Großhandelspreise von Getreide an deutschen und außerdeutschen Börsenplãtzen für die Woche vom 16. bis 21. Januar 1905 ne bst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 1000 Eg in Mark. ( Preise für greifbare Ware, sowelt nicht etwas anderes bemerkt.)
Woche Da⸗
16. 21. gegen Januar or⸗ 1905 woche
Berlin. Roggen, guter, gesunder, mindestens r, 2 2 2
Hafer, =. ö ö Mann heim. Pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel . falzer, russischer j ruman., mittel 8. ba ischer, württembergischer, mittel erste, badische, Pfälzer, mittel Wien. Roggen, Pester Boden W,. 1 = — *r. ungarischer 1 erste. slovakische Mais, ungarischer Bu dapest.
W. Mittel ware zen,
2 Futter ·
Mais,
140.81 176,50 141,83
140,74 176, 83 141,00
712 755 450
g das 1. g das 1. g das 1
148,83 1980,77 150,70 182,50
148, 83 190,77 150,75 180, 83
gen, —ᷓ
13731 136905 186. 30 18452 125 605 135.84 154,55 154.75 11122 146 36
124.53 167,38 18,82 122, 98 131,85,
125, 08 16853 119,13 122, 092 132.94
100, 03 125,27
927,73
71 bis 72 kg das hl 125, 37
Roggen, Fi,. Ulka, 75 bis 76 kg das hl Riga. Roggen, Al bis 2 kg das hl Wellen, 77 . 76. Paris. Ti lieferbare Ware des laufenden Monats Antwerpen.
Varna Donau, mittel
103980 156 535
103, 90 130,64
13040 192, 23
130,78 190,73
135, 93 135790 114 o 143 3) 1446 1435,55 145 15 145.55 106 31 166 Ss 150 13 145 85 138 37 123.1 133 33 135 õ
Californier
Walla Walla Kurrachee, rot
( Bombay, Club weiß
Am sterdam. 116,92 116,81
Asow⸗
. 120, 95 120, 84 Odessa⸗ 153,81 155,08 amerikanischer Winter 168.33 169, 18 amerikan. bunt 9948 104,47 100 75 102,35
Produ ktenbörse (Mark Lane). li ĩ Weizen — 36. sch 29 Weizen 4 erste
152,00 151,85 148,64 148,50
14277 14224 1d v5 11724 146 85 137 5
englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten Gazette averages)
Liverpool. 152,09 151,94 152,09 154,75 136,13 136,00 14223 141,15 158,19 158,04 11891 118380 100,92 99.26 98,57 97,69 134,572 135,066 80 60 893.58 101 55 101,0?
Weizen
Australier Hafer, englisch weißer, neu
Gerste, Futter⸗ — Odessa
2 amerikan. Odessa Mais amerikan. bunt, neu
La Plata
177.13 179.53 191.14 152658
Weizen, Lieferungẽware 73,88 73,658
Mais ö Neu York.
roter Winter ⸗ Nr. 2 184.651 18857
177 10 175, jo 157 44 158565
Weijen S2 37 53, 08
Mais = Buenos Aires. Durchschnitts were
Bemerkungen. —
1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Pro⸗ duktenborfe = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Umsatzen an 155 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weljen = 485, Hafer — 312 Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt. L Bufhel Weizen — 606 1 Bufbel Mais — 56 Pfund englisch; 1œ35und englisch — 455.55 g; 1 Lafl Roggen = 2100, Weijen — 2450, Mais — 2000 Eg.
Bei der Umrechnun g sind die aus den einzelnen Tagesangab ermittelten wöchentlichen Durchschnittswechselkurs Grunde gelegt, und zwar f
121416
118,49 75.73.
Weizen 75,73
Mais
Wien un
au au
Deutscher Reichstag. 126. Sitzung vom 24. Januar 1905, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die im Wortlaut bereits mitgeteilte Interpellatien des Abg. Büsing (ul.), die mecklenburgischen Karg af ee gabbrh all hre Kerr ed
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen
lehnte
Ziele wurde wurde
kraft
Prinz daß
Wie
kann gibt wenn Man kann Der
ganze trage
betra 1873
.
Etat
gehe
sprũ
die
liche in zulã
Nummer d. Bl. berichtet.
Abg. 19 ing (l.) fortfabrend: Der und die Ronservatiben hatten
auf die Verfassungen der von ihnen machte ein fassung eine So erklãrte ausdrücklich Kenservativen weit entfernt seien. identifisieren mit dem Kampfe der mecklenburgischen Ritterschaft Maltzahn Gültz dußerte sich. spãter ebenfalls die baldigste Einfübrung gte Notwendigkeit Der aber im Oktober 1875 den
um ihre Privilegien; Herr von in demfelben Sinne und erklärt einer Verfassung für eine unbedin
angefũhrten n . burgische Bevoll mã
dem Bundes ratsbeschlusse r mühungen fortsetzen in der Hoff nung, schli
von 1848 — 1850, wo ein bis beute die alte landständische sogenannte in Kraft. 26 Verfassun
gemeinsam, obwo ; sst. Den Inbalt der Verfassung bildet das Eigentum an Boden. landesherrlichen kennen wir nur ritterschaftliches und ständisches; ein Bauerneigentum gibt bäuerlichen Ansässigen und die wenigen nur Erbpacht. ; und Besteuerung absoluter Rittergüter mit 700 bis 800 Besitzern, grundherrliche gebung, an der TLandsiandschaft, ist also käuflich. Die meglenburgische Bevölkerung bat keinen Anteil an der Gesetzgebung, x Rittergut kauft. In den Städten
obrigkeitlichen
sind mit Rostock 49 Stãdte, ĩ fleiner Teil davon ist von den Städten frei Teile bedürfen sie der landesherrl Mehrzahl aber werden sie einfach aAlfo ihre Städte gegenüber dem Landesherrn zu vertreten. bis S560 Rittergutsbesitzer und mecklenburgischen
gehört
3 700 e n nr assung gleichgültig. zu jeder Zeit beliebig zur Verhandlung gestellt keine Geschäftsordnung, keine Rednerordnung. und häufig sprechen mehrere zu sitzt auch nicht, sondern steht. Ueber jede abgele und e n, werden. er könne den Beschluß der Ab— eee, ießdli eine Annahme erfolgt.
