die anderen ju entlasten. Die Resolution des Zentrums wegen, der Verkürzung der Schalterstunden usw. bedarf doch sehr der Prüfung. Der Staatsfekretär hat schon auf die wirtschaftlichen Bedũrfnisse hingewiesen. Was würde Herr Trimborn sagen, wenn er Zeitungen ünter Kreuzband am Sonntag nicht bekäme? Daß unsere Verkehrs⸗ ämter entlastet werden müssen von dem unvernünftigen Paketandrang in den letzten Stunden, ist klar. Aber dieser Andrang findet doch nicht nut am Sonnabend flatt. Der Staatssekretär hat erfreulicher · welse einen Anfang in Berlin gemacht, um diefer Bummelei entgegenzutreten. Wir sind dafur, daß der Postverkehr am Sonntag eine Einschiänkung erfährt, aber es geht zu weit, wenn man den Postpaketschalterdienst an Sonnabenden schon um 4 Ubr schließen will. Dadimch würde j. B. der Thüringer Fleisch export empfindlich geschädigt werden. Ich empfehle also, daß wir die RNesolution entweder verkürzen oder verallgemeinern oder an die Kommission zur Prüfung Überweisen, Ich bin auch dafür, daß man den Landhriefträgern einen Drillichanzug gewährt. Ble unptaktische Tasche sollte durch einen Rucsack oder einen Tornisser erfetzt werden. Redner wünscht dann cine Ausgleichung der Härten, welche die Einführung der Dienstaltersstufen für die Post= e . und Pofiassistenten mit sich gebracht habe, und tritt der Be⸗ auptung des Abg Singer entgegen, daß in der Postverwaltung eine Paschawlrtichaft berrsche Zugegeben sel allerdingä, daß vielfach der Kontakt zwischen dem Betriebe und der Oberleitung verloren zu geben drobe. Man' follte den Beweisen nachgehen, daß die Beamten sich weniger als Untergebene fühlen, sondern eine gewisse Selbständigkeit haben. Tie Verwaltung habe manches Erfreuliche auf diesem Gebiete getan, und es sei zu hoffen, daß sie darin fortschreiten werde.
Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:
Ich möchte dem Herrn Vorredner bemerken, daß et mein und aller meiner Kollegen Bestreben ist, die Dienstfreudigkeit jedes einzelnen Beamten, wer es auch sei, zu heben, und daß ich sehr wünsche, daß ein guter Ton zwischen Vorgesetzten und Untergebenen jederzeit beobachtet wird.
Auf seine Frage bezüglich des Anlagekapitals der Post kann ich erwidern, daß es 6523 Millionen — in runder Zahl — beträgt, wovon auf die Post 230, auf die Telegraphie 143 und auf das Fern⸗ sprechwesen R9 Millionen entfallen. Von diesen Summen sind durch Anleihen gedeckt 105 Millionen, und zwar für die Post 64, für die Telegraphie 75, für die Fernsprecherei 23 Millionen bis zum Jahre 1903.
Sodann sührte der Herr Vorredner aus, daß die Reicht verwaltung beinahe eine Zuschußverwaltung sei. Das ist eine Bemerkung, der man häufig begegnet, und zwar stützen sich die meisten darauf, anzu⸗ führen, daß ja die unentgeltlichen Leistungen der Eisenbahn 30 Mil⸗ lionen betrügen. Diese 30 Millionen — das ist ja den Herren bekannt — stellen eine Zahl dar, bei deren Berechnung die Reich post⸗ und · Telegrapher verwaltung nicht mitgewirkt hat. Man mag nun verschie⸗ dener Meinung sein, wie hoch die Summe ist; wenn man aber über haupt eine Summe ansührt, dann darf man doch anderseits nicht unter⸗ lassen, auch anzuführen, welche Lasten der Reichspostverwaltung nicht vergütet weiden; diese Lasten belaufen sich allein an Portofreiheiten auf zirka 15 bis 16 Millionen Mark (hört! hört! und sind mit 4 Millionen, schlechtgerechnet, auf die Mitwirkung der Post bei der sozialen Gesetzgebung in Anrechnung zu bringen. (Hört! hört) Also diese Summen belaufen sich allein auf 20 Millionen Mark; da kann doch von einer Zuschußverwaltung nicht die Rede sein.
Das Postkapital verzü st sich sehr gut, die Telegraphie erfordert einen Zuschuß, und die Telephonie beginnt einen kleinen Ueberschuß zu geben. Wenn die Herren diese Summe des Anlagekapitals und der Anleihen gebört haben und gütigst in Anrechnung bringen, wieviel Ueberschuß alljährlich von der Postveiwaltung abgeführt wird, dann bedarf es nur eines kleinen Erempels, um die Ueberzeugung zu gewinnen, daß die Anleihen schon so und so oft gedeckt wären, wenn der Ueberschuß zur
Deckung der Anleihen verbraucht worden wäre. (Sehr richtig) Da aber eine Amortisatien nur für das ganze Reich und nicht für die einzelne Verwaltung g schehen kann, darum sind auch die Anleihen der Reichtpost nicht getilgt; aber keinesfalls kann von einer Zuschuß⸗
verwaltung die Rede sein. (Sehr richtigh
Abg. Blell (fr. Volkäp.): Der den Kaufleuten von dem Abg. Trimkorn gemachte Vorwurf der Bummelei ist durch nichts be⸗ ründet. Ter Andrang findet doch nicht nur an den Sonnabenden att. Die Verwaltung follte die Zabl der Schaller vermehren, wo g notwendig ist. Tie' von dem Staate sekretär verworfenen württem bergisch'n Pestanweis-ngskuverts wären dech auch für unseren Ver⸗ kehr eine graße Annehmlichkeit und Bequemlichkeit. Vielleicht könnte das Porto für diese Kuverts von 20 auf 25 4 erhöht werden. Dann möchte ich den Staatssektetär fragen, ob es nicht möglich wäre, die Possraketadressen ganz fortfallen zu lassen. Es genügt dech, daß das Paket selbst schen die Aeresse trägt. Redner, dessen Ausfübrungen auf der Tribüne immer unverständlicher werden, biltet um Abschaffung der Antraggelder und fragt den Staatssekretãr, wie es mit der Frage der sogenannten Agentenbriefe stände, die für die Geschäft'welt von areßer Wichtiekeit sei. Greße Firmen hätten Briefe unter einem Umschiage an einen Agenten zur weiteren Ver—⸗ teilung gesandt, darin babe die Pestöerwaltung etwas Strafbares erblickt. Es müsse ferner geflaftet werden, die Atresse einer Ansichts
postkarte zur Hälfte zu beschreiben.
Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:
Mit dem letzten Wunsche, glaube ich, wird (s doch nicht so gehen, wie der Herr Vorredner ausgeführt hat. Die Begriffe darüber, ob ein Zimmer zu warm oder zu kalt sei, werden bei den verschiedenen Menschen häufig sehr veischieden sein. Dem wird nicht abzubelfen sein, eincrlei, ob das Geld für die Heizung direkt aus der Kasse fließt, oder ob der Vorsteher das Zimmer aus seiner Pauschbergütung heizen läßt. Wo solche Meinungteverschiedenheiten hervor- treten, ist wobl nichts anderes zu machen, als daß der betreffende Unterbeamte ruhig sagt, mir ist es zu kalt, und schließlich, wenn der Vorsteber nicht hört, sich beschwert; das wird ihm der Vorgesetzte wirklich nicht übel ne men.
Ich möchte dann noch kurz einzelne Fragen streifen, die der Herr Vorredner angeschnitten hat. Was die Agentenbꝛiiefe anbetrifft, so ist das Urteil des Reicégerichis dahin ergangen, daß in dem betreffenden Falle, wo der Agent spenielle wöchtige Verrichtungen noch mit den Brüfen vorgenemmen batte, eine Strafe nicht geboten war. Diesem Grundsatz entspreckend ist auch bei geführtem Nachweis rost⸗ seitig verfahren worten. Um aber keine Ju große Unsicher⸗ heit in den Handelekreisen hervorzurufen, sind wir augen⸗ blicklich damit beschäftigt, einen Weg zu finden, der es ermöglicht, Briefe, die seitens des Geschäfts an den Agenten geschickt werden, vor solchen Fesistellungen zu sichern, und ich hoffe, daß es gelingen wird, den Wig zu finden. —
Wenn der Hei Vorredner die Postkarten vorzeigt und sagt, wir hätten si⸗ nicht absch cken sollen, so möchte ich ihm nur erwidern:
doch ab! Dies ist geschehen. Jetzt würden wir nun wieder in den anderen Fehler verfallen, wenn wir ju der früheren Gepflogenheit
zurückkehrten.
erklaͤren: es ist ein Unfug, daß man die Vorderseite der Post⸗ karten, die dazu bestimmt ist, den Adressaten deutlich ju be⸗ zeichnen, sodaß man ihn sofort erkennen kann, in der. Weise
ausnutzt, um schöne Bilder ju schonen. sachlich daher, weil viele sich ein Album angeschafft haben, in denen die Karten aufgehoben werden. Standpunkt gestanden, solche Bilder bekommen nur Wert durch die Signatur des Absenders, der seinen Namen oder Bemerkungen darauf schreibt; denn man kann ja sonst in den Laden gehen und sich solche Bilder kaufen. Da nun aber andere Verwaltungen darin vorgegangen sind und ich nicht die deutsche Postverwaltung in den Ruf
Was die Teilkarten anlangt, so muß ich als Fachmann
Das kommt haupt⸗
Ich habe bisher immer auf dem
der Rückständigkeit bringen möchte, so ist bereits eine Verfügung gezeichnet, wonach vom 1. Februar ab versuchsweise die Hälfte der Vorderseite der Karte beschrieben werden darf. (3urufe) Ich bin aber überzeugt, daß nachher so und soviele Herren sich beklagen werden und die Aufhebung der Neuerung beantragen werden. ¶ Heiterkeit.) Ich tröste mich damit, daß es sich um einen Sport handelt. Die Neigung bierzu dauert nur eine kurie Zeit, bis wieder eine andere . Art Karten erfunden worden ist.
Hierauf wird Vertagung beschlossen. Schluß 6 Uhr. Nächste Sitzung n pellatlon Ruer und Genossen, betreffend den im Ruhrrevier.)
