dem Eckenntnis des preußischen Gerichtshofs in Saarbrücken Erkenntnis mich beziehen; ich kann Ihnen leider nicht ersparen, diese J mundung der Arbeiter. Meine Herren, dieser Teil der Anklage
ausgesprochen ist. Die Einzelheiten, auf die der Herr Vor Stellen zu verlesen. Erledigung gefunden in dem Resumsé, von dem ich Ihnen den erh redner eingegangen ist, kann ich in der Tat nicht alle persönlich Es heißt hier zunächst — ich lese nur die prägnanten Stellen — Teil bereits verlesen habe. Ich habe aber noch hinzuzufügen, n beantworten; ich werde das den rechtsgewandten Mitgliedern in dem Urteil im Prozeß Lebnen vom 31. Oktober: dieses Resums an der Stelle, wo es heißt: Daß bei rund 49 meines Ressorts überlassen müssen, soweit es sich im Einzelfall noch als nötig erweist. Ich darf mich hier nur auf einige allgemeine Be—⸗ merkungen beschrãnken. Das ist das erste Resums; dann folgen gleichgültige Dinge, und einzelte Fälle in Betracht kämen, daß von dem Nachweis en Der Herr Vorredner hat ganz richtig ausgeführt, daß der Prozeß es heißt dann weiter in den Gründen: Systems der Entrechtung, Vergewaltigung und Bevormundung u 13. 2 5 1. Kraemer, um den es sich hier handelt, und an den sich die Inter⸗ Es läßt sich zwar nicht verkennen, daß bei einer Reihe dieser keine Rede sein könne“ fortfährt mit den Worten: 167 pellation knüpft, nur eine Fortsetzung ist von zwei anderen Prozessen, Vorkommnisse verschiedene Obersteiger, Steiger und andere nicht und gerade in der Betonung eines bei der Bergverwaltung h die im vorigen Jahre in Saarbrücken verhandelt worden sind, im höheren Beamte (z. B. der Schlafhausmeister Bremer) ihnen stehenden Systems einer solchen Behandlung der Arbeiter liegt (Schluß aus der Ersten Beilage) Oktober und im Dejember, und die hier den Anlaß zu der Inter unterstellten Bergleuten wegen ihrer mutmaßlichen Haltung bei der Schwere der inkriminierten Vorwürfe. ⸗ Nein. pellation gegeben haben, die im Februar d. J. hier stattgefunden hat. Wahl ungebörige Vorhaltungen, bisweilen auch gehässige Be Auf eine Erörterung und Würdigung der Aussagen der wei Nun noch einen ganz kurzen Schlußsatz am Schlusse dieses Er. Dann fragt Rechtsanwalt Lanser:
Zweite Beilage
d Bum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatzanitige, .
Berlin, Donnerstag, den 27. Oktober
Zeuge: Meine Herren, dann haben die Bergleute auch noch ein Privilegium aus alter Zeit: sie bekommen Kohlen zu einem sehr billigen Preise, was allein eine staatliche Aufwendunzg, einen Zuschuß
. ( ᷣ s ; ; 83 839 6 im J f t. Dazu kommen
f iff a. 3 ̃ ĩ st ni ĩ Tag dagewesen, der, als der Wahl ⸗ von nicht weniger als 5653 39 * im Jahre erforder Da
Wenn in dem Gerichtsverfahren zahlreiche Angriffe auf den Herrn merkungen gemacht und vereinzelt vielleicht in mißbräuchlicher noch ju der ersten Gruppe von Vorwürfen vom Angeklagten 1 . 1, me Ist nicht ein Herr den ganzen Tag dag, . ; r ; e. ö mn de, n,
Interpellanten gefallen sind, so sind sie meines een. jum großen Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse — Verlegungen oder Lohn mittelbar geladenen Zeugen und der diesbezüglichen Gegemjerne wautnisser berlih der Strafp mau akt geschlofsen war, gesagt hat, hier ist alles in Ordnung gewesen, die Hausbauprämien, von denen ich schon sprach; mit den Ar gaben
kürzungen vorgenommen haben. Und aus der Aussage des Zeugen Wilding gewinnt es sogar den Anschein, als ob bei den
für die Schulen werden ins gesamt etwa Millionen im Jahre für derartige Woblfahrtseinrichtungen aufgewendet.
Dann möchte ich noch auf eins zu guterletzt hinweisen, auf eine Einrichtung, die auch althergebracht ist und die dafür spricht, ein wie enges persönliches Verhältnis zwischen Beamten und Arbeitern bestebt, und die zeigt, daß, wenn auch durch volitische Streitigkeiten stellen⸗
Teil deshalb gefallen, weil der Herr Interpellant damals nicht im Besitz des authentischen Materials über die Verhandlungen war und sich lediglich an Zeitungsberichte gehalten hat. Ich habe aus diesem Grunde die Beantwortung der Interpellation im Juni dieses Jahres, als sie hier gestellt war, abgelehnt mit der Begründung, ich müsse die authen⸗ tische Niederschrift des stenographischen Berichts und des Erkenntnisses
ih s . i ̃ ĩ Thef ni ichten? schriften der Strafprozeßordnung vernommen werden mußte Bon sichtigt, daß die außerordentlich schweren, gegen Beamte in an. ich kann meinem Chef nichts berich n; deln
] 4 orwitrfe ger Darauf sagt der Zeuge: Ja. Beamten der genannten Klasse ein gemeinsames, auf ausdrück⸗ die in ihre Wissenschaft gestellten Tatsachen sind, wie oben bere Eichen . g. , . Darauf wird gefragt: licher oder stillschweigender Uebereinkunft beruhendes Bestreben ausgeführt, vom Gericht grundsätzlich als unerheblich eracht. * großen 6 , n und Haß gegen ihre BVorgeseh ten zu er. Wer ist denn Ihr Chef? bestanden habe, die Arbeiter ihres Dienstbereiches wegen ihrer worden. Und auch dieser Teil der Beweisaufnahme hat nicht e . . hi ** der Grubenbetrieb, das Wobl der und darauf wird geantwortet: zentrumsfreundlichen Haltung im geheimen unter dem Deckmantel ergeben, was zu einer Aenderung dieser grundsätzlichen Auffasa , .
i der Straf r ls strafderschãrfend berück. einzugehen, erübrigt sich, wenn auch diese Zeugen nach den Bei der Strafausmefsung wurde als ftrafrersch
Der Herr Kaplan Dasbach!
