Nieder-Neunkirchen im Kreise Ottweiler, Dominialaufseher August Pajunke zu Kummel⸗
Grünberg,
Weißenfels, dem Gutsstellmacher Johann Teschner und Polenz, beide zu Balga. im hrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Hauptleuten Buchholtz im Großen Generalstabe und
Rogalla von Bieberstein, zugeteilt dem Großen General⸗ ilabe, die Erlaubnis zur Anlegung des DODesterreichisch-Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse zu erteilen.
ihnen verliehenen
*.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung. Am 1. August d. J. wird im Bezirk der Königlichen
Eisenbahndirektion in Breslau die 2), 83 km lange vollspurige
Rebeneisenbahn Christianstadt Grünberg mit den Stationen Raumburg a. Bober, Reichenau, Lättnitz, Buchels⸗ dorf und Schloin für den Personen⸗ und Güterverkehr eröffnet werden. Berlin, den 28. Juli 1904. Der Präͤsident des Reichteisenbahnamts. In Vertretung: v. Misani.
Bekanntmachung.
Dag Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung hat die nachbezeichneten Erlaubniserteilungen ausgesprochen;
J. unter dem 18. April 1904 gegenüber der Aachener und Münchener , , erung⸗Gesellsch aft in Aachen zur Aufnahme der Persicherung gegen Wassen. leitungsschäden im Deutschen Reich unter dem sich aus 8 126
bezüglich der ayern ergebenden
bril 1904 gegenüber: ngs⸗Verein 4. G. etriebs auf Ober⸗ Reuß älterer Linie alversammlung vom s Allgemeinen Ver⸗ Nersicherungsaufsichts⸗
Abs. 4. des Versicherungsaufsi Immobiliarversicherung im Köni Vorbehalte;
II. durch Entscheidungen vom I). dem Erfur ter Vlehvers in Erfurt zur Ausdehnung des und Unterfranken, Sachsen⸗Altenbu unter Genehmigung der in der 6. Februar 1901 beschlossenen Sa sicherungsbedingungen (5 96 Satz
gesetzes)
2) der Badischen Pferd cherungs⸗Anstalt auf Gegenseitigkeit zu Karl Baden) zum Ge⸗ schäftsbetrieb der eigentlichen Pe erung, der Weide⸗ und Ausstellungsversicherung von en in den preußischen Provinzen Hessen⸗Nassau und Rhe zz nebst Hohenzollern, serner in Bayern, Württemhen aden, Hessen, dem Fürstentum Birkenfeld, Elsaß⸗La und zur Auf⸗ nahme dieseös Betriebs in Lure und der Schweiz sowie zum Geschäftsbetriebe i und ber Versicherung von Tieren asser⸗ und Eisenbahntränsport im ganzen en Reich sowie zur Aufnahme dieses Betriebs in De n elgien, den Nieder⸗ landen, England, Frankreich, und der Schweiz unter Genehmigung der von alversammlung am 23. April 19063 beschlossenen S st Allgemeinen Ver⸗ ,, (G8 96 Saß rsicherungsaufsichts⸗ gesetzes),
3) dem Schleswig⸗HH , n,, iel zum Geschäftsbetrieb in S burgischen Fürstentum Lübeck,. 4 bieten der freien und Hansestädte Lübeck und 4 dem Färstentum Ratzeburg und demjenigen Teile des Großherzogtums Mecklenburg⸗ begrenzt wird im Norden von der Ostsee, im üden von folgender Linie: Chausses von Schönberg nach Rehna, gerade Linie von Rehna nach Mühlen⸗Eixen, Chaussee von Mühlen⸗Eixen nach Bobitz, Eisenbahnlinie Bobitz, Kleinen, Rostock, Sülze unter Genehmigung der von der Generalversammlung am 25. Februar 1904 beschlossenen Satzung und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (8 96 Saß 1 des Versicherungs⸗ aufsichtsgesetzes);
III. durch Entscheidungen vom 19. April 1901 gegenüber:
I der Allgemeinen Deutsch en Viehversicherungs⸗ Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin zur Aus⸗ dehnung des Geschäftsbetriebs auf die preußischen Provinzen Ost- und Westpreußen, Pommern, Posen, Schlesien sowie auf das rechtsrheinische Bayern unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 19. März 1904 be chlossenen Aende⸗ rungen der Sahung und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (8 86 Satz? des Versicherungsaufsichtsgesetzes),
2) der Rheinischen Viehversicherungsgesell⸗ schaft auf Gegenseitigkeit zu Cöln a. Rh. zur Aus⸗ dehnung des Geschäftsbetriebs auf Bayern, Württemberg, Mecklenburg Schwerin, Mecklenburg-⸗Strelitz, Sachsen⸗Alten⸗ burg, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Anhalt, Schwarzburg⸗Sonders⸗ . Waldeck und Phrmont, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg ⸗Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg, ferner zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs in Tuxemburg und den Niederlanden unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 26. Februar 1904 beschlossenen Satzung nebst Allgemeinen Versicherungsbedingungen (8 96 Saß 2 des Versicherungsaufsichtsggesetzes),
83) der Sächsischen Viehver icherungsbank in Dresden zur Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Baden, Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz sowie zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs in Oesterreich und Belgien unter Genehmigung des in der Generalversammlung vom 30. März 1904 beschlossenen Statuts und der Allgemeinen Versicherungebedingungen (6 96 Satz 2 des Versicherungs⸗ aufsichts gesezes) ;
4) dem , ,, Eberstadt in Eberstadt, Kreis Gießen (Oberhessen), zum Ge⸗ schäftsbetrich in der Gemeinde Eberstadt unter Anerkennung als lleinerer Verein und unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 16. März 18904 ki h chene Satzung G8 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes) .
