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Ansicht der Untersuchungekommisston fran das Beweisergebnis ö
bewilligt werden. Die Höhe und Dauer dieser Unterstützun⸗ . dem nere Falle der Vorstand des Vateinon ien, 1 nterstützung kann auch auf die Eltern eines ,, an werden, wenn das betreffende Vereinsmitglied der z ui. In dem Falle e, , ist als erwiesen anzu= ,, 87. 1
nehmen, daß sein Lehrhauer sowie die Lehrhauer ö ; — ĩ Die Verwaltung des Unterstützungsvereins geschi der beiden benachbarten Betriebe während einer Bors n ier geschieht duih n
Tage andauernden Spülperiode die Förder⸗ . wagen durch die bis ungefähr Schienenoberkante Der Vorstand besteht aus 8 Mitgliedern und ebensobielen ein mit Wasser angefüllten Förderstrecken haben fahren dertretern. . müssen, weil die Förderstrecken nach dem Brems⸗ berge kin ansteigen. Die für die Schlepper hier- durch herbeigeführte Unzuträglichkeit findet eine gewisse Entschuldigung darin, dp es sich um den i
. ö Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 13. April 1905. Amtliches.
Angegebene
Gegenstand Beweismittel
Bewelserhebung ist der Beschwerden . 1
erfolgt dur
Zu Punkt 2: eugenvernehmung. Unregelmäßigkeiten beim nn ? Spül versatz.
Den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie z Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter ernennt der P ebm des Gruben vorstandes der Zeche; die übrigen 4 Mitglieder oft 3 standes und deren Stellvertreter wählt die Belegschaft, um n Deutsches Reich. e r — . 4 Ft lerer, 66. die liel ; eschäftigten Arbeiter, Dandwerker, aschinenwarter, chüter n Uebersicht
Kuähesen inf rleBeschnerne ssofemn Male be. die bm genc3 Varständsmitglieder und, Wen Stell ertretet uh der Ausprägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende März 1905.
mündet zu erachten, als nach Ansicht der Kommisston in der rube beschäftigten Personen gewählt. . der Betriebsleitung nicht rechtzeitig für 88. ,, bas ¶Gtreichen e. hicht 6 une chtfertigt mindestens 5 Jahre lang ohne Unterbrechung auf der hiesiy * k ,, sind; wählbar zu , , . e tand . Zu Punkt 7: Vernehmung des Sattlers Das Verfahren bei der Auslohnung des Sattlers n 4 Lin ick 6 ercchtigte alieder der
Unregelmäßigkeiten bei Wilh. Greschat und Greschat ist insofern als unrichtig zu bezeichnen, ;
der Lohnzahlung. Einsichtnahme in sein als Greschat, weil er mit bergmännischen Arbeiten Lohnbuch; im übrigen dauernd auf der Zeche beschaäͤftigt und Mitglied Angaben der Beleg⸗ der Knappschaft war, als zur Belegschaft der Zeche schaftsvertreter. gehörig anzusehen und deshalb der Arbeitsordnung
ersten Schlemmversuch in Flöz Wiehagen handelte, der alsbald verbessert worden ist. Im Falle
Goldmünzen Silber münzen Nickelmünzen Kupfer münzen
Doppel ; nnf⸗ Zwei⸗ Ein⸗ Fünfzig Zehn⸗ trerer Kronen Phet, makitick. maärhflicke marhstict v la. rene fe
16. 16. 46. 16 6. * .
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Hiervon auf Zwei⸗
Ein⸗ pfennigstücke pfennigstũcke .
Monat März 1805 sind geprägt worden in: ginf⸗ ) Im 5 fed lade
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§ 9. Dailin -
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettels, und sind Riznz München J J ehr
Personen gewählt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. . J ö. 3. Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches durch die dan n Stuttg kö JJ ,
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Zu Punkt 6: Gestellung? von Reserve⸗ lampen.
Zu Punkt h: Lieferung von Schienen zum Grubenaußbau.
.
Einrichtung der Wasch— kaue.
Zu Punkt 3; Ueber die Verwaltung der Unterstützungs kasse.
Zu Punkt 4: Bezug von Deputatkohlen.
Zeugenvernehmung.
Anhörung der Beleg schafts und der Zechen⸗ vertretung. —
Zu Punkt 8: Wie vorher.
Wie vorher.
der Zeche unterstellt war. Die Lohnauszahlung mußte daher nach 5 19 der Arbeitsordnung auf der Zeche an ihn persönlich erfolgen und ihm zu diesem Zwecke bei der Lohnzahlung das, Lohnbuch ausgehändigt werden.
