õod S5]
Prospekt.
Braunschweigische Landes ⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft. Nom. Mark 2 000 000, — 31 /a oιο Schuldverschreibungen
(Anleihe von 1904) der Braunschweigischen Landes⸗Eisenbahn / Gesellschaft in Braunschweig, ausgegeben auf Grund Landesherrlicher Geuehmigung vom 19. Juli 1904, eingeteilt in 4006 Stück auf den Inhaber lautende Obligationen ü Mn 500 (verlosbar von 18910 ab, verstärkte Tilgung oder Gesamtkündigung bis 1912 ausgeschlossen). Nr. L bis 4000.
Die Generalbersammlung der Braunschweigischen Landes. Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 28. Mai 1904 hat beschlossen, behufs Vollendung der Schuntertalbahn und anderer Betriebszwecke, ferner auch zur Deckung der Kosten des von der Kaligewerkschaft Einigkeit in Ehmen erbauten und von der Braun schweigischen Landes ⸗Eisenbahn ⸗Gesellschaft erworbenen Anschlußgleises an den Preußischen Staatsbahnhof
Fallersleben in einer
Länge bon rund 4,4 km, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel eine Anleihe von
M6 2009 000 RW, aufsunehmen, Durch Bekanntmachung des Herzogl. Braunschw. Lüneburg., Staats- ministeriums vom 19. Juli 1904 in der Braunschw. Gesetz: und Verordnungösammlung Nr. 47 ist der Gesellschaft die Landesherrliche Genehmigung zur Aufnahme dieses Anlehens und zur Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins⸗ und Erneuerungsscheinen versehener Schuldverschreibungen unter den
nachstehenden Bedingungen erteilt:
§ 1. Die in Höhe von 2 000 000 ½ augzugebenden Schuldverschreibungen werden unter der Bezeichnung: Schuld verschreibung der Braunschweigischen Landes⸗ Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft zu Braunschweig (Anleihe von 1904) ausgefertigt und in 4000 Stücken zu je 500 M hergestellt.
Jeder Schuldverschreibung werden Zinsscheine für 10 Jahre und ein Erneuerungsschein zur Erhebung ,, Zinsscheine nach Ablauf von 16 Jahren bei— gegeben.
Die Zinsscheine und der Erneuerungsschein werden alle 10 Jahre auf besonders zu erlassende Bekannt. machung erneuert.
Die Schuldverschreibungen, Zinsscheine und Er— neuerungsscheine werden unter der Firma der Direktion der Braunschweigischen Landes ⸗Eisenbahn⸗A ktiengesell⸗ schaft zu Braunschweig und mit der mechanisch her—⸗ gestellten Unterschrift bon einer die Gesellschaft durch ihre Unterschrift verpflichtenden Anzahl von Vorstands⸗ mitgliedern sowie mit dem Stempel der Gesellschaft versehen ausgefertigt.
Die Schuldverschreibungen werden auch die Unter. schrift eines Kontrollbeamten tragen.
58 2 Die Schuldperschreibungen werden mit 33 vom Hundert jährlich verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres an der Hauptkasse der Gesellschaft zu Braun schweig sowie an den durch den Vorstand der Gesell⸗ schaft bekannt zu machenden sonstigen Stellen gezahlt. Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahrs seit ihrer Fälligkeit an gerechnet, nicht geschehen ist, verjähren zu Gunsten der Gesellschaft, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungs⸗ frist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend—⸗ machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Während die erste Reihe der Zinsscheine für zehn Jahre nebst Erneuerungsschein mit den Schuld— verschreibungen ausgegeben wird, erfolgt die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen nebst Er— neuerungsschein bei der Hauptkasse der Gesellschaft zu Braunschweig gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigegebenen Erneuerungsscheins an den Inhaber des letzteren, sofern nicht der Inbaber der Schuldverschreibung bei der Gesellschaftsdirektion der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie bei Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Durch die Rückgabe des Erneuerungsscheins wird der Empfang der neuen Zinsscheinrelhe bescheinigt. Im Falle des Verlustes des Erneuerungsscheins ist von dem Inhaber der Schuldverschreibung eine Empfangsbescheinigung zu erteilen.
S5 3. Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitakbeträge und der dafür nach § 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Braunschweigischen Landes. Eisenbahn⸗ Aktiengesellschaft und daher befugt, sich wegen Kapitals und Zinsen an das gesamte Vermögen der Gesellschaft und dessen Erträge mit unbedingtem Vorzugsanspruch vor den Inhabern der Aktien und der dazu gehörigen Gewinnanteilsscheine zu halten.
§ 4. Die ganze Schuld wird durch Einlssung auszulosender Schuldverschreibungen vom 1. Januar des Jahres 1910 ab mit ( vom Hundert des Be— trages der ganzen Schuld unter Hinzurechnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen ge— tilgt. Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, nach dem 1. Januar 1912 eine stärkere Tilgung ein—⸗ treten zu lassen oder auch zu jeder Zeit sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen durch öffentliche Blätter mit 6 monatlicher Frist auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls zur Tilgung der noch umlaufenden Schuldverschreibungen zu ver— wenden. Die Einlösung sowohl der ausgelosten als der gekündigten Schuldverschreibungen erfolgt zum Nennwert.
