Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Königslutter, den 4. März 1905.
Herzogliches Amtagericht.
895340 Aufgebot. F 305. 2.
Der Landwirt Gottfried Schröder und dessen Ehe⸗ frau Katharina geb. Correll, beide in Wahlheim wohnhaft, haben beantragt, das nachbezeichnete, in der Gemarkung Wahlheim gelegene, auf den Namen Correll, Wilhelm zweiter, stehende Grundstück Flur VI Nr. 125 — 2794 4m Acker Lattgewann links dem Weg als von ihnen ersessen zu erklären. Gemäß Art. 8 Abs. 2 des hessischen Gesetzes, betr. die Ueber= tragung von Grundelgentum 2c, vom 6. Juni 1879 und der 5§ 946 ff. Z3⸗P -O. werden hierdurch alle, welche Ansprüche auf das vorbezeichnete Grundstück erbeben zu können glauben, aufgefordert, diese An⸗ sprüche spätestens in dem auf Mittwoch, den 24. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal unterzeichneten Gerichts hiermit an— beraumten Termin anzumelden, widrigenfalls in Statt⸗ gebung des Antrags die obenbezeichneten Grundstücke für ersessen erklärt werden.
Alzey, den 10. März 1905.
Gr. Amtsgericht.
39657 Aufgebot.
Der Königliche Regierungs- und Gewerberat Max Beckmann in Bromberg hat beantragt, den ver schollenen Kaufmann Viktor Schröder, geboren am 14. Februar 1845 zu Barmen, zuletzt wohnhaft in Barmen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver— schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 14. April 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 13b, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle,
welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf- forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem
Gericht Anzeige zu machen.
Barmen, den 15. August 1904.
Königliches Amtsgericht. 10. [94333] Aufgebot. 3 FG O52. S Oh 2. 36 0472.
Die Witwe des Weißbinders Wilhelm Wimmel, Maria Elisabeth geb. Knatz, in Wahlershausen hat beantragt, die verschollenen Gebrüder Ludwig Knatz, geb. am 23. Mai 1842, und August Heinrich Ludwig Knatz, geb. 30. Dezember 1847, Kinder der Eheleute Weißbinder und Bergmann August Knatz und Elisabeth geb. Möller zuletzt wohnhaft in Wahlert⸗ hausen, für tot zu erklären. .
Der Maschinist Georg Witzel in Düsseldorf, Grafenberg, Colonie Nr. 55, hat beantragt, als Sohn, den verschollenen Tagelöhner Heinrich Witzel, ge— boren am 2. Mai 1843 in Wablershausen, zuletzt wohnhaft in Wablershausen, für tot zu erklären.
Der Buchhalter Konrad Reckert in Cassel hat be—⸗ antragt, als Pfleger, die verschollene Katharina Auguste Fischbach, verehelichte Schneider, geboren den 25. Dezember 1829, zuletzt wohnhaft in Cassel, für tot zu erklären.
Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 13. Oktober 19035, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 34, anberaumten Aufgebots. termine ju melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Cassel, den 8. 9. März 1905.
Königliches Amtsgericht. Abt. 8. 94328) Aufgebot.
Der Hugo Böttigbeimer, Kaufmann in Berlichingen, hat beantragt, den verschollenen, am 14. Januar 1859 in Berlichingen gebotenen, im Jahre 1866 nach Amerika ausgewanderten Bernbard Johann Hock, zuletzt wohnhaft in Berlichingen, für tot zu er— klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich srätestens in dem auf Dienstag, den 17. Ok tober 1905, Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
stünzelsau, den 16. März 1905.
Königliches Amtsgericht. AR. Buob.
Veröffentlicht durch: Gerichtsschreiberei K. Amtsgerichts. Hieber.
195294 Aufgebot.
Auf Antrag des Pflegers über den Nachlaß des am 5. Mai 1827 ju Büdingen geborenen und am 12. Mai 1904 daselbst verstorbenen Schuhmachers Heinrich Schmidt, werden alle diejenigen, welche Erbansprüche an den Nachlaß des Schmidt zu haben glauben, gemäß S§ 1964, 1965 B. G. -B. aufgefordert, ibre dFrbrech svätestens bis zum 20. Mai 1905 bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden. Werden in dieser Frist Erbrechte nicht angemeldet und wird innerbalb einer weiteren Frist von 3 Monaten dem Nachlaßgericht nicht nachgewiesen daß das Erbrecht besteht, oder daß es gegen den Fiskus im Wege der Klage geltend gemacht ist, so wird festgestellt, daß ein In derer Girke als der Fiskus nicht vorhanden ist.
Büdingen, den 10. März 1905.
Großber;iogliches Amtsgericht. 1985150 Oeffentliche Zustellung.
Die Ebeftau des Formers Wilbelm Meynecke, Therese geb Nolte, in Braunschweig, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justijrat Heymann in Braunschweig, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann, früher in Braunschweig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die gie der Parteien zu scheiden. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil⸗ kammer des Herjoglichen Landgerichts in Braun schweig auf den 11. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Braunschweig, den 15. März 1965.
Kü kelban, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts. (95149
Di Vie
. Del
Oeffentliche Zuftellung. I E I6 05.
