1905 / 57 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Es sind folgende Klagen vorgebracht worden: . 9 Der Bergmann Bernhard Kuhlmann beschwert sich über Vorenthaltung des verdienten Lohnes.

2) Niedrige Lohne: Beweis: Robert Glenz,

Berggewerbegeri Klägers entschie

Hauer.

er hat

nach Ausweis der Lohnliste verdient. Czychon nicht mehr mit

Pottisch

61,79 4M oder pro Schicht 3, 12 8,62 S6 oder pro Schicht 3,71 und im September in pro Schicht 4 6 Im folgenden

sch hat im Juli und August mehrere Schichten ge—

22 Schichten 88,06 MS oder . it P ęttisch abgekehrt. otti

gefeiert.

3) Viktor Dobisch war bis zum März 1902 5 auf der Zeche Christian Levin beschäftigt rtsältester und arbeitete mit den . teils vor Ort, teils i anuar 1902 in 22 Schichten 78,82 Schicht 3 6 57 3. Im März 1902 S519 M oder pro Schicht 4,05 Löhne sind lediglich der niedri treffenden Kameradschaft zuzuschr Dobisch gering war, geht auch daraus her schaft in dem darüber lie im März 1902 über 5

Die

nahezu di

tragen.

folgende Beschwerde vor: Der Bergmann Jo darüber beklagt, daß er Ferner klagt er daruͤber, da als Lutten, Schienen, Brette müsse, ohne daß Der Zeitverlust, Gegenstände auf den Förderkorb entstehe, zu einer Stunde. Außer Butarek letzteren Punkt bei

Der Zechenvertreter, getragenen Beschwerde folgendes:

Ich bin leider ni des Butarek im Mär Unterlagen dazu fehlen. zu, . bei guten Hauern, vor, einem Monat einen schlechteren Loh meist seinen Grund in dem Wechs

Bezüglich des Auftragens v Brettern auf den Förderkorb habe ich zu erkl artige Nebenarbeiten nur ausnahms verrichtet werden. wesen und sind ar vorgebracht worden. Die Entfernung von dem Magazin förderschacht ist im übrigen so gering, wesentlicher 3 Gegenstände kaum entsteht.

Von einem allgemeinen Mi Beschwerde wohl nicht die

Die anwesenden Arbeiterdelegierten Auftragen auf den Förderkorb nur ausne Levin von den Hauern zu ges

Der Arbeiterdele Beschwerde vor:

Der Hauer Alois Sikora ihm im vorigen Jahre auße Unreinheit genullt worden sind. Zahl der genullten Wagen in einen tragen hat. Sikora hat im Flöz Carl in dem Revier des Wie groß die Kameradschaft war ͤ chaft in dem betreffenden ind, kann ich nicht angeben.

daß das

Steigers Wiegel gearbeitet. und wie viel Monat gefördert f

. ö 2

Ferner hat sich auch der Hauer Johann Weiner über das ennullen beschwert; ihm sind nach seiner Angabe im Monat s ember 1904 80 Wagen und im Oktober 19501 76 Wagtzen v Lohnbücher der Bergleute Ob das Nullen auf Unreinheit oder Minder⸗ . Johann Pottisch und Viktor Dobisch. Die Beschwerde zu Ü ist durch rechtskräftiges Urteil des chts vom 5. Juni 1905 zu Ungunsten des den. Eine weitere Verhandlung über diesen Beschwerdepunkt erschien daher überflüssig.

Punkt 2.

Zu Punkt 2 baten die Zechenvertreter, den Betriebsführer

Boseée als Zeugen zu vernehmen. Der Zeuge erklärt:

Ich bin rich

Dellwig,

Christian Levin.

genullt worden.

maß zurückzuführen ist, hat er nicht angegeben.

v. g. u. Grobelny, Vincent. Der Jetriebsführer erklärt als Zeuge über den Fall Sikora, wie folgt:

In Flöz Carl sind nach meinen Ermittelungen im Monat Oktober v. J allerdings vor einem Betriebspunkte 20 Wagen wegen Unreinheit genullt worden. Wieviel Wagen in den anderen Betriebspunkten genullt worden sind, weiß ich nicht, jedenfalls sind es weniger als 20 Wagen. Ob Sikora an demjenigen Betriebspunkte, an welchem im Monat Oktober

Wagen genullt sind, gearbeitet hat, kann ich in Er— mangelung der nötigen Unterlagen nicht feststellen.

Ich gebe zu, daß es schwer ist, in Flöz Carl wegen seines Bergmittels ganz reine Kohlen zu fördern; was jedoch bei der ferner wird auch beim eit des Flözes Rücksicht ge⸗ der Wagen in Flöz Carl nicht so handhabt wird, wie in anderen Flözen. Immerhin en Arbeitern bei dem Gedingefestsetzung möglich, die alt auf das Reinhalten der Kohlen zu verwenden. Dies geht schon daraus hervor, daß die Kameradschaft vor dem Betriebspunkte, in dem die meisten Wagen genullt worden sind, im Monat Oktober 5,33 in der Schicht verdient hat.

g. u. einrich Bosse. gierte Grobelnh bringt noch folgende Be⸗

tig genannt, 44 Jahre alt, katholisch, wohnhaft Jahren Betriebsführer auf der Zeche

. Die Höhe der verdienten Löhne der stimmt mit unsern Lohnlisten überein. . Robert Glenz arbeitete mit Gellen und Klon in einem Betriebe in Flöz Sonnenschein und war Als solcher verdiente er pro Schicht 50 3 weniger als die Er hat im November in 22 Schichten 101,99 s oder pro Schicht 4 46 S2 , und im Monat Dezember 1901 in 38 Schichten 32,3 S6 oder pro Schicht 4 S6 G? verdient. Der niedrige Lohn im Monat Dezember ist auf Leistung der Kamerads verstand, ihre Arbeit richti 2) Johann Pottisch und Juni

Beschwerdeführer

Gedingesetzung berücksichtigt wird; Nullen auf die unreine Beschaffe

nommen, indem das Nullen der

x l die geringe aft zurückzuführen, welche es nicht g einzurichten.

nötige Sorg

den Monaten Mai hlengewinnung beschäftigt;

Da der Ortsälteste ihm zusammen arbeiten wollte, so wurde er im Monat Juli zur Ausrichtung einer Störung im Flöze Beckstadt verwandt. dem das Gedinge dem ortsüblich

Der Arbeiterdele schwerden vor:

Der Berg schwert, daß dreimal das Gedinge reduziert sei. .

