6 1 * , . e .
die Sitzungen des Beirats veröffentlicht.
gliedern wird im Ministerial⸗Blatt der Handels und Gewerbe⸗ verwaltung bekannt gemacht. Dafelbst werden auch die Termine für tritt des Beirats aufgegeben werden. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vor dem Beginn
der Beratungen durch 0 ifm ! Benachrichtigung der Mitglieder
§ 26. Den Vorsitz im ständigen Beirat führt der Vorf
In wichtigeren Fragen kann den Mitberichterstattern die Aus. arbeitung und Einsendung schriftlicher Gutachten vor dem Zusammen⸗
unter Mitteilung der Tagesordnung. Landesgewerbeamts oder fein Stellvertreter sofern der Minister nicht
§ 25. . die Beratungen des ständigen Beirats die Abgabe 1 Auf die gnisse des Vorsi achtlicher Aeußerungen zum Zweck, fo sind ihnen schriftliche arbeitungen zu Grunde zu legen, welche den Mitgliedern bei der Ein= . sind.
it der Berichterstattung im ständigen Beirat sind Mitglieder
sprechende Anwendung.
selbst den ö. übernimmt oder einen Vertreter damit beauftragt. . efu i. in den Sitzungen und das us. Stimmrecht der Mitglieder des ständigen Beirats findet § 15 ent-
§ 27. Den außerhalb Berlins und seiner Vororte wohnenden Mit⸗
des Ministeriums, des Landesgewerbeamts oder des ständigen Beirats. 83 des ständigen Beirats wird als Ersatz der Reisekosten der
zu heauftragen. Daneben sind in der Regel ein oder mehrere Mit⸗
berichterstatter zu ernennen. erstattet. Daneben erhalten sie Tagegelder von 15 M0,
etrag der Rückfahrkarte JI. Klasse von ihrem Wohnort nach Berlin
sitzende des
.
Staatebeamte erhalten Reisekosten und Tagegelde gesetzlichen Bestimmungen. . a . 4 den
§ 28. Ueber jede Sitzung des ständigen Beirats ist ein Protokoll auf. zunehmen und. mik dem nächsten Ve rwaltungsbericht? beg dandeß⸗ gewerbeamts (5 7) zu 2 5
9.
Mit dem Zusammentreten des ständigen Belrats erlischt die ständige Kommisston für das technische Ünterrichtswefen.
Die Aufgaben der technischen Zentralstelle für Textilindustri een, insowelt nach vorstehenden Bestimmungen die Zuständigkeit des andesgewerbeamts begründet ist, an dieses über.
Berlin, den 3. April 1905.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Möoͤller.
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
Qualitãt mittel
Gejahlter Preis für 1 Doppelzentner
höchster niedrigster höchster niedrigster höchster 600 66 6 40.
Am vorigen
Markttage am Markttage
. a3 e
* n U. er
wert . Schaͤtzung verkauf ⸗ tn preis dem Doppe lientner (Preis unbekannt
Verkauftz.
k J 15,75 15,75 16,0 16,50 J 15,00 15,00 15,50 15,50 , 15. 30 16,00 16,00 16,50 k z 16, 30 16,0 1660 1680 e 2534 16,60 16,60 16,80 16, 80 , . . ö 16, 2 16.290 1640 1640 d 17,40 17, 60 17.60 17,80 J 16,00 16,50 1650 ̃17,10 ö. s ö 16, 40 16,60 16,70 1710 1 16, 10 16, 60 1660 17,10 1 17,10 17, 10 17,20 17,20 , ; 16,40 16,50 1670 16,8æ0 1 16,90 17,00 17,10 17,20 . — — 17, 85 17,85 e n , 18,50 19,00 19.00 19,50 dd ö 18,33 18,33 18,51 18,61 1 17,50 17,50 18,00 18,90 binn, 19, 60 19,60 1970 19,70 ö — — 16,80 16,80 . 18, 80 18,80 19,00 19,00
sternen (enthülfter Spelz. Dinkel, Fesen 1 19,40 19,40 1950 19,60 w . 1960 19,60 19,90 19, 90 Schwabmünchen... ö 19,20 19,20 19,40 1940 1 — — 19,20 19, 60 , 19,36 19,36 19,50 19,50 Pfullendorf. ö . .⸗ꝰ) 18, 60 19,20 — —
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8 9 9 9 9 , 9 9 9 6.
2
Roggen.
1 12, 00 12, 00 12,50 12,50 k 12,00 12,00 12,25 12.25 Marggrabowa.. .. . 11,70 12,50 12.50 13, 00 J 12,70 12.90 13,00 13,20 1 12,80 12,80 13,00 13, 00 I ö 13,20 13,20 13,40 13,40 1 13,40 13,40 13,60 13,60 1 . 12, S0 13,20 13,30 13,50 — ö 12, 80 13, 00 13, 10 13,50 1 . 12, 80 13, 30 13,30 13,80 1 — — 13.30 13.30 1 13,30 13,40 13,50 13,60 Te 14,30 1440 1450 14,60 k ; 15, 00 15,50 15,50 16,00 1 14.68 14,68 15,00 165,00 1 , 14, 10 14,10 14.60 14,60 11 14,30 14,30 14,40 14,40 k ‚ — — 15,20 165,60 l 13,40 13,40 13,70 14,00 J 14,80 14,80 15,00 16,00
e r st e.
i 13,00 13,00 14.00 1400 1 12,50 12,50 13,00 13, 00 . 12,00 12.80 12, 80 13,70 R 13,80 13,80 14,40 14,40 k . 15,00 15, 00 — — , 13, 80 13,80 14,20 14,20 k 15, 00 165,20 15,20 15.40 111 14.30 14, o 15,30 16,00 1 , 15,30 15,50 15,60 16, 00 . 15,00 15,50 15,50 16,00 Neustadt O. S. 15,10 15,20 15,50 15 60 Hannover 14,00 16,00 17,00 18,00 Emden. — — 13.35 1400 Hie 1. W. ; 16,00 1650 16,50 17, 00
iengen a. Brenz 18.40 18,50 18,80 19, 00
4.
1 , 18 96 1509 18.46 18. 49 Ie 17, 80 18,20 — —
9 ,
a fer.
, k , 135,00 13500 14,00 14,00 11 ; 11,20 11,20 11,50 11,60 ,,, 16,S9 11,B20 1142 12,80 ü ; 13.60 13,70 13,80 14,00 R l 13,60 13,560 13,80 13,80 k 13.69 1560 13,80 13,80 k 135,60 13,80 13,80 1400 . . l 13.80 14.20 14,50 14 80 1 20 14.30 14.50 1460 15, 00 d , 13,90 14.40 14,40 14,90 11 — — 14,50 14,50 ö ͤ 3. 1320 13340 13 60 13 30 1“' . 15,80 1600 16,50 J 13470 13.70 13990 14,20 K, 350 ig 5609 155060 15.506 15656 I e l 5, 165,35 15,25 15.59 15 50 Neuß . H — 1i5 265 14426 Trier. ; . — 16,50 17,00 Schwabmůnchen 1329 14529 15560 15869 Giengen a. Brenz 15,6090 16,40 16,69 17,00 Ghingen. ö 14,3909 15,20 15,59 1600 1446 1655 — 26
15,965 15,965 1596 15,96
1450 15,60 — ò —
3 1350 13,80 14,00 14,00
—— — — — —
, Waldsee i. Wrttbg. . Pfullendorf. w Schwerin i. M.
d 6 2 9
1 —
Sanrgemũnd 15,69 15665 1j5, 10 i540
Semerkungen. Dle verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgeru
35 91 56 84 74 34 177 8060
x Sees. 8 2
e S.
& & & & & &
115 14 1450 407 J 13 46 1400 — 14 00
4575 15.25 156 — 1554
1383 ; 15, 10
891 l 15, 84 1285 ? 15,35 1170 14,47 1265 15,01 1923 15,02
12 160 1520 1490 28.3.
DN de D * — . ö 65
8
ẽ e do e & Se Se Se 8e C e, eo eo ge
DN de *5 2
ndet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
Jin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Prels nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Groffhaubelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplãtzen
*
für die s oche vom 27. März bis 1. April A008 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.
Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
1000 kg in Mark.
sreise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Berlin. der, mindestens 712 g das 1. , w 1656 g zs 1 Mannheim. älzer, russischer, bulgarischer, mittel .. 9 53 ruf ⸗ er, amerik, rumän., mittel. ser, ba r, württem i Fer, ,, erfte, badische, Pfälzer, mittel.... .... Wien.
Roggen, Pester Boden We, 7 =
afer, ungarsscher 1 he ff slopakische
Maig, ungarischer
Roggen, Mittel ware ö. zen, ö
er, . Hehn. Futter · Mais,
Riga.
Roggen, 71 bis 72 kg das hl W 9. ö
Paris. 5 lieferbare Ware des laufenden Monats
Welzen Antwerpen.
6 Azt
Am sterdam.
Asow⸗· Rtaꝛgen e, r. H Weizen ¶ me kanischer Winter⸗
amerikan. bunt Mais ¶ ga Plaid
Weijen ⸗ englisch . ¶ ark Lane) .
Weizen englisches Getreide, . Mittelpreis aus 96 Marktorten erste
(Gazette averages)
Liverpool.
russischer Manitoba
Gerste, Futter⸗ l ö 14
Odessa Mais amerlkan. bunt, neu La Plata
Wenjen, Lieferungsware Mais
roter Winter⸗ Nr. 2
ein Lieferungsware
Mais
eien Buenos Aires.
Mails Durchschnittsware
Bemerkungen.
Da⸗ egen or⸗ woche
140, 16 173, 13 139,58
149,28 189,71 152,50 174,77
135, 5h 178, 17 127, So 151,75 144.07
127,28 164,49 127, 11 126, 10 157,85
104,20 126, 87
109,02 134,20
124,23 193, 17
138,07 144,17 143,19 145,22 155, 54 150, 91 135,097 142,78
117,68 120,50 1565,16 169, 27
99,45 112, 14
153,34 149, 98
144, 56 127 55 141.56
153,25 172.06 150,43 140,92 157,48 127,44 105,39
99, h9 145,73
98, 14 116,58
176, 0ö 141,33 131,95
80, b8
180,97
173,27
148,44 137, 02 90, 34
120 27 3 34.
1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Pro⸗ duktenbörse = hö] Pfund engl. gerechnet; für die aus den Umsãtzen an 196 Marktorten des Königreichg ermittelten Durchschnittspreise für inheimisches Getreide (4220ctto averages) ist 1 Imperial Quarter
eizen — 480, Hafer — 312. Gerste = 4060 Pf
und engl. angesetzt.
1 ushel Weljen = 60, 1 Bufhel Mais * 56 d englisch; fin epd — 465,6 g; 1 Last Roggen — alben e u ich
Mais — 2000 Eg. Bei der Umre
aus, den einzelnen ö im Reichanzeiger⸗
vöchentli 2 chen Durchschn
Goldprame mr .
nung der Preise in Reichswährung sind die ermittelten
ttswechselkurse an der Berliner Börse zu gelegt. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der
Denutscher Reichstag.
178. Sitzung vom 4. April 1905, Nachmittags 2 Uhr.
(Bericht von Wolfft Telegraphischem Bureau.)
Das Andenken des am 1. April in seiner Heimat ver— sorbenen Abg. Wa llb recht (9. Hannover nl.) 6 das Haus
in der üblichen Weise.
Zur dritten Beratung steht jö n ö zunächst der dritte Nach⸗ cf u , fl eiche han half eth, für 1904 (für Süd⸗
.
Die Vorlage wird ohne Debatte endgültig angenommen.