.
—
abwarten. Meine Herren, beides liegt jetzt in authentischer Form vor, und ich werde deinnächst ein Exemplar der stenographischen Auf⸗ zeichnung, die durch mich veranlaßt worden ist, auf den Tisch des Hauses niederlegen, um dort zur Verfügung der Mitglieder zu stehen. Der Herr Vorredner hat in Frage gestellt, ob der stenographische Bericht, den er seinen heutigen Bemerkungen zu Grunde gelegt hat, der seitens der sozialdemokratischen Partei angefertigt ist, authentisch sei. Ich bin nicht in der Lage gewesen, eine Kontrolle dieserhalb ein⸗ treten zu lassen. Mir ist aber berichtet worden, daß der Bericht im wesentlichen zutreffend sei. Nichtsdestoweniger wird in Zweifels fällen wohl auf das hier von mir zu devonierende Exemplar zurück- gegriffen werden müssen.
Meine Herren, die Verhandlungen, die hier im Februar d. J. stattgefunden haben, haben im Saarrevier, wie nicht anders zu er⸗ warten war, großes Aufsehen erregt und große Aufregungen ge⸗ zeitigt, und so sind die Verhandlungen, und vor allen Dingen auch die Aeußerungen des Herrn Abg. Marx wohl mit eine Ursache ge⸗ wesen für den Versuch des sozialdemokratischen früheren Bergmanns Kraemer, durch Flugblätter, in denen er teil⸗ weise den Wortlaut der Verhandlungen dieses Hauses mit anführt, für seine Partei und für seinen Gewerkverein Propaganda zu machen. Diese Flugblätter sind die Ursache der erhobenen Anklage gewesen, und so stellt sich die Gerichtsverhandlung über den Prozeß Kraemer sowohl, als die heutige Verhandlung lediglich als eine Fortsetzung der Verhandlungen im ersten Teil der Session hier da.
Der Wortlaut des Erkenntnisses ist, wie ich vorhin schon gesagt habe, für mich allein maßgebend. Die Lektüre der Verhandlungen allein — und darauf möchte ich auch den Abg. Marx besonders hin- gewiesen haben — gibt eben kein lebendiges Bild von dem wirklichen Vorgange der Gerichtsverhandlungen. Das ist eine alte Erfahrung, und so wird auch der Abg. Marr dadurch, daß er sich lediglich auf die Lektüre der stenographischen Niederschrift beschränkt hat, auch manchmal verführt worden sein, die Gesamtbeurteilung des Ver⸗ fahrens schärfer für sich vorzunehmen, als es der Richter getan hat, der den Gesamteindruck der mündlichen Verhandlung gehabt hat.
Meine Herren, die Fälle, die in dem Prozeß Kraemer verhandelt worden sind, sind zum großen Teil dieselben, die schon in dem früheren Prozesse Lehnen vorgekommen sind. Der Gerichtshof hat sich freilich darauf beschränkt, nur diejenigen Angriffe, die in die Geschäftsführungszeit des Herrn Geheimrats Hilger fallen, in Betracht zu ziehen; die Fälle, die vorher passiert sind, in den 90 er Jahren, sind daher von dem Gerichtshof nicht berücksichtigt. Der Herr Vor- redner hat aber auch diese Fälle wieder herangezogen.
Meine Herren, die enorm scharfen politischen Gegensätze, die im Saarrevier überhaupt herrschen, müssen bei der Beurteilung der Gesamtfrage berücksichtigt werden. Jede derartige Gegensätzlichkeit verführt auf beiden Seiten zu einer gewissen Einseitigkeit. Das spiegelt sich meines Erachtens auch klar in den Aussagen der ver⸗ schiedenen Zeugen wider, die sich häufig in der auffallendsten Weise widersprechen. Obwohl die Vorgänge, über die die Zeugen aussagen, zum Teil lange Jahre zurückliegen — es sind Fälle vorgekommen, die 10 und 12 Jahre zurückliegen —,, wollen sich die Zeugen teilweise noch ganz genau des Wortlautes der Aeußerungen entsinnen und sagen nach dieser Richtung in der positivsten Weise aus.
Meine Herren, jedermann, der Gerichts verhandlungen häufig zu lesen gezwungen ist, weiß, wie schwer es ist, überhaupt aus Zeugenaussagen die Wahrheit zu ermitteln; aber um wieviel schwerer ist es, wenn sie sich auf Vorgänge beziehen, die so weit zurückliegen. Bei Erregung der Leidenschaften wird die Phantasie in erheblicher Weise angeregt. Ich könnte eine Reihe von Fällen anführen, wo augenscheinlich ledig⸗ lich die Phantasie die Zeugen zu Aussagen vermocht hat, die nach ihrer Auffassung richtig, tatsächlich aber falsch sind. So ist mir ein Fall in der Verhandlung aufgefallen, wo der Zeuge behauptete, er sei bei der Lohnauszahlung im Juni unmittelbar nach der Wahl in seinem Lohn geschädigt. Es ist aber sofort nachweisbar, daß es gar nicht möglich gewesen ist, daß die Wabl irgend einen Einfluß auf die Lohnbemessung hat ausüben können, weil der im Juni bezahlte Lohn schon im Mai verdient und festgestellt worden, im Juni nur die Abrechnung erfolgt ist. Ein anderer Fall! Ein Bergmann fühlt sich auch angeblich durch einen Beamten geschädigt und wirft sofort ein: das ist wohl wegen der Wahl für Fuchs geschehen. Darauf wird dem Mann nach⸗ gewiesen, daß er überhaupt Baper und in dem Wahlkreis, in dem Herr Fuchs gewählt ist, gar nicht wahlberechtigt gewesen ist. So sehen Sie, wie in vielen Einzelfällen die Phantasie die Leute zu Aus⸗ sagen verführt, die an sich vollständig unhaltbar sind.