Hervorzuheben ist jedoch, daß er selbst sich zu⸗ gestandenermaßen weder fiber das Verfahren bei der Löhnung noch über die Höhe des Lohnes be⸗ schwert gefühlt hat.
Die sonstigen Klagen über das Lohnverfahren erstrecken sich auf Beginn und Dauer der Lohn- zahlung. In erster Beziehung erscheint der Wunsch der Nachtschichter, ihren Lohn möglichst im Anschluß an die verfahrene Schicht zu empfangen, berechtigt. In zweiter Linie ist für die Frühschichter die lange Dauer der Löhnung als Uebelstand anzuerkennen.
Die seitens der Zechenverwaltung vorgebrachten Gegengründe können nicht für so erheblich erachtet werden, daß nicht eine Besserung dieser Uebelstände im Interesse der Arbeiter zu ermöglichen sein wird.
Hinsichtlich der Lampengestellung ist das geübte Ver ⸗
fahren der Zechenverwaltung, wonach den einzelnen Kameradschasten auferlegt wurde, je eine Reserve⸗ lampe selbst mitzunehmen, als eine unberechtigte Forderung anzusehen, da die Hauer in der Regel auf manchmal beschwerlichen Anfahrwegen schon Gezähe, Holz und dergl. mit zur Arbeitsstelle nehmen müssen.
Diese Maßnahme muß auch im SLinblick auf die Vorschrift des 8 45 der Bergpoliseiverordnung vom 12. Dezember 1909 als überflüssig erachtet werden, da hiernach in jeder Steigerabteilung Ersatzlampen an geeigneten Punkten in ausreichender Zabl vorrätig zu halten sind.
Ob dieser Vorschrift seitens der Zechenderwaltung genügt worden ist, hat durch das beigebrachte Beweis⸗
material nicht aufgeklärt werden können.
Die über die Lagerung und Sortierung der Schienen
vorgebrachten Beschwerden finden ihre Erklärung
in der schnellen Entwicklung des eisernen Ausbaus.
Da aber nach eigener Angabe der Belegschafts⸗
vertreter die Zechenrerwaltung seit erhaltener
Kenntnis bestrebt ist, das Verfahren zu verbessern,
so darf der Beschwerdepunkt damit als erledigt
Aangesehen werden.
Die Beschwerde wegen des Raummangels in der
Waschkaue, welche teils in der engen Bebauung des Zechenplatzes, teils in der nach und nach erfolgten Vergrößerung der Belegschaft ihre Er⸗ klärung findet, ist durch den von dem Zechenvertreter in Aussicht gestellten baldigen Umbau der Tages⸗
Aanlagen ebenfalls als erledigt anzusehen.
Die schließlich noch vorgebrachten Wünsche bezüglich der Unterstützungskasse war die Kommission nicht in der Lage, ihrer Beurteilung zu unterwerfen, weil die Unterstützungskasse eine von der Zechen verwaltung getrennte selbständige Kasseneinrichtung ist, die ihre Beschlüsse durch einen eigenen Vor⸗ stand faßt. Infolgedessen mußten auch die beiden Beschwerdefälle Gries und Hahn aus der Beur—
teilung ausscheiden.
Der Wunsch der Arbeitervertreter auf Verkürzung der Fristen für den Bezug von Deputatkohlen muß als eine freiwillige Leistung der Zechenverwaltung deren Ermessen überlassen bleiben und scheidet daher aus dem Urteilsspruch der Kommission eben⸗ falls aus. ö
Pommer.
w. o. Werth. Balz.
Anlage.
Satzungen für den Unterstützungsverein der Steinkohlen— zeche ver. Sälzer C Neuack zu Essen.
§1.
Der Unterstützungsberein hat den Zweck den Belegschaftsmitgliedern der Zeche ver. Säljer K Neuack oder deren Angehörigen in Krankheits⸗ oder Notfällen eine Unterstützung zu gewähren.
§ 2. Jedes Belegschaftsmitglied ist Mitglied des Unterstützungsvereins; mit dem Ausscheiden aus der Belegschaft hört der Betreffende auf, Mitglied des Vereins zu sein.
§ 3.
. Den Grundstock des Vereinsvermögens bildet das Vermögen des bisherigen n e, , . der Zeche ver. Sälzer & Neuack, welches auf den neuen Verein übergeht.
