stande des Staats unverträglich ist. Wenn uns nahegelegt wurde, wir möchten auf den Kultusetat für die katholische Kirche verzichten, so würden wir das sehr gern tun, wenn uns das Kirchenvermögen zurückgegeben würde. Was nun den zweiten Teil des Antrages betrifft, so erscheint er uns noch wichtiger als der erste, weil er aus dem ersten die praktischen Konsequenzen zieht. Die Befürchtung vor dem Zuzug ausländischer Geistlicher' verstehe ich nicht. Sie können nur mit Zustimmung des Pfarrers amtieren. Es handelt sich in der Hauptsache um Orden · leute, die zur Hebung des Glaubentlebens beitragen, also von größtem Rutzen sind. Verstoßen sie gegen die Stagtsge etz. so können sie ja augewiesen werden. Eine Polit sche Gefahr besteht also nicht. Dies gilt natürlich auch von den Missionen. Je freier jede Religienk⸗ gemeinschaft gestellt wird, desto mehr werden Zwistigkeiten und Miß⸗ helligkeiten zwischen den einzelnen Konfessionen vermieden. Ich kann Ihnen nur die Annahme des ganzen Antrags empfehlen, nachdem er in der Kommission geprüst ist. Abg. Stolle (Soz.) führt aus, daß der Antrag des Zentrums in seinem zweiten Teile die religiöse Freiheit nicht gewährleiste, weil er die Möglichkeit offen lasse, irgend einer Neligionsgesell· schaft die Anerkennung zu versagen, wenn es den Behörden so ge⸗ falle. Redner exemplifizlert in dieser Beziehung auf einige Bei— spiele in Sachsen und Sachsen Altenburg. Die letzten Paragrayben des Antrags höben die ersten pollständig in ihrer Wirkung auf. Gewissensfreiheit werde nicht erreicht, wenn sie nur den anerkannten Religiensgesellschaften werde, nicht den freien Richtungen. Nicht nur die katholische Kirche sei in den früheren Jahrhunderten intolerant gewesen, auch die evangelische, wo sie die Macht in Händen gehabt habe. Diese Kämpfe beständen heute noch fort, und sogar die evangelische Jugend werde durch Schriften gegen die andere Kirche aufgehetzt. Auf, katholischer Seite, sehe es nicht beffer aus. Wolle der Antrag wirklich Religionsfreiheit, so müsse er hinsichtlich der Benutzung der Friedhöfe auch die freien Religionsgesellschaften anerkennen, da auch diese zu den Kosten des 66. beitragen müssen. Das Zentrum sei hier auf balbem ege fstehen geblieben, weil es nur Lon anerkannten Religionsgesell⸗ schaften spreche. Herr Gröher habe die Gründung von religiösen Ge— nossenschaften empfohlen. Die Baptisten bätten in der Tat religiöse Vereine gründen wollen in Sachsen, man habe ihnen aber durch das Vereinsgefetz Schwierigkeiten gemacht Wolle man wirklich Gewissens⸗ freiheit, so müsse man die Gottes verehrung nicht in bestimmte Formen reffen. In einem Punkte bringe der Antrag eine kleine Verbesserung, e ui des Austritts aus der Kirche. Seine Freunde würden also trotz großer Bedenken für den Antrag stimmen. . 31 Abg“ Gröber (Zentr.): Man hat den Antrag für überflüssig er⸗ klärt, weil der Papst ja anerkannt habe, daß nirgendwo die Katholiken sich so großer Freiheit erfreuten wie in Deutschland. Der General von Los hat dies in einer Rede mitgeteilt. In einer jweiten Rede hat er aber feine erste Rede dahin eingeschränkt. der Papst habe nicht ge⸗ sagt, daß die Katholiken allein in Deuischland in der besten Lage sich befaͤnden. Außerdem habe der Papst nur von Preußen ge⸗ sprochen. Das ist ganz etwas anderes, denn Preußen ist nicht Deutschland, es ist vor allen Dingen nicht die Rede von den anderen Staaten. Außerdem hat der General von Los noch aesagt: „der Vatikan hat auch in Deutschland noch eine Anzahl von Wünschen, die ich pflicht ⸗ gemäß Seiner Majestät berichtet babe. Die ganze Sienerie erinnert mich lebhaft an die Zeit von 1887, als ich in den Reichstag kam, da inan die Jakobinischen Noten oͤffentlich ausschalt. Herr Hieber hat alfo mit dem Lobe des Papstes kein Glück gebabt; seine Partei. genoffen waren auch ganz still. Was nun Sachsen betrifft, so bedauere ich, daß der Vertreter Sachsens uns verlassen hat. Ich habe einen Diener nach ibm geschickt, er war nicht mebr zu finden. Ich muß also meine Worte an den leeren Bundesratstisch richten. (Zurufe: Es sind doch manche da!) Ach nein, die haben nichts zu sagen. Ich wollte ihn fragen, ob der Kanzler schon einen Besckluß gefaßt hat. Sachsen ist in religiösen Fragen der rückständigste Staat. Auffallend war die Antwort des Regierungsvertreters auf meine beiden Fragen. Diese Fragen waren schon in dem früßeren Berichte behandelt worden, und ich habe sie nur angefübrt. weil sie besonders kraß waren. Nebrigens hat Graf von Hobhenthal den Tatbestand zugegeben Es bleibt besteben, daß es ein Eingriff in die Rechte der Eltern ist, wenn in Leipzig ein Knabe wider den Willen der Eltern in die evangelische Schule geschickt worden ist. Bei dem Geistlichen ban delte es fich nicht um eine Strafe von 30 M, sondern um 50 *. ich babe mich da geirrt. Er erhielt die Strafe, weil er einem Sterbenden die Sakramente gespendet hat. Das bleibt besteben, ob es sich nun um einen Ausländer bandeste oder nicht. Es gebt doch nicht an, daß ür jede einzelne Beerdigung durch einen katbolischen