4 ö lichen Gesundheitspfle . ̃ * ge Rechnung tragenden Ausb St . erwiesen. Solche Verschriften, di ᷓ usbaues der Städte Sẽtzn behandelt werden 2 Bi Dezentralisati jften, Sie zugleich auf die wänschens wert ohne die Bildung von örtlich od J J , ere eichs · Gesetzbl. S. . z vom 25. Juli 1900 authentis ; s uer zu verhindern. ĩ ; 2 wenn auch ihr Inkrafttreten ĩ . ie Bauo . k ö k /, n ,, zoltzeiwerordnungen der bezeichneten Art 3 btslaze Ind iehauten oder die rund stücke ti 2 lediglich di un⸗· gewi e mräobnungen zu Sielenden Nutzmn Klarheit om Erdboden sowie d ich der um sie d uftellen, wo zunãchst eine Partei die B i Fe Abwendung bon Gefahren hi rö' unzulassig, soweit sie über stabe des ; rund stücke bestimmter Ortsteile nach dem Maß⸗ innen. In dieser Henehung siekt s Abf. 2 des Artit nahmest fur fãulnisfã on Aborten, und anderen Auf ie dann unmöbliert in der W Wohnung mictet, 2) di ĩ ** 2 3 einen Sch . ve. . gemeinen Wertes — bei Best r . aß⸗ cforderliche vor. Bi ; 8 els 6 das fãulnisfäbige Stoffe, hinsichtli ß luf ⸗- zuvermieten, daß zer Weise an eine zweite Partei wei ¶ ) die jur Unterbringung der oder Belästigungen bejwecken u en, ; utz gegen Nachteile stücke mit ZJuschlig bei Besteuerung der übrigen Grund⸗ werden di 2 is zum Inkrafttreten der Wohnung ordn der Zahl und Größe der Fenster binsichtlich der lichten Höhe, Vermi ; war der weitervermietete Teil, ni weiter · rãume und die dem gung fremden Personen benutzten Sch — die Leichtigkeit des We rehrs an n 2ü nicht von der Rücksicht f Piubestener = gen ju der staatlich veranlagten Grund und G zerden die Gem indebeb orden zweckmäßig von Zeit ö. . beit von Keller ⸗ und i sowie hinsichtlich der Beschaff ; ermieter verbleibende Rest der nicht aber der dem angeböri. ie dem Wohnungsgeber für sich 15 hlaf⸗ . f n , . n. f öffentlichen W Straß j esteuer — herangezogen, gärtnerisch ode irtschaftli e⸗ dürfniʒt an solchen Woh ̃ it zu, Zeit das Pe, ĩ und Dachräumen. Zugleich ö. 1 genũgt, ist Wobnung den Anforder gebörigen verbleibenden Räume mũ sich und seine Familien- usw. geleitet sind (GEntscheidungen des O egen, Straßen, Flätzen Grandstücke gegenüäb gärtnerisch oder landwirt Haftlich genutzte h ben en Wohnungen zu ermitteln und belannt zu ben von Zweiseln ob Rã 1 wird zur Verhütung ernieter vorgesehen, daß in Fällen dieser A ungen des rungen namentlich hinsi Räume mässen bestunmten. Mind nz. Ent gen des Oberverwaltungsgerichts Bd. 41 dener n genüber reiferen Baustellen n Ter Grund wertste aben! Der Erlaß der Vorschriften im Wege d n . nebmigt sind, in d B täume zu dem angegebenen Zweck rmieter verbleikende Tei ieser Art auch der dem li . binsichtlich der Größe, die Schlafrã estanfarde- — * . . ; ꝛ— zelatfet eder die Steuerabstuf 2 uer empfiehlt sich f ; zege der Volieiverordnung , aupolizeiordnungen, soweit di e ge⸗ entsprechen m il den Anforderungen des 5 ieger und Schlafgänger auch hinsichtli Schlafrãume der Ei 3 Ob Polizeiverordnungen, di V berückfichtigung der Leis zreuerabftufungen unter sonstigz. MNit⸗ Sewä h ferner auch um de'tzillen, wein auf diese Weise grõß Icheken! ist, fär Tie Zutantt vorzun oweit dies nicht berelts eine muß. In welchem Umfang heute W es 8 4 und Unterhzltu ; hinsichtlich der Einrichtung, Ausst . gar, , , . vc ie den Verputz. Ansttich orer di. Stadien em ö. Teistungsfahigkelt vorgenommen werden (Adick wätzt dafür gegeben ist daß in geeigneten Fäll . Bauzeichnung stets di nft vorzusehen fein, daß in d t Partei vom Sauswirte ele ohnungen, die von ri e ng genügen; 8. Austattung 6m , n e. sgi ind j w tere Gntwickelung d judeñ Fes, Mindestanforderun binausge ; en auch über die d ; e Zweckbestimmung jed . er benutzt werden tte, gemie sind, von mehreren Famili ) die Einlieger und Schlafgã a , , rechtsgültig sind, erscheint nicht Tübingen 183 . n intwickelung es Gemeindesteuerwesens forderungen inausgegangen wird, werden muß. Eine Ge ; g jedes Raumes angegebe st en, ergeben beispiels ie fů ? Familien nach den Ge schlafgänger müssen in der R bedingt we ne re, i Wtfich in ben westkichen P Tübingen 1534 S 107). Für die Zwecke ei J Db die in Frage k 1 Men? nehmigung zum dauernden Au geben stellten Ermittelu weise die für Frankfurt a. Geschlechtern schlafen. er Regel getrennt vinzen eingerissenen, das Stand! red, westlichen Pro.! Wohnungsverbältnisse t einer Verbesserung der in dem Frage kommenden BVorschriften in allen Beziebun en ichen liegt auch dann vor n dauernden Aujentzalte von solche 3 ngen, wonach dort im Jahre 1895 in 14 5 . In die Regelung i — 3, ild verunstaltenden Gebrauch, im 3 sse, kommt dann auch hier die zweifelsfreie 3 m geltenden Polizeirecht eine hinreichend sichere 29 der Baugenehmi wenn die Räume nach dem Wortlaut e Wohnungen von je jwei 5 in 1833 Fällen Polizei egelung ist nach dem Vorgang einzel f 3 tte Häuser jahrelang unausgefugt . 34 Fffigkeit der Begänstigung bestimmt A reie Zu erscheint ge übe e r ere Grundlage finden migung eiwa ausdrücklich als Wohnräume 1 e mehr als zwei . jwei Haushaltungen, in 99 Fä olizeiverordnungen in ein nen Ben g einzelner der bestehenden erscheint es, auch abgesehen von de j ug ug stehen zu lassen, (Art. 1 Ziffer 52) in B g bestimmter Arten bon Wohngebãud nt gegenüber der bisherigen Rechtsprechung nicht j . Schlafrãume n genehmi . Wohnräume. oder als V zwei Parteien bewobnt den. Bie 9 Fällen von möblierter Zi ä einielnen Beiiebungen auch da j , ne , , . gesundh , n 36 tracht, wie sie schon jetzt i en Ingbesondere gilt dies von Vorschri ung nicht zweifsefrei. d s zenehmigt worden sind. Sind in ei . obnung unmittelba wurden. Die Vermieter, die i er Zimmer einbezogen, da h; ich zas Abperwieten wünschenz tert, für ein Vergehen ö. undheitlichen Intereffe, daher 3 3 der M e 3 sie schon jetzt in Anlshnung an k gilt dies von orfchriften, durch die im ge beiti ordnung Vorschriften über di zind in einer Baupolizei⸗ . elbar vom Hauswirt ; ter, die ihre dem Ver ; da hierdurch vielfach 146 e e, ger. zorge diefer Richtung die erf ; O3 der Mufterstenerorznung vom . Yktobe 15595 6 1g an füitlichen und sozialen Jntereñ ̃ re gesundheitlichen i ie Beschaffenheit der W andere Parteien ab Hauswirt gemietet und einen Tei dem Vermieter und seiger Famil ̃ fach gleich alls der geseb liche Grundlage zu , r e Hef g die erfordersiche¶ Jef. innere ö D ktober S833 (M. Bl. für die vorgeschrier dzialen Interesse eine gewisse Trennung der Famslien räume und daneben besondere Besti zer obn und Schlaf. als tis Ihm gegeben hatlen, wohnten in der R en Teil an schränkt wird was eg r, ie verbleibende Raum unzulässi = Ziffer 3 soll ur wie Wat . ach der Bestimmung in Artikel 2 l S. 160) in vielen Stãdten zur Aufnahme gelangt ist. A geschrieben wird. om ie hinsichtlich der Beschaffenheit, Ei 8. gegeben, welche im übri stimmungen über Liejenigen Räume ; bmieter. Nach einem Bericht egel gedrãngter Polizeiver Tiese Eweiterung gegenüber manchen d al siz be⸗ n De. 1 des Verputzes, namentlich 86 lt. usstattung oder Unterhalt ũ n,, in richtung, ienen foll übrigen zum dauernden Aufenthalt ! zu Lyck vom 14 Novemb z des Gewerbeinspekt —ĩ ordnungen rechtfertigt sich ferne g der bestebenden