1905 / 11 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jan 1905 18:00:01 GMT) scan diff

darauf kommt es nicht an, wir wenden uns nur gegen Verfehlungen gegen die Gefetze und wollen auf eine Remedur fuͤr die Zukunft bin wirken. Vom Standpunkt der Konservativen ist es ja zu verstehen, wenn sie verlangen, daß Richter wegen Sprüchen, die ihnen nicht ge⸗ fallen, gerüffelt werden. Das ist aber doch nicht der Standpunkt der anderen Parteien. Die Konservativen möchten die Justiz am liebsten als Vorspann für ibre Sonderinteressen benutzen. Das beweist die Be⸗ schwerde der Milchjentrale an den Justizininister über das frũhere üüteil. Wenn ich Beschwerden vorbringe, so geschieht es nicht, um irgend einen Richter anzugreifen, sondern um auf organische Fehler binzuweisen. Herr Ring will dagegen die Justiz im Parteiinteresse der Landwirtsckaft geübt wissen; er will eine Klassenjusti. Der Reichstag bat sich gegen die Zeugnis zwange folter wiederholt ausgesprochen, und der Staatsfekretär hatte eine beruhigende Erklärung abgegeben. Trotzdem bat sich die Zahl der Fälle gehäuft. Ih erinnere an den Fall des Stadtv. Schumann in Bielefeld. Dieser sollte ge; zwungen werden, den Namen desjenigen zu nennen, der ihm im Ver— trauen auf seine Verschwiegenbeit gewisse Mißstände mitgeteilt hatte. Ein solches zwangsweises Vorgehen beruht durchaus auf der Grund- lage der Unanständiskeit. Warum geschehen noch immer keine Schritte dem ein Ende zu machen? Der Redakteur Leinest in Hannover ist ebenfalls in eine solche Zeugniszwangssache verwickelt und zu 100 46 Geldstrafe verurteilt worden, weil er den Gewährémann für gewisse Dinge nicht nennen wollte, die im Interesse der Allgemeinheit durch, aus an die Oeffentlichkeit gezogen werden mußten. Ein weiterer Fall hat sich in Neisse ereignet. Auch in der Lippeschen Erbfolgestreitsach: ist gegen den Redakteur Starke ein solches Verfahren eingeleitet worden; er sollte angeben, wer ihm das Berliner Telegramm des Herrn Kekule von Stradonitz zugänglich gemacht hatte. Es wurde gestern hier das Wohlleben erwähnt, dessen sich ein Hüssener auf der Festung zu erfreuen hat. Im Widerspruch mit dem Reichsgesetz aber werden Redakteure statt mit Gefängnis mit Zuchthausstrafe belegt, denn sie werden zu Arbeiten gezwungen, ßie weder ibrer Fahigkeit, noch ihren Verhältnissen entsprechen. So ist es sozialdemokratischen Redakteuren ergangen. Auch das Jentrum hat im vorigen Jahre den Antrag auf Abhilfe ein— gebracht, der wurde angenommen, und gestern beschwerte sich Herr Eczberger über die ablehnende Haltung des Bundesrats. Aber das Zentrum hat gar keine Veranlassung, Besseres zu erwarten, wenn ünd solange es in allem und jedem den Anforderungen der Regierung nachgibt und ihr keinen ernstlichen Wideistand leistet. Wir werden also noch länger das erbauliche Schauspiel genießen, daß es den größten Lumpen, Gaunern nnd Betrügern im Gefängnis besser geht als einem Redakteur, der im Interesse der Allgemeinheit seine Haut zu Markte getragen hat. Einen geradezu unglaublichen Standpunkt nehmen manchmal die Gefängnisbeamten ein. Einem Redak.˖ teur wurde Goethe als Lektüre abgeschlagen, denn Goethe brauche er doch nicht zu wissenschaftlichen Arbeiten. Bei solcher Verständnislosigkeit kann man sich nachgerade über nichts mehr wundern. Ein tvpisches Beispiel bielet der-Ol denburger Fall Biermann. Der Mann ist zu einer unerhört hohen Strafe, zu 10 Monaten Gefängnis, verurteilt worden wegen Beleidigung des dortigen Justizministers, und er wird wie ein Zuchthaussträfling behandelt, er wird gezwungen, Aibeiten ju machen, die seinen Verhältnissen und Fähigkeilen nicht angemessen sind, und ebenso ist man mit dem Redakteur Schwevnert verfahren. Diese Falle sind desbalb so besonders empörend und müssen das Rechtsgefübl deshalb so aufreizen, weil durch sie der Grundsatz des gleichen Rechts für alle so eigentümlich illustriert wurde. Der Herr Fustizminister sagte der Frau des Herrn Biermann, die seine Milde anrief: Dieser Mann ist ein Lump. Der Herr Justizminister wurde wegen seiner beleidigenden Ausdrücke gegen Biermann zu 20, in zweiter Instanz zu 100 6 verurteilt; auf der anderen Seife zehn oder zwölf Monate Gefängnie! Welche Fäulnis da zu Tage tritt, wird boffent— lich weiten Kreisen der deutschen Bevölkerung klar geworden sein. Was sind bundert Mark für den oldenburgischen Justizminister? Aber es ist überhaupt nicht gelungen, das Recht gegenüber diesem Justizminister zu seinem Recht kommen zu lassen; es sind neue

