1904 / 184 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Aug 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Marktort

Berichte von dentschen Fruchtmärkten.

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Die verkaufte Menge wird auf volle Doppel jentner und der Verkaufe wert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Gin liegender Strich (— in den Spalten für Pieise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

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Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie!) .

Italien.

Gesundheitliche Vorschriften über die Herstellung von Küchen- und Tafelgerätschaften aus Metall, Spiel- zeug aus Kautschuk, von Metallfolien, Biervumpen und Siphonflaschen. Laut Königlichen Dekrets vom 23. Juni d. J. ist es verboten, folgende Küchen. und Tafelgerätschaften sowie alle anderen Gegenstände, die bestimmt sind, mit Lebensmitteln und Ge- tränken in unmittelbare Berührung zu kommen, zu verkaufen oder zum Verkauf zu beziehen:

Die aus Blei oder Zink oder mit einer mehr als 10 v. H. Blei enthaltenden Legierung hergestellten Gegenstände, mit Ausnahme der Trinkwasserleitungsrohre; Gegenstände, die im Innern mit Zinn, das mehr als 1 v. H. Blei enthält, verzinnt sind; , die im Innern mit einem Ueberzug aus Glasur oder Email, der nach 24 stündiger Einwirkung einer einprozentigen . bei gewöhnlicher Temperatur Blei in dieser gelöst zeigt, versehen sind; Gegenstände, die aus Kupfer oder Messing hergestellt und im Innern nicht vollständig verzinnt oder mit einer aus Zinn und mehr als 10 v. H. Blei bestehenden Legierung gelötet sind.

Ferner die Gegenstände aus Gummi oder Kautschuk, die als Spielzeug, Zulpe, . Milchheber und dergleichen dienen und Blei, Zink, Antimon, Arsenik oder andere schädliche Metalle enthalten, sowie Stanniol und Metallfolien, die mehr als 1 v. H. Blei ent- halten und bestimmt sind, mit Lebensmitteln in unmittelbare Be⸗ rührung zu treten; Bierpumpen und Siphonflaschen für gashaltiges Wasser, die Blei oder bleihaltiges Glas in den mit der Flüssigkeit in Berührung stehenden Teilen enthalten. ;

Wenn sich in den vorgenannten Gegenständen mehr als 10 ooo (Eszoog auf 1060 g) Arsenik vorfindet, so fallen sie unter das für , Gummi⸗ oder Kauschukwaren erlassene Verbot. (Gazzetta Ut ticlale.

Bahn und Straßenbauten in Serbien.

Die seit längerer Zeit in Serbien geplanten Nebenbahnen sind bisher nicht zur Ausführung gelangt; von diesen Projekten interessieren besonders die Linien Paratchin —Sajetschar, Belgrad —Obrenowatz Waljewo, Uzitze —Tschatschak. Der Bau einer Schmalspurbahn von 76 em ist im Frühjahr 1903 von der Station J,, aus nach dem Orte Missatscha seitens der serbischen Staatsbahn in Angriff genommen worden, und zwar mit Rücksicht auf die Auf— findung eines angeblich ergiebigen Braunkohlenlagers bei Missatscha. Das fragliche Kohlenlager erwies sich jedoch nur als gering bestellt.

Die Staatsbahn entschloß sich daher, zur Ausnutzung der gebauten

Bahnstrecke dieselbe bis zum Badeorte Arandjelowatz fortzuführen, sodaß die ganze Strecke 334 km beträgt. Der Verkehr soll in diesem Sommer aufgenommen werden. ö. diese Bahn sind von einer deutschen Firma 35 offene und gedeckte Güterwagen von je 10 900 kg Ladefähigkeit geliefert Der Personenverkehr wird durch einen Dampf— motorwagen mit 40 Sitzplätzen besorgt.

Der Wagenpark der Sfaatsbahn hat im Jahre 1903 eine Ver—

mehrung von 400 Personen⸗ und Güterwagen erfahren.

Eine Lokomotive bezog die serbische Staatsbahn im Jahre 1903 von einer Firma in München.

