Aemtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staats— bürgerrechts usw, unter denselben Voraussetzungen wie der einheimische zuzulassen ... Diese Bestimmung hätte eigentlich keinen Sinn; denn ein Inländer hat ja das Staatebürgerrecht oder wächst von selbst binein, braucht es also nicht zu erwerben. Ein Sinn kommt erst hinein durch die Auslegung, daß zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerrecht ein bedeutender Unterschied besteht. Diese Aus— legung steht aber nun zu der Auffassung zahlreicher Staatsrechts⸗ lehrer durchaus in Widerspruch. In Boden ist jetzt ein Wahlrecht geschafen worden, das jedem von außen Zuziebenden auferlegt, erst zwei Jahre lang die badische Staatsangehörigkeit zu besitzen, ebe er wählen darf; in Sachsen ist das passive Wahlrecht an einen dreijährigen Aufenthalt in Sachsen gebunden. Also diese und ähnliche Bestimmungen wären ungesetzlich nach der Auffassung dieser Staatt—
rechtẽlehrer und auch der Regierungsvertreter, die bei der Beratung des Artikels 3 das Wort genommen haben. In der Praxis aber hat sich eine Interpretation Geltung verschafft, die das Partikularrecht wieder einmal über das Reichsrecht stellt. Es liegt darin eine bestimmte Tendenz. Die Einzellandtage stellen noch beute Vertretungskörper dar, in denen die Reaktion fesssitzt.
Man schaue nur auf das preußische Junkerparlament, diese Karikatur tiner Volksvertretung, man schaue nach Sachsen usw. Daraus er— klären sich auch die heißen Bestrebungen der reaktionären Einzel-
regierungen, die Gesetzgebung aus dem Reichstage nach den Einzelstaaten zu verlegen. Warum wird die Bergarbeiterschutz⸗ gesetzzebung warum wird das Gesinderecht, das Recht der
ländlichen Arbeiter nach Preußen verlegt? Weil man dort die Interessen der Reaktionäre besser aufgehoben glaubt, als im Reichstage. So liegt es auch mit dem Eisenbahn⸗ und dem Schiff⸗ fahrtswesen. Im Reichstage würden Schiffahrtsabgaben nicht durch⸗ gehen, im Reichstage würde eine Eisenbahnreform leichter durch⸗ zusetzen sein; aber man denkt nicht daran, von den in der Ver⸗ fassung gegebenen Handhaben Gebrauch zu machen. Diese politische Tendenz läßt begreiflich erscheinen, daß die tatsächliche Freizügigkeit die politische noch nicht nach sich ziehen konnte. Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit wird so gehandhabt, daß es wie ein Hohn auf das große einige Deutsche Reich erscheinen muß. Die Er— werbung der Staatsangehörigkeit soll jedem gestattet sein, der sich in dem betreffenden Bundes staat niedergelassen hat. Die unmittelbar nachfolgende Bestimmung nimmt den ganzen Wust von polizeilichen Schikanen und Beschränkungen im Freizügigkeitsgesetz in das Gesetz über Erwerbung und Verlust der Staatsangehörigkeit hinüber. Nach dem Wortlaut des Gesetzes wäre die Behörde verpflichtet, die Er⸗ bebungen, die sie für notwendig hält, selbst zu machen; die Bureaukratie verlangt aber von dem Nachsuchenden Staatsangehörigkeits—⸗ ausweis, Familienpaxiere, Leumundszeugnis, selbst Vermögensausweise. Hier scheint man direkt die Aufnahme aus einem anderen Bundes staat mit der Naturalisation zu verwechseln, auf welche die Ausländer einen Rechtsanspruch nicht haben, während die Staatsangehörigkeit zu erwerben ein Recht jedes Deutschen ist. Die Nationalliberalen sollen nach der „Kölnischen Zeitung! einen Antrag beabsichtigt haben, der Erleichterungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit herbeiführen sollte; ich habe von diesem Antrag noch nichts weiter gehört. Eine unglaublich bunte Musterkarte von Behörden ist für diese Fragen zuständig, so bunt, daß sich der einfache Mann aus dem Volke wahrlich nicht zurechtfinden kann. Dem Gesuchsteller wird die ganze Beweislast und die Beibringung unendlicher Urkunden zu— geschoben; ja selbst bei sehr bekannten Leuten, so bei unserem Genoffen Bebel, dessen abermalige Aufnahme in den preußischen Staatsverband nicht weniger als 4 Monate mit unsäglichen Scherereien in Anspruch genommen hat. Religion, Konfession. Beruf, ob selbständig oder Arbeitsverhältnis, alle diese Fragen stellen die Polizeiorgane, sie fragen nach dem Arbeitgeber, nach dem Militärverhältnis, nach dem Truppenteil, wo der Nachsucher gedient, und nach vielen Dingen mehr, die die Behörde gar nichts angehen, so nach dem vorhergehenden Auf— enthalt, bei wem und wie lange er sich da und da aufgehalten hat, und wann er sich zuletzt in Preußen aufgehalten hat ufw. usw. Dieser Fragebogen will aber auch noch wissen, wo und wann und in welcher Stellung die Eltern sich aufgebalten, und schließlich sogar die Groß⸗ eltern. Ebenso sind alle hierüber Auskunft gebenden Urkunden beizubringen. Diese Feststellungen und Urkundenbeschaffung sind für Taufende don Arbeitern einfach unmöglich; man kann freilich auch anders; man kann
mo ILL,
auch sehr rasch sein. In Baden wurde einmal ein nationalliberaler Ab⸗ geordneter gewählt, der sich nachher als Württemberger erwies. Die Wahl war ungültig; innerhalb 8 Tagen hatte er die badische Staatsangebörigkeit, und das Wahlmännerkollegium wählte ihn wieder. So. war er in 8 Tagen zum badischen Gesetzgeber befähigt worden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit erfolgt auch durch zehnjährigen ununterbrochenen Aufenthalt im Aus— lande. Weshalb dies? Elaubt man, daß einer nach zebn Jahren Auslandtaufenthalt kein richtiger Deutscher mehr ist, so0 daß man ihn einfach aus der Liste ftreicht? Nach dem chauvinistischen Telegramm gewisser im Aufland lebenden Deutschen darf man allerdings das deutsche Gefübl der im Ausland lebenden Hunderttausende Deutscher nicht beurteilen. Die Eintragung in die Konsulatsmatrikel wird von den meisten dieser draußen weilenden Deutschen, namentlich der Arbeiter, übersehen. Die
211 zu vVerzei nen. ; . aufgehalten hat, sich hier verheiratet und 5 Kinder batte, nicht
Sohnes nicht abgeneigt sein, falls dieser militärdiensttauglich sei! sehen aus diesen kurzen Ausführungen, daß eine Reform der Bestimmungen über den Aufenthaltsort dringend notwendig ist. Sollte unsere Resolution keinen Erfolg haben, so trägt die Verantwortung für diese
1st 5 die „Feier Zustände die Regierung.