Die Einkünfte des Vereins bestehen aus; 1) den regelmäßigen Beiträgen der Mitglieder (3 3 pro Monat), 2) den bei der Löhnung überschießenden, nicht durch 10 teil- baren Pfennigbeträgen, 3 den Beiträgen der Gewerkschaft (in gleicher Höhe zu 1 u. 2), 4 den eingezogenen Ordnungẽstrafgeldbeträgen, 5) etwaigen freiwilligen Geschenken,
6) den für vernullte Wagen geleisteten Zahlungen der Ge⸗ werkschaft, 7) den Zinsen des vorhandenen Barbestandes (50.
Die Mitglieder zahlen als regelmäßigen Beitrag 5 pro Monat; die Gewerkschaft zahlt den gleichen Beitrag, den die Mitglieder gemãß I und 2 vorstehend aufbringen, monatlich in die Vereinskasse.
Die Beiträge der Mitglieder werden bei den regelmäßigen Aus⸗ lohnungen der Zeche durch Abhalten von dem verdienten Lohn und durch Eintragen in die Lohnlisten eingezogen.
§ 4. Die Ausgaben des Vereins bestehen in: I) außerordentlichen Unterstützungen, ?) fortlaufenden Unterstũtzungen.
§ 5.
Außerordentliche Unterstũtzungen erhalten die Mitglieder, die infolge
von Krankbeit längere Zeit außer Verdienst, oder durch sonstige Ver⸗ anlassungen unverschuldet in Not geraten sind. Der Vorstand des Vereins bestimmt jedesmal die oh der zu zahlenden Unterstützung nach Maßgabe der vorliegenden Verhältnisse.
§ 6. Soweit die Mittel des Vereins reichen, können auch einmalige oder regelmäßige Unterstützungen an diejenigen Mitglieder des Vereins,
Wahlvorstehers zu ziehen ist. § 10.
Der Vorstand wird für eine Dauer von 4 Jahren heril Nach 2 Jahren scheiden 2 von den Arbeitern gewählte Voanmmn mitglieder und die Stellvertreter derselben aus; nach 2 wan Jahren die übrigen. Die Ausscheidenden werden durch dez g bestimmt. Wiederwahl ist zulässig. .
Bei Verhinderung eines Vorstandemitgliedes tritt dessen 6 vertreter in Tätigkeit., ;
Dasselbe gilt bezüglich des Ausscheidens und der Stellberhehm für die von dem Vyorsitzenden des Grubenvorstandes einma Vorstandsmitglieder. Dieselben gelten nach ihrem Ausscheihen wieder ernannt, wenn von dem Vorsitzenden des Grubendorsmng nicht ausdrücklich eine andere Bestimmung getroffen wird.
§ 11.
Durch Austritt aus dem Dienste der Zeche erlischt selbhhen die Eigenschaft als Vorstande mitglied oder Stellvertreter. Vonsmn mitglieder oder Stellvertreter, welche sich des Ehrenamtes umithj verhalten, können durch Beschluß des Vorstandes ihres Amtes ahn werden. Bei eintretender Vakanz innerhalb der zwischa n regelmäßigen Wahlperioden liegenden Zeit ergänzt sich der Ann durch Kooptation.
§ 12.
Der Vorstand versammelt sich regelmäßig am letzten enn der Kalendermonate und sonst, so oft als die Erledigung von amm geschaften dies nach dem Ermessen des Vorsitzenden erheisct n sedech innerhalb 8 Tagen zusammentreten, wenn drei Vonsnk, mitglieder dies beantragen.
Die Einladungen zu Versammlungen erläßt der Vorsitzende ke dessen Stellvertreter in geeigneter Weise.
S§ 13.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn außer dem Vorstzen oder dessen Stellvertreter 4 Vorstandsmitglieder oder deren Sg vertreter in der Sitzung anwesend sind. Die Beschlüsse werden Stimmenmehrheit gefaßt; bei timmengleichheit entscheidet jeweilige Vorßitzende. Alle gefaßten Beschlüsse sind in ein Pratsh buch einzutragen und müssen von dem De , g, und je e ernannten und eirem gewählten Mitglied unterschrieben werden.
§ 14.
Gesuche um Eewährung einer Unterstützung sind bei ch Vorstandesmitgliede schriftlich oder mündlich anzubringen. betreffende Voistandsmitglied hat sich nach den Verhältnisse Antragstellers möglichst eingehend zu erkundigen und übermittel Gefuch alsdann dem Vorsißenden; dasselbe gelangt in der nit Sitzung des Vorstandes zur Verhandlung.
§ 15.
Anweisungen auf Zahlung von Unterstützungsbeträgen sin dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und von einem Vorstn mitgliede zu unterschreiben.
§ 16.
Säljer C Reuack. Die regelmäßigen Einnabmen ergeben sch den Lohnpapieren der Zeche, außerordentliche Einnahmen werden? besondere Anweisung des Vorstandes belegt.
