pflichtet, zu erklären, daß ich meinen Kindern sage: wir fuͤrchten weder Gott noch sonst irgend etwas in der Welt“. (Hört, hört) Bemerkenswert sind auch die Erklärungen, die der kürzlich verstorbene Schulrat Bertram in derselben Sitzung der Stadtverordneten im Auftrage des Magistrats und als dessen Vertreter abgegeben hat. Er äußerte sich folgendermaßen — ich zitiere wörtlich aus dem amtlichen stenographischen Bericht — Da müßte die Frage entstehen in der Schulverwaltung: ist es recht, daß dieselben Räume, welche erbaut sind, um die Gewissen der Jugend zu erziehen, welche die Bollwerke der Sittlichkeit für die nächsten Generationen bilden und so bilden, daß die Jugend wird erzogen in dem, was die Gegenwart für heilig und recht hält, — ist es recht, sage ich, daß diese Räume an ihrem Respekt da⸗ durch verlieren, daß an demselben Tage, wo in dem Schulunterricht den Kindern dies mitgeteilt wird, dies den Kindern ein— geprägt wird, von dem Manne, der sich bekannt gemacht hat durch diese Versammlung in Berlin und weit über die Grenzen Berlins hinaus, das Gegenteil gelehrt wird? (Sehr guth Meine Herren, wir suchen das Vertrauen der Bürgerschaft zu unseren Schulen heilig zu halten. Aber noch mehr, wir nötigen die Kinder in diese Schulen hinein, und da müssen wir die äußerste Sorgfalt dafür anwenden, daß die Würde dieser Häuser, das An⸗ sehen, welches sie genießen, mit dazu hilft, das Gewissen der Kinder scharf und rein zu halten. (Sehr gut!) Meine Herren, mit Unrecht hat der Herr Vorredner gesagt, wir hätten einen solchen Schritt angeraten und hernach ausgeführt aus Rücksicht auf irgendwelche vorgesetzte Behörde, aus Rücksicht auf irgendwelche Partei. Nein, meine Herren, wir haben den Schritt getan aus dem Gewissen heraus, daß wir Ihnen, dieser geehrten Versammlung, Rechenschaft von unserem Tun schuldig sind, daß wir Ihnen schuldig sind, die Jugend unverdorben und wohlerzogen der Nachwelt zu überliefern. (Bravo!) Wir mußten uns sagen, diese Bollwerke, die wir mit Mühe und großen Kosten aufgerichtet haben, sind uns übertragen zur Be— wachung, und wir hätten an unserer Pflicht gefehlt, wenn wir nicht in dem Augenblick, wo es offenkundig war, daß deren Würde ver⸗ letzt wäre, eingeschritten wären und gesagt hätten: bis hierher und nicht weiter!“ Nun, meine Herren, der Gegensatz jzwischen der damaligen und der jetzigen Auffassung braucht von mir nicht weiter betont zu werden; er führt zu traurigen Schlußfolgerungen. Ich komme nun noch auf die Verhandlungen der staatlichen Schulaussichts behörde mit dem Berliner Magistrat wegen Ein— schränkung der Ueberlassung von Schulräumen, namentlich der Ueber⸗ lassung von Turnräumen an Sokolvereine. Diese Verhandlungen reichen bis zum Jahre 1897 zurück. Bereits der verstorbene Ober⸗ präsident von Achenbach hat im Jahre 1897 auf bei ihm eingegangene Beschwerde Veranlassung genommen, den damaligen Oberbürgermeister zur Aufgabe des hinsichtlich der Vergebung von Turnhallen und anderen Schulräumen eingenommenen Standpunktes zu bewegen. Es handelt sich also nicht etwa um eine Erfindung des reaktionären, rück— ständigen Kultusministers, sondern es ist schon in damaliger Zeit ge—⸗ schehen. Die Verhandlungen führten nicht zum Ziele. Sie wurden im Jahre 1900 erneut aufgenommen, als es bekannt wurde, daß auch für freireligiöse Zwecke die Aula einer Volksschule seitens des Ma⸗ gistrats eingeräumt worden war. Der gegenwärtige Herr Ober⸗ präsident hat wiederholt mit dem Herrn Oberbürgermeister ver⸗ handelt und ihn zu bestimmen gesucht, doch wenigstens die Sokolvereine von der Benutzung der Turnhallen auszuschließen. Auch ich habe diesbezüglich mit dem Herrn Oberbürger⸗ e meister persönlich gesprochen. Es ist unrichtig, wenn in der Presse . diese Verhandlung lediglich als ein Dinergespräch hingestellt worden d ist; die Besprechung hat allerdings nicht an amtlicher Stelle statt⸗
ist scheidend. War es eine Notwendigkeit für die Schulaussichtsbebörde, in dieser schroffen Weise einzusprechen: Jede Benutzung der Schul⸗ räume bedarf der vorgängigen Genehmigung, und wenn es not— wendig war, war es klug? politischen Parteistandpunkt aus ansehen, auch nicht von dem Stand . aus, daß die freisinnige Partei die Interpellation eingebracht gat.
eine renitente Behörde ist, welche dem Staate Schwierigkeiten machen will. Die Berliner Behörden haben gegen ihre Ansicht willig die Anweisungen befolgt und tun es noch herte. Der Magistrat hat seine Auffassung so dargestellt, daß man wohl sagen könnte, er habe unrecht, aber nicht, daß es ein tendenzisser Widerspruch sei. Seitdem die An= weisungen ergangen sind, hat der Magistrat keine neue Erlaubnis erteilt,
ohne weiteres zurückzuziehen. Die
werden.
