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vierter J . , dem landesgerichtsrat a. D. Geheimen Justizrat
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rr. 89 8 9. .
öniglich Preußisch X. ö
Aer Gezugspreis betrãgt vierteljährlich 4 M 50 5. 2
Alle Postanstalten nehmen Gestellung an; für Gerlin außer den Postanstalten und Zritungsspeditenren für Selbstabholer
auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr.
Einzelne Aummern kosten 26 5.
1.
Berlin, Montag, den 2 Jun
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
, m. betreffend die Eröffnung einer neuen Eisen⸗ ahnlinie.
Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadt Büdingen.
Königreich Preußen.
Grnennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personal veränderungen. ö
Gesetz, betreffend die Befugnis der Polizeibehörden zum Erlaß von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung zur Hilfe— leistung bei Bränden. .
Bekanntmachung, betreffend die Dr. Hermann Günther Stiftung. ̃
Befanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 42 der Gesetz⸗ sammlung.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Hauptmann a. D, von Loeper zu Stargard in Pommern, bisher Bezirksoffizier beim Landwehrbezirk Neu⸗ stettin, und dem Gerichtsschreiber a. D., Kanzleirat Adolf , . zu Brandenburg a. H. den Roten Adlerorden asse, 52
Im Walle zu Hamm i. W. den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Gemeindeschullehrer Hermann Diefer zu Berlin, dem Gerichtsschreibergehilfen a. D., Assistenten Karl Arndt zu Merseburg und dem Gerichtsvollzieher a. D. Edmund Seewald zu Hamm i. W. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Depotvizefeldwebel a. D. Wilhelm Zimmermann zu Cöln, bisher beim Artilleriedepot daselbst, das Kreuz der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem emeritierten Hauptlehrer Jose ph Lorke zu Neisse, bisher zu Kühschmalz im Kreise Grotikau, dem evangelischen Lehrer Emil Lange zu Zedlitz im Kreise Fraustadt und dem ifraelitischen Religionslehrer Wilhelm Emmel zu Ems im Unterlahnkreife den Adler der Inhaber des Königlichen Haus— ordens von Hohenzollern,
dem pensionierten Gerichtsdiener Wilhelm Clewing zu Hamm i. W. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, . Gemeindevorsteher Matthäus Ottlik zu Woinowitz im Kreise Ratibor, den pensionierten Eisenbahnlokomotio⸗ führern Karl Hanke zu Breslau, bisher in Oppeln, Jo⸗ hann Wiencziers zu Gleiwitz, bisher in Zabrze, den pensionierten Bahnwärtern Joseph CEieslik zu Babitz im Kreise Ratibor, Ferdinand Hoetel gi Groß⸗Strehlitz, Karl Laschinske zu Krompusch im Kreise Oels, Karl Neumann zu Gleiwitz, bisher zu Schewkowitz im Kreise Groß⸗Strehliß, und Franz Scholtyssek zu Trockenberg im Kreise Tarnowitz, dem Klempnermeister Karl Schultz zu Mariendorf im Keeise Teltow, dem Schmiedemeister Robert Wicke zu Kreischau im Kreise Torgau, dem Schafmeister Wilhelm Voigt, bisher zu Domäne Pretzsch im Kreise . jetzt zu Mauken im Kreise Schweinitz, dem bisherigen Kanzleigehilfen Friedrich Mosig zu Hirschberg i. Schl., dem Waldarbeiter Karl Bru hn zu Neu⸗ Deese im Kreise Randow und den landwirtschaftlichen Arbeitern Detlef Rönnau zu Groß⸗-Nordsee im Kreise Rendsburg und Klaus Harder zu Krogaspe desselben Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Winzergehilfen Jakob Deis zu Senheim im Kreise Zell die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Am 3. Januar 19065 wird bei den Königlich sächsischen Staatseisenbahnen von der im Bau begriffenen 4 ,.
Nebeneisenbahn Lengenfeld — Mylau — Göltzschtalbrücke die
zweite 158 kin lange Teilstrecke Wolf spfütz-Weißensand mit der Station Wolfspfütz für den d 6 Berlin, den 31. Dezeniber 1904. Der Präsident des Reichseisenbahnamts. In Vertretung: v. Misani.
Bekanntm ch betreffend Erweiterung de
Der Fernsprechverkehr zwischen Försterei Heidemühle, Großbehniß ist eröffnet worden. Die Gebühr st ; bis zur Dauer von 3 Minuten
im Verkehr mitt?
a. Eppstein, Försterei Heide
b. Wulkow 50 Z,
c. Großbehnitz 5 3.
Berlin C, den 31. Dezen
Kaiserliche Qbe Rõh
Bekanntn ö Inhaber seitens der Sta dingen vom 27. Dez 2 ö
Auf Grund des 5 85s des des Artikels 67 des Hessischen 11 lichen Gesetzbuch vom JI7. Juli Büdingen ; die Genehmigung 5 Ausg auf den Inhaber bis zum Buchstaben .
