Steuerzahlungen zu leisten, Hypothekenzinsen einzu⸗ zieben und auszuzahlen und andere Aufträge aus- zuführen. IV. Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen.
IV. Wertgegenstände in Verwahrung und Ver⸗ waltung zu .
V. Anlage verfügbarer Kassenbestände.
V. Verfügbare Kassenbestände nutzbar zu machen durch Diekontierung und Ankauf von Wechseln, durch Ankauf von Wertpapieren nach den Grundsätzen der Reichsbank, Hinterlegung bei behördlich organisierten Instituten sowie durch Mitwirkung oder Beteiligung beim Vertrieb von Inhaberschuldverschreibungen, die vom Deutschen Reich oder Preußischen Staat oder von einer Preußischen Körperschaft des öffentlichen Rechts oder unter deren Gewährleistung ausgegeben werden.
VI. Kommissionsgeschäfte.
VI. Kommissions⸗., Inkasso⸗ und Realisations⸗ e , insbesondere den An⸗ und Verkauf von
ertpapieren, Ankauf von Schecks und Wechseln sowie die Vermittelung von Hypotheken gegen Pro⸗ vision zu besorgen.
VII. Verwaltung einer Tilgungskasse.
VII. Eine Hypothekentilgungskasse nach Maßgabe der vom Verwaltungsrat erlassenen Bestimmungen zu verwalten.
Festsetzung der Geschäftsnormen. Zuweisung der
Fonds an einzelne Geschäftsarten.
§ 6. Der Veiwaltungsrat hat die Normen näher zu bestimmen, welche bezüglich der nach 5 5 zu be⸗ willigenden Beleihungen einzuhalten sind, wie auch das Verhältnis festzusetzen, wie viel von den der Bank zu Gebote stehenden Fonds auf einzelne Geschäftsarten zu verwenden sind.
Kredite in laufender Rechnung.
§ 7. Bei Krediten in laufender Rechnung müssen in der Regel die Umsätze jährlich der Höhe des ent—⸗ nommenen Kredits entsprechen.
Beleihungsgrenze.
§ 8. Abs. 1. Die Beleihung von Wertpapieren darf nicht über den Nennwert und höchstens bis zu zehn 1 unter dem Tageskurse, aber unter Inne⸗
altung des vom Veiwaltungsrat normierten weiteren Abschlages vom jedesmaligen Tageskurse erfolgen. Das Unterpfand muß verstärkt werden, wenn während der Darlehnsfrist der Kurs um mehr als fünf Pro— zent sinkt. (5 511.)
Abs. 2. Welcher Abschlag vom Nominalbetrage der für beleihungsfähig zu erachtenden Hypotheken oder Grundschulden bei der Kreditbewilligung einzu⸗ halten, ist von dem Verwaltungsrat zu bestimmen.
5 12.) . Befugnisse bei unterlassener Rückzahlung eines Darlehens. § 9. Abs. 1. Wenn ein Darlehen zur Verfall—⸗
zeit nicht zurückgezahlt wird, so ist die Bank der Dstpreußischen Landschaft berechtigt, das Unterpfand, sofern die verpfändeten Gegenstaͤnde einen Börsen—⸗ oder Marktpreis haben, durch einen ihrer Beamten oder einen vereideten Mäkler an der Börse oder vermittels einer von einem ihrer Beamten oder einem Gerichtevollzieher abzuhaltenden öffentlichen Auktion zu verkaufen und sich aus dem Erlöse wegen
Kapital, Zinsen und Kosten bezahlt zu machen, ohne den Darlehnsschuldner erst gerichtlich einklagen zu dürfen.
Abs. 2. Dieser Bestimmung hat sich jeder Dar⸗
lehnsnehmer bei Eingehung des Darlehnsvertrages ausdrücklich zu unterwerfen. ( 5 112.)
Sicherstellung von Hypothekendarlehen.
§ 10. Zur Sicherstellung des Darlehens (ad 5 II) ist, außer der Abtretung der betreffenden Hypotheken⸗ forderung an die Landschaft, erforderlich, daß der Be⸗ sitzer seinen Anspruch an die Landschaft auf Heraus⸗ gabe der auszufertigenden Pfandbriefe der Bank bis zu demjenigen Betrage abtritt oder verpfändet, welcher zur Deckung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten erforderlich ist.
Hinterlegung von Mündelvermögen.
F 11. Für die Anlegung von Mündelgeld und die , , von zu Mündelvermögen gehörigen
ertpapieren ist die Bank der Ostpreußischen Land⸗ schaft amtliche Hinterlegungsstelle. (6 5 III. IV.)
epositenverkehr.
§ 12. Abs. 1. Die Depositen können ohne Ver⸗ brlefung, jedoch gegen n , , . die nur auf den Namen der Einzahlenden lauten dürfen, angenommen werden.
Abs. 2. Dieselben dürfen den doppelten Betrag des Vermögens der Bank niemals übersteigen, und ist die Rückforderung von einer angemessenen Kün⸗ digungsfrist abhängig zu machen. 6 5 III)
Ankauf von Wertpapieren.
13. Der Ankauf von Wertpapieren und Schecks darf nur gegen entsprechende statutenmäßige Deckung, der Verkauf nur gegen vorherige Ueber⸗ lieferung der betreffenden Wertpapiere übernommen
werden. (S 5 VL)
Teil III. Die Verfassung und Verwaltung der Bank. Verwaltung.
§ 14. Die Bank wird nach den Beschlüssen und unter der Kontrolle des General-Landtages der Ost⸗ preußischen Landschaft von dem Verwaltungsrate, dem Kuratorium und dem Vorstande verwaltet.
, Bilanz.
