1 . 5.
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*
Oberbürgermeistet Dr. De kl er; Hal berstdt bittet, den Bau det neuen Landgerichts in Halberstadt zu beschleunigen.
Beim Etat des Ministeriums des Innern ersucht Graf von Schlieben den Minister, den Automobilverkehr
generell zu regeln.
Minister des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg:
In den Polizelverordnungen für sämtliche Provinzen findet sich die Vorschrift, daß die Geschwindigkeit der Automobilfahrt bei eingetretener Dunkelheit und innerhalb der Ortschaften das Maß eines in ge— strecktem Trabe befindlichen Pferdes, das sind etwa 15 km in der Stunde, nicht überschreiten darf. Das Erkenntnis des Kammer⸗ gerichts, welches Seine Exzellenz Herr Graf von Schlieben mitzuteilen die Güte hatte, liefert den Beweis, daß diese Bestimmung ein juristisch brauchbarer Begriff ist. Allerdings muß ich zugeben, daß die Vorschrift vielfach nicht eingehalten wird, und daß man nach Abhilfemitteln suchen muß, um dem übermäßig schnellen Fahren vorzubeugen. Es sind nach dieser Richtung hin die verschiedensten Maßregeln erwogen oder schon eingeleitet worden. Seine Exzellenz Herr Graf von Schlieben sprach von der Verpflich⸗ tung der Automobilfabrikanten, einen Geschwindigkeitsmesser zu er⸗ finden. Die Königliche Staatsregierung hat für die Erfindung eines solchen einen Preis ausgesetzt. Also die Sache ist angeregt und wird von der Königlichen Staatsregierung verfolgt. Des weiteren wird man die Einführung einer verschärften Haftung ins Auge fassen müssen für Unfälle, welche von den Autemobilfahrern hervorgerufen werden. Ich stimme darin im wesentlichen den Ausführungen des Herrn Grafen von Schlieben bei.
Ein wesentlicher Vorteil wird sich weiterhin ergeben, wenn auf
die Qualifikation der Fahrer in Zukunft größeres Gewicht gelegt wird, und es würde sehr dankenswert sein, wenn die Automobilklubs sich mit der weiteren Ausgestaltung und Einrichtung von Fahrerschulen beschäftigen möchten. Im allgemeinen bin ich freilich der Ansicht, daß die Klagen des Publikums sich nicht sowohl gegen die Schnellig⸗ keit des Fahrens an sich richten, als vielmehr gegen die Rücksichts⸗ losigkeit, mit der leider vielfach schnell gefahren wird. Das Auto⸗ mobil ist schließlich kein Verkehrsmittel, expreß erfunden, um langsam zu fahren. Persönlich habe ich volles Verständnis dafür, wenn der Automobilfahrer auf einem gut montierten und gut gesteuerten Automobil einen Drang nach vorwärts fühlt, ebenso wie der Reiter auf dem Rücken eines guten Pferdek. Aber in der Rücksichtelosigkeit, schnell zu fahren, wird leider weit gegangen. Ob Polizeiverordnungen irgendwelcher Art dem dauernd Einhalt tun können, bezweifle ich. (Sehr richtig) Ich möchte vielmehr die Bitte an die Herren in diesem hohen Hause richten, welche großen und maßgebenden Einfluß auf. das Automobilwesen haben, dafür zu sorgen, daß die Räcksichtslosigkeit im Schnellfahren aufhören möge. Das kann die Allgemeinheit verlangen, darauf hat das Publikum ein Recht, und es kann, dessen bin ich sicher, mit Leichtigkeit geschehen. Geschieht es, dann wird das Automobilwesen, dem ich persönlich die blühendste Entwickelung wünsche, dadurch nicht geschädigt, sondern gefördert werden. (Lebhaftes Bravo)
Herzog von R atibor: Wir vom Automobilklub werden tun, was wir können. Aber eine der größten Schwierigkeiten ist die Er⸗ ziehung guter Chauffeure. Wir wollen Schulen für sie gründen. Aber diese Schulen brauchen Automobile, und das kostet sehr viel Geld. Indessen, wir werden tun, was wir können, um das Auto⸗ mobil zum Fahrzeug der Zukunft zu machen und seine Gegner zu ver=
ohnen. öh. Graf von der Recke Volmerstein bittet, zu bestimmen,
daß die Automobile auch vorn die Nammer tragen müssen. Minister des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg:
Wegen der Bezeichnung der Automobile sind in allerneuster Zeit vom Ministerium, das ich zu vertreten die Ehre habe, in Gemeinschaft mit dem Herrn Arbeitsminister, Versuche angestellt worden. Ich glaube die Ver sicherung abgeben zu können, daß der Wunsch, es möchten die Automobile auch vorn Marken tragen, erfüllt werden wird.