§ 17. 4 Der disponible Barbestand der Vereins kasse wird bern
Geidbestandes mit dem Grubenvorstande. 2
Durch regelmäßige monatliche Zuwendungen bon mme 25 0 soll der Barbestand allmählich auf 6 10009 gebracht vn Der auf diese Weise angesammelte Reservefonds darf nur in eines von dem Vorstande anerkannten Notstandes angegriffen Pa wenn mindestens 6 Vorstandsmitglieder dafür stimmen.
§ 18.
Nach Ablauf eines jeden Vierteljahres hat der Vorsizen Vereingvorstand in der Sitzung einen kurzen Bericht über *r Laufe des betreffenden Vierteljahres stattgehabten Einnahme Ausgaben der Vereinskasse zu erstatten. P
Am Schlusse des Kalenderjahres ist ein Auszug aus der rechnung, aus welchem Einnahmen und Ausgaben ersichtlich snn Aushang zur Kenntnis der Belegschaft zu bringen.
§ 19.
Aenderungen der Satzungen können auf Grund eine? Vorstande des Unterstützungsbereins mit mindestens 6 Stn faßten Beschlusses, jedoch nur mit Zustimmung des Grubendenß der Zeche ver. Saler & Neuack, vorgenommen werden.
S5 20. . u
Sollte aus irgendwelcher Veranlassung die Auflõsung stützungsvereins erfolgen, so bleibt der Vorstand nod. KWirkfamkeit, als Vereinsvermögen vorhanden ist. Der wn. nnr fft nach Maßgabe der S§5 5 und 6 vorliegender Satzungen 2 stützung von Arbeitern und Invaliden der Zeche und deren 2. zu verwenden. Der von den Mitgliedern ernannte Teil a n ergänzt sich für diese Zeit seiner Wirksamkeit nice * Roopfation aus der Jahl der früheren Vereinsmitglieder Ernennung seitens des Vorsitzenden des Grubenvor andes.
Genehmigt Essen, den 30. März 1894. Der Grubenvorstand: Jacobi. Hoff mann.
Gußmann.
Klüpfel. Fitting.
welche ohne . Verschulden im Dienste der biesigen Zeche arbeits⸗ unfähig geworden sind oder werden, bezw. deren Witwen und Kinder,
Die Vereinskasse führt der Rechnungsführer der Zech
angelegt. Der Vereinsvorsiand vereinbart die Art der Anlegun
5 gos 80 1635 360 763 9
181616828
Hamburg Summe 1.
Y Vorher waren geprägt?). ) Gesamtausprãgung
12 223 860
303 M obo ] S820 60 8d 1699 3 4606 130 20 16 126 920
2938 850 19 . 4191 4 2 308 013
202 939 J35 226 893 354
1450 246 230 615 884 77748 975
13 688 48 513 835 20 23 847 514 6 413 0953786 10424257
26.
22 650 1090 89 575 151 400 82 825
Vi sd To ö b. Vd s d ö di T D F d I . 916
TD TJ dv 7 VVT FN TT? d d N Vvᷓ 218 421 50 273519 269224 1624
122128
3 Hlervon sind wieder eingezogen 5) Bleiben ö
.
18 265 6 80 3 38018283 86410845 61 10436 321
i W d r dd 4052 113 370
747 904 860 .
) Vergl. den Reichdanzeiger vom 10. März 1905, Nr. 60.
Berlin, den 12. April 1905.
Hauptbuchhalterei des Reichsschatzamts. Biester.
* D sõõ J dd di . FSR ö bös Tv
T Is 7h, 5 IG 7 5s, 87 M
Per sonalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. Evangelische Militärgeistliche.
22. März. Heise, Kadettenbauspfarrer in Bensberg, in eine Div. Pfarrstelle, Br. Coste, Div, Pfarrer von der 29. Div. in Celle, als Kadettenhauspfarrer nach Bengaberg, Lgose, Div. Pfarrer von der 365. Div. in Dieuze, zur 20. Div. nach Celle, Dr. Schubert, Milstärhilfsgeistlicher von der 6. Div. in Spandau, in gleicher Figenschaft zur 30. Div. nach Dieuze, — jum 1. April d. J. versetzt.
Beamte der Militärjustizverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 3. April. Dr. Sflan der, Dietz, Kriegsgerichtsräte von der 28. Div. mit dem Ämtssitz in Rastatt beiw. von der 7. Div., zum 1. Juni 1905 gegenseitig versetzt.
