— — — — —
werden Sie einfach die ganze medizinalpolizelliche Entwicklung im höchsten Maße gefährden; denn die Gemeinden werden in sogenannten Friedenszeiten nichts tun, sondern sich darauf verlassen, wenn eine Seuche ausbricht, werde es auf Grund des 5 31 dahin kommen, daß die ganzen Kosten auf den Staat abgewälzt werden. Sie werden also tatsächlich, statt der Entwicklung der Medizinalverhaͤltnisse einen Dienst zu erweisen, das Gegenteil erreichen. (Sehr richtig h Sie werden die Gemeinden geradezu veranlassen — gestatten Sie mir den Ausdruck —, auf diese Eselsbrücke zu treten und in Friedenszeiten nichts zu tun und die Kosten, wenn tatsächlich eine Seuche ausbricht, auf den Staat abzuwälzen. Das ist, abgesehen von allen prinziptellen Bedenken, auch vom Standpunkt der Billigkeit nicht zu rechtfertigen, daß der Staat all diese Kosten trägt, und noch weniger ist dies zu rechtfertigen vom Standpunkt einer vorsorglichen und fürsehenden Medizinalverwaltung. Ich meine, Sie würden diese Bedenken, wenn auch nicht beseitigen, so doch abschwächen, wenn Sie die Ersaßtzpflicht des Staats auf die Fälle des Rechtsirrtums beschränken, wenn Sie in § 31 Abs. 2 den Satz einschöben:
sofern die Anordnung der Kommunalaufsichtsbehörde im Ver—
waltungsstreitverfahren aufgehoben wird. Dann würde immer wieder ein Entgegenkommen gegenüber der jetzigen Rechtslage vom Staate geübt werden, aber doch nicht, zumal in der Beschränkung auf das vorliegende Gebiet, so erhebliche Konsequenzen daraus herzuleiten sein, wie sie aus der jetzigen Fassung des § 31 Abs. 2 sich
mit Notwendigkeit ergeben. Deshalb möchte ich zur Erwägung des hohen
Hauses stellen, ob es nicht nach all dem Entgegenkommen, das wir geübt haben, um zu einer Verabschiedung des Gesetzes zu kommen, doch die Hand dazu bieten möchte, den 31 mindestens in dem Sinne zu amendieren, wie ich es eben angedeutet habe. (Bravo)
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:
Es ist in Frage gekommen, ob der Wortlaut des 5 28 in seinem ersten Absatz nicht zu Zweifeln Anlaß geben kann hinsichtlich der Verpflichtung der Gutsbezirke. Ich habe namens der Königlichen Staatsregierung zu erklären, daß unter den Gemeinden, die in der ersten Zeile des § 28 angeführt sind, die Gutsbezirke mit einbegriffen sind, und daß sich die Vorschriften bis einschließlich 8 312 des An— trags der Herren Schmedding und Genossen allgemein auch auf die Gutsbezirke beziehen. Ich glaube hiernach annehmen zu können, daß der Antrag der Herren Winckler und von Ditfurth durch diese von mir abgegebene Erklärung gegenstandslos wird. ͤ
An der weiteren Debatte beteiligen sich noch die Abgg. Well.« stein, Schmedding rng und Mün sterberg ffreis. Vxgg.
Abg. Winckler zieht nach der Erklärung des Kultusminifters seinen Antrag zurück.
Der Kompromißantrag wird angenommen. ;
Die S8 32 bis 34 enthalten die Strafvorschriften. Nach 5 33 wird mit Geldstrafe bis zu 150 66 oder mit Haft be— . wer die ihm obliegende Anzeige wissentlich unterläßt.
Auf Antrag des Abg. Pallaske wird beschlossen, das Wort „wissentlich“ durch „schuldhaft“ zu ersetzen.
Nach 8 36 wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens des
egenwärtigen Gesetzes durch Königliche Verordnung bestimmt. 39 Antrag der Abgg. Dr. Martens und Schmedding wird der Paragraph, wie folgt, gefaßt:
„Diejenigen Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes, welche sich auf die Genickstarre beziehen, treten mit dem Tage der Ver—⸗ kündigung dieses Gesetzes in Kraft; im übrigen wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens durch Königliche Verordnung bestimmt.“
Damit ist die Einzelberatung erledigt, die Gesamtabstimmung wird aufgeschoben, bis die Drucklegung der in dritter Be— ratung gefaßten Beschlüsse vorliegt.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betr. die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Ver— besserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten. In Verbindung damit wird die Denkschrift über die Ausführung der gleichen Gesetze aus den früheren Jahren beraten.
Abg. Kreth (kons.) stimmt namens seiner Fraktion der Vorlage zu, bittet aber die Regierung, daß das Gesetz nur auf die Arbeiter und unteren Beamten ausgedehnt werde, damit nicht den Haus— besitzern eine schwer empfundene Konkurrenz durch das Gesetz ent— stehe. Aus Lyck sei eine Beschwerde des Hausbesitzewereins eingegangen, wonach dort ein Wohnhaus für mittlere Beamte gebaut sei mit einer hochherrschaftlichen Wohnung, die angeblich für den Vorsitzenden des Beamtenwohnungevereins bestimmt ist.
