1904 / 184 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Aug 1904 18:00:01 GMT) scan diff

eine Gemeinde oder Kommunalverwaltungsbehörde, der ihr nach vorstehendem obliegenden Verpflichtung nachzukommen, oder kann über den Inhalt der Dienstanweisung zwischen den beteiligten Behörden ein Einverständnis nicht erzielt werden, so entscheidet der Regierungs⸗ ,. für den Landespolizeibezirk Berlin der Oberpräsident, endgültig.

27) Bezir ks⸗Wohnungsaufsichtsbeamte.

§ 5.

Den Regierungspräsidenten, für den Landespolizeibezirk Berlin dem Oberpraͤsidenten, sind zur Ausübung der Aufsicht über die Tätigkeit der Gemeinde! und Ortepolizeibehörden (5 ), soweit sich dazu ein Bedürfnis ergibt, besondere Wohnungsaufsichtsbeamte bei⸗ zugeben. Diesen Beamten stehen bei Ausübung ibrer Diensteobliegen⸗ heiten die Befugnisse der mit der örtlichen Wohnungsaufsicht be—⸗ trauten Personen (5 7) zu.

. Artikel 6. Schluß⸗ und Uebergangsbestimmungen.

6 Im 5 146 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs. id Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Gesetzsamml. S. 237) erhält der Abs. 2 folgende Fassung:

Die Wahrnehmung der in den 5, 8, 8 a. a. O. dem Kreisausschuß übertragenen Obliegenheiten liegt für den Stadt- kreis Berlin dem Minister der öffentlichen Arbeiten, im Falle des 55 in Gemeinschaft mit dem Minister des Innern, für die ubrigen Stadtkreise sowie für die zu einem Landkreise ge⸗ hörigen Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern dem Bezirks— ausschuß ob. Gegen die in erster Instanz gefaßten Beschlüsse des Bezirksausschusses findet in den Fällen des 5 5 a. a. O. die Beschwerde an die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern statt. Die Bestätigung der Statuten nach den 12, 15 a. a. D. erfolgt für den Stadtkreis Berlin durch den Minister des Innern.

5 2

Maßgebend für die Berechnung der Einwohnerzahl einer Ge⸗ meinde oder eines Gutsbezirks ist hinsichtlich der Bestimmungen dieses Gesetzes die durch die jedesmalige letzte Volkszählung ermittelte Zahl der ortsanwesenden Zivilbevölkerung.

§ 3.

Ausgenemmen von den Vorschriften der Artikel 4, 5 sind:

a. Schlösser des Königs oder eines Mitglieds des Königlichen Hauses oder des Hohenzollernschen Fürstenhauses einschließlich der zu⸗— gehörigen Nebengebäude;

b. die Wohnungen der Chefs und Mitglieder der bei dem Deutschen Reich oder dem Preußischen Staat beglaubigten Missionen sowie der im Deutschen Reich angestellten Konsuln, sofern in Ver⸗ trägen des Deutschen Reichs mit anderen Mächten Vereinbarungen über die Befreiung der Konsuln von der inländischen Gerichtsbarkeit getroffen sind;

c. die dem Staat oder einem Kommunalverbande gehörigen Gebäude, soweit sie zu einem öffentlichen Dienst oder Gebrauche be⸗ stimmt sind; .

d. Anstalten, soweit sie auf Grund besonderer Bestimmungen einer staatlichen Beaufsichtigung unterstehen.

§ 4. ne, in Kraft.

§ 5.

Die bestehenden Wohnungsordnungen bleiben so lange in Geltung, bis sie im Wege der Polizeiverordnung (Artikel 4 § 1) abgeändert oder gemäß § 145 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung (Gesetzsamml. S. 195) außer Kraft gesetzt werden.

ereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes können zu seiner Aus führung Wohnungsordnungen erlassen und die zu diesem Behufe not— wendigen Anordnungen und Beschlüsse erlaffen werden.

S6.

Die Bestimmungen in Artikel 1 Ziffer 5a, b finden auf Orts— statute, die bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in , .. stehen, nach Maßgabe der S8 96 Abs. 2 bis 4. 783 des Kommunalabgaben⸗ gesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152) Anwendung.

8 2

Begründung.

Bereits in der Thronrede vom 8. Januar 1901 ist darauf hin⸗ gewiesen, daß die Gestaltung der Wohnungsverhältnisse, namentlich in den dichtbevölkerten und überwiegend rr fiche Gegenden, ein Ein⸗ reifen auf den verschiedenen Gebieten kommunaler und staatlicher . erheische, um die hervorgetretenen Mißstände zu mildern und namentlich dem Wobnungsbedürfnisse der minderbemittelten Klassen nach Möglichkeit abzubelfen. .