Die Auslosung findet zuerst am 2. Januar 1910 und sodann alljährlich statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung gelangenden Schuldver« schreibungen erfolgt von dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli an.
§z 5. Die Auslosung der zu tilgenden Schuldver⸗ schreibungen findet am 2. Januar jeden Jahres am Sitze der Gesellschaft in Gegenwart der Direktion entweder vor dem zuständigen Amtsgericht oder unter Zuziehung eines Notars statt. Die Zeit der Aus— losung, ju der den Inhabern der Schuldverschrei⸗ bungen der Zutritt freisteht, ist 8 Tage vorher durch ginmalige Bekanntmachung in den Braunschweigischen Anzeigen zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
§ 6. Die ausgelosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rück⸗ zahlung erfolgen soll, binnen 14 Tagen nach der Aus⸗ losung öffentlich bekannt gemacht.
Die Einlösung derselben erfolgt von dem im § 4 angegebenen Tage ab entweder bei der Gesellschafts« kasse in Braunschweig oder durch Vermittelung der von der Direktion der Gesellschaft bejeichneten garn stellen an die Vorjeiger der betreffenden Schuldver⸗ schreibungen gegen Auslieferung e rn und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheine. Werden die noch nicht fälligen Zinsscheine nicht mit abge—⸗ liefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Zins
scheine verwendet, sobald dieselben zur Zahlung vor— gezeigt werden. Im übrigen erlischt die Verbind⸗ lichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder ausge⸗ losten Schuldverschreibung mit dem auf die Aus, losung und die Bekanntmachung folgenden 1. Juli und jeder gekündigten Schuldverschreibung mit dem dem Zahlungstermine vorangehenden Tage.
Die infolge der planmäßigen Auslosung eingelösten Schuldverschreibungen werden unter Beachtung der für die Auslosung ,, Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die darüber hinaus durch Auslosung oder infolge einer allgemeinen Kündigung ihrerseits oder infolge der Rückforderung seitens der Gläubiger (56 9) eingelösten Schuldverschreibungen wieder ausgeben darf. —
§ 7. Der Anspruch aus den Schuldverschreibungen erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuld⸗ verschreibungen bor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Direktion der Eisenbahngesellschaft zur Einlöͤsung vorgelegt werden. Erfolgt die Vorlegung, so ber⸗ jährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus den Urkunden gleich. .
Obgleich hiernach aus dergleichen Schuldverschrei⸗ bungen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Aktionäre der Ge⸗ sellschaft frei, die gänzliche oder teilweise Einlösung solcher Schuldverschreibungen aus Billigkeitsrück⸗ sichten zu beschließen. . .
§8. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung ab handen gekommener oder vernichteter Schuldverschrei⸗ bungen erfolgt nach Vorschrift der S5 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Für die demgemäß für kraftlos erklärten Schuldverschreibungen sowie auch für be⸗ schädigte oder verunstaltete, an die Gesellschaft aus⸗ gehändigte und zu vernichtende Schuldverschreibungen, sofern ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unter⸗ scheidungsmerkmale noch mit Sicherheit erkennbar sind, werden auf Antrag des Inhabers oder des⸗ jenigen, welcher das Ausschlußurteil erwirkt hat, neue Schuldverschreibungen ausgefertigt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen und vorzuschießen. Da— gegen können abhanden gekommene oder vernichtete Zins⸗ oder Erneuerungsscheine weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch dem bis— herigen Inhaber, wenn er den Berlust von Zins— scheinen vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungs⸗ srist (32) der Gesellschaftsdirektion anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zins- scheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Gesellschaftsdirektion zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
§ 9. Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind nicht befugt, die Rückjablung der darin verschriebenen Beträge anders als nach Maßgabe der im F 4ent⸗ haltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn, daß
a. fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Ein⸗
lösung vorgezeigt werden, länger als drei Mo⸗ nate unberichtigt bleiben;
b. der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesell⸗
schaft länger als sechs Monate ganz aufhört;
C. die im 8 4 festgesetzte Tilgung der Schuld nicht
innegehalten wird. ö
In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle ein- tritt, zurückgefordert weiden, in dem Falle zu e ist , eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu eachten.
Das Recht der , ,, dauert in dem Falle zu a bis zur Einlösung der betreffenden 8. , in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebes, das Recht der Kün— digung in dem Falle zu 9 drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungs— summe hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht innegehaltene Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen 3 . drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgelosten Schuld⸗ verschreibungen nachträglich bewirkt.