Abg. Dr. Schröder⸗Cassel (ul) äußert sich eingehend über die Lage der Baugenossenschaften. Diese beständen hauptsächlich aus kleinen Beamten und Arbeitern, und für ihr finanzielles Gedeihen komme es wesentlich auf die Persönlichkeiten an, welche an der Spitze stehen. Bei der alleräußersten e, , stellten sich die .
nungen in den Genossenschaftshäusern allerdings etwas billiger als in
den privaten Wohnhäusern, aber es sei ein falsches Prinzip, lediglich darauf hinzuarbeiten. Der Redner fragt an, wann der Entwurf eines preußischen Wohnungsgesetzes an das Haus gelangen werde.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Ich wollte auf die Anfrage des Herrn Vor—
tedners erwidern, daß der Gesetzentwurf über die Reform des Wohnungk⸗ wesens, nachdem er durch die Ministerialkommissare festgestellt worden
war, zur öffentlichen Diskussion gestellt worden ist, wie dem Herrn Vorredner wohl bekannt ist. Auf Grund der daraufhin erfolgten zahlreichen Aeußerungen aus den verschiedensten Kreisen ist jetzt in eine erneute Erörterung des Entwurfs unter den Ministerien eingetreten. Wann diese abgeschlossen sein wird, und wann die Vorlage an das hohe Haus gelangen wird, vermag ich noch nicht zu sagen.
Abg. Dr. Faßbender (entr.): Die Ziele dieser Vorlage sind durchaus zu billigen, aber die Baugenossenschaften sind zwar ein Mittel r das Wohnungẽelend. aber nicht eine Patentlösung aller Schwierigkeiten. Wenn das den Genossenschaften gegebene billige Geld iht . gls Geschenk an die Terrainspekulanten gegeben werden oll, so muf Es dürfen nicht Baugenossenschaften über das Bedürfnis hinaus züchtet werden. Bedenklich ist die Art, wie manche Genossen— chaften bauen. In großen Beamtenwohnhäusern können sich die
Vorgesetzten mehr als nötig um das außerdienstliche Leben der
Beamten kümmern. Die Kreditgewährung sollte sich nicht auf reine Beamtenvereine beschränken, sondern in freiester Weise an Baugenossenschaften mit. gemeinnützigem Charakter erfolgen. Man sollte auch die Häuser der Arbeitergenossenschaften den Arbeitern zu Eigentum geben und ferner für die Forstarbeiter kleine Häuser zu Eigentum in der Nähe der Forsten bauen. Zu erwägen wäre, oh nicht auch Darlehen an Aktienbaugesellschaften, die von staatlichen Arbeitern gebildet werden, gegeben werden können. Diese Gesellschaftsform ist der Baugenossenschaft vielfach vor⸗ zuziehen. Damit sich Arbeiter daran beteiligen können, schläͤgt der Rheinische Verein zur Förderung des Arbeiterwohnungè⸗ wesens vor, Aktien in Höhe von 20 bis 50 M einzuführen.
Ein dringendes Bedürfnig für die gemeinnützige Bautätigkeit ist die Schaffung von Provinzialzentralstellen nach Art der Jentralftelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen in Berlin oder des Rheinischen Vereins zur Förderung des Arbeiterwohnungzwesens. In den größeren Städten sollte man öffentliche Wohnungsnachweise für klein? Woh⸗ nungen einrichten. Eine eingehende Enquete über die Wohnungs— verhältnisse mit besonderer Berück gigen des Schlafgängerwesens sollte mit der diesjährigen Volksz n . verbunden werden. Der n,, ,. muß durch ein Gesetz über die zwangsweise Umlegung von Grundstücken ergänzt werden. Die preußische Zentral⸗ genossenschaftskasse sollte unter Vermittlung von prowinziellen Garantieverbänden den Baugenossenschaften die ersten Gelder geben.
Nach kurzer, weiterer Debatte wird die Vorlage der Budgetkommission überwiesen. In einmaliger Beratung wird die Rechnung über die
Verwendung des zum Zwecke der Errichtung von Renten-
ütern aus dem Reservefonds der Rentenbanken gewährten uff en reed; für die Zeit bis Ende 1904 ohne Debatte durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt. Darauf wird die am 24. März abgebrochene Beratung . 6 der Abgg. Bachmann (nl) und Genossen ortgesetzt: die Staatsregierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß gleich- zeitig mit dem Inkiafttreten des neuen Zolltarifs eine mit richter⸗ licher Unabhängigkeit ausgestattete Reichsbehörde ein⸗
gerichtet werde, welche die Aufgabe haben soll,in Zollange legen⸗
heiten über Beschwerden gegen Entscheidungen der Landesfinanzbehörden in einem nach ähnlichen Grundsätzen . . , auszugestaltenden Verfahren zu
Abg. Dr. König Crefeld (Zentr.) bittet, den Antrag Bachmann der Kommission für Handel und Gewerbe zu uͤberweisen, damit dort die einzelnen Fragen eingehend geklärt werden können.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich habe es lediglich der Beschlußfassung des hohen Hauses anheimzustellen, ob es dem Antrage des Herrn Vor— redners entsprechen und den Antrag einer Kommission überweisen will. Nach meinem unmaßgeblichen Erachten haben Sie eigentlich Kom— missionen genug l(sehr richtig! rechts), und ich glaube, auch genug Gegenstände zur Beratung in den Kommissionen. (Sehr richtig! rechts) Der Gegenstand ist so einfach zu erledigen, daß er kaum der Ueberweisung an eine Kommission bedarf.
