Fristen wird der Tag der Ausgabe des Blattes mit gerechnet. der Vertretungsbefugnis des Vorstandes unwirksam. . 109) über . die Belastung und Veräußerung von ptrersammlung mit infacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Ritgliedet tes Veiwmaltungs rats an kdesend sein sonten ,,, II. Grundkapital. . en,. . und Verwendung des Reservefonds (9 18), 2 8. i. 2 , . schl 5 50. ; schein zur Abhebung neuer Gew innanteilscheine nach Ahlauf des zehn⸗ sa 12) über die alljãbrlich der Verwaltung in Oftafrika zu erteilenk, ĩ ö ö nig n , b J. 9 3 an 6 Der Vanrsitzende des Verwaltungsrats und sein Stellvertreter jährigen Zeitraumes. Die Gewinnanteilscheine und die Erneuerungt⸗ Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus 2 Millionen Mark Entlast . g PVstimmungsmodus Widerspruch erhoben wird, durch Löeabe von werden ermächtigt, die Genehmigung dieser Satzungen be dem Reichs- scheine lauten stets auf den Inhaber. 6. 1 Millionen Ruvien), eingeteilt in 4000 Anteile von je 500 Mark. null tung. 8 31 2 absoluter . u 3 . in kanzjler und die Verleihung der im 11 des S utzgebietsgeseßzs vor 8 13. Solange die Anseile nicht vollgezablt sind, gelten nur die uf die Anteile werden bei Errichtung der Gesellschaft 25 Prozent utsche Ueber die Verhandlungen And! Beschlüsse des Vemwalt ae der 2 ie mn 6 ee 1 n e . 66 . gesehenen Rechte nachzufuchen und die etwa, Lon den Reickebehörden in dem Stammbuch der Gefellschaft Singetragenen der Gesellschaft eingezahlt; weitere Einzahlungen oder die Volljahlung kann der ist ein won dem Vorfttzenden und mindestenz inen welten Mithin den Di 87 iedern statt, welche 3 . 2. Stimmen erhalten fee n nn Ergänzungen und Aenderungen dieser Sützungen mit ver, gegen über als Mitglieder. ᷣ ; Vorstand mit Genehmigung des Verwaltungsrats mit mindestens u mmrler e nende n ol zu fahren haben. Bei Stlmmergleichheit entscheidet das Los. indlicher Kraft fär die Gefellschaft und die sämtlichin Gründer und Wenn das Eigentum eines Anteils vor der Vollzahlung auf einen a. , n . e ãgen 32 z zeichn z ; De de e . . . 6 Anteilseigner derselben ju beschließen. , ,, m , , , 9 n n. e. Wird die Zahlung in der festgesetzten Fri leistet, so kann 4 3 . ; . rotololl der Hauptveisar nö einem Notar s. Befertigt worden ist, bel der Gefellfchaft anzumelden der k — * ln; der ire. . 65 5 3 . ö. e, ,. Erh e g 9 Die nn, ö aufgenommen . h. . , ., . k. . H 286 5 . rr effet 16 ern ) in 6. 53 6 ö. dem Anteilscheine zu n. ins Falligkei i i e . in „wenn unter dem Namen „Deutsch⸗Ostafrikanische . 52. . . terjeichnen. as werden nur die Ergebni = 1 e u ODstafritani ant in Berlin. tteigentümer eines teils w s als Mit = 26 6 ö ,, 1 Bank“ von einem Mitgliede des Vorstandes oder von zwei Prokuristen Die Hauptversammlung vertritt die Gesamtheit der Gesellschaftẽ⸗ — * K. . Jö Vom 9. Februar 1905. 2 wenn sie die ö e , . gleicher Frist und unter Androhung des Ausschlusses statt unden hat, vollzogen sind. ; mit . Ihre Beschlüsse und Wahlen sind für alle Mitglieder ; — In Gemäßbeit des 311 des Schutzgebiete gesetze Reichs gesetzbl. mächtigten in dein i n, n haben. ö . n, 3 n . * 1. 56413 Die Bestellung der orste s? al cer und der Prokuristen der V S8 33 H ö . J 3. ; =. 5 . . 46 sich de jet d enn, . . . unsten der Gesellschaft für u nd der über den An — ; er P . . . 2 Der Bandesn? k ö nin 6 die Mitglieder far ö. der Ge Festellt Schein für kraftlos erklärt werden. Diese Erklärung wird Gesellschaft geschieht zu notariellem Protokoll und ist bekannt zu k 2 ,,,, . in . n . Ein Beschluß der Hauptversammlung auf Auflösung der Gesellschaft beschlssen, 27 k . S n Gesellschaftsberhältnisse dem in Berlin zuftändigen Gerichte erfter bm sckriftlich mit zeteilt und der füh zerfallen erklärte Anteil der machen. Das Protokoll dient als Hatttmalion. . . i, awie auf, Herabsetzung des Grundkapttals bedarf der Genehmigung Zzuf. Grund ihrer vom Reichskanzler , . Satzungen die Instanz Hesellschaft zugeschrieben; die letztere ist berechtigt, ibr zugeschriebene 5. ⸗ i, , , ei, . , , . e, . es Reichskanzlers. Die Genehmigung eines Beschlusses auf Auflõsung Fahigkeit beizulegen, unter ihrem Namen Rechte, ins besondere Eigentum III. Bilanz, Ermittlung und Verwendung des Ertrags, Anteile zu verwerten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens Der Vorstand ernennt und entläßt die; Beamten der Gesellschaft und die etwaigen Fefelsschaftzblätter s 6) unter Angabe der u re. er Gelellschaft kann nicht verfagt werden, wenn das Grundkapital der und andere dingliche Rechte an Grundstücken ju erwerben, Verbindlich. Reservefonds.́ ist nicht ausgeschlossen. 38 . . WJ handelnden Gegen län de wen gsiens 173 Tage rar dern nern ', * n. durch me,. le. , gj micha keiten einzugehen, bor Gericht ju klagen und' verklagt zu werden. 8. 