die Landgerichtsräte Langsdorff in Dusselborf, Hoen— scheid, Wilden, Mannherz, Kind und Mies in Cöln, Daub und Dr. Heyer in Kleve und den Landgerichtsrat Landau in Saarbrücken zu Oberlandesgerichtsräten in Cöln zu ernennen, —
zu genehmigen, daß der Qberlandesgerichtsrat Ludewig in Königsberg i. Pr. an das Oberlandesgericht in Hamm,
der Landgerichtsdirektor Maetzke in Ratibor in gleicher Amtseigenschaft an das , . in Breslau,
der Landgerichtsdirektor Reuter in Gleiwitz in gleicher Eigenschaft an das Landgericht in Halle a. S. und
der Landgerichtsdirektor Nordbeck in Essen an das Land⸗ gericht in Bielefeld versetzt werde,
den Kammergerichtsrat Dr. Karsten und die Land⸗ gerichtsräte bei dem Landgericht Lin Berlin Kühnas, Mertz und Tepfer, die Landgerichtsräte Schönfeld in Danzig, Schmitz in Hannover und Droste in Marburg zu Land— gerichtsdirektoren bei dem Landgericht Jin Berlin,
die Landgerichtsräte Dr. Pusch in Görlitz und Herold ö. 6 zu Landgerichtsdirektoren bei dem Landgericht I n Berlin,
den Landgerichtsrat Heyer in Neuwied zum Landgerichts⸗ direktor in Potsdam,
den Landgerichtsrat Dr. Kroschel in Naumburg a. S. zum Landgerichtsdirektor in Danzig,
den Landgerichtsrat Levin in Altona zum Landgerichts— direktor in Altona, ᷣ
den Landgerichtsrat Blum enbach in Verden zum Land⸗ gerichtsdirektor in Hannover,
den Landgerichtsrat Karl Schultz in Hannover zum
Landgerichtsdirektor in Stendal,
den Landgerichtsrat von Wiarda in Hildesheim zum Landgerichtsdirektor in Lüneburg,
die Landgerichtsräte Panse in Hannover und von Forctenbeck in Frankfurt a. M. zu Landgerichtsdirektoren in Frankfurt a. M., .
den Landgerichtsrat Theilkuhl in Hannover zum Land⸗ gerichtsdirektor in Dortmund,
den Landgerichtsrat Boyer in Stade, den Amtsgerichtsrat Dettmar in Harburg, den Amtsgerichtsrat Bange in Bochum und den Staaktsanwaltschaftsrat Dou qué in AUachen zu Landgerichtsdirektoren in Essen,
den Staatsanwaltschaftsrat Dr. Gerbaulet in Bochum zum Landgerichtsdirektor in Münster,
den Amtsgerichtsrat Müller in Neheim zum Landgerichts⸗ direktor in Hagen, ⸗
den Staatsanwaltschaftsrat Düesberg von der Ober⸗ staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht in Berlin, den Staatsanwaltschaftsrat Mittag von der Staatsanwaltschaft I in Berlin und den Landgerichtsrat Kühlwetter in Coͤln zu Landgerichtsdirektoren in Cöln,
den Landgerichtsrat Clostermann in Neuwied zum Landgerichtsdirektor in Düsseldorf,
die Landgerichtsräte Dr. Brockschmidt in Koblenz und Kiltz in Saarbrücken zu Landgerichtsdirektoren in Elberfeld,
den Staatsanwaltschaftsrat Ganslandt hn Königsberg i. Pr. zum Vertreter des Oberstaatsanwalts bei dem Ober⸗ landesgericht daselbst mit dem Titel Erster Staatsanwalt,
den Staatsanwaltschaftsrat Reich in Frankfurt a. M. zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Lin Berlin,
den Staatsanwalt Boese von der Staatsanwaltschaft Lin Berlin zum Landrichter bei dem Landgericht L in Berlin,
den Gerichtsassessor Dr. Lazarus in Berlin zum Land⸗ richter in Greifswald, ⸗
den Gerichtsassessor Lindner in Posen und den Gerichts⸗ assessor Heinisch in Beuthen O⸗S. zu Landrichtern in Beuthen O⸗S., . .