Meine Herren, ich war das letzte Mal, als die Sache hier ver— handelt wurde, verhindert, an der Beratung teilzunehmen, habe aber den Herrn Generalsteuerdirektor damals beauftragt, in meinem Namen die Bedenken gegen den vorliegenden Antrag geltend zu machen, und ich kann diese Bedenken auch meinerseits heute nur unterstreichen. Zunächst darf ich, was die Frage des Bedürfnisses betrifft, einer Auffassung entgegentreten, der der Herr Abg. Oeser Ausdruck gegeben hat. Es ist ihm dabei ein kleiner Irrtum in den Zahlen unter gelaufen. Der Herr Abg. Oeser führte an:
Meine Herren, was der Herr Kommissar heute in der Bekämpfung des Antrags ausgeführt hat, ist, meine ich, nicht derartig, daß es uns veranlassen sollte, gegen den Antrag zu stimmen. Es ist aus— geführt worden, daß eine solche Instanz zu wenig zu entscheiden hätte. Da möchte ich doch darauf hinweisen, daß vom Bundesrat nach einer Mitteilung im Reichstage in fünf Jahren nicht weniger als 8000 Fälle in der Beschwerdeinstanz zur Entscheidung ge— kommen sind. —
Meine Herren, das ist eine Verwechselung. Offenbar hat der Herr Abg. Oeser eine Aeußerung des Herrn Staatssekretärs Freiherrn von Stengel im Auge gehabt, der in der Reichstagssitzung vom 23. Februar d. J. gesagt hat:
Ich bin der Sache in den letzten Tagen speziell nachgegangen und kann Ihnen auf Grund gesammelter statistischer Notizen die Mitteilung machen, daß in den letzten fünf Jahren schon von seiten der obersten Landesfinanzbehörden in nicht weniger als rund 8000 Fällen solche Erlasse und Erstattungen von Zöllen aus Billigkeite⸗ rücksichten beschlossen worden sind. .
Allo, meine Herren, das waren Erstattungen aus Billigkeitsrücksichten, aber keine Tarifstreitigkeiten. Solche Erstattungen aus Billigkeits« rücksichten kommen sehr häufig vor, beispielsweise beim Wiedereingang nach dem Ausland gesandter inländischer Waren, man ist dabei gewöhnlich sehr nachsichtig und läßt die Erstattung des Zolles zu.
Meine Herren, Anträge auf Erstattung von Beträgen aus Anlaß von Tarifstreitigkeiten sind an den Bundesrat im Jahre 1902 nur in 20 Fällen gelangt, im Jahre 1903 in 14 Fällen und im Jahre 19804 in 22 Fällen. Nehmen Sie nun noch an, daß sich die Zahl erheblich erhöhen würde, falls ein Reichszollgerichtshof eingesetzt wird, so, glaube ich, ist doch immer das zu Tage liegend, daß eine solche richterliche Bebörde absolut keinen genügenden Stoff haben würde. Ich glaube also, es fehlt an einem Bedürfnis, eine solche besondere Behörde ein— zusetzen.
Ich habe aber auch rechtliche Bedenken dagegen. Meine Herren, die Zollgesetzgebung ist Sache des Reichs. Der Artikel 36 der Reichs- verfassung spricht deutlich aus, daß die Verwaltung und Handhabung der Zölle Sache der Einzelstaaten ist. Wenn Sie also diese Ver⸗ waltung der Zölle in der obersten Instanz aus der Hand der Landes—⸗ finanzbehörden nehmen und in die Hand einer Reichsinstanz legen wollten, so bedürfte es einer Abänderung der Reichsverfassung (sehr richtig! rechts), und ich kann wirklich keinen genügenden Grund er— sehen, im gegenwärtigen Moment eine Zuständigkeit der Landes- finanzbebörden einzuschränken und sie auf das Reich zu übertragen. (Sehr richtig! rechts.)
Dazu kommt, meine Herren, daß meines Erachtens auch jetzt schon die Einheitlichkeit in ausreichendem Maße durch die Tätigkeit des Bundesrats gewahrt ist. Es ist ja höchst unerwünscht, wenn in einzelnen Fällen die eine Landesfinanzbehörde anders entscheidet wie
eine andere. Ich erinnere an den großen Streit, der über die Frage
eine planmäßige Bodenpolitik nebenher gehen. getobt hat, was unter reinem und unter verzuckertem Kognak zu ver—⸗
stehen ist. Darum hat es beinahe einen Bürgerkrieg zwischen dem Staate Preußen und dem Staate Hamburg gegeben, weil der Staat Hamburg eine viel mildere Handhabung zuließ wie wir, und infolge⸗ dessen der ganze Kognak statt über Preußen über Hamburg eingeführt wurde.