tebenden Giebelwände, vorgeschrieb . -: auch der frei— Anford ⸗ altung der Wohn. und Schlafräums gewisse ienen sollen, so wird daran durch 8 3 ni halte von Menschen eine bes November 1902 ergab f zeinspektors fabrungsmäßig ein groß ich ferner um de willen, weil end, vornehmlich Wohn ben werden können. Wie der Aus Zu Artit᷑ rderun gen gestellt werden. Du ch Artikel Ifffer 1 f ö nicht etwa ein B F 3 nichts geandert, ingbesond elondere Kommissio erner eine durch Arbeit g ein großer Teil der besser gestell 4 uc . orm Wohnzwecken dienenden Gebauer ; er Au u Artikel 4. außer Zweifel 1 Dun, iff er 1Lẽ soll daher ; * ewohnen der nur zum sonsti . esondere dem Bürge n, der neben dem Lan rbeiter als Zimmermiẽt . ser gestellten industriellen i. Befugnis, allgemein und ohne Rãckf ebäude ergibt, soll sich . . fel gestellt werden, daß Bestimmungen, wie n= die gs stimmten Räume gestattet. Di zum sonstigen Aufenthalte b ̃ germeister auch der Krei Landrat und Zimmer wo mmermieter zu Zweien oder Meh in ei ö d ohne Rüc uf die e, , J. Von wesentlichem Ei ; ö vorsehen, auch, soweit sie i Zestimmungen, wit sie die ss 3 ff. gestattet. Dies ergibt sich g * e insxektor angehört uch der Kreisarzt und der G immer wohnt, in dem dann häufig Nachts Mehreren in einem ane Wären. den Verputz . ficht auf die Lage an Straßen im Wohnwes Einfluß auf die Beseitigung der Mißständ pole fal soweit sie in das Debiet der fogenannten Wohlfahrts⸗ „aus s 2 Abs. 2. Besichti börten, mit Unterstützung der Polizei werbe⸗ angehörige des Wob nn Nachts noch jängere Famili ier le ,s ü d e. z, , de, n, e, ge, nn gn, r weg, , . 1 Zu 84 , ,, rer,, i di, n , mn, een 30 11 a, 1 . Fan 82 5 * g 11 Maß ö ö ; 5 2 * 7 * . — 9 ; . 2 2 as Verfũ 5 en. Während wie ihn die Rechtsprechung bei 8 tern Fassung des Begriffs beziehen, d 3 im. Maßnahmen, wodurch die Benutzung der n n 26 . ; eise zu beseitigende Gefahren bezwecken, im Wege der Polizei Die Bestimmung bezweckt j auf den,, 9 zusammenwohnten. In der kleinst ö. Wohnungen Raum justeht, ist zerfügungsrecht über den von ihm gemi lezung und Veränderun ng bei 8 13 des Gese hes, betreffend die An. und der gemäß den baupolizeiiichen Bestimmun — en ordnung erlassen werden können. Soweit dabei in das 6. der zum Vermieten benu gewisse Untergrenzen für die Kleinhei den Kopf 3,7 cbm Luft leinsten Wohnung entfiel und ebt, ist der Einlieger nur zur Mitben: gemieteten egung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Stä Gebäude geregelt wird ngen neuherzustellenden verbẽältnis der Parteien eingegri ̃ ei in das Vertrags ö n benußten Wohnunge ĩ ; inbeit Vorschrift soll n, , , und 145 m Bodenfl f zwar, im Gegensatz Schlafgů enutzung des Raumes lindlichen Ortschaften, vom 2 dae s,. ätzen in Städten und ; gelt wird. In Frage kommt o wobl ß ; arteien eingegriffen und insbesondere vorges ) Maß von Behaglichkeit für di gen zu ziehen, ein bescheidenes auch für Mietwoh r —; denfläche. Die recht der? aße jum Schlafgänger, dem das Mi . 4* Tom * Juli 1875 ( GSesetz⸗-S — * welche die dauernde Ben 3 wobl eine Regelung, daß Mietwohnungen re indestanf orgesehen wird, b z eit. ur diese Wohnungen sicherjzus enes Wohnungsordnung s = Unungen, die beim Inkrafttret f in der Regel nur für die N er, nn,, Mithenutzungs⸗ ausgedehnt hat. Dort sind darunter à 643. Samml. S. 56) der d . utzung der Räume gemäß der ursprüngli bali hnungen gewissen Mindestanforderungen hinsichtlich i eute unbeschränkt zulässi U mungen n erjustellen und dem lt j g schon bezogen sind, sowie für Eigentũ reten der Tage als auch bei t Nachtzeit eingerãumt wird, sowoh ; 2 ,, n, arunte bände verstand . er baupolizeilichen Genehmigu 5 ; rung ichen, aulichen Zustandes entsprechen 16ss zerungen bin icht lich ihres Jamilie be ; ssigen Unterteilen der ursprüngli Jm . gelten, da im Falle, daß von ibn lowie ur igentũmerwohnun ö s auch bei Nacht berechtigt. Wo si rd, sowobl bei wie große Jab ba ner, = mwesenili . ö . e anden, die sichert, als auch ei gung zu Grunde liegen n Zweck bestimmung des Pridarrechts sprechen muüslen, rechtfertigt sich die Ergänzung 2 e bestimmten Wohnungen mit sei spränglich für eine mietet wird, gleich aß von ihnen ein Teil weitervermiet * gen Art der Unterbringung d . o sich wegen der erwähnt , ü 4 ichen Zwecken dienen, rr, uch eine Regelung der Art der Benutzung in solchen von der Erf durch öffentlich rechtlich Bestimmungen durch die für das Familienleben und die Gesi seinen verderblichen Wirkungen sammend Ad, gleichfalls die Gefahr besteht, daß ei rmietet der er- keiten ergeben, die ö gewerblichen Arbeiter erhebliche re Schwie . = 1. B. eines Pfortners⸗- , . Räume zum Wohnen Zwecks in welchen die Benußang den baurolizeilich e ñ ö Irlabrang beftälitgte Erwägnng, das gu ez Sebi ᷓ wohner entgegenzutreten. Di und beit und Sittlichkeit der B enträngung der Ven chner ohne Sie um gef ine urzaläffig: Ja. richtig 61 lieben, wir kent, milch Zimmermie lern är k ( ö ers nt sind (vgl. f 8 Zweckbestimmungen entspricht. zeilich festgestellten elbfthilfe der an Zabl bei weitem überwi f diesem Gebiete die 5 treten. Die Vorschriften soll 5 Be und soꝛialen Intereñ mer obne die im gesundbeitlichen li htig zu ziehen, wird durch die W g in und Einliegern mentar zum Gesetze vom 2 6 86 Friedrichs, Kom, zaren Wirk : „ Fast mehr noch als in der unntttel. Wohnunge 6 i weitem überwiegenden Mieter von kleinen wohnungen, auch die weitervermietet ; ollen für alle Miet⸗ Familien eintri iteree wänschenswerte Absonde siitlichen des Artikels 4 die Rege , ohnungsordnung gemäß S2 Ab 2 ld, f des Geseßes , ., 85 *. Auflage S. 120 pot. , f ir ung berubt die Bedeutung soscher Vorschriften darin 3 I ö ngen gegenüber den Vermietern in der Regel versagt gelten, da sie bei einer Beschrãnk eten, ohne Unterschied der Grõße ee eth während eine Rücksicht auf rung der einzelnen vermieten mõbliert gelung auch in allen Benlehungen 3 24 Oben? bei ee d , un . end die Verteilung der s Fentlichen urch sie erst ein nab harfise Unkel; duf die pri fe ge m a5 Von den Vorschriften werden n ier dern Sache . ; gan ein ern beslimmfen Mi nkung auf kleinere Wohnungen oder s . ältnis hier nicht geboten erscheint uf das bestehende Miet⸗ Zim nöblierter Zimmer erstreckt werden könne , . Ab, . . steilungen und die Gründung neuzt Ansied ausgeübt wird, mehr als bish private Bautätigkeit Gebäude und Wohnun atzl Sache nach gewisse I5nnt en Mietpreise leicht dadurch er o he 6 Zimmermieter, Einlisger, Schlafgãnger. en Lönnen. Der Ausdruck in den Provinzen Preußen Brandenb seuzr Ansiedelungen das Bedürf s Gals bisher kleine und gesunde Wonnun zen fär Berieb ungen grundläshich auszunehmen sein. In diese annten, daß mehrere Parteien . werden xeiblichen Perf nen. In den R afgänger. begreift die mannlichen wie di Sachlens und Westfalen, kö urg. Pommern, Polen, Schleflen, Gegen ärfais der minderkemittelten Ded olker in go schichten Kerr ftell zie hung sie ff lrtitel 8 83 das Grierderliche don ; Bestimmungen fallende Woh gemein caftlich ein, nicht unter die D soll 31835. n fee, der die R ö. den Alan mern ind die ont iblichen ie S* 0s . Hier 76 6. m 25. August 1876 Gefetz Samml. egenwartig