Der Saarbrücker Gerichtshof ist übrigens bei dieser ganzen Frage in den verschiedenen gerichtlichen Verhandlungen nach meiner Auf— fassung fortschreitend zu einer milderen Auffassung in der Beurteilung der Beamtenschaft von Saarbrücken gekommen und immer mehr zu der Auffassung, daß bei dem ganzen Vorgehen die Parteileidenschaft eine große Rolle spielt und man daher von den gesamten Aussagen Erhebliches abziehen müsse. Ich darf Ihnen vielleicht ins Gedächtnis zurücktufen, was bereits bei der vorigen Inter- pellation hier verlesen ist; ich darf auf die Erkenntnisse in dem ersten und zwelten Lehnen⸗Prozeß vom Oktober und
dienstlicher Anordnung zu schädigen. Für die Feststellung jedoch, daß dieses Vorgehen auf eine Weisung oder ein Einverständnis ihrer höheren Vorgesetzten zurückzuführen ist, — worauf es nach dem Inhalt des Artikels allein ankommen kann, — hat die münd⸗ liche Verhandlung greifbare Anhaltspunkte nicht ergeben. Hier geht der Gerichtshof noch sehr scharf ins Gericht mit einer Reihe von unteren Beamten; im Erkenntnis vom 23. Dezember heißt die betreffende Stelle: Es läßt sich auch keine Feststellung treffen, daß Bergleute wegen ihrer bei der Wahl bekannt gewordenen zentrumsfreundlichen Gesinnung sich Nachteile zugezogen hätten. Allerdings kann, wie hier besonders hervorgehoben werden soll, nicht verkannt werden, daß sich Bergleute in einigen Fällen durch Aeußerungen von Beamten, welche sich auf die Wahl bezogen, wegen ihrer politischen Haltung be⸗ einträchtigt oder in ihrem religiösen Empfinden gekränkt fühlen mochten. Nach dem Eindruck, den das Gericht von der Persönlich⸗ keit des Zeugen Schlafhausmeister Bremer in der mündlichen Ver⸗ handlung gewonnen hat, scheinen von seiten dieses Beamten solche Aeußerungen häufiger vorgekommen zu sein. Ob auch die von ihm vorgenommene Verlegung der 3 Bergleute nach der Stube Nr. 28 ihren Grund in einer chikanösen, dienftlich nicht zu rechtfertigenden Anordnung hat, konnte mit Rücksicht auf den Widerspruch seiner Aussagen mit denjenigen des Zeugen Gebhard nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Faßt man aber auch alles zusammen, so kommen immerhin im Verhältnis zu der über 30 0200 Mann zählenden katholischen Belegschaft nur so wenige und vereinzelte Fälle in betracht, daß von dem Nachweis einer systematischen Bedruckung (Zuruf im Zentrum: systematisch!)
nicht die Rede sein kann.
Ich sehe hierin schon eine entschieden mildere Beurteilung der Be⸗ amten. Dies setzt sich aber fort in dem neusten Erkenntnis vom 13. Juni. Da heißt die betreffende Stelle. Nach alledem gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, daß die für erheblich erachteten Punkte der Beweisaufnahme nicht geeignet sind, die in der ersten Gruppe zusammengestellten Vorwürfe oder einzelne derselben zu rechtfertigen. Wohl mögen, wie ohne weiteres zugegeben ist, in einzelnen Fällen (. B. im Falle Ruffing, Obri, Huwig), ungehörige, auf die Wahl bezügliche Bemerkungen von Steigern gefallen sein, die das Ehrgefühl von Unterzebenen ver⸗ letzen konnten. Es mag auch in dem einen oder anderen Falle ein Beamter noch in anderer Beziehung den ihm unterstellten Arbeitern gegenüber nicht einwandfrei gehandelt haben. Jedenfalls kommen aber, selbst wenn man in manchen Punkten der Beweisaufnahme ein dem Angeklagten günstigeres Ergebnis feststellen wollte, als es oben angenommen ist, immerhin im Verhältnis zu der großen Belegschaft von rund 45 000 Mann und 1200 Beamten sowie bei dem zu berücksichtigenden Zeitraum von 3 Jahren ins⸗ gesamt nur so vereinzelte Fälle in Betracht, daß von dem Nach⸗ weise eines Systems der Entrechtung, Vergewaltigung, Bevor⸗ mundung usw. nicht die Rede sein kann.
Meine Herren, ich darf hierbei zu der Verlesung aus dem Erkenntnis vom 23. Dezember, in dem ausdrücklich der Schlafhausmeister Bremer erwähnt ist, einschalten, daß ich in bezug auf diesen Beamten ein sehr scharfes Reskript erlassen habe und sofortige Entlaffung angedroht habe, wenn ähnliche Fälle sich wiederholten. Das nur nebenbei.