1 rn * unwürdigen
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf sa
e von Posadowsky-Wehner: Meine Herren! Es ist in der gestrigen Debatte wiederbolt behauptet worden, daß das preußische Ansiedlungsgesetz nicht vereinbar wäre mit
Art. 3 der Reichsverfassung. (Sehr richtig! bei den Sozial⸗ demokraten. Es wird mir „Sehr richtig!“ von der linken Seite
zugerufen. Ich bin sehr gespannt, ob der Herr Interpellant seine
Auffassung auch dann noch aufrechterhalten wird, wenn ich ihn auf S 111 des Einführungsgesetzks zum Bürgerlichen Gesetz, buch hinweise. Dort heißt es nämlich:
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche
im öffentlichen Interesse das Eigentum in Ansehung tatsächlicher Verfügung beschränken. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten. Das trifft gewiß zu; denn die Vorschriften preußischen Ansiedlungsgesetzes, welche das Eigentum beschränken, sind eben in öffentlichem Interesse erlassen. (Zuruf links. Meine Herren, etwas ganz anderes ist es ja, ob Sie dieses öffentliche Interesse im vorliegenden Falle auch als etwas Berechtigtes anerkennen oder nicht. Darüber will ich mit Ihnen nicht streiten, weil hier nicht der Platz dazu ist, sondern im preußischen Abgeordnetenhause. Aber daß formal die preußische Regierung und die preußischen gesetzgebenden Körperschaften unzweifelhaft berechtigt waren, dieses Gesetz zu erlassen, darüber kann nach dem angeführten §z 111 kein Zweifel sein. Meine Herren, es ist auch in längerer Ausführung die Frage der so⸗ genannten Kontrollstationen berührt worden. Diese Kontrollstationen sind Landeseinrichtungen und sind im Jabre 1893 entstanden aus
des
der Einschleypung der Cholera stand. Wenn Sie sich das Material von Auswanderern ansehen, das uns zuströmt aus Gegenden mit einer zum Teil sehr geringen gesundheitlichen Wohlfahrtspflege — Personen, die zum Teil selbst krank sind oder aus Gegenden kommen, wo an—
steckende Krankheiten herrschen — so kann doch gar kein Zweifel darüber sein, daß es unsere Vemflichtung ist, uns gegen die nachteiligen Folgen einer solchen Durch—
wanderung zu schützen. Das tun nicht nur wir, das tut auch die Republik der Vereinigten Staaten von Nordamerika in einer viel schärferen Form wie wir, das tut ebenso Australien, und das tun noch sehr viele andere Staaten. (Zuruf bei den Sozialdemokraten. Ich komme darauf zu sprechen; vielleicht lassen Sie mich ausreden. Nun ereignet es sich ja sehr häufig, daß Personen, die nach den Ver— einigten Staaten von Amerika auswandern, dort zurückgewiesen werden, weil sie den Vorschriften nicht entsprechen, die die Vereinigten Staaten von Nordamerika für die Auf— nahme von einwandernden Personen aufgestellt haben. Daraus folgt dann weiter, daß diese Persenen in dem letzt⸗ genannten Falle nach dem Ausfuhrhafen zurückgewiesen werden. Wenn wir also diese Kontrollstationen nicht hätten, so würden diese Ein— wanderer einfach an der deutschen Küste wieder an Land gesetzt werden und damit dem Staat, in dessen Gebiet der Landungehafen liegt, zur Last fallen. Wir haben deswegen das dringendste Interesse, daß solche übersee zurückgewiesenen Auswanderer wieder nach ihrer Heimat zurückbefördert werden, von der sie kamen. Diese Rück— beförderung übernehmen die Schiffahrtsgesellschaften, die in Deutsch— land konzessioniert sind und die Hinbeförderung bewirkt haben. Wenn die Auswanderer auf der Hinreise durch ihre Kontrollstationen gehen, dann sind diese Gesellschaften auch verpflichtet, wenn übersee eine Zurückweisung der Auswanderer erfolgt, dieselben eventuell auf Kosten der Gesellschaft dorthin zurückzubefördern, woher sie gekommen sind. (Zuruf links.) Sie sagen, die Kontroll stationen hängen mit Herrn Ballin zusammen, und haben damit offenbar ziemlich deutlich andeuten wollen, daß diese ganze Einrichtung nur den Zweck habe, den beiden großen Gesellschaften Auswanderer zuzuführen. Das ist durchaus irrtümlich. Die Einrichtung ist ge— troffen, weil man den einzelnen Staaten doch unmöglich zumuten kann, für mittellose Rückwanderer, die in Amerika nicht landen dürfen, die Last der Rückbeförderung durch Deutschland zu übernehmen zu Gunsten der Auswanderungslinien. Die preußische Regierung ist vielmehr bei der ganzen Regelung dieser Kontroll— stationen von dem berechtigten Gedanken ausgegangen, daß die Aus— wandererlinien, die den Transport der Auswanderer übersee besorgen, auch ibrerseits das Risiko zu tragen haben, diejenigen Auswanderer, die in Amerika nicht aufgenommen werden, wieder in ihre Heimat zurückzubefördern. Diese Last kann den Staaten meines Erachtens gerechterweise nicht aufgebürdet werden. Es geht also so Hand in Hand erstens ein sanitäres und zweitens ein armenpolizeiliches Interesse. Würden diese Kontrollstationen nicht bestehen, so würde ja jeder be— liebige Auswanderer die deutsche Grenze überschreiten können, wo und wann es ihm beliebt, und es würde damit die Gefahr vorliegen, daß entgegen dem sanitätspolizeilichen, aber auch entgegen dem sicherheits— polizeilichen und armenpolizeilichen Interesse solche Personen in
Deutschland einfach verbleiben und schließlich auf Kosten der einzelnen deutschen Regierungen nach ibrer Heimat zurückbefördert werden müßten. Im übrigen kann ich mich selbstverständlich nicht darauf einlassen,
alle die einzelnen Fälle, die hier angeführt sind, zu widerlegen. (Zuruf links.) Ich will gar nicht bestreiten, daß in einzelnen Fällen Miß—
griffe vorgekommen sein mögen, wie sie naturgemäß immer vorkommen bei großen verwickelten Einrichtungen. Aber die Grundlagen, auf denen diese Kontrollstationen aufgebaut wurden, sind aus den von mir angedeuteten Gesichtepunkten durchaus verteidigungsfähig und un— bedingt notwendig.