nahmen des Domaniums die Kosten Es gibt außerdem einzelne
dem Landesherrn über
Diese Vertrãge wer Rechnung vorla erforderlichenfa . ein Zuschuß notwendig ist. Augenblicklich trag beim Landtage,
mehr drei selbständige Kassen. modernen Sinne, i wir kennen keine Kontrolle der Landes gewalt usw.
fugnisse; K nd völlig unvereinbar mit der Rechts anschauung
öffentlichen Zustände si der Gegenwart. Widerstand der Stände. Fffentliches Leben einwirken, Reichs ist allerdings eine große auf das Reich überg⸗ gangen. Die sonders hoch. Das liegt aber an Schulwesen vor allem i in diefer Hinsicht eine aufsehenerregende
Unzahl von Uebertreibungen, Richtig ; als die Lehrerkräfte billig waren, Jetzt wird es diesen
anstalten in Mecklenburg. getrieben mit der besser werden durch eine ordnet. Ich ß höhere Lehranstalten
wesen
nach 20 Dienstjahren bält 450 M. Pension. Lehrer kein Gehör, und die Regierung chaus rückstãndiges Vereins⸗ und flichen Versammlung bedarf der Großherzoglichen Ministeriums.
kein Verständnis für das Vereins und
ift selbstverständlich. Wir haben keine
Ha n mn worden.
en Be z
Hehl daraus, Notwendigke
unabweisliche der
den Antrag mehrmals ab, faßte Wenige Sitzungen
tigte namens seiner
zu gelangen. Der sogenannte mecklen dann noch mehrfach im Reichsta er vom Reichstage 6
n
ein ko
l jedes der
Außer dem
er Landesherr ist im Herrscher. Es
Stellung einnehmen. Die
wohl aber der Fremde, beruht Stellung der Magistrate. Rechts, ohne Instruktion ein
eigenen
die 49 Landtag. ip der itio in partes; über eine Vorlage gesondert abg
zu einem Gesetz die Ueberein es auf unserem Landtage zugeht,
es ihm paßt,
immer wieder aufs neue geredet Landes herr erklärt einfach, nicht annehmen.
Der
n Landesverwaltung zu tragen. zwischen den Ständen und
e gibt es nicht.
wegen eines ges. Schon der zu, daß die mecklenburgischen und daß es nicht so weiter gehe; nung zu legen. Seit 1873 ist ni
haben wir auch keine allgemeine wi . Es gibt viel⸗ Mecklenburg ist kein Staat im
sondern nur ein
Anzahl Steue
darauf nicht weiter ein. Diese und
ist, daß eine Zabl
en der Lehrer zu genügen.
Errichtung Vertretung, muß aber gegen den bestehende Kontrolle. r Kräfte ist aus dagegen liegt im Händen der Geistlichen.
argen.
den nglich. Den Lehrern kann hat ein Lebrer A
des Volkes
d
daran. daß Tine politischen Rechte besi in den deutschen
acht l
etzte ebrheit des Hauses es für nicht
die Kompetenz des Reichs Einzel staaten auszudehnen. Aber niemand daß die Einführung der Ver ⸗ it für Mecklenburg von Helldorff, die konserdativen Interessen zu
völlig einverstanden und werde ihre Be⸗
eingebracht, das letzte Mal situtionesles Regiment herrschte, ist also
ist für die iden Großberzogtümer vollig souverän
Bauern Domanium nach Gesetzgebung
die eine obrigkeitliche und
der ins Die Oberbürgermeister gehen
davon 7 in
ichen Bestätigung, in der großen vom Landesherrn ernannt, ha
Dazu haben wir es kann jeder Stand verlangen,
nstimmung ist wohl den Herren bekannt. anwesend sind oder 10, ist für die Beschluß⸗ Es gibt keine Tagesordnung, jeder Gegenstand
So geht es weiter so viele der Vorlage günstige Teute zugekommen sind, daß
Großberiog seiner Haushaltung und der
den aber sehr oft geändert. Der Landesberr wendet sich am die Stände, um ihnen plausibel zu machen, daß
schon Vater des gegenwärtigen Reichskanzlers ga Finanzen nicht recht zu 6.
die Absicht der Regierung
Trotzdem sind alle Reformen gescheitert an Daß diese Zustände au ist felbstverständlich. Seit Begründung des
t dem demanialen Grun besiß. Da st Mecklenburg verblieben.
ihr Ton kleiner Städte Anstalten kleinen Städten sehr schwer, Wir haben viel Es wurde also
höherer Lehranstalten.
Vorwurf protestieren, daß solche den anderen nachstehen, Eine Menge Mecklenburg heworgegangen.