handelt worden, wie im vorliegenden Fall. Ich werde es mit Freude
begrüßen, wenn eine derartige Entscheidung herbeigeführt wird (Zuruf
bei den Freisinnigen: Geben Sie uns doch Gelegenheit dazu!), denn
ich bin der festen Zuversicht, daß sie zu Gunsten des diesseitigen Stand⸗
punkts ausfallen wird. Ich will dabei betonen, daß ich mit der An—
erkennung für die beträchtlichen Opfer, welche die großen Stadt⸗
gemeinden für das Schulwesen fortgesetzt bringen, und ihre wertvollen
Leistungen auf diesem Gebiet nie zurückgehalten habe, und aus dieser Würdigung die Konsequenzen gezogen habe, diejenigen Konsequenzen, die sich mit den staatlichen und unterrichtlichen Interessen irgendwie vereinigen lassen. Ich kann noch weiter gehen und den Herren versichern, daß ich
in besonderen Fällen langjährige Streitigkeiten und Zweifel über die Organisation der Schulverwaltung in größeren Stadtgemeinden, zum Teil durch persönliches Eingreifen, zu allseitiger Zufriedenheit ge⸗ schlichtet habe. Indes, ich glaube, in der Ansicht nicht fehl zu gehen, daß eine große Stadtgemeinde, insbesondere ein Gemeinwesen von so hervorragender Bedeutung, wie Berlin, gerade deshalb auch besondere Pflichten in bezug auf die Wahrung ebenso wie der kommunalen, so auch der öffentlichen und staatlichen Interessen hat. (Sehr richtig) Da eröffnet nun ein Vergleich zwischen der Auffassung der städtischen Behörden aus dem Jahre 1888 bezw. 1889 und ihrem neuesten Verhalten einen Ausblick auf eine schiefe Ebene, auf der ein weiteres Herabgleiten zu den schlimmsten Folgen führen würde. Ich würde nach meiner gewissenhaften Ueberzeugung unverantwortlich handeln, wenn ich durch eine Politik des vollständigen Gehenlassens diesen Vorgängen untätig zuschauen wollte. Ich hoffe, daß die weitaus überwiegende Mehrheit des hohen Hauses mein in den Grenzen einer wohlerwogenen Schonung der städtischen Interessen (Eachen bei den Freisinnigen) sich bewegendes, die staatlichen Interessen und nicht in letzter Reihe die Interessen der nationalen Ehre (ach, ach! bei den Freisinnigen) wahrendes Eingreifen als gerechtfertigt an⸗ erkennen wird. (Bravo! rechts.)
f Antrag des Abg. Fischbeck (freis. Volksp.) findet eine Besprechung der Interpellation statt.
Abg. Hob recht (nl): Ich möchte nur die allgemeine Frage erörtern und die rein lokalen Interessen, soweit wie möglich, zurück- treten laͤslen. Nach meinen Gefühlen hat der Minister unrecht getan. Der Minister stellt an die Spitze den Nachweis feines formellen Rechts bezüglich der Beaufsichtigung, ja direkten Verwaltung der Schulen einschließlich der Gebäude; er ftützt sich daber in erfter Linie auf die Regierungsinstruktion und die der älteren Zeit angehörigen Bestimmungen, welche in ihrer Fassung, deren Grundlagen sich mit der Zeit verändert haben, nur noch eine beschränkte Geltung haben önnen. In der Entscheidung des Dberverwaltungs? gerichts hat es sich um etwas ganz anderes gehandelt; aus dem einen Satz der Entscheidung kann man für diese Angelegenheit keinen Beweis herleiten, denn die Entscheidung bezog sich auf spezielle Fälle, in denen das Gericht das Aufsichtsrecht anerkannt hat. Für mich
die Frage des formalen Rechts in dieser Frage nicht ent—
ch möchte diese Frage möglichst nicht vom
Diejenigen irren, die glauben, daß die städtische Schul deputation
s handelt sich für ihn nur darum, nicht die alten Erlaubnigerteilungen
Aulen dürfen zu keinem anderen als zu em erlaubten Zweck benutzt werden, es wird streng darauf gehasten, aß nichts anderes vorkommt, es dürfen auch keine Reden gehalten
Der Magistrat hat auch jeden Schein vermeiden wollen, als
die Ausführungen gewissermaßen als ein belehrendes Kompendium an= gesehen werden können. Ich habe um so mehr Veranlassung, an diesen durch den höchsten Gerichtshof fixierten grundsätzlichen Gesichtspunkten festzuhalten, als ich darin eine wertvolle Unterstützung einer lang—= jährigen Praxis der Unterrichtsverwaltung erblicke, einer Praxis, die sich bisher bewährt hat.
Wenn der Herr Vorredner gemeint hat, daß etwas absolut Neues in meiner Anordnung vom 17. Nobember 1903 liegt, so irrt er. Ich habe vorhin hervorgehoben, daß gleichartige ministerielle Anordnungen schon aus den Ho ger Jahren des vorigen Jahrhunderts vorliegen, die bei geeigneten Anlässen wiederholt worden sind. Ich habe ferner hervorgehoben, daß vorbeugende Maßnahmen, also eine prophylaktische Kontrolle, gar nicht zu ent behren sind. Sie sind bei keiner Aufsichtsbehörde zu entbehren und in den neueren Verwaltungsgesetzen sogar gesetzlich fixiert. Alles das habe ich hervorgehoben, dabei bleibe ich stehen, und da kann mich niemand widerlegen.