5) dem Schwelneversicherungsverein Gießen in Gießen zum Geschäftsbetrieb im Stadtbezirk Gießen unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der in der' Generalverfammlung vom 25. Marz 1904 be⸗ schlossenen Satzung G 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes),
6) der Stuttgarter Pferde⸗Versicherungs Gesell⸗ schaft auf Gegenseitigkeit in Stuttgart zum Geschäfts⸗ betrieb in Hohenzollern, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß⸗Lothringen unter Genehmigung der in der General⸗ versammlung vom 17. März 1901 353 enen Satzung nebst Allgemeinen“ Versicherungsbedingungen (6 96 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes); .
IV. unter dem 14. Mai 1904 gegenüber dem Rind⸗ vieh⸗-Versicherungs⸗Verein für Weitin und Zirzow
Lauenburgischen HGegenseitigkeit zu Holstein, dem olden⸗
Schwerin, melcher
Juli, Abends.
=*
1904.
in Zirzow zur Ausdehnung des , , auf den angrenzenden Gutsbezirk Woggersin in Mecklenburg⸗Schwerin G 96 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes);
V. durch Entscheidungen vom 16. Jun 1904 gegenüber;
I) der Stuttgarter Lebensversicherungsbank auf Gegenseitigkeit (Alte Stuttgarter) in Stuttgart zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Reich unter Wegfall der seither erteilten einzelstaatlichen Konzessionen (5 96 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes),
2) der Deutschen Pensionskasse für Musiker in Berlin, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Reiche unter Genehmigung der in der Delegiertenversammlung vom 30. März 1904 be⸗ n, Satzung (6 96 Satz 1 des Versicherungsaufsichts⸗ gesetzes),
. der Deutschen Unterstützungskasse für Musiker⸗ Witwen und ⸗Waisen, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, in Berlin zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Relche unter Genehmigung der in der Delegierten⸗ versammlung vom 30. März 1904 beschlossenen Satzung (696 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes),
4 der Privaten Witwen⸗ und Waisenkasse für aktive und inaktive Offiziere der Deutschen Armee und Marine in Berlin zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Reiche unter n, ,, der in der Mitgliederversammlung vom 21. April 1964 beschlossenen Satzung (56 96 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes), .
5s) der Sterbekasse der Militär- und Marine⸗ statibns-Intendanturbeamten in Berlin zum Geschäfts⸗ betrieb im Deutschen Reiche unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 26. März 1904 heschlossenen Satzung G 96 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes),
6) der Central⸗Sterbekasse des Verbandes katho⸗ lischer Gesellenvereine, Versicherungs verein auf Gegenseitigkeit, in Cöln unter Anerkennung als kleinerer Verein zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Reiche, in Oester⸗ reich Ungarn und der Schweiz nach Maßgabe der in der Gründungsversammlung vom 12. Mai 1901 beschlossenen Satzung (8 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes),
7) der Pensions⸗„Witwen⸗ und Waisen kasse für die Beamten der Concordia, Cölnische Lebens⸗ Versicherungs-⸗Gesellschaft in Cöln unter Anerkennung als kleinerer Verein zum Geschäftsbetrieb nach Maßgabe der in der Gründungsversammlung vom 7. Mai 1904 beschlossenen Satzung (8 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes),
8 der Sterbekasse des evangelischen Pfarr⸗ vereins für das Großherzogtum Hessen zu Lau⸗ bach in Oberhessen zum Geschäftsbetrieb unter An⸗ erkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der in der Hauptversammlung vom 2. April 1904 beschlossenen Satzung (8 96 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes),
9) der Privat⸗Sterbe⸗ und Unterstützungs kasse von Beamten und Bediensteten der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München zum Ge⸗ schäftsbetrieb im Deutschen Reiche unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der in der Haupt⸗ versammlung vom 209. Mai 1904 beschlossenen Satzung (6 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes);
VI. durch Entscheidungen vom 30. Juni 1904 gegenüber:
1) dem Grünberger Pferde⸗ Versicherungs⸗ Verein in Grünberg (Hessen) zum Geschäftsbetrieb in den hessischen Kreisen Alsfeld, Gießen, Schotten, Friedberg und Büdingen sowie in den preußischen Kreisen Gehren e, Hanau und Marburg unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 295. Mal 19561 beschlossenen Satzung (5 85 Satz 1 des Ver siherungs au scht che Cen
2 dem Pferde⸗ zersicherungs-Verein für den Kreis Offenbach in Offenbach a. M. zum Geschäfts⸗ betrieb im hessischen Kreise Offenbach unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der von der Haupt⸗ versammlung am 29. Mai 19094 beschlossenen Satzung 18 96 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes)
39 dem Vieh versicherungsverein für das Fürsten⸗ tum Ratzeburg in Schönberg (Meckl.) zur Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Ortichaften des Großherzogtums Mecklenburg -Schwerin, soweit sie nicht 63 als 5 km von der Grenze des Fürstentums Ratzeburg entfernt sind, unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung ber von der Direktion am 11. April 19904 beschlossenen Satzung (8 96 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes);
VII. ien Entscheidungen vom 6. Juli 1 gegenüber:
1) der üddeutschen Feuer versicherungs⸗-Bank in München zum Betriebe * ,,, der Einbruch⸗ 3 , und der Glasversicherung im Deutschen Reiche unter egfall der bis herigen ne lern gen Konzessionen und unter dem sich aus z 135 Abs. 4 des Versicherungs⸗ aufsichtsgesetzes bezüglich der Immobiliarversicherung im König= reiche Bayern ergebenden Vorbehalte sowie zur Aufnahme des Betriebs der Feuerversicherung in den Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe des vorgelegten Geschãfts plans G 96 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes),