Mann sein soll und die Staatseisenbahnverwaltung auf das Vermögen der Firma Nathan Friedeberg Arrest gelegt hat. Daher ist zu er—⸗ warten, daß die Veruntreuungen, die stattgefunden haben, in barem Gelde von Friedeberg zurückerstattet werden, sodaß die Staatskasse voraussichtlich durch die Veruntreuungen schließlich nicht geschädigt wird. Wenn aber der Herr Vorredner gesagt hat, die Eisenhandels⸗ gesellschaft habe nicht die Absicht, ein Manopol zu bilden, dann freue ich mich darüber, daß ich falsch unterrichtet bin; ich hoffe, daß der Herr Vorredner in dieser Sache besser Bescheid weiß als ich. Bis jetzt habe ich die Sache so verstanden, daß die Eisengesellschaft das alte Eisen aufkauft, was sie bekommen kann. Die Staatseisen⸗ bahnverwaltung schreibt öffentlich aus, daß Altmaterial hier und dort öffentlich verkauft wird, wie es Vorschrift ist. Dann kommen die Händler und bieten. Da nun aber ein großer Teil der Althändler durch die Eisengesellschaft tot gemacht ist, weil sämtliche Werke sich verpflichtet haben, nur von der Eisenhandelsgesellschaft zu kaufen, so haben die Althändler im allgemeinen nicht mehr die Möglichkeit, gekauftes Alteisen, wie früher, wieder zu verkaufen. Es ist also im wesentlichen nur ein Käufer da, und inwiefern unter solchen Umständen eine Ausschreibung überhaupt noch Zweck hat, überlasse ich dem Urteil des hohen Hauses. Ich habe geglaubt, sie hätte keinen Zweck mehr, denn die Gesellschaft schreibt schließlich in gewissem Sinne den Preis vor, den sie zahlen will. Sind diese Informationen, die ich erhalten habe, richtig, so liegt zweifellos ein Monopol vor, und es hat sich, soviel mir bekannt, auch ein Sinken der Preise bemerkbar gemacht, well eben die Konkurrenz aufgehoben ist. So liegt die Sache nach meiner Kenntnis. Sollte ich mich geirrt haben, so würde mich das im Interesse der Staats— eisenbahnverwaltung freuen; ich will die Sache noch näher untersuchen
Der Etat wird genehmigt.
Um 5i/ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Donnerstag 1 Uhr.
Nach einer Bemerkung des Präsidenten findet die Be⸗ ratung der Kanalvorlage am Freitag statt.
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Haus der Abgeordneten. 171. Sitzung vom 29. März 1905, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der S§ 65, 156 bis 162, 297a des Allgemeinen Berggesetz es vom 24. Juni 1865. 1892 und des dritten Abs nitts des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 253. September 1899. Die vorgeschlagenen Gesetzes⸗ bestimmungen bezwecken die Verhinderung einer Still— legung von Zechen und sehen einen Betriebszwang vor.
In Verbindung damit wird der Antrag der Abgg. Dr. von Savigny sJentr) und Genossen, betreffend gesetz⸗ geberische . gegen das Stillegen von Bergwerksunternehm ungen, beraten.
ie TX. Kommission, der dieser Antrag zur Vor⸗
beratung überwiesen worden war, stellt folgende Anträge:
I) die Staatsregierung aufzufordern, in eine Prüfung der 6 einzutreten, ob durch Zusammenlegung der für einen rationellen Betrieb zu kleinen Grubenfelder im südlichen und südöstlichen Teile des westfälischen Steinkoblenbeckens die dort noch vorhandenen Kohlenmengen noch mit Nutzen gewonnen werden können, damit auch diese Kohlenschätze noch in einer längeren Reihe don Jahren möglichst vollständig zur Hebung gelangen und eine weitere Still-= legung von Zechen dieses Reviers auch auf diesem Wege in ab—⸗ — 16 Zeit vermieden werden kann;
2) die Staatsrezierung zu ersuchen, da der § 65 des Berg⸗ gesetzes vom 24. Juni 1865 eine ausreichende Handhabe nicht bietet, uam das freiwillige, die beteiligten Gemeinden und deren Einwohner chwer schädigende Stillegen von Bergwerksunternehmungen zu ver⸗ eren noch in dieser Session einen Gesetzentwurf dem Landtage vorzulegen, welcher das Berggesetz dahin ergänzt, daß gegen jene Schädigungen wirksame Vorkehrungen getroffen werden können.
Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Meine Herren! Ich erinnere an die Verhandlungen, die hier aus Anlaß der Interpellation im vorigen Jahre stattfanden, als weite Gemeindebezirke in dem südlichen Ruhrbezirk durch die plötzlich ein⸗ tretenden Gerüchte über beabsichtigte und teilweise auch bereits aug—= geführte Zechenstillegungen beunruhigt waren. Ich erinnere daran, daß ich schon damals zur vorsichtigen Behandlung der Angelegenheit aufgefordert habe, daß ich damals die Klagen teilweise für übertrieben gehalten habe, daß ich aber einen erheblichen berechtigten Kern in den
Klagen anerkennen muß. Meine Herren, die Interpellation hat dazu geführt, daß dieses hohe Haus eine Kommission einsetzte, die in mehrfachen Beratungen zunächst im vorigen
Frühjahr und dann im Beginn dieser Session wiederum getagt hat und die dazu gekommen war, einstimmig zwei Resolutionen zu fassen: eine dahin gehend, daß eine gesetzliche Regulierung und eine gesetzliche Ausgestaltung und Wirksammachung des § 65 des Allgemeinen Berg⸗ gesetzes notwendig sei; die zweite, daß der Versuch gemacht werden solle, durch Verkoppelung der vielen kleinen Felder eine bessere Be— triebsfähigkeit für die südlichen sehr verzettelten Kohlenfelder eintreten zu lassen. Der Aufforderung der ersten Resolution ist die Staats, regierung nachgekommen durch Vorlage des Gesetzentwurfs, den wir jetzt zu behandeln haben. Die jweite Aufforderung, einen Gesetz= entwurf vorzulegen, der die Verkoppelung der vielen kleinen Bergwerks- felder ermöglichte, hat nicht ausgeführt werden können, weil die Materie eine überaus schwierige ist, und weil zunächst auch die interessierten Besitzer, die von unz aufgefordert sind, uns spezielle Vorschläge zu machen, dieser unserer Aufforderung seither nicht nach⸗ gekommen sind. Wir werden diese Angelegenheit auch weiter ver— folgen; aber wir bitten Sie, zunächst die Vorlage, die jetzt den Gegen⸗ stand der Verhandlungen bildet, zur Verabschiedung zu bringen, da ganz entschieden Mißstände vorliegen und erhebliche Gefahren weiter vorlägen für Bezirke, die befürchten, daß noch weitere Zechen⸗ stillegungen stattifinden können.