Die Ebefrau Elisabeth Bart bolome, geb. Muchow, in Friedeberg (Neumark), Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt Dr. Beyer in Göttingen, klagt gegen
ihren Ehemann, den früheren Mählenbesitzer Ernst Friedrich Bartholome, früher in Schoningen Kreis Uslar), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte, nachdem er durch Urteil des Königlichen Landgerichts Söttingen vom 21. Dezember 1903 verurteilt worden sei, daß ehe⸗ liche Leben mit der Klägerin herzustellen, und dieses Urteil rechtskräftig geworden sei, diesem Urteil keine Folge geleistet habe, daß der Klägerin auch der Auf⸗ enthalt des Beklagten nach wie vor unbekannt sei, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu er— klären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Göttingen auf den 5. Juni 1905, Vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Göttingen, den 11. März 1995.
Der Geuchtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 95352 Oeffentliche Zuftellung.
Die Frau Toni Blanc, geb. Tiede, zu Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Geh. Hofrat Diederichs in Güstrow, klagt gegen ihren Ehemann, den Buchdrucker Emil Blauck, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe zu scheiden und den Vet nnn fũr den schuldigen Teil zu erklären, und ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Großherzoglichen Land⸗ gerichts zu Güstrow auf den 30. Juni 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Güftrow, den 9. März 1995.
Greve, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinschen Landgerichts. 95152] Oeffentliche Zustellung. 2. R Sp 04. 65.
Die Ehefrau des Handelsmanns Wilhelm Ecke, Martha geb. Heise, zu Kreisfeld. Klägerin, Prozeß bevollmãchtigter: Rechtsanwalt Bol e in Halle a. S. klagt gegen ihren Ehemann, den Handelsmann Friedrich Wilhelm Ecke, früher zu Kreisfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen schwerer Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten, mit dem Antrage, die Ebe der Parteien zu trennen und den Beklagten für schuldig an der Scheidung zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 13. Juni 1905, Vor mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be— stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halle a. S., den I1. März 1905.
Pfuetzner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 95 48 Oeffentliche Zustellung. 3 R 167605.
Die Ehefrau Auguste Liedtke, geb. Schwabe, in Barmen, Hohensteinerstr. 690 — Prozeßbevollmäch. tigter: Geh. Justizrat H. Meier in Kiel — klagt gegen ihren Ehemann, den Zimmergesellen Johann Gottfried Liedtke, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestebende Ehe zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu eiklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte streits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 30. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Fiel, den 9. März 1905.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Zivilkammer III.
85154 Oeffentliche Zuftellung.
In Sachen der Arbeiterfrau Henrieite Pagel, geb. Vollendorf in Stettin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nadelmann in Stettin, wider ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Pagel, früher in Stettin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, 4 R 235. O4, ladet die Klägerin den Beklagten von neuem zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Stettin, Zimmer Nr. 34, auf den 31. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.
Stettin, den 11. März 1905.
. Schultz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
D329] Deffentliche Zustellung.
Der Handl ungsreisende Felix Lantsch in Dresden, Maternistr. 18 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Weinberg in Aurich, klagt gegen den vor⸗ maligen Fabrikbesigzer Franz Tamm in Wilhelms haven, jetzt unbekannten Aufentbalts, wegen Forderung aus dem Engagementsvertrage vom 6. März 1904, mit dem Antrage: „den Beklagten kostenpflichtig mittels — eventuell gegen Sicherheitsleistung — vor⸗ lãufig vollstreckbaren Erkenntnisses zu verurteilen, dem Kläger 2899 6 nebst 400 3Zinsen seit dem 1. Januar 1905 zu zahlen“ und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer 11 des Königlichen Landgerichts zu Aurich auf den 26. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Aurich, den 13. März 1995.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 1953531 Oeffentliche Zuftellung.
Die offene Handelsgesellschaft Pbilixp Wolff & Co. in Dettelbach klagt gegen den Reisenden Gustav Weber, früher in Schöneberg, jz Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß dem Be— klagten in den Jahren 1900 und 1901 bare Dar⸗ leben gegeben sowie Waren geliefert seien, mit dem Antrage: den Bellegiten kestenrflichtig zu verurteilen, an Klägerin 238,43 1 nebst 400 3insen seit 1. Sep⸗ tember 1902 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtegericht JJ in Berlin, Hallesches Ufer 29331, Zimmer 12, auf den 3. Juni
1905, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 6. März 1905.
Escher, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1II. Abt. 33. 95145] Oeffentliche Zustellung. 5. C C. 213 05. 4.
Die Firma J. Weißmann jr., Zigarrenfabriken in Mannheim, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts anwälte Justiztat Lenzberz und Dr. Heinrich Müller II. hier, klagt gegen den Zigarrenhändler Fr. Fricke, zuletzt in Hannover, Kramerstraße 10, it unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Grund Warenkaufs im beiderseitigen Betriebe des Handels⸗ gewerbes, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver- urteilen, der Klägerin 109 M 50 nebst 0/o Zinsen seit Klagzuslellung zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Hannover, Abt. 5 C, Hallerstraße 1, Zimmer 19, auf den 2. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hannover, den 11. März 1905.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 95145] Oeffentliche Zustellung.
Der Flaschnermeister Karl Wul; in Schnaitheim klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthalt ab— wesenden Ortsarzt Dr. med. Ludwig Brändle, früher in Schnaitheim, unter der Behauptung, daß ihm dieser für in den Jahren 1903 bis 1905 auf Bestellung gelieferte Arbeiten den Betrag von 80 4 schulde, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urteil zu erkennen, der Beklagte sei schuldig, an ihn den Betrag von 80 1 zu bezahlen, und habe die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Heidenheim a. Br. auf Sametag, den 29. April 1905, Vormittags 8! Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Heidenheim, den 14. März 1905.