Pfarrer die Ge— nehmigung des evangelischen Pfarrers in Sachsen nachgesucht werden muß. Was soll man daju sagen, das sogar eine Ueberwachung des Goltesdienstes statifindet? Denken Sie nur, ein Schutzmann bat festgestellt, daß eine Dame aus Meißen obne Genebmigung des sächsischen Kultusministerii einer Seelenmesse in der Dres dener Schloß kapelle beigewohnt bat. Nun, die Erde hat sich deswegen nicht geöffnet. Was die dogmatische Intoleranz betrifft, so steben wir Katboliken damit seineswegs allein; in der Apologie zur Augeburgischen Konfession, einer der evangelischen Bekenntnisschriften, wird genau derselbe Stanz = punkt vertreten; die Sache liegt ale büben und drüben gleich. Die evangelischen Geistlichen, die Theologen, die an iñsen niverfitäten die venig legendi erlangen wollen, werden n auf diese Bekenntnieschriften verpflichtet. Der Eid, der den pon der tbeologischen Fakultät in Erlangen abgenommen fpricht buchstäblich vom Parst als vom Arostel des Teufels; Heidelberger Katechismus ist das Paxsttum als Abgötterei bezeichnet. 8 Vorträgen evangelischer Geistlicher bört man den Papst den Widerfacher Gottes, die Wurzel alles Unbeils, den Antichrist usmw. usw. nennen. Sind diese Aeußerungen etwa tolerant, religiss teleran Und foll ich an die Aeußerungen eines Thümmel erinnern, dessen k artige Ausfälle alles übertroffen aben? Herr Hieber wies auf Spanien bin. Es gibt eine Masse Länder, wo man nickt tolerant ist; dazu gebören uns gegenüber auch die deutschen Bundes staaten. In Schweden darf keine Ebe eingegangen werden, auch wenn beide Teile fatbolisch find; in Spanien hat man doch wenigstens die Zivilebe. In Schweden darf die katbolische Gemeinde keine Grundstucke er⸗ werben? in Schweden müssen die Katholiken Kirchensteuer für pro—
aber
t — 2 7 * 65 — .
1 testantische Zwecke zablen, wie das leider in manchen deutschen Bundes staaten auch der Fall ist. Als man in Deutschland daran gi Toleranzanträge zu formulieren und Toleranzgesetze zu machen, waren auch rie katbelischen Bischöfe unter denen, die das befürworteten; der Bischos Ketteler bat seinen Namen unter den ersten Toleranzantrag geseßzt. Der Begriff Toleranz ist ein historisch entwickelter, entstanden durch die Religionskriege; eine Sache, die niemand wollte und zu der doch alle gejwungen waren. Herr Hieber wirft uns vor, wir hätten uns beim Bürgerlichen Gesetzbuch der Regelung der Frage der teligiõsen Kindererziehung widerseßt und damit verschuldet, daß die Sache nicht schon damals geordnet wurde. Derr Hieber befindet sich damit im Irrtum. Wtr haben damals Anträge gestellt, die aber abgelehnt Durden; * stellte sich heraus, daß die Materie außerordentlich schwierig war,. und um daß Zustandekommen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht zu gefährden, wurde die Materie auegeschieden. Die Ten kschrift des evangelischen Kirchenausschusses will absolut nichts wissen von der Einwirkung der Reichsgesetzgebung, sie will gar nichts gescheben lafsen, sie will, die Kompeten; der feinen und kfleinften Einzelstaaten erhalten, damit nur ja die dert vorhandene Unduldsamkeit nicht verkümmert werde. Daß eine mormonische Religionsgesellschaft in Deutschland sich Aaklieren könnte, wenn der Toleranzantrag Gesetz wird, ist falsch. obwohl es in jener Denkschrift stebt;
Vielweiberei verbeten. Wenn aus der
denn in Deutschland ist die
Zablung von Konverstong .
rn ein Vorwurf bergeleitet wird, so Itebt es damit, wie gewisse
rbältniffe in Württemberg beweisen, richt besser. Dafür wollen
wir eintreten, und dafur find wir verartwortlick, daß wenigftens die
Jatoleranj des Gesepgebere guftärt, daß von oben berak gesetzgeberisch dekretiert wird: Ibr mußt Guch vertragen!
Abg. Seffm ann. Berlin (Sor Im Königreich Preußen
gebt es nicht so leicht mit der Eintragung don religlõsen Vereinen
auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbuchs; in Preußen werden religiöse Vereine nicht eingetragen. Es der Gründung von Aktiengesellschaften mit bereits von der Berliner Frieireligiösen Gemeinde gemacht worden, aber weil die Kosten zu boch wurden, ist er aufgegeben worden. Wir haben es mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ver⸗ sucht, da hat uns der Richter geantwortet: liche Tätigkeit ausüben; Versammlungk⸗ und Verbtennungshäuser bauen. gesetznebende Körperschaft, selbst über die Gesetze lachen, die gemacht baben, so beweist dies nur, Wir baben allerdings diese Tätigkeit des Bauens noch nicht weil zufließen, wir bis jetzt noch nicht ist interessant, wie sich religiösen wir . gericht hat in einem Zivilproieß um eine Kirchbofs angelegenheit er⸗˖ kannt, wir seien eine religiöse sind wir nun eine oder sind wir keine. müßten allerdings der Antrag wobl etwas Wandel schaffen. die aus der Kirche ausscheiden wollen, zu viel ibnen
glauben, Frist sehen Braunschweig hingewiesen worden.
j. m Wenn
wir nicht, von wem sie kommt.
immer so vor, als wenn der Fuchs für den
Kultus minister haben.
wurde dann auf die Möglichkeit oder von Gesckschasten Auch dieser Versuch ist
beschränkter Haftung bingewiesen.