Der Bergmann Franz Niedtner bes daß ihm dreimal je 5 4 von seinem gezogen seien wegen Defekten an seiner verschuldet habe.

Er arbeitete hier allein. en Satze entsprach, verdiente im Juli vor dieser Arbeit in 18 Schichten nur A, im August in 22 Schichten

mann Ignaz Betuarczyk hat sich darüber be— ihm beim Steiger Sendseld in einem Monat

chwert sich darüber, Lohn als Strafe ab⸗ Lampe, die er nicht

v. 8.

Grobelny, Vincent.

Die Zechenvertreter erklären

der beiden

zur Verfügung stehe; ebenso die Ich n 6

als Kohlen⸗ kö. daß ihnen zur Beantwortung letzten Beschwerden heute nicht das nötige Materia sei es ihnen heute nicht möglich, antworten, da sie die

Gebrüdern Rüsel im Flöz Dobisch hat im 6 verdient oder pro t er in 21 Schichten ient. Diese niedrigen gen Gesamtleistung der be⸗ Daß die Leistung des z hervor, daß die Kamerad⸗ genden Betriebspunkte desselben Flözes ) der 5 6 pro Schicht verdient hat. Flözverhältnisse waren in den beiden Betriebs punkten e gleichen. Der Durchschnittslo Zeche Christian L chicht und im März Hieraus Januar / März hann . ist sch er Gesamtdurchschnittslohn der Kohlenhauer für das Jahr 1904 hat auf der Zeche Christian Levin 5.29 6 be—

m Abbau. 4 auers Weiner zu be nötigen Journale nicht zur Hand haͤtten. Die Arbeitervertreter erklärten, da nicht vorzubringen hätten. Die Verhandlung wurde da

ß sie weitere Beschwerden

rauf für heute geschlossen. u.

Butz. F. Wüstenhöfer. Grobelny.

hn für die Kohlenhauer betrug auf der Januar 1902 5,16 A6 pro 1902 4,68

geht hervor, daß Dobisch mit seinen Löhnen im sentlich unter dem Dukchschnitt der Kohlen⸗

evin im Monat

. Frick. Marchank, Revierb-⸗Assistent, als Protokollführer.

Fortgesetzt im Rathaus zu Borbeck am 20. Februar 1905

Anwesend:

I) Die Mitglieder der Untersuchungskommission: Aa. Oberbergrat Pommer, b. Bergmeister Frick.

Revierb-⸗Assistent Marchand, als Protokollführer. 2) Als Zeuge: Betriebsführer Bosee von Zeche Christian Levin.

Bezüglich der vom Arbeitervertreter Grobelny vorgebrachte Beschwerden erklärt der Betriebsführe 5 ö.

Nach den von mir gemachten Auszügen aus den Förder— jeurnalen und Schichtenzetteln sowie nach Anhörung des Be- schwerdeführers Weiner hat derselbe im Monat September 1904 im Flöze Beckstadt Südflügel der 430 m Sohle Berge pfeiler im Abhauen auf die Nr. 54 913 Wagen Stückkohle und 99 Wagen Feinkohle gefördert; von diesen geförderten Wagen sind keine genüllt worden. Weiner hat in diesem

Monat 241 Schichten verfahren und 148,22 4 verdient oder

pro Schicht 6 M6 5 8.

Im Monat Oktober 1904 hat Weiner in derselben Arbeit 939 Wagen Stückkohle und 152 Wagen Feinkohle ,, i n sind im ganzen 3 Wagen wegen Mindermaßes ge⸗ trichen worden. Weiner hat in 261, Schichten 154,2 M oder pro Schicht 5, 82 M verdient.

Die Angabe Weiners, daß ihm im Monat September 1904 80 Wagen und im Monat Oktober 1904 76 Wagen gestrichen seien, ist hiernach erfunden.

Bei der Beschwerde des Betuarczyk liegt insofern ein Irrtum des Beschwerdeführers vor, als Rur den Betriebspunkt, in dem Betuarczyk beschäftigt war, von Anfang an zweierlei Gedinge festgesetzt waren, und zwar wurde für das Wehr Türstock⸗ zimmerung 416 und fuͤr das Wehr Schalholzzimmerung 2 S

Der Ortsälteste enn Buczek, unter dem der Beschwerde⸗ h

führer gearbeitet hat, hat mir bei seiner vorgestrigen Ver— nehmung zugegeben, daß das Gedinge in der vorbezeichneten Art festgesetzt war.

Der Beschwerdeführer hat im Monat Oktober, in welchem die behauptete Gedingereduzierung vorgekommen sein soll, vor seiner Arbeitsstelle in 251 / Schichten 151 M 16 3 oder pro Schicht 5.89 M6 verdient.

Der Fall Niedtner, welcher wiederholte Bestrafungen

wegen Lampenbeschädigung betrifft, hat sich vor dem 1. Ja⸗ nuar 1901 ereignet.

Der Beschwerdeführer ist nach Ausweis der Strafliste der

Zeche „Christian Levin“ nur einmal mit 5 M bestraft worden, weil er seine Lampe nach beendeter Schicht in gewaltsam if , Zustande abgegeben hat; dieser Fall ist im Monat

uli 1900 vorgekommen.

v. g. Bosse.

Das Ergebnis der Untersuchung ist in der Anlage nieder⸗

geschrieben.

v. w. o. Pommer. Frick. Marchand, als Protokollführer.

Beschwerden der auf der Zeche Christian Levin bei Borbeck im Bergrevier West⸗Essen arbeitenden GS era leute.