Die Gehãlter viertel jã hrlich
Bei unseren jetzigen
der Einzelstaaten der Kompetenz des Reichs zu unterwerfen. Ich kabe daher davon abgeseben, den Antrag hier einzubringen; ich babe einen anderen Weg gewählt. Ich wünsche, daß der Kanzler durch bundesfreundliche Verhandlungen ein Einwirken dahin ausübt, daß die Verhandlungen zwischen der mecklenburgischen Regierung und den Ständen mit Ernst und Nachdruck wieder aufgenommen und zu Ende cefũührt werden. Gegen diesen Weg kann ein Einwand von niemandem erhoben werden; Kompetenibedenken kann man hiergegen nicht geltend machen, weil der Bundesrat schon früher selbst diesen Weg betreten und jene Erwartung“ ausgesprochen hat. Hierin lag gewiß schon eine Einwirkung auf die mecklenburgischen Regierungen, die ja üũber⸗ dies mit diefem Bundesratsbeschlusse vollstãndig einderstanden erklãri haben. Ich hoffe daher, daß in der , von allen Seiten anerkannt werden möge, daß dieser Weg ganz un denklich und gang bar sei. und ich hoffe. daß auch der Kanzler bereit sein wird, diesen Weg einzuschlagen. Vor vier Jahren brachte das Zentrum hier im Haus den bekannten Toleranzantrag ein; bei der Begründung wurde (ine Reihe durchaus berechtigter Beschwerden gegen die Lage der katholischen Kirche in Mecklenburg vorgeführt. iese Beschwerden sind in verhältnismäßig kurzer Zeit abgestellt worden, und jwar badurch, daß der Kanzler in bundesfreundlicher Weise auf die Regierungen eingewirkt hat diefen berechtigten Beschwerden abzuhelfen. Was damals im Interesse. der wenig zahlreichen Katholiken in Mecklenburg geschehen ist, erbitte ich beute om Kanzler im Interesse der ganzen mecklenburgischen Bevölkerung. Es ist absolut notwendig, daß irgend ein Schritt zum ernftlichen Vorwärts geschieht. Ich bin eines der ältesten Miiglieder im Hause, mit wenigen Unter⸗ brechungen bin ich Mitglied seit is71, seit der Begrundung des Deutschen Reiches, es sind nur noch verschwindend wenige, die damals mit mir hier waren. Ich trat vor 34 Jahren in den Reickstag ein als junger Mann mil der frohen Hoffnung und Zu verficht, daß das neugegründete Reich auch Licht und Luft in mein Heimatland einlassen und mit dem Schutt vergangener Jahrhunderte aufrãumen möge. ch habe mich bitter getäuscht, ich bin alt und grau geworden, und noch immer bat sich nichts geändert in Mecklen. burg, noch immer hat die mecklenburgische Bevölkerung keinerlei polltisches Recht, noch immer hat fie zu schweigen und sich still dem zu unterwerfen, was Ritter⸗ und Landschaft beschließen. Daß ich es noch erleben möchte, daß mein Heimatland aus dem unglücklichen staatsrechtlichen Zustande heraus und zu staats⸗ rechtlichen Einrichtungen gelange, die denjenigen der übrigen Die 700 deutschen Staaten und der heutigen Zeit entsprechen, wer sollte mir Bürgermeister bilden den wohl den Wunsch verübeln? Solange meine Kräfte reichen, werde noch das alte ich nicht aufhören, dafür einzutreten, daß dem mecklenburgischen Volke endlich sein Recht auf eine jeitgemãße Verfassung gewãhrt werde!
von Ballestrem: Meine Herren! Ich bitte, das ist im Reichstage verboten. Zwischenrufe: Wenn die Galerie noch einmal klatscht,
größere Teil des Zentrums
sei.
daß die
Bundesrat
darauf erklãrte der mecklen Regierung, diese sei mit
lich zu einem gedeiblichen urgische Verfassungs antrag Ausnahme der zwei Jahre
Verfaffung in Mecklenburg beiden Großberzogtümer
Grund und
überhaupt nicht. Die im Domanium haben
es
gibt 1209 landtagsfähige
Teilnahme an der Gesetz in Mecklenburg für Geld
Land kommt und sich ein die Landstandschaft auf der
zuholen, zum Landtage; es Strelitz. Nur ein ganz gewählt, in einem anderen
estimmt wird, und dann
beider Stände. Prãsident Graf
nicht zu klatschen; Es war auf der Tribüne!) werde ich sie räumen lassen.
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von
Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Selbst wenn man persönlich mit den Wünschen
des Herrn Interpellanten die vollste Sympathie hat, so ist man doch,
wenn man an volitisch verantwortlicher Stelle steht, verpflichtet,
solche Fragen kühl staats rechtlich an der Hand der Grundlage zu
prüfen, der wir alle unsere Existenz und unsere politische Wick⸗
samkeit verdanken, d. h. an der Hand der deutschen Reichs-
verfassung. Der Herr Interpellant hat geglaubt, sein Ansuchen
an den Herrn Reichskanzler, seine Vermittelung zur Aenderung der
mecklenburgischen Landesverfassung eintreten zu lassen, auf den be⸗
kannten Vorgang stützen zu können, daß der Herr Reicheẽkanzler in
gewissen konfessionellen Fragen, in bejug auf gewisse kon-
fessionelle Verhältnisse in den Einzelstaaten allerdings vermittelnd
eingegriffen hat. Diese Vermittelung ließe sich aber meines Erachtens
auf Grund der Reichs verfassung rechtfertigen, und zwar auf Grund des Artikels 3, welcher von den staatsbürgerlichen Rechten der deutschen Staatsangehörigen innerhalb des Reichsgebietg handelt. Anders liegt es aber mit dem Gegenstand der beutigen Interpellation. Die deutsche Reiche verfassung erkennt auf Grund des Art. 76 Abs. 2 ein Recht zur Einmischung des Bundesrats in die inneren Verhãlt⸗ nisse der Einzelstaaten nur dann an, wenn eine Verfassungsstreitigkeit vorliegt. Eine solche Verfassungsstreitigkeit kann aber nur vorliegen, wenn eine Meinung verschieden heit zwischen Regierung und Landes⸗ vertretung besteht über die Auslegung und Handhabung der Ver⸗ fassung. (Sehr richtig! rechts) Irgend eine Meinungsverschiedenheit über die Handhabung der mecklenburgischen landstãndischen Verfassung liegt indeß zwischen Landesherrn und Landstandschaft nicht vor; insbesondere liegt aber beim Bundesrat weder seitens des Landesherrn noch seitens der Landstande Mecklenburgs ein Antrag vor, einen zwischen Landes berrn und Landstãnden be⸗ stehenden Verfassungsstreit durch einen Beschluß des Bundes rats gũt⸗ lich auszugleichen. (Sehr richtig! rechts.) Das ist meines Erachtens die unerschũtterliche staatsrechtliche Grundlage für die Beurteilung der vorliegenden Frage, und es wäre politisch recht gefährlich, wenn der Bundesrat sich außerhalb dieser reichs rechtlichen Grundlage irgendwie wirksam in die perfassungsmãßigen Verhaͤltnisse eines Einzelstaats einmischen wollte, solange der Einzelstaat seine Pflichten gegenũber der Reichs gemeinschaft erfüllt. (Zuruf von den Nationalliberalen.) Würde indes ein Bundesstaat seine Verpflichtungen gegen das Reich verletzen oder wegen ungeordneter Verfassungszustãnde nicht in der Lage sein, seine bundesrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, dann würde meines Erachtens der Bundesrat, die oberste Instanz des Reichs, allerdings das volle Recht haben, sich auch in die inneren Verhãlt⸗· nisse eines solchen Einzelstaats einzumischen. Nun komme ich, ab- gesehen von dieser meines Erachtens unumstößlichen Rechtslage, jur Beurteilung der politischen Frage. Das Deutsche Reich wurde zunächst begründet als ein Bund der deutschen Fürsten und Freien Städte; dadurch aber — und das möchte ich gegenüber irrtümlichen staatsrechtlichen Ausführungen, die in der letzten Zeit auf ⸗ getaucht sind, besonders betonen — dadurch, daß die deutschen Volksvertretungen seinerzeit die Verfassung des Norddeutschen Bundes ausdrücklich genehmigt baben, wurde der Norddeutsche Bund gleich · zeitig auch ein Bund der Staaten und der deutschen Stämme. Das Deutsche Reich ist rur eine Fortsetzung des Norddeutschen Bundes, indem durch Sonder vertrãge, die vom Reichstage und den Volls vertretungen der beteiligten Einzelstaaten genehmigt sind, auch die sündeutschen Staaten dem Norddeutschen Bunde beitraten und demnãchst diescs staats rechtliche Gebilde den alten geschichtlichen Namen „Deutsches Reich“ annahm. .
