Krammetsvögeh, Schnepfen, Trappen, ö Wachtel⸗ nige . Adler (Stein, See, Fisch langen Schreladler wilbe Schwäne, wilde Gänse, wilde Enten, alle anderen Sumpf⸗ und Wasservögel mit Ausnahme der grauen Reiher, der Störche, der Taucher, der Säger, der Kormorane
und der Bleßhühner. 92
Mit der d zu vers onen sind: ; . * e , e r, vom 1. Oktober bis 31. August, z weibliches Elchwild und Elchkälber das ganze Jahr 63 t 2 ung männliches Rot- und Damwild vom 1. März bis Juli, . . . 365 weibliches Rotwild, weibliches Damwild sowie Kälber von Rot- und Damwild vom 1. Februar bis 156. Oktober, 5) Rehböcke vom 1. Janugr bis 15. Mai, 6) weibliches Rehwild und Rehkälber vom 1. Januar bis 31. Oktober, . 7) Dachse vom 1. Januar bis 31. August, 8 Biber vom 1. Dezember bis 30. September, sI) Hasen vom 16. Januar bis 30. September, 9 kö vom 1. Juni bis 30. November, II) Auerhennen vom 1. Februar bis 30. November 13 Birk⸗, Hasel⸗ und Fasanenhähne vom 1. Juni bis ; tember, ö 55 Birk⸗, Hasel⸗ und Fasanenhennen vom 1. Februar is 15. September, . ö ? 14 . Wachteln und schottische Moorhüũhner vom J. Dezember bis 31. Augustt, 15) Wilde Enten vom 1. März bis 30. Juni, 16 Schnepfen vom 16. April bis 30. Juni, 17 Trappen vom 1. April bis 31. August, . 18 wilde Schwäne, Kraniche, Brachvõgel, Wachtelkönige und alle anderen jagdbaren Sumpf⸗ und Wasservõgel mit Ausnahme der wilden Gänse vom 1. Mai bis 30. Juni, 19 Drosseln (Krammetsvögel) vom 1. Januar bis September. . * ö 3 im gorstehenden als Anfangs⸗ und Endtermine der Schonzeiten bezeichneten Tage gehören zur Schonzeit. . Beim Esch⸗, Rot⸗ Dam⸗ und Rehwild gilt das Jungwild als Kalb bis einschließlich zum letzten Tage des auf die Geburt lgend ebruars. . .: 2 Vorschriften über ö finden auf das angen oder Erlegen von Wild in eingefriedigten Wildgärten
eine Anwendung. ; 83.
Aus Rücksichten der Landeskultur oder der Jagdpflege kann e . für Landwirtschaft, Domänen und Forsten den Abschuß weiblichen Elchwildes für die Zeit vom 16. bis
. tember gestatten. : s. 86 — Gründen können durch Beschluß des
irksausschusses . . 5 . und der Schluß der Schonzeiten für die
in 82 unter 12 bis 14 genannten Wildarten und der Schluß der Schonzeit für Rehböcke anderweit. jedoch nicht über 14 Tage vor ober; nach den dort bestimmten Zeitpunkten festg et 9.
schů
it für Or b. 6 Erd; der. Schere nder .
e. die Schonzeiten für Dachse und wilde Enten ein⸗ geschrankt oder gänzlich aufgehoben sowie für Reh⸗ fälber und Biber verlängert oder auf das ganze Jahr
ausgedehnt werden. . .
Die hiernach zulässige Abänderung oder Aufhebung der Schonzeiten darf für den ganzen Umfang oder nur für einzelne Teile des Regierungsbezirks, die Abänderung für die einzelnen Teile desfelben Regierungsbezirks in verschiedener Weise erfolgen. . J .
Der Beschluß zu à kann nur für die Dauer eines Jahres
gefaßt werden. ö.
8 J.
Das Aufstellen von Schlingen, in denen sich jagdbare Tiere oder Kaninchen fangen können, ist verboten.
Unter dieses Verbot fällt nicht die Ausübung des Dohnen⸗ stiegs mittels hochhängender Dohnen. Die Art der Ausübung des Dohnenstiegs kann durch den Regierungspräsidenten im Wege der Polizeiverordnung 1 werden.
8 O.
Kiebitz, und Möveneier dürfen nur bis 30. April ein⸗ schließlich eingesammelt werden. ö ö .
Durch Beschluß des Bezirksausschusses kann dieser Termin bis zum 10. April einschließlich zurũckverlegt oder für Möven⸗ eier bis zum 15. Juni einschließlich verlängert werden.
Das Sammeln der Kiebitz und Möveneier darf von anderen Personen als dem Jagdberechtigten nur in dessen Be⸗ leitung oder mit dessen schriftlich erteilter Erlaubnis, welche
er Sammelnde bei sich zu führen hat, vorgenommen werden.
Fier oder Junge von anderem jagdbaren Federwild aus⸗ zunehmen, ist auch der Jagdberechtigie nicht befugt, mit Aus—⸗ nahme derjenigen Eier, welche ausgebrütet werden sollen
Zum Ausnehmen von Eiern, welche zu wissenschaftlichen oder zu Lehrzwecken benutzt werden sollen, bedarf es der Ge⸗ nehmigung der Jagdy olizeibe hõr de
D.