15. Das Geschäftejahr ist das Kalenderjabr. Das erste Ge—= Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr Grundkapital durch Ausgabe der Vorftand die nehmigung des Vermaltun dre, einzuholen. Sie Tage. . ,, sind die Tage der Ginladung und Haupt. besch df , 1 ö Fei e,. . ye , , . J . is bi D ö i . weiterer Anteile bon je zoo zu erhöhen. Zu einer Erhöhung des Vollmacht der Beamten der Gesellschaft erstreckt sich im Zweifel auf versammlung ein griffen. ⸗ ( Wochen erklären, daß er — vorbehaltlich der innerhalb einer an— Beschluß des Bundegrats, Bilanz für das abgelaufene Geschafts ahr zu ziehen. Dei. muß mit Grundkapitals ist ein Beschluß der Hauptverfammlung erforderlich. glle Rechtehandtungen, welche die Ausführung der dem Beamten oder Ein Mitglied kann, soweit nicht 33 Vertretung oder Ver, emessenen, Zeit berbeizuführenden Zustimmung der gefetzgebenden betreffend die Deutfche Koloniaf-Eifenbabn-Bau- und der GSewi d Berluf ö . din solche. Heschlus bedarf alle das Grund terre er e, Betis Bevollmächtigten aufgetragenen Scschäfte gen öhniih mit sich bringt. tretung dürch einen Handlungsbepoll̃ächtigten oder die Vertretung re ge fts — die samtlichen Anteile der Geselischaft 5 Nenn- Betriebs Gesellschaft in Berlin. g Der; ö . e, . 9 , , . Bon is KFihlonzz Marz aböbt wenren fell, der Mestätigung. tes fowen Ji nach den zur Anwendung kommenden Gefetzen einer . 6 ge . und e, , 2. ler werk für den deutsch ostafrifanischen Landesfigkug ertzirböt, wobei ber Vom 9. Februar 1965. er saern n li bem T e, , n n, eg r . s in Ostafri üss e r gn e nnn 2 . e n,, . nge Resernekonde soweit ee nicht zur Beganz bon Verlusten in An pruch In Gemäßheit des 811 des Schutzgebietgesetzz (Reichsgesetznl. bericht der Sauptverfammlung alljährlich Tor dem 35. Je ne. , r ,,, enn genf, Tft mn, . ger c e mr. gi sl f e rr n 5 AM muhmnen, ist, zut Hälfte an zen Fanzesfistus des ostafrikanischen 19060 S. 23) wird nachstehendes jur öffentlichen Kenntnis gebracht: gelegt werden. Die Zei ; ; 31 9 K ere fe des Deutschen Reiches sein; der Reichskanzler kann Ausnahmen ,. , n, 33 3 — ,, 3 Schutz gebiets, zur Hätfte an die Anteilseigner übergeht. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom J. Februar d. J. Der Hauptversammlung ist die Genehmigung der Bilanz sowie ie Zeichner der auszugebenden Anteile sowie demnä eren ; J
* § 43 beschlof ̃ al. dij ie Ee ba fr e Sn, mn, 1 f ̃ sellschaf ĩ ᷓ ĩ ũ ĩ . . eschloffen, der Deutschen Kolonial⸗-Cisenbahn⸗-Bau⸗ und Betriebs. die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsfährung des Vorstantes Fecktsrachtolger bilden die Gesellschat. Die Anteile sind unteilbar. b. Der Verwaltungsrat. i r , m, n, 5 nn, Für die Liquidation gelten die Vorschtiften der ss 48, 43 des Gesellschaft in Berlin uf Seund ihrer vom Reichskanzler genehmigten und des Aufsichtsrats vorbehalten. Einzelne Mitglieder können nicht auf Teilung klagen. 824
S 24. Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der nach Tilgung , Ter tn l chen der Satzungen die Fähigkeit beizulegen, unter ihrem Ramen Rechte, ins= s 16. Auf Vorschlag des Aussichtsrats beschließt die Hauptver § 10. Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern; 5 34 a. x Gesellschaft verbleibende Betrag wird den Mitgliedern nach dem Ver. Fesondere Eigentum und anderẽ dingliche Rechte an Grundstücken ju sammlung über die SDöhe der vorzunehmenden Abschreibungen und Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern die Mitglieder müssen Reichsangebörige sein, soweit nicht der FReichs= Nach Volljahlung der Anteile können nur solche Mitglieder in hältnis der von ihnen geleisteten Einzahlungen ausbezahlt. erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und ver⸗ lanstigen Rücklagen. Der gach Abzug der Abschreibungen und fonstigen nur das Gesellschaftsvermögen. kanzler, im einzelnen Falle Ausnahmen zusäßt, Die Mitglieder des der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben, deren Anteile au Uebersteigt der auf, die einzelnen Anteile entfallende Betrag den flagt ju werden. Rücklagen sich ergebende Reingewinn wird wie folgt verwendet: ; § 11. Verwaltungsrats können nicht zugleich Mitglieder des Borstandes den Namen umgeschrieken und in die. Stam mbũcher der Gesellschait Nennwert der auf dieselben geleisteten Einzablungen, so ist der Üeber . / ö. a. 3 vom Hundert werden Lem ordentlichen Reservefonds zugeführt. Der Zeichner eines Anteils ist für die Zahlung des vollen Nenn⸗ Oder dauernde Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern sein. Nur für eingetragen sind (6 12 der welche ibre auf den Inhaber lautenden 4 5 bis zur Höhe des Reservefonds jwischen dem Landesfiskus des Satzungen der Deutschen Kolonial- Eisenbahn-Bau- und b. Alsdann wird auf die Anteile ein Gewinnanteil bis zu 4 vom betrags sowie des etwa festgesetzten Agios verhaftet. einen im voraus begrenzten Zeitraum kann? der Verwaltungsrat Anteile wenigstens fünf Tage vor dem Tage der Hauptversammlung tafrikanischen , , und den Anteilseignern zu gleichen Berriebs-Gesellschaft. Sundert verteilt. . ö . Darüber hinaus haben die Mitglieder der Gesellschaft keine Ver⸗ einjelne seiner Hei. , zu Stellvertretern behinderter Vorstandz. bei dem Vorstande oder bei denjenigen Stellen, welche in der Bekannt Hälften zu teilen. Ein weiter etwa vorhandener Ueberschuß fallt . . Allgemeine Bestimmungen. 