Gegenstand

Angegebene der Beschwerden

.,. ) . Heinrich Bosse. Beweigmittel

Der Arbeiterdelegierte Vinzent Grobelny bringt noch

Beweiserhebung ist Ansicht der Untersuchungskommission erfolgt durch über das Beweisergebnis ö

1) Beschwerde des Berg⸗ manns Bernhard Kuhl⸗ mann wegen Vorent— haltung eines verdienten Lohnbetrages.

2) Niedrige Löhne.

seph Butarek aus Bottrop hat sich im März 1993 wenig verdient habe. ß er häufig schwere Gegenstände, retter usw, auf den Förderkorb tragen ihm für diese Arbeit etwas vergütet wurde. m durch das Auftragen der genannten betrage häufig bis

Lohnbũcher der Bergleute:

Johann Pottisch, Viktor Dobisch.

haben sich noch andere Bergleute über den

mir beschwert.

3) Beschwerden wegen Wagennullens,

dingereduktion, Bestrafung

v. g. u. Grobelny, Vincent.

Direktor Butz erklärt zu der vor—

Die Kommis

t im stande, über d i ch s en verdienten Lohn der Geleschast kern

z 1903 Auskunft zu geben, weil mir die Es kommt selbstverständlich ab und daß sie ausnahmsweise in n verdienen.

dier Es hat dies el der örtlichen Verhältnisse.

Die Beschwerde ist durch rechtskräftiges Urteil des Berggewerbegerichts vom 5. Juni 19805 zu Un in. des Klägers entschieden und scheidet des« alb hier aus. ö

Vernehmung des Sämtliche Beschwerden wegen zu niedriger Lz Zeugen, Betriebs⸗ sind . Leuten erhoben, welche nur 6 . führers Bosse. auf der Zeche beschäftigt gewesen sind. Die ö, .

eit

Löhne scheinen in der geringen Leistungsfähi der betreffenden Arbeiter begründet ju n . 3 sind die Löhne der Zeche als boch zu be⸗ zeichnen.

Die weiteren von den Arbeitervertretern vorgebrachten Beschwerden haben sich bis auf einen Fall, der durch die Untersuchung nicht vollständig aufgeklart war, als unbegründet erwiesen

sion ist hiernach zu der Ueberzeugung gekommen, daß Mißstä e i zeben könnten, auf der Zeche . nicht ede sta irgend welcher Att. welche in berechtigten Beschwerder Essen, den 21. Februar 1905.

vorhanden sind. Snetlage.

on Lutten, l ären, daß der⸗ ir ar weise von den Hauern Es ist dies stets auf der Zeche üblich ge— ich noch keinerlei Beschwerden dieserhalb

Dentscher Reichstag. 155 Sitzung vom 6. März 1905, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrapbischem Bureau.)

ung der jweiten Beratung des dem Etat

zu dem Haupt⸗ daß für die Leute ein

̃ ĩ ; Tagesordnung: Fortse eitverlust aus dem Auftragen der vorgenannten

Reichshaushalisetats Reichsamts des Innern und zwar bei dem Titel: „Gehalt des Staatssekretärs“, Resolu tionen.

Ueber den Anfang Nummer d. Bl. berichtet. Abg. Dr. P Bedeutung diese muß diese

ür 1905

Mißstand kann aus Anlaß dieser und den dazu beantragten Rede sein. der Sitzung wurde in der gestrigen

otthoff (fr. Vgg.) fortfahrend: Bei der großen Leistung unserer Industrie r der Techniker Viele Angehörige dieses Standes können sch Kindern dieselbe Ausbil genossen haben.

gaben sämtlich zu, . Standes ö n weise auf der Zeche Christia chehen braucht. ö

gierte Groͤbelny bringt sodann folgende

on heute nicht ihren 1sbildung zu teil werden lassen, Die Selbsthilfe, die Organisation muß hier bor allem und gute Ansätze dazu sind vorhanden. auch seinerselts diefen Stand nicht verngchlaässigen. Arbeiterstatistik sollte seine Arbeit auch auf die B technischen Beamten ausdehnen. 1903 wird ja einigen Aufschlußz brauchen eine umfassende Statistik der sich eine gesunde soztalpolitisch ließe. Ich kann mich ja nur freuen, Bearbeitung dieser Privatenquete fo woblwolle hat, und hoffe, daß durch eine das benötigte umfassende

Aber der Staat darf Der Beirat für ureau und die Die Privatumfrage vom Oktober aber das genügt nicht. Wir für sämtliche Angestellten, auf ebung für sie a der. Staatz sekret . nd in die Wege geleitet sachgemäße Ergänzung der Umfrage Material gewonnen werden kann. Die gesetz⸗

hat sich darüber beklagt, daß rordentlich viel Wagen wegen ist vorgekommen, daß die

é Monat bis zu 26 be—

Wagen von der Kamerads

lichen Bestimmungen über die Konkurrenzklausel schützen den Te niker nicht so wie den Handlungegehilfen. Hier muß 1 er 6 Ungleich sind ferner die Kündigungsfristen; die landwirifcha lichen und Bureaubeamten baben für sich nur das Bürgerliche Gesetzhuch, das leine Gleichheit der Fristen für beide Telle vorschreibt und auch kürzere Fristen als 1 Monat, ja tägliche Kündigun zuläßt. Die Bestim⸗ mungen des. Handelsgesetzbuchs über den 1 bei Krankheit sind unklar und haben zu Kontroversen Ver- anlassung gegeben ob es sich dabei um zwingendes Recht handelt. Eine Aenderung dieses Zustandes kann nur auf dem Wege der Aende⸗ rung des Dandelsgesetzbuches erfolgen, und zugleich muß eine ent. n, . , 9 . , aufgenommen werden, mit eine gleichmäßige Behandlung der Handelsangestellten ermögli wird. Es sind ja in diesem Sinne 6 * 1 worden. Leider sind Bestrebungen vorhanden, die dahin zielen, das Handelsg;setzbuch einzuschränken. Ez liezt eine Verfügung des Berliner Polizeipräsidiumz vor, die Än— sestellten der Berliner Wäsche und Klesderkonfeklion von der Liste der Handlungsgehilfen zu streichen und sie den gewerblichen Beamten zuzurechnen. Dadurch gehen diese Angestellten u. a. der sechswöchigen Künzigung verlustig. Der Bericht der Gewerbeaufsichtsbeamten enthalt leider fast nichts über die Lage der technischen Privantangestellten, die in vielen Fällen recht ungünstig ist. Beim Crimmitschauer Streit haben die Fabrikanten mit den Arbeitern auch die Werkmeister audgesper t, d. h. ihnen 14 Tage vorher gekündigt. Daz ist ungesetz⸗ lich, nach der Gewerbeordnung beträgt für sie die Kündi . mindestens einen Monat. Man will die Werkmeister fystematif zu Arbeitern machen, ohne ihnen die Vorteile der Arbeiter in bezug Fuf- Arbeits, und Ruhezeit zu gewähren. Die Gewerbein fpektoten sollten dafür sorgen, daß solche Fälle nicht wieder vorkommen, und