Aber, meine Herren, ergeben sich solche Streitigkeiten, die für die Handhabung der ganzen Zollpraxis und damit für Handel und Verkehr von Bedeutung sind, so ist immer der Bundesrat diejenige Instanz gewesen, die dazu berufen ist, solche generellen Fragen zu er⸗ ledigen. Die Sache liegt so: Die Entscheidung im einzelnen Falle ist bei der Landesfinanzbehörde. Ergeben sich aber aus deren Ent—
l
scheidungen Mängel hinsichtlich der Handhabung des ganzen be- treffenden Zollgesetzes, so hat der Bundegrat auf Grund des Art. ]
der Reichsverfassung das Recht, seinerseits generelle ö erlassen, und daz ist auch bisher geschehen. Destmmiun n in Also ich glaube, aus dem Gesichtspunkt der Herstellun wissen Einheitlichkeit ist es nicht nolwendig, eine besonde Ran instanz zu schaffen. Meine Herren, so hoch ich die wirkung der Richter schätze, nicht nur bei den eigentlich dischen Geschäften, sondern auch bei den Geschaͤften die in. dem Grentgebiet, zwischen Verwaltung. und Just; ; auf also auf dem ganzen Gebiet des Verwaltungs streitwerfahre 9 wenig kann ich mir, ehrlich gestanden, davon versprechen Len r eine Behörde zur Entscheidung von Tarifstreitigkeiten richt nn Beamte hineingebracht werden. Hier handelt es sich n juristische Fragen, sondern um tlechnische Fragen, um die el ö. Frage, ob eine Ware unter diese oder jene Tarifposition einʒ nit ist. Das sind rein technische Fragen, bei denen die Juristen v. nutzen können. na Die Frage der technischen Ausbildung unserer Beamten s von ganz außerordentlicher Wichtigkeit, und in der Denkschij Etat für 1904 sind die Maßregeln eingehend dargelegt, de notwendig gehalten habe, um unsere Zollbeamten nach ric lane möglichst auszubilden und sie für die großen Aufgaben gewꝛh machen, die der neue Zolltarif und die neuen Handels ertrag 5 stellen. Es ist bekanntlich in Berlin eine Hauptlehransial ö Zoll⸗ und Steuerbeamte errichtet und in vollem Gange es würde mir eine besondere Freude sein, wenn i — oder den andern der Herren durch diese Anstalt führen damit Sie sich einen Begriff von der Ausbildung unserer machen. In dieser Anstalt wird wissenschaftlich und praltisch z ganze Gebiet der Zolltarifangelegenheiten behandelt; sie ist mit gußn Laboratorien ausgerüstet, um die Beamten im Polarisieren, Mh skopieren und allen übrigen technischen Versuchen so weit n. zubilden, wie es für die Beamten nötig ist. Die Beamten, die sn ausgebildet find, gehen als Instrukteure in die Provinzen. In an Provinz ist eine Lehranstalt für die Beamten der Provinz bei der die hier ausgebildeten Beamten als Leiter dienen. Von n verschiedenen Bundesstaaten haben sich Beamte an dieser Einn beteiligt, und ich hoffe, daß dies für die praktische Bedeutu z Frage sehr viel wertvoller sein wird als die Hereinziehung von en in einen Zollgerichts hof. Ich glaube, für einen solchen lieg h Bedürfnis vor, da die Einheitlichkeit schon durch den Bundes m wahrt wird, und ich glaube ferner, daß es zur Schaffung eines Rz zollgerichtshofes der Abänderung der Reichs verfassung bedarf, und scheint mir keinerlei Veranlassung vorzuliegen. Ich kann also n bitten, dem Antrage Ihre Zustimmung nicht zu geben. (3m rechts.) Abg. Lu sensky (nl): Zollstreitigkeiten i minder bedeutend ald n, r e ftr , mn, Natur, für welche ordentliche Gerichte zustäͤndig sind. Jetzt enten in solchen Zollfiagen die Finanzverwaltung, die Partei und aon eigener Sache 6 ist. Ein objektives Verfahren fehlt. Ge kommt eg auf die Schaffung einer Einheitlichkeit der Venollung Rnien Reiche und auf eine maßgebende Interpretation in den n Streitfragen wirtschaftlicher Natur an, die die Anwendung des Il tarifs aufwirft. Die dem Bundesrat vorbehaltene Entscheidung in lz Instanz ist eine reine Formsache, da der Bundesrat sachlich x
nicht zur Entscheidung in der Lage ist und die Entscheidung in X lichkeit von den Landesbehörden getroffen wird. sch 6
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich glaube, die Ausführungen des Herrn Ww redners haben selber schlagend dargetan, daß es unmöglich ist, an eigentlichen Gerichtshof, mit richterlichen Beamten besetzt, zu h struieren. (Sehr richtig) Ich muß gestehen, daß ich seinen einn Antrag so aufgefaßt habe, und daß der Antrag auch wohl vielsaz ü aufgefaßt worden ist, eine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestarn Reichsbehörde zu schaffen. Der Abg. Lusensky hat selber die Fil angeführt, um die es sich handelt. Es handelt sich um einen Sta in welche Tarifposition eine bestimmte Warensorte einzureiben it es handelt sich um solche Streitfragen wie: ob ein Kognak rein er gezuckert ist, ob eine Flüssigkeit als Petroleum mit 6 zu bestenn ist oder als Mineralschmieröl mit 10 16, ob Holz gehobelt cx nicht gehobelt ist. Nun frage ich, wie soll denn eine rihe liche Behörde darüber entscheiden, ob Holz gehobelt ist oder uc (Sehr richtig) Und der Herr Abg. Lusensky hat ja auch selbst zn der Richter könnte das nicht, sondern das müßte Zollbeamten Re
g einer
tragen werden. Nun, meine Herren, dieselben erfahrenen Zollbeaan
sitzen jetzt im preußischen Bundesrat, und ich glaube, daß es wilt nicht nötig ist, einen besonderen Gerichtshof einzusetzen.