§ 10. is zur Tilgung der auf Grund dieser Genehmigungsurkunde ausgegebenen Schuldverschrei- bungen darf die Gesellschaft einzelne Grundstücke nicht veräußern oder belasten. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Grundstücke, durch deren Ver⸗ äußerung oder Belastung die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens nicht beeinträchtigt wird, ins⸗ besondere nicht auf außerhalb der Bahn oder der Bahnhöfe belegene sg. Trennstücke sowie auch nicht auf solche, die innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Er⸗ richtung von Post⸗, Telegraphen⸗, Polizei. oder steuerlichen Anlagen und Einrichtungen, oder die zu Packhöfen oder ju Warenniederlagen abgetreten werden möchten. Der von den Gerichten zu erfordernde Nachweis darüber, ob durch die Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks die Betriebsfaͤhigkeit des Bahnunternehmen beeinträchtigt wird oder nöcht, wird durch eine Bescheinigung des Herzoglichen Eisen⸗ bahnkommissariatt 2 —
Diese Bestimmung soll sich jedoch auf , e. zur Rückzahlung fällig erklärten Schuldverschreibungen nicht bejiehen, die nicht innerhalb sechs Monaten nach Verfall jur Einlösung vorgelegt werden.
dem Deutschen Reichsanzeiger,
11. Die in den Jahren 1885 bezw. 1891 und z 2 den Braunschweigischen Anzeigen,
1899 ausgegebenen Prioritätsobligationen der Braun r ĩ —
schweigischen Landes⸗Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft zu der Berliner Börsen⸗Zeitung und
Braunschweig haben das Vorzugs recht vor den auf der Frankfurter Zeitung
Grund dieses Privilegiums auszugebenden Prioritäts. abgedruckt werden.
obligationen zu 2 000 000 ei dem Eingehen eines der vorgenannten Blatt 812. Alle in dieser Genehmigungsurkunde vor. oder wenn dieselben unzugänglich werden, genügt i
geschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen müssen Bekanntmachung in den übrigen Blättern oder unt
einmal in allein in dem Deutschen Reichsanzeiger.
Die über die planmäßige Auslosung hinaus durch Auslosung oder Kündigung eingelösten Schul verschreibungen werden gesondert bekanntgegeben und bei der etwaigen Wiederausgabe durch Aufdruck in solche kenntlich gemacht werden. . . ⸗
Die Braunschweigische Landes, Eisenbahn ⸗Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft von unbeschrãnh Dauer und wurde am 27. Juni 1884 mit dem Sitze in Braunschweig errichtet und am 7. Juli 1881 n das Handelsregister zu Brgunschweig eingetragen. Die jetzt gültige Fassung des Statuts ist in den Genen] versammlungen vom 18. November 1895 bezw. 26. Oktober 1901 festgestellt und am 28. November bezw. 4. Nobember 1901 von der Herzogl. Braunschweig. Staatsregierung genehmigt worden. Eintrag n das Handelsregister erfolgte unterm 12 Dezember 1899 bezw. 15. April 1962. ; ;
Zweck der Gesellschaft ist; Bau und Ausrüstung, Erwerb und Betrieb, sowie pachtweise liebe, nahme von Eisenbahnen im Herzogtum Braunschweig und den angrenzenden Gebietsteilen, zunächst mm besondere folgende Bahnlinien: Von Braunschweig und von Wolfenbüttel durch den Amisbezirk Salze über . und Bockenem nach Seesen, sowie einer Ringbahn bei Braunschweig. Stamm, unternehmen. — J Es wurde ihr bezüglich des Stammunternehmens die Konzession für die im Herzogtum Bram schweig belegenen Strecken mittels Konzessionsurkunde des Regentschaftsrats für das Herzogtum Braunschnen vom 10.