ortbejug des Gehalte

chon früher Anträge gestellt

5

eingehender über die Lage der Werkmeister, Ingenieure ꝛc. berichten. Auch den Wohnungsverhältnissen der Priwatbeamten, namentlich auf dem platten Lande, sollten sie größere Aufmerksamkeit zuwenden. Die Heranziehung der Arbeiter zur Gewerbeinspektion begrüße ich mit reude. Die Werkmeister wären dafür ein sehr geeignetes Personal.

ie Bestimmungen der Gewerbeordnung müßten auf die technischen Beamten ausgedehnt werden. Für die weiblichen Angestellten ist die Nachtarbeit, z. B. in den Zuckersabriken, ebenso schädlich wie für die Arbeiter, und auf Behauptungen wie die, daß diese weiblichen An— gestellten nicht als Arbeiterinnen behandelt werden sollen, sollte man keine Rücksicht nehmen. Natürlich kann man nicht schematisch alle Schutzbestimmungen auf die Betriebsbeamten ausdehnen, aber für eine roße Zahl dieser Beamten steht ei alche . im

ege. Ich habe darauf verzichtet, ; Nicht die Flut der Anträge zu erhöhen. Vielleicht gelingt es, bis zur nächsten Session eine Verständigung zu erzielen und dann einen spezialisierten Antrag zu stellen. Dem Antrage des Zentrums wegen der Sonntagsruhe stimme ich zu, würde es aber lieber sehen, wenn für die Handlungsgebilfen usw. an Sonn. und Festtagen die grbeits⸗ zeit auf zwei aufelnanderfolgende Stunden beschränkt würde. Außerdem müßten in dem anderen Antrage des Zentrums über die Arbeitszeit und Kündigungsfrist für die Gehilfen der Rechtsanwälte usw. auch die . und technischen Beamten berücksichtigt werden. Was das Schmiergel derun wesen betrifft, so liegt die Hauptschuld an den Lieferanten. Es scheint mir aber zweifelhaft, ob es angängig

s ist, jetzt schon gesetzgeberisch gegen diese Bestrebung vorzugehen.

Man könnte bei dem Antrage des Zentrums beinahe auf den Gedanken sommen, daß er dadurch veranlaßt ist, daß ein Mitglied schlechte Er⸗ fahrungen gemacht hat. Es würde wohl junächst abzuwarten sein, wie weit die Privathilfe ausreichend ist.

Abg. Werner (Reformp.): In Krojanke in Westpreußen gibt es 100 jüdische Familien, die vom Hausterhandel leben, ein Beweiz, daß dabei noch viel zu verdienen ist. Uebrigens wundere ich mich, wie Herr Dr. Potthoff als Fortschritts mann sich * das Hausiergewerbe als die ältesfte Form des Handels“ interessieren kann. Ein Land⸗ wirt schloß einmal seine Frau ein, nicht weil er ihr Leichtfertig⸗ keit zutraute, sondern weil er, fürchtete, die Hausterer könnten ihr das Geld abnehmen. Auch die Konsumvereine erweisen sich oft als schädlich. Die Rabatltmarken verleiten namentlich die ö die zu Weihnachten Vorteile dabei erwarten. Die Warenhäufer müssen von allen bekämpft werden, die den soliden Handel aufrecht erhalten wollen. Darum begrüße ich die Bestrebungen in . die auf eine Erhöhung der Warenhaussteuer gerichtet sind. in den Warenhäusern die Intelligenz vertreten sei, wie der Handelsminister Möller gesagt hat, kann ich nicht zugeben, auch kann ich mich nicht auf den Standpunkt des Staatssekretärs stellen; ich meine, daß der solide Mittelstand durch gesetzliche Maßregeln, geschützt werden muß. In der Krankenkassen⸗ und Arztfrage stehe ich auf dem Stand⸗ punkt des Abg. Mugdan. Den nationalen christlichen Handlungs⸗ gehilfen macht niemand das Leben so sauer wie die Sozialdemokraten; nicht einmal das Koalitionsrecht wollen sie ihnen zugestehen. Von den Ausführungen des Grafen von Posadowsky, die ja . auf berechtigte n eg stoßen, haben mir diejenigen über die Not⸗ wendigkeit der Vereinfachung des Versicherungswesens am besten gefallen. Der Befähigungsnachweis ist unter allen Umständen beim Bau⸗ handwerk notwendig. Ob der Kollege Wallbrecht sich für oder gegen diesen ausgesprochen hat, habe ich aus seiner Rede nicht deutlich entnehmen können. Die Ausführungen des Herrn Bruhn sollten durchaus keine versönliche Spitze gegen den Staatssekretär haben; der Staatssekretär hat ihn, iwas bei dem übergroßen Maß von Arbeit, das er hat, sehr erklärlich wäre, wohl nicht ganz genau verstanden. Der Staatssektetär besitzt unendliche Arbeitskraft, aber er muß von der Fülle seiner Arbeit aufgerieben werden, und

ein Nachfolger, der seine Arbeit ihm abnehmen könnte, möchte sich

kaum finden. Wir wünschen daher, daß etwas mehr Arbeit ihm ab— genommen wird, daß ein eigenes Amt für Arbeiterfragen errichtet werden möchte. Nur in diesem Sinne hat auch der Abg. Bruhn seine Aus⸗ führungen gemacht.