So harmlos ist die Auffassung det städtischen Behörden und die
Geltendmachung dieser Auffassung nicht gewesen, wie der verehrte Herr Vorredner es betont. Ich will ganz absehen von den Angriffen, die in den Kreisen der städtischen Gemeindevertretung gegen die Unterrichtsverwaltung gerichtet sind. Es ist z. B. behauptet worden, daß das Eigentum der politischen Gemeinde an den Schulgebäuden lediglich nach den Grundsätzen über Prioat— eigentum zu beurteilen sei; ein grundlegender Irrtum, den ich wohl nicht weiter zu berichtigen brauche. Es ist aber auch grundsätzlich jede Einmischung seitens der Unterrichts verwaltung für diejenigen Fälle abgelehnt worden, wo eine Benutzung von Schul⸗ räumen außerhalb der Schulzeit stattfindet. Ich habe vorhin schon hervorgehoben, zu welchen Unzuträglichkeiten es führen würde, wenn die Regierung in dieser Beziehung volle Willkür walten lassen wollte. Ich habe ferner betont, daß das der eigenen Auffassung zahlreicher Partei⸗ genossen und hervorragender Politiker von der linken Seite des Hauses nicht entspricht; man hat die Unterrichtsverwaltung geradezu dazu gedrängt, mit Aufsichtsmaßnahmen einzugreifen. Was den Berliner Fall anbetrifft, so kann bon einem präfekten⸗ mäßigen Eingreifen gegenüber den städtischen Behörden keine Rede sein. Ich habe aus der Erklärung, die der Magistrat hiesiger Haupt⸗ und Residenzstadt unter dem 20. September d. J. dem Provinzial⸗ schulkollegium abgegeben hat, auf das Ersuchen, nunmehr von Ueber— lassung von Schulräumen in den von mir bezeichneten vier Fällen Abstand zu nehmen, nur eine direkte und nicht höfliche Weigerung entnehmen können. Es ist hier gesagt:
„Die in § 18 der Regierungsinstruktion vom 23. Oktober 1817 und dem § 1 des Schulaufsichtsgesetzes vom 11. März 1872 mit der Maßgabe des 8 3 daselbst dem Staate vorbehaltene Ober- aufsicht und Verwaltung des gesamten Elementarschulwesens be⸗ greift die im Eigentum der Gemeinde stehenden Gebäude nur in— sofern, als sie von der Aussichtsbehörde als für den Schulbetrieb geeignet befunden und von der unterhaltungepflichtigen Gemeinde in diesem Zustand erhalten werden müssen, entzieht aber der Gemeinde nicht die aus dem Eigentum fließenden Verfügungsrechte, soweit sie den Schulbetrieb unberührt lassen.“
— eine Auffassung, die direkt im Widerspruch mit den herrschenden Rechtsanschauungen steht. (Lebhafter Widerspruch bei den Freisinnigen.)
Nun kommt aber der Tenor der ganzen Auseinandersetzung:
Wir müssen es daher ablehnen unsererseits Vor— kehrungen zu treffen, daß die in Rede stehende Be— nutzung, trotzdem wir als Eigentümer dieselbe gestattet haben, vom 1. Oktober er. ab unterbleibt.“
Meine Herren, das Ersuchen des Provinzial schulkollegiums ist
der da entstanden wäre; oder sollte ich vielleicht Schutzleute s por die einzelnen Türen stellen lassen? (Lebhafte Rufe links: jawohl h) Das wäre der Weg des . unmittelbaren Zwanges gewesen. Ich habe den unauffälligsten und hoflichsten Weg gewählt, der gewählt werden konnte. (Abg. Rosenow: Um die untergeordneten Beamten gegen ihre Behorden aufzuhetzen h = Ich bedauere sehr, meine Herren, daß ich mich in dieser Weise nicht mit den Herren unterhalten kann; das entspricht nicht meinen Gewohnheiten. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, ich kann nur damit schließen, daß der verehrte Herr Vorredner sich in zwei Fällen in bedauerlicher Weise in einem sachlichen Irrtum und in einem Falle in einem offenbaren Rechts⸗ irrtum befunden hat. Es handelt sich um keine neuen Erfindungen pon meiner Seite, sondern nur um eine scharf pointierte Hervorhebung eines Rechts, und die scharfe Betonung war hervorgerufen durch das Verhalten der Berliner städtischen Behörden. Hatte ich die Maßregel allein gegen Berlin angewandt, so wäre der größte Lärm erfolgt, und man hätte gesagt: der Unterrichtsminister will gegen Berlin besondere Maß⸗ regeln ergreifen. Ich habe demzufolge den Weg gewählt, eine allgemeine Anweisung behufs Klarstellung eines langst anerkannten und durch die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtt und s onstige Ministerial⸗ erlasse feststehenden Aufsichtsrechts der Regierung in einer allgemeinen Form sämtlichen nachgeordneten Behörden mitzuteilen, und auf dieser Grundlage ist erst ein Vorgehen gegen Berlin erfolgt. Damit war dem Vorwurf vorgebeugt, daß Berlin gegenüber ein besonders scharfer Weg eingeschlagen sei. Ja, meine Herren, wenn sich wirklich das Verhalten der Berliner Behörden so entgegenkommend gestaltet hätte, wie es der Herr Vorredner als in früheren Zeiten vorgekommen dar⸗ legte, so läge die Sache ganz anders; aber sieben Jahre hindurch waren in schonender, vertraulicher Weise Verhandlungen gepflogen worden (hört, hört! rechts); schon im Jahre 1897 hatte der Ober⸗ präsident von Achenbach, dem Sie wirklich nicht schroffe und bureau⸗ kratische Allüren nachsagen können, dringend Veranlaffung genommen, in einem sehr höflichen, sehr eingehend gehaltenen Schreiben an den Oberbürgermeister Zelle auf die Unertrãglichkeit dieses Zustandes auf⸗ merksam zu machen. Unsere Geduld hat tatsächlich lange genug ge⸗ dauert. (Bravo! rechts. Zischen links)