8; Von dem Ueberschuß beziehen die Mitglieder des Vorstandes pflichtung. mitglieder bestellen; während diefes Zeitraums und bis zur Entlaftung machung (5 33 Abs. 1) bezeichnet worden sind, gegen Bescheiniguns Tusschließlich dem Landesfiskus des ostafrikanischen Schutz gebiets zu. 8 J. Unter der Firmg: . und die Angestellten der Gesellschaft die etwaigenfalls ihnen Dertraglich Die Zeichner von Anteilen und deren Rechtsnachfolger können des Vertreters darf der letztere eine Tätigkeit als Mitglied des Ver- binterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Generalverfammung 44. Deutsche Kolonial · Eisenbabn⸗ Bau und Betriebs⸗Gesellschaft iugesicherten Gewinnanteil. ; ö von den ihnen obliegenden Leistungen nicht befreit werden und sind waltung rats nicht ausũben. . . daselbst belassen. Die Verteilung darf nicht 44 volljogen werden, als nach Ablauf wird auf Grund des 5 11 des Schutzgebietsgesetzes (Reichsgefetzbl. I900, 4d. Der verbleibende Ueberschuß wird Kauf die Anteile als nach⸗ nicht befugt, gegen das Recht auf diese Leistungen eine Forderung an Die Mitglieder werden aus den Mitgliedern der Gesellschaft ö . ; ⸗ eines Jahres, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Auflsfung S. S153) eine Kolonialgesellschaft errichtet . = träglicher Gewinnanteil verteilt, sofern nicht die Hauptversammlung die Gefellschaft auf urechnen. durch die Sauptversammlung gewähst. Ihre Wahl erfolgt auf fünf In der Hauptversammlung berechtigt jeder Anteil zu einer der Gesellschaft unter Aufforderung der Gläubiger, sich bei ihr zu 3.2. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und die beschlic t ibn zu außezordentlichen Abschreibungen und Rücklagen, S 12. Jahre. Von den gewählten Mitgliedern scheidet jährlich ein Fünfte Stimme. melden, im Deutschen Reichtankiger und in den Gefellschaftsblättern Errichtung sowie der Betrieb don Eisenbahnen, Kleinbahnen und um. Vortrage auf neue Rechnung Ider zu Wohlfahrts, und gemein— Die Urkunden äber die Anteil: der Gesellschaft Anteilschein) Zus. In den, ersten fünf Jabren entscheidet über den Austritt das 3 8365. ? bekannt gemacht ist. Bekannte Glaͤubiger sind auch dann zu befriedigen, fenanlagen in den deutschen Schutzgebieten. Zur Erfüllung diefer nüßigen Zwecken zu verwenden. Vortrage auf neue Rechnung sind lauten, solange dieselben nicht voll eingezahlt sind, auf den Namen Logs, später die Reihenfolge des Eintritts. Die Ausscheidenden sind 9 Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des wenn sie sich nicht melden. Im übrigen wird nach Z 53 des Buͤrger— wecke ist die Gesellschaft berechtigt: ö frei von den den ju a und 8e erwähnten Verwendungen. ö und werden mit Angabe der Eigentümer nach Namen, Stand und wieder wählbar. Verwaltungsrates oder, im Falle seiner Verhinderung, sein Stell. sichen Heer verfahren. I Konzessionen ju erwerben und zu veräußern, . Die Veiteilung des Gewinns auf die Anteile erfolgt nach Maß Wohnort in die Stammbücher der Gesellschaft eingetragen. Nach der Die Wahl jum Mitgliede des Verwaltungsrats kann auch vor vertreter der, denn auch dieser verhindert ist, ein anderes der an. 8 45 Q Eisenbahnen und Kleinbahnen mit mechanischer oder animalischer gabe der geleisteten Einzahlunggn. Jö Voelliablung lazten die Anteitscheine auf den Inhaber, können aber Ablauf des JZeitraumeg, füt welchen die Wabi erfolgt ist, durch die wesenden Häitglicker des Verwaltungsrates, bon denen immer das an Auf Grund Liner Herabletzung des Grundkapitals dürfen Triebkraft in den deutschen Schutzgebieten für eigene oder fremte Ist eine Cinzablung im Laufe des Geschãltẽ jahres eir gefordert auch auf den Namen umgeschrieben werden und sind dann in die Hauxtversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der ver. Jahren älteste Mitglied vor den Äbrigen das Vorrecht zur Ueber⸗ Zabluͤngen an die Ytitglieder . nicht eher erfolgen i Rechnung zu bauen oder durch Vergebung des Baues an andere bauen war. so entfällt auf den eingezahlten Betrag der Gewinnanteil nur Stammbücher der Gesellschaft einzutragen. tretenen Stimmen widerrufen werden. 3 — nahme des Vorsitzes hat. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen, — 16m uf eines Jabres, von dem Tage an gerechnet, an weichem zu laffen, zu betreiben oder durch lebersassung des Betriebes an andere nach er ltnis der Zeit von der Einzahlung bis zum Ablaufe des 513. Ueber die Wahlen zum Verwaltungsrat ist ein notarielles . 6 . *. , e, rn sowie e , n, n, gr ad setzun/ des Grun dkapitẽ ls nter Mn force, betreiben zu lassen, den Betrieb der Bahnen anderer zu übernehmen, gehn n w 1. Zuli Mit 6 3 , t 3 . Eigentũmer n. die Protokoll aufzunehmen. 3 20 ie se r,, 3 genen , . u, . 366 der Siäubiger der Gesellschaft, sich bei ibhr 11 melken, n Reichs 9636 ure, ö . , ö ns n 9 h n , ri e erfolgt spätestens am 1. Juli Dividendenscheine für die nächsten 10 Jahre und einen Erneuerunge⸗ 22 8 w ? clue ni 5 j nieiger und in den Gesellschaftablättern bekannt gemacht ist und ; 1 w r. ; 8 17 chr Re. nds di 42 . ; n e, en, , ,. j 3 Ve u orden sind, koͤnnen Beschlüsse nicht gefaßt werden; hiervon ift edoch anzeiger ur ö = gen und ausjunutzen, auch Anlagen un eschäfte im Wirtschaftsgebiet S 17. Der ordentliche Reservefonds dient zur Deckung eines aus schein zur Abhebung neuer Dividendenscheine nach Ablauf des zehn Der Verwaltungsrat wãhlt jährlich in seiner ersten Sitzung nach rr g r, , . Häupiberfammlung gestellten Tre. nachdem die Gläubiger, die sich gemeldet haben, befriedigt oder sicher⸗ der . za . 9 und . . 6 der Silan; sich ergebenden Berlustes am Gesellschaftskapitak fowie zur
cen ö . *. ᷓ ö sei der Beschlut ö ?