rosesse gegen Schweynert angestrengt worden, und es hat sich eine

kißachtung der Rechte der Verteidigung in diesem ganzen Verfabren offenbart, die die größte Entrüstung hervorrufen muß. Es hat auch beim Zentrum eine Zeit gegeben, wo die Beschäftigung eines Redakteurs mit Korb⸗ oder Stuhlflechten zu Entrüstungsausbrüchen und zu Anträgen im Reichstage führte. Hier liegt derselbe Fall vor. Der Angellagte bat nach einer außerordentlich anstrengenden Ver—⸗ bandlung um Vertagung, das wurde abgelehnt, es kam den Richtern also mehr darauf an, an dem Angeklagten zu rächen, was er gegen den obersten Justijbeamten gesündigt hatte. Die Beeinträchtigung der Rechte der Verteizigung in diesem Prozesse ift beispiellos. In dem inkriminierten Artikel waren die Behauptungen, durch die der Justiz⸗ minister sich beleidigt füblte, gegen . 6 richtet; damit waren auch die Richter getroffen und sollten getroffen werden, sie mußten sich also für befangen halten und dies erklären. Aber nichts von alledem; in ungemein gereizter und nervöser Weise führte der vorsiende Richter die Verhandlung, daß die Beeinflussung der Verteidigung eine ganz unglaubliche Höhe erreichte. Es steht fest, hier hat ein Richter vorgesessen, dessen Befangenheit so groß war, daß er sie gar nicht gemeikt hat. Gegenüber einer solchen Rechtiprechung muß das Volk das Vertrauen ver lieren. In der Verhandlung selbst hat sich herausgestellt, daß der oldenburgische Justizminister gejeut bat, zunächst früher als Staats— anwalt, dann g'pokert, was aber nach seiner Meinung kein Glücksspiel sei, weil dazu Verstand gehöre. Nun, ich habe mir das Spiel zeigen lassen, und ich muß sagen, ich kenne kein Spiel, zu dem eine geringere Dosis Verstand notwendig ist, als zum Pokern. Man sucht seine Mitsrieler zu täuschen. Das Kammergericht hat das Pokern als Glücksspiel bezeichnet und die angeklagten Gastwirte verurteilt. Es bandelte sich außertem bei den Spielen des oldenburgischen Justiz⸗ ministers nicht etwa um Sätze von 10 4, sondein um Säße von 30-60 M In dem eigenen Herzogtum oder Fürstentum des Justiz⸗ ministers sind sogar Gastwirte wegen des Zulassens von Pokern verurteilt worden. Obwehl also der Justizminister selbst zugegeben hat, daß er gepokert hat, ist der Angeklagte zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Man batte nun geglaubt, daß der Justizminister nach diesem Prozeß sein Amt aufgeben würde. Aber nein, ein Justiz- minister, der so gut pokern kann, muß bleiben. Ich meine, der Reiche⸗ kanzler sollte seinen Einfluß dahin anwenden, daß gegen die Schuldigen wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt vorgegangen wird. Wir müssen einen Strafvollzug haben, der frei ist von der Barbarei, Redakteure in einer anderen Weise zu beschäftigen, als es ihren Fähigkeiten ent⸗ spricht. Wie wenig die Staatsanwälse die Arbeit der Arbeiter achten, jeigt ein Fall in Berlin, wo ein Metallarbeiter, der dem Staatsanwalt auf dessen Vorhalten, er ernähre sich von den Arbeitergroschen, erwidert hatte, er arbeite ebensegut wie er, zu 20 M Strafe wegen Ungebühr verurteilt wurde. In Lock sagte der Staatsanwalt, daß der Angeklagte die Unwabrheit sage, sehe man ihm an. Der Staatsanwalt will nun bemerkt haben, daß der Angeklagte bei dieser Bemerkung höhnisch ge lächelt habe, und als dies angezweifelt wurde, hielt er seine Be⸗ hauptung unter seinem Ehrenwort aufrecht, und der Angeklagte wurde wegen Ungebühr zu einem Tage Haft verurteilt. Die Arbeiter werden herabgesetzt und mißhandelt. In Moabit ist man sogar dazu über⸗ gegangen, Zeugenzimmer für „bessere Stände und für andere“ einzu⸗ richten. Ter bekannte Geheimrat Hilger feierte einen sich verab⸗ schledenden Staatsanwalt und sagte: Wir sind Ihr bester Kunde ge⸗ wesen und haben in sehr regen geschäftlichen Beziehungen zu Ihnen gestanden. Wenn die Justiz das Organ der Besitzenden sein soll, wo soll da das Vertrauen des Volkes, der arbeitenden Klassen, zu den Richtern herkommen? Ein Schaiwerker wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, weil er ein Paar alte Hosen oder alte Stiefel

estoblen hatte. Der Landgerichts direktor schärfte ihm dabei ein Nehmen

ie sich in acht, das nächste Mal gibt es Zuchthaus, denn Sie haben einen guten Verdienst! Und wie groß ist der Verdienst? Neun Maik Monalslohn! Ein Dienstmädchen bei Brandenburg verließ ibren Dienst im Dezember vorigen Jahres, weil in ihrer Wohnung zu vil Läuse waren, sie erhielt 18 Geldstrafe; der Redakteur eines Beanden⸗ burger Blattes, der die Sache besprach, erhielt wegen Beleidigung