rũckt die Bevölkerung bei der de en dern ellen. II. Die erheblichen Mißftände, di - ; Sinne des Entwurfs nung mieten. Als Mietwohnun s urch sz 6 soll mit Räücksicht d für Gi tei Kategor len bin zu gefügt. Die Bestim . n usdrũcke 1 iejenigen Gebäude gemei 3 waltenden Neigung der niederen Kreise i er erfahrungsmäßig ob. Arbeit R Rißftände, die bei, der Unterbringung vo Di z urfs gelten auch Freimob gen im der ursprünglich für eine Famili arauf, daß beute das Unterteilen schi igen wie für Mietwohn: Bestim mungen sollen sowobl Ser ge wies, r , nu linen erhebl gemlint, welche gen; nrg n g der neteren Kreil, in erster ini an der ö itern, namentlich von solchen, welche in Ziegelei c ee. ienstleistungen gewährt werd eiwohnungen, wenn ste gegen weitgeh ol ene ame bestimmten W nterteilen schied, ob sie erst knungen gelten, fär letztere obne U ö . einem erheblichen Feile zu Wohnzwecken ung zu sparen, beim Anwachsen der Städte und Ind n Woh⸗ und ahnlichen Berricben, bei Baute Zieg len Zuckerfabriken Mit denen dis Pflicht erden (Pförtnerwohnungen Woh nun gehendem Maße stattfindet, au n Wohnungen bereits in e e, . erst nach Inkrafttreten der Wohnur . me nter⸗ also eigentlich hugebäude. Dagegen begreist der Aus enger in den vorhande 3. ; ndustrizorte immer schäftigt ; ; en oder in der Landwirtschast be= a l icht jur Hausreinigung verb: 9. znungen, auch die einzelnen W nde anne, Zweifel gestellt werde n werden oder nicht. Wie im Abs. 2 des 5 5 nungäordnung bezogen aller, an Str zen und Plätzen lieg . geg greift der Ausdruck chmendem Maß enen Gebäuden zusammen. Dabei werden i aftigt werden, hervorgetreten sind haben sch 2775 soweit sich solche in den hier in F erbunden ist, Insthäufer, Benutzun Wohnungsteile, die zur wirtschaftli verden, daß sie auf den Betrieb Abs. 2 des 5 8 ausgesprochen ist, sol mu, Fnten! in Ziffe * liegen den Bauten or,, , . zunehmendem Maße die ursprünglich für ein Sami ei werden in Jeit den Erlaß von enn. nd, schon seit lãngerer nd dergleichen mehr sow: in Frage kommenden Gemeinden find B * utzung abgegeben werden als W . tschaftlich selbstãndigen die sog etre der Gastwirtĩchaften, won * . sst, sollen 33 ĩ des Ärtikels 2 die B ; 5 Wohnungen ohne Räcksi 3 eine Familie hergestellten wod . 3 izeiverordnungen erforderlich ; ehr) sowie die den tli finden, anzusehen sind = ohnungen im Sine der 5 4, . sogenannten Familien⸗ oder F ozu bier reg-lmäßig auch Sinne des Wortes ö die Bauten im weitesten forialen FJ ze FRäcksicht auf die im gesundheitlichen sit ili odurch im Interesse der Gesundheit Eil isiqhfei gemacht, Dienstwohnungen. Auf Ei öffentlichen Beamten gewährt , , e der 55 4, 5 (Entscheidungen des lin. oder, Fremzenpensiz nate geh? ig i, , . k fozialen Interesse wünschenswert, e hen, sittlichen und Anforderun nsicktli dheit und Sittlichkeit bestimmte Entwurf Auf Eigenwohnungen, dene 955. en Für die Fälle, daß Räͤ . k des Oberer waltiungs 3richts , . werden Rach der gegenwärtigen Rechtslage kö ; , ne . nswert? Trennung der einzelnen Famil . rungen hinsichtlich der Art der Unterbrin j ; ntwurfs auch solche Wohnu ; n nach der Absicht des verm . Räume möbliert vermi d ; sogenannten Nachtherb twaltungsgerichts Band 16 S. 351 r,, , ,, , echts lage können Bauten, die als eine men,. Parteien untergeteilt, um , ee. 1 6 ilien hinsichtlikh der Beschaffenbeit, Einri ringung, insbesondere Bewohner ein eigentum ?ã ungen zuzurechnen sind, an wel d letet werden oder Einliegern od vermietet oder weiter ⸗ zu Erzi hung erbergen sowie auf die Aufnahm 2 . tung der t der ländfichen Drtschaft anzusehen sind, ni e Menschen ungeeignete Rär 94 Uernden ufenthalte von haltung d J Einrichtung, Ausstattung und Unt n . igentum zãhnliches Recht zust ht, 1 zen dem von Räumen tin leger Schlafleuten die Mitben: zu Erziehungszwecken keine Anwe *. Aufnahme von Pensionären Tberall mit hinreichender Sicherheit derhi ft anzusehen sind, nicht 5 ö. kum? zum Wohnen in Benutzung gen . den AÄrbeitern zu gewährenden Wohn⸗, Sxeis e. nach S 5 obligatorisch nur dann A zusteht, sollen die Vorschriften Verschrif gegen Entgelt gestattet wird, sind i Mitbenutzung rechtfertigt sich mit Rü ne Anwendung faden. Diele Aus Teile des Gebiets des k werden. Im größeren und fremde nicht ur Familie gehörige Personen al genommen Schlafrãume, zestgesetz und die zur D en Wohn- S*eile⸗ und Test vermietet wird dann Anwendung finden, wenn bon ih 1. orschriften vorgese hen. Dementsp 2 sind im 8 8 besondere Pensionäre ei mit Rücksicht darauf, daß hbinsich . usnahme ? i , ma. Rechtes ist dies selbst hinsi Ii Einlieger und Schlafgä j erfonen als Zimmermieter, erforderli , . e jur Durchführung der Beflimmu sche: rd. Diese Beschränkun tỹerti on ihnen ein Räume den Bestimmungen ü ent sprechend ist ausgesprochen, daß dies sionäre ein Bedürfnis er,. nsichtlich der bezeichneten rober Verunstaltungen d en ent dies selbst hinsichtlich fi ; afgänger aufgenommen. D ch Aafftel ; irderlichen Vorschtiften vorgesehen we ? . lichen um des will 161 ag rechtfertigt sich im w estimmungen über Mietw „ daß diese getrete in Bedürfnis nach einer Nezelung bisher ni 4 ö ru ig er Fall. Mit d . 14 ssimm ter Norm . ö 1 ur Aufftellung be⸗ w 11 rgesehen werden. Nachdem neuerd ö illen, weil im allge esent⸗· Mietwohnungen nicht unterliegen s getreten ist, im übrigen diese ö g bisher nicht herd feln in Tiefer Bezie bung Abhilfe qe der Bestimmunz in Ziffer m , en über Beschafenheit und Größe der Wob jweifelhaft geworden ist, ob. diese Vorschriften in all euerdings durch 5 7, 3 befonders geregel gemeinen, und abgesehen von der iterliegen sollen. als sie hier in Fr gen diefe nach wesentlich anderen Gesichts e eg ; Begriff der groen n, . fe geschaffen werden, wa, wird die er ung rwünschten Gatwicklung ein Ziel gefetzt Ihbnangen rechtlich zul sig find, erscheint e ,. en in allen Beziehungen werbegehilfen und dri geregelten Aufnahme von Dienstboten, G 4666 Zu § 7 Bestimmung in Frage kommen, erfolgt oder; n S sthtepunkten, er groen Verunstaltung hinnusgegan zen wi k sihere Grundl 1 ; el gesetzt und damit erst veif ö 6 eint e geboten, durch das Gese a. ; Dritten nicht zur Famili de. oten, Ge⸗ Die Besti 3 ö - estimmungen im S 8 stehen ei 3 er zu erfolgen hat. D Umgrenzung dessen was 9 5 J gegangen wird. Die nã here =. 16 tundlage für die Bauunternehmun 35 r weifel zu stellen, daß Vorschrift de ; 5 außer in diesem Falle Mißßstã ꝛ; mille gehörigen Person 5ỹ immungen sollen f E , ** ; der Aufn 8 stehen einer besonderen polizeiliche le ; Umgrenzung dessen, als Verunstaltung zu gelte . Bedarfs an kleinen mung hinsichtlich des e in gel len daß Vor cri ten der bezeichneten Art, auch soweit Tißstände erheblicherer Art bei hie en, nur für letztere ohne Rücksi für Gigen wie für. Mietwoh er Aufnahme fo genannter Daltekinder nicht ent olijeilichen Regelun e tc n lalle Luich Tie Poliseinergrdn g zu gelten bat, wird er, Vorschrif inen guten Wohnungen gegeben. Wie obligatorische in gesundbeitlicher Beziehung über den Schutz d . 