1905 / 54 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Kindler (frs. Volksp.) wünscht ebenfalls eine Erböhung des Dis positionsfonds und fragt, wie es mit der schon vor langer Zeit in Aussicht gestellten Vorlegung des Entwurfs eines Kunstdenkmal. pflegegesetzes stehe.

66 nimmt der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten Dr. Studt das Wort.

(Schluß des Blattes.)

*

tunst und Wissenschaft.

Die philosophisch-historische Klasse der Königlichen Akademie der Wissenschaften hielt am 23. Februar unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Vahlen eine . in der Herr Koser über die altung Kurbrandenburgs in dem Streite jwischen Imperialismus und reichsständischer Libertät seit 1648 las. Ausgehend von dem Streit zwischen Reinking, Chemnitz (Hippolithus a Lapide) und Pufendorf über das Wesen der Reichs verfassung, erörterte der Vortragende die Mittel- stellung des Großen Kurfürften zwischen dem Kaiser und den beiden Garanten des Westfälischen Friedens; die brandenburgische Qpposition auf dem Reichstag unter Friedrich L, die publiziftische Tatigkeit seines Komitialgesandten Henniges und die tenden zisen Seschichtskonstrutktionen von H. von Coccest und J. P. von Ludewig; die Konflikte Friedrich Wilbelms J. mit dem Reichshofrat; die Auffassung Friedrichs II. von der neueren deutschen Geschichte und die ausgespr e Wieder⸗ aufnahme der antikaiserlichen Tendenjen des ‚„‚Hippolithus“ durch die preußische Publizistik des Siebenjährigen Kriegesz. Herr W. Schulje legte eine Mitteilung des Herrn Dr. F. N. Finq in Berlin über die Grundbedeutung des grönländischen Subjektivs vor. Die Doppelfunktion des sogenannten Subjektios, der sowohl den Täter wie den Besitzer bezeichnen kann, wird aus der . ursprünglicher Dativbedeutung abgeleitet. Herr Roethe legte von den deutschen Texten des Mittelalters Band V Volks, und Gesellschaftslieder des TV. und TVI. Jahrhunderts. JI. Die Lieder der Heidelberger Handschrift Pal. 343 herausgegeben von A Kopp, Berlin 1905, vor.

In der an demselben Tage unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Waldever abgehaltenen Sitzung der pby ,,, matischen Klasse las Herr Fischer über das Verhalten ver⸗ schiedener Pol vpeytide 8 Pan kreas ferment, das er in Gemeinschaft mit Dr. E. Abderhalden untersucht hat. Die Prüfung von 12 synthetischen Polvveytiden, von denen 7 durch

ankreaesaft gespalten werden, ergab, daß die Wirkung des Fermentes owohl von der Natur der Aminosäuren als auch von der Struktur und Konfiguration des Moleküls abhängig ist.

Im Königlichen Kunstgewerbemuseum muß die Ausstellung Die Kunst auf dem Lande“, die sich der lebhaftesten Teilnahme erfreut, am Mittwoch, 3. März, geschlossen werden. Die im oberen Stockwerk befindliche Ausstellung der japanischen Sammlung des Herrn Gustav Jacoby wird noch einige Wochen zugänglich sein.

Verdingungen im Auslande.

Spanien.

13. März 1905. Generaldirektion der Posten und Telegraphen (Direccion General de Correos . Taegrafos) in Madrid: Lieferung von 20 000 Kg Kupfervitriol. Sicherheitsleistung 50/0.

21. März 1905, 11 Uhr. Provinzialdeputation in Madrid, Plaza de Santiago Nr. 2: Lieferung des Bedarfs an Koks in den Jahren 1905 und 1906. Voranschlag 39 200 Pesetas für jedes Jahr.

Schweiz.

10. März 1905. Generaldirektion der Schweizerischen Bundes⸗ bahnen in Bern: Lieferung des für die Lokomotiven benötigten Schmieröles vom 1. Mai 1905 an für die Dauer eines Jahres Die Veferungsbedingungen können beim Obermaschineningenieur der Gencraldirektion in Bern bejogen werden. Die Offerten sind mit der Aufschrift Angebot für Lokomotivschmieröl“ verschlossen ein⸗ zureichen. .

Rumänien.

10. März 1905. Direktion der Rumänischen Staatsbahnen in Bukarest: Lieferung von 2000 Stück Telegraphenpfählen von 7 m Länge, 2000 Stück deägleichen von 8 m Länge und 500 Stück des. gleichen von 9 m Länge.

Theater und Musik.

Lustspiel haus.

Im Lustspiel hause wurde gestern Kadelburgs Lustspiel Der Familientag“ zum 100. Male aufgeführt, und der Erfolg ließ darauf ließen, daß diese Jubiläumsfeier nicht die letzte gewesen sein dũrfte, die olgreiche, harmlos heitere Stück an dieser Stätte begehen wird. Im elpunkt des Interesses stand wiederum die Gestalt des Freiherrn Ludolf von Wollien in der Darstellung Fran Schönfelds, der diesen trinkfrohen, mit Töchtern wie mit Schulden ausgiebig bedachten Agrarier in seiner sonnigen Act verkörperte. Neben ihm hrte wleder der fürstliche Hofmarschall, von Herrn Julius Sachs vortrefflich gespielt, seine komische Wirkung, und auch der frühreife Kadett der Frau Wenbt belustigte wieder ungemein. In den anderen Rollen zelchneten sich die Damen Marba, Gerno, Becker, Hiller, die Herren Lettinger, Barnowsky, Walter, Höflich, Burg u. a. sowohl durch gute Finzelleistungen wie durch das flofte Zu⸗ sammenspiel aus, für das Herr Alfred Schmieden als n . von vornherein gesorgt hat. Lebhafter Beifall rief mit den rstellern auch den Verfasser und den erfolgreichen Leiter der Bühne, Dr. Zickel, wiederholt vor die Rampe.