§ 15. Abs. 1. Die Bücher der Bank werden mik dem 31. März jeden Jahres abgeschlossen, und wird die Bilanz auf diesen Tag von dem Vorstande
ejogen. ; f 2. Die Bilanz wird von dem Verwaltungs⸗ rate geprüft und festgestellt. Bei Aufnahme der Bilanz müssen sowohl die sämtlichen verausgabten Geschaäftsunkosten, als auch alle vorgekommenen Verluste abgesetzt und für die etwa vorhandenen unsicheren Forderungen ein angemessener Prozentsatz abgerechnet werden. .
Abs. 3. Die vorhandenen Effekten dürfen niemals mit einem höheren als dem Erwerbungskurse und, wenn der Börsenkurs am Tage der Bilanzaufnahme niedriger als der Crwerbungskurs ist, nur zu dem Börsenkurs in der Bilanz angesetzt werden.
Der General Landtag. Reingewinn. Reservesonds33. .
§ 165. Abs. 1. Von dem erzielten Reingewinn wird der auf Antrag des Verwaltungsratz pon dem General⸗Landtage bestimmte Teil an den eigentüm⸗ lichen Fonds der Ostpreußischen Landschaft als dessen Cigentum abgeführt, der Rest aber zu einem Reserve⸗ fonds der Bank angesammelt.
Abs. 2. Sofern für die Bank Rückgriffe auf ihren Reservefonds oder ihr Stammkapital (85 4 nötig werden sollten, so tritt erst, nachdem aus den
Gewinnen späterer Jahre das insolge solcher Rück ⸗ griffe Entnommene ergänzt worden, die oben er. wähnte. Gewinnverteilung wieder in Kraft. Bis dahin ist der erzielte Gewinn lediglich zur Wieder⸗ herstellung des Reservefonds resp. Stammkapitals auf den früheren Betrag zu verwenden. Jahresabschluß. Rechnungsausschuß.
§ 17. Nach erfolgtem Jahresabschlusse und Fest⸗ stellung desselben durch den e, n, sind die in einer Rechnung nachzuweisenden Ergebnisse der Verwaltung des abgelaufenen Jahres dem vom General · Landtage zu wählenden Rechnungsausschuß von drei Mitgliedern zur Prüfung und vorläufigen Decharge vorzulegen.
General ⸗Landtag⸗Berichterstattung. Entlastung.
§ 18. Ueber die Ergebnisse der Verwaltung und der Rechnungslegung erstattet der Verwaltungsrat alle drei Jahre dem General Landtage Bericht, welcher 13 Erledigung etwaiger Erinnerungen die Decharge erteilt.
Statutenabänderungen.
§ 19. Der General⸗Landtag ist befugt, mit landes herrlicher Genehmigung Abänderungen dieses Statuts und die Aufhebung der Bank zu beschließen.
Der Verwaltungsrat. Verwaltungsrat. a. Zusammensetzung.
§ 20. Abs. 1. Der Verwaltungsrat besteht aus der General ⸗Landschafts. Direktion und sechs von dem General Landtage zu wählenden Mitgliedern. Letztere und ebenso sechs Stellvertreter sind mit den Mit— gliedern der General ⸗Landschafts⸗-Direktion jedesmal auf sechs Jahre zu wählen,.
Abs. 2. Für den Geschäftsgang und alle Wahlen des Verwaltungsrats gelten dieselben Vorschriften wie für die landschaftlichen Kollegien.
b. Entschädigung.
§ 21. Die Mitglieder des Verwaltungsrats er— halten keine Remuneration, sondern bei den Reisen zu den Sitzungen Diäten und Meilengelder nach Maßgabe des landschaftlichen Kostentarifs Nr. 1.
c. Befugnisse.
§ 22. Der Verwaltungsrat berät und, verfügt über alle Angelegenheiten der Bank, soweit diese nicht dem General Landtage vorbehalten sind. Ihm liegt insbesondere ob und stebt ausschließlich zur.
a. die Anordnung dei jenigen Maßregeln, die zu
einem geregelten und zum Zweck der Bank an— emessenen Betriebe der Geschäfte erforderlich
ind;
b die Festsetzung der Kredite, welche den Ge⸗ nossenschaften (5 5 Nr. 16) oder gegen Ankauf oder Diskontierung von Wechseln (8 5 Nr. V . dem Vorstande höchstens gewährt werden önnen;
c. die Wahl und Bestallung des Vorstands und der sonst erforderlichen Beamten, die Bestim⸗ mung der Gehälter und Remunerationen sowie der zu bestellenden Kautionen; .
d. die Erteilung und Revision von Geschäfts⸗ instruktionen, sowohl für den Vorstand, als auch für das Personal der einzelnen Geschãfts⸗ zweige;
e. die Kenntnisnahme von den bei seinen jedes maligen Versammlungen ihm von dem Vor⸗ stande vorzulegenden Uebersichten der Kasser, Lombard und Wechsel⸗ Portefeuille Bestände;
f. die Vornahme außerordentlicher Geschäfts, und , so oft er dieselben für ange⸗ messen erachtet; . ;
g. die Prüfung der von dem Vorstande ihm ein⸗ zureichenden Bilanz und Jahresrechnung;
h. die Ausstellung von Prokuren, sowohl zum He, interimistischer Stellvertretung, als zur
ertretung der Bank überhaupt; Nebenstellen.
i. die Einrichtung der Nebenstellen außerhalb Königsbergs.
Das Kuratorium. Kuratorium.
§ 23. Abs. 1. Die unmittelbare Aufsicht über
die Verwaltung der Bank und den dem Vorstande
obliegenden Geschäftsbetrieb führt die General, Land- schafts. Direktion als Kuratorium. Von dem Ver⸗ waltungsrat werden ein oder mehrere Syndici der
Ostpreußischen Landschaft als geschäftsführende Ku⸗
ratoren beauftragt.