Daß der § 65 des Allgemeinen Berggesetzes tatsächlich unwirksam sei in den Bestimmungen, die in den S5 156 ff. gegeben worden sind, hat hier im Hause der Abg. Hilbck im vorigen Jahre in überaus überzeugender Weise dargelegt. Es war daher auch in der Kom—
mission Einstimmigkeit darüber, daß hier eingesetzt werden müũsse. Als im Jahre 1565 das Allgemeine Berggesetz erlassen wurde, konnte man nicht an eine Entwickelung der Dinge denken, wie sie in jwischen eingetreten ist — ich habe das auch vorgestern bereits ausgeführt —
und daß wir überhaupt nach verschiedenen Richtungen hin an elne Revision dieser Gesetzgebung herantreten müssen, seitdem die Ver— hältnisse sich gänzlich verändert haben.
Damals hat man bei dem 5§ 66, als man ihn erlassen hat, als Grundsatz hingestellt, daß ein Verbot der Unterlassung oder der Einstellung des Betriebs zulässig, ja notwendig sei, wenn, wie es dort heißt, überwiegende Gründe des. öffentlichen Interesses dem ent— gegenstehen. Es sind dann in den Motiven einige Fälle aufgeführt, bei denen eine solche Verletzung des öffentlichen Interesses statt finden lönnte. Man hat dann aber schließen wollen darauf, daß das, was hier als Beispiel aufgeführt ist, überhaupt das öffentliche Interesse erschöpfe. Das ist nicht der Fall. An Fälle, wie sie jetzt hier vorliegen, hat damals niemand denken können, hat damals niemand gedacht. Worauf es uns ankommt, ist vor allen Dingen, daß wir den 5 65 wirksam gestalten, daß wir das, was auch der Gesetzgeber im Jahre 1865 für notwendig gehalten hat, jetzt wirklich zur Ausführung bringen können, wenn eine Verletzung des öffentlichen Interesses vorliegt.
Die Verhältnisse, die zu den jetzigen Klagen geführt haben, sind ja lediglich veranlaßt durch die Form des neuen Syndikatsvertrags. Wir haben zu wiederholten Malen über diese Materie gesprochen, ins⸗ besondere auch bei der Hiberniavorlage. Durch die Bevorzugung, die man in dem neuen Syndikats vertrag den Hüttenzechen gewährt hat, ist für diejenigen Zechen, die nicht mit Hütten vereinigt waren, für die reinen Kohlenzechen eine solche Verschlechterung der Lage eingetreten, daß für diejenigen Gesell⸗ schaften, die gezwungen waren, ihren Betrieb auszudehnen, die Be—⸗ teiligungsziffern, welche sie im Syndikat bekommen hatten, nicht aus⸗ reichten, um ihren materiellen Interessen zu entsprechen. Daher wurden durch die Bestimmungen des Syndikatsbertrags über die Hüttenzechen eine Reihe von Zechen geradezu gezwungen, es wurde ihnen nahegelegt, durch den Ankauf von minder rentablen oder un—2— rentablen Zechen, die erhebliche Beteiligungsziffern bekommen hatten, ihre eigene Beteiligungsziffer aufzubessern. Meine Herren, dadurch haben die Beteiligungsziffern einen Wert bekommen, der früher gar nicht existierte, und die reinen Kohlenzechen haben dazu greifen müssen, solche künstliche Werte zu erwerben, um ihre schlecht gewordene, teil. weise sogar beinahe unhaltbar gewordene Lage zu verbessern. Dies war die Ursache einer gewissermaßen epidemischen Stillegung von Zechen.
Daß darunter eine Reihe von Zechen waren, deren Lebens—⸗ ende an sich prädestiniert war, habe ich im vorigen Jahre vor Ihnen hier ausgeführt, und darin habe ich auch meine Meinung in keiner Weise geändert. Aber es sind eine ganze Reihe von Zechen da, deren Rentabilität keineswegs zweifelhaft ist und deren Weiterbetrieb unzweifelhaft sicher stattgefunden hätte, wenn nicht die ungewöhnliche Wertsteigerung der Beteiligungsziffer, losgelöst vom Bergwerksbesitz, eingetreten wäre.
Meine Herren, worauf es uns ankam, war, dem uns gewordenen Auftrage dadurch zu entsprechen, daß wir ein Gesetz schufen, dessen Existenz allein ausreichend sein sollte, dieses Weiterumsichgreifen der Zechenstillegungen zu verhindern. Daß dauernd nichtgewinnbringende Zechen nicht weiter betrieben werden können, das erkenne ich heute an, wie ich es damals anerkannt habe. Es wäre töricht, eine derartige Stillegung zu hindern. Man würde sich auch nicht darüber beun— ruhigt haben, wenn dieser Prozeß sich natürlich vollzogen hätte, wenn er allmählich, nach der wirklichen Notwendigkeit und ohne Berücksichtigung des känstlich geschaffenen Werts der Be— telligungsziffern vor sich gegangen wäre.
Derartige Stillegungen sind, wie ich im vorigen Jahre hier aus geführt habe, in dem südlichen Revier seit Jahrzehnten eingetreten. Ich habe damals ausgeführt, daß das ganze Deiltal seit Jahrzehnten allmählich jum Erliegen gekommen ist. Derartige naturgemäß Prozesse kann man nicht künstlich aufhalten, und es fällt uns nicht ein, sie künstlich aufzuhalten. Aber daß der massenhafte gleichzeitige Stillegung prozeß einsetzte lediglich durch die Bestimmungen des Kohlensyndikats, meine Herren, das hat allerdings in weiten Kreisen Schrecken erregt. (Abg. Eckert: Sehr richtig) Und biergegen ein zuschreiten ist noch vor kurzem die einstimmige Meinung der Kommission dieses Hauses gewesen und ist, wie ich annehme, auch noch heute die nahezu einstimmige Meinung dieses hohen Hauses.