diese ganze Gesellschaft? ge⸗

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des Gutsbesitzers 60 Geldstrafe. Ein Knecht war wider- rechtlich verhaftet worden und verlangte von dem betreffenden Beamten einen Schadenersatß von nur 20 Æ. Da erbob aber der Regierunggyräsident den Konflikt. Kennt der Reichskanzler solche 6 Will er nicht endlich die Hafibarkeit der Beamten für widerrechtliche Entziehung, der Freiheit einführen? Das Zentrum hat früher sich auf diesen Standpunkt gestellt. Derartige älle, die mit dem Rechtabewußtsein im Widerspruch stehen, mehren 6 von Monat ju Monat. Wie die Polizei in die Rechtspflege ein⸗ greift, sehen wir daran, daß namentlich in Preußen die Polizei viele Verordnungen erlassen hat, die vom Kammergericht nachher für rechtsungültig erklärt werden. In den beiden Jahren 18901 und 1992 sind in Preußen 690 Polizeiperordnungen für rechtsungültig erklärt worden, darunter allein 45 aus materiellen Gründen. In sehr vielen Fällen hat das Gericht ertannt, daß die Polizei rechts⸗ widrig gegen streikende Arbeiter vorgegangen ist, um ihnen das Recht des Streilpostenstehens zu nehmen unter dem Vorwanze der Erhaltung der Sicherheit des Berkehrs. In hinterlistiger, unehrlicher Weise wird so den Arbeitern ihr Recht genommen, aber obgleich schon die Gerichte die Angeklagten frei- gefprochen haben, geht die Polizei immer wieder in Terselben Weise gen die Streilposten vor. Redner führt eine ganze Reihe von einzelnen allen an, wo Streikposten freigesprochen und die sämtlichen Kosten, auch die der Verteidigung, der Staatekasse auferlegt worden seien, weil auch nicht die geringste Veranlassung zu einer Anklage vorgelegen babe. Die unschuldigen Streikposten seien sogar mit dem grünen Wagen durch die Stadt gefahren worden. Es sei festgestellt, daß die Verhaftung der Streikposten auf Anordnung des Berliner Polizei- pöäsidiums zurückzuführen fei. nicht also auf Fehler der untergeordneten Beamten. Das Polizeipräsidium habe auf jeden Fall das Streik— postenstehen verhindern wollen. Genau ebenso sei die Polizei in Breslau und Königsberg vorgegangen. Die Beschwerde an daz preußiscke Ministerium des Innern sei kein Mittel, das den Arbeitern helfen könne. Es muͤsse die ganze Strafgerichtsordnung geändert werden. Durch ein solches richtswidriges Vorgehen der Polizei würde der Aufrußr geradezu herausgefordert. Auch die Schwurgerichte hätten drakonischꝛ Strafen gegen Arbeiter verhängt wegen Aufruhrs und Landfriedensbruchs, obwohl in den betreffenden Fällen die Stꝛeiks vollkommen ruhig verlaufen seien. Ein Staatsanwalt in Königsberg babe gesagt, die Polizei müsse die Unternehmer gegen die Arbeiter unterstützen. Es werde also nach dem eigenen Geständnis der Staats. anwaltschaft Klassenjustiz geübt. Während die Arbeiter bei Streiks wegen Landfriedenebtuchs viele Jahre Zuchthaus und Gefängnis be⸗ kämen, wie behandle man dagegen die Unternehmer? Ein Gätsbesitzer, der einen Hofjungen so mißhandelte, daß dieser gestorben sei, habe nur 160 6 Gesdstrafe erhalten. Was gedenke der Reichstaniler zu tun, um solche Zustände zu beseitigen? Und wie geringe Strafen erhielten Schutz⸗ seute, die wegen Mißhandlungen angeklagt seien? Ein streikender Arbeiter, der zu einem Arbeitswilligen sagte: ‚Wir werden uns mit Dir in der Versammlung beschäftigen-, habe dafür 3 Monate Ge— faängnis erhalten. Im Interesse der Rechtspflege müsse der Reichs⸗ kanzler dafür sorgen, daß nicht in dieser Weise mit ungleichem Maße gemessen werde. Was wolle der Reichskanzler tun, um wenigstens den letzten Rest des Vertrauens zum Richterstande zu retten? Ein Arbeiter, der wegen Streikpostenstehens verurteilt worden sei, sei aus Berlin gusgewiesen worden,. obwohl er Reichs. angehöriger sei. Gefesselt seien unschuldige Streilposten ins Gefängnis geführt worden. Weil das Streispostenstehen gesetzlich nicht verboten sei, suche die Polizei es auf Umwegen zu vereiteln. Arbeiter würden strafrechtlich wegen Erpressung verfolgt, weil sie Mitarbeiter zum Streik oder jum Eintrit:; in einen Verband zu be— wegen versuchten. Arbeitgeber dagegen blieben straflos, obwohl sie ibre Arbeiter unter Androhung der Entlassung nötigen wollten, einen Revers zu unterschreiben, daß sie aus dem Verband: austmten. Das sel in der Tat Nötigung und Erpressung. Ein gleicher Fall liege vor bei dem Ehrenrat der Leipziger Aerzte. Hier . es sich eigentlich um eine Erpresserbande. Alle diese Fälle zeigten, wie schwer die Interessen der gesamten erwerbstätigen Bevölke⸗ rung mißhandelt würden unter der Form der Rechtspflege. Diese Klassenjusti; werde von Tag ju Tag schlimmer. Ein Gericht sei vorurteilelos genug gewesen, einen Freispruch zu fällen, als wegen der gleichen Behauptung Anklage erhoben worden sei Machen Sie, so schließt der Redner, mit uns den Reichskanzler schneidig, sein Wort zur Wahrheit zu machen: Preußen in Deutschland voran, Deutsch— land in der Welt voran!“ damit die Klassenjusti beseitigt werde, soweit dies in der gegenwärtigen Staatsordnung überhaupt möglich ist. Oldenburgischer stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesgat, Geheimer Staatsrat Buch oltz: Der Vorredner hat einen Ausfall gegen die oldenburgische Justiz aus Anlaß des sogenannten Falles Ruhstrat erboben. Ich gebe zu, daß der Fall weit uber die Grenzen des Landes hinaus Aufsehen erregt hat. Der letzte Prozeß ist nur äußerlich ein erfolgreicher gewesen. Es ist nicht bewiesen worden, daß der Minister Ruhstrat sich dem Glücksspiele hingegeben hat. Der von der Verteidigung gestellte Zuge ist wegen Meineides sofort in der Sitzung selbft verhaftet worden. Das Urteil ist für den Verleumder sehr hart. Nun ist allerdings gegen den Minister Ruhstrat der Vorwurf wegen Pokerns erhoben worden. Ich will mic darüber kein Urteil erlauben, ob es richtig ist, daß es als ein Glücksspiel an— zuseben ist. Dieses Urteil unterliegt der Entscheidung des Reichs— gerichts. Ebenso wird von diesem Gerichtshof auch die Frage ent- schieden werden, ob die Rechte der Verteidigung wirklich verletzt sind, und ob die oldenburgischen Richter als befangen anzusehen sind. Es ist eine gute Sitte, daß man vor der letzten Instanz sein Urteil über einen Prozeß zurückbält. Es ist ferner der Strafvollzug in Olden—⸗ burg kettisiert worden. Es sind immer gerade sozialdemokratische Redakteure gewesen, die Beschwerden in dieser Hinsicht erheben haben. Das ist einigermaßen befremdlich, denn im Zukunftsstaat soll doch gleiches Recht für alle herrschen. Ich halte daran sest, daß der oldenburgische Strafvolliug sich in dem Rahmen bewegt, den die Vercinbarungen der Bundesstaaten geschaffen haben, und ich glaube nicht, daß der Strafvollsug in Oldenburg hinter dem in den anderen Staaten zurücksteht. Man beschwerte sich früher darüber, daß Bier— mann die Selbstbeschäfligung und Selbstbeköstigung versagt wurde. Hierzu lag ein formaler Grund vor, denn es war bei dem Betreffenden nach Ansicht der Justiz anzunehmen, daß er aus einer ehrlosen Ge⸗ sinnung gehandelt hatte; denn er hatte gewerbsmäßig die Ehre eines anderen abgeschnitten, nur um für sein Blatt Absatz zu finden. Abg. Freiherr He vl zu Herrus heim (nl) unteistützt die gestrigen Ausführungen des Abg. Erzberger über die Schädigung des Handwerks durch die Konkurrenz der Gefängnisarbeit und lenkt die Aufmerksamkeit des Staatssekretärs inebesondere auf diese Verbältnisse am Rhein hin. Eine Reihe von Orischaften sei dort mit der Weidenkultur und Korbmacherarbeiten beschäftigt. Da diese Arbeiten auch in den Ge— fängnissen gemacht würden, würden die Weicenkulturen unrentabel. Die Regierung habe sich auf die Klage der Betroffenen allerdings entgegen kommend gezeigt, aber bemerkt, daß alles vergeben sei, solange die badische Regierung diese Arbeiten in ibren Gefängnissen ebenfalls machen litße. Der Staatesekretär sollte deshalb auf Vereinbarungen unter den Bundesstaaten hinwirken.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Ich glaube, es würde den Wünschen des Herrn Vorredners sehr förderlich sein, wenn er die Großberzoglich hessische Regierung ver— anlassen könnte, ihrerseits mit einer Darlegung dieser Verhältnisse und mit dem Wunsche einer Besserung seitens des Reichs an die Reichs justizverwaltung heranzutreten. (Sehr gut) Eg ist natürlich für uns nicht von geringer Bedeutung, wenn namens der Landesregierungen derartige Uebelstände anerkannt werden, wenn wir auf Grund der Klagen einzelner Landesregierungen, die von seiten der anderen Re—⸗

gierungen nicht wobl übersehen werden können, mit den übrigen be⸗ teiligten Staaten in Verbindung treten. Ich werde gern meinerseits die Sache im Auge behalten, aber ich möchte mir erlauben, dem

Herrn Vorredner anheim zu geben, den von mir bejeichneten Weg ju

wählen.