56 beobachtet worden sind, wãhr icherer Art bei diesen Wohnungen erschei mne Rücksicht darauf, wann stie bezog ed, ,, Zu den q er Haltekinder nicht entgegen 9 , , ,,, , können, wobei e hriften auß an deren Gebieten . We rden sich 36 orische Gesundhrit gegen drohende anders nicht 3. 6 der menschlichen für den erforderlichen e. end im übrigen bei ihnen in e ee, He einen um deswillen erforzerlich, weil n. sind, gelten. Sie u den einzelnen Bestimmungen wird noch f j . Vesti nm ungen in den 3 h, bee wn ztigen fein werden. Analog den schriften allmählich in Sitte und Gewohnheit ver diese Vor. inan gehen, im Wege der Polijeive zu befeitigende Gefahren inelnen Familien hinrei m und die wünschengwerte Absonde ö erfenen beim Dienst, oder Arbeitgeber ehr große Zable von e Zu Ziffer . In den bestehend , , . ö den 38 5b, (8 A. S R. I8 k 2 den nicht nur an Schärf li and erwandeln und damit Die S 120 a ff . dlizeiverordnung erlassen werden kõ ; ien hinreichend Sorge getrag; jf serung der Erhebungen der Kommissi eitgeber wohnt und sich, wie a n eine Tausende Trenn en bestehenden Polizeiverordnung ird vielf ordnung sowohl ein , e, . ö ann die Baupolizei⸗ Volkeskreis Schärfe verlieren, ondern auch durch Erziehung wei e Ss 1203 7. der Reichsgewerbeordn bi ; en konnen. kommt zum Ausdruck ge getragen ist. Durch die Fassi 3 ö der Kommission für Arbeiterstatisti wie auch die K* dauernde Trennung der zur Auf 3. rdnungen wird vielfach J 1 ein Einschre gegen Neubaute — P z r nr , me, ehung weiterer 2 5 gem er de ung bieten zu einem Einschreit . usdrucke, daß den Vorschrfft , . die Fan ung Bãckereiarbeite . Jur Ar rstatistik hinsichtli Ru ae, , n, er zur Aufnahme fremder Personen k perunfstultende Veränderung oder . Neubauten als auch gegen mt 6 e zu , dee höheren Wohnbedũrfnisse den Besitz von Sĩuf gegen die Schlaf⸗ und sonstigen Aufenthalts rãum ö reiten ganzen Dauer des Mietverhältniss schriften des 5 4 während der er eben h r. und der Gast. und Schankwirts 3. ich der me von den Schlaf. und Wohnräume der Personen benutzten regeln. ker Vern achla sigung bestebender Bauten glich sinen Wohnungen beliebte ale bisher machen. u⸗ ee, fordert eine Handhabe, als diefe wie bei ,,, nisses genügt sein muß. rgeben haben in der Unterbrinzung di nnn rischafteangestellten seiner Familienangebörigzn Behnränmhen, des Wæbhung geber und gleichfalls den Bauunternehm . her machen und dadurch der N , , . se, wie beispielsweise die Schlafrä Zu den einzeln iff ; liche Mißstände e ngung dieser Personen vielf ch e zeichnet rigen verlangt. Die Vorschrift i 7. Huf 6a. ern einen Antrieb zut Herstellung sol ö Tachtwachen in Fabriken und der renn . zelnen Ziffern des 84 wird noch fol bens Fah est finden. In dieser Beziehung darf lfach, erbeb· in sich danach als Mindestanforde zorschrist in Ziffer 1. enn. Zu Artikel 3 Säuser geben. Herstellung solcher Betriebe selbst dienen und g 86 tenner am Ringofen, dem Zu Ziffer . ö folgendes bemerkt: n Jahresberichten der Köniali 1g. dar ferner auf die in angegebenen Richtun * ; erung, deren Verscharfung in d . 3. gabeks hitel 4 Ziffer 1 f ⸗ . f ew issermäßen selbst Beiriebsränme find iffer 1. Gemäß 8 2 Abs. 2 wird d ᷣ Gewerberãte fũ ? öniglich preußischen Regierungs ort nung berbei ufũ g nach Lage der Verhaäͤltnisse durch die W * Die in Abs. J angezogenen Paragraphen des K . 4 Ziffer sind halb, fit Sct it . 2 ordnung die Forderung d Abs. 2 wird durch die Wohnungs⸗ 2 ite für das Jahr 1801 (S. 112) aus Eierimgs. imb ung herbeizuführen sein wir. D ift durch die Woh nung, gesehes ; ; 34. ö . den des 5 un . wachsender Bevö ke . n , n, D rte mit schneller Zu den ein elnen Be 37 rie lᷓmwem ö ig der Verschl ie bark 4 ; 195 Oppeln, für das . 2) aus dem Regierungs bezi ausgeschlos . 4 rd. Duich die Bes ⸗ ö. e , ,, . ie,, , e 1 w , n,, JJ , , , ,, . . sind im voraus nach esten Normen . befondere nach folgenden mtu a ringung v n Menschen ins Zu § 1. . ein müssen. ! ĩ Schlaf. Provinz Ostpreußen, für 1803 (S. 5.57 412) hbinsicht lich Dglöãͤnger 2 f chtern (8 Zister 3) die Einlie er 2 w Eine Beräcksichtigung Unbemittelter ist , . h in, w. m weh in Eigen- wie , darauf, daß manche. Guts be it ke nach ihrer Ein . der Familienwohnung als ö . . ß . ö ne. unge rn, n, ,, n m, n ie wn, genehn = ; Mer öhnun gen nur felche Räume e, . n wie ö en andgemeinden und fleincren Städten hinsichtlich d . mehr Personen umfaßt auch a iche Haushaltung von zwei oder d * n werden. In manchen Fällen hat das teilten Fest tellungen ziehung bleiben gleichfalls ö 3 Bestimmungen in w Bestẽuerung ute wo rsenen . n Gemein zesteuern sind auf alle der welche dazu baupolizeilich genehmigt si ö. en dürsen, ier zu regelnzen Verhältniffe gleichstehen, sind neb ich der baltungen, w zt auch die sogenannten Gleichgestellt 3 er Wohnungsverhältnisse der bei Arbei as Fehlen einer Regelung alleinstehende Männer . hnungsordnungen vorbehalten. Daß 5 nterworf sichtigen nach feste ir e 27 Mietwohnungen, di genehmigt ind; auch die Gutsbezi gleichstehen, sind neben den Gemeinden ngen, wenn zwei, nicht, miteinand stellten⸗ Haus. werbegehilfen bereits Anlaß m Arbeitgeber untergebrachte 8 gleichen Ges er und Frauen. Einlies Sl afas Grundfätzen zu verteilen c esten und gleichmäßigen ohnungen, die nach Inkrafttreten der Besti utsbezirke aufgeführt. B emeinschaftliche W z änder verwandte Per — J n bereits Anlaß oder B D untergerachten Sr gleichen Geschlechts in ihre Schlafrä ger oder Schlafgänger ofen zu verteilen., Hi, dd, ; eten det Bestimmungen Wohnnngsorbdaungen - wird auf t. egen des usdrucks m e Wirtschaft führen. Der Ausdruck ei sonen eine Ausdruck Diensthote orwand zu Streiks gebildet. allaemei enkli ihre Schlafrãume aufnehmen. e n. 35 27 (Abf. 15. Die Steuern v H ; erden oder deren Mietverhältnis nach di ᷣ derwies aung wird auf die Ausführungen zu Artikel nforderungen entfprechende ei sdruck eine den ęrts üblichen wie di enstboten und Gewerbegebilfen umfaßt zi det. Ser Einer emen unbedenklich. Mit Rücksicht auf di men erscheint im Normen und Sätzen zu e n vom Grundbesitz sind nach gleichen punkte verlängert oder, obwohl die Kũndi , , Die Wohnungsordnungen bezi rtikel Verhaltnisse in ei e eigene Kochstelle ist mit Rücksicht auf di zie die weiblichen Personen mfaßt die männlichen hältnisse der in Frage kommend sicht auf die wirtschaft ichen V , . ö —̃ pe ündigung zulässig war, die Benutzung d ĩ ö Jieben sich nur auf zerhältniffe in einzelnen Landesteilen gewã Rücksicht auf die dieser Vorschrift gehs .Zu den Gewerhegehilfen im Si diefer Bene ge kommenden Bevölkerungskreise s i. Mit diesen ehe en . icht ei ö sorigefetzt wird, follen bestimmten Anforderung hinfichtlich zung Ter Gebäude zum Wohnen, und S nicht vom Vermieter, sond gewählt, p herkömmlich die Oefen ser Vorschrist gehören auch die, Dandlungzgehilf hilfen im Sinne n Beÿnehung allgemein eine Aus ungskreise soll daher in w . ,, eine mechanische Gleichheit der er Bäschzenheit und Größe g forderungen hinsichtlich bon Menschen. Arheitsräume und ibn ö chlafen man, n, der, , ondern vom Mieter gestellt werden. J * Wie die Fassung der Ziffer ? ln, gestellten Grundsatz eint usnahme von dem in Ziffer l. auf ; as Gebiet der Gebüh * für d il genugen, insbesondere soll Bestimmung nach ni nliche Rãume, die ibrer zird der