a
1 Uhr. (Inter⸗ ergarbeiterstreik
—
Prenszischer Landtag. ; Haus der Abgeordneten. 121. Sitzung vom 19. Januar 1806, Vormittags 11 Uhr. . (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) k Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Das Haus setzt die zweite Beratung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Reichs gesetze, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 in dem Abschnitt
„Kosten“ fort. Nach S8 26 sollen die Kosten der Desinfektion und der Leichen nur dann aus öffentlichen
Vorsichtsmaßregeln bei s öffentlich Mitteln bestritten werden, wenn der Zahlungspflichtige sie nicht ge kann. Unter den gleichen Voraussetzungen sind die
Kolten der Absonderung in Krankenhäuser oder andere ge— eignete Unterkunftsräume aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten. sz 26a (die Kommission hat den 8 26 der Regierungs⸗ vorlage in zwei Paragraphen, S8 26 und 26a, zerlegt) be⸗ stimmt, daß, wenn die einer Gemeinde mit weniger als 5
Einwohnern zur Last fallenden Kosten in einem Etatsjahr 5 Prozent der Staatseinkommensteuer übersteigen, der Mehr⸗ ertrag der Gemeinde zu 2 vom Kreise zu erstatten ist, jedoch nur dann, wenn die direkten Kommunalsteuern mehr als 150 Proz. der Staatseinkommensteuer betragen. Den Kreisen ist die Hälfte der hiernach gemachten Ausgaben vom Staate zu erstatten. Hinzugefügt hat die Kommission die Be⸗ stimmung, daß Streitigkeiten zwischen den Gemeinden und den Kreisen hierüber der Entscheidung im Verwaltungsstreit⸗ verfahren unterliegen; zuständig ist in erster Instanz der Bezirksausschuß, in zweiter das Oberverwaltungsgericht.
Abg. Wel'stein (Zentr) hält es für erferderlich, daß bis zur dritten Lesung eine Aufstellung über die Verteilung der Kosten dem Hause gemacht werde, aus der ersichtlich ist, was die Gemeinden und
was der Staat an Kosten zu tragen hat. . . ; Abg. Gamp (fieikons) führt aus, daß in denjenigen Fällen, in
denen die Landespolizei zuständig sei. z. B. bei der Desinfektion von lußläufen von Ort zu Ort, die Staatskasse die Kosten zu tragen abe. Ein Ministerialerlaß habe sich in diesem Sinne ausgesprochen. Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. Studt: Meine Herren! Ich bin nicht in der Lage, namens der König⸗ lichen Staatsregierung den allgemeinen Ausführungen, die der Herr Abg. Gamp im Beginn seiner Rede hier vorgeführt hat, zuzustimmen. Die Zumutung, daß nun hier eine alle Zweifel ausschließende Er⸗ klärung der Königlichen Staatsrezierung darüber abgegeben werden soll, welche Kosten zur Kategorie der landes polizeilichen und welche zu der der ortsxolizeilichen zu rechnen sind, ist einfach nicht zu erfüllen. Ich wöürde gar nicht in der Lage sein, hier alle diejenigen Bedenken, die im Laufe der Zeit im Wege der Judikatur usw. aufgetaucht sind, durch eine einwandefteie Eiklärung dahin zu erledigen, daß nun eine ganz bestimmte Grundlage gegeben würde für die Beurteilung der Frage, ob es sich in jedem einzelnen Falle um landespolizeiliche oder ortepolizeiliche Kosten handelt. Außerdem ist auch das Verlangen, daß in diesem Gesetz
eine vollständige Kodifikatien über diese Materie Aufnahme finden soll, ein ganz unmögliches. Eine solche Kodifikation könnte höchstens erfelgen im Wege eines allgemeinen Polizeikosten⸗ g setzes, aber in einem Spezialgesetze in keinem Falle; ein solcher Schritt würde eine große Zahl von anderen Zweigen der polizeilichen Verwaltung berühren und ganz unberechenbare Folgen haben. Der Herr Abgeoidnete hat in einem weiteren Teil seiner Aus führungen hervorgehoben, daß von den örtlichen Verhältnissen die Frage abhängt, ob die Kosten der sanitätepolireilichen Maßnahmen zu den landespolizeilichen oder ortspolizeilichen zu rechnen sind. Er will die letzte Kategorie für den Fall angewandt wissen, wenn es sich um Seuchenausbrüche handelt, die sich auf mehrere Ortschasten erstrecken, schließt aber gleichteitig solche Ortschaften ous, die im Zu⸗ sammenhang liegen. Er gibt dadurch von vornberein zu, daß Aus⸗ nahmefälle zu berüclsichtigen sind, die sich gesetzlich nicht festlegen lassen. Meine Herren, Sie erschen daraus, welche tatsächlichen Schwierig keiten sür eine sogenannte Kodifikation dieser Materie ent- stehen würden; daß der vorliegende Gesetzentwurf nicht jum Aus⸗ gangkpunkt eines derartigen gesetzgeberischen Unternehmens gemacht werden kann, ist meiner Ansicht nach zweifellos. Es wird niemals — und mögen Sie die Bestimmungen so präzis fassen, wie Sie wollen — verhütet werden lönnen, daß nicht durch irgend eine Gemeinde oder irgend einen anderen Beteiligten, der sich zu Unrecht zu derartigen Kofen berangejogen füblt, der Weg der Klage beschritten werden muß, sei es im Berwaltungsstreitverfahren, sei es im ordentlichen Piozeß.
den Kommissionbeschlũ
nahmen zur Bekämpfung Staat, Kreis und Gemeinde zu verteilen h ; nung aus, daß das Haus hiernach die Kommissionsbeschlüsse für be,
rechtigt halten werde.
scheiden werden. So wird es immer bleiben. Eine elnwandsfreh Erklärung auf diesem vielumstrittenen Gebiete der Abgrenzung zwische landes pollieilichen und ortspolijellichen Kosten abzugeben, bin ig nameng der Königlichen Staatsregierung, wie ich nochmals erklär
nicht in der Lage.
Im übrigen gebe ich die Hoffnung nicht auf, daß wir uns doc
über die Fasung der 5 26 ff. noch verständigen werden.