Im Königlichen Opernbause wird morgen, Sonnabend, Mignon. mit Fräulein Destinn in der Titelrolle gegeben; die 6 singt Fräulein Kauffmann, den Wilhelm Herr Jörn, den

thario Herr Poff mann, den Lasrteg Herr Nebe, den Friedrich Herr 9 den Jarno Herr Krasa. Dirigent ist der Kapellmeister von rauß.

Gerhard Hauptmanns „FIlga“, die morgen, Sonnabend, im essingtheater ihre Uraufführung erfährt, ist durch die Novelle Grillparzers Das Kloster bei Sendomir“ angeregt worden; Haupt- mann hat dieser Dichtung die Bezeichnung ‚Nocturnus“ gegeben in Anknüpfung an den nächtlichen Klostergesang der Mönche, den die Kirchensprache Nocturnus (sc. Cantus) nennt. Das Werk umfaßt sieben Szenen, die bei der Darstellung im Lessingtheater in einem Zuge hintereinander gespielt werden, sodaß während der Aufführung der Theatersaal geschlossen bleiben muß. Die Vorstellungen von Elga“ beginnen um 8 Uhr.

Mannigfaltiges. Berlin, den 3. März 1905.

Die Stadtverordneten beschäftigten sich in ihrer gestrigen Sitzung mit der Magistratevorlage, betreffend Maßnahmen zur Be— kämbfung der Säuglingssterblichkeit. Der Ausschuß empfahl durch den Berichterstatter Stadto. Liebermann einstimmig folgende Beschlußfassung: 1) Die Versammlung ist mit den Beschlässen des Magistrats in der vom 6 abgeänderten Form einveistanden und genehmigt iwecks usführung dieser Be⸗ schlüsse die Einstellung von zusammen 130 000 S in den Stadt⸗ bausbaltsetat für 1965 jur Gewährung einer Subvention an die Schmidt, Gallisch Stiftung. 2) Die Versammlung ersucht den Magistrat, Vereine, welche sich der Fürsorge für Schwangere und Neuentbundene widmen und Gewähr bieten für eine modernen ärztlichen und hwvgienischen Anforderungen ent- sprechende Versorgung der Pfleglinge, durch einmalige oder regelmäßige Zuschüfse zu unterstützen. Nach den Beschlüssen des Aueschusses soll die Schmidt Gallisch⸗Stiftung vier Fürsorgestellen einrichten, die unter ärztlicher Leitung stehen und bestimmte Bezirke umfassen. Die Stiftung soll auch zur Durchführung der vorgedachten Maßnahmen die Organe der Waisenverwaltung heranzmiehen und mit geeigneten Anstalten und Vereinen in Verbindung zu treten berechtigt seln. Auch soll auf eine weitere Heranziehung von Frauen jur Waisenpflege hingewirkt werden. Die Anträge des Ausschusses wurden mit einem von dem Stadtv. Sachs eingebrachten Abänderungsantrage, die vorgedachten Fürsorgestellen für ganz Berlin in Wirksamkeit treten zu lassen, einstimmig angenommen. Es folgte die Erledigung einer Reihe kleinerer Vorlagen, die kein besonderes Interesse boten.

Am Mittwoch, den 8. März, Abends 8 Uhr, findet im Königs saal des Neuen Königlichen Qperntheaters zur Feier des fünfjährigen Bestehens der Provinzialgruppe Berlin⸗ Mark Brandenburg des Deutschen Flottenvereins eine Festversamm lung der Mitglieder der Provinzialgruppe statt. Zu gleicher Zeit ist eine Ehrung des Vorstandè, der die ganze Zeit an der Spitze der Provinzialgruppe gestanden hat, beabsichtigt. Zu diesem

* bat sich aus den Vorstandsmitglie dern der Untergruppen usschuß gebildet, der die Anordnungen des Festabends in die H enommen und die Einladungen erlaffen hat. Es finden Komm ilitärkonzert, Vorträge von Künstlern sowie Vorführung lebenden Photographien aus dem Seeleben statt. Gintrittek⸗ ju 50 sowie Damen (Zuschauer⸗) Karten ju 1 A sind dem Geschäfta zimmer des Hauptausschusses 9 359 baben. Auch auf den Geschäftsstellen der Benirks⸗ und Ortsgrun sind Eintrittskarten erbältlich. Gäste sind willkommen. Uen schuß ist für den Wohltätigkeitsfonds des Hauptausschusses bestim

Breslau. 2. März. W. T. B) Das Ung lüd auf dem , bei Miechowitz gehörigen Jelka-⸗-Schacht s r. 53 d. Bl.) ist durch Bruch schwimmenden Gebirges verurs worden. Es ist jetzt festgestellt worden, daß 15 Mann getör— 4 schwer und einer leicht verletzt worden sind. Drei Berale retteten sich durch Anklammern an den Förderkorb. Der Oh schlestschen Zeitung! zufolge sind außerdem gestern nacht auf reußengrube durch berabstürzende Her mf ö rbeiter verunglückt, von denen einer tot, einer schwer

letzt ist.

