verständnisses der Gemeinde die zu
gewãhrende Anforderung bei
Landgemeinden durch Beschluß des Kreisausschusses, bei
ch Beschluß
gestellt.
Die Abgg. Gamp, Dr. Ruegenberg beantragen, währende Anforderung“ zu ersetzen anspruchnahme derselben“.
Abg. Wellstein beantragt
n
der Regierungsvorlage folgendermaßen
„Die Anordnung zur Beschaffun
Einrichtungen erläßt Gegen die Monat nur die
Die Einleitun der Kommunalauf ausschusses bezw- Bezir Wochen nur Beschwerde h
Die Abgg. Gamp, Dr. Ruegenb er beantragen, chwerde hat cf
Die Abgg. Dr. Zedlitz als zweiten Absatz hinzuzufügen:
renn. dur des Ben iiksausschusses ücksicht auf das Bedurfnig und auf ihre Leist
von Kölichen, Meyer⸗Diepholz,
Anordnung findet innerhalb einer Beschwerde im Aufsichtswege statt.“
29 lautet in der Kommissionsfassung: des Beschlußverfahren Gegen die
die Worte „die durch die Worte: „
4
g der
ist binnen einer Frist
Provinzialrat zulässig. Die
Mey er⸗Diepholz, „Die Be⸗
und Freiherr von dem 8 29
iebende Wirkung“ zu streichen. Iderhoff ffr. und Neukirch (fr. kons.)
kons.) beantragen,
Bei Gefahr im Verzuge kann die von der K
aufsichts behörde geforderte Einrichtung hergeste Abschluß gebracht ist. Falle der Staat,
Beschlußverfahren zum richtung trägt in diesem
schlußverfahren die Gemeinde für verpfli
Nach diesem Paragrayhen soll bereitet werden,
Abg. Gamp: Reichkseuchengesetzes das des Ausbruchs von Seuchen zutreten. Dieser 8 Kosten keine Bestimmung lungen über diesen 5 25 herborge t gründung des uns vorliegenden Gese Gemeinden auch zu diesen Kosten entschieden. und wir bitten um deren
Abg. Freiherr von Wellstein nicht anzunehm
amburg ausge gn se ei für
cht zur 55 27 beschlüsse. Rechnung getragen, Gemeinden einfach Abg. Wellstei die Ausführungen, die ch M
Rüstzeug vor
Annahme.
brochen se
bis 29
bezwecke, die Ko gleichen. Er lasse allerdings sbrig, aber bis zur dritten Les werden, die es ausfülle. Abg. von Kölichen des Antrages Wellstein zu, wir nicht wollen, daß die übrigen müssen
lehnen
leistungsunfähiger wir uns vollständig den Ferner stimmen wir dem
Abg. Mey er Diepholz (nl) befürwortet
Minister der geistlichen,
angelegenheiten Dr. S tudt:
Ich möchte mich zunächst gegen die Schluß au Abg. Wellstein in seiner vorletzten Rede wenden,
ausgingen, daß anzuerkennen sei, erhebliche Entlastung zur Folge, für die Zukunft dadurch
ausbreitungen usw. sich vermehrt den Gemeinden erwächsen. seit Erlaß des Regulativs, Staat total verändert haben; verhältnissen Hand in Hand ist d der Leistungsfähigkeit derjenigen getreten, die an Es ist richtig, daß die Gefahr sich vergrößert hat; aber ebenso
der Seuchen durch die verbesserten und daß tatsächlich jetzt die sich viel leichter vollzieht als früher, wo die Verke alles in der Beziehung zu wünschen übrig ließen.
Es kommt aber auch außerdem noch
chen erheblich vermindert hat; dies wird voraus⸗
der Fall und damit auch ein volkswirtschaftlich
fachere geworden ist,
keitsziffer sich inzwis sichtlich fortgesetzt nicht hoch genug anzuschlagender also nicht anzuerkennen, meinden eine erhebliche zum zehnten Male wiederholen, ferner liegt, als das neue
Fülle von Verbesserungs maßnahmen usw.
der vorsichtigsten Weise vorgeg wenn wirklich der angebliche,
nebereifer der Medizinalpersonen Konimunalaufsichtsbehörden, welche
sowohl nach der polizeilichen Gemeinden usw. ihre Befugni
Meine Herren, ich wende die heute zu den in Frage zunächst zu dem Antrage Drucksachen. Da sagt die daß die Worte Kommissionsbeschlüsse zu strei Bestimmung in dem maßge
in no 23 des Reichsgesetzes will über treffen, wie das auch aus den
ht. Jetzt
Zedlitz und en, und begründet seinen Antrag. i, hätten die angrenzenden Landes⸗
Bekämpfung der
dem ; cht in allen Fällen
anderseits aber sei zu befürchten, daß verhältnisse sich gänzlich verändert haben,
Ich gebe zu, da
also seit 70 Jahren, aber mit den verände
der Verbesserung der
daß von jenem Ge Mehrbelastung droht.
llt werden,
heißt es in es, wir
eranzuziehen. Das
nicht dorgesehen.
Bedenken die
n könne.
Anträge unter Hinweis auf Mit der Streichung
in 5 27
Reichsgesetz her⸗
chende Abänderung det § 28. denn bei
nanziellen Betrag,
ch die Zweckmãßigkeit
ch das Beschluß⸗
Ma Sein
Regierung auszu⸗ seuchenfreie Zeit Fassung gefunden
(kons. ): Meine Freunde stimmen dem ersten Teile den zweiten Teil ab, weil
jedoch
Kreife weiter herangezogen werden. . die Kommissionbeschlüsse aufrecht erhalten aberd ez bleibt dann allerdings das Vakuum übrig, wer die Kosten Gemeinden trägt. In dieser Beziehung schließen Autführungen des Abg. von Antrag Iderhoff zu § 29 zu. die Anträge Gamp.