; aske (kons.: Die Freisjnnigen hätten auch ohne den 6 . der ,, Aktion Aufklärung von dem Staatsministerium erhalten können; man muß wohl , . daß nicht nur ihre Wißbegierde die Interpellatien Heranlaßt . Herr Funck hat selbst erklärt, daß er nicht Jurist sei, aber gerade diese Frage ift vom Standpunkt des Rechts zu entscheiden, ö sie auch vom politischen Gesichtspunkt aus betrachtet werden kann. Herr Gneist hätte sich in dieser Frage sicher von dern Sobrecht unterschieden. Daß Herr Funck in ruhigem ö. 6. sprochen hat, kann ich nicht anerkennen, denn er sprach z. B. 4 einem Ukas, von einem ,, * , einte, wenn es sich um hohe staatliche Interessen handle, hätte? He ber des . sich diefer Sache annehmen müssen. Das hn. . Neuigkeit; denn jeder Minister ist berufen, die allgemeinen staatli . Interessen wahrzunehmen. Der Minister ist von dem Schulreglemen don 1773 ausgegangen; das ö i,, . ,,,, kö
f inken erregt. as preußische Landrech t ald ric tg Hule ist eine Veranstaltung des . Nach zwei Erlassen untersteht das Schulvermögen der 4 des Stagtes, und ju dem Schulvermögen gehören auch 39. Schulgebäude. Auch die historische Entwickelung zeigt, daß ie Schulgebäude ebenfalls der Aufsicht des Staates ö Zu dieser Ansicht kommt man auch aug höheren n n, ö Frst durch das Eingreifen des Staates sind wir zu einem . schritt auf dem Gebiete des Schulwesens gekommen, und 2 ö. die Berechtigung der Aufsicht des Staates. Den 6. ö. . Selbstverwaltung durch Gesetz gegeben worden, und der th will in diese . . ,,. 24 6. f iellem und wirtschaftlichem wund
n len, teilen diesen Standpunkt und haben deshalb in der
ĩ äre, diese Dinge Wenn der Minister der Ansicht gewesen wäre, di. ß . ö. dulden, so konnte er durch den erh . k,, 1 äre fü e Sta streit . . 2 Und wir wären die letzten . die ö Gerichtgurteil' einen weiteren Widerstan? . . en eie hätten. Wo es keinen Kläger geben 1 . jf ö . Richter, wir . ö. 1 ,, 5 . 1 1e ; anz abgesehen ) . 686 s . , ö. berechtigt war, 3 . ,. vom November J503' für vollständig mit den He , 7 Selbstverwaltungsgesetzgebung unvereinbar. Die e he nn l der Minister ,,. , ,. . aaf ersf e , ö en , schriften zu machen, und zweitens: , , Bestimmungen erlassen. Aber wenn die Kommunen zu w J . ft des Staats, wenn die Re— verwaltung unter die Worm gnnscheft e . ö ö gierung in ihrer Weisheit alles selbs . K haus hat sich auch im vorigen Jahre geg ie iss n, ifen in die Selbstverwaltung auggesprochen, und M e,, erklärt. Wenn Herr Pallaske Herliner Stad 3. ing säßc, würde er die Sache vielleicht aus einem ander ö 6 orf . en in Eren der Verwaltung überlassen sind, so könn eh hn; . unserem eigenen Wissen und Gewissen, und deshalb kann ein Geg . nflrulert werden, daß wir sie nicht nach Ihrem 6 er icht en, entscheiden. Wir in Berlin haben . das Gefühl, des wir wegen unserer politischen Gesinnung von der Regierung mit anderem Maße gemessen werden als andere Kommunen. Es ist auch von k , . . ö ; . ö. at die Regierung aber den Me ersucht, die ,, 6 die . ö, ö , , Der Magistrat kann nicht nach de tir ben e enfr. fragen, die eine solche Erlaubnis , . ; . . Bürger, welche die Steuern für Berlin 6 J,, 6 enn zwischen den Bürgern nicht sondern nach Nationa . ; er kann alle Berliner Bürger nur gleich handeln, . der Sozialdemokratie, aber ich bestreite, daß s . zweckmäßige Bekämpfung der Soztaldemokratie ist, ö demokraken diejenigen Vergünstigungen in bezug auf ie fia is 9 Anstalten zu versagen, deren sich die anderen Bürger . f politischen Versammlungen . 4 . ö . . Räume zur Verfügung gestellt. Im Nan 9 de ni ren, daß wir in' diefer Hinsicht mit dem Vorgehen der Herren 5 und ert nicht einverstanden sind, sondern . Rechte ö. Gemeinden achten. Der Minister hat sich darauf berufen, . scit Jahren mit dem Oberbürgermeister korrespondiert sei, v . daß etwas geschehen sei. Diese Korrespondenzen kenne ich nich ; . sie vertraulich gewesen sind, aber der DOberbürgermeister 1 nicht verfehlt, auf die Briefe des Kultusministers zu ö. worten. Der Oberbürgermeister hält sich zur ö gahe dieser Korrespondenz ohne Genehmigung des Ministers nich ö. berechtigt, da sie vertraulich gewesen ist. Vor . 57 handelte es sich darm , . ö. . ä tzulassen. Die Schuldepu d in His, ö. e etc! verfügte anders, und in der betreffenden . fügung heißt es, daß ein Herrenhausmitglied sich sehr für die . interefsiere. Es ist den Betreffenden sogar anheim stelll . . Antrag zu erneuern mit dem Bemerken, daß, wenn die Schul . a ö. die Gewährung ausspreche, von der Aufsichtsbehörde dem ni htẽ ent⸗ gegenstände. Herr von Kozeielski hat sich aber nicht von ., j die Schuldeputation gewendet; ich weiß nicht, ob das 6 r Zeit zusammenfällt, wo der Einfluß des ., . mehr so bedeutend war. Wenn es dem Staate nicht schadet, , Kinder polnischen ee nn, n end , sie polnisch turnen. Wenn polnische atione den = 6 , , wären, hätte uns sicherlich die Polizei . Mitteilung gemacht. Kein anderer als ein Mann, der viel mehr 2. steht als wir, nämlich der Abg. Hobrecht, der sogar Minister gewesen ist, hat als Bürgermeister zu allererst im Jahre 18374 der . religiöfen Gemeinde Schulräume zur Verfügung gestellt. In . t als 50 Fällen werden jährlich evangelischen Synoden und Jir 9 gemeinden, katholischen und jüdischen Gemeinden r, . 6 kaltung von Gottesdiensten eingersmt. Ich stehe der sreireligis en Richtung vollkommen fern. Meine religiösen Ansichten sind
ger f 9 ewissern, o Wege st . daß die Unterrichtsbehörd schule der Zweck der Erziehung fördert und alles n,, . Gemütern der ? en ) . n , Sie nur nach der Provinz Posen und ver⸗
werden Abends in die Schulen die
se
aufsicht hochzuhalten gegen jedermann, i f muß sie daran festhalten, daß sie sst: die Schule ist eine Veranstaltung des Staats.
Persönlich bemerkt
in ruhigem und sachlichem Tone zu sprechen, und wenn er schon von dem Minister keinen Ünterricht im guten Tone annehme, so müsse er sich
Abg. Pallaske entschieden verbitten. Nächste Sitzung Freitag, 2 Uhr.