burger⸗ wir
Sie müssen eine dann wellen Wenn Sie, als die Sie wie die Gesetze ausgelegt werden. begonnen. kommunalen noch staatlichen Kassen Mittel auch) keinen Mirbach haben. Daber sind zu so imposanten Bauten gekommen. Es er Richter im Kreise drebt. Der Frei⸗ er Unterricht der Kinder verboten, weil Kammer⸗
wir haben gesagt:
weder aus und wir
uns
Gemeinde ist de
keine religisse Gemeinschaft, seien. Das
335759
Nun wissen wir nicht, Die Austrittsschwierigkeiten und auf diesem Gebiete könnte Es ist klar, daß denjenigen, Lauferei gemacht. daß Die Betreffenden infolgedessen die nichts mehr ju
Gemeinde.
erleichtert werden,
der Austritt geradezu verckelt wird. ausgeschieden ju sein, und halten nicht ein, sie bekommen darn weiter
als allenfalls die Kostenrechnung. Es ist auch auf Das eine steht fest, in Braun. dort einmal erst
weig wäre schon längst Wandel geschaffen, wenn
ein vernünftiges Vereins. und Versammlungsrecht vorhanden wäre. Was den Streit zwischen Zentrum und Nationalliberalen, kontra protestantisch, anbetrifft. — aber mich will bedünken — ich kann Was der Abg. Gröber namens seiner Partei fordert, alles, worüber er sich beschwert, Bürgerlichen Gesetzbuchs baben können, als Seite es gerade wir sollten doch Bertrauen auf sprechung. ja nur gebãuden, jawobl. dort sind tatsächlich durch den Einfluß der Regierung Dircktoren aufgefordert worden, ihren Vorgesetzten nicht zu gehorchen.
. katholisch wer mehr recht bat, weiß ich nicht, das Zitat nicht zu Ende fübren. bätten Sie (jum Zentrum) bei der Beratung des von sozialdemokratischer Zufaß zum S8 166 beantragt war, aber da war Herr Gröber, der dagegen gesprochen und gesagt bat, unsere Richter baben und auf die Recht⸗ Wie es damit bestellt ist, wissen wir ja alle. Ich brauche die Ausweisung den Berliner Schul ⸗
der
aus
zu erinnern an
Toleranz eintritt, nun wenns vom Zentrum kommt. Bolk erringen können, so fragen Aber nehmen Sie es mir nicht übel, kommt, so kommt es mir Vegetarismus plädiert. kompetent, warum denn aber nicht sn der mecklenburgischen Verfassungẽ frage? Jetzt sucht. man durch Prügel den Kindern die Rlligion beizubringen. Biese Fälle mehren sich, wo der Vater sagt: ich dulde Religions bücher in meinem Hause nicht, einer Religion, die ich nicht anerkenne. Kann das Kind seine Aufgaben aber nickt se muß es nachbleiben. Der Minister Bosse W seider wechseln die Minsster fo oft, daß man ibrer nicht babhaft werden kann — erklärte, durch die erlassene Verfügung sollten die Kinder nicht wegen der Religion drangsaliert werden; sie sollten nur in der Refigionsstunde anwesend sein, jede Bestrafung sei unzulãssig Vielleicht gilt diefe Verfügung nicht, weil wir inzwischen einen neuen Es muß bier Wandel geschafft werden; denn es geht doch nicht., daß den Kindern gegen die Lebrer ein ˖ geprügelt wird. Ich babe neulich schon den Fall aus Küstrin mit⸗ geteilt, wo ein freireligiöser Vater dem Magistrat mitteilte, er würde feinen Sohn in den jüdischen Religionsunterricht schicken. Darauf erbiclt er die Nachricht, dieser Unterricht befreie seinen Sohn nicht von der Teilnabme in dem Religionzunterricht der Mitteslschule. Der Junge muß also außer an dem jüdischen an dem evangelischen Religions unterricht teilnebmen; na, meinetwegen auch bei dem katho⸗ er alle drei. S de dem Vater bedeutet,
Schule außgewiesen werden, wenn er nicht
Wenn jetzt das Zentrum wieder für wir nehmens ja. auch wir Freiheit für das
wenn vom Zentrum ein Toleranzantreg
.
as Zentrum erklärt das Reich für
! * die
Daß
* — 72
ff anvalgfen — 11
z Mont e e Regierung, die soche Aa 37 wor Tv 845 egt, ist schuld daran, daß
1 7 * * olke verloren gebt.
Zustãnde der letzte
g erste Beratung.
s Abg. Freiherrn Heyl zu Herr die Abstimmung über die Frage, o
Kommission überwiesen werden soll, eine
zwort erbält Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Der Zweck t der konfessionelle Friede, Paritaͤt auf bürgerlichem her; geg
der einzelnen tig in st, daß die Uebelstãänden in den überlebt und wpassen allerdings, diese
uns gegensei Notwendig ist ihren sie sind meinte
wollen 1. 1 machen. veralteten mit Hesertis ot Sieker 26 —— * — 3 3 Sie denn etwa
rzebnte
— ** 2 59 * 2 8 s * . der nur eine Konsequenz des ersten ist;
in Religionsgemeinschaften statt,
er zieht die Es führt zu auf frühere Jahrhunderte zurückzublicken, wir leben doch im 20. Jabrhundert. Wir wollen Freiheit des einzelnen und Freiheit der Religions gemeinschaften. Ift denn die Freiheit nur auf dem polinischen Gebiete von Wert und nicht auch auf religiösem Gebiet Auf die Landesgesetzsebung können wir lange warten. Im Hause ist gefagt worden, der erste Teil unserer Anträge sei spruchreif. Wir haben nichts dagegen, daß der zweite Teil kommissarisch geprüft werde, aber darum möchten wir entschieden bitten. In der Kommission werden wir die Begründung geben, die man hier vermißt hat. Ich bitte den Herrn Präsidenten, über beide Teile des Antrages getrennt abstimmen ju lassen. Am besten wäre es, den ganzen Antrag an die Kommission ju verweisen. Wir haben aber auch nichts dagegen, wenn nur der weite Teil äberwiesen wird. Ich bin überzeugt, daß es uns gelingen wird, die noch bestehenden Vorurteile zu beseitigen, wie es uns seiner jeit gelungen ist. Im Namen der wirklichen Religionsfreiheit bitte ich Sie, unserem Antrage stattzugeben.