Vom Beginn des fünfzehnten Tages der für eine Wildart festgesetzten Schonzeit bis zu deren Ablauf ist es verboten, berartiges Wild in ganzen Stücken oder zerlegt, aber nicht um Genuffe fertig zubereitet, in demjenigen Bezirk, für welchen = Schonzeit gilt, zu versenden, zum Verkauf herumzutragen oder auszustellen oder feilzubieten, zu verkaufen, anzukaufen, oder den Verkauf von solchem Wild zu vermitteln .
Vorstehenden Beschränkungen unterliegt nicht der Vertrieb einzelner Arten von Wild aus Kühlhäusern, wenn er, unter Kontrolle nach Maßgabe der von den zuständigen Ministern zu erlosfsenden Bestimmungen stattfindet. Die Kosten der Rontrolle fallen den Inhabern der Kühlhäuser zur Last und können in Form einer Gebühr nach Tarifen erhoben werden.
Ferner dürfen Ausnahmen, wenn es fich um die Ver⸗ sendung, den Verkauf, den Ankauf und die Verkaufs vermitte⸗ lung von lebendem Wild zum Zwecke der Blutauffrischung oder Einführung einer Wildart handelt, durch den für den Empfangsort zuständigen Regierungspräsidenten gestattet werden.
Die Bestimmungen des ersten Absatzes finden auf Kiebitz⸗ und Möveneier entsprechende eng, g.
Vom Beginne des une f, 4 der für das weibliche Elch ⸗ Rot, Dam und Rehwild festgesetzten Schonzeiten bis
g,. ö 3.
Sich zu zutragen o zukaufen oder den
Die Vorschriften Anwendung, welches im S oder eingezogen, oder welches ständigen Behörde od denen befondere gesetzliche Vorschriften es
f Nr jedoch solches
rkaufe herumträgt der den Verkauf
der auszu
de oder in F
versendet, zum Ve bietet, verkauft, oder muß mit einer ͤ örde oder des von ihr mit Genehmigun einer solchen ermächtigten Gem
ch die TRescheinigung vorzeigen lassen.
Die Versendung von Rid darf nur unter Beifügung eines Ursprungssche
Die näheren h oder dem Regierungspraͤsi erlassen; hierb scheins bezügli stattet werden.
Die Vorschriften der welches in eingefriedigten Anwendung.
orstehers versehen sein. Der Käufer muß
ins erfolgen.
ei können von
81
Der Bezirks ausschuß ist befu Regierungsbezirks oder nicht jagdbaren Vögel z bestsimmung des 8 tz von Vögeln, vom S. 111) dauernd oder H
Der Beschluß des Berke aus S8 3, 5 und 11 endgültig.
Mit den nachstehenden Geldstrafen wird bestraft, wer während der Schonzeit erlegt oder einfängt: I ein Stück Elchwild . 2) ein Stück Rotwild 3) ein Stück Damwild I einen Biber
2 42 * Me
u bezeichnen, auf welche IL des Reichsgesetzes, r 2X. März 1888 (Reichsgesetzbl. Anwendung finden darf.
eine Trappe, einen sen, ein Stück Birk⸗ Schnepfe oder einen iisches Moorhuhn, eine n. 9 IFranich könig oder ; umpf⸗ oder 9) ne Drossel zue meisvogen . Sind mildernde Umstände vorhanden, strafe in den Fällen 1 bis 4 bi 5 S, in den Fällen 7 bis 9 ermäßigt werden.
Bei Einführung oder heimischer Wildarten k stimmung getroffen wer setzung von Scho Strafen bei Verletz
zh 2
s auf 15
nzeiten für
eine Schonzeit vor als wie sie nach 85 werden. Das Gleiche findet : ; die Schonzeiten deshalb nicht gelten, weil es sich i digten Wildgärten befindet.
uwiderhandlung inziehung der S
Bei einer Geldstrafe die Unterschied, o
Mit Geldstrafe bis zu 150 M6 wird Vorschriften der 85 6, 7 und 3 oder Möveneier ver stellt oder feilbietet, verkauft, ankauft oder den solchem Wild (Eiern)
Hat der Täter gewerbs⸗ so ist eine Geldstrafe v
Neben der Geldstra das den handlung bildende Wild (die Kiebitz⸗ zuziehen ohne Unterschied, oder nicht; von der Einziehun der Ankauf nur zum eigenen
An die Stelle einer na Maßgabe der vorstehenden Be⸗ stimmungen zu verhängenden, nicht beitreibb afe nach Maßgabe der 85 28 und
sendet, zum Verkaufe herumträ vermittelt. . oder gewohnheitsmäßig gehandelt, on nicht unter 39 M zu verhängen. fe ist bas den Gegenstand der Zuwider⸗ und Möveneier) ein⸗ chuldige Eigentümer ist kann abgesehen werden, wenn erbrauche geschehen ist.
tritt Haftstr Strafgesetz buchs.