Herr von Zitze witz Zezenow befũrwortet die Annahme eines von ihm und anderen Mitgliedern des Hauses gestellten Antrags, Bestimmungen zu erlaffen, nach welchen Gastwirten, Schankwirten, FRaufleuten, überhauyt allen, welche mit Getränken bandeln, ver⸗
boten wird, an Kinder unter 14 Jahren Wein, Bier und spirituose Getränke aller Art zu verabfolgen,
und gegen Zuwiderhandlungen erhebliche Strafen festzusetzen. Herr von Bu ch Grwerbsgefessschaften verbietet, auch für Kommunalbeamte gelten. bitte, diese Materie der gesetzlichen Regelung zuzuführen. Minister des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg:
Ich danke dem Herrn von Buch, daß er diese höchst wichtige, aber
sehr delikate Angelegenheit angeschnitten hat. Er wird nicht erwarten
daß ich schon heute definitiv zu ihr Stellung nehme; die Rechtslage
ist von Herrn von Buch ja auf das genaueste mitgeteilt worden
Vielleicht darf ich für die Vergangenheit noch anführen, daß die Städteordnung von 1831 in ihrem § 88 die Bestimmung hatte, daß, wenn besoldete Magistratsmitglieder ein Gewerbe oder ein anderes öffentliches Geschäft vor ihrem Eintritte betrieben haben oder während ihres Amtes übernehmen wollen, die Regierung über die Vereinbarkeit jener Beschäftigung mit der Stelle im Magistrat zu entscheiden hat. Eine entsprechende Bestimmung ist in der jetzt gültigen Städteordnung für die östlichen Provinzen nicht auf⸗ genommen und befindet sich meines Wissens auch nicht in den übrigen Städte ordnungen unserer Monarchie; vielmehr ist in diesen anderen Städteordnungen nur vorgesehen, daß der Magistrat und die Stadt⸗ verordneten beziehungsweise die Körperschaften, welche an der Stelle dieser Organe stehen, ihre Genehmigung zu erteilen haben. Zweifellos ist es eine Frage, welche der ernstesten Beachtung würdig ist. Vor allen Dingen haben mich die Erörterungen des Herrn von Buch in der Richtung sehr wohltuend berührt, als es ja nur eine Hebung der Selbst⸗ verwaltung körper bedeutet, wenn man eine Bestimmung, wie sie ihm vorschwebt, ins Auge faßt. Inwieweit ein unmittelbares dringendes praktisches Bedürfnis für ein gesetzgeberisches Vorgehen vorliegt, kann ich, da ich erst vor wenigen Tagen in die Staatsregierung eingetreten Auch bedarf die Frage insofern der reiflichsten
bin, nicht entscheiden.
Prüfung, als der Kreis der unmittelbaren Staatsbeamten ein un— unendlich ausdehnbarer ist. Ich kann deshalb heute und an dieser Stelle nur erklären, daß ich die aufgeworfene Frage nachdrůũckli vrüfen werde. (Bravo h
Oberbůrgermeister Struck ann Ich möchte den Antrag bon . aufs wärmste untersfũtzen, Ich meine. Erwachsenen ist obol, mäßig genossen, nicht schädlich. Aber für Kinder if
Nach meiner Ansicht muß die Bestimmung. die unmittelbaren Staatsbeamten die Uebernahme von Stellungen bei
der t es
/
ch
Baterlande einen Dienst leisten.
witz und Herr Dberbürgermeister Struckmann hingewiesen, raumer Zeit mit dem Gegenstande b Antrag von Zitzewitz ju Grunde liegt.
dann Polizeiverordnungen erlassen worden in
und Liegnitz, in Königsberg, Gumbinnen, Da Oppeln bestehen ahnliche Verordnungen.
handlungen. Der Antrag von Zitzewitz unterscheidet
ich mich so ausdrücken darf — auf 14 Jahre
Alkohol die gefährlichsten sind. Endlich aber
abfolgung zum sofortigen Gebrauch untersagt.
möchte aber doch bitten, zu erwägen, daß es Menschen gibt, welche vom Alkohol einen machen und welche nach ihrer wirtschaftlichen
berböte. Ich glaube nicht, daß die
Landesteilen derartig liegen,
für diese Bestimmung besteht, sie in Form ein
Provinz erlassen werden soll. Die Muster wie ich eingangs bemerkte, ausdrücklich
daß man nach dieser Beÿiehung
nahmen kaum zu ergreifen haben wird. weiteren überhaupt der Arsicht, daß man si artiger Pollleiverordnungen nicht gar zu viel richtig) Ich will ganz offen gestehen, daß dienstlichen Stellung immer mit großem
eine Belästigung des Publikums die Folge se
geistigen Getränken zum sofortigen Genusse.
Es wäre gewiß erwünscht, wenn dies nicht ge perordnungen können wir dagegen nicht ein
füllt durch die Musterpolizeiverordnung.
Graf von Mirbach: J uns mehr als um das Doppelte helfen. emacht sind. Er i
realisiert werden.
wollte ich nicht sprechen, fondern elnige
anders, um so mehr, als sie leicht an den Alkoholgenuß gewöhnt werden, Zum Schutz der Kinder aber scheint mir der Antrag gutes Material zu bieten. Folgen wir ihm, so werden wir unferen Kindern und dem
Minister des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg:
Meine Herren! Ich muß darauf verzichten, mich zur Trunksuchts⸗ frage im allgemeinen zu äußern, und möchte auch nicht im Speziellen auf die Gefahren eingehen, welche dem jugendlichen Alter vom Alkohol drohen. Ich glaube mich vielmehr junächst einmal streng an den Antrag von Zitzewitz halten zu müssen. Herr Kammerherr von Zitze⸗
daß die Königliche Staatsregierung sich seit ge⸗
sind die Oberpräsidenten ersucht worden, nach einem einheitlichen Muster eine Polizeiverordnung zu erlassen, in welcher das Verabfolgen pon Branntwein und nicht denaturiertem Spiritus zu sofortigem Genuß an Personen unter 16 Jahren in Gast⸗ und Schankwirtschaften und bei Branntwein ⸗Kleinhãndlern verboten wird. In derselben Muster⸗ polizeiverordnung findet sich die weitere Bestimmung, wonach polizei · liche Vorschriften, die das Verabreichen geistiger Getränke an jugend⸗ liche Personen weiter gehenden Einschränkungen unterwerfen, un⸗ berührt bleiben sollen. Unter Zugrundelegung dieses Musters sind
Hessen⸗Nassau, Schleswig⸗Holstein; in den Regierungsbezirken Breslau genannten Verwaltungs bezirken schweben zum Teil nech die Ver