Beamte der Militärverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegsministerium s. 17. Sep- tember. Dr. Gindler, wissenschaftlicher Hilfelehrer am König—⸗ jchen Luisengymnasium in Berlin, unter Ueberweisung an das Kabettenhaus in Köslin zum Oberlehrer des Kadettenkorps vom J. April 1905 ab ernannt. .
. Oktober. Dr. Reblin, Professor am Kadettenhause in Wahlstatt, Dr. Ham el, Oberlehrer am Kadettenhause in Bens- berg, — auf ihren Antrag zum 1. April 1905 aus dem Dienst des Kadettenkorps entlassen.
15. Okt ober. Dr. Herold, Oberlehrer am Kadettenhause in Orarienstein, auf seinen Antrag zum 1. April 1965 aus dem Dienst des Kadettenkorps entlassen. . .
4. De zember. Dr. Müller, wissenschaftlicher Hilfslehrer an der Hauptkadettenanstalt, unter Ueberweisung an das Kadettenhaus in . zum Oberlehrer des Kadettenkorps vom 1. April 1905 ab ernannt.
27. Januar. Matthes, Oberlehrer am Kadettenhause in Naumburg a. S., auf seinen Antrag zum 1. April 1905 aus dem Dienst des Kadettenkorps entlassen.
17. Februar. Gruß, wissenschaftlicher Lebrer an der gehobenen städtischen Bürgerschule in Kalbe a. S., unter Ueberweisung an das Kadettenhaus in Naumburg a. S. zum Oberlehrer des Kadettenkorps bom 1. April 1995 ab ernannt.
6. März. Schmidt, Garn. Verwalt. Insp. auf dem Truppen ⸗ übungsplatz Hammerstein, Stange, Garn. Verwalt. Insp. auf dem Truppenübungsplatz Gruppe, — gegenseitig versetzt.
S. Mär j. aum ert, Rechnungsrat, Garn. Verwalt. Direktor in Insterburg, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand ver— . k Garn. Verwalt. Oberinsp. in Tilsit, nach Inster⸗ urg versetzt.
23. März. Schwark, Garn. Verwalt. Kontrolleur in Oppeln, als Garn. Verwalt. Insp. nach Stendal, Köhler, Garn. Verwalt. Kontrolleur in Mülhaufen i. E, als Garn. Verwalt. Insp. nach Hörter, Seeber, Garn. Verwalt. Kontrolleur in Wiesbaden, als Garn. Verwalt. Insp. nach Jena, Gehrig, Garn. Verwalt. Kontrolleur in Dledenhofen, als Garn. Verwalt. Insp. nach ECisenach, Reichert, Garn. Verwalt. Kontrolleur in Hammerstein, als Garn. Verwalt. Insp. nach Arolsen, Jos 6, Garn. Verwalt. Kontrolleur auf dem Art. Schießplatz Wahn, auf den Truppen. Übungsplatz Hammerstein, Pifre ment, Garn. Verwalt. Kontrolleur in Osterode, nach Wiesbaden, Gärtner, Kaserneninsp. in Schöneberg, nach Diedenhofen, Broese, Kaserneninsp. in Karlsruhe, als Kontrolleführer auf Probe nach Oppeln, Möller, Kasernen= inspektor in Berlin, als Kontrolleführer auf Probe nach Schöneberg, Kurschat, Kaserneninspektor in Danzig, als Kontrolle⸗ ührer . Probe nach Osterode, Seiden zahl, Kaserneninsp. in Cöln, als Kontrollefübrer auf robe nach Wahn, Nabakowski, Kaserneninsp. in Königsberg, als Kontrolleführer auf Probe nach Lötzen, Siiede, Kaserneninsp. in Erfurt, nach . Pr, opf,
ausinsp. bei der Hauptkadettenanstalt, als Kaserneninsp. nach Erfurt, eugebauer, Kaferneninsp. in Brandenburg a. O, als Hausinsp. w ,, . Schultz, Kaserneninsp. in Danzig, nach porn, — versetzt.
24 März. dig g öder, Pfarramtekandidat und wissenschaftlicher Ri fe fehr am Kadettenhause in Wahlstatt, zum Oberlehrer des
adettenkorps vom 1. April 1905 ab ernannt.