Es folgt die erste Beratung des folgenden Antrags der Abgg. Hanf * und Genossen: ; z den § 55 Satz 1 der Grundbuchordnung durch fol⸗ 4 2 . zu ersetzen: ede
esend, und ich Der § 5h der Grundbuchord
] em Hyypothekengläubiger anzu⸗— Der Inhalt der jetzigen Vorschrift und fnsbesondere kas Fehlen der früheren pagrtikularrechtlichen Vorschrift hat Anlaß zu
vielem Streit in der Praxis gegeben. Während die Cinen fagen, die
Grundbuchordnung habe an dem bisherigen Zustand nichts ändern wollen, sagen die Anderen, sie habe d,, bewußt davon abweichen wollen. Das Kammergericht hat nun Farüber so entschieden, daß die Hvpothekengläubiger nicht zu ihrem Rechte kommen. Infolgedessen sst. bei den einzelnen Grundbuchämtern eine beklagenswerte Unsicher⸗ heit eingetreten. In vielen Fällen weiß deshalb der Gläubiger heute nicht, an wen er sich zu halten hat, er weiß nicht einmal, an wen er die Kündigung seiner Forderung zu senden hat, und an wen er über⸗ haupt die Forderung hat. Eine gewisse Kontrolle ist bisher nur da— durch geübt worden, daß beim Eigentumswechsel die Taxe ver- öffentlicht worden ist. Gegen den Antrag werden drei Einwände erhoben; einmal sagt man, der Gläubiger könne jederzeit das Grund buch einsehen oder sich eine Abschrift geben lassen, ferner sagt man, der. Veräußerer des Grundstücks habe selbst ein Intere e, den Gläubigern die Verãußerung mitzuteilen, und endlich fagt man, für die Zinszahlung komme die Perfon des Eigentümerz 6h in Be⸗ tracht. Alle diese Einwendungen sind nichtig. Eine Abänderung wäre nur durch eine gesetzliche Bestimmung' möglich. Der Verkehr kann unmöglich darauf warten, Fis die einzelnen Bundesstaaten die Sache auf verwaltungßrechtlichem Wege gemacht haben. Eine ein⸗ heitliche Regelung kann zweckmäßig nur durch Reichsgesetz erfolgen.
Das Wort wird weiter nicht verlangt und der beantragte Gesetzentwurf wird gleich darauf in zweiker Beratung un ver⸗ ändert angenommen.
Es folgen Berichte der Wahlprüfungskommission.
Die Wahl des Abg. Merten (fr. Volksp. 3. Magdeburg, Jerichow) wird für guͤltig erklärt.
Die Wahl des Abg. Gamp (Rp., 8. Marienwerder, Deutsch⸗Krone) ist durch einen Protest von antisemitischer Seite angefochten worden. Der Antrag der Kommission auf Gültigkeit gelangt ohne Debatte zur Annahme.
Auch die Wahl des Abg. Borbeck (fr. Volksp., 3. Mittel⸗ franken, Fürth) soll nach dem Antrage der Wahlprüfungs⸗ kommission für gültig erklärt werden.
Das Haus hatte am 13. Februar 1904 beschlossen, die Wahl zu beanstanden und die Stimmzettel einfordern zu lassen. Die Prüfung der letzteren hat ergeben, daß faͤst sämtliche auf den deutschkonservativen Beckh lautenden Stimm⸗ zettel etwa die doppelte Größe des durch das Wahlreglement vorgeschriebenen Formats hatten. Der Antrag des Kom⸗ . ischer⸗Berlin auf Ungültigkeit ist jedoch von der Mehrheit der Kommission . und der Stand⸗ 6. des Korreferenten eingenommen worden, wonach § 13
es Wahlreglements nur vorschreibe, daß die Stimmzettel 9 zu 12 em groß sein sollen, nicht müssen, die Nicht⸗ beachtung oder Uebertretung dieser Vorschrift also einen Rechts— nachteil nicht nach sich ziehen könne.
Während Abg. von Gerlach fi Vgg sich für die Gültigkeit der Wahl agusspricht, führt Abg. Fisch er Berlin (Soz.) aus, daß bei dieser Auffassung der Zweck des Wahlreglements, die Sicherung des Wahlgeheimnisses, in Frage gestellt sek. Mit der Verdoppefun der Größe des Zettels sei ein 4ußeret Kennzeichen gegeben. Au nach dem Kommentar des Dr. Paul i sei hier die engste Aus⸗ legung des Wortlauts am Platze, sodaß wesentliche Abweichungen unerlaubt wären und die Stimmzettel ungültig machen würden.