Muster einer einheitlichen Polizeiverordnung, wie sie in vielen Landes ˖ teilen bereits angenommen ist, in folgenden Punkten: Der Antrag von Zitzewitz will das trinkmündige Alter — wenn
Polizeiverordnung 16 setzt. Dies ist eine Erleichterung, die vielleicht zwockmäßig ist. Dann geht aber der Antrag von Zitzewitz darin weiter, daß er verbieten will „Wein, Bier und alkoholartige Getränke aller Art“, während die von der Königlichen Staatsregierung empfohlene Polizeiverordnung sich auf Branntwein und nicht denaturierten Spiritus beschränkt in der Eiwägung, daß gerade diese Sorten
Ansicht nach der Hauptpunkt — will der Antrag von Zitzewitz die Verabfolgung geistiger Getränke schlechthin untersagen, während die von der Staatsregierung empfohlene Polizeiverordnung nur die Ver⸗
unterschied. Der Antrag von Zitzewitz will — wenn ich ihn recht verstehe = also verhindern, daß man sich alkoholhaltige Getränke durch Kinder holen läßt. Seweit durch eine solche Bestimmung der Trunksucht tatsächlich gesteuert werden kann, ist sie zweifellos zweckmäßig. Ich
wendigkeit kommen können, sich ihre Getränke durch ihre Kinder holen zu lassen, die wenigftens in einer ganz ungerechtfertigten Weise inkommodiert werden würden, wenn man ihnen dies
daß man das Verabfolgung ohne die Klausel zum sofortigen Genuß! überall durch⸗ führen könnte; ich meine vielmehr, daß, wo ein spezielles Bedürfnis
eventuell einer Polizeiverordnung für den Regierung bezirk oder die
gehende Einschränkungen des Verabfolgens geistiger Getränke an jugendliche Personen unberührt bleiben sollen; ich glaube also, eigentlich neue Maß⸗
irgendwelcher Polizeiverordnungen herangegangen bin. Namentlich in denjenigen Fällen, wo der zu regelnde Zustand nicht klipp und klar liegt, wo eine vollkommen gleichmäßige Durchführung und Handhabung der polizeilichen Vorschriften nicht gesichert ist und wo bei einer mißverstãndlichen Auffassung der ausführenden Organe
Solche Belästigungen sind mir, in welcher Form sie auch auf⸗ treten mögen, von Grund aus zuwider. (Bravo) So bin ich auch in der Frage der Trunksucht der Ansicht, daß durch Polizeiverordnung dem ja unzweifelhaft in weitem Umfange bestehenden Uebel nicht absolut wirksam gesteuert werden kann. Die Musterpoliʒeiverordnung peibletet das Verabfolgen von
Nötige geschehen. Allerdings — wenn Kinder Branntwein für ihre Eltern nach Hause holen dürfen, so werden sie dort vielleicht auch selbst geistige Getränke mit dem Willen ihrer Eltern zu sich nehmen.
darauf an, daß den Kindern nicht Gelegenheit gegeben wird, wider den Willen ihrer Eltern in Schankstäͤtten Alkohol zu sich zu nehmen, und dieses Verbot wird meiner Ansicht nach in genũgender Weise er⸗
Selbstverstãndlich sind das alles nur Ausführungen, die ich auf den ersten Eindruck hin machen kann. Auch in dieser Beziehung nehme ich die Anregungen des hohen Hauses mit vollem Dank ent⸗ gegen und werde die Frage, ob eine Ergänzung der Musterpolizei⸗ verordnung angezeigt ist, gewissenhaft prüfen. (Bravoh ch meine, wenn die Reglerung uns die Hälfte dessen gäbe, was der Regierung bezirk Allenstein kostet, würde
haben bereits darauf
eschäftigt, der dem Im Jahre 19802
der Provinz Hannover, nzig, Marienwerder und
In den nicht von mir
sich gegenüber diesem
herabsetzen, während die
— und das ist meiner
Darin liegt der Haupt⸗
auch eine ganze Anzahl vernünftigen Gebrauch Lage wohl in die Not⸗
Verhältnisse in allen Verbot der
er Kreis polizeiverordnung
polijeiwerordnung hat ja, bestimmt, daß weiter⸗
Ich bin aber des ch von den Erfolgen der⸗ versprechen soll. (Sehr ich in meiner bisherigen Zagen an den Erlaß (Bravoh.
in würde. (Sehr richtig!)
Ich meine, damit ist das
schähe, aber durch Polizei⸗ schreiten. Es kommt nur
zu den Auffichtsräten kein das Kind mit dem Bade ausschütten.
eliminieren. r zur Steigerung des Konsums bei.
Alkohol verordnungen gut bewährt haben. Aber ich
kann ich mich dem Vorredner nur anschli das System in der Verfenkung möglichst lange zu bela damit dem Sparkassenwesen ein Dienst geleistet.
Herr von Zitz —e Rücksicht auf das schulpflichtige Alter gewählt.
die Mkoholfrage werde doch noch gesetzlich geregelt werden. Graf Botho zu Eulenburg: Ich muß einige
erhalten habe, dann aber, weil i e von dieser Seite eine Stimme sich dagegen erhebt. Die
bleibt dann übrig die Verbindung der Lotterie mit dem Sparen.
unangebracht.
führungen des Herrn Bender gegenüber Herrn von Buch an.
erhalten zu müssen.
Kreisen der Sparkassen selber neue Anregungen kommen.
erhöhten Schutz der Kinder herbeizuführen.
Dafüůrhaltens geeignet sein würden, der Trunksucht zu steuern.
Tageszeiten anlangt,
wägung gestellt worden.
der Gewerbeordnung aufmerksam machen.
Jugend nicht gut ist. Ich bitte, eine Aenderung der Bestimmurt
Familienleben ein und ist unwirksam.
Best immungen du treffen, durch welche in ünter 14 Jahren in wirksamer Weise gegen Gefahren der Trunksucht geschützt werden“. d Knhphausen; Herr Zitzewitz hat seinen Antrag zu Gunsten des Antrags Loening ezogen. 6 . CG erbir ermeister Dr. Bender Breslau: Die Bedürftt ohne Aufstellung objektiver Merkmale im Konzessionswesn zulehnen, würde zur größten Willkür führen. Nun sind ga solch gestellt worden, Zahl der Zimmer ꝛc, das genügt für kleine aber nicht für große. h bitte, daß man uns darin unten speziell für die großen Städte obseklive Merkmale festzustellen. Graf von Schlieben. Ich bitte, den Antrag Loening ! zuziehen, da ein Teil meiner Freunde ihn nicht annehmen kann gründliche Beratung. . Der Antrag Loening wird mit großer Mehrhein— nommen und ohne Erörterung der Rest des Elan Ministeriums des Innern erledigt, ebenso der Etat des & ministeriums. Um 5is Uhr vertagt sich das Haus auf ö 12 Uhr. (Kultusetat und Kanalvorlage.)