Unterrichts- und
die neue
inzwischen die Gefahr
habe und demzufolge
sich
insbesondere mit ungsfähigkeit fest⸗
den § 28 in der Fassung wieder herzustellen: n dem §z N bezeichneten
die Kom munalaufsicht behörde, , Frist von einem
erfolgt auf Antrag Beschlüsfe des Kreis.
Die Kosten der Ein⸗ sofern nicht in dem Be⸗ chtet erkannt wird.“
gemäß 5 28 des um den Gefahren ch seuchenfreier Zeit entgegen⸗ die Verteilung der
hätten die Befugnis, bestreite ich
Unsere Kom missionsbeschlüsse sind außerordentlich maßvoll, Neukirch bittet, die Anträge
Krankheit. Sein
ne notwendige Ergänzung der Kommissigns. des Finanzministers
führungen des Hrn. welche darauf hin⸗ Gesetzesvorlage habe eine die Belastung
tadt⸗ fugnis
zu ge⸗ die In⸗
von zwei
Abg.
ommunal⸗ bevor das
Verhand⸗ der Be⸗ die
Solche Antrag
der
Pflicht der
sei er
der
be⸗
Der Antrag
P
Im ) d werden,
Zedlitz an.
Medizinal⸗
die Verkehrs⸗ von Seuchen⸗ erhöhte Lasten
5 die Verkehrsverhältnisse
im preußischen rten Verkehrs⸗
och auch eine entsprechende Erhöhung beteiligten Kommunalverbände ein
Verkehrsverhältnisse teilne hmen.
der Einschleppung von Seuchen usw.
richtig ist
hinzu, daß
Vorteil erzielt sein
Ich
daß der Medizinalpol
Gesetz jzum Ausgangspun zu nehmen. Dafür sorgen dann,
von mir aber in Abrede zu stellende
angen werden.
sich geltend machen nach beiden
es, daß die Bekämpfung Verkehrs verhãltnisse eine viel ein⸗ Seuchenbekämpfung hrsverhäͤltnisse noch
die Sterblich⸗
Ich vermag
sichtspunkte aus den Ge⸗
kann nur noch izeibehörde nichts kt einer großen Es wird in
sollte, doch die Richtungen hin,
wie nach der Leistungsfähigkeit der
sse nach den Grundsãätzen distributiva wahrzunehmen haben.
mich nun zu
chen sein würden, benden Paragraphen
der justitia
den einzelnen Anträgen,
stehenden Paragraphen gestellt worden sind, des Herrn Abg. Gamp Nr. 1 dieses Antrages
nach Maßgabe ihrer Leistungsfãähigkeit in § 27 der weil eine derartige
auf Nr. 614 der ganz folgerichtig,
nicht vorgesehen ist,
zuhalten. erschöpft, denn e einer Erörterung
des Reichsgesetzes, in von der Auffassung aus, daß perfecta sei, verpflichtung festgestellt sei. Begründung und der Entstehungsgeschichte es zweifellos
lichen Wenn i
Besti
gründete ständigen nötigen Anordnungen zu treffen. Aber der An Beziehung eine sehr wei Rechtszustandes als auch
Reglerungsvorlage die Annahme dieses Antrages erklären.
Staatsbehörden die Hände und es könnte die Schlußfolgerung daraus
zu gewöhnlichen Zeiten, zeibehörde bezw. die
meisten F
zugestanden ist,
Ich kann
Gamp wie die
solang
wonach die Kosten Ortsgemeinden bezw. pie Also insofern würde es einer bedürfen. Es ist im übrigen in vorlage als selbstverständlich vorausgesetzt, da mmungen der Polize zrtlichen Polijeikosten zur Last fallen.
Was nun den Antrag
des Ausbruchs einer über
Behörden
oli
Gemeinden irgend Einrichtungen zu treffen. wenn sie berechtigt sein sollte —
aß sie gezogen w
den beteiligten Be Absicht dahin zůglichen Vors heimstellen, meine Herren: Regierung vorlage und lassen wird von Fall zu Fall
Billigkeit
So wenig Vorschlãge Regierungs vorlage enthalten sind, den beteiligten Behörden ein freier
damit begnügen müssen. den sanitären Anforderungen gerecht zu
daß bei beiderseitigem guten
auf erwũ der
würden wir uns
Menge von nü—
Abg. Mün
falsche Schlüsse
werden könnten
als sie die Se
sie den Gemei
Lasten diese Pflicht
sondern es
des Reichsgesetzes
Fall ju Fall.
blich klarer gestellt schlüssen in dieser Was den § 29 anbetrifft, so wird Erörterung gelangen, aufschiebende Wirkung“
logische Folge der von
Ich wende mich dann
des Herrn Abg. Wellstein, zbesondere den S 23, betr
fest, daß die Befugnis die Gemeinden oder die weiteren diejenigen Einrichtungen, welche z Krankheiten notwendig sind, n bezug auf die Kostenfrage, Reichsgesetzes erwähnt ist, eine neue so bleiben eben die alten Vorschriften der Landesgesetzgebung in Kraft, der sanitätspoltzeilichen
geht, nu chriften zu belasten, dann
ällen gelungen, werden, und ich hege die Hoffnung, Willen ohne Bedrückung der Gemeinden tzlichen Einrichtungen auch nach wie vor ju treffen. Verzuge ist und überhaupt gemeingefãährliche Krank⸗ n bietet ja der 8 25 Behörden die Möglichkeit, die notwendigen Ein ⸗
Wenn Gefahr im heiten drohen, dan vor den zuständigen richtungen herstellen zu lassen.
ch ihre definitive Stellungnahme no größere Klarheit geschaffen sei.