Nachdem durch die Erlasse der Minister für Handel und Ge⸗ werbe, des Innern, der geistlichen, Unterrichts. und Medizinal⸗ Angelegenheiten und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 19. März 1901 Minist. Bl. der Handels. und Gewerbeverwaltung S. 12) die Aufmerksamkeit der 3 auf die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse bingelenkt worden ist, sind die einschlägigen Verhältnisse in den verschiedenen Teilen des Staatsgebiets allgemein von den örtlichen und Provinzialbebörden einer eingehenden Prüfung unterzogen worden. Weiteres wertvolles Material für die Beurteilung der herrschenden Wohnungszustände ist durch die wohnungsstatistischen Aufnahmen gewonnen, die in einer Anzabl überwiegend größerer Ge⸗ meinden zumeist mit der letzten Volkszählung vom 1. Dezember 1900 verbunden worden sind. Soweit über die in Frage kommenden Ver⸗ hältnisse statistische Feststellungen vorlagen, ist das gesamte einschlägige Material in der als Anlage beigefügten Denkschrift Zur Wohnungs- statistik in Preußen in den Jahren 1890, 1395 und 19002 GZeitschrift des Königlich vreußischen statistischen Bureaus, Fahren, 19602) vom Königlichen Statistischen Bureau jusammengestellt. Hierbei haben alle mit der letzten Volkszählung vom Jahre 1900 verbundenen Auf- nahmen, die bis Ende August 1902 vorlagen, Berücksichtigung gefunden. Zur Ergänzung sind die weiter beigefügten Tabellen über

die leerstehenden Wohnungen nach der Zahl der heizbaren Zimmer

überhaupt und in Hunderiteilen der Gesamtzahl der Wohnungen der—⸗ selben Größenklasse' sowie „über die leerstehenden Wohnungen über⸗ haupt und mit einem und zwei Zimmern in den Jahren 1909 bis 1904 vom Königlichen Statistischen Bureau aufgestellt. In der Denk⸗ schrift und in der Anlage B sind, um einen Ueberblick über die Ent⸗ wickelung der Wohnzgerhältnisse der minderbemittelten Bevölke⸗ rungskreise im letzten Jahrzehnt und damit Anhaltspunkte für eine Beurteilung der Frage zu geben, inwieweit die hervorgetretenen Miß stände nicht lediglich als vorübergehende Erscheinungen anzusehen sind, die im Wege des freien Spiels der wirtschaftlichen Kräfte alsbald von selbst wieder verschwinden, den . der letzten Zählung überall diejenigen der Aufnahmen aus den Jahren 1890 und 1895, soweit vergleichbare Zahlen vorlagen, gegenübergestellt. Die amt⸗ lichen Ermittelungen sind endlich noch in der . nachgeprüft und vewollständigt worden, daß Kommissare der beteiligten Ministerien in einer Reihe größerer, mittlerer und kleinerer Gemeinden in den verschiedenen Tellen des Staatsgebiets die Wohnungeverhältnisse der Minderbemittelten an Ort und Stelle eingehender untersucht haben.

Nach den vorliegenden statistischen und sonstigen Ermittelungen kann nicht wohl bezweifelt werden, daß in dem Wohnwesen weiter Bepölkerungskreise und zwar nicht nur in den Großstädten und In dustrie⸗ bezirken, sondern vielfach auch außerhalb der letzteren in den mittleren und kleineren Gemeinden erbebliche Mißstände herrschen, die zum wesentlichen Teile dauernder Natur sind. Von den kleineren Gemeinden kommen hier vornehmlich die Vorortgemeinden größerer Städte in Betracht, doch finden sich ungenügende Wohnungsverhaͤltnisse nach den

Berichten der Regierungepräsidenten zum Teil auch in kleinen Land⸗ stãdten mit wesenilich bleibender Bevölkerungsziffer.

e Wohnungszustände sind nicht nur dort ungenügend, wo ab⸗ soluter Wohnungsmangel herrscht, sodaß Obdachlosigkeit für weitere Kreise und auch für wirtschaftlich tüchtige Personen eintritt. Sie müssen nicht minder auch in allen denjenigen Fällen als unbefriedigend angesehen werden, wo das Verhältnis der leerstebenden zu der Zahl der überhaupt vorhandenen Kleinwohnungen in einer Gemeinde unter ein gewisses Mindestmaß herabgesunken ist. Eine regelrechte Be friedigung des Wohnungsbedürfnisses erscheint hier ausgeschlossen, während zugleich dauernd die Gefahr bestebt, daß Wohnungsnot in ihrer schärfsten, bis zur Obdachlosigkeit gesteigerten Form eintritt. Ernste Mißstände liegen ferner überall dort vor, wo die Mietpreise der Kleinwohnungen zu dem Einkommen der lobnarbeitenden Klassen außer Verhältnis stehen und sich ein erbeblicher Teil der Bevölkerung mit Wohnräumen begnügen muß, die aufs äußerste beschränkt und von einer sebr gro Personenzahl bewohnt sind, zumal wenn in weitgehendem g. e in den Wohnungen fremde, nicht zur Familie ge⸗ hörige Personen untergebracht sind. Ungünstige Zustände herrschen endlich auch dort, wo die Wohnungen zu einem erheblichen Teile wegen ihrer Lage oder ihrer baulichen Beschaffenheit unbefriedigend

en.

Notstände der erstbezeichneten Art, sodaß selbst zahlungsfähige und zablungswillige Mieter trotz ernstlicher Bemühungen eine Wohnung nicht finden konnten, sind in den letzten Jahren nach Abschnitt II der Denkschrift in einer Anzahl größerer und kleinerer Gemeinden hervor- getreten. Wenn diese Zustände zumeist auch nicht von längerer Dauer

ewesen sind, so erfordern sie doch mit Rücksicht auf die im gleichen bschnitte wiedergegebene Statistik der leerstehenden Wohnungen ernste

Beachtung, da hiernach eine Wiederkehr ähnlicher Notstände in manchen

Gemeinden keineswegs ausgeschlossen erscheint. .