Lehrer und en Sie sich in die Situation, daß man
okols hineinläßt. und auch
Darauf vertagt sich das Haus. Abg. Funck, daß er sich bemüht habe,
Schluß 5 Uhr.
verhütet wird, was dem miderspricht. ssen durch die Zulassung der So
Die Unterrichts verwaltung ist berufen,
ie Unterrichtsverwaltung nur repressiv oder auch präventiv ein 661 6 Gemeinden sollen verfügen, aber sich nichts im Wege steht. Das Wesen der Schulaufsicht liegt en dafür sorgen, daß in ; der Kinder in geeigneter Weise ge⸗
vorher ver⸗ der Volks⸗
Welche kol⸗ und ähnlicher der Kinder erweckt
die Schul⸗ der Stadt Berlin
aß sie an den Satz gebunden
das von dem
(Fort⸗
setzung der Besprechung der Interpellation Cassel.)
Ausführung der seit dem Jahre Anleihegesetze zugegangen, entnommen sind.
Sei enkschrift vom 27. Oktober 1903, welche ,, . begebenen Anleihebeträge sowie die · der gedachten Gesetze geleisteten Ausgaben, die bis Rechnungs jahres 1902 und endgültig verrechnet Reichskanzler ermächtigt worden, zur Be⸗ Ausgaben folgende Summen im
die bis Ende September 1 jenigen auf Grund zum Abschlusse des waren, umfaßte, ist der streitung einmaliger außerordentlicher Wege des Kredits flüssig zu machen: JJ e ellur 1 0 I) durch das Gesetz, betreffend die , , ö,,
jährlichen Terminen
Dem Reichstage ist eine .
um Reichshaushaltsetat für das Rer 9 Januar 1904 Reichsgesetzbl S. 25). durch das Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichs haus⸗ haltsetat für das Rechnungsjahr 18053, vom z⁊5. März 1904 (Reichsgesetzbl. S. 161) durch das Gesetz, betreffend die Jestste lung des Reichshaushaltsetats für das. Rech nungsjahr 1904 933 20. Mai 1904 Reschsgesetzbl. S. 171) .. 6 , Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrag zum Reichshaushaltgetat für das Rechnungsjahr 1904, vom 26. Juni 1904 (Reichsgesetzbl. S. 355)...
2)
Parlamentarische Nachrichten.
chrift über die
75 erlassenen der die folgenden Mitteilungen
1496 000,00 M;
3 092 000,00 ,;
152 065 221, 00 .;
3 00000000.
Diese Ankeihekredite von zusammen-⸗ unter Hinzurechnung der nach der vorjährigen Denkschrift noch verbliebenen Reste von
159 653 221, 00 4
5 787 946,36
ö d , 2 — z ; ö . Ab. haben sich durch die weiter unten gedachten Ab schreibungen um den Betrag von..
156 441 167, 36 26 254 040 59.
auf
. . , Reichsschuldenordnung vom 49. . bestimmt, daß für die durch die Gesetze vom 20. 25. Juni 1864 bewilligten Kredite, soweit sie n gRtennbetrage von 106 000 000 zu 33 v. Serie II von 1904 mit einer Umlaufs eit 5. bis 1. Oktober 1908, in Stücken zu 20 odd und 30 000 10 mit der
Reichskanzler bat demnächst auf Grund des 8 ö Marz 1900 Reichsgesetzbl. S.
verzinslich begeben werden,
Maßgabe,
Id T For 7 der 129) Mal 1904 und vom
9 5 8 2 4. g j ö f1u * zu ne che [ arer — Sch 4 4 e ] . n 1 A sch e lbu 9 1 J ] — 8
zwar als vom 1. Oktober 1000, 2000, 5000, daß dem
und
gefunden, aber über ihren ernsthaften und amtlichen Charakter hat nie ein Zweifel bestehen können. Ich habe, wenn auch in vertraulicher Form, dem Herrn Oberbürgermeister schließlich reichliches Material zur Be⸗ urteilung der Sokolvereine und ihrer Bestrebungen zur Verfügung stellen lassen. Alle Verhandlungen erwiesen sich als vergeblich, sodaß nichts anderes übrig blieb, als im Wege der Aufsicht eine allgemeine Anordnung zu treffen, wie sie in meinem Zirkularerlaß vom 17. November v. J. erfolgt ist.
Aber auch bevor dieser Erlaß von dem hiesigen Provinzialschul⸗ kollegium auf die Stadt Berlin unter weitgehender Berücksichtigung der Berliner Verhältnisse zur Anwendung gebracht wurde, hat das Provinzialschulkollegium nochmals versucht, in eingehender mündlicher Verhandlung mit Kommissaren des Magistrats und der städtischen Schuldeputation sich zu verständigen und vor dem Erlaß einer Verfügung wenigstens die besonderen Wünsche der städtischen Verwaltung zu erfahren. Alle Verhandlungen scheiterten an dem prinzipiellen Standpunkt der städtischen Vertreter, daß die Schulaufsichtsbehörde dem Magistrat in der Verwendung der Schulräume während der unterrichtsfreien Zeit nichts dreinzureden habe.
Meine Herren, diese langwierigen Versuche beweisen doch, daß weder in der Ministerialinstanz noch in der Instanz des Provinzial⸗ schulkollegiums die behauptete rücksichtslose oder wenig rücksichtsvolle Art des Vorgehens stattgefunden hat. Im Gegenteil, die Herren können aus diesen Mitteilungen entnehmen, daß seit nicht weniger als
7 Jahren Verhandlungen geführt worden sind, um den Magistrat zu einer anderen Auffassung zu bestimmen.
Meine Herren, ich komme nunmehr zum Schluß und bedauere, daß ich Sie so lange in Anspruch genommen habe. Es handelte sich aber um grundsätzliche, außerordentlich wichtige Fragen und Vorwürfe, die ich unmöglich unerwidert lassen konnte, ferner auch um zahlreiche Irrtümer, die in bezug auf die Gesetzesnormen, die hier zur An⸗ wendung gelangen, wie auch in bezug auf den Sachverhalt in die
si Dem Herrn Abg. Funck möchte ich noch
also von dem Magistrat direkt abgelehnt worden, und auf die Ein— wirkung des Magistrats hin hat denn auch die Schuldeputation jede Mitwirkung versagt und eine Anweisung des Provinzialschulkollegiums ignoriert, obwohl ihr durch diese auf Grund des Erlasses vom 17. No— vember v. J. die allerweitgehendste Verfügung hinsichtlich der Ueber— lassung der Schulräume eingeräumt werden sollte. Es ist dadurch
die , n, Absicht des Provinzialschulkollegiums vereitelt worden.