Finanzminister
Ich halte es für me über den Darlegungen halte mich umsomehr dazu
Was zunächst die S5 27 betrifft, so gehen sie meines
fähigkeit der beteiligten auch über die Frage des Bedürfnisses, in einer unerwünschten W Paragraphen würden doch angenommen, so muß wahrung einlegen gegen
und andere gezogen haben, nren nicht auferlegt werden können,
Staat zu tragen sind. Ich habe schon vorher erklärt,
eine ganz abschüssige mit den staatlichen Lasten Gesetzt,
finden Annahme und auf Grund derselben wird das Maß der
Leistungen der einzelnen Gemeinden herabgese daß der überschießende Betrag au entsteht ein Vakuum,
vielmehr unbedingt der Landesbehörde die Be⸗ die Gemeinden oder die weiteren verbände zur Herstellung der notwendigen sanitãre Aber, meine Herren, s bleibt die Frage der durch den Kreisausschu vorbehalten. Auf diese Frage wird ja nachh werden. Ich muß nur insofern als einen unvollständigen bezeichnen.
Was die Nr. 2 dieses Antrages an die zu gewährende Anfordernung! zu Inanspruchnahme dersel geändert. Gamp dahin folgen, stimmung erhe Kommissionsbe
den Antrag
daß damit die Tragw
zu streichen ist. dem Herrn Abg. sowohl gegen
§ 23 in gewiss
e nicht Meine Herren,
des Herrn Abg.
desjenigen, vorgesehen ist, und ins
in einer uner
wo
Meine Herren,
ird, liegt vor —, hörden
streichen Sie Sie es bei entschieden der Grundlage der nscht es dann auch
§S§ 27, 28 und zur G
sterberg (fr. Vgg.)
demnächst bei der Ha
bis 29 n Erachtens lbstverwaltungsbehörden
die Schluß die dahin
Bahn ist.
auferlegt wird.
Binden Sie den Reg
damit ist diese Leistungsfähigkeit doch noch
ß in den Fällen des 8 28 er noch zurückgekommen
betrifft, in 5 28 die Worte ersetzen durch die Worte die ben“, so wird ja materiell in der aber nicht den Ausführungen des Herrn Abg.
sei, und möchte Beziehung zu belassen.
ja derselbe nachher noch zur wonach der Schlußsatz Die Beschwerde hat Das wäre an sich die richtige Gamp gestellten Anträge. die Auöführungen des Herrn
durch die Landesgesetzgebung die Kosten⸗ das ist nicht richtig. Nach der des § 23 der zustãndigen Landespolizeibehörde, Kommunalverbände dazu anzuhalten, ur Bekämpfung der gemeingefähr⸗ zu treffen, eine unbedingte ist. die im letzten Satz des 5 23 des Bestimmung nicht getroffen wird,
sführungsbestimmung nicht den 85 27 und 28 der Regierung⸗
igesetze die entstehenden Kosten
Wellstein anbetrifft, so gebe ich zu, daß er von der wohlwollenden Absicht ausgeht, für den Fall tragbaren Krankheit, oder wenn die be⸗
Gefahr eines solchen Ausbruchs vorhanden ist, den zu— die Befugnis zu gewähren, ihrerseits nun die
tgehende Einschränkung wie er
eine derartige Sanitätsbehörde nicht in der Lage sei, an die welche Zumutungen wegen verbesserter sanitärer diese Schlußfolgerung würde, ich bestreite es, aber die Möglichkeit, in durchaus unerwünschter Weise die Hände binden. n mit einer solchen Fülle von Klauseln die be⸗
er Spielraum gewährt wird, so Bisher ist das auch in den fiskalischer
bemerkt, seine Freunde behielten ch vor, bis in der dritten Lesung
Freiherr von Rheinbaben: me Pflicht, einige Ausführungen zu machen gegen
der Abgg. Gamp verpflichtet,
Gemeinden entscheiden lassen wollen, sondern
eise die Hände binden.
f die Staatskasse übernommen wird, und eß bedarf der Verhandlung von
Kommunal⸗ n Einrichtungen an⸗ Frage noch nicht
des Herrn Abg. Gamp
Sache nichts gesagt, eite der bezüglichen Be⸗
bitten, es bei den man
Denn graph nicht
welche die Tragweite effen. Die Herren gehen em Sinne eine lex im-
des Reichsgesetzes steht auch
Einrichtungen von den aleinheiten zu tragen sind.
ß nach den allgemeinen den Trägern
einer Gemeinde nö
und
trag enthält in dieser sowohl des bisherigen in den 8§ 27 und 28 der oweit muß ich mich gegen Es werden dadurch den wünschten Weise gebunden, gezogen werden, daß auch Gefahr nicht vorliegt, die
Wenn überhaupt Ihre
könnte ich wirklich nur an⸗ die 85 27, 28 und 29 der dem alten Zustande. Dann werden nach Recht und bestehenden Gesetzgebung. sein mag, daß nicht die 298, wie sie in der eltung gelangen und vielleicht
es möglich sein wird, eine
des Reichsgesetzes nach wie
2
und Meyer (Diephol). Ich als aus meinem Schweigen ndhabung des Gesetzes gezogen
ach der Fassung der Kommission insofern über das Ziel hinaus, nicht nur über die deistungs⸗
insofern den Regiminalbehörden
Gesetzt aber, die ich ausdrücklich Ver⸗ folgerung, die der Abg. Gamy geht, daß die Beiträge, soweit ohne weiteres vom daß das Das heißt, die kommunalen vermengen, wenn dem Staate die S5 27 bis 29
tzt, so folgt daraus nicht,
gedachten Weise, bleiben, die man man aber vielleicht auch dahin kommen, wird und wo es sich um dringliche Dispositione fonds des die Konsequenz, daß der nommen werde,
Was den Antrag muß ich mich auch gegen diesen Antrag aussprechen.