Für die Geldstrafe und die Kosten, verurteilt werden, welche unter der Gewa Dienste eines anderen stehen und zu dessen Hausgenossen⸗ lle des Unvermögens der war n . Grun
zu denen lt, der Aufsicht oder
schaft gehören, ist le Verurteilten für haft von der etwaigen Strafe, zu welcher er selbst au 361 zu 9 des Strafgesetzbuchs ver⸗ aß die Tat nicht mit seinem
r im ar zu —— und ; dieses Gesetzes oder des 5 urteilt wird. Wird festgestellt, . . Wifsfen verübt ist, oder haß er sie nicht verhindern konnte, so wird die Haftbarkeit nicht ausgesprochen
Hat der Täter noch nicht dos zw o wird derjenige, welcher in
mmungen 36 als unmittelbar haft Täter zwar das zwö
erkauf von solchem Wilde zu vermitteln.
und 7 finden auf Wild keine trafverfahren in Beschlag genommen es mit Genehmigung oder auf Ar ällen erlegt ist, in
gestatten (8 19
Wild in ganzen Stücken oder zerlegt oder ausstellt oder feil⸗ von solchem Wilde ver⸗ befrifteten Bescheinigung der Orts⸗ g des Landrats einde⸗(Guts⸗
den von dem Oberpräsidenten denten im Wege der Polizeiverordnung dem Erfordernisse des Ursprungs⸗ ch einzelner kleinerer Wildarten Ausnahmen ge⸗
5 6 bis 9 finden auch auf Wild, ldgärten erlegt oder gefangen ist,
gt, für den Umfang des ganzen Teile des letzteren diejenigen die Ausnahme⸗ betreffend den
schusses ist in den Fällen der
139 tt, 150 166 19
60 30
10
5
2
so kann die Held 5 und 6 bis auf bis auf 1 6 für jedes Stück
inwanderung bisher nicht ein⸗
durch Königliche Verordnung Be⸗ den über ihre Jagdbarkeit, die Fest⸗ sie und die Androhung von ung der festgesetzten Schonzeiten.
§ 15. ; Mit Geldstrafe bis zu 150 6 wird bestraft, wer: I innerhalb der Schonzeit au Tiere die Jagd ausübt, ohne sie z orschriften des 4 zu denen jagdbare Tiere oder Kanin Ist in den Schlingen Wild geschrieben ist, so ᷣ ; Ss 13 und 14 angedroht ist, nicht Anwendung auf Wild, für welches n eingefrie⸗
f die durch diese geschützten u erlegen oder einzufangen, wider Schlingen stellt, in en sich fangen können. efangen worden, für welches darf eine niedrigere Strafe, t verhängt
egen den 8 4 ist neben der lingen auszusprechen, ohne b sie dem 36 gehören oder nicht.
31
bestraft; wer den Wild oder Kiebitz⸗ t oder aus⸗ erkauf von
aren Geldstrafe 29 des Reichs⸗
ersonen
ditt , zee gn,
Gemãßheit vorstehenden Be⸗ Zahlung der Geldstrafe und der Kosten e Dasselbe
. lt, wenn der sfte, aber noch nicht das achtzehnte Lebens⸗
gen Mangels der zur Erkenntnis forderlichen Einsicht freizusprechen freie Willensbestim⸗
jahr vollendet hatte und we der Strafbarkeit seiner Tat er ist oder wenn mung auss
wegen eines seine chließenden Zustands straffrei bleibt. die in Gemäßheit der vorst als haftbar Erklärten tritt an die Ste Freiheitsstrafe nicht ein.
Alle dem gegenwärtig en treten außer Kra
ehenden Bestimmungen e der Geldstrafe eine
19 en Gesetz entgegenstehenden Be⸗ ft, insbesondere 24 Titel XIV kordnung für Ostpreußen und Litauen vom 3. De⸗ Hannoverschen Jagdordnung vom annoversche Gesetzsammlung 1 Seite 159) e in den einzelnen Landesteilen zum des Erlegens von bestehen, werden durch
zember 1775 und 11. März 1859 Die Befugnisse, welche Schutze gegen Wildschaden in hetre auch während der Schonzeit gesetzli dieses Gesetz nicht geändert. In denjenigen Landesteilen, und Möveneier einzusammeln, berechtigten bei dem Inkrafttreten verträge von dessen Bestimmungen unberührt. unter Unserer und beigedrucktem Königlichen
Gegeben Aalesund an Bord M. J. „Hohenzollern“, den
Wilhelm.
Graf von Po sadowsky. Podbielski. von Einem.
in denen das Recht, Kiebitz⸗ anderen Personen als den bleibt dieses Recht bis zum Ablaufe der
dieses Gesetzes bestehenden Jagdpacht⸗ rn n n, Unterschrift
14. Juli 1904.
Graf von Bülow. Schönstedt. Freiherr von Rheinbaben. Freiherr von Hammerstein. Möller.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinalangelegenheiten.
Dem Oberlehrer Weber an der städtischen
Mädchenschule in Potsdam un uste Viktoria⸗Schule und rerinnen⸗Bildungsanstalt in S
d den Oberlehrern der damit verbundenen tettin Dr. He iden⸗ Professor“ beigelegt worden.