Abg. Dr. Stockmann (Ry. Ich möchte bejweifeln ob ee über haupt möglich ist, einen i., Gesetzentwurf in jwei Teile zu zer⸗ reißen und einen Teil in die Kommisston zu verweisen.
Präsident Graf von Ball'ͤestrem: Dieser Auffassung wider⸗ spricht die Geschäftsordnung.
Abg. Freiherr Heyl zu diesen Umständen zwei namentliche Abstimmungen
würden.
27) Dr. Bachem zieht hierauf selnen Eventual antrag zurück
Er bleibt also bel seinem Antrage stehen, den ganzen Antrag einer Kommifflor von 28 Mitgliedern zu überweisen
nicht?
—— — ——
errnsheim glaubt, daß nun unter notwendig werden
Die namentliche Abstimmung über diesen Antrag ergibt
die Anwesenheit von 161 Mitgliedern, von denen 96 mit Ja, 64 mit Nein stimmen — stimmung. Der Reichstag ist also nicht beschlußfähig, und die Verhandlung muß abgebrochen werden.
ein Mitglied enthält sich der Ab⸗
Schluß 6u Uhr. Nächste Sitzung Montag 1
(Zweite Beratung der Handelsverträge.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 142. Sitzung vom 18. Februar 1905, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen
Nummer d. Bl. berichtet worden.
haltsetats des Ministeriums gendarmerie fort.
die zweite Beratung des Staatsh aus das Rechnungsjahr 1905 im Etat des Innern bei dem Kapitel der Land⸗
Das Haus setzt für
Abg. von Rievenbausen (kons): Es ist in den letzten Jahren
manches für die Gendarmerie geschehen, an dem nötigen Wohlwollen
feblt es nicht. Ü ͤ ö Parteien des Hauses Sympathie ausgesprochen worden. den bloßen Worten ist es nicht getan.
verschiedenen ö Aber mit Wir müssen wiederum an das
Namentlich ist den Gendarmen von den
83...
gute Herz des Ministers für die Gendarmen appellieren und bedauern,
daß es seinem Einfluß bei dem eine Verbesserung zu erzielen. 5000 haben eine Dienstwohnung.
Finanzminister noch nicht gelungen ift, Noch nicht 1090 Gendarmen von den Derartige Leute müssen so gestellt
fein, daß fie nicht nur dienstfreudig bleiben, sondern auch in ibrem
Heim bebaglich wobnen ; des Sonntags sich ibrer Familie widmer Gehalte verbältnisse müssen aufgebessert werden.
und wenigstens in drei, vier Wochen einmal können. Die Rang und Wir müssen für die
Fiereren Beamten, die zum Schutze des Staats bestimmt sind, sorgen.
Ich mache darauf aufmerksam, was wir
in den letzten 24 Stunden
in Moskau geseben haben und was der Vorwärts! beute darüber
schreibt: Vol die Zweckmäßigkeit dieser
gewiß
In einem rechtlosen Staate ist der Terror das Recht des Es ist in diesem Augenblick nicht angemessen, über Einzeltaten von Helden ju erörtern. So Sache der russischen Befreiung nur in der
tegewissens.
es ist, daß die
fofialistischen Aufklärung des Proletariats und in dem Massen kampf
gefichert ist, so gewiß ist es auch, daß ̃ . e gegenwärtigen Verbältnissen Rußlands mit elementarer Notwendigkeit.
5 die terroristischen Akte in den
wir Naturerscheinun gen beworbrechen, obne zu fragen, was sie nützen
oder da zeugt diese Taten.
4 .
6.
*
das Korps f
de mache aber darauf aufmerksam, daß et namentlich Freifen immer schwerer wird, Leute für den Dienst
darmen besser besoldet werden handen ist.
Zustũãnde
enseitige Rekri, auch keinen
dieser russischen
3 )
* 261
7757 I*
66 **
11
24 2 *
gehoben werden; eine geeignete Wohnung ju mieten.
rednern
kein Grund 37 die Bedürftigkeit des einzelnen.
Das Rechtsbewußtsein der Verjweiflung Richter ist Rächer wider die Tyrannei berwüstenden Gewalt. Der Vorwärts“ gibt zu, daß der zur revolutionären sozialistischen Partei gehört. Die sollten gemeinsam Maßregeln treffen gegenüber den inter⸗
Wir haben vor einigen Jahren ein Schutz der Arbeitswilligen feststellen Hoffentlich erleben wir es mit den gemeinsamen Maßregeln er Staaten gegen den Umsturz nicht. In dem Kampf gegen den sturz müssen wir hinter den unteren Beamten, den Gendarmen, en. Hoffentlich bleibt unsere Gendarmerie auf ihrer Höhe. Leider ft die Zeit längit vorüber, wo die Gendarmen lange in ibrem Amte — man flagt mebr und mebr auf dem Lande, daß die Gendarmerie mit Schreibwerk überlastet wird. Möge der Minifter seinen
schaden
mögen. Der
ter
aaten
ionalen Umsturzbestrebungen. erlebt, als wir der
*
9
Gin fluß dabin geltend machen, die Gendarmerie besser zu stellen und
o gut zu erhalten, wie es bis der gewesen ist. Vorrednern an, in induftriellen der Gendarmen Wer sieht, wie diese Leute in sozialdemokratischen Ver ˖ wird darin beistimmen, daß die Gen müssen, damit der nötige Eisatz der
Abg. Hammer (kons.) : Ich schließe mich den
u bekommen.