Vorschrift dann genügt erden. Zn diesen sehene Luft⸗ 2 fer 2 erkenntlich macht, soll d . em el J. ntreten. Im übrigen sieht 5 auf⸗ dom Grundbesfz eingeführt werden sol gen und, der, Steuern den Fall der geteilten Vermietung oder Wei g nach nicht zum Wohnen und Schlafen di obnung vorhanden ist genügt, wenn eine Stelle in der brachte und Flächenraum für jede in den S , , , . zelne Gemeinden von der Landes lin ., ,, w. Arten von 8 meinden ab 4. . Wenn auch für, beide vermielung einer ursprünglich für eine Familie besti eier, werden ber dr Br t zime drn Abs. 1 ni en dienen sollen, in das Rauchab an der sich durch Einschieben des Sf gebrachte Person ohne Rüchsicht d n den Schlafräumen unter⸗ von der Srtsroltzeibeborde j espoltzeibehörde und in Einzelfall ö d ster Lin ? Narr twa hinsichtlich d 3 . nicht mitbetroffen. Die ͤ zugsrohr ein Ofen br ö x fenrohrs von den dari arauf gewahrt werde b die Rã de , , rn. auch eine weitergehende Aus le fa nen Interesses von Hin z , w. e . erster Linie, der Gesichtspunkt des Wohnung Vorforge getroffen werden, d lie bestimm ten . ich der Arbeits rãume erforderl RBesni einer besond fen anbringen läßt. D arin untergebrachten P ort werden, ob die Räume Nm Grundsatze, daß d ; ergebende Ausnahme ö Bevölkerungsklassen an Gemeindederanf te Fücksicht auf die en, daß die erforderliche foweit es sich ; derlichen Bestimmungen werden nderen Kochstelle und eines ei ft. Die Forderung zum Schlafen be ersonen gleichzeitig oder in. Pers daß die nicht zur Famili 3* ne n iter en ge fn, wen der Gems ne veranstaltungen oder 35 * 'n' auf die Trenn ng der Parteien genommen . 3 120 um gewerbliche Betriebe handelt, auf Grund der hahnes dort, wo in den Gebä eigenen Ausgusses uns Wasser⸗ nicht fen benutzt werden. Durch die Besti nacheinander ersonen geirent von dem W 16. gebörigen fremden wr e dec wa Gebot eee, . . maßgebend sein mußte, die Unterbringung der Dienstboten ,, . 8 a ff. er Reichsgewerbeordnung zu treffen sein a orbanden ift, rechtfertigt uden Kanalifation und Wasserleitung di auggeschlofsen. daß bei der erforderlich estimmungen wird Familienangehörigen schlafen müsse ohnungsgeber und seinen . grun sätzlichen Außerachtlassung anderer soll sowobl in Eigen. , huhn erbegehilfen ig in s 3. A ergibt sollen Küchen in allen dal ie die Irunden, die dr . sich⸗ abgesehen von gesundheitspolizeili g die im sittlichen Interesse geb ichen Rüqfichtnahme auf n. Srage kommt in dies üssen, gestattet werden k sichten, insbej 2 . — 9 e in, ne 8 251 ; n , zt, 109 , ] zeilichen Ziffer 3) Di gebotene Trennung der G siene umt in dieser Beziehu ; gAaann. , n ĩ eistungsfäbigkeit, bei Bemeffung der sorderunge n der Gesundheit und Sittlichkeit , den An . ohn⸗ oder Schlafräumen im Sinne des Entwurfs ge 2 en zu den Frankhellen die err. . Interesse der Bekämpfung der typbös Dun ienstboten und Gewerbegehi g der Geschlechter (S 7 leger oder Schlaf gã Beziehung namentlich, daß Ei e er der günstig 9. Nauf ; echen; ; j ö 8 s de,, w. . ) . gehilfen wie bish ⸗ 6 Schlafgänger mit Famil ö. 53 Ein⸗ aa, ,, Dit wicklung dez len ichen 4 für die. Aufnahme von Zimmer miete ntsprechen; a fie namentsich in den lleineren Wohnun urfs gerechnet werden, don Ausgũss chste Beschraͤnkung der gemeinschaftlichen Benutz her lenst· oder Arbeitgeber oder sei wie bisher auch mit dem eschlechts und der glei Familienangehbrizen des selbe og0g ens v gnis vollen Starrheit haben fü ö Schlafg ; ; mietern, Einliegern und mäßig zum Wo ielf ungen erfabrungẽ mäßig regel⸗ n Ausgn gen angezeigt erscheinen lasse it Rü ichen Benutzung selben Schlafräume der seinen Familienangehöri ĩ werd ine gleichen Altersstuse gemein schaftli t ö Yeni * sallte far die Vemeff heit haben führen können. Schlafgängern in Eigen⸗ oder Mietwohnungen soll Di nen, vielfach auch zum Schlafen benutzt werd daß gemeinschaftliche Ein ssen, mit Rücksicht auf die Erfahrun f ichlafräumen untergebracht werden. A rigen in den⸗ rden. Eine Trennung der Räume i uschaftlich untergebracht Benutz ungỹ. G h 1 ne ng der Hebähren, und war der Vorschrif schrãnksnde Bestimmungen erlaffen werden zen sollen be— 1s Die Wohnungs ordnungen können sowohl für einzel 8 befördern und leicht n, , . in dieser Beziehung die er m, r. ö rderlichen Rücksichtnahme auf di . Auch abgesehen von der unmittelbare Verkehr ausgeschloff me in der Weise, daß dadurch der Ferch e ntt Von Leitung ,,, 3 6), zunächst der zorschriften nach icser Richtung sirdl bete ts in ein; als aich gemeinschaftlich für mehrere Gemeind n, n , pete en bilten. ie Quelle von Streit geeiten zFichen heit Keinen Gewerhettesbend en wird, in, rl . wireschzftlihs' Sage der srischen ihren gen Ichlossen wird, ist dann vor banden. n Gesichts on æ d Gegenkeiftun d, n, . Zier unge bezirken und Gemein en: ereits in einzelnen Re solcher gemeinschaftli 33 emeinden von der zum Erlasse teten burden. Aehnlich liegen die V en zwischen den Wohn kleiner Kinder di ; in Krankheitsfällen und zur W tret . unmittelbare Verbindung feh . indessen auch Rücksichten der geistangsfahi g maßgebend sein. Daß Sie ken und Gemein den im Wege der Polizeiverordnur 7 r schaftlichen Polizeiverordnungen zuständi 6 meinschaftlichen B Verhaͤltnisse hinsichtlich d inder die Unterbringung der Dien ; ur Wartung eten des Flures oder eines dazwis indung fehlt, sodaß ein Be— 2 sicht stangsfähigkeit nich , n, . kaben sich als durchfüh olizeiverordnung erlaffen. lassen werden. Wenn W z zuständigen Stelle er⸗ ; enutzung von Aborten, di — ch der ge⸗ der Familienangehöri igung der Dienstboten in den Schlafrã Eine solche Tre nes dazwischen liegenden Zimme , wa werden sollten, lehrt schon der zweite S gkeit nicht ausgeschlofsen der W sich als durchführbar und erfolgreich für die Verbess 2 n Wohnungsordnungen von Ortspolizeibehs gedehntem Maße stattfindet Arten, die heute vielfach in so aus. Rückficht hi ngehörigen vielfach nicht enibebrt werᷣ ne,, . solche Trennung wird ferner,? immers nötig wird. He m nfichtigung ,,, r zweite Satz des 8 7, nach dem eine er ohnungsverhãltnisse erwiesen. Insbesonde die Verbesserun erlassen werden sollen, können in den enĩ 85 polizei ehörden kenfelben Abork an findet, daß nicht selten zablreiche Famili x Rücksicht hierauf rechtfertigt sich die behrt werden können. Mit vorhandene Türen, welche die ? dann anzunehmen sein, wenn etw ö gung en fur zuläffig' erklärt wi genauere Fest etzung de . sondere wird erst dur Königliche Polizeip J sfenigen Städten in welchen n Abort angewiesen sind. In di Fre, e. amilien auf für Kinder unt I ie Vorschrift im 8 Ziffer 2. di Vorf s welche die Räume unmittelb erbi P Tber den Bereich dieses Satzes hi ssig erklärt wird. Aber auch zung der an eine Vobnung zu stellenden Anford . Polizeiverwaltung besteht und die polizeilichen Obli ; Entwurf als Regel für jede Famil ieser Beziehung ist in de Mir destiuñ unter zehn Jahren geringere Maß S] Ziffer 2, die rsetzen schwerer Gegenstände elbar verbinden, durch Leistungs fãhigkeit n, d. inaus ist die Berůckfichtigung der den unteren ausführenden Organen der wünsch ne as, orderungen zwischen dieser. und einer städtischen Behörd ? iegenheiten e,, ,. für jede