Haus der Abgeordneten. 172 Sitzung vom 30. März 1905, Vormittags 111 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
ae
Dann möchte ich Herrn
IJ noch in Schu nehmen gegen die Angriffe, die auf ihn ier ie hi keineswegs ein money -maker. Und ich
offe, fein Sparsystem wird doch noch einmal in veränderter Gestalt
Oberburgermeister Dr. Bender; Im Namen der Sparkasse, die ich vertrete, wider preche ich dem. Will man das Sparen unterstüͤtzen, so soll man es solld tun; aber sagen: ich eröffne euch Auesicht auf mühelofen Gewinn, das heißt: schwars dur weiß ftärken. Aber dazu
merkungen ju den Aus=
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus verhandelt in zweiter Lesung über del
setzentwurf, bene en die Erhebung von gin
seuern in den irchengemeinden und Parg
Lerbdänden der evgngelischen Landeskirche der
Provinzen der Monarchie. Der Vorlage ĩ sprechende Kirchengesetz als Anlage beigefügt.
(Schluß in der Dritten Beilage.)
ührungen des Herrn von Buch machen. Ich weiß nicht, warum man g 8 hat, besonders wenn sie jn
Gesellschaflen mit gemeinnũtzigen Zwecken gehören. Das heißt doch
Sberbũrgermeister Körte⸗ Königsberg: Ich bitte, das Kon. zessionswesen zu bessern; dann wird man vlele Alkohol mißbrãuche Besonders die Bedürfnisfrage ist sehr übel und trägt Ich kann bestätigen, daß sich die wünschte noch eine Verordnung, Ri die Verkaufe zeit von Schnaps an Lohnzahlunge tagen beschränkt. Was nun das e, , Sparsystem angeht, so ehen und dringend bitten,
ö es wird
ewitz bemerkt, die 14 Jahre habe er mit
Oberbürgermeister Stru dm an'n spricht die Hoffnung aut,
Worte zun
Scherlschen Sparsystem sprechen, einmal weil ich derjenige bin, de zuerst mit Entschiedenheit gegen dieses System aufgetreten ist, wofin ich die Quittung in den Preßerzeugnissen des Erfinders genügend
il ich Wert darauf lege, daß
mit der Zeitung war völlig aussichtslos und ist fallen gelassen worden. Die Idee der Abholung der Sparbeträge ist nicht neu. G
man den Hunderttausenden von Sparemn nicht bloß nahe legt, sondem sie quasi zwingt, Lotterie zu spielen, das geht nicht, denn dayutch würde dem Spieltrieb in ganz ungerechtfertigter Weise Vorschub ge leistet. Fördern wir daß Sparen, aber nicht durch jedes Mittel; die Verbindung von Sparen und Spielen halte ich für durchan
Sberbürgermeister Dr. Wilm s-⸗Posen schließt sich den Ait⸗ Graf von Mirbach erklärt, seine Ausführungen auftech
Minister des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg: Meine Herren, zu der Scherlschen Angelegenheit erlaube ich nn zu bemerken, daß die Frage in meinem Ministerium zu einem A schlusse gekommen ist. So habe ich die Angelegenheit übernommn, und bei diesem Abschlusse werde ich es belassen, bis etwa aus du
In der Frage des Zitzewitzschen Antrages fürchte ich von Hemm Oberbüůrgermeister Struckmann mißverstanden worden zu sein. Ih glaube allerdings, deutlich ausgesprochen ju haben, daß ich es in jeda Beziehung anerkenne, wie schädlich der Alkohol für die Kinder n Ich glaube, daß ich nach dieser Richtung hin weitere Ermittlung nicht werde anzustellen brauchen. Mein Bedenken ging nur dahin, es möglich sei, nach der Fassung des Zitzewitzschen Antrags eine
Zu den Ausführungen des Herrn Oberbũrgermeisters Körte — züglich des Konzessiongwesens möchte ich bemerken, daß ich die Mann des Konzessionswesens mit ihm durchaus anerkenne. Ich habe ch wie ich im Eingange meiner Ausführungen sagte, davon abgesehen ) der Trunksuchtsfrage im allgemeinen Stellung zu nehmen, und be um deswillen auch nicht diejenigen Maßnahmen berührt, welche meint
Was das Verbot des Verkaufs von Branntwein zu bestimmt also namentlich vor Morgens 8 Ul so ist auch diese Frage im Jahre 1902 den Oberpräsidenten zur 6 An einzelnen Orten — ich glaube, er im Bezirk Oppeln, will aber nichts Bestimmtes behaupten — fin auch entsprechende Bestimmungen erlassen worden. Auch ich habe i Oberpräsident von Brandenburg die Frage berührt, habe aber lein speziell bei den Verwaltungen einzelner größerer Städte schan Widerstand gefunden, sodaß ich seinerzelt davon Abstand genomn habe, für die Provinz eine entsprechende Verordnunz zu erlassen. habe es vielmehr den einzelnen Bezirken überlassen, wo nach ibn Dafürhalten die Voraussetzungen vorlagen, selbstãndig vorzugehen. Oberbürgermeister Dr. Lentze⸗ Barmen: Das Ziel des Ant von Zitzewitz ist uns sehr sympathisch; aber der Antrag wird nichl i Ziele führen. Der Konfum von Flaschenbier hat sebr zugenemmn And dagegen ist nicht aufzukommen, daß Eltern ihren Kindern Flasche
ch möchte den Herrn Minifter noch auf einen Man Für niedere öffent
Lustbarkeiten auf privaten Grundstücken bedarf es keiner pol , wie das Sberverwaltungsgericht entschieden
Dle Folge ist, daß wir jetzt ständig Kirmes haben, was für an
röfeffor Br L oening: Der Antrag Zitzewitz greift zu tze 2 gemw nn eine Ablehnun
hindern, beantrage ich mit Genehmigung des Berrn von Zikt
/
—
M 7S.
zum Deutschen Reichsanzeiget und Königlich Preußischen Staatsanzeiger
Dritte Beilage
Berlin, Freitag, den 31. März
1905.