1 Horn- Sachsen (Soz.): Meine Fraktion hat eine 66 lution 3 die verbündeten Regierungen zu ersuchen, noch im Laufe dieseg Jahres eine Verordnung zu erlassen, durch welche die Arbeit an Sonn⸗ und Festtagen in den Glashütten verboten wird, mit Ausnahme der Hilfsarbeiten, die zur Unterhaltung der Glasöfen notwendig sind'“. Vom Zentrum liegt eine Resolution Eriberger und Genessen vor: „die verbündeten Regierungen zu ersuchen, noch im Laufe dieses Jahrcs eine Verordnung zu erlassen, welche in der Glasindustrie die Dauer der Arbeit gemäß § 1200 Gewerbe ordnung (sanitärer Maximalarbeitstag) beschränkt und in Glas— hätten die Arbeit an Sonn und Festtagen verbietet, mit Ausnahme der erforderlichen Hilfsarbeiten jur Unterhaltung der Glasöfen“. Der letztere Antrag geht, wie neulich einer der Zentrumsredner gut⸗ führte, über der unseren hinaus, indem er den sanitären Margnal. arbeitstag für die Glasindustrie verlangt. Der Staatssekretär hat be⸗ jüglich der gesundheitsgefahrlichen Betriebe eine sehr zutreffende Unter⸗ scheidung gemacht; er sprach von Betrieben, die an sich nicht gesund heitsgefaährlich sind und dech im höchsten Grade gesundheitsschädlich wirken können. Zu diesen letzteren Betrieben gehört die Glasindustrie; der Betrieb an sich ist nicht gefährlich, aber die die Gesundheit schädigenden Stoffe fliegen in der Luft herum und bringen das Leben der Arbejterschaft in Gefahr. Gin ganzes Jahrzehnt lang hat sich die Gewerbeinspeltion um diese Verhältnisse nicht ge⸗ kümmert; die bestehenden Arbeitsordnungen sind bisher unbeanstandet geblieben, obwohl sie hinsichtlich der Regelung des Arheits derhältnisseg direkt ungesetzlich⸗ , , enthalten. Ganz besonders gilt daz vom Königreich Sachsen. Die sanitären Zustände n den Glaäbetrieben sind so überaus traurig, daß es sich schwer begreifen läßt, wie die Fabrikaufsicht bither so leichthin daran vorübergebꝛn konnte. Manche Betriebe haben ja allerdings fast unausgesetzt die Strafkammer beschäftigt. Die Siemens⸗Gesellschaft in Dresden hat in der Beziehung ganz besondere Dinge auf dem Kerbhol; dort wurden sogar epileptische Kranke beschäftigt. Die freien Arbeiter werden nur noch bei Tage beschäftigt, die Ge⸗ fangenen, die sich der Betrieb gemietet hat, müssen im Dienste des Kapltalismus die Nächte fronen. In dem Betriebe werden Kinder verwendet, die sich durch ihre Beschäftigung allmählich eine Verkümmerung und Verkrüppelung der unteren Extremitäten zu⸗ ziehen; diese armen Jungen, die auch noch geprügelt werden, wenn sie nicht fix genug sind, haben vielfach noch nicht einmal die gesetzliche

untere Altersgrenze erreicht, die für die Beschäftigung jugendlicher

Arbeiter vorgeschrieben ist⸗ Wenn der Aufsichtsbeamte ankommt, ist natürlich alles in schönster Ordnung; er bekommt von diesen Jungen nichts ju sehen. In Massen werden auch auslaändische Arbeiter in diesen Betrieben verwendet; fällt es diesen aber ein, das deutsche Koalitionsrecht für sich auszunutzen, so heißt es sehr bald seitens der Polizei: Mein Freund, nun ingch' dich auf die Socken! Es ist der deutschen Regierung, der deutschen Zustände unwürdig, wenn Leute, die nichts welter getan haben, als von einem Rechte Gebrauch zu machen, ihrer griff beraubt und über die Grenzen abgeschoben werden. Die Uebertragung von Syphilis, Tuberkulose und anderen ansteckenden Kranktzelten in diesen Betrieben ist zum Gegen stand einer Enquete gemacht worden; wie weit ist diese gediehen? Die Glasarbeiter verlangen immer von neuem die weitere Verkürzung der Arbeitszeit. Die Resolution Erjberger schlägt einen sanitären Maximal- arbeitstag vor, sie geht damit nicht weit genug, da wie in der Glaszindustrie noch Betriebe haben, wo 15 bis 18 Stunden Arbeitszeit herrscht. Auch hier hätte der Antrag Einschränkungen anregen müssen. Unsere eigene Resolution hat dem Reichstage schon zweimal dorgelegen. Die Forderung nach Sonntagsruhe in den Glashütten ist nicht neu. Die Regierung hat aber immer mehr auf die Stimme der Unternehmer, als auf die der Arbeiter gehört. So war es früher auch bei der Frage der Beschränkung der Frauen⸗ und Kinderarbeit. Der Staatgsekretfar hatte 1900 und 1903 eingehende Untersuchungen über diese Frage in Aussicht gestellt. Ist nun eine Neuregelung ju erwarten? Der Zentralverband deutscher Industrieller hat sich in einer Gegenpetition gegenüber einer Petitlon des Verbandes der

2

Glasarbeiter gegen die Cinführung von Sonntagzruhe in den Glas— hütten gewendet. Der Zentralverband ist aber in dieser Sache gar nicht kompetent; er stelll überhaupt die ganzen Verhältnisse auf den Kopf. Er versteht davon gar, nichts und führt die Regierung irre. Es ist eine Dreistigkeit, zu behaupten, daß die gesamte Industrie für die Aufrechterhaltung des jetzigen Zustendes in den Glashütten ist. Einige Gewerbeinspektoren haben anerkannt, daß die Songtagsruhe in diesen Betrieben ohne Schaden für die Glasindustrie durchführbar ist. Die erhobenen Konkurrenzbedenken sind unbegründet.