Abs. 2. Das Kuratorium hat in allen vor den Verwaltungsrat gehörenden Angelegenheiten, wenn dieser nicht versammelt ist, die vorläufige Entschei⸗ dung zu treffen.
Abs. 3. Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten bei den Reisen zu den Sitzungen weder Diäten noch
Meilengelder. ö § 24. Abs. 1. Den geschäfteführenden Kura—⸗ den Ver⸗
toren liegt die Vorbereitung aller vor waltungsrat oder das Kuratorium gehörigen Ange⸗ legenhelten, vorläufige Entscheidung in schleunigen Fällen sowie Ueberwachung des (Ceschäftsbetriebes ob, insbesondere sind ihnen die monatlichen Kassen⸗ revistonen nach Anleitung einer Anweisung zu über⸗
tragen.
Abf. 2. Die geschäftsführenden Kuratoren haben von den von ihnen L, , , Entscheidungen dem Vorsitzenden des erwaltungdrates baldmöglichst Mittellung zu machen und ihn über die wichtigsten Angelegenheiten der Bank, erforderlichen falls unter Vorlegung der Akten und Gesckäftsbücher, in fort⸗ laufender Kenntnis zu erhalten.
Der Vor stand. Vorstand. a. Wahl.
§ 25. Der Vorstand besteht aus einem ersten Beamten, welcher den Titel als Direktor der Bank der Dstyreußischen Landschaft führt, und einem zweiten Beamten, die von dem Verwaltungsrate zu
erichtlichem oder notariellem Protokoll oder zu
rotokoll eines Syndikus der Ostpreußischen Land⸗ chaft zu wählen sind Die Namen derselben sowie ihrer Stellvertreter sind bei jedem in den Personen eintretenden Wechsel in den im 8 36 bezeichneten Blättern zu veröffentlichen, b. Befugnisse.
25. Der Vorstand vertritt die Bank nach außen, besorgt die Geschäfte derselben und die Ver⸗ waltung i Vermögens. Er ist zur Eingehung von Wechfelverbindlichkeiten mit Ausnahme von Girierungen nur mit Genehmigung der geschäfts. führenden Kuratoren befugt. Auch im übrigen hat er bei der Ausführung aller Funktionen die Vor⸗ ar en und Anweisungen des Verwaltungsrats und es Kuratoriums zu ene. und handelt in dem vorstehend ihm Überwiesenen Wirkungskreise nur infofern selbständig, als das gegenwärtige Statut und seine Instruktionen ihn nicht beschränken. Diese
Instruktion ist jedoch dritten Personen gegenüber nicht wirksam. K. letzteren kann die Behauptung
einer Verletzung jener Instruktionen mit Erfolg nicht entgegengestellt werden.
ö 57. Die vorstehend bezeichneten Befugnisse des Vorstandes erstrecken sich sowohl bei gerichtlichen als außergerichtlichen Geschaͤften auf, alle Fälle, auch auf solche, in welchen die Gesetze eine Spezialvollmacht
erfordern. Den Nachweis, daß der Vorstand inner⸗
halb der ihm zustehenden Befugnisse gehandelt habe, ist derselbe gegen dritte Personen zu führen nicht verbunden.
§ 28. Abs. 1. Zu Quittungen über Dokumente, Gelder und Vermögensobjekte, desgleichen zur Aus⸗ stellung der Wechselgiros ist die unter der . der Bank zu vollziehende gemeinschaftliche Unter⸗ schrift der beiden Vorstandsmitglieder oder deren Stellvertreter erforderlich.
Abs. 2. Nur die nach der vorstehenden Norm vollzogenen Unterschriften verpflichten die Bank, und zwar fowohl gegen jede richterliche und andere öffent⸗ liche Behörde, als gegen jeden Privaten. Gericht⸗ liche Eide namens der Bank werden von den Mit gliedern des Vorstandes geleistet.
C. Vertretung. ;
§ 29. In Krankheits⸗ oder sonstigen Behinde⸗ rungsfällen der Vorstandsbeamten ordnet das Kura⸗ torium die Stellvertretung. ⸗
d. Monatsübersichten.
§ 30. Allmonatlich hat der Vorstand eine Ueber⸗ sicht der am letzten Tage des verflossenen Monats in der Bank vorhanden gewesenen Aktiva und Passiva insbesondere der Bestände an geprägtem Golde und geldgleichen Werten, an Kassenanweisungen, Forde- rungen aus Darlehen und laufenden Rechnungen und sonstigen Guthaben sowie endlich des Betrages der unabgehobenen Depositen und sonstigen Forderungen dritter Personen, dem Kuratorium einzureichen. Die Ergebnisse dieser Berichte sind mindestens viertel⸗ jährlich in den in 5 35 gedachten Zeitungen zu ver— öffentlichen. -
Die Syndici der Ostpreußischen Landschaft.
Syndiei der Landschaft. k
§ 31. Abs. 1. Die Syndici der Ostpreußischen Landschaft haben die Befugnis, in allen Angelegen—⸗ heiten, welche die Bank der Ostpreußischen Landschaft betreffen, oder zu deren Geschäftsverkehr gehören, alle Verträge, Verhandlungen und sonstigen Urkunden, als Schuld, Zessions, Kontokorrent. und Lombardierungs⸗ urkunden und dergleichen, insbesondere auch alle der⸗ artigen Urkunden, welche zur Vorbereitung und Be⸗ wirkung der Eintragung der Pfandbriefsdarlehen sowie von Forderungsrechten der Bank im Grundbuche be⸗ stimmt sind, sowie alle beim Grundbuche zu stellenden Anträge aufzunehmen und auszufertigen. Diese Amts⸗ handlungen sollen gleiche Kraft und Wirkung wie gerichtliche Urkunden haben. Abs. 2. Ebenso sind die,. Syndici befugt, die sämtlichen vorgedachten Verträge, Urkunden und An⸗ träge gemäß den allgemein ,, Vorschriften, und zwar mit der Wirkung einer gerichtlichen Be⸗ glaubigung zu beglaubigen 59 .