Eine Ausführung, die der Herr Vorredner zu §z 265 gemacht hat,
kann ich nur dahin bestätigen, daß in der Tat, soweit durch den be, amteten Arit eine erste Feststellung einer übertragbaren Krankheh vorgenommen wird, und sich dabei herausstellt, daß es eine über, tragbare Krankheit nicht ist, doch die Kosten der Staatskasse zur Las
fallen.
n' die Kosten für die verschiedenen Maß, der gemeingefährlichen Kraniheiten zwischen sind, und spricht die Hoff,
Abg. Schmeddin f (Zentr.) erläutert im einzelnen, wie na) e
Minister der geistlichen, Unterrichts-⸗ und Medizinal⸗ ngelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Damit nicht nach dem Grundsatz „Qui taest onsentit“ hier etwa die Schluhfolgerurg gezegen wird, daß die
Königliche Staatsregierung die sehr mühevolle und ausgezeichnete Arbeit des Herrn Referenten in allen ihren Einzelheiten ohne weiteres als richtig anerkennt, muß ich die Erklärung abgeben, daß die Arbeit eine objektive und in wesentlichen Punkten auch ju⸗
treffende sein mag, übrigen die Stellungnahme ju den Einzelheiten dieses Elabotath
vorbehalten muß.
die Königliche Staatsregierung sich aber in
Abg. Wellstein meint, daß nach der Aufstellung des Abg
Schmedding die Gemeinden schwer belastet würden, gibt aber zu, daß
eine vollkommen einwandsfreie, klare möglich sei, aber es könne verlangt werden,
eststellung im Gesetz gar nicht s daß im , nnn,
largestellt werde, was landes polizeiliche und ortspolizeiliche Maß⸗
nahmen seien.
Minister der geistlichen, Unterrichts— und Medizinal⸗
angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Ich erkenne mit Dankbarkeit an, daß der Hen
Abg. Wellstein sowohl im Stadium der Kommissionsverhandlungen als auch in dem der Plenarverhandlungen dieses hohen Hauses stetz bemüht gewesen ist, für das Zustandekommen des Gesetzes wirksam einzutreten. aber um so mehr, daß heute der Herr Abgeordnete eine Behauptung aufgestellt hat, die ja auch bei einem Teil der geehrten Versammlung Zustimmung gefunden hat, nämlich dahin, daß das Gesetz eine — wenn ich richtig verstanden habe — erbebliche Mehrbelastung der Ge⸗ meinden zur Folge haben würde. Davon ist, meine Herren, nicht die
Rede.
Auf der andern Seite, meine Herren, bedauere ich et
Ich habe gestern schon Ihnen nachzuweisen die Ehre gebalt, daß das Gesetz eine erhebliche Erleichterung bedeutet und keine Mehr⸗ elastung der Gemeinden. Einmal waren nach den Vor—⸗ schlägen der Regierungt vorlage eine ganie Reihe von Kosten, die nach dem Regulativ von 1835 und den allgemeinen Polizeigesetzen bisher den Gemeinden zur Last fielen, auf den Staat über⸗ nommen, und wenn der § 25 nach der Fassung Ihrer heutigen Be— schlüsse Gesetz wird, so werden auch die samtlichen Kosten der ersten Feststellung von übertragbaren Krankheiten auf die Staatskasse über⸗ nommen. Das bedeutet eine sehr erhebliche Erleichterung der Ge⸗ meinden. (Sehr richtig! links.)
Es bleibt im übrigen die Frage, welche Zumutungen nun tat · sächlich seitens der Medijinalverwaltung bezw. der kommunalen Auf⸗ sichtsbehörde und der staatlichen Polizeibehörden usw. in bezug auf die praktische Durchführung gewisser sanitärer Maßnahmen gestellt werden. Ich habe bereits wiederholt erklärt, daß nach den den MeLizinalbeamten und den beteiligten Staatsbehörden erteilten Weisungen es völlig ausgeschlossen ist, daß das neue Gesetz zum Auß⸗— gangepunkt von erheblichen neuen Anforderungen, die die Gemeinden überlasteten, genommen werden soll.
Nun begreife ich die Schlußfolgerung in der Tat nicht, die darauf hinausgeht, daß das Gesetz den Gemeinden erhebliche Mehrlasten auferlegt. Ich bitte, meine Herren, diesen Argwohn nicht zu hegen. Die tatsächliche Durchführung des Gesetzes wird Ihnen beweisen, daß in der Tat eine erhebliche Eileichterung eintritt; sie läßt sich schon jetzt walhcmatisch nachweisen, und soweit es sich um Zumutungen hinsicht⸗ lich der Einrichtungen behufs Abwehr von übertragbaren Kranlheiten handelt, können Sie zur Medizinalverwaltung und den bet ligten Polizeibehörden das Vertrauen hegen, daß da nicht unmögliche Zumutungen gestellt werden. Wir würden ja nach der gegenwärtigen Lage der Gesetzgebung schon im stande sein, den Gemeinden beziehunge—⸗ weise Gutebezirlen usw. gegenüber derartige Zumutungen zu stellen; sie sind aber, vielleicht abgesehen von wenigen Aus nahme allen, nicht gestellt, und wo es sich um Härten handelte, sind dieselben durch den Tiepositionsfonds der Medizinalverwaltung ausgeglichen worden.