Abg. Dr. Thal er (Zentr.); Wir haben beantragt, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage tunlichst bald einen Geseßz. entwurf vorzulegen, welcher bezüglich der Gehilfen der Rechtsanwalte, Notare und Gerichtsvollzieher, ferner der Beamten und Angef der Krankenkassen über die Arbeitszeit, die Kündigungsfristen Sonntagsruhe, die berufliche Aus. und Fortbildung die gleichen oder ähnliche Schutzvorschriften vorsieht, wie sie das Handelsgefetzbuch und die Gewerbeardnung hinsichtlich der Handelsangestellten ꝛc. enthält. Wenn der Abg. Potthoff unsere Resolution als ju enge gefaßt an⸗ sieht, so kann ich das nicht zugeben. Wir sind durchaus der Meinung, daß beispielsweise auch die Angestellten der Land⸗ und . diesen Schutz genießen sollen. Alle die Gehilfen der Rechtsanwalte usw. befinden sich in einer großen rechtlichen und wirtschaftlichen Not— lage. Die bisherigen Versuche der Interessenten, ihre Lage in dieser Beziehung zu verhessern, sind ohne Erfolg geblieben. 1899 hat der Abg. Trimborn einen bezüglichen Antrag gestellt, der im wesentlichen auf dasselbe hinauslief wie der vorliegende Antrag, und der Reichsta trat dem bei. Die Regierung . damals und 1900 erklären, da die angestellten Erwägungen noch nicht zum Abschluß gekommen seien. Wir bitten nunmehr die Reglerungen, diese Erwägungen bald abzuschließen und baldtunlichst das Geeignete zu veranlasscn. Ich stütze mich dabei namentlich auf eine Eingabe der hetreffenden Angzstellten in Leiptig und Wiesbaden. Bayern bedarf einer solchen generellen Regelung, wie sie jene wänschen, für die Notariats- und Gerichtsvollzieherbranche nicht mehr. Dort ist die Sache glücklich geordnet. Es wäre nicht unangebracht, diese Bestimmungen bei dem neuen Gesetz ju Grunde ju legen und an, das Handels. gesetzbuch und an die Gewerheordnung anjuknüpfen. Daß ein dringendes . und soziales Bedürfnis für eine solche Regelung vorhanden ist, brauche ich nicht näher auszuführen. Die Gehilfen beziehen bis zu einem hohen , Gehãlter unter 50 „; ein großer Teil arbeitet 9 bis 12 Stunden täglich. In vielen Bureaus ist die Sonntagtruhe nicht durchgeführt; auch in Bavern ist es, sopiel ich gehört habe, erst im letzten Jahre etwas besser geworden. Die Kündigungsfrist ist in einer Anzahl von Bureaus ganz ausgeschlosfsen. Die Gehilfen wollen die Kündigungsfrist nach dem Handelsgesetzhuch und nur in Ausnahmefällen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Der Zustand der Bureguräume muß besser werden; sie sind vielfach sehr primitiv. Das Lehrlingswesen ist ein Krebsschaden. Der Prinzipal hat meist weder Zeit noch Lust, sich der Ausbildung der Lehrlinge zu widmen; diese werden ausgebeutet. Ueber 50 oso der Ae ffn in Thüringen befanden sich nach einer Statistik unter 19 Jahren. Das Angebot wird durch den Zudrang der Militär— anwärter noch erhöht. Ich kann Ihnen nur die Annahme unseres Antrages empfehlen. . .

Abg. Mert ens (fr. Volkep.): Mit Recht ist das Kinderschutz⸗

esetz von 1963 als eine soziale Tat ersten Ranges bezeichnet worden. 2 müssen wir aber bekennen, daß seine Bestimmungen nicht in allen Teilen so durchgeführt worden sind, wie es der Gesetzgeber ver⸗ langte. Den Beamten der Gewerbeinspektion und der Polizeiderwaltung erwuchs die Pflicht, die Durchführung dieses Gesetzes zu überwachen, und auch die Lehrerschaft hielt es für ihre moralische Pflicht, an seiner Durchführung mitzuarbeiten. Der einzige Widerstand kam von den Elementen, die in der fortdauernden Kinderarbeit eine nicht versiegende Quelle der Heimgrbeit erblicken. Der Widerstand dieser eng begrenzten Kreise ist schon einigermaßen gebrochen. Obwohl der Jeitpunkt des Inkrafttretens durchaus günstig war, fehlt (s heute noch an den letzten Konsequenzen einer Durchführung. Der Bericht der Stadt Breslau über die gewerblich beschäftigten Schulkinder dieser Gemeinde bringt einige Aufklärungen über die Gründe dieser Erscheinung. Es ist dort dargelegt, daß am 1. Januar 1994 in Breslau im ganzen 143 Arbeitskarten für solche Kinder ge⸗ löst waren, zweifelloß nur ein ganz geringer Bruchteil derjenigen Karten, die von Rechts wegen hätten gelöst sein müssen; denn in Breslau waren etwa 1955 Kinder tätig, und wenn am 1. März 1904 nur 500 Kinder die Arbeit eingestellt hatten, se bleiben doch 1409 tätig, und selbst wenn man die 500 als eigene Kinder be— schäftigten abzieht, so bleiben 840 übrig, die eine Arbeitskarte hätten elöst haben müssen, während nur 143 gelöst waren, sodaß 7090 ger ür entweder die Lösung der Karte unterlassen haben, oder, obgleich sie die Minimalaltersgrenze noch nicht erreicht hatten, schon beschaͤftigt wurden. Schuld daran trägt die Fassung des Gesetzes selbst, die nicht genügend prägnante Formulierung des Unterschiedes zwischen eigenen und fremden Kindern. Die ö sich die bestehende Bestimmung so zu nutze machen, daß schließlich eine neun— stündige Beschäftigung für den Tag herauskommt. Das geht doch durchaus gegen Sinn und Geist des Gesetzes. Die größte Zahl der Umgehungen findet dadurch statt, daß der Arbeitgeber dem Kinde, oder noch besser, dessen. Eltern, die Arbeit mit ins Haus gibt. Es unterliegt ferner keinem Zweifel, daß die Be— stimmungen dieses Gesetzes im Volke noch lange nicht genug be— kannt sind; manche Eltern suchen auch dahinter eine Kontrolle über Nebeneinnahmen, die sie nicht gern der Oeffentlichkeit preisgeben möchten, sie vermuten dahinter stärkere Heranziehung zur Steuer und dergleichen. Ich will damit nicht die Arbeitskarte selbst kritisieren. Diese bietet vielmehr den Vorteil, daß dadurch mancher Vater sich abhalten läßt, sein Kind in fremder Arbeit arbeiten zu lassen, sie wirkt also geradezu erzieherisch. Man sollte die Auf sichtsorgane vermehren, die Arbeiter an der Gewerbeinspektion be— leiligen, man sollte aber vor allem die Schule und die Lehrerschaft stärker zur Beobachtung dieser Bestimmungen heranziehen, wenn es besser werden soll. Damit verlangen wir nur, was in der Begründung des Gesetzes selbst in Aussicht gestellt wurde, und was Graf von Posa— dowsky 6 mehrfach ausgeführt hat. In manchen Bundezstaaten ist man in dieser Beziehung auch vorwärts gegangen, so in Hamburg. Wo die Lehrerschaft an dieser praktischen Kleingrbeit teilnimmt, sind auch bereits segengreiche Wirkungen zu beobachten. Wie ganz anders in Preußen. Dort hat man den Kreisschulinspektor, der der einzelnen Schule, dem einzelnen Schüler ganz fern steht, die Ueberwachung des Gesetzes anvertraut. Der einzig wirklich Berufen ist der Lehrer. Unter diesen Um— ständen ist der sozialpolitische Fortschritt dieses Gesetzes in Preußen noch nicht merkbar geworden. Der Staatssekretär meint es ernst mit den Kinderschutzbestrebungen; aber dem zweiten Teile der Nesolution des Reichstags, nach der auch über die Kinderarbeit in landwirischaftlichen Betrieben Erhebungen gepflogen werden sollen, scheint noch keine Be— rücksichtigung geworden zu sein. Was die gewerbliche Kinderarbeit in den Erziehungsanstalten betrifft, so sind diese nur unter der