Königl. Preußischem Gebiet belegenen Strecken mittels Konzessiongurkunde der Königl. Preußssche Regierung vom 6. April 1885 erteilt. Die letztere Konzession ist den Bestimmungen des taats pertray zwischen Preußen und Braunschweig d. d. 27330. Juni 1884 unterworfen. Mittels Konzessiongurkunden vom 21. Juni 1909 seitens der Herzogl. Braunschw. Regierung um vom 25. August 1993 seitens der Königl. Preußischen Regierung ist der Gesellschaft ferner der Bau un Betrieb der normalspurigen Nebenbahn von Braunschweig Nordbahnhof über Gliesmarode bis Fallerzlehe (Schuntertalbahn) übertragen worden. Die Preußische Konzession ist an den Staatsvertrag vom 23 Ju 19093 gebunden. Die Schuntertalbahn bildet einen integrierenden Teil des Unternehmens, und es finden auf diese Linie die Konzessionsurkunde für das Unternehmen von 1885 entsprechende Anwendung. Für h Bau der Schuntertalbahn ist der Gesellschaft außer Beiträgen von Adjazenten seitens des. Braun. schweigischen Staats nach Artikel I des Landtagsabschieds vom 3/14. September 1899 eine Beihilfe oon je „ 15 000, — für das Kilometer Bahnlänge auf Braunschweigischem Gebiete gewährt worden. Hierdeon sind 6 226 990, = seitens der Regierung besahlt. Es stehen noch ca. 6 390 000, — aus. Sobald jedch das in der Schuntertalbahn seitens der Gesellschaft auf ihre Rechnung angelegte Kapital in dreijährizen Zeitraum zu einer vierprozentigen Jahresverzinsung gelangt, ist der 45,0 übersteigende Ueberschuß zunäch bis zu einer 35 0, igen Verzinsung des geleisteten Staatszuschusses zu verwenden. Eine Zeitbeschränkung ist in den Konzessionsurkunden nicht enthalten. ; Die Staats aufsicht 16er das gesamte Unternehmen (Stammbahn und Schuntertalbahn) ist zwische , und Braunschweig derart geteilt, daß dieselbe innerhalb jeden Staatsgebiets von der betreffenden egierung ausgeübt wird (Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig vom 27./ 30. Juni zz,
Braunschweigische Gesetz. und Verordnungssammlung Nr. 36 vom 15. Juli 1888 19, Art. III un
Staatsvertrag vom 23. Juni 1903, Art. 19). . Die Fenn n der Tarife und Fahrpläne steht der Herzoglich Braunschweigischen Regierung z (Art. X bezw. 7 derselben Verträge). ö Jede der beiden Regierungen hat sich vorbehalten, die in ihr Gebiet fallenden Bahnstrecken da Besteuerung nach Maßgabe der Landesgesetze zu unterziehen. Der Steuer, welche hiernach von den in
Königlich Preußischen Gebiete belegenen Strecken zu erheben ist, wird nur derjenige Teil des Gesam,
anlagekapitals zu Grunde gelegt, welcher auf diese Bahnstrecke entfällt. Der Aufwand für Betriebe . , hierbei auf die Strecken nach Verhältnis ihrer Länge zu verteilen (Art. XI bezw. 9 derselben erträge).
schweigischen Regierung zum Bau und Betriebe eines jweiten Gleises sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den Braunschweigischen Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durch. schnitt dreier auf einander folgender Jahre mindestens S 16 000 für 1 km beträgt (Braunschw. Koni, LF, unter 5). Für die Preusischen Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau und Betrieb des zweiten Gleises auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten unter den gleichen Bedingungen in Kraft; die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen kann verlangt werden, falls die Bruttoeinnahme der dre letzten Jahre mindestens 6 12000 für 1 Km betragen hat. Für die Schuntertalbahn ist die Verpflich tung zur Errichtung neuer Stationen, Erweiterung der Bahnanlagen ꝛc. nicht von der Höhe der Brune einnahmen, sondern lediglich von dem Ermessen der Herzogl. Braunschw. Regierung bezw. des Kgl. Preuß
Ministers der öffentlichen Arbeiten abhängig gemacht. Im Jahre 1963 betrugen dle Einnahmen für 1m ö
13 005,20 41 Die Herzoglich Braunschweigische Regierung hat sich ein Recht auf Uebernahme oder Rückkauf der Linien weder für das Stammunternehmen noch für die Schuntertalbahn vorbehalten. Dagegen ha sich die Königlich Preußische Regierung laut Staatsvertrag mit e, ,. vom 27. / 30. Juni 188 Art. XIII (auf welchen Artikel in den Art. L und XVI der Konzession spezie
Recht vorbehalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebiets belegenen Strecken der
an gerechnet — oder auch später —, nach einer in beiden Fällen mindestens ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. x fun
Betrag des steuerpflichtigen Reinertrags, welcher im Durchschnitt der letzten der Ankündigung vorher. nn, fünf Betrlebsjahre für die in Preußen belegenen Strecken aufgekommen ist, zu zahlen; der
taats teuerpflichtige Reinertrag der auf preußischem Gebiet gelegenen Strecken stellte sich für 1595 auf ; „109 582,42, für 1900 auf Æ 119 684,89, für 1901 auf MS 127 20276, für 1962 auf MÆ 123 09020 und
für 1903 auf M 165 780,87. Zu dem auf den preußischen Staat im Falle des Ankaufs übergehenden e. gehört insbesondere ein der Länge der in Preußen gelegenen Strecken entsprechender Teil des por andenen Betriebs materials, ferner das zur Babn und zur Transportverwaltung dieser Strecken gehögtze— Inventarium, sowie der Reservefonds II, Erneuerungsfonds I und etwaige für die Beamten der preußischen Strecken bestehende Pensions usw. Kassen. insichtlich der preußischen Strecke der Schuntertalbahn bat sich die preußische Regierung das Rückkaufsrecht (5 V der Konzession und Art. 16 des Staatsvertrages von 23. Juni 1863), nach Ablauf von 15. Jahren nach der Betrlebseröffnung gegen Erstattung der von der Eisenbahngesellschaft aus eigenen Mitteln mit Genehmigung der Herzoglich Braunschweigischen Staatk— regierung notwendig und nützlich aufgewendeten Anlagemittel vorbehalten. .