Meine Herren, was diesen Tispositlont fonds anbetrifft, so stebt dank dem Entgegen kommen der Finanzverwaltung für die nãchsten Jabte ja auch nech eine angemessene Erhöhung in Autsicht. Sie können al versichert sein, daß eine übermãßige Belastung im Einzelfall nicht eintreten wird. Meine Herren, ich habe aber außerdem hinzuzufügen, daß nach den Verhandlungen, die mit dem Zentrallomitee des Roten Kreuzes in Gange sind, es vorautsichtlich möglich sein wird, für eine erhebliche Anzahl von Gemeinden Baracken zu sehr mäßigen Preisen für den Bedarfefall bei Ausbruch von Epidemien oder bei erheblicher ött⸗ licher Auebreitung übertragbarer Frankheiten zur Verfügung zu stellen Es soll auch in dieser Beziehung eine Erleichterung eintreten, die, wit üch glaube, mit geringen Opfern verbunden sein wird, sodaß Si der Autführung des Gesetzes mit vollem Vertrauen entgegen sebe⸗ könren. Ich vermisse in all den Bedenken, die bie her erhoben woꝛdel sind, in der Tat den überreugenden Beweis, daß die Gemeinden infolge
der Durchfüblung der Gesetzesvorlage erheblichen Mehilasten aut gesetzt weiden würden; das gerade Gegenteil ist der Fall.
Abg. Wellstein bleibt dabei, daß die Belaslung der Gemeinde schwer sein werde.
(Schluß in der Dritten Beilage.)
Wenn dies der Fall ist, meine Herren, so können Sie doch zu den
das drelt sich immer im Kreise. Früber geschah es richt, wir schickten die Karte nicht ab, und da kamen die Herren und sagten: schickt sie
Gerichten das Vertrauen haben, daß sie nach Recht und Gesetz ent⸗
zum Deutschen Reichsan
M* 12.
Dritte Beilage zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Freitag, den 20. Januar
1905.
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Abg. Gamp (fr. kon): E sollen doch ganz neue,
der Staat allein die Kosten getragen
werden sollen. Wir w r r ö . die . wenigftens die Perxflichtung der Landes ei berständiger Mann daraus klug werden kan außerordentlich schwieri / n. Interessen sind. schwierige Frage, zu bestimmen, was
Geheimer Regierungsrat Freiherr von Zedli ĩ t Fr — itz und Neuk ern, allein die Verpflichtung habe, die r en n Aber er wolle den Gemeinden gern helfen, wie er
bestreitet, daß der heit zu bekämpfen. auch bei den Maßnahmen Gemeinden geholfen habe. Ein großer 1835 vorgeschrieben, namentlich in den Pflicht, die Feststellung der Krankheiten, ; Gemeinden zu tragen hätten. Bereitstellung des erforderlichen Krankheiten, werde der das Gesetz nicht zu stande käme,
selen. genommen werden.
Abg. Winckler (kons.: Die Diskussion über di icht ,,
süble, das Wort zu nehmen, um HGesetz für uns unannehmbar ist, laftet werden. Ich billige die stein, daß wir den Gemeinden nn,. a n, Wir medding nur dankbar sein für seine mü sing der Wirkungen des Gesetzes. Wir . r, Ee ob alleg, was Herr Schmedding vortrug, richtig ist. Wir , er gn , gel 2 ,. . noch nicht. Zu einer über das ganze Gesetz können wir nicht eher schreiten, als bis volle Klarheit geschaffen ift, wie di ö Tragweite für die Gemeinden sein 6 * he er , nnn. . . ; . Die Regierung bitte ich, 2 über das Gesetz das ihrige zu tun, um
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren Die Ausführungen des Herrn Vorredners nötigen mich zu einigen Worten der Erwiderung. Vorab bitte ich aber um , , . ö. 6. dem Herrn Abg. Gamp kurz auseinander n, der seine besondere Vorliebe für die ) k f Finanzverwaltung heute Der Herr Abg. Gamp hat gestern, als ich and it di . ö erweit dienstli verhindert war, im Eingange seiner Ausführungen gesagt: in Meine Herren, ich kann dem Herrn Kolle ĩ ĩ ; gen Wellstein darin nur vollständig beistimmen, daß man dem Finanzte ü nicht vorsichtig genug sein kann. R
(Heiterkeit und Zuruf des Abg. Gamp: Hat Fürst Bismar l und hat dann ahnlich wie der Herr Abg. . davon . daß es nicht angängig sei, auf die am wenigsten leistungefähigen Schultern der Gemeinden immer und immer wieder neue Lasten zu bürden.“
Meine Herren, was den ersten Punkt betrifft, so sind uns ja diese Vorwürfe nicht neu und haben wir uns auch allmählich daran gewöhnt, und ich werde mein lummerrolles, durch das Mißtrauen des Herrn Abg. Gamp belastetes Leben auch weiter fortführen. (Erneuter i Abg. . Ausspruch des Fürsten Bismarkh
er, meine Herren, was den anderen Ausspruch betrifft, de
unberechtigt sei, auf die am wenigsten w immer und immer wieder neue Lasten zu bürden“, so bin ich doch ge— nötigt, dem entschieden zu widersprechen, und darf die Behauptung aufstellen, daß die Tatsachen genau das Gegenteil von dem beweisen was der Abg. Gamp behauptet hat. Gewiß erkenne ich mit dem Abg. Gamp durchaus an, daß viele Gemeinden sehr hoch belastet sind aber 2 bestreiten, h; der Staat in den letzten Sabren den
einden immer und immer wieder neue L ö e, ,, neue Lasten aufgelegt hat, wie
Meine Herren, wie ist denn die Entwickelung in der gan letzten Zeit gewesen? Sie ist immer dahin gegangen, in de, , der hohen Belastung der Gemeinden die staatsseitige Hilfe für die Gemelnden auf den verschiedensten Gebieten des öffentlichen Lebens auszubauen und auszugestalten. Das ist geradezu die Signatur der 4 gewesen, die Staate beihilfe nach dieser Richtung hin eine größere