Hannover, 2. März. (W. T. B.) Wie der Hannoden Courier mitteilt, hat der verftorbene Konsul Simon etwa d Millionen Mark für wohltätige und gemeinnützi Zwege gestiftet. Insbesondere wird eine Stiftung errichtet der Hestimmung, Hand und Fabrikarbeit, ndwerk und Lan wirtschaft, Garten. und Obstbau unter den dr. in größen Umfang zu verbreiten. Die von dem Verstorbenen vor 17 Jah i israelitische Erziehungsanstalt Ahlem und?

ilfsfonds für ehemalige Lehrlinge dieser Anstalt e hielten je 100 000 4

Arnsberg, 2. März. (W. T. B.) Ein verheerendes Fern suchte heute nachmittag das durch seine architektonische Schönheit; kannte Schloß des Grafen Fürstenberg in Herdringen hei Der Dachstuhl und das Obergeschoß sind zerstört. Der Bin an dessen Bekämpfung Feuerwehren aller Nachbarorte mitwirken, n Abends noch nicht völlig bewältigt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

St. Petersburg, 3. März. *. T. B) Mn 5 dritten Sitzung der Kommissison unter dem Vo itze des Geheimen Rats Kobe ko, die sich mit der Fra, der Erleichterung der Preßverhältnisse beschäͤftig fand der gegenwärtige Modus der Konzessionierun von Zeitungen und Zeitschriften keinen Verteidiger. der Abstimmung sprachen sich 14 Mitglieder der Kor mission dafür aus, daß jeder unbescholtene Staatsbürg im Alter von mindestens 25 Jahren das Recht erhalten so eine Zeitung herauszugeben, nachdem er seine Absicht und

Namen seines Blattes der Behörde mitgeteilt habe. Zu diese 14 Mitgliedern gehören auch der Geheime Rat Kobeko un

des jetzigen Konzessionsmodus stimmten 8 Mitglieder.

Der Oberbefehlshaber der Flotte des Baltischen Meere hat, wie die Nowoje Wremja“ meldet, bekannt gegeben, da er den Versuchen Uebelgesinnter, die Matrosen in Kror stadt aufzuregen, energisch entgegentreten werde. Für de Schutz eines jeden, der fernerhin eine korrekte Yi n beobachten wolle, sei genügend gesorgt. Heute und d folgenden Tage werde der Militärschutz verstärkt werden, dam in den Hafenwerkstätten ruhig gearbeitet werden könne.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Erste⸗ weiten, Dritten, Vierten und Fünften Beilage.)

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus. 60. Abonnementsvorstellung. Mignon. Oyer in 3 Akten von Ambroise Thomas. Text mit Be—⸗ nig des Wolfgang von Goetheschen Romans Wilhelm Meisters Lehrjahre! von Michel Carrs und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Anfang 725 Uhr. ö

Neues Dperntheater: Geschlossen. ;

Sonntag: Opern haus. 61. Abonnements vorstellung. Die Meifsterfinger von Nürnberg. Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr.

Neues Operntheater 23. Abonnements vorstellung. Romeo und Julia. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Uebersetzt von August Wilhelm von Schlegel. Anfang 75 Uhr.

alte.

Frauen.

Frauen.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Hierauf: Hexenfang. Abends 8 Uhr: Der

Montag, Abends 8 Uhr: Der Leibalte.

Thenter des Westens. (Kantstraße 12. Bahn-

hof ,. Garten) Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Zu kleinen Preisen: Messina. Abends 76 Ubr: Die neugierigen

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Undine. Abends 75 Uhr: Die neugierigen

Montag: Die neugierigen Frauen.

Der 3 eib⸗

7 Ubr: Die Juxheirat. von Julius and *

Abends: Die Juxheirat. Die Braut von

Direktion: Kren u. Schönfeld. 8 Uhr: Der beste Tip.

Ed. Jacob

Bentraltheater. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr:

Kindervorstellung zu halben Preisen (jeder Erwachsene ein Kind frei, zwei Kinder ein Billett): Der gestiefelte Kater. Märchenspiel mit , Tanz. Abends perette in 3 Akten Musik von Fran Lehär. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Madame Sherry.

Montag und folgende Tage: Die Juxheirat.

Bellealliancetheater. ( Bellealliancestraße 7/6.

Sonnabend, Abends

ĩ roße Ausstattungsposse

mit e, und Tanz in 3 Akten, nach einer älteren sonschen Idee, von Jean Kren.

Sonntag und folgende Tage, Abends 8 Uhr: Der

Darunter: Mary, der einzig existierende Salt— mortale schlagende Elefant. Der Barbier, urkomise⸗ Szene, ausgefübrt von Elefanten. Herr Alben Carré, Sohn deg Königlich niederländischen Zirke direktors Oscar Carrs. Die beliebte jugendlich Schulreiterin Fräulein Dora Schumann. Ferna Die großartigen Spezialitãten und Direkter Albert Schumanns neue und moder Dressuren. Zum Schluß: Die große Schumannsch mit feenhafter Pracht insenierte Ausstattun pantomime: Eine Nordlandsreise.

Senntag: Zwei Vorste lungen. Nachmitta 31 Uhr (ein Kind freih: Marocco, große Au stattungspantomime. Abends 76 Uhr: Eine Nord landsreise. In beiden Vorstellungen: Thompso Wunderelefanten.

der Bischof Eyrill von Gdow. Für eine Verbesserumn

Deutsches Theater. Abends 73 Uhr: Helden.