(L. 8. Schäã fer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. S5l44] Oeffentliche Zustellung. 17. Cg. 136105.
Der Privatmann Hermann Schneider in Leipzig — Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Donnerhak daselbst — klagt gegen die Frau Martha Nitzsche, alleinige Inhaberin der Firma F. M. Nitzsche, früher in Leipzig⸗Kleinzschocher, jetzt unbekannten Aufenthalts aus einem am 24. November 18904 fällig gewesenen Wechsel über 200 S, mit dem Antrage, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 204 M 95 3 nebst 600 Zinsen davon seit 26. November 1904 sowie 1 M 27 Wechselunkosten zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Zimmer 74, auf den LI. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Leipzig, am 13. März 1805.
Der Gerichtsschreiber beim Königl. Amtsgerichts.
95143) Deffentliche Zustellung. 4 Cg 105.3605. Der Schokoladenfabrikant 2. Bauermeister in
Nöschenrode bei Wernigerode, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Frenkel, Löschke und Dr. Riedel, klagt gegen den Kaufmann Hermann Eberley, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Kaufpreisforderung für im November 1904 gelieferte Schokoladenwaren, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 39 85 3 nebst 50, Zinsen seit dem 19. Nobember 1904, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leivjzig auf den 28. April 1905, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
Leipzig, am 14. März 1905.
985151] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Brauner und Härtel in Liegnitz, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Reisner in Liegnitz, klagt gegen den Kaufmann Schmava Tropp, früber in Liegnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte nach dem zwischen den Parteien abaeschlossenen Vertrage vom 18. August 1804 von der Klägerin die im Klageantrage näher bezeichneten Gegenstände gekauft und übergeben er⸗ halten bat, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen:
J. prinzipaliter: nach Wabl der Klägerin
2. entweder 703, 50 M nebst 400 Zinsen seit Klage⸗ zustellung zu zahlen,
b. oder an die Klägerin folgende Gegenstände herauszugeben oder mindestens deren Fortschaffung zu dulden: 1) 2 Nußbaum. Satinbettstellen mit Stabldraht und Auflegematratze, 2 jwei Nußbaum Nachttische mit Marmor, 3) eine Nußbaum - Wasch⸗ kommode mit Marmor und Spiegel, q ein Nußbaum Garderobenschrank mit Fassetalas, o) zwei Nußbaum Stühle, 6) ein Nußbaum ⸗ Büfett, 7) ein Nußbaum Spiegel mit Stufe, 8) ein Chaiselongue mit um. klapp barer Fußrolle,
II. eventuell; an die Klägerin 70350 Æ nebst 4*0 Zinsen seit Klagezustellung zu zablen,
III. die Kosten des Rechtastreits zu tragen,
IV. das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären.
Die Klägerin ladet den Beklagten jur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits dor die erste Ziwil. kammer des Königlichen Landgerichts in Liegniß auf den A9. Juni 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte jugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Liegnitz, den 13. März 1905. 3. 0. 130051. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 95293) Oeffentliche Zustellung. 40. 390 05.1.
Der Handschuhmacher G Scaxvini ju Wiesbaden, Miche sberg, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Romeiß u. Kühne zu Wiesbaden, klagt gegen den Kaufmann Augusto Sellini, früber in Wiesbaden, jetzt unbekannt wo abwesend, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger aus einem am 28. Fe⸗ bruar 1905 fälligen Wechsel vom 7. November 1904 als Akjeptant die Wechselsumme von 214 A nebst
60/0 Zinsen vom 28. Februar 1905 schulde, mit den Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Klage oder dessen Prozeßbevollmächtigte: 1) 214 4 neh 6 o/o Zinsen vom 28. Februar 1905 an, 2) 6 4 30 zu zahlen und die Kosten des Rechisstreits tragen. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd. lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König, liche Amtsgericht, 4, zu Wiesbaden auf den 6. Maj 1905, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 982. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszuz der Klage bekannt gemacht.
Wiesbaden, den 8. März 1905.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [95147] Oeffentliche Zustellung.
Der Besitzer August Wegner zu Wittkau, Prozeß, bevollmächtigter: 5 Lange zu Zempel burg, klagt gegen
L. die Erben des Kolonisten Mathias Ringel in Dombrowo bei Kamin,
a. die Frau Era Jagla, geb. Ringel,
. b. den Drtsarmen Adam Ringel, beide in Dom. rowo,
e zie Katharina Szydel, geb. Ringel, früher nm
Dombrowo, jetzt unbekannten Aufenthalts,
II. den Ehemann der Eva Jagla, den Kolonist Jagla zu Kl. Zirkwitz,
unter der Behauptung, daß die Beklagten z I9—«e Erben des eingetragenen Eigentümers dez Grundstücks Kamin Blatt 311 seien, in diesem Grundbuche in Abteilung III Nr. 6 fünfzig Taler — 150 M0 Restkaufgeld, zu o/o jäbrlich verzinelich und nach einer einvierteljäbrlichen Kündigung zahlbar, für den Bauer Friedrich Nickel in Wittkau ein— getragen stehen, die Beklagten zu La—«e mit den Zinsen der genannten Hypothekenpost auf die Zeit vom 4 Mai 1898 bis dahin 1903 — 6 Jahre — mit 48 4 im Räckstande seien, daß die eheliche Tochter des am 4. April 1889 verstorbenen Gläu— bigers Friedrich Nickel — die Ehefrau des Klägers — Dorothea Wilhelmine Friedericke Nickel, verehelichte Besitzer August Wegner, in Wittkau allein ige Erbin sei, deren Ehemann gemäß B. G. B. zur Erhebung der Klage berechtigt ist, mit dem Antrage:
1) die Beklagten zu La —« zu verurteilen,
a. an Kläger 48 6 zu zablen und wegen dieses. Betrages auch die Zwangsvollstreckung in das Grund. stück Kamin Blatt 311 zu dulden,
b. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,
2) den Beklagten zu L zu verurteilen, die Zwange—⸗ vollstreckung in das Vermögen seiner Ehefrau mn dulden,
3) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗
klãren. Der Kläger ladet die Beklagte ju 1e zur münd. lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Zempelburg auf den 26. Juni 1905, Vormittags 107 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. — C 551 04.