Pension bei Dienstunfähigkeit der Syndici.
F§ 32. Bei Dienstunfähigkeit der bei der Bank beschäftigten Syndici gelten folgende Bestimmungen:
1) die Entscheidung des Plenarkollegiums der Ost⸗ preußischen Landschaft darüber, ob und zu welchem Zeitpunkte die Versetzung in den Ruhestand er⸗ folgt und welche Dienstzeit der Berechnung der Pension zu Grunde gelegt wird, ist auch für die von dem Verwaltungsrat der Bank zu be⸗ willigende Pension maßgebend.
2) Das bei der Bank bezogene Einkommen ist in⸗ soweit als pensionsberechtigtes Nebeneinkommen anzusehen, als es zusammen mit dem von der Landschaft oder Feuersozietät bezogenen pensions⸗ berechtigten Nebeneinkommen den Betrag von 3000 M nicht übersteigt.
Die Beamten der Bank. Beamte. Dienstliche Eigenschaft.
§ 33. Abs. 1. Die bei der Bank der Ost⸗ preußischen Landschaft angestellten Beamten haben die Eigenschaft der Beamten der Ostpreußischen Land⸗ schaft. Sie sind den Bestimmungen der Ostpreußischen Landschaftsordnung vom 7. Dezember 1891 unter⸗ worfen. Der Verwaltungsrat hat die Befugnis, bei ihrer Anstellung davon abweichende besondere Be⸗ stimmungen zu treffen.
Abs. 2. In den mit den Beamten der Bank ab⸗ zuschließen den Dienstperträgen ist dem Verwaltungs— rate das Recht vorbehalten, die Beamten jederzeit wegen Dienstvergehen, Fahrlässigkeit oder aus morali⸗ schen Gründen zu entlassen. Der desfallsige Beschluß erfordert jedoch die Uebereinstimmung von mindestens acht Mitgliedern des Verwaltungsrats. Die Dienst⸗ verträge müssen , die Bestimmung enthalten, daß die solchergestalt ausgesprochene Entlassung eines Beamten zur Folge hat, daß alle demselben vertrags⸗ mäßig gewährten Ansprüche an die Bank auf Be⸗ soldung, Tantieme, Entschädigungen, Gratifikationen . Vorteile für die Zukunft von selbst erlöschen.
Abf. 3. Die Beamten sind verpflichtet, über alle zu ihrer Kenntnis e, . Vermögensangelegen⸗ heiten der Auftraggeber (Niederleger) gegen jedermann das unverbrüchlichste Stillschweigen zu beobachten.
Regelung der im Falle der Dienstunfähigkeit und des Todes der Bankbeamten zulässigen Bewilligungen
a. beim Tode des Beamten.
§ 34. Abs. 1. Zu Gunsten verdienter Beamten der Bank wird bestimmt, daß der Verwaltungsrat ermächtigt sein soll:
a. im Falle des Todes eines Beamten außer dem Gehalt für das Sterbequartal noch eine den halbjährigen Gehaltsbetrag des Verstorbenen nicht übersteigende Gehaltsrate zur Unterstützung der hinterbliebenen Witwe und Kinder wie Kindeskinder, und außerdem, sofern der Ver⸗ storbene seiner hinterbliebenen Eltern, Ge⸗ schwister oder Geschwisterkinder Ernährer ge—⸗ wesen, auch an letztere zu bewilligen;
b. Pension bei Dienstunfähigkeit. a. Berechnung und Zahlung.
b. nach denselben Grundsätzen, die für die Zahlung und Berechnung der zu gewährenden Pension und des dabei zu Grunde zu legenden Gehalts⸗ betrages bei Pensionierungen von Staatsbeamten auch zu Gunsten verdienter Beamten der Bank den Genuß einer Pension auszusetzen, wobei jedoch in der Regel nur die Dienstzeit bei der Bank in Anrechnung kommen soll.
6. Entscheidung über Dienstunfähigkeit und die
zu gewährenden Beträge.
Abl, 2. Die , ,. darüber, ob der Fall der Dienstunfählgkeit bei elnem der Beamten der
Y 61 Abs. 4 L. O.
Bank anzunehmen, und ebenso die Regelung der im alle der Dienstunfähigkeit ihm, wie der im Falle eines Todes seinen Hinterbliebenen zu gewährenden
Betrãge, . ausschließlich durch 6. deg
Verwaltungsrats. Eine Berufung auf den Rechtsweg
gegen dessen Entscheidung steht den Beamten der
Bank nicht zu.
y. Empfangs berechtigte.
Abs. 3. An andere als die von dem Verwal— tungsrat bezeichneten Empfänger darf die Bank die obigen Bewilligungen nicht jr Auszahlung hringen. Sollte durch Zession, Verpfändung oder Arrestbeschlag über die vom Verwaltungsrat nach Vorstehendem zu⸗ gesagten Zahlungen verfügt werden, so ist der Ver . befugt, deren Gewährung wieder zurück, zuziehen. j
56. Einziehung der Pension.
Abs. 4. Deggleichen ist der Verwaltungsrat befugt, die bewilligte Pension wieder einzuziehen, sofern der Pensionsempfänger eine anderweite Anstellung er— langt, durch die ihm ein fixiertes Einkommen von gleich hohem oder höherem Betrage gesichert wird.
e. Berichterstattung an den General⸗Landtag.