Kaiserin Au stãdtischen Le — nge hain und Jung ist das Prädikat
Finanzm ini terium.
Provinzialsteuerdirektion in Münster inanzministerium,
adewig in Schl Kreiskasse in Apen⸗
Der Sekretär bei der Gibs ist zum Geheimen
der Regierungshauptkassenbuchhalter ter bei der Königlichen
egistrator im
wig zum Rentmei
ekretär Kunze in Arnsberg zum Rent⸗
der Regierungss . lichen Kreiskasse in Tarnowitz ernannt
meister bei der
Ministerium für Handel und Gewerbe.
r. Schnabel in Posen ist zum ts für Aike en ernannt worden.
ierungsrat Dr. ju
stellvertrete Vorsitzenden des Schiedsgerich
versicherung Regierungsbezirk Pos
Angekommen:
Seine Exzellenz der Präsident des Reichsbankdireltoriums, Wirksiche Geheime Rat Dr. Koch, von der Dienstreise;
der Direktor im Reichsschatzamt Twele, vom Urlaub.
Aichtamtliches Dent sches Reich.
ö Preußen. Berlin, 1. August. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen des Vertreters des Aus⸗
in Molde den Vortrag des Amts, Gesandten von Tschirschky und Bögendorff
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Richthofen hat einen Urlaub an während desselben durch den Unterstaatssekretär, Wirklichen Geheimen Rat Dr. von Mühlberg vertreten.
Präsident des Königlich preußischen Statistischen Bureaus Blenck ist vom Urlaub zurückgekehrt. Der Obermilitãranwalt beim Reichsmilitärgericht Freiherr von Pechmann ist mit Urlaub nach Thüringen abgereist. Der Königlich württembergische Gesandte Freiherr von Varnbüler hat Berlin verlassen.
etreten und wird
Laut Meldung des, W. T. B. sind das 1. Geschwa der und S. M. S. „Blitz“ am 29. Juli in Molde (Norwegen) wo an demselben Tage auch S. M. Jacht „Hohen⸗ S. M. S. „Hamburg“ und S. 8 ankamen, und gehen am 6. August von
eingetroffen, zollern⸗ boot „Sleipner“ dort nach Kiel in
M. Torpedo⸗
schwader und die 1. Torpedoboots⸗ en eingetroffen, gehen am
lottille sind am XY. Juli in Berg . J August von dort nach
3. August nach Balholm und am 6 Kiel in See. . ; M. S. „Fürst Bismarck“ ist mit dem Chef des Juli in Tsingtau an⸗ t am 3. August von dort nach Tschifu in See. Flußkanonenboot „Vaterland ist am 2) Juli in Hankau am Yangtse eingetroffen und geht am 2. August
ist von Tschemulpo nach Tschifu
ist mit den abgelösten Be⸗ en der Schiffe des Kreuzergeschwaders am Port Said angekommen und hat am 80. Juli die Reise nach Bremerhaven fortgesetzt.
zergeschwaderg an Bord am 530.
gekommen und
von dort wieder ab. S. M. S. „Seeadler“
in See e er „Main“
Dentsche Kolonien. Ein aus Deutsch⸗Südwestafrika (infolge von Ver⸗ 1 verspätetz in Berlin eingegangenes Telegramm Generalleutnants von Trotha vom 26. Juli meldet dem W. T. B. zufolge: Die Lage am Water berg ist unverän— dert. Jamakari, Oijikaru und Omuweroumue sind stark besetzt, Viehpoͤsten befinden sich zwischen Osondiache und Omuweroumue und fudlich von Otjenga. Die Abteilung Fiedler erreichte am 21. Juli die Gegend von Otjiwarongo und Orupemya—⸗ rora und klärt in der Richtung auf Otjenga auf. Das Detache⸗ ment Volkmann steht bei Otawi und beobachtet nach Süden egen Waterberg, nach Norden gegen Hoaigs, wo der Owambo⸗ apitän Nechale Kriegsleute versammelt hält. Die Abteilung Fstorff steht noch bei Otjahewita und hat die Verbin⸗ dung mit Volkmann hergestellt, der ihr Mais und Schlacht⸗ vieh von Grootfontein aus zusandte. Die Abteilung eyde befindet sich bei Ombujo⸗Wakune; die Abteilung üũller marschierte der Weide⸗ und . , . wegen nach Frindi⸗Ongoahere. Zwischen den Abteilungen Müller, Heyde und Estorff besteht Jesicherte Verbindung. Vom 2. Feldregi⸗ ment ist die 2. Kompagnie im Marsch 3. Konjati, die 3. Kom⸗ pagnie folgt ihr; das 2. Bataillon und die 7. Batterie haben mit der vordersten Staffel Karibib erreicht. Die nach Naidaus bestimmte Kompagnie wird verstärkt, Führer ist der Ober— leutnant Graf von Brockdorff. Das Hauptquartier wird in den nächsten Tagen zur Abteilung Müller beg zen Nach einer welteren amtlichen Meldung ist der Unter— offizier Ferdinand Riecke aus Heinrichs, Kreis Schleufingen (Thüringen), früher im Eisenbahnregiment Nr. 2, am 30. Juli in Otjofondu am Typhus gestorben. Der Neiter 5 Borschke aus Schidlitz, Kreis Danzig, ist am 24. Juli au Patrouille verirrt; Nachforschungen blieben erfolglos, wahr⸗ scheinlich ist er umgekommen.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Das amerikanische Geschwader, das seit dem 25. v. M. in Fiume lag, ist, wie ‚W. T. B.“ berichtet, am Sonnabend nachmittag nach Korfu abgegangen.