usdehnung gewinnen ju lassen als früher. Ich habe mir einmal eine Zusammenstellung gemacht, wie sich die Entwickelung der Schul— her bl isse beispielsweise gestaltet hat. Danach steht das in der 3 Ostpreußen jetzt so, daß dort auf 100 M Einstommensteuer
ereits 257 A* Beitrage des Staates allein für die Volkeschule entfallen im Regierungsbezirk Gumbinnen, und im Regierungsbezirk Tönigsberg auf 100 M Einkommensteuer 124 ½ Staatebeiträge allein n . Volksschule. Also die Staatebeiträge lediglich für die * sschule in der Provinz Ostpreußen überstiegen weitaus das Deaf e,, an Staatgzeinkommensteuer in dieser Provinz, und im wren. der Jahre 1898 bis 1902 sind nicht weniger als 30 Millionen een aus der Staatekasse allein für Volkzschuljwecke nach der . ae, ö gewandert. Es sind das jährlich mehr als rue, ö. * und in den anderen östlichen Landesteilen verhält es sich M Die Provinz Westpreußen bringt inegesamt an Staatseinkommen⸗ e, 3,84 Millionen und hat beispielsweise im Jahre 1901 33 lionen aus der Staatskasse für Volksschulzwecke erhalten. e ovinz PoCnmern, der Herr Gamp angehört, bringt 5,2 Millionen . 1 za, . der Stadt Stettin, und bekommt h, 29 Millionen aus . n,. lediglich für Vollsschulzwecke. Die Provinz Posen 3 . Millionen auf und bekommt 7,4 Millionen aus der Staats, . Dieses Verhältnis ist seit 1901 noch ungünstiger für den
aat geworden insofern, als die Leistungen für Volksschulzwecke eine
daran zu erinnern, daß das wenn die Gemeinden dada Ausführungen des Abg. Well« volle Klarheit über ihre Ver— können dem Berichterstatter
Maßnahmen gegen die übertragbaren Krankheit . Ich erwähne nur die . für k at, während ĩ
4, kleinen Gemeinden Tausende von Mark an re re len ge , werden, wenn auch nur 20 Kinder etwa im Krankenhaus beobachtet Ortspolizeibehörde so fixieren, daß ein Es ist eine überwiegende
gegen den 3 . leistungsunfähigen eil der in di : ĩ Aussicht genommenen Maßnahmen sei schon durch e n ft Städten, wie die Anzeige— deren Kosten auch schon jetzt die . anderen Dingen, wie z. B. der Rüstzeuges für die Bekämpfung der Staat ö k Wenn önnten die Gemein iell diel . dastin zu tragen haben, sobald y. 2 enn z. B. die Cholera aufträte, könnte gar keine Rücksicht
erziehungsgesetz zu meiner großen Freude und daß die staatliche Belastung daraus 3 Millionen beläuft, auch hier . verpflichteten Organe unter ützen. Endlich darf ich noch hervorheben 5 i Minister des Innern das Dotationsgesetz , nn . hier eingebracht habe mit einer jährlichen Belastung von 10 Millionen Mark, um die Kreise und Gemeinden, die durch Armen und Wegebauzwecke in erheblichem Maße belastet wurden, zu ent⸗ . Also, wenn ich auch die Belastung der Gemeinden nuit Herrn ; amp durchaus anerkenne, so muß ich doch dem widersprechen, daß . k n nr, Zeit dazu übergegangen sei, immer und immer . ö . Lasten auf die Gemeinden zu legen; das Gegenteil ist Der Herr Abg. Gamp hat dann die Befürchtun daß der Staat aus dem Gesetze K , ö. sehr erheblichen Leistungen — es handelt sich jährlich um mehrere Sunderttausend Mark —, die er für die Bekämpfung der Granulose macht, seinerseits zurückzuziehen. Meine Herren, wir denken gar nicht daran. Ich kann die Erklärung positiv abgeben, daß wir, nachdem ö. ., ö. ö beschritten haben, auch in der Bekãmpfung der iulose fortfahren j ö werden; also in der Beziehung kann er boll— Er ist dann wiederum auf den Gedanken, d in de mission zu wiederholten Malen vertreten hat , . Grenze zwischen Landespolizei und Ortspolizei genau zu firieren Meine Herren, man hat sich in der Kommission Mühe gegeben und ist immer zu dem Ergebnis gekommen, daß das ganz unmöglich ist Einmal kann man, wie der Herr Kultusminister meiner Ansicht nach mit Recht ausgeführt hat, eine solche Grenze nicht ziehen durch ein solches Speꝛialgesetz Ich bitte mir aber wirklich eine zutreckende Formulierung vorzulegen für die Grenze zwischen Landes, und Orts— polizei; ein solche gibt es einfach nicht, und wenn Sie sie suchen und in das Gesetz hineinnehmen würden, würden Sie in der Praxis nach her sehen, daß die Formulierung in 80 von 100 Fällen nicht . treffen würde und zwar auch zum Schaden der Gemeinden. Das
kann man eb ö n g k en nur nach Prüfung der konkreten Verhältnisse in einzelnen
Herr Gamp sagt: wenn die Krankhelt von einer z
anderen kommt, dann sollen die Maßnahmen J . sein; er hat aber schon die Einschränkung gemacht: ja, wenn es sich vielleicht um Berlin und Schöneberg handelt, dann sollen sie ortspolizeiliche sein. Sie wollen schon daraus ersehen wie außerordentlich schwiersg das ist. Er sagt. ja, az. wenn die Gemeinden mit nicht bebauten Flächen an kiaander grenzen, dann soll es landeepolizeil ch sein. Also liegen zwei Ottschaften In. mittelbar aneinander und befinden sich noch einzelne Häuser dazwischen dann sell es ortspolijeilich sein; befindet sich aber auf 100 m einne zufälligerweise kein Haus, dann soll es landet polizeilich sein. Meine Herren, damit kommt man in Details, die ganz unhaltbar sind Es kann nur nach der Gesamtheit der Verhältnisse geprüft werden. . Dag kann man, glaube ich, der Rechtsprechung überlassen, die bisher auch den Gemeinden vollkommen zu ihrem Recht verholfen hat. .