Der Herr Abgeordnete hat dann in längeren Ausführungen über die Resolution, betreffend die Beschränkung des Staatsbũrgerrechts und Aufenthalts innerhalb Deutschlands, gesprochen. Diese Reso— lution verfolgt zwei verschiedene Zwecke. Einerseits will sie reichs— gesetzliche Erleichterungen für die Aufnahme von Angehörigen eines deutschen Bundesstaats in einen anderen Bundesstaat schaffen, und anderseits sollen die Landesgesetze aufgehoben werden, welche polizeiliche Aufenthaltsbeschränkungen zulassen.
Ich gehe zunächst auf die reichsgesetzliche Frage ein. Ich kann in der Tat trotz der Ausführungen des Herrn Vorredners nicht ab— sehen, in welcher Beziehung die Aufnahme von Bundesangehörigen in einen anderen Bundesstaat noch der Erleichterung bedarf. Nach s 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 1. Juni 1870 muß jedem unbescholtenen Deutschen, der für sich und seine Angehörigen selb— ständig zu sorgen in der Lage ist, die Aufnahme in den Bundesstaat, in welchem er sich niedergelassen hat, erteilt werden. Noch weiter zu gehen und etwa eine Verpflichtung der Bundesstaaten zur Aufnahme in den engeren Staatsverband festzustellen auch für solche Deutschen, die sich dort nicht niedergelassen haben, dazu liegt meines Erachtens nicht die geringste Veranlassung vor. Welches Interesse sollte denn auch beispielsweise ein Preuße haben, in Bayern die Staatsangebörigkeit zu erwerben, wenn er sich dort nicht niedergelassen hat? Ein solches Interesse dürfte um so weniger bestehen, als nach Art. 3 der Reichsverfassung und Art. 1 des Frei⸗ zügigkeitsgesetzes, ganz abgesehen von der Niederlassung und ganz abgesehen von der Erwerbung der Staatsangehörigkeit in einem einzelnen Bundesstaate, bereits ein gemeinsames deutsches Indigenat besteht. Danach ist der Angehörige jeden Bundes— staates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum Aufenthalt, zum Erwerb von Grundeigentum und zum Gewerbebetrieb nach den für die Einheimischen geltenden Bestimmungen zuzulassen. Damit sind die wirtschaftlichen Bedürfnisse jedes einzelnen Bundesangehörigen voll befriedigt. Zur Aufnahme des Angehörigen eines andern Bundesstaates ist der Bundesstaat der Niederlassung aber nur dann verpflichtet, wenn der die Staatsangehörigkeit nachsuchende Deutsche nach 2 bis 5 des Freizügigkeitsgesetzes in seiner Freizügigkeit nicht beschränkt ist. Diese Beschränkungen der Freizügigkeit sind zweierlei, erstens armenrechtliche und wmweitens sicherheitspolizei— liche. Nach den armenrechtlichen Vorschriften hat jeder Bundes staat ein Aus weisungsrecht und ein Ab weisungsrecht: er kann einen anderen Bundesangehörigen aus weisen aus Gründen der Armen pflege, wenn jener fremde Bundesangehörige selbst oder seine An⸗ gehörigen die Armenvflege in Anspruch nehmen, ehe sie
aber auch a b weisen, wenn bei dem Zuziehenden die Vorausetzungen für Einleitung der Armenpflege vorliegen.
Der Herr Vorredner hat dann eingehend besprochen, daß eine große Fülle bureaukratischer Schwierigkeiten gegenüber demjenigen erhoben würde, der die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaat nach. suche. Er hat die Fragen in bezug auf das Alter, den Geburtsort die Eltern, die Militärpflicht usw. bemängelt. Diese Fragen müssen gestellt werden, weil man nur danach die Frage beantworten kann: wo hat der Zuziehende seinen Unterstützungswohnsitz? oder ist der Mann nicht etwa schon unterstützungs bedürftig, und wo wird eventuell, wenn das letztere der Fall ist, sein Unterstützungswohnsitz zu suchen sein. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) Hierbei muß man sehr häufig bis auf die Großeltern zurückgehen; denn der Enkel folgt je nach seinem Alter dem Domizil der Eltern, und die Eltern folgen unter Umständen wieder dem Domizil der Grꝛoß— eltern. Also ist es ganz zutreffend, wenn man, um den Unterstützungfwohnsitz einer Person festzustellen, den Wolnsitz nicht nur der Eltern, sondern auch der Großeltern erfragt. Wenn ein die Staatsangehörigkeit nachsuchender Deutscher seine Militärverhältnisse nachweisen muß, so ist das auch ganz in der Ord— nung; denn es ist selbstverständlich unbedingt notwendig, wenn jemand nach einem anderen Bundesstaat verzieht, festzustellen: hat der Mann seiner Militärpflicht genügt? in welchem militärischen Dienstverhältnis
steht er? weil er in dem Augenblick, wo er in einen anderen Bundesstaat eintritt, auch der militärischen Kontrolle dieses Bundesstaats untersteht. Wenn man also solche Fragen
als überflüssig bezeichnet, so mag das vielleicht jemandem, der die Bedürfnisse der Verwaltung nicht kennt, gefallen; sachlich aber sind diese Fragen durchaus berechtigt.