Nach den Feststellungen der Denkschrift zeigt der Teilsatz der leer stehenden Wohnungen in den von der Erhebung erfaßten Gemeinden im allgemeinen eine Neigung zum Sinken. In der überwiegenden Mehrzahl der Gemeinden war zugleich die Zabl der leerstehenden Klein⸗ wohnungen im Verhältnisse zur Gesamtzahl dieser Wohnungen nur unbedeutend und in der Regel bei den Kleinwohnungen der Anteil der leerstehenden an der Gesamtzahl kleiner als bei den Wohnungen über⸗ haupt. Während im allgemeinen für größere Orte mit schneller wachsender Bevölkerungsziffer der Anteilssatz der leerstebenden Wohnungen an der Zahl der überhaupt und in den einzelnen Größen- klassen vorhandenen Wohnungen bei normalen Verhältnissen auf drei vom Hundert anzunehmen ist, betrug er in den Jahren 1899, 1895 und 1900, soweit Mitteilungen für diese Jahre bis zum Abschlusse der Zusammenstellungen vorlagen,

bei den Wohnungen

. mit mit ö überbaupt heizbaren Zimmer 2heizbaren Zimmern 1890 1895 1900 1890 1895 1900 1890 1895 1900 Berlin 3.14 S6 Pag) 1,66 473 o 27 379 602 o,32y Breslau 3.04 5.68 1,92 7,00 4,98 1,09 8.64 4,48 1,51 Foöln . . 6 Len, , , , , g, Frankfurt a. M.. 3.29 180 124 2,52 2,17 11.51 Hannover 1,25 147 042 078 1,71 11,26 Magdeburg 553 077 5.65 0,18 473 O0, 29 Charlotten burg. 11225 1,66 U, 40 ob. 12.16 o, Sch Königsberg i. Pr. .. 1,92 0, 18 2, 84 1,50 O, 153) 1, Son) 1,98 0,27 3, 34 ffn , 1 Along. 227 440 üid 258 Gdöz 3,8 Gr i 3,893 193 0,51 zig 231 1,85 1,87 Fete, g, dar , s S bn, ,, =, b ik... 498 G70 osi bone 413 p Schöneberg D268 Rixdorf 650 611 09 Görlitz.. 3,94 4.865 305 4,133 450 65,75 Flensburg. 1,898 307 1,12.

Ueber die Gestaltung der einschlägigen Verbältnisse in der Zeit nach dem Jahre 1900 gibt für einzelne Gemeinden die in Anlage O bei⸗ gefügte Tabelle einen Anhalt, bei der die Ziffern für ‚Wohnungen überhaupt“ auf Fortschreibung beruhen und durch Hinzurechnung der durch Neubauten entstandenen und durch , der infolge Ab. bruchs eingegangenen Wohnungen gebildet sind. Es betrug darnach der Anteilssatz der leerstehenden Wohnungen bei den Wohnungen

3 2. S Jahr und Tag . . ? . in der 2 23 8.5 Erhebung 2 . 2 , Januar 1901 0,4 0,27 0, 32 1992 0, 60 3 1903 0, 99 ö 1904 1,08 Frankfurt a. M. . .. I. Dejember 1900 1,80 2,52 1,51 Maͤrz 1902 1,54 . 3, 01 d 1. Dezember 1900 077 0,18 0,29 Oktober 1901 1089 0,49 0,83 . 1902 2,20 1,26 1,96 . 1903 308 1,88 2,52 Charlottenburg.. Januar 1901 1,566 0,57 0,54 10mm 160 6048 0,54 1993 2, 00 0,52 1,28 1904 2,66 0,68 2,15 ,, 1. Dezember 1960090 23834 1,94 3, 34 Oktober 1901 3,19 2,70 2,66 ö 1902 2,33 2,47 3,09 . 1903 3,98 3,69 411 w 1. Dezember 1900 1,25 1,77 1,12 1. November 19901 2553 7,15 2,99 4. , 1902 476 18,95 4,79 26. Oktober 1960633 33 23. 1 3. , 1. April 1900 0,51 1 10901 0, 46 1 618965 36 1 1903 1,2 ae, J. Dezember 1900 575 012 061 Nov⸗mber 1993 3,35 3508 1.71 Schöneberg... November 1902 236 . 1903 3, 60 1,74 1 1. Dejember 199090 050 0,11 1 0, 07 1 1901 656 623 674 1. . 1907 207 0356 2,94 1. * 1903 6,62 2,27 9,43 1. April 1904 8.75 3,70 13,09 ö 1. Dezember 19090 1,839 3,07 1,12 August 1903 175 11.52

) Erhebung vom Januar 1901.

Erhebung vom J. Dezember 1897 nach Wohnräumen überhaupt.

Erhebung vom Januar 190.

mit Zubehör; die Anteilssätze für die Wohnungen mit 1 heiz— baren Zimmer ohne Zubehör waren O, 40 6, 1sg 0.

teilungen über die Mietpreise enthalten.