Zempelburg, den 13. März 1905.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛ. Versicherung.
Keine.
4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.
eine.
5) Verlosung 2c. von Wert papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wen papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung?
95349) Kopenhagener 31 4 prozentigt Stadt. anleihe von 1886.
Verzeichnis über die zur Einlösung pr. 1. 1805 verlosten Obligationen:
Lit. A Nr. 43 233 554 627 631 1114 1437 1512 1623 1974 2433 2488 2749 à2 1600 Kr.
Lit. EK Nr. 264 298 501 608 713 735 773 8 16587 2251 3111 3177 3790 3794 3828 3 3985 4129 4322 4569 4944 4989 5416 5819 5875 6123 6239 6430 6466 6597 7423 7587 7631 7764 7886 7905 8318 9070 à SO Kr.
Lit. C Nr. 272 347 562 S842 875 1411 1531 1645 1753 1896 2070 2316 3253 3608 3708 3789 4077 4143 4316 5140 5465 5658 5871 7222 7314 7742
Juli
312 ĩ—
5495 8 6993 705 8743 87755
1055 2553 2 To 174 7745
7984 8085 8134 8222 8368 8373 8514 S5) S551 S608 9111 à 266; Kr. Zablstellen:
in Kopenhagen bei der Hauptkasse der Stadt, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank in Samburg, in Berlin bei der en, Sandels Gesel aft, bei Herren Mendelssohn Co. bei Herren Robert Warschauer Co. früheren Verlofungen sind noch rückständig: Pr. 1. Juli 1903: 87 à 1600 Kr. 3623 3 266 Kr. Pr. 2. Januar 1904: 2667 à 1660 Kr. 69 1376 à 26635 Kr. Pr. 1. Juli 1904: 1429 2089 à 1600 Kr. 1029 9083 à S00 Kr. 5370 8384 8607 z 2665 Kr. Pr. 2. Januar 1905: Lit. A Nr. 2715 n Iss Kr. . Lit. B Nr. 2451 4566 7435 7446 S002 50 S653 X S6õ0 Kr. Lit. O Nr. 2101 3244 4212 8967 à 2665 Kr. Nach dem Faälligkeitstermin werden auf obig Obligationen keine Zinsen bezablt. Kopenhagen, den 8. Matz 1905. Der Magiftrat der Stadt Ftopenhagen.
112
3898 392
35013 Genehmigungsurkunde. J. 2668.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteile ich hier⸗ durch auf Grund des 795 des Bürgerlichen Gesetz= ßuchs und des Artikels 8 der Verordnung zur Aus— führung des Bürgerlichen Gesetzbuchs in den Fürsten⸗ tümern Waldeck und Pyrmont vom 20. Deiember 1399 der Fürstlich Waldeckischen Domänenkammer ju Arolsen die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld— verschreibungen auf den Inhaber im Betrage von 1126 000 460. Eine. Million Einhundertzwanzig⸗ tausend Mark. Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster in Stücken zum Rennwert von 2000 6 „‚Zweitausend Mark“, 1000 Eintausend Mark‘ und 500 4c „Fünfhundert Mark“ auszufertigen, mit 31 0½ jährlich zu ver⸗ sinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan vom Jahre 1908 ab Lurch jährliche Verlosung und Rück— zblung von Teilschuldverschreibungen in Höbe von jäbrlich 160 des Gesamtbetrages unter Zuschlag der durch den Abtrag ersparten Zinsen zu tilgen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge— währleistung durch den Staat nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 26. Februar 1905.
(L. S.) Der Finanzminister. (gej.) Frhr. von Rheinbaben.
über 166 der 34 0oigen Anleihe von 1905. Ausgefertigt in Gemäßheit der staatlichen Ge— nchen
Die Fürstlich Waldeckische Domänenkammer zu Arolsen, als Vertreterin des Fürstlich Waldeckischen Domaniums, bat mit Genehmigung Seiner Durch⸗ laucht des regierenden Fürsten zu Waldeck und Pyr mont beschlossen, eine Anleibe von 1120 006 46 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Teil schuldverschreibungen und zwar
Lit. A Nr. 1 bis 200 zu je S6 2000
— 46 400 000 Lit. B Nr. 1 bis 600 zu je , 66699999 Lit. C Nr. 1 bis 240 zu je . i
aufjunehmen und bekennt in Gemäßbeit dieses Be— schlusses hiermit, daß der Inhabec dieser seitens des Gläubigers unkündbaren Teilschuldverschreibung den Betrag von
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ju fordern hat.