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Nach Artikel J unterliegen die Beschlüsse der evan elischen Kirchengemeinden über die Erhebung von , Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörden.
Der Abg. Witzmann (al) beantragt mit Unter— sittzung von nationalliberalen und freisinnigen Abgeordneten ißen ;, 34 ;
„‚Die Genehmigung ist zu versagen in Ansehung von Real steuern (Hrund⸗ Gebäude und Gewerbesteuern), en. ier . bei der Verkündigung dieses Gesetzes in den gegenwärtig bestehenden , als Maßstab der Umlegung der Kirchensteuern gedient
54 . en, .
die Regierung zu ersuchen, im Sinne des 5 9 Abs. 2 d
Kirchengesetzes betreffend die Erhebung von ö bah
e ei , , nur 8 . es im Hinblick auf die ört⸗
i nisse geboten erscheint, zum? i
Steuern gewählt werden.“ 3 ö .
Nach 8 2 des Kirchengesetzes sind kirchensteuerpfli ig ãlle
; ; pflichtig alle Evangeli . Wohnsitz angehören. Diese Bestimmung ist in den bis⸗ . Beratungen, auch im Herrenhause lebhaft angefochten werden, da danach die nicht zur evangelischen Landeskirche gehörenden Evangelischen, namentlich die Altlutheraner, zur
,, ö. ier, ,, wenn sie aus einem anderen Landesteil in as Gebiet der evangelischen , .
ie gg. von Blanckenburg, Jacobskötter und
Graf von Wartensleben-Schwirsen (kons.) beantra fig. n . ; . / . .
* ie Königliche taatsregierung wird ersucht, dem Landta tunlichst bald einen die Generalkonzession für 1 von der ö aft der evangelischen Landeskirche sich getrennt haltenden Lätheraner vom 23. Juli 1845 ergänzenden Gese entwurf vorzu ˖ , — 13 . , n,, werden, unter denen
a onderre er Generalkonzession fü
Anspruch nehmen können.“ J
Die Kommission, Berichterstatter Abg. Pallaske beantragt die Annahme der Vorlage in der an er err beschlossenen Fassung sowie die Annahme folgender Resolution:
in Erwägung, daß, von. größeren gewerblichen Unter nehmungen veranlaßt, oftmals eine außergewöhnlich starke Ver⸗ mehrung der Bevölkerung durch Zuzug von Arbeiterfamilien in Kirchengemeinden stattfindet, diesen aber infolge der hierdurch notwendigen Erweiterung kirchlicher Einrichtungen erhebliche Mehrbelastungen erwachsen, — die Königliche Staats. regierung ju ersuchen, auf gesetzliche Maßnahmen . zu nehmen, durch welche die Heranziehung der Unternehmer, sowie der juristischen Personen (Aktien- Kommanditgesellschaften, Gewerk⸗ schaften usw.) zu den Kirchenlasten ermöglicht wird.
Abg. Ja co bs kötter (kons.): Die Lutheraner können nach ihrer Ueberzeugung der evangelischen Landeskirche nicht angehören. Ist es denn das Recht des Staates, zu bestimmen, welcher Kirche jemand angehören soll, oder ist das nicht vielmehr Sache der Per⸗ sonen selbst? Vie Vorlage enthält eine Uebertreibung des landes kirchlichen Prinzips. Wenn ich aus einem Gebiet der lutherischen Kirche in bag Gebiet der evangelischen Landeskirche über siedle, soll ich der evangelischen Landeskirche angehören, zu welcher ich nach meinem Gewissen nicht gehören kann. Mir steht zwar der Aus⸗ tritt aus der evan gelischen Landeskirche frei, aber wie kann ich über⸗ haupt aus einer Kirchengemeinde austreten, der ich nie angehört habe?
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Zunächst möchte ich meiner lebhaften Genug⸗ tuung darüber Ausdruck geben, daß die Herren Abgg. von Blanckenburg, Jacobskötter und Graf von Wartensleben sich dazu bereit gefunden haben, auf ihre ursprünglichen Anträge nicht mehr zurückzukommen. Umsomehr ist das als sehr erfreulich zu begrüßen, als diese Anträge von vornherein als unannehmbar zu bezeichnen waren, die Sache zu Falle gebracht hätten und jedenfalls nur zu unerquicklichen Erörterungen hätten Veranlassung geben können.
Meine Herren, in der Sache selbst versage ich es mir, bei der so geschaff enen Sachlage auf die Ausführungen des Herrn Vorredners näher einzugehen. Ich halte es aber für meine Pflicht, darauf auf merksam zu machen, daß der Herr Vorredner sich in einem Irrtum befindet, wenn er die allgemeine Behauptung aufstellt, daß der Staat darüber, zu welcher der verschiedenen Kirchengemeinden die einzelnen Personen gehören sollen, nicht zu bestimmen habe. Der S 111, Tit. II, Teil L des Allgemeinen Landrechts sagt ausdrücklich:
Der Staat kann bestimmen, zur welcher der verschiedenen Kirchengemeinden seiner eigenen Religionspartei jeder Einwohner als ein beitragendes Mitglied gerechnet werden soll.
Auf dieser Grundlage, meine Herren, ist die ganze Steuerverpflichtung den Kirchengemeinden gegenüber basiert.