den Gerichtsassessor Dr. Scherling in Torgau zum Landrichter in Stendal,
den Gerichtsgssessor Starck in Stargard i. Pom., den Gerichtsassessor Weber in Görlitz, den Gerichtsassessor Dr. Rehn in Hohenlimburg und den Gerichtsassessor Lissauer in Cassel zu Landrichtern in Bochum,
den Gerichtsassessor Dr. Eisenmann in Cassel zum
Landrichter in Dorimund,
den Gerichtsassessor Dr. Maiweg in Duisburg, den Gerichtsassessor Schild in Duisburg und den Gerichtsassessor Dr. Remy in Frankfurt a. M. zu Landrichtern in Duisburg,
den Gexichtsassessor Dr. Bumke in Stettin, den Gerichts— assessor Brisken in Essen, den Gerichtsassessor Dr. Glaser in Berlin, den Gerichtsassessor Dr. Epping in Essen und den Gerichtsassessor are f in Essen zu Landrichtern in
en, den Gerichtsassessor Dr. Hartwig aus Frankfurt a. M. zum Landrichter in Neuwied, . den Gerichtsassessor Dr. Schollen in Aachen zum Land⸗ richter daselbst, . den Gexichtsassessor Dr. Maximilian Wagner in Berlin, den Gerichtsassessor Koppel in Cöln, den Gerichts⸗ gieser Drühe in Cöln, den Gerichtsassessor Dr. Bruck in ixdorf und den Gerichtsassessor Dr. Kuttenkeuler in Cöln zu Landrichtern in Cöln, . U den Gerichtsassessor Dr. Tigges in Düsseldorf zum Landrichter daselbst, den Gerichtsassessor Dr. Korte in Cöln, den Gerichts— assessor Gerecke in Meiningen, den Gerichtsassessor Dr. Leonhard in Elberfeld und den Gerichtsassessor Leiben⸗ guth in Cöln zu Landrichtern in Elberfeld, den Gerichtsassessor Stadelmann in Frankfurt a. M., den Gerichtsassessor Dr. Steegmans in Wiesbaden, den Gerichtsassessor Ritscher in Diepholz, den Gerichtsassessor Dr. Marx in Braubach und den Gerichtsassessor Ertz in Saarbrücken zu Landrichtern in Saarbrücken, den Gerichtsassessor Dennert in Heilsberg zum Amts⸗ richter in Mehisack, 363 Gerichtsassessor Frost in Elbing zum Amtsrichter in Flatow, den Gerichtsassessor Stich in Berlin zum Amtzsrichter in Thorn, den Gerichtsassessor Dr. Schwartzkopff in Potsdam und den Gerichtsassessor Vormbaum in Berlin zu Amtsrichtern in Charlottenburg, . . den Gerichtsassessor Dr. Lüdecke in Berlin und den Gerichtsassessor Buchow in Berlin zu Amtsrichtern in Rixdorf, den Gerichtsassessor Schröder in Fürstenwalde zum Amte⸗ richter in Kremmen, den Gerichtsassesson Pfeil in Eberswalde zum Amte⸗ richter in Stargard i. Pom. den Gerichtsassessor Kaiserling in Burg b. M. zum Amts⸗ richter in Lauenburg i. Pom.,
den Gerichtsassessor Nie länder in Kosten zum Am is⸗ richter daselbst, den Gerichtsassessor Hotopf in Schneidemühl zum Amts—⸗ richter daselbst,
den Gerichtsassessor Dr. Senckpiehl in Berlin zum Amtsrichter in Kolmar i. P.