Sonntag, Nachmittaas 11 Uhr: Don Carlos. Abends 77 Uhr: Schusselchen.

Montag, Abends 775 Uhr: Die Brüder von St. Bernhard.

Sonnabend,

Berliner Theater. Sonnabend: Der Kaiser⸗ jäger. Anfang 71 Uhr.“ 5 Sonntag: Der Faiserjäger. Montag: Im bunten Rock. Dienstag: Der Kaiserjäger.

Anfang 77 Uhr. Anfang 77 Ubr. Anfang 71 Uhr.

Cessingtheater. Sonnabend: Zum ersten Male: . von Gerhard Hauptmann. An⸗

r. Sonntag, Nachmittags 21 Uhr: Der Bibervelz. Abends 8 Uhr: Elga. Montag: Die Weber. Anfang 75 Uhr.

Schillertheater. O6. (Wallner theater) Sonnabend, Abends 8 Ubr: Im Hafen. Drama in 3 Akten von Georg Engel.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Jungfrau von Orleans. Ahends 38 Ubr: Im Hafen.

Montag, Abends 8 Uhr: Das Heiratsnest.

N. (Friedrich Wil b elmstädtisches Theater.) Sonnabend, Abends 8 Ubr: Fuhr mann Henschel.

Nationaltheater. (Direktion: Hugs Becker. dn mm a -= 13.) Sonnabend: Der Wild-

Nenes Theater. Sonnabend: Ein Sommer nachtstraum. Sonntag: Ein Sommernachtstraum.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236) abend, Abends 8 Uhr: Der Familientag.

Sonntag und folgende Tage, Abends 8 Uhr: Der Familientag.

Sonn⸗

Residenztheater. (Direktion: Richard alexander) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Hotel Pompadour. Schwank in 3 Akten von Anthonv Mars und Leon Tanrof. Deutsch von M. Schönau.

Sonntag und folgende Tage: Hotel Pompadour. z e e Nachmittags 3 Uhr: Das große Ge⸗

eimnis.

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72773. Di- rektion: Kren u. Schönfeld) Sonnabend, Abends 71 Ubr: Der stilometerfrefser. Schwank in - 2 von Curt Kraatz. (Verfasser vom Hoch ourist !.

t 1 und folgende Tage: Der Kilometer-⸗ resser.

Sonntag, Nachmittags 37 Uhr: Charleys Tante.

Schauspiel in 5 Akten von Gerhard Hauptmann.

beñte Tix Sonntag., Nachmittags 3 Uhr: Sofgunst.

Trianontheater. ( Seorgenstraße, mischen nn. und Universitãtsstraße) Sonnabend: Das benteuer des Herrn Malezieu. Die

Brieftasche. Ein inli i = Anfang 8 Uhr. een, , .

Sonntag, Nachmittags: Das elfte Gebot.

Konzerte.

Singakademie. Sonnabend, Abends 8 Uhr:

Konzert von Clotilde Scamoni (Violine) mit dem Philharmonischen Orchefter unter Leitung von Henri Marteau.

Saal Bechstein. Sonnabend, Abends 74 hr: Klavierabend von Hedwig Wiszwianski.

geethoven. Saal. Sonnabend, Abende 8 hör: III. Abonnemente konzert (Beethoven Abend) den Irma Saenger-Sethke und Moritz Maher⸗ Mahr. Mitwirkung: Anton Sistermans.

Birkus Schumann. Sonnabend, Abends präͤise Uhr: XVII. Grande soirse High-Lie. Galaprogramm. Neue Debuts und der sen⸗ sationellste Treffurakt der Gegenwart: Mr.

Ephraim Thompsons Wunderelefantenherde.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Ilse Oppen mit Hrn. Rittergut besitzer Mar von 21 (Berlin = Gtos Möllen, Kr. Köglin). nna von Siemerl mit Hrn. Oberleutnant Clemens von Branden stein e Frl. Elfriede Thiel mit Hr Gerichtsassessor Dr. jur. Alfred Schlicht

(Havnauer Vorwerke = Steinau a. D..

Verebelicht: Hr. Fritz von Pommer. Esche

ö. Else von Henning auf Schoenhoff (Vehra).=

r. Oberleutnant Erwin Geiseler mit Frl. Helen Bartels (Berlin).

Geboren: Ein Sobn: Hrn. Oberleutnant Vith don Voß (KLüssow bei Gützkow). Ein Tochter: Hrn. Landrat Rüdiger Frhrn. von da Goltz (Kolberg, j. Zt. Berlin).

Gestorben: Fr. Sophie Wolff von Lin er von Linger (Potsdam). Fr. Landrat Elisa Sophie Charlotte von Jacobi, geb. Lehmam Quedlinburg). Hrn. Generalmajor 3. D. ban Elpons Sohn Hermann (Görlitz).

m mm,

Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Drug der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag? Anstalt Berlin SW. , Wilhelmstraße Nr. 32.

Zwölf Beilagen

(einschließlich Börsen · Beilage).

Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

n 54.

Berlin, Freitag, den 3. März

199035.

Autliches. Deutsches Reich.

Verordnung,

betreffend die Ausgabe von Banknoten in den Schutz gebieten. Vom 30. Oktober 1904.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., . verordnen . Grund des 5 1 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs⸗ gesetzbl. 1900. S. 813) für die deutschen Schutzgebiete im Ramen des Reichs, was folgt: .