Meine Herren, nun meine ich, nach den Ausfü ) ĩ der Herr Ministerialkommissar n, hat, . 9 in der Beziehung vollkommen beruhigt sein, daß der Gesetz entwurf den Gemeinden keine neuen Lasten auferlegt. Der frühere Gesetzentwurf ging davon aus, einfach den Recht husand aufrecht zu erhalten, also die Gemeinden die Lasten tragen zu lassen die als ortspolizeilich anzusehen sind, während der Staat naturgemäß die Kosten der Landespolizei seinerseits zu tragen hat. Es wurde also schon durch den früheren Gesetzentwurf nichts an dem fen,, e Rechtnustand geändert. Man wünschte alsdann aber in , g, ; daß gerade die kleinen Gemeinden vielfach überlastet sind dar. kleinen Gemeinden eine weitere Erleichterung zuteil werden 4 lafsen und ich habe mich gern bereit erklärt, in Anerkenntnis der teilweise vorliegenden Ueberlastung dieser kleinen Gemeinden dazu die Hand . bieten; und daraus ist der jetzige § 26a entsprungen. Eg ist an— zuerkennen, daß im Falle eines Ausbruchs der Seuche unter Um- anten die Leistungssähigkeit der Gemeinden nicht in dem Maße berücksichtigt werden kann, wie das in ruhigen Zeiten der Fall ist wenn eine Seuche nicht ausgebrochen ist. Es kann in der Tat vor⸗ kommen, daß unter Umständen auch in einer kleinen Gemeinde schleunigst oder sofort sanitäre Maßnahmen getroffen werden müssen, und en daher die Aufbringung der Kosten unter Umständen über die Krãfte einer solchen kleinen Gemeinde hinausgeht. Deshalb habe ich mich bereit erklärt, den 5 26a anzunehmen, wonach, während bisher dle lleinen Gemeinden die ortspolizeilichen Kosten ohne jede Ein⸗— sch ränkung zu tragen haben, künftig bei diesen kleinen Gemeinden bis zu 5000 Seelen, sofern sie mebr als 1500/0 der Staatesteuer aufbringen, die Gemeinden nur ein Drittel der Kosten zu tragen haben, während das zweite Drittel der Kreis bejahlt und das dritte Drittel auf den Staat entfällt, sodaß also gegenüber der jetzigen Rechtslage die Verpflichtung der kleinen Gemeinden auf ein Drittel des — , ermäßigt worden ist.
ogegen ich mich allerdings gewehrt habe, m war der Gedanke, dieses Verteilungeprinzip nun 61. ö. auf die Maßnahmen, die in 5§§ 27 bis 29 erwähnt sind. Dort handelt es sich nicht um Maßnahmen, die nach Ausbruch einer Seuche sofort getroffen werden müssen, bei denen also eine Prüfung der Leistungsfähigkeit der Interessenten nicht möglich ist, sondern es handelt sich, wenn ich so sagen darf, um . die im Frieden getroffen werden, vor Ausbruch der 2 wo man also vollkommen in der Lage ist, bei einer Erörterung i rage die medizinalpolizeiliche Seite zu berücksichtigen, aber auch
e Frage der Leistungssähigkeit der Gemeinden vollkommen in Rück⸗
geschaffen
in der Richtung, die zu—
weitere Steigerung erfahren haben.
Meine Herren, ich darf daran erinnern, daß wir das Fürs orge⸗ haben sich auf mehr als
nach Möglichkeit staatsseitig zu
. plötzlich notwendigen Maßnahmen die Gemeinden überlastet . und die Befürchtung ist um so mehr ausgeschlossen, als die ö nicht etwa in den Händen der Medizinalverwaltung ö . . den Händen der Kommunalaufsichtsbehörden, des
„de egierungsprãsidenten usw., und man von di ;
finn gen doch gewiß annehmen kann, daß sie auch die . ö. deistungs fahigkeit der Beteiligten würdigen und danach ihre Maß⸗ . , werden. Mich an diesen Maßregeln auch nur zu
eiligen, das würde einfach heißen, die Grenzen zwi d ꝛ zeißen, zen zwischen Kommunal⸗ aufgaben und Staatz aufgaben zu berwischen und auf eine Ebene zu
. bei der gar lein Ende abzusehen ist. Denn wenn man . w . ö Staat sich an dem Krankenhauswesen
ñ emeinde beteiligen soll, so kann morge
werden, daß der Staat sich auch üiscn e, ö.