Bedürfnis dafür nicht aneikennen; denn der Fall, daß hier
Verzuge vorliegt, kommen, sodaß es einer
genannten Friedent maßregeln
dlesem Umwege dazu kann ich mich nicht bereit erklären. Meine Herren, ich kann in summa Kultusministers nur Fassung, die ihnen Haben Sie Bedenken gegen vorlage, namentlich nach der Richtung, subsidiär Venpflichteter eingesetzt werde,
Kosten dieser Aufwendungen aufzuerlegen, ungleich leistungt fähig
Redner bleibt im übrigen bei seiner Behauptung,
die Kostenfrage nicht mehrmals von Freiherrn von
Wellstein angenommen. Der
nach dem
geschaltet
Winckler und von diefer Stelle den 8 Sch Wortlaut wieder einzufügen, jedoch stellen: „Die bezirke und
geben. daß der Gutsbez
so werden sehr viele nützliche Maßnahmen unter ⸗
sonst getroffen haben würde. Im Einzelfall wird wo es einer Gemeinde schwer Maßnahmen handelt, aus dem Kultusministers Beihilfen zu gewähren. Aber Rest ohne weiteres auf die Staats kasse über ist entschieden abzulehnen. Dr. Iderhoff⸗ Freiherr von Zedlitz betrifft, so Ich kann ein Gefahr im wird nicht oder nur ganz ausnahmsweise vor⸗ gesetzlichen Regelung nicht bedarf; denn, wie 27 bis 29 handelt es sich um die so⸗ in einer seuchenfreien Zeit, wo Ueberlegung hat. Der Antrag
bei den 55
Zeit
vollkommen zur
des Abg. Dr. Iderhoff würde unzweifelhaft dahin führen, daß die Gemeinden die ganzen Kosten
auf die Staatskasse abwãälʒzen. sind diese Maßnahmen einmal getroffen und ist dieser Para⸗ in Kraft getreten, so möchte ich den Kreisausschuß sehen, der nachher die ganzen Kosten dem Staate auferlegt. Also auf die ganzen Kosten auf die Staatekasse zu übernehmen,
mich dem Antrage des Herrn
anschließen, wenn die 5S§ 27 bis 29 in der die Kommission gegeben hat, gestrichen werden. die S§ 27 bis 29 unserer Regierungs ·
daß in diese der Kreis als so streichen Sie meinetwegen
die Regierungbvorlage; dann bleibt es eben bei dem gegenwärtigen
Zustande, bei dem sich sowohl die Regiminalverwaltung wie die Ge⸗ meinden im allgemeinen durchaus gut
Wollen Sie aber diese bietet der Antrag Wellstein mindestens eine
ständigung. Er schränkt zwar wesentlich ein; aber wenn das nicht zu erreichen ist, was ich in erster
Linie vorschlage, so würde er doch immer einen in der dritten Lesung — und ich hoffe immer noch,
Verständigung erzielt werden wird —
gestanden haben. (Sehr richtig h so würde ich meinen, Basis für die Ver⸗ Regiminalbehörden
beiden Wege nicht gehen, die Befugnis der
Weg jur Verstãndigung daß eine solche offen lassen. nicht den Gemeinden die da die Gemeinden heute B. irgend ein Apparat in tig sei, so sei er es doch in allen anderen auch, cht alle Gemeinden anschaffen können. Der daß das Reichsgesetz habe generell regeln wollen; ihm wird hierin Regierungskommissar, Geheimen Regierungsrat Zedlitz und Neukirch widersprochen. 2 wird in der Fassung des ersten Absatzes des Antrages zweite Absatz wird abgelehnt. 28 wird in der en uf? fa an mit der Aenderung Antrage Gamp angenommen. wird in der Kommissionsfassung mit
Abg. Gamp tritt nochmals dafür ein, seien. Wenn j.
1
doch werden ihn ni
dem
829 dem Zusatz des
Abg. Iderhoff angenommen.
Kommission hat hinter 8 262 einen 8 26 neu ein⸗
in folgender Fassung; Sieht ein Gutsbezirk nicht ausschließlich im Eigentum des Antrag ein Statut zu erlassen,
Gutebefitzers, so ist auf dessen welches die Aufbringung der durch das Reichsgesetz, betreffend die
Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, und das gegen⸗
wärtige Gesetz entftehenden Kosten anderweil regelt und den mit⸗
heranzuziehenden Grundbesitzern oder Einwohnern eine entsprechende
Beteiligung bei der Beschlußfafsung äber die Ausführung der erforder-
ichen Leistungen einräumt. Dag Statut wird, wenn die Beteiligten
si scht vereinigen, nach Anhörung derselben durch den Kreis⸗ ausschuß festgestellt und muß hinsichtlich der Beitragspflicht den gesetzlichen Bestimmungen über die ie, der Kommunallasten in den ländlichen Gemeinden folgen. Datselbe unterliegt der Be⸗ stätigung des Bezirksausschusses.
Die Abgg. Dr. van Heydebrand und der Lasa, Ditfurth (kons.) beantragen, an
26 zu streichen, ihn dagegen an dem . als 3 Ya mit demselben
r — als ersten Absatz voranzu⸗
Vorschriften dieses Abschnittes finden auf Guts⸗
Zweckoerbände sinngemäß Anwendung“.
Abg. Graw entr) beantragt, hinter dem Wort
Zweckverbände einzuschalten: Ausnahme domänen⸗
Gutsbezirke“.
on Zedlitz und Neukirch erklärt sich für den
d gegen den n Absatz des Antrags der Konservativen.
nisse perlen, wie fie der zweite Teil des Antrags im oraussetzungen für eine Gemeindebildung ge⸗ Fällen richtigerweise dadurch zu schaffen,
Gemeindebezirk verwandelt werde.