Die Befugnis zur Ausgabe von Banknoten in den Schutz⸗ gebieten kann nur durch eine vom Reichskanzler zu erteilende Vonzeffion erworben werden; in der Konzession sind Bestim— mungen zu treffen über die Stückelung, die Einlösung und Einziehung der Banknoten, über die Deckung des Notenumlaufẽs, sber den Geschäftskreis und die Publikationsverpflichtung der mit der Befugnis der Notenausgabe auszustattenden Bank, über die Beteiligung des Schutzgebietsfiskus am Reingewinn der Bank, über die Rechte der Aufsichtsbehörde sowie über alle anderen Punkte, deren Regelung im Interesse der Siche⸗ rung des Notenumlaufs und des Geldverkehrs erforderlich er⸗ scheint. . ö .

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucklem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 30. Oktober 1904.

Wilhelm, JL. R. Graf von Bülow.

Konzession der Deutsch-Ostafrikanischen Bank. Nachdem das jur Gründung einer Gesellschaft unter der Firma Deutsch ˖ Ostafrikanische Ban ; gebildete Syndikat den Antrag gestellt hat, dieser Gesellschaft die Fonzeffion zur Errichtung einer init dem Rechte der Notenausgabe in Deutsch-Ostafrika ausgeftatteten Bank zu verleihen, wird diese Kon= zesston auf Grund der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Aus/ gabe von Banknoten in den Schutzgebieten, vom 30. Oktober 1904 unter den nachstehenden J. erteilt:

Das Syndikat bildet auf Grund des anliegenden Gesellschafts · dertrags cine Kolonialgesellschaft mit dem Sitze in Berlin. Diese wird innerhalb einer Frist von einem Jahre vom Tage der Erteilung der Konzeffion im denmsch. ostafrikanischen Schutzgebiete eine Bank er⸗ richten und in Betrieb nehmen, welche die Aufgabe hat, den Geld⸗ umlauf und die Zahlungsausgleichungen im Schutzgebiete sowie den Feidverkehr des Schutzgebiets mit Veutschland und dem Auslande ju regeln und zu erleichtern, ferner Bankgeschãfte nach Maßgabe der in dieser Konzession enthaltenen k zu betreiben.

Das Grundkapital der Deutsch. Ostafrikanischen Bank bestebt aus zwei Millionen Mark (— einer Million fünfhuntderttausend Rupien), eingeteilt in viertausend Anteile von je fünfhundert Markt.

Auf die Anteile sind bei Errichtung der Gesellschaft 25 0/0 ein - zujahlen. J 2. . Gesellschaft ist berechtigt, auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung der Anteilseigner das Grundkapital durch die Aus⸗ zabe neuer Anteilscheine zu erhöhen

83. ;

Der Bestätigung des Reichskanzlers bedürfen: .

I der Gesellschaftsvertrag sowie alle Abändzrungen des selben, jedoch mit der Maßgabe, daß zur Erhöhung des Grundkapitals bis jur Höhe von 10 Millionen Mark eine Genehmigung des Reichs⸗ lanzlers nicht erforderlich ist; .

Y die von dem Verwaltungsrate vorzunehmende Wahl des Vor⸗ 2 ö * 6 * *

z dg allgemeinen Geschäftsanweisungen und Dienstinstruktionen;

4 ein Beschluß auf Auflösung der Gesellschaft. .

Die Genehmigung kann im Falle von fffer 4 nicht versagt werden, wenn das Grundkapital der Gesellschaft sich durch Verluste un ein Drittel vermindert hat.

4.

Außer dem vom Reichskanzler zu bestellenden Kommissar wird der Geuverneur des deutsch - ostafrilanischen Schutzgebiets einen Beamten als Kommissar ö Beaufsichtigung des Geschäftebetriebs der Gesellschaft im Schußgebiet ernennen. .

8 * insbesondere befugt, in den gewöhnlichen Geschäftèstunden und im Beisein eines Beamten der Bank von dem Gange der Geschäfte Kenntnis zu nehmen, die Bücher, Portefeuilles und Kassenbestände der Bank einjusehen sowie den ordentlichen und außerordentlichen Kassenrevisionen beituwohnen.

3 2. J ö ö Die Gesellschaft ist berechtigt, überall im deutsch · ostafrikanischen Schutzgebiete sowie mit der Zustimmung des Reichskanzlers in anderen Territorien Zweiganstalten oder Agenturen zu errichten. Der Reichs · kanzjler kann im Falle eines vorbandenen Bedůrfnisses die Etrichtung von Zweiganstalten an größeren n des Schutzgebiets anordnen.

Die Gesellschaft ist befugt, folgende Geschäfte nach Maßgabe der ju erlaffenden Geschäftsanweisungen (5 3, Ziffer 3) zu betreiben:

j) Gold und Silber in Barren und Münzen zu kaufen und zu derkaufen; . ö :

9 Wechsel und wechselähnliche Papiere mit einer Laufzeit von böchstens sechs Monaten zu diskontieren, zu kaufen und zu verkaufen; aus diesen Papferen müssen jedoch, soweit sie nicht von Kaiserlichen Behörden ausgestellt sind, entweder mindestens zwei als zahlungs fähig bekannte Verpflichtete baften, oder es muß die zweite Unterschrift für den Fall der Vorlegung des Wechsels zum Akzext sichergestellt sein, oder eg müssen den mit nur einer Unterschrift versehenen Wechseln die Seeverschiff ungspaviere derjenigen Warten, auf deren Valuta der Vechsel gezogen ist, beigegeben sein;; ; .