Die Tilgung der Anleihe geschieht vom Jahre 19808 an durch jäbrliche Verlosung und Rückzahlung von Teilschuldverschreibungen zum Nennwert, gemäß dem dieser Schuldverschreibung angedruckten Tilgungs⸗ klan in Höhe von jährlich 1 0, des Gesamtbetrags der Anleihe unter Zuschlag der durch den Abtrag erparten Zinsen. Dem Fürstlich Waldeckischen Domanium bleibt jedoch das Recht vorbehalten, die Auslosung vom Jahre 1908 ab jederjeit beliebig zu derstärken oder die ganze Anleihe unter Einhaltung einer halbjäbrigen Frist zur Rückzahlung zu kündigen. Die Auslosung geschieht in dem Monat August eines jeden Jahres und zwar wird dieselbe von der Do⸗ mänenkammer in ihren Geschäftsräumen in Arolsen vorgenommen; die ausgeloften sowie die gekündigten Teil schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung der Litern, Nummern und Beträge sofort nach der stattgehabten Auklosung veröffentlicht. Die Räck⸗ jablung der ausgelosten Teilschuldverschreibungen er folgt von dem auf die Auslosung folgenden 2. Ja⸗ nuar ab.
Bis zu dem Tage, an welchem nach den vor—⸗ stebenden Bestimmungen das Kavital zurückzujablen ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, mit jährlich 370. verzinst.
Die Ausjahlung der Zinsen und des Kavitals gegen Einlieferung der fälligen Zinsscheine beziebungs. weise Teilschuldverschreibungen erfolgt ausschließlich bei
a. der Kasse der Fürsilich Wal deckischen Domänen kammer, ;
b. der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin,
e. der Dresdner Bank in Berlin,
d. dem Bankhause Mauer & Plaut in Cassel,
. dem Bankhause L. Pfeiffer in Cassel. ö
Mit den ausgelosten Teilschuldverschreibungen sind auch die später fällig werdenden Zinsscheine einzu⸗ liefern; für die fehlenden Zinsscheine wird der Be⸗ trag vom Kapital abgezogen.
Ser Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine. wenn nicht die Schuld⸗ verschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Fürstlichen Domänenkammer zur Einlösung vor— zelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor⸗ legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist dier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zab— lung bestimmte Zeit eintritt. . .
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 55 100 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung. ö
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisberigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Fürstlichen Domãnenkammer anzeigt, nach Ablauf der Trist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Änspruch ist aus. geschlossen, wenn der abbanden gekommene Schein der Fürstlichen Domänenkammer jut Einlösung vor gelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor- legung oder gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldrerschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1518 aus- gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für 15 jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgahe einer neuen Reihe von. Zinsscheinen erfolgt bei der Fürstlich Waldeckischen Domänenkammer in Arolsen en Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe eigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldperschreibung bei der Do⸗ mänenkammer der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Er—⸗ neuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Das Fürstlich Waldeckische Domanium haftet mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen für die dorstehend aufgeführten Verpflichtungen, insbefondere für Kapital und Zinsen dieser Anleihe. Zur be sonderen Sicherbeik derselben hat ferner die Fürstlich Waldeckische Domãnenkammer eine Sicherungs⸗ brpothek zu Gunsten dieser Teilschuldverschreibungen auf den Inhaber an den nachftehend bezeichneien, zum Fürstlich Waldecischen Domanium gehörenden, in den nachstehend angeführten Grundbuchartikeln enthaltenen Domänen an erster Stelle bestellt, nämlich an den Domänen:
Eilhausen, Georgenhof, Landau, Laubach, Netze,
Twiste, Alt⸗ Wildungen, Selbach.
Die Sicherungs hypothek ist eingetragen im Grund⸗ buche von:
Hel mighausen Artikel 199 Abteilung III Nr. 4 Kohlgrund . ö 90 . — 5 Neudorf 117 ö 1 Rboden . 669 ö — 1 Schmillinghausen ö ö 1 Drpethal . 37 . — 3. Landau.. kö 8 — .. Braunsen . ö 51 ' — 31 Wetterburg ö ö ll. Wethen k ) l. Vetze k ; ., Twiste . ; 1. Giflitz. w ö — 2 löl 134 1 11 Alt Wildungen. . = 1 N. Wildungen 3 x — ü.. Reinbards hausen . x 11 Sachsenbausen 264 . l,
Die Teilschuldverschreibungen diefer Anleihe sind
an der Sicherungsbyvothek zu Anteilen berechtigt, die dem Nennbetrage der einzelnen Schuldverschrei⸗ bungen entsprechen? durch Uebertragung einer Teil- schuldverschreibung seitens des Inhabers geht zugleich der entsprechende Anteil an der Sicherungshvpothek auf den Erwerber über.
Die Direction der Disconto-Gesellschaft in Berlin wird in Gemäßbeit des s 1189 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Vertreter für die jeweiligen Gläubiger aus den Teilschuldverschreibungen bestellt. Die Direction der Dis conto⸗Gesellschaft ist befugt, nach Maßgabe dieser Anleihebedingungen mit Wirkung für und gegen die jeweiligen Gläubiger der Teil⸗ schuldverschreibungen Verfügungen jeder Art über die Sicherungsbvpothek zu treffen und die jeweiligen k bei Geltendmachung der Hypothek zu ver⸗ reten.