Wenn, wie es den Anschein hat, einige der projektierten Eisen— bahn linien in Serbien demnächst zur Ausführung gelangen, wird auch an die Verbesserung der Landstraßen zu denken sein; dabei wird jedoch von dem noch heutzutage in Serbien bestehenden „kKuluk“, d. i. k abzusehen sein, da die Instandhaltung der Verkehrs⸗ traßen fachmännische Aufsicht und geeignete Straßenarbeiter erfordert. Im Jahre 190 wurden 1460 km neue Landstraßen mit einer Anzahl von Brücken im Kreise Wranja hergestellt und neue Wegebauten im Kreise Toplitza ausgeführt. .

Auch der Brückenbau macht in Serbien neuerdings Fortschritte. Im Podrinjer Kreise wurden ig0z mehrere Steinbrücken, in den Kreisen von Waljewo und Semendrig Eisen und Steinbrücken gebaut. Bei der Lieferung der Eisenkonstruktionen für Brückenbauten waren hbauptsächlich deutsche Firmen beteiligt. (ach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Belgrad.)

Cana da.

olltarifänderung en. Die von der canadischen Regierung dem Narlament unterm 7. Juni d. J. unterbreiteten Vorschläge zur Abändkrung des Zolltarifs sind laut Anweisung der Zollverwaltung (Memorandum Nr. 1287 B) in einigen Punkten abgeändert und er gänzt worden.

Danach soll „gemeines und farbloses Fensterglas aus der Nr. 201 des Verzeichnisses A (Zollsatz; 20 v. H. v. Wert) aus—⸗ geschieden und unter der besonderen Tarifnummer 201a mit einem Zollsatz von 15 v. H. des Werts belegt werden.

Die Bestimmungen über den bei Flaschen, Fläschchen sowie Ver⸗ packangen von Genever usw. anzunehmenden Inhalt haben folgende Fassung erhalten; .

Flaschen, Fläschchen und Verpackungen, die nicht mehr als 4 Gallon im Dutzend enthalten,“ Gallon für 1 Dutzend.

Flaschen ufw., die mehr als jedoch nicht mehr als 1 Gallon im Dutzend enthalten, 1 Gallon für 1 Dutzend.

Flaschen usw., die mehr als 1 Gallon, ö. nicht mehr als 15 Gallonen im Dutzend enthalten, 13 Gallonen für 1 Dutzend.

Flaschen usw, die mehr als 13, jedoch nicht mehr als 2 Gallonen im Dutzend enthalten, 2 Gallonen für 1 Dutzend.

Flaschen usw., die mehr als 2, jedoch nicht mehr als 21s Gallonen im Dutzend enthalten, , Gallonen für 1 Dutzend.

Flaschen usw, die mehr als 233, jedoch nicht mehr als 3 Gallonen im Dutzend enthalten, 3 Gallonen für 1 Dutzend.

Flaschen usw, die mehr als 3, jedoch nicht mehr als 31 Gallonen im Dutzend enthalten, 313 Gallonen für 1 Dutzend.

Die Vorschrift über die Schwere des rohen Petroleums usw. der Tarif⸗Nr. I72 ist abgeändert in: von einem spezifischen Gewicht unter 0, 8235, jedoch nicht unter 0775 bei einer Temperatur von 600. Dementsprechend ist die auf die Schwere bezügliche Bestim⸗ mung bei dem Artikel der Frelliste Rohes Petroleum, Heiz- und Gasöle“ abgeändert in: „von einem spezifischen Gewicht von O0, 8235 oder schwerer“ bei einer Temperatur von 600.

In dem mit dem ermäßigten Zollsatz von 19 v. H. des Werts vorgeschlagenen Tarifartikel „Seidenzeuge, wenn sie von Fabrikanten von Herrenschlipsen usw. eingeführt werden“ ist „Herrenschlipse“ all⸗ gemein durch „Schlipse! ersetzt.

Die zollfreie Zulassung von Maschinen usw. der Nr. 55h a der Freiliste soll bis zum 31. März 19605 verlängert werden.