27. März. Strack, Intend. Kanzlist von der Intend, des L mim zum 1. Jall 1go5 zu der Intend. des Gardekorps
göniglich Bayerische Armee. . München, 10. April. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Heine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs, Bavern erweser, haben Sich Allerhöchst bewogen gefunden, nachstehende Dersonaseranderungen Allergnädigst zu verfügen;: a. bei den Offizieren Id sehnrichen am J. d. M. ben Major a. D. Scheurer unter z tlelhung des Charakters als Obersilt, jur Disp. zu stellen; am ö dr M. dem Haupim. Vzli heim Siabe des 8 Feldart. Negte, vom n n d. J. ab Urlaub ohne Gehalt auf ein Jahr zu bewilligen; gef . d. M. in Genehmigung ihrer Abschiedegesuche mit der glichen Pension zur Bisp. zu slellen: den Gen. Lt. Ritter v. bärtm nn, Kommandeur der 3. Div., unter J , . Groß⸗ ujegß des Milltärverdienstordeng, die Generalmajore Straßner,
Kommandeur der 4. Feldart. Brig, diesen unter Verleihung des Großkomturkreuzes des Militärverdienstordens, und Kronberger, Kommandanten der Festung Germersheim; mit der gesetzlichen Pension zur Disp. zu stellen: die Majore Baumeister, Bats. Kommandeur im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, diesen unter Verleihung des Ritterkreuzes erster Klasse des Militärverdienstordens, und Meß, Platzmajor in Augsburg, beide mit der Erlaubnis zum Fort⸗ tragen der bisherigen Uniform mit den ,, ,, . Abzeichen; den Abschied mit der gesetzlichen Pension zu bewilligen; dem Oberstlt. Höl nle. Stabsoffizier beim Bekleidungsamt II. Armeekorps, und dem Major Bärn klau, Platzmajor in Ingolstadt, beiden mit der Erlaubnis zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen; den Abschied unter Fortgewährung der Pension zu bewilligen: dem Oberstlt. z. D. v. Kir schbaum, Vorstand des Art. Depots Würzburg, und dem Major z. D. De ngler, Vorstand des Art. Depots Ingolstadt, beiden mit der Erlaubnis zum Fort— tragen der bisherigen Uniform, den Oberstlts. z. D. Ade, Komman— deur des Landw. Bezirks Dillingen, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 5. Inf. Regts. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Dütsch, Kommandeur des Landw. Bezirks Mindelheim, mit der Erlaubniöt zum Tragen der Uniform des 4. Inf. Regts. König Wilhelm von Württemberg und Frhrn. Reichlin v. Meldegg, Kommandeur des Landw. Bezirkg Kissingen, mit der Erlaubnig zum Tragen der Uniform des g. Inf. Regts. Wrede, dem Major z. D. Pom mrenke, Bezirksoffizier beim Bezirks⸗ kommando Bamberg, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 14. Inf. Regts. Hartmann, sämtlichen mit den für Verabschiedete vorgeschrlebenen Abzeichen; den erbetenen Abschied zu bewilligen: dem Rittm. Fürsten v. Thurn u, Taxis à lu suite der Armee; zur Res. zu beurlauben: den Fähnr. Gehm des H. Feldart. Regts. König Alfons XIII. von Spanien; zu ernennen: zum kommandierenden Gen. des III. Armeekorps den Gen. Lt. Frhrn. v. u. zu der Tann⸗ Rathsamhausen, Kommandeur der 5. Div., unter Beförderung zum Gen. der Inf. (IN), zum Kommandeur der 3. Div. den Gen. Major Lobenhoffer (2), Kommandeur der 6. Feldart. Brig, zum Kommandeur der 5. Div. den Gen. Major Inama v. Sternegg (I), Kommandeur der 11. Inf. Brig, beide unter Beförderung zu Gen. Lts., zum Kommandeur der 6. . Brig. den Gen. Major Frhrn. v. Horn, Abteil. Chef im Generalstabe, zum Kommandeur der 9. Inf. Brig. den Obersten Fasbender (), Kommandeur des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, zum Kommandeur der 4. Feldart. Brig. den Obersten Görtz (2), Kommandeur des 5. Feldart. Regts. König Alfons XIII. von Spanien, jum Kommandanten der Festung Germersheim den Wbersten Halder (1), Kommandeur des 3. Feldart. Regts. Königin⸗Mutter, diese unter Beförderung zu Gen. Majoren. zum Kommandeur des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern den Oberstlt. Abt beim Stabe des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand unter Beförderung zum Dbersten (I), zum Kommandeur des 1. Feldart. Regts. Prinz ⸗Regent Luitpold