Abg. Burlage (3entr): Als Oldenburger möchte ich dem Abg. Stadthagen sagen, daß das Großherzogtum Oldenburg aus drei Teilen besteht, dem Herzogtum Oldenburg, dem Fürstentum Birkenfeld und dem Fürstentum Läbeck. Wenn derartige Schmähungen und Anschuldigungen gegen die oldenburgischen Richter ohne jede Einschränkung gegen den ganzen Stand bier erhoben werden und gesagt wird. es zeige sich im gesamten oldenburgischen Richter⸗ stand immense Fäulnis, es sei dort schlimmer als in Rußland, so würde ich ein eörloser Niedersachse sein, wenn ich nicht dagegen auf⸗ träte. Viele Zeitungen, selbst große, haben keine eigenen Bericht⸗ erstatter zu jenem Prozeß entsandt, sondern haben sich lediglich an die Berichte der Berliner Blätter gehalten. Tatsächlich liegen aber die Ver⸗ hältnisse ganz anders, als danach die öffentliche Meinung sein soll. Die saͤmtlichen Prozesse richten sich gegen die Redakteure des Olden⸗ burger Residenzboten . Decfes Blatt ist ein Schandfleck auf der Ehre der ganzen deutschen Presse. Es bringt alle Unreinheiten, allen Schmutz, den es aus dem Simplieissimn s' und anderen Blättern auflesen kann, zusammen. Das Blatt hat die Tendenz in das Privatleben einzelner Oldenburger Bürger einzugreifen. Die Dinge sind so weit gekommen daß, wenn bei einem Streit ein niedriger Charakter seinen Zwe nicht durchsetzt, er zum Gegner sagt: Tust Du dat nicht, so kommst Du in den „Residenzboten“, und das geschieht. So greift das Blatt in unerhörter Weise in das Privatleben ein, nicht um die Zustände zu bessern, sondern um dem Skandal zu dienen, weil er die Abonnenten vermehrt. Das Blatt ist geradezu ein Unglück für Oldenburg, und der Sozialdemokrat Hug bat selbst als olden⸗ burgischer Landtagsabg-ordneter es verurteilt. Einer der Artikel sagt z. B.! Protest nicht nur gegen den Justiminister, Protest auch gegen die ganze liederliche, faule, tolle Wirtschaft, die in den letzten Jahren offenbar wurde. Protest gegen die ganze, in Spiel und Schulden steckende Gesellschaft. Protest gegen die Aufgeblasenheit, Dummheit, Dünkelhaftigkeit und siltliche Verirrung eines großen Teils des oldenburgischen Juristenstandes. Protest gegen das ganie System. Das ist das bekannte Athletentum in Worten. Eg ist auch von der wehrlofen Frau gesprochen worden. Ich will die Dame nicht weiter erwäbnen, aber von Wehrlosigkeit kann man bei ihr nicht reden, die alle Woche die Spalten dieses Blattes zur Verfügung hatte, und die nach allgemeiner Meinung das Blatt inspiriert. (Lebhafte Zwischen rufe bei den So llaldemekraten; Wehrlos gegen den Justizminister. Präsident Graf von Ballestrem bittet, die Unterbrechungen zu unterlassen.) Diese Frau ist so wehrlos, daß sie einmal im oldenburgischen Landtag als Zuhörcrin laut dazwischenrief: Lge! Bei den ganzen Ver⸗ hältniffen werden Se es verstehen, daß verhältnismäßig bohe Strafen n, sind. In Oldenburg habe ich auch nicht das Urteil gehört, daß die Strafen zu hoch sind. Auch die beiden anderen Blätter in O(denburg haben sich nicht dahin ausgesprochen. In bezug auf die Beschäftigung der Redakteure im Gesängnis sind die gesetzlichen Be⸗ stimmungen vollkommen unparteiisch gebandhabt worden. In letzter Zeit hat fogar im Bericht eines entlassenen Gefangenen aus Vechta gestanden, daß einer der Redakteure besonders human behandelt worden sist. Glauben Sie (iu den Sosnialdemekraten), daß es überhaupt einen Staat in Deuischland gibt, wo ein Minister die Strafe selbst voll⸗ streckt? Der Minister Rahstrat hat selbstverständlich keinen Federzug in bezug auf die Strafvollstreckung gemacht. Er hat sich über⸗ haupt nicht damit befaßt. Wenn solche wahnwitzigen Vot⸗ würfe und Beschuldigungen gegen den ganzen oldenburgischen Richter⸗ stand eihoben werden, so kann man doch darum nicht sagen, daß alle Richter befangen seien, sonst könnte doch irgend ein beliebiges Blatt durch Beleidigung aller Richter die ganze Justiz des Londes hindern. Wenn das Reichsgericht wegen eines Prozeßfehlers das Urteil aufhebt und die Sache an ein außeroldenburgisches Gericht, verweist, so sind wir Oldenburger damit einverstanden, und wir sind überzeugt, daß dieses nicht milder, sondern vielleicht schärfer verurteilen wird. Auf die Einjelheiten des Prozesses ist Herr Stadthagen mit großer Kürze eingegangen. Er hat nicht angegeben, welche Paragraphen verletzt worden find. Die „Entkräftung“ des Angeklagten beruhte darauf, daß fein Beweis vollständig entkräftet war. Ich möchte Sie bitten, die erste Rummer der Deutschen Juristenzeitung' ju lesen, wo Sie eine fachgemaͤße Darstellung des Falles finden. Das Gericht hat ent= schieden, es könne dahingestellt sein, ob Pokern ein Glucksspiel sei. Nicht bewirsen aber sei, daß der Minister bis in die letzte Zeit ein Glücksspiel getrieben habe. Tie Verteidigung soll verletzt worden sein. Wie lag die Sache? Der Verteidiger hatte wiederholt den Vorsitzenden unterbrochen, und dann hat der Vorsitzende den Ver⸗ teidiger unterbrochen. Ich glaube, daß die Bꝛurteisung dieser An⸗ gelegenheit besser dem oldenburgischen Landtage überlassen werden kann.