8 , Schwarze Lippstadt (Zentr. ) gibt derselben Auffassung usdruck.
Abg. von Riepenhau sen (d. kons): Die Konsequenz des Stand⸗ punktes der beiden Vorredner würde sein, daß die Wahl dessen für gültig zu erklären wäre, der die meisten borf riftsmäßigen Stimm zettel erhalten hätte, auch wenn diefe nur eine kleine Minderheit darstellten. In Bayern würde eine große Zahl von Mandaten kassiert werden müssen, wenn eine fo i. Auslegung recht behielte, Summum jus, summa injuria! Ich bitte das Haus, mit mir die Wahl für tg zu erklären. Auch für Herrn von Vollmar sind solche abnormen Stimmzettel abgegeben worden.
Abg. Kopsch (fr. Volksp.): Das entscheidende Moment liegt darin, daß von keiner Seite, duch von den Protesterhebern nicht, behauptet worden ist, daß irgend eine Wahlkontrolle stalt⸗ gefunden habe.
Abg. Geyer (Soz) ist entgegengesetzter Meinung. Die Größe der Stimmzettel, die sich durch das) Wahlkuvert hindurch fühlbar machte, ermöglicht- gerade dadurch eine Kontrolle der Abstimmung. Gegen die Münchener Wahlen, aus denen Birk und von Vollmar herborgingen, und die nach der Meinung des Herrn von Riepenhausen dann auch kassiert werden müßten, fel ein Protest überhaupt nicht erhoben worden. Leider habe sich die Mehrheit der Kommisston, die ursprünglich durchweg die Auffassung teilte, daß die Größe der Stimmzettel von Erheblichkeit für die Beurteilung der Gültigkeit war, von einer Sitzung zur anderen auf die andere Seite geschlagen. Dem Gesetz müsse . perschafft werden; eine so unzuperläfsige Entscheidung der Kommission wie diese, die noch dazu nur durch einen Personenwechsel in der Kommission zustande gekommen sei, könne das Haus nicht billigen.
Abg. Dr. Wallau (nl): Es kann hier nur von Fall zu Fall entschieden werden. Generelle Beschlüffe über den Einfluß des Formats der Stimmzettel auf die Gültigkeit der Wahl sind untunlich. Nach diesem Grundsatz ist die Wahlprüũfungskommission auch diesmal verfahren.
Abg. Well steln Gentr.), Vorsitzender der Wahlprüfungs— lommisston, legt entschieden Verwahrung gegen die Angriffe des Abg. Geyer gegen die Kommission ein.“ Der Vorgang zeige nur, wie schwierig die zur Entscheidung stehende Frage sei.
Abg. Graf Praschma (Zenträ): Ein Teil meiner politischen Freunde steht nicht auf dem Standpunkt des Abg. Schwarze, son⸗ dern wird für die Gültigkeit der Wahl stimmen. Eine mißbräuchliche Verwendung großer Formate liegt viel eber bei Einzelfällen vor, als dann, wenn durch den ganzen Wahlkreis ein abweichendes Format berwendet wird. In München haben alle Parteien diese großen Formate gebraucht.
dick zusammengefa
umgefallen. (Zuruf bei den Nationalliberalen. Ach, meine Herren,
Sie leben ja auch nur noch vom Umfall. Herr Wallau hat den
Grundsatz der Grundsatzlosigkeit proklamiert. Ginge es nach der
Mehrheit, so 66 man auch Stimmzettel für güllig erklären, die zt sind, denn im Kuvert stecken sie auch.
Abg. Geher: In der Kommiffion war die allgemeine Meinung, daß xiese großen Stimmzettel ungültig seien, und sie waͤren auch für ungültig erklärt worden, wenn es zur Abstimmung gekommen wäre. Die Entscheldung wurde aber ausgesetzt, und in der nächsten Sitzung tralen eine ganze Anzahl neuer Leute in die Kommission, und dadurch wurde der entgegengefetzte Beschluß erst möglich.