ährigen Zeitraums. Die Dividendenscheine und Erneuerungsscheine der ordentlichen uptversammlung seinen Vorsitzenden und 63 ĩ i gestellt worden sind. Eine durch Herabsetzung des Grundkapitals der ö 4 ö . 5 1. f z ᷣ 55 zindestens ei Ivertt esselben. Der Vo ide und seine auf Berufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ausgencmmen' ; rar. ; 5 reichung der erwähnten Gesellschafiszwecke erforderlich und dien! Bestreitung von anderen unvorhergesehenen oder außerordentlichen kel ö r er en, er ,. sein. ö 3 Meitglieker, welche in der Hauptversammlung zufammen mindeftenz Feimedte Hefreiung der Mitelitder ven der Verpflichtung zur estung 5 kw auch solche Cen f n, und ,, iu 4 Bedürfgissen der Seselsckast. Die Ulebermeisungen an den Heserbe,.
5 14. . ; . den ĩ ñ̃ ; von Cinjahlungen auf die von ihnen übernommenen Anteile tritt nicht n ö . 3 5 1 . . 2 4 . n — ö zehnten Teil des Gesamtbetrages der Stimmen zu führen berechtigt n Siniahlung wernomn ern, endl n derartigen Unt g d sjonds hören auf, sobald und so oft er die Söbe von 15 v. H. des , er r, Ter fene ;,, e . r, , r n J // . . 1 d . . 9 mit mindestens siebentägiger Frist so oft berufen, als die Geschäfte es daß Segenstände, die zur Zuständigkeit der tversammlung gehören, VI. Aufsichts behörde ) Zpeigniederlasfungen im Deutschen Reiche und in den deutschen Eine besondere Anlegung des Betrags des ordentlichen Reserve— 1 das Eigentum eines Anteils vor der Volljahlung auf erfordern, mindeffeng jweimal in jedem Jahre. Er muß außer zur Beschlußfaffung angelündigt werden. Diese Gegenstände find auf 8 46 . Schutzgebieten zu errichten. fonds ist nicht erforderlich. J w a, ,,,, des Anteilscheine; dim tinnen 14 Tazen gerufen werden, wenn es bon wenigstens drei; die Tagetzordnung der nächsten Hauptversammlung zu setzen. . . S8. 3. Die Gesellschaft hat ihren Sitz und allgemeinen Gerichts- Ds bei der Ausgake neuer Anteilschtine der Gesellichaft etwa einen e,, 3 soo 1 ie * 2 27 ng 6 n in e Ilitglietern ber r en nd e hig r m a' w' Wird das Verlangen nach erfolgter Einberufung der Haupt. Die Aufficht über die Gesellschaft wird von dem Reichekanzler stand in Berlin. zu gewinnende Aufgeld fließt dem ordentlichen Reservefonds zu. y—. 8j t 6. . , re , . ? D Den außerhalh Berlins wohnenden Mitgliedern des Verwaltungs. versammlung gestellt so müssen solche Antraͤge * Erweiterung der geführt. . : * § 1. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht beschränkt. 8 1833 Der gemäß 8 . Abfatz 3 geschaffene Betriebsreservefonds dem Antei re t n ern ee n, mer e t., 2 rats werden die Reise, und Aufenthaltskosten vergütet. Den Mit. Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Versammlunggtage bei Derselbe wird zn diesem Behufe . Tommifsar bestellen. 3 5. Die Srgane der Gefellschaft sind: dient ausschließlich zur Deckung von Verlusten, welche bei pachtweise * di er fa, . 8 im Ile bud ben e h er me gliedern, des Verwaltungsrats ist für ihre Mühewaltung eine Gesamt.! dem Vorstande eingereicht sein. Sie find alsdann nachtrag lich anf = n ,, . e, . bᷣ . ann, * 2 der . feierte n Bettieben von Gisenbabnen in den Schutzbieten ent. eme igte die Tagesordnung der anberaumten Hauptversammlung ju fetzen, und rats und an den Hauptversammlungen teilsinekmen, von dem Vör— ber Jusstchtrat. standen sind.