ammlungen verhöbnt werden,
Abg. Werner (Rfr.): Ich danke dem Abg. Baensch dafũr dan alle Zahre so eifrig für die Gendarmen eingetreten ist. Diesen ank keen ich aber nicht auf den Minister aus debnen, denn es bat er Aufbefferung der Gendarmen gefeblt. Nur an einer mas eine Verdesferung von 1000 eintreten lafsen, man
ich die Schreibgeböbren ven D auf 1 erböbt. Dir n find nicht geeignet, das Anseben der Gendarmerie m ist überbaupf falsch, altgediente Leute mit Arreft in rrestftrafe für die niederen Beamten sollte gan anf. werden. Ferner müssen die Dien ftwebnungen vermehrt in manchen Kreisen ist es den Gendarmen kaum moglich
Ich kann mich den BVer⸗ Exkurs des * dor mitmachen. at jn Gendarmen Ordnung entsenden. bat dit
Abg. Dr. Wiemer (frs. Volker): anschließen, kann aber den nach ꝛ nicht Antrag geste 56 russischen V u mit Hilfe
S —
Rievenhausen zur inneren Er Verhãltniffe den Gendarmen i Wunsche zu 5 d der Subalternbeamten Gendarmen aufbefsenn n Zudrang werden soll. Wo sich Hö ergeben, muß allgemeinen Gehaltsaufbefserung der Beamten vorhandenen Mittel nachgeholfen Die Sill ung Gendarmen unter den Zivilbehörden und unter den Militãr behörden hat zur Folge, daß die Gendarmen nicht selten als Rekruten behandelt werden und Ärrefftrafen ausgefeßt fir. Auf der anderen Seite steht der Zivilvorgesetzte, der nicht immer mit dem militarischen Vor gesetzien übereinstimmt, sodasß den Gendarmen dadurch vielfach der Bie nf ersch wert wird. Die Erk ung de6 Dienstgebalte, nam ntl in des Höchstgehalts, und die Verbefferung des Woh nunasgeldzuschu et find die erften Erfordernisse. Hinweisen will ich noch darauf., daß wenn ein Gendarm jur Gendarmerieschule kommandiert wird, Ni Gemeinde ihm die Wobnung nicht offen hält, sondern wener vermietet, fodaz der Gendarm bei seiner Rückkehr nur schwer eint andere Wohnung findet Zu pol itischen Zwecken sollten die Gendarmen nicht benußt werden.
Abg. Kölle (nl): Im vorigen Jahre hat das ganze Haut einmütig eine Gehaltsaufbesserung für die Gendarmen gewãnscht. aber unsere Erwartung, daß in die sem Etat die Gehbaltzaufbesserung enthalten sein werde, ist getäuscht worden. Ich bedauere, daß bir Regierung auf alle Anregungen aus diesem Hause wegen erhöhung sich regelmäßig ablehnend verhalten bat. Die Regierun⸗ hat immer gesagt: wir därsen nicht an der allgemeinen Gehcli⸗ regelung rütteln, oder „wir haben kein Geld, und die enht Beamtenkategorie ist zu zahlreich Daß letztere ist ein son derbarer Grund. daß die betreffende Klafse sehr jablreich ist, ist vod Einet beftimmien Quanlume bebarf jeder Beamte. Vie Wobnungs verbält nifse ber Gendarmen find anerkanntermaßen ungünstig. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch den Wunsch aut sprecher, daß zie Wohnungen ber Gendarmen kenntlich gemacht werden, damit man fie finden kann. Un gefucht? Verbrecher auf der Landstraße sofort feststellen und verharten n können, müßte den Gendarmen ein Buch mit den Steckbriesen mn gegeben werden. Ich hoffe, bah wenigstent;, zm nächften Etat etwa Hestimmtes für die Gendarmen geschieht.
Abg Kreth (kons bemängelt einige veraltet Hestimm ungen ber Dienflanweisungen der Gendarmen und schließzt sich im übrigen allen Wöänschen der Vorredner an.
der
*
trotz de
na
(Schluß in der Zweilen Beilegt.
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich
M 44.
Zweite Beilage
Berlin, Montag, den 20. Februar
Preußischen Staatsanzeiger.
1905.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Abg. von Klitzing (kons.) erklärt gleichfalls von 1200 M an für diese Beamtenklasse a . 3
durch ihre Doppelstellung unter Zipil, und Militärbehörden. B
der Auswahl der Distrikiskommandeure und Brigadiers müsse auf das Den Sonntag hätten die meisten
sorgfältigste verfahren werden. Gendarmen wenigstens auf dem Lande frei, aber wegen der Ve
gnügungen am Sonntag könne der Dienst nicht üb ĩ Die Zustände in den Vororten ö
werden.
Vermehrung der Gendarmerie dringend erforderlich.
Abg. Busch (Zentr.): Die preußischen Gendarmen werden hoch⸗ . . Fraktion Re nnta ü i Gendarmen, die auch Zelt für ihre religiösen . . ö. ⸗ . Wir verstehen auch nicht, daß man bei der Beförderung zu Oberwachtmeistern? völlig
erfreut sein über diese Einstimmigkeit i I
ihre Familie haben müssen. n zurũcksetzt.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:
Ich bin sämtlichen Rednern, die hier beim Kapitel der Gen—
darmerie gesprochen haben, aufrichtig für die woblwollende Beurteilun
dankbar, die aus allen ihren Worten hervorleuchtete, die A
die aut . ne rkennun die der Tätigkeit der Gendarmen gezollt wird, und ich kann uu diesen lobenden Worten auch meinerseits nur voll anschließen. Eben in den letzten Wochen noch haben die Gendarmen aus einer ganzen
Reihe von Provinzen unter sehr schwierigen Verhältnissen im Ruhr
revier gewirkt, und sie haben so gut, so verständi i i
ö. . ; g, so ruhig gewirkt, daß es uns möglich gewesen ist, diese schwere Krisis im wirtschaftlichen Leben obne größere Unruhen zu überwinden. (Bravo! rechts) Ein großer Teil des Verdienstes dafür gebührt unserer Gendarmerie und
der dort tätig gewesenen Polizei.
Meine Herren, ich würde ja sehr dankbar sein, wenn es mögli wäre, all die guten Wünsche, die hier für die J 3. darmerie geltend gemacht sind, auch in die Tat überzuführen. Ich meine aber, auch hier soll man nicht alles gleichmäßig behandeln sondern aus der Reihe der Wünsche diejenigen herauslesen, welche
wirklich dringend sind. Es ist doch etwas Bedenkliches im Staats⸗ leben, wenn von einem Hause des Parlaments gewissermaßen die Ambitionen und die Wünsche einer einzigen Klasse von Beamten vor denen aller anderen hervorgehoben werden, wo wir doch mit dem gleichen Masse sämtliche Beamten des Staats zu messen haben.