Die Braunschweigische Landes, Eisenbahn ⸗Gesellschaft besitzt und betreibt demnach: a. die normal⸗ Eurige Bahn untergeordneter Bedeutung von Braunschweig und von Wolfenbüttel durch den Amtehennt Salder über Derneburg. Bockenem nach Seesen sowie eine Ringbahn bei Braunschweig in einer Gesamtlänge von ca. 82 km, wobei die Neben⸗ und . im eigenen Besitze der Gesellschaft in ungefährer Länge von ca. 35 km nicht mitgerechnet sind. Die Eröffnung erfolgte in verschiedenen Teilstrecken in den Jahren 1886— 59. Von dieser Bahn sind ca. 20 km auf Königl. preußischem und ca. 62 Km auf Herjoglich braunschweigischem Gebiete belegen; b. die Schuntertalbahn, deren braunschweigischer Teil bit zum Bahnhofe Brunsrode ⸗Flechtorf Landesgrenje (17 km) seit 1. September 1902 voll im Betriebe il: die preußische Strecke (3 Em) ist im Bau und die Gesamtstrecke soll am 1. November d. J. dem Betriebe übergeben werden. Das Anlagekapital der preußischen Bahnstrecke wird in den Büchern der Gesellschaft nicht gesondert aufgeführt. , . ;
Die Bahn durchschneidet ein industriell und landwirtschaftlich hoch entwickeltes Gebiet (Fabril⸗ betriebe verschiedener Art, Rüben. und Getreidebau. Der Betrieb wird nach Maßgabe der Bestimmmnz der -Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 geführt. An der Bahn sind 28 Bahnhöfe und Haltestellen sowie 7 Haltepunkte und Ladestellen belegen. Hiervon entfallen guf die sogenannte Ringbahn Braunschweig Nordbahnhof — Westbahn hof —Staatsbahnhof, welche die Stadt Braun. schweig auf ca, 7 Em Länge umzieht, gußer den beiden Hauptbahnhöfen Nordbahnhof und Westbahnbef noch 4 Güterladestellen. In Braunschweig, Wolfenbüttel, Derneburg, Seesen und Fallersleben sind Anschlüsse an die benachbarte preußische Staatsbahn und in Gliesmarode an die Braunschweig. Schöninget Eisenbahn ⸗ Gesellschaft.
Ende 1903 waren 39 Privatanschlußgleise vorhanden. —
An Betriebsmitteln sind vorhanden: 14 dreigekuppelte Tenderlokomotiven, 4 zweigekuppelte Tenderlokamotiven, J Salonwagen, 16 Personenwagen II.III. Klasse, 11 Personenwagen III. Klass 10 Gepäckwagen, 689 bedeckte Güterwagen, 157 offene Güterwagen, 10 Langholzwagen, 26 Plateauwagen, 1 Gerätewagen. Im Laufe dieses Jahres kommen hinzu 1 Gepäckwagen, 74 bedeckte Guͤterwagen und 6 Langholzwagen. ö
Das Anlagekapital des gesamten Unternehmens besteht gegenwärtig aus:
n 5 060 000, — vollgezahlten Aktien, eingeteilt in St. 7300 Inhaberaktien à M 500, — und St. 1350 Inhaberaktien à M 10090, —. 3 296 500, — * 35 0,09 Prior. Obligationen J. Emission (ursprünglich 3 650 00 — ih ud jährliche Tilgung mit Fo / und ersparter Zinsen bis jum ahre —⸗ dt oo, - To Prior -Dbliggtionen I. Emission sursprünglich * 1090 000, rich, . jährliche Tilgung mit o/o und ersparter Zinsen bis zum ahre ; 2000 000, — 3h o, Prior Obligationen III. Emission, rückzablbar von 1905 an durch jährliche Tilgung mit o/ und ersparter Zinsen bis zum Jahre 19665. t
Bei der Anleibe J. und II. Gmission ist eine stärkere Tilgung sowie Gesamtkündigung gestattet⸗ bei der Anleihe III. enn, von 1905 ab. f ;
Die obigen Anleihen haben das Vorzugsrecht vor den auf Grund des diesjährigen Privileglum ausgegebenen Schuldverschreibungen gemäß § 11 dieses Privilegiums, und es haben die Inhaber der leßteren den daselbst bezeichneten früher ausgegebenen Obligationen das Vorzugsrecht zu gewähren.
) War , r 40ñig und wurde im Juli 1895 mit Genehmigung des Herzogl. Staatt⸗ ]
ministerlums in eine zo / gige Anleihe konvertiert.
ebruar 1885, unter Bestätigung des Statuts gemäß Erlaß vom 7. April 1885, und für die u
In bezug auf das Stammunternehmen ist die Gesellschaft auf Verlangen der Herzoglich Braun= .