Meine Herren, unter den Eindruck dieser Beurteilung des Gerichts- hofs muß ich mich nach wie vor stellen trotz der Kritik des Herrn Vorredners. Der Herr Vorredner bat allerdings lobend für meine Verwaltung hervorgehoben, daß wir von dem Vorgehen, welches wir noch bei den ersten Prozessen, den Lehnen⸗Prozessen, nach alter Ge⸗ pflogenheit der preußischen Verwaltung eingehalten haben, Beamten in Verwaltungssachen Aussagen vor Gericht nicht zu gestatten, abge⸗ gangen sind, daß wir mit diesem sonst feststehenden System in dem Prozeß Kraemer gänzlich gebrochen haben. Ich habe lediglich dem Gerichtshof freigestellt, zu entscheiden, welche Vernehmungen er für erheblich hält, und allen Parteien anheimgegeben, bezügliche Anträge bei mir zu stellen. Da der Verkehr mit mir zu weitläufig gewesen wäre, habe ich den Herrn Oberberghauptmann, der damals in Saarbrücken anwesend war, ausdrücklich bevollmächtigt, an meiner Stelle sofort und umgehend die Entscheidung zu treffen, und in jedem Falle ist die Entscheidung getroffen: Der Mann kann vernommen werden. Der Staatsanwalt hat in dem Prozesse das Bild gebraucht, daß die Verwaltung sich einer Röntgendurchstrahlung unterworfen hätte, und ich glaube, daß das auch zutreffend ist; wir haben nichts ver— heimlicht. Das Ergebnis aber dieser Verhandlungen, meine Herren, ist das Erkenntnis vom 13. Juni, von dem ich Ihnen einen kleinen Teil bereits verlesen habe. Aus diesem Erkenntnis muß ich noch einige weitere Teile zur Verlesung bringen.
Zunächst hat der Herr Interpellant schon ganz richtig aus geführt, daß der Gerichtshof die Anklagen, die von dem Bergmann Krämer in den Flugblättern gegen die Bergverwaltung erhoben waren, in zwei Gruppen zusammengefaßt hat. Er hat die Zusammen⸗ fassung in diese Gruppen im wesentlichen auch als berechtigt seiner⸗ seits anerkannt. Da ist zunächst die erste Gruppe, bei der behauptet wird: ‚Systematische Unterdrückung der Bergarbeiter in den ihnen zu⸗ stehenden Rechten, insbesondere Vergewaltigung derselben zu Gunsten
hätte führen können.
Der zweite Teil der Vorwürfe, die von dem Angeklagten in de Flugblättern erhoben worden sind, ist zusammengefaßt unter 8 Gruppe: „Systematische Ausbeutung der Bergarbeiter zu Gunsten de Fiskus durch Zahlung von Hungerlöhnen und Vernachlässigung de Fürsorge für ihre Sicherheit und Gesundheit. Meine Hemen bezüglich dieser Klagen kann ich mich kurz fassen; ich brauche hier nm den kurzen Schluß des Resumes zu verlesen:
Nach dem Gesagten konnte das Gericht unbedenklich die Fe stellung treffen, daß die in der zweiten Gruppe zusammengefaßter ehrverletzenden Behauptungen der Flugblätter unwahr sind.
Dann fährt das Erkenntnis fort — und da muß ich um Ihn Entschuldigung bitten, wenn ich etwas länger verlese, aber es ist z allgemeinen Verständnis notwendig —:
Es bedarf nunmehr der Prüfung der Frage, ob und inwiewe der Angeklagte bei der Verbreitung der in den Flugblättern en haltenen inkriminierten Behauptungen in gutem Glauben gehandel habe. Diese Frage hat das Gericht hinsichtlich der ersten Grur von Vorwürfen bejaht, bezüglich der zweiten dagegen verneint Hierbei wurde von folgenden Erwägungen ausgegangen: Jedenfall hat der Angeklagte, wie bei dem Interesse, das die Bergbevölkernr des Saargebiets im allgemeinen und zweifellos auch der Angeklagte als abgelegter und damals um seine Wiederanlegung noch bemäht gewesener Bergmann den sog. Lehnen⸗Prozessen entgegenbracht. anzunehmen ist, die Ergebnisse dieser Projesse genau vder— folgt. Nun sind in diesen Verhandlungen, welche auch ir den Flugblättern berührt sind, Einzelheiten zur Grörterunz gelangt, die der Darstellung des Angeklagten in Beziehung auf di Vorwürfe der spstematischen Entrechtung, Vergewaltigung usn wohl eine gewisse Stütze bieten konnten. Zudem handelt es sich um Verhältnisse, die wegen ihres politischen Charakters nicht gerad leicht zu beurteilen waren, zumal ihre Besprechung, wie gericht? bekannt ist, in der Tagespresse, in Broschüren und auch in den Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses sich nach mancher Richtungen hin im Sinne der Flugblätter bewegte.