Der Herr Abg. Lusensky sagte: ja, der Finanzminister ai Partei. Meine Herren, das muß ich durchaus bestreiten, des * Finanzminister in dem Sinne Partei ist, daß er irgend einen absichtlich zu erhöhen sucht aus rein fiskalischen Interessen; das irn gegen seine Verpflichtung sein, gegen seine Aufgabe. Er ist mitt diesen Sinne Partei, und die Tatsache, die Herr von Stengel bern gehoben hat, daß in den letzten 5 Jahren von den obersten Larne finanzbehörden nicht weniger als 8000 Erstattungen aus Billiken gründen gewährt sind, ist ein Beweis hierfür. ß
Ich bemerke noch, meine Herren, wie wichtig es ist, des ker Frage nicht vom einseitigen juridischen Standpunkte behandelt *r ergibt sich daraus, daß es sich hier in außerordentlich Maße um den Schutz unserer heimischen Volkswirtschaft art. um sehr wichtige heimische volkswirtschaftliche Irn die bei einem Richterkollegium in demselben Maße nicht gewals n wie beim Bundesrat; mindestens ist das zweifelhaft. Cin Rän kollezium wird vielleicht diesen nationalwirtschaftlichen Räckch. nicht denselben Wert beilegen wie der Bundesrat.
Dann darf ich mir doch die Frage gestatten: haben wir nat!
unserem lieben deutschen Vaterlande Behörden genug, und baber n wirklich neue Behörden zu schaffen, eine Behörde, die nach den Me rialien, die ich mir vorzulegen erlaubt habe, bisher ungefähr 205 4 im Jahre zu erledigen haben würde? Nehmen Sie selbst an das verfünffacht oder verzehnfacht wird, so hat die Behörde . noch nicht genug zu tun, um lebensfähig zu sein. Ich e. dem gegenwärtigen Zustande der Dinge haben sich erhebliche R * bisher nicht herauegestellt, und ich zwelfle sehr, ob Handel ame kehr damit gewinnen wird, wenn neben den Bundesrat a6 andere Behörde gesetzt wird und auf diese Weise der ganze organigzmus nur noch mehr kompliziert wird.
(Schluß in der Vierten Beilage)
.
u. Gen. belreff
lenm sindt und Oeser, betreffend die Neuregelung des
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Montag, den 10. April
Mr & G. z —
(Schluß aus der Dritten Beilage.)
erin⸗Löwitz (kons.): Wir schließen
Abg. 3 34 e dem . des ,,,.
us ie re werte u chen Intereffen fete n e,
an. Die nanzberwal tung in besseren, sichereren Händen als bei
unserer richtshof. ir werden auch gegen eine Kommissions⸗ einem ;
nnn. wird darauf gegen die Stimmen der Kon—
. und Freikonservativen an eine Kommission ver— se
wicsen ie Beratung des Antrages der Abgg. Ernst ,
r nterrichts in den Mädchenvolksschulen.
lichen Unterrichtskommission beantragt, den Antrag durch die 1305 erfolgte Einstellung von Mitteln in den Etat 1. anzusehen. Das Haus tritt dem Antrage ohne
Debatte bei. ; ; . eslich wird der Bericht der Handels- und Gewerbe⸗ Sl chice die drei Anträge der Abgg. Felisch,
Dr. Aren
iffex li eum fn empfehlt
solutionen us bat mit Befriedigung von der Absicht der Re—⸗
ö ö. 3 das öffentliche Verdingungswesen neu e gen und dabei die Mißstände abzustellen, die auf diesem Gebiet . 9 etreten sind. (Die Kommission hat den. Regierunggentwurf en, neuen . durchberaten und mit einer Anzahl von nd clungen gutgeheißen und empfiehlt, der Neuregelung diese dommissionsbes lüsse zu Grunde zu legen.) ,
I. Das Haus spricht die Eiwartung aus, daß bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmer aus solchen Staaten nicht berücksichtigt verden, welche bei 10 Ausschreibungen preußische Unternehmer
ĩ urücksetzen. ; ꝰ hun n l e, . die Regierung, in Erwägungen darüber einzutreten, ob nicht zur Förderung des. Genossenschaftswesens die
h i ngswesens, beraten. ö k Annahme folgender Re⸗
. unter denen Lieferungsaufträge an Genossenschaften . Vereinigungen ir Handwerker übertragen
Stand der Tierseuchen in Oesterreich am 31. März 1906. (Nach den vom K. K. österreichischen Ministerium des Innern veröffentlichten Ausweisen.)