Uebrigens freue ich mich, daß die neuesten Stadien der Entwicke⸗ lung dieser Angelegenheit wenigstens in dieser Beziehung eine Ver⸗ ständigung anzubahnen scheinen.
In dem Schreiben vom 20. September hatte also der Magistrat grundsaͤtzlich eine Verständigung abgelehnt. Ich gebe zu, daß in diesem Schreiben wenigstens der Versuch gemacht ist, die Ablehnung zu begründen, wenn es auch in einer Form geschehen ist, die einer vor⸗ gesetzten Behörde gegenüber nicht gerade sehr freundlich genannt werden kann; ganz anders aber hat der Ton in der Stadtverordneten versammlung gelautet. t
tun muß ich aber noch auf weitere Irrtümer des Herrn Vor⸗ redners eingehen. Er meinte, daß sowohl der Gesamtheit der Frei⸗ religiösen Gemeinde gegenüber als auch der Gesamtheit des sozial⸗ demokratischen Turnvereins Fichte gegenüber die Maßregel der Sperrung von Schulräumen seitens des Provinzialschulkollegiums in meinem Auf⸗ trage getroffen worden sei. Meine Herren, das ist nicht richtig; es ist ein Irrtum, der leider vielfach verbreitet gewesen ist. Nur die Schüler⸗ abteilungen des Arbeiterturnvereins „Fichte“, der für diese einen voll⸗ ständig lehrplanmäßigen Schulturnunterricht eingerichtet hat, um auf die Jugend einen möglichst weitgehenden Einfluß zu üben, sind von der Benutzung ausgeschlossen worden, desgleichen ist die Sperre auch nur hinsichtlich der für die Jugendlichen bestimmten Vorträge der Frei⸗ religiösen Gemeinde verhängt worden. Das sind also gerade die Maßregeln, von denen der Herr Vorredner meinte, daß der Magistrat, wenn ihm in dieser Beziehung eine Zumutung gestellt worden wäre, ohne weiteres den Anordnungen der Auf— sichtsbehörde nachgegeben haben würde. Insofern liegt also ein fundamentaler Irrtum des Herrn Vorredners vor. In beiden Fällen handelt es sich um Jugendliche; es handelt sich um eine Art Ergänzung des lehrplanmäßigen Turnunterrichts, und, Gott sei es geklagt, des Religionsunterrichts.
Nun hat der Herr Abgeordnete sich auch darüber aufgehalten, daß die Schulrektoren gewissermaßen gegen die vorgesetzte Behörde / den Magistrat und die Schuldeputation, ausgespielt worden sind. Meine Herren, konnte ein schonenderer Weg, um eine notwendige Maßregel zur Durchführung zu bringen, gewählt werden als dieser? (Unruhe links) Sollten vielleicht die Mitglieder eines Kollegiumkt, welches sich renitent verhielt, in Strafe genommen werden? (Lebhafte Rufe links: Natürlich) Meine Herren, ich möchte den Lärm sehen,
vorbehalten bleibt, diese Schatzanweisungen mit einer Frist von 3 Monaten, zum frühestens zum J. Oktober 1906 zur Ein⸗ Der Gesamtbetrag dieser
ob er sich der staatlichen Aussicht entziehen wolle, er erkennt die Auf⸗ sicht vollkommen an. Es wird nicht bestritten, daß das Aufsichtsrecht des Ministers sehr weit geht. Das Vorgehen gegen die freireligiöfe Gemeinde scheint mir vielleicht in dem bexierenden Standpunkt' der Regierung zur Frage der Dissidenten zu beruhen. Die Änordnung, daß die Kinder der Dissidenten den Religionsunterrscht der Schule zu besuchen haben, hat sich der Magistrat willig gefügt; er hat nur darauf aufmerksam gemacht, welche Konsequenzen das haben kann. Zum ersten Male ist hier für die freireligiöse Gemeinde ein Unter— schied zwischen den Vorträgen für die Jugendlichen und denen für die Allgemeinheit gemacht worden. Das ist früher nie der Fall gewesen. Erst in der Anweisung an die Rektoren vom 4. Oktober 1964 wurde die Schließung der Aulen für die Jugendlichen angeordnet. Diefe ÜUnter— scheidung war sogar von den städtischen Behörden übersehen worden, sodaß sie erst besonders darauf aufmerksam gemacht werden mußten. Bedanernswert ist der Einfluß auf die Frage der Selbstverwaltung. Das ist das Bedauerliche, daß durch das Zuweitgehende diefer Ver— ordnung Schaden angerichtet wird. Ich erkenne vollkommen an, daß der Kultusminister ein weitgehendes Äufsichtsrecht über den Unterricht
haben muß; meine Freunpe sind dafür immer eingetreten. Aber
schließlich sind die Erfolge der Selbstverwaltung nur der tapferen und hingebenden Mitarbeit der Organe der Selbstverwaltung und der in ihnen mitarbeitenden Bürger zu verdanken.
Minister der geistlichen, Unterrichts— angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Den Schlußsatz des geehrten Herrn Vorredners unterschreibe ich durchaus (Rufe links: Na also); ich glaube, ihn auch vorhin genügend hervorgehoben zu haben. Ich habe den ver— dienstvollen Leistungen der großen städtischen Gemeinwesen auf dem Gebiete des Schulwesens, namentlich auch hinsichtlich der Herstellung schöner Gebäude usw. die vollste Anerkennung zweimal in meinen Auseinandersetzungen zuteil werden lassen. (Rufe links: Das sind Worte!) Eine ganz andere Frage, meine Herren, ist die, ob ich gegen⸗ über dieser rückhaltlosen Anerkennung wichtige staatliche, unterrichtliche und pädagogische Juteressen außer acht lassen darf; und dagegen wehre ich mich auf das Entschiedenste.