Dem Zollminister wird die Befugnis erteilt, in den zur Durch führung der Bestimmungen über den Sonderzoll zu erlassenden Aus⸗ führungsbestimmungen die zeitweilige Befreiung von dem Sonderzoll für einen Artikel oder eine Klasse von Waren anzuordnen, wenn dem

ollminister ein ausreichender Nachweis darüber erbracht ist, daß solche aren in Canada nicht in genügender Menge hergestellt und allen Käufern unter gleichen Bedingungen zum Kauf angeboten werden.

Die vorgeschlagenen Aenderungen sollen als vom 8. Juni d. J. in Wirksamkeit befindlich angesehen werden und auf alle an oder nach diesem Tage eingeführten oder aus der Niederlage in den freien Verkehr gesetzten sowie auf die früher eingeführten Waren An wendung finden, welche vor diesem Tage nicht zum Eingang in den freien Verkehr angemeldet waren, außer in den in den porstehenden Bestimmungen vorgesehenen Ausnahmefällen: indessen sollen alle vor dem 8. Juni 1904 an einem Platze außerhalb Canadas zwecks Ein⸗ fuhr nach Canada wirklich gekauften Waren, wenn dem ö der so erfolgte Einkauf genügend , d,. wird, ebenso alle an diesem Tage in der Niederlage befindlichen Waren bis jum 31. August

d. J. einschließlich zu dem alten Zollsatze (ohne Sonderzoll) ein⸗

gelassen werden, mit der Maßgabe, daß die bis zum 31. August un⸗ mittelbar aus dem Auslande eingehenden Waren auch noch später, jedoch unverzüglich am Lösch⸗ oder Bestimmungeplatze zur Zoll⸗ abfertigung angemeldet werden können.

Cuba.

Einfuhr von Warenproben durch Handlungsreisen de. Nach Nr. 32ßz und 327 des cubanischen Zolltarifs sind Muster von Filzen, Tapeten und Geweben zollfrei, wenn sie in, der Kette gder in der Länge des Stückes gemessen, nicht länger als 40 em sind, auch wenn sie die ganze Auzdehnun des Stückes einnehmen. Die Breite soll hei Geweben durch das Salband, bei Filjen und Tapeten durch den schmalen, nicht durch die Druckpresse gegangenen Rand bestimmt werden. Muster, die diese Kennzeichen nicht haben, dürfen nur dann zollfrei zugelaffen werden, wenn sie in keiner Abmessung 40 em überschreiten. Um Mißbräuche zu vermeiden, müssen die zur zollfreien Einfuhr angemeldeten Muster in je 20 em ihrer Breite Einschnitte haben, die sie zu anderen Zwecken unbrauchbar machen. Ferner sind Muster von Posamentierwaren in kleinen Stücken ohne Handelswert und nicht verwendbar zollfrei.

Andere als die vorstehend bezeichneten Muster sind nicht zollfrei. 23 gewöhnliche und gebräuchliche Handelsmuster, die von wirklichen

andlungsreisenden in ihrem Gepäck eingeführt werden, soll jedoch eine Rückvergütung von 75 v. H. der dafür entrichteten Einfuhrzölle eintreten, wenn fie bei der Einfuhr von dem Zollamt geprüft und gekennzeichnet, binnen drei Monaten wieder ausgeführt und bei der Ausfuhr von dem Zollamt als die seinerzeit eingeführten Muster wiedererkannt werden. Voraussetzung ist dabei, daß der geschätzte Wert der gedachten Muster 500 Dollar nicht übersteigt.

In einem Rundschreiben des Schatzamts, Nr. 263 vom 31. Mai 1904, sind die Zollstellen darauf hingewiesen worden, daß nur durch Abschätzung der Ware festgestellt werden kann, ob ihr Wert 5090 Dollar überschreitet oder nicht, und daß daher auch in Fällen., in denen wie bei Reisegepäck gemäß Artikel 122 Abs. 4 der Zollordnung die mündliche Anmeldung zur Verzollung zulässig ist, die Vorlage der betreffenden Faktura gefordert werden muß. Ist diese Vorlage nicht möglich, so hat der Einführer gemäß Artikel 194 ebenda eine eidliche Erklärung darüber abzugeben, der eine Wertaufstellung oder eine beeidete fingierte Faktura beizufügen ist.