Meine Herren, wenn wir den Prozeß weiter voranschreiten lassen, so werden gewisse kommunale Bezirke geradezu vor die Existenzfrage gestellt; es ist besonders ein Bezirk, das Amt
Aplerbeck, über dem dieses Damoklesschwert schwebt. Wenn noch mehrere Zechen in jenem Bezick durch diesen Prozeß jur Stillegung kommen, so werden auch die übrigen Zechen
wegen der Wasserzuflüsse zur Stillegung gezwungen werden, und es bedeutet eine gänzliche Untergrabung der finanziellen Grundlagen solcher Bezirke, wenn man diesem Prozeß nicht Einhalt gebietet. Es ist in der Presse uns der Vorwurf gemacht worden, auf der einen Seite schützten wir gewisse berechtigte Interessen der Kommunen, die man anerkannte, auf der anderen Seite zerschlügen wir viel größere wirtschaftliche Werte. Die wirtschaftlichen Werte, die wir, wie ich anerkenne, zerschlagen und zerschlagen wollen, sind aber rein fiktive Werte, die in Wirklichkeit nicht existieren, die nur so lange existieren, als die fehlerhaften Bestimmungen des Kohlensyndikats in Kraft sind. Meine Herren, da sind wir vollständig nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, einzugreifen. —
Meine Herren, was wir hier tun, ist im Grunde auch nicht eine Schädigung des Syndikats, sondern im Gegenteil, derjenige ist der richtige Freund des Syndikals, der es zwingt, auf richtige, verständige Wege zurückzugehen. Meine Herren, wenn man Mißstände abschneidet, wie es hier geschehen soll, dann stärkt man die Institution, die davon betroffen wird, indem sie vor der öffentlichen Meinung wiederum gerechtfertigt dasteht.
Meine Herren, ich darf nochmals wiederholen, daß ich persönlich sowohl als wie die Staatsregierung die Syndikatsbewegung als eine Notwendigkeit betrachte, daß uns nichts ferner liegt, als die Syndikats⸗ bewegung an sich zu hemmen, da sie eine Notwendigkeit in unserer gegenwärtigen internationalen wirtschaftlichen Entwicklung ist. Also, meine Herren, ich wiederhole nochmals: Aufgabe des Staats wird es immer bleiben, dieser notwendigen, aber nach vielen Richtungen hin gefährlichen Bewegung Schranken zu setzen, wo wir diese Schranken im öffentlichen Interesse für notwendig halten. Von diesem Wege werde ich mich, solange ich hier stehe, nicht abbringen lassen (bravo h; darauf können Sie sich verlassen! (Bravo!)
Die Konstruktion des Gesetzes ist vielfach angegriffen worden; man hat gesagt, man mutet den Bergwerkaͤbesitzern Unrtechtes zu, es
verstoße gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Ich will gm
leugnen, daß auch wir Bedenken gehabt haben, gewisse Eingij das Eigentumsrecht hier machen zu müssen; aber wir stehen ö bor der Frage: Sollen wir diese Auswüchse dulden oder solle
sie beseitigen? Sollen wir sie beseitigen, dann müssen wir ge Eingriffe in das Eigentumsrecht machen, und dann taucht wiehn die Frage auf: Ist das Bergeigen tum absolutes Eigentum oder liehenes Eigentum? Ich behaupte, es ist verliehenes Eigentum habe das von Anfang erklärt in der Budgetkommission, als dien liegende Angelegenheit zur Sprache kam, und ich erkläre daz nochmals: ich halte es für eine Pflicht, hier einzuschreiten. In Form werden wir mit uns in der Kommission reden lassen. 6 hört) Wissen Sie andere Vorschläge zu machen, die zu demsch Zweck führen, so werden wir gern Ihre Vorschläge entgegennehn
unserer Schwärmerei für die Syndikate zu weit gegangen. Herren, ich glaube, das ist nicht der Fall. mit Recht darauf hingewiesen, in welch enormer Weise sich die gleiche
wir auf diesem Gebiete zu lösen haben, war aber so groß, daß wir Abstand genommen haben, schon jetzt Ihnen positive Vor—⸗ schläge zu machen. missionsverhandlungen über dieses Gesetz dazu Gelegenheit bieten wird.
Ich nehme an, daß sich vielleicht in den Kom—
Meine Herren, was nun die Bemerkungen über die Entwicklung
der Syndikate und Kartelle bei uns betrifft, so darf ich kurz re—⸗ kapitulieren, was von meiner Seite und von anderen meiner Herren Kollegen, besonders von dem Herrn Finanzminister in dieser Be⸗ ziehung gesagt und getan worden ist.
Der Herr Vorredner ist der Meinung gewesen, wir seien in Meine Der Herr Vorredner hat
Aus allen Kritiken, die wir gehört haben, ist mir nur eine einleug K . ö . w . , . 8 dhe wichtizsten Angelegenheiten für uns Überhauyt für die nachste gehalten hat, eine derwaltungegerichtliche Instan; einzuschalten. Da Jahre sei und ich babe die Hoffnung e, , . ein Ausweg, der sich meines Erachtens unschwer wird verwirklichen naß ö . in Deutschland gelingen möge dieses un e h.
lsehr richtig); ob gerade in der Gestalt, wie es hier von ! schiedenen Rednern schon geschehen ist, wage ich augenblicklich nich entscheiden. Ich glaube, es würde notwendig sein, wenn wir eine waltungsgerichtliche Instanz einschalten wollten, eine Instanz ad zu konstruieren aus bergwerksachverständigen Beamten und aus Orgn der Selbstverwaltung. Ich glaube, es würde nicht schwer sein, das für die Prodinz Westfalen herzustellen. Ich erkläre nochmals, ich bin; bereit, hier Vorschläge entgegenzunehmen und auf Vorschlage einzugen die nach dieser Richtung hin gemacht werden. Nur eins, mn Herren, muß ich hochhalten: wollen wir diese Bestimmungen wich machen, dann muß eine schnelle Justiz möglich sein, dann muß k Verschleppung mehr möglich sein. (Sehr richtig) Soweit die 7 schläge, die gemacht werden, diesen Ansprüchen entsprechen, werde gern bereit sein, auf sie einjugehen. (Beifall)
Berichterstatter Abg. Krause.⸗ Waldenburg teilt aus den P handlungen der Kommission über den Antrag von Savigny mit, h seinerzeit die beiden oben e,, Resolutionen von ihr g stimmig gefaßt worden seien. ie zweite Resolution sei inzwish durch die Einbringung des Gesetzentwurfs überholt worden.