Meine Herren, sonst trennt mich leider von dem Herrn Vor— redner in der Auffassung eine weite Kluft. Ich kann mir diese Auf⸗
fassung nur dadurch erklären, daß er doch über die tatsächlichen Ver⸗
hältnisse nicht ausreichend unterrichtet ist. (Obo! links.) — Gewiß;
es sind auf seiner Seite wiederholt Irrtümer vorgekommen, wie ich
sofort nachweisen werde. (Unruhe links.) — Ich wäre dankbar, wenn
die Herren mich ruhig ausreden ließen. —
Was zunächst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts an⸗
betrifft, so ist es richtig, daß in den beiden, von dem
Herrn Vorredner erwähnten Fällen die Entscheidungen des Ober⸗ berwaltungsgerichts die Schulunterhaltungspflicht betreffen. Die staatliche Schulaufsicht ist dabei aber in ausgiebigster Weise mit zur Berücksichtigung gezogen als unterstützendes Moment für die Entscheidung, für den Tenor, und zwar in so ausgiebiger Weise, daß
s i igiöse i ohne schied ngesetzt, aber wenn wir religiösen Gemeinden ohne Untersch rg e gere, die Schulen zur Verfügung stellen, muß es mit .
lichen vom Staate anerkannten oder vom Staate gedu ete Gemeinschaften geschehen. Wir können auch nicht danach an , ob etwa in diesen Vereinigungen vorwiegend Sozialzemo ligten . Wir können nicht zugeben, daß unserseits irgend ein ö ie f Frage begangen ist. . en,, . . ize zollen, aber wir hahen uns darü vert, daf 1 k ö. die Rektoren über die Köpfe des Magistrats und ö. Schuldeputation hinweg erfolgt ist. Herr Pallaske irrt darin, . ö Rektoren lediglich Untergebene des ,,, . . Der Minister hätte eine Strafsestsetzung gegen 1 ,. ö. erlassen können, dann wäre die Möonlich zit gegeben, den Rech .
beschreiten. Herr Pallaske warf dem Abg. Funck wor, daß ö. 2 der Summe der Intelligenz in den Stadtverwaltungen , 93 . ö ut y,, 8 elf ber ? ö . . C e ö Betriebemtttel der Jeichshaupt· , ,,,, nn,, , . . ausn und dem. Probinziai⸗ 5 dn, n, ,, . Schatzanweisungen zwar nicht hinsichtlich der ie rf lu, ü ä,, eee , ei oe bi, Spiel. D ern en, in a , genommenen Beträge, wohl aher be⸗
u . . lich
i f 8 ei i it ei usreichen ö e eckungs⸗ baum zu gewähren,. selbkst, auf. Fie Gefahr bin daß ö züglich der Notwendigkeit einer ausreichenden Reserbe an D g Fehler gemacht wird. Denn durch dieses Vorgehen wird nur Er—
ĩ ifrechterh er Zahlungsfähigkeit der Reichshaupt⸗ 2 ; mitteln zur Aufrechterhaltung der Zahlungs hie r, . bitterung erzeugt, die auf. die e , , . kasse als unzureichend herausgestellt hatte. Von den unverzinslich dankbar an, was der Staat für die Schule gelei ; e
q Minif ü Minister Falk.
ie Amtsvorgänger des Herrn Ministers, wie der Y e Full
,, haben mit ole ö 6 ,
niemals etwas verfügen. was einem Gesetze entgegen läuft, und 6. kh se , w, . .
, t nr rer, , hr Einfluß immer mehr beschränkt wird, so wird das nicht zum Heile vermögensverwaltung zu ehen.
der Städteordnung von a ich die V ᷓ S des Staatswesens sein. ö /; 1853 äst der Gemeinde ausdrücklich die Verwaltung der Gemeinde. der e e n, in the gens, i opfff: Der Ministet hat nicht
; ̃ inde ü Das Eigen⸗ ; Hemi äuden be⸗ i, ,,, , m an 6 tigt ist, schrankenlos zweifeln . j mt: Fat die Aufsichtebehörde das Recht, Richtig ist nur, daß die Gemeinde nicht 3. hat die Gebäude berühren, auf den es ankommt: ha : ; er g i. 6 ; ⸗ e 1 n ö . . t zu verfügen? über dieses Cigentum zu verfügen ö 9j ndie Cebänd, ihren, Ge ig bub sr, au erhalß ber liniert chieneit m
ö ; w. ĩ: te verwaltung für die Benutzung den Schulen zu üher 2 folgt Von der Auffasfung des Abg. Hobrecht, daß die r, n , sie den Sen sretfe nich i e,, soweit die so vorgegangen ö. weil 8 6 n n m rn ne, gn auch das Recht, len. Haben die Gemeinden das Eigentum, so kann, gar leine Rede a , nm . elt, Recht, die Gebäude zu anderen , . 1. 8 6 . ö. ö r w mltung bestritten, ist aber . t Schule nicht verkümmer eses ? Fe Schulstellen im Lande. Wir mußten
berwenden, sowest dadurch die Zwecke der Schule Hecht der der größten Tragweite für alle Schulsteh , w n f e ppitzt fich dahin zu: Unterliegt das Recht der len Befling geübt wurde, zurückwelsen, das . Schulen zu verfügen, der Aufsichtsbe hörde und ö. 6 d Hin Recht ist auf seiten der Schulaufsichts
; ; Der Staat kann nur eingreifen, wo eine 1 ne ,, nnn, i n n ung über die Schulräume vorliegt. Die Ge. behörde, das kann kein Unbefang ö