Voraussetzung von dem Gesetz ausgenonmen, daß die Beschäftigung , daß die geistige und körperliche Entwicklung

in keiner Weise leidet. Aber es sind da Schäden aufge— deckt worden, die uns verpflichten, der Sache näher zu treten. Wir hören von Ausbeutung in französischen geistlichen Erziehungzhäusern. Bei uns kann man wenigstens von einer falschen Anwendung des Be— schäftigungstriebes der Kinder und von einem Konflikt zwischen dieser r sebumg und den gesetzzlichen Vorschriften sprechen. Dle Kinder müssen Erbsen. Bohnen, Linsen lesen für Kaufleute, nicht allein für den eigenen Bedarf des Hauses; eine, solche mechanische, geist⸗ tötende Beschäftigung im Auftrage eines Unternehmers ist be— denklich und muß abgestellt werden. Dasselbe gilt von dem Be⸗ malen von Bleisoldaten für eine Fabrik, und das ist gescheben, obgleich die Hantierung mit Blei, ünd Zinkoerbindungen für Kinder gesetzlich verboten ist. Gleiche Bedenken erweckt die Verwendung don Kindern zur Bürsten. und Pinselfabrikation Wenn diese Kinder⸗ arbeit nun gar materiellen Gewinn zum Ziele hat, so muß

diese Ausnutzung der kindlichen Kraft aufs entschiedenste be⸗

kämpft werden. Diese Art der Beschaͤftigung steht im Widerspruch

mit allen Grundsaͤtzen der Erziehungskunst. Esg liegt mir durchaus

fern, das Ansehen der privaten Erziehungtan alten antasten zu

wollen, die unter großer Aufopferung g Verdienste erworben haben.

Ich wollte nur den Staatssekretär bitten, diesen Verhältnissen ein

Auge zuzuwenden und nicht, zu warten, bis Unberufene mit dem, Seziermesser der Kritik hineinleuchten. Die Kinderarbeit muß in verständiger Form in Einklang gebracht werden mit den Erfahrungen und Bestimmungen der modernen Pädagogik und den Beflimmungen des Gesetzes selber. .

Abg. Dr. Wolff wirtsch. Vgg.): Anknüpfend an das Wort des Staagtssekrelärs, daß Sozialpolitik und Agrarpolitik Hand in Hand geben sollen, möchte ich hervorheben, daß wir gar nicht eine einseltige