Vierte Beilage
werden können, besonders zu regeln sind. Ferner . Ver
gebung von Arbeiten und Lieferungen durch die Behörden und
Kommunalverwaltungen darauf hingewirkt werden, daß mehr als
bisher solche Genossenschaften und Vereinigungen zugelassen und herangezogen werden.“
. 3. nimmt nach dem Referat des Abg. Lusensky
die Resolutionen ohne Debatte an und erklärt die gestellten
Anträge für erledigt. . ;
63 wird die Gesamtabstimm ung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, nachgeholt. ; .
Die Vorlage gelangt nach den Beschlüssen dritter Be⸗ ratung mit großer Mehrheit gegen die Stimmen eines Teils der Konservativen zur Annahme. . .
Präsident von Kröcher schlägt vor, die nächste Sitzung am Mittwoch, den 10. Mai, abzuhalten. Nur ungern entschließe er sich zu einer so langen Ausdehnung der Osterferien, deshalb halte er es für notwendig, vor dem Lande festzustellen, daß dieser Vorschlag nicht in dem Ruhebedürfnis der Mitglieder, sondern in den Verhältnissen begründet sei, da wenig Stoff für die Plenarberatungen, desto mehr aber für die Kommissionen vorliege, deren Beratung hoffentlich in den nächsten beiden Wochen energisch fort gesetzt werden würde. ; .
Schluß nach 32 Uhr. Nächste Sitzung: Mittwoch, den 10. Mai, 11 Uhr. Anträge, betreffend die Abänderung der Warenhaus⸗ und der Gewerbesteuer; Petitionen.)
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maß regeln.
Cöln, 8. April. (W. T. B.) Der „Kölnischen Volkszeitung“ zufolge kamen in 5 stenwalde hei Hörstel, Bahnstrecke Osnabrück— Rheine, drei Fälle von Genickstarre vor. Hiervon verliefen zwei todlich. .
liczien, 10. April, (W. T. B) Im Bezirk Mährisch⸗ Ostrau sind in jüngster Zeit 13 Fälle von Genickstarre vorge⸗ kommen, in F und im Bezirk Mistek je zwei Fälle. Ein Fall ist tödlich verlaufen.
. Milz. Lungen; Klauen / brand seuche seuche
Rotz Wurm
und Pocken
Nausch . Rotlauf e, . Bläschen.
pest Rãäude and der (Schweine ausschlag
Schweine seuche)
Tollwut
Zahl der verseuchten Orte:
Niederdsterreich . Oberösterreich .. Salzburg Stelermark ... Kärnten
Krain
Küstenland ... Tirol Vorarlberg...
Galizien Bukowina . Dalmagtien ...
L IXI —— I II I VII
,
.
II- IIIIIIII
Verkehrsanstalten.
Der Zentralverein für Hebung der. deutschen Fluß⸗ und e rm fer hält am 14. d. M. im Abgeordnetenhause eine Sitzung, in der außer einer Reihe von Neuwahlen zum. Vor stande zu der Frage der Sonntagsruhe in der Binnenschiffahrt Stellung genommen werden soll. Die Berichterstattung hat der Reedere direktor Knecht ⸗Mannheim übernommen. Die Frage der Linienführung des Großschiffahrtsweges Berlin — Stettin durch den Hohensaathener Kanal wird der Deichinspektor Daget . Freienwalde be⸗ handeln. Endlich stebt auf der Tagegordnung die Frage der Reform der Rheinschiffabrtsgerichte, die von Binnenschiffahrtsinteressenten im Stromgebiete des Rheins angeregt worden ist.
Oldenburg, 8. April. (W. T. B) Der Nordwestdeutsche Tanalverein beschloß, die Großherzogliche Stgatẽregierung zu er · suchen, möglichst bals mit Preußen über die Konzession zum Ausbau des Hunke. Ems Kanaks und dag erforderliche Enteignungsrecht zu unterhandeln. Wan will zunächst das Projekt Oldenburg = Tampe =- Dörpen durchführen, damit aber den Bau der Teilstrecke Kampe = Leda nicht aufgeben.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusamm en gestell ten Nachrichten für Handel und Industrie“.
Entdeckung großer Kautschukwälder in nn, , , Nach einem Bericht des argentinischen Ackerbauministeriums ha ein i neff ban n der jur Erforschung des äußersten Norden der Republik ausgeschickl war, in der Provinz Jujuy ein bemerkens⸗ vert reiches Kautschufproduktlonsgebiet entdeckl. Die Gegend, ist dicht bewaldet, und die Walder bestehen überwiegend aus Kautschukbäumen, die in einigen Bezirken bis zu 50 0090 Stück auf einer Quadrat meile
eile fleagues won ca. 18300 m) vorkommen sollen. Die Bäume eg een einen sehr reichlichen Ertrag an Kautschuk. Das Klima
gl. in d kwäldern viel gesunder sein als am * K Kuussseg n India- Rubber Journal.)
d Ausschreibungen. projeks für
za„Oęsterre ich. Die Augarbeitung eines Proje
Ane 6 uuf ui Schmittenhöhe wird won 3
Il eam ten bon Meinong in Innebruck beabsichtigt. Die Gemelnde ll a. See ist als HMitbewerberin um die Konzession aufgetreten.