Bezug genommen ist) daz ; tammbahn nebt allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betriebseröffnungg
Als Kaufpreis hat der preußische Staat den fünfundzwanzigfachen
Die Generalversammlungen, in welchen jede Aktie von M 500, — eine Stimme und jede Aktie von 19990 iwei Stimmen gibt, finden in der Stadt Braunschweig statt und werden vom Porstande oder Aufsichtsrar mittels öffentlicher Bekanntmachung in den Geseilschaftsbläattern spätestens 18 Tage vor dem Verfammlungstage berufen.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen in
. . . 3. singtfmn Sentschen Reiche und Königlich Preusfischen Staats anzeiger. Die Gesellschaft wird außerdem die Bekanntmachungen ö n, . 3 . .
Frankfurter Zeitung einrücken.
Die Direktion (der Vorstand) wird vom Aufsichtsrat gewählt und besteht nach dessen Bestimmung aus einem oder mehreren Direktoren. Die Bestätigung der Mitglieder bleibt der , Landes regierung vorbehalten. e n f bilden die Herren
Direktor August Oelmann und
. Herzoglicher Bahndirektor Rudolf Benze in Braunschweig
die Direktien.
Der Aufsichts rat besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern, welche durch die Generalversammlung auf vier Jahre gewählt werden und von denen bei einer Mitgliederzahl von fünf oder sechs mindestens zwei und bei der Zahl von sieben mindestens drei ihren Wohnsitz im Herzogtum Braunschweig oder in den Bahngebieten haben müssen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer der Erstattung ihrer baren Auslagen für ihre Mühewaltung ein: feste jährliche Vergütung von insgesamt „SZ 3090, — und außerdem einen Anteil von 70 des über einen Betrag von 40,0 hiliaus auf das Aktien- kapital zur Verteilung kommenden Reingewinneg. Dem Aufsichtsrat gehören gegenwärtig an die Herren: nn m, . n. n g,. . eheimer Baurat Alber neider in Harzburg, stellvertretender Vorsi Generalkonsul Max Baer in Frankfurt a. H. gf e n. Rechtsanwalt Carl Eltzbacher in Cöln, Dr. Karl Sulzbach in Frankfurt a. M., . . . . * . in Braunschweig. ie Dividenden und die Zinsen der uldverschreibungen sowie die ausgelosten Stücke sind zablbar: in Braunschweig bei der Gesellschafte kaffe und . ,, . bei der Braunschweigischen Kredit ; Anstalt, in Frankfurt a. M. bei der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., bei den Herren Gebr. Sulzbach, in Berlin bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft und in Cöln bei den Herren J. L. Eltzbacher R Eo. ; . . außerdem die Dividenden noch in 2 den Herren C. Schlefinger⸗Trier Æ Co., Rommandit · Gesellschaft en.
Bei diesen Zahlstellen erfolgt auch kostenfrei die Aushändigung neuer Dividenden- und Zinsbogen sowie die Ausübung etwaiger Bezugsrechte und die Hinterlegung der Aktien zur . x
Dividenden, welche nicht binnen bier Jahren nach der Fälligkeit erhoben werden, verfallen zu Gunsten der Gesellschaft.
3 , 9 , herne g
. er aus dem Unternehmen bei dem jährlichen Abschluß der Betriebsrechnun— Reinertrag wird nach folgenden Bestimmungen ermittelt und verteilt: Simm far, . I) Aus dem Gesamtertrage werden zunächst die Verwaltungs, Unterhaltungs, Betriebs. und sonstigen Ausgaben sowie alle auf, dem Unternehmen haftenden Lasten, insbesondere auch' die Verzinsung und Tilgung der Obligationen, sowie die den Beamten und dem Aufsichtsrat gewährleisteten Ver⸗ gütungen bestritten.
Y) Sodann werden die durch den Gesellschaftsvertrag Statut) bestimmten jährlichen Beiträge zu den Reserve, und Erneuerungsfonds vorweggengmmen und hiernach die nach dem Königlich Preußischen Gesetze von dem Reinertrage zu entrichtende Eisenbahnsteuer zurückgestellt.
em.). Der nunmehr verbleibende Betrag gelangt, infweit nicht die Generalversammlung besondere ,,, oder sonstige Verwendung beschließt, unter Abzug der ge mäß den gesetzlichen und vertrag⸗ 1 2 zu berechnenden Gewinnanteile für Vorstand und Aufsichtsrat zur Verteilung auf
8 en ital.
; Die Auszahlung der Dividende erfolgt innerhalb acht Tagen nach der ordentlichen General= versammlung.
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1803 stellen sich, wie folgt: Bestãnde. Bilanz am 31. Dezember 1903.
A6 4 ; 16
. Aktienkapital 5 000 000
l0 778 469 05 3 ho Prioritätsanleihe 3 326000 1
o 1822 520 76 33 0G 2 000 000 — Getilgte Obligationen
s zs s⸗ . w . k 131 509 — Beihilfen zum Bau der Schuntertalbahn. .. 333 660 Reservefonds 1 S5 O61 95
822 839 - II 30 000 — . 183 11 12 Erneuerungsfonds 1 167 295 90 Guthaben in laufenden ö II 123 255 41 Rechnungen 261 352 ö 11 33156 Barbestand 113 285 Kautionen 2564 302 50 427 651 48 524 962 85
11448192 ö. 233 66 Toon Js 3 odd Js; J und Verlu Ausaabe.