Wesentlich anders ist dagegen die Schuldfrage hinsichtlich de zweiten Gruppe der Vorwürfe zu beurteilen. Als vor kurjem ab⸗ gelegter Bergmann stand der Angeklagte zur Zeit der Veröffent⸗ lichung der Flugblätter noch mitten im Leben der bergmännischen Bevölkerung des Saargebiets, der er 13 Jahre hindurch angehört hatte. Wie unbedenklich anzunehmen ist, kannte er die in Betrach kommenden Verhältnisse ganz genau; er wußte, daß der Lohn der Bergleute ein auskömmlicher sei, und daß die Angaben der Flugblätter über die Wohnungs⸗ und Ernährungsverhältnise der Wahrheit nicht entsprächen. In dieser Auffassung konnte er auch durch die ziffernmäßigen Angaben der Flugblätter nicht be⸗ einflußt werden, da er auf Grund seiner langjährigen Erfabrung und täglichen Anschauung sich sagen mußte, daß die in die Flug⸗ blätter aufgenommenen Zahlenreihen die Lohnverhältnisse, wie schon oben hervorgehoben ist, wenn auch ziffermäßig richtig, so doch tat⸗ sächlich unvollständig, einseitig und in ihrem Ergebnis unrichtig be—= leuchteten. Um so frevelmütiger erweist sich danach die in dem ersten Flugblatt aufgestellte und vom Angeklagten verbreitete Behauptung, im Prozeß Lehnen hätten einige Pfarrer bekundet: „Brot, Kaffee und ungeschmäljte Kartoffeln seien die Nahrung der Bergleute“, eine Bekundung, die, wie bereits oben gesagt, in dieser Ver⸗ allgemeinerung auch von den Geistlichen weder in den Ver handlungen gegen Lehnen noch in dem gegenwärtigen Projeffe gemacht worden ist. Weiterhin war dem Angeklagten als intelligenten Menschen ohne Zweifel auch bewußt, daß seitens der Grubenverwaltung das Mögliche zur Erhöhung der Sicherbeit und jur Vermeidung von Unfällen getan wird. Ist er doch selbit nicht in der Lage, auch nur einen Fall anzuführen, in welchem von einer Verunglückung von Bergleuten durch Verschulden eines Beamten oder infolge mangelhafter Betriebsleitung gesprochen werden kann.
Unter Berücksichtigung aller dieser Gesichtspunkte gelangte das Gericht unbedenklich zu der Feststellung, daß der Angeklagte gewußt hat, daß die in der zweiten Gruppe zufammengestellten ehrenräbrigen Behauptungen wahrheitswidrig seien. Ferner muß die in dem weiten Flugblatt mit besonderer Betonung hervorgehobene Ber merkung, die Rhiesigen Zustände' seien dazu angetan, auch weit über das Saargebiet hinaus ‚Entrüstung' und „Empörung“ zu erregen, als unbegründet gelten. Eine solche Wirkung bervorjurufen erscheint viel eher die Handlungsweise des Angeklagten geeignet, der die dobn Ernãhrungs⸗ Wohnungs und Gesundheitsverhältnisse der Bergarbeite⸗ bewußt wahrheitswidrig in ganz verallgemeinernder Weise al. schlecht und entsetzlich darstellt und die wider besseres Wissen au! ein Verschulden der Bergbeamten zurückgeführt wird.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Dezember 1903 und auf eine entsprechende Bemerkung aus dem letzten
einer politischen Partei sowie systematische Mißachtung und Bevor⸗
Arbeiter selbst und sogar die offentliche Sicherheit gesãhrdet war. Nildernde Umstände konnten ihm daher nicht zugebilligt werden, und dies umsoweniger, als er durch die ihm bekannten Urteile in den dehnenprozessen gewarnt war. Andererseits war dem Angeklagten seine bisberige Straflosigkeit sowie der Umstand zugute ju halten, daß er nicht der eigentliche Verfasser der Flugblãtter war, sondern eine borgeschobene Person, und daher die Tragweite seiner Dandlungs˖ weise nicht ganz überschaut haben mag. Hiernach erschien wegen der ersten Tat eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten usw. das hat der Herr Interpellant schon vorgetragen — angemessen. ; gr wurde zu einer Gesamtstrafe von drei Monaten verurteilt.
Diese Schlußerwägung des Gerichtshofs, die ble Virkung, die nie Flugblätter und die verhetzenden Verhandlungen auf die große Bergarbeiterschaft hatten, möchte ich auch hier hervorheben und ningend bitten, mit möglichster Ruhe die weiteren Verhandlungen stattfinden zu lassen, um keinen Schaden in der großen Arbeiterschaft anzurichten. Ich leugne ebensowenig wie das Erkenntnis, daß einzelne Beamte und besonders Unterbeamte sich in der Hitze des Gefechts — heonders handelt es sich um Wahlaktionen, in denen die Leiden⸗ scaften aufs äußerste erregt sind — zu unbedachtsamen Acußerungen, n ju Handlungen sich haben hinreißen lassen, die besser nicht gefallen, besser nicht geschehen wären. Das babe ich bereits früher bei Einzelfällen, die hier verhandelt worden sind, anerkannt, nas erkenne ich auch heute wieder an. Aber ich sage mit dem Gerichtshof: was will es heißen, wenn man bei leidenschaftlichem Suchen mit einer Armee von Gegnern der Bergverwaltung nicht ncht anhängen konnte, als es gescheben ist! Das rechtfertigt nicht, don einem System der Unterdrückung, von einem System der Aus beutung zu sprechen. .
Auch weiter wiederhole ich früher Gesagtes. Wo im ein zelnen Falle Klagen über Beamte berechtigt schienen, habe ich für Abhilfe gesorgt und habe Ihnen den Fall Bremer als Beisxiel bereits mit⸗ zeteilt. Ich darf auch weiter mitteilen, daß bereits mein Herr Amts⸗ dorgänger wiederholt in ähnlicher Weise scharfe Verfũgungen bat ergeben lassen. Und, meine Herren, wenn Sie immer wieder erwägen, daß wir es mit einer Beamtenschaft von 1200 Mann zu tun haben, st es weiter nicht wunderbar, daß gelegentlich nebenher gehauen ird, gelegentlich gefehlt, gelegentlich auch grob gefehlt bird. An Abhilfe und Ermahnungen zur Besserung hat es dierseits nicht gefehlt und wird es auch für die Zukunft nicht fehlen. Aber eins muß ich auch bier wiederholen, na ich früher schon ausgesprochen habe: ich muß die zahlreiche Beamtenkõrperschaft, die im Saarrevier ist, dagegen in Schutz nehmen, daz mit einer gewissen Leidenschaftlichkeit von gegnerischen Parteien von ihr verlangt wird, sie solle sich jeder Einwirkung auf die Wahlen entalten. Ich muß meinen Beamten ihre volle Wahlfreiheit auf recht erhalten (sebr richtig! bei den Nationalliberalen), auf wen sich sbte Wahl auch lenken möge. Aber selbstverstãndlich — und das habe ich im vorigen Jahre hier aufs strengste betont und babe es vor det letzten Wahl auch den Beamten aufs strengste eingeschãrft — beben sie sich streng an die Gesetze zu halten, sie haben die gesetzlichen Verschriften nicht zu übertreten; wo das geschehen ist, wo mir in ju⸗ derllãssiger Weise Nachricht darüber zugeht, werde ich einschreiten und rerde dafür sorgen, daß Ordnung berrscht.