Abg. Din slage (Zentr) gibt eine Darstellung der dorg schlagenen neuen Gesetzesbestimmungen und erwartet von der Ko mission namentlich eine Prüfung des mündlichen Verfahrens,. beantragt die Verweisung des Entwurfs an dieselbe Kommifsion n 28 k der die erste Novelle zum Berggesetz überwiegt worden ist.
Abg. Traeger (Frs. Volksp.): Es handelt sich zwar, wie h dem Gesetz von 1865, um einen Eingriff in das Privatrecht, aber brutale Standpunkt; Ich kann mit meinem Eigentum machen, n ich will! kann beim Bergwerkseigentum, das eigentlich d Staate nurn verliehen wird, nicht aufrecht erhalten wer Der jetzige 5 65 ist unwirksam, das Verfahren ist Sr m langsam, er ist auch niemals angewendet worden. Die Verhältn jur Zeit des Erlasses des Berggesetzes waren ganz andere. Für h jetzigen Verhältnisse ist dieser Paragraph eine außerordentlich stumy Waffe. In dem Kohlensyndikat liegt die Gefahr des Stillegens da Zechen. Wenn es sich bither auch nur um solche Zechen gehandel haben sollt welche nicht mehr rentabel waren, so liegt doch dringende Gefahr h daß auch rentable Zechen zur Stille kommen könnten. No schlimmer als das Stillegen an sich ist a daß dadurch die unterirdischen Schätze nicht ausgenutzt werden. Ma wollte seinerzeit durch das Berggesetz die unterirdischen Schätze für di Allgemeinheit erschließen, die All emeinheit hat demnach ein positiret Anrecht auf die Erschließung gien Schätze. Es geschieht auch, daß man Bergwerke ankauft, um sie überhaupt unbenutzt liegen zu laffe weil das im eigenen Interesse liegt. Es haben Bohrgesellscha 40 bis 70 Ct. Dividende geiahlt, ohne daß nur ein Zentner Rat aus der Erde geholt worden ist. Damit ist die Bergka freiheit, welche das Gesetz von 1865 konstruieren sol in das Gegenteil verkehrt. In der Kommission müssen n prüfen, ob wir einigen Bestimmungen der Vorlage che präjisere Fassung geben können. Selbstverstãndlich kann das Stll⸗ legen von Zechen, deren Betrieb nicht mehr wittschaftlich ist, nich verhindert werden. In der Kommission müssen wir namentlich prise ob es richtig ist, daß der Rechtsweg ausgeschlossen und die. En, scheidung dem Oberbergamt überlassen wird; ferner müssen die H stimmungen über die Kostenfrage. bestimmter gefaßt werder Zweifelhaft ist mir auch die Bestimmung, daß wegen der Kofth auf den Vorbesitzer des Bergwerks zurückgegriffen werden fam, wenn ich auch nicht die gute Absicht verkenne, daß verhindert werder soll, daß Ter Besitzer schleunigst sein Eigentum be rãußen Mit diesem Gesetz allein wird allerdings das allgemeine Wohl nich genügend gewahrt sein, man wird dabel um dag n, , md die Syndikatifrage nicht herumkommen, denn das Kohlen yndikat be⸗
errscht nicht nur die Kohlengewinnung, sondern auch die Fohlen förderung, für welche es seine eigenen Kähne hat. Die Syndilne sind selbstverständlich Na sengraber für eine Menge kleiner selbstẽn diger Industrien. Die Regierung befindet sich im Irrtum über die Syndilate, wenn sie sie bisher unterstützt hat. So dat sich Grn Posadowely zu Gunsten der Kartelle autgesprochen. Wir haber uns gewöhnt, auf Amerika mit zu viel Bewunderung zu sebe. Vom. Sretzenwahn des Kapitals will ich nicht sprechen, aber das Kohlensyndikat ist doch ein großer Machtfaktor. Einer de Herren. Zechenbesitzer hat den Minister in einer Form behandelt die eine Verletzung war; er schien den Minister für einn seiner Angestellten zu halten. Der Staat muß seine t überall haben. Gewiß baben Kartelle ihren Nutzen und sind ci wichtiger Faktor unserer wirtschaftlichen Entwicklung, und wir wer kennen nicht den Wert des Kohlensyndikats, aber diese ganze Ent wicklung darf sich nur innerhalb der zulässigen Grenzen hakten. bin ein Gegner des Stagtsmonopols, aber durch das Vorgehen der Kartelle drängt man allmäblich auf das Staatsmonopol hin. Daf Staatsmonopol ist schließlich das kleinere Uebel gegenüber den Privatmonopol, denn das Staatamonopol steht immer unter der Kon—= trolle der Volksvertretung, die doch kein leerer Wahn ist. Wenn di öffentliche Meinung spricht, muß die Regierung überlegen, was sie tun hat. Wir werden die Vorlage vorurteilsfrei und gewissen haft prüfen. Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Melne Herren! Ich bin dem Herrn Vorredner — und ich bis überjeugt, die vielen aufmerksamen Hörer werden dersalben Meinnmzz sein — dankbar für die geistvolle Art, wie er das Thema, das hie zur Verhandlung steht, eben behandelt hat, er hat uns allen damht zweifellos einen ästhetischen Genuß bereitet. (Zurufe und Bewegmmg links) Seine allgemeinen Ausführungen zwingen mich aber dech meinerseits in etwas auf die großen Fragen einzugehen, die er be= rührt hat.