den Gerichtsassessor K sper in Werden zum Amtsrichter
in Nikolai,
den Gerichtsassessor von Schickfus und Neudorff in Görlitz zum Amtsrichter in Landeshut,
den Gerichtsassessor Streicher in Aschersleben zum Amtsrichter in Eisleben,
den Gerichtsassessor Schirmer in Staßfurt zum Amts⸗
richter daselbst, — den Gerichtsassessor Martens in Berlin zum Amtsrichter in Elmshorn, . den Gerichtsassessor Otto in Wilhelmshaven zum Amts⸗ richter daselbst, . ; den Gerichtsassessor Dr. Thiesing in Burgdorf zum Amtsrichter daselbst, . den Gerichtsassessor Koppelmann in Bremervörde zum Amtsrichter daselbst, . den Gerichtsassessor Reinhard in Nienburg a. W. zum Amtsrichter in Blumenthal, den Gerichtsassessor Klünder in Lehe zum Amtsrichter in Walsrode, . den Gerichtsassessor Pescatore in Neheim und den Gerichtsassessor Brenken in Peine zu Amtsrichtern in Neheim, den Gerichtsassessor Ziegler in Siegen und den Gerichts— assessor Gain in Lüneburg zu Amtsrichtern in Berleburg, den Gerichtgassessor OGlshausen in Alt⸗Landsberg zum Amtsrichter in Siegen, den Gerichtsassessor Dr. Schäfer in Emmerich und den Gerichtsassessor Uffeln in Duisburg zu Amtsrichtern in Recklinghausen, . den Gerichtsassessor Jansen in Essen und den Gerichts- assessor Kottrup in Bochum zu Amtsrichtern in Bochum, den Gerichtsassessor Johann Baptist Mardner in Frankfurt a. M. zum Amtgrichter in Castrop, den Gerichtsassessor Laufenberg in Duisburg und den Gerichtsassessor Schulte in Dortmund zu Amtsrichtern in Dortmund, ö den Gerichtsassessor Kneer in Ahlen zum Amtsrichter in kamen, den Gerichtsassessor Kiesekamp in Bocholt zum Amts— richter in Duisburg, den ei nn fe or Dr. Philip in Oberhausen zum Amts⸗ richter in Oberhausen, den Gerichtsassessor Dr. Kräußlich in Idstein zum Amts⸗— richter in Tönning, . den Gerichtsassesor Müller in Recklinghausen zum Amts⸗ richter in Emmerich, den Gerichtsassesor Dremel in Duisburg und den Ge⸗ richtsassessoar Win igen in Siegen zu Amtsrichtern in Buer, den Gerichtsassesor Dr. Bucholtz in Duisburg zum Amtsrichter in Werden, den Gerichtsassessor Geißel in Hattingen und den Ge— richtsassesor Welter in Essen zu Amtsrichtern in Hattingen, den Gerichtsassessor Schwarz in Bielefeld, den , assesor Weingarten in Rheine und den Gerichtsassessor Beneke in Osnabrück zu Amtsrichtern in Essen, den Gerichtsassessor Dresler in Unna zum Amtsrichter in Steele, den Gerichtsassessor Bever in Bünde und den Gerichts— assessor Dr. Heppe in Schwerte zu Amtsrichtern in Schwerte, den Gerichtsassessor Auth in Gladenbach zum Amts- richter in Abterode, den Gerichtsassesor Dr. Streit ke in Frankfurt a. M, den , Dr. Schlaeger in Wiesbaden, den Ge— richtsassessor Graetzer in Frankfurt a. M., den Gerichts⸗ assessor Gottschalk in Frankfurt 4. M, den Gerichtsassessor Dr. Weddigen in Eltville, den Gerichtsassessor Dr. Roth⸗ schild in Frankfurt a. M. und den Gerichtsassessor Bertram in Salmünster zu Amtsrichtern in 3, . a. M., den Gerichtsassessor Oechs in Wiesbaden zum Amtsrichter in Wiesbaden, den Gerichtsassessor Zillikens in Kerpen zum Amtsrichter in Geilenkirchen, den Gerichtsassessor Fischer in Langenberg zum Amts- richter in Hennef, den Gerichtsassessor Dr. Stühlen in Cochem zum Amts— richter in Euskirchen, den Gerichtsassessor Eichacker in Simmern und den e, , . Commans in Ahrweiler zu Amtgrichtern in Cöln, den Gexrichtsassessor Dr. Hartmann in Cöln zum Amts⸗ richter in Mülheim a. Rhein, den Gerichtsassessor Lehnhart in Gerresheim zum Amts⸗ richter daselbst, den Gerichtsassesor Dr. Stein hausen in Malmedy und d, , , Sieburg in Wiehl zu Amtsrichtern in pladen, den Gerichtsassessor Josef Klein in Düsseldorf, den Gerichtsassessor Herz in Cöln und den Gerichtsassessor Dr. Schwartz in Düsseldorf zu Amtsrichtern in Düsseldorf, den Gerichtsassessor Dr. Thomas in Wiesbaden und den Gerichtsassessor Dr. Steinbrecht in Magdeburg zu Amtsrichtern in Solingen, den Gerichtsassessor Dr. Mannesmann in Remscheid zum Amtsrichter daselbst, den Gerichtsassessor Dr. Boschheidgen in Crefeld zum Amtsrichter in Mörs den Gerichtgasseffor Dr. Busch