(kons. ): Der Schwerpunkt unseres Antrags ll fesistellen wollen, daß die Gutsbezirke den sollen als die Landgemeinden. Dem
thisch gegenüber. Br. Freund Kußert gegen den der praktischen Un⸗
n en Absatz 2 auf den⸗
Die
luß des Abschnittes
„mit
Abg. Freiherr v
Abg. von
Finanzminister F Meine Herren! Ich kann nur alle diejenigen, die das Gesetz verabschiedet zu sehen wünschen, dringend bitten, dem vorliegenden An⸗ trage die Zustimmung nicht zu erteilen; denn ich muß in Ueberein⸗ stimmung mit dem, was eben von dem Herrn Regierungskommissar ausgeführt worden ist, die Annahme aussprechen, daß mit der An⸗ nahme dieser Bestimmung, die ganze Gesetzes vorlage scheitern würde. Es würde ein vollkommenes Novum in dieser Beniehung in die Gesetz⸗ gebung eingeführt. Ich darf daran erinnern, daß bei Erlaß des Detationẽgesetzes dieselbe Frage eingehend und reiflich erwogen worden ist; auch dort ist aber davon abgeseben, die Gutsbezirke in das Dotationsgesetz einzubeziehen. Wenn Sie den § b des Dotationtz⸗ gesetzes ansehen, so sind die Kreise und die Gemeinden als diejenigen Organisationen bezeichnet, die von der Vorlage Vorteil haben sollen. Auf demselben Standpunkt steht die jetzige Vorlage, und es würde sehr bedenklich sein, in dieser Beniehung über den Rahmen der Vor⸗ lage hinaukzugehen und die Gutsbezirke den Gemeinden gleichiustellen. Dazu kommt, wie das von dem Herrn Regierungskommissar auseinander gesetzt worden ist, und wie das die Herren Freiherr von Zedlitz und von Ditfurth selber zugeben, daß schlechterdings die Möglichkeit fehlt den objektiven Maßstab des 5 26 auf die Gutsbeirke auszudehnen, denn bei den Gutebezirken besteht eben keine getrennte Finanzwirt⸗ ft der Einnahmen und der Ausgaben, die Finanzwirtschaft det
jminalbehörden die Hände in der
Gutgbenlrte fallt zusammen mit der des Gutsbefihers, die öffentlichen
e. . Ginnahänen und Außgnben fallen mehr oder 26, Laß ö . Der Grundsatz des 6 Heerstraße liegt, hübsch ba, me g rn n el . g sichtigt werden sollen, bei , Illustrationen begleiten den Text übersteigt, nur biejeni Ho des Einkommensteuersolls üche, den spanischen Eisenbahnen und der spanis
ö ejenigen Gemeinden berücksichtigt werden sollen, die der Verfasser üble Erfahrungen gemacht zu .
mehr als 150 0/0 Kommunalsteuer aufbri .
. läßt sich als auf die Gutsbezirke übertragen. n also gar nicht sinngemäß“, so haben 3 k ist: Erwerbungen ö , wie ö. sinngemäße Uebertragung erfolgen solle. 3 . . mänen und bn rn nen m, mt gen er B rr hz chen Do 4 ringend bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung nicht ö. jahre 1803. en, . . . den Grawschen Antrag 396 schaffen will. ie Sonderstellung zu Ungunsten des Staats
Abg. Gamp erkennt die Schwieri 1 h gkeit ; . w ö e ner , . . . ntrags Heydebrand wenigstens den An⸗ g. Freiherr von Zedlitz und Neuki ö,, eukirch beantragt, in den ö le. ö . . , erh ngen zu fassen: ‚Die von Bitfurth erklärt ĩ̃ ini daß der Fehler, der im k k
werden solle. des Abg. Freiherrn
Forsten dem Haufe der Abgeordneten vorgelegten „‚Nachweisung de
durch Tausch um 30,4 h zum 1. April 1803 ö.
bis 1. April 1904
9. . einigen weiteren. Bemerkungen 564 823,1 ha. Domänengrundftücke für h. f 6 9 und Neukirch, und nachdem Abg. Graw z seinen Antrag empfohlen hat, erklärt der .
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
4 Herren! Es ist wirklich eine starke Zumutung, uns über diesen ; g des Herrn Graw äußern zu sollen, ohne daß die Verhältni
rgendwie hier näher bekannt sind, und ich kann nicht einsehen, 1 eine besondere Veranlassung dazu vorliegt, hier eine beso ö. ö struktion zu Ungunsten des Staats eintreten zu lassen J 6 . ferner an, daß es wohl nur ein Lapsus linguas 4 ö. ö Herr Abg. Graw sagte, daß er meine Behauptungen . . K . ö in voller Ueber⸗
n Kultusminister i
daß dieser Antrag Heydebrand die . 9. . ö. i. das äußerste erschweren würde; und wer also die Vorl ö kann ich nur bitten, gegen den Antrag zu stimmen ö
S 29a Absatz 1 wird ne,. ö 161 e . von Heydebrand n de nitt der Strafvorschriften i ĩ 2. . u . b 1a ff. ö . übertragbaren Krankheit wissentlich bg. Peltasohn (fr. Vgg.) befürw ĩ zg. tet . ö. wf, das . in , ö. . ; en, damit auch die fahrlässige Unterlassung der ,
etroffen werden könne. Auch bei ĩ j ere e un der Anzeige 6 we e f gelet i e fen n flat
Ministerialdirektor Dr. Förster sti
n immt d . , , 6 ver mne, . . . wird, die estimmung uin- ganze Abschnitt der i , 'n J
Die Ueberschrift des Gesetzes wi ö ird ‚ 86 dahin geändert: en k mpfung übertragbarer Krankheiten“. betr. die
Ferner wird die vo zommissi
tion ern nn ele don der Kommission beantragte Resolu⸗ die Königliche Staatsregierun
. 98 zu e ,. des Ministeriums der hinkt u df, ung! ar. 3. e ran von ho00 000 ½ einzustellen, aus welchem die kn 1 stark agel emeinden, für welche guch zie Kreise wege ; . kerle ee r inh. ,,. Einrichtungen nicht 1 werden können. zu den Kosten dieser Einrichtungen gewährt
Darauf vertagt sich das Haus.