Durch die auf Grund der verfassungsmãßigen Zustãndigkeit des Reichs geübte Gesetzgebung, die zustande kommt unter Mitwirkung des Bundesrats und der gewäblten Vertreter des deutschen Volls, wurde die Selbständigkeit der Einzelstaaten auf den alletwichtigsten politischen und wirtschaftlichen Gebieten wesentlich eingeschrãnkt, und es würde allerdings dem Wesen der Sache entsprechen, da die Aus⸗ führungsgesetze zu diesen Reichsgesetzen in den Einzelstaaten beschlossen werden, wenn auch in allen Einjelstaaten gewählte Ver⸗
werden. Es Jeder spricht, leicher Zeit. nte Vorlage
in infinltuw, bis
hat aus den Ein Ver⸗ Zuschüsse.
Einen Etat und eine
ist wieder ein sol n⸗ abgelehnten Harscha n en ei,
ts geschehen. ie keinen
Komplex persönlicher Be⸗ Diese
dem unser ganzes
öffentlicher Angelegenheiten in bei uns sind ja nicht be⸗
Dr. Schroder hat Broschure geschrieben. Ich Schrift enthält eine große ist schr gebässig.
in Mecklenburg,
errichtet haben. den gesteigerten An⸗ zu viel höhere Lehr. ein gewisser Luxus Es kann nur die das höhere Lehrwesen
das verhütet schon tüchtiger wissenschaft⸗ Unser Volksschul. Die Schulaufsicht ist ind völlig un— ekũndigt werden; erst auf Pension und er⸗ Ständen finden die ist machllos. Ferner haben Versammlungsrecht. vor Daß
nspru
zur Verhandlung kommen.
as Besfehen einzelstaatlicher setzung. Das Reich bat cht ein Teil seiner Reichs ⸗ t, es hat ein großes Inter⸗ undesstaaten wenigstens eine
berrscht.
treter des Volkes an jenen Ausfährtungsgesetzen ge—⸗ setzlich beteiligt wären. (Hört, hört! bei den i , und links.)
Meine Herren, aus dieser Auffassung heraus ist seiner Zeit der vom Herin Interpellanten angeführte Beschluß des Bundesrats heivor⸗ gegangen; auf dieser Auffassung beruht die vom Reichstage wiederholt beschlossene Ergänzung zu § 3 der Reichsverfassung, die eine aus Dahlen hervorgegangene Volksvertretung der Einzelstaaten als ein allgemeines deutsches Staatsbürgerrecht hinstellt; auf diese Auffassung stũ hte sich die vom Herrn Interpellanten verlesene Erklärung des früheren mecklenburgischen Bundesratsbevollmächtigten, und diese Auf⸗ fassung hat endlich die allerautoritativste Stelle in Mecklenburg, der verstorbene Herr Großherzog Friedrich Franz seiner Zeit bestimmt zum Ausdruck gebracht. (Sehr richtig! links.)
Ich gestatte mir, aus dem ‚Landtagsabschied' von 1873 wörtlich
jene Erklärung des verewigten Fürsten vorzulesen; dieselbe lautet folgendermaßen:
. Das Kap. II anlangend, so baben Seine Königliche Hoheit Sich peranlaßt gesehen, von der Foitsetzung der Verhandlungen über die bestehende Landes verfassung auf Grundlage der bisherigen Vorlagen abzustehen, indem Allerhöchst Sie durch den Gang der bereits auf zwei Landtagen gepflogenen Verhandlungen zu der Ueberzeugung geführt worden sind, daß eine Verein⸗ barung über die Verfassung sänderung nur zu erreichen sein wird, wenn eine . einheitliche Vertretung des Landes unter Beseitigung des patrimonialen Charakters der bestehenden Verfassung bergestellt wird. Seine Königliche Hoheit erachten es demgemäß für Ihre landes berrliche Pflicht, den demnächst wieder aufzunehmenden Verhandlungen über die Abänderung der Verfassung eine dieser Allerhöchft Ihrer Ueberzeugung entsprechende Grundlage zu geben, und haben zum Zweck der im Interesse des Landes wünschenswerten baldigen Weiterführung der in Frage stehenden wichtigen An⸗ gelegenheit die Berufung eines außerordentlichen Landtags in der sicheren Erwartung in Aussicht genommen, daß die getreuen Stãnde Seiner Königlichen Hoheit bei der Verfolgung des von Allerhõchst Ihnen nach dem Vorstehenden als notwendig erkannten Zeles der weiteren Verfassungsverhandlungen in dem ernsten Streben nach allseitiger Verstãndigung zur Seite stehen werden.
Das war also die Auffassung des verewigten und in Deutschland allgemein hochverehrten Großherzogs Friedrich Franz.