Abg. Do ve (fr. Vag.): Nachdem wir von Regierung und Volk uber die geograpbischen Verhältnisse in Oldenburg belehrt worden sind, brauche ich nicht näher auf diese Sache einzugehen. Aber die Tatsache, daß ein Zeuge wegen Meineides verhaftet werden soll, kann boch auch nicht ein voller Beweis sein, ehe nicht die letzte Instanz gesprochen hat. Wenn wir uns den preußischen Jastizetit ansehen, so sehen wir, daß die Zahl der Richterstellen in einer Weise wie nie zuvor vermehrt worden ist, ein Beweis. daß unsere Verhandlungen nicht ohne Einfluß gewesen sind. Ich möchte mir nun die bescheidene Frage erlauben, wie weit es mit den Verhandlungen über ein neues . ist, dessen Reformbedürftigkeit wohl allgemein anerkannt wird. Usber die Eitlastung des Reichsgerichts werden wir hoffentlich recht bald Näheres erfahren. Die Verhandlungen auf dem Gebiet des Strafprozeses schreiten ja kräftig fort, und wir dürfen boffen, daß wir in ein bis zwei Jahren eine Vorlage erhalten. Ein Krebsschaden ist der Zeugnit⸗ zwang, der mit der Ehre des Journalistenstandes in Widerspruch steht. Bedauerlich ist es, daß wir im Strafvolliug noch nicht weiter gekommen sind, trotz unserer Anregungen. Od Biermann in der Tat ehrlos gehandelt hat, lasse ich dahingestellt, aber ich meine, das oldenburgische Staateministerium ist nicht die geeignete Instanz, das festzustellen. Die Hauptsache ist eine Verein häillichung und Neu—⸗ bearbeitung dez Strafgesetzbuchs als Voraussetzung einer Vereinheit⸗ lichung des Strafveolljuges. Auf die Frage der Herabsetzung der Straf⸗ mündigkeit gehe ich nicht ein. Zu greßen Beschwerden führt die Ver⸗ weisung an die Landespolizeibehörde. Die betreffenden Vorschriften bedürfen dringend einer Revision. Der Gotteslaästerunges paragraph (166) ist ebenfalls bedenklich und überflässig Brennend wird die Frage durch den bekannten Prozeß in Hannover, wo sich das Zeuanit von positiven und liberalen Geistlichen gegenüberstand, ob in den betreffenden Artikeln eine Gotteslästerung entbalten war. Ueber die. Kenkursgesetzgebung herrschen berechtigte Klagen, und eine Reform ist dringend geboten. Auch eine Reform des Wechselprotestes ist notwendig, man wünscht ein andercs Verfahren zwischen Schuldnern und Gläubigern, wie es auch in anderen Staaten besteht, wodurch zwar eine Erleichterung im Konkursverfahren, aber nicht der Konkurse selbst herbeigeführt werden soll. Ich stimme darin dem Abg. Kaempf ju. Redner führt einen Fall aus Berlin an, um zu zeigen, wie formalistisch das jetzige Ver⸗ fahren sei, und wie sehr der Geschäftsverkehr dadurch erschwert werde.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Ich möchte zunächst der Meinung des geehrten Herrn Vorredners entzegentreten, als ob die Antwort, die ich dem Herrn Abg. Freiherrn von Heyl gegeben habe, seiner Sache weniger wohlwollend gewesen sei als die Antwort, die dem Herrn Abg. Kaempf von meiner Seite zuteil geworden ist. Der Herr Abg. Dove meint, ich hätte den Herrn Freiherrn von Heyl zunächst auf die Intervention seiner Landesregierung verwiesen, während ich das bei dem Herrn Abg. Kaempf nicht getan habe. Gewiß, das ist richtig; aber ich habe aus gutem Grunde verschieden gehandelt. Bei dem Antrage des Herrn Abg. Kaempf bandelt es sich um eine Sache, die nur auf allgemeinen Interessen beruhte und bei der irgend welche lokalen Verhältnisse nicht beteiligt waren; bei dem Antrage

des Herrn Abg. Freiherrn von Heyl dagegen bandelte es sich um elne Sache, die nach seiner eigenen⸗Motivierung wesentlich auch auf die Zustände in Hessen zurückführte, und da ist es vollständig berechtigt and, glaube ich, auch den Wünschen des Freiherrn von Heyl nützlich, wenn er zunächst den Weg betritt, den ich ihm vorgeschlagen habe. Es war also keine weniger wohlwollende Antwort, sondern es ist dieser Sache von mir dasselbe Wohlwollen zugewandt worden wie der andern.

Was dann die Fragen betrifft, die der Herr Vorredner an mich gerichtet hat, so berührte er zunächst das Verfahren zur Verhütung des Konkurses. Wir wissen im Reichsjustizamt auch, daß in weiten Kreisen des Handels der Wunsch befleht, neben dem formellen Konkursverfahren ein anderes Verfahren zu besitzen, das in geeigneten Fällen dem Konkursverfahren vorbeugen kann, indem Gläubiger und Schuldner schneller, mit geringeren Kosten und ohne die sonstigen unangenehmen Folgen, die sich an den Konkurs knüpfen, ju einem Vergleich über ihre Interessen gelangen.

Der Herr Vorredner hat mit Recht hervorgehoben, daß diese Frage schon geprüft worden ist bei Gelegenheit der Vorberatung unserer jetzigen Konkurserdnung. Sie ist wiederum geprüft worden, als die Novelle zur Konkursordnung vom Jahre 1898 beraten wurde. Sie ist damals sehr gründlich erwogen worden und hat zu einer ver— aeinenden Antwort geführt. Nun, meine Herren, wenn Reichstag und Bundesrat in den siebziger Jahren, wenn Reichstag und Bundesrat dann in den neunziger Jahren in einer solchen für die Interessen des Verkehrs doch sehr praktischen Frage immer wieder und nach sorg— fältiger Prüfung zur Ablehnung kommen, so, meine ich, gibt das wohl zu denken. Man soll nicht vom Reichs justizamt was übrigens der Herr Vorredner nicht getan hat verlangen, daß es sich da nun noch äberstürze und sich alsbald nach der Verlautbarung der alten Wünsche wieder in diese Idee vertiefe. Reichstag und Bundesrat sind in den früheren Fällen der Meinung gewesen, daß es für den öffentlichen Kredit und damit auch für Ruf und Ansehen der soliden Kaufmannschaft ein sehr zweifelhaftes Geschenk sein würde, wenn man darauf kommen doch die Wünsche hinaus eine Erleichterung des Konkurses durch ein solches Verfahren herbeiführen wollte. Es werden vielleicht einige ehrliche Schuldner, die ins Unglück geraten sind, davon ihren Vorteil haben; es werden wahrscheinlich aber auch viele unehrliche Schuldner dabei zu profitieren versuchen (sehr richtig!), und die Kaufmannschaft hat vor allem diese letztere Gefahr im Auge zu behalten, hat vor allem zu beräck—⸗ sichtigen, daß das Ansehen und die Solidität ihres ganzen Geschäfts zum Teil auf einer strengen Handhabung der Konkursvorschriften be⸗ tuht, und daß man sehr vorsichtig sein muß, bevor man an eine Milderung dieser Vorschriften geht.

Meine Herren, diejenigen Kreise, die sich hauptsächlich für den don dem Herrn Vorredner berührten Gedanken erwärmen, berufen sich auf das Ausland. Ich glaube, wenn das Ausland einen so modernen, einen so vervollkommneten Konkursprozeß besäße, wie wir ihn in Deutschland, Gott sei Dank, haben, daß dann das Verlangen nach einem derartigen Verfahren im Auslande schwerlich lebhast hervorgetreten wäre. Im Auslande ist man zu solchen Maßregeln getrieben worden, weil man veraltete, überstrenge, den jetzigen Anforderungen des Verkehrs nicht mehr entsprechende Vorschriften behalten hat, und ich glaube, auch im Autlande werden sich, sobald man dort zu einer Neugestaltung des eigentlichen Konkursverfahrens kommt, die Interessen, die sich jetzt an diesen dem Konkursverfahren vorher— gehenden Prozeß knüpfen, sehr erheblich sich abmindern. Ich will damit aber nicht die Wünsche, die in dieser Frage von vielen Seiten vertreten werden, von vornherein verurteilen. Ich meine nur, man müsse die Dinge bedachtsam behandeln und mit der gebotenen Vorsicht anfassen. So viel kann ich dem Herrn Vorredner sagen: die Be⸗ strebungen, die auf dem Gebiete des Konkursrechts gegenwärtig sich geltend machen, werden wir, soweit die Einzelwünsche danach an⸗ getan sind, mit Wohlwollen verfolgen.