Einholen der Genehmigung desselben.
Abs. 5. Ueber die auf Grund vorstehender Be⸗ stimmungen geschehenen Bewilligungen ist dem nächsten ordentlichen General ⸗ Landtag Bericht zu erstatten, zu Abweichungen von vorstehenden Regeln, wo sie vom Verwaltungsrat für erforderlich erachtet werden, aber die Genehmigung des General. Landtags einzuholen.
Bekanntmachungen. Bekanntmachungen.
§ 35. Die von der Bank zu erlassenden Bekannt⸗ machungen müssen durch den Staatsanzeiger und die öffentlichen Anzeiger der Amtsblätter der König—⸗ lichen Regierungen zu Königsberg, Gumbinnen und Marienwerder und die vom Verwaltungsrat be- stimmten Tagesblätter veröffentlicht werden.
(40217
Der Herr Oberpräsident der Provinz Schlesien hat die Umwandlung der Zweigapotheke in Groß⸗Nauden, Kreis Rybnik, in eine Voll- apotheke genehmigt. Da die Apotheke nur einen mäßigen Nutzen abwirft, wird sich dieselbe besonders für junge Bewerber eignen.
Geeignete Bewerber werden zur Meldung bis um 10. Oktober d. Is. mit dem Bemerken ierdurch aufgefordert, daß die an mich zu richtenden Bewerbungen lediglich schriftlich zu erfolgen haben. Ich bemerke hierbei. daß eine anderweite Regelung des Apothekenkonzessionswesens beabsichtigt ist und dabei auch in Frage steht, ob den Konzessionaren eine nach den Erträgnissen des Geschäfts abgestufte Be—⸗ triebsabgabe . werden soll. Es bleibt daher vorbehalten, die zu erteilende Konzession dieser Betriebsabgabe sowie den sonstigen Bestimmungen des neuen Gesetzes zu unterwerfen.
Der Meldung sind beizufügen:
1) Eine nach der Zeitfolge geordnete Uebersicht über die bisherige Tätigkeit seit der Approbation, aus welcher hervorgeht:
a. die Anfangs⸗ und Endzeit (nach Tagesdaten),
b. der Ort und
c. die Art der Tätigkeit.
Die einzelnen Zeitangaben sind fortlaufend zu numerieren. Die entsprechenden Nummern sind auf die zugehörigen Servierzeugnisse zu setzen.
2 Die Approbation und die darauf folgenden Servierzeugnisse, die kreisärztlich beglaubigt, chrono⸗ logisch geordnet und mit den entsprechenden Nummern der Zusammenstellung versehen sein 1.
3) Polizeiliche Fuͤhrungszeugnisse über die Zeit von der Approbation bis jetzt in ununterbrochener
Folge.
25 Amtlich beglaubigter Nachweis aus neuester Zeit über die zur Einrichtung einer Apotheke er— forderlichen Mittel.
5) Lebenslauf mit folgenden Angaben: Vor⸗ und Zuname, Geburtsort und Datum, Konfession, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Zahl und Alter der Kinder, Milltärverhältnis, besondere Beschäftigung der Ehefrau, Stand und Wohnort der Eltern.
Der Bewerber hat außerdem pflichtgemäß zu ver⸗ sichern, daß er eine Apotheke bisher nicht besessen hat, oder, wenn dies der Fall, anzugeben, wo er eine solche besessen hat und die Gründe klar zu legen, aus denen er sein Besitzrecht an derselben aufgegeben hat, auch den Kauf ⸗ und Verkaufepreis der aufgegebenen Apotheke genau zu nennen.
Bei Apothekern, welche sich zeitweise vom Apotheker⸗ i abgewandt haben, muß das Approbationsalter
elbstverständlich entsprechend gekürzt werden.
Schließlich wird hervorgehoben, daß die Konzession in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 30. Juni 1894 als eine unveräußerliche und unvererbliche ver ⸗ liehen werden wird, der Inhaber somit zur Präsen⸗ tation von Geschäͤftsnachfolgern nicht befugt und der Witwe sowie den m n , . Kindern desselben nur freistehen wird, die Apotheke nach Maßgabe des §z 4 der revidierten Apothekerorduung vom 11. Ok⸗ . durch einen geeigneten Probisor verwalten zu lassen.
Oppeln, den 18. August 1904.
Der , , ,n mn J. V.: Jürgensen.
40214 Von der Sächsischen Bank zu Dresden und der ö Bank in Dresden ist der Antrag gestellt worden, nom. M 1500 0600, — ZBæ o/ alige Anleihe der Stadtgemeinde Freiberg vom Jahre 1904, Reihe Vl, zum Handel und zur Notierung an der Dresdner Börse zuzulassen. Dresden. den 23. August 1904. Die Zulassungsstelle der Oresdner Goͤrse. Mackowsky.
40219 Aufforderung.
In der Verlassenschaftsfache der im Jahre 1808 zu Battweiler verlebten Wilhelmine Rauch, geb. Lindemann, Witwe dez Försters Andreas Rauch von da, ergeht an diejenigen, welche Erbrechte an den Nachlaß der genannten Erblasserin geltend machen, die Aufforderung, solche bis zum 1. Dezember 1904 bei dem Sr. Amtsgerichte Zweibrücken anzumelden.
Zweibrücken (Pfalz), 23. August 1904.
Carl Ambos, Kurator.
M 200.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachnm zeichen, Patente, Gebrauchsmuster, Konkurse sowie die Tarif⸗ und Fa
Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 25. August
en aus den Handels⸗
Güterrechts, Vereins, Genossenschafts⸗, Zeichen, Muster. und Börsenregi⸗ rplanbekanntmachungen der Eifenbahnen enthalten eh zeichen, Muster⸗ und Börsenregistern,
. 1904.
der Urheberrechtseintragsrolle, über Waren⸗
cheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich. an. 2co)
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstelten, in Berlin für
Selbstabholer auch dur Staatsanzeigers, SW.