in Hennef zum Amts⸗ richter in Mayen, den Gerichtsassessor Dr. Werr in Düren zum Amtsrichter in Merzig, den Gerichtsassessor Lange in Cöln in Daun, n den Amtsrichter Oltrogge in Seeburg zum Salat anwalt in Thorn, . den Gerichtsassesor Schmittendorff in Berlin zum Staatsanwalt in Guben, den Gerichtsassessor Dr. Jordan in Halberstadt zum Staatsanwalt in Kottbus, den Amtsrichter Triebel in Hohenmölsen zum Staatz⸗ anwalt in Neu⸗Ruppin, den Amtsrichter Carl in Schlochau, den Gerichtsassessor Dr Lehm ann in Berlin und den Gerichtsassessor Dr. Fiegen in . zu Staatsanwälten bei der Staatsanwalischaft in Berlin,
zum Amtsrichter
den Gerichtsassessor Tummeley in Stargard i. Pomm. zum Stagtsanwalt in Stettin,
den Gexichtsassessor Krüger in Schneidemühl zum Staats— anwalt in Ostrowo
den bg Ten sesar Dr. Buhl in Breslau zum Staatt⸗ anwalt in Neisse, .
den Gerichtsassessor Bollmann in Hannover zum Staatg⸗ anwalt daselbst,
den Gerichtsassessor Dr. Block in Hildesheim zum Staats⸗
anwalt daselbst, .
den Gerxichtsassessor Hermann Koch in Berlin zum Staatsanwalt in Lüneburg,
den Gerichtsassessor Gadow in Bielefeld zum Staats⸗ anwalt in Bielefeld,
den Gerichtsassessor Bergmann in Dortmund zum Staatsanwalt in Dorimund,
den Gerichtsassessor Winkler in Naumburg a. S. zum Staatsanwalt in Essen,
den e,, . von Stockhausen in Arnsberg zum Staatsanwalt in Münster,
den Gexichtsassessor Heußner in Cassel zum Staats⸗ anwalt in Cassel,
den Gerichtsassessor Dr. Becker in Frankfurt a. M. und den Gerichtsassessor Dr. Hoffmann in Breslau zu Staatsanwälten in . a. M., .
den Gerichtsassessor Dr. Krall in Aachen zum Staats— anwalt daselbst und
den Gerichtsassessor Bach in Saarbrücken zum Staats— anwalt daselbst zu ernennen sowie
dem Ersten Gerichtsschreiber, Sekretär Müntner in Schwiebus und den ,, Sekretären Kuhnert in Allenstein, Lambardt in Bochum, 6 in Waldenburg k Gulitz in Sagan den Charakter als eihen.
anzleirat zu ver⸗
—
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Geheimen Oberregierungs-⸗ und vor— tragenden Rat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Franz Wesener zu Berlin zum Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat mit dem Range der Räte erster Klasse und ö in diesem Ministerium, und
den bisher als Hilfsarbeiter im Ministerium für Land⸗
wirtschaft, Domänen uͤnd Forsten beschäftigten Oberforstmeister Wrobel, nominellen Inhaber der Oberforstmeisterstelle in Düsseldorf, zum Landforstmeister mit dem Range der Räte dritter Klasse und vortragenden Rat in diesem Ministerium zu ernennen sowie
den Domänenpächtern, Oberamtmann Robert Burg⸗ hardt zu , im Regierungsbezirk Posen⸗Ost, Ober⸗ amtmann Karl Otto zu Blankenheim, Oberamtmann Karl Pfingsthorn zu Lippoldsberg im Regierungsbezirk Cassel und Oberamtmann August Dangers zu Haus Escherde im . Hildesheim den Charakter als „Amtsrat“ zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Landrat von Gusrard in Montjoie zum Re— gierungsrat zu ernennen, sowie
infolge der von der Stadtverordneten vers ammlung zu Ostrowo getroffenen Wahl den bisherigen Gemeindevorsteher der Land⸗ gemeinde Klein⸗Zabrze i. 5. MaxWʒæͤessert als Bürger⸗ meister der Stadt Ostrowo,
infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Konitz getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister der Stadt Freienwalde i. P«omm. Bruno Hoertzsch als be⸗ soldeten Beigeordneten der Stadt Konitz für bie gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren und
infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Schwerte getroffenen Wahl den Stadtrat Friedrich Nieber⸗ stadt daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Schwerte für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den kommissarischen. Direktor der Baugewerkschule in Erfurt Selle zum Königlichen Baugewerkschuldirektor zu ernennen und dem Arzt, Sanitätsrat Dr. Zülchaur in Berlin den Charakter als Geheimer Sanitätsrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fabrikbesitzer Hermann Kümpers in Rheine, 5 Steinfurt, den Charakter als Kommerzienrat zu ver⸗ eihen.