Meine derren, wie mir xrersönlich mitgeteilt worden ist, haben auch nach dem Zeitpunkt, den der Herr Interpellant angeführt hat noch vertrauliche Verhandlungen in Mecklenburg über die Fortführung der Verfaffungsteform stattgefunden, und ich halte es nach den Er⸗ klärungen, die wiederbolt von autoritativster Seite in Medlenburg abgegeben worden sind, für ganz ausgeschlossen, daß die mecklenburgischen Regierungen es aufgegeben haben sollten, und die meck lenburgischen Landstãnde es auf die Dauer ablehnen kõnnten, eine den modernen Anforderungen der Zeit ent⸗ sprechende Verfassung in ihrem Lande herzustellen. (Hört! hört! heiterkeit links) Konservativ heißt nicht unbedingte Ver, neinu ng der Forderungen einer fortschreitenden Zeit (Sehr richtig! rechts), so ndern der wahre Konservatismus sucht neue Formen zu finden, um das staatlich Not⸗ wendige und Erhaltenswerte im politischen Kampf auch wirklich in die Zukunft herüberzuret ten (Bravo! rechts. Heiterkeit links) Ich hoffe, meine Herren, daß die oben dargelegte Auffaffung, welche unzweifelhaft die der Groß⸗ berzogl ich Mecklenburgischen Regierung ist, auch die Auffassung der mecklenburgischen Landstände sein wird. Und wenn der Herr Interdellant an den Herrn Reichskanzler die Aufforderung gerichtet lat, auf die mecklenburgischen Regierungen einzuwirken, daß sie eine entsprechende Verfassungẽãnderung nachdrücklich anstreben, so halte ich eine solche Aufforderung für überflüssig, da an dem ernsten Willen der w dieses Ziel weiter zu verfolgen und zu erreichen, auch nicht der geringste Zweifel bestehen kann. ? Heiterkeit links) 3. J
Großherzoglich Mecklenburgischer Bevollmãchtigt außerordentliche Gesandter von Oertzen ie mn ng. Zwischen dem Reichekanzler und den einzelnen Regierungen hat fieis in ihren Verhandlungen ein bundesfreundliches Verhältnis bestanden Unfreundliche Verhandlungen gibt es nicht. Im übrigen habe ich 2 Auftrage der mecklenburgischen Regierungen das Folgende zu
llãren. Die Großherzoglichen Regierungen halten an der schon nigderbolt im Reichstage vertretenen Auffassung fest, daß eine Ein⸗ mischung des Reiches in die Landesangelegenheiten eines Bundes staates, abgeseben von dem Ausnahmefall des Artikels 6, verfassungs . und deshalb zurückzuweisen ist. Wenn die Großherzoglichen egierungen sich mit dem vom Bundesrat am 26. Oktober 1875 ge faßten Beschluß: ‚Die Grwartung auszusprechen, es werde den Groß⸗ Tol Mecklenburgischen Regierungen gelingen, eine Aenderung 2 bestehenden mecklenburgischen Verfassung mit dem mecklen⸗ nchen Landtage zu vereinbaren“, einverstanden erklärt haben, so . en sie ibre Verpflichtungen gegenüber den verbündeten Regierungen he. erfüllt, daß sie. wiederholt ernstlich bemüht gewesen ee mit den mecklenburgischen Ständen eine Aenderung der be—⸗ . Landesverfassung zu vereinbaren. Nachdem nun diese Ver⸗ , . zu einem Ergebnis nicht geführt haben, müssen sich die e ben en Regierungen die freie Entschließung darüber por— ; ten, welchen Zeitpunkt sie für die Wiederaufnahme dieser Ver- d,. in dieser Angelegenheit für gekommen erachten. Ich kann r. nur empfeblen, sich in diese Dinge nicht zu mischen. Seiner⸗ , i der Abg. Lieber an einen Ausspruch des Abg. Windt⸗ r daß bei der Beratung der Norddeutschen Bundesverfgssung e. bsicht bestand, es unmöglich zu machen, daß der Reichstag sich in . inneren Angelegenheiten der Bundesstaaten einmische. Sie haben ng mit dem zu tun, was Ihnen hier vorliegt. Einmischungen in . e, , wr — 3 nicht die Gegenliebe. kein die Stimmung, in erster Lini ies und das wäre im höchsten Grade zu . , Auf Antrag des Abg. Dr. Sattler (nl) findet ei
Dr. . et eine Be⸗
re, der Interpellation statt. 5
Abg. Dr. Herzfeld (Sor): Die Erklärung des Staatssekretã 9. mich in keiner Weise überrascht. Er hat für ö die =. ** w bestritten und sich auf das formale Recht berufen. So geht Fine, wenn man Dinge fordert, die durchzusetzen man nicht die
Het Verfassunge fragen sind Machtfragen. Herr Kolle e Bũsing n nen ja eindringlich dargelegt, welche Fülle von Macht die e n g Ritterschaft in Hin, at. Nicht durch irgend . sʒ formellen aer e, oder bundetzfreundliche Einwirkungen
ie Ritterschast diese Macht errungen; sie hat in jahrhunderte= 2 fortgesetzten Kampfe diese Machtfülle errungen. Es müßte . 2 mecklenburgische Ritterschaft sein, wenn sie jetzt auf eine e. * ation der Nationalliberalen sich veranlaßt seben sollte, auch in Titelchen davon aufzugeben. Aber nicht nur ich, sondern 1
des früberen Antrags Büsing anerkannt, daß er die Kompete 5 1 n t. Selbst Herr von Buchka hat das früher zugegeben, es ne. ig 3 * entgegen als die Verfassungsbestimmung, daß 14 Stimmen im undes rat zur Ablehnung genügen. Aber es ist eine Machtfrage und die liegt beute fe. daß Herr Büsing und sene Pariel nicht eins al gemagt hbahen, shren früheren Antrag einzubringen. 8 hat richt einmal die Macht, diesen Antrag durchzubringen. 3 Herr mecklenburgische Bevollmächtigte sagt Ihnen ia nun ganz 9 und deutlich, ohne das diplomatische Geschick des Staatssekretärs 1 Sie sich nicht um das, wag Sie nichts angeht! Das ist . ntwert des Herrn, nachdem die Nationalliberalen so weit zurũck⸗ e, . sind. Sz ist dag die richtige Antwort auf die pelitischen ee ve arent aris ben Machtverhältnifse, wie sie jetzt liegen. 