Großbritannien und Irland.
In einer Rede, die der Staatssekretär für die Kolonien Lyttelton am Sonnabend in Legmington hielt, sagte er, dem „W. T. B.“ zufolge: obgleich es die Pflicht der Minister fei, Leben, Eigentum und Freiheit der Briten zu Hen. müßten sie bei Unterhandlungen mit einer fremden
acht dieser den Wunsch zuschreiben, gegen England in fried⸗ lichem Geiste zu handeln, und alle Vorstellungen, die England erhebe, müßten daher in einer Sprache gehalten sein, die jene Macht nicht in ihrer Ehre berühre.
Frankreich.
Das „Journal officiel“ veröffentlicht, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, den zwischen der französischen Re gierung und dem Päpstlichen Stuhle gepflogenen Schriftwechsel, betreffend die Bischöfe von Laval und von Dijon. Darunter befindet sich ein Brief, des Ministerpräsidenten Combes, in dem dieser dem Minister des . Delcassé Mitteilung davon macht, daß der nächste Ministerrat die zur Wahrung der Wurde der Re—⸗ ierung nötigen Maßregeln besprechen werde. Er betont ie Inkorrektheit des Briefes des Kardinals Vannutelli an den Bischof von Laval, durch den dieser den Bischof unter . der Enthebung vom Amt nach Rom berufen habe. Der i e g af n legt dann dar, daß dieser Befehl und diese Drohung erneuert worden seien. Er ist der Ansicht, daß diefe Treibereien darauf abgezielt hätten, die Regierung zu provozieren und eine Kündigung des Konkordats herbei⸗ zuführen, und gibt den Entschluß kund, die Beziehungen zum Päpstlichen Stuhle abzubrechen, wenn die Briefe nicht urückgezogen würden. Der Schriftwechsel enthält ferner ein
legramm des Ministers des Auswärtigen Delcassé an den französischen Geschäftsträger beim Vatikan, in dem er ihn mit der Ueberreichung einer Note beauftragt, in der er dem Kardinalstaatssekretär mitteilt, daß Frankreich sich entschlossen habe, wenn der Päpstliche Stuhl die ohne Wissen Frankreichs vorgenommenen Akte aufrechterhalte, die Be⸗ siehungen abzubrechen, da sie nach dem Willen des Päpstlichen Stuhles gegenstandslos seien; der Minister fügte hinzu: „Wir betrachten die Mission des apostolischen Nuntius als beendet.
Der Nuntius Lorenzelli ist am Sonnabendabend 106 Uhr, von einem Sekretär begleitet, nach Rom abgereist.
Der Ministerpräsident Combes hat in einem Schreihen an den Bischof von Dijon diesem erklärt, er habe eine schwere Verlehung des Koönkordats begangen, indem er seine Dlözese ohne Erlaubnis der Regierung verlassen habe, und ihm die Sperrung seines Gehalts von dem Tage seiner Abreise ab
angekündigi.
Der Bischof von Laval ist gestern in Paris ein⸗ , . und vom Direktor des Kultusministeriums empfangen worden.
Gestern haben die Neuwahlen für die nach Ablauf von drei Jahren ausscheidende Hälfte der Mitglieder der Generalräte stattgefunden. Bis heute morgen waren von den 1442 Wahlen S6tz Ergebnisse bekannt. Gewählt wurden bl republikanische Ministerielle, 185 republikanische Anti⸗ ministerlelle und 81 e,, ,. außerdem sind bis jetzt 55 Stichwahlen erforderlich. Die Ministeriellen gewannen 64 Sitze und verloren 25. Unter den 6. befinden sich der Ministerpräsident Combes und die inister Mougeot, André, Marusjouls und Valls.
Nu ßland.
Der Kaiser und die Kaiserin haben, wie dem „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet wird, der Witwe des Ministers von Pleh we telegraphisch Allerhöchstihr auf⸗ richtiges Mitgefühl bei dem schweren, unerwarteten Ftummer, der sie betroffen, ausgesprochen.
Gestern fand in Anwesenheit des Kaisers, der verwit⸗ weten Kaiserin, des Groß fürsten⸗Thronfolgers, der in St. Petersbur n nn f mh nn und Groß fürstin⸗ nen, saͤmtlicher Min lster und des diplomatischen Korps die Trauerfeier für den Min sster von Plehwe statt. Nach dem religiösen Akt, den der Metropolit Antonius vollzog, wurde die Leiche nach dem Kirchhofe übergeführt. Es ereignete sich kein swischenfalll
Der Praͤsident des Ministerkomitees von Witte ist nach
St. Petersburg zurückgekehrt.
Italien.