Ich will gleich auf die generelle Frage der Gehaltserhöhung mit einigen Worten eingehen. Ich glaube nicht, daß es möglich sein wird nach dem Abschluß, den die Gehaltsfestsetzung vor Jahren gefunden hat, nunmehr wieder eine einzelne Beamtenklasse herauszugrelfen und für diese einzelne Klasse eine andere Gehaltsskala festzusetzen. Das würde sofort von einer großen Anzahl anderer Beamten aufgegriffen werden, und wir würden uns damit in einen eirculus vitiosus hinein- begeben, wo der eine Wunsch wieder einen anderen gebiert, eine Ver— gleichung wieder andere Vergleichungen zuläßt, man würde niemals zu einem gedeiblichen Ende kommen. Dagegen hat der Herr Finanz— minister ja in seiner ersten Etatsrede hier schon angedeutet, daß er boffe, im nächsten Jahre eine wesentliche Besserstellung gerade der unteren Klassen unseres Beamtenstandes dadurch herbeizuführen, daß ganz allgemein der Wohnungsgeldzuschuß eine beträchtliche Er⸗ böͤhung erfahre. Der Herr Finanzminister, und zwar in Ueberein—⸗ stimmung mit den Ressortministern, beabsichtigt auf diesem Wege vorzugehen, wenn irgendwie der finanzielle Abschluß dieses Jahres den an ihn gestellten Erwartungen entspricht. Meine Herren es bandelt sich da nicht um wenige Tausende, sondern um eine gemm⸗ Reihe von Millionen, die zu diesem Zweck im Staate verfügbar ge— wacht werden müssen; ich glaube, allein in der Eisenbahnverwaltung sind es mehrere Millionen. Wenn das geschieht, so werden auch, wor⸗ über ich sehr erfreut sein werde, unsere Gendarmen besser gestellt werden.
Wenn mir dann aber hier von einigen Seiten vorgeworfen is daß in den letzten Jahren für die Gendarmen . , geschehen sei, wenn der eine Herr Redner gesagt hat, der Minister rede wohl, er hätte vielleicht ein gutes Herz, aber geleistet habe er in dieser Beziehung noch nichts, so möchte ich doch dem gegenüber hervorheben, daß auch seit dem vorigen Jahre ganz Wensentliches zur Verbesserung der Gendarmerie geschehen ist.
Zunächst ist da anzuführen die gerade von diesem hohen Dause auch gewünschte Erhöhung des Ranges der Oberwacht— meister. Die Oberwachtmeister sind aus der Klasse, der sie früher angehörten, herausgenommen; sie standen bisher zwischen den Sub- alternbeamten und den Unterbeamten und sind jetzt ausdrücklich den Subalternbeamten zugezählt. Meine Herren, das ist nicht eine Gtikettenfrage, sondern eine ganz wesentliche Geldfrage; denn mit dem Augenblick, wo diese Gendarmen nunmehr zu den Subalternbeamten gezählt werden, ist der Betrag ihres Wohnungsgeldzuschusses ein wesent⸗ lich höherer geworden, und zwar in Beträgen je nach der Größe der einzelnen Orte, in denen sie sich aufhalten, wo jährlich 300, 252, 216 192 und in den kleinsten Orten 144 M, und die Gesamtausgabe, die dadurch lediglich für diese Oberwachtmelster verursacht ist, beträgt mehr als 80 000 M, welche Sie in diesem Etat finden. Dann ist auch wieder eine Anzahl von Wohnungen in diesem Etat vorgesehen worden. Wir haben ungefähr 5000 Gendarmen, und wir werden schon im nächsten Jahre etwa für 1000 Gendarmen, also für ein Fünftel der Mannschaften, Wohnungen beschaffen können. Es stehen außerdem 60 000 M ju Mietsbelhülfen für besonders teure Wohnungen und 50 000 M zu Beihllsen für teure Stallmieten zur Verfügung. Das sind doch alletz Verbesserungen, die fär den einzelnen sehr er— heblich in Betracht kommen. Auch in der Beschaffung von Fahrrädern sind wir nicht, wie beklagt worden ist, zurückgeblieben. Sie finden in diesem Etat wileher ben Kreditansatz, um 1635 neue Fahrräder än beschaffen. Wir werden dann etwa 00 Fahrräder haben, und es wird also demnäͤchst ein Viertel der in Frage kommenden Gendarmen mit Fahrrädern versehen sein. Endlich die Vermehrung der
ein Gehalt Meinung erklärt sich die Vorzüglichkeit des V .
aber einen natürlichen Hemmschuh in der Zabl de
vor. Et sind zwar nur 55 neue Gehalte beantragt,
ei ; nun disponibel wurden und jetzt an anderen Orten
r⸗ Etat geschaffen werden. der glücklichen Lage gewesen, daß wir, wenn wir die Zabl der B
mehr Bewerbungen als leere Stellen hatten, daß also, wenn wir die
Provinzen, in rednern schon
den von Gründen,
welchen aus hervorgehobenen
den Herrn
g amlich wegen
handen sind.
sind geringer als im vorigen Jahre und wesentlich zwei Jahren. Also auch hierin ist eine allmähliche warten, und ich hoffe, daß es mit Rücksicht auf die Verbesserung de
wird, diese Vakanzen mit der Zeit ganz zu beseitigen.
vierzehn Tage die Kirche besuchen kann.
den Gründen nicht, die einer der Herren Vorredner selbst hi = gegeben hat, weil nämlich der Sonntag gerade der . . . diejenige Bevölkerung, die wesentlich der Aufsicht der 8 bedarf, sich vergnügt und in großen Haufen zusammenkommt, und weil der Gendarm eben seines Dienstes wegen notwendig ist.