ädigung von 4000 , die als Unkosten verbucht werden, zu jahlen. Tag nung n 1 ö ; . I ñ ; ; 2 ö . 6 re n. ng e. 3 dem en, 2 en,, . es ist dies mindestens vier Tage vor dem Verfammlungstage bekannt . ig ,. 82 die Hauptversammlung. Der Betrag des Betriebsreservefonds ist in Schuldverschreibungen
Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen unterwerfen sich die ef fũ . * schãfts achen. sellsch —: 3. ger 8 Di sellschaft echts. des Deutschen Reiches oder eines deutsche desstaates oder d D ee er r e , n, i denn, , , , e ,, d we 3 , Gesellschaftsverhältnisse dem in Berlin zusländigen Gerichte erster slandcs konnen an en Sihngen Ken Ker wal agen e Geer: In jedem Jahre findet eins ordentliche Sauptversammlung vor dazu berechtigter Mitalieder der Gesellschaft auf Berufung der Haupt— malige Veroffentlichung in Yeutschen gleiche an eig? 1 mn, Deutschen legung ist nur mit Genehmigung der Auffichtebe b örde zufgsstz.
nstanz. ) ; ; 3 59 338 ; ; ĩ ĩ ö versammlung in Gemäßheit des 5 37 Ziffer 2 nicht entsprochen wird, ; * ; . ; . 1 3 Stimme teilnehmen; sie sind auf Beschluß des Verwaltungsrats zu Ablauf des Monats Juni statt. Eine K n. vder aug sonstigen wichtigen Gründen ine aue old il g. Kolonialblatt. Ist. der Betriebsreserpefonds durch eine Entnahme bei einem
III. Bilan, Ermittlung und Verwendung des Ertrags, einer solchen Teilnahme dverpfüchtet. versammlung wird berufen, so oft es im Interesse der 2 Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, ihre Bekanntmachungen Jahrcsabschlusse verringert worden, so sind alle reinen Ueberschüsse, . ; ꝛ— ff * 5 ußerdem: dersammlung zu berufen. ; . , . ; g. ; e.
. w , , , r
3 Geschäftejabr ist d 9 16, Das erst chãfts abgabe ke dnn. 1 find folche Beschlüsse nut wirkfam,. wenn gefaßt ist (z 33 Abf. 2) der Gonbderngur de deutsch. ostafrikanischen Schuß gebiets einen Kom. wirksamkeif der Bekanntinachtug abbangt. 9 mnwvmyächst zur Ergänzung des Fonds bis jur urfprünglichen Löbe don
, 3. n ea gn. 2 , , fie von allen Mitgliedern übereinftimmend gefaßt werden 2) wenn Mitglieder, welche zusammen mindestens den vierten missar zur Beauffichtigung., des Geschäftsbetriebs der Gefelschaft m Bei hekanntgemachten Fristen wird der Tag der Ausgabe des 100 000 6 zu verwenden.
— . 3 66 6. ö , gin nn 8 26 Teil des Gejamtböttages der jeweilig ausgegebenen Anteile bestzzn, Schutzgehlet ernennen. Dieser Kommiffar ist inebefondere befugt, in Blattes mitgerechnet. 5 18. Wenn Lie. Gesellschaft Eisenbahnen als Eigentümerin . 1 das abgelaufene Geschãfte jahr un ziehen . 5 Der Verwaltungsrat ist beschlußfãhi wenn mindestens die Hälfte die Einberufung fordern und dem Vorstande zur Vorlage an die den gewöhnlichen Geschäftsstunden und im Beisein eines Beamten 1 Grundkapitan e. muß zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wieder- n 1a. nee e e,. n. . . ,,, muß ire n, . unst? ig, . 2 auptversammlung einen schriftlichen Antrag einreichen, deffen Gegen— Rr Bank von, dem Gang der 2 Kenntnis zu nehmen die 8§ 7. Das Grundkapital der HDefsellschaft beträgt vier Milli lehrenden Erneuerung des Oberbaues und der rollenden Eisenbabn⸗ En der Gemmn , un * * n, den 1 ö a. allt. S6 t, bei Sti leichheit stand innerhalb der Zuständigkeit der Hauptdersammlung liegt; Dächer. Portefeuilles und Kassenbestaͤnde der Bank einzusehen sowie M 83 sjt in vierlansend Autll 36 jscseagt die liehen gie bamtttei ein besonderer Erneuerungsfonds geschaffen werden. stand und die Verhältnisss entwickelnden Berichte des Vorstandes Die Mitglieder haben gleiches Stimmrecht, bei Stimmengleichheit 3) wenn über die Auflöfang der Gesess change renn Ver— den ordentlichen und außerordentlichen Kassenrevisionen beijuwohnen. Mark, eingeteilt in viertausend nteile üher je tausend Mark. Auf Die Juschüse zu dem CGrncuerunge font ind? aft Ken meer. sowie mit dem von dem Verwaltungsrat zu erstattenden Reyvisionz. entscheidet der Vorsitzende. 847 die Anteile werden bei Errichtung der Gesellschaft 25 v. H. eingezahlt; cinndhmen zu (leisten und!? werden mon Item Au sfihtẽrat n
̃ ; * säh lich v? g, n, , me ꝛ . es 3 25 getroffen schmelzung mit einer anderen Gefellschaft oder die Umwandlung shrer : . , , . ; der die? J ] . ĩ r z n.2 3 der Hauptversammnlung alljahrlich vor dem 30. Juni vorgelegt em ,, . gi ele e e n n , Be rechtlichen Form zu beschließen ist. Die Aufsicht wird darauf gerichtet, daß die Geschäftsführung der an, , nde e ö ung lamm, der Herstand mit Genebmiguug der Aussichtsbebörde nach Bedürfnis von drei zu
; 146 indestens vierwöchentlicher Frist ; 55 =. ĩ z ; ; ö ; Gesellscha 2 bezeichneten Zwecke und den übrigen Be⸗ 5. un 1 drei Jahren nach Hundertsätzen vom Werte der vorkandenen rollenden Der Hauxtversammlung ist die Genehmigung der Bilanz sowie 527. S§ 38. äsellsckafst dem 9 8 2. ; ; l einfordern. . 32 ; z n . . di eln nder r tei lan die Geschastafähiung des Vorstunkes Der Vermwaltungerat beschlöözf feine Geschäftgsrdnung. mann en bens engen e, fe melee e ien, , gie gaäteng n dea esl gefs rich gleieh se kr e und Verwaltungsrats vorbehalten. t § 286. schäftsbericht des Vorstandes und die Bemerkungen des Verwaltungẽ⸗ ve, onder find der Genebhnie nee e , . . der Säumige zur f lun der fälligen Beträge nebst 5 v. H. Zinsen Marea . die Zinfen des Erneucrun 6 eff 3 4 1. De Crflartmngen B. Verwaltusgstatz sind rechtgältig vollzcgen, Ktes übck den. Abschluß de, abgelaufenen Rechnung sahres int Grßr. erf! bahn dhigkeit germtse ö im fg we anhalten neden, Siam ftr Uebersteigt der. Erneugrungsfondg den fünften Teil des für