Gesetz, — betreffend die Feststellung des Staatshaushalts—⸗ etats für das Etatsjahr 1905.
Vom 31. März 1905.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:
1. Der diesem Gesetz als Anlage“) beigefügte Staatshaus⸗ haltsetat für das Etaisjahr 1905 wird in Einnahme auf 2718 281 607 S½ und in Ausgabe auf 2718 281 607 , nämlich ᷣ auf 2519 270 327 M an fortdauernden und . 199 911 280 6 an einmaligen und außerordent⸗
lichen Ausgaben festgesetzt.
. 8 2.
Der diesem Gesetz als weitere Anlage“) beigefügte Etat der Verwaltungs⸗-Einnahmen und Ausgaben der Preußischen e l Gene fen cha ftalafe für das Etatsjahr 1905 wird in
innghme auf 14900 6 und in Ausgabe auf 551 5i0 M festgestellt.
) Die Anlagen sind hier nicht mitveröffentlicht.
Freiherr von Richthofen.
s. treffend die Abänderung des P
. ö Zu Rentmeistern bei Königlichen Kreiskassen sind ernannt: . Steuersetretär Rich ter daselbst,
RLrnsber
2 kung der K
83. Etatsjahre 1905 können nach Anordnung des Finanz n n,, r ,, Verstaͤrkung u
der Generalstaatskasse Schatzanweisungen bis au ö 160 G00 00 6, welche vor dem 1. Januar 1907 ö. en müssen, wiederholt! ausgegeben werden. Auf dieselben inden bie Bestimmungen des 3 4 Abs. J und. 2 und des 35 es Gesetzes vom 28. September 1866 (Gesetzsamml. S. )
nwendung. 84 Der er ene ist mit der Ausführung dieses Ge⸗
stzes beauftragt. . —̃4 Urkundli ) unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und . Königlichen Insiegel.
Gegeben Gibraltar, den 31. März 1905. 8 Wilhelm.
on Podbie von Bethmann-Hollweg.
Gesetz,
vom 27. März 1872 (Gesetzsamml. S. 268 ff) Vom 31. März 1905.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags aserer Monarchie, was folgt: Artikel J. Ss 10 Ziffer 5 des Gesetzes vom 27. März 1872 wird
ufgehoben. ; Artikel II. . i Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. April 1905 Kraft. Urkundlich unter Unserer J Unterschrift nd beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Gibraltar, den 31. März 1905. Wilhelm. Graf von Posadowsky. . . Freiherr von Rhein baben. on Podbielski. Möller. von Budde. von Einem. Freiherr von Richthofen. von Bethmann-Hollweg.
Staatsministerium.
Bei dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats— zeiger“ sind die Bureauhilfsarbeiter Giese und Dehn zu spedierenden Sekretären und Kalkulatoren ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.
Der bisherige wissenschaftliche Hilfsarbeiter Dr. Bruno chröder ist zum Direktorialassistenten bei den Königlichen useen in Berlin ernannt worden.
8
Finanzministerium.