Ausschreibungen.

Lieferung von Leder und Häuten für die italienische Maxine. Füuͤr die Verdingung ist Termin anberaumt auf den 23. August 904, Vormittags 11 Uhr, im Marineministerium und gleichzeitig in der Direktion des Arsenals von Spezia. Anschlag: 10 000 Lire. (Moniteur des Intéréts Matériels.)

Ein Preisausschreiben für das beste Projekt einer Kanalisationsanlage in Spezia ist von der Stadtverwaltung erlassen worden. Der ausgesetzte Preis dieser Konkurrenz, an der auch ausländische Bewerber teilnehmen können, beträgt 10 099 Lire. Nähere Auskunft erteilt der Sindaco in Spezia. Frist zur Einreichung von Ii fe, 31. Dezember 1905. (Aus einem Bericht des britischen Vizekonsuls in Spezia.)

Verdingung von Wasserbauarbeiten in Rapenng. Es handelt sich um die Erweiterung der Darsena Baccarini am Canale Naviglio Corsini im veranschlagten Kostenbetrage von 415 990 Lire. Vergebungstermin: 25. August 1904, Vorm. 19 Uhr, im Ministero dei Lavori Pubblici (Direzione Generale delle Bonifiche e dei Porti) in Rom und gleichzeitig in der Regia Prefettura in Ravenna. Vor⸗ lãufige J 39 600 Lire. (Gazzetta Uffiziale del Regno d'Italia.

Verdingung von Wasserbauarbeiten in den Nieder⸗ landen. Es handelt sich um die Verbesserung des Großschiffahrts—⸗ fahrwassers in het Scheur (zwischen Rotterdam und der See) An⸗ schlag: 33 100 Gulden. Die Verdingung erfolgt am 24. August 1904, Vormittags 11 Uhr, im Ministerie van Waterstaat, Handel en Nijverheid in 's Gravenhage. Das bestek Nr. 163 kann durch die Buchhandlung Gebr. van Cleef daselbst gegen Bejahlung bezogen werden. ( Nederlandsche Staatscourant.)

Bau einer Kanalisationsanlage in Konstantza (Rumänien). Die Vergebung erfolgt am 29. August 1904 durch die Stadtverwaltung. r n, 3000900 Fr.; vorläufige Kaution: 15 000 Fr.; endgültige: 30 000 Fr. (Oesterreichischer Zentral Anzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Eisenbahnbauten in Serbien. Die serbische Regierung hat Lieferungsausschreibungen für die Bahnlinien Paratschin Zajtschar (Kreishauptstadt) und Belgrad Valjevo erlassen. Die erstgenannte Lnie soll später dem Timoktal entlang nach Radujewatz an der Donau fortgesetzt werden. Die nötigen Geldmitte⸗ etwa 12 000 09 Fr.) berschafft sich die Regierung durch eine Anleihe bei der Uprava Fondova (Hypothekenbank) in Belgrad. (Bulgarische Handelszeitung.)

Neuprojektierte Eisenbahn in Argentinien. Der Kon— Cee hat an die Empresa del Ferrocarril Oeste de Buenos Aires die onzefsion verliehen, ihre Linie von der Station Rancul aus um 80 Em bis nach el Deste zu verlängern. Ferner wird die Exekutiv⸗ regierung ermächtigt, die Verlängerung der der genannten Gesellschaft gehörigen Zweigbahn Lincoln Flora um 80 m (nach Victoria hin) zu genehmigen. Für die Einfuhr der im Inland nicht erzeugten Bau2— und Betriebsmaterialien wird für die Dauer von 25 Jahren Zoll⸗ freiheit zugestanden. (Boletin Osicial de la Republica Argentina.)

Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht Bexlin stand das Grund— stück Elzholzstraße 8, dem Maurermeister G. Gaedtke gehörig, zur Versteigerung. 8.13 a. Nutzungswert 16140 14 Mit dem Gebot von 27 800 ½½ bar und 186 006 S6 Hypotheken blieb Louis Lebbin in Schöneberg, Friedenauer Straße 19, Meistbietender.