1871 bis . hat * mecklenburgische Bevollmächtigte ganz anders geredet. e. von Bülow senior, der spätere Staatesekretär des Auswärtigen ] ö vrach ganz anders. Damals hatten die Nationalliberalen 3 bgeordnete, Abgeordnete hatten sie in Mecklenburg, sie waren 8 regierende Partei, hinter ihnen stand das mecklenburgische Volk. . sagte ibnen der Herr zuvorkommend: Wir werden tun, was wir 56 Sie seben: Verfassungsfragen sind Machtfragen! Die n nterpellation schweigt sich ganz aus, wie die Aenderungen der Ver— fun beschaffen sein ssllen err Büsing kämpft seit 34 Jahren 4 ö. mecklenburgische Verfassung, er will bis an sein Ende impfen. glaubt er, mit dieser Interpellation irgend etwas zu ö Der Text sieht ganz so aus, als wenn sich hier Kon⸗ en n und Nationalliberale zusammengetan hätten, wie es in 2. ey burg bei der letzten Wahl des Herrn Büsing geschehen ist. n Wahlkampf führte Herr Büsing unter dem Feldgeschrei; ö ecklenburg, Verfassungsstaat! Und der konservative Kandidat , Dade ist in der Stichwahl für Büsing eingetreten. lau . Herr Büsing wirklich, mit dieser Interpellation Mecklenburg ö Verfassung verschaffen zu können? Er glaubt es nicht. Die ,, en, en Verhandlungen die jetzt gewünscht werden, nachdem ie , n, , Partei aus Mecklenburg fast verschwunden ist ein Nationalliberaler nur noch mit 3 Stimmen Mehrheit gegenüber . Konservativen in die Stichwahl kommt, werden der Rstterschaft ö. e Kopfzerbrechen machen, Als 1848 das Volk sich gegen . estehenden Verhältnisse erhob, erklärte der Herzog, er wolle sich ö. nichts einlassen; am 14. März erließ er noch eine Proklamation aß Petitionen, Verhandlungen über eine konstitutionelle Ver⸗ faffung weder von ihm, noch von seinen Beamten überhaupt an⸗ genommen würden. Als aber der 13. März in Wien gekommen war, und am 18. März das revolutionäre Volk den König von . besiegt hatte, da erklärte der Großherzog, es liege die otwenzigkeit einer Verfassung vor, und der Schritt solle un⸗ verzũglich göschehen. Damals, als der König von Preußen aufs Haupt geschlagen war, war auch die mecklenburgische Ritterschaft sehr geneigt, darauf einzugehen; sie taten es, weil sie mußten, und sie werden es nie tun, wenn sie nicht gezwungen werden. Mit k Politik aber zwingt man die Ritterschaft nicht dazu. it einer Politik, welche die Verfassung auf ihre Fabne schreibt und sich dann pen. den Ritterschaftlichen unterstützen läßt, zwingt man die Ritterschaft nicht. Im Reichstage sitzen vier konserative . die nur mit Hilfe der Nationalliberalen in den Reiche⸗ ag gekommen sind. Als der König von Preußen die Revolution wieder seinerseits besiegt hatte, die mecklenburgische Ritterschaft nichts mehr ju fürchten batte, als er erklärt hatte, die mecklenburgische kon⸗ stitutionelle Verfassung müsse fallen, da fand wieder eine bundes- freundliche“ Verhandlung statt, die Könige von Sachsen, Hanngver 3 Preußen setzten ein Schiedsgericht ein, es wurden Zuverlässige . ichter ernannt, die ich bei den Königen Instruktionen olten. Auch das war der Ausdruck der Machtverhältnisse. Die konstitutionelle Verfassung wurde abgeschafft, und die alte besteht noch heute Als 1866 die preußische Armee Mecklenburg besetzen wollte, e. es nicht in den Norddeutschen Bund eintrat, fügte sich Mecklen⸗ urg und gab einen großen Teil seiner Souveränität auf. Das sind Erfolge, wenn eine Macht hinter den Forderern stebt. 1575 schrieb Herr e. Bülon senior an selne Regierung, daß der Bundesrat sich nicht mit seinem Beschlusse für alle Zeit zum Faranten der mekklenburgischen Zu⸗ stände mache, daß vielmehr alles auf Reformen in Mecklenburg drãnge . dieses Drängen stärker als Reichs verfassunge paragraphen sei — 5 berief der mecllenburgische Großherzog eine Deputation zur zeratung einer Verfassung, und was kam dabei heraus, als der Liberalismus in seiner Maienblüte ftand? Der Großheriog schlug u. a. vor, den bisherigen beiden Ständen das Domanium als dritten unter dem Namen Amtsgemeinden hinzuzufügen. Er wollte bei dieser Gelegenheit ein Drittel der Macht auf Kosten der Ritterschaft für sich in Anspruch nehmen. Ein so siebenfacher Esel war die Ritterschaft nicht und lebnte den Vorschlag ab. Später wurde wieder verhandelt mit den Standen, aber die Ritter fürchteten sich nicht, denn sie wußten, daß der Bundesrat sich in die Verhältnisse eines Bundesstaats nicht einmischen würde. Die bundes freundlichen! Verhandlungen waren wohl in der Frage der freien Religionsübung der Katholiken iet weil die Ritterschaft recht wohl wußte, daß der Bundesrat rnust machen würde, aber in der Verfassungsfrage lagen die Dinge ganz anders. Es wurde dann 1374 eine Verfassung vorgeschlagen nach der 40 Ritterschaftliche, S Großherzogliche Stimmen und 26 Großberzogliche Gemeindevorstände den Landtag bilden sollten. Obwohl die Ritterschaft dabei nichts verlor, lehnte sie doch diesen BVorschlag ab. Später wurden die Nationalliberalen von Bismarck an die Wand gedrückt, daß sie quietschten; der Antrag Büsing ver- schwand in der Versenkung. Jetzt. 1905, da Herr Büsing als leßte Säule des mecklenhurgischen Nationalliberalismus im Reichs tage sitzt, jetzt erwartet Herr Büsing von der bundesratlichen Ein wir lung daß sit dem Bürgertum in Mecklenburg jum Siege verhilft. Nicht einmal die liberale Landschaft ist dafür eingetreten, daß ein Verfassungsantrag überhaupt debattiert wurde, Niemand in Mecklen⸗ burg wird glauben, daß Vertrauen zum Bundesrat genüge; um Mecklenburg eine Verfassung zu geben. Die Ereignisse in St. Peters burg, wo der russische Zar die dertrauensseligen waffenlosen Bürger niederkartãtschen läßt, zeigen, wohin ein solches Vertrauen führt. Wir Sozialdemokraten wissen mehr als andere Parteien, was man in Mecklenburg gebraucht: eine auf dem allgemeinen, gebeimen und direkten Wahlrecht beruhende Vertretung. Verfassungsfragen sind Machtfragen, wir werden den Klassenkampf fortführen. Hier hilft kein Maulspitzen, hier muß gepfifen werden. Die sieben mecklen · bar e, rie, Eisln 1 Sozialdemokratie erobert werden in wi die Aufgabe erfüllt werden, die die t ĩ F schmä hlich mit Füßen getreten haben. 6
