Meine Herren, was würden Sie dazu sagen, wenn mit solchen Aus⸗ fällen in den Parlamenten des Auslandes über das Deutsche Reich gesprochen würde? In ganz Deutschland würde Entrüstung darüber wach werden. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) Schwerlich kann ein solches Vorgehen dazu beitragen, die friedlichen inter⸗ nationalen Beziehungen, deren wir wahrhaftig in keiner Zeit mehr bedurft haben als jetzt, zu fördern. (Sehr richtig! rechts.)
Der Abg. Lenzmann hat sodann sein Bedauern ausgesprochen, daß der Herr Reichskanzler hier nicht anwesend sei. Der Herr Reichskanzler hat zum Zweck seiner Vertretung vermöge der ver⸗ fassungsmäßigen Institutionen das Recht, die Staatssekretäre inner—⸗ halb des ihnen anvertrauten Ressorts für die im Reichstag nötigen Erklärungen zu delegieren, und jeder von Ihnen, meine Herren, wird anerkennen müssen, daß es dem Herrn Reiche kanzler, namentlich bei dem jetzigen Stande und dem Umfange sehr wichtiger politischer Ge—⸗ schäfte überhaupt unmöglich ist, bei jeder Verhandlung, an der er interessiert sein kann, hier auch zu erscheinen. (Sehr richtig! rechts.) Sie müssen also schon mit seinem Vertreter heute hier vorlieb nehmen, wenn der Herr Abg. Lenzmann auch der Meinung ist, daß er für die Sache ungeeignet sei. (Heiterkeit)
Meine Herren, wenn der Herr Abg. Lenzmann dann auf den preußischen Herrn Justizminister zu sprechen gekommen ist und seine Abwesenheit hier gerügt hat, so habe ich zu erklären, daß es das Recht jedes Bevollmächtigten zum Bundesrat ist, hier zu erscheinen oder nicht zu erscheinen, daß das Haus nicht in der Lage ist, ihn zu einem Erscheinen zu nötigen. Der preußische Herr Justizminister hat, seiner verfassungsmäßigen Aufgabe entsprechend, der Oeffentlichkeit gegenüber durch seine ausführlichen Erklärungen im preußischen Abgeordnetenhause dargelegt, wie der Sachverhalt in dem Königsberger Prozeß — — — (Unterbrechung von den Sozialdemokraten) — dargelegt, wie der Sachverhalt in dem Königsberger Prozeß ist, und den von ihm in dieser Sache ein— genommenen Standpunkt verteidigt oder erläutert. Diese Erklärungen kennt jedermann. Er hat deshalb keinen Anlaß, hier noch einmal vor diesem Hause zu erscheinen.
Wenn der Herr Abg. Lenjmann sodann sagt, das erste Urteil im Königsberger Prozesse sei ergangen auf dem Boden der Rechts— verletzung und nicht des Rechtes, so muß ich gegen diese Ver— unglimpfung eines deutschen Gerichtshofes ebenfalls entschieden Ver—⸗ wahrung einlegen. (Bravo! rechts.)
Meine Herren, solange das Verfahren noch in dem gerichts« verfassungsmäßigen Gange sich befindet, solange der höchste Gerichts⸗ hof nicht in letzter Instanz maßgebend für Sie und für alle ent— schieden hat, ist keiner der Herren Abgeordneten berechtigt, zu erklären, das Urteil des Königsberger Gerichts beruhe auf dem Boden der Rechtsverletzung. Das ist eine Art, mit deutschen Gerichten um— zugehen, die ich im Interesse der Autoritat der Gerichte aufs tiefste beklagen muß. (Bravo! rechts.)
Abg. Lenzmann: Der Staatssekretär hat mich mißverstanden. Ich habe nur gesagt, die Einleitung des Verfahrens beruhe auf einer Rechtsverletzung.
Damit schließt die Diskussion über die Resolution; die Ab⸗ stimmung wird in der dritten Lesung erfolgen.
Zum ersten Titel der Ausgaben für das Reichsjustizamt, „Gehalt des Staatssekretärs“, bemerkt der Abg. Erzberger (Zentr): Im vorigen Jahre hat der Reichs—⸗ tag eine Reihe von Resolutionen beschlossen, über die uns bis jetzt seitens des Bundesrats keine Entschließung bekannt gegeben ist. Diese Resolutionen bezogen sich auf eine Menge sehr wichtiger Materien, die jetzt unter Umständen alle wieder von neuem angeschnitten werden müßten. Auch der Bundesrat scheint je nach dem Anlaß einem verschtedenen Tempo seiner Entschließungen zu huldigen. Hier heißt es offenbar: Immer langsam voran, daß der deutsche Bundesrat nachkommen kann! und nicht: Frisch auf, Kameraden, aufs Pferd, aufs Pferd! Elf Monate sind vergangen, seit der Reichstag seine Resolution über die Automobilgefährte gefaßt bat. Wie der Bundesrat dazu steht, wissen wir noch immer nicht. In der Schweiz ist die Frage inzwischen gesetzgeberisch gelöst worden. Ebenso haben wir in einer Resolution die Sicherung der Forderungen der Bauhandwerker gefordert. Auch hier tiefes Schweigen. Be⸗ züglich der Selbstbeköstigung und Selbstbeschäftigung der Preß— verbrecher in den Gefängnissen haben wir indirekt erfahren, daß der Bundesrat die Zustimmung versagt hat. Das muß doch doppelt und dreifach unangenehm berühren in einer Zeit, wo bekannt wird, daß ein ehemaliger Seekadett Hüssener in der Festungshaft Frei⸗ heiten genießt, die in ganz Deutschland Entrüstung erregt haben. Ich will nicht auf das Klischee eingehen, das verschiedene sozial⸗ demokratische Zeitungen gebracht haben, aber feststeht, daß die Erklärung der Militärbehörde ganz und gar nicht genügt, auch nicht die Androhung der Verfolgung wegen Verhöhnung der Stuben ardnung für die Festungsgefangenen; weit eher muß man in diesem Falle eine Verhöhnung des Rechtsbewußtseins im Volke erblicken, um so mehr, wenn man sieht, mit wie ungleichem Maße auch bei den Festungsgefangenen gemessen wird. Dem Redakteur eines Cölner liberalen Blattes, der ein politisches Vergehen zu büßen hatte, ist jede Vergünstigung, jeder Urlaub, selbst der Kirchenurlaub, verweigert worden. Wenn der Reichstag sich schon auf so ein kleines Stück Strafvollzugzreform zurückgezogen hat, sollte der Bundesrat doch nicht immer wieder mit deinselben glatten Nein antworten. Etwas günstiger scheint der Beschluß auf unsere Wünsche bezüglich der Gefängnisarbeit ausgefallen zu sein; die Resolution ist dem Reichs⸗ kanzler