Familienwohnung ein eigener verschli * indeftluft. und Flächenraums t 5 NRaße des erforderlichen unbenutzbar gemacht sind oder Durch Schlos und Riegel istungs 3 higkeit nebe deren de geistungs u mf de Blu clellung ver Frage gegeb ᷣ ens werte Anhalt für die über die Zuständigkeit h rde geteilt sind, Zweifel rer bor gefordert. Soweit diese Besti erschl ieß⸗ welche die Anford raums g attet. Die Fassung des Entwurfs e e rte ne g „In einzelnen Städten wird si 9 ausgeschloffen, wie dies Artikel 4 Nr; 2 stungz um fangs zicht der Frage gegeben, ob eine Wohnung noch als aus —ᷣ verwal äindigkeit entftehen (ogl. Entscheidun gen des 2 Rücksicht darauf, daß sich die Bestimmung, namentlich mit Diens korderungen für solch⸗ Schlafr ö atwurfẽ, erhältnisse eine dauernde Trenm Ften wird sich nach Lage führungzanweisung zum Ko Nr. 2 der ministeriellia Aus zu ergchten ist oder nicht. usreiche nd verma iung gericht Band 39 S. 363 und Band 41 Enn ber. defon deten Seb ich die Aborte vielfach noch aufs d 5 ienst⸗ oder Arbeitgebern ihren Dienf früum? Jusste lt, welche von der Familie and, der ö nnung zwischen den Schlafraum . gabe j fuß Die Mindestanf . e ver Abf . 8 S. 362). Dies n Gebäuden befinden, d 2 f dem Hof in ugewiesen“ s gebern ibren Dienstboten oder Ge ist il i remden Personen nur s , , , 1 , ,, ngesetz im Anschluß an die Die Mindestan forderungen sollen nach der Absi zu beseitigen, ist der Abf. 3 des 5 1 best . e der Baupolizei iden, die sich dort wegen der Beñt ö sen“ sind, schließt ferner ni . ewerbegehilfen weil in der Regel der Zu r schwer erreichen lasse de. 37. (8.3 sf. des Entwarfe; mit den obligatorisch nur für die Gemei ö der Absicht des Catmurfs Provinz Hannover, ia d stimmt., In Städten der zaupol zeiordnungen über die bebauungssähige Fla stimmungen übergehend= r nicht aus, daß solch. Perfonen v leute b Rã ugang zu den zur Unterbringung der S . aaespricht: . Das Dese schlie 5. . n )mit den Worten woh für die Jemeinden mit mehr als 10 050 Ei Stad der, in denen auf Grund des 5 78 Abs. 2 d 8 vergrößern lassen, für W ? auungs ãhige Fläche nicht meh — 3ur Wartung Kranker oder 2 ersonen vor⸗ benutzten Naumen durch die Käͤche fü bringung der Schlaf⸗ Bemeffungen im einzelnen F l omit ungleichartige Forderungen und 5 Platz greifen. Fär diese rechtfertigt sich ihre din ñ . Städteorbnung vom 24. Juni 1853 (Sele amml fũ e 1 Härten führen könnte, f Ihnungen in Kerelts tehenden Häuser ö . shred an die a mer, e. ng. Familienangehsrige e e n n , m. Schlafen j e, s, n, dre — S r . ; . ; f ee ,, f forderliche T fall ; benutzt wird. Für solche Fälle siebt 8 ur Abstufung der & ih h. e aus, steht dagegen einer verschiedenen . weil nach dem Ergebnis der letzten . 1. fange. S. ici) eine beondere stsdtts ch rr ela . 3u 3 nte, sil ht 8 10. das Erforderliche ver n zu schlechter in den Schlafräumen des Dien ö. he Tiennung der Ge Falls das Erforderliche ö Fälle sieht 8 10 gleich , ins ; sz ch ; 3 i ; en. ssche Polizeidirektion eingerichtet iffer 3. In Ziffer 3 ist mit Räcksi . werden, sofern i des Dienst⸗ oder Arbeitgebers fer? n. gan. H n mchtigung , ins bef nter. inet, angenehm 36 1Fo0 namentlich in den Gemeinden ul, wehr ar g dem . sind mehrfach die polizeilichen Befügnisse zwischen di 89 lleinẽten Wohnungen eine feñ mit Räcksicht darauf, daß in werden, sofern ibnen nur zur regelmähi gebers untergebracht Zu Ziffer 2. Erfahrungs mãhi ö — 1 . ] zoh ae. ; s e eh 000 ö . * ö se zw n. en J w * / den stimmun — . . zur regelmãßigen Ben . =. Einli . *r ahrungsmaßig werden d j r . ssufungen nach dem Maßst r 3. jen nicht entgegen. Selche Ab e nern ein steliges Anwachsen der Bevölkerung staitfi ö t gin. agistrate geteist (og. füt Ds nabrück Poli igrdn n dieser und dem Schlafrã magen eing fest. Unterscheidung zwischeng 8 1ungen des 57; entsprechender Schlaf utzung ein den Be; Nnwiegern vielfach die b ; en Zimmermietern . 1. zem Maß er E aesähigkeit würden si e , fir ; *. vom 2. Jan lafräumen vielfach nicht besteht, insof ! oöhn⸗ und verheiratet f nder Schlafraum zugew jr mt , W 3 nie besseren Räume abgetret j n umd , . r Leistungs fähigkeit würden sich 3. B. k e jãbrliche Bevoͤlkerungs zunahme im ndet, das über 65, für Hildesheim Pollzelsrdnung vom 2 men e Janugr der Regel auch des R eht, insofern als die Wohnräume i theiratete Personen der bezeichneten A gewiesen ist. Soweit ohnungsgeber und seine Famili zgetreten, während sich der Her , ger ar nen von Franlenhãusern, Schwimm gebiet erheblich bingusgeht. Während diese nach ganjen Staatz Fälle wird die Frage, welche Behörde 6 11868). Für solche retliche? Minde es Rachts zum Schlafen benutzt werden, d e in Dienstherrn untergebracht sind, n n Art beim Arbeitgeber oder Perfonen mit Räumen begni amilie bei der Aufnahme fremd dhöfen, S en ( ; kes Königlichen Statisti 9 diese nach den Feststellungen ordnung zu tãnd in f zum Erlasse der Wohnungs⸗ indestluft⸗ und ⸗Fläch en, der erfor- stimmun sind, werden zwar in der R e * sti käumen begnügt, die hãusig ni er e une bh abengesey 8 , 120 1dickes Kommentar zum (letzt 1g Statistischen Bureaus im letzten Jꝛhbrfanft 16 f ng zustandig sein soll, nach 5 78 Abs. 2 9 Wohn⸗ d S . lächenraum nach dem Gefamt ungen des §5 4 Anwend ; er Regel die Be⸗ timmt und geeignet 3 nicht zum Wohnen be malabgabengesetz S. 337 , ; ten 6 * kan, . Fahrfünft 15,9, im von der Stadt mit ; s. 2 des genannten Gesetzes 221m Schlafrtãume festge ö m Gesamtinhalte der auch für Frei ung finden, die nach der Begrü j 3 9 sind, auch zur Unterbri kö Een , , ns . 6 dersel be, die sozlalen Auf gaben etzten Jihrzehnt 14,1 für das Tꝛufend betrug, wiesen in di 6 ö mit Genehmigung des Regierungept. fident ed Nebenrãume, Flu stgesetzt. Die Einbeziehung auch d für Freiwohnungen gelten sollen, w er Begründung einer den Anforderungen der Gesundhei riggung der Familie in Fesce n nf, , 6. 5) Fir bie Zweck de vocliegenden , ue g ltr lich? jährliche Zunahme auf „ wiesen in dieser Zeit werden kõͤnnen. Die Vorschrift des 5 1 Abs . äsidenten bestimmt e , ,,, re und dergleichen in Die Berechnun er gewährt werden. Indessen ko en, wenn sie gegen Dienstleistungen Weise nicht ausreichen. D esundheit und Sittlichkeit genügende a , , zier besonders der Umstand in B dee — . . soll daher insoweit nicht ; s. 3 Satz 1 des Entwurfs illen nicht, weil diese Rä nung empfiehlt sich vberheiratetes Di mmen auch Fälle dor, daß . Tich di e. Dem soll dadurch vorgebe ee g d. eine Berücksichtigung der für mind ; in etracht, daß — . nicht Platz greifen. zu berechnen sind. Wo di Raume bielfach nur schw h e e Dienstversonal ohne Kinder in de ö namentlich - ie dem Wohnungsgeb vorgebeugt werden, daß Wohn ebäude bei Bemess minderhemittelte Familien bestimmten w—— ; ww raums ö 9 die Festsetzung des Luft⸗ d IFlã er errschaft in Räumen, die von di s in der Wohnung der Dienst⸗ Anforderungen des 1 e . verbleiben den Räume de . Bemessung der Gebüäbren — insbes fñ Städte, Landgemeinden atsben während d Zu 5§ 2. gums nach dem Gesamtinhalte der ft. und Flächen· Demgemäß ist im 87 9ffe ieser ausgestattet sind, untergebracht wi geringer bemi 5 genugen müffen. Andererseits E . er. en nn ee ferhee r . mung von Nend lee. mer und Gutsbezirke Jahrfinste . 