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin stand das Grundstück . 5 in Schöneberg, der Wohnungsgenossen⸗ schaft Damen heim, e. G. m. b. H., gehörig, zur Versteigerung. 16.52 a. Nutzungswert 17000 6 Mit dem Gebot von 315 000 c blieb Baumeister Karl Bauer hier, Spichernstr. 25, Meistbietender. In Sachen Wohnungsgenossenschaft Dam en heim“, e. G. m. b. S., Hauptstraße 20 u. 30a in Schöneberg, Zwangsversteigerung, trat Einstel lung des Verfahrens ein,

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin stand ferner das Grundstück Steinmetzstraße in Hermsdorf, dem Bauunter— nehmer Bernh. Schalk in Hermsdorf gehörig, zur Versteigerung. 47 a. Nutzungswert 1080 ½.. Mit dem Gebot bon 18 500 46 bar blieb Viehhändler P. Wittke hier Petersburger Straße 11, Meist⸗ bietender. In Sachen A. Wiese, Boxhagen⸗Rummelsburg, Zwangsversteigerung, trat Aufhebung des Verfahrens ein.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 5. d. M. gestellt 18342, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschleflen sind am 4. d. M. gestellt ogz6, nicht recht. zeitig gestellt keine Wagen.

Bei der Prüfung der Zollbehandlung von Galalith und Galalithwaren sst, wie die Aeltesten der Kaufmannschaft ven Berlin erfahren, festgestellt worden, daß in neuerer Zeit eine Anzahl von Erzeugnissen patentiert und in, den Handel gebracht worden sind, die zwar in anderer Art und größtenteils auch aus anderen Stoffen hergestellt wurden, als es im Artikel Zelluloid? (Seite 62 des amt⸗

lichen Warenverzeichnisses zum Zolltarif) angegeben ist, jedoch im Aus- sehen dem Zelluloid ähnlich sind und wie dieses verwendet werden. Die aus zolltechnischen Gründen erwünschte Gleichstellung derartiger Nachahmungsstoffe und der Waren daraus mit Zelluloid und Zelluloid⸗ waren hat im amtlichen Warenverzeichnis zum Zolltarife bereits Be⸗ rücksichtigung gefunden.

Bei der Einfuhr nach Japan sind nach einer den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin zugegangenen Mitteilung gemäß einer Zolltarifentscheidung Fußbälle, auch wenn sie zum größten Teile aus Kautschuk bestehen, nach Tarifnummer 412 mit 25 P. H. des Werts zollpflichtig. Ferner unterliegt Packpapier zum Verpacken von Zigarettenschachteln, das dem Druckpapier in seiner Beschaffenheit ähnlich ist, als Druckpapier dem Zollsatz von 1,163 Yen für 100 Kin Tarifnummer 292). .