Patente.
(Die Ziffern links bezeichnen die Klasse.)
I) Anmeldungen.
Für die angegebenen Gegenstände haben die Nach⸗ genganten an dem bezeichneten Tage die Erteilung eines Patents nachgesucht. inter der Klassen⸗ iffer ist jedesmal das Aktenzeichen angegeben. Der Gegenstand der Anmeldung ist einstwellen gegen un⸗ befugte Benutzung geschützt.
65. N. 6915. Ununterbrochen wirkende Entpich⸗ und Pichvorrichtung für Fässer. C. A. Neubecker, Offenbach a. M. 18. 9. 65.
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2) Zurücknahme von Anmeldungen.
a · Die folgenden Anmeldungen sind vom Patentfucher kde. Bersehern zur Wicketh
3. * Verfahren zur Wiederherstellun der Isolation der Eisenbleche in abgedrehten . ,, g 04.
Ww. Fräser mit gußeisernem Kern und Verfahren zur Herstellung. 27. 4. 93.
b. Wegen Nichtzahlung der vor der Erteilung zu entrichtenden Gebühr gelten folgende Anmeldungen als zurückgenommen.
LEAb. Sch. 19 715. Steuerun überliegender Widerlagschieber von mit umlaufendem Kolben. 19. 5. 04. 2e. K. 26 275. Fernschalter, bei welchem durch Erregung eines Relais der Nutzstromkreis mit Hilfe ein und derselben elektromagnetisch bewegten Vorrichtung zunächst ein und nach Ablauf einer vorher bestimmten Zeit ausgeschaltet wird. 16. 5. 04.
Das Datum bedeutet den Tag der Bekanntmachung der Anmeldung im Reichsanzeiger. Die Wirkungen des einstweiligen Schutzes gelten als nicht eingetreten.
3) Aenderungen in der Person des
Inhabers.
Eingetragene Inhaber der folgenden Patente sind nunmehr die nachbenannten Personen. SOb. 128 281. 128 282. 151 228. General Cement Company, Limited, London; Vertr.: R. Deißler, Dr. G. Döllner u. M. Seiler, Pat.⸗Anwälte, Berlin NW. 6. STa. E35 358. Badische Uhrenfabrik Akt.“ Ges., Furtwangen.
Aenderungen in der Person des
Vertreters. 2He. 1123 929. Jetziger Vertreter: Geor Benthien, Berlin NW. deri ö 26a. 141 705. Jetzige Vertreter; C. Febhlert, G. Loubier, Fr. HParmsen u. A. Büttner, Pat.“ Anwälte, Berlin NW. 7.
5 18d. 148 444 u. 153 764. Pat. Anw. Hugo 6 Dresden, ist zum Mitvertreter bestellt worden. —
S6ö6h. E21 51. Jetziger Vertreter: Dr. B. Alexander ⸗·Katz, Pat. Anw., Görlitz.
5) Löschungen. Aa. Infolge Nichtzahlung der Gebühren.
L: 91 980. 2b: 152 508. Aa: 123 588 123 440 123 441 124438 132203 135 528. 4c: 137 203.
zweier gegen⸗ ampfmaschinen
5a: 136 553. 6b: 136 562. Za: 131 153. Sb: 137451. Sd: 137621 140483 148963. Si: 135 724. 121i: 132265. 126: 121 555. 13: 107 255. LBa: 140 627. 138: 136416. 14: 60 125. 14a: 147 353. 14f: 146517. 15: 110 842. Id: 136722. 15e: 127786. 159: 137 678. 15h: 141 292. 156: 120719. 178: 132 054. Sb: 133730. 9a: 147103. 20: 101 649 107 152 107 421. 20a: 142 827. 20b:
120 3654 141161. 20e: 122 625. 2ZOd: 143 000. 20e: 152399. 20f: 128055 150658. 2A: 94666 105 975 106 892. 2Ka: 129017 131 620 132108 132 109 136 843 141 167 152343. 218: 140 762 146 312 148 002 148 087 148 255 149 505. 21f: 129 687 146913. 219g: 127525 128 833 147113 149033. 22f: 133316. 24: 97659. 2a: 115862.
25: 81879. 25a: 142900. 256: 148678. 268: 144003. 27: 95297. 30a: 148130. 20e: 151 305. 30f: 1396783. 31: 98 216. 31a: 125 333. 31c: 111 590 143 535. 32a: 143 005. 326: 133943. 336: 140 260. 34: 59 846. 34f: 137 862. 34h: 145 817. 34*: 146 129. 341: 129 380 132745 137 636 137 682
150 270. 35a: 131 115. 356: 150 5097. 358: 144 893. 36e: 1350 332. 378: 151 097. 38a: 125 272 139 875. 39a: 126901. 42: 92219 107 599 107 942. 2b: 140769. 2e: 152 312. 42e: 152 637. 4 2f: 135 061 138 667. 42h: 138 355. 42: 150 178. 2m: 147 690. 42n: 146 820. 43a: 134 284 134 847. A4: 129939.
45: 69548. 45a: 122 821. 45e: 144198.
A. 458: 1653 150. 46: 53 910 64 108 70113. 6c:
131 037. Æ7Za: 129 958. 476: 138611. 42: 123 511. 479: 148 632. 47: 147 047. 489: 75 807. Aga: 116010 121 818. 498: 141917. 49e: 119399. 51d: 140 660. 53: 110373. 53e: 124521 549: 120067 121 563. 558: 140 527. 56a: 143 704 57: 111463. 57a; 133459 141 582. S 7c: 148 490 150 959. G0: 129 462 144167. 6836: 134 880 136 956. Ge: 123 641 127 6566. G3g: 12953. 64e: 123 825. G5a: 121 266 131795 139 2609 142 712 152 423. 68; 104392. 68a: 116940
136 000 141 717 142 537 143 587 144 910 149129.