3) zinsbare Darleben auf nicht länger als sechs Monate gegen Verpfändung von Papieren der unter Ziffer 2 genannten Art, und auf nicht langer als vier Monate gegen sonstige bewegliche Pfänder zu erteilen; . . .

I Schuld verschreibungen des Reiches, eines deutschen Staates eines deutschen Schutzgebietes oder einer kommunalen Korporation des ostafri⸗ kanischen Schutzgebietes, sowie Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Reiche oder einem deutschen Staate garantiert oder die vom Bundes⸗ rate auf Grund des § 1807 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetz⸗ e. zur e, ,. von Mündelgeldern für geeignet erklärt sind, zu aufen und zu verkaufen; . ö

n 6 He ng von Privatpersonen, Anstalten und Behörden Inkaffos ju besorgen und gegen Deckung Zahlungen zu leisten und Anw eisungen oder Ueberweisungen auf ihre Zweiganstalten, oder Korrespondenten auszustellen:

*

6) für fremde Rechnung Effekten aller Art sowie Edelmetalle gegen Deckung zu kaufen und nach vorheriger Ueberlieferung zu verkaufen; 7 verzinsliche und unverzinsliche Gelder im Kontokorrent⸗ und Depositengeschãft sowie im Giroverkehr anzunehmen;

8) Wertgegenstände in Verwahrung und Vrwastung zu nehmen; sI) mit Genehmigung des Reichskanzlers sich bis zur Höhe eines Drittels des eingezablten Grundkapitals an Unternehmungen mit gleichartigen Betriebevorschriften zu beteiligen.

7 Die Gesellschaft hat das . nach Bedürfnis ihres Verkehrs auf Rupien lautende Noten bis zum dreifachen Betrage des ein gezahlten Grundkapitals auszugeben. Die Noten dürfen nur auf Be⸗ träge von 5, 10, 20, 50, io) Rupten oder ein Vielfaches von 100 Rupien lauten und müssen im Schutzgebiet ausgestellt werden.

2 2

§8. . ; Die Gesellschaft ist verpflichtet, für den Betrag ihrer im Umlauf befindlichen Banknoten jederzeit mindestens ein Drittel in deutsch— oftaft ikanischen Tandesfilbermünzen, in indischen Rupien, in Reichegeld⸗ wünjen, in fremden Goldmünzen, in Reichskassenscheinen oder in Reichsbanknoten in ihren Kassen im ostafrikanischen Schutz gebiet als Deckung bereit ju halten; die Deckung für den Rest hat in disken— tferten Wechseln und wechseläbnlichen Papieren, welche den An⸗ forderungen des 3 6 Ziffer Q entsprechen, sowie in täglich rückzahlbaren Guthaben bei der Reichsbank, der Königlichen Seehandlungssozietät sewie mit Genehmigung des Reichekanzlers bei anderen Banken, ju bestehen. ; . .

Der Reichskanzler kann bis auf weiteres bestimmen, ob und bis zu welcher Söhe an Stelle der in Absatz 1 bezeichneten wechsel mäßigen Notendeckung eine Deckung durch Schuldverschreibun gen des Deutschen Reiches oder eines deutschen Staates, die bei der Legations kasse in Berlin zu hinterlegen sind, treten kann.

§ 9.

Falls der Notenumlauf der? Gesellschaft sich auf mehr als den doppelten Betrag ikres in S8 Abf. 1 bestimmten Barvorrats beläuft, bat sie von der Mehrausgabe von Banknoten eine Stener don jäbrlich fünf vom Hundert an den Fiekus des deut sch · ostafrikanischen Schutzgebietes zu zahlen. ; .

SDiefe Steuer wird nicht erhoben, solange der gesamte Noten— umlauf der Gefellschaft den Betrag von fünfhunderttausend Vupien nicht übersteigt; die etwa fällige Steuer wird nur von dem Noten⸗ umlauf berechnet, der die Summe von fünfhunderttausend Ruvien üũberschreitet. 2 ö. 3

Zum Zwecke der Feststellung der Steuer hat die Verwaltung der Bank am letzten jedes Monats den Betrag des Barvęrrats und der umlaufenden Noten der Bank festzustellen und diese Feststellung an die Auffichtebehörde einzureichen. Am Schlusfe des Jahres wird von der Aufsichtsbebörde auf Grund dDieser Nachweisungen die von der Bank zu zablenden Steuer in der Weise festgestellt, daß von dem sich aus jeder dieser Nachweisungen ergebenden steuerpflichtigen Ueberschusse des Rotenumlaufs 1 Prozent als Steuersoll berechne werden. Die Summe diefer für jede einzelne Nachweisung als Steuersoll berechneten Beträge ergibt die von der Bank spätestens am 31. März des folgen- den Jahres an den Landesfiekus des estafrikanischen Schutzgebietes abzufũührende Steuer.

§ 10. 4 .

Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihre Yi r dem Inhaber gegen Münjen, die im ↄstafrikanischen Schutz gebiet als gesetzliches Zahlungs⸗ mittel anerkannt find, einzulösen, und zwar bei ihrer Hauptkasse in Daressalam fofort auf Präͤsentation, bei ihren Zweiganstalten, soweit es deren Barbestände und Geldbedürfnisse gestatten. Desgleichen ist die Gesellfchaft verpflichtet, ihre Noten sowohl an ihrer Hauptkasse in Bareszsalam als auch bei ihren Zweiganstalten und Agenturen jederzeit zu ihrem vollen Nennwert in Zahlung zu nehmen.

§ 11. .