grarpolitik verlan j ier mm mn uin Ansicht auf die Da rh ip i nos hne Tat- mn Mittelstandspolitik, sonst wird der selbständige Landwirt, der selbst= ständige Handwerker und Kaufmann in das Proletariat hinuntergleiten. Man hat den SRatssekretär als den Lokomotivführer in der Sozial politik beieichnet, ich möchte wünschen, daß er sich ju dem großen Organisator aufschwingt, der das Werk der Verschmelzung unserer gesamten sozialen Gesetzgebung vollbringt. Die Begründung von Arbeiterkammern würden wir begrüßen, wie wir Übersil eintreten werden, wo es sich um die Arbeiter und ihre Familien, um ihre Wohnungen und rbeitzräume handelt. Was die großen Kapitals assozigtionen und Kartelle betrifft, so sagte der- Stagtesekretär, wenn sich Zustände bei uns bilden sollten, wie sie in Amerika bestehen, dann wäre die Zeit gekommen, wo der Staat zum Einschreiten ber⸗ pflichtet wäre. Ich glaube aber, dann würde es wohl zu spät sein, dann wird man den Brunnen zudecken, wenn das Kind hineingefallen ist. Wir sind zwar ebenfallz überzeugt, 5 das Großkapital manches durchführen kann, waz dem kleinen Kapital verfagt ist; man muß aher unterscheiden zwischen segensreichem und nicht segensreichem Kapital und muß darauf sehen, ob das Japital fich felner Pflicht gegen die Allgemeinheit bewußt. bleibt. Di Aktien , hat man als harmlose Lämmer dargestellt, die kein ässerchen trüben können; so harmlos sind diese Gesellschaften aber nicht. Sie haben noch weniger ein Herz, als es der einzelne Unternehmer haben kann. Wir halten es im allgemeinen nicht für angebracht, daß Beamte sich an Konsumanstalten und Genossenschaften beteiligen. Man sollte es ihnen, wenn sie ein gewisses Mindestgehalt beziehen, untersagen. Wenn man die relative Abnahme des Mittelstandes in den letzten Jahren beobachtet, so muß man doch bedauern, daß der Stadtssekretär verschiedenen . des Mittelstandes so wenig freundlich gegenübersteht. ie Forderung des Befähigungs nachweises hat er abgelehnt. Da— durch werden wir uns nicht ins Bockshorn jagen lassen. Der Bundesrat hat sich schon oft nicht zu einer Zustimmung herbeilassen wollen und hat später doch eingewilligt. Die Mehrheit der Handwerker verlangt jedenfalls den Befähigungsnachweig. Wir hoffen, ihn bald. wenigstens für das Baugewerbe, ju bekommen. Hinsichtlich der Hausiererfrage kann ich die Ausführungen dez Abg. Erzberger unterstützen. In Württemberg sind rund 125 000 Hausierer, meist junge Leute, die ein Faulenzerleben führen, und die der Landwirtschaft auf diese Weise entzogen werden. Der Redner bemängelt dann den Schinkenwettbewerb, der in Berlin auf Veranlassung einer Zeitung stattgefunden habe, und zitiert Stimmen aus der Fachpresse selbst, die ihrer Verwunderung Ausdruck gegeben hätten, daß eine Zeitung einen derartigen Wettbewerb habe veranstalten dürfen. Mit demselben Recht könnte etwa auch eine Bäckerzeitun dahin kommen, einen Gugel hupf⸗Wettbewerb zu veranstalten, der si dann auch vielleicht der Unterstützung von Relschsbehörden zu erfreuen hätte. Zu danken wäre dem deutsch⸗nationalen Handlungsgehilfen⸗ verband für seine erfolgreiche Agitation.

Darauf wird die Vertagung en en und nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Dr. Potthoff um Hi / Uhr die nächste Sitzung auf Dienstag 1 Uhr anberaumt. NMach⸗ 1 mit Oesterreich Ungarn, betreffend die

nkraftsetzung des neuen Handelsvectrags; Fortsetzung der Etatsberatung.)

Prenszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 1665 Sitzung vom 6. März 1905, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

* Nachdenge das Haus den Antrag der Abgg. Dr. Krause (nl.)

und Genossen, betreffend die Gewährung von Notstandsdarlehen an Kleinschiffer, der Budgetkommission überwiesen hat, setzt es die zweite Beratung des Staatshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1905 bei dem Etat der Eisenbahn— verwaltung fort. 1

Referent Abg. Schmieding (nk): Die Einnahmen sind im Etat für 1905 aus dem Personen⸗ und Gepäckoerkehr auf 416 335 000, aus dem Güterverkehr auf 1073 500 000 M6, im ganzen auf gegen 109 Millionen mehr als im Vorjahre veranschlagt. Die Kommssston hat diese Veranschlagung als eine sehr vorsichtige anerkennen müssen. Mit der Hebung der preußischen Eisenbahneinnahmen hat sich auch die Lage der preußischen Finanzen geradezu glänzend gestaltet. Die ungetilgte Eisenbahnschuld stellt sich auf 6,4 Milliarden; effektiv sind berelts 2.3 Milliarden getilgt. Danach beträgt die Verzinsung nicht weniger als 9, o/o, ein wabrhaft glänzendes ,. Die Kehr⸗ seite der Medaille ist das immer stärkere Anwachsen der Abhängigkeit des gesamten Staatshaushaltes von dem Eisenbahnetat. Auf die schwankenden Einnahmen dieses letzteren werden dauernde Aus aben des Staatshaushalts basiert. Die Kommission sprach sich da— . wieder für reinliche Scheidung zwischen Eisenbahnetat und all⸗ gemeinen Staatsfinanzen aus, damit. die Ueberschũsse der Eisenbahnen immer mehr füt diese und für die wirtschaftliche Erschließung des Landes nutzbar gemacht werden könnten. Die Frage der Personen⸗ tarife ist in der Kommission kurz berührt worden. Ueber die Grundzüge der Reform ist der Landtag mit der . ein⸗ verstanden. Vereinfachung, nicht wesentliche Verbilligung des Tarifs. Ein etwas schnelleres Tempo der Vereinfachungen wurde empfohlen und eventuell ein gesondertes Vorgehen Preußens, wenn die Ver— handlungen mit den anderen Staaten sich nicht rasch genug abwickeln sollten. Für die Gütertarife wurde die fallende Skala für nicht aug⸗ reichend gehalten. Der wesentliche Einfluß einer Betriebsmittel⸗ emeinschast auf Betrieb und finanzielle Gestaltung des Etats wurde n der Kommission anerkannt; der Plan in der Beschränkung, wie er besteht, wurde als zweckentsprechend und seine Durchführung als wünschenswert bezeichnet. Eine wirklich rationelle 2 des Wagenmaterials sei nur bei gemeinsamer Benutzung des Fuhrparks möglich.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde:

Meine Herren, die Druckoorlagen, die Ihrer Beschlußfassung unterliegen, nämlich der Betriebsbericht von 1903, der Baubericht von 1903 und der Etat für 1905 bilden in ihrem Zusammenhang einen großen Rechenschaftsbericht, den die gewaltige Betriebsver⸗ waltung der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft, die Ende vorigen Jahres 34 080 km Betriebslänge umfaßte, Ihnen vorlegt.

Das hohe Haus und das ganze Land mögen auf Grund dieser Rechen—

schaftsberichte Kritik üben, ob die preußisch-hessische Staatselsenbahn⸗

gemeinschaft die große Aufgabe erfüllt, die ihr im Volksleben

zufällt. Diese Aufgabe möchte ich kurz dahin charakterisieren, daß es die erste Pflicht der Eisenbahnverwaltung