überwiesen worden. Wir wünschen nicht, daß die Ge— fangenen in Strafanstalten und Zuchthäusern handwerksmäßig aus— gebildet werden, um durch ihre Arbeit den ansässigen Handwerkern Konkurrenz zu machen; sie sind in erster Linie bei landwirtschaftlichen Meliorationen, Steinbrüchen ꝛc. zu beschäftigen. Die Koblenzer r n enn hat den beachtenswerten Vorschlag gemacht, die nsassen der Gefängnisse in erster Linie mit der Anfertigung solcher Gegenstände zu beschäftigen, die wir sonst in halbfertigem Zustande aus dem Auslande beziehen, und dann mit der Herstellung gewisser geringwertiger Gegenstände, die ins Ausland exportiert werden. Wir fordern in einer besonderen Resolution, daß uns jedes Jahr bei der Vorlegung des Etats auch statistische Mitteilungen über die Be— schäftigung von Sträflingen gemacht werden, nebst Aufschluß über deren täglichen Verdienst, auch derer, deren Arbeitskraft an Unternehmer vermietet ist. An der Hand solcher Statistik werden wir dann prüfen können, ob und in welchem Umfange die Wünsche des Handwerks erfüllt werden können.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Wenn dem hohen Hause bis jetzt keine Vorlage gemacht worden ist, aus der sich ergibt, wie sich der Bundesrat zu den Resolutionen des Reichstages im Laufe des letzten Jahres gestellt hat, so liegt das daran, daß es bisher Tradition war, solche Ueber⸗ sichten über die Beschlüsse des Bundesrats zu den Resolutionen des
Reichstags nur beim Beginn einer neuen Session — der ja jetzt bekanntlich nicht eingetreten ist — dem Hause vorzulegen. Inzwischen
ist ja die Frage, ob dies Verfahren zweckmäßig ist, oder ob daran eine Wir haben auch in dieser Beziehung den hier im Reichstage aus⸗
Aenderung vorgenommen werden soll, eine Anregung gegeben durch
sehr schwierige
einen Antrag der Herren Abgeordneten Gröber und Dr. Schaedler, der bei dem Etat des Herrn Reichskanzlers zur Erörterung kommen soll. Ich zweifle nicht, daß da, soweit das jetzt schon möglich ist, von seiten der Regierung Stellung genommen werden wird. So er⸗ klärt es sich aber, weshalb zur Zeit eine Mitteilung der gedachten Art dem Reichstag nicht gemacht worden ist.
Wenn der Herr Abgeordnete, der soeben gesprochen hat, die Tat⸗ sache, daß eine Anzahl von Resolutionen des Reichstags von den ver— bündeten Regierungen nicht akzeptiert, sondern abgelehnt worden ist, dazu benutzt, um von einer Nichtachtung des Reichstags seitens der verbündeten Regierungen zu reden — so möchte ich doch bitten, sich dieser Empfindung des Herrn Vorredners nicht anzuschließen. Davon kann gar keine Rede sein; wir prüfen — und das Recht hat der Bundesrat ebenso wie der Reichstag! — jede uns zugehende Vorlage, jeden hier angeregten Gedanken, jeden Vorschlag nach sachlichen Rücksichten und sind verpflichtet, abzulehnen, wenn uns die sachlichen Rücksichten, die gegen die Sache sprechen, überwiegend erscheinen. Irgend ein Gefühl der Nichtachtung dem Reichstage gegenüber kommt dabei nicht in Frage, wie es auch den verbündeten Regierungen niemals eingefallen ist, wenn der Reichstag — was doch auch recht häufig vorkommt — An träge ablehnt, die von den verbündeten Regierungen eingebracht und sogar mit großer Wärme unterstützt wurden, darin ein Zeichen der Nichtachtung des Reichstags gegenüber den Regierungen zu erblicken, daran hat der Bundesrat niemals gedacht.
Was die Resolutionen betrifft, die von dem Herrn Abgeordneten er⸗ wähnt worden sind, so betrifft die erste, die er berührte, den Automobil⸗ verkehr. In dieser Beziehung kann ich nur sagen, daß die Erwägungen über einen geeigneten Weg, den zweifelos vorhandenen Mißständen Ab— hilfe zu schaffen, sich dem Abschlusse nähern. Ich habe bereits früher die Ehre gehabt, dem Hause zu erklären, daß das Reichsjustizamt nicht in der Lage sei, in dieser Frage, bei der so viele praktische, tief einschneidende Rücksichten in Betracht kommen, seinerseits die Initiative zu ergreifen, sondern daß das Reichsjustizamt dies der preußischen Regierung überlassen habe. Die preußische Regierung ist inzwischen vorgegangen und hat statistische Ermittelungen angestellt über die Schwierigkeiten, die sich an den Automobilverkehr knüpfen, über die Unfälle, die daraus erwachsen. Es sind infolge—⸗ dessen zwischen den preußischen Ressorts und den Reichsressorts Ver— handlungen eingeleitet über die zweckmäßigsten Wege, Abhilfe zu bringen. Diese Verhandlungen schweben eben noch. Es ist zunächst in Frage gekommen, ein Haftpflichtgesetz zu schaffen nach Art des Haftpflichtgesetzes für die Eisenbahnen. Es sind aber mancherlei Bedenken hervorgetreten, nicht zu Gunsten der Automobile, sondern im Interesse des Verkehrs im allgemeinen, ob mit einem solchen Gesetz wirklich die ersehnte praktische Hilfe gebracht werden würde. Es ist darauf anderseits der Vorschlag gemacht worden, die sämtlichen Automobilbesitzer oder ⸗benutzer zu einer Zwangsgenossenschaft im Deutschen Reiche zu vereinigen, damit sie gemeinsam einen Fonds schaffen, aus dem bei Unfällen die nötige Entschädigung gewährt werden könnte, ein auf den ersten Augenblick vielleicht sehr praktisch erscheinender Gedanke, der aber einer sehr sorgfältigen Durcharbeitung bedarf, bevor man sich klar darüber wird, ob er in der Form eines Gesetzentwurfs dem Bundesrat vorgelegt werden kann. Wohin die Entschließung gehen wird, vermag ich zur Zeit noch nicht zu sagen; die Verhandlungen über diese Seite der Sache werden der Natur der Verhältnisse gemäß im Reichsamt des Innern und nicht im Reichs justizamt gefüßrt, und vielleicht wird der Herr Staatssekretär des Innern, wenn sein Etat zur Verhandlung kommt, in der Lage sein, etwas Näheres über den Stand der Vorarbeiten Ihnen mitzuteilen.