Auf Anfrage des Grafen zu Limb i - e ] urg⸗ i i,. von Kröcher mit, daß nach ö 1 ien e Minister der öffentlichen Arbeiten vom 5 1 9 Woche ab für die Beratung der Kanalvorla ; 14 6 . werde. Er gedenke, am nächsten Monta f. , atsberatung mit dem landwirtschaftlichen Etat be 9 3 s , . Würde dieser Etat am Donnerstag dann 3365 olle er die Kanalvorlage am folgenden . auf 9.
Ablösungen) den gesamten
von i 34,5 he.
i3. , für 1 ne)
auf den Reg. Bez. Köslin,
(6687 S½ι für 1 ha) auf den R t Reg.-Bez. Cöln. ö, ; 50 Sυ fü i j ,, , Lha) im Reg. Bez Magdebnr sh r, T, G, Tt ; Bez. ig, d6b d ha für ? ge, . 1. 32 , Schleswi ,, , 6 . 19 M für 1 ha) im Reg, Bez. Au rich z86 f 6 ö (635 6 für 1 ha) im Reg; Bez. Bromberg . . 6 li, . für J ha) im Reg. Ben. Hör, m 1 . , , . — 9j ö. 2. 7 penn srrerth f, 13 . , in ö . eg. ⸗ Bez. i . . „ für 1 ha) im hie e a a ö i 9755 9. e Gs . lun ö 9 dean , ,, o, ie. ö. . / f eg.⸗ ez. ö. . ö ngen von Domänen und en gag ee fn rel 9 andeskulturinteresse, teils aus 6m fn. . ging ., 3 den Kreisen Osterode und Neidenburg, Regi 0 ir e irc he n . 6in wor ö ren , ,. hat dieser 4 , g, 9 et . endorf und Thyrau angekauft und ver . ‚ö , er betragen durchweg Ir o/ . der K 6 e enn, , und zugleich aus politischen ic l fn . 1 genötigt, den Ostteil der im Regierungsbenirk ö * i 3 ö. Herrschaft Steinbusch mit einer e , fn, he e gell zl aa für rund 3 024 900 M von der Neuen B . ir, gg g 9. n. anzulaufen. Der größte Teil dieser Grund . n n , e. und die aufzuforstenden Aecker, ist v . fe ther n a 9j übernommen worden. Aus den übri en . . 9. aftlich zu nutzenden Flächen sind ö 6 ier gh 39 und zwar Bußberg mit dem Vorwerke im gen he,, i mn dem Vorwerke Springe und Salm mit 9 95 . ⸗ , rund 2152 ha mit einem und fn 1 366 53 372 6. Diese Domänen, auf die ein fare, r; hemd el ig „Re entfällt, sind auf 18 Jahre für 22 500 . . . 7 egierungöbezirk Köslin ist das 695 ] 6 Hut Kn rundsteuerreinertrage von 3045 . . ⸗ . ö. im Kreise Lauenburg käuflich ö, ̃ . 56 6. der Dinge wäre sonst sein Uebergang i 1 9 6 . n. ernstlich zu befürchten gewesen. Der gan ö. gie he ; zetragen. Hiervon entfallen . die der Forstv . em . 13 ha rund 75 000 M Der Rest von e unn 3 er, der im Besitze der Domänenverwaltung n ö e von rund 482 ha (Grundsteuerreinertrag 2692 1 . . erworbenen Inventars dar. Dieses hat einen W 3 1 gehabt, sodaß für die Grundstücke, w ö. ö in, Schluschow bilden, ein Kaufpreis von 366 ob . 1 . ö 3 . Domäne auf die Zeit vom 1. Juli 06h ist, verzinst dich nal el olf f ann,, beef ö. 6. 67 t w 2 vertrags mäßig gegen h tk 3 a / . 2 63 ie, e, zu übernehmen. In dem einen e . k . scher Bevölkerung aufweisenden Regierun *. * , . in den Keeisen Kosel und Rybnik an 33 ; , Ankauf, durch polnische Hand beabsichtt t . 6 3 nämlich Lenkau, Nieborowitz . rn Nigttlon . ie sind als Domänen verpachtet. Die Pacht ker hehe s, erf 3 bis 30 /o der Kaufspreise. Die . . . . g sind auch im Etatsjahre 1903 weiter ö. , n. In diesem sind im Kreise Hadersleben zwei Höf 1 ee. 9 e, , 178,3 ha Größe und 5296 M Gr 9 4 . /e. Preig von 283 355 6 und der Hof Roi f . . „4 ha Größe und 2485 M Grundsteuerrein ö. ih den eis von 151 233 4 erstanden. Die zwei Höfe zu P 1 . . kurzen Dauer gegen war ; 4 1 x g eine Berechnun r h K Fi e gt jetzt eine i. t 1. J rungen von Domänen r an' gi der Gründung bäuerlicher Wer 't . . ö win g ö. n, 5 Reg ⸗Bez r r . e on . ha — ; , . 6120 S und einem Pachtertrag . rn nf 6 . ö. ( r 6 em,, i 6. ; nigliche g ö Posen und g, . 1 ae le 3. . ö. ö. n ö rh , le , di . c ᷓ er ühere k 3 Provinz Posen im , an ge. en nal r i, Her r ern n erworbenen ,. waltung durch Zahlung . nf ,, * ö.