Das Zentral ⸗Handelsregister für das D In
68b: 151 104. 68c: 131 837. 7 Oe: 140 433. 7Ha: 142111 152 503. 716: 142 542. 72: 77 858 89588 111209. 728: 144387 148 446. 72f: 134167. 75a: 152288. 7 5b: 152216. 768: 138435. 77: 108 360. SOa: 134 390. Sa: 140757. SRc: 140116 146 038 152620. s1d: 149 307. S2Za: 129123 135 754. 85a: 161 673. S6: 96090 101975 109785. s6b: 131 353 149 650. S6c: 125 2233. S6d: 127 300. 86h: 130 96. 9 , 89: 108 874. Infolge Verzichts.
30h: 141 009. ö . c. Infolge Ablaufs der gesetzlichen Dauer.
10: 53 538. Z: 55 614 535 277 70908 71 320. 26: 53 487.
Berlin, den 25. August 1904.
Kaiserliches Patentamt. Hauß.
ertionspreis für den Raum einer Druckzeile
40231
Handelsregister.
Aachen. — 40028
Im Handelsregister A Nr. 562 wurde heute ein⸗ getragen die Firma „Wwe. Moritz Albrecht“ mit Niederlafsunggort äachen und als deren In— haber die Witwe Moritz Albrecht, Alma geb. Grimme, Kauffrau in Aachen, Krämerstraße 20.
Aachen, den 22. August 1904.
Kgl. Amtsgericht. Abt. 5.
Aachen. 40191]
Im Handelsregister B Nr. 113 wurde heute bet der Firma „Franz Grimme Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ in Aachen eingetragen: Durch den Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 16. August 1904 ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Gesellschaft wird durch zwei Liquidatoren ver⸗ treten, nämlich; 1) Franz Grimme, Fabrikant in. Aachen, 2) Witwe Moritz Albrecht, Alma geb. Grimme, in Aachen.
Aachen, den 22. August 1904.
Kgl. Amtsgericht. Abt. 5.
Achim. Betanntmachung. 40079
In unser Handelsregister Abteilung A ift unter Nummer 119 heute die Firma „Weser Kalkwerke Karl Neumeyer“ in Hemelingen und als deren . der Zivilingenieur Karl Neumeyer in Deutsch⸗ Wilmersdorf bei Berlin eingetragen.
Dem Archltekten Wilhelm Rode in Sooden an der Werra ist Prokura erteilt.
Achim, den 22. August 1904.
Königliches Amtsgericht. J. Altonn. 40080 Eintragungen in das Handelsregister. 19. August 1904.
A 241. G. C. Breiger, Altona. Das Ge—⸗ schäft ist auf den Kaufmann Willy Adolph Breiger in Hamburg übergegangen, welcher dasselbe unter unveränderter Firma fortführt.
A 363. P. H. Eggers, Altona. Inhaberin der Firma ist die jetzige Ehefrau Metta Geschen Anna Carls, verwitwete Eggers, geb. Meyn, Ehe— frau des Fabrikanten Johann Albert Carls in Altona.
Königl. Amtsgericht, Abt. 6, Altona. EC allensted t. 40081
ö. Handelsrichterliche Bekanntmachung.
In das Handelsregister Abteilung A ist unter Nr. 198 die Firma Ernst Burghardt zu Harz⸗ gerode und als deren Inhaber der Kaufmann Ernst Burghardt daselbst eingetragen worden.
Ballenstedt, den 25. August 1504.
Herzogliches Amtsgericht. 1.
KRerlim. Handelsregister 40082 des stöniglichen Amtsgerichts L Berlin Abteilung A.
Am 20. August 1994 ist in das Handelsregister eingetragen (mit Ausschluß der Branche):
Bei Nr. 21 398. (V. Kullak Agentur 4 Commissions geschãft. Berlin.)
Die Niederlaffung der irma ist nach Charlotten⸗ burg verlegt. Der Inhaber wohnt jetzt in Char— lottenburg.
Bei Nr. 23 939. (Adolf Gauert. Berlin mit Ing gn der a unt zu Neu · Weißensee.)
Die Zweigniederlassung in Neu⸗Weißensee ist aufgehoben.
Bel Nr. 8980. (G. Rott. Berlin.)
Inhaber jetzt; Kaufmann Hans Rott in Berlin.
Bei Nr. 16 654. (G. Nicol. Berlin.)
Inhaber jetzt: Gustav Schroeder, Fabrkkbesitzer, Landsberg 4. W. Der Uebergang der in dem Be⸗ triebe des Geschäfts begründeten . und Verbindlichkeiten bei dem Erwerbe des Geschaͤfts durch den Fabrikbesitzer Schroeder ist ausgeschlossen worden. Vie Geselsschaft ist u g n.
Bei Nr. 4539. (Gerliner Export Weiß u. Malzbier Brauerei Otto Manny. Berlin. )
Die Firma ist geändert in: Berliner Export- bier Brauerei für ober⸗ und unter gähriges Bier Otto Manny.
Bei Nr. 13 001. (Berl. Metall & Bronce- waagren Fabrik Hahn d Harnisch Nachf. Arthur Goldberg. Berlin.)
Dle Firma ist in Berl. Metall & Bronce⸗ waarenfabrik Arthur Goldberg geändert.
Bei Nr. 17 590. (Zander Æ Palm Einzige . Nãhmaschinen ⸗ Nadeln Fabrik.
erlin. ö Die Firma ist in Zander Palm Alteste Berliner Nähmaschinen Nadeln Fabrik ge⸗ ändert. Inhaber wohnt in Berlin.