Der Herr Abgeordnete hat mich dann gefragt, wie es mit der Vorlage zum Schutze der Bauhandwerker steht. Ich kann in dieser Beziehung ihn beruhigen. Die Vorlage zist fertig, die Begründung ist ausgearbeitet, die umfangreiche Arbeit im preußischen Staatsministerium zur Beschlußfassung. Sofern und sobald die preußische Regierung diese Vorlage als annehmbar befunden hat, wird ein entsprechender Gesetzentwurf an den Bandesrat kommen. Wenn der Herr Abg. Burlage, auf den der Herr Vorredner als besonderen Kenner der einschlagenden Verhältnisse hinwies, über den Entwurf keine Mitteilung erhalten hat, so liegt das nicht daran, daß wir nicht besonderen Wert auf seine Sachkunde legten, sondern es liegt einfach daran, daß die preußische Regierung diesen Entwurf noch als ein Internum behandelt und behandeln muß, das der Außenwelt noch nicht zugänglich ist.
Die dritte Frage, die der Herr Vorredner aufgeworfen hat, ist, wie es denn mit dem Antrag Gröber über den Strafvollzug stehe. Meine Herren, in dem Antrag Gröber war — ich habe ihn augen— blicklich nicht vorliegen — meiner Erinnerung nach unterschieden zwischen Unter suchungsgefangenen und Strafgefangenen, und es waren, abgesehen von der Strafhaft auch für Fälle der Untersuchungshaft Erleichterungen zu Gunsten der Verhafteten in Aussicht genommen. Gleich nachdem hier im Hause über diesen Antrag Beschluß gefaßt worden war, habe ich Veranlassung genommen, der Strafprozeßkommission, da es sich hier, soweit die Untersuchungsgefangenen in Frage kommen, um eine Frage der Strafprozesse handelt, die Sache zu unterbreiten. In dieser wird sie erörtert werden und sie wird ihren Austrag finden in dem Entwurf zu der Strasprozeßordnung. Soweit die Resolution dagegen auf die Strafgefangenen sich bezieht, kann sie erst ihre Er— ledigung finden, wenn wir über die Behandlung der Untersuchungs— gefangenen schlüssig geworden sind. Ich glaube, das hohe Haus wird daraus erkennen, daß wir keinerlei dilatorische Behandlung in der Sache haben eintreten lassen, sondern daß ihr die zur Zeit überhaupt mögliche sachgemäße Behandlung zu teil geworden ist.
Der Herr Abgeordnete ist dann auf den Fall Hüssener gekommen. In dieser Beziehung bedauere ich, dem hohen Hause eine Mitteilung nicht machen zu können. Der Fall Hüssener gehört nicht zur Kompetenz der Reiche justizberwaltung. Der Strafvollzug gegen den Delinquenten mittels Festungshaft unterliegt der Verantwortung der Kommandantur von Koblenz, wo die Strafe verbüßt wird; die Militärverwaltung ist also verantwortlich für die Behandlung des Delinquenten, und ich stelle anheim, bei der Beratung des Militär etats in dieser Beziehung die gewünschten Erklärungen vom Herrn Kriegsminister zu erbitten.
Nun, meine Herren, hat der Herr Abgeordnete schlicßlich eine Frage behandelt, die ich hier bei der vor— Zeit nicht näher erörtern will; das ist die Beschäftigung der Gefangenen in Strafanstalten.
gerũckten Frage der
gesprochenen Wänschen volle Beachtung geschenkt und sind gegenwärtig
damit beschäftigt, eine Statistik vorzubereiten, die Auskunft gibt ibe die Art und den Umfang der Beschäftigung der Gefangenen in den einzelnen Anstalten. Meine Herren, wir haben mit diesem Schi vorgehen müssen, weil die Klagen namentlich aus den Kreisen dee kleinen Handwerks über die Konkurrenz, die ihm durch die Strãflingt arbeit gemacht wird, in den Fällen, in denen wir diesen gFtlagen nähergetreten sind, in den tatsächlichen Unterlagen keineswegs als zn treffend sich erwiesen haben. Ich kann auch die geehrten Herren . bitten, Klagen, die in dieser Beziehung an sie kommen, mit grohe Vorsicht zu prüfen. Erst die Statistik, die wir Ihnen ja sehr gem mitteilen werden, wird ergeben, in wie weit hier Grund zur R, schwerde vorliegt.
Im übrigen, meine Herren, haben, doch die verbündeten R. gierungen nicht die mindeste Veranlassung, in diesem Punkt andern Auffassung zu sein als der Reichstag selbst. Wir wünschen eine sac⸗ gemäße Beschäftigung, wie die Gefangenen sie brauchen. Wir wünschn aber nicht, daß die Gefangenen mit dieser Beschäftigung dem ehrsamen Handwerk eine nachteilige Konkurrenz machen. Das würde durchau gegen die Intentionen der Regierung sein. Die große und schwiern Frage ist nur die: wo ist hier die Grenje zu ziehen, auf der einen Seite das Handwerk zu schützen, auf der anderen Seite die im Interesse der geistigen und körperlichen Disziplin nötige und von den Gefangenen selbst gewünschte Beschäftigung zu wählen. Das ist nicht so einfach, wie der Herr Abgeordnete vielleicht glaubt. Ich kann ihn nur bitten, überzeugt zu sein, daß die Strafanstaltsverwaltungen nah dieser Richtung sich alle Mühe geben und daß die einzelnen Anstalte durchaus in demselben Sinne arbeiten. Zur Bekundung dessen mchte ich nur das Eine anführen, daß in den preußischen Zuchthäusern zi Beschäftigung der Strafgefangenen mit Handwerkerarbeiten seit einn Reihe von Jahren stetig zurückgegangen ist von mehr als 70 euf weniger als 50 jo der Gefangenen. Das ist ein Zeichen, daß die Strafanstaltsverwaltung in dem größten Bundesstaat dieser Frage ernste Aufmerksamkeit schenkt und auch mit Erfolg bemüht ist, de möglichsten Erleichterungen zu Gunsten des Handwerks eintreten n lassen.