För beschädigte Noten bat die Gesellschaft Ersatz zu leisten, sofern der Inkaber entweder einen Teil der Note einreicht, der größer ist als die Dälfte, oder den Nachweis führt, daß der Rest der Note, von welcher er nur die Hälfte oder einen kleineren Teil als die Hälfte praͤsentiert, vernichtet sei. . 9

Für vernichtete oder verloren gegangene Noten Eisatz zu leisten,

ist die Gesellschaft nicht verpflichtet. 512

Der Aufruf und die Eirziebung der von der Gesellschaft aus— gegebenen Noten darf nur auf Anordnung oder mit Genehmigung des Reichskanzlers erfolgen; der Reiche kan ler schreibt die Art, die

ahl und die Fristen der über den Aufruf der Noten zu erlassenden 6 den Zeitraum, innerhalb dessen, und die Stellen, an welchen die Noten eingelöst werden sollen, die Maßgaben, unter denen nach Ablauf der Fristen eine Einlösung der aufgerufenen JYoten noch stattzufinden bat, und die zur Sicherung der Noten⸗ inhaber sonst erforderlichen Neben jn vor. 138.

Die Gesellschaft hat den Stand ihrer Aktiva und Passiva vom letzten jedes Monats durch eine vom Gouverneur des ostafrikanischen Schug ebietes zu bez ichnende Zeitung auf ihre Kosten zu veröffentlichen.

Piese Veroffentlichung muß ergeben:

1. auf Seiten der Passiva:

das Grundkapital,

den Reservefonds, ;

den Betrag der umlaufenden Noten,

die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten,. die an eine Kündigungeftist gebundenen Verbindlichkeiten, die sonstigen Passiva;

2) auf der Seile der Aktiva:

den Barbestand (3 8),

den Bestand an Wechseln,

den Bestand an Lombardforderungen,

den Bestand an Effekten,

den Bestand an sonstigen Aktiven. . ; Außerdem sind die aus weilergegebenen Wechseln entsprungenen cven tuellen Verbindlichkeiten und die seitens der Bank bestellten

Sicherheiten eisichtlich zu machen, 8

5 14. . Die Gesellschaft hat spätestens sechs Monate nach dem Schlusse jedes Geschäftsjahtes eine genaue Bilanz ihrer Attiva und Passiva sowie den Jahresabschluß ihres Gewinn⸗ und Verlustkontos durch den Reichsanzelger und eine vom Gouverneur des ostaftikanischen Schutz gebletes zu bezeichnende Zeitung au ihre Kosten zu veröffentlichen. In der Jahresbilanz sind folgende Kategorien von Aktiva und Passtva gesondert nachzuweisen: I. Auf Seiten der Passiva: I) das Grundkapital; ö . 2) der Reservefonds, und zwar sofern dieser die vorgeschriebene Höhe (5 15 Abs. 1) woch nicht erreicht hat unter Angabe a des Bestandes am Schlusse des Vorjahres, P. des für das Geschäftejahr übeiwiesenen Betrages, . des aus a und b sich ergebenden Bestandes; 3) die etwaigen Rücklagen für zweifelhafte Forderungen; 4 der Gesamtbetrag der ausgegebenen Banknoten, und zwar unter Angabe der Beträge, die auf die einzelnen Notenabschnitte entfallen;

Agenturen

3) Tas Sutbaben der Giro⸗ und Kontokorrentgläubiger; s) der Betrag der Depositen, und zwar

a. der verzinslichen,

b. der unverzinslichen; 7) der Betrag der schuldigen Depositenzinsen: 8) der Betrag des aus dem gleichzeitig zu veröffentlichenden Gewinn⸗ und Verluftkontos sich ergebenden Reingewinns.

II. Auf Seiten der Aktiva:

I) der Barbestand;

2 die Wechselbestande, ausschließlich der in Zfffer 5 bezeichneten;

3) der Betrag der Lombardforderungen, ausschließlich der in Ziffer 5 bezeichneten;

4) der Bestand an Effekten;

5 der Betrag der fälligen, aber unbezahlt gebliebenen Wechsel und Lombardforderungen;

6) der Buchwert der der Gesellschaft gehörigen Grundstücke.

Außerdem sind in der Jahresbilanz die aus weitergegebenen Wechseln entsprungenen eventuellen Verbindlichkeiten und die seitens der Bank bestellten Sicherheiten ersichtlich gu machen. .

§ 15.

Aus dem beim Jahresabschlusse sich ergebenden Reingewinn der Gesellschaft wird der zwanzigste Teil dem Reservefonds zugeschrieben, solange derselbe nicht ein Drittel des eingezahlten Grundkapitals über⸗ schreiket; sodann wird den Anteilseignern eine ordentliche Dividende bis zu vier Prozent des eingezahlten Grundkapitals berechnet, von dem verbleibenden Ueberschuß erhalt der Verwaltunzsrat zehn Prozent als Tantieme; alsdann erbalten die Anteilseigner ein weiteres Prozent des eingezahlten Grundkapitals. Der eiwa verbleibende Ueberrest wird zur Hälfte an die Anteilseigner, zur Hälfte an den Landesfiskus des deutsch⸗ostafrikanischen Schutzgebietes gezahlt.

Erreicht die sich fär die Anteilseigner ergebende Dididende nicht drei Prozent des eingezahlten Grundkapitals, so ist das Fehlende aus dem Reservefonds zu ergänzen, soweit derselbe zehn Prozent des ein—⸗ gezahlten Grundkapitals übersteigt. ö

Das bei der Begebung von Anteilscheinen der. Gesellschaft etwa zu gewinnende Aufgeld fließt dem Reservefonds zu.