Ich kann ihm zunächst sagen, daß seine Ermahnungen in benz auf die Neuregelung der Erwerbe und Besitzverhältnisse des Berg = eigentums bei uns nicht auf unfruchtbaren Boden fallen werden. brauchte die Ermahnungen eigentlich nicht, denn ich habe mich mit der Materie bereits beschäftigt und habe das bereits im Hause auch mehrfach kundgegeben. Ich hoffe, daß sich alsbald Gelegenheit finden wir, auch hierauf gesetzgeberisch einzugehen; die Fülle des Materials, die
Frage in richtigeren Formen zu lösen, als es die Amerikaner bisher verstanden haben. Ich habe vor allen Dingen das eine beklagt, worüber der Herr Vorredner auch gesprochen hat: die Aufsaugung der indibiduellen Betätigung durch diese großen Kombinationen. Meine Herren, ich habe wiederholt ausgesprochen, daß ich hoffte, daß der seitherige Weg der Kartell. und Syndikatsbildung es ermöglichen würde, die Individualität innerhalb der zulässigen Grenzen, auch inner⸗ halb der großen Kombinationen bei uns in Deutschland zu erhalten; denn nichts würde verderblicher sein, als wenn die individuelle Be— tätigung vollständig totgeschlagen würde, wie es in Amerika geschieht, wo ein großer Trust einsetzt.
Meine Herren, die wirtschaftliche Entwicklung nicht nur eines
Ortes, nein eines Staates, eines ganzen Reiches beruht darauf, daß die Zahl derer, die sich wirtschaftlich betätigen, nicht zu klein ist; im Gegenteil, die Betätigung wird um so wirksamer für einen Ort oder einen Staat, wenn die Zahl der sich Betätigenden möglichst groß ist. Ein industrieller Ort, der sich entwickelt, hat um so mehr Ursache, auf eine stetige und gleichmäßige Entwicklung zu rechnen, wenn die Zahl der Geschäftsbetriebe und die Art der Betriebe, die er hat, es zulassen, daß möglichst viele Individuen mit kleinen Mitteln zur Selbstãndig⸗ leit gelangen können. Die Orte, die in dieser Weise sich entwickelt laben, sind am weitesten und sichersten vorangeschritten; sie bieten die sicheste Grundlage für die weitere Entwicklung. große Schwierigkeit der Entwicklung unserer Syndikate und Kartelle. Wir werden nicht verhindern können, daß eine erhebliche Ver⸗ minderung der individuellen Betätigung eintritt; aber es gilt, fe nach Möglichkeit einzuschränken. In den Vereinigten Staaten von Amerika, Unternehmungen aufgesaugt haben, ist eine Wiederjersplitterung, ein Diederzerfallen und eine Rückkehr zu individuellen Betrieben nicht mehr möglich. Demgegenüber ist die Entwicklung unserer Kartelle und Syndikate eine sehr viel glücklichere, weil die Bindung nur auf eine hewisse Reihe von Jahren erfolgt ist und ein Rücktritt in den ndividuellen Betrieb möglich ist, wenn die Syndikatsgeschäftsgebahrung c für den einzelnen und die Allgemeinheit als schädlich erweisen lte. In diesem glücklichen Stadium befinden wir uns im wesentlichen ch. Ich halte es aber nach wie vor für eine hervorragende Pflicht Staatsregierung, dem gegenwärtigen Drange der Zeit nach khentration sich nicht strikt entgegenzustellen, sondern nur da mit maßnahmen einzugreifen, wo man glaubt, daß die vernünftigen cchranken überschritten werden, und die ganze Aktion, in die ich jetzt it Jahresfrist eingetreten bin, liegt auch lediglich auf diesem Gebict.
Hier liegt die
in denen Riesentrusts kapitalistisch die ganzen
Daß ich darüber heftige Angriffe von allen denjenigen zu er⸗
ctten gehabt habe, die sich in ihren kapitalistischen Interessen ge⸗ zädigt glauben, ist ein ganz naturgemäßer Vorgang; aber ich werde ich nicht abschrecken lassen, weiter das zu tun, was ich für richtig lte, so schlecht ich deswegen auch von meinen alten Freunden ge⸗ acht werden mag. (Bravoh Wer auf diesem Gebiet einschreiten l, darf nicht ängstlich sein, und ich werde mich nicht bange machen fn durch das, was mir gegenüber geschieht. Wir müssen die nmnientrationsbewegung in verständige Bahnen zu lenken suchen id wenn das nicht durch Zureden
geht, dann muß das iz einschreiten. Wenn wir aber dahin kommen sollten, Konzentrationsbewegung an sich durch die Gesetze unmöglich machen und unter Strafe zu stellen, wie es von vielen Seiten sordert ist, so würden wir, wie ich fürchte, in dem gewaltigen Ringen m die Kraft und die Gewalt auf dem Weltmarkt unterliegen. (Sehr big) Wie ich schon vorhin bei der Einführung dieses Gesetzes gt habe, ist nicht der ein Feind der Kartell. und Syndikatg— regung, der sie in die richtigen Schranken jurückweist, sondern er
in Wirklichkeit ihr Freund und ist in Wirklichkeit der deter unserer Volkswirtschaft. (Sehr richtig Ich darf kl bitten, daß diejenigen, die mir in diesen Fragen zu⸗
nmen, mich auch in dem unterstützen, was ich unternehme. Ich kein Feind der Privatindustrie, sondern ich bin ihr bester Freund. er ich muß auch einen gewissen Rückhalt in diesem hohen Hause nin den andern gesetzgebenden Körperschaften haben, wenn es mir . soll, auf diesem Wege weiter fortzuschreiten. (Lebhafter fall. 9