Der Herr Vorredner hat dann gefragt wie es mit unserem Interesse für die Revision der Zwilprozeßordnung stehen Ich kann ihm darauf nur so viel erwidern, daß wir mit Vorarbeiten ich will lieber zunächst sagen, um nicht zu viel zu versprechen: mit Vorgedanken für die Revision beschäftigt sind. Es ist zweifellos, daß unser jetziger Zivilprozeß den Anforderungen, die an ihn gestellt werden müssen, in manchen Beziehungen nicht mehr entspricht. Es ist aber keineswegs zweifellos, welche Wege wir einschlagen müssen, um Besserung herbeizuführen. Wir haben uns vorläufig bemüht, die Verhältnisse kennen zu lernen, wie sie gegenwärtig in Oesterreich bestehen, wo ja kürzlich ein ganz neuer Zivilprozeß eingeführt wurde, der, wenigstens in vielen Kreisen des Landes, großen Beifall gefunden hat. Wir haben uns an Ort und Stelle über die Einrichtung des dortigen Prozesses und über die Art und Weise, wie das Verfahren gehandhabt wird, näher unterrichtet. Wenn wir voraucsichtlich auch nicht auf die Wege kommen werden, die Oesterreich eingeschlagen hat, so werden doch die Eifahrungen, die dort gesammelt werden, für unsere weiteren Arbeiten nicht ohne Erfolg sein. Aber, meine Herren, verlangen sie nicht zu viel von uns, setzen Sie nicht voraus, daß wir uns nun in allernächster Zeit schon mit einem Entwurf beschäfigen werden! Meine Herren, der Herr Vorredner hat mir als kommende Reformaufgaben vorgehalten den Zivilprozeß, den Strafprozeß, den Strafvollzug und das Strafgesetzbuch. Das sind doch alles gewaltige Aufgaben, die selbst, wenn sie erst in einem Menschenalter gelöst werden sollten, wohl als befriedigend gelöst gelten können, die aber alle in nächster Zeit sich nicht erledigen lassen. (Zuruf links) Der Herr Abg. Müller (Meiningen) hängt sich an das Wort Menschenalter. Ich stelle darüber natürlich keinen Wechsel aus (Heiterkeit), ich fasse, um nicht zu viel zu versprechen, solche Frist.« bemessungen lieber länger als kürzer. Ich kann also dem Herrn Abg. Dove nur sagen, daß wir den Erfahrungen, die auf dem Gebiete des Zivil⸗ vrozesses neuerdings gemacht worden sind, nicht fremd gegenüber stehen, sondern daß wir uns vorbereiten, zu rechter Zeit auch auf diesem Ge⸗ biet reformatorisch vorzugehen.

Die Lage der Strafprozeßreform, meine Herren, die der Herr Abgeordnete dann berührt hat, brauche ich wohl nicht weiter zu erörtern. Es ist ja allgemein bekannt, daß die Verhandlungen der für die Vorprüfung der wichtigsten Reformfragen eingesetzten Kom⸗ mission ihrem Abschluß entgegengehen, und ich glaube, wenn der Herr Abgeordnete im nächsten Jahre eine solche Frage an mich oder, um mich der Worte des Herrn Abg. Lenzmann zu bedienen, an einen geeigneteren Nachfolger richten wird, wird er eine befriedigender Auskunft erhalten können, als ich sie ihm heute zu ertellen vermag.

Der Herr Abgeordnete, meine Herren, hat gesagt: ja, die Arbeiten für das Strafgesetzbuch werden noch sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Gewiß werden sie das. Wenn wir bedenken, daß die Schweiz mit aller Energie, ich glaube, seit dem Jahre 1890 schon, also seit fast 15 Jahren, mit der Ausarbeitung eines neuen Strafgesetzbuchs sich bemüht, wenn wir uns vergegenwärtigen, daß man in Oesterreich eben daran ist, mit einem Entwurf ferlig zu werden, an dem man nahezu ein Menschenalter gearbeitet hat, dann wird man es uns doch nicht übel auslegen können, die wir ein verhältnismäßig doch noch leidliches Strafgesetzbuch besitzen, wenn wir hier nicht übereilig vorwärts gehen, namentlich da ein gewaltsames Vorwärtsdrängen auf diesem Gebiet doch zu einer Ueberlastung, nicht bloß der Reichsjustiz⸗ verwaltung, sondern auch der Bundesregierungen und des Reichstags führen müßte, die der Durchberatung des Reformwerkes unmöglich günstig sein könnte.

Nun hat der Herr Abgeordnete hervorgehoben, man könnte mit einzelnen Materien inzwischen schon gesetzgeberisch beginnen und vor der Revision des ganzen Gesetzbuchs - einzelne Materien erledigen. Voraussichtlich wird es in gewissen Einzelfragen wohl auch dazu kommen. Wir werden wohl einzelne, ganz dringliche Fragen noch vor Abschluß dieser Gesamtreform erledigen müssen. Aber, meine Herren, ich möchte Ihnen hier doch mal vorhalten, was in dieser Be— ziehung hier im Reichstag von anderen Seiten schon alles verlangt worden ist. Es sind uns mehrfach schen Mahnungen zuteil geworden, daß wir mit unseren Arbeiten für das Strafgesetzbuch sehr lang— sam vorwärts kommen, und es sind uns mehrfach im Laufe der letzten Session in diesem hohen Hause Wünsche ausgesprochen worden, was wir alles schon bald und vor der großen Reform erledigen sollten, um nicht die dringenden Fragen zu lange auf sich be⸗ ruhen zu lassen. Meine Herren, ich habe hier alle die Wünsche, die von den einzelnen Herren Rednern, die sie vorgebracht haben, natürlich stets als dringlich befürwortet worden sind, bei denen ein jeder, der seine Reformgedanken vorbrachte, gerade seine Gedanken, als diejenigen be⸗ trachtete, deren Verfolgung in erster Linie an die Reihe kommen müßte, ich habe mir diese Wünsche zusammengestellt und möchte sie auch dem hohen Hause einmal im Zusammenhange vorhalten. Da ist uns also nahegelegt die bedingte Strafvollstreckung und ihre gesetz⸗ liche Regelung, eine Abänderung der Vorschriften unseres Strafgesetz buchs in betreff Behandlung von Menschen mit verminderter Zu— rechnungsfähigkeit, da ist die Umgestaltung der Vorschriften über die Stellung unter Polizeiaufsicht, da ist die Behandlung der Minderjährigen bezüglich der Art und des Maßes der Strafe, da ist die Frage der Majestätsbeleidigung, die veränderte gesetzliche Be— handlung des Meineids, die Frage der Beseitigung der Gottes— lästerung, eine Neuregelung auf dem Gebiete der Unsiltlichkeits« paragraphen. Weiter ist die Frage einer anderweiten Regelung der Beleidigungsstrafen als sehr dringlich bezeichnet. Dann die Frage des Duells. Es ist angeregt, die Bestrafung der kleineren Diebstähle anders, als im Strafgesetzbuch geschehen ist, zu ordnen. Von der äußersten Linken des Hauses ist einmal ausführlich dargelegt worden, an sich sehr lichtvoll und beachtenswert, wie ich anerkenne, aber auch als dringlich zu reformieren, wie die Bestimmungen über Er— pressung nach den Erfahrungen der Praxis eine Abänderung erheischen. Verschiedentlich ist uns nahegelegt, eine möglichst baldige anderweite Regelung der strafrechtlichen Behandlung der Prostituierten. Dieser Strauß von 14 Reformaufgaben hat sich für uns im Lauf der Zeit zusammengefunden, jedesmal wenn er größer wurde mit dem Bemerken, daß es sich um wohl dringliche Bedürfnisse handle. Wohin würde es nun kommen, wenn wir wegen jedes dieser Wünsche alsald ein besonderes Gesetz hätten in Aussicht nehmen wollen, statt alles in der allgemeinen Revision zusammenzufassen? Damit möchte ich nickt sagen, daß wir keine besonders dringlichen Fragen des materiellen Strafrechts zu erledigen hätten vor der allgemeinen Revision; ich möchte aber das hohe Haus doch bitten, zurückhaltend in seinen Forderungen zu sein und die Wünsche nicht mit der Beflissenheit zu formulieren, wie es nach dem von mir vorgetragenen Verzeichnis bisher geschehen ist. Wir werden auch auf diesem Gebiete alles tun, was in unseren Kräften ist.