Ob es tunlich sein wird, jedes Jahr ein Statistik der von den Herrn Vorredner gewünschten Art aufzustellen, lasse ich dahingestelt sein. Vielleicht wird auch der geehrte Herr bereit sein, sein Urteil i dieser Beziehung noch auszusetzen, bis er in die Statistik Einblick be, kommt, die wir jetzt im Begriff sind, herzustellen. Er wird sich dam doch vielleicht überzeugen, daß auf der einen Seite eine Statistik, di alle Jahre aufgestellt und vorgelegt werden muß, für die in Betracht kommenden Verwaltungen eine viel zu große Arbeit und auf der anderen Seite auch für die Herren Abgeordneten zur Orientierung auf diesem Gebiet keineswegs nötig ist.
Hierauf wird um Hi Uhr die weitere Beratung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt.
Literatur.
Preußisch⸗ deutsche Gesetzsammlung 1806 — 1904 Vierte Auflage in systematischer Anordnung, unter Mitwirkung von Dr. Cretschmar, Erstem Staatsanwalt, Dr. Hoffmann, Ge— heimem Oberregierungsrat, Dr. Mielcke, Wirklichem Geheimen Kriegsrat, Pe tersen, Regierungsrat, Dr. Strutz, Geheimem Ober⸗ finanzrat, herausgegeben von G. Grotefend, weill. Geheimem Regierungsrat, und fortgeführt von Dr. C. Cretschmar, Erstem Staatsanwalt. Lieferung 31—83. Dissel= dorf, L. Schwann. Königliche Hofbuchhandlung. — Von diefen großen Werke, daz den die Jahre 1806— 1904 umfassenden gewaltigen Stoff gesetzgeberischer Arbeit des Deutschen Reiches und des Königreichs Preußen in systematischer Anordnung und in gegenwärtiger Geltung enthält, sind mit der Ausgabe der hier an⸗ gezeigten Lieferungen die Bände 11: „Verfassungsrecht“, II: „Ver= waltung“, III 1: Versicherungswesen, Gewerbe, Gewerbegerichte, Bergbaus und 1II1 2: „Landwirtschafischaft! zum Abschluß gelangt; ferner liegen von den Bänden 12: Reichs⸗ und Staatgfinanjen, Rommunalabgaben' und 179: Bärgerliches Recht, Strafrecht und Rechtspflege: je 8 Heste vor. Die Sammlung läßt sich also bereits in fast allen ihren Teilen bei der täglichen Arbeit benußen und erweist sich dabei, dank der durch die spystematische Anordnung des Stoffes ermöglichten großen ᷣ keit und der Lückenlosigkeit des gebotenen umfangreichen Materials, als außerordentlich wertvoll. Es bestand ein dringendet tatsächliches Bedürfnis nach einem solchen Werke, das nunmehr he— friedigt ist. Denn einmal haben die preußische und die deutsche Gesetzgebung einen so großen Umfang erlangt, daß es menschliches Ve mögen übersteigt, den in den offiziellen Gesetzsammlungen nur nach zeitlicher Anordnung gebotenen Stoff zu übersehen; sodann ist g wohl für jeden, der bei wissenschaftlicher oder praktischer Arbeit diese Gesetzsammlungen zu benutzen hat, der Regel nach ein begrenztes und doch wieder so großes und unübersichtliches Quellengebiet des Rechtes, aus dem er für seinen Beruf zu schöpfen hat. Die vorliegende systematische Be— arbeitung bietet mehr oder minder scharf umgrenzte Gebiete in eint die Uebersicht gewährleistenden Anordnung, zugleich aber auch die Möglichkeit, den inneren Zusammenhang der Sondergebiete mit dem Ganzen zu erkennen und durch diese Kenntnis und Erkenntnis die Benutzung der Gesetzgebung eines Sondergebiets zu befruchten. Dajn tragen namentlich die in Anmerkungen jum Gesetzestext um a. ent, haltenen Hinweise auf die in Betracht kommenden anderen Gesh? wie auf die Ausführungsbestimmungen der Zentralbehörden bei. Der Herausgeber und die mitwirkenden Herren haben sich in die Arbeit so geteilt, daß der als Verfasser des in vier Auflagen erschienenen Baches .‚Nheinssches Zlbisrecht⸗ und des 16 herausgegebenen Werkes . Das bürgerliche Recht, unter besonderer Be= rücksichtigung der preußischen Landesgesetz zebung dargestellt und, a läutert, bekannte Erste Staatsanwalt Di. Cretschmar das bür e lit Recht (einschließlich des Handelsrechts), daz Strafrecht und die Rechts pflege, der Geheime Oberregierungsrat Dr. Hoffmann das Gewerbe Bergzbau. und Versicherungsrecht, der Wirkliche Geheime Friegerat Dr. Mielcke die für das Heer und die Marine ergangenen Gesetze z, der Regierungsrat Petersen die Agrar-, Auseinandersetzungs⸗ und An, siedelungsgesetzgebung, sowie die die Landwirtschaftskai mern und 2 Landeskul fur einschließlich der Viehzucht, der Viehseuchen und w. Veterinärwesens betreffenden Gesetze 1c, der Geheime Oberfinanzta Dr. Strutz das Reichz⸗, Staals, und Kommunalfinanzwesen und der Geheime Regierungerat Grotefend das Verfasfungkrecht des Deutsche Reichs und des preußischen Staates einschließlich der Rechts verhãltnisse der Kommunalverbände, der Reichs,, Staats und Kommunalh e ame und das Verwaltungsrecht, soweit dieses nicht die vorbezeichnsen Materien, sondern die allgeme n- Land. sverwaltung und das Ver, waltungestreitverfahren, die allgemeinen wirtschaftlichen Angeli in heiten (Aufenthalts⸗ und Niederlassungsrecht, Paßwesen, Auswanderung wesen, öffentliche Verkehrsein richtungen und Verkehrzanstalten), di Fürsorge füt das Gemeinwohl, den Schatz der öffentlichen Ordnun und Sicherheit, das Unterrichts, und Erziehungswesen, den Schutz se. die Förderung der Wissenschasten und Künste, die Angelegenhblit. . Kirchen und der Religionsgemeinschaften betrifft, bearbeitet hat. . dem Tode Grotefends hat der Crsie Staatsanwalt. Dr. Cretschmet n Fortführung der Herautgabe übernommen. Jedem abgeschlossen Bande sind außer einer eingehenden systemalischen Inhalts ũbers
Uebersichtlich.
ein chronologisches und ein alphabetisches Register und außerdem werden dem ganzen Werke als besonderer Band ein chronologisches und ein ausführliches alphabetisches Allgemeinregister beigefügt. Ser bevorstehenden Vollendung des Werks können die neuen Bearbester und die Verlags huchhandlung mit gleicher Genugtuung entgegensehen; denn die praktische Erfahrung und das Geschick beider Teile haben vortrefflich zusammengewirkt, um ein wirklich brauchbares, lückenloses und leicht zu benutzendes Nachschlagewerk zu schaffen, das alle Aus— sicht hat, sich schnell bei den Behörden und. Beamten einzubürgern.
u den abgeschlossenen Bänden sind auch bereits praktisch gearbeitete Ilm endr, en ausgegeben worden.