Die Einfü z elektrischen Betriebs auf der gra r ffir Rh ur? . (Spanien)
J
I CI AI I - O! & II I I- &! I- 1 S 1 — S- 1 AI &! N! S
111
d I II III Le
ist an die Société des Framways de Grenade et de Murecie ver⸗ ftr worden. , (Gaceta de Madrid.)
Der Bau einer elektrischen Straßenbahn in Davos (Kanton Graubünden) wird projektiert. (Commercial
intelligence.)
Niederlande. Vergebung von Baggerarbeiten im Hafen von Hoek van Holland usw.: 19. April 1905, Vorm. 41 Uhr, im Ministerie van Waterstaat, Handel en Nijverheid in s Gravenbage. Anschlag: G 34 Gulden für den Kubikmeter. Das Hestek (Nr. 67) kann durch die Buchhandlung Gebr. van Cleef in 's Gravenhage gegen Bezahlung bejogen werden. Nähere Auktkunft erteilt u a. der Arron⸗ diffsementeingenieur Jolles in Rotterdam. (Nederlandsche Staats-
courant)
Der Bau einer Straßenbahn in Vlaardingen Nieder lande) wird geplant. Nähere Auskunft dürfte das dortige Gemeente⸗
bestuur geben können.
Der Bau einer Eisenbahn zwischen Tiel und Culem— borg (Niederlande) ist in Aussicht genommen. Näheres . fahlen durch Ingenieur T. Schotel in Rotterdam. (Commercia Intelligence.) ö
ĩ ̃ iner Hei Ventilations⸗
Die In stallation einer Heizungs- und Ven anlage für das neue Schulgebäude in Schaerbeek (bei Brüssel) soll am 5. Mai 1905, Vormittags 11 Uhr, im Hotel com. muna vergeben werden. Kaution: 2000 Fr, Frist für die e administration communale zu richtenden Angebote: 4. fit Mittags 12 Uhr. (Moniteur des Intéréts Matsériels.
f ĩ ĩ ĩ Der Hafen von Oeffentliche Arbeiten in Montenegro. ber * ; Pristan elt ß wird demnächst nach dem vom Marine ba uunter . nehmer Segnie in Spalato ausgearbeiteten Plan aue gestattzt werden. Kostenanschlag: 700 000 Lire. Die vom Hafen don Pristan aus.
1905.
Konkurse im Auslande. Rumänien.
Schluß der Verifizierung am
Anmeldung der
Handelsgericht Name des Falliten dert hegen
If ov 1
Maier Rosenstein, 2/15. April 9. 22. April Strada Baratiec 29 1905 1905.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks ; an der Ruhr und in Oberschlesien. 2 w sind am 8. d. M. gestellt 18028, nicht recht- itig geste agen. ö 2 Oberschlesien sind am 7. d. M. gestellt 6019, nicht recht- zeitig gestellt 44 Wagen.
Der Zentralverband deutscher Industrieller, Berlin, beruft zum 5. Mai den Ausschuß und seine Delegierten⸗ versammlung nach Berlin ein. Auf der , . der Dele⸗ tertenversammlung steht unter anderem der Bericht des Geschäfts. , über die wirtschaftlichen und sozialen Ereignisse der letzten Monate, wobei auch die neuen Handelsverträge und ihre Einwirkung auf die Industrie und der Ausstand der Bergarbeiter zur Erörterung kommen werden, sowie die Stellungnahme des Zentralverbandes zu den Bestrehungen, eine gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit erwachsener Frauen auf zehn Stunden herbeizuführen. . . — In der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Stettiner Maschinenbauanstalt und Schiffswerft, Vulean‘, AG., wurde, laut Meldung des W. T. B.“, beschlossen, der Generalver⸗ sammlung die a,. einer Dividende von 14 0½. für 1904 zur Genehmigung vorzuschlagen. gan Vork, 8. April. (W. T. B) In der vergangenen Woche wurden 4000 Dollers Gold und 363 000 Dollars Silber ausgeführt; eingeführt wurden 72 000 Dollars Gold und 216 600 Dollars Silber. . New York, 8. April, (W. T. B.) Der Wert der in der vergangenen Woche . Waren betrug 17 So0 000 Doll. egen 13 260 000 Doll. in der Vorwoche, davon für Stoffe 3 050 000 oll. gegen 3 040 000 Doll. in der Vorwoche.
Die Preignotierungen vom Berliner Produktenmarkt sowie die vom Königlichen Poltzeipräsidium ermittelten Marktvreise in Berlin befinden sich in der Börsenbeilage.