Tages ordnung 3 oder am Dienstag, wenn der landwirt—
1 . erst am Sonnabend fertig würde u u ud gegen 4½ Uhr. wegen der
gie , n me ; g Sonnabend ochflut an Hie z f frag Rewoldt⸗Riepenhausen
Literatur.
Frgni von Assist. und die Anfä ö ; e A Ven i aher in Italien von ,,, ö , . ',. n, G. Grgtesche Verlagabuch handlung 156 8 Tsten und . neunzehn Jahren liegt zwischen dem Erschei ö , j erg, und ein richtiges Gefühl hat kJ dieser zweiten Auflage n seinem Thema hervorging, i . zu mildern oder einzuschränt 8 * vor fast zwei Dezennien versuchte; nzuschränken. Das, was er allen konfesstonellen Trüb uchte; das Bild Franz van Assists n on pern rn aiich übungen befreit, nach seiner rein mens lichen ö I en Zügen zu zeichnen und de ; r Ei,. . in seiner geschichtlichen k ö , n ö „a, , . kenn enge ich rotz Paul Sabatiers gepriesenem Werke ; 6 , 3 . ö 6 Schicksal der ut, erlebẽ jeht die eltẽ la em sich das des Franzosen auf— Jahren in dreihig Aufl ute, das franzi che ift nne halb pen Hr, uber n, gen erschlenen. Her kunstgeschichtliche Teil des Tei dur h! Vn 3 ; erbesserungen erfahren und ergänzt sich zum Studien Über die 9 fil , , ,,,, , fen fen roi, n chte der stalienischen Kunst jener Zeit. Am der iel rifschen des r fen ff ge . ligt, bier hat namentlich di 6 2 rn gt . mentlich die französische z e Vppothe , 1 ; nwesentlich v ö J 6 Geode c Reisebil der von Max k 5. de Wer g e g rend, ed mn, n . i . gewonnenen Eindrücke wieder. Auch fü e ,, n, ,n, gibt, wid mancher Veser d 2 v uch für das, was der Autor nicht an d 5 digung von . 2 9 3 40 i e e, ir , k we nnn glb mn, n m. . rschwenglichen Worten zu schildern, wie es jetzt das . hien e; B en erf wurde ihr 9 , . . ne Paulsdor n be⸗
dem Weg des Reisenden, der auch von dem, was abseits von d und einfach zu erzählen weiß. r Mit der spanischen Höflichkeit scheint S. .
Nach einer vom Minister für Landwirtschaft, Domänen und
durch Kauf und Tausch vor q gekommenen Flächenzugä e n ö,. und infolge von . , ier gane, ö. . Domänenverwaltung für das Etatsjahr gh lachen . . ö , . . . J . ,, it . . i 31 l ier cer, ha durch Tausch erworben. rr , kö . . ann, durch Verkauf um h 488, 4 ha, für ö . ö. 5 dem ganzen Zeitraum von 1857 biz für 15 479 g50 M, * . . ⸗ ö . J . 33 200 331 M (d. s. Sob, 23 c für 1 h,, ö 1465,56 S für 1 ha) verk ze d si 8 sh, auft. Bri . Flächenabgang leinschließlich , . . ,, . Abl J ächenzugang (ebenf inschließli fn n m , in Abzug, so verbleibt elne geh, 8 ei der Domänenverwaltung ein F .
Von den im Etatsjahr 1903 für 1 2721
. u ezit arienwer 3075. l ö, (626 6 für 1 ha) auf den D . ö. ö. , 9. , . e Te, fen ,, . . n 6 ez. Königsberg, 897,6 ha für 493 368 M hs l auf den Reg.⸗Bez. Posen, 84167 ha für 600 547 1 I0 158 M. (1051,45 M für 1 ha) K
(1061 auf de = ; Hs e. für 6 gb M oe, s4 e für . ö vier , fn z, 5,1 ha für os 67? 0 (15s, J0 . 63 263 n a 3 ö Sg ieg hig iss ha fin 176 O50 t sfols ö uf den Reg. Bez. Potsdam, 120,z ha für 804 700 4.