Es ist ferner darauf hingewiesen worden, wie hinderlich die be—
stehenden gesetzlichen Bestimmungen sich erweisen in bezug auf die Ausübung des Landeswahlrechts in einem fremden Bundesstaat. Das mag man bedauern, aber es berubt auf der Reichs verfassung. In
dem Schlußprotokoll vom 23. November 1870, betreffend den Bei—⸗ tritt Bayerns zur Verfassung des Deutschen Bundes, heißt es sub II ganz ausdrücklich:
Von Seite des Königlich preußischen Bevollmächtigten wurde anerkannt, daß unter der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes über Staatsbürgerrecht nur das Recht verstanden werden solle, die Bundes. und Staatsangehörigkeit zu regeln und den Grundsatz der politischen Gleichberechtigung aller Konfessionen durchzuführen, daß sich im übrigen diese Legislative nicht auf die Frage erstrecken solle, unter welchen Voraus- setzungen jemand zur Ausübung volitischer Rechte in einem einzelnen Staate befugt sei.“
Mit anderen Worten also: unter welchen Bedingungen die Ange— hörigen anderer Bundesstaaten zur Ausübung politischer Rechte im Bundesstaat des Wohnortes befugt sind, das bestimmt auf Grund einer Vorschrift der Reichsverfassung und auf Grund einer authentischen Interpretation, die diese Vorschrift beim Beitritt Bayerns in das Reich erfahren hat, die Landesgesetzgebung, und daran können wir nichts ändern.
Was indes die sicherheitspolizeilichen Aufenthaltsbeschrãnkungen be⸗ trifft, so hat ja der Herr Vorredner diese Bestimmungen bereits selbst angeführt. Daß solche sicherheitspolizeilichen Beschränkungen notwendig sind, wird niemand bestreiten. Diese Beschränkungen sollen z. B. An— wendung finden, um Schmugglern den Aufenthalt in der Nähe der Grenze zu versagen, um Zuhältern den Aufenthalt zu verbieten in großen Städten, oder Personen, die mit den Eigentumsgesetzen in Konflikt gekommen sind, an gewissen Orten des Verkehrs.
Meine Herren, ich habe kein Urteil darüber, ob die in bezug auf die Anwendung jener Bestimmungen aufgestellten Behauptungen berech— tigt waren oder nicht; ich kann das nicht untersuchen, das ist nicht meine Sache. Aber wenn wirklich irrtümliche oder zu weit gehende Aus— legungen jener Bestimmungen vorgekommen sein sollten, so ändert das doch nichts an der Bestimmung, daß jenes sicherheitspolizeiliche Recht unbedingt notwendig ist, daß jenes Recht der Partikular— staaät haben muß, um bestimmten bestraften Personen den Aufenthalt an gewissen Orten versagen zu können. Wenn der Herr Vorredner es so hingestellt hat, als ob Deutschland in dieser Beziehung in seiner Gesetzgebung rückständiger wäre als alle anderen Länder, so erlaube ich mir demgegenüber zu bemerken, daß in Oester— reich, in Italien viel strengere Bestimmungen auch in bezug auf die sicherbeitspolizeiliche Beschränkung des Aufenthaltsorts bestehen, und daß in Frankreich — einer Republik, meine Herren! — die Auf—
enthaltsbeschränkung bis zur Nebenstrafe der Relegation gehen kann, d. h. der Verschickung sicherheits gefährlicher Personen in die Kolonien und Territorien. Ich glaube also hiernach nicht,
daß wir in der Lage sein werden, die bestehende gesetzliche Bestim— mung zu ändern.
Zum Schluß möchte ich noch auf die Resolution eingeben, die dahin geht, bei jedem neuen Zusammentritt des Reichstags demselben eine Uebersicht über die Entschließungen vorzulegen, die die verbündeten Regierungen gefaßt haben, sei es auf Resolutionen, sei es auf Gesetz= entwürfe, die von dem hohen Hause beschlossen worden sind. Meine Verren, ich glaube, diese Resolution hat doch ernste staatsrechtliche Bedenken. Ein entscheidender Grundsatz jeder konstitutionellen Ver— fassung ist das Prinzip der Diskontinuität, d. h. der Grundsatz, daß, wenn eine gesetzgebende Versammlung geschlossen ist, alle die Gesetz= entwürfe und Resolutionen, über die vom Hause noch nicht beschlossen worden ist, durch den Schluß hinfällig werden und, wenn sie weiter verfolgt werden sollen, in der neuen Tagung von neuem aufgenommen werden müssen. Wenn ein Haus also nicht geschlossen, sondern nur vertagt wird, tritt dieser Fall der Diskontinuität nicht ein, d. h. die gesetzgebende Versammlung ist befugt, sich über jede Resolution, die vorliegt, über jeden Gesetzentwurf, der aus der Mitte des Hauses eingebracht ist, noch bis zum formellen Schluß des Hauses schlüssig zu machen und sich also seine Entscheidung bis zu diesem Zeitpunkt vorzubebalten, und zwar ganz gleich, ob dazwischen das Haus selbst auf Monate vertagt worden ist.
(Schluß in der Dritten Beilage.)
einem rein sanitätspolizeilichen Grunde, als Deutschland in Gefahr
einen Unterstützungswohnsitz erworben haben; er kann ihn
AM GX.
Dritte Beilage
Ber lin, Sonnabend, den 18. März
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger
1905.
(Schluß aus der Zweiten Beil age.)