Nachdem die Abgg. von Riepenhausen, Kopsch und Ii cher nochmals ihren Standpunkt vertreten haben, wird über den Intrag der Kommission auf Antrag des Abg. Singer namentlich abgestimmt. Die Abstimmung ergibt die Anwesenheit von 171 Mitgliedern, von denen 165 für, 80 gegen die Gültigkeit stimmen und 5 sich der Stimme enthalten! Da zur Beschluß⸗ fähigkeit 199 Mitglieder gehören, ist das Haus nicht beschlu fähig und muß die Beratungen abbrechen.
Schluß 41 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Erste Lesung der Vorlage, betreffend die Kontrolle des Reichs⸗ haushalts usw.; erste Lefung der Novelle zur Maß⸗ und Gewichtsordnung; Petitionen.)
2
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aufhebung des 8 42 Nr. 6 des Reichs⸗ beamtengesetzes vom 31. März 1873, mit Wirkung vom 1. April 1905 nebst Begründung zugegangen.
In der letzteren wird folgendes ausgeführt:
⸗ Wenn das pensionsfähige Diensteinkommen eines Beamten mehr als 12 000 6 beträgt, so wird nach 43 Rr. 6 des Fteichsbeamtten? gesetzes vom 31. März 1873 von dem überschießendem Betrage bei der Berechnung der Pension nur die Hälfte in Anrechnung gebracht. Diese Vorschrift stimmt mit 5 10 Nr. 5h des preußischen Pensiong⸗ gesetzes vom 27. März 1872 (Gesetzsamml. S. 268) überein. Nach⸗ dem letzterer in Preußen aufgehoben ist, kann die Vorschrift für die Reichsbeamten nicht aufrecht erhalten werden. Denn das Rejch ist darauf angewlesen, einen großen Teil feiner Beamtenstellen mit preußischen Beamten zu besetzen. Deshalb ist von jeher daran festgehalten, daß die Reichs beamten nicht schlechter n sein dürfen als die preußischen. Die Unmöglichkeit, im Resche eine gleich hohe Pension zu gewähren, wie in Preußen, würde nicht nur die Befetzung der hier in Frage kommenden höchsten und höheren Stellen im Reichsdienste mit preußischen Beamten erschweren, sondern auch zur Folge haben, daß zahlreiche aus dem preußischen Staatsdienfste herborgegangene Reichsbeamte, die sich in solchen Stellungen befinden oder ihre Be— förderung in sie erwarten zu können glauben, ihren Rücktritt in den preußischen Staatsdienst erstrebten. Derartige Verhaͤltnisse könnten den Reichsinteressen nicht förderlich sein.
Eine Aufhebung des inhaltlich mit dem 5 42 Nr. 6 des Reichs⸗ beamtengesetzes übereinstimmenden S 11 des Militärpensionsgesetzes bom 27. Juni 1871 wird hier nicht beantragt. Zu der erforderlichen Regelung dieser Angelegenheit für die Offiziere wird bei der Beratung des dem Reichstage zur Zeit vorliegenden Offijierpensionsgesetz⸗ in g — Nr. 560 der Drucksachen des Reichstags — Gelegenheit
eten.
Literatur.