Abg. Werner (Reformp.): Es ist mir interessant, daß

Herr Dove für eine Erleichterung der Konkurtordnung eingetreten ist. Wenn der Staatssekretär eine solche Petition bekommt, bitte

kurse heutzutage gemacht werden, wobei die Leute das Zuchihaus immer mit dem Aermel streifen. Die Forderung, daß die Geschworenen Diäten e halten, kann ich unterstützen. Wir haben ja erst bei dem Prozeß Berger in Berlin gesehen, wie die Geschworenen in Anspruch genommen werden. Die Schwurgerichte müssen beibehalten werden, wir wünschen auch, daß die Preßprozesse vor die Schwurgerichte ver—⸗ wiesen werden. Es ist auch über ein. Automobil gesetz gesprochen worden. Nichts hat solche Unzufriedenheit im Lande erregt, wie die Automobile, man ist seines Lebens nicht mehr sicher, es wird alles überfahren. Eine Besteuerung der Automobile wäre am Platze. Ueber die Behandlung der Gefangenen muß ein Gesetz gegeben werden, es kann nicht alles der Willkür der Gefängnisdirektören über- lassen werden. Die Redakteure werden manchmal schlimmer be⸗ handelt als Verbrecher. Anderseits wollen wir Verschämfung des Strafvollzugs bei Roheite verbrechen. Es ist richtig, daß die Gefängnis⸗ arbeit dem soliden Handwerker schwere Konkurrenz macht. Wenn die Regierung dies anerkennt, muß sie auch auf Mittel und Wege e,, eine Gesetzesvorlage zu machen, die dies abändert. Das echselprotestverfahren ist allerdings zu kostspielig, und das Ver— fahren wird in den verschiedenen Staaten verschleden gehandhabt. Das Verfahren könnte vereinfacht werden, wenn den Postbeamten die Wechselproteste übergeben werden könnten, wie es z. B. schon in Belgien der Fall ist. Von der Verbesserung des Strafvollzuges kann ich mir nicht viel versprechen, wenn in der be— treffenden Kommission Herren, wie der Landgerichtsrat Oppermann, sitzen, der sich einmal sehr ungünstig über die Presse ausgesprochen hat. Ein wunder Punkt ist der 5 193 über die Wahrnehmun berechtigter Interessen. Ich bin in den Viktoria⸗Prozeß willkürli hineingezogen worden. Der Rechtsanwalt Siegmann hat gegen mich dabei gesagt, daß ich bezahlte Arbeit geleistet habe. Ich habe geklagt, aber Herr Siegmann ist freigesprochen worden, weil er in Wahr nehmung berechtigter Interessen gehandelt habe. Bei manchen Urteilen muß sich die Kommission auch den 5 193 genauer ansehen, e n mne jeder Rechtsanwalt vor Gericht seinen Gegner straflos eidigen.

Darauf wird ein Vertagungsantrag angenommen.

Persönlich bemerkt Abg. Do ve, daß der Abg Werner ihn miß— verstanden habe. Er habe eine Erleichterung der Konkursordnung befürwortet, aber nicht eine Erleichterung des Konkursmachenz.

; . 6 Uhr wird die weitere Beratung auf Freltag 1 Uhr vertagt.

ich ihn, sie in den Papierkorb zu werfen. Wir sehen ja, wie Kon-

Statiftik und Volkswirtschaft.

Statiflik der Eisen bahnen Deutschlands für 1803.

Von der im Reichseisenbahnamt bearbeiteten Statistik der im

Betriebe befindlichen Eisenbahnen Deutschlands, abgesehen von den sogenannten Kleinbahnen, ist der die Ergebnisse des Rechnungsjabretz 1803 umfassende Band TWXIV im Verlag der Königlichen Hofbuch⸗ bandlung von EC. S. Mittler u. Sohn erschienen. Im folgenden werden einige wesentliche Ergebniszahlen des Werkes mitgeteilt und soweit angängig den entsprechenden Angaben aus dem vor 19 Jahren erschienenen XIV. Band (Rechnungsjahr 1893) gegen⸗ übergestellt. Die Eigentumslänge der deutschen vollspurigen Eisenbabnen ist von 43 55s km am Ende 1893 auf 53 9566 Km am Ende 1903, also um 21,8 v. H. gewachsen. Von dieser Länge entfielen 1893: 398 737 Rm oder 12 v. H. auf Staatsbahnen und 3819 km oder 8,8 v. H. auf Privatbahnen, 1903 dagegen 49 187 km oder 827 v. H. auf Staatsbahnen und 3869 km oder 7.3 v. H. auf Privatbahnen. Nach der Betriebcart waren 1893: 31581 Em oder 725 v. H. Hauptbahnen und 11975 km oder 27.5 v. H. Nebenbahnen, 1903 dagegen 32916 km oder 62,0 v. H. Hauptbahnen und 20 140 km oder 38,9 v. H. Nebenbahnen vorhanden. Die Haupthahnen haben somit nur um 42 v. H., die Nebenbahnen aber um 68,2 v. H. zu⸗ genommen. J

Bei einem Flächeninhalt von rund 540 713 km besaß Deutsch= land 1893: 43 500 Km, 1903 dagegen 52 814 km vollspurige Eisen⸗ babnen, sedaß auf 1065 4km entfielen 1893: 8 km und 16903: 9,77 km Eisenbahnen. Auf 100 000 Einwohner, deren im Reich im ersteren Jahr 50,78 Millionen, im letzteren 58,57 Millionen gezählt wurden, kamen 1893 8,57 km und 1963 9,2 km Essenbahnen.