Bei Nr. I7711. (S. Seldis. Berlin.)
eutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Der
, beträgt 1 M 560 3 für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 . —
30 5.
lottenburg. Der . der im Betriebe des
Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten ist bei 6
Erwerh des Geschäfts durch Frau Klein ausgeschlossen.
ö 36 aner. , , , e Bouillon gnie e u. Co. Schöneberg.
Gesellschafter: ö 3.
ö . n r . .
2) dessen Ehefrau Fanny geb. Gründer zu Schöne⸗ berg. J Gesellschaft hat am 15. Juli 186 be⸗ gonnen.
Nr. 24 215. Firma. Robert Worlitzer. Lichten⸗ berg. Inhaber: Robert Worlitzer, Fuhrherr, digen her n Off
r. 24 916. ene Handelsgesellschaft. Krüger G Janik. Berlin. e fe rn ; Tapezierer Carl Krüger, Berlin. Tapezierer Georg Janik. Im Baumschulenweg
bei Berlin. Die Gesellschaft hat am 11. Juli 1965 begonnen.
Nr. 24917. Firma. Emanuel Simon. Char⸗ lottenburg. Inhaber. Eisenbahn⸗ und Tiefbau—
unternehmer Emanuel Simon in Charlottenburg.
Nr. 24918. Firma. Carl L. Strack. Berlin. . Carl Ludwig Philipp Matthias Strack zu
erlin.
Nr. 24 919. Offene Handelsgesellschaft. Triumph Werke Blumenthal ö ,. .
Gesellschafter, die Kaufleute
1 Ernst Blumenthal in Groß⸗Lichterfelde,
2 Willy Kießling in Berlin.
Die Gesellschaft hat am 15. August 1904 ,
Nr. 24 920. Firma. Carl W. Schmidt. Berlin. Inhaber Kaufmann Carl W. Schmidt in Berlin.
Nr. 24 921. Firma. Die Wacht Vaul Pittius. Berlin. Inhaber Fabrikant Paul Pittius in k
Nr. 24922. Firma. Joh. Otto Beckering. Berlin. Inhaber: Fräulein Nadeshda 'i ., uu g; ihn 1390. (6
ei Nr. ö arl Schultze. Baugeschäft.
Charlottenburg.) . .
Dem Kaufmann Paul Gau in Deutsch-Wilmers⸗ dorf ist Prokurg erteilt.
Bei Nr. 18734 Gesellschaftsregister.
(Kleber'sche Kunstsandftein⸗Patente Com⸗ manditgesellschaft Max Schirp Co. Berlin.) Die Liquidation ist beendet, die Firma ist erloschen.
Gelöscht ist: Abteilung A Firma
Nr. 21 778. Otto Glaser. Leberhandlung. Berlin.
Nr 21 946. Marcus Jacob. Berlin.
Berlin, den 20. August 1904.
Königliches Amtsgericht J. Abteilung 90.
Ritter feld(. (40083 Im, Handelsregister Abteilung A ist heute bei der Firma „Hermann Hönicke, Bitterfeld“ ein getragen: Die Firma ist erloschen. Bitterfeld, den 20. August 1904. Königliches Amtsgericht.
KEraunschweig. 400851 In das hiesige Handelsregister Band VII Seite 297 ist heute als Zweigniederlassung der in Hannover befindlichen Hauptniederlassung die Firma: Heuer * Sieverts,
als deren Inhaber die Kaufleute Albrecht Heuer und Theodor Sieverts, beide in Hannover, als Ort der en e nnz Braunschweig und in die Rubrik Rechtsverhältnisse bei Handelsgesellschaften folgendes eingetragen:
Offene Handelsgesellschaft, begocnnen am 17. Ok⸗ tober 13896.
Angegebener Geschäftszweig: Eierhandlung.
Braunschweig, den 22. August 1904.
Herzogliches ,. Registeramt. ony.
Rraunschweig. (400841 In das hiesige Handelsregister Band VII Seite 298 ist heute eingetragen die Firma: 55 Wilhelm Hartung, als deren Inhaber der Kaufmann Friedrich Wilhelm Hartung hierselbst und als Ort der Niederlassung Braunschweig. Angegebener Geschäftszweig: Handelsagentur und Handlung mit Lebensmitteln en gros. Braunschweig, den 22. August 1904. Herzogliches . Registeramt. o ny.
KRrotterode. 40029 In unser Handelsregister A ist unter Nr. 46 bei der Firma Gebr. Schlütter in Brotterode fol⸗ gendes eingetragen:
Der Kaufmann i Wilhelm Niggel ist als per⸗ sönlich haftender Gesellschafter eingetragen. Zur Vertretung der Gesellschaft sind Julius und Veit Otto Schlütter und Fritz Wilhelm Niggel ermächtigt, und zwar Julius oder Veit . Schlütter zusammen mit Niggel oder Niggel mit Julius oder Veit Otto Schlütter. Brotterode, den 11. August 1904.
Königliches Kutzgerchi.
Rurgsteinrurt. (40030 In unser Handelsregister Abteilung A ist heute bei der unter Nr. 20 eingetragenen Firma B. W. Stroetmann, Emsdetten, folgendes vermerkt
warden:
Die Kaufleute Wilhelm Stroetmann und Alfons Stroetmann zu Emsdetten sind in das Geschäͤft als persönlich haftende Gesellschafter eingetreten.
Die Firma ist in L. Seldis Nachf. geändert.
Inhaber jetzt: Frau Amalie Klein, geb. Oser, Char⸗
Burgfsteinfurt, den 19. August 1904. Königliches Amtsgericht.