von zuletzt 8g8 M überlassen; di feel , e e,, J en Domänen ließ der U ⸗ ; N r Umstand, d ge e n f, ib, ö . ; H it einem erhe li ĩ . gewesen wäre, es als . . 4 , n 33 unter. Mitverwendung der vorhandenen 6 , nr, selbständiger ländlicher Nahrungsstellen zu ' . ese freihändig als Rentengüter gegen Entricht ö finerg a , n, ,, . zu vergeben. Dies ist uf . ö , Regierunge bezirk Frankfurt a. O . 3 , , n . n Hake hl, err , . M, verpachtet gewesenen Domäne Ki 3 n e nn . steuerreinertrage von rund 3200 M½) enitz , , . ö an Kapital 27 220 S½ eingekommen und gi ehen gr gen 3 374270 6 übernommen worden a, nn, , 6. zas ob? M, beläuft, sodgß als Erlös m finanzielle . . r he ae ehen , . j ; 4 ist ei ünsti a, . sozialpolitische und vistern dh fte Ind Fm Kreise k in,, ,. ö. 1 . 317 h Hans . ; ralsund, e, ö Domäne Camitz mit einem , . i. war, auf der . von 1886 bis 1904 für jährlich rd. 7050 6 ve 6. me Tiefen 1 am 20. September I902 ausgebrechener , . ö gebäude vernichtete, nicht vorteilhaft, dagege 26 . . Verhältnissen ihre Aufteilung in ga , n zum 24. Irre nrrt 9. dielen hege ist dis Romfnt un u e feen, nn 3 die Pommerschẽ Anfiedelunggge ei schafte für 3 gen,, . A6, im übrigen unter Bedingungen ve ef In der Provinz 5 f z 6 ö ,. ier ln, ; ; ö n er ü r rr rs r, ee Eiderstedt gelegenen, ö r er ieh gen . . 3 . Winterdeich versehenen, bisher durch 3 An fiehelunge . everkog“, der sich vorzüglich zur Gründun ö. i . . eignet, soweit er zum 1. Januar 1904 a nn neuer Veräußerun Fickus entbehrlich war, zum Verkauf. zu ö ui n, . h 6 nicht nur aus volkswirtschaftlichen Růcksich ö günstiges fina n , des Fiskus empfehlenswert, weil vo . . großen Vn nzielles Ergebnis zu erwarten stand. Von der n. 2 . h m aufsfläche sind im Etatsjahre 1903 159,4 ha, als ud *. * , , ö. 739 6ς, — in Parzellen von . Cre hrundfth ege des öffentlichen Meistgebots verkauft woid ver 5 ri der uff e en bf gm n, koffer. rn; gh ö. ö . ö. ö indes die , . noc g gen d . 11 zen Baustellen, die im Etatsja 966 fen he en ö. 9 em hh h g . err uf log ooo 0 gebracht haben He, fee den Erlös von mehr als ̃ Eg sind dies ei je . , , , ,. e geilh. Kö 3 n m . „s, eine Baustelle von 0, 3523 ha * mit , derkauft ,. von 1 „ 89 , die für den Preis von 123 . 61 , k . n os * unh ,, . 1 703 M an den Reichsfiskus behufs dal . und ir rr eff ih , nd , wegn. für Herr ge fe. zen jeder Art, insb ge ge m ö an größeren Tieren ul . . bor hen MH. g, , . , . Stallungen 2 ᷣ ufte il ungs T ts bg wird folgendes bemerkt: zi em e , r . 3 e nen ,. ö Bau begriffen 4230 m. Die er, erg. emesen. Beh tüshe Bl be ant bn r dn. . , . . sind. maß von?
n , , , ,, . lf. ̃ ; j tiffene — , n,, ausgestattet, ia an . gn 3 . res dern emeinde Groß- Lichterfelde angeschlossen ; i ei. fertiggest lf natürliches Gefälle hat, teils durch 6 6 ur a * . a n, foll. Daneben d bi
; egenwasserleitungen und ⸗⸗= Hen in e n, me geh ne nn. mit lelertrisch 1 as durch die Imperial Continental Gas Aff . ortz · ylektri n. icht und elektrischer Kraft durch die Berli ela an ,,, . versorgt. Diese Anlagen sind . Vor⸗ , in Funktzn. Die Verf hrshertindutgen nach nötig, fall . Berlin —, die für große Teile des 3. 1 . ö s noch mangelhaft sind, werden pern ichen 1. ir n fe g dhe tr las n n bh Ee l bre omänenterrai Een Besserung erfahren. Diese e ren, . ö . . i g ght, ebnet werden. ie i. beschäftigt die beteiligt ö historisch interessant if lte Gutskirche, die bau. und k. e u e st, so renobiert werde nd lunst. , noch auf Jahre w. 6 . . Hen. witʒn spälestens am J. Juli 1905 eingerichtet emeinde⸗ ) . . ; ein, geregelten Nachtwach⸗ und e ge fn . liesle 3 jeg esamtsumme der geleisteten Aufteilungs in and ih . . g. e mn, . O70 000 n e wle 9 ; ertau 3412 ha fü ; , . ge e 6 erklärt sich . e me gf gere uf der nien , Tn . . Kaufvertrage auferlegt worden eff fi bt g Tegen Ge. . 3 ganzen rund 1 4590 900 4 — darunter nn iefe fe, zer, vi , de. , . 9. Kaufgelder . ; nengrundstü ; . y , n. e e e ehest ner 1. u Beisltn . 4 nicht statt. Dem Hann, g,, 3 recht eng g trog st he, de; Demäne auf 70 Jahre zu . ö , , . n Für Zwecke des neuen botanischen . . k,, . alt un Vö h
d , e, , ungefãhr 6 ha . , e dag en e facher n g, ,, usw.
riwaten Baustellenkänfern eingebracht. Von ee el bew. in . bereits 55 Wohnhäusern
Saatenstand und Getreidehandel in Rumänien
Der Kaiserliche Generalkonsul i ü ul in Gal n, 3*4 ,. der in der zweiten 6 f w aaten ger err unt d,, ö def u el ge len ir ne, ö n auf 15 Wilen rc siß hi den letzten Tagen gefallenen . gie rr schcren / Schu ich bisher gut und kräftig entwickelt hatten, nu ; ,,, . es ist Winterruh e aben. mitz Cintritt der. Kalte aufgeht auf 6 / f ri. eingetreten. Die Frachten sind in Srl e Es wurden im Dezember v. J. üb 9. 446 t Venen, n Sl ,,, 500 t Roggen, 1é515 t Vaser, 2d64 t Mais, 1467 t Bohnen.
Die Gesamtausfuhr des Jahres 1904 über Sulina
belief sich auf: 797716 t Weizen, 202 594 6 Gerste, 74 261 t Hafer,
Stilgesetz des Feuilleto ns zu verlangen scheint. Aber man fol i gt gern Grundsteuerreinerir e r mer̃̃, . age von 36542 M und elnem Jahres gte n pachtertrage
115 388 t Roggen, 594 010 t Mais, 11873 t Bohnen.