Rechtswirksamkeit zer Bekanntmachung abhängt. Bei belannt gemachten J lung mit umtrken haben. Dritten gegenüber ist jedoch eine Beschränkung 2 über die Kraftloserklärung von Anteilscheinen E 7 Abs. 2; Vorbebaltlich dieser Bestimmung werden die Beschlüsse der Wabl bedarf. und zwar auch dann, wenn weniger als die Hãlfte der s 12. Mit den Anteilscheinen erhält der Eigentümer zugleich die
8 f Vors Ve gsr schli j 3 ; ö a ö = gebra j 7 i j s. . . . ö . ess i i gẽ t i ĩ . Ee 5. 4 . ; Auf, Vorscklag, dec Verwaltungsrats beschließt. die 6. wenn sie die Unterschrift Der Verwaltungsrat der Beutsch.-Sft⸗ terung gebracht und wird über die Genehmigung des n,, 1) die Wahl der Mitglieder des Vorstandes (5 20), dessen kann nach zweimaliger Zablungsgufforderung, welche in gleicher die Festsetzung des jährlichen Zuschusses ermittelten Kavpitalwerts, so
versammlung über die Höhe der vorzunehmenden Abschreibunge und über die hieran sich knüpfenden Vorschläge (65 15 und 17) rist und unter Androhung des Ausschlusses stattzufinden hat, durch unteiblelkf für dieses Jaht nicht nur der Juschuß, ene müss m dl
; n n g. . 1 afrikanischen Bank“ und die Namensunterschrift des Vorsitzenden oder . — , E. 3 die Beschlüsse der Gesellschaft, nach welchen eine Aenderung ] ; * w, ; 1 ack, Abi Fer, Abschteibungen fich ergebende Reingewinn ist in seines Stellvertreters und eines weiteren Mitglieds des Verwaltungs⸗ 1csuß gefaßt. Sodann werden die fälligen Wahlen (6 * Absatz ?) der Satzungen erfolgen (8 39) oder die Gefellschaft aufgelõst oder mit r n en . ,, , n r. uch die E
folgender Weise zu verteilen: rats tragen. Die Legitimation des Verwaltungsrats wird durch in volliogen. ; ; einer anderen vereinigt werden (Gz 37 Ziffer 3) soll; zu einer Erhöhun m,. ö ö 3 m. Erneuerungsfonds den Betriebseinnahmen zugeführt ö ; 2 ö ‚ Die Bilanz nebst Sewinn⸗ und Verlustrechnung mit dem Ge— , ; 8 Schein für kraftlos erklärt werden. Diese Erklärung wird ibm ; g
I Zunächst wird der jwanzigste Teil dem Reservefonds zu= z ) . , , , ; * ö g,. ; ö ö m . ; geschrieben, solange derselbe nicht ein Drittel des eingezahlten Grund- . der Wahlverhandlung ausgefertigtes notarielles Attest er; schäftsberichte des Vorstandes und den , , des Verwaltungz⸗ . , schriftlich mitgeteilt und der für verfallen erklärte Anteil der Ge— 66 ö ist in gleicher Weise wie der
kapitals überschreitet; . rates müssen während zwei Wochen vor der Versammlung in den i. j ng5! sellschaft zugeschrieben; Tie letztere ist berechtigt, ihr zugeschriebene r ⸗ . nn, m, 2 . e ilsei ; rdentli ii w . hatt sesls e, 1 Mart erhöht werden soll G 3); r . 56 dmag . . 6 38 20.. Wenn die Gesellschaft Eisenbahnen als Eigentümerin bestzzt, bis . n, r, , , 1 Dividende Der Der n n gen, * gesamte Geschäftsführung in . der Gesellschaft zur Einsicht eines jeden Anteileigners 3) die allgemeinen Geschäftsanweisungen und Dienstinstruktionen. . , Die Geltendmachung eines weiteren Schadens so muß ferner zur Bestretzung von Ausgaben, die durch außer ) von dem verbleibenden Ueberschuß erhält der Verwaltungsrat .. ö , ,, . . 6 Die Hauptversammlung ist berechtigt, wenn die Bilanz nicht so⸗ VII. Uebergangsbestim mungen. Die ersten Uebernehmer der Anteile haben außerdem mit der de, , . , 10 Prozent als Tantieme (gl, auch 8 25 Abs. 2); zeit uber dieselben Berichterstattung von dem Vorstand berlangen und gleich genebmigt wird, einen Ausschuß zur Nachprüfung zu ernennen. 3 48 ersten Einzahlung eine fernere auf die weiteren Einzahlungen in Höhe diesem Speʒiasteserhefon d sind aus dem Reingewinn zu leiften und 4 aledann erhalten die Anteilseigner ein weiteres Prozent des n , , n, , ne, r. , 1 Die Hauptversammlung ist ferner berechtigt, über die Geltend— . fz er, , , n 0 eteise n von 75 v. S5. des Nennwerts der Anteile nicht anzurechnende Summe 7 . 9 per en Tenn nnn, durch seinen Vorsitzenden oder durch einzelne von dem Verwaltungs⸗ ? ef mms, ; * ie sämtlichen zunächst ausjugebenden 4009 Arteile sind von den ö . . werden vom Aufsichtsrat mit Genehmigung der Aufsichtsbebörde nach eingezablten Grundkapitals; . . . rate zu bestimmende Mitglieker ve Bücher and Schr ter m Gesel⸗ machung von Ansprüchen der Gesellschaft aus der Verantwortlichk-it uchbenannten Gründern der Gescllschaft zu jihrem Jen! wert? ten on 10 v. S. des Nennwerts der Anteile in barem Gelde zu leisten. Bedürfnis von drei zu drei Jahren festgefetzt. Ihm fließen außerdem ) der etwa verbleibende Ueberreft wird zur Hälfte an die Anteils- schaft einsehen foro den Vestand der Gesellschaftzkasse und die der Mitglieder des Vorstandes bezw. des Verwaltungsrates und über ö Diese besondere Leistung von inegesamt 400 000 ½ wird zur ; 2 . eb.