„Zur Bewältigung des Verkehrs standen den vollspurigen deutschen

Eisenbahnen im Rechnungsjahre 1903: 20815 Lokomotiven, 49 Motorwagen, 42 6056 Personenwagen, 4277788 Ge⸗ päck- und Güterwagen zur Verfügung. Gegen 1893 hat bei den Lokomotiven eine Zunahme von 32614 v. H., bei den Personen⸗ wagen von 418g v. H. und bei den Gepäck, und Güterwagen von 36066 v. H. stattgefunden. Die Beschaffungskosten der Betriebsmittel haben sich von 1849 75 auf 2643. 39 Millionen Mark oder 42,90 p. H. erhöht. Von letzterem Betrag entfallen 245.48 Millionen Mark auf Lokomotiven nebst Tendern, 1,44 Millionen Mark auf Motorwagen, 465.79 Millionen Mark auf Personenwagen und 1230 68 Millionen Mark auf Gepäck- und Güterwagen. Von den eigenen und fremden Lokomotiven und Motorwagen sind im Jahre 1903 in Zügen. im Vorspanndienst, bei Leerfahrten und im Rangierdienst 847 57 Millionen und auf 1 1m der durchschnittlichen Betriebslänge 16131 Lokomotivkilometer zurückgelegt worden, davon 52,37 Millionen als eigentliche Nutzkslometer, d. h. solche Wegelängen, auf denen die Maschine zur Beförderung eines Zuges diente. Gegen 1893 haben die Lokomotivkilometer um 54.6 v. H., die Nutzkilometer um Hö, 0 v. H. und die auf das Kilometer Betriebslänge entfallenden Lokomotivkelometer um 278 v. H. zugenommen.

An Zügen entfielen auf das Betriebekilometer:

1893. 7948 oder täglich 21,77 Züge, 1903. 16186 , ö ,,

Die eigenen und fremden Personen,, Gepäck,, Güter⸗ und Poft⸗ wagen haben auf den vollspurigen Betriebzstrecken im Jahre 1903: 20 284 69 Millionen und auf 1 Em der durchschnittlichen Betriebs— länge 3866 011 Wagenachskilometer geleistet. Auf die Personen—⸗ wagen entfielen hiervon 4794373, auf die Gepäck! und Güͤt⸗rwagen 15 074.53 und auf die Postwagen 415,32 Millionen Achtkilometer. Auch hier ist gegen das Jahr 1853 ein erhebliches Wachstum zu ver- zeichnen; bei den Wagengchskilometern im ganzen um 47,65 v. H., bei den Personenwagen uin 72,1 v. H., bei den Gepäck., und Güterwagen um 41.5 v. H. und bei den Posswagen um 35.2 v. H. Die auf das Tilometer Betriebslänge entfallende Anzahl Wagenachskilometer hat sich um 22,0 v. H. gehoben. Von den auf eigenen und fremden Be⸗ triebsstrecken geleisteten Achskilometern der eigenen Wagen entfielen auf eine Personenwagenachse 45 822, eine Gepäckwagenachse ho 987 und eine Güterwagenachse 16181.

Die he förderte Nutzlast, die sich aus dem Gewicht der Per⸗ sonen nebst Handgepäck (zu 75 Eg gerechnet), des Gepäcks, der Hunde, des Viehs und der Güter aller Ärt zusammensetzt, ist von 25 635,46 auf 41 215,62 Millienen Tonnenkilometer, also um 60 8 v. H., die tote Last, d. i. das Eigengewicht der Wagen, Lokomotiven, Tender, Motorwagen, von 68 989,62 auf 117 021.25 Millionen Tonnenkilo⸗ meter, also um 69.5 v. H. gestiegen. Außerdem wurden von den als Frachtgut beförderten Eisenbahnfahrzeugen auf eigenen Rädern im Jahre 1893 11,06 Millionen und im Jahre 1905 1201 Millionen Tonnenkilometer oder 86 v. H. mehr geleistet. Auf jetem Kilometer der durchschnittlichen Betriebelänge wurde im Jahre 1903 eine Ge— samtlast von 3,01 Millionen Tonnen gegen 2,18 Millionen Tonnen im Jahre 1893, mithin 33,1 v. H. mebr bewegt.

. Die Ausnutzung des Ladegewichts der bewegten Achse ist bei den Personenwagen von 23,94 auf 25, 09 v. H., bei den Gepäck— wagen von 1,99 auf 247 v. H. gestiegen, bei den Güterwagen aber von 46,04 auf 45,38 v. H. zurückgegangen, obgleich die auf die einzelne (leere oder beladene) Guͤterwagenachse entfallende Nutzlast von 2550 t gestiegen ist.

Der Personenverkehr hat in dem Zeitraum ven 1893 bis 1903 einen weiteren Aufschwung genommen. Im Jahre 1903 wurde eine Einnahme von 613,298 gegen 3884,70 Millionen Mark im Jahre 1893, mithin ein Mehr von 59,4 v. H. erzielt. Jedes Kilometer brachte eine Einnahme von 11 919 M gegen 9ol0 M im Jahre 1893, mithin ein Mehr von 2909 66, d. b. 323 v. H. Dagegen ist die Einnabme auf je 1009 Achskilometer der Personen⸗ und Gepäckwagen von 107 auf 1092 zurückgegangen.

An der Gesamteinnabhme war die Einnahme aus dem , und Gepäckverkehr mit 28,ůz2 v. H. gegen 27,38 v. H. im Jahre 1893 beteiligt.

Die reine Personenbeförderung, einschließlich der Militär und Sonderzüge, hat ein Mehr von 216,52 Millionen Mark, das sind 58,? v. H., die Beförderungen von Gepäck und Hunden ein solches von 9.11 Millionen Mark, das sind 83,0 v. H, aufzuweisen, während die Nebenerträge einen Zuwachs von 2.85 Millionen Mark, das sind 209,6 v. H, erzielten.

Der Anteil der Wagenklassen an der Gesamteinnahme aus der Personenbeförderung stellt sich im Jahre 1903

auf 4,07 v. H. in der I. Klasse, k * 47, 84 * *. * * J w . gegen 401, 25,09, 48,82, 19,36, 2.72 v. H. im Jahr 1893.

Auf jLeden Einwohner Deutschlands entfielen im Jahre 1903 durchschnittlich 16 Eisenbahnfahrten gegen 19 im Jahre 1893; dagegen ist . durchschnittlich zurückgelegte Wegestrecke von 24 07 auf 23, 49 km gesunten.

An Per sonenkilometern sind im Jahre 1903 im ganzen 22 4965,99 gegen 12552, 15 Millionen im Jahre 1893, also 79 2 v. S., mehr zurückgelegt worden; auf 1 km der durchschnittlichen Betriebs⸗ länge beträgt die Zunahme 48.7 v. S. Der Anteil der Wagenklassen an den Personenkilometern stellt sich 1903 auf

1,46 v. H. in der I. Klasse, Ke ⸗/ 11 6 34, 40 * * * IV. 1 4,83 Militär, gegen 1,51, 15, 02, 49, 30, 28.89 und 3528 v. H. im Jahre 1893. Die durchschnittliche Einnahme für ein Personenkilometer hat im Jahre 1893 2,97 4 betragen und ist auf 2.52 8, also um 11,8 v. H. im Jahre 1903 zurückgegangen. ; Wie der Personenverkehr, hat auch der Güterverkehr hin⸗

sichtlich des Umfangs und der Erträgnisse in der Zeit von 1893 big 1903 eine erhebliche Steigerung erfahren. Während die Einnahme