Die jeweiligen Gläubiger der einzelnen Teilschuld⸗ verschreibungen können ihr Forderungsrecht aus diesen geltend machen. Dagegen steht ihnen die Geltend⸗ machung ihrer Rechte aus der Sicherungsbyrotbek nicht zu; inkbesondere verzichten sie auch für alle Zeiten auf die Ausfertigung irgend einer anderen Ürkunde als der Teilschuldverschreibung und räumen der Direction der Disconto./ Gesellschaft unwiderruflich das Recht ein, alle Erklärungen hinsichtlich der Sicherungsbrpothek mit rechtsverbindlicher Kraft für alle Gläubiger der Teilschuld verschreibungen abzugeben, namentlich Löschungen und Entrfändungen sowie Ab— tretungen zu erklaren und deren Eintragung in das Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen, ferner die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen in einem Zwangeverwaltungs⸗ und Zwangsversteigerunge⸗ verfahren zu vertreten und die zur Erhebung ge⸗ langenden Beträge in Empfang zu nehmen sowie über sie Quittung zu erteilen. Abgesehen von den seitens der Direction der Disconto -Gesellschaft in diesen Bedingungen besonders übernommenen Ver— pflichtungen wird sie den Gläubigern der Teilschuld— verschreibungen selbst nicht verhaftet.
Die Direction der Disconto Gesellschaft ist be⸗ rechtigt, die Loschung der Sicherungshypothek insoweit zu bewilligen, als die Rückzahlung der Anleihe durch Einlösung und Vernichtung oder Kraftloserklärung don Teilschuldoerschreibungen oder durch Hinterlegung der zur Rückzahlung erforderlichen Beträge ihr nach⸗ gewiesen wird.
Die Schuldnerin ist berechtigt, im Falle ganzer
oder teilweiser Veräußerung der Pfandgrundstücke deren Entlassung aus der Pfandhaft zu verlangen, nenn sie den ganzen Kaufpreis zu einer außerordent⸗ lichen Tilgung der Anleibe verwendet oder an Stelle der zu entpfändenden Grundstücke andere gleichwertige in Pfand gibt oder im Falle eines Tausches das ein⸗ getauschte Grundstück an Stelle des abgegebenen als Pfand bestellt. Voraussetzung ist in beiden Fällen., daß nach dem freien Ermessen der Direction der Digconto. Gesell⸗ schaft die noch in der Pfanrhaft befindlichen Grund stücke bezw. binterlegien Summen jur Sicherung des ausstehenden Betrages der Anleihe ausreichen.
Die Direktion der Disconto Gesellschaft ist ver⸗ pflichtet, die jeweiligen Gläubiger der einzelnen Teil— schuldverschreibungen im Falle eines Zahlungsverzuges der Schuldnerin durch Anstellung der erforderlichen Klage und durch Betreibung des Zwangsverwaltungs—⸗ oder Zwangs versteigerungs verfahrens zu vertreten, je; doch nur, wenn diejenigen Gläubiger, die diese Maß. nahmen verlangen, ihre Teilschuld verschreibungen bei der Direction der Disconto. Gesellschaft hinterlegen und einen zur Deckung der sämtlichen Kosten aus— reichenden Betrag vorschießen Eine Verpflichtung zur Vertretung der Teilschuldverschreibungen findet nur statt, soweit nicht die Mehrheit der Gläubiger der Teilschul dverschreibungen in Gemäßheit des Reichs⸗ gesetzes vom 4. Dezember 1899 ein anderes beschließt. Für alle von der Schuldnerin übernommenen Ver— bindlichkeiten unterwirft sie sich der sofortigen Zwangs. vollstreckung in ihr gesamtes Vermögen und insbe—⸗ sondere hinsichtlich der Pfandgrundstücke gemäß § 800 der Zioilprozeßordnung in der Weise, das die Zwangs⸗ vollstieckung aus diefer Urkunde in Ansehung des Anspruchs aus der Hypothek gegen den jeweiligen Eigentümer der Pfandgrundstücke zulässig ift.
Alle diese Teil schuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen sind im Deutschen Reichsanzeiger,
einer weiteren Berliner Zeitung, einer Waldeckischen und einer Casseler Zeitung zu bersffentlichen. Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Arolsen, den Fürstlich Waldeckische Domänenkammer. Trockenstempel des Siegels AUnterschriften der
der Domãnenkammer. Mitglieder. Tilgungsplan. NAT Dbli⸗ 8bli⸗ X gationen · Abtrag Z gationen· Abtrag CQ umlauf umlauf Transport, 361 500 1908 1120000 11000 1930 758 500 24000 1969 110900) 11500 1931 734 500 24 500 1910 1097 500 12000 1932 710000 26 000 1911 1085500 12500 1933 684 009 26 000 1912 1073000 13000 1934 658 000 27 500 1913 1060000 13000 W135 630 500 28500 1914 1047000 14000 1936 602 000 23 000 1915 1033000 14000 sig37 573 000 30 500 1916 1019000 15000 1938 542 500 31500 1917 1004000 15000 i1g389 511000 32 500 1918 989 000 16000 1940 478 500 33 509 1919 973 000 16000 1941 445 000 35 000 1920 957 000 17000 1942 410 000 36 000 1921 940 000 17 500 1943 374 000 37 500 1922 922 500 18000 1944 336 500 38 500 1923 904500 19000 1945 298 000 40 000 1924 885 500 19500 19g46 258 000 41500 1925 866 000 20 000 1947 216500 42500 1926 S846 000 21 000 i948 174000 44500 1927 825 000 21 500 I9g49 129 500 46 000 1928 S03 500 22000 1950 83 500 47 500 1929 781 500 23 000 1951 36 000 36 000 Tran port 361 500 zusammen 1 120 000 Zinsschein
w, te Reihe zu der Teilschuldverschreibung des Fürstlich Waldecki— schen Domaniums J. Ausgabe, Buchstabe H „S zu 35 Prozent Zinsen w k
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Ruͤckgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Teilschuldverschrei⸗ bung für das Halbjahr vom .. ten ...... bis J ö w 8 hi
a. der Kasse der Fürstlich Waldeckischen Domänen—⸗
kammer,
b. der Direction Disconto Gesellschaft in
Berlin,
c. der Dresdner Bank in Berlin,
d. dem Bankhause Mauer & Plaut in Cassel,
e. dem Bankhause L. Pfeiffer in Cassel.