5 ö w 5 sghug den , fta r- — ; . ; ; 826 . . nommen worden, und zwar: r gr, r r r, ꝛ die Zinsen des Spezialreserpefonds selbst zu. Erreicht der Spezial⸗ r mn, n, an den Landesfiskus des deutsch⸗ostafrikanischen Bestände an Wertpapieren, Jandelspapieren und Waren unterfuchen die zu diesem Zweck einiuleitenden Schritte Beschlüffe zu fasffen und Deuisch. Ostafrilanische Gesellschaft, Berlin 2800 , . eines Betriebsreservefonds verwandt. reserdefonds ins beim Aussichtarat nit enn e r deer üer. — 6 — ** D 8 30 2 .
. . . zur Ausführung derselben Bevollmächigte zu wählen. Ansprüche diefer 3 . Die Zeichner der auszugehenden Anteile sowie demnächst ö *] , Frreicht din sich für die Anteil?izner, ergebende Dixidende nicht ꝛ chli : insbes Art müssen geltend gemacht werden, wenn es in der Hauptversamm— . . deren. Rechtgnachfolßzg bilden die Hesellschasft. Die Anteile sind behörde Au bestimmend; Höhe des Werts der Vahnanklagen, fo können drei Prozent des eingemnhlten Grundkapital, so ist das Fehlende aus Der Bemaltun gott beschlifßt , sellschaf lung mit, einfacher Stimmenmehrheit beschlossen oder von einer 66 2 . n. Berlin 8 unteilbar. Cinzelne Mitglieder können nicht auf Tellung klagen. für 2 337 die es 0 weiters h schisse n, . :
Aus Sem NReserdfondè zu ergänzen, scweit derselbe zehn Prozent de; . über die Grundsätze, hach welchen die Gesellschaft unter Be— Veinderheit, die mindestens den vierten Teil des Grundkapitals ber— Sell , e, 8* 3 1 §.9. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft' haftet den des Sich 2 . n, . ist in gleicher Weise wie der Grundkapitals ũbersteigt. . z rũcksichtigung der Konzession Ban geschãfte betreiben darf; fritt, verlangt wird. elbrũ 2 6 1 * Gläubigern ut das Gefell chafte bern sen es Betriebsreservefonds anzulegen.
Das bei der Begebung ron Anteilscheinen der Gesellschaft etwa Y über die Frrichtung don , n , . und Agenturen; Die Hauptversammlung beschließt ferner über Abänderungen und Hang en . 1 Hö §z 10. Der Zeichner eines Anteils ist für die Zahlung des vollen IV. Verwaltung. zu gewinnende Aufgeld fließt dem Reservefonds zu. ̊. . ⸗ 8) uher, die Anstellung und Zesoldung Der Mitglieder des Vor⸗ Ergänzungen der Satzungen einschließlich der Erhöhung und Herab⸗ 3 3333 Cę. Ve ö 166 Nennbetrags sowie des etwa festgesetzten Aufgeldes verhaftet a. Der Vorstand.
Die Zahlung der zur Verteilung gelangenden Beträge erfolgt stanzes 8 20M), die ene bmigung der Nestelluyg don Profuristen setzung des Grundkapitals. 36 we. 56 3 8 En , Darüber hinaus haben die . der Gesellschaft keine Ver⸗ sz 21. Der Voistand vertritt die Gesellschaft nach außen in allen spätestens am 1. Juli nach dem abgelaufenen Beschãfte jahre. 8 26 serner iber de Ernennung . , n. Vertrete der Gesell. Außerdem steht der ordentlichen Hauptversammlung der Beschluß *. ö e 3 C0 Beg n J pflichtung. Rechtsgeschäften und sonstigen Angelegenheiten. Er führt die Ver—
Die Saurtversammlung kann die Abschreibungen nicht geringer, schaft in Deutsch. Ostafrika End in an , , . über die mit aer jcte Verlage zu welche nicht * S 37 Ziffer 3 der außer⸗ ,, r ,, Die Zeichner von Anteilen und deren Rechtsnachfolger können von waltung selbständig, soweit nicht nach diefer Satzung der Aufsichtsrat den ju verteilenden Reingewinn nicht höher festsctzen, als der Ver⸗ den genannt en . ein iuge ben den n und die ihnen 3, ordentlichen Hauptversammlung überwiefen ist. 4000 den ihnen obliegenden Leistungen nicht befreit werden und sind nicht oder die Vauptversammlung mitzuwirken haben. Britten gegenüber waltungs rat vorschlãgt. . erteilenden. Voll machten r, ihre llassun; desgleichen über ö Auf die vorbezeichneten, von den Gründern übernommenen Anteile befugt. gegen das Recht auf diese Leistungen eine Forderung an die ist eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes un⸗ . §518. die Gesckã t ordn eng des Porstand es die von demselben vorzu⸗ . 5 40. . . it von ihnen eine Einjahlung bon 26 Fo geleistet, und zwar auf jeden esellschaft auf jurechnen. wirlsom.