Meine Herren, der jetzt eingebrachte Antrag gehört nicht in den Rahmen des Gesetzentwurfs. Immerhin dürfte es klar sein, daß er nach vielen Richtungen hin auf eine Aenderung des bestehenden Rechts abzielen würde. Ich muß mir daher, zumal es sich hier um einen JInitiativantrag handelt, nach den bestehenden Grundsätzen es versagen, eine sachliche Stellungnahme einzunehmen, dieselbe vielmehr der Ent⸗ schließung des Königlichen Staatsministeriums vorbehalten. Anderer seits finde ich keinen Anlaß, dem Antrag jetzt zu widersprechen, und zwar deswegen nicht, weil bereits früher, auf Grund von Vorstellungen seitens der Gemeinschaft der sich von der Landeskirche getrennt haltenden Altlutheraner, auf Vorstellungen des Breslauer Oberkirchenkollegiums von den beteiligten Ressorts eine nähere Erörterung der Wünsche der ein⸗ zelnen Bestimmungen der Generalkonzession vom 23. Juli 1845 durch die beteiligten Staatsressorts zugesagt worden ist. Allerdings wird bei der Prüfung des vorliegenden Antrags, falls er von dem hohen Hause angenommen werden sollte, auf das sorgfaltigste namentlich auch die Frage erörtert werden müssen, ob und inwieweit er die Rechte anderer Religionsgemeinschaften, insbesondere die der evangelischen Landes kirche der älteren Provinzen, berührt. Hieraus ergibt sich von selbst, daß auch die Stellungnahme der landeskirchlichen Behörden zu dem vorliegenden Antrage von wesentlicher Bedeutung sein wird.
Meine Herren, im übrigen kann ich nur die Bitte aus sprechen, daß die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe tunlichst einmütig an⸗ genommen werden. Sie bedeuten die Krönung des Gebäudes einer
Organisation für beide Kirchen auf dem Gebiete der Bildung von Gesamtverbänden der Kirchengemeinden und des Steuer⸗ rechts, wie es seit ungefähr 10 Jahren in verschiedenen Gesetzen eingeleitet und bis jetzt in einer, wie ich glaube, den beteiligten Interessen zum Segen gereichenden Weise auch durchgeführt worden ist. Fehlt der Schlußstein und fehlt namentlich die Möglichkeit, eine einheitliche Rechtskontrolle durch das Oberverwaltungsgericht an Stelle der bisherigen 12 abschließenden Instanzen der Oberpräsidenten der Monarchis einzuführen, dann ist allerdings die Einheitlichkeit der Rechtsgrundsätze nicht gesichert, auf die mit Recht von den Kirchengemelnden und den Steuerpflichtigen Wert gelegt wird. J
Ich bitte daher dringend um Annahme der beiden Gesetzentwürfe.
Abg. Dr. Dittrich (Zentr. erklärt die Zustimmun seiner Freunde zu dieser Vorlage; einige seiner Freunde kämen . nicht über das Bedenken hinweg, daß darin ein Gewissens;zwang liege. Diese würden sich daher entweder der Abstimmung enthalten oder auch dagegen stimmen. eber den Antrag von Blandenburg würden 3 nicht mitstimmen, dagegen stimmten sie dem Antrag Abg. Me yer ⸗Diephol; (al.) bleibt unverstãndlich Abg. von Blanckenbur (konf): Ich danke dem Minister, daß er gegen unsere Resolution nicht nur keinen Widerspruch erhoben hat, sondern auch eine Prüfung im Staatsministerium in Aussicht gestellt hat. Daß diese Prüfung nur eine wohlwollende sein kann, dessen bin ich sicher, da die Regierung stets betont hat, daß Anträge auf Aenderungen der Generalkonzession wohlwollend geprüft werden sollen. Ich spreche das Vertrauen aus, daß die Prüfung zu einer Aenderung der Genera lonzession in der von uns gewünschten Richtung führen wird. Abg. Dr. Stockmann sfreikons) sieht darin keinen Gewissens⸗ zwang, daß ein Altlutheraner, der in einer Gemeinde der preußischen Landeskirche seinen Wohnsitz nimmt, zu den Kirchensteuern heran⸗ gezogen wird. Der Refsolution Dr. Irmer will der Redner seinerseits in nn,, ir g. GS vßling. (fr. Vollsp); Wir billigen die Tenden der Vorlage, eine einheitliche Kirchensteuergesetz gebung e n e, n, aber wir können die Vorlage nur annehmen, wenn der Antrag Witzmann angenommen wird. Vom prinzipiellen Standpunkte läßt es sich nicht rechtfertigen, daß die Realsteuern zu den Kirchensteuern herangezogen werden, denn die Kirchensteuer ist lediglich eine Personalsteuer. Als Grund' läßt sich nur anführen, daß ohne die Realsteuern die Ein—⸗ kommensteuer gegebenenfalls zu stark herangezogen werden muß, aber dieser Grund iff fär uns nicht maßgebend. Wir werden auch der Resolution Irmer und der Resolution Eckert zustimmen. Einen Ge— wissenszwang können wir in der Vorlage nicht erblicken, wenn wir auch der Meinung sind, daß die Fassung des Gesetzes präziser hätte sein können. Wir werden deshalb für die Refolufton Blanckenburg stimmen, welche den speziellen Wünschen der Lutheraner gerecht wird.
Die Abgg. Eckert (freikons.) u. Gen. beantragen:
ö die Königliche Staatsregierung aufzufordern, durch Aus⸗
führungsvorschriften. sicherzustellen, daß die . von Umlagebeschlüssen a, Kirchengemeinden oder Vorortsgemeinden mit stadtischem Charakter verfagt werde, durch welche Realsteuern SGrund⸗ Gebäude und Gewerbesteuern), die nicht schon bei der Verkündigung dieses Gesetzes in diefen Gemeinden als Maßstab gedient haben, eingeführt werden.
Abg, Dr. fein ig Gentr.) erklärt sich gegen den Antrag Witzmann, weil nach dessen Annahme das ganze Gesetz fallen würde. Aus Brockau bei Breslau liege eine Resolution vor. Dort sei eine katho⸗ lische und eine evangelische Kirche notwendig. Die Bevölkerung be⸗ stehe zumeist aus Arbeltern und Beamten des dortigen großen Rangierbahnhof. Der Fiskus wolle aber nichts zahlen. Die Kopf— steuer fei und bleibe die geeignetste Form für die Kirchensteuer.