Meine Herren, der Vorschlag, den Gendarmen den
geben, den bisher die Oberwachtmeister gehabt haben, ist 2 . Auffassung nicht ohne weiteres akzeptabel. Es klingt ja für die Gen— darmen sehr gut, würde aber für ihr späteres Leben auch gewisse Mißstände haben. Ungefaͤhr 80 der in Zivildienststellen über— tretenden Gendarmen treten in Stellen von Subalternbeamten ein ungefahr 20 0 in Stellen von Unterbeamten. Wir würden also jedem fünften Gendarmen, also einem erheblichen Bruchteil, wenn die Gendarmen aus der Stellung der Unterbeamten hervorgehoben würden die Möglichkeit nehmen, Stellungen von Unterbeamten zu ubernehmen, oder ihn in die beschämende Lage bringen, daß er in seiner sonialen Rangstellung wieder herunterkommt. Ich glaube, daß diese Frage noch der sorgfältigsten Prüfung bedarf. ;
Meine Herren, ich möchte dann sehr warm die Wo
von Klitzing unterstützen, daß es nicht geraten sei, die . . stellung der Gendarmen als Militärpersonen und Zivilbeamte irgendwie ju ändern. Diese Stellung hat sich bewährt, und meiner Auffassung nach beruht ein wesentlicher Teil des erfreulichen Ansehens, dessen sich der Gendarm erfreut, des Einflusses, den er in seinem Bezirk hat, eben auf dieser Doppelstellung, eben darauf daß er noch immer als ein Militär angesehen wird, und daß er als Militãt bei der Bevölkerung in höherem Respekt steht, als er stehen würde, wenn er von der militärischen Disziplin losgelöst wäre.
Meine Herren, dafür hat der Chef der Verwaltun s
und darin ist er auch mit dem militärischen Chef der ö einerlei Meinung, daß die Gendarmerieoffiziere sich in die eigentliche Dienstleistung der Gendarmen nicht einzumischen haben. Der eigentliche Dienst der Gendarmen wird von den Landräten, denen sie zugeteilt sind, angeordnet, und diesen Dienst haben die Gendarmen zu ver— sehen; die Gendarmerieoffiziere haben lediglich die innere Disziplin des Gendarmeriekorps, die äußere Adrettheit des Mannes zu beurteilen Es kann ja sein — und das wird in einer so großen Verwaltung in den langen Jahren mehrfach vorgekommen sein —, daß hier und da mal ein militärischer Vorgesetzter versucht hat, über das Maß dessen wozu er berufen ist, in die eigentliche Dlensttätigkeit des Gendarmen einzugreifen. Solange ich aber mit diesen Dingen zu tun gehabt habe
und das ist viel länger, ehe ich an dieser Stelle stehe, ist es immer gelungen, im Einverständnis mit den militärischen Vorgesetzten die Angelegenheiten wieder in den Zustand der gegenseitigen Anerkennung der Rechte und Pflichten und der gegenseitigen Unter— stützung im Interesse der Gendarmerie und ihres Dienstes zurück— zuführen.
Dann, meine Herren, möchte ich den Vorwurf, den bezüglich der Gendarmerie in Königsberg der Abg. von Klitzing gegen mich erhoben
hat, zurückweisen. Zunächst kann es sich für den Fall, daß ein Teil
des Landkreises Königsberg fortan von diesem Landkreise abgetrennt
wird, also nicht mehr der Beaufsichtigung der Gendarmerie unterliegt,
doch nicht um eine Vermehrung der Gendarmerie handeln, sondern,
wie Herr von Klitzing dann auch richtig ausgeführt hat,
nur mit Nücksicht darauf, daß nunmehr eine sehr der Ausfs—icht be—
dürftige Bevölkerung der Polizeiverwaltung von Königsberg überwiesen
wird, um eine Vermehrung der Schutzmannschaft in Königsberg; er
hat gemeint, daß die Vermehrung um vier Kriminalbeamte, welche
allein in diesem Etat zum Vorschein tritt, dazu vollständig ungenügend
Stellen! Diese muß ja dem Bedürfnis gemäß erfolgen; sie hat
r Bewerbungen um die Stellen. Der jetzige Etat sieht wiederum 45 neue Stellen z weil einzelne Orte, wo früher Gendarmen waren, jetzt Stadtkreisen einverleibt sind, z. B. Mülheim an der Ruhr, und die hier angestellten Sendarmen g z untergebracht werden können. Es sind also 45 neue Stellen, welche durch diesen
Was nun die Vakanzen betrifft, so sind wir am 1. Januar in werbun gen und die Zahl der leeren Stellen gegenũberstellen, etwas
Zahlen nur so kraß gegenüberstellen, für die ganze Monarchie eine Valani nicht mehr bestanden haben würde, sondern für alle neube⸗ gründeten Stellen auch Gendarmen vorhanden gewesen wären. Diese Statistit würde aber leider falsch sein; sie trifft nur far 16 Procter zu, dagegen nicht für 2 Provinzen, und zwar gerade für industrielle Vor. teuren Lebens, wegen des schweren Dienstes und wegen der . keit des Ueb ertritts in besser bezahlte Pripatstellen noch Vakanzen ö. Aber auch diese Vakanzen — sie betrugen nach der letzten Nachweisung vom 1. Januar d. J. 54, wie ich glaube — geringer als vor Besserung zu er⸗
Einnahmen und der äußeren Lebenshaltung der Gendarmen gelingen
Wenn ich nun auf die sonstigen Wünsche eingehe, die die Derren vorgebracht haben, so hat darüber eine ausdrückliche Er— mittelung stattgefunden, inwieweit die Gendarmen durch den Dienft verhindert seien, an Sonntagen zur Kirche zu gehen. Die Berichte haben ergeben, und zwar ganz allgemein und aus allen Belirken, daß der Gendarm meist jeden Sonntag zur Kirche gehen kann, unn daß es fast keinen Bezirk gibt, in dem der Gendarm nicht wenigstens alle ; Ich glaube, ̃ den Ansprüchen, die billigerweise gestellt . tie ö . sein wird. Den Gendarmen den Sonntag ganz freizugeben, geht .