Der „Osservatore Romano“ veröffentlichte am Sonnabend⸗ abend, wie W. T. B.“ meldet, folgende Note: Die fran⸗ zösische Regierung hat in der Tatsache, daß einige autorisierte Mitteilungen des Papst es, die lediglich disziplinarer Natur sind, an einige französische Bischöfe ge⸗ richtet wurden, eine Verletzung des Konkordats erblicken zu müssen geglaubt; daher hat die französische Regierung be⸗ schlossen, den offiziellen Beziehungen zum Heiligen Stuhle ein Ende zu setzen, und heute morgen den Kardinal-Staatssekretär von diesem Beschluß in Kenntnis gesetzt.
Der Sekretär der französischen Botschaft beim Päpstlichen Stuhl de Courcel ist vorgestern abend nach Paris abgereist. Am Vormittag hatte er eine 29 Minuten währende Unterredung mit dem Kardinal-Staatssekretäß Merry de Val, über welche sich der Papst sogleich von letzterem Bericht erstatten ließ. Alsbald nach der Unterredung traf de Courcel die An⸗ ordnungen zu seiner Abreise.
Spanien.
Der Ministe rrat hat, nach einer Meldung des, W. T. B.“ die Vorlage, betreffend die Kolonisierung der äußeren Zone von Melilla, durchberaten und gutgeheißen.
Türkei.
Das Reutersche Bureau“ meldet, der amerikanische Ge⸗ sandte in Konstantinopel Leishm an habe in der Angelegen⸗ heit der Forderungen Amerikas auf Entschädigung wegen der Zerstörung des Eigentums amerikanischer Missionare in Armenien und anderen Provinzen des türkischen Reichs bei dem Sultan eine Audienz gehabt, die so befriedigend ver⸗ laufen sei, daß das Staatsdepartement es für unnötig erachte, ein Geschwader nach der Türkei zu entsenden.
Das Wiener „Telegr⸗Korresp⸗Bureau“ berichtet, die Pforte, die aufrichtig bemüht sei, die Aufrollung der
eerengenfrage zu verhindern, habe an Rußland das Ersuchen gerichtet, künftig alles zu vermeiden, was Re⸗ klamationen und Proteste seitens der übrigen Kontrahenten der Meerengenverträge hervorrufen könne.
Auf Grund von Uesküber Konsularmeldungen, die sich auch mit anderen offiziellen Angaben decken, kann festgestellt werden, daß von den 6 dem Vorjahre mobilisierten Redif⸗ bataillonen 1. Kiasse im Korpsbereich Adriano pel bereits alle 20 entlassen worden seien, im III. Korps⸗ bereich Saloniki seien bisher von 73 bereits 33 europäische Bataillone demobilisiert worden. Es seien somit noch 40 ana⸗ tolische Bataillone zu demobilisieren, was in nächster Zeit er— folgen werde. Einberufen worden seien 16 Redifbataillone 2. Klasse aus den Bezirken Uesküb, Mo nastir, Saloniki und Serres.
Dänemark.
Gestern vormittag passierten, wie dem „W. T. B.“ aus Kopenhagen mitgeteilt wird, zwei russische Torpedoboote und zwei groß Dampfer unter der russischen Kriegs— flagge noͤrdwärts steuernd den Großen Belt.
A sien.
Dem russischen Reglerungsboten“ wird aus Liagujang gemeldet, daß vorgestern bei Haitschöng ernste Vorgänge er⸗ wartet worden seien. ͤ
Ein Telegramm des Generalleutnants Sacharow an den iner affe vom 30. v. M. lautet:
Die japanische Gesandtschaft in London hat ein Telegramm des Generals Sku über den am 24. Juli von der japanischen Armee unternommenen Angriff auf starke Befestigungen unserer Armee bei Taschitschiao veröffentlicht. Unsere Streitkräfte seien darnach etwa 5 Divisionen mit 106 Geschützen stark gewesen. Nach mehreren An griffen auf unsere Stellungen hätten die Japaner vor Tageganbruch unfere Stellungen genommen und uns nach Taschitschiao zurück—⸗ gedrängt. In Wirklichkeit nahmen an dem Kampfe bedeutend ge, ringere Streitkräfte teil. Unsere Stellung, die nur zu dem Zweck eingenommen worden war, den Feind aufzuhalten, aber nicht, um sich auf ihr hartnäckig zu verteidigen, hatte keine besonderen Befestigungen. Die japanischen n gn unternahmen allerdings mehrere Angrfffe, diese wurden aber beim Eintritt der Dunkelheit eingestellt. Das Gewehrfeuer dauerte zwar bis in die späte Nacht, doch behaupteten wir alle unsere Stellungen. Unsere 15 Werst lange Operationslinie wurde jedoch später ie n. weil der Abteilungschef es nicht für möglich hielt, am folgenden Tage eine Schlacht anzunehmen. Dies kam den Japanern völlig unerwartet.
Das Prisengericht in Wladiwostok verhandelt heute über die Beschlagnahme der „Arabia“.
Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus St. Petersburg gemeldet, der dorlige englische Botschafter habe bisher keine Antwort seitens der russischen Regierung in der Angelegenheit des „Knight Commander“ erhalten. Die . habe aber nichl den geringsten Grund zu der An—⸗ nahme, baß die dem Botschafter Hardinge gegebenen Zusicherungen nicht in loygler Weise erfüllt werden würden. Dem Vertreter des „Reuterschen Bureaus“ wurde gestern mitgeteilt, daß dem Admiral Skrydlow infolge des . bezüglich des enight Commander“ abgeänderte Instruktionen zugehen würden. 2 Nach einer Meldung desselben Bureaus aus Tokio vom 30. v. M. hat das Wladiwostokgeschwader mit Kurs auf Wladiwostok an dem genannten Tage die Tsugaru⸗ me erenge passiert. .
Ein verspätet eingelaufener Bericht des Admirals Togo erwähnt ein Gefecht zwischen Torpedobooten und anderen kleineren Fahrzeugen, das am 24. Juli statt fa habe. Die Japaner hätten dabei drei Torpedos able gr sen, die auch , seien. Das Ergebnis des Kampfes sei unbekannt, da
ebel geherrscht habe. ö
Die Verluste der Japaner bei Taschitschiao be— tragen der endgültigen Aufstellung zufolge: 12 Offiziere und 136 Mann tot, 7 Offiziere und 818 Mann verwundet.
Der japanische Generalstab machte vorgestern abend bekannt, daß ö. Dienstag bei den Kämpfen um Port Arth ur 5. Bffiziere getötet und 41 verwundet worden seien.
Afrika.
Wie das „Reutersche Bureau“ aus Tang er meldet, fand dort am Sonnabend eine Versammlung des diplo⸗ ma tischen en . statt, der auch der Vertreter des Sultans, Mohammed-⸗el⸗Tor res, und zwei Mitglieder seines Rates
beiwohnten. Die Veranlassung zu der Zusammenkunft sei nicht bekannt gegeben worden, doch glaube man, daß die gegenwärtigen Zustände in der Umgebung der Stadt beraten worden seien, 8 der Racht seien alle Wachen verdoppelt worden, und eine starke berittene Truppe habe bis zum Tagesanbruch die Außen⸗ viertel durchzogen. Die in einzeln gelegenen Gebäuden außer⸗ halb der Stadt wohnenden Europäer seien von den Behörden
aufgefordert worden, nach Tanger hereinzukommen. Mo⸗ ham med⸗el⸗Tor res seien viele Briefe von Raisuli und an deren Häuptlingen aus der Umgebung zugegangen; und man halte dies für den Grund der getroffenen besonderen Maßnahmen.
Statistik und Boltswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Zwei größere Lohnbewegungen sind, wie die ‚Voss. Ztg.“ mit⸗ teilt, in Spandau eingelertet. i n sind die Tischler mit neuen Forderungen an die Arbeitgeber herangetreten; sie verlangen
eine Lohnerhöhung um 19 v. H., Verkürzung der a n, . n⸗
Arbeitszeit um eine Stunde und bei Akkordarbeiten erkennung des Berliner Tarifs. Die Arbeitgeber haben noch nicht endgültig . genommen; sie haben sich indeß bereits zu Zugeständnissen bereit erklärt. Die andere Lohnbewegung ist unter den Arbeitern der Fabrik für Feld- und Klein⸗ bahnenbedarf von Orenstein u. Koppel ausgebrochen; es sind daran ungefähr 600 Arbeiter heteiligt, Sie haben eine Versammlung abgehalten, in der die unzureichenden Lohnverhältnisse und verschiedene angebliche Mißstände der Fabrik besprochen wurden. Sie fordern in der Hauptsache eine Lohnerhöhung von 25 v. H. für Tagarbeit und von 50 b. H. für Nachtarbeit und Einschränkung der Ueberstunden⸗ arbeit. Von der Fabrikleitung liegt noch keine Aeußerung vor.
Aus Cöln wird der r, t, Ztg.“ gemeldet, daß, nachdem am Freitag in Wiesdorf sowie k nr ersfi⸗ zahlreich besuchte Arbeiterversammlungen der Farbenfabrik vormals Bayer u. Co. in Leverkusen stattgefunden hatten, in denen einstimmig die sofortige Arbeitsniederlegung beschlossen wurde, am Sonnabend mehrere hundert, Arbeiter ihre Entlassung erbaten und erhielten. In den Nachmittagsstunden nahm der Ausstand größere Dimen⸗ sionen an. In der Fabrik werden annähernd 4000 Arbeiter beschäftigt; sämtliche Eingänge der Fabrik werden von Streik⸗ posten bewacht, während andererseits die Fabrikleitung Poltzisten sowie Feuerwehrleute zur Aufrechterhaltung der Ordnung reguirierte. Seit Anfang der Vorwoche waren bexeits die organisierten Sch losser in eine Lohnbewegung eingetreten. Diese nahmen kolonnenweise ihre Entlassung, bis am Freitagabend der allgemeine Streik proklamiert wurde. Als Grund des Ausstandes wird von seiten der Arbeiter das Verlangen nach Beseitigung einiger Mißstände sowie nach Lohn⸗ erhöhung angegeben.