8 3 ß wird . Ausdruck gebracht, daß die i i , . . . di 3 ö i, n. . . . . ẽa . . * 8. . ham , ea n m J. . n,, ö. ellu ngen = . ᷣ f. d stels aufgeführten Vorschrift t, ie in n einer w. immer lediglich zum ohnen riften über die Ausstatt u kommen namentlich sonen nicht ausreichend Rau ahl der beherbergten Per⸗ nf ,, nicht auzgeschlossen ist x. über 1000 000 Einwohne rungen für die Woh 3 schristen nur Mindestanforde⸗ h er ungesunden Ueberfüllung d 2 zu benutzen, Waschgeschi stattung mit Lagerstätte B * Verschluff en Räumen untergebracht, die des erf Her en , r, ic, n Geseß' ausdruck en ist. Es erschien Sinwohneer. , 5. Wohnungsordnungen darstellen Weit Nachtzeit führt, ka 1 er Schlafräume während d geschirren und. Handtüchern in. Betr en, Bettwsche, erschluffes entbehren. Dem soll d icht, die des erforderlichen Sir inen in Literatur und 8 ausdrücklich auszu prechen, da einzelne lbb 990 bis soo CQ Einwohner 337 31 schrltten, soweit sie sich im Rahmen des d Weitergehende. Bor. naß an Luftral nn nach § 2 Abs. 2 das vorgeseh d der Zahl von Waschgeschirren und Handtü etracht. Eine ausreichende leichfalls entgegengetret urch die Vorschrift in Ziffer 2 — n in Literatur J einer folchen Aus 5 ö 50 000 1666 . 28,5 1 einzelnen Bezi z urch diese Paragraphen i . uftraum und Bodenfläche ae le heng Mindest · Interesse d r 1a Handtüchern erscheint i bes i 9 ich de getreten werden. Wegen der Mindestanforꝰ sfufungssystems bei Gebühren e. s n Ausdehnung des Ab⸗ . 900 1 J, ziehungen erweiterten ili en in fest gesetzt denfläche auch nur für d S z f esse der Granulosebekämp ̃ 3 insbesondere im insichtlich der Ausstatt indestanforderungen d diene. Tersprochen haben (. Nöll, 19000 30090 . . o, 378 rechts halten, werd . wolijeilichen Verordnunge. et gesezt werden. In gleiche; Beis ̃ ie Schlafräume in, den Gemei ebekämpfung dringend wünschenswert, Sopei und Schlafgãnger attung und Unterhaltung der für die Ei . zum Kommunglabgabengesetz, Anm 4 zu 8] . N 5ll, Sommentar J . k werden hierdurch nicht au geschloßsn. N ö Kochgelegenheit ein gewi eise erscheint es zulässig. für jed den Gemeinden mit mebr als 10000 Ei wert. Soweit un ichlafgänger bestimmten Rã 3 Der für die Einlieger n , ungern icht 6 . n. 1 n 8 S. 25. Gntsch des . 36 0609 , 40 000 . 7 ommen solche binsichtlich des ach sien. Namentlich r , . gewisses Mehr an Luftraum in d B jede Pferdewärter als Gesinde beschäfti Einwohnern Vieh. und 8. Ziffer 4 verwiesen werd umme darf auf die Bermerkungzn i mmstrukti 5 8. 35 S. 83). Zu. obligatorij 26 6060. 230000 J 5 3855 Ziffer 2, 5 8 Ziffer ? h 8 4 Ziffer 3. 8 g festzusetzoén. 19 ebm Luftr er Wohnungs- schriften des 8 ? beschäftigt werden, wird durch di Ziffer? sen werden. Wie die Faffung des , mnstruftioneller Gestaltung dieser Be 4 1 obligatorischer oder (. ? . 31,8 — . 2 erforderlichen Mindestluft. und z ersonen über zeh ; aum und 4 4m Bodenfläche für des 8]? das Schlafen der zur St durch die Vor— iffer 2 der hier nicht auf 8? Ziff ung des Gtwurfs in Bedürfnis nicht bervor er Begänstiguns ist bier ein praktische; 1. 10 000. 20 00 3 34 Ind der in S 4 Ziffer 4, 3 Ziffer 3 und ( flächenrgums ind zehn Jahre bei Zalaffung geringeret Sätze für ji ür in den Ställen nicht aus e schzo u. Stallwache nötigen Persanen will, können fär Tie Einli ffer . ber weit, erte nnt lich rc, ⸗ ͤ gerceten.· Ab niche Grwäg 2 31,3 2736. Altersgrenze in B ; er 3, F 8 Ziffer 3 vorgeseh er erscheinen nach den bish Sätze für jüngere schon in d w. geschlossen. In der Praxis ; f 1 ie inlieger und Schlaf i 5. im Entwurfe vorgenommenen authentis ägungen haben zu der Auch wo in den Gemeinden mit meb = — 69 ze in Betracht. Insbesondere kann vorgeschri e, n. durchfũhrbar, zumal er gemachten Erfabrungen überall rä n in den Ställen durch Verschläge gesch 6 Pflegen auch jetzt anforderungen als für die Dienstbot gänger andere Mindest. ke, Lemm nalabzaben gef en authentischen Detlatation der 3 . Woh nun gs erbaltnisse zu n mit mehr als 10 000 Ginmobnzrn zie aß bei Berechnung des Luftraums C 4 3 ge pri be men, wahrend de al wenn durch Erleichterungen fär Ki all räume zu der: gedachten; 3wed geschaffene Räume als Schlaf; werden. oten und Gewerbegebilfen aufgestellt ü gefttzes geführt. Hier findet: ; ; zerbältnisse zur Jeit nach günstig f ie Ansatz zu lassen i : Ziffer 3) die Küche nd der Dauer des Mietverhältni ür Kinder, die was ; wecke Hanholizeilich genehm : n z des Gesetzes die vorstehend 9 ö 9 r findet in dem Wortlaute Jefahr, daß sich mit der Zeit Mi ö ö iegen, bestebt daher die . affen ist oder daß die Schlafräume allein d außer heranwachsen, V ie verhältnisses geboren werden od auch fernerhin unbedenklich zulässi genehmigt zu werden, ĩ Zu Ziffer 3. Die Bestimm ; 6 ö Tei cer , mi Hen, für das ebübrengebiet zurũckgewiesene Gemeinden, fur die vi Zeit Mißstände erausbilden. Für kleinere Mindestluft . und flãchenraum bieten mũ ein den vorgesebenen lediglich Vorsorge dafür getroffen wird daz Famili * ssig erscheint. lichen den bestehenden Polizei ung in Ziffer 3 entspricht im wesent⸗ viffer Weise eine Stütz. (Nölle, a O ichfalls bri ie vielfach eine Regelung de; R sätzliche Grstreckung aller oder ei müssen. Auch eine grund⸗ aus diesem Grunde ih ⸗ amilien nicht olijeiverordnungen. zu § 3 der Nastergrundsteuero Be . „a a. DO. Aim 1 gleichfalls dringend erforderl h erschei f ohnungswesens 6i g aller oder einzelner Vorschrift grund Nach den Bestim ih te Wohnung aufgeben müff - . Zu 88. ö rdnung II S. 467, Anm. 3 zu s. 2. ge Th nlichen Inhalts 1. erscheint, follen Vorschriften gleichen igenwohnungen kann sich an manchen Orten als — 4 auf die bon 5 m Lan mungen der Ziffern 3, 4 kann in einem R ö. Die Aufnahme von Einlie ;. Zu 89. (. 9 d. ö ? 4 . 2 2 2 1 R gern und Schlaf 2 2 Zu d V 21 Herne lude nach den assung, derzufolge aller Grundbesitz in einer * vulãssia sein. bedenklich durckführbar erweisen. Im übri zweckmäßig und un⸗ umte e und 5 m Breitè bei 3 m Höhe n Raume nungen ist bereits für zahlrei ᷣ gängern in die Woh— en Vorschriften, welche zur Durchfũ . gleichen Veranlagungs z Wenn die in Auesicht J merku . übrigen darf auf die ter zebn Jabren die Häl wenn für Kinder dustriegebi zahlreiche Gemeinden, insb der Woh z zur Durchführung der Bes ; Gen d ste ner heran gez o lagungsnormen und ätzen zur i ; in Aussicht genommene Regelung nicht ; ngen zu S5 4, 8 verwiesen werd Be⸗ wird ei 9 aälfte der geforderten Sä ? ustriegebieten, im Wege d . J esondere in den In⸗ nungsordnungen erforderlich si ö estimmungen ‚: e gezogen werden muß, dem Sinne d . schärfung der vielfach berrfchenden Woh 3 zu einer Ver⸗ en. ird, eine Familie von acht Pers 1 tze festgesetzt entbeh ge der Polizeixe ordnung ger t. ö lung der Meldepflicht i erlich sind, gehören neben der R — entsprechen kann, ist in dem Runderl Sinne, des, Gg ehes nicht je nach Lage der Woh en Wohnungsnot führen soll, so wird Tindern von zehn bis vi enen, und zwar ein Ehepaar mit zwei hehren heute noch viele Gemeinden egelt. Gleichwobl worin Einli epflicht in den Fällen des 86 und. d , . der Finanzen vom 2. Oktobe 35 aß der Minister des Innern und oder ne 8 nungsverhältnisse in einen. Gemeinde ein grohe . Zu 5 3. Jahren untergeb vierzehn Jahren und vier Kindern unt zwei Städte, mit einem ausgebildeten KRost. namentlich auch größere . Einlieger oder Schlafganger untergebracht 2 S 4560 bewiesen. S ober 1555 (M- Bl. für die inneze Perm nicht zerin gere Spielraum für das Inkrafttreten zer ñ . Die Sicherung der baupoliitzili j daß si gebracht werden. Die Sätze sind mit Ri unter zehn röhlig oder teilwweise d n. Kost. und Quartiergängerwese zubringenden Aushänge über die fü . werden sellen, an- . 