Stabilität aufweisen, wie es bei ähnlichen Katastrophen noch in kei 3 di = ; ; dande der Fall gewesen ist. Jedesmal brachte ein Krieg . 6 3 grohe Mehrheit der Inhaber russischer Papiere in
Wenn aber dieses Recht dem einen Faktor der Gesetz betreffenden Sta aiepar ere i st sich. Hier aber sehen wir, dat, je mehr das Deutschland noch immer ein größeres Vertrauen in die wirt- gebung zusteht, muß es selbstverständlich auch dem anderen e en und die Revolutign das russische Reich in seinen Grund- schaftlichen und politischen Verhältnisse von Rußland und in die Faktor der Gesetzgebung zustehen, und das ift bier der k f an,, 3 . halten und Zukunft des russischen Reichs zu haben scheint als die Herren Bundesrat. Wenn man vom Bundesrat also verlangt, daß er Berlin und Parig alles tut, um diefen hohen Preis . ö ae, der Sppꝛial demokratie Daß die Inhaber ruffischer Werte es des⸗ sich, auch wenn das Haus nur vertagt wird, von einer Ver, 'Älbalten, durch allerhand Mittel die öffentliche Meinung und? dos bal vorzieben, die russischen Werte, die sie besitzen, nicht panik⸗ tagungs periode zur andern schlüssig machen soll über Gesetz⸗ ut iu ein ui amn den sonst under meidlichen Kurssturz zu verhindern. artig zu verschleudern, sondern daß sie sie lieber aufheben für bessere entwürfe, über Resolutionen, die aus der Mitte des hohen Sauses n , , , 2 83 m oh ö. Reichs. Zeiten. :
, s ö ; egletung, t ung die Reichsregiern ö ; — . . . . ö. ö. 5 1 . Vertagung zwar für . frage , , 3Zu aer. Gunsten 3st —ᷣ zu 3 . ö Dinh nit ent Warten ; ät, Ter Ftontinultät in Anspruch nehmen, aber dem Nan greift zu Manipulationen, die fast auf Turcüfens hinaus. „a wenden, was der Herr Abg. Spahn soeben am Schlusse seiner Bundesrat diese Wohltat der Kontinuität oder vielmehr des Aus ir Dir Krach it. doch niczt zn verhindern; dee M mne, Uusführungen über Pie Ostmarkenpolitik der preußischen Staats- schlusses der Diskontinuität nicht zugestehen; denn der . . 3 , 4 6 halbe Milliarde regierung bemerkt hat. Der Herr Abg Spahn heat ö.
8 . — ö . ö 1 . . ner 1 . , as 0 z F ? . e. . ; . — [ ge⸗ Bundesrat hãtte sich dann von einer Vertagungs periode zur nicht aufbringen, Rußland muß immer neue alli . Jan, . ö . özstlichen Pro an dern schlüssig zu machen, während das hohe Haut sich nur ur um sfine Zinsen zu jablen. Gin Privatmann kame, bern, vinzen der preußischen Monarchie ausgefochten wird, die Offen ine schlüssig zu machen hätte von dem Schluß einer Session zum F. mh handelte, als betrügerischer Bankerotteur mehr die ergriffen worden wäre von deutscher Seite. (Sehr richtig! bei den Schluß der anderen. I le nt er ihn he , 36 . wenn das Polen) Dem muß ich mit großer Entschiedenheit 2
. ; . ü ? S e ] ni andert. u an f = ö ö . . 2 ⸗ CLC ö 1 nl gegentrelen. ö. Ich glaube, meine derren, aus diesen Gründen wird man nicht dazu derpflichtet; es huldigt der Ansicht, , r ge, Ic bin dielmehr der Ansicht, daß dieser Kampf uns aufgezwungen diese Resolution nicht aufrechterhalten können; denn Sie müssen . so lange erfolgt, als es im Interesse des Staats erforderlich ist. worden ist (lebhafte Zustimmung rechts und bei den National⸗ auch dem Bundesrat das Recht zugestehen, daß er sich bis jum Krach tritt ein, gleichviel 5b. das heutigs Spstem aufrecht er. liberalen) von denjenigen, die das Deutschtum im Osten der preußi-·
wirk
Init Schl
zu den einzelnen Gesetzentwürfen oder
lichen Schluß der Session Frist und Zeit
uß der Session eine endgültige oder auch nur vorläufige Stellu
Anträgen des hohen Hauses
nehmen. Abg. Dr. Spahn (Zentr): Ich glaube, der Staatssekretãr le
lich I Frist vorbehält, sich über iativanträge des hohen Hauses schlüssig zu machen; er kann nicht
in die unparitätische Zwangslage gebracht werden, vor dem wirklichen
zu entdußern, solange es ohne andernfalls wird unferer ganzen deutschen ng Schaden zugefügt werden.
zu Kuropatk in beiden
halten bleibt oder stär'. in falsche Sicherheit w unterstützt, das Publiku
zur Unterbringung
in siegt, steigen die Kurfe, Fallen
jt. Darum heißt es unfer iegen, wenn man diese m davon abhält, sich seines ruffischen Besi
; Statt dessen aber einer neuen russischen Anleihe
steigen die Papiere, so ka
schlimme
deutsches Publikum Börsenmanipulationen zes Schädigung geschehen 36 Volkswirtschaft schwerer
macht man Stimmung leihe in Deutschland. Wenn wenn er nicht siegt, ist der Frieden nahe, lkuliert man an der Börse.
schen Monarchie bekämpfen und die trotz aller schönen Redensarten am letzten Ende darauf ausgeben, die gemischt sprachigen Provinzen zu trennen von der preußischen Monarchie. (Sehr richtig rechts und bei den Nationalliberalen) Und wenn der Herr A63. Spahn von der guten Gesinnung des Gros der polnischen Bt. völkerung gesprochen hat, so erwidere ich darauf, daß unsere Politit᷑ sich nicht gegen den friedlichen Teil der polnisch' Bevblkerung
. . t Je länger wir die seẽ Unter t äahren lasfen, desto l richtet, sond ichtet si ie großrvolnif itari die ser Sache do x 223 32 at Fe langer, wir diese Unterstü ung gewähren lassen, desto länger unter. sondern sie richtet sich gegen die großx ni Ugitari 3. es . eine 1 bei, die ihr nicht zukommt. Nie, stützen wir die staatliche Mißwirtschaft in Rußland, und n th ist (Unruhe bei den Poler . . . Vorl ,, e en , J Di on tmn uit a bei diesen ein? Einmischung in diefe Verhältnisse gegeben und von Noe it; b gte — 6. , . Vorlagen (dene Stellung zwischen Bundesrat und Reichstag ist keine R ö . . . . wußte preußische Regierung nicht in Frie ben kann! agen r,. wischen Bundes n chstag steine Rede mehr. Wer diese Dinge mitmacht, trä ; afteg ,, ,, nn, .