In Dortmund ergab die Zählung vom Dezember 1907 einen Prozent⸗ 1 der leerstehenden beziehbaren Wohnungen von dem gesamten

ohnungsbestande von 1,ů7 0/9. Es war anzunehmen, daß bis zu der am I. zember 19093 vorgenommenen erneuten Zählung dieser Prozentsatz, wenn überhaupt, so doch nur ganz ,,. erhöht worden ist; bei Annabme eines gleichmäßigen Wachstums der Be—⸗ völlerung und weiteren Nachlassens der Bautätigkeit erschien die Be⸗ fürchtung eines Wobnungsmangels begründet, der sich gegebenenfalls nur auf einzelne Wohnungskategorien beschränken wurde eichs⸗ Arbeitsblatt Jahrgang 19804 Nr. 1 S. 46). Daß ähnliche Verhältnisse auch in manchen kleineren Gemeinden vorliegen, zeigt das Beispiel der Gemeinde Wandebel, wo bei der im Jahre 1909 vorgenommenen ählung von 237 Wohnungen zu einem Mietpreise bis zu 100 eine, von 2861 Wohnungen zu einem Mietpreise von 101 bis 200 40 12 0,4200 und von 1796 Wohnungen zu einem Mietpreise von 201 bis 300 S 8 O44 9ο–, im ganzen also von 4889 kleinen Wohnungen nur 20 0,41 ½9 am Zählungstage leer standen. Bei der Zählung im Jahre 1901 standen leer von 213 Wohnungen zum Mietpreise bis zu 109 M 10 4,93 0½, von 2741 zum Mietpreise von 101 bis 200 M 38 140, und von 2113 Wohnungen zum Mietpreise von 201 bis 300 M 15 0760/0, im ganzen also von 5067 kleinen Wohnungen 63 1,240.

Wie weit hinsichtlich der Höhe der Mietpreise für die Klein⸗ wohnungen erhebliche Mißstände besteben, läßt sich aus den in Ab— schnitt 7 der Denkschrift angegebenen Gründen aus dem dort jusammengestellten Material nicht mit Sicherheit beurteilen. Für die Berechnung der Mietpreise nach Durchschnittspreisen kommt namentlich auch in Betracht, daß die an manchen Orten in größerer Zahl vor⸗ handenen minderwertigen, in gesundheitspolizeilicher Hinsicht zu be⸗ anstandenden und daher billigeren Wohnungen das Ergebnis ermäßigend beeinfluffsen. Nach den Ermittelungen des Königlichen Statistischen . betrug der durchschnittliche jährliche Mietpreis im Jahre

ũr

eine Wohnung mit 1 heizbares Zimmer im

L beizbaren 18 333

82 38

in Simmer 2 86

1 wmitt ** 2 ö

e r,,

Zubehör . , 366

ö 232 0 379 196 M 206 ½ 195 4 P / 146 179 60 3 . . Charlottenburg... 218 6 28 1 1 mn. ö, 154 233 . 298 . 154 . 135. 1 110 155 , 269 1325 14 . 119, Schöneberg... 241 4 375 . 152 204 188, k . 200. 304. 125 . 163 . 149.

Deutsch⸗Wilmers dorf. , 319 6 lian , 1 208. 330 104 145, 94. Grunewald... ö 474, 169. 36 Schmargendorf... 165 258 107 131,