Arol sen, den .. ten 1905. Die Fürstlich Waldeckische Domänenkammer. Trockenstempel des Siegels Namen der
der Domãnenkammer. Mitglieder.
Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge—⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab⸗ laufe dieser Frist der Fürstlichen Domänenkammer in Arolsen zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
1
der
Erneuerungsschein . für die Zinsscheinreihe Nr.... zur Teilschuld⸗ derschreibung des Fürstlich Waldeckischen Domaniums I. Ausgabe, Buchstabe .. Nr. . . . über.... 6 Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Teilschuldverschreibung die II. Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 1920 bis einschließlich 1934 nebst Erneuerungsschein bei der Kasse der Fürstlichen Domänenkammer zu Arolsen, sofern nicht der Inhaber der Teilschuldverschreibung der Ausgabe bei der Fürstlichen Domänenkammer widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Teilschuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er dieselbe vorlegt. Arolsen, den.. ten 1905. Die Fürstlich Waldeckische Domänenkammer. Trockenstempel des Siegels Unterschriften der der Domãnenkammer. Mitglieder.
Vorstehende Genehmigungsurkunde mit den An— lagen wird hierdurch von uns bekannt gemacht. Arolsen, den 11. März 1995. Fürstlich Waldeckijch? Domänenkammer. von Estorff.
62292] Bekanntmachung. .
Bei der heute nach Maßgabe des z 6 des Gesetzes vom 7. Juli 1891, betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengütern, sowie der S§ 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1859 wegen Er— richtung von Rentenbanken im Beisein der Ab⸗ geordneten der Provinzialvertretung und eines Notars stattgehabten öffentlichen Auslosung Schleswig— Dolsteinischer Rentenbriefe sind die in nach— folgendem Verzeichnisse aufgeführten Nummern ge— zogen worden. Sie werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapita betrag gegen Quittung und Rückgabe der ausgelosten Renten- briefe mit den dazu gehörigen Coupons und Talons vom 1. April 1905 ab in den Vormittags stunden von 9g bis 12 Uhr in unserem Kassen— lokale, n n n Nr. 5, oder bei der König⸗ lichen Rentenbankkasse zu Berlin — Kloster— straße 761 — in Empfang zu nehmen.
Den unter 1 aufgeführten Rentenbriefen Lit. A, B, C. D und E müssen die Coupons Serie IV Nr. 15,16 und Talons, den unter II aufgeführten Rentenbriefen Lit. F, H, -I und K die Iinsscheine Reihe II Nr. 12 16 und Anweisungen beigefügt sein.
Vom 1. April 1905 ab hört die Verzinsung dieser Rentenbriefe auf. Inhaber von ausgelosten und gekündigten Rentenbriefen können die zu reali⸗ sierenden Rentenbriefe unter Beifügung einer vor- schriftsmäßigen Quittung durch die Post an unsere Kasse einsenden, worauf auf Verlangen die Ueber⸗ sendung der Valuta auf gleichem Wege auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolgen wird. Rentenbriefe der Provinz Schleswig -Holstein.
Auslosung am 19. November 1904.
Auszahlung vom 1. April 1905 ab bei den König⸗
lichen Rentenbankkassen zu Stettin und Berlin.
I. A ige Rentenbriefe. Lit. A zu 3000 ½ (1000 Tir) 128 Stäck. Nr. 72 132 144 218 320 344 347 427 592 7009
726 762 778 883 997 1022 1261 1395 1530 1646 1737 1748 1755 1832 1860 1864 2000 2191 2206 2227 2263 2295 2351 2390 2645 2983 3314 3463 3483 3564 3632 3633 3703 3804 3869 3933 4263 4333 4538 5134 5377 5523 5809 5902 6099 6283 6295 6332 6664 6730 7020 7190 7230 7316 7318 7660 7762 7791 7816 7840 7949 8026 8156 8296 8324 8334 8339 8351 8376 8452 8504 8517 8719 8919 9075 9077 9265 9g344 9471 10107 10227 10361 10454 10682 10711 10905 10984 10987 11323 11357 11358 11435 11444 11474 11487 1631 117i 1e JB 1 gg 12030 12080 12331 12373 12451 12486 12498 12649 12751 13107 13253 13261 13413 13444 13460 13481.
Lit. ER zu 1500 ƽ (506 Tlr) 10 Stäöck.
Nr. 33 68 107 359 397 412 431 835 843 965.
Lit. C zu 3200 e (100 Tlr.) 53 Stäöck. Nr. 248 304 538 551 586 649 733 849 1090 1110 1278 1340 1342 1381 1588 1667 1690 1706 1720 1797 1949 2000 2219 2237 2474 2590 2634 2844 3096 3141 3193 3213 3442 3640 3861 4059 4141 4176 4266 4281 4350 4393 4416 4370 4472 4573 4945 5319 5378 5637 5768 5792 5807.