Bau und Ausrüstung der Stammstrecke
6. 3 Vortrag aus 1902. ... 41 10951 Betriebs einnahme M 1272 664,37 rungsfonds Lund an Titel Davon ab An⸗ VI und VII 28 629, 86 teile der Er⸗ ea, n.
neuerungs.· Rücklage in den Erneuerungsfonds 1
fonds 116M 11 an Titel V 12719. 39
Ausgaben der Betriebsrechnung . 41 711 727, 14 Davon ab Anteile der Erneue⸗
osz ody as 37 353 36 17 56557 ö 803 91 c 500 R 7 6600 —
145 . 44 800
76 000 — 98 ö 2 6656 165 289 615 70
Vi i
Verjins ung' der
Summe 11313 5 Der Gewinn für das Geschäftsjahr 1903 ist wie folgt verteilt: Gewinnanteil für Aufsichtsrat und Direktion ** Dividende auf S6 5 000 000, — Aktien ortrag auf neue Rechnung
6 862, 35 262 500, — 20256, 35 M289 618,70.
— Die Reservefonds J1 und I sind zur Deckung von Ausgaben bestimmt, die durch ĩ Ereignisse und Unfälle k und welche ne enen er . die . fur ge n g. erfolgt. Der Reservefonds Jist für den auf braunschwelgischem Gebiete und der derer r on, IL für den eu preußischem Gebiete liegenden Teil der Bahn bestimmt. Die Reservefondz J und if sind nur im Falle er Herabminderung ihrer tatutenmäßigen Höhe wieder zu dotieren. Für den Reservefonds J bak die Herzogl. Braunschweigische? (gierung eine Erhöhung des ursprünglich festgefetz ten Betrages von M0 75 000 9 * 156 000 verfügt; dieselbe ist bis auf die letzte Einlage von ca. M 5506, welche für das laufende an erfolgt, durchgeführt, und sind dann beide Fonds auf voller Höhe dotiert. Ch Erhöhung beider , eine Verstärkung der regelmäßigen Zuweisungen an diefelben hat auf ministerielle An⸗
n. ö Der Erneuerungsfends Ldient für die braunschweigische Strecke und d für die e, * een rn n, . . 3 durch zer n ef ü sofondo I e Gesellschaft hat in den letzten ahren fo ivid ilt: bei einem . von MÆ 3 650 000, — . JJ für 1899 1900 19801 6* 0 6756 7 bei einem Aktienkapital von . o Co odd ot co für 1902 1903
bt o/o 54 o.. Der Bilanzreservefonds ist der gesetzliche Reserbefonds und mit Genehmigung der Regierung mit
. * cueaelos e Obligationen J. Emission dotiert.
Bezüglich des Gewinnergebnisses für 1903, welches hinter dem des Vorjahres zurückgeblieben ist, ist zu bemerken, daß auf der Seite der Einnahmen ein nicht unbedeutender Ausfall an Zinfen ftattgefunden hat, weil in 1902 die durch die Erhöhung des Aktienkapitals zugeflossenen großen Summen zunächst zins bar belegt wurden und überdies die Rechnung der Schuntertalbahn bis zur ger en mn Bauzinsen zu tragen hatte, wogegen auf der Seite der Ausgaben die Betriebskosten der Schuntertalbahn der Jahres- rechnung 1803 voll zur Last fielen. Durch die Erwerbung des Anschlußgleises Ehmen — Fallersleben hoffen wir zu erreichen, daß die Schuntertalbahn nicht nur voll ihre Zinfen deckt, sondern auch zur Rente des Aktienkapitals beiträgt. Ist der Erwerbspreis auch kein billiger zu nennen, so haben wir ung doch durch dieses Endglied der neuen Bahn den nicht unbedeutenden Ver kehr eines Kaliwerks gesichert, überdies glauben wir auch auf eine vorteil haftere Ausnutzung unserer alten Stammstrecke rechnen zu können.
In den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres betragen die Bruttobetricbzeinnahmen der Gesellschaft Mn 690 370, — gegen M 6651 13, — im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Braunschweig, im September 1904.
Braunschweigische dandes · Ei enbahn⸗Gesellschaft. elm ann. Benze.
Auf Grund des vorstehenden Prospektes sind auf unseren Antrag Nom. M 2000 909. — B oυ , Schuldverschreibungen (Anleihe von 1904) der Braunschweigischen Landes ˖ Eisenbahn ⸗Gesellschaft in vSraunschweig zum Handel und zur Notiz an der Berliner und Frankfurter Börse zugelassen worden.