Versetzt sind die Rentmeister bei Königlichen Kreiskassen: NVoß von Anklam nach Schleufingen, Blanke von Brilon nach Höxter, Gröger von Schmiegel nach Löwenberg i. Schlesien und Lucke von Tuchel nach Lübbecke. in Mülheim a. Rhein
der frühere Renimeister, jetzige
in Ottweiler der Regierungssekretäͤr Schröder aus
in llattowi der Regierungs t
En e inn gierungshauptkassenbuchhalter Dall in Brilon ber Steuersekretär Lause daselbst und
—; . Anklam der Regierungssekretär Dick ow aus Marien⸗
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Köni ewerkschuldirektor Selle ist die augewerkschule in Deutschastrone
Der Bergassessor Schwemann ist zum Bergin ektor bei . enbergwerk Sulzbach bei Gin Ser n ernannt Fräulein Gertrud Behrendsen ãulei anke, Fräulein Klara von 9 . e . atharina Henning, Fräulein Margarete Jußst, räulein arie Krieg und Fraͤulein Margarete Kukat ch sind ordentlichen Gewerbeschullehrerinnen an der Königlichen ndels⸗ und Gewerbeschule für Mädchen in Potsdam änken RWilhelmine Kube, Fräulein Elifm chill lb dukein Clara Schöpwin kel zu ordentlichen Gewerbe⸗ ehrerinnen an der Königlichen Handels- und Gewerbe—
ich le für Mädchen in Rheydt ernanntkék ren
; Bekanntmachung, betreffend die Jo seph Joachim -⸗Stiftung.
Anläßlich des 50 jãhrigen Künstlerjubilã äums des alen d h n., Kayellmelsters der oniglihen Her ere n. j 9 , der Königlichen akademi⸗ e n m,, 6 . 6 ng errichtet worden, deren * eutschland v e. Stadtgemeinden ercschteten oder . e nr. ö . n . a . des Geschlechts 263 atsangehörigke rämien i . reichinstrum enten ( Geigen und Celli) oder in .
etriebsfonds f Höhe von
ensionsgesetzes
Bewerbung fähig ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes
Jahr einer der genannten Anstalten angehört hat.
Bei der Bewerbung sind folgende Schriftstücke einzureichen:
1) ein vom Bewerber 2. er kurzer Lebenslauf,
2) eine schriftliche Auskunft des Vorstandes der vom Bewerber besuchlen Anstalt über Würdigkeit und Bedürftigkeit des Bewerbers sowie die Genehmigung derselben zur Teilnabme an der Bewerhung auf Grund der zu bezeugenden Tatsache, daß der Bewerber mindestens ein halbes Jahr der i fr angehört hat.
Die Ausantwortung bejiebungsweise Auszahlung der zuerkannten
rämien erfolgt am 1. Oktober er. Eine Benachrichtigung der nicht . tigten , eine Rücksendung der eingereichten Schriftstücke findet nicht statt. . ;
ö i n, haben ihre Gesuche mit den in Vorstehendem geforderten Schriftstücken bis einschließlich den 1. Juni er, an das Kurgtorium der Joseph Joachim, Stiftung, Charlottenburg 2, Fasanen— straße Nr. 1, einzureichen. Später eingehende Gesuche können nicht
beruͤcksichtigt werden.
ttenburg, den 1. April 1905. ö Ver Vorsitzende des Kuratoriums:
Joachim.
Bekanntmachungen. 1
Das bevorstehende Studienhalbjahr unserer Universität nimmt mit dem 26. d. M. seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntnis bringen, machen wir diejenigen welche die Absicht haben, die biesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginn des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachteilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vorlesungen er— wachsen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und Vor⸗ münder der Studierenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Disziplin möglichst mitzuwirken. In Ansehung derjenigen Studierenden, welche auf Grund vorschrifts—⸗ mäßiger Dürftigkeitsatteste die Wohltat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, e r den gesetzlichen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidung der? ticht⸗˖ berücksichtiging innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetz. lichen Anfange des Semesters von den Petenten in Person eingereicht werden müssen.
Bonn, den 1. April 1905.
Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich Wilhelms⸗-Unixersität. Sch rörs.
II.
Die Immatrikulation für das bevorstebende Studienhalbjahr findet vom 25. April d. J. an bis zum 17. Mei inkl. statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studierenden noch immatrikuliert werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung mit gültigen ö zu entschuldigen vermögen. Behufts der Immatrikulation haben 1) diejenigen Studierenden, welche die Universitätsstudien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vor— schriftsmäßiges Schulzeugnis und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimations papiere, 2) diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstebend bezeichneten ö noch ein vollständiges Abgangszeugnis von jeder früher be— uchten i me vorzulegen. Diejenigen Inländer, welche keine Maturitätaprüfung bestanden, beim Besuche der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höberen Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats. oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des F 3 der Vorschriften vom 1. October 1879 immatrikuliert werden.