Ubg. von Bo del sschwingh (b. k. P): Sorgen Sie nicht, liebe daß ich mich aufs Glatteis begeben werde. Ich möchte die Kom. konemitgl ieder bitten, die Sache etwas anders anzusehen, als sie bis ungesehen ist. Es kommt mir so vor, als ob seit der neuen Aera Kapitals guf dem idealen Gebiele ein Rückschritt gemacht ist. Es hien sehnlichstes Verlangen, daß die beiden Novellen darauf zu- hnitten werden möchten, wie die höheren idealen Gesichtspunkte n Gebiete der Boikzwirtschaft zur Geltung kemmen, köngen¶ Regierung bin ich außerordentlich dankbar für die beiden Novellen, it den Zeitpunkt. in welchem fie eingebracht find, aber gb der nesetreicht werden kann, ist mir zweifelhaft. Ich . die Streiks kuss Blut, aber in diesem Falle waren auch die christlichen Berg⸗ ter daran beteiligt, unter denen viele edle Elemente sind. men wir einmal an, Herr von Heydebrand, Sie wären nicht Herr Leydehrand, fondern ein gewöhnlicher Mann, dann will ich sehen, e nicht von solcher Bewegung mitgerissen würden. Ich muß die Sozialdemokratie lügt schändlich, aber sie bringt uns manche iheit bei, das hat auch mein Freund Frommel gesagt. Wo er gute Freund auz Posen, der gestern geredet hat? Wenn die tut Hunger leiden, das ift kein Spaß. Sympathiestrest ist ein Wort. ch kann Sie versichern, lieber Herr von Heydebrand, tte auch geftreikt. Millionen sind den Streikenden verloren ge⸗
, And die Not ist setz.m noch sehr groß. In vielen Briefen ist ie Not geschildert , überall ist gesagt worden, daß
die Arbeiter mitstreiken mußten. Lieber Herr Minister, ich bitte Sie, an, diese Not zu denken. Lieber Herr Kollege Hilbck, find Sie hier? (Der Abg. Hilbck tritt dicht vor den Redner.) Lieber Kollege Hilbck, Sie haben den Leuten wehe getan, die streiken mußten. Wenn mit so elementarer Gewalt ein Streik ausbricht, so muß doch etwas vorgelegen haben. Der Kontraktbruch hat den Leuten mehr eschadet, aber ich stehe in einem haͤrteren Kampf als gegen die
ozialdemokrgtie, ich flehe im Kampfe gegen die Majestät des Schnapses. Ich weiß nicht, warum die Siebener ⸗Kommission nicht gehört worden ist. Wenn ich der Seelsorger von Stinnes wäre, würde ich ihm sagen, er sollte von seinen Millionen eine Million geben zur Errichtung von Gasthäusern, wo ez keinen Schnaps gibt. Abg. Hi (beck nl): Entschuldigen Sie, wenn ich Sie aus dem idealen Reich der Liebe wieder in die reale Wirklichkeit zurückführe. ch erkenne an, daß diefe Vorlage von der XIX. RKommission ein⸗ mütig gewünscht worden ist. Es ist auch eiwaz anderes, Gruben, die still Liegen, in Betrieb zu fetzen, als Gruben, die im Betrieb sind und Tausende don Menschen beschäftigen, stillzulegen. Ich glaube, das muß man heideg trennen. Ich schließe mich da dend Aus führungen des Abg. Traeger an. Ich muß fagen, daß, wenn man heute alle Kohlenfelder in Betrieb setzen wollte, eine gewaltige Ueber⸗ produktion entstehen würde, die für unser ganzes Vaterland kein rr sein würde. Im Siegerland, im Westerwald daben die west⸗ fälischen Werksbesitzer eine ganze Menge Felder, die nicht in Betrieb sind, die sie aber sich erhalten müössen, um gegebenenfalls eine Reserve ju haben. Wo liegt dann daz große Allgemeininteresse, bei der Erhaltung der großen Werke, die Tausende und aber Tausende beschäftigen, oder bei einigen kleinen Betrieben? Des halb muß man auch die Interessen der großen Werks besitzer berücksichtigen. Ich bin aber erfreut, daß das Bergherleihungsrecht auch einer all⸗ gemeinen Revision unterzogen werden soll. Gz' sollen allerdings nach der Vorlage die Zechen nicht stillgelegt werden dürfen, die noch Gewinn versprechen, aber es ist im Berghau sehr schwer zu bestimmen, wo noch ein Gewinn zu erzielen ift. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Gefahr droht, daß in Westfalen noch weitere Gruben außer Betrieb et werden, weil man an anderen Stellen mehr zu verdlenen hofft.
in solcher Schacher mit der Beteiligungsziffer ist allerdings be— dauerlich, und man kann dem Kohlenfyndikat nur einen Gefallen tun, wenn man diesen Handel einschränkt. Aber die Vorlage ist doch eine zweischneidige Waffe. Man muß die Vorlage praäziser fassen und z. B. nicht sagen: „ein Bergwerk, das Gewinn berspricht“, sondern: das Gewinn bringt?. Das alles speziell zu prüfen, wirb Sache der Kommission sein. Wie schwer es ist, zu sagen, ob ein Bergwerk gewinn. hbringend ist, haben wir in der Kommisslonsberatung bereits gesehen. Es standen sich da z. B. die Ansichten zweier Bergraͤte darüber dirckt einander gegenüber, ob ein Bergwerk für die Zukunft noch einen Gewinn derspreche oder nicht. Und nun soll das Oberbergamt entscheiden, ob, mit Rücksicht darauf ein Bergwerk noch weiter in Betrieb bleiben soll! Den oberen Bergbeamten fehlen bei der Beurteilung dieser Dinge meistens die kaufmaͤnnischen Kenntnisse, sie sind ent⸗ weder Techniker oder Juristen. Es wäre deshalb schon ein Vorteil, wenn im Gesetz gewinnbringend“ anstatt „Gewinn ver— sprechendꝰ gesagt würde. Dann ist auch zu erwarten, daß bei der Zwangsverwaltung die Kosten herauskommen werden. Die westfãälischen Bergwerksbesitzer sträuben sich gegen die Vorlage, weil der Reaikredit der Gruben gefährdet würde. Aber es wird dabei höchstens die Be— wertung der Beteiligungzziffer berührt werden. Ich freue mich, daß der inister zugestanden hat, daß eine schieds gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Entscheidung eingeführt werden? fonl' *r mich entfallen die meisten Bedenken, wenn der Rechtsweg zugelassen wird. Wir werden in diesem Sinne an dem geg mitarbeiten.