z an den Kanalisationsanlagen d einzelnen Gemeinde beteiligt und übermorge qe ge;
: am orgen etwa an den Kosten ö. Wasserleitungsanlage u. dergl. Auf dieses unübersehbare ed, kann sich meines Erachtens der Staat nicht einlassen, und daran würde jede Vorlage scheitern. —
ö. ö. meine aber, und darf mich dahin kurz resumieren: die jetzige
ö age stellt nicht eine Verschlechterung zu Lasten der Gemeinden ,,. eine wesentliche Verbesserung aus Gründen, die ich kurz
. . habe und die der Herr Regierungskommissar Ihnen ein— 9 . argelegt hat. Ich von meinem Ressortstandpunkt aus habe . lein Interesse an dem Zustandekommen des Gesetzez. Kommt es nicht zu stande, so spare ich eine sehr große Summe Geldes, die 6 jetzigen Gesetzesborlage sich zu Lasten der Staatokasse . ; Ich würde aber das Nichtzustandekommen des Gesetzes sehr . denn einmal J würde die Medizinalverwaltung darunter . en und vor allen Dingen auch die Gemeinden. Wenn die Vor⸗ . . entgeht den Gemeinden die Wohltat der 5 und 26a, und es bleibt einfach bei dem bisheri R
ibt e h igen Rechts⸗ zustand, wonach die Gesamtkosten der Ortepolizei von den K . tragen sind. ö Deshalb möchte ich nochmals bitten, diesen, wie ich glaube, unbegrũndeten Argwohn fallen zu lassen, als ob den Ge— ,,. neue, unübersehbare Lasten auferlegt werden sollen, und vom Standpunkt der Fürsorge einer guten Medizinalperwaltung und im Interesse der Gemeinden und der Kreise der Vorlage Ihre Zu stimmung zu erteilen. t Abg. Kreth (kons.) erwidert zunächs— s
Nerwi zunächst, daß de 5 , ja 9e . alt . 9 — bilde. Bei der Könerktankheit liege auch i ilitäri Befichung ein Stgah e ute t fe rr e gr, wi detindinn! n
e ? eresse ; Redner bittet, die Regi möchte erklären, ob sie die Kosten für 9 Hir. .
öcht. ö heit übernehmen wo e, andernfalls würde die . für seine Freunde schwierig sein. 3. Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Nach den Ausführungen des Herrn Vorredners müßte man glauben, daß die Kreise im Osten einen sehr erheblichen Teil der Granuloselosten zu bestreiten hätten. Der Herr Abgeordnete hat sogar ausgeführt, die Kreise hätten sich nur unter dem Zwange der Staatsregierung dazu herbeigelassen. Meine Herren, die Sache steht so, daß die Kosten sich stellen wie 6: J, also 5½ der Staat und Mm die gesamten Kreise. Das ist der Sachverhalt.
Abg. Gamp: Es war aus dem Ges ,
ĩ be am 6 B em Gesetz nicht ö. w die 6 in i n . en, n ne
ꝰ meinden gehören auch die Gutsgemeindei ir diese wird nicht ein Pfennig ausgegeb n n,, Hier seunig a gege en In einem Falle sollte ein . 10 000 6 Vermögen befaß, ein Schulgebäude für 10 000 0 Nach einigen kurzen Bemerkungen der Ab holz Eil) Well stein (Sentr.) und zreth i,, . Jinanzmin ister Freiherr von Rheinbaben:
Ich wollte nur dem Abg. Kreth gegenüber sa
— ⸗ RT 9e ge gen daß es in⸗ sichtlich der Bekämpfung der Granulose bei dem , . 4 soll, wote er gegenwärtig besteht, daß es also nicht in unserer Absicht ö he, es offenbar der Herr Abg. Gamp befürchtete, auf Grund des Gesetzes die Gemeinden in höherem Maße heranzuziehen wie bis— her. Es wird jetzt in jedem einzelnen Falle die Leistungs fähigkeit geprüft und danach von dall zu Fall die Entscheidung getroffen, und die Tatsache ist, daß, wie mir der eine Herr sagt, wir fünf Sechstel bon den ganzen Kosten tragen oder sogar sechs Slebentel, wie der andere err sagt; die Differenz ist ja nicht sehr groß. Also es soll bei dem bisherigen Zustande bleiben: Prüfung von Fall zu Fall und 3 K—ö bis zu der Grenze, wie es bisher schon gescheben ist, da, wo die einzelnen Gemeinden tatsächli on a ĩ unfähig anzusehen sind. . ö Die S§ 26 und 26a werden ents issi
Die 8 e rechend ⸗ k ö
ie 588 27 —29 werden gemeinsam bera
S 27 bestimmt: t 2691
„Die Gemeinden können durch die Komm ; l unalaufsichtsbe , ,. ier. . . ihrer r ff — nterhaltung der Einrichtungen a werden, welche bei oder nach Bekämpfung der n ng fg, oder Cistal sfet gare, Krankheiten notwendig sind.
Die Kreise sind befugt, diese Einrichtunge 3 meinden zu treffen und zu une fa e rh JJ
Die Abgg. Gamp, von Köli ĩ
gg. ⸗ chen, Meyer-Die Dr. Ruegenberg beantragen, die Worte „nach . 3 J, zu streichen. .
g. Well stein (gentr) beantragt §8 27 fol⸗ gende Fassung zu geben: . „Ist der Ausbruch einer übertragbaren Krankhei . oder liegt die begründete Gefahr des Auebruchs ö. gte ech eg fen . an. öh sind 3. Gemeinden veipflichtet, die⸗
ge richtungen, welche zur Bekä ü be, . . . en! elämpfung der übertragbaren Sofern diese Einrichtungen Bedürfnissen dienen, wel ü die Grenzen einer einzelnen Gemeinde hinaus ern. 8 pflichtung dem Kreisberbande auferlegt , . ö 8 * lautet in der Kommissionefassung:
Wenn von der Kommunalaufsichtsbehörde auf Grund des 527
sicht ju ziehen. Hier ist die Befürchtung autgeschlossen, daß durch
Anforderungen an die Gemeinden gestellt werden, wel erhöhte 5 nötig machen, so wird in . 6