Bilder aus der Ingenieurtechnik. Von Bauinspektor Kurt Merckel. Mit zahlreichen Abbildungen im Tert und auf Tafeln. (. Aus Natur und Geisteswelt“, Sammlung wissenschaftlich⸗ gemeinverständlicher Darstellungen aus allen Gebieten des Wissent, 50. Bändchen) IV und 135 S. Verlag von B. G. Teußne! in Leipzig. Preis geb. l,25 M4 — Der Verfasser beschäftigt sich in diesem Buche vornehmlich mit einer Anzahl hervorragender Schöpfungen der antiken Ingenieure, welche die Grundlagen? der großartigen Ent⸗ wicklung der technischen Wissenschaften vor Tausenden von Jahren gieren und Die, auch absolut betrachtet, Bedeutendes auf dem
ebiete der Ingenieurtechnik . haben. Man braucht nur an die Wasserbauten Babyloniens, an die Pyramiden Aegyptens oder an die Wasserleltungen Roms zu denken. Wie für viele andere Gebiete, so hat die moderne Altertumswissenschaft auch für die Ingenieurtechnik reiche Ergebnisse geliefert und unsere Kenntnis bon der Entwicklung ö für die Menschheit von jeher bedeutungs- vollen Faches ungemein bereichert. Während früher fast ausschließl ich als Schöpfungen antifer Ingenieure nur die oft genannten und viel bewunderten römischen Aquädukte, Brücken, Straßen und Kloaken bekannt waren, sind heute, dank dem in der Neuzeit überaus regen er, , . eifer, bereits zahlreiche Ingenieurbauwerke der Aegypter, Babylonier, Hellenen und anderer antiker Kulturvölker bekannt geworden, die als den römischen Schöpfungen ebenbürtige Werke zu erachlen find. Das Buch enthält in sechs Kapiteln Schilderungen der Ingenieurbauten der Babylonier unz Assyrer, der Ingenleurtechnik im alten und neuen Aegypten, der Schöpfungen der antiken riechischen Ingenieure, des Städtebaues im Altertum und der ä . Wasserleitungsbauten. Die r tun der, modernen Irrigationsanlagen in Aegypten im Anschluß an dle Beschreibung der antiken ägyptischen Bewasserungs⸗ anlagen ermöglicht einen interessanten Vergkeich i der antiken und der modernen Leistungsfähigkeit. Das reich illustrierte Werkchen ist geeignet, das Interesse für die Kulturarbeit der ältesten Zeiten in weiteren Kreisen zu erwecken. ;
— Meyers Handatlas. Mit 116 Kartenblättern und 5 Text⸗ beilagen. Dritte, vollständig neubearbeitete Auflage. Ausgabe A chne Namenregister, 28 Lieferungen zu je 30 J oder in Leinen gebunden 10 6 — Ausgabe B mit Register aller auf den Karten verzeichneten Namen, 40 Lieferungen zu je 30 3 oder in Halbleder gebunden 15 96 Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien. Von dieser Auflage sind die ersten sechs Lieferungen erschienen. Wir hatten bereits Gelegenheit, bel Besprechung der ersten Liefe⸗ rung auf die Bedeutung des Werkes hinzuwelssen und die ute Ausführung. Klarheit und Richtigkeit der Karten zu etonen. Unterdessen liegen 21 weitere Karten des Werkes vor, die volle Beachtung verdienen. Die Einzelkarten der deutschen Länder Elsaß⸗Lothringen, HessenNassau, Baden, Brandenburg find in der Hauptsache durch Nachträge neuer Bahnlinien ufw— richtiggestellt worden; interessant ist die auf der Karte Elsaß⸗Lothringens zum Aug— druck gebrachte Verschiebung der deutsch-französischen Sprachgrenze. Willkommen wird Re Uebersichtskarte von China, Japan, Korka sein, Um. bei den mit Spannung verfolgten Kriegswirren im Often zur Orientierung zu dienen. Auch die Karte von Kaukasien kommt gerade zur rechten Zeit, um über den Schauplatz der politischen Wirren in Südrußland Auskunft zu geben. Die Karte Deutsch. Ostafrikas ist auf das ganze Gebiet erweitert und mit einem Plan des Hafens Daressalam versehen. Neu ist auch die Karte von Guayang, in der die Grenz- regulierung des Schweizer Schiedsspruches zum Ausdruck kommt, von Cuba, dem neden Interessengebiet der Vereinigten Staaten, mit deutlicher Beieichnung der Zucker⸗ und Tabakszonen, und der Balkanhalbinfel
Abg. Fischer-⸗Berlin: Wäre der neue Standyvunkt der Kommis— sionsmehrheit richtig. so war die Unze bisherige Prüfungsarbeit fürM diese Wahl üherflüssig, denn die Stimmzettel sind erst auf Grund der ,,, daß sie nicht die vorschriftsmäßige Größe hatten, eingefordert worden. Auch die Nationalliberalen sind
in größerem Maßstab und mit einem Karton des Bosporus. Eine gründliche Revision hat die Karte Südbrasiliens erfahren. Auf der
Erdkarte kommen die jüngsten arktischen und antarktischen Forschungen,
bor allem auch die Ergebnisse der Erkundung der Mekrestiefen, gegen die frühere Auflage sehr gut zur Erscheinung.