Der Reservefonds dient zur Deckung eines aus der Bilanz sich schlagenden Verwaltungs grundsätze köüäglich des ganzen Unternehmen Beschlüfsg äber cinen der in s 37 Ziffer 3 bezeichneten Gegen— Anteil 135 A § 11. Die Urkunden über die Anteile der Gesellschaft (Anteil— ergeber den Verlustes sewie zur Bividendenergänzang gemäß 3 17 und die den oberen Vertretern in Ostafrika zu erteilenden allgemeinen stände sowie über eine Herabsetzung des Grundkapitals find nur güktig, § 49. scheine) lauten, solange dieselben nicht voll eingezahlt find, auf ten Ueber die ausnahmeweise Verwendung des Reserpefonds ju andern Vorschriften; ö r ; — ö wenn wenigstens drei Viertel der jeweilig ausgegebenen Anteile in der Der erste Veiwaltungsrat wird in der konstituierenden Haupt. Namen und werden mit Angabe der Cigentümer nach Namen, Stand . beschließt der Verwaltungsrat. Der Beschluß bedarf der 4 über die Wall der ,, , n Abschluß von Versamm] ung vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, so kann zu Wrsammlung aus den Mitgliedern der Gesellschaft gewählt. Sr und Wohnort in das Stammbuch der Gesellschaft eingetragen.
enehmigung des Reichskanzlers. Verträgen, durch welche dauern de Rechte oder Verpflichtungen begrndet gleichem Zwecke innerhalb der nãchsten sechs Wochen abermals eine ngiert bis jur ersten Hauptverfammlun nach Verleihung der im Nach der Vollzahlung lauten die Anteilscheine auf den Inhaber, Zum Mitgliede des Vorstandes können nur Personen männlichen IV. Verwaltung. , die Ginforde mar f ble Matent. auß rerdentlich 2 * berufen werden, in welcher gũltig 8 11 des Schutz gebietagesetzes bezeichneten Rechte durch den Bundesrat. können aber auch auf den Namen umgeschrieben wewen und sind dan: Geschlechts, welche die deutsche Reichsangehsrigkeit haben, bestellt werden. 2 1 . a zahlungen auf die Anteile Beschluß gefaßt werden kann, auch wenn weniger als drei Viertel der E „Auf- den ersten Verwaltungsrat finden die Bestimmungen des in das Stammbuch der Gesellschaft einzutragen. Die Bestellung zum Mitgliede des Vorstandes sst. jederzeit wider · . is 65 2 4 mung 8 3 2, sammlung, betreffend die A ausgegebengn Anteile , . sind. . . ; 5 24 Abs. 1, 3 der Satzungen Anwendung. Die Ausfertigung von Anteilscheinen kann unterbleiben. Wenn ruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertrags mäßige Vergũtung. l . ber 3. 1 ie dn, nl * r n ie Aus. Zur Güstigkeit der Peschlüsse über einen der im 5 37 Ziffer 3 Der erste Verwaltungsrat wählt fofort nach Abhaltung der jedoch ein Mitglied die Ausfertigung von Anteilscheinen über seine An— 8 23. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mir en, de en,, nn nnd verritt die Gesel. gabe ments, r G. nach Maß a. arschtiften des 8 8; bezeickneten Gegenstände ist erforderlich, daß sie mit einer Mehrheit Instituierenden Hauptverfammlung seinen Vorsitzenden und dessen kele berlangt, 8 muß die Ausferlisung der Anteilscheine über die An. gliedern. Wenn Der Vorstand aus mehrten Mitgliedern besteht, aft nach außen in allen Rechte schaften und sorstigen Angele gen; — 6 ber Lie Grundsätz für die Aufsstellung der Jahresbilanz sowie von mindestens zwei Drittel der in der — vertretenen tellvertreter, er beschließt über die Zusammenfetzung des Vorstandeg teile dises Mitgliedes erfolgen. Mitglieder, für deren Anteile Anteil. muß der ÄAufsichtgzrat zu not iellem Protokoll eines der Mitglieder K reßlich i,. we che nach den Gerten . Spenal: deren e, en die Danpmwersan n lung . die Vorschläge Stimmen angenommen werden. Dazlelbe gilt von Beschlüssen über nd wählt dessen Mitglieder. Alles dieses geschieht gültig durch die scheine nicht ausgefertigt worden sind, weisen sich als solche durch die zum Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. macht errerdein; er führt die Verwaltung selbstãndig. soweit nicht berüglich der Vermen zung und Verteilung don Ueberschüssen; Abänderungen und Ergänzungen der Satzungen einschließlich der Er⸗ in der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder, ohne daß es der Eintragung ihrer Anteile auf ihren Namen im Stammbuch der Ge⸗ Wenn der Vorstand nur aus einem Mitgliede besteht, so bedarf diesen Satzungen der Verwaltungsrat oder die Hauptversamm. 89) über andere Vorlagen an die Hauptversammlung; böhung und Herabsetzung des Grundkapitals. Funiehung der abwesenden und der Giklärung über die Annahme der sellschaft aus. dessen Bestellung, bei mehreren Mitgliedern die Ernennung des einen
rlöse aus den abgängigen Materialen sowie die Jinfen des