Abg. Dr. Lotz (Hospitant der Freikons.) stimmt der Tendenz des Antrages Witzmann zu, empfiehlt aber den Antrag Eckert, damit das Gesetz selbst nicht geändert zu werden brauche. Der größte Teil der Freikonservativen werde auch für den Antrag Blanckenburg stimmen, denn es sei anzuerkennen, daß in der Vorlage mehr oder weniger ein Gewissenszwang gefunden werden könne.
Abg. Eckert (freikons ): Der Antrag Witzmann ist in der Kom⸗ mission mit 17 gegen 14 Stimmen abgelehnt worden. Der Antrag würde namentlich die Bildung neuer Gemeinden erschweren. In manchen Srten hat es sich gar nicht umgehen lassen, die Realsteuern zur Kirchensteuer heranzuziehen. Wir wollen aber durch unseren Antrag verhindern, daß es in ukunft auch da gschiebt, wo des bisher noch nicht der Fall gewesen ist. Wenn die Realsteuern herangezogen würden, würde sich die Zahl derer vermehren, die aus finanziellen Gründen aus der Kirche aus⸗ treten. Die Kirchengesetzgehung ist nur ein Ausfluß der staatlichen Gesetzgebung, der Staat kann deshalb die Wirksamkeit des Kirchen⸗ gesetzes beschränken. Ich hitte deshalb, in erster Linie meinen Antrag anzunehmen; würde er abgelehnt werden, so würden wir für den Antrag Witzmann stimmen und, wenn dieser abgelehnt würde, auch für den Antrag Irmer, obwohl uns dieser nicht weit genug geht. Ministerialdirektor von Chapyruis erklärt sich gegen den Antrag Eckert. Es müsse jeder Fall für sich geprüft werden; es sei nicht zu⸗ lässig, generell vorzuschreiben, daß eine Besteuerungsart nicht ein⸗ treten solle. Der einzig gangbare Weg sei der Antrag Irmer.
Abg. Graf von Warten sleben. Rogen (kon) wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Gyßling. Allerdings sei die Kirchen⸗ steuer lediglich eine Her sonalsteuer aber es lägen noch vielfach Rot⸗ stände vor, die die Resolutien der Kommission notwendig machten. Es gehe doch nicht, daß durch industrielle Unternehmungen man eine große Maffe Arbeiter zusammenströmen lasse, ohne sich um ihre kirchliche Versorgung zu kümmern.
Abg. Dr. Wag ner ffreikons.) bittet unter Hinweis auf die vom E Heisig erwähnten Verhäͤltnisse in Brockau um Annahme der Resolution der Kommission.
n e, P 9 llaske spricht sich in seinem Schluß gegen den Antra itzmann und gegen den? e aber für den Antrag 3 9 .
Der Antrag Witzmann wird gegen die Stimmen eines Teils der Nationalliberalen, eines Teils der Freikonservativen und der Freisinningen abgelehnt, Artikel] wird unverändert angenommen. Die übrigen Teile des Gesetzes werden ohne Debatte unverändert angenommen.
Die Resolution der Kommission und die Resolution der k 3. Gen. werden angenommen.
immung über die letztere en ĩ —
3. ,. g h thält sich das Zentrum ie Refolution Eckert wird abgelehnt, die de Irmer wird angenommen. . ö Die vorliegenden Petitionen werden für erledigt erklärt. In zweiter Beratung wird ferner der Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den katholischen Kirchengemeinden und Gesamtverbänden,
Darauf wird die gestern abgebrochene zweit ) e Be der k gef ö 1 g. Frit sch (al xritt für eine Fortsetzung der Bahn iff en⸗ berg Friedeberg nach Flinsberg und ,,, ein. 6 . bahn würde dem Bedürfnis nicht genügen, weil diese Bahn nicht nur 3 , , sondern auch dem großen Relseverkehr dienen würde, Die Ei ne. nicht so bedeutend sein, wie die Eisenbahnverwaltung g. Faltin (ent) befürwortet den weigleisigen Ausb ) geplanten neuen Linie im Kreise Rybnik 6. ir oer i n. . Gleiwitz bejw. Antonienhütte nach Alt Berun und Neu⸗Berun und eine ginie Vossowska == Gr. Strehlig⸗ Kandtzin. Abg. Gleim (nl) wünscht eiñe Linie Iimmersrode — Frankenberg. Abg. Prietze (nl) tritt für neue Bahnlinien an der Lahn und für 44 neye, . ö. Köllertal ein.
lbg. Vie re freikons. empfiehlt den baldigen Bau der Linie . rn gf, Ein . e chu ff hes Gebiet
; 1 aufgeschlossen werden, un namentli ü
, . ir. k dienen. e, . g. Reck (kon) dankt dem Minister dafür, daß die Vo an g . R mit zwei neuen Bahnen a gf. er noch Veibindung von Sens ck äber Arvs . . g Sensburg nach Lyck über Arys g. Dr. Dittrich (Zentr) wünscht eine Bahn von Wehlau am rechten Alleufer nach Heilsberg und Guttstadt, ni ᷣ sichti sei, 361 . . ; .
Abg. Peltasohn s'fr. Vgg.) bedauert, daß der Regierungs bezirk Bromberg in dieser Vorlafe leer aus egangen sei er i. bi , ,, ö
Abg. Kir entr.): bitte die Regierung, recht bald di Gleise auf der Strecke Düsseldorf Rath zu kö Nach 61 Richtungen gehen auf den Provinzialstraßen elektrische Bahnen zwischen Düsseldorf und den Vororten, nur nach Rath ist der Bau einer Straßenbahn noch nicht möglich, weil die Gleise der Staatsbahn ganz nahe an der Straße liegen, Die Stadt Düsseldorf hatte bereits die Schienen für eine Straßenbahn anfahren lassen, mußte sie aber wieder abfahren lassen, weil die Eisenbahnverwaltung sich nicht zu der notwendigen Verlegung ihrer Gleise entschließen kann. Ich bitte die Regierung aber, das möglichst bald zu tun, denn die Grund— w . immer teurer.
g. von Detten Sentr) bedauert, daß die Linie Finn — Wennemen noch immer nicht gebaut werden 3. .