r rr ne r ,, i gn en, e ei d ttrei in Sstaßsen ans ge fr., l nl. Cächests rate. ectss and kei den Natlonassheerlen)
3. . r, , , 19 un. Denn wir eine Massenschlächterei, di seine & sbelf ; 6 S ᷣ ᷣ 5 uns nnen wãhrend derselben Session denselben Antrag nicht 3 , . ** i ,, ' Os . ö. ö wert Abg. Spahn weiter gement, daß unsere 4 ö. der , . K ein Xe engere l cee Bedenken ruft den Redner wegen die ser 1 . . ; 166 ,,, ,,, . nicht, Was wir wollen, ist nur, eine Auskunft zu bekommen, ob d kein Verbrechen if 3 i Abspielt Wicht? erfolge. (Sehr zichtig bei d ĩ ; ni
; wir wollen, ist nur, 6k nen, ob der kein Verbrechen ist, was dort in Sflasten sich abspielt? dan? Min, i, mm, den ben, Ks wundert mich, meim k 6 8. . srcnn, gz einen gefaßt wir beffer daz Wort Verbrechen auß m en herren, aß n golcker Vomurl bat erhoben werden lönmnen, no ich üben. Wir wollen nur wissen, ob . e,! . , . aus Zustimmung links. Vizeprafident Dr. Rag fcher Wenn iz Ane oft betont babe, mit wie großem Ernst ich Gerechtigkeit gegenüber erledigt ist oder nicht Es handeit sich fi . ö. . . aun en , J * Sie zum zweiten Mal! beiden Konfessionen anstreke. D nne, 6 .
ö ; ] elt sich a weine Frag zur Xidnung! Daj;u haben Sie kein echt, zu sage ꝛ— Os voliti si e 3 is . ( ö . 1m en er mf 0 e n ngẽrecht des Zar ein Verbrecher ist. Erneules ian. bei? ö ö sich gegen das katholische Bekenntnis richten Bundesrats. Was die Ref na shinsichtlich Aenderung der Be. fraten; Ruf: Er ist ein Verbrecher Bei . 6110 sei es gegen das katholische Bek is i gemei unde rats. die hin g der rater . ei dem Kriege ĩn d * oll, se 9g 38 tatholische Bekenntnis im allgemeinen kenn ge ful ö re n le len k. stimnme handelt es sich um eine reine Machtfrage fi e r nnn . in unseten, östlichen. Provinien, set es auch gegen das der mit Bayern zeschlosser fu“ s au Grund des Vertrages, reinen Machtkrleg. Denken Sie daran, daß in Sstafien Tauf katholische Bekenntnis de is Bevß i . w * ö. 6. . ist⸗ 9 An Liesen Vertrag sind wir und aber Tausende abgeschlachtet werden, alle Orte find i Entschiedenhei ꝛ 4 2 Jö , gebunden. Der, Abg. Haase bat über die ÜUnzulässigkei wre ,, g we, ö ; Ver⸗ nischiedenheit zurück. Ich würde die für unsere östlichen Provi
ĩ . bat. gnllujulälfigkeit wundeten gefüllt, und das fell man ruhig mit anfchen ! meg e. ñ . vent amnsere ostlichen Preinien kJ e, ee ungen gegenüber sremden Auswanderern ge⸗ lebhafte Zurufe rechts, Beifall bei r, m don mir vorgeschlagenen und durchgesetzten Maßregeln nicht beantragt ochen, Das Auswanderungsgesetz befaßt sich aber nur mit den tes Präsidenten. Vijepräsident Dr. . mn * Versch
Auswanderungsunternehmungen nicht mit den ein 5
— üungs ngen, nicht inzelnen Auswanderern. Bei den Maßregeln der Kontrollstationen handelt es sanitärer Art.
stellun
bewãhrt. n nach Preußen verschleppt werden. Zustimmung der Behörden
mit
9.
Es kommt darauf an, daß nicht epidemische
im Laufe
Gesellschaften, auch britischen, diese Kontroll stationen zugängig gemacht.
Die Behauptung, daß Amerika zu fahren,
s Auswanderer gezwungen worden waren, nach statt nach England, widerspricht den Tatsachen.
Der Llovd und die Amerika Linie haben in einem kurzen Zeitraum
eine ganze Menge von Auswanderern nach England gefahren. Was die polnische Resolution anbetrifft, o bat schon der Ab— geordnete Gröber darauf hingewiesen, daß der Zeitpunkt ein solches Verlangen an die verbündeten Regierungen zi richten, nicht geeignet sei, weil bei der Stimmung der ver— bündeten Regierungen zu erwarten fei, daß ein derartiges Gesetz keinen freiheitlichen Inhalt haben würde. Wenn auf Aeußerungen des
Abg. Windthorst hingewiefen worden
daß
bin ich
tagtäglich mit Polen umzugehen. Minderheit von Polen in den gestehen, Bevölkerung
vielmeh untertar
hier gemachten Bebauptungen, als
geneigt
zumache 3 ma
haben.
gefangen haben, sondern die
regeln i
viel von spricht, so würde er Millionen Ich bedauere, daß das beutsche Volk nicht
don
kraft i
im Mit
deutschen Kolonisation im Ssten den keften Erfolg. in der Bevölkerung das Gefühl hervorgerufen wird, daß sie zugleich ihren religiösen s man sich über ihre Abwehr nicht wundern. dem Hervortreten
in
über Provinz mäßig i
darüber nicht hinweg,
griff in
Per it Diese
ö,. Abg Posadowsky über das
6. röõ e fe,
perhorresziert.
iete?
ih erreicht, e
stãnde,
kündet werden müßte.
stellt die sest.