Meine Herren, daß bei der letzten Wabl auch eine erhebliche Besserung gegen das eingetreten ist, was früher hier wiederholt vor- zettagen worden ist, ergibt sich, meine ich, auch u den Verhand lingen. Es sind mir aus den Verhandlungen zwei Fälle im Ge⸗ dichtnis. Da ist eine Aussage von einem Pfarrer Didier, die etwa debin lautet: bei der Wahl im Jahre 1903 waren die Einrichtungen in Isolierkasten bei uns ganz gut, da konnte jeder unbeobachtet räblen, wie er wollte. Meine Herren, dies auch als Erwiderung auf betreffende Bemerkungen des Herren Intervellanten, der eine Reihe von ZJeugenaussagen herangezogen hat, die das Gegenteil bebaupten. Jedenfalls kennzeichnet sich die Aussage des Herrn Pfarrer Didier als eine auch fir den Herrn Interpellanten durchaus zuverlässige, insofern als Herr Didier einer derjenigen gewesen ist, die von jeber in hervorragender Deise für die Interessen der Zentrumspartei ein getreten sind; er rärde eine derartig unbedingt freisprechende Aeußerung nicht getan beben, wenn er seinerseits Bemerkungen gehört hätte, die das Gegen ˖
leil behaupten. .
Dann ist noch eine weitere Aussage des Zeugen Simen nicht minteressant, da sie beweist, daß die Beobachtung der Wähler, von der der Herr Vorredner wiederholt geredet hat, nicht nur von seiten der nationalliberalen Partei, die in hervorragender Weise allerdings buarch die Beamtenschaft vertreten gewesen ist, sondern gerade so gut den der anderen Seite stattgefunden hat. (Hört, hört h) Denn hier dird ein Zeuge gefragt:
Ist es Ihnen aufgefallen,
— fragt der Vorsitzende — ⸗ daß Bergleute von Beamten dort beobachtet worden wäͤten oder ö man den Versuch gemacht hat, sie zu beobachten? euge —.
, Beamte da, die wählten; im Wahllokal hat sich
niemand aufgehalten, das war fast den ganzen Tag leer.
orsigzender:
trefflichen Erklärung, die seitens des hier vielangegriffenen Herrn
(Große Heiterkeit) Sie seben, meine Herren, gewisse komische Grisoden sind hier auch vorgekommen. (Heiterkeit)
Meine Herren, ich möchte meine Bemerkungen noch mit der Sitte schließen, die scharfen Gegensätze im Saarredier nach Tunlichkeit sich nicht weiter entwickeln zu lassen. Ich boffe, daß bei beider seitigem guten Willen der streitenden Parteien, bei aller Lebhaftigkeit des Kampfes dieser in Zukunft so geführt werden kann, daß Schãrfen ver⸗ mieden werden, wie sie zu den hier verhandelten Proʒessen führten, und die schlie lich nur der Umsturzwartei zugute kommen, die wir hier im Hause samt und sonders doch sicherlich nicht vertreten.
Meine Herren, die Verwaltung in Saarbrücken hat, was ich meines Erachtens auch hier und an dieser Stelle lobend hervorheben muß, mit großem Geschick und mit großem Erfolge die soꝛialdemo⸗ kratische Bewegung dem Saardistrikt bisher im wesentlichen fern ge⸗ balten (sehr richtig, zum Glück der dortigen Arbeiter und zum Glück der ganzen Gegend. Tragen wir nicht dazu bei, eine gegenteilige Bewegung zu fördern!
Meine Herren, dann zum Schluß möchte ich noch aus einer vor⸗
Geheimen Bergrats Hilger in diesem Prozeß ber die soziale dage der Bergarbeiter ahgegeben ist, meinerseits hier wenigstenẽ kur einige Hauptzahlen rekapitulieren. Im übrigen darf ich für die jenigen Herren, die sich dafür interessieren, auf den steno⸗ graphischen Bericht verweisen, der gleich auf den Tisch des Hauses niedergelegt werden wird. Meine Herren, ich lege Wert darauf, auch bier von dieser Stelle aus nochmals zu bekunden, daß in der Tat die sozialen Verhältnisse an der Saar nicht lediglich be⸗ messen werden dürfen an der Lohnhöhe, sondern daß sie gemessen werden müssen an den gesamten sozialen Zuständen. Ich abstrahiere dabei von den politischen Gegensätzen. Meine Herren, bei den Saar⸗ gruben sind im ganzen zwischen 44 000 und 45 000 Arbeiter im Jahre 1903 beschäftigt gewesen. Von diesen waren 23 091 verheiratet, von diesen wiederum hatten 16163 Eigenbesitz an Haus und Feld; das ist 70 0/0 der gesamten verheirateten Belegschaft. Meine Derren, ich glaube nicht, daß irgendwo in Deutschland ein ãbnliches Beispiel an⸗ geführt werden kann. In den meisten Gegenden strebt man danach, nur einen kleinen Prozentsaß des Verhältnisses von Saarbrũcken zu erreichen. Dazu kommt, daß im Gegensatz zu dem, was von mehreren Zeugen in früheren Prozessen ausgesagt worden ist, in diesen 16000 Wohnungen 81 620 bewohnbare Räume sich befinden, d. h. etwa 34 bewohnbarer Raum pro Wohnung. Meine Herren, wer den Ver⸗ handlungen des letzten Wohnung kongresses gefolgt ist wird sich auch da sagen: das sind ungewöhnlich günstige Verhältnisse. In den 667 dem Fiskus gehörigen Häusern — es gehören ihm nur wenige Häuser, weil er das Mietsspstem nicht anwenden will, wenn er es vermeiden kann — in diesen Häusern, die allerdings jum Teil von Unterbeamten bewohnt sind, sind je 5 bewohnbare Räume. Es werden, um die Errichtung eigener Häuser zu fördern, seit langen Jahren Bau⸗ prämien in Höhe von 900 M für jedes Haus gezahlt. Dabei werden unverzinsliche Darlehen, die nach etwa 10 Jahren amortisierbar sind, gegeben in Höhe von je 1500 bis 100 Æ, und diese Einrichtung gerade ist es, die dazu geführt hat, daß in so hohem Maße Eigenbesitz besteht. Denn durch diese Einrichturg werden bis zum Schluß dieses Jahres nicht weniger als 6565 Häuser errichtet sein.