Von diesen Schuldverschreibungen legen wir
Nom. M 1500 9000, —
unter nachfolgenden Bedingungen zur öffentlichen Zeichnung auf: 1) Die Zeichnung findet statt am:
Mittwoch, den 12. Oktober 1904,
bei den nachfolgenden Zeichnungsstellen: in Berlin bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft, Frankfurt a. M. bei der Dresduer Bank in Frankfurt a. M., . ⸗. bei Herren Gebr. Sulzbach, Braunschweig bei der Sraunschweigischen Bank, bei der Braunschweigischen Eredit⸗Anstalt, bei dem Bankhause M. Gutkind Co., bei dem Bankhause N. S. Nathalion Nachfolger, bei dem Bankhause Ludwig Peters Nachfolger, ; ö bei dem Bankhause Carl Ühl 4 Co. während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden. Ein früherer Schluß der Subfkription bleibt jeder Stelle vorbehalten. 2) Der a n,. beträgt 985 0½ zuzüglich 34 0/0 Stückzinsen vom 1. Juli d. J. ab bis zum Abnahmetage. ö 3) Bei der Zeichnung ist auf Erfordern eine Sicherheit von 50 des gezeichneten Nennwerts in bar oder der betreffenden Stelle genehmen Effekten zu hinterlegen Die Zeichenstellen sind berechtigt, die Röckgabe dieser Sicherheit von der Rückgabe der darüber erteilten Suittung abhängig zu machen. 4) Die Zuteilung bleibt dem Ermessen jeder Stelle überlaffen und wird baldmöglichst nach Schluß der Subskription erfolgen. ( Den Stempel der Zuteilungsschlußnote tragen die Zeichner zur Hãlfte. 8) Die Abnahme der zugeteilten Stücke kann gegen Zablung des ausmachenden Betrages vom 20. Oktober 1904 ab und muß spätestens am 17. November 1961 erfolgen. Berlin und Frankfurt a. M., im Oktober 1904.
Berliner Handels⸗Gesellschaft. Dresdner Bank in Frankfurt a. M. Gebrüder Sulzbach.
lsctss! Baumwollspinnerei C Weberei Lamperts mühle bei Kaiserslautern, vorm. G. F. Grohé-Henrich.
Soll. Hauptbilanz am 30. Juni 1904.
6 * 160 * „6, 3 Aktienkapitalkonto 3 000 000 — Reservefondskonto 220 356 88 3 80812 Konto pro Diverse (un— 795 291 69 gebuchte Zinsen, Löhne 320 030 24 usw.) 76 O00 re 10 68298 Dividendenkonto, un⸗ 1 20 427 54 erhobene Dividenden. Zweigbahnkonto (Industriegleis) . 15 318 809 1787 819 29] Kreditoren Güterkonto (Hofgut, Wald, Wiesen). 160 972 95 Kassakonto (Barbestand) 9597 Wechselkonto (vorrätige Wechsel) 24 296 Baumwollkonto (vorrätige rohe Baum⸗ / wolle) 368 966 1008815
Anlagekonti: Immobilienkonto Mobilienkonto
60 259 62
1 chinenkonto .
160 1572 oa de
266 821 35 ab 2489 75 27 08596 90 60 62 1330917 68 1 14 94
41 868 561 30 Soll. Gewinn- und Verluftkonto ver 20. Juni 1904.
zum allgem. Gebrauch). ... Gewinn⸗ und Verlustkonto
Töss Ss 35 Haben.
16. * 1st 8 93 649 23 Per Saldo 1903/04 177 174 94 58 617 35 177 174 94
ole Eisenbahngesellschaft Greifswald⸗Grimmen. Auszug aus dem Protokolle uͤber die am 27. September d. Is. abgehaltene Generalvpersammlung. Hinterlegt und vertreten waren Aktien im Betrage von 1 902 000 . 1. Vom Geschäftsberichte der Direktion und des Aufsichtgrats wird Kenntnis genommen. II. u, III. Die hierunter stehende Bilanz und Gewinnverteilung wird genehmigt, der Direktion und dem Aufsichtsrate Entlastung erteilt. ; IV. Herr Landesrat Goeden und Herr Dr. jur. Jaff ? werden in den Aufsichtsrat wieder
ᷣ Tien am si, Wär 1004. Passtva.
6 U , 6 3
2 031 336 35 Aktienkapitalkonto 1970000 — 40 000 — Grund⸗ und Bodenkonto 40 000 — 1093224 Baubeihilfekonto 490553 11071491 127 492 58 13 164 31 15 05875 1200 — Dispositions konto 244199
51 256 111 Kautionskonto 1200 — 662 10 336 75
72 294 47
H m 2 2483 703 92 2248703 5 Gewinn und Verlustrechnung am 31. März 1904. Kredit. 23 J An Betriebskosten Oberleitung .... 266258 An Saldovortrag 103 R Zinsenkonto 254708 . Betriebskontoũberschuß 43 581129 19 869 50 186 49 336 75
An Abschreibungen , Abschreibungen auf Baumwolle. Fabrikation konto
177 174 94
Erneuerungsfyndskonto Reservefondskonto Kautionskonto
13 133 33 13842 45 914 54 Grimmen, den 6. Oktober 1964. Die Direktion.
B. Krenzien. Jagielski.
43 91454
, ,.
.