Bonn, den 1. April 1905. Die Immatrikulationskommission.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 der Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 10586 das Gesetz, betreffend die Feststellung des , , , für das Etatsjahr 1905, vom 31. März
Berlin W., den 1. April 1905. Königliches Gesetzlammlungsamt. Schwartz.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11 der Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 10 587 die Verordnung über die Errichtung eines Landesgewerbeamts und eines ständigen Beirats für bad ge⸗ werbliche Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung, vom 20. März 1905.
Berlin W., den 1. April 1905.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Schwartz.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 der , , , n, ,, unter
Nr. 19588 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Pensionsgesetzes vom 2. März 18723 (Gesetzsamml. S. 266 ff, vom 31. 3 1905.
Berlin W., den 1. April 1905. Königliches Gesetzsammlungsamt.
Schwartz.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) das ar 18. Januar 1905 Allerhöchst vollzogene Statut für die öffentliche Wassergenossenschaft zur Entwässerung der Lake in ber Gemeinde Rheine rechts der Ems zu Rheine im Kreife Steinfurt durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 16 besondere Beilage, ausgegeken am 8. März 1965;
2) das am 16. Januar 1905 Allerhöchst 4 Statut für die Genossenschaft zur Regulierung der Ranbow zu öcknitz im Kreise Randow durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. IJ S. 77, ausgegeben am 17. März 1hoßë,
der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 7 S. al, ausgegeben am 17. Februar 19605.
16
——
Abgereiß:
Seine Exzellenz der Staatsminister und. Minister der offentlichen Arbeiten von Budde, nach der Riviera.
Aichtamtliches
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. April.
Laut Meldung des ‚W T. B. ist S. M. S. „Friedrich Carl“ am 31. März in Tanger eingetroffen, an demselben Tage von dort in See gegangen und in Gibraltar eingetroffen und am 1. April von dort nach Port Mahon (Balearen) in See gegangen.
S. M. S. „Condor“ ist am 20. März von e, , in See gegangen, am 21. 6 bei den Salomonsinseln eingetroffen, am 25. März von dort in See gegangen und am 1. April in Sydney eingetroffen.
S. M. S. „Sperber“ ist am 1. April in Chinkiang eingetroffen.
S. M. Torpedoboote S 90 und „Taku“ sind am 1. April von Ningpo nach Schanghai in See gegangen.
Dentsche Kolonien.
Nach einer aus Deutsch⸗Südwestafrika in Berlin eingetroffenen Meldung des Generalleutnants von Trotha vom 1. April trieben, wie W. T. B.“ berichtet, am 26. März Hottentotten 60 Ochsen der Halbbatterie Stuhlmann aus Kransplatz, nördlich von Gibeon, ab. Hierbei fielen von der Viehwache 2 Reiter und 2 Buren; Die von der 10. Kompagnie aufgenommene Verfolgung blieb ergebnislos, da Regengüsse die Spuren verwischt hakten'
Eine halbe Etappenkompagnie griff am 26. Marz von Gr⸗Heusis, etwa 50 km südwestlich von Windhuk, aus eine unter Andreas den Kuiseb abwärts ziehende Here robande an. Nach fünfstündigem Gefecht gab der Feind seine Stellung auf. Diesseits sind gefallen bezw. werden vermißt 1 Sffizier, 2 Reiter und 3 eingeborene Soldaten; leicht verwundet ist 1L Unteroffizier. Vom Feinde fielen etwa 20 Mann. Zur Verfolgung des Gegners und zum Aufsuchen der Vermißten wurde eine starke Patrouille unter dem Grafen von Königsmarck entsandt. Die, halbe Etappenkompagnie marschierte nach Windhuk, um ihre Verpflegung zu ergänzen. Die nunmehr in Windhuk eingetroffene 4 Etappenkompagnie wird der Patrouille Königsmarck umgehend folgen, um Andreas weiter zu verfolgen.