Meine Herren, außerdem sind 29 Schlafhäuser mit 4755 Betten vorhanden, die allerdings vorwiegend nicht für junge, unverheiratete Arbeiter, sondern vorwiegend für Arbeiter bestimmt sind, die aus dem Gebirge die Woche über zur Arbeit in das Revier kommen und die Sonntags nach Hause gehen. Aber meine Herren, auch diese Schlaf⸗ häuser vermindern das schädliche und leider auch dort noch nicht ganz abgestellte Schlafgãngerwesen und sind meines Erachtens auch vom sorialen Standpunkte aus in hobem Grade zu begrũßen. Daneben ist durch zahlreiche Kaff eeküchen eigentlich auf jedem Bergwerk dafür ge⸗ sorgt, daß die Leute, wenn sie auf ihrem weiten Wege von der Heimat zur Arbeit kommen, sich wieder erfrischen können.
Es sind Industrieschulen, es sind Haushaltungsschulen in großer Zahl für die Töchter der Bergleute vorhanden, nicht weniger als 73 Werkschulen, d. h. obligatorische Fortbildungsschulen, die die jungen Leute bis zum 18. Jahre besuchen können, überall eingerichtet. Weiter⸗ hin sind bei fast jeder Inspektion Arbeiterbibliotheken und Lesezimmer vorhanden.
Dann sind äußerst günstige Zahlen zu berichten über die Klein wirtschaft der Eigenbestzer. Die Belegschast, die Eigenbesitz hat, hat einen Viehbestand von nicht weniger als 95 Pferden, 10 716 Stũck Rindvieh, 10 5a Ziegen, 10134 Stück Schweine. Meine Herren, das bedeutet auf jeden der Haushalte mehr als ein Stäck Vieh, und wenn sie das reduzieren auf die gesamte Belegschaft: auf jeden zweiten Mann je eine halbe Kuh, eine halbe Ziege und ein halbes Schwein. Meine Herren, das sind ganz ungewöhnlich günstige Verhãltnisse.
Die Spareinlagen werden nur zum Teil vermittelt durch Betriebskassen. Den Arbeitern ist es leicht gemacht, sich von ihren Löhnen Geld zurückhalten zu lassen und in die Werkskassen zu legen. Die direkten Einlagen in die Sparkassen entziehen sich unserer Statistik. Aber diese Spareinlagen, die durch die Werkskassen allein gehen, haben im vorigen Jahre 687 362 *, d. h. 162 000 mehr
weise heftige Differenzen zwischen Arbeitern und Beamten vorkommen, im allgemeinen doch das Verhältnis ein im besten Sinne patriarcha⸗ lisches ist: die Leute wohnen überall auf dem Lande; die Beamten kennen ihre Leute zum großen Teil; es ist keine häufig wechselnde Arbeiterbevölkerung, wie das in vielen anderen Arbeiterbezirken der Fall ist, sondern sie ist ständig. Es hat sich ein persönliches Verbältnis herausgebildet, und dieses versönliche Ver— hältnis findet alle zwei Jahre auf allen Bergwerken seine Betãtigung in einem großen Bergfest, welches gefeiert wird, und an dem Beamte wie Arbeiter mit Kind und Kegel teilnehmen, und bei dem ein äußerst herzliches Verhältnis zwischen Arbeitern und Arbeitgebern sich abspielt.
Meine Herren, ich will Ihre Geduld nicht weiter in Anspruch nehmen; ich bitte um Entschuldigung, daß ich Ihnen diese Ausfũh⸗ rungen etwas länger gemacht habe. Sie gehören aber entschieden zur Beleuchtung des GSesamtbildes, und waren notwendig, um zu zeigen, daß, wenn über Bedrückung der Arbeiter geklagt wird, so viel glänzende Seiten auf der anderen Seite vorhanden sind, daß die ein⸗ zelnen Fälle, wie sie vom Gericht auch angenommen sind, in der Tat nicht ins Gewicht fallen können gegenüber der Gesamtlage, die im Saarrevier herrscht.
Ich darf nochmals schließen mit der dringenden Bitte, durch die Verhandlung hier die Gegensätze im Saarrevier nicht weiter unnütz zu verschärfen; der tertius gaudens stebt vor der Tür und wird kommen, wenn wir hier nicht vorsichtig sind.