Abg. Wo lff-⸗Lissa (fr. Vgg.): Der Weg dieses Gesetzes muß 6 werden, weil kein anderes Mittel übrig bleibt, um der vor⸗ andenen Kalamität abzuhelfen. Beim Bergwerkzeigentum handelt es sich um einen anormalen Eigentumsbegriff; das Eigentum ist von der Staatshoheit verliehen worden. Aber immerhin müffen wir bei diesem Eingriff in ein Privatrecht mit Rücksicht vorgehen. Da es sich um die Wahrung des öffentlichen Interesses handelt, muß der Staat zu Dpfern bereit sein und nicht Personen bineinziehen, die nichts damit zu tun haben. Ich halte den Entwurf nach der Richtung für verbesferungsbedüärftig, daß nicht Vorbesitzer ju den Kosten der Zwangtverwaltung herangezogen werden können.
erner muß eine Bestimmung aufgenommen werden, daß, wenn die ortsetzung des Betriebes zu Unrecht angeordnet ist, weil das Ober⸗ ergamt zu Unrecht angenommen hat, daß der Betrieb ein gewinn⸗ nen sein wird, der Staat dem geschädigten Werkbesitzer eine Entschädigung gewähren muß. In einer gewissen Form muß auch der Rechtsweg zugelassen werden; wir werden in der Kommission ent⸗ sprechende Bestimmungen in die Vorlage hineinbringen müssen. Am
eeignetsten erscheint mir der Rechtsweg unter Hinzuzte hung bon Berg⸗ ö, e. Immerhin bietet der Entwurf eine Grundlage, auf welcher das erstrebte Ziel erreicht werden kann. Wir hoffen, daß es ar nicht nötig sein wird, von diesem Gefetze Gebrauch zu machen, eren hg seine Existenz genügen wird, das Stillegen bon Zechen zu verhindern.
Abg. Schmieding (nl): Der Grundsatz des Gesetzes, daß der Besitzer verpflichtet ist, das Bergwerk zu betreiben, wenn der Be⸗ trieb , . end ist, und wenn der Unterlassung des Betriebs öffentliche Interessen entgegenstehen, ist bereits heute esetz. Aber es ist zu billigen, daß in der Vorlage diefer Grundsatz ausdrücklich von neuem zum Ausdruck gelangt. Es ist aber leichter, sich über Grund— sätze zu verständigen, als über die Ausführung. „Leicht bei einander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen!“ Das jetzige Verfahren der Einziehung des Bergwerkseigentums ist ju schwerfällig, und die Frist von sechs Monaten ift zu lang. Es hätte wohl niemand etwas dagegen, diefe Frist zu verkürzen, aber wenn der Gesetzentwurf in der vorgeschriebenen Form Gesetz wird, wird er noch mehr zur Stillegung von Zechen führen. Bisher find Zechen nur im Süd osten des Ruhrreviers ftillgelegt worden, und nur da sind weitere Stillegungen zu besorgen. Das ist das Gebiet, wo der Bergbau schon am längsten in Betrieb ist und entweder die Kohlen schon abgelagert . oder überhaupt eine teilweise Erschöpfung eingetreten ist. er
ergwerksbetrieb wird immer weiter nach Norden ziehen. In der amtlichen Denkschrift hat die Regierung die Verhältnisse klar⸗ estellt gegenüber den vielfachen Irrtümern, die über die Lage des Bergbaues bestehen. Es heißt darin, daß es sich bei den stil ge eren
echen meist um wenig rentable Betriebe oder um unzweckmaßig ge⸗ treckte Felder handele. Die Stillegung hängt auch von dem örch⸗⸗ der Kohlen ab. Bei hohen Preisen läßt sich mancher Betrieb noch aufrecht erhalten. Das . hat nun die Schwankungen der Kohlenpreise gemildert. Diese amtliche Darstellung der Denk. schrift kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Es ist bisher kein Bergwerk stillgelegt worden, wenn ez wirklich noch gewinnbringend war. Der Grund liegt ö. in den Bestimmungen des Kohken— syndikats, sondern in der elgenen Lage der betreffenden Leute.
err Traeger sprach eingehend über die Syndikate, aber seine
usführungen liefen nur? darauf hinaus: es muß etwas ge— schehen. Barüber ist das anze Haug einig, aber es kommt darauf an, was hier geschehen gan Das Syndikat hat für manche Gruben sehr günstig gewirkt, es hat den, gefährdeten Zechen durch Erhaltung der Kohlenpreise erst den Weiterbetrieb ermöglicht. Burch die Hestimmungen des Synditats, daß die Beteiligungsziffern sich n cht nach den einzelnen Gruben richten, söndern. der gesanmten Gesellschaft angerechnet werden, sind die großen Gesellschaften allerdings in der Lage gewesen, andere Zechen zu erwerben, um sie stillzulegen. Aber es war in manchen Fällen auch ein Vorteil, daß diese Zechen keinez natürlichen Todes starben mit den nachteiligen Folgzn die sich daran knüpfen. Der Gesetzentwurf will mit drakonischen Mitteln daz Still. legen verhindern. Die Bergbehörde bleibt in dem Entwurf der einzige Unverantwortliche, es wird ausdrücklich jede Verantwortung 'deß,- Entschäzigung für eine falsche Anordnung abgelehnt. Pär un lonischen Bestimmungen des Gesetzes find nicht, ein Schutz für die Beteiligten, sondern gerade eine Gefahr. Es ließe siß darüber reden, den künstlichen Wert der Beteiligungsziffer zu beseitigen, aber der Entwurf nimmt den betreffenden Zechen auch einen fehr realen
Wert, namentlich den Wert, den sie für die ,,, . haben. Schon die Einbringung des Gesetzes hat genügt, eine Anzahl von kleinen Zechen in Verlegenheit zu bringen. Es wird notwendig sein, die betreffenden kleinen Zechen erst zu leistungsfähigen . zu⸗ sammenzulegen. Vorher wird man durch polizeiliche Maßregeln gar nichts erreichen. Ich habe deshalb in der Kommission den Antrag gestellt, daß nach Art der Zusammenlegung des zersplitterten Grund? besitzes eine Verkoppelung von Kohlenfeldern eintreten möge. Dieser Gedanke ist ja nicht neu, aber ohne Hilfe des Staats könnte in dieser Beziehung nichts erreicht werden. Es wurde allen volks= wirtschaftlichen Grundsätzen widersprechen, nach dem Vorschlag der Vorlage mit drakonischen Maßnahmen Tinen Betrieb zu erzwingen, der nicht rentabel ist, wenn nicht zunächst eine Ver koppelung durchgeführt würde, Der Reichskanzler hat gegen die Zechenbesitzer den Vorwurf erhoben, daß sie den Staat ausschalten wollten. Dieser Vorwurf ist. ganz unberechtigt. Bei der Hibernia— sache waren nicht die Besitzer die Angreifenden, sondern sie hatten sich gegen die Angriffe des Staatz zu verteidigen, und daiu schlossen sie sich zusammen. Fir den König Friedrich den Großen war es auch unangenehm, daß der Müller von Sanssouci auf seinem Recht bestand.