Ein Telegramm aus Windhuk meldet, daß der Gefreite Paul Kaiser, geboren am 21. Juni 1882 zu Rüdnitz, früher im Husarenregiment Nr. 6, am 20. März im Lazarett zu Epukiro an Typhus gestorben ist.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Die Sitzung des leitenden Ausschusses der vereinigten Opposition am Sonnabend, der mit Spannung entgegengesehen wurde, hat, wie . W. T. B.“ aus Budapest gemeldet wird, keine wesentliche Veränderung der Lage hervorgebracht. Augenscheinlich will die unter Führung Kossuths stehende Majorität erft das Ergebnis der schwebenden Verhandlungen abwarten, die bezůglich der Grundlage für eine Verständigung jetzt geführt werden. Der Ausschuß hat beschlossen, zum 4. April die Einberufung des Reichstags anzuregen. Falls bis zu diesem Zeitpunkt kein Mi— nisterium ernannt ist, soll das Abgeordnetenhaus an den König eine Adresse richten, deren Entwurf, vom Grafen Apponyi verfaßt, in der eiern, mer Ausschusses vorgelegt und einstimmig angenommen worden ist.
Frankreich.
Der Senat begann am Sonnabend die Beratung des Budgets der Auswärtigen Angelegen beiten. D'Aunay stellte, wie W. T. B. aus Paris meldet, eine Reihe Fragen be; glich der französisch-äthiovischen Eifen bahn. Unier anderem wünschte er zu wissen, ob die Regierung beabsichtige, dagegen zu wirken, da diese Linie einen internationalen Charakter erhalte und ob sie si jeder anderen Maßnabme widersetzen werde, die geeignet Rei, den Einfluß und die Rechte Frankreichs zu schmaälern. Der Minister des Aeußern Deleassé antwortete, die Regierung wolle die Internationglisierung keines der beiden Teile der Bahnlinie. Sie babe einen Zuschuß bewilligt, um der ganzen Strecke ihren französischen Charakter zu wahren. Aus Dschibuti gedenke die Regierung nur dann einen Freihafen zu machen, wenn sie es für ratsam erachte und ohne sich durch internationale Abmachungen zu verpflichten. Endiich werde die Regierung mit Eifer alle Maßnahmen beguänstigen, die darauf aus⸗ gehen, die Uaabhängigkeit Aethiopiens zu sichern. Sie werde dem= gemäß jeden Plan einer Prüfung unterziehen, der auf die Neu— tralisierung Ahessiniens abziele.
Rußland.
Nach Meldung der „Petersburger Telegraphen-Agentur“ wurde in der Sitzung des Ministerkomitees am F eitag über die gegenwärtige Lage an den höheren Tehr— anst alten beraten. Der Minister des öffentlichen Unter— richts Glasowv, der Vizeprokurator des Heiligen Synods und der Vorsitzende der Bittschriftenkommission Baron Bud— berg sprachen 6. entschieden für die Notwendigkeit aus, die Universitäten sofort wiederzueröffnen. Der Verkehrsminister Fürst Chilkow erklärte, die Wiedereröffnung müsse notwendig neue Wirren herbeiführen. Der Ministerrat beschloß die Anwendung von Repressivmaßregeln zu vermeiden uns Hie Wiedereröffnung der höheren Lehranstalten bis zum Herbst aufzuschieben. Für den Fall, daß nach Beginn der akademsschen Lehrkurse im Herbst neue Unruhen an den Lehranstalien ausbrechen sollten, ist beahsichtigt, alle Studenten auszu⸗ schließen, die Professoren zu entlassen und ein neues Reglement einzuführen. Um den arbeitswilligen Studenten Zeitverluste zu ersparen, wurde beschlossen, für sie private Prüfungen ein— zurichten. Der Finanzminister Kokowzow schlug vor, den Lehrkurs des verlorenen Semesters auf die vier nächsen Semester zu verteilen. Dieser Vorschlag wurde sympathisch aufgenommen.
Ein in der Finljand Gaseta“ veröffentlichtes Kaiserliches Manifest setzt infolge des Bittgesuchs der finnländischen Land— staͤnde, das im Juli 19601 für Finnland erlassene Wehr— in d t bis zur legislativen Entscheidung der Frage zeitweilig außer graf