Lit. D zu 75 ½ (25 Tlr.) 53 Stück. 969 1004 1023 1254 1330 1391 1885 2026 2100 2112 2235 2280 2595 2767 3004 3015 3041 3080 3218 3236 3688 4066 4353 4407 4436 4476 4668 4710 4957 5068 5123 5142 5215 5385 5457 5786 6165 6413 6477 6557 6621 6655 6846 6888 6909 7005 7114 7116 7139
Lit. E zu 20 ƽ (10 Tlr) 28 Stöäck. bis inkl. 5305.
Die Rentenbriefe Lit. F Nr. 1 bis inkl. sind sämtlich gekündigt.
II. 3 ige Rentenbriefe.
Lit. F ju 2000 6 1 Stück. Nr. 37.
Lit. H zu 300 6 3 Stück. Nr. 135 159 160.
Lit. J ju 5 6 4 Stück. Nr. 71 78 84 90.
Lit. KR ju 30 e 6 Stück. Nr. 30 33 46 47 56 59.
Stettin, den 13 November 1901.
Königliche Direktion der Rentenbank.
Nr. 25 1972 1989 2320 28399 3753 3758 4723 4753 5469 5775 6686 6596 7184.
Nr. 5278
5305
[95305 Bekanntmachung. Von der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums dom 16. Juli 18384 zu Chausseezwecken ausgegebenen
Z rrojentigen Kreisanleihe des Freises Dar⸗ kehmen, zweite Ausgabe, im Gesamtbetrage von 150000 , sind nach dem Amortisationsplan im Jahre 1905 — 3400 zu tilgen.
Bei der Auslosung am 28. Oktober v. Is. sind nachstehende Nummern gezogen:
Lit. A Nr. 30 zu 1000 Sg — . 1000 M Lit. E Nr. 16 91 zu 500 / Æ — 1000 4
Si J M m n g los 115 134 176 zu 200 M —. w 1400 4 31400 4
Die mit vorstebenden Nummern bezeichneten Kreis obligationen des Kreises Darkehmen werden den In habern zum 1. Oktober d. Is. mit der Aufforde⸗ rung gelündigt, den vollen Kapitalbetrag gegen Rück= gabe der Obligationen in kursfähigem Zustande, so⸗ wie der dazu gehörigen, erst nach dem 1. Oktober 1905 fälligen Coupons und Talons zu der gedachten Verfallzeit bei der hiesigen Kreiskommunal— kasse in Empfang zu nehmen.
Die Uebersendung der Valuta per Post kann eben⸗ falls erfolgen, dieses geschieht jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers.
Vom 1. Oktober 1905 hört die Verzinsung der ausgelosten Obligationen auf, und wird der Wert der nicht eingelieferten Zinsscheine bei der Auszahlung von dem Kapital in Abzug gebracht.
Nachstehende Anleihescheine, welche ausgelost sind, sind bis heute nicht zur Einlösung gelangt:
Buchstabe B 3 zu 500 40
Buchstabe B 99 zu 500
Buchstabe B 100 zu 500
Buchstabe O 19 zu 209
Buchstabe CO 21 zu 207 4.
Darkehmen, den 9. März 1905.
Namens des Kreisausschusses des Kreises
Darkehmen. Der Vorsitzende: Eggert.
95306 Bekanntmachung.
Von der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Januar 1888 zu Chausseezwecken ausge gebenen 35 oO 0 igen Kreisanleihe des Kreises Darkehmen, dritte Ausgabe, im Gesamtbetrage von 155 000 ƽ, sind nach dem Amortisationsplan im Jahre 1905 — 4000 M zu tilgen.
Bei der am 28. Oktober v. J. stattgefundenen Auslosung sind nachstehende Nummern gezogen:
Lit. A Nr. 15 zu 1000 1... — 1600 6 Lit. N Nr. 22 35 62 84 zu 500 4 — 2000
Lit. C Nr. 12 59 85 113 192 zu kJ . 4000 46
Die mit vorstehenden Nummern bezeichneten Kreis—⸗ obligationen des Kreises Darkehmen werden den Inhabern zum 1. Oktober ds. Is. mit der Auf⸗ forderung gekündigt, den vollen Kapitalbetrag gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande sowie der dazu gehörigen, erst nach dem 1. Oktober 1905 fälligen Coupons und Talons zu der gedachten Verfallzeit bei der hiesigen Kreiskommunalkaffe in Empfang zu nehmen.
Die Uebersendung der Valuta per Post kann eben⸗ falls erfolgen, dieses geschieht jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers
Vom 1. Oktober 1905 hört die Verzinsung der ausgelosten Obligationen auf, und wird der Wert der nicht eingelicferten Zinsscheine bei der Auszahlung von dem Kapital in Abzug gebracht.
Nachstehende Anleihescheine, welche ausgelost sind, sind bis heute nicht zur Einlösung gelangt: Buchstabe B Nr. 70 zu H00 1,
Buchstabe B Nr. 88 zu 500 , Buchstabe B Nr. 90 zu 50) 4, Buchstabe C Nr. 75 zu 200 A, Buchstabe C Nr. 118 zu 200 4, Buchstabe O Nr. 119 zu 200 , Buchstabe O Nr. 153 zu 200 , Buchstabe O Nr. 156 zu 200 t Darkehmen, den 9. März 195. Namens des Kreisausschusses des Kreises Darkehmen.
Der Vorsitzende: Eggert.