r, . Staatz — s Recht auf Grund der Selhstverwaltung Landrecht statuiert die . ,, . n el ür Hrn, e , nr 3. 3 Inis g rn gg hehe, eee n in jcher Provin; . e. Schul örde hat, nur Rechte in . hebt . ültige Entschließung haben, also nicht die berwalteng refein, ,, 8 Recht, darauf zu Schulbehörden die endgültige Gntschli, Selbstverwaltun fen nner win eldgenl ten fee, 2 ho. e . 8 FR nen. Bei der ier den Entwickelung der Selbstwerwaltung de vorhanden sind und Fommu lieh, Gertz bei der Schule Halt achten, daß geeignete und. gute Schulge . föerden gib, , erg rh e fals dec fin kene er Schi gui nicht scheunenmäßige, wie das wohl manchma * Verfügung von gemacht. Die Schulbehörden bestehen als selbständige 1a . Fall sein mag. Wenn der Minister sich auf 9j fü .; die den Kommunalbehbßrden und haben ihre. eigene , . 66 Hö ät n. rer wan Fehr, , er d 1 handeln, daß der kommunalen Gewalt. Auch die Stãdteor nung . 6. e Heich ne oel itnden ee, henna ginn . Zwecken sie dem geltenden Schulrecht nicht gerüttelt Noch heu 1 * * die Gebäude gut unterhalten sind nicht 3 . n offenbar miß, des Landrechts, daß die Schule eine e, ul *. sie dienen. Der Herr Minsster hat meinen Freund Fun Häni. Hechte der Semeinden werden von uns gar nicht beschränkt, denn ü k langen, daß der Minister Rechte r , n , d! d ü m d in er, gen . ö. . i n. r, . duͤrfe. sollen selbst über die n, mn, eren yr ssben dahin zu, * . 1 den e hetenleeis snnerhalb des Rahmens der nehmigung erteilen lassen. z
sti si f die ige oche gegen den Antrag gestimmt, der sich auf n d i f, i 8. 9 ih ,,, . zog. Aber eines kann sich der Staat ni ,, . an ö, . Dberaufsicht über die Selbstverwaltung. Die Lehrer 6 ü daher sind auch die Rektoren Staatsdiener, Deehe — 1 * eech 6 alle er, , ,. . * rc chan 4 die Anweisung von , en Behör . ; i . ichtsbehörde war in diesem Falle verpflichtet, einzugreifen, r at e gha umstürzlerische Bestrebungen den Anspruch . Räume zu benutzen, 9. denn die Jugend zu Gottesfurcht und Va iebe e erden soll. . . 1 e*fmnrnefn Volksp.): Der Abg. Hobrecht hat in a. Liebe für Berlin die Interessen aller Städte so wahrgengmmen, e ich mich nach dieser Rede kürzer fassen kann. Daß die Schul auss besteht, haben wir in keiner Weise bestritten. Es ist ein . die Rorddeutsche Allgemeine Zeitung“ es so darstellt alt hä . Maistrat, der Oberbärgermeister oder ich in der Stadtverordne . versammlung die Rechte der Schulaussichtsbe erde, 6. er Staatsbehörden im allgemeinen bestritten. Die Reg erungẽ⸗ instruktion hat aber kein. neues materielles Recht ö. schaffen, wonach die Schulaufsichts behörden jede Schule zu ö, en hätten. Das Verwaltungsrecht der Stadt ist auch vom ö verwaltungsgericht nicht in Zweifel gezogen worden. 3 . Minister feinen Vorwurf daraus, daß er die betreffende ö. j . des OSberverwaltungsgerichts nur zu einem Teile verlesen bat, a ö. 9 dieser Entscheidung heißt eine andere Stelle: Die Regierung dar
von 99,50 0 / und gege
übernommen worden.
Zeit vom 1. bis 31. Oktober 1904
Stückzinsen. . Ferner sind auf Bestimmung des Reichskanzleis , .
Schatzanweisungen mit kurzen Fälligkeitsterminen auf Grun I
Anleiheermächtigung im S8 2 des Etatsgesetzes für 1904 zur Aus—
h ; He; 5 9060 38. Sep⸗ Schatz anw zen hat die Reichsbank 5 Mo 000 M am 28. 2 7 ooo 000 Æ am 29. September 1904 zu einem Diskont von 4 , übernommen, die am 1. Dezember 1904 wieder zur Einlösung gelangen. . ; ö ; S erschreibungen de der 3 prozentigen Bei den Schuldverschreibungen der 3 und zer 3 Yrozenti hic ich baben Veranderungen seit der letzten Denkschrift nicht stattgefunden. . 264. Gesamtbetrag der Anleihekredite belief sich nach 3 schrift vom 27. Oktober 1903 auf ö 2 900 434 914,21 . Hierzu treten die oben gedachten Anleihe⸗ bewilligungen von J
und Medizinal⸗
159 653 221,090. zusammen . JI 560 O88 135,21 t
Diese Summe ermäßigt sich um die Er⸗ spar fit welche im Rechnungsjahr 1903 bei den aus Anleihemitteln zu deckenden Ausgaben gemacht sind, sowie um die den Etat überschreitenden Einnahmen, soweit solche auf die Anleihekredite in Anrechnung kommen, das 69 ,, ferner um den Betrag von 22 745 002,49, welcher zur weiteren Tilgung der durch den Etat für 1903 bewilligten Zuschußanleihe aus dem Mehrertrage der Üeberweisungssteuern gemäß 31 des Gesetzes vom 33. März 1503 Reichs- gesetzblatt S. 199) von den Anleihekrediten in der Rech- nung für 1904 abgesetzt ist.
Nach Abzug dieser. penff Anleihekredite sich zur Zeit auf. . k
Erscheinung getreten sind. besonders entgegenhalten, daß, wenn er behauptet, daß der Staat eigentlich die Kosten der Schulunterhaltung zu tragen habe, der klare Wortlaut des Artikels 25 der Verfassung dem entgegensteht, wonach die Unterhaltung der Schulen eine Last der örtlichen Gemeinde ist ssehr richtig), und der Staat nur subsidiär für den Fall des Unver⸗ mögens einzutreten hat.
Nun, meine Herren, der Berliner Magistrat hat Zeitungsnach⸗ richten zufolge erklärt, daß er von welteren Beschwerden absehen und bei geeignetem Anlaß seine Rechte, sei es im gerichtlichen oder ver— waltungsgerichtlichen Verfahren weiter verfolgen werde. Dem kann ich mit Ruhe entgegensehen; denn selten ist wohl ein klares Rechts⸗ verhältnis in ein so unzutreffendes Licht gestellt und so einseitig be ⸗
26 254 040,59.
VD b d s.