— Grillparzers Werke. Mit Grillparzers Leben, Bildnis und Faksimile, Einleitungen und Anmerkungen herausgegeben von Dr. Rudolf Franz. 5 Bände in Leinenband 10 6 (Meyers Klassikerausgaben) Verlag des Bibliographischen Institutz in Leipzig und Wien. Mit dem eben erschienenen fünften Band wird die bon Dr. Rudolf Franz bearbeitete Grillparzerausgabe des Bibliographischen Instituts abgeschlossen. Der Band bringt die letzten der natürlich vollzählig dargebotenen Dramen Grillparzers: Der Traum, ein Leben? und . Weh dem, der lügt!! Im übrigen ist er, wie Band 1 den Gedichten', der „Prosa“ eingeräumt. Und zwar enthält er von Erzählungen den „Armen Spielmann“ und das weniger bekannte AKloster bei Sendomir“'. Des weiteren findet man in ihm Prohen aus Grillparzers satirischen Schriften, aus seinen Studien zur Aesthetik und zur Literatur, zur Musik (. Beethoven“) und zur Geschichte und Politik, sowie charakteristische Abschnitte aus seinen Tagebüchern (-Reise nach Italien“) und aus seiner Selbstbiographie (. Besuch bei Goethe“). Eine Anzahl von Aphorismen machen den Schluß. Auch in diesem Bande gehen Einleitungen jedem Werke vorauf. Ein um fangreicherer Anhang von Anmerkungen und Lesarten macht die im Tert nicht mit Fachwissenschaft beschwerte Ausgabe auch für den Fach- mann wichtig; namentlich werden die sorgsamen Belege aus den zum Teil fremdsprachlichen Quellen Grillparzers diesem erwänfcht fein.
Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.
Schillers Wilhelm Tell‘. Beiträge zur Erläuterung und aufsatztechnischen Behandlung des Dramas. Von M. Skrich. Berlin G. 19. G. Pintus.
J— Hausbagukunst von Victor Zobel. Kart. 120 Cο München, D. W. Callwey.
Beiträge zur praktischen Aesthetik im Städtebau. Von K. Henrici. 4 4½ München, D. W. Callwey.
Rangliste der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Königlichen Preußischen Armee. Nach dem Stande vom 1. Oktober 1904 zusammengestellt von Radziejews ki. J. Teil. Gebdn. Berlin SW. 19. Verlag „Die Jacht“.
Die direkten Steuern. Von B. Fuisting. II. Band. Kommentar zum Ergänzungsteuergesetz. 2. Aufl. Gebdn. 14 0 Berlin W. 8. Carl Heymanns Verlag.
Das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 nebst Ausführungsanweisung vom 10. Mai 1854. Erläutert von F. Nöll. 5. Aufl.! I0 16 Berlin W. 8. Carl Heymanns Verlag.
Taschen ⸗Gesetzsammlung 6. Reichsge etz, betr. den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken. Von Dr. Eduard Braun. Gebdn. 2 6 Berlin W. 8. Carl Heymanns Verlag.
Der Pitaßal der Gegenwart. Almanach interessanter Straffälle. II. Band Heft 1. Preis für den Band (64 Hefte)h 6 M Leipzig, C. L. Hirschfeld. .
Sandel und Gewerbe.
(Aus den im Reichzamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und In dnstu fg)
Mexiko.
Zollbehand lung von ausländischen Warenmustern. Laut des durch Verordnung des Präsidenten der Republik vom 2 März 1904 abgeänderten Artikels 217 der Zollordnung ist den Einführern von vollständigen, als Muster dienenden Gegenständen, welche leicht gekennzeichnet werden können, die zollfreie Einfuhr gegen Hinterlegung einer Sicherstellung in Höhe des Zolls mit dem Beding der Wiederausfuhr nach Ablauf einer bestimmten Frist ge⸗ stattet. Diese Vergünstigung ist eingerichtet worden zur Abwickelung von Geschäften, die durch Vorlegen von Mustern, welche an sich nicht die zum Verkauf bestimmte Ware bilden, sondern nur als Auswahl— muster dienen, bewirkt werden können; der Zweck würde nicht erreicht werden, wenn als Muster gegen Sicherheitsbestellung Waren juge— lassen würden, die, wie z. B. die Schmuckfachen aus Edelmetall mit oder ohne Steine, als Verkaufsgegenstände für umherztehende Schmuck⸗ händler dienen. —
Laut Zirkulars des Generalzolldireltors vom 4. August 1904 dürfen deshalb gemäß den vom Finanzminister erlaffenen Erläuterungen zu Artikel 217 der Zollordnung Schmuckgegenstaͤnde aus Gold, Silber oder , mit oder ohne Steine, als Muster im Sinne des genannten lrtikels nicht betrachtet werden; sie können demnach nur nach end⸗ gültiger Entrichtung des Eingangszolles über die Zollämter zugelassen werden. (Moniteur officiel du Commerce.)
Aenderungen des Zolltarifs und der Zollordnung. aut Verordnung vom 23. November 1904 ist die Nummer 263 des Zolltarifs, wie folgt, ergänzt worden:
263 A. Silbermünzen nationaler Prägung, in Stücken von je 1 Peso, sofern nicht mehr als 5 Stück eingeführt werden. K Silbermünzen nationaler Prägung, in Stücken von je 1 Peso, sofern mehr als 5 Stück eingeführt werden;. kg Rohgew. 10 Pesos.