§ 16.

Das in dieser Konzession erteilte Recht der Notenausgabe wird im Falle des Konkurses durch Eröffnung des Verfahrens gegen die Gesellschaft verwirkt.

Die Konzession kann durch den Reichskanzler für verwirkt erklärt werden:

1) wenn die Vorschriften dieser Konzession über die Deckung für die umlaufenden Noten (5 8) verletzt worden sind oder der Noten⸗ umlauf die in dieser Konzessien festgesetzte Grenze (87) überschritten hat;

2) wenn die Gesellschaft die Einlösung präsentierter Noten bei ihrer Hauptkasse in Daressalam nicht am Tage der Präsentation bewirkt (6 10) ;

3) wenn die Gesellschaft Geschäfte betreibt, die ihr in dieser Konzession nicht gestattet sind;

4) wenn das Grundkapital der Gesellschaft sich durch Verluste um ein Drittel vermindert hat. .

§17.

Im Falle der Verwirkung des Rechts der Notenausgabe wird die Einziehung der von der Gesellschaft ausgegebenen Banknoten vom Reichskanzler nach Maßgabe des . angeordnet.

9 .

Der Reichskanzler behält sich das Recht vor, zuerst zum 31. Dezember 1934, alsdann aber von 10 zu 10 Jahren nach vor⸗ ausgegangener einjähriger Ankündigung entweder 31

die auf Grund dieser Konzession errichtete Deutsch⸗Ost⸗ afrikanische Bank aufzuheben und die Grundstücke derselben in Deutsch⸗-Ostafrika für den deutsch ostafrikanischen Landesfiskus gegen Erstattung des Buchwertes zu eiwerben, oder .

2) die samtlichen Anteile der Gesellschaft zum Nennwert für den deutsch⸗ostafrikanischen Landes fiskus zu erwerben.

In beiden Fällen geht der Reservefonds, soweit er nicht zur Deckung von Verlusten in Anspruch zu nehmen ist, zur einen Hälfte an die Anteilseigner, zur anderen Hälfte an3 den Fiskus des deutsch⸗ ostafrikanischen Schutzgebietes über. ; ö .

Abgesehen von den in Abs. 1 vorgesebenen Kündigungsterminen kann der Reichskanzler von dem in Abs. 1 Ziffer 2 bezeichneten Rechte Gebrauch machen, sobald die Hauptversammlung die Auflösung der Gefellschaft beschlessen hat, und zwar innerhalb einer Frist von vier Wochen.

Berlin, den 15. Januar 1905.

Der Reichskanzler. Graf von Bülow. Satzungen der Deutsch-Ostafrikanischen Bank. l. Allgemeine Bestimmungen. 81.

Unter der Firma „Deutsch⸗Ostafrikanische Bank‘ wird auf Grund des 5 11 des Schutzgebiete gesetz's (Reichs ⸗Gesetzbl. 1900, S. S153) eine Kolonialgesellschaft errichtet. .

F 2. Die Gesellschaft hat den Zweg, den Geldumlauf und die ln g ausgleichungen in Deutsch⸗Ostafrika sowie den Geldverkẽhr diefes Schutzgebietes mit Deutschland und dem Auslande zu regeln und zu erleichtern, ferner Bankgeschäfte einschließlich der Notenausgabe nach Maßgabe der ihr erteilten Tine zu betreiben.

Die Gesellschaft bat ihren Sitz und allgemeinen Gexichtsstand in Berlin. Sie ist berechtigt, überall im deutsch: ostafrikanischen Schutz⸗ gebiet sowse mit Zustimmung des Reichskanzlers in anderen Territorien

weiganstalten oder Agenturen zu errichten. Der Reichskanzler kann in Falle eines vorhandenen Bedärfnisses die Errichtung von Zweig⸗ anstalten an größeren Plätzen des Schutzgebietez anordnen. § 4.

Die Dauer der Gesellschaft ist nicht beschränkt, jedoch hat der Reichẽkanzser fich das Recht vorbehalten zuerst zum 31. Dezember 1934, alsdann aber von o, . 10 Jahren nach vorausgegangener einjähriger Ankündigung entweder t :

1 r Deutsch-Ostafrikanische Bank aufzubeben und die Grund⸗ stücke derfelben in Deutsch-⸗Ostafrika für den deutsch, ostafrikanischen Landesfiskus gegen Eistattung des Buchwertes zu erwerben, oder

2) die samtlichen Anteile der Gesellschaft zum Nennwert für den deutsch.ostaftikanischen Landesfiskus zu erwerben.

In beiden Fällen gebt der Reservefonds, soweit er nicht zur Deckung von Verlusten in Anspruch zu nehmen ist, zur einen Häffte an die Anteilseigner, zur anderen Hälfte an den Fiskus des deutsch—⸗ ostafrikanischen Schutz gebiets ö. ;

Die Organe der Gesellschaft sind:

der Vorstand, der Verwaltungsrat, die Hauptversammlung.

6.

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen rechtswirksam, sowest in der Konzession oder in diesen Satzungen nicht in anderes bestimmt ist, durch einmalige Veröffentlichung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger“. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, ihre Bekannt⸗

zer urch andere, vom Verwaltungsrate zu beslimmende machungen außer dem durch andere, vom Verwal zu bes Blätter zu veröffentlichen, ohne daß von dieser Veröffentlichung die