den Oberstlt. Dam boer, Abteil. Kommandeur im J. Feldart. Regt. König, jum Kommandeur des 3. Feldart. Regis. Königin, Mutter den Obersten Denk, Abteil, Cbef im Kriegsministerium, diesen unter Verleihung des Ritterkreuzes des Verdienstordens der Baverischen Krone, um Kommandeur des 5. Feldart. Regts. König Alfons XIII. von Spanien den Oberstlt. Deß loch, Abteil. Kommandeur im 3. Feldart. Regt. Königin Mutter, zum Abteil. Chef im Kriegsministerium den Oberstlt. Seither des Kriegsministeriums, zum Abteil. Chef im Generalstabe den Oberstlt. Höhn, Abteil. Kommandeur im 9. Feldart. Regt. zum Bats. Kommandeur im 19. Inf. Regt. Prinz Ludwig den Major Klob des 15. Inf. Regts. König Georg von Sachsen, zum Batgz. Kommandeur im 21. Inf. Regt. den Major Jäger des 11. Inf. Regts. von der Tann, zu Bezirkskommandeuren die Majore z. D. Croissant beim Bezirks. kommando Villingen, Walch beim Bezirkskommando Mindelheim und Endres beim Bejirtskommando Kifsingen, zum Vorstand des Art. Depots Ingolstadt den Major z. D. Mär klstetter, zum Vorstand des Art. Depots Würzburg den Major z. D. Reck, jum Bezirkzoffizier beim Bezirkékommando Bamberg den Hauptm. Dürr, Komp. Chef im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz 2 don Desterreich, unter Stellung zur Disp. mit der gesetzlichen Venston; zu versetzen: den Gen. Major und Brig. Kommandeur Fischer von der F. Inf. Brig zur 11. Inf. Brig, den Oberstlt. Müller, Baits. Kommandeur im 21. Inf. Regt, zum Stabe des 18. Inf. JRegts Prinz Ludwig Ferdinand; zu befördern: zum Gen. Major 3) den Obersten Ritter u. Edlen v. Rauscher auf Wegg unter Ent hebung von der Stelle als Kommandeur des 1. eldart. Regts. Prinz⸗ Regent Luitpold; zu verleihen: dem Oberstlt. See⸗ , . der Insp. der Technischen Institute den . und die Gebührniffe nes Regts. Kommandeurs; zur Disp. zu tellen: den Major a. D. Rock. b. bei den Beamten der Militãr⸗; verwaltung: am 7. d. M. den Kaserneninsp— auf Probe Augustin Adrian zum Kaserneninsp. bei der Garn. Verwalt. Neuburg a. D. zu ernennen; am 8. d. M. ju versetzen; den Korpestabsveterinãr Hochstetter vom 1. Schweren Nelierregt., Prinz Karl von Bavern zum Generalkommando J. Armeekorps, den Stabe veterinät Dr. Sigl vom 3. Feldart. Regt. Königin. Mutter zum 1. Schweren Reiterregt. Prinz Karl von Bayern, den Veterinär Sippel vom 10. Feldart.
Regt. um 3. Feldart. Regt. Königin. Mutter.
Zu Unterveterinären des Friedensstandes werden ernannt und mit Wahrnehmung offener Veterinärstellen beauftragt: die Unterveterinäre der Res. Franz Kellner (I München) im 10. Feldart. Regt. und Otto Lehner (1 München) im 4. Chev. Regt. König.
An Stelle des Majors Rauchenberger bei der Zentraslstelle des Generalstabes, kommandiert zum Königl. preuß. Großen General⸗ stabe, wird der Major v. Hellingrath bei der Zentralstelle des Generalstabes als ständiges Mitglied der Oberstudien und Exami⸗ nationskommission bestimmt.
Königlich Sächsische Armee.
Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beför derungen und Verfetzungen. Im aktiven Heere. 5. April. Kurzer, Zeugfeldw. bei der Pulverfabrik, unter Versetzung zum Art. Depot Dresden, zum Zeuglt.,, v. Mandelsloh, Feuerwerkslt. beim Fußart. Regt. Nr. 13, zum Feuerwerksoberlt, Zschiegner, Dberfeuerwerker beim Art. Depot Dresden, unter Versetzung zum Ärt. Depot Riesa, zum Feuerwerkslt, — befördert.
Im Sanitätskorps. 5. April. Dr. Troehlich, Stabs« arzt 3. D., unter Verleihung des Charakters als Qberstahsarzt, Fort.
ewährung der gesetzlichen Pension und Erteilung der Erlaubnis zum
. der Uniform der aktiven Sanitätsoffiziere, als diensttuender
Sanitätsoffizier beim Bejirkskommando II Dresden wiederangestellt. Beamte der Militärverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegsministe riums. 1. April. Löffler, Tazarettinsp. in Kamenz, zum Lazarettverwalt. Insp. ernannt.
Kaiserliche Marine.
Offiziere usw. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. 27. März. Wilke, Marinestabsingen. von der 1. Werftdiv, zum Reichsmarineamt versetzt. .