Staatssekretär des Innern, Sta ini
ö atsminister Dr. Graf von Meine Herren! Der Herr Vorredner hat vorhin eine Bemerkung gemacht, die ich nicht ganz unbeachtet vorbeigehen lassen darf. Er hat erllãrt: Verfassungsfragen sind Machtfragen. Wenn das richtig wäre, könnte man mit di⸗sem Grundsatz jeden Verfassungs⸗ bruch rechtfertigen (sehr richtig! rechts), und ich bin überrascht, daß eine solch gefährliche Aeußerung aus der Mitte dieses hohen Hauses erfolgt ist Ich habe bisher immer die Auffassung gehabt: Ver fassungsfragen sind Rechtsfragen. (Sehr wahr! in der Mitte und rechts) Im englischen Parlament besteht das bekannte Sprich⸗ wort: das Parlament kann, selbstverständlich mit Zustimmung des Königs, alles machen, nur nicht aus einer Frau einen Mann. (Große Heiterkeit) So kann auch das deutsche Parlament Initiativanträge stellen, aber muß stets das Recht des andern Faktors, des Bundes- rats, anerkennen, daß ein Gesetz nur zustande kommen kann, wenn der Bundesrat der andere Faktor, auch aus freier Entschließung zustimmt. (Sehr richtig! rechts) Es hat den Vertretern der nationalliberalen Partei, die seinerzeit den Antrag gestellt haben, daß in jedem deutschen
Reichstag in seiner großen Mehrheit ist über das formale R t anderer Meinung; der hebt hat durch die wiederholte .
Staat eine vom Volk gewählte Vertretung an der Gesetzgebung be⸗
teiligt sein müsse, auch bollkommen fern gelegen, etwa zu behaupten, daß ein solches Recht gegenüber den Einzelstaaten schon aus der Reichsverfassung hergeleitet werden könnte, sondern man hat damals eben einen Antrag zur Ergänzung des wr. der Reichsverfassung gestellt, welcher von den allgemeinen staatsbürgerlichen Rechten der Deutschen handelt; dieser Antrag ist aber von dem anderen Teil der gesetzgebenden Gewalt, dem Bunde⸗ rat, nicht genehmigt worden. Wenn sich schließlich der Herr Vor⸗ redner auf den Vorgang beruft, daß der Reichskanzler seine bundes- freundliche Einwirkung schon habe eintreten lassen in einer Frage, die das konfessionelle Gebiet berührt, so liegt dieser Fall verfassungs⸗ mäßig anders; denn diese damalige Einwirkung läßt sich allerdings sehr wohl auf Art. 3 der Reichsverfassung in seiner gegenwärtigen Fassung stützen, der von dem gemeinsamen deutschen Indigenat und von dem gleichen staatsbürgerlichen Recht aller Deutschen handelt.
Abg. Rettich (c. kors): Auf die Ginzelheiten der Verfassungs frage in Mecklenburg einzugehen, können mich auch die e, n. des Abg. Herzfeld nicht veranlassen. Der Interpellant bat Neues auch nicht gebracht, sondern nur Altes wiederholt. Ich selbst habe mich 1859 ausführlich äber die Frage geäußert, Ich nehme das Wort nur, um eine Erklärung abzugeben, zu der sich mit mir die Abgg. von Dertzen pon Maltzahn und von Treuenfels vereinigt haben; Die An. sichten der Konservativen in Mecklenburg über die Abänderung der Verfassung gehen auseinander; einig aber sind sie in felgendem: Da das Reich nicht berechtigt ist, sich in Verfasfungsangelegenheiten der Einzelstaaten, abgesehen von Artikel 76 der Verfassang, einzumischen so müssen wir auch die Aufforderung nach bundesfreundlichen BVer⸗ handlungen als unzulässig erklären, weil darin die Aufforderung zu einer Einmischung des Reichs zu erblicken ist. ö ;
Abg. Kop sch (fr. Volksp.): Den Darlegungen de i ist 1399 von anderer Seite sehr lebhaft ö . ing kann allerdings nicht viel mehr über die Frage gesagt werden. Schon 1869 wurde der Antrag gestellt, die Bundesregierungen möchten auf eine Abãnderung der mecklenburgischen Verfassung hinwirken. Damals spielten die Steuerverhältnisse mit und der Umstand, daß etwaige Ueber⸗ e, ,. an die Einzelstaaten in Mecklenburg nur zur Bereicherung der andes herrlichen Kassen dienten. In 2 sind politische Rechte nur das Attribut der privilegierten Stãnde und an den GSrundbesitz gebunden Damals wurde angenommen, die mecklenburgischen Stände würden selbst helfen, diesen Zustand zu beseitigen, da doch die Zeit der Erb— weisheit und des beschränkten Untertanenverstandes vorüber sei. Das war vor 36 Jahren. Und heute? Nicht die Verhältnisse, nur die Tonart der mecklenburgischen Vertreter hat sich geändert. 