85 — zu entbehren sein. Es . er Vorschriften nu d ö polizeilichen Zweck bestimmung bei sie allgemein gefordert mit Räcksicht darauf ebli er erforderlichen Regelu . en zabl ; ; ie für den Raum zulässi f kommunaler e e freuen nämlich.. . , g O. gau galt Arten unmittelbar d i. erscheint daher nicht wohl angängig. di tzung der Gebäude stelll. eine alte sczialpoli ̃ g bei der Be. Artikel g werden und Ausnah beblichen Gefahren, mit lung, auf die bei den er⸗ namentlich auch die Strafbesti ssige Per onen⸗ —ͤ ; t gig, diese Gebiete d e soꝛialpolitische Fordern ikels, abgesehen von d andi nahmen nach 5 19 des 1 en, mit denen nach den bisheri - ungen. In di j rafbestimmungen gegen Zuwide den staatlich veranlagte Sowohl auf die im Wege des Zuschlags r durch das Gefetz zu erlassen. Vielmehr wi zebiete des Wohnungeweseng dar, Die sche Forderung guf dem allgemei ; n der den zuständigen Ministern ufnahme bon Einlie ĩ sherigen Grfabrungen die die allg n dieser Beziehung find die gegen Zum iderhand. gten Steuer säßzen erhob g8 zu empfehlen, nach dam schon bi in ei ; wird es sich gän d ift Die Vorschrift bildet Li allgemeinen Diespensationsbefugni ĩ . vorbebaltenen für di ĩ ern und Schlaf fãngern für ti e Die allgemei g find die sr3z BJ ff 43 8 ũ sonderen Grundsteuern si hobenen als auch auf die be. Gemßi schen bücher in einzelnen Negictungsbeii zung der baupol izeilichen Geneb ie. Er⸗ sollen ig nebefugnis, nur in Einzelfä ̃ ür die von inen au ; ie Wohnung geber wie gemeine Landesverwaltung v ; esetzes über der sich bezießt, bei d —⸗ meinden beobacht-ten V ; gsͤbezirken und Bestimm nebmigung und soll, vorbebaltli auch hier innerhalb d Ginzelfällen zulãssig sein Gewi genommenen Personen verb 7. S. 195 ff.) maß g vom 360. Juli 1833 (Ges derschiedene Normen ¶ ¶ Gebãu de ; en ersteren aber nicht nur der Poli bacht' ten Vorgehen die erforderliche Regelung im W ungen im 8 3 des Artikels 6, fi ; ich der besseru er Grenjen des im Jat . ewicht gelegt werden 8.7 i unden ist, besonderes maßgebend. . Gesetz samml. ö ö. ö. desteuernutzungswert 1 Po izeiverodnung eintret J . ig im Wege der Eigent „Ur alle Wohnungen a d ng der Wohnung verhãltni w eresse einer Ver⸗ die i muß. Die Vorschrift z ö reinertrag), sondern auch verschied autzungs wert. und Grundfteuer. mäß s 141 des G reten zu lassen. Auf diese Weise wird ge er Eigentümer und solcher Persgnen gellen, welche auch die Jun gißfer ** Hi nisse unbedingt Erforderlichen gebalt im wesentlichen den bereits bestebend chriften im S 8, 8 . die gewerblich genutzten ni iedene 54 in Geltung stehen insofern 30 31 etz: über die allgemeine Landesperwalt ge. ein eigentumtäbnliche; Recht hahen, Si ; an der Wohnung schrift Die Vorschrift in Ziffer 4 ist be gehalten. das Kost und Quartiergã ebenden Polizeiverordnungen über n . Zu 5 10. 2 i edriger als die sonfti . Juli 1883 (Gesetz⸗Samml S 136 d . altung vom als dadurch die E ; . ie erscheint insofern wichti en der Ziffern 1 bis 3 i Anl it er nso wie die Vor⸗ — neben ergãngerwesen nachgebildet sind, b m unvorhergesehenen Schwieri x . . coden werden, fo kann 877. einer Di fügen, Gebäude heran. tretenz den gztliche S. 19 ) er Zeitpunkt des Jnkraft⸗ ntsceidung der Fragen, inwieweit Kell 56 in den bereits best n Unlehnung an ähnliche Bestimm neben der Schaffung einer einwandfrei nd. bezwecken daher, der für Gemeinden mi wierigkeiten, die sich der Durchfübrun . Di,, unmoglich ent Reiner Differenzierung in Normen ode ⸗ schen Wohnungsberhältnissen, insbesond wohnungen und die Benutzung d ? eller. und ö Sie da ᷓ ehenden Wohnungspolizeiverord ungen für das volizeiliche V gandtfreien rechtlichen Grundla R nden mlt men? als 1d Go Ginwobnern m. ö. en gezenstehen (von B ? n r schreitenden Neuherstellung klei J ndere der fort und Schlafzweck . g von Fluren und Korxidoren W rf gleichfalls als überall ö rordnungen aufgestellt. 10 009 Ei orgehen — für die Gemeind ö ge ohnungsordnungen in Einzelfã nwohnern zu erlassenden 11 Ver d ischen Verwaltu rauchitfch, die neuen kö na keiner Wohnungen angepaßt afzwecken zulässig sein soll zu Wohn⸗ äaberall durchführbar angeseh ; Einwohnern allgemei nden mit mehr als mungen in Einzelfällen entgegenstell . naggesege, Bd. III, 15 önnen, wie sie von d gepaßt werden Maß v ö 1 en und welche Höh gesehen werden. gemein, entsprechend d gegnen, ist für die zust *in stellen könnten, zu be⸗ ö Anm. I zu 58 27 4. a. O 397 II, 15. Sesamtaufl. 1902 hin erfol em Zusammenwirken aller nach dieser Richt ; von Licht und Luftzuführung Woh e und welches S 4 sicherzustellen, daß auch bei ; em Grundgedanken des 8 zuständigen Minister allgemein die B . ; ö r es raffen ker a 3677. Hiernach will 5 27 nur dahi olgoersprechenden Maßnahmen erwartet . ung müfsen, grundfätzl ich den örtli n- und Schlafräume haben ; Zu 5 5. zehörlger Personen di Aufnahme dritter nicht zur Famili n, Ausnahmen von der Vorschrift i e Befugnis vor⸗ daß giäsch Verhaͤltniffe nach glei r dahin werden Luf, diese Weise die ei verden darf. Jagleich Äis . tilichen Banp ol heibeborden überl . Die Voꝛschrift ben —ᷣ ; en die Gebote der Gesundheit zur Familie Daneben soll' A Ten ; in s. Ab. 1 zuzulas : gleichen Normen und ! ordnungen, j sese Weise die einzelnen Vorschriften der W = ichtschnur haben die Bauord assen wird. ehu weckt, die erforderliche Gew achtet werden und de heit und Sittlichkeit be. Grü zu 54 Ziffer d. sz 8 Ziffer 1 nä zulassen. , gen, je nach Lage der Verhältnisse, zu versch zohnungs sämtlich Vorschri w t uordnungen zu dienen, die nah ngen des 5 4 zu geben. W ? ewähr gegen Um- Famili em Wohnungsgeber die Aufrech ründen den Landespolizeibehörd s Ziffer 1 näher dargelegten — hãl ledenen Zeitpunkten ! bestim briften üher die zum dauernden A ; nahem ollten, daß de ben. We solche in der Weise versucht ienlebens ermöglicht wird ; echterbaltung des Aus nahm ĩ eboͤrden die Befugnis eingera mten- Raume enthalten. Sowe ufenthalte bon Menschen . r Hauswirt die Wohn ucht werden namentlich nach Zu diesem Zweck ist eine R usnahmen von diesen Bestimmungen für ei eräumt werden ; it letzteres etwa nicht der ; dermietet, bieten di ung an mehrere Parteien zuglei nach folgenden Hesichtsdunkten eine Regelung lgssen, sodaß von ? gen für ein zeln. Gemeinde ; * al gegen ie Bestimmungen im 5 4 zugleich 1) die nicht zu ; vorgesehen: ? n der Aufnahme entsprechen emnden zusn. . JJ e d le er ö auch ! angehörigen e. ngögeber und seinen Familien., der Woh orgesehenen Mindestanforderungen bei . . l wohnern r , g . Gemeinden mit mehr s o * 4 0 erũ in⸗ ö ckffichtigung finden. Von den Bestim —