Fün fmalßn behufs Beschaffung der Mitte nm Anlehens, zur 6 llisation ? n i einer ele M. * le ein cußs 31. ö ;
Die Schul . welche mit jährlich 3. Proz, fällig in halbjährlichen Naten am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, ver inslich sind, werden wie folgt bezeichnet;
75 Siück zu je Me 2000 Serie JL Nr. 1— 63 — 150 09000 6 , . 0 200 000 ( . 125 000 4s. — 2 IT , 1-12 — 26 000 h
Juüsmmen So Stuck im Gesamibetrage von 55d 000
Die Tilgung des Anlehns erfolgt durch Verlosung vom 1. April 19608 ab jährlich mit ein Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehältlich der Rechte dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Darmstadt, den N. Dezember 1904.
Großherzogliches Staatsministerium. Rothe.
betre
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg Dr. jur. von Bethmann-Hollweg in Potsdam den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat und
dem Regierungspräsidenten Hegel in Gumbinnen den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu verleihen, ferner
auf Grund des 8 28 des Landes verwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat Schlosser in Hannover zum Mitgliede des Beʒirksausschusses in Hannover und zum Stelloertreter des Regierungspräsidenten im Vorsitze dieser Behörde mit dem Titel „Verwaltungs⸗ gerichtsdirektor“ auf Lebenszeit und
den bisherigen Seminardirektor Dr. Gustav Dumdey in Herdecke zum Regierungs- und Schulrat zu ernennen sowie
dem etatsmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in Aachen Ludwig Schupmann den Charakter als Ge—⸗ heimer Baurat,
dem etatsmäßigen Professor an der Landwirtschaftlichen Hochschule Dr. Gruner in Berlin den Charakter als Ge⸗ heimer Regierungsrat,
dem Rittergutsbesitzer Stein in Kochern, Kreis Ohlau, den Charakter als Oekonomierat,
dem Sekretär der Anfiedelungskommission Noack in Posen, dem Generalkommissionssekrelär Göring in Merseburg, dem Generalkommissionssekretär Roh de in Düsseldorf den sgarckt als Rechnungsrat und
dem Generalkommissionssekretär Trimpler in Hannover
den Charakter als Kanzleirat zu verleihen.
die Ausgabe von Schult hungen auf n. ; n end,
.
der König haben Allergnädigst geruht: tung der Staats⸗ eines Ueber⸗=
eimer
Altena, bei dem
als Rechnungsrat sowie . dem Geheimen Kanzleisekretär im Ministerlum der ö lichen Arbeiten gbierski in Berlin aus dem gleichen Anlaß den Charakter als Kanzleirat, ferner . dem Regierungssekretär Alt in Berlin, den eistern enfel in Löt, Weilemann in Be osen, Gaertner in Kattowitz, Holck in We zensee i. Th., eurmann in Lüneburg, Volbracht in Büren, Jost in Meifungen, Wunderlich in Dillenhur Bellingrath in Gummere und SHhervier in Dü eldorf den Charakter
fern, die Befugnis der Polizeibehörden zum - . von Polizeiverordnungen über die Ver⸗
pflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden. ö Nom 21. Dezember 1904.
.
Preußen ꝛe. verordnen mit Zustimmung beider Säuser des Landtags unserer Monarchie, was folgt:
Soweit das Feuerlöschwesen nicht durch Ortsstatut ge⸗ regelt ist, können Polizeiverordnungen über die Verpflichtung der Einwohner zur persönlichen Hilfeleistung bei Bränden, insbesondere zum Eintritt in eine Pflichtfeuerwehr, über die Regelung der hiermit verbundenen personlichen Dienstpflichten, über die' Gestellung der erforderlichen Gespanne und über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden in der Umgegend, erlassen werden.
Solche Polizeiverordnungen gehören im Sinne des 5143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) nicht zum Gebiete der Sicherheitspolizei.
Sie treten außer Kraft, soweit das Feuerlöschwesen durch ein Ortsstatut geregelt wird.
Das Srtsstatut ist an die Bestimmungen des 5 58 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 162) nicht gebunden.
Urkundlich unter Unserer . Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 21. Dezember 1904.
Wilhelm.
Graf von Bülow. Schänstedt. Graf von Posadowsky. von Tirpitz. Studt. von Podbielski, Freiherr von Hammerstein. Möller. von Einem.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Der Regierungs- und Schulrat Dr. Gustav Dum deny ist der Regierung in Arnsberg überwiesen worden.
Dem Komponisten und Musikdirigenten Gustav Kulen⸗ kam pff in Berlin ist der Titel „Professor“ verliehen worden.
Die Kreisassistenzarztstelle des Stadtkreises Potsdam ist neu zu besetzen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der bisherige Kanzleidiätar Deutsch zum Geheimen Kanzleisekretãr ernannt worden.
Bekanntmachung.
Aus der Dr. Hermann Günther-Stiftung haben durch Beschluß des Lehrerkollegiums der akademischen Hoch⸗ schule für bie bildenden Künste mit Zustimmung des. Kuratorlums der genannten Stiftung die folgenden Studierenden der Hod für die bildenden Künste
rlin, Zeidler in ö
Rh witlhe lm, von Gottes Gnaden König von 2