1894 schlug der medlenburgische Vertreter, Herr von Oertzen, bereits eine ganz andere Tonart an; seine Regierung lehne aufs entschiedenste Eingriffe in das Landeshoheitsrecht ab, und heute war diese Tonart noch ver= schärft. Er hat auch eine drohende Warnung dem Reichstag aus⸗ gesprochen; wenn solche Anträge kämen, könnte die Stimmung des Volkes gegen den Reichstag erbittert werden. Nun, erbittert können doch höchstens die einigen hundert Ritter sein. Er hätte lieber die einigen hundert Ritter warnen und ihnen sagen sollen, daß sie durch ihr starres Festhalten an ihren Vorrechten den Reichstag und das deutsche Volk erbittern möchten. Bexeichnend für den Geist in jenen Kreisen ist ein Artikd aus den ‚Mecklenburgischen Nachrichten“, die 6 Büsing und seine Mitunterzeichner für die Interpeslation mit ohn und Spott übergießen. Daß ein Antrag Büsing abgelehnt worden wäre, sehe ich noch keineswegs ein; denn die gesamte Linke mit 117 Stimmen stebt dahinter, und auch von anderen Seiten des Hauses hätte er Zuzug erhalten. Selbst Herr von Kardorff hat sich nach⸗ drücklichst fur die schleunige Abschaffung der alten Zustände und für eine moderne Verfassung in Mecklenburg ausgesyrochen. Ich hätte auch einen Antrag lieber gesehen, in welchem die Richtung der Aenderung der Verfassung angegeben war. Wir verlangen selbstverständlich eine andes bertretung auf Grund des allgemeinen, geheimen und direkten Wahlrechts. Das mecklenburgisch ritterschaftliche Blatt spottet über den „lahmen Verfassungsgaul“, auf dem Herr Büsing in die Arena reitet. Ich bedauere diese höhnischen Worte gegenüber einem Manne der früher Vizeyräsident des Reichstags war, der heute mit bewegten Worten für leine noch immer unerfüllten Jugendhoffnungen ein⸗ getreten ist. Schon früher hat der Abg. Richter hingewiesen, wie auf Grund der Verfassung schon 1859 und 1871 Eingriffe in das mecklenburgische Verfassungsrecht stattgefunden haben. Mecklenburg sollte also an diese Vergrößerung der Reichskompetenz schon gewöhnt sein. Aber auch in den älteren Verfassungen, so in der Frankfurter war die Forderung einer Volksvertretung und eines peranit wortlichen Ministeriüms entalten. Das Fürstentum Ratzeburg bekam 1866 eine Verfassung, die freilich auch danach war; sie e Besetze nur zu be⸗ gutachten. Dieser Landtag ist durch Stagtsbeschluß unfähig gemacht worden; es liegt also tatsächlich ein Verfasfungsstreit vor, und die An= wendung des Ärtikels 75 der Verfassung wäre hier eigentlich geboten. In Preußen hat Friedrich Wilhelm J. seinerzeit verstanden, etwas anders mit den widerhaarigen Rittern umzuspringen. 1893 setzte sich Derr von Oertzen auch auf das hohe Pferd und meinte höhnisch, der arlamentarisinus sei im Niedergange begriffen. Ganz ebenso laffen ich jetzt die Mecklenburgischen Nachrichten · aus. Soll das etwa beißen. der . sei im Aufsteigen begriffen? Die Zustände im östlichen Nachbarreiche sind doch wahrhaftig nicht dazu angetan, eine Sehnsucht nach dem Absolutismus aufkommen zu lassen. ie zelten des Absolutismus, des état C'est moi sind vorüber; kein König, und sei er noch so gottbegnadet, kann allein Verwalter, Sesez geber Lenker seines Reichs sein. Der Fürst hat beute auch gar keine Jeii mehr für die Verwaltung übrig; er muß Denkmäler enthüllen Kirchen einweihen, Truppen besichtigen; da muß denn die Verwaltung des Landes in sichere Hände gelegt werden. Daß gerade in Mecklen- burg ein Parlament sebr am Platze wäre, für diese Notwendigkeit . ein Blick auf das Finanz, und das Schulwesen des Landes. Im Domanium wie in der Ritterschaft liegt das Schulwesen furchtbar im argen; nur die Hälfte der nötigen Schulen ist vorhanden. Die Schul kinder können schon mit 11 Jahren beurlaubt werden zu landwirtschaft⸗ lichen Arbeiten, und dann findet nur ein Nachmittagsunterricht von zwei Stunden statt; über das Ganze disponiert aber nicht ein Schulmann ondern der Gute herr. Diese Dinge interessie ren das ganze Deutsche Reich. Die Bevölkerung in Mecklenburg nimmt nur in sehr geringem Um⸗ fange zu, in der Dichtigkeit der Bevölkerung nimmt es im Caf. Reiche die unterste Stelle ein. Steht etwa Mecklenburg in sittlicher Beziehung hoch? In Mecklenburg Schwerin betrugen die unebelichen Geburten 11,5, in Mecklenburg, Strelitz 11,8 gegen einen Durch⸗ schnitt im ganzen Deutschen Reiche von 8,5 oο. Aber, so heißt es Mecklenburg ist zufrieden. Wie falsch das ist, beweisen die Stimmen j . 47 nrg . 39 irn . Volks osition. Möge das Reich die berechti B des Landes Mecklenburg endlich berücksichtigen. K
Abg. Dr. Spahn GZentr.): Ich kann Bejug nehmen ĩ Erklärungen, die der Abg. Windthorst 1874 in 22 2 n hat. Er sagte, es gäbe keine Handhabe, um in die inneren Verhält- nisse eines Einzelstaats einzugreifen, und er fügte hinzu, es sei nicht berechtigt, an dem Ernst der Aktion zu zweifeln, die der Großherzog in so feierlicher Weise eingelzitet habe. Dieser Anschauung sind wir auch heute. Aber das schließt nicht aus, daß der Wunsch berechtigt ist, daß Mecklenburg zu einem konstitutionellen Staats system übergeht. Anders fegt die Frage, wieweit wir da von Reichs wegen eingreifen können. Ber Ankrag des Abg. Büsing hat an sich keine Kompetenz- bedenken. Uebrigens bat sich jetzt rechter Hand, linker Hand alles ver⸗ tauscht. Als wir unsere Toleranzanträge einbrachten, wurde in der Kommission sogar ein Kommissar zurückgezogen. 1875 hatten wir Bedenken gegen die Kompetenz des Bundesrats in der mecklenburgischen eg Der Bundesrat setzte sich darüber binweg. Der mecklen⸗ urgische Vertreter hat uns zwar heute eine Lektion erteilt, aber dem
Bundesrat nicht. Uebrigens paßt es sich nicht, d ĩ Mahnung an den Reichstag richtet. ch nicht, daß er eine solche