Die Zahl der Wohnungen bis zum Mietpieise von 250 4 erreichte damals in Charlottenburg noch nicht ein Viertel, in Hannover nicht zwei Fünftel der Gesamtzahl. Von sechs Städten, für die sich die Ver⸗ leichung von Mietstufen und Einkommenstufen ausführen ließ, war in vier, nämlich in Hannover, , ,, Danzig und Posen, da⸗ mals die Zahl der Wohnungen mit einem Mietwerte von höchstens 260 S verhältnismäßig viel geringer als die der Haushaltungen und Einzelsteuernden mit höͤchstens 900 M Einkommen. Ergänzt wird das vom , . k Bureau gesammelte Material durch Be⸗ richte der Verwaltungsbehörden, die für eine Reihe von Städten Mit⸗ e Berlin und Charlotten⸗ burg haben nach dem Berichte des Gewerbeaufsichtsbeamten im Jahre 1960 die Mieten der kleinen Wohnungen eine weitere bedeutende Steigerung erfahren. In Charlottenburg waren nach den amtlichen Vachtrichten der Armenverwaltung vom Juni 1901 die im Mai dieses Jahres für die a . leerstehenden Wohnungen geforderten Mieten zu einem Teil so hoch, ö. es für eine Arbeiterfamilie mit normalem Einkommen nahezu ausge * . erschien, auf die Dauer eine solche Miete bezahlen zu können. ach den Veröffentlichungen im Reichs⸗ Arbeitsblatt (J. Jahrgang Nr. 10 S. 828, II. Jahrgang Nr. 1 S. 44) waren von den am 1. November 1903 dort leerstebenden 50 Wohnungen mit nur 1 heizbaren Zimmer ohne Gewerberäume 31 im Mietpreise von 200 bis 590 Mt, 18 kosteten weniger als 200 . Miete. Unter den im Anfang Januar 1904 leerstehenden 306 Klein⸗ wohnungen (mit 2 heizbaren Zimmern und weniger) ohne Gewerbe⸗ räume kosteten nur zwei weniger als 201 S, nur 19 weniger als 251 4 Miete. In Breslau waren nach einem Berichte des Re⸗ gierungspräsidenten vom Jahre 1901 die Mietpreise der Arbeiter⸗ wohnungen gleichfalls sehr hoch; sie standen vielfach in bedenklichem Mißverhältnis zu dem Einkommen einer Arbeiterfamilie. In Cöln sind die Mietpreise nach den Berichten des Gewerbeagufsichtsbeamten für die Jahre 1901 und 1902 fortdauernd gestiegen. In Jahre 1903 haben dort die Mietpreise gegenüber dem Vorjahre mit Ausnahme der Wohnungen von einem Zimmer einen Rückgang, in den Vororten da—⸗ egen mit Ausnahme der einzimmerigen Wohnungen eine zum Teil recht er⸗ i n, Steigerung erfahren (Jahresberichte S. 439). Aebnliches ergibt der Verwaltungsbericht des Magistrats zu Frankfurt . M. vom Jahre 1909. Auf Grund der Materialien der Wohn und Mietsteuer ist danach damals dort festgestellt worden, 7 in den vorausgegangenen zwei Jahren 20 oo aller vorhandenen Wohnungen durchschnittlich um 13 969 im Mietpreise gesteigert wurden. Dieser Steigerungssatz galt auch für diejenigen Gegenden, wo die kleinen Wohnungen bo ben ae, Nach dem Verwaltungsberichte für das Jahr 1902 war damals zwar die Ende der 90er Jahre auf dem Wohnungsmarkt eingetretene Spannung als überwunden anzusehen, doch bestand anscheinend noch ein Bedarf nach kleinsten Wohnungen. Für Hannober hat der Polijeipräsident neuerdings festgestellt, daß die Schutzleute, die jum Teil durch ihre Beschäftigung an bestimmte Stadtgegenden gebunden sind, dort Wohnungen nur zu unverhältnismäßig hohen Preisen er= langen können. Nach dem Berichte des Gewerbeaufsichtsbeamten für den Regierungsbejirk Königsberg für das Jahr 1960 mußte der Arbeiter nicht selten ein Viertel seines Jahres verdienstes und mehr für die Miete ausgeben. In Stettin betrug im Jahre 1901 nach einem Berichte des Regierungspräsidenten der Mietpreis einer Arbeiter⸗ wohnung im allgemeinen etwa 28 Prolent des Ldurchschnittlichen Arbeitsverdienstes eines Arbeiters. In Danzig fehlte es nach dem Berichte der für die Prüfung der Wohnungsverhältnisse von der Stadtverwaltung eingesetzten Subkommission vom November 1900 besonders an Wohnungen im Mieipreise von 101 bis 150 A6, da⸗ neben aber auch in erheblichem 5327 an Wohnungen bis zum Miet- preise von 300 M jährlich. In Halle stiegen nach Ermittelungen der Polizeiverwaltung die Mieten der kleinen Wobnungen im Jahre 1900 von 120 auf 180 bis 240 Preissteigerungen der Wohnungs⸗ mieten für Arbeiter erwähnt auch der Bericht des Regierungs- und Gewerberats zu Cassel für das Jahr 1902. Die Herichte lassen weiter erkennen, daß auch in den kleineren, und zwar nicht nur in den industriellen Orten die Mieten der kleinen Wohnungen vielfach ver⸗ hältnismäßig hoch gewesen sind. Dies berichten neben enisprechenden Mitteilungen in den Jahresberichten der Regierungs. und Gewerbe—⸗ räte für die mehr industriellen Gemeinden der Regierungsbenirke 66 a. O. Jahregbericht 1906 S. 590), Erfurt, Lüneburg, ildesheim und Wiesbaden beispielsweise im Jahre 1902 die Regierungsprãsidenten zu wn, un Königsberg hinsichtlich eines Teils der kleineren Städte ihres Bezirks. Auch im Regierungsbezirk Aurich sind, nach einem Berichte des Regierungspräsidenten vom Jahre 1903, die Preise für Mietwohnungen namentlich für die =. Bevölkerung in einzelnen Orten von ganz unangemessener e.

In welchem Umfange ein erheblicherer Teil der Bevölkerung in räumlich äußerst beschraͤnkten, von einer größeren Personenzahl be⸗

wohnten Wohnungen untergebracht ist, ergibt Abschnitt III der Denk schrift. Während hiern in den meisten von der Erhebung be⸗ troffenen Gemeinden die , mit nur einem heizbaren Zimmer mit oder ohne Zubehör mit schluß derjenigen ohne heizbares Zimmer trotz der Abnahme dieser Art von Kleinwohnungen immer noch annähernd ein Drittel oder die Hälfte aller Wohnungen und darüber umfaßten und über oder annähernd 50 vom Hundert aller Wohnungen dieser Klasse angehörten

mit vom Hundert aller Woh⸗ in nungen in den Jahren

1390 1895 1900

, 50, 87 50, S2 50. 38 w 54353 51,00 47,53 ö,, J ,) 55,69 54,40 50, 53

k 59. 58 56,42 alle a. S. kJ 50,23 47,69 47,68 JJ J 61, S3 , k 48, 84 50,93 I 58, 80 K 60, S⁊ 58, 53. 11.

war zugleich ein annähernd ebenso großer Bruchteil der Bevölkerung in ihnen untergebracht. So beherbergten die vorbezeichneten Klein⸗ wohnungen

Hundertteile der Bevölkerung in in den Jahren

1890 1895 1909

c //) 44,73 44,39 43 64 k 48,46 4442 40, 87 k O 4972 49,35 45, 84 3 J 57, 03 o4, 14 k 43,21 42, 44 42, 98 R ö 54,87 an J 42,97 44.81 J 54 07 J 52, 91 49,67 44,70