In Fulda, wo die Mauxer sich im Ausstande befinden, waren bisher, wie die Frkf. Ztg. erfährt, alle Versuche zur Beilegung des Streiks vergeblich, die Verhandlungen mußten abgebrochen werden. Das von den Meistern gemachte Zugeständnis von 37 die Stunde wurde als unzureichend abgelehnt.
Aus St. Gallen wird demselben Blatte telegraphiert, daß die Arbeiter an der Nordseite des Rickentunnels die Arbeit teilweise wieder aufgenommen haben (vgl. Ne. 176 d. Bl).
In Wien sind, wie W. T. B. meldet, die Kutscher der Lastfuhrwerksbetriebe heute in den Ausstand getreten.
In Madrid und dessen Umgegend sind, wie dem W. T. B.“ berichtet wird. die Bäckergesellen in den Ausstand getreten. Es kam . Ausschreitungen, infolge deren mehrere Personen verhaftet wurden.
Theater und Musik.
Der für Sonnabend im Neuen Königlichen Operntheater angekündigten Erstaufführung der Tannhaͤuser Parodie haben fich große Schwierigkeiten entgegengestellt, sodaß sich Direktor Ferenczy entschlossen hat, das Werk erst zur Eröffnung der Wintersaison im Zentraltheater in neuer, bereits fertiggestellter Ausstattung aufzuführen.
Manunigfaltiges. Berlin, den 1. August 1904.
Eine neue Untiefe im Roten Meer. Der Kapitän Hughes vom Dampfer „Gulf of Trinidad der „Bombay and Perstan Steamship Co. meldet, daß sein Schiff im Roten Meer auf 180 7 30“ nördlicher Breite und 385 46. östlicher Länge auf eine Untiefe, die in die Seekarten noch nicht aufgenommen ist, gestoßen sei. Das Schiff hat den Felsen nur ganz leicht berührt. und da damals eine sehr schwere See ging, scheint es, daß das Schiff gerade in dem Moment, wo es sich in einem tiefen Wellental befand, auf das Hindernis stieß. Das plötzliche Auftreten eines auf den See⸗ karten nicht verzeichneten unterseeischen Felsens im Roten Meer läßt sich nur durch das Wachsen einer Korallenbank erklären.
Wittlich, 31. Juli. (W. T. B) In Anwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Eitel⸗Friedrich als Vertreters Ihrer Majestät der Kaiserin, der Protektorin der Kriegerwaisen= häuser, fand heute hier die feierliche Einweihung des vierten (zweiten katholischen) K des Deutschen Kriegerbundes statt. An der Feier nahmen u. a. die Zivil⸗ und Militarbehörden der Provinz, zahlreiche Ehrengäste und mehrere tausend Mitglieder von Kriegervereinen teil. Die kirchliche Einsegnung des Hauses nahm der Bischof Korum von Trier vor.
Langenfelde, A. Juli. (W. T. B) Amtlich wird ge meldet: Am 30. Juli entgleiste neben dem Git i nkf Langenfelde der von Neumünster nach Altona fahrende Schnell⸗ 8 21. Die Ursache war die Entgleisung eines Wagens eines
be ,,. im Nebengleis. Der entgleiste Wagen hatte sich zur Seite genelgt. sodaß der in demselben Augenblick vorbeifahrende Schnellzug gestreift wurde. Personen sind nicht verletzt worden. Die Reisenden wurden von dem nachfolgenden Zuge 33 aufgenommen und langten mit 30 Minuten Verspätung in Altona an. Weitere Hiri bi unn 6 nicht eingetreten, da der zweigleisige Verkehr durch Umlegung über den Güterbahnhof in kurjer Jeit wieder auf⸗ genommen wurde.
Osnabrück, 31. Jull. (W. T. B.) Von dem D-Zug 93 Cöln— Hamburg entgleisten gestern mittag auf dem dr e. strange der Station Hafbergen vier Personen wagen, die noch oo m mitgeschleift wurden. Ne nnenswert verletzt ist niem and. Der Rest des Zuges fuhr mit einer halben Stunde Verspätung in den hiesigen Bahnhof ein.
. 31. Juli. (W. T. B.) In den preußischen und an haltischen Forsten jwischen Oranienbgum, Sollnitz und Möhlau wütet ein heftiger Waldbrand. Bis zum Abend waren 3000 Morgen in Flammen, ohne daß das Feuer zum Stillstand kam. Bei der Löͤschung sind 400 Mann Dessauer Militär, Feuerwehren und freiwillige Mannschaften tätig.
Budapest, 30. Juli. (W. T. B.) Durch eine Feuers ⸗ brunst wurde gestern die Groß gemeinde Madar im Komitat Komorn nahezu völlig eingeäschert.
Christian ig, 1. August. (W. T. B.) Einem Privattelegramm der Zeitung Verdens Gang“ nuf: hat ein Kapitän aus Tromsö eine Flaschenpost von Ändrses Polarerpedition gefunden. Die Flasche, die bei einer kleinen Insel nördli von Spitzbergen i e wurde, enthielt einen von 189 datierten Brief. eres über dessen Inhalt ist erst nach einem Monat zu erwarten.