Vom oberschlesischen Eisenmarkt berichtet die Schles⸗ Ztg.: Auch die abgelaufene Woche hat keine besonderen Merkmale im Verkehr auf dem Walzeisenmarkte aufjuweisen gehabt, die eine Wendung zum Besseren oder Schlechteren hervorgerufen hätten. Die Tätigung neuer Abschlüsse ruhte, da die Versorgung mit Arbeit durch die letzten Abschlüsse noch bis in den Oktober hinaus reicht, auf welche die Abrufungen in gleichmäßiger Weise erfolgen. Die Besetzung der Fein und Mitteleisenstrecken erfordert. sogar noch eine Lieferfrist von sechs bis acht Wochen, diejenige der Grobeisenstrecken vier bis fünf Wochen. Die Ausfuhr hat sich im ganzen etwas besser angelaffen. In Trägern blieb die Nachfrage lebhaft; die Lieferfristen dehnen sich auf durchschnittlich 4 Wochen aus. Die Preislage hat sich auf 108 M für die Tonne Frachtberechnung ab r ef behaupten können, und zwar auch für die kleineren Profile, für die der Kampf zwischen Verbands, und Huldschinskyträgern noch besteht. Bei den Walzröhrenwerken hat, der. Bestellungseingang langsameren Schritt angenommen, besonders in Gasröhren. In Siederöhren zeigt die Nachfrage eine anhaltende Lebhaftigkeit, wobei auch das Ausland eine wesentliche Rolle spielt. In Uni- versaleisen hat sich der Arbeitsstand auf befriedigender Höhe er⸗ halten. Die Schienen walzwerke haben sowshl in den kleinen, wie in den Eisenbahnnormalschienensorten volle Besetzung. Auf dem Grobblech markte machten sich die von den Schiffswerften, Eisenbahnwerkstätten und Waggonfabriken erteilten größeren Aufträge bemerkbar. Der Absag in Feinblechen hat sich in befriedigendem Umfange erhalten. Die Drahtwalzwerke und Drahrstift⸗ fabriken verfügen über einen ausreichenden Beschäftigungsstand. Der Roheisenmarkt liegt befriedigend. Die frische Erzeugung wet schlanken Abgang an die Verbrauchsstellen. Die Preise blieben

est. Puddelroheisen 58 A, Gießereiroheisen im engeren Bezirk kostet 64 66 M6 f. d. T. ab Hochofenwerk.

Laut Meldung des . W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichisch⸗Ungarischen Staatshahn Gsterreichisches Netz) vom 1. bis 31. Juli: 5 025 458 Kronen (Mindereinnahme 197 422 Kronen gegen den entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres? Die Einnahmen der Südbahn betrugen vom 1. bis 31. Juli: 9 817 970 Kronen (Mehreinnahme gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres 205 698 Kronen). Die Bruttoeinnahmen der Orient-⸗ bahnen (1265 km) betrugen in der 29. Woche vom 15. bis 21. Juli 1904; 257 326 Fr. (66 983 Fr. mehr als i. V). Seit Beginn des Betriebsjahres (bom 1. Januar bis 21. Juli 1904) betrugen die Bruttoeinnahmen 7 374 651 Fr. (L 557 694 Fr. mehr als i. V.). Skob ol vo Nova⸗Zagora (30 kin) 3438 Fr. (mehr 1122 Fr.), seit 1. Januar 14211 Fr. (mehr 31 162 Fr). Mazedonische Eisenbahn (Salonik -Monastir) in der 29. Woche vom 15. bis 21. Juli 1904 (Stammlinie 219 km) 47 729 Fr. (mehr 19 620 Fr.), seit J. Januar 1 054 405 Fr. (mehr 247 386 Fr.). Die Betriebs- einnahmen der Anatolischen Bahnen betrugen auf der Stamm- linie (678 km) vom 16. bis 22. Juli: 102 750 Fr. (weniger 11 8733 Fr.). vom 1. Januar bis 22. Juli: 2720 914 Fr. (weniger 243 083 Fr.), im Ergänzungsnetz (445 km): 33 904 Fr. (weniger 2830 Fr.) bezw. S856 125 Fr. (weniger 395 817 Fr.), auf der Linie Hamidis Ada⸗ Bazar (95 km) in der 29. Woche vom 16. bis 22. Juli 1904 2616 Fr. (mehr 925 Fr.), seit 1. Januar 72 189 Fr. (mehr 32 136 Fr.), insgesamt in der 29. Woche: 139 270 Fr. (weniger 13 828 Fr.), ins⸗= gesamt seit 1. Januar 3 649 226 Fr. (weniger 6oß 764 Fr..

Rio de Janeiro, 5. August. (W. T. B.) Bet der heutigen Versteigerung der Sorocabangeisenbahn kaufte die Regie⸗ rung die Bahn für 60 Millionen Milreis. Ein anderweitiges An⸗ gebot erfolgte nicht. Die Regierung beabsichtigt, die Bahn wieder zu , . und erwartet, daß sich dabei keine Schwierigkeiten ergeben würden.

Kursberichte von den Fondsmärkten.