Berlin, 8. Arril. Bericht über Speisefette von Gehr. Gause. Butter: Die großen n g feinster Butter konnten nicht geräumt werden, und da die sehr billigen Angebote feinster dänischer Butter auf den Markt drückten, mußten die Preise weichen. In rufsischer und sibirischer Meiereibutter war lebhaftes Geschäft, die Preise halten sich immer noch hoch. Die heutigen Notierungen sind: Hof. und Genossenschaftsbutter 12 Qualität 115 bis 119 , fa Qualität 113 bis 117 69 — Schmalr: Der Mangel an fett. reichen Schweinen in Deutschland erhält einen fortgesetzt lebhaften Begehr nach Schmalz. Das Angebot in disponihler Ware ist klein, und' dieselbe findet schlanken Absatz. Auch noch schwimmende Partien wurden mit Aufgeld lebhaft gekauft. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 445 bis 45 S, amerlkanisches Tafelschmalz (Borussia) 453 M, Berliner Stadtschmalz (Krone) 46 „, Berliner Bratenschmall (Kornblume) 48 M, in Tierces bis 2 M — Speck: Absatz unverändert gut.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviebmarkt vom 58. April 1905. Zum Verkauf standen 4592 Rinder, 711 Kälber, 9931 Schafe, 10 311 Schweine. Maxkt⸗ preise nach den Ermittelungen der Preisfesthe zunge kommi sion; Bezahlt wurden für 0p hend oder 50 Kg Schlachtgewicht in Mark
ejw. für 1 Pfund in : . . e, , . baren I) vollfleischig, ausgemãstet, böchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre alt, 69 bis 73 ; 2) junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 65 bis 68 * 3) mäßig genährte junge und gut genährte ältere 63 bis 64 ; 4 gering genäbrte jeden Alters 58 bis 62 6 — Bullen: I) voll- Hifi öchsten Schlachtwerts 65 bis 68 „; 2) mäßig genãhrte längere und gut genährte ältere 63 bis 64 ; 3) gering genãhrte S6 bis 623 M½ — Färfen und Kühe; I) a. vollfleischige ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwerts — bis — **; b. ve lfleischlge, anz, gemästete Kühe höchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre alt, 60 bis 62 ις; 2) ältere ausgemästete Kühe und weniger gut entwigelte jüngere Kühe und Färsen 58 bis 59 nA; 3) mäßig genährte Färsen und' Kühe 53 bis 57 M; 4) gering genährte Färsen und Kübe 47 big 51 ; .
Kälber: I) feinste Mastkälber (Vollmilchmast) und beste Saug⸗ kälber 81 bis 85 M; 2) mittlere Mastkälber und gute Sauglalber 72 bis 78 S; 3) geringe . 56 bis 66 Æ ; 4) ältere gering
ährte Kälber (Fresser) 52 bis 60 4 . oer , 63 1 . tlaͤmmer und jüngere Masthammel 66 bis 68 ** 2) ältere Masthammel 56 bis 62 M; 3) mäßig genährte Sammel and Schafe (Merischafe) 50 bis 54 Æ; ) Holsteiner Niederungẽ· schafe = bis — M. auch pro 109 Pfund Lebendgewicht — bis —
Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (eder 80 kg) mit oö /o Taraabjug: I) vollfleischige, kernige Schweine feinerer Rassen und deren Kreuzungen, höchstens 16 Jahre alt:; 3 im Gewicht don 220 bis 2580 Pfund 65 bis — 4 b. über 2530 Pfund lebend (Käser — bis — M; Y fleischige Schweine 65 bis 64 M; gering 3 59 biz 62 A; Sauen und Eber 61 bis —
gehende Eisenbabn soll ebenso wie der Hafen binnen w fertiggestellt und bis zum Skutarisee geführt e, ., 8 werden von einem italienischen Fensortium, aus ga br. R zeste
reichischer Zentral⸗Anzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.
i i i ? dreisausschreiben, ru. Ein internationales Prei iben . die Errichtung eines Denkmals i Ebren des
Augnst 1905 von dem
erlaffen worden. Entwürfe werden bis zum 31. ne n ommen.
Ministerium des Innern in Lima ent Officiel du Commerce.)
auf der Matarieh⸗Eisenbabn soll von der äsvptischen Regie. rung riet sein un
Auch Matarieh · Dase.
(Phe Electrical Engineer.)
Generals Joss de San Martin, ist von der reruanischen Regierung (Uoniteur gelb 301 51. * und weiß Ia. 331 — 34 Æ, do. eng 39 Aegypten. Die Einfübrung des elektrischen Betriebs und Schlesische 41 = 42 A. Welzenstrke Neinst 37 — 38 *, großft.
d die Ausschreibung dieser Arbeiten bedoꝛrstehen. t die Rede von dem Bau einer Babn von Kairo nach der
138 weiße Bobnen 31— 32 * ungarische Bohnen 28 — 30 , 3 5 große Linsen 37-44 Æ, mitten
Berlin, 8. April. Wochenbericht für Stärke Staärte⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Mar Sahert kv. Die Tendenz für Kartoffel fabrikate bleibt fest, das Geschäft hält sich in engen Grenzen. Es sind ju notieren: La. Kartoffelstärke 274 — 281 * 12 Kartoffel mehl
27 — 286 M II. Kartoffelmehl 23 — 25 , feuchte Kartoffelstärke,
Frachtwarität Frankfurt a. D. I6,40 M, gelber Sirup 31—3 1 „, —— zy r e; Exportsirup 3356— 335 *, Kartoffel jucker , eg ö. te 1 ,, co 2» 4 . eur 42 - 42 ‚ ex
couleur 42 - 43 Æ, Biercou , . 3 = . Nei zstärke (Strablen.) 17-45 A, do. Stücken.) 7. 1 , . . Ja. Maisstãrke 32—- 33 Æ. Vittoria. bsen 17—23 A, ocherbsen 18—·24 4A, Urne 5 8 22 , Futtererbsen Is = 1I6 AÆ, inl. weiße Bohnen 39 bis
S er 1