3. April. v. Eickstedt, Kontreadmiral, Vorstand der Kon⸗ struktionsabteil. des Reichsmarineamts, zum Direltor des neu er— richteten Konstruktionsdepartements des Reichsmarineamts ernannt,
Befördert: zu überzähl. Marinestabgingenieuren die Mearine⸗ oberingenieure: Hildebrand von der 2. Werftdiv, Sch lese, Lehrer an der Deckoffizierschule, Diffring von der 1. Werftziv, Ballauff pon der Werft zu Danzig; zu überzähl. Marineingenieuren die Marineingen. Sberaspiranten: Schatzmann, Springe, Berger, Walther, Rath, Eichholtz von' der Marinestation der Ostsee, Curio, Preiß von der Marxinestation der Nordsee. J
5. April. Weniger, Freg. Kapitän, beauftragt mit der Ver⸗ tretung des Direktors der Deckoffizierschule, zum Direktor dieser Schule ernannt.
Befördert: Strome yer, Freg. Kapitän, Direktor der Torpedo werkstatt, zum Kapitän zur See; zu, Freg. Kapitäns die Korv. Kapitäns: Wuthmann, Ausrüstungsdirektor der Werft zu Danzig, Hipper, Kommandeur der 2. Torpedoabteil,, zugleich Chef der 7. Torpedobootsflottille, Schultz, Adjutant bei der Insp. des Torpedowefengz, Hintze, Marineattachs. für die nordischen Reiche; zu Korvettenkaßitaͤns die Kapitänlts. Gr. v. Saurma⸗ Je ltsch, Kommandant M. Kanonenbootes Panther“, 5 OSbernitz, Erster Offizier S. M. großen Kreujers „Fürst Bismarck., Fremerey, Referent beim Art. Versuchskommando, Menger, Instrukteur an Bord S. M. Schulschiffes Mars,, Küsel, Referent beim Art. Versuchskommando; zu Kapitänlts. die Dberlts. zur See: Mönch (Walter) vom Stabe S, M. roßen Kreusers ‚Fürst Bismarck,, Hoffmann vom Stabe 2 M. Küstenpanzerschiffes „Frithlofte, Sach sse, Instrukteur an Bord S. M. kleinen Kreujers Nymphen, v. Tilly, Adiutant beim Reichsmarineamt, Wossidlo von der 2. Marine inspektion, Riedel (Alfred) vom. Stabe S. M. Linienschiffes ne e urg! zu Oberlts. zur See die Lts. zur See: Bieber vom Stabe S. M. Linsenschiffes ‚Kaiser Wilhelm der Große, Frhr. Röder v. Diersburg, Engelking von der 2. Torpedoabteil., Fla renb ach von der Schiffsjungen⸗Div,. Diestel vom Stabe S. M. Kanonenbootes Panther,, Mechlenhurg vom Stabe S. M. Linienschiffes Mecklenburg“, Walter (Erich) vom Stabe
S. M. Kanonenbootes Iltis“. d ; . Abschiedsbewilligungen. 5. April. Auf ihre Gesuche mit der gefetzlichen Pension zur Disp. gestellt. Pa schen (Carl), Kapitän zur See kommandiert zur Dienstleistung als Lebrer an den Blldungsanstalten der Marine. unter Grnennung zum Lehrer an diesen Bildungsanstalten, v, Mittel! staedt, Kapitän zur See zur Verfügung des Chefs der Marinestation der Ostsee, Koch, Freg. Kapitän zur Verfügung des Chefs der Marinestation der Qstsee, unter Verleihung des Charakters als Kapitän zur See, Hu ß, Freg. Kapitän, beauftragt mit Wahr⸗ nehmung der Geschäfte des Navigationsdirektors der Werft zu Wilhelmehapen, unter Ernennung zum Navigationsdirektor dieser Werft, FJannsen, Kapitänleutnant, beauftragt, mit Wahr. nehmung Der Geschäfte des Vorstandes der Hauptstelle für das Wohlfahrtswesen der Arbeiter der Weift zu Kiel, unter Ernennung zum Vorstande dieser Dienststelle. Flichtenhoef er, Kapitän zur See . D., Direktor der Decoffizierschule, auf sein Gesuch von dieser Stellung enthoben unter Verleihung des Charakters als Konter⸗ admiral' Riedel, Korv. Kapitän z. D. vom Reichsmarineamt, der Abschled mit der gesetzlichen Pension nebst Aussicht auf Anstellung im vilbienst und der Cisaubnis zum Tragen der bisherigen Unisorm
willigt.