¶ sicht auf diese kommende Einverleibung von Vororten in diesem Etat N hrung S Bir 5 ö . s . ̃ Ine Vermehrung von Schutzleuten überhaupt nicht vorgesehen worden Ich würde damit ja der Beschlußfaffung des Hauses selbst über nern n emen n, wum. . wr, ; diese Eingemeindung vräjudiziert haben, welche durch besonderes Gesetz = 8 Sause — Sem ⸗ . Hause wird erbeten werden, und wenn dieses Ges ich hoffe, zur Verabschiedung ae ö ; . zerabschie n ; ommen .
ohne weiteres darau völkerung und entsyre
—
er Zunahme der Be⸗ mannrschaft in Königs⸗ iese Vermehrung wird ses unterworfen
1 , ; . ö. werden. Ich glaube, daß ich nicht wobl ande s gescheben 1 — .
1 d unh a
berg außeretatsmäỹig e dann in dem nächsten se
* 6 4 * lle die Herren für ihre
r *
8s Gan ker 2 esonders auf die tenfte der
8 . sei eine nötig. ; rung sage immer,
? * *
Jahr für
65
11 —
Damit schließt die Diskussion. DPersönlich bemerkt der Abg. Minifster ihn mißverstanden abe;
ö 2 U srI3n* 882 Unter Imstanden
den letz
Das Kapitel wird bewilligt.
Bei den all gemeinen Aus a im J — Polizei tritt Akg. 8 ; aden im In tere sse der we, , . a r Hamm J. für eine weitere Ver⸗
g Schutzleute und Kriminalschutzleute in Charl i burg ein. l chutzleute in Charlotten⸗
3
ach r un . ka Fals f Ke Zöglinge in Simultananstalten und * gelischen Anstalten untergebracht sei 2 * 8 — — r*
¶Ninister. des Innern Freiherr
Der Herr Abgeordnete war so mitzuteilen, und ich bin deshalb ir wünschte Auskunft sofort geben zu können.
Heute sind Zöglinge katholischer Konfession in
Alter in Familien anderen Bekenntnisse
vorher
Diese Simultanschu si =
vinzialanstalten von Westpreußen, Schlesien und ö . und es sind endlich vorübergehend drei Knaben und zwei Madchen in schulpflichtigem Alter, zusammen also fünf katholische Zöglinge in evangelischen Anstalten untergebracht. Dem steht entgegen daß zu gleicher Zeit zwei Knaben und zwei Mädchen evangelischer gRonfesston vorübergehend in katbolischen Anstalten untergebracht sind. ; Ich habe neulich schon erwäbnt, daß dieser Uebergangszustand nur ein gan kurzer sein soll, und daß selbstverständlich auch diese Zöglinge in An⸗ stalten ihres Bekenntnisses werden übergefübrt werden . 29 Ich kann noch binzusetzen, daß für diese Zöglinge für die Zöglinge in Simulter er 2 haltung des Sonntags, den entsprechend, vollstãndig entivrocher = 1
Abg. Schmedding (Zentt de draht are * Ehrlich die Wirkungen de garn , frent *, , e, de. nt e der der Fürsorge Ueberwiesenen erfelgt sei er recht ee kald drin ö den Minister, dafür Sorge tragen ju wollen die weren mehr als bisher die nwendung des Sele eg wabrneb men. 53 Hauptwert sei auf die Erziebung in Familien ü Iegen. Der Redner be⸗ dauert es, daß die Benußung der Sandarmenanstalten durch dat Gesetz . . Statistik komme die Färsorgeerziebung enn . . ,, aus ibnen kämen viel mehr Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Meine Herren, alle Anregungen, die der Herr Vorredner an der dand der Statistik des vorigen Jahres gegeben hat, werden sorgfaͤltig geprüft werden, und ich werde sehen, ob und wie weit denselben dann weiter Folge zu geben ist. Ich wollte hier nur mein Bedauern darüber aussprechen, daß die Statistik des letzten Jahres noch nicht vollständig bat vorgelegt werden können. Es war aus technischen Gründen unmöglich, daß die Statistik des letzten Jahres fertiggestellt wurde, im Vorjabre jand die Beratung über diesen Etat erst am 16. März bier im Hause statt; um dieselbe Zeit, also Anfang März, wird auch in die sem Jahre die Statistik vollständig vorliegen. Es wird aber rersucht werden, wenn es irgend zu erreichen ist, für das nächste Jahr diesen Zeitpunkt noch zu verfrühen. g Ich möchte mir nur zu einer grundlegenden Bemerkung des Herrn Vorredners einige Worte gestatten. Der Herr Vor— redner hat seine Ausführungen damit begonnen, daß das Fürsorge⸗ gesetz den Zweck, dem es mit sein Leben verdankte, nicht erfüllt habe daß also der Rückgang der Kriminalität, eine Verminderung der Zaht der Verbrechen sich bis jetzt nicht gezeigt habe. Demgegenüber möchte ich bemerken, daß das doch auch noch gar nicht möglich ist; denn der Zweck dieses Gesetzes ist, junge Menschen, deren Charakter noch nicht ausgebildet ist, aus schädlicher Umgebung zu nehmen, sie davor zu hüten, daß sie der Kriminalität anbeim fallen, und sie aus diesen traurigen Verhältnissen zu befreien, wens sie schon darin sein sollten. Sie werden dann bis zu ihrem 18. ebend jahre der Fürsorge unterworfen, und erst, wenn nach einer Reihe don Jahren diese 18 jährigen Zöglinge wieder ins Leben treten, dann wird man be⸗ urteilen können, ob nun in der Tat, wie beim Erlaß des Gesetzes gehofft wurde, und wee ick noch immer boffe, die Anzahl der Ver⸗ brechen tatsächlich abnimmt. Ich glaube und hoffe, daß das der Fall
—— 2 —
ist. Meine Herren, das letztere ist richtig; aber es ist auch mit Rück
sein wird.