Der Zollsatz der Tarifnr. 263 B soll bei allen Zollämtern der Republik erhoben werden, auch wenn die Münzen nach der Freizone bestimmt sind.
Die Vorschriften unter Ziffer III des Artikels 78 der Zollordnung sind in folgenden Punkten geändert oder ergänzt worden:
E. Für die Beglaubigung von Konfularfakturen über Münzen nationaler Prägung in Stücken von je 1 Peso sind die unter Ziffer III der Abschnitte A. B, O und, je nach Lage dis Falles, des Abschnitts P bejeichneten Gebühren zu entrichten.
Anm erkung: Ziffer III des Artikels 78 der Zollordnung lautet:
Für die Beglaubigung jeder Klasse von konsularischen Fakturen sind zu entrichten: ;
263 B. .
e sos A. Wenn der Wert der in die Faktura A n Waren 100 Pesos nicht übersteigt.... B. ,. Wert 100 Pesos, jedoch nicht 1000 Pesos J C. Für jede 500 Pesos oder einen Bruchtell von hoo Pesos
J
D. Wird die Faktura zwei Toge nach der Abfahrt des die Waren führenden Schiffes zur Beglaubigung vor⸗ lee lt so werden die eben genannten Gebühren ver—
oppelt.
E; -Die Beglaubigung von Konsularfakturen über jede andere Art umlaufs fãhiger Silber⸗ oder Gealdmünzen. nr e fel oder fremder, oder auch über Banknoten der in der Repubiik auf Grund des Ge⸗ ebe über die Kreditanstalten bestebenden Banken, sofern in Ten
alturen keine anderen Waren aufgeführt sind, ist gebührenfrei.
Ferner haben die Artikel 242 und 524 der Zollordnung folgende Fassung erhallen:
„Artikel 242. Die Zollamtsberwalter können die Einfuhr von Münzen nationaler Prägung in Stücken von je 1 Peso in die Re— publik beschränken, wenn dieselbe Perfon von der für die Einfuhr der Münzen in Hiengen von nicht über 5 Stück bewilligten Zollfreiheit häufiger Gebrauch macht. Ferner können sie, wenn es notwendig sein sollte, die nach der Zollordnung Reisenden bewilligte Zollfreiheit
beschränken, falls sihn diese aus irgend einem Grund des Schmuggels
verdächtig machen sollten usw.
Artikel 5354. Die Uebertretung der in den bei
Artikel benen Vorschriften sowie die heim rtikeln gegebenen rschrift . ö
Silbermünzen nationaler Prägung mit Beschlagnahme der Waren oder
ämter haben Vorkehrung zu treffen, daß hinterlegt werden, bis die endgültige Ents
Verwendung ergangen ist.
den vorhergehenden . . von en von je eso wird Gegenstände bestraft; die Zoll ⸗ solche Waren solange sicher cheidung über ihre weitere
Die Verordnung ist am 1. Januar 1905 in Kraft getreten. Diario oficial.)
Der Handel und die wirtschaftliche Lage Paraguays.
Im Vergleich zu dem Standpunkte, den Paraguay vor eine Jahrzehnt einnahm, ist ein unverkennbarer Fortschritt 3. allen Fm
bieten des wirtschaftlichen Lebens zu verzeichnen.
Die Ein und Aus⸗
fuhr haben stetig zugenommen, die Produktionskraft des Landes ver— mehrt sich zusehends, und beständig entstehen neue indu tri le Unter⸗
nehmungen.
und das Kapital findet Anlage in
Betrieben,
einsamten Gegenden ihre Niederlassungen gründen. Der Wert des Gesamthandels hat sich seit 1885, wo er AU37 122 Pesos Gold) betrug, mehr als verdoppelt, indem er im
Jahre 1905: 7 805 476,92 Pesos erreichte. Die ärmliche, den traditionellen Methoden der Kolon
Die am Paraguayflusse erstandenen EGflanzias und Fabriken haben der Uferregion einen anderen Stempel aufgedrückt,
die in bisher ver
Viehzucht, einst eine isationsepoche unter⸗
worfene Industrie, gestaltet sich immer mehr zu einem Haupt quell nationalen Reichtums und fängt an, in der Aufzucht Bemeise einer
größeren Verfeinerung zu geben. gewinnung sowie die im Lande befin
Außer ihr
dlichen beiden O fabriken mit dazu beigetragen, das Aktipum der steigern. Ernste Bestrebungen, Regsamkeit und Ar
haben die JVerba⸗ uebrachoextrakt⸗ andelsbilanz zu beit machen sich
geltend in den Städten am Paraguayflusse und in den Häfen des Alto Paranä, und die Nation drängt nach Beteiligung an dem all— gemeinen Fortschritte, der in den Republiken des La Plata so fühlbar
zu Tage tritt.
Aber dem im wesentlichen erfreulichen Bilde fehlen auch die
Schatten nicht.
Bei der großen Fruchtbarkeit des Landes würde die
Entwickelung desselben sicherlich eine noch weit schnellere und durch— greifendere sein, wenn es durch Eisenbahnen und Wegebauten mehr
erschlossen wäre. bahn der Paraguayan Central
Die einzige, in englis
iglischen Händen befindliche Eisen— Railway Co, welche Afuncion mit
Villa Rica verbindet und darüber hinaus bis Pirapé führt, verfügt nicht über genügendes Kapital und ausreichendes rollendes Materiaf, um den an sie herantretenden Anforderungen des Transports in dem
erwünschten Maße vermöge ihrer Lage zugute. Die anf
gerecht
werden zu nur einem heschränkten traßen befinden sich trotz der im Intereffe des
können, Teile des
und kommt Landes
Wege- und Brückenbaues eingeführten, persönlichen Arbeifspflicht nicht in dem Zustande, welchen ein reger Verkehr erheischt, und sind nach
heftigen Regengüssen stellenweise, geradezu unpassierbar. Das erschwert
dukte und ist insbesondere nicht geeignet, die für welche noch weite Strecken zur Besi der Einwanderung mit ihrem Zuwachs an neuer Arbeits
namentlich für
größere Lasten,
natürlich den AÄbsatz der Pro—⸗
Einwanderung anzulocken, edelung offen stehen.