Kassen. japanische
es sich damals um eine Ausweisungsfrage, Polizeifrage handelte. auf Massenausweisung.
ef geln dazu hinreißen läßt, onen
ster Weise
An
ist, so ist . bemerken, nicht um eine Die Windthorstsche Anregung bezog sich — ; sun Was nun die Polenfrage anbetrifft, so in meiner früheren amtlichen Eigenschaft genötigt gewesen, Ich bin auch von einer sehr starken : — Landtag gewählt worden, und ich muß ich habe nicht den Eindruck gewonnen, daß' die volnische sich vom preußischen Staate loslösen will, daß sie ihrem Gewissen sich verpflichtet fühlt, der Obrigkeit sein. Ich halte alle im preußtschen Landtage und machten oh, die polnische Bevölkerung sei, sich einer Revolution anzuschließen und bon Preußen los⸗ n, für Behauptungen, die auf falschen Informationen beruhen. g sich ja seit meiner Abwesenbeit dort manches verändert Jedenfalls glaube ich, daß die Polen den Streit nicht an⸗ preußische Verwaltung mit ihren Maß= ihrer Ansiedlungspolitik. Wenn man so Idealismus in den polnischen Tandegteilen sich wohl nicht regen, wenn nicht Hunderte für solche Zwecke verwendet würden. mehr Kolonisations« nä sich hat, und daß man dort nicht fo vorgeht, wie telalter und am Ende des Mittelalterg. Ich wünsche der Aber wenn
r in n zu
n der Schule und mit dem deutschen
dort
l ; ollst ich um
Art. Diese Kontrollstationen haben sich 32 3533 die mir von befreundeter Seite übermittelt worden ist, gut r ische Krankheiten Die deutschen Gefellschaften haben der Jahre auch anderen
steht.
Solange dies fortdauert, Kräften steht, um diefes Svstem ju stürzen. Reichsregierung binter den daß der Reichskanzler mir ein
darauf hin, daß die Ich geben wird. Reichskanzler Dr. Graf von Bü low: Der Herr Vorredner scheint die
hoffe,
t Paasche bittet um Ruhe. muß jeder das Nötige tun, was in 2.
Vorliebe für Freizügigkeit
haben, wenn ich glaubte, daß sie zur Gegensaäͤtze benutzt werden könnten. belangt, so sind mir alle deutschen Ansiedler gleich lieb, gleichviel welcher Konfession sie angehören, wenn sie sich nur der Pflichten be⸗ wußt sind, die das Deutschtum den Deutschen im Osten auferlegt. (Bravo! rechts. Bewegung bei den Polen.)
In einer so großen Frage, wie es die Ostmarkenfrage ist, sollte
Verschärfung konfessioneller Was speziell die Ansiedler an⸗
der vorhin ein anderer Redner seiner Partei Aust ö. nach meiner Ansicht der konfessionelle Gegensatz so viel als möglich 5 2 ‚ . ö J f 8 1 . ; geben hat, nicht auf das wirtschaftliche Gebiet auszudehnen. lurüctreten. Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen) * so patriarchalischen Verhältnissen leben wir aber doch nicht 9. 1 n, Wir bezeigen dem Reichskan, ler . n farin , diesem Gebiete das vollste unerschätterllchft? I*= ; ñ mehr, dar gein derartiger Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit Falten ung aun bur bie ten ö 1 Wir Inn in die Bewegung der Börsen möglich wäre, wie ihn der Herr gefühlt, in die Debatte einzugreifen Ee e. hen i r we neh 2 sins scher Pp ita 3 ; ö * * . ? K 1 den ÄAuslassungen des . zu wünschen scheint. Richtig ist, daß eine russische Anleihe Abg. Spahn halte ich es doch für nötig, etwas aus mein r eigenen in Berlin vor einiger Zeit aufgenommen worden ist, daß deutsche e, ,, Ich kann nur bestätigen, die deutsche Ver⸗ ,, . ; 8 6 mm, waltung in den volnif Provinzen hat sich stets mit brenn M* Handen in Verbindung mit hollãndischen und russischen Banken diese . in der Ren gen gerne s fich, ei, mit ihren Naß. Anleihe, finanziert haben. Richtig ist auch, daß deutsche einer dortigen Regierung 2 Din welches 1 h ö 36 z 19 2 . . ö ö . . ö. - 4 . He es An Ohne ede e, . es vorteilhaft gefunden haben, ihr Geld in russischen Voreingenommenheit kam, für das ich große Sympathie hatt? big Werten anzulegen. Das war aber eine reine Privatsache. Für die doch der alentummel besonders in meiner Heimat Schleswig⸗ Regierung stand die Frage so, ob sie dieser russischen Anleihe ent— . ö ö 1. Eu st mis desnngen wis ichen 9 18 . . — * 2 * l e n 1 m ; aben uns rr gegenarbeiten, ob sie eine solche russische Anleihe in * aq arten en Tetsett wurgre, wis baten ins Rem äakt,
hindern soll
denen wir zu Rußland stehen, links) Wenn die Japaner die Ab
Anleihe auf bereiten.
zeit, vor 2
wir hatten Anleihe
hat, wenn
wird, so kann Namentlich nicht gegen⸗ einzelner epangelischer Geistlichen in der 2s preußische Ansiedlungsgesetz verfassungs⸗
ist ziemlich gleichgültig. Wir. kommen aber r daß das preußische Ansiedlungsgesetz einen Ein⸗ das Privatrecht enthält. Sobald ein Staat sich in seinen in das Privatrecht der einzelnen gerät er auf eine abschüssige Bahn. Darum für das Deutsche Reich von der allergrößten
Ueberzeugungen angegriffen
Posen. Ob das st oder nicht,
einzugreifen, Gefahr
Bern stein (Soz.): Die Ausführungen des Grafen von Ansiedlungsgesetz können uns nur in der Ueber⸗
bestärken, daß die Reichsberfaffung durch dieses Gesetz in
Beginn de
leihe hingewiesen Ihnen
welches der
dauern wird?
verletzt worden ist. Der Kanzler hat gestern jede
ung in die inneren Angelegenheiten eines fremden Staates Wie steht es nun damit auf finanziellem Ge—
Die Verschuldung des russischen Staates hat eine
daß, wenn überhaupt eine regelrechte Kontrolle heute der Staatsbankerott Rußlands ver Das Werk des Dr. Paul Rohrbach Höhe der fil hen Schuld auf über 12 Milliarden Deckung hat Rußland nur 5 Milliarden in seinen Es ist nun sehr auffällig, daß seit dem Ausbruch des
schon
Börse. Ez
n Krieges die Kurse der russischen Staatsanleibe eine
Papiere sich
verwandt werden.