Es wohnte also in diesen Gemeinden an allen drei Erhebungsterminen in den Wohnungen mit höchstens einem heizbaren Zimmer ein weit rößerer Bruchteil der Bevölkerung, als er bei einigermaßen gesunden

ohnungsverhältnissen in ihnen hätte untergebracht sein müssen. Nach den Erhebungen waren ferner in den meisten Städten zwischen 16 und 20 vom Hundert der Wohnungen mit keinem oder nur einem heizbaren Zimmer ohne oder mit Zubehör mit 6 oder mehr Personen belegt, und zwar

vom Hundert dieser Wohnungen in im Jahre

1890 1895 1900

ö 5353 163835 13,18 11,74 G 17, S8ᷣ 15,79 14,73 J 18,02 17.23 17,56 k 3 18,01 16,57 k 13, 14 13, 26

w 17,19 26, 17 . 16,81 16.32 15,33 . 19,70 20, 39 20,20 d , 22, 35 J 22.39 24, 07 J 16.30 14,43 J 115688 1 H 14,34 K 11, 19 10,00 702 Deutsch Wilmersdorf.... 13,41 1 . 12,657 I 16,25

Auch wenn man in Rechnung zieht, daß die Nachweisungen lediglich nach einem äußeren Maßstabe aufgestellt sind und die Größe der ein zelnen Zimmer und des Zubehörs dabei hat , . bleiben müssen, so ergeben doch die für eine beschränkte Zabl von Städten für das Jahr 1900 vorliegenden, in der Tabelle Vb der Denkschrift zusammengestellten weiteren Ermittelungen darüber, wie sich die Be= legung mit einer größeren Bewohnerzahl im einzelnen stellte, ein Bild bon der vielfach in den Kleinwohnungen herrschenden Ueberfüllung. Danach wurden beispielsweise gezählt:

Wohnungen mit

/ 3 1 1 5866771 = ö D 4165 Bewohnern: Wohnküchen

(Wohnungen ohne beizbares Zimmer ohne nicht

heizbares Zimmer mit Küche): Berlin. .. 269 122 56 22 7 4 1 1— —— Schõneberg 7 6 4 1 J Rirdorf 20 15 5 2 3 1 —— —— —— Kochstuben

(Wohnungen mit 1 heizbaren Zimmer ohne

nicht heizbares Zimmer ohne Küche): Berlin... 1584 670 285 107 54 10 41 Frankfurt. a. M

1 61 28 15 5 4 —— —— —— Charlotten

k 43 26 15 3 Q 2—

Schõneberg 41 16 10 2 3 1— Firdor . . 18 11 21

Wohnungen mit 1 heizbaren Zimmer mit Käche ohne nicht heizbares Zimmer: Berlin... 35 i723 24 12 108 5 5112 281 820 2707713 6 1 Charlotten· burg ... 2266 1426 782 345 143 51 12 6 2 Altona.. 175 81 67 17 13 4 1—— Schöneberg 1418 837 419 203 83 25 8 Rirdorf .. 2473 1627 915 422 145 54 19 111 1

ãhnl Weise zeigten sich in Danzig nach einer im Jahre 1900 , en Ei nn. die Wohnungen von 1 Zimmer mit oder ohne Küche sehr stark überfüllt. Ein Zimmer wurde damals

bewohnt:

1

ͤ 111

1 1 1

in Fällen: 1178 2 955

von Personen:

CO CO 2 * ; do * 83 O0

von Personen: in Fällen: ö 1686758

86 11 28 12 13 13 4 14 2 15 1

13 892 Fälle.

Dabei wurden nur die in den Hauslisten aufgeführten Personen ge— zählt, während erfahrungsmäßig noch zahlreiche Personen in Wohnungen nächtigen, in denen sie nicht gemeldet sind. Aehnliche Zustände er⸗ geben auch die aus früherer ö. für eine Anzahl größerer Städte dorliegenden statistischen Erhebungen, sodaß die Ueberfüllung der kleinen Wohnungen als ein dauernder Mißstand im Wohnwesen zabl= reicher Gemeinden angesehen werden muß. Nach dem Berichte des Regierungs- und Gewerberats zu Frankfurt a. O. für das Jahr 1902 fanden sich bei einer auf Anordnung des Regierungspräsidenlen in den Städten des Bezirks vorgenommenen Besichtigung der Wohnungen der minderbemittelten Klassen sehr viele Wohnungen zu stark belegt, darunter solche, in welchen nur 4 ebm Luftraum auf die Person entfiel. Daß sich ähnliche Mißstände zum Teil auch in kleineren Orten finden, zeigt unter anderem ein Bericht des Regierungs- präsidenten zu Posen vom Jahre 1901, wonach es in den kleinen Städten des Bezirks nicht selten vorkommt, daß 5, ja 8 und mehr Personen nur eine Stube als Wohn⸗, Schlaf und Kochraum besitzen, wobei diese Personen öfters noch verschiedenen Familien angehören. Auch im Regierungsbezirke Bromberg entsprechen nach einem Bericht aus dem Jahre 1903 die kleineren Wohnungen nicht überall den hin- sichtlich der Belegung zu stellenden Anforderungen.