Außer
und Steuer⸗
kraft bedarf Paraguay dringend der Heranziehung fremden Kapitals, welches eine belebende Rückwirkung auf die Produktionskraft des Landes
und die allgemeine Geschäftslust ausü
Die Ein und Ausfuhr hahen zugenommen trotz Schwankungen des Agios.
ben würde. gegenüber dem
Vorjahre wieder
der durch Goldmangel verursoachten,
heftigen
Der Kurs des Seldes, welcher zu Beginn des Jahres 1903 1050 9½ notierte, sank Anfang März auf Sg), um Ende Jun! bis
auf 1110 zu steigen; schließlich 875 0/0. darauf zurückzuführen, daß bei dem
finanziellen Zustände des Landes alle
werden und ins Ausland abfließen, wieder der einheimischen Produktion
von da ab fiel er allmählich auf 930, 00 und Diese großen Schwankungen sind teilweise auch
herrschenden Argwohn gegen die
Ersparnisse in Gold angelegt
statt, wie in anderen Ländern,
zugute zu kommen.
Es bedarf
leiner näheren Ausführung, daß unter den obwaltenden Umstaͤnden die Stetigleit der Handelsbewegung namentlich hinsichtlich der Preise der Waren und Landegerzeugnisse ungünstig beeinflußt wurde. Der Ein- fuhrhandel litt außerdem nach wie vor unter der Unsicherheit der zoll amtlichen Behandlung, welcher es an der Durchbildung fester Grund-
sätze noch fehlt.
Der Gesamtwert der Ein- und Ausfuhr in den beiden Jahren
1903
19062 und 1903 betrug in Pesos Gold
1902 Einfuhr. Ausfuhr.
24106381 3890 658
3 51 824, 92 1253 552 00
Summa
6 297 039
TD Tro 7.
Das ergibt für 1803 eine Zunahme von 1508 437,92 Pesos Gold, wovon auf den Export 362 I94 entfallen.
An der Einfuhr waren die verschiedenen L
amtlichen Angaben in folgender Weise beteiligt:
Großbritannien Deutschland Argentinien Frankreich Italien
igbs 63 s
.
202 350 79 415 . 109 115
änder nach den zoll
1903 1139 045,80 517 785,45 421 153, 19 328 988, 40 269 095,99 186 671,77 122 505,39 30 443,B79 27 604,50 16971, 92 491 558, 72
Die Hauxpteinfuhrländer sind hiernach Großbritannien, Deutsch— land, Frankreich. Argentinien, Italien, Spanien und die Vereinigten
Staaten von Amerika. Richtigkeit Anspruch erheben können, durchgebildeten Statistik in Paraguay
lien und Uruguay sowie der nicht im Jahre 1903 gegenüber dem Vorj
denken und der Vermutung Raum, daß die der Wgren oft der Zuvperlässigkeit entbehrt. Konnossemente dürfte hierin mit der Zeit W
Ein Vergleich des Jahres 1963 folgendes Bild von der Einfuhr:
Getränke .. Drogen
affen Schuhwaren Gürtlerwaren
Ob die vorstehenden Zahlen auf absolute muß bei dem Mangel einer gut
; in bezweifelt werden; schon allein der große Unterschied zwischen der Einfuhrziffer der Staaten Bra⸗ namentlich aufgeführten Länder ahre gibt in dieser Hinsicht zu
mit
1882
Feststellung des Ursprunts Die Einführung direkter andel schaffen.
dem Jahre 1882 ergibt
1903 1932035,28 621 830, 99 329 818,99 265 846, 30 151 461 52 121 464,03 5 919, 47 33 758, 58 6654,21 271993
Zusammen leinschl. sonstiger Trrmnc TN) 326, 43 Danach beträgt die Importziffer des Jahres 1903 fast 1830/0
mehr als diejenige des Jahres 1882.
5 Hol ð24, 92.
In ähnlichem Verkältnisse ist der Export gestiegen; während er
sich 1882 nur
auf L 649 679 Pesos Golo kelief, übertraf er diese
Ziffer bereits im ersten Halbjabre 180] mit 1 763 939, 36 und erreichte m Ende desselben 42535 55. Die Hauptauefuhrländer sind Argen⸗
tinien, Uruguay, Brasilien, und Belgien. ; folgenden Werte in Sold. Pesos
. 1 Peso Gold — 4,08 s
aufzuweisen:
Deutschland, Frankeeich, Großbritannien Die Hauptausfuhrartikel halten im Jahre 1503 die
Rinderhãäute,
32 l 30, Roltabak Sl2,
trocken 241 995, desgl. eingesalzen 799 096, mahlen 757 678, desgl. gemahlen 32 766, Holz, hart 399 418, desgl. gesägt 41 521, Dörrfleisch 398 558, Tabak, in Blättern 3 Tabatsaft 1769, Quebrachoextrakt 300 628, Apfelsinen (Pomeranen) 156 173, Zederhol 144 123, Pfosten 69 015, Rindertalg 561 143. PVetit⸗grain⸗Essenz 35 814, Haare (Pferde⸗ und Rinder / 34 104 Knochen 29 493, Rundhöl jer im all zemeinen 19 141, Latten 17 667, Wildhäute 15 130, Quebracho in Rundhölzern 15 O92, . 14 154, Fett im allgemeinen 11 646, Wolle 10 544, Y edizinalpflanzen 8619, Kokosnüsse (Palmkerne) 5802, Palmen 5796, Holikürbisse kleine 4593, Reiherfedern 4300, Tiere, lebende 3845, k 23 ,, , ,, 2144. Pflanzen (, Strautenfedern 1671, Eingemachte Früchte 1269. (Bericht Faiserlichen Konsulats in k 3 Kö
Verba, unge⸗
. für Gefriermaschinen in Argentinien. m Rigchuelo bei Buenos Aires ist. wie das Kaiserliche General⸗ lonsulat in Buenos Aires berichtet, die Gefrieranstalt La Plata Cold Storage Co zwar noch im Bau begriffen, die Maschinen sind in= dessen bereits aufgestellt, und im Januar 1905 soll die Arbeit auf— genommen werden. ö
Im übrigen sind weitere Anlagen oder Gefrieranstalten pro— jektiert, ohne daß indessen das dazu nötige Kapital bereits zusammen— gebracht worden wäre. Die Unternehmer sind Francisco Seeber in Buencd Aires, calle Paraguay y Avenida Rofales, und Exequiel Ramos Mejia in Buenos Aires, calle Callao 1834 wohnhaft. An . würzen k. Angebote wegen k von Maschinen zu Iichten sein. Die Korrespondenz mit ersterem könnte in deutscher Sprache geführt werden. .
Absatz möglichkeit für Eismaschinen in China.