Damburg, 5. August. (W. T. B.) (Schluß) Gold in Barren: das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd, Silber in Barren: das Kilogramm 79,90 Br., 79, 40 Gd.

Wien, 6. August, Vorm. 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Ungar. Kreditaktien 754,00, Oesterr. Kreditaktien 639,50, Franjosen 633,00, Lombarden 8h, 50, Elbethalbahn —, , Oesterreichische Papierrente g9, 30, 40n‚0 Ungarische Goldrente 119,15. Oesterreichische Kronen⸗ anleihe 99,29, Ungarische Rronenanleibe 97,05, Marknoten 117,27, Bankverein HI5,00, Länderbank 4265,50, Buf tehrader Lit. B Türkische Lose 127,00, Brürer —— Alpine Montan 435,50.

London, 5. August. (W. T. B. (Schluß) 2E o , Eg. Sr Cl Platzdiskont 2/1, Silber 261316. Bankeingang 252 000

Sterl.

Paris, 5. August. (W. T. B.) (Schluß) 3 0o Franij. Rente N, 80. Suezkanalaktlen —.

Madrid, 5. August. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 38,065.

Lissabon, 5. August (W. T. B.) Goldagio 19.

New York, 5. August. (Schluß 5 (W. T. B) Die Börse war bei Beginn des heutigen Verkehrs fester gestimmt, da man den sich widersprechenden Berichten über die angeblichen Beschädigungen der Weizenernte keinen Glauben schenkte. Die Ankündigung der Gold— ausfuhr von vier Millionen Dollars, die teilweise morgen nach Cuba, teilweise am Dienstag nach London zur Verschiffung gelangen, wurde infolge der bier berrschenden Geldflüssigkeit rubig aufgenommen. Die anhaltend guten Ernteaussichten für Baumwolle verhalfen den Werten der füdlichen und südwestlichen Bahnen heute wieder zu Kursbesserungen. Der bier drobende Ausstand der Bauarbeiter blieb auf, die Haltung der Aktien der United States Steel Corporation ohne Einfluß. Geld fuͤr Darlehen mit kurzer Frist wurde mit 20 angeboten. Die Börse schloß in gedrückter Haltung. Aktienumsatz 240 900 Stück. Geld auf 24 Stunden Durchschnittszingrate 1, do. Zinsrate für letzte? Darlehn des Tages 4. Wechsel auf London C60 Tage) 5 25, Cabke Transfers 4.88, 0, Silber, Commercial Barg 583. Tendenz für Geld: Leicht.

Rio de Janeiro, 5. August. (W. T. B.) Wechsel auf London 1233

Kursberichte von den Warenmärkten.

Düsseldorfer Börse vom 4. August. (Amtlicher Kursbericht.) A. Kohlen, Koks: 1) Gas und Flammkohlen: Gaskohle für Leuchtgas bereitung M 11,00 - 13,00, Generatorkohle 19650 11,80, Gasflamm⸗ oörderkohle 9.75. 160,775; Y) Fettkohlen: Förderkohle 8, S =, o, beste melierte Kohle 1050 11,50, Kokskohle 9, 50 10,00; 3) magere Kohle: Förderkohle 775 900, melierte Kohle 9,06 10, 60, Nußkohle Korn 11 (Anthrazitz 19,50 = 24,90; 4) Koks: Gießerei koks 16—17, Hochofenkoks 15, Nußkoks, , 17—18; 5) Briketts 10,50 1350. B. Erze; 1) Robspat, . nach Qualität 10,00, 2) Spateisenstein, gerösteter, je nach ualitãt 14.00, 3) Somorrostro f. o. b. Rotterdam ——, 4) nassauischer Roteisenstein mit etwa 50 υ Eisen —— 5) Rasenerze franko = C. Roheisen: I) Spiegeleisen Ja. 10— 12 000 ;Mangan 67090, 2 weißstrahliges Qualitäts-Puddelroheisen: a. rh einisch⸗westfällsche Marken und b. Siegerländer Marken 66, 00, 3) Stahleisen b8, C00. ) englisches Bessemerelsen eif. Rotterdam —ů Y) spanisches Bessemer