Abg. Ernst (fr. Vgg.) wünscht die Linie Schneidemühl— Ciarnikau· Wronke= Bentschen, eine Verbindung, die schon Moltke im , . treff . habe.
bg. Wil le brand g entr) wünscht, daß der westfälischen Eisen⸗ bahngesellschaft die Konzession zum Bau ö. 3 . . erteilt werde, wenn der Staat die Linie nicht selbst bauen
Abg. von Wenden (kons) beklagt die Zurücksetzung des pommerschen Kreises Bublitz und bittet, die projektierte N66 a ,. burg bis Bublitz weiter zu führen, um dieser Stadt wenigstens eine direkte Verbindung mit Rummelsburg zu geben.
Abg. Dr. Friedberg (nl) bittet um den Bau einer Linie Erkelenz · Opladen und empfiehlt dem Minister das Projekt einer Privatbahn im Anbaltischen von Roßlau nach Belzig i. Br.
Abg. Vorster sfreikons. wünscht eine Verbindung zwischen dem Kreise Möts und dem nördlichen Kohlenrevier mit einer Rheinbrücke bei Srfoy. Dadurch würde die wirtschaftlich: Bedeutung des Kreises , werden; es sei auch eine Salzquelle dort entdeckt
Abg. Meyensche in (kons] beklagt, daß der Kreis Schlüchtern von der Eisenbahnverwaltung bisher recht stiefmütterlich . sei. Die Züge auf der Frankfurt Bebrger Strecke seien so menschenscheu, daß sie in Schlüchtern nicht hielten. Der Eisenbahnknotenpunkt müsse von Elm nach Fulda verlegt werden, wodurch Kosten erspart und der Kreis Schlüchtern erschlossen würde,
Abg. GSamp (freikons ): Daß sich diesmal so wenig Redner ge— meldet baben, Ei t, daß die Vorlage doch im großen ganzen befriedigt bat. Vor 2 Jahren hatten sich 111 Redner gemeldet, im vorigen Jahre S6, und diesmal sind es nur noch 45. Auf diese Weise werden wir hoffentlich dahin kommen, daß wir diese Debatten nicht mehr nötig haben. Ich danke dem Minister für die Aufnahme der Linie von? Tempelburg nach Jastrow in die Vorlage. Es be⸗ darf nun noch der Fortführung dieser Linie nach Flatow. . muß der Kreiꝛ Stolp mit der Lauenburger Bahn
erbindung erhalten. Ich bitte den Minister auch, die Provinz Ostpreußen noch mehr zu berücksichtigen, und mache darauf aufmerksam, wie schlecht die Vizinalwege in Ostpreußen sind. Die Stadt Schippenbeil hat bis heute noch keinen en an das Bahnnetz. Es müßte deshalb eine Bahn Schippenbeil —Wöterkeim agu ö. 26 une ht . Bahn von Bartenstein riedland etwas sü er geführt werden, s Schippen⸗ ee e g sodaß sie Schippen Abg. Dr. Lotichius (nl) wünscht bessere Eisenbahnverbin⸗ dungen in der Gegend von Langenschwalbach und eine Verbindung von der Lahn nach der Pfalz. Abg. von Strom beck (Zentr) schließt sich den gestrigen Aus⸗ führungen des Abg. Tourneau zu Gunften besserer Verbindungen in den Kreisen Worbis und Heiligenstadt an, Aka. von Bö hlen dorff-Kölpin skons.) dankt dem Minister für die Aufnahme der Linie Jasewitz - Gr. Ziegenort in die Vorlage, die hoffentlich der Anfang für weitere Verkehrsverbesserungen in dem Pölitzer Kreise sei, sowie dafür, daß der Minister die Vorarbeiten für die überaus wichtige Fottsetzung der Linie Swinemünde — Heringsdorf nach Wolgast hat beginnen lassen. Diese Bahn diene nicht bloß dem lokalen Verkehr, sondern gerade dem großen Verkehr der Erhokungsreifenden an der Ostseeküste. ö Abg. Dr. Arendt (freikons ): Ich möchte den Wunsch wegen der Linie nach Wolgast auf das lebhafteste unterstützen. Für die Erholungs⸗ reisenden wäre die Strecke an der Hstseeküste entlang von, der größten Bedeutung; und wenn auf dieser Linie auch der Schnell verkehr eingeführt würde, so würden die Einnahmen ganz außerordentlich große sein. Gerade als Unbeteiligter möchte ich den Wunsch des Vorredner unterstũtzen. Aber ich will die Aufmerksamkeit wiederholt auf die traurigen Eisenbahnvenhältnisse der Mansfelder Kreise richten. Die Kreise sind jetzt aus Verzweiflung, weil der Staat die dringend notwendige Verbindung nicht herstellt, zur Selbsthilfe geschritten, und ich möchte nun die Regierung dringend bitten, wenigstens für die dort geplante Kleinbahn eine staatliche Subvention in möaglichst starkem Maße zu eben. Es handelt sich da um die Erschließung einer Gegend, die überhaupt noch nicht von der Eisenbahn berührt ist. Auf 75 Rm hat die Staatsbahn keine Abzweigung in den Harz hinein. Die ganzen Distrikte liegen darnieder, weil die Eisenbahn⸗ . aeg 6 Ft ich den Anschluß der Stadt Als⸗ ben an das Eisenba nnetz befürworten, sowie die Her göei Linie Stolberg —Rottleberode. t ,,
. Um 4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Sonnabend 11 Uhr. Außerdem stehen kleinere Vorlagen und die dritte Lesung der Kirchensteuergesetze auf der Tagesordnung für Sonnabend.
ohne Debatte unverändert angenommen.
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