russischen Anleihen
empfohlen werden.“
Stimmung fü
te — dazu lag bei d
zunehmen, so würden w
Es ist schon neulich darauf
O Jahren, Fürst Bis
russischen Anleihen in Deutschland dabei aber den Grund vergegenwärtigen, zu seiner damaligen Haltung veranlaßt hat. Fůrst Bismarck in jener Zeit annahm, aufgenommene Geld sollte für russische Rüstungen gegen Deutschland
Eine solche Besorgznis besteht deshalb jetzt keinen Grund, feindlich
zu mich mein s russisch⸗ türkischen
stellen.
le in Deutschland gern zugelassen, und stimmt erinnere, im Jahre 1884 oder 1885 in Deutschland empfehlen lassen.
worden ist, daß Fürst
Damals
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linken
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ist vollkommen richtig, bis jetzt gehalten hat;
Gedãächtnis
Und, meine Herren, wenn darauf
in Deutschland entgegengetreten . auch hierüber eine charakteristische Bismarck mitteilen. dieses als der rechten, einen Artikel,
4 — in dem es etwa ausfũhrte: Wer weiß, wie lange diese feindliche
Haltung der deutschen Regierung ird? Jetzt werden die russischen Werte vertrieben; vielleicht kommt nãächstens wieder eine Zeit, Berliner Boͤrse nicht nur zugelassen, sondern sogar von der Regierung An den Rand dieses ũ̃
Bismarck: Natürlich, je nach gern m ö Nun hat sich ja der Herr Abg. Bernstein lebhaft bemüht, die tussische Werte möglichst flau zu
nicht, wie weit seine Aeußerungen einen Einfluß haben werden auf die
ir auch ihnen keine bingewiesen worden, daß seiner⸗ marck eine Kampagne gegen die eröffnet hätte. Man sollte sich der den Fürsten Bismarck
Dieser Grund war, daß das von Rußland bei uns
heute nicht, und uns gegen eine russische Derselbe Fürst Bismarck nicht täuscht, beim
eine russische An— er hat, wie ich mich be— offiziös russische Anleihen
Krieges
Bismarck allerdings später den ist, so kann ich Aeußerung des Fürsten ein Berliner Blatt, hohen Hauses näher steht
brachte
o die russischen Werte an der
machen. Ich weiß daß der Kurs der russischen
Deutschland ver⸗ en guten politischen Beziehungen, in keine Veranlassung vor. (Hört, hört! sicht haben sollten, bei uns eine
Schwierigkeiten
mit den Polen Fühlung zu gewinnen. Anfänslich andet ner Beamte der Landrat, daß die Polen außerordentlich liebenswürdige Leute sind, die Polen besitzen diese Eigenschaft in hohem Grade, wie wenn sie gar nicht imstande waren, anders zu denken; aber man muß sie nãher kennen lernen, um von diesem Vorurteil abzukommen, und das geschieht denn auch allmãhlich in den Kreisen, die der Verwaltung angehören. Wie kann Herr Spahn sagen, es hätten niemals groß volnischẽ Aspirationen stattgefunden? Wie denkt er denn über die Bewegung hon 1848 und 186357 Ein Blick in die polnische Presse führt in seder Nummer Aeußerungen und Ausblicke vor, die darauf hinweisen, daß loszukommen von Preußen das Ziel der ganzen Bewegung ist. und nun die konfessionelle Seite! Wie oft habe ich als Regierungẽpräsident die Klagen von deutschen Katholiken anhören müssen, daß trotz aller Bemübüngen der, Regierung, von der Heistlicht nn din Abhaltung deutscher Gottesdienste abgelehnt wurde, so in Crone an der Brahe in Bromberg. Solche Dinge kennt nur, wer längere Zeit mit jener Bevõl kerung gelebt hat. Die Polen gebieten über emne vorzũgliche Organisation, sie haben eine ausgezeichnete Presse und ein feffes? Zu⸗ sammenhalten aller Stände. Die deutsche Bevölkerung geht langsam zurũck. deutsche Handwerkertum fast
. Wongrowitz hat sich das ganz in ein polnisches verwandelt. Die Polen überwinden fich, lieber als billig und gut bei einem
e . ö 2. Landsmann, eutschen zu kaufen. Aufs entschiedenste Verwahrung lege ich ein gegen die Aeußerung des Abg. Spahn, und zwar als einer 1 die aus dieser Gegend in den Reichstag gewählt worden sind. Ich
der Kanzler und die Regierung die Sst⸗
kann nur wünschen, 3 markenvpolitik so weiter betreiben, wie sie bisher getrieben worden ist.
Abg. Graf von Brudzewo⸗Mielzyntkir' Ber der Berufung auf Windthoꝛst habe ich nur genau dasselbe angeführt, wie der Abg. Spahn; ein Irrtum oder. Mißverständnis ist mir also nicht unter⸗ laufen. Was Herr von Tiedemann vorgebracht hat, ist schon hundert⸗ mal widerlegt worden.
. von Oldenburg (d. kons.): Die Ostmarkenpolitik gehört ins vpreußische Abgeordneten haus. Meine politischen Freunde versichern dem Kanzler, daß seine Politik bei uns in Preußen bolle Unterstũtz ung finden wird. ir haben bedauerlicherweise den Kampf aufnehmen müssen, weil, die Deutschen sich in der Abwehr befnten, und“! unsere patriotische Pflicht ist, die Provinz Posen dem preußischen Staat und dem Deutschen Reiche zu erhalten und deutsch zu erhalten. Die Knochen unserer Grenadiere dürfen nur eingesetzt werden für deutsche Ziele, deutsche Ehre und deutsche Erfordernisse; was in Rußland vorgeht, geht uns nichts an, ebensowenig wie in Japan.
Abg. Büsing (l.): Im nationalen Interesse kann cch, obwohl kein Preuße, die 6 Abg. Spahn auch nicht vorübergehen
das erklärt sich aber einfach
lassen. Die gegenwärtige Polenrolftik ird in weiten Kreisen Deutsch⸗ lands von Herjen und mit Freuden gebilligt. Daß nicht die ch.