Darauf wird die Debatte geschlossen. Die Vorlage wird mit dem Antrag der 19. Kommission an die gestern gebildete Kommission von 28 Mitgliedern verwiesen.
In zweiter Lesung wird der Gesetz entwurf, betreffend die Schadloshaltung es Herzoglichen Hauses Schleswig- Holstein⸗Sonderburg-Glücksburg, ohne Debatte an⸗ genommen.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betr. die Erweiterung und Vervollständigung des Staats— eisenbahnnetzes und die Beteiligung des Staats an dem Bau von Kleinbahnen.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde:
Meine Herren! Wenn ich zur Einleitung das Wort ergreife, so tue ich es zunächst, um mich bei Ihnen zu entschuldigen, zoenn ich während der Debatten zeitweise nicht im Hause anwesend sein kann, weil ich gleichzeitig im Herrenhause den Eisenbahnetat und den Bau etat zu vertreten habe.
Nach den Vorgängen in früheren Jahren bin ich mir bewußt, daß die Vorlage, die die Königliche Staatsregierung Ihnen zur Be— schlußfassung unterbreitet, Sie keineswegs befriedigen wird; nicht, daß ich Sorge hätte, daß die Vorlage abgelehnt würde, aber ich habe Sorge, daß eine Anzahl von Projekten, die als Wünsche bei dem einen oder dem anderen der Herren Abgeordneten bestehen, in der Vorlage noch nicht enthalten sind. Und doch, meine Herren, bringt die Vorlage eine ganze Anzahl von neuen und wichtigen Bahn⸗ verbindungen, die in der Gesamtheit eine Länge von 738 40 Km haben. Der Geldbetrag, der hierfür aufgewendet werden soll, beträgt rund 112 Millionen Mark, ohne die erforderlichen Betriebsmittel. Es fällt davon auf Preußen nach Abzug des Beitrages des Reichs für die Linie Schmentau— Riesenburg, eine strategische Eisenbahn mit Weichselbrücke, die für den Verkehr sehr wenig Interesse hat, 95 562 000 M
Wenn Sie diese Zahlen vergleichen mit den gleichen Zahlen in den Jahren 1903 und 1904, so war die Länge der beantragten Bahnen im Jahre 1903 579 kin, in 1904 705 km, und ich wiederhole in diesem Jahre 738 km. Die Geldbeträge waren, gegenüber 112 Millionen in diesem Jahre, in 1903 66,5 Millionen und in 1904 86,4 Millionen in runden Zahlen. Unter den beantragten Bahnlinien sind Hauptbahnen in der Lange von 80, Km mit einem Geldbetrage von 34 662 000 1ƽ6, wovon auf Preußen 18 310000 4 entfallen, da 70 υίσ der Baukosten der eben erwähnten strategischen Bahn Schmentau — Riesenburg mit 16 352 000 6 vom Reiche über— nommen werden.
An Nebenbahnen werden beantragt 657,? Km, mit einem Geld— betrage von 77 252 000 .
Die Betriebsmittel, die zu den Bahnen erforderlich sind, erfordern einen Geldaufwand von 15 575 000 .
Außer diesen Bahnen, die ich eben erwähnt habe, ist in dem Gesetz noch beantragt, eine zweigleisige Verbindung zwischen den Linien Cöln—Bonn und Cöln (Kalk) — Troisdorf mit Ueberbrückung des Rheins dicht südlich von Cöln. Der Kostenaufwand betrãgt 16 450 000 6 Dazu sind noch im Extraordinarium für die Um— bauten bei Cöln 15 0ö0 000 4M vorgesehen, weil diese Bauten sich nicht als Neubauten darstellen, sondern als Umbauten und Ergänzungen.
Zur Förderung des Kleinbahnwesens sind wiederum 5 Millionen Mark eingestellt.
schließt
Die Vorlage 148 939 000 4. ,
Von den neuen Bahnen entfallen auf die 6 oͤstlichen Provinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Pc0mhmern, Posen, Schlesien, Brandenburg 416,19 Km, d. h. 59,3, also fast 60 υάò der auf das ganze preußische Gebiet entfallenden Bahnen. Der Geldbetrag beträgt über 64 Millionen, d. h. auch fast 60 υ der Kosten, die für die Bahnen in dem gesamten preußischen Staatsgebiet aufgewendet werden sollen.
Auf die 6 westlichen Provinzen entfallen 289, 20 Em, d. h. 40,7 04. der auf das preußische Gebiet entfallenden Bahnen, mit einem Geld— betrage von 43 354 000 ƽ, das sind 40,40 der Gesamtsumme.
Auf Thüringen entfallen 33,0 km und ein Geldbetrag von 4525 000 M abzüglich eines Beitrages der beteiligten Staaten von 278 000 „K, d. h. also 4,ho / o der gesamten bewilligten Bahnen. Da ich eben Thüringen erwähnt habe, so möchte ich beiläufig bemerken, daß gelegentlich im Reichstage der preußischen Staatseisenbahn⸗ verwaltung der Vorwurf gemacht ist: es geschähe nicht genug in Thüringen; die kleinen Staaten würden von der preußischen Staatgeisenbahnverwaltung nicht entsprechend dem Verkehr bedient. Meine Herren, im Reichstag ist nicht der Ort, derartige Angriffe zu beantworten, da die preußischen Staatsbahnen ja der preußischen Landesgesetzgebung unterliegen. Ich möchte mir daher erlauben, ein paar Zahlen anzuführen, um Ihnen zu beweisen, daß die preußische Staatseisenbahn in loyalster Weise auch die thüringischen Staaten bedient. Während die ehemalige Werra -Eisenbahngesellschaft im Durchschnitt der letzten 5 Jahre ihres Bestehens jährlich 533 000 ½υι für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen verausgabte, sind von der preußischen Staatsbahnverwaltung dafür durchschnittlich in 8 Jahren jährlich 1197 000 M aufgewendet worden — also gegenüber 533 000 A durch die Privatbahn. Auf 1 km Bahnlaͤnge bezogen, betrugen die Auf⸗ wendungen der Werrabahn jährlich 2469 4 gegenüber 5318 M der
ab mit einer Gesamtsumme von
preußischen ECisenbahnverwaltung. Bei der Zurückführung der Auf⸗—