Abg. Br. Röchling (nl): Der Abg. Marx hat sich außer. . fleißigt, und ich will auch r ich kann Herrn Sache etwas leicht gemacht hat; er hat die Zeugenaussagen, die zu seinen Gunsten sprechen, angefübrt und mitgeteilt, wie das Gericht diese Aussagen gewürdigt, aber er bat. sich die Mühbhe geschenkt, die Zeugenaussagen von der Gegenseite vorzutragen. Aus diesen ergibt sich aber gerade in dem Fall Höh, daß der Steiger David fich diesem direkt als Nationalliberaler vor- geslellt hat. (Der Redner verliest die stenographischen Aufzeichnungen äber diefe Außsagen im Saarbrücker Prozeß) Danach gewinnt die Aeußerung: Da können Sie ja nächstens zeigen, daß Sie waschecht sind' doch eine ganz andere Bedeutung, Auch eine ganz Reihe anderer Zeugen hat im gegenteiligen Sinne zu den Ausführungen es Abg. Marr ausgesagt; so bat der Zeuge Heinrich Simon über die Wahldorgange von 1802 bezüglich der. Wahlkontr elle ausgesagt, daß er feftgestellt babe, daß bon der Tür aus im Wahllokal gar nichts gefehen werden konnte, und daß ihm auch nicht aufgefallen fei. daß Beamte Beobachtungen bei der Wabl angestellt hätten, daß vielmehr im Wahllokal niemand anwesend gewesen sei. Gbenso hat auch ein anderer Zeuge ausgesagt. Es ist ferner be hauptet worden, daß die Bergleute zitternd vor ibren Vorgesetzten zur Wahl gegangen seien. Der Vorsitzende des Kriegerpereins hat aber nach selnsn langjährigen Erfahrungen als solcher festgestellt, daß ein besseres kameradschaftliches Verhältnis als zwischen den Bergarbeitern und Beamten nicht zu denken sei. Wie unvollständig die Bericht- erstattung des Abg. Marx war, zeigt sich auch aus dem Fall des Bergmeisters Adams, der konfessionelle Gegensätze in die Bergarbeiter⸗ schaft hineingetragen, und von dem das Gericht festgestellt bat, daß seine Versetzung aus nicht zu beanstandenden Gründen erfolgt sei. Gewiß sind Wahbhlkontrollen durchaus zu verwerfen, und wir als TSiberale wollen die Freibeit der Wahl nicht antasten und halten es nicht für zulässig, gegen den Willen des Wählers zu eruieren, wem er feine Stimme gegeben hat. Aber das Landgericht in Saar- brücken sagt in feinem Erkenntnis, es sei nicht einzusehen, weshalb der Bergberwaltung verwehrt werden solle, ebenso wie andere Privatbesitzer Aufklaͤrung unter die Arbeiter zu bringen. Es sei jedoch nicht festzustellen, daß Zentrumsleute durch ihre Vabl sich Nachteile zugejogen haben. Man spricht diel pon einem System in Saarbrücken. Berr Marx hat zwar das Wort Spstem abgelehnt, aber es doch so dargestellt, als ob eine inveterata gonsustudg be⸗ ftebe, die Arbeiter zu entrechten. Wir halten es für ein großes Glück, daß durch die energische Stellungnahme aller Beteiligten es dert ge lungen ist, eine aktive sozialdemokratische Betätigung hintanzuhalten. Das Gericht ist zu der Ueberzeugung gekommen, daß es sich um he ⸗ fechtigte Äbwebr der Solialdemokratie, aber nicht um eine Be⸗ schraͤnkung der politischen Freiheit handle. Das Zentrum sagt, es handle sich um einen Kampf gegen das Zentrum. Nun, die Presse tst der best? Barometer der öffentlichen Anschauungen und der Spiegel der Partei, sie ist aber auch dazu da, zu belehren und auf die Parteigenossen zu wirken. Sage mir, was Du liest, und ich will Dir fagen, was Deine Gesinnung ist. Die Tendenz; mancher Presse sst aber' auf die Ternichtung der staatlichen Autorität gerichtet. Das Gericht bat ausgesprochen: Es ist gerichtsbekannt, daß die sogenannte Dasbach⸗Presse die Beamten der Bergvernaltung und einzelne an: be sonderz in verletzender Weise angegriffen hat, und die Abwehr dagegen liegt im Interesse der Wahrung, der Autoritãt. Das „‚Srftem' Fat aiso vor den unparteiischsn Richtern lo gut wie gar nicht bestanden. Das Gericht hilligt die Maßregeln der Verwaltung. Pie Interpellation beflagt sich über Wahlbedrückung und Wahl. föntrolle. Wer fich darüber beklagt, muß doch erst selbst ein reinen Gewiffen haben. Aber nehmen Sie mir nicht übel; ist denn die Jentrumspartei wirklich so absolut frei bon Wabhlbeeinflussungen? Aus der früheren Zeit läßt sich eine ganze Menge von Beispielen für folche anführen; ich erinnere nur an den Fall Adams und an den Fall bes Kaplans Thies, der mit allen möglichen Mitteln von einem Berg⸗ menn Gebeimniffe berausbekommen wollte, und ferner an die Akten über frũhere Da ef g, Aber Zentrum und Nationalliberale haben eigentlich etwas Besseres zu tun, als sich über alte Wabl⸗ Iakten von 1858 und früher zu streiten, und über die Wahl von, 1803 wollen wir uns im Reichstag unterhalten. Wir sind darauf an ewiesen, mit dem Zentrum wirtschaftliche Arbeit im Interesse des ee fanden ju leiften. Beide Parteien sind Söhne eines Vaterlandes.
keine Schärfe in die Debatte hineinbringen. Abe 2
als im vorigen Jahre, betragen. Die Einlagen sind in starker Zu⸗
Wag draußen geschehen ist, wissen Sie nicht?
nahme begriffen.
Abg. Dr. Bachem Sentr ): Unsere frühere Interpellation vom 6 halte gar keinen anderen Zweck, als darauf hinzuwirken, die