Im nördlichen China werden im Sommer die aus dem Winter stammenden Eismengen verbraucht, nach einzelnen Hafenplätzen des mittleren und sürlichen Chinas wird im Winter dom Ftorden her Eis gebracht und für den Gebrauch im Sommer eingelagert. In den Binnenstädten des mittleren und südlichen China ist aber während der langen und heißen Sommerzeit fasf nie Eis zu erhalten. Die Chinesen schätzen das Eis sehr, indessen gestattet die Armut Ter großen Masse nicht, sich ständig Eis zu halten; die reicheren Klassen erstehen bei jeder Gelegenheit Eis und verwenden es zu allen mög lichen Zwecken. Es hat sich deshalb eine steigende Nachfrage nach Eis während der Sommermonate nicht nur bei der unausgesetzt wachsenden Zahl der Fremden, sondern auch bei den bemittesteren Fhinesen bemerkbar gemacht. Das Wirkungsgebiet zur Anlage von Eiswerken ist deshalb groß.
In Hankau, einer Stadt don etwa 1 Million Einwohnern, gibt es beispielsweise kein Eiswerk, obwohl Tie Nachfrage nach Eis immer stärker hervortritt. Während der Sommermonate pflegen einige der größeren Fischhändler mit ihren Fischladungen Ei bon Ningpo mitzubringen, das sich im Winter mit Eis vom Norden verproviantiert. Beabsichtigt ist die Errichtung eines Eis- werks auf dem Komplex der großen Baumwollenfabrik; angeblich soll bereits mit Agenten einer fremden Firma in Schanghai wegen der Ausrüstung verhandelt werden. Ein großes Arbeitsfeld würde aber auch so loch für andere derartige Unternehmungen bleiben, da ähnliche Zustände wie in Hankau noch in 4 bis 5 Städten des Tensularbezirks, ganz abgesehen von den Verhältnissen im übrigen China, herrschen.
Neben der Errichtung von Eiswerken in den vorgedachten Städten macht sich auch die Nachfrage nach Eiemaschinen für Haushaltungs⸗ zwecke bemerkbar. Für Interessenten würde es sich empfehlen, Kataloge zu versenden und das Geschäft möglichst zu beschleunigen. (Nach einem Bericht des Konsuls der Vereinigten Staaten von Amerika in Hankau, veröffentlicht in den Daily Consular Reports)
Gewerbstätigkeit in Neusüdwales.
Nach einer kürzlich veröffentlichen offiziellen Statistik waren in Neusüdwales am Schlusse des Jahres 19803 in der Landwirtschaft 71 161 Personen, in der Molkereiwirtschaft 27 559 Personen darunter 15 208 Männer und 12331 Frauen) und in der Viehzucht 26 051 Personen, zusammen also 124 751 Personen beschäftigt. Von dieser Anzahl, die im Verhältnis zu der gesamten Einwohnerzahl des Staats (1 438 744 Seelen) recht unbedeutend ist, find sogar noch 13 500 nur teilweise in der Landwirtschaft befchäftigt. In den Bergwerken sind 37 559 Leute und in den übrigen Rohstoffe erzeugenden Industriezweigen 6000 Personen tätig. Demnach stellt sich die Ge— samtzabl der Personen, die Nahrungsmittel und Rohstoffe produzieren, auf 168 310, und ihre Produktion bewertet sich auf 126 525 000 Doll. Die Produktion der weiter verarbeitenden Industrie dagegen erreicht in Neusüdwales nur einen Wert von 55 551 500 Doll, mithin 72 9757 500 Doll. weniger als die Rohstoffproduktion. (Daily Gon- sular Reports.)
Ausschreibungen.
Der Ausbau des elektrischen Straßenbahnnetzes in Glasgow ist von der Stadtverwaltung beschlossen worden; die Genehmigung hierfür soll nachgesucht werden. (Ehe Electrical Engineer.)
Winke für den Absatz von Straßenbahnmaterialien usw. nach Rußland. Die Londoner Zeitschrist . Commercial Intelligeness weist darauf hin, daß die Prüfung der Pläne für alle russischen Straßenbahnen in Händen des Professors Sultanow, des Vorsitzenden des technischen Baukomitees im Ministerium des Innern, in St. Petersburg liege, und daß es sich vielleicht empfehlen würde, in ge— eigneten Fällen behufs näherer Auskunfserteilung sich an diesen Be— amten zu wenden.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Rubr sind am 11. d. M. gestellt 16971, nicht recht= jeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesten sind am 10. d. M. gestellt 7471, nicht recht= zeitig gestellt keine Wagen.
Die am 19. d. M. abgehaltene Hauptbersammlung des Ver— bandes deutscher Wasserrohrdampfkeffelfabriken bat der »Kölnischen Zeitung“ zufolge die Verlängerung des Verbandes bis Ende 1907 beschlossen.
— Vom rheinisch⸗westfälischen Eisenmarkt schreibt die Köln. Zig.‘ u. a.: Die Lage bleibt insofern unklar, als die tat- sächliche Besserung auf dem internationalen Markte sich noch nicht recht auf den heimischen hat übertragen können. Das gänzliche Scheitern der Bestrebungen, den Feinblechverband zu halten, und das teilweise Auseinanderfallen des Grobblechverbandes fowie die ungewisse Lage für Stabeisen lassen kein rechtes Vertrauen aufkommen. Die Verhältnisse in Stabeisen werden einigermaßen gestützt dadurch, daß die großen Flußeisenhütten ihr Abkommen bis zum Schluß des Monats verlängert haben. In heimischen Qualitaäͤtserzen sind die Abschlüsse im allgemeinen für das J. Jahresviertel gemacht worden auf Grund dez ermäßigten Preises von 13,50 „M für Rostspath mittlerer Güte. Fester ist die Lage für heimischen Noteisenstein zu etwas über 10 M füt 48 0,½ iges Erz. Minettes sind ziemlich an— geboten, die Hauptgeschäfte sind gemacht, bessere Sorten, die die Fracht nach Westfalen vertragen können, sind immer schwieriger zu haben. Der Roheisenmarkt hat sich weiter erheblich befestigt, trotz der früheren Erfahrungen haben die Verbraucher von Put del⸗- und Stahleisen gewünscht, sich zu den jetzigen Peeisen für das 1. Halbjahr zu decken, was zugestanden worden ist. Vaneben gehen weitere beträchtliche Abschlüsse in Güießereieisen, außerdem hat die Beschästigung der Stahlhütten soweit zugenommen,