Damit in engem Zusammenhange steht die an vielen Orten beobachtete weitgehende Unterbringung fremder nicht zur Familie ge⸗ böriger Personen in den Haushaltungen. Nach Abschnitt VI der Denkschrift ist in vielen großen Städten eine außerordentlich hohe Zahl von Haushaltungen festgestellt, die entweder Zimmermieter oder Schlafleute oder beide Arten von Mitbewohnern beherbergten. In 12 Städten betrug sie im Jahre 1900 annähernd ein Sechstel oder mehr, in 7 davon mehr als ein Fünftel der Gesamt;ahl oder an nähernd so viel. Dabei überwogen gerade in den bedeutenderen Städten die Haushaltungen mit den wirtschaftlich schlechter gestellten und sozial bedenklicheren Schlafgängern. Wenn auch die Aufnahme von Mitbewohnern häufig in erster Linie durch das Bedürfnis der letzteren veranlaßt wird und im allgemeinen dann für unbedenklich erachtet werden kann, wenn den Rücksichten der Gesundheit und Sitt- lichkeit hinreichend Rechnung getragen ist und dem Quartiergeber für sich und seine Familienangehörigen der zur Aufrechterhaltung des Familienlebens erforderliche Wohnungsraum verbleibt, so zeigen, soweit die vorliegenden Materialien einen näheren Einblick in die Verteilung der fremden Mitbewohner auf die einzelnen Größenklassen der Wohnungen gestatten, die Erbebungen doch, daß die Aufnahme von Mitbewohnern in sehr erheblichem Maße gerade bei den Haus- haltungen in kleinen Wohnungen vorkommt und daß in diesen Fällen vielfach den gesundheitlichen und sittlichen Rücksichten nicht in aus— reichender Weise Rechnung getragen ist. Danach entfiel am 1. De⸗ zember 1900 die überwiegende Mehrheit der Hausbaltungen mit Schlafleuten auf solche in Wohnungen mit 1, 2 oder 3 Wohnräumen. Es betrug die Zahl der

* davon mit 343 in 8 3 2 2 2 S 2 32 3 * S 8238 35 = 2 3 3 33 8385 1355 2 * 5 5 8 23 8.5 2 5 2 2 8 ö 2 2 * 28 Kd 61 765 19658 3.17 25 435 41, 18 28 725 46 51 Charlottenburg. 3615 20 055 1098 30,37 2079 57,51 Schöneberg... 1877 25 1,33 648 34,52 10305487 ö, 2074 41 1,98 879 42,33 988 47,64 Essen mit Altendorf 2667 6 0,22 297 11,14 1 1241,69

Unter den Haushaltungen mit 1 oder 27 Wohnräumen, die Schlafleute beherbergten, befand sich ferner eine sehr erhebliche Zahl von Familien

in einem Wohnraum:

S 53583. * davon ! 1 2235 * 35 Schlafleute in a ner tna unt 2 * 358 Kindern 3 833 28 2 ß m. w. m. w. 1. 23 3 4. 5 6. . 1968 317 526 763 1553 268 382 (Erhebung vom 2. XII. 1895) (1723) (511) Charlottenburg 20 0,55 8 18 8 8 3 Schöneberg... 25 1,33 11 19 290 579 1 41 1598 17 30 20 13 9 Essen mit Alten⸗ K 6 022 4 2 in zwei Wohnräumen: Berlin.... 125 435 41, 181 15 765 5 190 10 6171 15 556 6 002 (Erbebung vom ͤ . XII. 1555 (22 629) (i4 895) Charlottenburg 1098 3037 717 1027 365 640 249 Schöneberg .. 648 3452 394 642 203 403 117 ö, 879 4238 529 . Essen mit Alten . 1 297 11,14 553 11

Von den Haushaltungen mit Schlafleuten beherbergten solche verschiedenen Geschlechts:

. darunter k. darunter ,. darunter 9 . e, Familien ee. . Familien . Familien 1 Wohn! mit 2Wohn mit uber mit raum Kindern räumen Kindern baupt Kindern ö 2. ö 4. 5. 5. . ,, 418 21 874 448 3129 1856 (Erhebung vom 2. XII. 16, C6373) (12) (840) (455) (2655) (1615) Charlotten⸗ age,, ö 1 21 14 120 81 Schöneberg. 2 2 10 9 2 10 Rudorf 1 1 1 15 36 Essen mit Altendorf] 2 2 60

Auch diese Zustände beschränken sich nicht auf die größeren Städte, sondern finden sich ähnlich namentlich in den mittleren und kleineren industriellen Gemeinden.

In welchem Umfang endlich die vorhandenen Wohnungen nach Lage und Beschaffenheit zu Bedenken Anlaß geben, entzieht sich zum erheblichen Teile beute der statistischen Feststellung. Insbesondere ge⸗ stattet auch die auf diese Weise gewonnene Zahl der Kellerwohnungen, die in manchen Gemeinden in erfreulicher Abnahme begriffen ist, in anderen (Breslau, Hannover, Charlottenburg, Halle a. S., Posen, Kiel und Görlitz) jedoch gegenüber den früheren Erhebungen zu⸗ genommen hat, nicht ohne weiteres einen sicheren Schluß auf eine un⸗ genügende Unterbringung der Bevölkerung, da nicht feststeht, inwieweit die Kellerwohnungen hinter den Anforderungen zurückbleiben, die im gesundheitlichen Interesse an Räume zum dauernden Aufenthalt von Menschen gestellt werden müssen. Immerhin begründet eine erhebliche Zahl solcher Wohnungen in einer Gemeinde, zumal wenn auch im übrigen für den in Frage kommenden Ort Anzeichen für eine un— befriedigende Gestaltung der Wohnungsverhältnisse vorliegen, eine Vermutung nach dieser Richtung. . liegen die Verbältnisse hinsichtlich der Wohnungen in böheren Stockwerken und hinsichtlich der Hinterwohnungen, deren Zahl im allgemeinen einen Schluß darauf gestattet, in welchem Umfange die Errichtung von Massenmiethäusern in einem Orte Eingang gefunden hat. Soweit die Zahlen dem Königlichen Statistischen Bureau vorgelegen haben, gibt die Erhebung für das Jahr 1900 nach den beiden bezeichneten Richtungen für eine

mit Kindern, die zum Teil selbst Schlafleute verschiedenen Geschlechts aufgenommen hatten. Bei den Erhebungen wurden gezählt:

Anzahl der größeren Gemeinden den wünschenswerten Aufschluß. Es wurden ermittelt:

Bewohnte Wohnungen

Ergänzt wird das vorliegende Material auch hier durch die amtlichen Feststellungen der Polizel. und der für einzelne Gemeinden ins Leben erufenen Wohnungsaufsichtsbehörden, die namentlich in denjenigen , für welche Polizeiverordnungen über die Benutzung der Wohnungen erlassen sind, in neuerer Zeit für eine größere Zahl von Orten eingehende Ermittlungen über die Beschaffenheit der vor= handenen Wohnungen angestellt haben. Danach kann es keinem Zweifel unterliegen, daß abgesehen von den Keller- und Dach⸗ wohnungen vornehmlich die aus älterer Zeit überkommenen Klein⸗ wohnungen in manchen Gemeinden, und zwar viel fach auch in mittleren und kleineren Orten, zum erheblichen Teile in gesundheit· sicher Beziehung zu Bedenken Anlaß geben. Vielfach sind diese Wohnungen feucht, ohne die erforderliche Licht, und Luftzuführung, zu 6 baulich verwahrlost und zum Wohnen von Menschen ursprünglsch nicht bestimmt gewesen. Solche umfassenderen Erhebungen liegen namentlich für die Städte Halle, Stettin, Posen und Danzig und ferner für eine Reihe von Gemeinden der Regierungsbezirk Duͤsseldorf und Lüneburg bor. Nach dem Verwaltungsberichte des Magistrats zu Gnesen für die Jahre 1899 1903 haben in zahlreichen Häufern im Laufe der Jahre Räume, die zum Bewohnen nie enehmigt und hierzu auch völlig ungeeignet sind, zu Wohnzwecken erwendung gefunden. So . namenilich in einer großen Zahl von Fällen fle ler zu Wohnräumen umgewandelt und Wohn gelasse unter den Dächern und in früheren Ställen ein erichtet, die zum Teil, nur als Höhlen bezeichnet werden onnten. Nach dem Berichte des Regierungs⸗ und Gewerberats u Frankfurt a. O. für das Jahr 1902 mußten in einer Stadt des le leer ehe fte 15 Prozent der besichtigten Wohnungen der minder⸗ bemittelten Bevölkerungskreise polizeilich geschlofsen werden. In Göttingen sind feit April 1900 bis Ende 1903 von den stãdtischen Organen IS 1 Wohnungen revidiert worden, wobei 278 bemängelt und 16 als fũr

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menschlichen Gebrauch ungeeignet geschlofsen werden mußten (Jahres- berichte der Königlich preußischen Gewerberäte 1905 S. 259). Auch aus den Regierungsbezirken Liegnitz und Arnsberg wird von den Ge— werbeaufsichtsbeamten über mangelhafte Wohnungen der Arbeiter⸗ bevölkerung berichtet (Jahresberichte 1905 S. 150. 332). Für eine weitere Zahl von Gemeinden der einzelnen Größenklassen in den ver— schiedenen Teilen des Staatsgebiets hat die an Ort und Stelle durch Kommissare der Minister für Handel und Gewerbe, des Innern und der öffentlichen Arbeiten in den letzten Jahren vorgenommene ein⸗ ebende Prüfung der einschlägigen Verhältnisse das Vorliegen ähnlicher ißstände erwiesen. . . .

Die dargelegten Mißstände lassen sich im wesentlichen darauf zurückführen, daß fast allgemein in den größeren Städten und vielfach auch in den mittleren und kleineren Gemeinden die Herstellung kleiner gesunder Wohnungen dauernd hinter dem Bedürfnisse zurückbleibt, während zugleich ältere Häuser, in denen bisber minderbemittelte

amilien zu angemessenen Mietpreisen ein leidliches Unterkommen 2 beseitigt werden, und daß infolge des unzureichenden Angebots an kleinen Wohnungen, wie namentlich auch der durch eine ungesunde Spekulation vielfach ö, . gesteigerten Bodenpreise der Preis dieser Wohnungen außer Verhältnis zu dem Einkommen der minder⸗ bemittelten Bebölkerungskreise steht. Diese sind daber genötigt, ent— weder bei der Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses auf das denk⸗ bar bescheidenste Maß binabzugehen und neben gesundheitlich bedenk. lichen Wohnungen besonders häufig mit ungenügenden Teilwohnungen, die des erforderlichen Abschlusses gegen andere Wohnungen entbehren, vorlieb zu nehmen oder größere und teurere Wohnungen selbst auf die Gefahr hin zu mieten, daß Ausfälle bei der Weitervermietung zu

,. wirtschaftlichen Schädigungen des Mieters führen. Ueber üllung der Wohnungen und eine ungesunde Entwicklung des Abmieter-, Einlieger⸗ und Schlafgängerwesens, mangelnde Instandhaltung der

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